KIP-Zielraster
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- Harry Knopp
- vor 6 Jahren
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1 Kanton: Aargau Eingabe per 27. September 2017 Pfeiler 1 Information und Beratung / Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt werden in der Schweiz willkommen geheissen und sind über die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert. Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf werden so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen. 1 1 Personen aus EU-/EFTA-Staaten können nicht zur Teilnahme an Integrationsmassnahmen verpflichtet werden. Überprüfung / Evaluation 1 Migrantinnen und Migranten Mehrsprachiges Informationsmaterial steht zur 1a) hallo-aargau aktuell halten und bekannt ma- Zwischenevaluati- halbjährlich MIKA werden auf lokaler und regiona- Verfügung und wird genutzt (Nutzungszahlen chen: Bewilligung Familiennachzug, Anmeldung on Ende 2019 ler Ebene über Rechte und Pflichten, Alltagswissen wie Wohnen, Schule, Gesundheit, Berufsbildung, Arbeitsmarkt, informiert (vgl. auch Beratung) hallo-aargau.ch), Stärkung Erstinformation in Gemeinden und Regionen auf der Gemeinde, biometrische Erfassung, in den Projekten, Newslettern, Social Media etc. Bei Bedarf zusätzliches mehrsprachiges Material bereitstellen, Erhebung der Erstinformationspraxis in den dezentralen Angeboten, Beratung der Gemeinden Für spezifische Ziel- und Sprachgruppen stehen 1b) Beiträge an Informationsprojekte für spezifi- MIKA Informationsangebote zur Verfügung (Anzahl sche Zielgruppen im Rahmen von Leistungsver- qualitative Bericht- Durchführungen, Anzahl Teilnehmende) einbarungen erstattung, Projektbesuche
2 Referenz/Aktenzeichen: COO / /2017/00002 Überprüfung / Evaluation 2 Personen mit Integrationsför- Drittstaatsangehörige aus dem Familiennachzug 2a) Abklärungsgespräche zum Sprachförderbe (AIG) 1 Verfahren, Inhalt MIKA derbedarf werden auf kantona- erhalten innert 3 Monaten nach Einreise einen darf, Informationen zu Sprachkursangeboten, und Kriterien der ler Ebene angemessenen Beratungstermin und besuchen bis zur nächsten auf Fachstellen der Berufsbildung, Abklärungsge- Integrationsmassnahmen zuge- Verlängerung der B-Bewilligung einen Deutsch- Diplomanerkennung usw. Abschluss Sprachver- spräche mit Dritt- führt kurs pflichtung bzw. Integrationsvereinbarung staatsangehörigen aus dem Familiennachzug werden neu überprüft Auch Drittstaatsangehörige mit geringer finanziel- 2b) Beiträge an Kurskosten bei ungenügender Berichterstattung, MIKA ler Leistungsfähigkeit können Deutschkurse wirtschaftlicher Selbständigkeit Anzahl unterstütz- besuchen ter Personen 60% der Flü und VA erhalten innert 10 Wochen 2c) Abklärungsgespräche mit Flü und VA, Erar- Monitoring, Nach- MIKA, CMI (Kan- einen plan und besuchen die erste beiten von plänen fassen in den tonaler Sozial- Massnahme, innert 15 Wochen sind alle Perso- Unterkünften und dienst) nen in den ersten den Gemeinden 1 Ausländer- und Integrationsgesetz 2/12
3 Pfeiler 1 Information und Beratung / Förderbereich Beratung Migrantinnen und Migranten sind informiert und beraten in Fragen des Spracherwerbs, der Alltagsbewältigung sowie der beruflichen und sozialen Integration. Fachpersonen und Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert, beraten und verfügen über Begleitung beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer. Die Bevölkerung ist informiert über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung. 3 Migrantinnen und Migranten, Beratungsangebote und Homepage der verwaltungsexternen Institutionen der Regelstruktur, Anlaufstelle sowie Veranstaltungen Gemeinden sowie weitere zu Austausch und Vernetzung werden genutzt interessierte Kreise erhalten (Anzahl Beratungen, Veranstaltungen, Vernetzungstreffen) Information und Beratung sowie Begleitung bei Fragestellungen der Integration In sechs bis sieben Regionen bestehen mit Beteiligung der Gemeinden dezentrale Angebote mit folgenden Tätigkeiten: Information und Beratung, Initiierung und Begleitung von Projekten und Veranstaltungen, Vernetzung und Beratung der Regelstrukturen (Anzahl Erstgespräche, Beratungen von Einzelpersonen, Institutionen und Regelstrukturen; Anzahl Projekte und Veranstaltungen) 4 Öffentlichkeit ist über Themen Der Kanton (BKS, DGS und DVI) informieren im Bereich Asyl, Flüchtlinge regelmässig über Aktuelles im Bereich Asyl und und Migration Informiert Flüchtlinge und bei Bedarf über weitere Themen der Migration 3a) Leistungsvereinbarung mit der Anlaufstelle Integration Aargau AIA zur Führung eines Kompetenzzentrums mit folgendem Grundauftrag: Beratung, Dokumentation, Vernetzung, Newsletter 3b) Fachliche Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung des Informations- und Beratungsauftrags, Erarbeiten und Bereitstellen von Materialien und Unterlagen, Bereitstellen von Austauschgefässen für Gemeinden und deren Fachstellen. Beiträge an dezentrale Angebote werden im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden entrichtet. Mitarbeit Integration bei Homepage esen/asyl_und_fluechtlingswesen.jsp Beiträge kantonale Homepage und Newsletter Überprüfung/Evaluation MIKA, AIA qualitative Berichterstattung Übersicht über die MIKA, Gemeinden bestehenden qualitative Berichterstattung dezentralen Angebote bis Ende 2020 Berichterstattung BKS, DGS, DVI
4 Referenz/Aktenzeichen: COO / /2017/00002 Überprü- fung/evaluation Öffentlichkeitsarbeit der Anlaufstelle Integration Aargau im Rahmen des Grundauftrages. 4/12
5 Pfeiler 1 Information und Beratung / Förderbereich Schutz vor Diskriminierung Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert und beraten in Fragen des Diskriminierungsschutzes. Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung. Überprü- fung/evaluation 5 Opfer von rassistischer Diskri- Beratung ist niederschwellig, kompetent und 5a) Beitrag an die Anlaufstelle Integration Aargau MIKA, AIA minierung und interessierte zeitnah zur Führung der Beratungsstelle für Diskriminie- Kreise erhalten Beratung und rungsschutz in Ergänzung zum Grundauftrag richterstattung, werden für das Thema Diskri- DoSyRa- minierung sensibilisiert Erfasssung Kantons- und Gemeindepersonal sowie Schulen 5b) Beitrag an Weiterbildungen für kommunale MIKA, Gemeinden, und Institutionen haben die Möglichkeit, sich im und kantonale Verwaltungsmitarbeitende im Be- Abteilungen der Bereich "Umgang mit Vielfalt und Migration" reich "Umgang mit Vielfalt". Inputs an Schulen, richterstattung, kantonalen Verwal- weiterzubilden Weiterbildungen von kommunalen und kantonalen tung Stellen zu Migration, Umgang mit Vielfalt etc.
6 Pfeiler 2 Bildung und Arbeit / Förderbereich Sprache und Bildung Migrantinnen und Migranten verfügen über geeignete Bildungsangebote, um sich die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Sprachkompetenzen anzueignen. Überprü- fung/evaluation 6 Es besteht ein bedarfsgerech- Die Kurse sind von guter Qualität, weisen eine 6a) Leistungsvereinbarung mit Anbietern zur Gemäss Periodizi- Submission, MIKA, Anbieter tes Sprachförderangebot, das hohe Auslastung auf und ermöglichen gute Lern- Durchführung von zentralen Alphabetisierungs-, tät der Submissio- einen kontinuierlichen Sprach- erfolge (Auslastungsziffer, Erfüllungsquote, Deutsch- und Integrationskursen nen erwerb ermöglicht Sprachfortschritt) richterstattung, 6b) Leistungsvereinbarung mit Anbietern zur Durchführung von regionalen Abend- und Samstagskurse Implementierung und Überprüfung von einheitli- 6c) Kurshospitationen, Start mit Lancie- Im Rahmen der chen Qualitätsstandards Informieren und Sensibilisieren für fide und Spra- rung des Spra- jährlichen Bericht- chenpass bei Anbietern, Arbeitgebern, kantonalen chenpasses durch erstattung Abteilungen und Fachstellen den Bund; Bereitstellen von Austauschgefässen zur fide- Bedarf für Aus- Umsetzung, Einzelberatung und Vermittlung von tausch etc. mit Fachexpertinnen bei Bedarf. Anbietern bis Ende 2019 geklärt 7 Gemeinden engagieren sich für Gemeinden mit einem hohen Ausländeranteil 7) Beiträge an lokale Deutschkurse für Frauen im Mindestvorgaben, MIKA, Gemeinden, ein angemessenes Angebot Prozent bieten lokale Deutschkurse an und betei- Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit den Anbieter von lokalen Deutschkursen ligen sich an den Kosten (Auslastungsziffer, Gemeinden Erfüllungsquote, Sprachfortschritt) richterstattung,
7 Referenz/Aktenzeichen: COO / /2017/ Flü und VA werden in ihrem Die Zielgruppe besucht die gemäss Massnah- 8) Übernahme der Teilnehmerbeiträge für die Vierteljährliches MIKA, CMI, Anbie- Spracherwerb entsprechend menplan individuell zugesprochenen Sprachkurse Sprachkurse Controlling ter ihrer Möglichkeiten und Zukunftsplänen unterstützt 7/12
8 Pfeiler 2 Bildung und Arbeit / Förderbereich Frühe Kindheit Migrationsfamilien sind informiert über die medizinischen, familienunterstützenden, gesundheits- und integrationsfördernden Angebote im Frühbereich und haben chancengleichen Zugang zu diesen. Überprüfung /Evaluation 9 Die Sprachkompetenz von Die Kurse sind von guter Qualität, weisen eine 9a) Beiträge an MuKi-Deutschkurse im Rahmen Mindestvorgaben, MIKA, Gemeinden, vorschulpflichtigen Kindern hohe Auslastung auf und ermöglichen gute Lern- von Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden Anbieter wird erhöht und Migrantenel- erfolge (Auslastungsziffer, Erfüllungsquote, tern werden in ihrer Erzie- Sprachfortschritt). Gemeinden beteiligen sich an richterstattung hungsaufgabe gestärkt Frühförderprojekten. Eltern und Kinder nutzen spezifische Beratungs- 9b) Beiträge an Projekte Frühe Förderung (Schul- MIKA, Anbieter und Freizeitangebote wissen+, family literacy etc.) qualitative Berichterstattung
9 Pfeiler 2 Bildung und Arbeit / Förderbereich Arbeitsmarktfähigkeit Migrantinnen und Migranten, die keinen direkten Zugang zu den Regelstrukturen haben, verfügen über ein Förderangebot, das sie entweder auf die postobligatorischen Bildungsangebote, namentlich die Berufsbildung (inkl. Brückenangebote) vorbereitet oder ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert. Überprü- fung/evaluation 10 Spätimmigrierte Jugendliche Jährlich steht für 200 Jugendliche und junge 10a) Leistungsvereinbarung mit Anbietern zur Start Schuljahr BBM (BKS), MIKA und junge Erwachsene (Flü Erwachsene (16 bis 25 Jahre) ein Angebot zur Durchführung von Integrationskurs Grundkompe- 17/18 und VA) erhalten ein Förderan- Vorbereitung für das Brückenangebot, die Integra- tenz (IKG) 1: Während 6 Monaten Deutsch, All- richterstattung gebot für Berufsbildung tionsvorlehre oder die Arbeitsmarktintegration tagsmathematik, Alltagswissen, Lerntechnik und/oder Arbeitsmarkt (AMI) zur Verfügung (Lektionenzahl, Auslastungsziffer, Lernfortschritt, Anschlusslösungen) Jährlich steht für 60 Jugendliche und junge Er- 10b) Leistungsvereinbarung mit Anbietern zur Start Schuljahr BBM (BKS), MIKA wachsene (16 bis 21 Jahre) mit geringer Schulbil- Durchführung von Integrationskurs Grundkompe- 17/18 dung ein zusätzliches Angebot zur Vorbereitung tenz (IKG) 2: Während 12 Monaten Deutsch, richterstattung; für das Brückenangebot oder zur AMI zur Verfü- Alltagsmathematik, Alltagswissen, Lerntechnik, Nach 3 Jahren gung aufbauend auf dem IKG 1 wird evaluiert und bei Erfolg die Massnahme im Hinblick auf KIP 3 in die Regelstruktur überführt. 11 Flü und VA werden mit geeig- Der Anteil der Teilnehmenden an AMI und der 11a) Leistungsvereinbarungen mit Anbietern für MIKA, AWA; Bran- neten auf den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt steigt (Anzahl Angebote zur Arbeitsmarktintegration (interne und chenverbände und Eintritt in den ersten Arbeits- interner und externer Einsätze, Vermittlungsquote externe Arbeitseinsätze, Praktika, Coaching); richterstattung Arbeitgeber, An- markt vorbereitet in Lehre, Festanstellung, Praktikum 60%) bedarfsgerechte Weiterentwicklung in Zusammen- bieter arbeit mit dem AWA, Branchenverbänden und
10 Referenz/Aktenzeichen: COO / /2017/00002 Flü und VA mit Berufsabschluss oder Berufserfahrung finden qualifikationsadäquate Integration in den ersten Arbeitsmarkt (Erwerb EFZ / EBA; Arbeitgebern sowie den Anbietern 11b) Leistungsvereinbarung mit Anbieter für Fachberatung und Umsetzungsunterstützung für Migrantinnen und Migranten mit erweiterten Qualifika- Berichterstattung MIKA, ask! Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf Aargau Ausbildung auf Stufe HF, FH oder Universität, tionen (FUM): Fachliche Beratung und Begleitung, Festanstellung in qualifizierter Tätigkeit) Anzahl qualifiziertes Mentoring erfolgreicher Vermittlungen: 20% im 1. Jahr; 40% im 2. Jahr; 60% im 3. Jahr Sozialdienstliche Stellen erhalten kompetente 11c) Implementierung einer Anlaufstelle für Ge- Start März 2017 Berichterstattung Einzelfallberatung und Coaching bezüglich Ar- meinden für Einzelfallberatung bei Arbeitsmarktin- im Rahmen des beitsmarktintegrationsmassnahmen von VA / Flü; tegration von VA / Flü; Empfehlungen an sozial- Reportings dienstliche Stellen erfolgen innert 15 Arbeitstagen 10/12
11 Pfeiler 3 Verständigung und gesellschaftliche Integration / Förderbereich Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln Für anspruchsvolle Gespräche mit Migrantinnen und Migranten (zum Beispiel komplexe Sachverhalte, Situationen mit weitreichenden Konsequenzen etc.) steht den Mitarbeitenden von Regelstrukturen ein professionelles Angebot im Bereich des interkulturellen Dolmetschens und Vermittelns zur Verfügung. Überprü- fung/evaluation 12 Die Vermittlung von qualifizier- Die Übersetzungsleistungen werden entspre- 12) Strukturbeitrag im Rahmen einer Leistungs- Qualitative und MIKA, HEKS ten interkulturellen Übersetze- chend der in den Empfehlungen von Interpret vereinbarung mit HEKS Linguadukt, Sensibilisie- Quantitative Be- Linguadukt rinnen und Übersetzer ist festgelegten Kriterien zur Qualitätssicherung rung der Regelstrukturen für ikd im Rahmen der richterstattung sichergestellt erbracht interdepartementalen Zusammenarbeit
12 Pfeiler 3 Verständigung und gesellschaftliche Integration / Förderbereich Zusammenleben Migrantinnen und Migranten nehmen am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft, d.h. in der Gemeinde und im Quartier sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen teil. Überprü- fung/evaluation 13 Migrantinnen und Migranten Mit Unterstützung durch Gemeinden und dem 13a) Beiträge an Angebote der sozialen Integrati- Qualitative und MIKA, Gemeinden nehmen am gesellschaftlichen Engagement von Freiwilligen in Vereinen und on im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Quantitative Be- und Anbieter Leben vor Ort teil Institutionen werden niederschwellige Angebote Trägern richterstattung wie Treffpunkte, Austauschrunden, Konversationsangebote, Vermittlung von Kultur und Werten etc. angeboten. 13b) Fachliche Unterstützung und Beratung der MIKA Träger von Angeboten der Sozialen Integration zu spezifischen Themen (z.b. schwerereichbare Zielgruppen, Erstinformation, etc.) und Vermitteln von Materialien und Unterlagen Bereitstellen von Austauschgefässen und weiterbildungsangeboten zu verschiedenen Themen (z.b. Trauma etc.)
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