I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen

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1 I n f o r m a t i o n e n des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Tübingen Nr. 1/2018 Februar 2018 An die Lehrkräfte an den Gymnasien im Regierungspräsidium Tübingen - über die Örtlichen Personalräte - Inhalt 1 Abitur Korrekturzeiten im Abitur Zweisprachige Wörterbücher ab Abitur Amtszeit außer der Reihe neu gewählter ÖPR Verwaltungsvorschrift Arbeitsschutz und Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement Arbeitsschutzausschüsse an den Schulen Informationen der Schwerbehindertenvertretung: Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes nach Operationen, längeren Erkrankungen oder Unfällen Beamte: Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes (früher Rekonvaleszenz ) Angestellte: Stufenweise Wiedereingliederung gemäß 74 SGB V Abschließende Hinweise Einführung der Stufe 6 im TV-L für angestellte Lehrkräfte Internetseite der Personalvertretung...6 Anlagen: - Kontaktdaten der BPR-Mitglieder - Kontaktdaten und Schulliste der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien im RP T Bitte ein Exemplar durch Aushang im Lehrerzimmer den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis bringen! Verteiler Von den Informationen des BPR Gymnasien erhalten die Örtlichen Personalräte je 3 Exemplare Beauftragten für Chancengleichheit je 1 Exemplar Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten je 1 Exemplar Schulleitungen je 1 Exemplar Geschäftsstelle BPR Gymnasien beim RP Tübingen, Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7, Konrad-Adenauer-Str. 40, Tübingen Tel.: 07071/ (vormittags), Fax: 07071/ Mail: martina.kahnert@rpt.bwl.de Web: Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 1 von 7

2 1 Abitur 1.1 Korrekturzeiten im Abitur 2018 Wegen der deutschlandweit vereinheitlichten Abiturtermine gibt es seit dem Abitur 2017 das Problem stark verkürzter Korrekturzeiten für einzelne Fächer bei der Erst-, Zweit- oder Drittkorrektur. Beim Abitur 2018 trifft dies auf die Mathematik-Erstkorrektur zu. Der BPR hat sich gegenüber dem RP deshalb dafür eingesetzt, dass es zumindest für die Lehrkräfte, die zwei Mathematikkurse im Abitur 2018 haben, eine Sonderregelung gibt. Das RP hat im Einvernehmen mit dem BPR folgende Sonderregelung für die Mathematik-Erstkorrektur beschlossen: Den Kolleginnen und Kollegen, die für das Abitur 2018 einen zweiten Abiturkurs Mathematik haben, soll zusätzliche Korrekturzeit gewährt werden. Am Mittwoch, den 2. Mai 2018, wird die Prüfung in Mathematik geschrieben. Die Abgabe der Erstkorrektur wird am Dienstag, den sein. Jene Lehrkräfte, die zwei Mathematik-Kurse (Parallelkurse) haben, müssen die Klausuren des ersten Kurses am regulären Abgabetermin (8. Mai 2018) abgeben, können die Arbeiten des zweiten Kurses aber bis zum abgeben, denn an diesem Tag müssen die Zweitkorrektoren dann auch die Arbeiten haben. Laut Statistik des RP T gibt es insgesamt 5 Gymnasien, an denen Lehrkräfte zwei Mathekurse im Abitur 2018 haben. Um die Korrekturzeit nicht unnötig weiter zu verkürzen, soll der schulinterne Abgabetermin generell nicht vorgezogen werden, die Korrekturlehrkräfte sollen die Klausuren also nicht vor Dienstag, den 8. Mai 2018, abgeben müssen. 1.2 Zweisprachige Wörterbücher ab Abitur 2019 Ab 2019 ist bei der Abiturprüfung in den Fremdsprachen ein zweisprachiges Wörterbuch zugelassen. Viele Schulen müssen diese Wörterbücher nun anschaffen und brauchen eine zentrale Empfehlung bezüglich zugelassener Wörterbuchausgaben vonseiten des Kultusministeriums oder des Regierungspräsidiums. Der BPR hat sich gegenüber dem RP für konkrete, offizielle Empfehlungen zu zweisprachigen Wörterbuchausgaben eingesetzt. 2 Amtszeit außer der Reihe neu gewählter ÖPR Wird außerhalb der regulären Wahlzeitpunkte, z. B. wegen einer Verringerung der Zahl der Mitglieder des Gremiums um mehr als ein Viertel oder durch Rücktritt des Gremiums (vgl. LPVG 23 Vorzeitige Neuwahl), ein neuer ÖPR gewählt, dann amtiert dieser neu gewählte ÖPR nur bis zum nächsten regulären Wahltermin, wenn er bis dahin mindestens schon ein Jahr (Kalenderjahr) im Amt war. Wenn zwischen der außer der Reihe durchgeführten Neuwahl und dem nächsten regulären Wahltermin weniger als ein Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 2 von 7

3 Jahr vergangen ist, wird der ÖPR zum regulären Zeitpunkt nicht neu gewählt, sondern amtiert während der nächsten Amtsperiode weiter. 3 Verwaltungsvorschrift Arbeitsschutz und Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement Mit Schreiben vom 27. November 2017 informierte das Kultusministerium darüber, dass die Verwaltungsvorschrift für den Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten überarbeitet wurde. Die konkretisierenden Maßnahmen sind nunmehr in der parallel zur Verwaltungsvorschrift mit allen Hauptpersonalräten abgeschlossenen Rahmendienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement enthalten. Die Rahmendienstvereinbarung wurde im Amtsblatt Kultus und Unterricht 1/2018 veröffentlicht. Die Rahmendienstvereinbarung ersetzt damit im Schulbereich das Rahmenkonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen und Schulkindergärten. Die Verwaltungsvorschrift und die Rahmendienstvereinbarung sind auf dem Infoportal für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Internet abrufbar: Zur Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung sind laut Regierungspräsidium Informationsveranstaltungen für interessierte Schulleiterinnen und Schulleiter, ÖPR-Mitglieder und Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss beabsichtigt. Die Veranstaltungen finden im zweiten Schulhalbjahr 2017/18 statt. 3.1 Arbeitsschutzausschüsse an den Schulen Neu ist, dass jetzt auch auf örtlicher Ebene, d. h. an jedem Gymnasium, ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) gebildet werden muss. Der ASA berät Themen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung und tagt im Schul- bzw. Kalenderjahr mindestens zweimal. ln Anlehnung an 11 Arbeitssicherheitsgesetz setzt sich der Arbeitsschutzausschuss wie folgt zusammen: Dienststellenleiter/in oder Stellvertreter/in (Vorsitz) zwei vom Örtlichen Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder Sicherheitsbeauftragte/r Betriebsarzt/ärztin des B.A.D. Fachkraft für Arbeitssicherheit des B.A.D. Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 3 von 7

4 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden für den Schulbereich vom Betriebsärztlichen Dienst der B.A.D. GmbH gestellt. Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass bei der Terminabstimmung mit der B.A.D GmbH die Kontaktaufnahme nur über die -Adresse erfolgen soll. Außerdem ist für eine Arbeitsschutzausschusssitzung unter Teilnahme der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes und / oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Vorlaufzeit von ca. 12 Wochen zu berücksichtigen. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen mindestens an einer ASA-Sitzung pro Jahr teilnehmen. Auf Antrag des ÖPR können Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu weiteren Sitzungen hinzugezogen werden. Weitere Sitzungen (über die verpflichtenden hinaus) können auch auf Antrag der GLK oder mindestens zweier ASA-Ausschussmitglieder stattfinden. Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die Beauftragte für Chancengleichheit BfC haben das Recht, an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Bei Bedarf können weitere Personen beratend an ASA-Sitzungen teilnehmen: die/der Sicherheitsbeauftragte/r für den äußeren Schulbereich Vertreter/innen der Schulaufsicht Vertreter/innen des Unfallversicherungsträgers weitere Fachleute nach Bedarf 4 Informationen der Schwerbehindertenvertretung: Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes nach Operationen, längeren Erkrankungen oder Unfällen Nach schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen sind Kollegen oft noch nicht wieder voll dienstbereit, bedürfen aus ärztlicher Sicht noch der Schonung, können aber mit einer langsamen Erhöhung der Stundenzahl wieder in den Berufsalltag zurückkehren. Es gibt die Möglichkeit zunächst mit reduzierter Stundenzahl einzusteigen und das Deputat über einen gewissen Zeitraum (in der Regel bis zu einem halben Jahr) stufenweise bis zur ursprünglichen Stundenzahl zu erhöhen. Diese Möglichkeit haben prinzipiell Beamte und Lehrer im Angestelltenverhältnis (LiA), einige wichtige Unterschiede müssen aber unbedingt beachtet werden. 4.1 Beamte: Gestufte Wiederaufnahme des Dienstes (früher Rekonvaleszenz ) In einer Zeitspanne von einem halben Jahr, bei sehr schweren Erkrankungen auch bis zu einem Jahr, kann das Deputat schrittweise erhöht werden. In welcher Weise diese Stufung erfolgen kann und soll, hängt allein von der medizinischen Notwendigkeit ab, die zu unterrichtende Stundenzahl kann auch unterhälftig sein. Die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit muss durch ein fachärztliches Gutachten in Aussicht gestellt werden. Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 4 von 7

5 Beamte reichen über den Dienstweg einen formlosen Antrag auf gestufte Wiederaufnahme des Dienstes zusammen mit einem fachärztlichen Bericht beim zuständigen Regierungspräsidium ein, in dem mitgeteilt wird, dass die Phase der Dienstunfähigkeit zu Ende geht, und dass sie / er sich im vom Arzt vorgeschlagenen Umfang in der Lage sieht, die Dienstpflichten wieder aufzunehmen. Die Ermäßigung führt zu keiner Kürzung der Besoldung. (Vgl. Informationsblatt der Hauptschwerbehindertenvertretung zur stufenweisen Wiedereingliederung August 2017) 4.2 Angestellte: Stufenweise Wiedereingliederung gemäß 74 SGB V Obwohl Angestellte prinzipiell auch die Möglichkeit zur stufenweisen Wiedereingliederung haben, müssen hier Chancen und Risiken genau abgewogen werden, denn das arbeitsrechtliche Risiko kann erheblich sein, wenn die Wiedereingliederung scheitert. Angestellte sind während dieser stufenweisen Wiedereingliederung noch krankgeschrieben und so laufen die Fristen für Lohnfortzahlung und Krankengeld weiter (Höchstdauer Krankengeld: 78 Wochen inklusive Lohnfortzahlung). Es muss außerdem das Einverständnis aller Beteiligten (Arzt, Krankenkasse, Arbeitgeber, Arbeitnehmer) vorhanden sein und ein Wiedereingliederungsplan erstellt werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass der bestehende Arbeitsvertrag keinesfalls geändert wird, um Nachteile zu vermeiden. (Vgl. Informationsblatt der Hauptschwerbehindertenvertretung zur stufenweisen Wiedereingliederung August 2017) 4.3 Abschließende Hinweise Die Schwerbehindertenvertretung weist besonders auf folgenden Sachverhalt hin: Kehrt ein Kollege nach längerer Erkrankung oder einer schweren Operation gleich mit seinem vollen Deputat zurück und stellt dann nach kurzer Zeit fest, dass die Belastung doch noch zu hoch ist dies ist nach längeren Erkrankungsphasen oder schweren Operationen nicht ungewöhnlich ist es nicht möglich, im Nachhinein noch eine Maßnahme zur Wiedereingliederung zu beantragen. Deshalb ist eine frühzeitige Beratung vor einer Rückkehr an die Schule durch ÖPR, Örtliche Schwerbehindertenvertretung oder Bezirksschwerbehindertenvertretung sehr wichtig (Kontaktdaten siehe Anhang). Dem ÖPR kommt hier eine besondere Rolle zu. Er sollte erkrankte Kollegen schon sehr früh auf diese Kontakte hinweisen. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass Schulleitungen verpflichtet sind, bei Arbeits- oder Dienstunfähigkeiten von 6 Wochen Dauer am Stück oder akkumuliert den arbeits- bzw. dienstunfähigen Kollegen das Informationspaket zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zukommen zu lassen. In diesem finden sich vielfältige Informationen und Hilfsangebote für Betroffene zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit. Dem ÖPR kommt hier eine Wächterfunktion zu. Weitere Informationen auch unter: Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 5 von 7

6 5 Einführung der Stufe 6 im TV-L für angestellte Lehrkräfte Mit Beginn des Jahres 2018 wird die neue Erfahrungsstufe 6 für die Entgeltgruppen E 9 bis E 15 eingeführt. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: Schritt 1 zum und Schritt 2 zum Für die Stufenlaufzeiten gilt folgendes: Erreicht wird Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1 Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3 Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 Neu: Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Wie bisher nimmt eine Lehrkraft automatisch am Stufenaufstieg teil. Betroffen sind also alle Lehrkräfte, die 5 Jahre in der Erfahrungsstufe 5 ihrer Entgeltgruppe verbracht haben. Bei einer Höhergruppierung, z. B. von E 13 nach E 14 im Beförderungsverfahren, ist die Höhergruppierung nicht immer stufengleich. Die Laufzeit in der neuen Stufe der höheren Entgeltgruppe beginnt neu. Außerdem werden Besitzstände, z. B. ein individueller Strukturausgleich oder Stufe 5+ von aus dem BAT übergeleiteten Lehrkräften angerechnet. Dadurch kann der Zugewinn teilweise oder ganz entfallen. 6 Internetseite der Personalvertretung Die Webseite der Bezirkspersonalräte beim RP Tübingen finden Sie hier im Internet: Der BPR Gymnasien beim RP Tübingen ist direkt zu erreichen unter der Webadresse: Sie finden dort die Ansprechpartner des BPR und die etwa halbjährlich erscheinenden BPR-Infos. Die Internetseite des Hauptpersonalrats Gymnasien beim KM (HPR) finden Sie hier: Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 6 von 7

7 Wir hoffen, dass wir in diesem BPR-Info für die Schulen wieder hilfreiche Informationen zusammengestellt haben. Für Fragen stehen wir Ihnen gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktinformationen finden Sie in den Anlagen dieses Schreibens sowie auf der Internetseite des BPR Gymnasien. Mit kollegialen Grüßen, Cord Santelmann Vorsitzender Max Biehahn Christine Brohl Regina Hoch-Veser Anne Käßbohrer Bettina Ruff Sieglinde Selinka Stellvertretende Vorsitzende Bernd Saur Claudia Schnitzer Gerda Siegele-Yazar Jörg Sobora Christine Vöhringer Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien und ständiger Gast des BPR Gymnasien Informationen des BPR Gymnasien beim RP Tübingen / Februar 2018 Seite 7 von 7

8 R E G I E R U N G S P R Ä S I D I U M T Ü B I N G E N Abteilung 7 Schule und Bildung Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien K o n t a k t l i s t e B P R G y m n a s i e n a m R P T Wahlperiode XII vom Cord Santelmann Vorsitzender Sieglinde Selinka Arbeitnehmervertreterin im Vorstand und Stellvertretende BPR- Vorsitzende Bettina Ruff Beamtenvertreterin im Vorstand Claudia Schnitzer Beamtenvertreterin im Vorstand, Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR Max Biehahn Protokollant Christine Brohl Arbeitnehmervertreterin Regina Hoch-Veser Anne Käßbohrer Bernd Saur Schulanschrift Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax / Karl-von-Frisch-Gymnasium Auf dem Höhnisch Dußlingen Tel / Fax / Albert-Schweitzer Gymnasium Laichingen Beim Käppele Laichingen Tel.: / Fax / Hans-und-Sophie-Scholl- Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Kepler-Gymnasium Ulm Karl-Schefold-Straße Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Johann-Vanotti-Gymnasium Hehlestr Ehingen Tel.: / Fax: / Isolde-Kurz-Gymnasium Reutlingen Bismarckstraße Reutlingen Tel.: Hans-u.-Sophie-Scholl-Gymnasium Wagnerstr Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Albert-Einstein-Gymnasium Buchauer Str Ulm-Wiblingen Tel.: 0731/ Fax: 0731/ Privatanschrift Albert-Staimlin-Str Nehren Tel.: / Fax: / csantelmann@gmx.de (privat) cord.santelmann@rpt.bwl.de (dienstlich) Am Nordring Nehren Tel / S.Selinka@gmx.de (privat) sieglinde.selinka@rpt.bwl.de (dienstlich) Feldstetter Str Laichingen Tel / ruffasglaichingen@gmx.de Käthe-Kollwitz-Weg Ulm Tel.: 0731 / Fax: 0731 / Claudia.Schnitzer@web.de Panoramastr Ulm Tel / Biehahn@arcor.de Zwerchäcker 38/ Laupheim Tel.: / Fax: / tine.brohl@gmx.de (privat) christine.brohl@rpt.bwl.de (dienstlich) Stuifenstr Eningen Tel.: hoch-veser@versanet.de anne@kaessbohrer.net Ravensburger Straße Ulm-Wiblingen Tel.: 0731 / Fax: 0731 / bernd.saur@teachers.de BPR-Kontaktliste Wahlperiode XII Seite 1 von 2 Stand:

9 Gerda Siegele-Yazar stv. Protokollantin, Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR Jörg Sobora Protokollant, Mitglied im Arbeits- und Gesundheitsschutz- Ausschuss des BPR Kepler-Gymnasium Tübingen Uhlandstr Tübingen Tel.: / Fax: / siegele-yazar@kepi.de Pestalozzi-Gymnasium Breslaustraße Biberach Tel.: / Fax: / Rappstr Tübingen Tel.: / Fax: / lgyazar@gmx.de Hölderlinstr Schemmerberg Tel.: / JoergSobora@gmx.de Schwerbehindertenvertretung (ständiger Gast des BPR Gymnasien) Christine Vöhringer Hans-Multscher-Gymnasium Herlazhofer Str Leutkirch Tel.: / Hubert-Netzer-Weg Isny Tel.: 0157 / CVoehringer@t-online.de (privat) Christine.Voehringer@rpt.bwl.de (dienstlich) BPR-Ersatzmitglieder Ole Beinker Regina Dennewill-Birk Arbeitnehmervertreterin Michael Finkbeiner Dieter Grupp Jochen Jehle Dr. Christoph Ottmar Arbeitnehmervertreter Geschäftsstelle Hans-Multscher-Gymnasium Herlazhoferstr: Leutkirch Tel.: Fax: Johannes-Kepler-Gymnasium Alteburgstraße Reutlingen Tel.: / Fax: / Kreisgymnasium Riedlingen Ziegelhüttenstraße Riedlingen Tel.: / 2005 Fax: / 2006 Gymnasium Ebingen Gymnasiumstraße Albstadt Tel.: / Fax: / Gymnasium im Bildungszentrum Markdorf Ensisheimer Str Markdorf Tel.: / Fax: / Isolde Kurz-Gymnasium Bismarckstr Reutlingen Tel.: / Martina Kahnert Sekretärin Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 Konrad-Adenauer-Str Tübingen Tel.: 07071/ (Vormittag) Fax: 07071/ Sekretärin: Martina.Kahnert@rpt.bwl.de BPR-Vorsitzender: csantelmann@gmx.de Cord.Santelmann@rpt.bwl.de (privat) (dienstlich) BPR-Kontaktliste Wahlperiode XII Seite 2 von 2 Stand:

10 REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN SCHULE UND BILDUNG SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG FÜR LEHRKRÄFTE AN GYMNASIEN Kontaktliste der Vertrauenspersonen und Stellvertreter Zuständigkeitsbereich Vertrauensperson StellvertreterIn Bezirksvertrauensperson Gymnasien beim RP Tübingen Alb-Donau-Kreis Biberach Bodenseekreis / Ravensburg Friedrich-Schiller- Gymnasium Pfullingen Gymnasium Balingen Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny Tel: 0157 / CVoehringer@t-online.de HMG Leutkirch Tel.: 07561/ Frank Rueß Goethestr Ehingen / fruess@gmx.de Johann-Vanotti-Gymnasium Ehingen / Claudia Bucher Weberberggasse Biberach Tel.: 07351/ claudia-bucherbiberach@web.de Carl-Lämmle-Gymnasium Laupheim Tel.: / Christine Vöhringer Hubert-Netzer-Weg Isny im Allgäu 0157 / CVoehringer@t-online.de Hans-Multscher-Gymnasium Leutkirch Tel.: / Uta Neunhoeffer Schmiedstr Kirchentellinsfurt Tel.: / uta.neunhoeffer@gmx.de Friedrich-Schiller-Gym. Pfullingen Tel.: / Wiebke Draeger Aiblestr Mössingen Tel.: / wdr310@web.de Gymnasium Balingen Tel.: / Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@t-online.de Gymnasium Haigerloch Tel.: / Cornelius Dilger Ehrensteinerstr Blaustein Tel.: / dilgerhgu@web.de Humbolt-Gymnasium Ulm 0731 / Christoph Hanselka Pfründeweg Weitnau Tel.: / christoph-hanselka@web.de Gymnasium Isny Tel.: / Isolde Blum Brühlwiesenstr Reutlingen Tel.: / isolde.rahmig@gmx.de Friedrich-Schiller-Gym. Pfullingen Tel.: / Ulrike Erath Thomas-Mann-Ring Balingen Tel.: / ulrike.erath@web.de Gymnasium Balingen Tel.: / Seite 1 von 2

11 Zuständigkeitsbereich Vertrauensperson StellvertreterIn Gymnasium Hechingen und Haigerloch Reutlingen Rottenburg Sigmaringen Tübingen Zollernalbkreis Rolf Ege Emil-Weil-Weg Hechingen Tel.: / Rolf.Ege@T-Online.de Gymnasium Haigerloch Tel.: / Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / eru.beylich@t-online.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Eva Beylich Hakenweg Tübingen Tel.: / eru.beylich@t-online.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Meike Kuntz Konradin-Kreutzer- Str Bad Saulgau Tel.: / lehrer@gym-bad-saulgau.de Störck-Gymnasium Bad Saulgau Tel.: / Christoph Povel Rötelnweg Tübingen Tel.: / christoph.povel@gmx.de Carlo-Schmid-Gymnasium Tübingen Tel.: / Claudia Eisele Christian-Landenberger Str Albstadt Tel.: / ClaudiaEisele@web.de Gymnasium Albstadt Tel.: / Raffaella Zugaro Viehweg 5/ Mössingen Tel.: rzugaro@web.de Gymnasium Hechingen Tel.: / Andreas Braun Germanenstr Neustetten Tel.: / braun@ebg-rottenburg.de Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg Tel.: / Ulrich Fornacon Schulstr Nehren Tel.: / ulli.fornacon@gmx.de Karl-von-Frisch-Gymnasium Dußlingen Tel.: / Seite 2 von 2

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