Allgemeine Vergabebedingungen (AVB-VBB) Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb
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- Rudolph Esser
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1 Allgemeine Vergabebedingungen (AVB-VBB) Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb 1. Die VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (nachfolgend VBB genannt) beabsichtigt, in einem europaweiten Vergabeverfahren nach VgV, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den übrigen anliegenden Dokumenten näher beschriebenen Leistungen zu vergeben. 2. Es findet ein nicht offenes Verfahren nach 16 VgV statt. 3. Die Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren wurde am an das Amtsblatt der Europäischen Union abgesandt. 4. Der Leistungszeitraum beginnt am und endet am Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt. 6. Die Vergabeunterlagen können unter abgerufen werden. 7. Die Vergabeunterlagen bestehen aus: Allgemeine Vergabebedingungen (AVB-VBB) nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung samt Anlagen (LB-VBB) Leistungsverzeichnis (LV-VBB) Erklärung zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern Eigenerklärung zum Mindestlohn (EML-VBB) Besondere Vertragsbedingungen samt Bürgschaftsmustern (BVB-VBB) Adressaufkleber zur Kennzeichnung des Angebotes Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Durchführung des ggf. folgenden Auftrages genutzt werden. Jede andere Nutzung ist untersagt. 8. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, muss der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform per Post, per Telefax oder per um Aufklärung bitten. 9. Während des Vergabeverfahrens sind alle Fragen und Aufklärungsbitten zu den Vergabeunterlagen unverzüglich und schriftlich in deutscher Sprache zu richten an: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Vergabestelle Hardenbergplatz Berlin Eine Zusendung der Fragen und Aufklärungsbitten per Telefax ( ) oder per an vergabe@vbb.de ist zulässig. Mündliche Fragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter nicht beantwortet. Seite 1 von 7
2 . Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen zu den Vergabeunterlagen, über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in Form von Bieterinformationen unter (Link s. ) veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens unter der genannten Internetadresse über etwaige Bieterinformationen und Änderungen/Ergänzungen an/ zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen durch den VBB zu informieren. Bieter, die dem VBB ihre Telefaxnummer oder -Adresse mitteilen, werden vom VBB auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen hingewiesen. 11. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: Angebotsschreiben [nebst den dort vorgesehenen Anlagen] Methodisches Konzept, das die Anforderungen der Ausschreibung widerspiegelt und mindestens beinhaltet: Vorschläge zur Sicherstellung einer einheitlichen Datenbasis Stichprobenkonzept inkl. Angaben zur Qualität und statistischen Sicherheit der Daten Vorschläge zur Planung und Koordination der Feldarbeit Vorschläge zur Planung, Koordination und Kontrolle der Datenerfassung Vorschläge zur Durchführung eines Pretests Vorschläge zum Umgang mit Befragungsausfällen Hochrechnungskonzept Auswertungskonzept Beschreibung des webbasierten Tools für den Datenaustausch Konzept zum Einsatz elektronischer Erfassungsmedien (Smartphones/Tablets) Konzept zur Einbindung von AFZS-Daten in den Gesamtdatenbestand, das mindestens Ausführungen beinhaltet zu: Fahrplanhaltung Zusammenführung von AFZS-Zähldaten mit manuellen Befragungsdaten Übernahme von AFZS-Daten in die Hochrechnung Konzept zum Erhebungshandbuch und zur Multiplikatorenschulung Konzept zur Kontrolle der Stichprobenerfüllung (inkl. webbasiertem Tool) Konzept zur Wegeplausibilisierung Konzept zur Tarifplausibilisierung Konzept zur Kontrolle der Feldarbeit (inkl. webbasiertem Tool) Konzept zur Berücksichtigung der Hochrechnungsbesonderheiten Leistungsverzeichnis (LV-VBB) Erklärung zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern Eigenerklärung Mindestlohngesetz (EML-VBB) Der Bieter hat mit dem Angebot seine Urkalkulation für die gebotenen Preise in einem verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung beim Auftraggeber zu übergeben. Der Umschlag muss verschlossen und deutlich gekennzeichnet sein. Die Kostenermittlung des Bieters zu jedem Einzelpreis muss mit Hilfe der Urkalkulation vollständig und zweifelsfrei nachvollziehbar sein. Die Gliederung der Urkalkulation soll den Vorgaben des öffentlichen Preisrechts insbesondere 8 der VO PR Nr. 30/3 i. V. m. LSP entsprechen. Der kalkulierte Gewinn ist separat auszuweisen. Die Urkalkulation wird nur im Bedarfsfall und nur nach vorheriger Information des Auftragnehmers bzw. Bieters geöffnet. Die Urkalkulation ist ausschließlich dem Angebotsoriginal beizulegen und nicht zu kopieren. Seite 2 von 7
3 Stellt sich bei einer etwaigen Öffnung der Urkalkulation im Rahmen der Angebotswertung oder während der Vertragslaufzeit heraus, dass die Ermittlung der Kosten nicht nachvollziehbar ist oder die Angaben zu den Lohnkosten unvollständig sind, ist der Auftragnehmer bzw. der Bieter zur unverzüglichen Nachreichung einer ordnungsgemäßen Urkalkulation verpflichtet. 12. Das Angebot muss vollständig sein, d. h. sämtliche Preise und sämtliche sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. So sind z. B. Eintragungen mit Bleistift unzulässig. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein. In den Angebotsunterlagen sind weder Zusätze zu noch Änderungen an dem gedruckten Text zulässig. Soweit Erläuterungen zu Teilen des Angebotes für erforderlich gehalten werden, sind sie auf besonderer Anlage beizufügen. Die Preise sind als Nettopreise in anzugeben. Alle Angaben erfolgen in Euro mit zwei Nachkommastellen, ggf. ist kaufmännisch zu runden. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Umsatzsteuersatzes gesondert auszuweisen. Stimmt der Gesamtbetrag einer Position nicht mit dem Einzelpreis (Einheitspreis) überein, ist für die Wertung der Einzelpreis (Einheitspreis) maßgebend. 13. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In der Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Des Weiteren muss die Erklärung die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 14. Das Angebot ist im Original unterschrieben einzureichen. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle (an unter Pkt. 9 genannte Adresse) eingegangen sein. Die Angebotsfrist läuft bis zum , 12:00 Uhr. Angebote sind schriftlich abzugeben. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Für die Abgabe des Angebotes sind die vom VBB zum Download zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Um Irrtümer bei der Zuordnung des Angebotes zu vermeiden, wird empfohlen, jede beschriebene Seite mit dem Firmenstempel zu versehen. Auf Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen oder dergleichen soll verzichtet werden. Das Angebot ist in einem außen gekennzeichneten verschlossenen Umschlag und getrennt von etwaigen Mustern einzureichen. Die mit den Vergabe- und Vertragsunterlagen abrufbare Etikettvorlage Antwortkuvert ist auf den Umschlag zu kleben und auszufüllen. Bei Fehlen einer Etikettvorlage muss auf der Vorderseite des Umschlags deutlich erkennbar Nicht öffnen, enthält Angebotsunterlagen! Vergabe Nr.: /2018 Ablauf der Angebotsfrist: , 12:00 Uhr Seite 3 von 7
4 vermerkt werden. 1. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. Danach sind Sie bis zum an Ihr Angebot gebunden. Berichtigungen oder Änderungen an dem Angebot sind ebenfalls nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist in gleicher Form wie das Angebot möglich. 16. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheiten durch eine Bürgschaft nach näherer Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu leisten. 17. Der Bieter unterhält während der Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der besonderen Vertragsbedingungen. 18. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn das zur Verfügung stehende Budget überschritten wird. 19. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 20. Änderungen und Ergänzungen an den Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vergabeunterlagen haben nach 7 Abs. 1 Nr. 4 VgV den Ausschluss des Angebotes zur Folge. 21. Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien): Die Vergabe der Leistungen soll an denjenigen Bieter erfolgen, dessen Angebot das wirtschaftlich günstigste ist. Der Preis des Angebotes ist nicht allein ausschlaggebend. Die Wertung der Angebote erfolgt nach dem im Folgenden dargestellten Verfahren. Angebote, die gemäß Punkt 6 geforderte Dokumente oder Konzepte nicht oder nur unvollständig enthalten, werden nicht zur Wertung zugelassen. Es gilt 6 VgV. Die übrigen Angebote nehmen an der Wertung teil. Dabei werden die Angebotsinhalte berücksichtigt, die auf die Qualität besonderen Einfluss haben. Es werden Leistungspunkte vergeben, wobei insgesamt maximal Leistungspunkte erreicht werden können. Die eingereichten Konzepte werden jeweils mit Punkten zwischen 1 (Minimum) und (Maximum) bewertet, wobei die erreichte Punktzahl mit dem betreffenden Faktor multipliziert wird (Gewichtung). Die Summe der gewichteten Einzelpunktzahlen ergibt die Gesamtpunktzahl (Maximum = Punkte). Seite 4 von 7
5 Maßstab für die Punktevergabe sind die jeweiligen Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Punktzahl ist umso höher, je besser, höherwertiger bzw. effektiver die Vorgaben/Ziele im Angebot umgesetzt werden. Pos. 1 Konzept Methodisches Konzept (inkl. webbasiertem Tool) Gewichtung (Faktor) Konzept zum Einsatz elektronischer Erfassungsmedien 20 (Smartphones/Tablets) Konzept zur Einbindung von AFZS-Daten in den Gesamtdatenbestand Konzept zum Erhebungshandbuch und zur Multiplikatorenschulung Konzept zur Kontrolle der Stichprobenerfüllung (inkl. webbasiertem Tool) Konzept zur Wegeplausibilisierung Konzept zur Tarifplausiblisierung Konzept zur Kontrolle der Feldarbeit (inkl. webbasiertem Tool) Konzept zur Berücksichtigung der Hochrechnungsbesonderheiten Summe 0 Die erreichte Gesamtpunktzahl (Summe der Leistungspunkte) wird mit dem jeweiligen Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis je Leistungspunkt ist das wirtschaftlich günstigste Angebot. 22. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. 23. Unterbeauftragungen sind zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. 24. Die Bieter sollen sich bemühen, Unteraufträge an kleine oder mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie sie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer, nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Er hat in Verträgen mit Unterauftragnehmern die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmern auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen. Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen, für die ein Unterauftragnehmereinsatz geplant ist, im Angebot anzugeben. Seite von 7
6 Auf Verlangen des Auftraggebers haben Bieter, die in die engere Wahl kommen, o o o die Unterauftragnehmer zu benennen, Erklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen, dass diese für die Leistung zur Verfügung stehen und Erklärungen und Nachweise zur Eignung der benannten Unterauftragnehmer vorzulegen. 2. Beabsichtigt der Bieter, Angaben zu seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerfen, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 26. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden gem. 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB ausgeschlossen. Werden wettbewerbsbeschränkende Absprachen erst nach Zuschlagserteilung bekannt, berechtigen sie den VBB zur Kündigung der besonderen Vertragsbedingungen und begründen nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen Ansprüche auf eine Vertragsstrafe. 27. Kosten für die Erarbeitung und Überarbeitung des Angebots werden vom VBB nicht erstattet. 28. Der Bieter ist zur unverzüglichen Mitteilung an den Auftraggeber verpflichtet, wenn sich bezogen auf seine Eignung und bezogen auf Ausschlussgründe Änderungen gegenüber den Angaben im Teilnahmeantrag ergeben. 29. Der VBB wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen. 30. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren bearbeitet und gespeichert werden können und nicht berücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird. 31. Das Angebot unterliegt den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote nach 62 VgV und 134 GWB. 32. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber oder der Bieter an die wenden. Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-straße, 82 Berlin, Deutschland, Tel.: , Telefax: 0049 (0) Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach 134 GWB an unterlegene Bieter/ Bewerber ist der Vertragsschluss möglich ( 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Seite 6 von 7
7 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 1 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [ ]. 34. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach 16 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten am Verfahren vor der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach 16 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Seite 7 von 7
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