Vorlage Nr.: V2483/13 Datum: 19. September 2013

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1 Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V2483/13 Datum: 19. September 2013 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, nicht öffentlich beratend Ordnung und Sicherheit Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau nicht öffentlich beratend (federführend) Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften öffentlich beschließend Zuständig: GB Ordnung und Sicherheit Gegenstand: Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes 2009 und des Rettungsdienstbereichsplanes ; hier: Neubau der Freiwilligen Feuerwehr und Rettungswache Klotzsche auf der Travemünder Straße/Boltenhagener Straße Beschlussvorschlag: 1. Die vorliegende Entwurfsplanung für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr und Rettungswache Klotzsche mit einem Gesamtwertumfang von Euro wird bestätigt. 2. Die Planung und Umsetzung ist auf dieser Grundlage fortzuführen. 3. Die präzisierte Finanzplanung gemäß Anlage 3 wird bestätigt. 4. Die Planansätze des HHJ 2013 werden zwecks Sicherstellung der Finanzierung entsprechend Anlage 4 geändert. Abweichend vom Punkt 22 Buchstabe a des Haushaltsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2013/2014 werden die in Anlage 4 angegebenen Mehreinnahmen vollständig zur Deckung der Mehrausgaben verwendet.

2 2/5 bereits gefasste Beschlüsse: V3116-SR81-09 vom 30. April 2009 (Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes) V1727/12 vom 27. August 2012 (Rettungsdienstbereichsplan) V1919/12 vom 12. November 2012 (Änderung Finanzhaushalt) aufzuhebende Beschlüsse: keine Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis: Investiv: siehe Anlage 3 und 4 Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Projekt/PSP-Element: Investitionszeitraum/-jahr: Einmalige Einzahlungen/Jahr: Einmalige Auszahlungen/Jahr: Laufende Einzahlungen/jährlich: Laufende Auszahlungen/jährlich: Folgekosten gem. 12 SächsKomHVO Doppik (einschließlich Abschreibungen): Euro Konsumtiv: Teilergebnishaushalt/-rechnung: Produkt: Einmaliger Ertrag/Jahr: Einmaliger Aufwand/Jahr: Laufender Ertrag/jährlich: Laufender Aufwand/jährlich: Außerordentlicher Ertrag/Jahr: Außerordentlicher Aufwand/Jahr: Deckungsnachweis: siehe Anlage 3 und 4 PSP-Element: Begründung: Ausgangssituation Die Landeshauptstadt Dresden ist entsprechend des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen, öffentlichen Feuerwehr zuständig. Dazu gehört auch die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen.

3 3/5 Der Stadtrat beschloss deshalb am 30. April 2009 die Fortschreibung des bestehenden Brandschutzbedarfsplanes (Beschluss-Nr. V3116-SR81-09). Ausgehend von einer Analyse des Gefahrenpotentials und der Infrastruktur unter Beachtung weiterer Stadtentwicklungsmaßnahmen und der Einsatzbereitschaft der einzelnen Stadtteilfeuerwehren wurde in diesem Bedarfsplan die Zusammenlegung der beiden Wehren Hellerau und Klotzsche in einem gemeinsamen Neubau verankert. Darüber hinaus ist die Landeshauptstadt Dresden Träger des Rettungsdienstes. Die territoriale Struktur der Landeshauptstadt Dresden, Einwohnerstruktur und -konzentration, Konzentrationsräume von Touristen und Gästen sowie das Straßennetz erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Standortfestlegung der Rettungswachen. Ziel ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen. Die regelmäßige Analyse der Hilfsfristen im Rettungsdienst hat ergeben, dass zusätzlich ein Rettungswagen für das Gebiet Klotzsche dringend erforderlich ist. Der Rettungsdienstbereichsplan wurde daraufhin mit Beschluss Nr. V1727/12 vom 27. August 2012 geändert und die Errichtung eines Rettungsdienststützpunktes in Klotzsche beschlossen. In der Freiwilligen Feuerwehr und Rettungswache Klotzsche werden zwei Löschfahrzeuge und ein Mannschaftstransportfahrzeug für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sowie ein Rettungstransportwagen stationiert. Grunderwerb Für den Neubau der Stadtteilfeuerwehr Hellerau und Klotzsche sind seit 2010 Gelder im Vermögenshaushalt bzw. Investitionsplan des Brand- und Katastrophenschutzamtes veranschlagt. Seitdem wurde intensiv nach einem geeigneten Standort für das neue Objekt in den Stadtteilen Hellerau und Klotzsche gesucht. Hauptkriterium für die Geeignetheit des neuen Standortes ist die Erreichbarkeit dessen durch die Angehörigen der beiden zusammenzulegenden Stadtteilfeuerwehren Hellerau und Klotzsche, um am Ende die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen einhalten zu können. Unter dieser Maßgabe wurden 14 Grundstücke ermittelt und im weiteren Verlauf die Bebaubarkeit mit einem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr geprüft. Im Zuge der Prüfung der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens an den jeweiligen Standorten waren es sehr oft die Belange des Lärmschutzes für die umgebende Wohnbebauung, die eine Realisierung nicht zuließen. Die letzte verbleibende Möglichkeit für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr und Rettungswache besteht auf dem Flurstücken 351/6 und Teil von 345/3 der Gemarkung Klotzsche. Dieses Grundstück an der Boltenhagener/Travemünder Straße ist Teil des Gebietes zum Bebauungsplan 200. Dieser wird derzeit im Stadtplanungsamt entwickelt. Im Juli 2012 wurde mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufgenommen und die Ankaufverhandlungen durch das Liegenschaftsamt begonnen. Die Kaufpreisvorstellungen des Eigentümers lagen über denen, wie sie bisher im Investitionsplan des Brand- und Katastrophenschutzamtes veranschlagt waren. Aus diesem Grund wurde mit Beschluss Nr. V1919/12 vom 12. November 2012 eine überplanmäßige Auszahlung für den Grunderwerb bestätigt. Der Kaufvertrag wurde am 30. Januar 2013 notariell beurkundet. Er steht unter dem Vorbehalt des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr Mit den Planungen und vorbereitenden Maßnahmen konnte im Vorfeld begonnen werden. Ziel ist es, mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 200 und damit dem Besitzübergang am Grundstück die ersten Ausschreibungen zu veröffentlichen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.

4 4/5 Kosten und Finanzierung Auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276 ergeben sich Gesamtinvestitionskosten in Höhe von Euro davon Euro für den Grunderwerb, Euro Planungs- und Baukosten und Euro Ausstattungskosten. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Kostengruppen und die Verteilung der Jahresscheiben können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden. Gegenüber der bisherigen Kostenschätzung ist ein Mehrbedarf von Euro zu verzeichnen. Dieser Mehrbedarf wird maßgeblich durch notwendige umfangreiche Aufschüttungen und Stützwände in den Außenanlagen aufgrund der starken Höhenunterschiede und dem Gefälle nach Osten hin auf dem Grundstück verursacht. Des Weiteren ist bei diesem Bauvorhaben die neue HOAI 2013 anzusetzen. Diese bringt erhebliche Mehrkosten in den Honoraren für die Planer mit sich. Der Mehrbedarf in Höhe von Euro kann in diesem Jahr innerhalb des Amtsbudgets gedeckt werden. Es erfolgt die Deckung durch Einsparungen im Projekt , konkret im PSP-Element (Erwerb von Kommunikationstechnik). Die dort geplante Beschaffung von Technik für den BOS-Digitalfunk wird entsprechend den vom Land Sachsen nunmehr übergebenen Preislisten für die einzelnen Endgeräte preiswerter als ursprünglich geplant. In der Folge werden in diesem Projekt Euro frei, die für den Mehrbedarf bei der Errichtung der Freiwilligen Feuerwehr Klotzsche verwendet werden sollen. Der Mehrbedarf für den Neubau der Rettungswache Klotzsche in Höhe von Euro kann in diesem Jahr durch Mehreinnahmen aus Rettungsdienstentgelten gedeckt werden. Entsprechend der Halbjahresanalyse werden Mehrerträge in Höhe von etwa Euro prognostiziert. Diese Mehreinnahmen resultieren aus einem stetigen Anstieg der Einsatzzahlen für den Krankentransport und die Notfallrettung, welcher zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung in dem Umfang nicht vorhersehbar war. Der Punkt 22 Buchstabe a des Haushaltsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2013/2014 (Beschluss Nr. V1898/12 vom 10. Januar 2013) sieht vor, dass außer- bzw. überplanmäßige Einnahmen zu mindestens 50 % der allgemeinen Rücklage zuzuführen sind. Mit Beschluss Nr. V2343/13 vom 11./12. Juli 2013 hat der Stadtrat Ausnahmen hiervon beschlossen. Entsprechend Punkt e dieses Beschlusses wird in Verbindung mit 19 KomHVO- Doppik beantragt, die angegebenen Euro vollständig für den Neubau der Rettungswache Klotzsche zu verwenden. Dies soll mit dem Beschlusspunkt Nr. 4 bestätigt werden. Die Beschränkung der Einnahmen aus Rettungsdienstentgelten auf Ausgaben für den Rettungsdienst ergibt sich aus der Herkunft der Erträge. Zudem besteht hier ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang, da der Neubau der Rettungswache über die Krankenkassen in Form der Abschreibungen, die in den Rettungsdienstentgelten enthalten sind, refinanziert wird. Der aktualisierte Finanzierungsplan und die beschriebenen Veränderungen sowie Deckungsquellen mit Angabe der PSP-Elemente und Kostenarten können den Anlagen 3 und 4 entnommen werden.

5 5/5 Folgekosten Die jährlichen Folgekosten zur Bewirtschaftung der Objekte einschließlich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Abschreibungen belaufen sich für die Freiwillige Feuerwehr auf Euro. Diese Kosten werden im Ergebnishaushalt ab 2016 eingeordnet. Die konsumtiven Folgekosten für den Bereich der Rettungswache in Höhe von Euro werden über die Entgelte aus Rettungsdiensteinsätzen refinanziert. Hierin sind auch die Abschläge an den neuen Leistungserbringer für die Aufgabenerfüllung im Rettungsdienst enthalten. Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Raumprogramm - nicht öffentlich Kostenzusammenstellung nach DIN nicht öffentlich Finanzierungsplan - nicht öffentlich Änderung Investitionsplan nicht öffentlich Lagepläne Grundrisse Ansichten und Schnitte Erläuterungen zum Entwurf Helma Orosz

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