Rechtsnachfolge im deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Gedanken zum Diskussionsentwurf des BMJ

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1 Rechtsnachfolge im deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Gedanken zum Diskussionsentwurf des BMJ Dr. Christian Heinichen 4. Juli 2012

2 Page 2 Gliederung I. Diskussionsentwurf des BMJ II. III. IV. Kritik an 30 Abs. 2a OWiG-E Kritik an 30 Abs. 6 OWiG-E Rechtsnachfolge im EU-Kartellrecht V. Alternativen

3 Page 3 I. Diskussionsentwurf des BMJ GmbH GmbH 1 GB 1 GB 2 GB 3 GB 4 Asset Deal Abspaltung GB 4 GmbH GmbH 2 TG 1 TG 2 Fusion GB 4 TG 3 TG 4 Share Deal TG 4

4 Page 4 I. Diskussionsentwurf des BMJ GmbH GmbH 3 GB 1 GB 2 GB 3 GB 4 Aufspaltung GB 4 GmbH GB 1 GB 2 Gesamtschuldnerische Haftung? GB 3

5 Page 5 I. Diskussionsentwurf des BMJ o 30 Abs. 2a S. 1 OWiG-E = Rechtsnachfolgeregel (vs. EU-Kartellrecht: Anic-Regeln = Zurechnungsregeln) o Terminologie: Rechtsnachfolge in die Bußgeld"haftung" vs. Rechtsnachfolge in die bußgeldrechtliche "Ahndung" o (objektiver vs. subjektiver) Umgehungstatbestand?

6 Page 6 II. Kritik an 30 Abs. 2a OWiG-E 1. Rechtsnachfolgefähigkeit der Bußgeldpflicht? o höchstpersönlicher Charakter der Verbandsgeldbußen des 30 OWiG Individualität des Schuldvorwurfs "täter"bezogene Faktoren der Bußgeldbemessung (Bußgeld-LL) 2. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz? o Verteilung der bußgeldrechtlichen Verantwortung zwischen Rechtsnachfolgern im Falle einer Aufspaltung (veräußernder) Muttergesellschaft und (veräußerter) Tochtergesellschaft

7 Page 7 II. Kritik an 30 Abs. 2a OWiG-E 3. Verstoß gegen das Schuldprinzip? o Grundsatz der individuellen Verantwortlichkeit o 30 Abs. 2a S. 1 OWiG-E führt zu bußgeldrechtlicher Inanspruchnahme für fremdes Unrecht und fremde Schuld o gesamtschuldnerische Haftung der Teilrechtsnachfolger (Aufspaltung) als Fremdkörper im (Kartell-) Ordnungswidrigkeitenrecht

8 Page 8 II. Kritik an 30 Abs. 2a OWiG-E 4. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz? o 30 Abs. 2a S. 1 OWiG-E vs. 101 OWiG o Abhängigkeit der bußgeldrechtlichen Verantwortung des Erwerbers von den "Zufälligkeiten" der Unternehmensorganisation des Veräußerers + Ausgestaltung der Unternehmenstransaktion Share Deal Asset Deal Verschmelzung/Aufspaltung

9 Page 9 II. Kritik an 30 Abs. 2a OWiG-E 5. Verfahrensrechtliche Auswirkungen o 30 Abs. 2a S. 3 OWiG-E BGHSt 52, 58 - Akteneinsichtsgesuch o Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör? notwendige Beteiligung des sanktionierten Verbands an Schuldfrage (arg. e contr. 444 Abs. 1 S. 2 StPO i.v.m. 46 Abs. 1 OWiG) o Beschränkung der Verteidigungsrechte des Gesamtrechtsnachfolgers o Verjährung ("Ewigkeitshaftung" des Veräußerers)

10 Page 10 II. Kritik an 30 Abs. 2a OWiG-E 6. Praktische Probleme o 30 Abs. 2a S. 2 Hs. 1 OWiG-E "Wert des übernommenen Vermögens" (P) Wahl der Bewertungsmethode o 30 Abs. 2a S. 2 Hs. 2 OWiG-E "Höhe der gegenüber dem Rechtsvorgänger angemessenen Geldbuße" (P) Ermittlung einer hypothetischen Bußgeldhöhe doppelte Kappungsgrenze?

11 Page 11 III. Kritik an 30 Abs. 6 OWiG-E o Wertungswiderspruch zwischen STRAFRECHT höherer Unrechtsgehalt OWI-RECHT niedrigerer Unrechtsgehalt 111d Abs. 1 S. 2 StPO "wenn auf Strafe lautendes Urteil ergangen" 30 Abs. 6 OWiG-E "wenn Bußgeldbescheid ergangen" o Ungleichbehandlung von juristischen Personen (Arrest ab Bußgeldbescheid, 30 Abs. 6 OWiG-E) natürlichen Personen (Arrest ab Urteil, 111d Abs. 1 S. 2 StPO) (einschl. einzelkaufm. Unternehmensträgers) o Verstoß gegen die Unschuldsvermutung?

12 Page 12 IV. Rechtsnachfolge im EU-Kartellrecht 1. Anic-Regeln o bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Person, die im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Betrieb des Unternehmens i.s.d. Artt. 101, 102 AEUV verantwortlich war (erste Anic-Regel, Grundsatz) o bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Erwerbers, der das Unternehmen i.s.d. Artt. 101, 102 AEUV übernommen hat und dessen Geschäftstätigkeit im Wesentlichen unverändert fortsetzt (= wirtschaftliche und funktionelle Unternehmenskontinuität), wenn die ursprünglich verantwortliche juristische Person rechtlich nicht mehr existiert (zweite Anic-Regel, Ausnahme)

13 Page 13 IV. Rechtsnachfolge im EU-Kartellrecht 2. Stellungnahme o fehlende Kodifizierung (Richterrecht) => mäandernde Entscheidungspraxis Schaffung weiterer Ausnahmeregelungen, z. B. für konzerninterne Umstrukturierungen insolvente Unternehmensträger Unternehmensträger, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit (insgesamt oder im kartellierten Geschäftsbereich) eingestellt haben o Unvereinbarkeit von Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003 (= Unternehmensgeldbuße) mit Systematik des 30 OWiG (= Rechtsträgerprinzip)

14 Page 14 IV. Rechtsnachfolge im EU-Kartellrecht 3. Zwang zum bußgeldrechtlichen Gleichlauf? o Verpflichtung "nur" zu Äquivalenz und Effektivität Verpflichtung zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen Dualismus des deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrechts (Ahndung von Verbänden und natürlichen Personen) o Art. 5 VO 1/2003 = bloße Zuständigkeitsregelung, keine Befugnisnorm (str.)

15 Page 15 V. Alternativen 1. Vorteilsabschöpfung ( 34 GWB) "Hat der Rechtsnachfolger eines Unternehmens, das vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Gesetzes oder gegen Artikel 101, 102 AEUV verstoßen hat, infolge dieses Verstoßes einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, kann die Kartellbehörde die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils anordnen und dem Rechtsnachfolger die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags auferlegen." (Abs. 1a) 2. Drittverfall ( 29a Abs. 2 OWiG) (P) Unmittelbarkeitserfordernis, Bereicherungszusammenhang (P) Sperrwirkung des 29a Abs. 4 OWiG (P) Reichweite des Bruttoprinzips

16 Page 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Christian Heinichen BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Ganghoferstraße München Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0)

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