Zonenplan Siedlung: Mutation Dorfladen
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- Katja Albert
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1 Gemeinde Lupsingen Zonenplan Siedlung: Mutation Dorfladen Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
2 Auftrag Auftraggeberin Auftragnehmerin Zonenplan Siedlung: Mutation Dorfladen Einwohnergemeinde Lupsingen Planteam S AG, Zeughausgasse 33, 4410 Liestal Projektleitung Planteam S AG, Anna Borer, , anna.borer@planteam.ch Mitarbeit Planteam S AG, Marion Zängerle, , marion.zaengerle@planteam.ch Qualitätssicherung SQS-Zertifikat ISO 9001 seit 11. Juli 1999 Dateiname lup_pb mutation zp dorfladen_
3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Planungsgegenstand und Ziel Ausgangslage und Rahmenbedingungen Planungsperimeter Übergeordnete Vorgaben Rechtsgültiger Zonenplan Siedlung Mutationsinhalt Parzellierung Einordnung in die Ortsplanungsrevision Bedarfsermittlung Organisation und Beteiligte der Planung Ablauf der Planung Öffentliche Mitwirkung Kantonale Vorprüfung Beschluss- und Auflageverfahren Würdigung der Planung
4 Zusammenfassung Inhalt Interessen Ablauf Der Dorfladen von Lupsingen befindet sich am heutigen Standort aus verschiedenen Gründen an einem nicht optimalen Standort Zudem ist am heutigen Standort ein Projekt für altersgerechtes Wohnen geplant. Da auf der Parzelle Nr. 56 durch das regionale Feuerwehrprojekt «Florian» in naher Zukunft voraussichtlich das bisherige Feuerwehrmagazin nicht mehr genutzt wird, wird eine Umzonung der Teilparzelle von der Zone für öffentliche Werke und Anlagen ÖWA in die Kernzone geprüft. Durch die Teil-Umzonung kann das heutige Feuerwehrmagazin künftig zonenkonform als Standort für den Dorfladen genutzt werden. Die Gemeinde Lupsingen führt ab 2018 eine Gesamtrevision der Ortsplanung (Teil Siedlung) durch. Aufgrund der Aktualität und der Dringlichkeit des vorliegenden Geschäfts zum Standortwechsel des Dorfladens wird die Mutation als vorgezogene Teilrevision durchgeführt. Für die Teilumzonung notwendige räumliche Analysen werden im Sinne von vorgezogenen Leistungen der Gesamtrevision durchgeführt. Die geplante Mutation zur Teilumzonung Dorfladen steht in Kongruenz zur erst kürzlich umgesetzten Aufwertung des Dorfplatzes. Für die Mutation des Zonenplans auf Parzelle Nr. 56 wird eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zudem wird die Planung dem Kanton zur Prüfung eingereicht. Die vorliegende Mutation stützt sich auf die der Gesamtrevision vorgezogene Raumanalysen und ist dadurch sinnvoll mit der anstehenden Revision abgestimmt. 4
5 1. Planungsgegenstand und Ziel Planungsgegenstand Der Dorfladen der Gemeinde Lupsingen befindet sich am heutigen Standort nicht an optimaler Lage. Unter anderem ist die Einsehbarkeit schlecht, was Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat. Wird zudem in diesem Bereich für das altersgerechte Wohnen gebaut, würde dies die Frequentierung des Dorfladens weiter beeinträchtigen. Um zu vermeiden, dass es in der Gemeinde künftig keinen Dorfladen mehr geben wird und um das Zentrum mit dem neu gestalteten Dorfplatz zu beleben, beabsichtigt die Gemeinde, den Dorfladen an einem geeigneten Standort im Dorfzentrum neu anzusiedeln. Hierfür wird die Parzelle Nr. 56, welche heute in einer ÖWA-Zone liegt, als geeignet erachtet. Planungsinstrument Aufgrund von Vorabklärungen wurde durch die Bewilligungsbehörde eine zonenplanerische Massnahme vorgeschlagen. An der Besprechung vom 29. März 2017 wurde vom Vertreter des Amtes für Raumplanung empfohlen, eine geringfügige Korrektur des Zonenplanes mittels einer Umzonung der entsprechenden Fläche von der ÖWA in die Kernzone zu veranlassen. Die geplante Umzonung soll als vorgezogener Bestandteil der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung Lupsingen umgesetzt werden. Rahmenbedingungen und Ziel Parallel zur geplanten Verlegung des Dorfladens laufen die Abstimmungsvorbereitungen zum Projekt «Florian» für ein gemeinsames Feuerwehrmagazin mit insgesamt 11 Gemeinden in der Region. Sollte das Projekt zustande kommen (wovon auszugehen ist), wird das Feuerwehrmagazin im Dorfzentrum von Lupsingen in dieser Form und im heutigen Umfang nicht mehr benötigt. Das bisherige Feuerwehrdepot kann zum Dorfladen umgenutzt werden. Ziel der Planung ist damit die Erhaltung des bestehenden Dorfladens durch eine Umnutzung des nicht mehr benötigten Feuerwehrmagazins. 5
6 2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen 2.1 Planungsperimeter Die vorliegende Planung betrifft die Parzelle Nr. 56 am Dorfplatz in Lupsingen. Die gesamte Parzelle weist eine Fläche von 2'421 m 2 auf und liegt rechtskräftig in der Zone Öffentliche Werke und Anlagen (OeWA). Von der geplanten Mutation betroffen ist nur ein Teil der Parzelle: 576 m 2 werden von der OeWA in die Kernzone umgezont, die restlichen m 2 der Parzelle verbleiben in der Zone OeWA. Abbildung 1: Planungsperimeter 2.2 Übergeordnete Vorgaben Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft Im kantonalen Richtplan ist unter Kapitel S2 Siedlungsqualität die Siedlungsentwicklung nach innen aufgeführt: «Die Siedlungsentwicklung nach innen (Optimierung der Nutzung) und insbesondere die Umnutzung und Neunutzung von Brachflächen ist von kantonalem Interesse». Die Mutation des Zonenplans steht in diesem Kontext, da das künftig voraussichtlich nicht mehr benötigte Feuerwehrmagazin sinnvoll umgenutzt werden kann. Der Standort auf dem Dorfplatz nahe des Gemeindehauses und anderen Zentrumsfunktionen ist ebenfalls sinnvoll im Rahmen der Innenentwicklung. Weiter trägt die Umnutzung des Feuerwehrlokals als Dorfladen zur Belebung des Ortskerns von Lupsingen bei. Gewässerräume Unter der Parzelle Nr. 56 verläuft unterirdisch das Langmattbächli. Der auf dem Plan dargestellte Gewässerraum ist bei der Mutation des Zonenplans zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um ein eingedoltes Gewässer im bebauten Siedlungsgebiet. Da das heutige Gebäude bestehen bleibt, werden hier keine Massnahmen ergriffen. 6
7 Abbildung 2: Planausschnitt Geoportal BL, Gewässerräume 2.3 Rechtsgültiger Zonenplan Siedlung Der Zonenplan Siedlung der Gemeinde Lupsingen wurde im Rahmen der Gesamtrevision im Jahr 2000 erstellt. Vorliegend sind darin sämtliche Mutationen bis 14. März Eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Lupsingen wird 2018 gestartet. Die vorliegende Mutation wird dieser Gesamtrevision vorgezogen durchgeführt. Die Parzelle Nr. 56 ist heute ganz in der Zone «Öffentliche Werke und Anlagen OeWA mit Zweckbestimmungen». Das bestehende Gebäude an der Liestalerstrasse 10 wird aktuell noch als Feuerwehrmagazin genutzt. Die Ziffer 1 auf dem Zonenplan Siedlung gibt die Zweckbestimmung «Gemeindehaus, Verwaltung, Feuerwehr Magazin, Kinderspielplatz» an. Der nördliche Teil des Gebäudes ist im Zonenplan als "Erhaltenswerte Baute" geschützt. Mit dem Projekt «Florian» zur Schaffung einer regionalen Feuerwehr mit insgesamt 11 Gemeinden in der Region wird die Nutzung des Feuerwehrmagazins in Lupsingen hinfällig, da Lupsingen nicht als Stützpunkt vorgesehen ist. Abbildung 3: Ausschnitt Zonenplan Siedlung, rechtsgültig (braun: Kernzone K2, hellgrün: Öffentliche Werke und Anlagen OeWA mit Zweckbestimmungen) 7
8 3. Mutationsinhalt Inhalt Der Zonenplan Siedlung wird an die neue Nutzung auf Parzelle Nr. 56 angepasst, da mit der Aufgabe des Feuerwehrmagazins und der geplanten neuen Nutzung des Gebäudes als Dorfladen die Zweckbestimmung nicht mehr erfüllt wird. Der im Mutationsplan bezeichnete Teil von Parzelle Nr. 56 wird von der rechtskräftigen Zone OeWA in die umliegende Kernzone K2 umgezont. Notwendigkeit Diese Mutation ist aufgrund der veränderten Versorgungssituation in der Gemeinde Lupsingen notwendig: Durch das Projekt «Florian» zu einer regionalen Feuerwehr wird das Feuerwehrmagazin künftig nicht mehr gebraucht. Ein positiver Grundsatzentscheid von Seiten Gemeinderat zum Projekt «Florian» liegt vor. Der definitive Entscheid durch die Stimmberechtigten ist noch ausstehend. Mit der Umnutzung des heutigen Feuerwehrmagazins kann die Attraktivität des Dorfladens gesteigert und damit der Erhalt gesichert werden. Dieser hat eine zentrale Bedeutung für die Deckung des täglichen Bedarfs in Lupsingen ebenso wie als Treffpunkt im Dorf. Die Ansiedlung des Dorfladens im Ortszentrum auf der Parzelle Nr. 56 ist sehr sinnvoll. Interessen Die Mutation liegt im Interesse der Grundeigentümer (Gemeinde Lupsingen), wie auch im Interesse der gesamten Bevölkerung, welche am Erhalt des Dorfladens in Lupsingen interessiert sind. Durch den Wegfall der Nutzung des Feuerwehrmagazins konnte eine sinnvolle Lösung zum Erhalt des Dorfladens in Lupsingen gefunden werden. Der Mutationsplan zeigt die geplante Änderung am Zonenplan durch die Teil- Umzonung Dorflagen auf Parzelle Nr. 56 auf. Abbildung 5: Ausschnitt Zonenplan Siedlung, Änderung (braun: Kernzone K2) 8
9 Abbildung 6: Ausschnitt Zonenplan Siedlung, neu (braun: Kernzone K2, grün: Öffentliche Werke und Anlagen OeWA mit Zweckbestimmungen) 3.1 Parzellierung Mit der geplanten Mutation des Zonenplans zur Teil-Umzonung Dorfladen wird nur ein Teil von Parzelle Nr. 56 von der Zone OeWA in die Kernzone 2 umgezont. Die bestehende Parzellierung wird beibehalten. Abbildung 4: Bestehende Parzellierung 9
10 4. Einordnung in die Ortsplanungsrevision Die geplante Mutation des Zonenplans kann in die allgemeine Strategie der Ortsentwicklung von Lupsingen eingeordnet werden. Zu Beginn der Planung wurde mit den Mitgliedern der Ortsplanungskommission eine Begehung im Zentrum von Lupsingen durchgeführt. Die räumlichen Strukturen des Ortskerns von Lupsingen (Strassendorf mit vielen noch ursprünglich vorhandenen Elementen wie Vorgärten, Tenn neben dem Haupthaus, Bäume in den Vorbereichen entlang der Strasse etc.) werden im Rahmen der Ortsplanungsrevision in einem «Mini-Leitbild» festgehalten. Die Platzartige Aufweitung ist in dieser Struktur eine grosse Qualität, welche eher selten zu sehen ist. Sie kann beispielsweise durch eine höhere Hecke oder Bäume zwischen Dorfplatz und Spielplatz räumlich noch gestärkt werden. Das bestehende Feuerwehrmagazin gibt dem Platz einen Rahmen. Die Nutzung als Dorfladen würde den Dorfplatz optimal bespielen und zu einem belebten Dorfzentrum beitragen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Laden gegen den Dorfplatz hin offen erscheint. Die Anordnung des Dorfladens direkt am zentralen Dorfplatz macht auch hinsichtlich der bereits angesiedelten Nutzungen (Restaurant, Gemeindeverwaltung, Spielplatz und Freiraum) Sinn. Der neue Standort des Dorfladens steht im Einklang mit heutigen Strukturen und Nutzungen sowie auch mit weiteren angedachten Entwicklungen im Ortskern von Lupsingen. Für die vorliegende Mutation wird nur der direkt betroffene Teil der Parzelle von der Zone OeWA in die Kernzone umgezont. Die restlichen Parzellen sowie der Rest von Parzelle Nr. 56 wird im Rahmen der Ortsplanungsrevision im Detail betrachtet und hinsichtlich ihrer heutigen Nutzung und möglichen künftigen Entwicklungen analysiert. Durch dieses Vorgehen kann sichergestellt werden, dass mit der vorgezogenen Teilrevision nur dort umgezont wird, wo die künftige Nutzung bereits klar ist und die Dringlichkeit gegeben ist. 10
11 5. Bedarfsermittlung Im aktuellen Zonenplan Siedlung der Gemeinde Lupsingen sind vier zusammenhängende Bereiche für öffentliche Werke und Anlagen ausgeschieden: Abbildung 6: Ausschnitt Zonenplan Siedlung, rechtsgültig mit Zonen für Öffentliche Werke und Anlagen OeWA 1: Die OeWA mit Zweckbestimmung Spielplatz wird vollständig als Kinderspielplatz genutzt. 2: Die OeWA mit Zweckbestimmung Gemeindehaus, Verwaltung, Feuerwehr Magazin, Kinderspielplatz und (im rechten Teil) Verwaltung, Grünanlage wird heute für Gemeindeverwaltung, Kinderspielplatz und Feuerwehrmagazin genutzt. Zudem befindet sich der Dorfplatz mir Parkierungsmöglichkeiten auf dieser Fläche. Das Feuerwehr Magazin wird nicht mehr benötigt. Im rechten (kleinen) Teil befand sich früher der Feuerwehr Weiher, welcher nicht mehr besteht. Die Zone ist damit in diesem Teil leicht überdimensioniert, da weder für die Verwaltung noch für den Kinderspielplatz eine Erweiterung geplant ist. Im Zuge der laufenden Regionalisierung ist tendenziell eine Abnahme der kommunalen Verwaltung prognostizierbar. 3: Die OeWA mit Zweckbestimmung Friedhof wird im östlichen Teil als solcher genutzt. Der westliche Teil dient als Reserve für allfällige künftige Friedhofserweiterungen, welche zum heutigen Zeitpunkt aber nicht zu erwarten sind. 4: Die OeWA mit Zweckbestimmung Schule, Sport, Zivilschutz, Werkhof, Entsorgung und Hochwasserrückhaltebecken dient heute der Schulanlage (Schulhaus, Kindergarten, Mehrzweckhalle, Sportplatz, Pausenplatz), einer Entsorgungsstelle mit Buswendeplatz sowie einer unterirdischen Zivilschutzanlage. Ein Werkhof ist momentan nicht in Planung. Es bestünden hier aber ausreichend Reserven für einen möglichen Werkhof, ein neues Feuerwehrmagazin (für den unwahrscheinlichen Fall, dass Lupsingen wieder eine kommunale Feuerwehr einführen würde) oder allfällige Schulhauserweiterungen (welche eben- 11
12 falls nicht geplant sind). Als Reserven zur Verfügung stünden heute die Parzellen Nr. 100, 143 (östlicher Teil), 150, 151, 152 (westlicher Teil), 1643 und Die Bedarfsermittlung zeigt, dass genügend Reserven für öffentliche Werke und Anlagen bestehen und sich diese auch an den richtigen Orten befinden. Eine Gesamtüberprüfung und allfällige Verkleinerung dieser Reserven wird in der anstehenden Gesamtrevision der Zonenplanung Siedlung vorgenommen. Die heutige Zone OeWA im Bereich des ehemaligen Feuerwehrmagazins im Dorfzentrum kann mit dieser Ausgangslage ohne weiteres in eine Kernzone umgezont werden. 12
13 6. Organisation und Beteiligte der Planung Die Gemeinde als planungsverantwortliche Instanz koordiniert die Planungsarbeiten rund um die Mutation. Die Mutation wird gemeinsam mit der Baukommission Lupsingen erarbeitet. Planteam S AG Liestal ist von der Gemeinde beauftragt, die Mutation fachgerecht abzuwickeln. 7. Ablauf der Planung Für die geplante Mutation des Zonenplans Siedlung werden eine öffentliche Mitwirkung und eine kantonale Vorprüfung zeitgleich durchgeführt. In Anschluss daran werden die Planungsunterlagen entsprechend angepasst und vom Gemeinderat beschlossen. Entwurf Planungsinstrumente November 2017 Startsitzung Planungskommission mit Begehung 13. November 2017 Baukommission 27. November 2017 Verabschiedung GR 30. November 2017 Einreichung zur kant. VP Dezember 2017 Kantonale Vorprüfung, Mitwirkung Dez Feb Erstellung und Auflage Mitwirkungsbericht (30 d) März/April 2018 Bereinigung und Beschluss GR Mai 2018 Beschluss Gemeindeversammlung Juni 2018 Referendumsfrist 30 d Auflage 30 d (Ev. Behandlung Einsprachen) Bereinigung und Nachführung Unterlagen anschliessend Einreichung zur Genehmigung Ca. September 2018 Tabelle 1: Ablauf der Planung 13
14 7.1 Öffentliche Mitwirkung pendent 7.2 Kantonale Vorprüfung pendent 7.3 Beschluss- und Auflageverfahren pendent 14
15 8. Würdigung der Planung Die vorliegende Mutation des Zonenplans für die Ansiedlung des Dorfladens im Dorfzentrum von Lupsingen steht im Zusammenhang zur geplanten Gesamtrevision der Ortsplanung Lupsingen. Die Mutation ist notwendig, um die Versorgung in Lupsingen mit einem Dorfladen aufrecht erhalten zu können. Die Planung liegt im Interesse der Grundeigentümer und ermöglicht eine sinnvolle Nutzung des voraussichtlich freiwerdenden Feuerwehr-Magazins auf Parzelle Nr. 56 in Lupsingen sowie die Weiterentwicklung des jetzigen Standorts als Wohnstandort. Die Mutation ist im Sinne der geplanten Ortsplanungsrevision sowie des aufgewerteten Dorfplatzes: der Dorfladen soll zur aktiven Belebung des kürzlich neugestalteten Dorfplatzes beitragen. Lupsingen, den Im Namen des Gemeinderates Der Präsident Die Gemeindeverwalterin Stefan Vögtli Silvia Leisi 15
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