B. Beschlüsse und Bekanntmachungen

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1 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Erlass über die Festsetzung der Berechnungsfaktoren für die Zuführung zur Versorgungsrücklage für die Schlusszahlung für das Jahr 2011 Az: C/1-3- P 1602 Vom 2. Dezember 2011 Gemäß 6 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Versorgungsrücklagen im Saarland vom 23. Juni 1999 (VersRG-SL), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, 1730), des Erlasses betreffend Errichtung des Sondervermögens Versorgungsrücklage Saarland (GMBl. Saar 1999 S. 327), zuletzt geändert durch Erlass vom 9. Dezember 2003 (Amtsblatt 2004 S. 710), werden die anzuwendenden Berechnungsfaktoren für die Schlusszahlung 2011 zum 15. Januar 2012 veröffentlicht: sorgungsrücklage für Beamte, Richter usw. (Aktive) beträgt 0, sorgungsrücklage für die Versorgungsempfänger beträgt 0, Saarbrücken, den 2. Dezember 2011 Ministerium der Finanzen Im Auftrag Dr. Spies B. Beschlüsse und Bekanntmachungen Verwaltungsvorschriften 5 Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) Vom 28. November 2011 Die auf Grund des 222 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG erlassenen Verwaltungsvorschriften zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) vom 6. November 2006 (Amtsbl. S. 2105), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 5. Oktober 2009 (Amtsbl. S. 1700), werden wie folgt geändert: 1. Nummer 3 erhält folgende Fassung: I. 3. Produktplan nach 4 KommHVO (Anlage 16) Nach 4 Abs. 1 KommHVO können die Teilhaushalte nach den vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europa vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisation produktorientiert gebildet werden. Bei der Gliederung des Haushalts nach Produktbereichen können auch mehrere Produktbereiche nach Produktgruppen zusammengefasst oder Produktbereiche nach Produktgruppen auf mehrere Teilhaushalte aufgeteilt werden. Wird von der Gliederung nach Produktbereichen abgewichen, ist nach 4 Abs. 7 KommHVO dem Haushaltsplan eine Übersicht nach dem vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europa bekannt gegebenen Produktplan voranzustellen, in der die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen, getrennt als Summen für jeden Produktbereich, auszuweisen sind (produktorientierter Haushaltsquerschnitt). Die in dem Produktplan enthaltenen Produktbereiche sind verbindlich. Eine verbindliche Zuordnungsvorschrift für eine einheitliche Zuordnung von Produktgruppen und Produkten zu bestimmten Produktbereichen wird mit Ausnahme des Hauptproduktbereichs 3 (Soziales und Jugend) nicht vorgegeben. Auf die für die Finanzstatistiken zu meldenden Produktgruppen und ihre inhaltliche Abgrenzung entsprechend dem bundeseinheitlichen Produktplan wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Für den Hauptproduktbereich 3 (Soziales und Jugend) gilt Folgendes: Beim Hauptproduktbereich 3 sind die dortigen Produktgruppen (3-Steller) verbindlich. Die Verbindlichkeit bezieht sich allerdings nur auf das

2 6 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Vorhandensein und die Inhalte der Produktgruppen, während die (3-stelligen) Nummern der Produktgruppen nicht zwingend verwendet werden müssen, sondern ihre Verwendung nur empfohlen wird. Das Gleiche gilt für die unterhalb der Ebene der Produktgruppen angegebenen (6-stelligen) Produkte bei Produktgruppe 318 (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II). Also auch diese sind hinsichtlich Vorhandensein und Inhalt verbindlich, nicht jedoch hinsichtlich der Verwendung der Nummern; bei Nicht-Optionskommunen gilt dies analog für die von ihnen erbrachten Produkte. Die Bildung der übrigen (6-stelligen) Produkte bei den Produktgruppen 311 und 351 stellt lediglich eine Empfehlung dar. Diese Produkte sind nicht verbindlich, weder hinsichtlich Vorhandensein und Inhalt noch hinsichtlich Nummerierung. Die Angabe dieser Produkte und die zugehörigen Hinweise haben lediglich den Zweck, den Inhalt der jeweiligen Produktgruppen zu bestimmen. 2. Nummer 4 erhält folgende Fassung: 4. (Anlage 17) Allgemeine Hinweise Die systematischen Anforderungen an eine Finanzbuchhaltung, die notwendige Überprüfbarkeit der Buchungen, eine interkommunale Vergleichbarkeit sowie die Anforderungen der Finanzstatistik erfordern es, die Buchungen nach einem bestimmten, für alle Gemeinden und Gemeindeverbände einheitlichen System zu ordnen. Deshalb sieht die Kommunalhaushaltsverordnung hierfür einen einheitlichen vom Ministerium für Inneres, Kultur und Europa bekannt gegebenen vor (vgl. 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 27 Abs. 1 Komm- HVO). Der ist in acht n eingeteilt. Diese sind in n, en und teilweise in Konten unterteilt. Der ist bis zu der jeweils dargestellten Gliederungsebene verbindlich. Darüber hinaus können die en oder Konten nach eigenem Bedarf weiter untergliedert werden. Bei der Zuordnung von Finanzvorfällen zu den einzelnen en oder Konten sind die dort gegebenen Hinweise zu beachten. Bereichsabgrenzung (Anlage 17 a) Bei bestimmten Ertrags- und Aufwandsarten (n 4 und 5) sowie Ein- und Auszahlungsarten (n 6 und 7) erfolgt in der vierten Stelle eine Untergliederung nach Zahlungsbereichen. Hierzu ist dem eine Bereichsabgrenzung (Anlage 17 a) beigefügt, aus der zum einen hervorgeht, welche en dies betrifft, zum anderen, was unter den einzelnen Zahlungsbereichen zu subsumieren ist. Außerdem sind die betreffenden en der n 4 bis 7 im bereits entsprechend den Bereichsabgrenzungen A und B untergliedert. Die Bereichsabgrenzungen A und B sind mithin bei den betreffenden en der n 4 bis 7 verbindlich anzuwenden. Die Bereichsabgrenzungen C und D stellen eine Differenzierung nach Laufzeiten und Währungen dar. Sie sind bei bestimmten Bilanzkonten sowie Ein- und Auszahlungskonten für die Meldungen zur Finanzvermögenstatistik und zur Schuldenstatistik anzuwenden. Bei den betreffenden Konten sind im entsprechende Hinweise angebracht. Eine Untergliederung der Konten nach den Bereichsabgrenzungen C und D ist nicht verbindlich. Das Gleiche gilt für die Bereichsabgrenzung B, soweit sich diese auf bestimmte Bilanzkonten (n 0 bis 3) bezieht. Auch insoweit dient die Angabe nur als Hinweis darauf, dass die Bereichsabgrenzung B bei den Meldungen zur Finanzvermögenstatistik und zur Schuldenstatistik anzuwenden ist. Die Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Bereich des Empfängers zuzuordnen, für den die Mittel bestimmt sind. Die Erträge und Einzahlungen sind dem Bereich der Stelle zuzuordnen, in deren Haushalt die entsprechende Ausgabe veranschlagt wurde, bei Zuweisungen und Zuschüssen nach Bescheidersteller. Durchlaufen die Zahlungen als durchlaufende Gelder weitere öffentliche Kassen oder andere Stellen, berührt dies ihre Zuordnung nach Bereichen nicht. Von Kreditinstituten ausgezahlte, aber aus öffentlichen Mitteln stammende Gelder sind entsprechend ihrer Herkunft (z. B. Bund und Land) nachzuweisen. Beteiligen sich Bund und Land gemeinsam an der Finanzierung kommunaler Aufgaben (Mischfinanzierung, z.b. Städtebauförderung oder Gemeindeverkehrsfinanzierung), so fließen die Bundesmittel über den Landeshaushalt. Sie werden im Landeshaushalt vereinnahmt und als Zahlungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zusammen mit den Landesmitteln weitergeleitet. Im Haushalt der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes sind die Zuwendungen als Zahlungen vom Land auszuweisen. Finanzstatistik Da mit dem neuen nunmehr landesweit Einheitlichkeit hinsichtlich der zahlungswirksamen Konten besteht, kann er künftig auch als Erfassungsmuster für die Vierteljährliche Kassen- und die Jahresrechnungsstatistik genutzt werden. Damit entfällt für diese Statistiken ab dem Berichtsjahr 2013 die bisher notwendige gemeindeindividuelle Umsetzung auf die finanzstatistischen Konten; die Zuordnung der Landeszu den Finanzstatistikkonten erfolgt zentral durch das Statistische Landesamt. Die Zuordnung zu den finanzstatistischen Produktschlüsseln bleibt hingegen weiterhin Aufgabe der Kommunen.

3 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Die nachfolgend genannten Anlagen erhalten jeweils die als Anlage beigefügte Fassung: Abs. 1 i. V. m. 3 KommHVO (Anlage 4), i. V. m. 3 KommHVO (Anlage 10), II. Die mit dieser Verwaltungsvorschrift vorgenommenen Änderungen sind erstmals auf den Haushalt für das Haushaltsjahr 2013, im Falle eines Doppelhaushalts für die Jahre 2012/2013 erstmals für das Haushaltsjahr 2014, anzuwenden. Saarbrücken, den 28. November 2011 Der Minister für Inneres, Kultur und Europa Toscani

4 8 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Finanzhaushalt Anlage 4 Musterzu 1Abs.1Nr.2i.V.m. 3KommHVO Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorvorjahres Ansatz des Vorjahres Ansatz des Haushaltsjahres Planung Haushaltsjahr +1 Planung Haushaltsjahr +2 Planung Haushaltsjahr +3 EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Steuern und ähnliche Abgaben 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3. sonstige Transfereinzahlungen 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7. sonstige Einzahlungen 8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9. Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Personalauszahlungen 11. Versorgungsauszahlungen 12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen 15. Soziale Sicherung 16. sonstige Auszahlungen 17. Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19. Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 20. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 21. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 22. Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 23. sonstige Investitionseinzahlungen 24. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 26. Auszahlungen für Baumaßnahmen 27. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 28. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 29. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 30. sonstige Investitionsauszahlungen 31. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 32. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 33. Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 34. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen 34a. Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen(ohne Ausleihungen) 35. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen 36. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen 37. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Liquititätssicherung 38. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 39. Veränderung der Finanzmittel 40. Bestand an Finanzmitteln am Anfang des Haushaltsjahres 41. Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres

5 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Finanzrechnung Anlage 10 Musterzu 40i.V.m. 3KommHVO Ein- und Auszahlungsarten 1. Steuern und ähnliche Abgaben 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3. sonstige Transfereinzahlungen 4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5. privatrechtliche Leistungsentgelte 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7. sonstige Einzahlungen 8. Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9. Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Ergebnis des Vorjahres Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz/Ist (Sp.3./. Sp.2) EUR EUR EUR EUR Personalauszahlungen 11. Versorgungsauszahlungen 12. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13. Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14. Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen 15. Soziale Sicherung 16. sonstige Auszahlungen 17. Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 19. Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 20. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 21. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 22. Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 23. sonstige Investitionseinzahlungen 24. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 26. Auszahlungen für Baumaßnahmen 27. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 28. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 29. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 30. sonstige Investitionsauszahlungen 31. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 32. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 33. Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 34. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen 34a. Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen(ohne Ausleihungen) 35. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen 36. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen 37. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 38. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 39. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Liquiditätssicherung 40. Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 41. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 42. Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 43. Bestand an Finanzmitteln am Anfang des Haushaltsjahres 44. Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres

6 10 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Anlage 16 Produktplan Haupt-Produktbereich Produktbereich Produktgruppe Bezeichnung Produkt 1 Zentrale Verwaltung 11 Innere Verwaltung 12 Sicherheit und Ordnung 2 Schule und Kultur 21 Schulträgeraufgaben 25 Kultur 29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 3 Soziales und Jugend Soziale Hilfen (311) Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII (311001) Hilfe zum Lebensunterhalt(3. Kap. SGB XII) (311002) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit(4. Kap. SGB XII) (311003) Hilfe zur Gesundheit(5. Kap. SGB XII) (311004) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen(6. Kap. SGB XII) (311005) Hilfe zur Pflege(7. Kap. SGB XII) einschl. Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss (311006) Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen(8. und 9. Kap. SGB XII) (311007) Schuldner- und Insolvenzberatung (311008) Psychosoziale Beratung einschl. Suchtberatung(z.B. Zuschuss an Drogenhilfezentrum) Soweit psychosoziale Beratung als Leistung nach SGB II, erfolgt eine Zuordnung zu dem Produkt (311009) Seniorenarbeit/Seniorenbüro einschl. Förderung niederschwelliger Angebote, Förderung von Altennachmittagen (311010) Pflegestützpunkt (311011) Sonstige Einzelfallhilfen nach SGB XII z.b. Finanzierung Frauenhaus, Notrufgruppe (312) Hilfen für Asylbewerber (315) Soziale Einrichtungen(ohne Einrichtungen der Jugendhilfe) (318) Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (318001) Leistungen zur Eingliederung von Arbeitssuchenden Arbeitsmarktmaßnahmen (318002) Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung (318003) Leistungen für Unterkunft und Heizung (318004) Einmalige Leistungen an Arbeitssuchende (318005) sozialintegrative Leistungen z.b. Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, Suchtberatung (321) Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (331) Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und Investitionen, Erstattungen, Schuldendiensthilfen und Darlehen an Träger der freien Wohlfahrtspflege Bei Produkt 331 sind Zuweisungen und Zuschüsse nur zu buchen, wenn diese sich nicht individuell auf bestimmte Personen(Hilfeempfänger) beziehen oder wenn sie nicht eindeutig einem anderen Produkt innerhalb der Sozialen Hilfen außerhalb der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zuzuordnen sind. z.b. Zuschüsse an Demenzverein, Blindenhilfeverein, zur Schwangerschaftskonfliktberatung(z.B. g( an Pro Familia), an Synagogengemeinschaft usw.

7 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Anlage 16 Haupt-Produktbereich Produktbereich Produktgruppe Bezeichnung (341) Unterhaltsvorschussleistungen, Grundsicherung, Betreuung u.a. (343) Betreuungsleistungen (344) Hilfen für Heimkehrer und politische Häftlinge Politische Häftlinge, Vertriebene und Spätaussiedler (351) Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (351001) Wohngeld (351006) Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (351009) Sonstige soziale Leistungen Zum Beispiel Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Krankenversorgung nach LAG Strafrechtliches Rehabilitationsgesetz(StrRehaG) 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (361) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (362) Jugendarbeit (363) Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (365) Tageseinrichtungen für Kinder (366) Einrichtungen der Jugendarbeit (367) Sonstige Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 4 Gesundheit und Sport 41 Gesundheitsdienste 42 Sportförderung 5 Gestaltung Umwelt 51 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 52 Bauen und Wohnen 53 Ver- und Entsorgung 54 Verkehrsflächen und-anlagen, ÖPNV 55 Natur- und Landschaftspflege 56 Umweltschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 6 Zentrale Finanzdienstleistungen 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 7 Übriges 71 Stiftungen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Steuern und ähnlichen Abgaben(einschl. steuerähnliche Erträge, Ausgleichsleistungen) sowie damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen Allgemeine Zuweisungen wie z. B. Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen wegen Wahrnehmung von Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, Kommunalisierungszuweisungen an die Gemeindeverbände, Bedarfszuweisungen, Einzahlungen aus Investitionspauschale Allgemeine Umlagen wie Kreisumlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Zinserträge, soweit nicht einzelnen Teilhaushalten zuzuordnen(z. B. aus Geldanlagen oder im Kontokorrentverkehr) Zinsaufwendungen für Kredite zur Liquiditätssicherung Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen

8 12 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Anlage 17 Konto Bezeichnung 0 Immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen 01 Immaterielle Vermögensgegenstände 011 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten z.b. Konzessionen, Datenverarbeitungs-Software, Grunddienstbarkeiten an Grundstücken Dritter 012 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen mit einer mehrjährigen Zweckbindung(vgl. 33 Abs. 1 KommHVO). 013 Gezahlte Investitionszuschüsse als Nutzungsberechtigter Zuwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, wenn die Kommune im Rahmen einer vereinbarten Gegenleistungsverpflichtung eine dauerhafte Nutzungsberechtigung erwirbt(vgl. 33 Abs. 1 KommHVO) 019 Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 02 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bei unbebauten Grundstücken ist der Grund und Boden grundsätzlich getrennt von der Bepflanzung zu erfassen, es sei denn dem Aufwuchs ist kein signifikanter Wert zuzuordnen. 021 Grünflächen 022 Ackerland z.b. auch Brachland, Öd- und Unland, Weideland, Streuobstwiesen, Moor und Heide, landwirtschaftliche Weingärten und Obstanbauflächen 023 Wald, Forsten Getrennt vom Grund und Boden zu erfassen sind der Holzvorrat, Waldwege usw. 024 Schutzflächen 025 Kiesgruben, Steinbrüche, sonstige Abbauflächen einschließlich Halden 026 Gewässer Im Regelfall werden hier fließende Gewässer(z.B. Bachläufe) nachgewiesen, während stehende Gewässer im Regelfall entsprechend der Nutzung der jeweiligen zugeordnet werden(z.b. Teiche in Parkanlagen). 029 Sonstige unbebaute Grundstücke anderweitig nicht zuzuordnende unbebaute Grundstücke z.b. Bauerwartungsland, das noch nicht veräußert werden soll(bei beabsichtigter Veräußerung erfolgt ein Nachweis beim Umlaufvermögen- 152 oder 153) auch Grundstücke der Kommune, an denen diese einem Dritten ein Erbbaurecht einräumt 03 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bei bebauten Grundstücken ist der Grund und Boden getrennt von dem Bauwerk zu erfassen. Bei der jeweiligen der 03 sind auch die Grundstückseinrichtungen(z.B. Wege, Plätze, Einfriedungen) zu erfassen, soweit diese als Außenanlagen ausschließlich der Nutzung des jeweiligen Grundstücks dienen. 031 Wohnbauten

9 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar soziale Einrichtungen z.b. Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Alten- und sonstige Betreuungseinrichtungen 033 Schulen 034 Kulturanlagen z.b. Theater, Büchereien, Museen, Volkshochschulen, Mahnmale und Gedenkstätten, historische Gebäude und Einrichtungen Historische Gebäude, die für andere Zwecke genutzt werden(z.b. als Verwaltungsgebäude), sind entsprechend der jeweiligen Nutzung auszuweisen. 035 Sportanlagen, Spielplätze u.ä. z.b. Hallen- und Freibäder, Sporthallen, Sportplätze 036 Park- und Gartenanlagen z.b. Kleingärten, zoologische Gärten, botanische Gärten, Parkanlagen, Gärtnereien 037 Friedhöfe z.b. Leichenhallen, Grabfelder, Friedhofswege, Krematorien, Einfriedungen, Mauern 038 Verwaltungsgebäude 039 sonstige Gebäude z.b. Gemeinschafts-, Bürgerhäuser, Stadthallen, Buswartehallen, Werkstätten, Brandund Katastrophenschutzeinrichtungen, Krankenhäuser, Grill- und Schutzhütten, Campingplätze, Messen, Beherbergung, Gastronomie, Kureinrichtungen, Wassertretanlagen, Volksfestplätze 04 Infrastrukturvermögen Beim Infrastrukturvermögen ist der Grund und Boden getrennt von dem Bauwerk zu erfassen. Mit dem Grundstück sind auch die Grundstückseinrichtungen zu erfassen. 041 Brücken, Tunnel und ingenieurtechnische Anlagen auch Stützbauwerke, Felssicherungsmaßnahmen, Anlagen zur Abwicklung, Sicherung und Unterhaltung von Brücken, Tunneln und ingenieurtechnischen Anlagen 042 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 043 Stromversorgungsanlagen z.b. Erzeugungs- und Bezugsanlagen, Betriebseinrichtungen der Erzeugung und des Bezugs, Verteilungsanlagen 044 Gasversorgungsanlagen z.b. Erzeugungs- und Bezugsanlagen, Betriebseinrichtungen der Erzeugung und des Bezugs, Verteilungsanlagen 045 Wasserversorgungsanlagen z.b. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen, Betriebseinrichtungen der Gewinnung und des Bezugs, Verteilungsanlagen 046 Abfallbeseitigungsanlagen z.b. Betriebseinrichtungen der Abfallverarbeitungsanlagen, der Einsammlung und Beförderung 047 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen z.b. Abwasserreinigungsanlagen, Abwassersammlungsanlagen 048 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen

10 14 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 auch Gehwege, Fußwege, Treppenanlagen, Radwege, Wirtschaftswege, Verkehrslenkungsanlagen, Anlagen zur Abwicklung, Sicherung und Unterhaltung des Verkehrs sowie der Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtung. Wege in Parkanlagen, auf Friedhöfen, im Wald usw. sind jeweils bei der betreffenden zuzuordnen. 049 Sonstiges Infrastrukturvermögen z.b. wasserbauliche Anlagen und Anlagen des Hochwasserschutzes(Deiche, Polder, Talsperren, Hafenanlagen, Schleusen, Anlagen zur Grundwasserregulierung), Seilbahnen, Anlagen des Funk- und Fernmeldewesens, Spring-, Trink- und Zierbrunnen 05 Bauten auf fremdem Grund und Boden vgl. Zuordnungshinweise bei Wohnbauten 052 soziale Einrichtungen 053 Schulen 054 Kulturanlagen 055 Sport- und Spielplätze 056 Park- und Gartenanlagen 057 Friedhöfe 058 Verwaltungsgebäude 059 sonstige Gebäude 06 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 061 Kunstgegenstände z.b. Gemälde, Skulpturen 065 Denkmäler Baudenkmäler, Bodendenkmäler, sonstige Denkmäler vgl. 2 Saarl. Denkmalschutzgesetz Ein Ausweis bei 065 erfolgt nur, wenn der Vermögensgegenstand nicht einer anderen (z.b. Gebäude, Brücken) zuzuordnen ist. 07 Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge 071 Fahrzeuge z.b. Dienstfahrzeuge, Brand- und Katastrophenschutzfahrzeuge, Fahrzeuge der Abwasser- und Abfallbeseitigung, der Forstwirtschaft, Sonderfahrzeuge(z.B. Grabbagger, Straßenreinigung), Zusatzgeräte für Fahrzeuge 072 Maschinen und technische Anlagen Unter den Maschinen und technischen Anlagen sind die Vermögensgegenstände nachzuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem Leistungserstellungsprozess dienen. Anlagen, die nicht unmittelbar dem Leistungserstellungsprozess dienen, gehören zur Betriebs- und Geschäftsausstattung. z.b. Maschinen und technische Anlagen der Energieversorgung, der Betriebstechnik, der Materialbearbeitung,-lagerung und-bereitstellung, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Forstwirtschaft, der Abwasser- und Abfallbeseitigung, zum Bau und zur Unterhaltung der Infrastruktur und zur Landschaftspflege 073 Betriebsvorrichtungen

11 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Wenn Betriebsvorrichtungen ausgewiesen werden, gilt für die Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen der gemeinsame Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl. I 2006, S. 314). 074 technische Ausgleichsmaßnahmen 08 Betriebs- und Geschäftsausstattung 082 Betriebs- und Geschäftsausstattung Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Leistungserstellungsprozess dienen, gehören zur Betriebs- und Geschäftsausstattung z.b. Einrichtungen von Schulen, Kindergärten usw., Werkstatteinrichtungen, Geschäftsausstattung(z.B. Büromöbel,-maschinen, Hardware und EDV-technische Ausstattung, Telekommunikationsanlagen), Medienbestand der Büchereien, geringwertige Vermögensgegenstände, Tiere 09 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 091 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen sind auszuweisen, wenn Zahlungen auf ein schwebendes Geschäft geleistet werden, das den entgeltlichen Erwerb eines Vermögensgegenstandes des Sachanlagevermögens zum Gegenstand hat. 096 Anlagen im Bau Als Anlagen im Bau sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten der noch nicht fertiggestellten Anlagen auszuweisen. Ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens ist dann fertiggestellt, wenn er zur bestimmungsgemäßen dauernden Nutzung eingesetzt werden kann, d.h. wenn er sich in einem betriebsbereiten Zustand befindet. 1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 10 Anteile an verbundenen Unternehmen 101 Anteile an verbundenen Unternehmen Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist i.d.r. der Fall, wenn die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser liegt vor, wenn die Kommune mehr als 50% der Stimmrechte ausübt oder er anderweitig(z.b. durch Vertrag) bestimmt ist. Die Finanzvermögenstatistik verlangt folgende Untergliederung der 101: Börsennotierte Aktien Nichtbörsennotierte Aktien Sonstige Anteilsrechte 11 Beteiligungen(privatrechtlich) 111 Beteiligungen Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20%(soweit es sich nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt). AnteileanUnternehmenvonbiszu20%werdenunterder141 nachgewiesen.

12 16 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Konto Bezeichnung Die Finanzvermögenstatistik verlangt folgende Untergliederung der 111: Börsennotierte Aktien Nichtbörsennotierte Aktien Sonstige Anteilsrechte 12 Sondervermögen, Anteile an Zweckverbänden u.ä. Die Trägerschaft von Sparkassen wird in der Bilanz nicht nachgewiesen. 121 Sondervermögen Die Vermögensgegenstände der rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen sind nicht unter dem Finanzanlagevermögen, sondern bei den jeweiligen Vermögensarten nachzuweisen. 123 Anteile an Zweckverbänden Ergibt die Mitgliedschaft in einem Zweckverband für die Gemeinde einen unbedeutenden Wert, ist sie mit dem Erinnerungswert von 1 Euro anzusetzen(z.b. EVS, ego-saar). 127 Anteile an anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften einschließlich Einlagen der Kommune in eine selbständige Stiftung(mit Rückfallanspruch) 13 Ausleihungen Gewährung von Darlehen an Dritte mit einer vereinbarten Laufzeit von nicht weniger als vier Jahren. Darlehen mit kürzeren Laufzeiten werden unter den Forderungen(im Umlaufvermögen) ausgewiesen. Eine Ausleihung kann auch dadurch entstehen, dass eine andere Forderung in ein Darlehen und damit in eine Kapitalforderung umgewandelt wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie langfristig sind, stellen keine Ausleihungen dar. Die Finanzvermögenstatistik erfordert eine Untergliederung nach den Bereichsabgrenzungen B und C. 131 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 132 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 133 Ausleihungen an Sondervermögen 134 Ausleihungen an den öffentlichen Bereich 135 Rückdeckungsversicherungen 139 Sonstige Ausleihungen 14 Wertpapiere 141 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens sind anzusetzen, sofern kein Ausweis unter den vorgenannten n zu erfolgen hat. Sie gelten als Anlagevermögen, wenn sie dauernd der Gemeinde dienen sollen. Als langfristige Wertpapiere gelten solche mit einer Laufzeit von üblicherweise mehr als einem Jahr, z.b. Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere. Die Finanzvermögenstatistik unterteilt die Wertpapiere noch zusätzlich in - Investmentzertifikate - Kapitalmarktpapiere(Bereichsabgrenzung B und C) - Geldmarktpapiere(Bereichsabgrenzung B) - Finanzderivate.

13 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Vorräte 151 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Erzeugnissen verarbeitet: Rohstoffe werden Hauptbestandteile, Hilfsstoffe Nebenbestandteile der Erzeugnisse, und Betriebsstoffe werden bei der Erstellung verbraucht(z.b. im Bauhof, in der Straßenmeisterei, in der Gärtnerei, in Schulwerkstätten usw.). 152 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Vermögensgegenstände, deren Herstellungs- oder Leistungsprozess noch nicht abgeschlossen ist oder die noch nicht vollständig veräußerungsfähig sind. Erworbene Grundstücke, die sich in der Erschließungsphase befinden und danach veräußert werden sollen. 153 Fertige Erzeugnisse und Waren Vermögensgegenstände, deren Herstellung oder Leistungserstellung abgeschlossen ist und die vollständig abgabe- und veräußerungsfähig sind, oder die ohne Weiterverarbeitung weiterveräußert werden. Zur Veräußerung bestimmte Vermögensgegenstände, die zuvor dem Anlagevermögen zugeordnet waren, wenn die entsprechenden Beschlüsse der Vertretungsorgane vorliegen(u.a. Baugrundstücke, Gebäude); Lagerbestand an Heimatjahrbüchern. 154 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 16 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren aus der Festsetzung von Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern. Die Finanzvermögenstatistik unterteilt die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Gegensatz zu der hier vorgestellten haushaltsrechtlichen Mindestgliederung in - öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen - übrige öffentlich-rechtliche Forderungen. Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Dienstleistungen sind solche, die durch die Gewährung von Zahlungsfristen auf Dienstleistungen der Kommunen entstehen, wie zum Beispiel Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Übrige öffentlich-rechtliche Forderungen bezeichnen solche, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen und den entsprechenden Zahlungen entstehen, wie zum Beispiel Steuern und Sozialbeiträge. 161 Gebührenforderungen 162 Beitragsforderungen 163 Steuerforderungen auch Forderungen aus Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer, Forderungen aus Verzugszinsen im Zusammenhang mit der Steuererhebung(Forderungen aus Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit der Steuererhebung bei 163) 164 Forderungen aus Transferleistungen auch Forderungen aus Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, Rückforderungen von Transferleistungen(z.B. von sozialen Leistungen) 165 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen auch Forderungen aus Kostenerstattungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage 17 Privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände

14 18 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Privatrechtliche Forderungen aus der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, die noch nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden. Von den Forderungen sind Rabatte, verrechnete Umsatzprämien, eingeräumte Skonti u.ä. abzusetzen. z.b. Erstattung von Kosten der Geschäftsführung für Dritte, Bauhofleistungen für Dritte Die Finanzvermögenstatistik unterteilt die privatrechtlichen Forderungen in - privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen - übrige privatrechtliche Forderungen. Privatrechtliche Forderungen aus Dienstleistungen sind solche, die durch die Gewährung von Zahlungsfristen auf Dienstleistungen der Kommunen entstehen. Dazu zählen zum Beispiel aufgelaufene Gebäudemieten, Zahlungsrückstände auf Waren oder Dienstleistungen, sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen. Übrige privatrechtliche Forderungen sind solche, die durch einen zeitlichen Abstand zwischen Verteilungstransaktionen und den entsprechenden Zahlungen entstehen, wie zum Beispiel Pachten auf Land- und Bodenschätze, Dividenden und Zinsen. 171 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen 172 Privatrechtliche Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 173 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen auch Forderungen daraus, dass die Kommune weiterhin die Darlehen tilgt, die einem Sondervermögen bei dessen Gründung wirtschaftlich zugerechnet wurden, und der Schuldendienst von diesem erstattet wird z.b. auch aus Krediten zur Liquiditätssicherung, die die Kommune einem Eigenbetrieb gewährt 174 Privatrechtliche Forderungen gegen den öffentlichen Bereich 175 Privatrechtliche Forderungen gegen den privaten Bereich 179 Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Forderungen, die anderen Posten nicht zuzuordnen sind. z.b. Forderungen gegen Mitarbeiter, Vorsteuerforderungen gegenüber dem Finanzamt, ungeklärte Zahlungsvorgänge 18 Wertpapiere des Umlaufvermögens und liquide Mittel Die Finanzvermögenstatistik untergliedert die liquiden Mittel in - Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten - Sonstige Einlagen - Bargeld(Kassenbestand). 181 Anteile an verbundenen Unternehmen Zur Veräußerung bestimmte Anteile an verbundenen Unternehmen 182 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens Zur Veräußerung bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens oder Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Wertpapiere, die nur vorübergehend der Gemeinde dienen sollen. 183 Guthaben bei Kreditinstituten Kontokorrentguthaben, Termingeldguthaben, Festgeldguthaben, Sparguthaben 184 Bundesbankguthaben und Guthaben bei der Europäischen Zentralbank 185 Schecks 186 Kasse(Bargeld)

15 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Konto Bezeichnung auch Zahlungsmittelbestand von Zahlstellen und Handvorschüssen(soweit nicht in 183 enthalten) Für interne Zwecke(Geldtransitkonten) können zusätzliche Konten ab der vierten Stelle gebildet werden, die jedoch nicht zu einem Bilanzausweis führen dürfen. 19 Aktive Rechnungsabgrenzung 191 Disagio 192 Zölle und Verbrauchsteuern 193 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen 195 Aktive Rechnungsabgrenzung für geleistete Zuwendungen 198 Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten z.b. Dienstleistungen und Warenlieferungen 199 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen 20 Eigenkapital 201 Allgemeine Rücklage 203 Ausgleichsrücklage 204 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 23 Sonderposten 231 aus Zuwendungen 232 aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 233 für den Gebührenausgleich 239 Sonstige Sonderposten z.b. Sonderposten aus Stellplatzablösebeträgen nach 47 Abs. 3 LBO 25 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auch Beihilferückstellungen Die Schuldenstatistik untergliedert die Pensionsrückstellungen nach - Pensionsrückstellungen - Beihilferückstellungen. 251 für Beschäftigte 252 für Versorgungsempfänger 26 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien und für Altlastensanierungen 261 Rekultivierung und Nachsorge von kommunalen Deponien 262 Sonstige Rekultivierungsverpflichtungen 263 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 269 Sonstige 27 Instandhaltungsrückstellungen 271 Rückstellung für unterlassene Instandhaltung 279 Sonstige, die durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind 28 Sonstige Rückstellungen 283 für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 284 für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren

16 20 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen 289 Andere sonstige Rückstellungen, die durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind 32KommHVO z.b. für die Prüfung des Jahresabschlusses; für Lieferungen und Leistungen im abgelaufenen Haushaltsjahr, für die bis zur Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen eingegangen sind 3 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung 30 Anleihen Anleihen stellen für die Gemeinden eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den Kauf von- durch die Gemeinde ausgegebenen- Wertpapieren aufgebracht wird(z.b. Kommunalobligationen). Die Schuldenstatistik unterteilt die Anleihen nach Laufzeit(Bereichsabgrenzung C) und Währung(Bereichsabgrenzung D). 301 Konvertible Anleihen 305 Nicht konvertible Anleihen 31 Erhaltene Anzahlungen 311 von verbundenen Unternehmen 312 von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 313 von Sondervermögen 314 vom öffentlichen Bereich 315 vom privaten Bereich 319 Sonstige 32 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Die Schuldenstatistik untergliedert die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen nach Gläubigern(Bereichsabgrenzung B), Laufzeit(Bereichsabgrenzung C) und Währung(Bereichsabgrenzung D). 321 von verbundenen Unternehmen 322 von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 323 von Sondervermögen 324 vom öffentlichen Bereich z.b. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, rechtsfähige Stiftungen 325 vom sonstigen öffentlichen Bereich z.b. Sondervermögen des Bundes, Bundesagentur für Arbeit, öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen, sonstige Sozialversicherungsträger 326 vom inländischen Kreditmarkt 327 vom ausländischen Kreditmarkt 328 Innere Darlehen 329 von übrigen Kreditgebern 33 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung

17 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Die Schuldenstatistik untergliedert die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung nach Gläubigern(Bereichsabgrenzung B), Laufzeit (Bereichsabgrenzung C) und Währung(Bereichsabgrenzung D). 331 von verbundenen Unternehmen 332 von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 333 von Sondervermögen 334 vom öffentlichen Bereich z.b. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, rechtsfähige Stiftungen 335 vom sonstigen öffentlichen Bereich z.b. Sondervermögen des Bundes, Bundesagentur für Arbeit, öffentliche Zusatzversorgungseinrichtungen, sonstige Sozialversicherungsträger 336 vom inländischen Kreditmarkt 337 vom ausländischen Kreditmarkt 338 Innere Darlehen 339 von übrigen Kreditgebern 34 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Die Schuldenstatistik untergliedert wie folgt: - Hypothekenschulden - Grundschulden - Rentenschulden - Restkaufgelder - Leasinggeschäfte - ÖPP-Projekte(nach ESVG). 341 Schuldübernahmen 342 Leibrentenverträge 343 Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen 344 Gewährung von Schuldendiensthilfen an Dritte 345 Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften 349 Sonstige 35 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 351 gegenüber verbundenen Unternehmen 352 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 353 gegenüber Sondervermögen 354 gegenüber dem öffentlichen Bereich 355 gegenüber dem privaten Bereich(Inland) 356 gegenüber dem privaten Bereich(Ausland) 359 gegenüber Sonstigen 36 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 361 gegenüber verbundenen Unternehmen 362 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 363 gegenüber Sondervermögen 364 gegenüber dem öffentlichen Bereich 369 gegenüber sonstigen Bereichen 37 Sonstige Verbindlichkeiten

18 22 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar 2012 Als sonstige Verbindlichkeiten sind alle Verbindlichkeiten zu erfassen, die keiner anderen Position zuzuordnen sind. Die Schuldenstatistik verlangt zusätzlich den Ausweis der sonstigen Wertpapierschulden(Bereichsabgrenzung C und D), zu denen insbesondere Inhaberschuldverschreibungen, Wertpapiere und Finanzderivate zählen. 371 gegenüber verbundenen Unternehmen 372 gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 373 gegenüber Sondervermögen 374 gegenüber dem öffentlichen Bereich 375 gegenüber Mitarbeitern, Organmitgliedern 376 gegenüber Finanzbehörden auch die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer 377 gegenüber Sozialversicherungsträgern 378 Treuhänderische Gelder durchlaufende Finanzmittel, auch im Rahmen der Vollstreckungshilfe für Dritte beigetriebene und an diese weiterzuleitende Mittel 379 Sonstige Verbindlichkeiten z.b. ungeklärte Zahlungseingänge 39 Passive Rechnungsabgrenzung 391 Erhaltene Zuwendungen 399 Sonstige 4 Erträge 40 Steuern und ähnliche Abgaben 401 Realsteuern 4011 Grundsteuer A 4012 Grundsteuer B 4013 Gewerbesteuer 402 Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern 4021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 403 Andere Steuern 4031 Vergnügungssteuer 4032 Grunderwerbsteuer 4033 Hundesteuer 4034 Jagdsteuer 4035 Zweitwohnungsteuer 4039 Sonstige 404 Steuerähnliche Erträge soweit nicht zweckgebunden 4041 Abgaben von Spielbanken 4042 Fremdenverkehrsabgaben von Personen und Unternehmen, denen aus dem Fremdenverkehr oder aus dem Kurbetrieb Vorteile erwachsen Kurtaxe und dgl. bei Sonstige z.b. nicht verteilte Erträge aus Jagdpacht, Fischereipacht und dgl. Zweckgebundene Erträge bei 414

19 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Ausgleichsleistungen 4051 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich(Sonderschlüsselzuweisungen) 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 411 Schlüsselzuweisungen 4111 vom Land 412 Bedarfszuweisungen 4121 Bedarfszuweisungen vom Land Bedarfszuweisungen nach Landesrecht z.b. für Härten in Auswirkung des kommunalen Finanzausgleichs( 16 Abs. 3 KFAG) 413 Sonstige allgemeine Zuweisungen Sonstige Zuweisungen ohne Zweckbindung(zuzuordnen nach Bescheidersteller) 4130 vom Bund z.b. Ausgleichsleistungen nach Art. 106 Abs. 8 GG 4131 vom Land Zuweisungen als pauschalierte Entgelte für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis z.b. zur Abgeltung der Aufwendungen aus der Erfüllung staatlicher Aufgabennach 16Abs.5KFAG 4132 von Gemeinden/Gemeindeverbänden 414 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Zuweisungen mit Zweckbindung(zuzuordnen nach Bescheidersteller) auch Rückzahlungen von geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen, soweit nicht im laufenden Jahr von den Aufwendungen abgesetzt 4140 vom Bund z.b. Personalkostenzuschüsse für ehemalige Soldaten 4141 vom Land z.b. Zuweisungen für Schulen und andere Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser Kommunalisierungszuweisungen an die Gemeindeverbände nach 16 Abs. 4 KFAG Zuweisungen zum Ausgleich der lfd. sächlichen Schullasten (Schulsachkostenausgleich) nach 16 Abs. 7 KFAG Zuweisungen aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer, soweit für lfd. Zwecke Personalkostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach dem Saarl. Kinderbetreuungs- und-bildungsgesetz Zuweisungen als Ausgleich für die Beitragsfreistellung der Erziehungsberechtigten Ausgleichszuweisungen vom Land für Wechsel der Aufgabenträgerschaft im Bereich der sozialen Leistungen 4142 von Gemeinden/Gemeindeverbänden z.b. Zuweisungen für Schulen und andere Bildungseinrichtungen, für kulturelle Einrichtungen, für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe u. dgl., Personalkostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach dem Saarl. Kinderbetreuungs- und-bildungsgesetz (Schulsachkostenbeiträge bei 442) 4143 von Zweckverbänden 4144 von gesetzlichen Sozialversicherungen Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Arbeitslosen

20 24 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 4146 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen z.b. Spenden, Förderungszuschüsse von Sparkassen 4147 von privaten Unternehmen z.b. Spenden, Förderungszuschüsse 4148 von übrigen Bereichen z.b. Zuschüsse von Jagdgenossenschaften für den Unterhalt von Feldwegen, von Vereinen oder Berufsorganisationen für Schulen, Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Erträge rechtsfähiger Stiftungen 415 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes hiernurbeteiligungdesbundesandenleistungennachsgbii,nichtanden Verwaltungskosten(die Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten bei Konto 4420) 4151 Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende 4152 Leistungsbeteiligung des Bundes beim Arbeitslosengeld II(ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) nach 19 ff. SGB II/Optionskommunen 4153 Leistungsbeteiligung des Bundes bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden nach 16Abs.1,Abs.2Nr.5und6,Abs.3und4SGBII/Optionskommunen 416 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 417 Allgemeine Umlagen 4172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden Kreis-/Regionalverbandsumlage 42 Sonstige Transfererträge Bei den en 421 und 422 sind alle Kostenersätze nachzuweisen, die in Sozialleistungsgesetzen vorgesehen sind, soweit sie den vollen oder teilweisen Ersatz einer sozialen Leistung darstellen und von privaten Personen stammen, also vom Hilfeempfänger selbst, von dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen oder sonstigen Verpflichteten. Hierher gehören auch Kostenersätze von Sozialleistungsträgern, die rechtlich dem Versicherten zustehen, auch in solchen Fällen, in denen diese Ersätze lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen als Kostenbeiträge direkt an den Sozialleistungsträger überwiesen werden, z.b. Renten von Heimbewohnern, Zuschüsse der Krankenkassen zu Erholungsmaßnahmen. Außerdem werden die Rückzahlungen aus rückzahlbaren Hilfen(Darlehen) hier erfasst. 421 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 4211 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 4212 Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete 4213 Erstattungen von Sozialleistungsträgern 4214 Rückzahlung gewährter Hilfe 4219 Sonstige 422 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 4221 Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz; Kostenersatz 4222 Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete 4223 Erstattungen von Sozialleistungsträgern 4224 Rückzahlung gewährter Hilfe 4229 Sonstige 426 Schuldendiensthilfen

21 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Schuldendiensthilfen sind Geldleistungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für Kredite, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen vom Bund 4261 vom Land 4262 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 4263 von Zweckverbänden 4264 von gesetzlichen Sozialversicherungen 4265 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 4266 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 4267 von privaten Unternehmen 4268 von übrigen Bereichen 429 Sonstige Transfererträge 4291 Sonstige Transfererträge 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierunter fallen nur Leistungsentgelte in öffentlich-rechtlicher Form- in der Regel Gebühren nach KAG-(Leistungsentgelte in privatrechtlicher Form bei 441) 431 Verwaltungsgebühren einschließlich Erstattung von Auslagen öffentlich-rechtliche Entgelte für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen im engeren Sinne(Amtshandlungen), z.b. Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für Beglaubigungen, Vermessungsgebühren 432 Benutzungsgebühren, wiederkehrende Beiträge und ähnliche Entgelte Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen z.b. Entsorgungs-, Straßenreinigungs-, Bestattungs-, Markt-, Parkgebühren, Entgelte für die Übernahme von Bürgschaften(evtl. Bearbeitungsgebühr bei 431) 436 Sonstige zweckgebundene Abgaben 4361 Kurtaxe 4369 Sonstige z.b. Kurbeiträge oder ähnliche Entgelte zur Finanzierung öffentlicher Anlagen 437 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge 438 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich 44 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 441 Privatrechtliche Leistungsentgelte Hierunter fallen nur Leistungsentgelte in privatrechtlicher Form(Leistungsentgelte in öffentlich-rechtlicher Form bei 43) z.b. Eintrittsgelder für kulturelle oder sportliche Veranstaltungen oder Einrichtungen, Erträge aus dem Verkauf von Vorräten, Drucksachen, gärtnerischen Erzeugnissen usw., Mieten und Pachten(einschl. Nebenleistungen), Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Beteiligung Essenskosten, Beteiligung Schülerbetreuung, regelmäßige Einzahlungen aufgrund von Gestattungsverträgen für die Nutzung von Grundstücken der Kommune 4411 Erträge aus dem Verkauf von Vorräten 4412 Mieten und Pachten auch Erträge aus der Vergabe von Abbaurechten 4413 Kindertageseinrichtungen( 2 Saarl. Kinderbetreuungs- und-bildungsgesetz)

22 26 Amtsblatt des Saarlandes vom 12. Januar Beteiligung Essenskosten 4415 Bestattungswesen(z.B. Entgelte aus Grabpflege) 4416 Kulturelle und sportliche Veranstaltungen und Einrichtungen z.b. Eintrittsgelder Volkshochschule, Musikschule, Bücherei Entgelte für die Benutzung von Hallen, Sportplätzen, Stadionanlagen durch Vereine, auch für nicht-sportliche Veranstaltungen(im Falle eines Mietvertrages bei Konto 4412) 4417 Beteiligung Schülerbetreuung 4419 Sonstige z.b. Erträge aus Werbung und Sponsoring(z.B. Anzeigen in Programmheften) 442 Kostenerstattungen, Kostenumlagen Erstattungen sind Ersatz für Aufwendungen der lfd. Verwaltungstätigkeit(u.U. pauschaliert), die eine Stelle für eine andere erbracht hat. Hierunter fallen auch Rückzahlungen von geleisteten Erstattungen, soweit diese nicht im lfd. Jahr von den Aufwendungen abgesetzt werden vom Bund z.b. von Kosten der Krankenversorgung nach 276 LAG, von Aufwendungen für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen in der Baulast des Bundes, von Verwaltungskosten zur Durchführung des SGB II 4421 vom Land z.b. von Wahl- und Volkszählungskosten, von Aufwendungen für Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen in der Baulast des Landes, von sozialen Leistungen 4422 von Gemeinden und Gemeindeverbänden z.b. zwischen den Trägern sozialer Leistungen, zwischen örtlichen Trägern der Sozialhilfe und Gemeinden in Fällen der Heranziehung, von Verwaltungskosten Schulsachkostenbeiträge nach dem SchoG 4423 von Zweckverbänden z.b. von Verwaltungskosten 4424 von gesetzlichen Sozialversicherungen z.b. von Verwaltungskosten durch Sozialversicherungsträger, Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 4425 von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 4426 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 4427 von privaten Unternehmen 4428 von übrigen Bereichen z.b. von Berufsvertretungen, Handels- und Handwerkskammern für die Einziehung von Beiträgen 45 Sonstige ordentliche Erträge 451 Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens Bei der Veräußerung von Vermögensgegenständen wird als Ertrag nur der Teil des Erlöses erfasst, der den Buchwert des Vermögensgegenstandes übersteigt. Die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, die wegen einer beabsichtigten kurzfristigen Nutzung im Umlaufvermögen anzusetzen sind, stellen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit dar(in Höhe des Buchwertes) Erträge aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen und Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens 4512 Erträge aus der Veräußerung von Finanzanlagen und Beteiligungen

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