Marienberger Wochenblatt

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1 Marienberger Wochenblatt Amtsblatt der Großen Kreisstadt Marienberg 9. Oktober Jahrgang 18/2014 Öffentliche Festveranstaltung zum Tag der Deutschen Einheit Verleihung der Ehrenplakette der Bergstadt Marienberg in Weiß Die Eheleute Christa und Helmut Ullmann aus dem Ortsteil Satzung Der 1. Vorsitzende Eckhard Oettel, die 2. Vorsitzende Anneli Walther und Kassenwart Hans Günter Reinl nahmen die Auszeichnung für den Heimatverein Niederlauterstein entgegen (v.r.n.l.) Mit einem Festakt begeht die Große Kreisstadt in jedem Jahr den Tag der Deutschen Einheit und erinnert damit an den 3. Oktober Zu diesem besonderen Anlass wird die Ehrenplakette der Stadt Marienberg in Weiß, die höchste Auszeichnung der Stadt, an Einzelpersonen oder Gruppen verliehen, die sich in besonderer Weise um den Erhalt und die Förderung unseres Gemeinwesens verdient gemacht haben. In diesem Jahr konnten Oberbürgermeister Thomas Wittig, stellvertretender ehrenamtlicher Oberbürgermeister Uwe Theml und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Ordnung André Heinrich diese besondere Auszeichnung an die Eheleute Christa und Helmut Ullmann aus dem Ortsteil Satzung und an den Heimatverein Niederlauterstein verleihen. Herr Uwe Theml begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste, zu denen auch Landtagsabgeordneter Professor Dr. Günther Schneider, die Marienberger Stadträte, Träger der Ehrenplakette, Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger gehörten und hielt die Eröffnungsrede. Die Deutsche Einheit ist für mich mehr als nur das Zusammengehen der beiden deutschen Nachkriegsstaaten, es ist die Einheit von Menschen aus vielen deutschen Landschaften mit unterschiedlichen Dialekten, Mentalitäten und Lebensumständen, es ist das Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen, die sich aber in einem einig sind: Die Würde des Menschen ist unantastbar., mahnte Herr Theml zu mehr Toleranz und Solidarität, auch im Umgang mit den Asylbewerbern, deren Würde und Existenz bedroht sind und die in unserer Heimat Schutz suchen. Und er sagte weiter: Bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus sind sie menschenwürdig unterzubringen und zu versorgen. Wenn spätestens im nächsten Sommer Asylbewerber in unserer Stadt leben werden sind wir alle zum würdevollen Umgang und zur Hilfsbereitschaft aufgefordert, denn: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Fortsetzung auf Seite 3 Sonderbeilage im Innenteil: Das waren der 12. Deutsche Bergmannstag und das 12. Pobershauer Bergfest

2 p Behörden Bereitschaftsdienst der Stadtverwaltung, Funk-Tel.: 0172/ Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Tel /6020, Fax Montag, Mittwoch geschlossen (Standesamt von 9:00 12:00 Uhr nur für Sterbefälle) Dienstag 9:00 12:00 Uhr und 14:00 18:00 Uhr Donnerstag, Freitag 9:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel / Montag 9:00 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 9:00 18:00 Uhr durchgehend! Mittwoch geschlossen Freitag 9:00 12:00 Uhr 2. Samstag im Monat 9:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Außenstelle OT Zöblitz Dienstag 9:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 12:00 Uhr Große Kreisstadt Marienberg im Internet: / post@marienberg.de Sprechzeiten des Oberbürgermeisters nur nach Vereinbarung Tourist-Informationen Tourist-Info (Rathaus), Tel / Mo, Di, Do, Fr 9:30 12:30 Uhr und 13:00 16:30 Uhr Mi 13:00 16:30 Uhr Sa 9:30 12:00 Uhr Gästebüro OT Pobershau, Tel /23436 Mo, Mi, Fr 9:30 12:30 Uhr Di, Do 13:00 16:30 Uhr Tourist-Info OT Zöblitz, Tel /7704 Di, Mi, Do 11:00 15:30 Uhr Fr 10:00 12:30 Uhr Sa, So 13:00 16:00 Uhr N Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst , 03741/ Einsatzzeiten: Mo, Di, Do: 19:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 7:00 Uhr Mi: 14:00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 7:00 Uhr Fr, Sa, So: Freitag 14:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr (durchgehend) Zahnarzt Samstag, Sonn- und Feiertage 9:00 11:00 Uhr 11./ Dipl.-Med. L. Uhlig, Niederdorf 14, Marienberg OT Lauterbach, Tel / / Dipl.-Stom. C. Dorn, Gartenweg 5, Lengefeld, Tel /2259, Mobil 0174/ B Freizeit in Marienberg Öffnungszeiten der Marienberger Museen * In den Museen wird bei Gruppen um Voranmeldung gebeten. Der Besuch für Gruppen ist nach Anmeldung auch außerhalb der regionalen Öffnungszeiten möglich. Museum sächsisch-böhmisches Erzgebirge im Bergmagazin Marienberg, Tel * Dienstag bis Sonntag, Feiertage 10:00 16:00 Uhr Ausstellungszentrum Böttcherfabrik im OT Pobershau, Tel * Freitag bis Sonntag, Feiertage 13:00 17:00 Uhr Galerie Die Hütte im OT Pobershau, Tel * Dienstag bis Sonntag, Feiertage 13:00 17:00 Uhr Schaubergwerk Molchner Stolln im OT Pobershau, Tel täglich 9:00 16:00 Uhr Stündliche Führungen Pferdegöpel auf dem Rudolphschacht im OT Lauta, Tel * Dienstag bis Sonntag 10:30 16:30 Uhr Führungen Dienstag bis Freitag 13:00 und 14:30 Uhr Führungen Samstag und Sonntag, Feiertage 11:00 13:00 14:30 Uhr Führungen mit Pferden: Samstag, Sonntag, Feiertage 13:00 und 14:30 Uhr Serpentinstein- und Heimatmuseum Zöblitz im OT Zöblitz, Tel Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 11:00 15:30 Uhr Freitag 10:00 12:30 Uhr Samstag, Sonntag 13:00 16:00 Uhr Heimatstube im OT Ansprung Ansprechpartner für Führungen: Wolfgang Löschner Manfred Richter Heimatstube im OT Sorgau Ansprechpartner für Führungen: Rudolf Hübler Günter Baldauf Bibliothek (Bergmagazin), Tel Dienstag 10:00 13:00 Uhr und 14:00 18:00 Uhr Mittwoch 14:00 18:00 Uhr Donnerstag 10:00 13:00 Uhr Freitag 10:00 18:00 Uhr Öffnungszeiten AQUA MARIEN, Tel :00 22:00 Uhr Saunabetrieb im Aqua Marien Montag (Damen) 10:00 22:00 Uhr Dienstag bis Sonntag (gemischt) 10:00 22:00 Uhr Feiertags und in den Ferien Sachsens ganztägig gemischte Sauna m arena am Lautengrund, im Gewerbegebiet Vor der Stadt tägl. geöffnet Mo Do und So 9:00 23:00 Uhr und Fr, Sa 9:00 1:00 Uhr, Tel Erzgebirgsbahn: Auskunft und Fahrkarten: Tel (kostenl.) Apotheke Montag 8:00 Uhr bis darauffolgenden Montag 8:00 Uhr zusätzlicher Spätdienst Montag bis Sonntag 9:00 21:00 Uhr Löwen-Apotheke, Marienberg, Tel / Linden-Apotheke, Pockau, Tel / Stadt-Apotheke, Lengefeld, Tel /2296 Notrufe Feuerwehr/Ärztlicher Notdienst 112 Polizei 110 Polizeirevier Marienberg _ Für alle Fälle Stadtwerke Marienberg GmbH/Energieversorgung Marienberg GmbH, Tel.: 03735/65125 täglich Frauenschutzhaus, Tel /22561 Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.v. Stadtmühle 15 b, Marienberg, Telefon 03735/660852, Notfall-Rufnummer: Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do Uhr, Di Uhr; Termine auch nach Vereinbarung Tierärztlicher Nacht- und Wochenendbereitschaftsdienst Herr Dr. Uhlig, Zschopau, Tel /84225 Frau DVM Mauersberger, Ansprung, Tel /4232 Tierklinik Marienberg, Tel / Herr Dr. Bauer, Grünhainichen, Tel /1358 Herr Dr. John, Heidersdorf, Tel. 0172/ nur Großtiere Herr TA Seifert, Dörnthal, Tel /699345, 0171/ Tierklinik Marienberg, Tel / Herr TA Denny Beck, Gelenau, Tel. 0173/ Frau DVM Seyfert, Lippersdorf, Tel /8873 Tierklinik Marienberg, Tel /22277 Herausgeber: Stadtverwaltung Marienberg Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Oberbürgermeister Thomas Wittig oder der von ihm Beauftragte. Für den Inhalt der Beiträge zeichnen die Verfasser selbst verantwortlich. Gesamtherstellung: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh, Marienberg, Industriestr. 7, Tel.: Fax: info@druckerei-marienberg.de Verbreitungsgebiet: Haushaltverteilung in: Marienberg einschl. der OT Gebirge, Gelobtland, Hüttengrund, Lauta, Lauterbach, Niederlauterstein, Kühnhaide, Reitzenhain, Rübenau, Satzung, Pobershau, Rittersberg, Ansprung, Grundau, Sorgau und Zöblitz. In den Ortschaften Wolkenstein, Hilmersdorf, Gehringswalde, Lengefeld, Pockau, Olbernhau, Blumenau u. Großrückerswalde wird die Zeitung ausgelegt.

3 18/2014 Seite 3 Marienberger Wochenblatt Fortsetzung von der Titelseite Öffentliche Festveranstaltung zum Tag der Deutschen Einheit Verleihung der Ehrenplakette der Bergstadt Marienberg in Weiß E I N L A D U N G Am Dienstag, dem 14. Oktober 2014, findet um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Markt 1, die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses statt. Die Tagesordnung kann am Aushang im Rathaus der Stadt, an den bekannten Anschlagtafeln in den Ortsteilen sowie unter de zeitnah eingesehen werden. Wittig, Oberbürgermeister Sitzung des Verwaltungsausschuss findet nicht statt Die für Mittwoch, den 15. Oktober 2014, geplante öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg findet nicht statt. Pressestelle Gewähren wir dieses Grundrecht, das seit dem 3. Oktober 1990 auch für die Menschen in den neuen Bundesländern gilt, den Frauen, Männern und Kindern, die in unserem Land um Asyl bitten. Im Nachgang hielt Oberbürgermeister Thomas Wittig seine Laudatio auf das Ehepaar Christa und Helmut Ullmann. Bereits im Alter von 16 Jahren hat Christa Ullmann in Satzung einen Flötenkreis und eine Kurrende aufgebaut. Mit 75 Jahren ist sie in den Ruhestand gegangen und hat damit vier Generationen Kurrende-Kinder ausgebildet. Weiterhin begleitete sie seit ihrem 16. Lebensjahr den Kantorendienst an der Orgel in Satzung. Ihr Ehemann, Helmut Ullmann, baute nach seiner Ausbildung 1953 in Satzung einen Posaunenchor auf, welchen er nahezu 50 Jahre lang leitete. Etwa 120 Bläser hat er während dieser Zeit ehrenamtlich ausgebildet. Außerdem betätigte er sich nach der friedlichen Revolution als Ortschronist und erfreute sich am Lesen alter Schriften in Kirchenbüchern und am Anfertigen von Ahnentafeln. Als Dank der Stadt Marienberg wurden Christa und Helmut Ullmann als erstes Ehepaar für ihr jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement zur Förderung der kulturellen Identität insbesondere der Kirchenmusik im Ortsteil Satzung mit der Ehrenplakette der Stadt Marienberg in Weiß geehrt. Die Bergstadt Marienberg lebt von ihren Vereinen. Einer dieser engagierten Vereine unserer Stadt ist ohne Zweifel der Heimatverein Niederlauterstein. Der 2002 gegründete Verein umfasst die bereits vorher in Niederlauterstein bestehenden Kulturgruppen Schützengilde, Klöppelzirkel und Schnitzzirkel. Der Kreativzirkel und die Erzgebirgsbzw. Wanderfreunde wurden neu gegründet. Ob Vogelschießen oder Peremett-Aschiem in Niederlauterstein ist das Jahr von vielen bunten Veranstaltungen geprägt, die vom Heimatverein organisiert werden. Beigeordneter André Heinrich würdigte in seiner Laudatio besonders das Engagement von Eckhard Oettel und seinem Vorstand, die in den Jahren seit Vereinsgründung neben zahlreichen Veranstaltungen auch viele Projekte zur Aufwertung des Ortsteils Niederlauterstein mit umgesetzt haben. Mit der Zugänglichmachung des bergbauhistorischen Schauobjektes Tiefer Victoria Stolln am Fuße der Burgruine und der Anstrahlung der Burgruine bei Nacht seien nur zwei große Projekte genannt. Als Dank der Stadt Marienberg wurde der Heimatverein Niederlauterstein aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit für das vielseitige ehrenamtliche Engagement zur Förderung des Gemeinwesens im Ortsteil Niederlauterstein mit der Ehrenplakette der Stadt Marienberg in Weiß geehrt. Für die musikalische Umrahmung der Festveranstaltung sorgte der Ephorale Bläserkreis unter der Leitung von Frieder Meier. Bekanntmachung von Bauleitplänen der Großen Kreisstadt Marienberg Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Rad-/Wanderweg Marienberg Reitzenhain Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat am in öffentlicher Sitzung aufgrund 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Rad-/Wanderweg Marienberg Reitzenhain beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß BauGB i. V. m. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Pressestelle

4 Marienberger Wochenblatt Seite 4 18/2014 Der Aufstellungsbeschluss wurde in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am bezüglich des Geltungsbereiches geändert. Der geänderte Geltungsbereich des Plangebietes ist im Lageplan dargestellt. Folgende Flurstücke sind im einzelnen Bestandteil des Geltungsbereiches: Gemarkung Reitzenhain: 116/3, 117/18, 118/5 Gemarkung Kühnhaide: 362 Gemarkung Marienberg: 2191/6, 2191/7, 2191/8, 2118/1, 2090/9, 2090/10, 2090/6, 1980/12, 1980/10, 1980/11, 1980/5, 1980/13, 1980/2, 1803, 1974/1, 1974 a, 1784, 1822, 1726/8, 1726/10, 1726/9, 1658/5, 1151, 1156/1, 1057/10, 1057/12 (Teil) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die stillgelegte Bahntrasse Marienberg Reitzenhain als Rad-/Wanderweg umzugestalten. Die Große Kreisstadt Marienberg hat die im Geltungsbereich liegenden Grundstücke von der Deutschen Bahn AG erworben (außer Straßengrundstücke B 174 Flstk. Nrn. 2191/7 und 2090/9 der Gemarkung Marienberg), um dieses Vorhaben zu entwickeln. Inzwischen sind die Planungen zum Verlauf des Rad-/Gehweges soweit fortgeschritten, dass der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 31 der Großen Kreisstadt Marienberg um den Teil zwischen Hanischallee und Querung Reitzenhainer Straße reduziert werden kann. In diesem Bereich soll der geplante Rad-/Gehweg nicht auf der Trasse der ehemaligen Bahnlinie geführt werden. Marienberg, Bekanntmachung Wittig Oberbürgermeister Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 Rad-/Wanderweg Marienberg Reitzenhain der Großen Kreisstadt Marienberg beschlossen. Hinweis gemäß 18 Abs. 3 BauGB: Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten ( 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Marienberg beantragt ( 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). Marienberg, den Wittig Oberbürgermeister Anlage Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 Rad-/Wanderweg Marienberg Reitzenhain der Großen Kreisstadt Marienberg Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 der Großen Kreisstadt Marienberg Rad-/Wanderweg Marienberg-Reitzenhain Aufgrund der 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) i. V. m. 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 234) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg die Verlängerung der am in Kraft getretenen Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 der Großen Kreisstadt Marienberg Rad-/Wanderweg Marienberg-Reitzenhain als folgende Satzung beschlossen: 1 Gegenstand der Satzung Die am in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 der Großen Kreisstadt Marienberg Rad-/Wanderweg Marienberg-Reitzenhain wird für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes um ein Jahr verlängert. 2 Räumlicher Geltungsbereich Folgende Flurstücke liegen im geänderten Geltungsbereich der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre: Gemarkung Reitzenhain: 116/3, 117/18, 118/5 Gemarkung Kühnhaide: 362 Gemarkung Marienberg: 2191/6, 2191/7, 2191/8, 2118/1, 2090/9, 2090/10, 2090/6, 1980/12, 1980/10, 1980/11, 1980/5, 1980/13, 1980/2, 1803, 1974/1, 1974 a, 1784, 1822, 1726/8, 1726/10, 1726/9, 1658/5, 1151, 1156/1, 1057/10, 1057/12 (Teil) 3 Verbote (1) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden. (2) Erhebliche oder wesentliche wertsteigende Veränderungen von Grundstücken und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. 4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten (1) Die Satzung tritt am in Kraft. (2) Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage des Inkrafttretens gerechnet, außer Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 dieser Satzung genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Marienberg, den Bekanntmachung Wittig Oberbürgermeister Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 Schillerlinde der Großen Kreisstadt Marienberg beschlossen. Hinweis gemäß 18 Abs. 3 BauGB: Dauert die Veränderungssperre länger als 4 Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach 15 Abs. 1 BauGB hinaus, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten ( 18 Abs. 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Entschädigung verlangen, wenn die im vorangegangenen Satz bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, Marienberg beantragt ( 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). Marienberg, den Wittig Oberbürgermeister Anlage: Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 Schillerlinde der Großen Kreisstadt Marienberg Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 der Großen Kreisstadt Marienberg Schillerlinde Aufgrund der 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) i. V. m. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 1 des

5 18/2014 Seite 5 Marienberger Wochenblatt Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 158) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg die Verlängerung der am in Kraft getretenen Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 der Großen Kreisstadt Marienberg Schillerlinde als folgende Satzung beschlossen: 1 Gegenstand der Satzung Die am in Kraft getretene Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 der Großen Kreisstadt Marienberg Schillerlinde wird um ein Jahr verlängert. 2 Räumlicher Geltungsbereich Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre: 508c, 508f, 501/6, 505a der Gemarkung Marienberg Die entsprechenden Flurstücke sind im Lageplan dargestellt, welcher Bestandteil der Satzung ist. 3 Verbote (1) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden. (2) Erhebliche oder wesentliche wertsteigende Veränderungen des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. Bekanntmachung Beschluss über das städtebauliche Entwicklungskonzept gemäß 171 b BauGB Ortsteilzentrum Zöblitz und die Festlegung des Untersuchungsgebietes als Stadtumbaugebiet Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am das städtebauliche Entwicklungskonzept nach 171b Abs. 2 BauGB für das untersuchte Gebiet Ortsteilzentrum Zöblitz und die darin festgelegten maßnahmen- und umsetzungsorientierten Ziele beschlossen. Das im Lageplan dargestellte Untersuchungsgebiet wurde als Stadtumbaugebiet nach 171b Abs. 1 BauGB beschlossen. Marienberg, Abgrenzung Stadtumbaugebiet gemäß 171 b BauGB Wittig Oberbürgermeister 4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten (1) Die Satzung tritt am in Kraft. (2) Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage des Inkrafttretens gerechnet, außer Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 dieser Satzung genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Marienberg, den Wittig Oberbürgermeister Lageplan Veränderungssperre Bekanntmachung Beschluss über das städtebauliche Entwicklungskonzept gemäß 172 BauGB Östliche historische Altstadt und die Abgrenzung des Fördergebietes Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg hat in seiner Sitzung am das städtebauliche Entwicklungskonzept nach 172 BauGB für das untersuchte Gebiet Östliche historische Altstadt und die darin festgelegten maßnahmen- und umsetzungsorientierten Ziele beschlossen. Das im Lageplan dargestellte Untersuchungsgebiet wurde als Fördergebiet beschlossen. Marienberg, Wittig Oberbürgermeister

6 Marienberger Wochenblatt Seite 6 18/2014 Öffentlich gefasste Beschlüsse aus der Sitzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg am Vergabe von Planungsleistungen für die Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 in Marienberg und Ortsteile für die Baumaßnahme Wiederherstellung Mischwasserkanal Zöblitzer Schulstraße Beschluss-Nr. TA-33/200/2014 beschließt, die Planungsleistungen für die Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 in Marienberg und Ortsteile für die Baumaßnahme Wiederherstellung Mischwasserkanal Zöblitzer Schulstraße an das Planungsbüro Arnold Consult AG, Kirchstr. 36, Marienberg zu vergeben. Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme Anschluss Asylbewerberwohnheim Marienberg, Hüttengrund Nr. 8 an die zentrale Schmutzwasserentsorgung Beschluss-Nr. TA-33/201/2014 beschließt, die Planungsleistungen für die Baumaßnahme Anschluss Asylbewerberwohnheim Marienberg, Hüttengrund Nr. 8 an die zentrale Schmutzwasserentsorgung an das Planungsbüro Arnold Consult AG, Kirchstr. 36, Marienberg zu vergeben. Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 59/2014 Deckenerneuerung Clemens-Schiffel-Straße und Am Seitenweg 39B bis 22 Beschluss-Nr. TA-33/202/2014 beschließt, den Zuschlag für die Deckenerneuerung Clemens- Schiffel-Straße und Am Seitenweg 39B bis 22 auf das Angebot der Firma Chemnitzer Verkehrsbau GmbH, Geyersdorfer Straße 16 in Annaberg-Buchholz zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 Am Schlettenbach für die Errichtung eines Verbindungsbaus zwischen Kfz-Werkstatt und bestehender Garage sowie Nutzungsänderung des Mansardgeschosses von Verkaufsräumen zur Wohnung, Dr.-Wilhelm-Külz-Allee 9, Flurstücke Nr. 1208, 1209/4 und 1210/3 der Gemarkung Marienberg Beschluss-Nr. TA-33/203/2014 beschließt, dem nachträglichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 Am Schlettenbach der Großen Kreisstadt Marienberg mit dem Inhalt der Nutzungsänderung des Mansardgeschosses von Verkaufsräumen zur Wohnung und der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze für die Errichtung des Verbindungsbaus zwischen Kfz-Werkstatt und bestehender Garage auf den Flurstücken 1208, 1209/4 und 1210/3, Dr.-Wilhelm-Külz-Allee 9 in Marienberg die Zustimmung zu erteilen. Antrag zum Neubau einer Doppelgarage mit Nebenräumen im Außenbereich des Ortsteils Rübenau auf dem Flurstück 128/3 der Gemarkung Rübenau, Olbernhauer Straße 65, Marienberg Beschluss-Nr. TA-33/204/2014 beschließt, der Errichtung der Doppelgarage mit Nebenräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 128/3 der Gemarkung Rübenau die Zustimmung zu erteilen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Am Federnwerk für die Anbringung einer Werbeanlage am Gebäude Ziegelscheune 1 C, Flurstücke Nr. 1507/63 und 1498/13 der Gemarkung Marienberg Beschluss-Nr. TA-33/205/2014 beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Am Federnwerk der Großen Kreisstadt Marienberg mit dem Inhalt der Überschreitung der festgesetzten maximalen Gesamtgröße der beantragten Werbeanlage und des abweichenden Anbringungsortes der Werbeanlage zur Gebäudeseite an der B 174 an der neuen Logistikhalle auf den Flurstücken 1507/63 und 1498/13 der Gemarkung Marienberg die Zustimmung zu erteilen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 An der Hanischallee für die Erweiterung des ALDI-Marktes um ein Leergut- und Verschlusslager sowie den Umbau des Eingangsbereiches am Gebäude an der Johann-Ehrenfried-Wagner-Straße 9, Fl. Nr. 855/24 der Gemarkung Marienberg Beschluss-Nr. TA-33/206/2014 beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 An der Hanischallee der Großen Kreisstadt Marienberg mit dem Inhalt der Überschreitung der festgesetzten maximalen Grundflächenzahl (GRZ) für die Erweiterung des ALDI-Marktes um ein Leergut- und Verschlusslager sowie dem Umbau des Eingangsbereiches am Gebäude an der Johann-Ehrenfried-Wagner-Straße 9, Fl. Nr. 855/24 der Gemarkung Marienberg die Zustimmung zu erteilen. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Altenheimes mit ca. 80 Pflegeplätzen im Außenbereich der Stadt Marienberg auf den Flurstücken 1313, 1314, 1315 der Gemarkung Marienberg, Stadtmühle 5, Marienberg Beschluss-Nr. TA-33/207/2014 beschließt, die Errichtung des neuen Altenheimes mit ca. 80 Pflegeplätzen im Außenbereich der Stadt Marienberg auf den Grundstücken Fl. Nr. 1313, 1314, 1315 der Gemarkung Marienberg abzulehnen. Antrag zum Neubau eines Gartenhauses im Außenbereich der Stadt Marienberg auf dem Flurstück 747 b der Gemarkung Marienberg, Mooshaide 3, Marienberg Beschluss-Nr. TA-33/208/2014 beschließt, der Errichtung des Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 747 b der Gemarkung Marienberg die Zustimmung zu erteilen. Schriftliches Verfahren am Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 56/2014/14 Umbau und Modernisierung Turnhalle im OT Satzung, Los 14 Heizung/ Sanitär Beschluss-Nr.: TA-209/2014 beschließt, den Zuschlag für den Umbau und die Modernisierung der Turnhalle im OT Satzung, Los 14 Heizung/Sanitär auf das Angebot der Firma Roland Drechsel, Heizung-Sanitär-Klima, Bahnhofstraße 6 in Marienberg zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 56/2014/15 Umbau und Modernisierung Turnhalle im OT Satzung, Los 15 Elektroinstallation Beschluss-Nr.: TA-210/2014 beschließt, den Zuschlag für den Umbau und die Modernisierung der Turnhalle im OT Satzung, Los 15 Elektroinstallation auf das Angebot der Firma Elektro-Anlagen Olbernhau GmbH, Grünthaler Straße 206 in Olbernhau zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation)

7 18/2014 Seite 7 Marienberger Wochenblatt Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 56/2014/1 Umbau und Modernisierung Turnhalle im OT Satzung, Los 1 Baumeister Beschluss-Nr.: TA-211/2014 beschließt, vorbehaltlich einer Nachprüfung nach 8 Sächsisches Vergabegesetz den Zuschlag für den Umbau und die Modernisierung der Turnhalle im OT Satzung, Los 1 Baumeister auf das Nebenangebot der Firma Seifert Bau GmbH, Carlstraße 35 B in Marienberg zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 56/2014/5 Umbau und Modernisierung Turnhalle im OT Satzung, Los 5 Putz/Wärmedämmverbundsystem Beschluss-Nr.: TA-212/2014 beschließt, den Zuschlag für den Umbau und die Modernisierung der Turnhalle im OT Satzung, Los 5 Putz/Wärmedämmverbundsystem auf das Angebot der Firma MFB Mario Fritzsche Bauunternehmung, Alte Marienberger Straße 8 in Großolbersdorf OT Hohndorf zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 56/2014/8 Umbau und Modernisierung Turnhalle im OT Satzung, Los 8 Tischler Beschluss-Nr.: TA-213/2014 beschließt, den Zuschlag für den Umbau und die Modernisierung der Turnhalle im OT Satzung, Los 8 Tischler auf das Angebot der Tischlerei Oliver Bräuer, Rathengasse 6 in Marienberg zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Schriftliches Verfahren am Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 62/2014 Ersatzneubau Straßenbeleuchtung Lautaer Hauptstraße Beschluss-Nr.: TA-214/2014 beschließt, den Zuschlag für den Ersatzneubau Straßenbeleuchtung Lautaer Hauptstraße auf das Angebot der Firma Licht und Kraft Elektro GmbH, Lauterbacher Straße 1 in Marienberg zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Der Beschluss wurde einstimmig gefasst Öffentlich gefasste Beschlüsse aus der Sitzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg am Vorberatung über die Ergebnisse des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach 172 BauGB für das untersuchte Gebiet Östliche historische Altstadt Beschluss-Nr. TA-34/215/2014 empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg nimmt die Ergebnisse des Fördergebietskonzeptes für das untersuchte Gebiet Östliche historische Altstadt in Verbindung mit 172 BauGB zur Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. Die im Ergebnis der Evaluierung der Gesamterhaltungsmaßnahme Historische Altstadt und besonders die im Fördergebietskonzept Östliche historische Altstadt vorgeschlagene Erhaltungsstrategie wird als zentrales Element betrachtet, um den Strukturwandel in der Stadtentwicklung aktiv zu begleiten. Er beschließt den im Lageplan festgelegten Bereich als Fördergebietsabgrenzung Östliche historische Altstadt. 2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beauftragt die Stadtverwaltung, die Zwischenergebnisse der im Förderkonzept vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen spätestens vier Jahre nach Programmaufnahme zu überprüfen. 3. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, den Beschluss inklusive der Abgrenzung des Fördergebietes ortsüblich bekannt zu machen. Vorberatung über die Ergebnisse des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach 171b Abs. 2 BauGB für das untersuchte Gebiet Ortsteilzentrum Zöblitz und die Festlegung des im Verlauf der Untersuchung festgestellten geringfügig erweiterten Untersuchungsgebietes als Stadtumbaugebiet nach 171b Abs. 1 BauGB Beschluss-Nr. TA-34/216/2014 empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept nach 171b Abs. 2 BauGB für das untersuchte Gebiet Ortsteilzentrum Zöblitz und die darin festgelegten maßnahmen- und umsetzungsorientierten Ziele. 2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt das im Verlauf der Untersuchung festgestellte geringfügig erweiterte Untersuchungsgebiet als Stadtumbaugebiet nach 171b Abs. 1 BauGB. Der beiliegende Lageplan ist Anlage und Bestandteil des Beschlusses. 3. Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, den Beschluss inkl. der Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ortsüblich bekannt zu machen. Vorberatung zum Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 22 der Großen Kreisstadt Marienberg Ortsteil Niederlauterstein im Rahmen der nochmaligen öffentlichen Auslegung Beschluss-Nr. TA-34/217/2014 empfiehlt dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg folgenden Beschluss zu fassen: 1. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken und Anregungen: Die eingegangenen Stellungnahmen von den nachfolgend genannten Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden beinhalten Zustimmung ohne Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 22 der Großen Kreisstadt Marienberg Ortsteil Niederlauterstein vom Diese Aussage wird durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg angenommen. Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland Landratsamt Erzgebirgskreis, Abt. 4, Referat Vermessung Landesdirektion Sachsen Gemeindeverwaltung Großrückerswalde Gemeindeverwaltung Mildenau Stadtverwaltung Jöhstadt Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld 2. Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme einreichten: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg nimmt zur Kenntnis, dass von den folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden keine Stellungnahmen eingereicht wurden. Damit liegt eine indirekte Zustimmung vor. - Landesamt für Denkmalpflege Sachsen - Stadtverwaltung Wolkenstein - Naturschutzbund Deutschland - Staatsbetrieb Sachsenforst - Stadtverwaltung Olbernhau 3. Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor. 4. Die Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß Anlage zur Beschlussvorlage. Vorberatung zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 22 der Großen Kreisstadt Marienberg Ortsteil Niederlauterstein Beschluss-Nr. TA-34/218/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg empfiehlt dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 22 der Großen Kreisstadt Marienberg Ortsteil Niederlauterstein in der Fassung vom , redaktionell geändert am , bestehend aus Planzeichnung und den planungsrechtlichen Festsetzungen als

8 Marienberger Wochenblatt Seite 8 18/2014 Satzung und billigt die Begründung inklusive dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungskonzept. 2. Gleichzeitig wird der Beschluss des Stadtrates vom (SR-40/411/2014 Satzungsbeschluss) aufgehoben. 3. Die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 22 der Großen Kreisstadt Marienberg Ortsteil Niederlauterstein vom , redaktionell geändert am , ist Anlage des Beschlusses. 4. Die Stadtverwaltung Marienberg wird beauftragt, für die 1. Änderung des einfachen Bebauungsplan Nr. 22 der Großen Kreisstadt Marienberg Ortsteil Niederlauterstein in der Fassung vom , redaktionell geändert am , die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft. Vorberatung zum Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 31 Rad-/Wanderweg Marienberg-Reitzenhain der Großen Kreisstadt Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/219/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg empfiehlt dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 31 Rad- /Wanderweg Marienberg-Reitzenhain der Großen Kreisstadt Marienberg bezüglich des Geltungsbereiches. 2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan dargestellt, welcher Bestandteil des Beschlusses ist. Folgende Flurstücke sind im Einzelnen Bestandteile des Geltungsbereiches: Gemarkung Reitzenhain: 116/3, 117/18, 118/5 Gemarkung Kühnhaide: 362 Gemarkung Marienberg: 2191/6, 2191/7 (B 174), 2191/8, 2118/1, 2090/9 (B 174), 2090/10, 2090/6, 1980/12, 1980/10, 1980/11, 1980/5, 1980/13, 1980/2, 1803, 1974/1, 1974 a, 1784, 1822, 1726/8, 1726/10, 1726/9, 1658/5, 1151, 1156/1, 1057/10, 1057/12 (Teil) Vorberatung über die Satzung der Großen Kreisstadt Marienberg über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 der Großen Kreisstadt Marienberg Rad-/Wanderweg Marienberg- Reitzenhain Beschluss-Nr. TA-34/220/2014 empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 der Großen Kreisstadt Marienberg Rad-/Wanderweg Marienberg-Reitzenhain. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für das o.g. Gebiet ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses. Satzung der Großen Kreisstadt Marienberg über die Verlängerung der Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 der Großen Kreisstadt Marienberg Schillerlinde Beschluss-Nr. TA-34/221/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg empfiehlt dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 32 der Großen Kreisstadt Marienberg Schillerlinde. Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für das o.g. Gebiet ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses. Vorberatung zum Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Bedenken zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Großen Kreisstadt Marienberg An der Hanischallee vom im Rahmen der öffentlichen Auslegung Beschluss-Nr. TA-34/222/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg empfiehlt dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken und Anregungen: Die eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden beinhalten Zustimmung ohne Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Großen Kreisstadt Marienberg An der Hanischallee. Diese Aussage wird durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg angenommen. Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Landratsamt Erzgebirgskreis, Ref. Vermessung Gemeindeverwaltung Großrückerswalde Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland GASCADE Gastransport GmbH EVM GmbH Deutsche Telekom Technik GmbH Stadtverwaltung Jöhstadt Gemeindeverwaltung Mildenau Südsachsen Netz GmbH i. A. von eins Energie in Sachsen GmbH & Co.KG Stadtverwaltung Pockau-Lengefeld Stadtverwaltung Marienberg, Amt für Abwasser und Tiefbau, SB Abwasser Planungsverband Region Chemnitz 2. Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme einreichten: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg nimmt zur Kenntnis, dass von den folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden keine Stellungnahmen eingereicht wurden. Damit liegt eine indirekte Zustimmung vor. Grüne Liga Sachsen e. V. Stadtverwaltung Olbernhau Stadtverwaltung Wolkenstein 3. Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor. 4. Die Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Bürger erfolgt gemäß Anlage zur Beschlussvorlage. Vorberatung zum Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Großen Kreisstadt Marienberg An der Hanischallee Beschluss-Nr. TA-34/223/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg empfiehlt dem Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Großen Kreisstadt Marienberg An der Hanischallee in der Fassung vom , redaktionell geändert am , bestehend aus Planzeichnung und den planungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung und billigt die Begründung inklusive dem Umweltbericht. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Großen Kreisstadt Marienberg An der Hanischallee vom , redaktionell geändert am , ist Anlage des Beschlusses. 3. Die Stadtverwaltung Marienberg wird beauftragt, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Großen Kreisstadt Marienberg An der Hanischallee in der Fassung vom , redaktionell geändert am , die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft.

9 18/2014 Seite 9 Marienberger Wochenblatt Aufnahme der Einzelmaßnahme Erneuerung der Fenster am Kirchengebäude der Evangelisch-methodistischen Gemeinde Lorbeerstraße 5 in das Förderprogramm SDP Historische Altstadt in Marienberg Antragsteller: Evangelisch-methodistische Kirche in Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/224/ Der Technische Ausschuss der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, die Aufnahme der Maßnahme Erneuerung der Fenster am Kirchengebäude Lorbeerstraße 5 in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Erarbeitung der Modernisierungsvereinbarung mit dem Eigentümer und dem Sanierungsträger der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH einzuleiten. Aufnahme der Einzelmaßnahme Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Wolkensteiner Str. 10 in das Förderprogramm Stadtumbau-Aufwertung Westliche historische Altstadt in Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/225/ Der Technische Ausschuss der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, die Komplettsanierung des Gebäudes Wolkensteiner Straße 10 im Programm Stadtumbau Aufwertung Westliche historische Altstadt zu fördern. 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte zur Erarbeitung der Modernisierungsvereinbarung mit den Eigentümern und dem Sanierungsträger der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH einzuleiten. Vergabe von Planungsleistungen für die Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 in Marienberg und Ortsteile Wiederherstellung Stützmauer Niederdorf 53 im OT Lauterbach Beschluss-Nr. TA-34/226/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, die Planungsleistungen für die Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 in Marienberg und Ortsteile Wiederherstellung Stützmauer Niederdorf 53 OT Lauterbach an die URAG GmbH Ingenieurbüro Plauen, Mommsenstraße 9 in Plauen zu vergeben. Vergabe von Planungsleistungen zur Objektplanung Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Zschopauer Tor mit angrenzenden Teilen der Stadtmauer in Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/227/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, die Planungsleistungen für die Objektplanung Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Zschopauer Tor mit angrenzenden Stadtmauerteilen in Marienberg für die Leistungsphasen 1 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an das Architekturbüro denkmalprojekt Dr. H. Oßmann, Poststraße 4, Marienberg zu vergeben. Die Verwaltung wird entsprechend Bedarf und gesicherter Finanzierung die jeweilige Leistungsphase beauftragen. Vergabe von Planungsleistungen Sanierung des Gebäudes Kegelbahn Marienberg, Katharinenstraße 22 in Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/228/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, die Planungsleistungen für die Objektplanung Sanierung des Gebäudes Kegelbahn Marienberg, Katharinenstraße 22 in Marienberg für die Leistungsphasen 1 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure an das Nestler Bauplanungsbüro, Zschopauer Straße 5, Marienberg zu vergeben. Die Verwaltung wird entsprechend Bedarf und gesicherter Finanzierung die jeweilige Leistungsphase beauftragen. Vergabe der Bauleistung Vergabe-Nr. 64/2014 Beseitigung Hochwasserschäden Lauterbach Bereich Niederdorf 55 im OT Lauterbach Beschluss-Nr. TA-34/229/2014 beschließt, den Zuschlag für die Beseitigung der Hochwasserschäden Lauterbach Bereich Niederdorf 55 im OT Lauterbach auf das Angebot der Firma Bauunternehmen Florian Bräuer GmbH & Co. KG, Vorwerk 7B in Pockau-Lengefeld zu erteilen. (siehe beigefügte Spezifikation) Der Beschluss wurde mit 6 Zustimmungen und 1 Befangenheit gefasst. Antrag zur Erweiterung eines Gewerbebetriebes durch Errichtung einer Lagerhalle mit Möglichkeit zur Produktion im Außenbereich des Ortsteils Satzung auf den Flurstücken 977/6 und 977/7 der Gemarkung Satzung, Satzunger Hauptstraße 1, Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/230/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, der Erweiterung des Gewerbebetriebes durch die Errichtung einer Lagerhalle mit Möglichkeit zur Produktion auf den Grundstücken Fl. Nr. 977/6 und 977/7 der Gemarkung Satzung die Zustimmung zu erteilen. Antrag für einen Anbau an einem Wohnhaus im Außenbereich des Ortsteils Rübenau auf dem Flurstück 347 der Gemarkung Rübenau, In der Gasse 24, Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/231/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, der Errichtung des Wohnhausanbaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 347 der Gemarkung Rübenau die Zustimmung zu erteilen. Antrag zum Anbau eines Carports an ein vorhandenes Einfamilienwohnhaus im Außenbereich des Ortsteils Kühnhaide auf dem Flurstück 177 der Gemarkung Kühnhaide, Zu den vier Höfen 10, Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/232/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, dem Anbau des Carports an das vorhandene Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 177 der Gemarkung Kühnhaide die Zustimmung zu erteilen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 Historische Altstadt für den Umbau, die Modernisierung und Instandsetzung des Wohn- und Geschäftshauses Annaberger Straße 3, Fl. Nr. 158 der Gemarkung Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/233/2014 beschließt, dem Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 Historische Altstadt der Großen Kreisstadt Marienberg mit dem Inhalt der Überschreitung der festgesetzten maximalen Geschossigkeit und die Überschreitung der Baugrenze im hinteren Grundstücksteil auf dem Flurstück 158, Annaberger Straße 3 in Marienberg die Zustimmung zu erteilen. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der rechtskräftigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Mooshaide Gondelteich für den Anbau eines Wintergartens an das vorhandene Reihenendhaus auf dem Flurstück 735/46 der Gemarkung Marienberg, Falkenweg 22 in Marienberg Beschluss-Nr. TA-34/234/2014 Der Technische Ausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der rechtskräftigen 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Mooshaide-Gondelteich mit dem Inhalt der abweichenden Dachgestaltung des neu zu errichtenden Wintergartens am vorhandenen Reihenendhaus auf dem Flurstück 735/46 der Gemarkung Marienberg die Zustimmung zu erteilen. Priorisierung der Anträge auf Sportförderung für 2015 Beschluss-Nr. TA-34/235/2014 beschließt, unter dem Vorbehalt der haushaltsseitigen Einordnung, bei Bedarf den Maßnahmen Turnhalle Niederlauterstein und Turnhalle Zöblitz die Priorität 1 und den Maßnahmen Wildsbergstadion und Sportplatz Lauterbach die Priorität 2 zu geben.

10 Marienberger Wochenblatt Seite 10 18/2014 Öffentlich gefasste Beschlüsse aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Beschluss-Nr.: VA/002/2014 Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt die außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt Ersatzneubau Senkelektrant Maßnahme-Nummer: M00001 in Höhe von ,86, finanziert aus Erstattung aus Versicherungsleistungen Dritter und die überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2014: Erneuerung des Mischwasserkanals Trebrastraße Maßnahme-Nummer: M00021 in Höhe von ,03, finanziert aus 1.056,72 Kostenbeteiligung Dritter und ,31 Entnahme aus der Liquiditätsreserve. Beschluss-Nr.: VA/003/2014 Der Verwaltungsausschuss der Stadtrates der Großen Kreisstadt Marienberg beschließt, den Zuschlag für die Anschaffung EDV (Hardware) für die Grundschulen Herzog Heinrich, Lauterbach, Am Schwarzwasser und Heinrich von Trebra sowie für die Oberschule Heinrich von Trebra auf das Angebot der Firma DUBRAU GmbH, Freiberger Straße 67 in Dresden zu erteilen. Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 9. September 2014 Zur ersten Sitzung des Technischen Ausschusses nach der Neuordnung durch den Stadtrat war Herr Uwe Wildenauer von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH zu Gast, um die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse aus zwei städtebaulichen Entwicklungskonzepten zu informieren. Zum einen erläuterte er das Vorhaben, das Fördergebiet Östliche historische Altstadt als Erhaltungsgebiet festzulegen. Durch die absehbare überdurchschnittliche Reduktion der Einwohnerzahl in diesem Gebiet bis voraussichtlich 2025 (- 24,5 %) ist es notwendig zu handeln und mittels Förderung durch Bund und Land insbesondere für diesen Teil des Stadtkerns mehr Lebensqualität zu schaffen. Zur Strategie gehören u.a. die Gesamtmodernisierung für städtebaulich und funktional bedeutende Objekte, die Teilmodernisierung/-instandsetzung von Gebäuden sowie die Entkernung städtebaulich bedeutender Bereiche und Aufwertung öffentlicher Bereiche. Weiterhin informierte Herr Wildenauer über die Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes für das untersuchte Gebiet Ortsteilzentrum Zöblitz. Das Ortsteilzentrum Zöblitz soll als Handels- und Dienstleistungszentrum gefestigt und mittels Förderung aus Bundes- und Landesmitteln aufgewertet werden. Im erarbeiteten Entwicklungskonzept standen vorrangig der Erhalt innerörtlicher Versorgungsbereiche sowie der Erhalt des Gebietes als Standort für kleinteilige Wirtschaft, Dienstleistung und Kultur im Mittelpunkt. Zur Beseitigung der im Entwicklungskonzept identifizierten Konflikte soll ein Antrag auf Förderung aus dem Stadterneuerungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren gestellt werden. Neben weiteren gefassten Beschlüssen wurden zur Sitzung Planungsleistungen zur Objektplanung der Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Zschopauer Tor mit angrenzenden Teilen der Stadtmauer, für die Sanierung des Gebäudes der Kegelbahn in Marienberg und für die Wiederherstellung der Stützmauer Niederdorf 53 im Ortsteil Lauterbach vergeben. Alle öffentlich gefassten Beschlüsse aus dieser Sitzung sowie aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10. September 2014 finden Sie auf den Seiten Pressestelle Moorrevitalisierung im Erzgebirge Für das grenzüberschreitende Projekt zur Revitalisierung der Moore zwischen Hora Sv. Šebestiána und Satzung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wurde am 19. September 2014 die Abschlusskonferenz durchgeführt. Die Planung dieses Projektes begann im Jahr wurde die Vorbereitungsphase abgeschlossen. Darauf folgte die Umsetzungsphase, welche nun Ende 2014 beendet wird. Bei der Umsetzung des Vorhabens waren insgesamt 6 Projektpartner beteiligt, 4 auf sächsischer Seite und 2 auf tschechischer Seite. Beide Projektetappen wurden als grenzüberschreitendes Projekt aus dem Ziel-3-Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik gefördert (Förderung aus Mitteln der Europäischen Union, der Tschechischen Republik und des Freistaates Sachsen). Das Projektgebiet erstreckt sich auf insgesamt 14 Moore (davon 12 auf deutscher Seite) und ca. 210 ha. Davon befinden sich 75% der Flächen im Eigentum des Freistaates Sachsen und werden vom Staatsbetrieb Sachsenforst sowohl verwaltet als auch bewirtschaftet. Ein Viertel der Flächen ist in Besitz von Privatpersonen oder Kommunen. Auf tschechischem Gebiet stehen die Flächen in vollständiger Verwaltung des Staatsforstbetriebes. Der Staatsbetrieb Sachsenforst bewirtschaftet insgesamt ca ha Wald, davon wurden 500 ha Wald der Renaturierung der Moore zugeführt. Insgesamt wurden etwa Einzelmaßnahmen, teils per Hand und teils maschinell durchgeführt, dabei wurden etwa 11,5 km Gräben verfüllt. Die Gesamtkosten dieses Ziel 3-Projektes betragen ca. 1,5 Millionen für Vorbereitungs- und Umsetzungsphase. Am 18. September fand die große Abschlusskonferenz zum realisierten Projekt in Chomutov statt. Am folgenden Tag wurden die Projektergebnisse in Sachsen und in der tschechischen Republik mit ca. 80 Teilnehmern besichtigt. Zu den revitalisierten Mooren auf dem Gemeindegebiet von Marienberg gehören die Phillipphaide, die Kriegswiese, die Bornhaide, der Distelfleck, das Auerhahnmoor, die Meierhaide und das Flößnermoor. In den nächsten Jahren wird die Entwicklung der Flora und Fauna in den revitalisierten Mooren im Rahmen eines Monitoring beobachtet. Informieren Sie sich auch auf der Homepage des Freistaates Sachsen: Pressestelle

11 18/2014 Seite 11 Marienberger Wochenblatt Aus dem Baugeschehen der Stadt Spielplatz Zöblitz wurde eingeweiht Gemäß Fördermittelbescheid des Landratsamtes Erzgebirgskreis zur Förderung einer Maßnahme nach der Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL ILE/2011) vom begann am 4. September 2014 der Bau des zweiten und letzten Bauabschnittes am Spielplatzgelände in Zöblitz. Die vorhandenen Spielgeräte wurden durch eine Kletterlandschaft mit mehreren Kletternetzen, einer Rutsche, einem Aussichtsturm, einigen Seilschlingen sowie vielen weiteren Klettermöglichkeiten ergänzt. Mit dem Bau der neuen Kletterlandschaft wurde eine Firma aus Brand-Erbisdorf beauftragt. Die Gesamtkosten dieses zweiten Bauabschnitts zur Wiedererrichtung des Spielplatzes in Zöblitz betragen fast In diesem Zusammenhang möchte sich die Stadtverwaltung Marienberg bei der Elterninitiative Spielplatz des Fördervereins der Grundschule Zöblitz für die finanzielle Unterstützung bedanken, die die Initiative durch das Werben von Sponsoren und weitere Aktionen ermöglichte. Information zur geplanten Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme 2014 Am begann die Folgemaßnahme zur Hochwasserschadensbeseitigung von 2013: Wiederherstellung Lauterbach Bereich Niederdorf 55 OT Lauterbach Auf einer Länge von ca. 40 m werden im Lauterbach Auskolkungen im Sohlbereich und Unterspülungen der vorhandenen Uferbefestigungen behoben. MEYER Drehtechnik GmbH blickt auf 15 Jahre Firmengeschichte zurück Die Meyer Drehtechnik GmbH aus Marienberg ist eine der größten Drehereien der Erzgebirgsregion und produziert vorrangig für die Automobilbranche. Das mittelständische Familienunternehmen ist spezialisiert auf die Fertigung von Präzisionsdrehteilen für Mittel- und Großserien im Durchmesserbereich von 5 mm bis 90 mm. Diese kommen als Motorenkomponenten zum Einsatz, aber auch für Sicherheitstechnik oder Frühwarnsysteme werden Bauteile von der Meyer Drehtechnik hergestellt. Aktuell arbeiten am Standort in Marienberg 140 Mitarbeiter und weitere Einstellungen sind geplant. Aufgrund konstant starker Auftragszahlen und der Notwendigkeit für weitere Produktionskapazitäten hat das Unternehmen in den vergangenen Monaten eine neue Fertigungshalle ganz in der Nähe des jetzigen Standortes im Marienberger Gewerbegebiet Am Federnwerk errichtet. Die Fertigstellung der neuen Halle und das 15-jährige Firmenbestehen, das genaugenommen bereits am 5. Juli 2014 war, wurde nun, gemeinsam mit der Belegschaft, am 20. September 2014 gefeiert. Zu den Feierlichkeiten war neben Landrat Frank Vogel, Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Günther Schneider und dem Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Erzgebirge Matthias Lißke auch Oberbürgermeister Thomas Wittig geladen, der die Glückwünsche des Stadtrates und der Stadtverwaltung überbrachte. Oberbürgermeister Thomas Wittig gibt mit zwei Knirpsen der Kindertagesstätte den Spielplatz zum Toben frei v.l.: Oberbürgermeister Thomas Wittig und Prof. Dr. Günther Schneider mit den Geschäftsführern Daniel und Jörn Meyer sowie mit Regina Meyer, Landrat Frank Vogel und Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Erzgebirge Matthias Lißke Quelle: MEYER Drehtechnik GmbH Foto: Till Budde und schon kurz darauf wurde die gesamte Kletterlandschaft in Besitz genommen Der Spielplatz wurde am mit Oberbürgermeister Thomas Wittig, den Stadträten aus Zöblitz Herrn Alfred Wosnitza, Herrn Steffen Klemm und Herrn Gert Thomsen, Vertretern der Elterninitiative Spielplatz sowie mit den Kindern der Kindertagesstätte Haus des Kindes und des Hortes SerpenTeenies feierlich eingeweiht. Die neue Kletterlandschaft hat ihre Feuerprobe bestanden die über 100 anwesenden Kinder nahmen diese gleich in Besitz. Pressestelle Informationen für die Ortsteile MARIENBERG STADT Sozialverband VdK informiert: Der Sozialverband VdK Sachsen, Bereichsverband Marienberg, lädt alle Interessierten recht herzlich ein zu einem organisierten Wandern zur Thieleschenke in Gelobtland am Freitag, dem 17. Oktober Treffpunkt für Busfahrer: Markt Marienberg 13:30 Uhr. Anmeldungen über die VdK-Beratungsstelle Marienberg, Töpferstr. 21 an den Sprechtagen Dienstag und Donnerstag oder telefonisch unter: 03735/24824.

12 Marienberger Wochenblatt Seite 12 18/ Tag des traditionellen Handwerks Sonntag, 19. Oktober Uhr Viele Handwerker der Region öffnen am Sonntag, dem 19. Oktober 2014, zum Tag des traditionellen Handwerks ihre Werkstätten, um ihre Arbeit und ihr Handwerk vorzustellen. Drei Marienberger Kultureinrichtungen beteiligen sich an diesem Aktionstag und zeigen von Uhr neben ihrem musealen Angeboten traditionelles Handwerk. Erleben Sie eine in Deutschland einmalige touristische Veranstaltung. Am ersten sächsischen Herbstferiensonntag zum bereits 15. Mal :30 Uhr Ratssaal Marienberg 3. Stadtkonzert Dieses Projekt wird gefördert durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen Karlsruher Konzertduo Dagmar Hartmann, Klavier & Reinhard Armleder, Violoncello BESUCHERBERGWERK PFERDEGÖPEL Schauschmieden in der historisch nachempfundenen Bergschmiede ab 13 Uhr beschlägt der Hufschmied die Pferde mit neuen Hufeisen Schauvorführung der Förderanlage des Göpels mit Pferden Kulinarisches vor Ort AUSSTELLUNGEN BÖTTCHERFABRIK Serpentinsteindrechseln mit Wolfgang Ehnert, Natursteine Zöblitz GmbH Schauvorführungen in der historischen Schlosserei Ernst Wittig durch Werner Wittig Holzdrechsler Uhr Schülercafé der GS Pobershau BALDAUF VILLA Schauvorführen in 22 unterschiedlichen traditionellen Gewerken wie Buchdruck, Knopfherstellung, Schellack polieren, Herstellung Herrnhuter Sterne oder Zinngießen. Er ist wieder da: Der Schirm mit Motiven unserer Bergstadt! Vorbestellungen: Tourist-Info Marienberg Tel.: Eintritt: Erwachsene 9 Ermäßigt 7 jedes 5. Stadtkonzert frei mit Ihrer Bonuskarte :00 h Stadthalle Marienberg Galakonzert Mit freundlicher Unterstützung der Sparkassenstiftung Mittleres Erzgebirge Big-MEK-Band der Kreismusikschule Mit aktuellen und neuen Fotos präsentiert sich der Schirm unserer Bergstadt Marienberg. Erhältlich ist er für 19,50 in der Tourist-Information in Marienberg, im Gästebüro Pobershau sowie in den städtischen Museen. Eintrittspreise: VVK Erwachsene 12,00, AK 15,00 VVK Ermäßigte 9,00, AK 12,00 Kartenvorverkauf: Tourist-Information Tel Gästebüro Pobershau Tel

13 18/2014 Seite 13 Marienberger Wochenblatt Sonderausstellung Böttcherfabrik Bergmagazin Marienberg Auf den Spuren des Bergbaus Eine Ausstellung des Kulturfördervereins Marienberg e.v. Stadtwald undeberesche Eine Ausstellung des Fördervereins Natura Miriquidica e.v. Dieses Projekt wird gefördert durch den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen Ausstellungen Böttcherfabrik im OT Pobershau Tel.: Öffungszeiten Fr So, Feiertage Uhr Tag des traditionellen Handwerks Uhr In den sächs. Herbstferien Di So, Feiertage Uhr :00 h Stadthalle Marienberg De Schallis Jahresabschlusskonzert Eintritt: Vorverkauf 8,00, Abendkasse 11,00 Karten: Tourist-Information Marienberg Telefon: info@marienberg.de Fleischerei Richter im Kaufland Marienberg freitags Uhr im Proberaum der Schallis, Grünauer Str. 3, Großolbersdorf

14 Marienberger Wochenblatt Seite 14 18/2014 Diakonie Marienberg Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Marienberg e.v. KONTAKTCAFÉ in der sozialtherapeutischen Wohnstätte Lebensbrücke Töpferstr. 33; Marienberg; Telefon: 03735/ Herzliche Einladung zu den Angeboten im Oktober 2014 Freitag, :00 Uhr Gemeinsames Essen Montag, :30 Uhr Bowling Mittwoch, :00 Uhr Herbstfest Donnerstag, :00 Uhr Wir kochen! 15:30 Uhr -Die Welt der Sinne- Dienstag, :00 Uhr Gemeinsames Kaffeetrinken (bitte 1,- mitbringen) Anmeldung zu allen Aktivitäten erforderlich: (03735) ANDACHT: Jeden Mittwoch 15:30 Uhr ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Freitag 13:00 19:00 Uhr Drechseltage in der Baldauf Villa Montag, den bis Mittwoch, den jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Unser Workshop richtet sich an Kinder, die schon einmal mit Holz gearbeitet haben, noch weitere handwerkliche Fertigkeiten erlernen möchten oder aber sich intensiv und kreativ mit Holz als Gestaltungsmaterial beschäftigen wollen. In der neu ausgestalteten Holzwerkstatt der Baldauf Villa wird Herr Köhler, Meister des Handwerks, den Kurs leiten. Als erfahrener Drechsler kann er bestimmt aus seiner eigenen, jahrelangen Praxis viele Tricks und Kniffe beim Umgang mit der Drechselbank und den dazugehörenden Werkzeugen vermitteln. Anmeldung erforderlich Kontakt: Montag bis Freitag 7:00 bis 19:00 Uhr Telefon: Behinderteninitiative Marienberg e.v. Veranstaltungsplan Oktober 2014 Wir sind E I N E Kraft, wir haben unsere Selbsthilfegruppe und I C H gehöre dazu :00 bis 9:00 Uhr Warmwassergymnastik Gruppe 3 9:30 bis 10:30 Uhr Warmwassergymnastik Gruppe 4 im Aqua Marien wöchentlich freitags :00 bis 10:00 Uhr Warmwassergymnastik im Aqua Marien Gruppe :00 Uhr Treffen der SHG Schlaganfallpatienten in der BIM zum Kreativnachmittag Töpfern mit Ergotherapie :00 Uhr Trockengymnastik der SHG Osteoporose/Rheuma in der Turnhalle am Goldkindstein :00 Uhr Treffen der SHG Psychosomatisch Kranke in der BIM :00 bis 10:00 Uhr Warmwassergymnastik im Aqua Marien Gruppe :00 Uhr Treffen der SHG Schlaganfallpatienten in der BIM zum Kreativnachmittag Töpfern mit Ergotherapie Sprechzeiten der Beratungsstelle Montag Donnerstag 10:00 Uhr 15:00 Uhr Dienstag 10:00 Uhr 16:00 Uhr und nach Vereinbarung N A C H R U F Rainer Viehweg * Die Schützengilde Marienberg-Jägerkompanie 1531/1796 e.v. trauert um ein sehr verdienstvolles Mitglied. Wir verlieren einen seit über 20 Jahren sehr aufrichtigen sowie aktiven und engagierten Schützenkameraden, welcher über viele Jahre als Vorstandsmitglied in beiden Schützenorganisationen der Bergstadt Marienberg immer eine sehr zuverlässige ehrenamtliche Arbeit im Schießsport geleistet hat. Aufgrund seiner Verdienste wurde R. Viehweg 2012 die höchste Auszeichnung des Vereins, die Ehrenmitgliedschaft Schützengilde Marienberg-Jägerkompanie 1531/1796 e.v. zu teil. Leider musste R. Viehweg sich seit 2013 aus gesundheitlichen Gründen vom Schießsport immer mehr zurückziehen und ist seiner schweren Erkrankung am erlegen. Wir werden seiner Person stets gedenken und in Ehren halten. Der Vorstand Schützengilde Marienberg-Jägerkompanie1531/1796 e.v. G. Hartlich Stellv. Vorstandsvorsitzender K N I R P S E N Möchten Sie Ihrem Kind die Möglichkeit geben, in entspannter Atmosphäre, Kontakte mit Gleichaltrigen zu knüpfen? Haben Sie Lust auf einen Austausch mit anderen Müttern und Vätern? Dann laden wir Sie herzlich ein, unsere Spielgruppe zu besuchen und gemeinsam mit uns zu singen, zu basteln und viel Spaß zu haben. Wer? Eltern mit Kindern ab dem 6. Monat bis zum 3. Lebensjahr Wann? Wo? Ab dem , immer Dienstags 15:30 Uhr Kindertagesstätte Knirpsenhaus Silberalle 21, Marienberg Informationen und Anmeldung unter der Telefonnummer: T R E F F Ansetzungen vom HSV 1956 Marienberg e.v. Samstag, Heimspieltag für vier Teams des HSV 1956 Marienberg in der Sporthalle Am Goldkindstein Marienberg 3. Bundesliga Anwurf: 17:30 Uhr HSV 1956 Marienberg vs. HSG Hannover-Badenstett Bezirksliga weiblich Jugend D: 11:45 Uhr HSV 1956 Marienberg wjd SG Raschau/Beierfeld Sachsenliga weiblich Jugend C: 13:15 Uhr HSV 1956 Marienberg wjc SG Pirna/Heidenau Bezirksliga Frauen: 15:00 Uhr HSV 1956 Marienberg II HV Oederan

15 18/2014 Seite 15 Marienberger Wochenblatt Auswärtsspiel für ein Team des HSV 1956 Marienberg Bezirksliga weiblich Jugend E in Zwickau Neuplanitz: 09:15 Uhr MSG Zwickau (w) HSV 1956 Marienberg wje 11:05 Uhr HC Einheit Plauen (m) - HSV 1956 Marienberg wje Samstag, Auswärtsspiel für ein Team des HSV 1956 Marienberg Bezirksliga Frauen in Lichtenstein: 15:00 Uhr TSV Lichtenstein HSV 1956 Marienberg II Sonntag, Auswärtsspiel der 1. Frauenmannschaft des HSV 1956 Marienberg 3. Bundesliga Anwurf: 17:00 Uhr SV Germania Fritzlar vs. HSV 1956 Marienberg Der Vorstand des HSV 1956 Marienberg e. V. wünscht allen seinen Mannschaften viel Erfolg. Weitere HSV-Informationen, Ergebnisse, Tabellen usw. sind im MEF-Videotext ab Seite oder im Internet ersichtlich. Karlgeorg Frank Präsident des HSV 1956 Marienberg Vorschau des FSV Motor Marienberg e.v. Ansetzungen der Männermannschaften: Sonntag, :00 Uhr Bezirksliga West TSV Crossen gegen FSV Motor Marienberg 15:00 Uhr Kreisliga FC Greifenstein 04 Ehrenfriedersd. gegen FSV Motor Marienberg Sonntag, :00 Uhr Bezirksliga West FC Concordia Schneeberg gegen FSV Motor Marienberg 13:00 Uhr Kreisliga FSV Motor Marienberg gegen ATSV Gebirge-Gelobtland Ansetzungen der Nachwuchsmannschaften Samstag, F-Jugend 9:15 Uhr SpG Lauterb./Gebirge-Gelobtl. FSV Motor Marienberg E-Jugend I 10:30 Uhr SV Blau-Weiß Deutschneudorf FSV Motor Marienberg I E-Jugend II 10:30 Uhr FSV Motor Marienberg II VfB Zöblitz-Pobershau D-Jugend 10:30 Uhr 1.FC Wacker Plauen FSV Motor Marienberg C-Jugend 13:30 Uhr SpG Marien./Großr./Wolkenst. VfB Zöblitz-Pobershau B-Jugend I 10:30 Uhr FSV Motor Marienberg I VfB Annaberg 09 B-Jugend II 15:00 Uhr FSV Motor Marienberg II TSV Grün-Weiß Mildenau Sonntag, A-Jugend 10:30 Uhr SpG Großrück./Marien./Wolkenst. TSV IFA Chemnitz Dienstag, C-Jugend 17:30 Uhr SpG Marien./Großr./Wolk. SpG Scharfenst.-Großolb./Venusb. Samstag, F-Jugend 9:15 Uhr FSV Motor Marienberg SV Großrückerswalde E-Jugend 10:30 Uhr FSV Motor Marienberg I FSV Motor Marienberg II B-Jugend II 15:00 Uhr SpG Zsp.-Krum./Pockau-Lengef. FSV Motor Marienberg II Sonntag, A-Jugend 15:00 Uhr SpG Empor/Fortschr. Glauchau SpG Großr./Marien./Wolk. Kirchliche Nachrichten Adventkapelle Marienberg samstags 9:30 Uhr Bibelgespräch und Kinderstunde 10:30 Uhr Predigtgottesdienst Ev.-Luth. Kirchgemeinde Marienberg Sonntag, Sonntag, Ev.-Meth. Kirche Marienberg Sonntag, Sonntag, :30 Uhr Hope-Gottesdienst 10:00 Uhr Gottesdienst mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft und einem Missionar der Liebenzeller Mission 10:00 Uhr Predigtgottesdienst (P. Chr. Martin) kein Gottesdienst, aber 9:30 Uhr Gottesdienst in der St. Marienkirche Landeskirchliche Gemeinschaft Marienberg Sonntag, Bezirksgemeinschaftstag in Seiffen Do, Sa, LEGO-Tage Sonntag, :30 Uhr Wir gestalten den Gottesdienst in unserem Gemeinschaftshaus mit Liebenzeller Missionar Neuapostolische Kirche Marienberg sonntags mittwochs 9:30 Uhr Gottesdienst 19:30 Uhr Gottesdienst Röm.-Katholische Pfarrgemeinde Marienberg sonntags 10:00 Uhr Hl. Messe GEBIRGE, GELOBTLAND Abteilung: Fußball Spielansetzungen: Herren So, :00 Uhr SpG Satzung ATSV II SV Jöhstadt 15:00 Uhr ATSV I FV Preßnitztal So, :45 Uhr SV Großrückerswalde II SpG Satzung/ATSV II 13:00 Uhr FSV Marienberg II ATSV I Frauen So, D-Junioren Sa, Sa, E-Junioren Sa, Sa, F-Junioren Sa, :00 Uhr SV Einheit Bräunsdorf ATSV 10:30 Uhr Preßnitztal/ Satzung ATSV I 10:30 Uhr Königswalde/Bärenstein ATSV II 09:15Uhr ATSV II TSV Grün-Weiß Mildenau 10:30 Uhr ATSV I SpG Königswalde/Bärenstein 10:30 Uhr ATSV SpG Scharfenst.-Großolb./ Zschopau 10:30 Uhr FSV Pockau/Lengefeld ATSV 09:15 Uhr SpG Lauterbach/ATSV FSV Motor Marienberg Sa, :15 Uhr Deutschneud./Heidersdorf/ SpG Lauterbach/ATSV

16 Marienberger Wochenblatt Seite 16 18/2014 Antennengemeinschaft Marienberg/ OT Gebirge, Hauptstraße Nach mehrjähriger Pause, fand das Torwandschießen wieder großen Zuspruch. Großen Spaß hatten die Besucher und Teilnehmer beim Krass-Wett-Ziehen der Wohngebiete. Wir erinnern an die Zahlung des Beitrages in Höhe von 35,00 bzw. 45,00 (mit Internet) für das Jahr 2014 und bitte die Beteiligten in der Hauptstraße Nr , der Carlstraße und der Straße des Kindes sowie des Sand-, Stadtund Schulweges, diese Erhaltungskosten bis zum auf das Konto der Erzgebirgssparkasse zu überweisen: IBAN: DE SWIFT-BIC: WELADED1STB Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Straße an. Vielen Dank. Der Vorstand LAUTERBACH SV Lauterbach e.v. Herren/1. Kreisklasse So, :00 Uhr SV Lauterbach Grünhainichener BC So, :00 Uhr SV Jöhstadt SV Lauterbach B-Jugend Sa, :00 Uhr SpG Mbg./Ltb./Grorüwa TSV Mildenau Sa, :00 Uhr SpG ZP/Krumhermersdorf SpG Mbg./Ltb./Grorüwa F-Jugend Sa, :15 Uhr SpG Lauterbach/Gebirge-Gel. SV Großrückerswalde Sa, :15 Uhr SpG Deutschneudorf/Heidersdorf SpG Lauterbach/Gebirge-Gel. Einladung zur Versammlung des Kleintierzüchtervereins Lauterbach und Umgebung e.v. am , 20:00 Uhr im Vereinsheim Lauterbach. Alle Mitglieder und interessierte Zuchtfreunde sind herzlich willkommen. Der Vorstand Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lauterbach Sonntag, :30 Uhr Gottesdienst mit Kinderkirche Sonntag, :30 Uhr Abendmahlsandacht mit Kinderkirche KÜHNHAIDE Kirmes in Kühnhaide Auch im diesem Jahr lockte unsere Kirmes vom bis zum wieder zahlreiche Besucher auf das Festgelände. Neben den gut besuchten Abendveranstaltungen hatten sich die Kühnhaidener wieder allerhand einfallen lassen. Fast schon zur Tradition geworden, kämpften am Freitag die Mädchen und Jungen beim Bobby-Car- Rennen um die begehrten Pokale. Neben einem Kindernachmittag am Sonnabend, wurde der 24. Schützenkönig der Kühnhaidner Kirmes ermittelt. Von 21 Schützen war am Ende Erhard Fritzsch der Sieger. Ein besonderer Dank gilt den Marienberger Blasmusikanten für die schon jahrelang wunderschönen Kirmessonntagsveranstaltungen, welche immer für ein volles Festzelt sorgten, aber auch ein großes Dankeschön der Firma Blackboxx für das prächtige Abschlussfeuerwerk. SV Kühnhaide e.v. Spielansetzungen des SV Kühnhaide Fußball Herren 1. Kreisklasse :00 Uhr Mauersberg Kühnhaide :00 Uhr Kühnhaide Grünhainichen Tischtennis Herren Erzgebirgsliga Ost 1. Mannschaft :00 Uhr SV Kühnhaide TSV GW Mildenau :00 Uhr TTV bg Marienberg 2 SV Kühnhaide :00 Uhr SV Großolbersdorf 2 SV Kühnhaide Herren MEK 2. Kreisklasse 2. Mannschaft :00 Uhr SV Großolbersdorf 4 SV Kühnhaide :00 Uhr SV Kühnhaide 2 SG Niederlauterstein 2 MEK Nachwuchsklasse :00 Uhr TTV bg Marienberg SV Kühnhaide Ev.-Luth. Kirchgemeinde Kühnhaide mit Reitzenhain Sonntag, :00 Uhr Predigtgottesdienst mit Präd. Mühl Sonntag, :00 Uhr gemeinsamer Predigtgottesdienst in Pobershau RÜBENAU Öffnungszeit der Bibliothek Samstags von 9:30 bis 12:00 Uhr

17 18/2014 Seite 17 Marienberger Wochenblatt Natur-Ausstellung Naturalienkabinett in der Alten Schule Rübenau Natura Miriquidica e.v., Ansprechpartner: Kay Meister, Tel Führungen/Gruppenbesichtigungen nach Absprache Schützenverein Rübenau e.v. Ausschreibung 17. Vereinsmeisterschaft Großkaliber Vorderlader des Schützenvereins Rübenau e.v. Veranstalter: Schützenverein Rübenau e.v. Teilnehmer: Teilnahmeberechtigt sind alle Vereinsmitglieder und Ehefrauen. Datum: Sonnabend, den Ort: Schießstand Mildenau Beginn: 9:00 Uhr Ende: 13:00 Uhr Disziplinen: 1. Großkaliber Revolver Damen u. Herren 2. Großkaliber Pistole Damen u. Herren 3. Vorderlader Gewehr Herren Munition vom Verein zum üblichen Preis Scheibenausgabe und Führung Teilnehmerliste: Steyer, Gottfried Munitionsausgabe und Kasse: Schubert, Matthias Scheibenauswertung: Böttcher, Nico (Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, bitte Ersatzperson benennen.) Verantwortliche Schießleiter und Standaufsicht: Schubert, Matthias Böttcher, Nico Blum, Falk Der Vorstand Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rübenau Aufgrund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995, S. A 81) hat das Ev.-Luth. Kirchspiel Olbernhau die folgende Gebührenordnung für seinen Friedhof in Rübenau beschlossen: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für sonstige in 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben. 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist 1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat, 2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat, 3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist 1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsverwaltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 3 Entstehen der Gebührenschuld Die Gebührenschuld entsteht für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung. für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte. für Bestattungsgebühren mit der Bestattung. für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwaltungshandlung. 4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten. (2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Sicherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden. (3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für einhaltlich gestaltete Reihengräber sowie für Gemeinschaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. (4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 2 Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum des jeweiligen Erhebungsjahres fällig. 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Gebühren (1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen. 6 Stundung und Erlass von Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. 7 Gebührentarif A. Benutzungsgebühren I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten 1. Reihengrabstätten 1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 10 Jahre) 150, für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres (Ruhezeit 20 Jahre) 300,00 2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre) 2.1 für Sargbestattungen Einzelstelle 320, Doppelstelle 640, für Urnenbeisetzungen 320, Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten nach ,00 nach ,00 nach ,00 II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- u. Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 2 Jahre) 160, Sargbestattung (Verstorbene ab 2 Jahre) 380, Urnenbeisetzung 200, Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger 28,00

18 Marienberger Wochenblatt Seite 18 18/ Ausschmücken von Friedhofshalle und Grab 60, Benutzung der Kirche 25,00 III. Umbettungen, Ausbettungen Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach 8 verfahren. IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungsrechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 17,00 pro Grablager. V. Gebühren für Gemeinschaftsanlagen Die Gebühren enthalten die Nutzungsgebühr, Friedhofsunterhaltungsgebühr sowie die Kosten für Erstgestaltung, Grabstein, Pflege, Zwischenerneuerung und Beräumung für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre). Gebühr für einheitlich gestaltete und gepflegte Reihengräber 3.390,00 B. Verwaltungsgebühren 1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z. B. Einfassungen) 32,00 2. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewerbetreibenden 32,00 8 Besondere zusätzliche Leistungen Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet. REITZENHAIN Handarbeitsgruppe Reitzenhain unterstützt Rumänienhilfe Handarbeiten sind das Hobby einer Gruppe Frauen aus Reitzenhain, dass sie damit auch noch Gutes tun können motiviert sie zusätzlich. Wir engagieren uns schon seit sieben Jahren für Bedürftige in Rumänien, erläuterte die Leiterin der Gruppe Waltraud Roscher. Es war ein Aufruf in der Zeitung, durch den die Frauen erstmals auf die Hilfsgüter-Transporte aufmerksam wurden. Sofort war ihnen klar, dass sie gern helfen wollen. Unzählige Stunden haben sie seitdem gehäkelt und gestrickt und jedes Jahr mehr als 500 Pullover, Socken, Mützen und andere nützliche Kleidungsstücke fertiggestellt. Einmal im Monat treffen sich die Frauen, die zwischen 26 und 86 Jahre alt sind, im Vereinsraum im alten Rathaus Reitzenhain zum gemeinsamen Austausch über die neuesten Handarbeitstrends. Die Hauptarbeit für ihre Spenden leisten sie also in ihrer Freizeit zu Hause. Vor einigen Tagen ist nun auch ihre diesjährige Lieferung mit fast 600 Einzelteilen auf Reisen gegangen. Der Verein Osteuropahilfe Annaberg mit Sitz in Mildenau transportiert die handgemachten Kleidungsstücke dorthin, wo sie gebraucht werden. Wir fahren seit 24 Jahren nach Rumänien und besuchen dort verschiedene Brennpunkte wie kinderreiche Familien, Krankenhäuser und Behindertenheime, schilderte Vereinsmitglied Andreas Bräuer. Vor Ort gibt es schon lange Jahre zuverlässige Kontaktpersonen, die die Hilfsgüter entsprechend vermitteln. Der Verein ist auf Geld- und Sachspenden angewiesen, um helfen zu können. Über die Zusammenarbeit mit der Handarbeitsgruppe freuen wir uns ganz besonders, meinte er. Denn die handgestrickten Waren würden vor Ort wirklich dringend gebraucht. Den Handarbeitsfrauen haben die Vereinsmitglieder versprochen als Dank ein paar Fotos mitzubringen, damit sie sehen, wer sich über ihre Arbeiten freut. 9 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im Amtsblatt der Stadt Olbernhau (Reiterlein). (3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt im Pfarramt Olbernhau und im Pfarrbüro Rübenau zur Einsichtnahme aus. 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Chemnitz am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom außer Kraft. Olbernhau, den Kirchenvorstand des Ev.-Luth. Kirchspiels Olbernhau Dr. Martin Beyer (Vorsitzender) René Weber (Mitglied) Kirchenaufsichtlich bestätigt: AZ: R Olbernhau, Ksp. Chemnitz, den Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rübenau Sonntag, :00 Uhr Taufgedächtnis mit Taufe, Pf. Dr. M. Beyer Regionalkirchenamt Chemnitz i.v. Schwabe, Kirchenamtmann Sonntag, :00 Uhr Abendmahlsgottesdienst, Pfarrer U. Peters Neuapostolische Kirche Rübenau donnerstags sonntags 19:30 Uhr Gottesdienst 9:30 Uhr Gottesdienst Kontakt zur Rumänienhilfe gibt es per unter rumaenienhilfe-mildenau@hotmail.com. Wer den Handarbeitsverein mit Wollspenden unterstützen möchte, der erreicht Waltraud Roscher unter /8409. SATZUNG ISG Satzung e.v. Text und Bild: Nicole Fugmann Spielansetzungen Abt. Fußball 1. Kreisklasse So, :00 Uhr SpG Satzung/Gebirge-Gelobtland 2 SV Jöhstadt in Gebirge So, :45 Uhr SV Großrückerswalde 2 SpG Satzung/Gebirge/Gelobtland 2 Nachwuchs D-Junioren Sa, :30 Uhr SpG Preßnitztal/Satzung ATSV Gebirge-Gelobtland 1 Sa, :30 Uhr SpG Preßnitztal/Satzung SV Großrückerswalde

19 18/2014 Seite 19 Marienberger Wochenblatt Nachwuchs B-Junioren Sa, :00 Uhr FSV Motor Marienberg 2 TSV Grün-Weiß Mildenau Sa, spielfrei Spielansetzung Abt. Billard Kreisliga Sa, :00 Uhr SV Satzung-Reitzenhain VTB Chemnitz 2 Den Mannschaften viel Erfolg! Jagdgenossenschaft Satzung Der Jagdvorsteher, Information über die 13. Mitgliedervollversammlung der Jagdgenossenschaft Satzung Am Freitag, dem 22. August 2014 fand in Uhligs Gasthof die 13. Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Satzung statt. Dazu waren 45 Jagdgenossen bzw. deren Bevollmächtigte anwesend, die eine Fläche von insgesamt 198,22 ha vertraten. Im Bericht über das Jagdjahr 2013/2014 konnte der Vorsitzende auf ein insgesamt ohne meldepflichtige Zwischenfälle abgelaufenes Jagdjahr verweisen. Nach Vortrag des Kassenberichtes für das Jagdjahr 2013/2014 und des Kassenprüfberichtes wurden beide Berichte einstimmig ohne Stimmenthaltung bestätigt und damit dem Kassenführer Entlastung erteilt. Unter Tagesordnungspunkt 5 wurde die Änderung der Satzung beschlossen. Gem. 21 SächsJagdVO ist die Satzung der Jagdgenossenschaft auf den Mindestinhalt dieser Verordnung anzupassen. Für die Satzung der Jagdgenossenschaft Satzung ergibt sich Handlungsbedarf für die Anpassung an die neue Ladungsfrist von zwei, statt bisher einer Woche. Für die Ladung zur heutigen Versammlung wurde diese Frist bereits eingehalten. Weiterhin ist es jetzt möglich, die Vertretungsbefugnis in der Mitgliederversammlung zu erweitern. Jeder Jagdgenosse darf dann bis zu drei weitere Jagdgenossen mit Vollmacht in der Mitgliederversammlung vertreten. Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Satzung beschließt einstimmig ohne Stimmenthaltung folgende Satzungsänderung: 1. 7 (3) wird neu gefaßt: Die Einladung zur Versammlung ergeht durch öffentliche Bekanntmachung gem. 14 dieser Satzung. Sie muß mindestens zwei Wochen vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten (4) wird neu gefaßt: Ein bevollmächtigter Vertreter darf bis zu drei Jagdgenossen vertreten. Der Vorsitzende wird beauftragt, die Satzungsänderung der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen und nach Genehmigung die geänderte Satzung öffentlich bekannt zu machen. Unter Tagesordnungspunkt 6 wurde in geheimer Abstimmung die Verlängerung des Jagdpachtvertrages einstimmig bei einer Stimmenthaltung beschlossen. Der Jagdpächter, Jagdgenosse Stephan Lippmann hat beim Jagdvorstand die Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages vom nach Ablauf der Pachtzeit um weitere 12 Jahre bis zum Ablauf des Jagdjahres 2027/28 beantragt. Aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter in den zurückliegenden Jagdjahren, der ständigen Erfüllung der sich für den Pächter aus dem Pachtvertrag gegenüber der Jagdgenossenschaft ergebenden Verpflichtungen und in besonderer Anerkennung der über den Inhalt des Pachtvertrages hinausgehenden freiwilligen Leistungen für die Vereine des Ortes schlägt der Vorstand der Mitgliederversammlung vor, dem Antrag zuzustimmen. Der Jagdpächter sowie die Inhaber von Begehungsscheinen nehmen wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Beschlossen wurde auch die Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2014/2015 in Höhe von 4,50 /ha. Die Auszahlung erfolgte im Anschluss an die Versammlung. Der Jagdpächter, Jagdgenosse Stephan Lippmann, dankte für den Beschluss zur Verlängerung des Pachtvertrages und berichtete kurz über die Aktivitäten der Jäger im abgelaufenen Jagdjahr und über die Erfüllung der Rotwild-Abschussplanung. Im Anschluss an die Versammlung waren alle anwesenden zu einem Wildessen eingeladen. Die Jagdhornbläser des Kreisjagdverbandes sorgten wieder für eine zünftige musikalische Umrahmung. Der Vorsitzende dankte am Schluss der Versammlung den Vorstandsmitgliedern, dem Kassenführer, den Kassenprüfern und den Jägern für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit und wünscht allen für die kommende Amtszeit eine weitere gute Zusammenarbeit. Ullmann Jagdvorsteher Seniorentreffen Das nächste Seniorentreffen findet am Montag, dem 20. Oktober 2014 um 14:30 Uhr in Uhligs Gasthof statt. Bibliothek Die Bibliothek ist am Dienstag, dem 14. Oktober 2014, von 17:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Satzung Sonntag, :00 Uhr Posaunengottesdienst zur Jahreslosung (Kirche); Posaunenchor Marienberg, kein Kindergottesdienst Sonntag, :00 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Kirche) mit Kindergottesdienst Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Satzung (Ev.-Freik. Gemeinde) sonntags 10:00 Uhr Gottesdienst und Kinderstunde donnerstags 19:30 Uhr Bibelgespräch und Gebetskreis Änderungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Aushang im Schaukasten! POBERSHAU Informationen des TSV 1872 Pobershau e.v. Abteilung Tischtennis Landesliga Sa, :30 Uhr VfB Lengenfeld 1908 TSV 1872 Pobershau Kreisliga Sa, :00 Uhr SSV Zschopau 2 TSV 1872 Pobershau 3 Sa, :00 Uhr TSV 1872 Pobershau 3 SV 90 Pfaffroda 1. Kreisklasse So, :00 Uhr TSV 1872 Pobershau 4 SV Dörnthal/Haselb. 2 Sa, :00 Uhr SV Großrückerswalde 3 TSV 1872 Pobershau 4 So, :00 Uhr TSV 1872 Pobershau 4 TuS 1950 Olbernhau 3 Nachwuchs-Kreisklasse Sa, Sa, :00 Uhr TSV 1872 Pobershau SV Großolbersdorf 9:00 Uhr SG Sorgau TSV 1872 Pobershau

20 Marienberger Wochenblatt Seite 20 18/2014 Ski-Termine 2014/2015 (Stand ) :00 Uhr Skihüttenpokal/Pobershauer Seniorenrennen; Riesenslalom ab AK :00 Uhr Sachsen-Master-Cup Slalom ab AK :00 Uhr Skifasching :00 Uhr 30. Hexenfeuer am Skihang Alle Veranstaltungen am Skihang Pobershau (Skilift). Änderungen vorbehalten je nach Wetterlage, bitte informieren Sie sich unter: oder Schneetelefon Skihütte 03735/ bzw 03735/2343 Wir bitten alle Sportfreunde der Abteilung Alpine des TSV 1872 Pobershau, welche immer als Kampfrichter (vom Start bis Ziel, Zeitmessung, Urkunden usw.), Technisches oder Verkaufspersonal und sonstige Helfer fungieren, sich diese Termine vorzumerken. Entsprechende Einsatzpläne werden wieder wie gewohnt je Wettkampf abgesprochen Informationen bitte an Günter Leibiger: Tel oder 03735/7251 oder an Winterferien 2015: neue Bundesländer: bis Sachsen: bis Fächerverbindender Unterricht an der Grundschule Pobershau Ev.-Luth. Kirchgemeinde Pobershau Samstag, :00 Uhr Erntedankfest mit Christoph Baumann, mitausgestaltet durch die Junge Gemeinde und die Konfi`s, zugleich Kindergottesdienst Sonntag, :30 Uhr gemeinsamer Predigtgottesdienst mit Kühnhaide in unserer Kirche, mitausgestaltet durch den Posaunenchor, zugleich Kindergottesdienst RITTERSBERG Die Landeskirchliche Gemeinschaft Rittersberg lädt herzlich ein: zum Bezirksgemeinschaftstag nach Seiffen am Beginn 14:00 Uhr. ANSPRUNG, GRUNDAU, SORGAU Weitere Veranstaltungen des BGZ Sorgau: Telefon bei Frau Buttler Öffnungszeiten Dienstag, 8:30 Uhr 11:00 Uhr Seniorengruppe Dienstag, 17:00 18:00 Uhr Stepp-Aerobic Montag, 20:00 Uhr 21:00 Uhr Yoga Montag, 20:00 Uhr 21:00 Uhr (14-täglicher Rhythmus mit Aerobic) ZÖBLITZ Fußballvorschau des VfB 07 Zöblitz-Pobershau In der Woche vom bis nutzte die Grundschule Pobershau das 12. Bergfest für die Durchführung des Fächerverbindenden Unterrichtes. Alle Unterrichtsstunden ordneten sich dem Thema: Alles kommt vom Bergwerk her unter. In diesem Zusammenhang besuchten gleich am Montag alle Klassen die Kaue in Pobershau, um die dort ausgestellten Buckelbergwerke zu bestaunen. An der Stelle möchten sich alle Kollegen und Kinder der Grundschule ganz herzlich bei den Bergbrüdern Ronald Uhlig und Siegfried Martin für die liebevolle Betreuung an diesem Vormittag bedanken. Ein weiterer Dank geht an die Mitarbeiter des Molchner Stollens unter der Leitung von Gernot Scheuermann. Das Bergwerk und die Mineraliensammlung sahen sich die Kinder am Freitag an und lernten insgesamt in dieser Woche sehr viel über heimatliche Traditionen und die Geschichte ihres Bergdorfes. Höhepunkt war jedoch das Kinderfest am Mittwoch. Unser Dank richtet sich an alle Organisatoren der Stadt Marienberg, die für viel Abwechslung für alle Kinder an diesem Tag gesorgt haben. Wir denken, dass die vielen verschiedenen Eindrücke und Erlebnisse den Kindern noch sehr lang im Kopf bleiben werden. Das Kollegium der Grundschule Pobershau Öffnungszeiten der Bibliothek in Pobershau montags 16:00 18:00 Uhr; mittwochs 15:00 17:00 Uhr 1. Mannschaft: Punktspiele Kreisoberliga (Erzgebirgssparkassen-Liga) in Zöblitz: So, :00 Uhr VfB 07 Zöblitz-Pobershau SV Crottendorf So, :00 Uhr SV Deutschneudorf VfB 07 Zöblitz-Pobershau 2. Mannschaft: Punktspiele 1. Kreisklasse in Zöblitz: So, :00 Uhr VfB 07 Zöblitz-Pobershau 2 TSV Arnsfeld So, :00 Uhr FSV Scharfenst./Großolb. VfB 07 Zöblitz-Pobershau 2 C-Junioren: Heimspiele 1. Kreisklasse in Zöblitz Sa, :30 Uhr SpG Mab./Großr./Wolken. VfB 07 Zöblitz-Pobershau D-Junioren: Heimspiele 1. Kreisklasse in Zöblitz Sa, :30 Uhr SV Pfaffroda VfB 07 Zöblitz-Pobershau E-Junioren: Heimspiele Kreisliga A in Zöblitz Sa, :30 Uhr FSV Marienberg 2 VfB 07 Zöblitz-Pobershau Sa, :30 Uhr VfB 07 Zöblitz-Pobershau SV Pfaffroda F-Junioren: Heimspiele Kreisliga A in Pobershau Sa, :15 Uhr VfB 07 Zöblitz-Pobershau FV Pressnitztal

21 18/2014 Seite 21 Marienberger Wochenblatt Zöblitzer Weihnachtsorchester Im Rahmen eines Mehrgenerationenprojektes suchen wir Interessenten, die in der Weihnachtszeit gemeinsam im Zöblitzer Weihnachtsorchester musizieren. Spielen Sie Geige, Klavier oder Flöte? Egal welches Instrument, trauen Sie sich und kommen Sie zum ersten Treff am Dienstag, dem 14. Oktober 2014, um 19:00 Uhr in das Musikzimmer der Grundschule Zöblitz Weitere Informationen erhalten Sie bei Ilona Kaden Musiklehrerin der Grundschule Tel.: Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Antennengemeinschaft Zöblitz/Ansprung Die Sprechzeiten finden jeden 2. Montag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Restaurant Zum Schwarzen Bären statt. Achtung Wir möchten noch auf die jetzt fällige Zahlung der Wartungskosten bzw. des Mitgliederbeitrages hinweisen. Für Ihre Überweisung nutzen Sie bitte nachstehende Bankverbindungen. Zahler aus Ansprung IBAN DE BIC WELADED1STB Zahler aus Zöblitz IBAN DE BIC WELADED1STB Der Vorstand Öffnungszeiten der Bibliothek in Zöblitz Tel.: /45210 dienstags 9:00 bis 12:00 Uhr donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr Begegnungszentrum Zöblitz Weitere Informationen und Anmeldungen zu den Veranstaltungen im BGZ Zöblitz Tel.: /18874 oder , BGZ Sorgau: Dienstag, 14. Oktober 2014, 14:00 Uhr, BGZ Zöblitz Bunter Herbstnachmittag Mittwoch, 15. Oktober 2014, 14:00 Uhr, BGZ Sorgau Bunter Herbstnachmittag vorher ab Uhr Textilverkauf Mittwoch, 22. Oktober 2014, 14:00 Uhr, BGZ Zöblitz Spielenachmittag Lüneburger Heide Für September 2015 planen wir eine Mehrtagesfahrt in die Lüneburger Heide. Unser Ziel ist der Ferienpark eurostrand, wo wir alle Annehmlichkeiten einer Ferienanlage, die speziell auch für ältere Menschen konzipiert ist, genießen können. Neben allen All inklusive Leistungen wird auch ein buntes Unterhaltungs- und Ausflugsprogramm (ganz ohne Stress) geboten. Interessenten bitten wir um unverbindliche Anmeldung. Weitere Informationen im Begegnungszentrum Zöblitz. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zöblitz Freitag, :00 Uhr Gospel-Chor Sonntag, :00 Uhr Kirchweihfestgottesdienst mit Abendmahl, zugleich Kindergottesdienst, anschl. Kirchcafé 14:00 Uhr Bezirksgemeinschaftstag in Seiffen Donnerstag, :00 Uhr Frauendienst in Sorgau Freitag, :30 Uhr Männerstammtisch im Schwarzen Bären Samstag, :30 Uhr Tschechischer Kreis im Pfarrhaus Sonntag, :00 Uhr Chorkonzert mit Andacht 19:30 Uhr Missionsabend der Liebenzeller Mission in Zöblitz K Marienberg Stadt Frau Renate Bratfisch wird am Jahre alt Frau Margita Päßler wird am Jahre alt Frau Ingeburg Schreiter wird am Jahre alt Frau Hella Beer wird am Jahre alt Herr Günter Thiele wird am Jahre alt Frau Ursula Guder wird am Jahre alt Herr Johannes Neubert wird am Jahre alt Herr Heinz Oehme wird am Jahre alt Frau Gudrun Ramm wird am Jahre alt Frau Ruth Lippmann wird am Jahre alt Herr Erich Geisler wird am Jahre alt Frau Helga Krauße wird am Jahre alt Frau Christa Zapf wird am Jahre alt Herr Dr. Rolf Matejek wird am Jahre alt Frau Eleonore Reichel wird am Jahre alt Frau Christa Berberich wird am Jahre alt Frau Margarete Lommatzsch wird am Jahre alt Frau Annelore Weber wird am Jahre alt Frau Ruth Franke wird am Jahre alt Frau Marianne Knichalla wird am Jahre alt Frau Christine Vogel wird am Jahre alt Herr Rudolf Heinrich wird am Jahre alt Frau Elfriede Petzold wird am Jahre alt Frau Hildegard Ramm wird am Jahre alt Ortsteil Gebirge Herr Lothar Nestler wird am Jahre alt Frau Gertraude Grämer wird am Jahre alt Frau Gudrun Roßberg wird am Jahre alt Ortsteil Lauta Herzlichen Glückwunsch Frau Christa Laske wird am Jahre alt Frau Brunhilde Gärtner wird am Jahre alt Herr Eberhard Nickl wird am Jahre alt Ortsteil Niederlauterstein Frau Christa Barthel wird am Jahre alt

22 Marienberger Wochenblatt Seite 22 18/2014 Ortsteil Lauterbach Frau Uta Leischnig wird am Jahre alt Herr Rudolf Hänel wird am Jahre alt Frau Jutta Schubert wird am Jahre alt Frau Ingeburg Frahm wird am Jahre alt Ortsteil Kühnhaide Herr Manfred Ehnert wird am Jahre alt Frau Hanna Müller wird am Jahre alt Ortsteil Reitzenhain Frau Alice Rieß wird am Jahre alt Frau Ina Böttcher wird am Jahre alt Ortsteil Rübenau Frau Eveline Hahn wird am Jahre alt Frau Johanna Kreißl wird am Jahre alt Ortsteil Satzung Frau Rita Melzer wird am Jahre alt Frau Anneliese Schuffenhauer wird am Jahre alt Frau Ruth Kärmer wird am Jahre alt Herr Herbert Meyer wird am Jahre alt Ortsteil Pobershau Frau Hanna Martin wird am Jahre alt Herr Erich Bräunig wird am Jahre alt Frau Johanne Pleger wird am Jahre alt Ortsteil Rittersberg Herr Karl-Heinz Neubert wird am Jahre alt Jubiläums- Dankanzeigen im Marienberger Wochenblatt Anzeigentelefon: Ortsteil Ansprung Frau Brigitte Haustein wird am Jahre alt Ortsteil Sorgau Herr Hans Kaden wird am Jahre alt Frau Irma Kempe wird am Jahre alt Ortsteil Zöblitz Frau Ilse Buschbeck wird am Jahre alt Frau Margit Uhlig wird am Jahre alt Frau Elfriede Glaß wird am Jahre alt Frau Hanna Schönherr wird am Jahre alt Frau Isolde Vogel wird am Jahre alt Das Fest der Diamantenen Hochzeit feierten am 18. September 2014 Herr Günter Gawor und Frau Anneliese Die Stadtverwaltung und die Redaktion des Marienberger Wochenblattes gratulieren ganz herzlich. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 12. Oktober 2014 Herr Gerhard Methusalem und Frau Margitta OT Ansprung sowie am 17. Oktober 2014 Herr Eberhard Stöckel und Frau Elisabeth OT Sorgau Die Stadtverwaltung und die Redaktion des Marienberger Wochenblattes gratulieren ganz herzlich. Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh Industriestraße Marienberg Das Fest der Eisernen Hochzeit feiern am 22. Oktober 2014 Herr Karli Reichel und Frau Hertha OT Hüttengrund Die Stadtverwaltung und die Redaktion des Marienberger Wochenblattes gratulieren ganz herzlich.

23 18/2014 Seite 23 Marienberger Wochenblatt Wir sind für Sie da Beratungsstellen Deutsches Rotes Kreuz Öffnungszeiten/Erreichbarkeit Sozialstation/Pflegedienst/Soziales Gesamtes Einzugsgebiet im ehemaligen LK Mittleres Erzgebirge Informationen über Seniorenarbeit, Ambulante Alten- und Krankenpflege/Beratungsbesuche, Soziale Dienste, Hausnotruf/Essen auf Rädern, Seniorentreff Marienberg Stadtmitte (Di ab 14:30 Uhr), Urlaubspflege, senioren- und behindertengerechtes Wohnen in Marienberg Soziale Dienste Ansprechpartner: Referatsleiterin/Projektleiterin Frau Polly-Ramm, Frau Flack Bürgerzentrum Marienberg, Katharinenstraße 24, Marienberg Tel.: / Fax: / info@drk-erz.de Bereitschaftsdienst/Notfall: ww.drk-mek.de DRK Fahrdienst (Senioren-, Schüler-, Kranken- und Behindertenfahrten) Katharinenstr Marienberg Tel.: Fax: , Herr Hinkel NEU: DRK Pflegeeinrichtung Seniorenhaus Bernstein, Deutschkatharinenberg 5b, Deutschneudorf, Tel.: , Fax: soziale-dienste@drk-mek.de Pfarramtskanzlei, Tel Mo, Mi, Do, Fr Di 9:00 13:00 Uhr 9:00 18:00 Uhr Pflege-Hotline Diakonie, Tel Montag Samstag 6:00 22:00 Uhr Marienberger Warenkorb (Abgabe von Lebensmitteln an Berechtigte) Schulweg 9, Marienberg OT Gebirge geschlossen Beratungsdienste der Diakonie im ehemaligen Waisenhaus, Goethering 5 Tel.: , Fax: beratungsdienste@diakonie-marienberg.de Psychosoziale Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Schuldner- und Insolvenzberatung Beratungsstelle für Schwangere und Familien Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatung 218 Jugendsozialarbeit Jugendmigrationsdienst Kirchenbezirkssozialarbeit Allgemeine Sozialberatung / Behindertenberatung Vermittlungs- und Ansprechzeiten Montag 9:00 12:00 Uhr Dienstag 9:00 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 17:00 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr Beratungstermine werden individuell vereinbart. Kontaktcafé in der Sozialtherapeutischen Wohnstätte, Töpferstr. 33, Tel Montag Freitag 13:00 19:00 Uhr Erziehungs- und Familienberatungsstelle der Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge ggmbh, Goethering 5 ehemaliges Waisenhaus, Marienberg, Tel , Fax erziehungsberatung@sb-mek.de, Internet: Telefonische Anmeldung und Terminvereinbarung erbeten. Behinderteninitiative Marienberg e.v. mit Rollstuhl- und Behindertenfahrdienst, Fleischerstr. 3, Tel Montag, Mittwoch, Donnerstag 10:00 15:00 Uhr Dienstag 10:00 16:00 Uhr Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.v. Kreisorganisation Erzgebirgskreis Beratungs- und Infodienst, Tel Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland, Landesgeschäftsstelle Sachsen e.v., Geschäftsstelle: Marienberg, Scheffelstraße 3, Tel./Fax Montag / Mittwoch 8:00 15:45 Uhr Dienstag 8:00 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 15:30 Uhr Freitag 8:00 12:00 Uhr Tourismusbörse: individuelle Beratung nach Vereinbarung, Tel Sozialverband VdK Sachsen e.v. Bereichsverband Marienberg/Beratungsstelle, Töpferstr. 21, Tel./Fax: Dienstag 9:00 12:00 Uhr und 13:00 17:30 Uhr Donnerstag 9:00 12:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten Hospiz- und Palliativdienst Marienberg e.v. Geschäftsstelle Marienberg, Dr.-Wilhelm-Külz-Allee 7, Tel , Tel. mobil , Fax Kontakte nach telefonischer Vereinbarung Küchen, Wohn- u. Schlafzimmer Reiseinformationen Thomas-Mann-Straße Unsere große Katalogvorstellung / Silberscheune Pobershau Rock-Legenden: Puhdys, City & Karat / Arena Chemnitz Biathlon-Weltcup in Oberhof / Thüringen 3 Tage Holiday on Ice Die neue Show / Stadthalle Zwickau Roland Kaiser Seelenbahnen die Live-Tournee 2015 / Arena Leipzig Nähere Angaben unter Tel /6720, oder Seit über 60 Jahren Ihr Partner für GUTES HÖREN Hörgeräte-Akustik ROCHHAUSEN Marienberg Zschopau Flöha Tel Tel Tel Töpferstr. 1 (Ärztehaus) R.-Breitscheid-Str. 26 Augustusburger Str. 44 Mo, Di, Do 8 17 Uhr Di, Do 9 17 Uhr Mo 9 17 Uhr, Mi 9 15 Uhr Mi, Fr 8 13 Uhr Fr Uhr Fr 9 12 Uhr Foto: twinlili/pixelio AKTIONSTAGE für Ihre GESUNDHEIT Donnerstag, 9. Oktober 2014 von 9.00 bis Uhr Freitag, 10. Oktober 2014 von 9.00 bis Uhr Kostenfreier Venenfunktionstest mit individueller Beratung Kostenfreie Fußdruckmessung (spezielle Innensohlenmessung) durch Meister Jede Menge Herbst-/Winterware wie Schuhe, wärmende Wäsche etc. zu AKTIONSPREISEN sowie kleine Snacks und Präsente warten auf Sie. Schauen Sie doch einmal vorbei, unser Team freut sich auf Sie! Marienberg Amtsstraße 2 Telefon:

24 Marienberger Wochenblatt Seite 24 18/2014 Bestellschein Marienberger Wochenblatt und Kombinationen mit Panorama und Olbernhauer Reiterlein für private und gewerbliche Kleinanzeigen Private Kleinanzeigen dürfen keinen auf Erwerb und/oder Verdienst ausgerichteten Inhalt haben. Anzeigen, deren Inhalt auf wiederkehrende Einnahmen hindeutet (z.b. Mietangebote), werden gewerblich abgerechnet. Für jeden Buchstaben, jedes Sonderzeichen (Punkt, Komma u.a.) sowie jeden Wortzwischenraum ein Kästchen verwenden. Bei telefonischer Anzeigenaufnahme wird keine Haftung übernommen. Einzelschaltung Kombi 1 Kombi 2 privat gewerbl. privat gewerbl. privat gewerbl. Zeile 1 bis 3 6,50 10,50 11,50 19,50 16,50 28,50 Preis für vier Zeilen 8,00 17,50 14,50 33,50 21,00 49,50 Preis für fünf Zeilen 9,50 19,50 17,50 37,50 25,50 55,50 Preis für sechs Zeilen 11,00 21,50 20,50 41,50 30,00 61,50 Ich möchte inserieren: Einzelschaltung Marienberger Wochenblatt oder Panorama oder Olbernhauer Reiterlein Kombi 1 Mbg. Wochenblatt und Panorama Mbg. Wochenblatt und Olb. Reiterlein Olb. Reiterlein und Panorama Kombi 2 Marienberger Wochenblatt und Olbernhauer Reiterlein und Panorama Meine Anzeige soll unter Chiffre erscheinen ich hole die Offerten ab ich bitte um Zusendung Anzeigenpreis (inkl. MwSt.) 4,00 3,50 6,50 4,00 3,50 6,50 6,00 3,50 8,50 6,00 3,50 8,50 8,00 3,50 10,50 8,00 3,50 10,50 Chiffre-Nummer (wird vom Verlag ausgefüllt!) Die Chiffregebühr ist eine Verwaltungspauschale und wird auch erhoben, wenn keine Zuschriften eingehen. Erscheinungsdatum Erscheinungsdatum Erscheinungsdatum Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Kleinanzeige besteht nur bei Vorauszahlung. In Ausnahmefällen erfolgt Rechnungslegung, wofür eine Pauschale von 3,57 Euro anfällt. Bei Einzugsermächtigung entfällt die Pauschale für die Rechnungslegung. Absender: Anzeige wurde bar bezahlt Name, Vorname Straße Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich die Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh, den Rechnungsbetrag von meinem Konto abzubuchen. PLZ / Ort IBAN abgeben bei / einsenden an: Gültig ab 1. Januar 2014 Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh Industriestraße Marienberg Tel.: Fax: Bankverbindung: Erzgebirgssparkasse Konto-Nr , BLZ: IBAN: DE , BIC: WELADED1STB BIC Kontoinhaber Datum/Unterschrift Bank

25 18/2014 Seite 25 Marienberger Wochenblatt??! KLEINANZEIGEN Freizeitgrundstück (u.a. geeignet für Tierhaltung) in Pobershau an der Pockau, 5500 m 2, zu verkaufen, Preis VB; 07904/7392 o. 0177/ Zur Unterstützung unseres Teams flexible Aushilfskraft mit Schwerpunkt Hosen kürzen + Ware verarbeiten f. ca. 10 Std./Wo. gesucht. Schriftliche Kurzbewerbung an Jeans Fashion Marienberg, Annaberger Str. 1, Marienberg Suchen Kellner, Bäcker, Köche, Küchenarbeiter auf Stundenbasis, auch ohne Berufserfahrung, Arbeitszeit nach Vereinbarung ca. 10 bis 17 Uhr, keine Wochenendarbeit; Bewerbung unter Chiffre 366, Marienberg, PF 14 Taxibetrieb Fichtner Inh. C. Börner Clemens-Schiffel-Straße Marienberg Telefon 03735/ Vermiete im Zentrum v. Zöblitz 2-R.-Whg., 54 m 2, san., Energiesparhaus Klasse A, Fußbodenheizung, Laminat, Jalousien, Stellplatz inkl., 1. OG, KM: 297, ; /4292 Vermiete 3-Raumwohnung, 77 m 2, im Zentrum MAB, KM 346, ; 03735/22501 Make-up Workshops mit Pflegestylistin & Visagistin Grit Weißbach; Kurse buchbar an der Volkshochschule Olbernh., /72770 Gewerberäume, möbliert, zu vermieten, 2. Stadtring in Marienberg; Anfragen unter 03735/ VERSORGT SEIN SORGENFREI WOHNEN im Alter im Betreuten Wohnen mit familiärer Atmosphäre seit 1998 SENIORENPENSION SCHMIDT Rübenau, Oberer Natzschungweg MIETANGEBOT: Wolkenstein, Tulpenweg 2, 1. Etage, 2-R.-Whg. mit Balkon, 50 m², Wärmedämmung der Fassade sowie der oberen und unteren Geschossdecke, Küche und Bad mit Fenster, Bad mit Wanne, Wände und Decken: Raufaser, Anstrich nach Wahl, Fußboden: Textil-, CV-Belag, neue Wohnungsinnentüren, Keller und Bodenkammer, KM 210,00 Alle Wohnungen werden beim Einzug neu renoviert und im ersten Monat bekommen Sie die Grundmiete erlassen! 03735/ Programm vom bis Männerhort Drei Freunde bauen sich im Heizungskeller ihrer Wohnsiedlung ein Refugium vor Frauen auf Deutsche Komödie mit Elyas M Barek, Christoph M. Herbst und Detlev Buck in den Hauptrollen. Täglich 18: :00 Uhr, Fr + Sa auch 22:15 Uhr; ab 12 J. Der 7bte Zwerg Die Märchenwelt versammelt sich zu einem neuen aufregenden Abenteuer. Starkomiker Otto Walkes ist wieder als die Synchronstimme von Zwerg Bubi mit an Bord. Täglich 16:15 Uhr (3D) + 18:15 Uhr (2D); o.a. Sex Tape Kecke Komödie um ein Paar, das mit einem selbst gemachten Sexvideo sein Liebesleben auffrischen will und es aus Versehen an eine Reihe Verwandte verschickt. Mit Cameron Diaz und Jason Segel. Täglich 20:15 Uhr; ab 12 J. Die Biene Maja der Kinofilm Die bekannteste Biene der Welt erlebt mit ihrem besten Freund Willi ein spannendes Abenteuer. Täglich 16:30 Uhr (2D); o.a. Hercules (3D) So lässig und cool wie in Brett Ratners wuchtigen und modernen Schlachten-Epos hat nun wirklich noch kein Halbgott die Keule geschwungen immer mit einem trocknen Spruch auf den Lippen. Fr + Sa 22:00 Uhr; ab 12 J. VORANZEIGE: Teenage Mutant Ninja Turtle (3D) ab Für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 100. Geburtstages möchte ich mich bei allen Gratulanten recht herzlich bedanken. Johanne Panhans Gebirge, August 2014 GETRÄNKE FRITZSCH Öffnungszeiten: Di - Fr: 08:30-12:00 / 14:00-18:00 // Sa: 08:30-12:00 Angebot gültig vom Hasseröder Pils 10,99 (20x0,50L) Unsere preiswerten Biere aus der Region: Erzgebirgs Bräu (20x0,5) Coschützer Pils (20x0,5) Braustolz Pils (20x0,5) Sternquell Pils (20x0,5) Pardal Czech Lager (20x0,5) Staro Brno Czech Lager Specht Pils / Greifenstein Altenburger Pils (20x0,5) Getränkeabholmarkt Marienberg OT Zöblitz Johannisstraße 123 (20x0,5) (20x0,5) 5,99 8,99 8,99 9,99 9,99 10,99 10,99 10,99 Bad Brambacher Mineralwasser alle Sorten Gültig vom ,49 (9x1,00L) Klausner Pils 6,99, Angermann Pils 7,49 Kurfürst Pils / Export 7,49, Schlossbräu Pils 7,99 Der Tod ist das Tor zum ewigen Licht am Ende eines mühsam gewordenen Weges. Claudia Vogel * In stiller Trauer Anna Vogel Christine Vogel Roland Pengler Ihrem Wunsch entsprechend haben wir uns von ihr im engsten Familienkreis im Rahmen einer Trauerfeier am 28. August 2014 verabschiedet.

26 Marienberger Wochenblatt Seite 26 18/2014 Preisübergabe Im Rahmen des 14. Marienberger Kinder- und Straßenfestes am 14. Juni 2014 veranstalteten die Firma energiepunkt und das Autohaus Stülpner & Kaden ein Torwandschießen. Jeder Teilnehmer konnte seine Teilnehmerkarte in einen Lostopf werfen und damit attraktive Preise gewinnen. Am 20. September erfolgte die feierliche Gewinnübergabe im Autohaus Stülpner & Kaden in Marienberg. Der Hauptpreis, ein Wochenende mit dem e-golf, ging an Ulli Bahn. Auf Grund der regen Teilnahme am Gewinnspiel wurden weitere Preise ausgelobt. Über eine Kaffeemaschine freute sich Marcel Ullmann und über einen Satz Keramikgewürzdosen Rocco Walther. In den nächsten Tagen erhalten Cindy Kohlsdorf eine Wasser- bzw. Weinkaraffe und Manfred Frisch einen Fußball, da beide bei der Preisübergabe verhindert waren. Anzeige Wolfgang Kaden, Geschäftsführer vom Autohaus Stülpner & Kaden (Foto r.), Carmen Gerke, Geschäftsführerin der Firma energiepunkt (2.v.r.) und Rüdiger Heinze vom Autohaus Stülpner & Kaden Marienberg (3.v.r.) überreichten die Preise an die glücklichen Gewinner Ulli Bahn (5.v.r.), Rocco Walther (4.v.r.) und Marcel Ullmann mit Tochter Sarah (l.) Olbernhau Grünthaler Str. 116 Tel Marienberg Am Abrahamschacht 9 Tel Recht aktuell: Arbeitsrecht Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses Auch in diesem Jahr wurden wieder zahlreiche Ausbildungsverhältnisse geschlossen und einige davon werden nicht über die gesamte Dauer hinweg Bestand haben. Für die vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverhältnissen gelten jedoch besondere Regeln. Während der Probezeit steht das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich unter dem Vorbehalt jederzeitiger Beendigung (d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist), weil das Ende eines Ausbildungsverhältnisses möglichst rasch herbeigeführt werden soll. Die Kündigung kann damit auch noch am letzten Tag der Probezeit zugehen, muss allerdings schriftlich erfolgen. Für eine Kündigung während der Probezeit ist auch kein Kündigungsgrund anzugeben. Ist die Probezeit dagegen bereits überstanden oder war sie nicht wirksam vereinbart, dann kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Eine ordentliche Kündigung ist nach der Probezeit für den Ausbilder ausgeschlossen. Der wichtige Grund muss zwingend bei der schriftlichen Kündigung mit angegeben werden und darf auch nicht bereits länger als 2 Wochen bekannt sein. Werden diese strengen Vorgaben nicht beachtet, ist die Kündigung unwirksam und führt nicht zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses stellt insbesondere für den Auszubildenden eine erhebliche Härte dar. Oftmals kann die Ausbildung über einen längeren Zeitraum nicht fortgesetzt oder eine andere Ausbildung nicht sogleich begonnen werden. Aus diesem Grund sollte die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ganz genau geprüft werden. Gern steht Ihnen unsere Kanzlei auch für Fragen der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses, wie auch sonst im Arbeitsrecht, beratend und vertretend zur Seite. Norman Münzner, Rechtsanwalt Ich freue mich sehr über die tollen und liebevollen Geschenke zu meinem Schulanfang von allen Freunden, Bekannten und Nachbarn. Ich bin begeistert und sage Danke. Diego Mai mit Dana Mai und Markus Schubert Sorgau, August 2014 Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh AnzeigenTelefon Heike Beckert h.beckert@druckerei-marienberg.de

27 18/2014 Seite 27 Marienberger Wochenblatt Der Tag ( ), an dem ich verunglückt bin, geht mir nicht mehr aus dem Sinn. Dank Eurer schnellen Hilfe in dieser Not habt Ihr mich gerettet vor dem Tod. DANKE Respekt, Lob und Dank gebühren meinem Lebensretter Jens Uhlig, den Kameraden der Feuerwehren Marienberg und Großrückerswalde sowie den Rettungskräften des DRK. Danke an Euch alle klasse, dass es Euch gibt! Kathleen, Justin & Eltern Volker Tumovec Wir sind umgezogen ab sofort: Marienberg Zschopauer Straße 12 (ehem. Bauglaserei E. Hahn) Tel Bürozeiten Di+Do Uhr Ständig individuelle Lehrgänge PKW- und Motorradausbildung Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh Industriestraße Marienberg Telefon: Telefax: Kalender Heimatland Erzgebirge 2015 Format: 29,7 x 42,0 cm (A3), 13 Blatt, 4-farbig Papier: Bilderdruckpapier glänzend Preis: 11,90 Kalender 2015 Der kleine Wetterkalender 2015 Format: 14,8 x 21 cm (A5), 13 Blatt, 4-farbig Papier: Bilderdruckpapier matt Preis: 5,80... stöbern Sie doch mal online: Erzgebirge mit Vogtland 2015 Format: 23,5 x 34 cm, 13 Blatt, 4-farbig Papier: Bilderdruckpapier glänzend Preis: 8,95 drubig-photo fotolia.de kostenlose Parkmöglichkeiten Äußere Annaberger Str Marienberg Telefon: Fax info@ihr-moebelpartner.de Planungs- und Funktionsvielfalt Boxspringbett versch. Größen und Ausführungen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10:00 18:00 Uhr, Samstag 10:00 12:00 Uhr Aufmaßservice Lieferung Montage Finanzierungsservice

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