4. WIENER WOHNRECHTSTAGE

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1 4. WIENER WOHNRECHTSTAGE Aus der Praxis für die Praxis 13. & 14. NOVEMBER 2014 URANIA WIEN, DACHSAAL

2 4. WIENER WOHNRECHTSTAGE SANIERUNG. DACHGESCHOSSAUSBAU. NEUBAU DULDUNGSPFLICHTEN. SCHADENERSATZ. MIETZINSMINDERUNG Bereits zum vierten Mal finden heuer die Wiener Wohnrechtsage in der Urania Wien statt. Unter dem Motto aus der Praxis für die Praxis wird einem interessierten Fachpublikum erneut die Gelegenheit geboten, sich mit namhaften Referenten und Experten aus dem Immobilienbereich zu praxisrelevanten Themenbereichen auszutauschen. Das Thema der 4. Wiener Wohnrechtstage lautet Sanierung. Dachgeschossausbau. Neubau Duldungspflichten. Schadenersatz. Mietzinsminderung. Die vielfältigen und facettenreichen Aspekte dieses Themenbereichs werden aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet. Gerade die Anforderungen an den energetischen Erhaltungszustand eines Wohngebäudes, aber auch ein sozial ausgeglichener alters-, familien- und bedarfsgerechter Um-, Aus- oder Neubau von Wohnungen stellen Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft dar, um lebenswerte Städte zu schaffen. Gewinnen Sie Einblicke in die technischen und wirtschaftlichen Faktoren, die in die Entscheidung über eine Sanierung eines Gründerzeithauses, eine Nachverdichtung oder einen Neubau einfließen. Darüber hinaus werden die mit Er haltungs- oder Verbesserungsarbeiten im Zusammenhang stehenden Duldungspflichten von Mietern, aber auch deren Mietzinsminderungs- oder Schadenersatzansprüche sowie der Erwerberschutz im BTVG in praxisgerechter Weise eingehend erörtert. Des weiteren bietet die Tagung einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch! Informieren Sie sich aus erster Hand und gewinnen Sie dadurch neue, wertvolle und nachhaltige Wissensimpulse für die Praxis. Der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, die Mietervereinigung Österreichs sowie der Österreichische Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund freuen sich darauf, Sie bei den Wiener Wohnrechtstagen 2014 begrüßen zu dürfen. BEGRÜSSUNG SCHLUSSWORTE Georg Niedermühlbichler Präsident MVÖ Mag. Karl Wurm, MBA Verbandsobmann GBV VERANSTALTER: Mietervereinigung Österreichs Reichsratstraße 15, 1010 Wien DVR: , ZVR: , Präsident: Georg Niedermühlbichler Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband Bösendorferstraße 7, 1010 Wien UID-Nr.: ATU , DVR: , ZVR: , Verbandsobmann: Mag. Karl Wurm Österreichischer Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund Landstraßer Hauptstraße 84/18, 1030 Wien ZVR: , Präsident: KR Helmut Puchebner

3 PROGRAMMABLAUF DONNERSTAG, 13. NOVEMBER :00 Uhr BEGRÜSSUNG 1 09:15-10:45 Uhr Referent: Mag. ANDREAS GRIEB AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUM WOHNRECHT Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, aber auch jene der Landesgerichte prägen die Arbeit in der alltäglichen wohnrechtlichen Praxis in einem sehr starken Ausmaß. Die aktuellen wohnrechtlichen Leitentscheidungen und die praktischen Auswirkungen ebendieser werden intensiv besprochen. Anhand der Entscheidungen werden den Teilnehmern praktische Tipps für ihre wohnrechtliche Arbeit vermittelt. Mag. Andreas Grieb Richter des LGZ Wien; Obmann-Stv. der Fachgruppe Wohn- und Mietrecht der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. 2 11:15-12:15 Uhr Referent: Mag. HANS JÖRG ULREICH AUS DER SICHT EINES PRAKTIKERS: LÖSUNGSANSÄTZE FÜR EINE ZUKUNFTSORIENTIERTE UND NACHHALTIGE SANIERUNG VON GRÜNDERZEITHÄUSERN Aufgrund der Besonderheiten eines oftmals auch unter Denkmalschutz stehenden - Gründerzeithauses stellt eine moderne innovative Sanierung, die auch zu einer Steigerung der Lebensqualität der in diesen Gründerzeithäusern lebenden Mietern führen kann, eine spezielle Herausforderung dar. Gewinnen Sie Einblicke in die typischen Gegebenheiten eines Gründerzeithauses und erhalten Sie einen prägnanten Überblick über mögliche Maßnahmen zu einer ökologisch nachhaltigen und zukunftsorientierten Modernisierung von Gründerzeithäusern. Mag. Hans Jörg Ulreich Geschäftsführer der Ulreich Bauträger GmbH; Bauträgersprecher des Fach ver bandes der österreichischen Immobilienund Vermögenstreuhänder. 3 12:15-13:00 Uhr Referent: Mag. MARTIN ORNER RECONSTRUCTING UND NACHVERDICHTUNG Bauliche Nachverdichtung durch Reconstructing und Dachgeschossausbau als Chance für die Schaffung von leistbarem und zeitgemäßem Wohnraum? Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist es einer GBV erlaubt, im Einvernehmen mit den Mietern anstelle einer unwirtschaftlichen Sanierung einen Abriss und Neubau zu realisieren. Der Vortragende zeigt aus der Praxis für die Praxis auf, welche Aspekte in der Praxis für ein Reconstructing zu beachten sind und worin die Vorteile gegenüber einer Altbestandsanierung liegen. Weiters wird anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht, inwieweit in der Nachverdichtung durch Dachbodenausbauten oder Aufstockungen Potential für die Schaffung neuen Wohnraums liegt. Mag. Martin Orner Obmann Stellvertreter EBG Gemeinnützige Einund Mehr familienhäuser Baugenossenschaft reg. Gen.m.b.H. 4 14:20-15:20 Uhr Referentin: MMag. a DORIS OBEREDER DULDUNGSPFLICHTEN VON MIETERN IM ZUSAMMENHANG MIT SANIERUNGS- ODER MODERNISIERUNGSMASSNAHMEN Welche wichtigen Gründe berechtigten den Vermieter zum Betreten und zur Besichtigung eines Mietobjekts? Muss der Vermieter die Arbeiten vorankündigen? Gibt es eine Mitwirkungspflicht der Mieter? Bei welchen Eingriffen in die Mietrechte ist die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit für den Mieter zu prüfen? Bei welchen Eingriffen gibt es keine Interessensabwägung? Was versteht man unter dem Schonungsprinzip? Muss der Mieter eine dauerhafte Verkleinerung des Mietobjekts oder Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse hinnehmen? Welche Eingriffe in die Mietrechte sind nach der Rechtsprechung des OGH vom Mieter zu dulden? Diese und weitere Fragen werden Ihnen in diesem Vortrag beantwortet werden. MMag. a Doris Obereder Richterin im Bereich Bestandrecht und allgemeine Streitsachen am Bezirksgericht Leopoldstadt; Tätigkeit als Moderatorin und Vortragende im Bereich der Justiz.

4 5 15:20-16:20 Uhr Referentin: Mag. a MICHAELA SCHINNAGL MIETZINSMINDERUNG BEI SANIERUNGSARBEITEN Bei einer Wohnhaussanierung kommt es oftmals zu intensiven Bauarbeiten, Baustellenlärm, Verschmutzungen des Stiegenhauses, dem Aufbau eines Gerüstes oder auch der Beeinträchtigung des Lichteinfalls durch Verhängen der Außenfassaden mit Werbeplanen. Welche dieser Beeinträchtigungen während einer Wohnhaussanierung berechtigen den Mieter zur Mietzinsminderung? Der Vortrag setzt sich mit den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen eines Mietzinsminderungsanspruchs bei Bauarbeiten oder einem Dachgeschossumbau im Haus auseinander. Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung zur Höhe der Mietzinsminderung werden Maßstäbe für die Minderungsquote aufgezeigt. Mag. a Michaela Schinnagl Leitende Juristin der Mietervereinigung Österreichs; Mitautorin des Illedits/Reich- Rohrwig Wohnrecht Taschenkommentars. 6 16:40-17:20 Uhr Referent: Mag. STEPHAN BAUER SANIERUNG UND NACHVERDICHTUNG: BILANZIELLE BEHANDLUNG VON ERHALTUNGS AUFWAND, ABBRUCHKOSTEN UND HERSTELLUNGSKOSTEN Für bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden werden unterschiedliche Begriffe verwendet (zb Instandhaltung, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung, Nachverdichtung, etc). Die Abgrenzung von nicht aktivierbarem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bei Modernisierungen ist eine der wichtigsten Fragen in der wohnungswirtschaftlichen Bilanzierungspraxis. Entscheidend für diese Differenzierung sind Ausmaß und Qualität der Veränderung von Substanz und Nutzungspotential des Gebäudes durch die jeweiligen Sanierungs- oder Baumaßnahmen. Abbruchkosten und Restbuchwerte sind ebenfalls differenziert zu betrachten. Dargestellt wird ein Überblick über die aktuelle Bilanzierungspraxis. Mag. Stephan Bauer Beeidigter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; Mitglied des Re vi sions vorstandes des Öster reichischen Verbandes gemeinnütziger Bau vereinigungen Revisionsverband. 7 17:20-18:00 Uhr Referent: Min. Rat Dr. ANDREAS SOMMER WOHNRECHT IM REGIERUNGSPROGRAMM. REGELUNGSBEDARF UND PERSPEKTIVEN In diesem Vortrag wird den Teilnehmern ein Überblick über die wohnrechtlichen Programmpunkte des Regierungsprogramms sowie die aktuellsten Neuigkeiten in der Wohnungsgesetzgebung gewährt. Darüber hinaus wird insbesondere ein Einblick in die in dieser Legislaturperiode geplanten Reformvorhaben im Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht gegeben. Min. Rat Dr. Andreas Sommer Seit 1999 Leiter der Abteilung Wohnrecht, Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft im BM für Wirtschaft, Familie und Jugend. 19:00 Uhr EINLADUNG ZU WOHNRECHTLICHEN ABENDGESPRÄCHEN BEI EINEM GEMEINSAMEN ABENDESSEN

5 PROGRAMMABLAUF FREITAG, 14. NOVEMBER :00-10:30 Uhr Referent: Dr. PHILIPP FIDLER SCHADENERSATZERSATZANSPRÜCHE INFOLGE EINER WOHNHAUSSANIERUNG ODER EINES DACHGESCHOSSAUSBAUES Erhöhter Reinigungsaufwand wegen Staub, Lärmbelästigungen, Verdienstentgang wegen eines Gerüsts vor dem Geschäft, Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Wasserschäden aufgrund eines offenen Daches: Sanierungen, Um- oder Zubauten auf einer Liegenschaft sind oftmals mit nicht unerheblichen Beeinträchtigungen der Mieter und Eingriffen in deren Mietrechten verbunden. Welche Entschädigungsansprüche kann ein Mieter geltend machen? Worin unterscheidet sich der Entschädigungsanspruch nach 8 Abs 3 MRG von den allgemeinen Schadenersatzansprüchen? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter auch einen ideellen Schaden geltend machen? Wann ist ein Abzug neu für alt zu berücksichtigen? Der Vortragende lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die wichtigsten interessanten Aspekte dieses komplexen rechtlichen Themas. Dr. Philipp Fidler Doktorat der juristischen Fakultät der Universität Wien; ständiger Mitarbeiter der wohnrechtlichen Blätter ( wobl ); derzeit Jurist bei der Übernahmekommission. 2 11:00-12:30 Uhr Referent: Dr. HARALD FRIEDL ERWERBERSCHUTZ IM BTVG Dem BTVG kommt in der Praxis eine immer größere Bedeutung zu. Auch Objekte, die im Rahmen eines Dachgeschossausbaus oder einer (General-)Sanierung veräußert oder vermietet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen dem Anwendungsbereich des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) unterliegen. Der Vortragende beleuchtet jene Aspekte näher, die für das Vorliegen eines Bauträgervertrags im Zusammenhang mit einem Sanierungsvorhaben im Altbau von Relevanz sind. Er setzt sich mit dem Begriff der durchgreifenden Erneuerung auseinander und erläutert die gängigsten Sicherungsmodelle. Darüber hinaus zeigt er Schutzlücken und Risken im Erwerberschutzsystem des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf und erläutert, wie Sie dem rechtzeitig vor Projektstart entgegen wirken können. Dr. Harald Friedl Rechtsanwalt in Wien; Lehrbeauftragter am Institut für Zivilrecht der Universität Wien; Herausgeber und Autor des Kommentars Feil/Friedl/Bayer, WEG Wohnungseigentumsgesetz (in Druck). 3 12:30-13:15 Uhr Referent: DI Dr. BERND RIESSLAND WIRTSCHAFTLICHE HERAUSFORDERUNGEN IM WOHNUNGSNEUBAU Die Bereitstellung eines ausreichenden Wohnungsangebotes zu leistbaren Preisen ist eine wesentliche Stütze des sozialen Friedens. Dieser Aufgabe stehen nicht unerhebliche wirtschaftliche Herausforderungen an die Wohnbaubranche gegenüber. Grundstücke für den geförderten Wohnbau werden in den Ballungsregionen immer mehr zur Mangelware, Wohnbauförderungsmittel gehen zurück und die Kapitalmarktfinanzierung zeigt sich angespannt. Der Vortrag setzt sich mit den wichtigsten Herausforderungen in der Wohnbaubranche auseinander. DI Dr. Bernd Rießland Vorstand der Sozialbau Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft; Aufsichtsratsmitglied des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bau vereini - gungen Revisionsverband. 13:15-13:30 Uhr SCHLUSSWORTE 13:30 Uhr ENDE DER VERANSTALTUNG MIT EINEM GEMEINSAMEN MITTAGSBUFFET

6 INFORMATIONEN / ANMELDUNG TERMIN / VERANSTALTUNGSORT / TEILNAHMEBETRAG TERMIN: November 2014 VERANSTALTUNGSORT: UHRZEIT: Urania Wien, Dachsaal Uraniastraße 1, 1010 Wien Uhr (1. Tag) bzw Uhr (2. Tag) TEILNAHMEBETRAG: EUR 575, / zzgl. 20% USt. pro Person.* ANMELDESCHLUSS: 7. November 2014 ANMELDUNG Melden Sie sich bitte direkt über die Homepage an oder füllen Sie das beigelegte Formular vollständig aus und übermitteln Sie uns dieses entweder per an office@wohnakademie.at oder per Fax an /10! *Im Teilnahmebetrag sind Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und das Mittagessen (1. und 2. Tag) inkludiert, nicht jedoch die Übernachtungskosten. Der angeführte Teilnahmebetrag gilt in Euro exkl. USt. und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens und nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt. Die Seminarunterlagen werden bei der Veranstaltung nicht in Papierform aufliegen. Die Seminarunterlagen stehen den Teilnehmern ausnahmslos einen Tag vor Beginn der 4. Wiener Wohnrechtstage als Download-Material zur Verfügung. ANMELDUNG / ABMELDUNG / STORNOBEDINGUNGEN / AGB Die Anmeldung zu den 4. Wiener Wohnrechtstagen ist verbindlich. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Anführung der Rechnungsnummer vor dem Veranstaltungsbeginn. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Stornierungen, die nicht wenigstens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen, 40% des Teilnahmebetrages zu entrichten sind. Bei Rücktritt 2 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, bei fehlender Abmeldung, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder auch nur einer zeitweisen Teilnahme an dieser ist der volle Teilnahmebetrag zu zahlen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr Euro 35,-. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur schriftliche Stornierungen anerkennen können. Sie können jedoch gerne ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer nominieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referenten- oder auch Ortswechsel sowie die Absage von Seminaren aus wichtigem Grunde vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir ein Seminar absagen, erstatten wir den Teilnahmebetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Druck-/Satzfehler und Änderungen vorbehalten. Geschlechterbezogene Aussagen sind für beide Geschlechter aufzufassen bzw. auszulegen. RÜCKTRITTSRECHT Wir weisen darauf hin, dass einem Verbraucher gem. 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von einem über Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (Erhalt der Anmeldebestätigung) zusteht. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Für den Fall, dass der gewünschte Seminartermin oder die Seminarreihe innerhalb der Rücktrittsfrist stattfindet oder beginnt, erhält der Verbraucher eine Anmeldebestätigung erst, wenn er ausdrücklich die vorzeitige Erfüllung durch die Wohnakademie Österreich bestätigt. Im Fall der vollständigen Erfüllung wird darauf hingewiesen, dass das Rücktrittsrecht damit erlischt. Bei teilweiser Erfüllung wird der Verbraucher auf die anteilig zu tragenden Kosten hingewiesen. INFORMATION ANSPRECHPARTNER PROJEKTORGANISATION/DURCHFÜHRUNG Haben Sie Fragen zu dieser Veranstaltung? Wohnakademie Österreich Wir beantworten sie Ihnen gerne! Betrieben durch Wohnakademie Österreich: Herr René Watzinger Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH Tel.: Reichsratsstraße 15, 1010 Wien office@wohnakademie.at UID-Nr.: ATU Firmenbuchnummer: FN f GBV: Herr Mag. Artur Streimelweger Firmenbuchgericht: HG Wien Tel.: astreimelweger@gbv.at INHALT / KONZEPTION Mag. a Michaela Schinnagl

7 ANMELDUNG BITTE BIS 7. NOVEMBER 2014 per an oder per Fax an /10. ANMELDUNG 4. WIENER WOHNRECHTSTAGE 13. & 14. NOVEMBER 2014 URANIA TEILNAHME Ja, hiermit melde ich mich verbindlich zu den Wiener Wohnrechtstagen am 13. & 14. November 2014 an. TEILNAHME AM ESSEN Abendessen am 1. Tag (Donnerstag, 13. November Uhr) Mittagsbuffet am 2. Tag (Freitag, 14. November Uhr) Ja Nein Ja Nein TEILNEHMER/IN Titel Vorname Name Firma Aufgabenbereich / Abteilung Adresse PLZ / Ort Telefon Fax Mit dem Absenden der Anmeldung wird der elektronischen Speicherung, Verwendung und Verwertung der personenbezogenen Kontaktdaten für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, für die Abrechnung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Bewerbung eigener Druckwerke und Veranstaltungen der Fair Wohnen Wohnmanagement GmbH bzw der Veranstalter (Mietervereinigung Österreichs, Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen Revisionsverband, Österreichischer Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbund) durch konventionelle und elektronische Werbemaßnahmen zugestimmt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Eine entsprechende Mitteilung kann per an office@wohnakademie.at erfolgen.

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