Newsletter für Unternehmer.
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- Adam Lorenz
- vor 6 Jahren
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1 Newsletter für Unternehmer.
2 Mit Schwung und top informiert in den Frühling Wie Digitalisierung Banken verändert Mobiles Bezahlen per Smartphone, Online Banking mit dem PC oder kontaktloses Zahlen an der Supermarktkassa: Das Bankgeschäft befindet sich im Wandel und viele Änderungen sind gut für unsere Kunden: Sie bedeuten mehr Markttransparenz, mehr Auswahlmöglichkeiten, mehr Verbraucherschutz und vor allem mehr Komfort. Mit Raiffeisen Electronic Banking können Sie Ihre Kontoverbindungen von zu Hause oder vom Büro aus managen. Und zwar rund um die Uhr, sieben Tage die Woche völlig unabhängig von den Banköffnungszeiten. Egal ob Privatkunde, freiberufliche Tätigkeit oder Geschäftskunde mit dem jeweiligen passenden ELBA-Produkt bedienen Sie wahlweise Ihre Raiffeisenkonten bzw. weitere Konten bei anderen österreichischen Banken. Ob Euro oder Fremdwährung, Überweisung oder SEPA Lastschrift: Zahlungsaufträge sind leicht erstellt und sekundenschnell bei Ihrer Bank. Zahlungsaufträge können vorbereitet, gespeichert und bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Die automatische Fälligkeitsüberwachung erinnert Sie rechtzeitig an Ihre Zahlungsverpflichtungen. Zahlungsziele und Skontofristen können optimal ausgenützt werden, so steht Geld länger zur Verfügung und ist trotzdem zeitgerecht beim Empfänger. Mit der dislozierten Zeichnung ist die zeitlich und örtlich getrennte Freigabe Ihrer Zahlungsaufträge möglich dadurch erreichen Sie beispielsweise eine verbesserte Abwicklung mit Ihrem Steuerberater. Raiffeisen Business Banking die App für Geschäftskunden Mit dieser App erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte einfach und bequem mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Raiffeisen Business Banking ist eine ideale, innovative Ergänzung der ELBA-Produktpalette für Geschäftskunden. So haben Sie Ihre österreichischen Konten immer dabei. Informieren Sie sich über Ihre Kontosalden und autorisieren Sie orts- und zeitunabhängig bereits erfasste Aufträge sicher und komfortabel. NEU: ELBA-App Login mit Fingerprint (Touch ID) Mit Einsatz der neuen ELBA-App Version, die voraussichtlich im Februar 2017 zum Download bereitsteht, können sich Benutzer der ELBA-App mittels Fingerabdruck anstelle der PIN einloggen. Voraussetzung dafür sind Geräte, die diese Funktion unterstützen. Als Kunde können Sie selbst entscheiden, ob Sie dieses Komfort- Feature nutzen (Opt-In), oder weiterhin die PIN verwenden möchten. Raiffeisen setzt mit der Touch ID den vielfach im App Store (Apple ios) und Play Store (Google Android) geäußerten Kundenwunsch nach einer Fingerprint-Unterstützung um. Unsere Kunden erhalten mit dem Fingerprint eine benutzerfreundliche Alternative zum Login mittels PIN. 2
3 Erbrechtsänderungsgesetz Neuerungen per Am trat das neue Erbrechtsänderungsgesetz in Kraft. Mit dieser Reform kommt es nicht nur zu begrifflichen Modernisierungen sondern auch zu einer Reihe inhaltlicher Änderungen. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen per im Überblick: Pflegevermächtnis Mit dem neuen Gesetz werden erstmals Pflegeleistungen an nahe Angehörige im Erbrecht berücksichtigt. Wurde an den Verstorbenen in den letzten 3 Jahren vor seinem Tod eine Pflegeleistung von mindestens 6 Monaten in nicht bloß geringfügigem Ausmaß (mehr als Ø 20 Stunden im Monat) erbracht, so gebührt der pflegenden Person künftig ein gesetzliches Vermächtnis (Geldanspruch). Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Pflegevermächtnisses ist, dass die Pflegeleistung unentgeltlich erbracht wurde. Die Höhe des Vermächtnisses ist im Gesetz nicht geregelt, orientiert sich aber jedenfalls an Art und Umfang der erbrachten Pflegeleistung und nicht am Wert der Verlassenschaft. Sie wird in Form einer Einigung festgelegt. Das Vermächtnis gebührt zusätzlich zum Pflichtteil bzw. zu anderen Leistungen aus dem Nachlass. Außerordentliches Erbrecht von Lebensgefährten Nach der alten Rechtslage hatten Lebensgefährten keinerlei erbrechtliche Ansprüche, auch kein Pflichtteilsrecht. Sie konnten lediglich in einem Testament bedacht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Lebensgefährten seit nunmehr ein außerordentliches Erbrecht vor dem Erbrecht von Vermächtnisnehmern und der Aneignung durch den Bund zukommen. Gibt es also keine weder durch Testament noch gesetzlich Erben, erbt der Lebensgefährte. Voraussetzung ist, dass der Lebensgefährte mit dem Verstorbenen in den letzten 3 Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt und der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat. Eingetragene Partnerschaften sind Ehegatten nunmehr gleichgestellt. Aufhebung von Testamenten durch Scheidung Derzeit wird eine letztwillige Verfügung zugunsten des Ehegatten nicht automatisch mit der Scheidung aufgehoben, sondern bedarf einer Widerrufung. 3
4 Durch die Erbrechtsreform wird die Vermutung eines stillschweigenden Widerrufs solcher letztwilliger Verfügungen gesetzlich festgelegt: In Zukunft erfolgt eine automatische Aufhebung des Testamentes, das zugunsten des früheren Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten geregelt wurde. Gleiches gilt, wenn es zu einer Aufhebung der Abstammung oder Adoption kommt. Will der Verstorbene jedoch ausdrücklich, dass es zu keiner Aufhebung kommt, so kann er dies in seinem letzten Willen vorsehen. Pflichtteilsberechtige Personen Der Pflichtteilsanspruch sichert Personen, die in einem Testament nicht bedacht wurden, einen Mindestanteil am Erbe, den sie jedenfalls aus dem Nachlass bekommen müssen. Nach der alten Rechtslage stand dieses Pflichtteilsrecht Kindern, Ehegatten, eingetragenen Partnern und Eltern zu. Durch die Erbrechtsreform werden nunmehr die Eltern und weitere Vorfahren vom Pflichtteilsrecht ausgeschlossen. Seit steht somit nur mehr folgenden Personen ein Pflichtteilsrecht zu: Kinder Ehegatten Eingetragene Partner Dieser beträgt nach wie vor die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Pflichtteilsstundung Seit kann auf Anordnung des Verstorbenen oder auf Verlangen des belasteten Erben eine Stundung des Pflichtteils für die Dauer von fünf Jahren erfolgen. Diese muss durch das Gericht bewilligt werden. In besonderen Fällen kann das Ausmaß der Stundung auf maximal 10 Jahre verlängert werden. Enterbungsgründe Nach alter Rechtslage war der Entzug des Erbrechts möglich, wenn der Erbe eine vorsätzliche, gerichtlich strafbare Handlung mit mehr als einjähriger Strafdrohung gegen den Verstorbenen begangen hat. Nunmehr können auch Straftaten an nahen Angehörigen des Verstorbenen sowie grobe Verletzungen aus dem Eltern-Kind-Verhältnis zur Enterbung führen. Der Enterbungsgrund beharrliche Führung einer gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößigen Lebensart entfällt. Formvorschriften Testament Bei fremdhändigen Testamenten (= Testament, das mit dem Computer, mit der Schreibmaschine oder handschriftlich von einer anderen Person verfasst wurde und vom Verstorbenen eigenhändig unterzeichnet wurde) gelten seit neue, strengere Anforderungen. Bei der Errichtung des Testaments muss der Erblasser seine Unterschrift mit einem handschriftlichen Zusatz versehen (z.b.: Das ist mein letzter Wille ). Des Weiteren müssen 3 Zeugen ununterbrochen sowie gleichzeitig anwesend sein, die Identität dieser Zeugen muss aus der Urkunde hervorgehen und sie müssen mit einem eigenhändig geschriebenen Zeugenzusatz unterschreiben. Quelle: Bundeskanzleramt Abteilung I/13 Digitales und E-Government Programm- und Projektmanagement Disclaimer: Die enthaltenen Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherchen, lediglich der unverbindlichen Information, basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Publizierung. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhaltes oder für das Eintreten der darin erstellten Prognosen, ist ausgeschlossen. 4
5 Prämie für Investitionen In den Jahren 2017 und 2018 sollen nach Ankündigung der Regierung, im Rahmen des geplanten Wirtschaftspakets, Investitionen von mittleren und kleinen Unternehmen bundesweit mit einer Prämie gefördert werden, der sogenannten Investitionszuwachsprämie. Die Bundesregierung hat sich dabei ausdrücklich am erfolgreichen Modell der Salzburger Investitionszuwachsprämie orientiert. Diese in Salzburg konzipierte Investitionsförderung hat im Jahr 2015 einen enormen Investitionsschub ausgelöst. Gefördert werden sollen neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens (ausgenommen Fahrzeuge, Grundstücke u.ä.). Der Investitionszuwachs sowie die Mitarbeiteranzahl sind wesentliche Faktoren, die die Höhe der Prämie beeinflussen. Unternehmen mit maximal 49 Mitarbeitern sollen eine 15%ige Prämie für einen Investitionszuwachs zwischen EUR und EUR erhalten. Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern sollen eine 10%ige Prämie für einen Investitionszuwachs zwischen EUR und EUR erhalten. Der Investitionszuwachs ist die Differenz aus der aktivierungspflichtigen Neuinvestition und den durchschnittlich aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die KMU-Investitionszuwachsprämie werden in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt EUR 175 Mio. an frischen Mitteln vom BMF bereitgestellt. Quellen: - MOORE STEPHENS City Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft - Bundeskanzleramt Österreich; Bundesministerium für Finanzen; Sozial-Ministerium; Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft - Wirtschaftskammer Salzburg Disclaimer: Die enthaltenen Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherchen, lediglich der unverbindlichen Information, basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Publizierung. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhaltes oder für das Eintreten der darin erstellten Prognosen, ist ausgeschlossen. Es wird empfohlen, für steuerliche Fragestellungen jedenfalls auch einen Steuerberater beizuziehen. Die steuerliche Behandlung hängt von persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Impressum: Impressum und Offenlegung gem. Mediengesetz Medieninhaber: Raiffeisen Medienverein Salzburg, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg, ZVR-Zahl Vorstand: Christoph Bachleitner (Obmann), Prok. Dr. Stefan Wallinger (Obmann-Stv.), Iris Karl, Claudia Huber Zweck und Tätigkeit des Vereins ist die gemeinsame Kommunikationsarbeit (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) sowie die gemeinsame Markenpflege und Werbeauftritte im Raiffeisen Sektor Salzburg Herausgeber, Redaktion, Verlag, Hersteller (Layout): Raiffeisenverband Salzburg egen, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg Grundlegende Richtung: Informationen zu den Themenbereichen Wirtschaft, Devisen und Kapitalmärkte Fotos: Fotolia.com Stand: Februar 2017 Wenn Sie die Unternehmerinnen- und Unternehmer-Tipps nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte auf den folgenen Button. Newsletter abbestellen 5
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