Amtliches Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Merzig I 47. I 49. Jahrgang, Nr. 51, Dezember Neues aus Merzig

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtliches Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Merzig I 47. I 49. Jahrgang, Nr. 51, Dezember Neues aus Merzig"

Transkript

1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Kreisstadt Merzig I 47. I 49. Jahrgang, Nr. 51, Dezember Neues aus Merzig MERZIG LEUCHTET AUF Weitere Infos: Merziger Weihnachtsmarkt am Stadthaus noch bis zum 24. Dezember Lebendiger Adventskalender noch bis zum 22. Dezember, jeweils 17 Uhr Merziger Stadtgebiet Lange Einkaufsabende Donnerstag, 21. Dez, bis 20 Uhr, Freitag, 22. Dez, bis 20 Uhr, Samstag, 23. Dez., bis 20 Uhr Merziger Innenstadt frohe weihnachten n Jahresabschlussrede des Bürgermeisters n Neues aus dem Merziger Stadtrat n 19. Allerweltsbasar in der Fellenbergmühle n Merziger Tafel profitiert von Benefizaktion n Der Nachtwächter war zu Gast auf dem Weihnachtsmarkt n Neue Eintrittspreise in DAS BAD n Sparkassen Cup

2 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Not- und Ärztedienste WICHTIGE RUFNUMMERN Notruf: (auch vom Handy aus) Polizei 110 Feuerwehr 112 Rettungsdienst 112 Polizei-Inspektion 7040 Krankenhäuser Merzig ( ) Losheim ( ) Sanitätsdienstlicher Bereitschaftsdienst der Bundeswehr für den Kreis Merzig-Wadern Sanitätsversorgungszentrum Cochem Sanitätsbereitschaftsdienst: (Mo - Do 07:00 Uhr - 16:00 Uhr, Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr) Außerhalb der Dienstzeit: Bereitschaftsdienstpraxis Merzig Während der Woche ist der diensthabende Arzt unter der Rufnummer zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags, dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Tages, mittwochs und freitags von Uhr bis Uhr des darauf folgenden Tages. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl und ist sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunk kostenlos. Den ärztlichen Notfalldienst am Wochenende von Samstag, Uhr bis Montag, Uhr, sowie an Feiertagen, am , und an Rosenmontag versieht die Ärzte-Bereitschaft an den SHG-Kliniken Merzig, Trierer Str. 148, Telefon Malteser-Hilfsdienst Hausnotruf (Tag und Nacht) (06 81) Baubetriebshof während u. außerhalb der Dienstzeit STADTWERKE MERZIG GMBH Allgemein ( ) Störmeldungen über Gas-Wasser-Wärme ( ) Strom (energis) (06 81) Frauen u. Kinder in Notsituationen AWO-Frauenhaus Saarlouis ( ) Seniorensicherheitsberater Unterstützung bei Fragen zur Sicherheit Seniorenbüro-merzig@arcor.de; ( ) Telefonseelsorge ev.-kath. Beratungen in allen (08 00) Lebensbereichen oder (08 00) Berufsfeuerwehr Saarbrücken Gehörlosentelefon 06 81/ Notruf-Fax 06 81/ Kreuzbund Merzig Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige Di. Fr Uhr ( ) Weißer Ring e.v. zur Hilfe von Kriminalitätsopfern durchgehend Außenstelle Merzig-Wadern (06 81) Anwaltlicher Notdienst in Strafsachen Saarländ. Anwaltverein (24 Std.) 0172/ Kreisseniorenbüro/Pflegestützpunkt Fachberatung / Kreis-Senioren-Telefon (Do Uhr) / donum vitae Schwangerschaftskonflikt- und allg. Schwangerschaftsberatung / TRIAS Hilfen für psychisch Kranke in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit Kontakt über unser Tageszentrum in der Gutenbergstr. 1 in Merzig, das montags bis freitags von 8.15 bis Uhr (freitags bis Uhr) für alle Betroffenen, Angehörigen und Interessierte geöffnet ist. Telefon: 5098; Triasmzg@freenet.de Caritasverband Saar Hochwald e.v. Soziale Hilfen in Merzig: 06861/ Allgemeiner Sozialer Dienst, Betreuungsverein, Essen auf Rädern, Hospizdienst, Kleiderkammer, Kurvermittlung, Migrationsdienst, Psychosozialer Dienst, Schuldner und Insolvenzberatung, Schwangerenberatung, Seniorenlotsen, Seniorenpatenschaften Mo. Do.: 8:00-16:30, Fr.: 8:00-12:00 Caritas Sozialstation Merzig Kinderärztlicher Notfalldienst Außerhalb der Sprechstunden in dringenden Fällen von Montag bis Freitag bei Ihrem/Ihrer Kinderarzt/ärztin. Von samstags bis montags 8 Uhr sowie an Feier- und Brückentagen erreichen Sie den Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in der Bereitschaftspraxis in Saarlouis (Marienhausklinik) Kapuzinerstraße 4, Saarlouis; Tel.: 06831/ Um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten, ist es dringend notwendig, vorher anzurufen. Augenärztlicher Notfalldienst Den augenärztlichen Notfalldienst versieht am 23. / 24. / : Coso Garcia Sonia, Dillingen, Odilienplatz 6, 06831/78949; am : Dr. Manderscheid Reinhold, Lebach, Poststraße 12, 06881/2345; am : Dr. Metzger Klaus, Merzig, Poststraße 21, 06861/4428 und am / : Dr. med. Gesine Szurman, Sulzbach, An der Klinik 10, 06897/ Notfalldienst der HNO-Ärzte Den Notfalldienst der HNO-Ärzte versieht am : Dr. Heinze Matthias, Dillingen, Odilienplatz 3, 06831/78992; am 24. / 25. / : Dr. Schowalter, Losheim am See, Merziger Straße 1, 06872/91994; am : Dr. (Syr) Yousef Gevara, Saarlouis, Titzstraße 4, 06831/3393 und am / : Rübsteck Jörg, Merzig, Poststraße 33, 06861/5777 Zahnärztlicher Notfalldienst nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Den zahnärztlichen Notfalldienst versieht am 23. / : Dr. M. Thul, Rehlingen, 06835/4300; : Dr. M. Lauermann, Merzig, 06861/76998; : K. Dorst, Weiskirchen, 06876/1666; : Dr. S. Trampert, Losheim am See,

3 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite /993030; : Dr. M. Zimmer, Merzig, 06861/75151; : Dr. C. Schwindling, Merzig, 06861/72922; / : Weller K.D., Beckingen-Duppenweiler, 06832/8688 und am Neujahr: Dr. D. Wind, Merzig, 06861/5685; 0170/ Apotheken-Dienst Apothekenöffnungszeiten für Notfälle erfahren Sie a) im Aushang jeder Apotheke b) über kostenfreies Notdienst-Telefon: Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 8.00 Uhr. SAPV Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung Einsatzgebiet Landkreise Merzig-Wadern und Saarlouis Rufbereitschaft: ; Streit Gruppe Festnetz: 06861/ Tierärztlicher Notfalldienst Den tierärztlichen Notfalldienst versieht am 23. / : Tierarzt Dr. Meiser, Antoniusstr. 7, Lebach, (06881) 51234; : Tierärztin Diederich, Schaumbergstr. 104, Lebach, (06888) 57060; : Tierarzt Spaniol, Pickardstr. 20, Lebach, (06881) ; 30. / : Tierärztin Regnery, Gerlfanger Str. 50, Rehlingen-Siersburg, (06833) 277 und am : Tierarzt Pietsch, Am Marienberg 1, Rehlingen-Siersburg, (06835) Amtliche BekAnntmAchungen Satzung zur Änderung der Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 17. Dezember 2012, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2017 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840) und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290), 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsblatt S. 1994), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2013 (Amtsblatt 2014 S. 2) sowie 15 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsblatt S. 1352), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Nr zum 16.Dezember 2016 (Amtsblatt 2016, S ff), wird die Satzung gemäß Beschluss des Stadtrates vom 14. Dezember 2017 wie folgt geändert: Artikel 1: In 12 Abs. 1 wird der Betrag 3,08 durch 3,12 ersetzt. In 12 Abs. 3 wird der Betrag 0,58 durch 0,61 ersetzt. In 12 Abs. 4 wird der Betrag 2,84 durch 2,89 ersetzt. Artikel 2: Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Der Bürgermeister als Werkleiter Marcus Hoffeld Gemäß 12 Abs. 6 KSVG wird auf folgendes hingewiesen: Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Änderungssatzung als von Anfang an gültig zustande gekommen, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder solcher Bestimmung, welche aufgrund des KSVG ergangen sind, zustande gekommen sein sollte. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 17. Dezember 2009 zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Dezember 2016 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt 1997, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt I S. 840), sowie der 2 u. 6 des Kommunalabgabengesetzes i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt 1998, S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), der 7 u. 8 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 1997 (Amtsblatt 1997, S. 1352), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes Nr.1911 zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar und des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes vom 30. November 2016 (Amtsblatt 2016, S. 1150), erhält die Satzung gemäß Beschluss des Stadtrates vom 14. Dezember 2017 folgende Fassung: Artikel 1: Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung: Wer im Kalenderjahr über kein Bioabfallgefäß verfügt und auf dem Grundstück anfallende Bioabfälle nach 15 Abs. 1 Abfallsatzung selbst kompostiert (Eigenkompostierer) erhält auf Antrag einen Gebührenabschlag in Höhe von 7,40 jährlich. Artikel 2: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Der Bürgermeister als Werkleiter Marcus Hoffeld Gemäß 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen: Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Änderungssatzung als von Anfang an gültig, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder solcher Bestimmungen, welche aufgrund des KSVG ergangen sind, zustande gekommen sein sollte. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Am Saarlouiser Weg Im Gewännchen 2. BA im Stadtteil Merchingen der Kreisstadt Merzig Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 den Bebauungsplan Am Saarlouiser Weg Im Gewännchen 2. BA im Stadtteil Merchingen als Satzung gem. 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und 85 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Am Saarlouiser Weg Im Gewännchen 2. BA im Stadtteil Merchingen in Kraft.

4 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Hinweis gem. 44 BauGB: Gemäß 44 Abs. 3 und 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplans eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit dieses Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Bürgermeister der Kreisstadt Merzig beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gem. 12 Abs. 6 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kreisstadt unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. Der Bürgermeister I. V. Dieter Ernst Erster Beigeordneter Hebesatzsatzung Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (Amtsblatt I S. 840), der 2 und 3 Kommunalabgabengesetz KAG, in der Fassung der Bekanntmachung vom (Amtsbl. 98/S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Amtsbl. S. 2393), des 25 Grundsteuergesetz vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Jahressteuergesetzes 2009 vom (BGBl. I S. 2794) und des 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2074), hat der Stadtrat am folgende Satzung beschlossen: 1 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern in der Kreisstadt Merzig werden für die Haushaltsjahre 2018 und ab 2019 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer Übersichtsplan ohne Maßstab Der Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Ressort 30 Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweise gem. 214, 215 BauGB Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans Am Saarlouiser Weg Im Gewännchen 2. BA im Stadtteil Merchingen schriftlich gegenüber der Kreisstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe - Grundsteuer A 250 v.h. 250 v.h. b) für bebaute und unbebaute Grundstücke - Grundsteuer B 380 v.h. 395 v.h. 2. Gewerbesteuer 425 v.h. 425 v.h. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Merzig, den 14. Dezember 2017 Der Bürgermeister Hoffeld Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gemäß 12 Abs. 6 KSVG wird auf Folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. Merzig, den 14. Dezember 2017 Der Bürgermeister Hoffeld

5 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 5 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 17. Dezember 2009 zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Dezember 2017 Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt 1997, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt I S. 840), sowie 8 des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- - und Leichenwesen (Bestattungsgesetz BestattG) vom 05. November 2003 (Amtsblatt I, S. 2920), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsblatt I, S. 476), erhält die Satzung gemäß Beschluss des Stadtrates vom 14. Dezember 2017 folgende Fassung: Artikel 1: Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Kreisstadt Merzig (Friedhofssatzung) 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Friedhöfe sind nicht rechtsfähige Anstalten der Kreisstadt Merzig. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei Ihrem Ableben Einwohner der Kreisstadt Merzig waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Gleiches gilt für verstorbene Verwandte von Einwohnerinnen / Einwohnern der Kreisstadt Merzig in gerader und ungerader Linie bis zweiten Grades, die zum Todeszeitpunkt nicht in der Gemeinde gewohnt haben, aber bei denen eine Bestattung in der Gemeinde sachgerecht begründet werden kann, sowie für die in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz. Abweichend hiervon können verstorbene Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm - deren Eltern/Elternteil Einwohner der Kreisstadt Merzig sind, die außerhalb der Kreisstadt Merzig zur Welt gekommen sind - deren Eltern nicht Einwohner der Kreisstadt Merzig sind, die in den SHG-Kliniken Merzig geboren wurden, auf dem Friedhof Waldstraße beigesetzt werden. Außerdem werden Bestattungen auf dem Friedhof Propsteistraße in Urnengemeinschafts-grabstätten an historischen Grabsteinen und im Urnenhain und auf dem Friedhof Waldstraße an Baumgräber, in der Bestattungswiese und im muslimischen Grabfeld auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Merzig-Wadern im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ermöglicht. Darüber hinaus kann auch für Verstorbene, die nicht Einwohner der Kreisstadt Merzig waren, in einem bestehenden Familiengrab eine Beisetzung erfolgen, wenn der Bestattungspflichtige und der Nutzungsberechtigte der Grabstätte schriftlich ihr Einverständnis erklären. Die Bestattung anderer Personen kann auf schriftlichen Antrag mit der vorherigen Zustimmung des Bürgermeisters erfolgen. 9 Abs. 1 wird ergänzt um die Sätze 4 bis 6: Für Beisetzungen im muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof Waldstraße können auf Antrag diejenigen von der Sargpflicht entbunden werden, deren religiöse Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt, solange keine gravierenden medizinischen bzw. polizeilichen Gründe eine Sargbestattung erforderlich machen. In den Fällen der sarglosen Bestattung ist der Leichnam bis zur Grabstelle in einem verschlossenen Sarg zu transportieren. Die Regularien nach Anlage 1 der Satzung sind hierbei zu beachten. 15 Abs. 7 erhält folgende Fassung: Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht mit dessen Zustimmung schriftlich bestimmen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über: a) auf den überlebenden Ehegatten, auf die Partnerin / den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, auf die Partnerin / den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft, b) auf die Kinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a-g) fallenden Erben Innerhalb der Gruppen b) bis d) und f) bis h) wird der älteste Nutzungsberechtigter. Außerdem wird in den 6 (3) Satz 1, d), 6 (3) Satz 2, 6 (4), 8 (1), 9 (2), 12 (2), 12 (3), 21 (1), 21 (3), 22 (1), 22 (2), 24 (2) Satz 2 und Satz 3 und 25 (1) der Begriff Oberbürgermeister durch Bürgermeister ersetzt. Zur Durchführung der sarglosen Bestattungen wird die Satzung um Anlage 1 ergänzt: Anlage 1 Regularien für Beisetzungen ohne Sarg im muslimischen Grabfeld auf dem Friedhof Waldstraße 1. Die Grabstätte wird von den Mitarbeitern der Kreisstadt Merzig ausgehoben und verschalt. 2. Der Leichnam, der in Tücher aus biologisch abbaubarem Material (Baumwolle, Leinen) gehüllt ist, wird in einem verschlossenen Sarg zur Grabstätte gebracht. Der Sarg ist von den Angehörigen oder einem von ihnen beauftragten Dritten (z.b. Bestatter) wieder mitzunehmen und darf nicht auf dem Friedhof verbleiben. 3. An der Grabstätte wird der Leichnam von den Angehörigen oder einem von ihnen beauftragten Dritten aus dem Sarg gehoben und an die im Grab stehenden Angehörigen übergeben. 4. Die Ausrichtung des Leichnams im Grab sowie die Entfernung eventuell benötigter Hilfsmittel erfolgt durch die Angehörigen oder einen von ihnen beauftragten Dritten. 5. Das Ablassen und Anbringen einer möglichen Holzabdeckung über den Leichnam erfolgt ebenfalls durch die Angehörigen oder einen von ihnen beauftragten Dritten. 6. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der mitgebrachten Beerdigungshilfsmittel sind die Angehörigen oder der von ihnen beauftragte Dritte verantwortlich; sie dürfen nicht auf dem Friedhof zurückgelassen werden. 7. Wenn die Trauergesellschaft die Grabstätte verlassen hat, wird die Entfernung der Verschalung und Restverfüllung der Grabstätte durch die Mitarbeiter der Kreisstadt Merzig vorgenommen. 8. Die Durchführung der Beisetzung erfolgt auf eigene Gefahr; die Kreisstadt Merzig ist von jeglicher Gewährleistung und Haftungsansprüchen entbunden und von Ansprüchen Dritter freigestellt. 9. Artikel 2: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Der Bürgermeister Marcus Hoffeld Gemäß 12 Abs. 6 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird auf folgendes hingewiesen: Ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung gilt diese Änderungssatzung als von Anfang an gültig, selbst wenn sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder solcher Bestimmungen, welche aufgrund des KSVG ergangen sind, zustande gekommen sein sollte.

6 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die VI. Änderung des Bebauungsplans Bruchwies im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 die VI. Änderung des Bebauungsplans Bruchwies im Stadtteil Besseringen gem. 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die VI. Änderung des Bebauungsplans Bruchwies im Stadtteil Besseringen in Kraft. Übersichtsplan ohne Maßstab Die Änderung des Bebauungsplans mit der dazugehörigen Begründung liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Ressort 30 Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis gem. 44 BauGB: Gemäß 44 Abs. 3 und 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplans eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit dieses Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Bürgermeister der Kreisstadt Merzig beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Hinweise gem. 214, 215 BauGB Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der VI. Änderung des Bebauungsplans Bruchwies im Stadtteil Besseringen schriftlich gegenüber der Kreisstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gem. 12 Abs. 6 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kreisstadt unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. Der Bürgermeister I. V. Dieter Ernst Erster Beigeordneter Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hinter Fußhaus im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2017 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hinter Fußhaus im Stadtteil Hilbringen als Satzung gem. 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und 85 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hinter Fußhaus im Stadtteil Hilbringen in Kraft. Der Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht beim Ressort 30 Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt, Fachbereich Stadtplanung und Umwelt der Kreisstadt Merzig, Brauerstraße 5, während der Dienststunden öffentlich aus. Hinweis gem. 44 BauGB: Gemäß 44 Abs. 3 und 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch die Festsetzungen dieses Bebauungsplans eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit dieses Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Bürgermeister der Kreisstadt Merzig beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

7 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 7 Übersichtsplan ohne Maßstab Hinweise gem. 214, 215 BauGB Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der 214, 215 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hinter Fußhaus im Stadtteil Hilbringen schriftlich gegenüber der Kreisstadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Hinweis gem. 12 Abs. 6 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kreisstadt unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist. Der Bürgermeister I. V. Dieter Ernst Erster Beigeordneter SonStige Amtliche BekAnntmAchungen Der Betrieb für örtliche Abfallentsorgung informiert: Feiertagsreglung für die Abfuhr von Rest- und Bioabfall Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ( und ) verschiebt sich die Abfuhr von Rest- und Bioabfall folgendermaßen: regulärer Abfuhrtag: geändert auf: Montag, Samstag, Dienstag, Mittwoch, Mittwoch, Donnerstag, Donnerstag, Freitag, Freitag, Samstag, Öffentliche Ausschreibung Die Kreisstadt Merzig hat zu vergeben: Endausbau im Stadtteil Menningen in der Kreisstadt Merzig 540 m Tiefbordsteine 425 m² Betonverbundpflaster 373 m fünfzeilige Entwässerungsrinne aus Betonverbundpflaster 223 to Asphaltbinderschicht 1645 m² Asphaltbetondeckschicht MZG Änderungen bei der Abfuhr der Gelben Wertstoffsäcke in 2018 Aufgrund eines Wechsels des Abfuhrunternehmens findet die Abfuhr der Gelben Wertstoffsäcke in 2018 in den geraden Kalenderwochen im 14-tägigen Rhythmus statt. Abfuhrtag im gesamten Stadtgebiet: Dienstag Die Säcke dürfen frühestens ab Uhr am Vortag der Abholung an die Straße gestellt werden! Reklamationen / Info-Telefon Gelber Wertstoffsack : Fa. Remondis GmbH (08 00) Submission , 11:00 Uhr, Neues Rathaus, Zimmer 306 Verdingungsunterlagen erhältlich im Neuen Rathaus, Brauerstraße 5, Merzig, Zimmer 227, Tel.: 06861/85-206, Anforderung auch per Fax: 06861/ ), zum Preis von 28,00. Barzahlung bei Abholung / keine Überweisung. Postversand per Nachnahme, zzgl. Nachnahmegebühr möglich. Keine Annahme von Schecks. Weitere Angaben unter Rathaus Ausschreibungen Bürgermeister Hoffeld

8 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe eines Fortführungsnachweises in der Stadt Merzig Im Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung LVGL sind in der Gemarkung Besseringen, Flur 2 (Ortsumgehung Besseringen, Im Hölzengrund) die Grenzen der Flurstücke 700/18, 701/5, 700/19, 700/20, 690/2, 700/21, 680/14, 680/16, 678/6, 675/5, 674/5, 2126/672, 2125/671, 670/1, 668/3, 666/1, 2117/664, 662/1, 660/3, 660/1, 2110/660, 2109/660, 2108/660, 659/1, 655/1, 653/1, 651/2, 650/1, 649/1, 648/1, 644/2 festgestellt und abgemarkt worden. Über die Veränderungen wurde am ein Fortführungsnachweis aufgestellt. Gemäß 13 Abs. 6 Satz 1 SVermKatG (Saarländisches Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 16. Oktober 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsblatt. des Saarlandes von 2012, Seite 418) sind den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster und die Erneuerung des Liegenschaftskatasters schriftlich oder öffentlich bekanntzugeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut: Zerlegung oder Sonderung Veränderung der Lage Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der WirtschaftsartDer Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom bis in Zimmer Nr.: 012 in den Dienst-/ Geschäftsräumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstraße 4-6, Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienst-/Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.die Verwaltungsentscheidung gilt nach 41 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG (Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.rechtsbehelfsbelehrung:gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, Saarlouis, schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.die Klage muss die Klägerin oder den Kläger, die Beklagte oder den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.saarlouis, den gez. Meierhöfer Hansjörg, VOR Amtsgericht Merzig Beschluss Terminbestimmung 11 K 8/17 Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll am Freitag, 12. Januar 2018, 09:15 Uhr, im Amtsgericht Wilhelmstr. 2, Saal 102, versteigert werden: Das im Grundbuch von Harlingen Blatt 715 eingetragene Grundstück Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Harlingen 4 101/6 Sonstiges, Freifläche, Bauplatz, Oberst Wies 782 Objektbeschreibung (ohne Gewähr): Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, eingeschossig, unterkellert, ausgebautes Dachgeschoss, freistehend, mit angebauter Garage; Merzig-Harlingen, Oberstwies 37. Der Versteigerungsvermerk wurde am in das Grundbuch eingetragen. Verkehrswert: ,00 Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vor bezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Bieter haben auf Verlangen im Termin an das Gericht Sicherheitsleistung i.h.v. mindestens 10 % des Verkehrswertes zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann neben Bundesbankschecks, durch Kreditinstitute ausgestellte Verrechnungsschecks und Bürgschaft nur noch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (IBAN: DE , BIC: PBNKDEFF590) unter Angabe des Aktenzeichens wirksam geleistet werden. Eine Barleistung ist nicht mehr möglich. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter Schwedenöfen für Weihnachten oder Sylvester Der Forstbetrieb bietet regelmäßig Schwedenöfen für Veranstaltungen an. Diese aus trockenem Nadelholz gefertigten Holzfackeln brennen je nach Größe und Durchmesser des Rundholzes bis zu 2 Stunden. Als Material wird Fichten- oder Kiefernholz verwand, dass mit einer speziellen Technik eingeschnitten wird. Damit die Fackeln während des Brennvorganges nicht auseinander fallen, werden sie mit Drahtringen gesichert. Gezündet wird ein Schwedenofen am einfachsten mit einem Zündwürfel für Festbrennstoffe. Wer Schwedenöfen benötigt, wendet sich bitte an den Forstbetrieb der Stadt Merzig. Preise/Stck. incl. MwSt. ab Brotdorf: Höhe ca. 80 cm = 30,- (Selbstabholung) Forstbetrieb der Kreisstadt Merzig Forstrevier Brotdorf Jörg Conrath, Postfach / Merzig / www. merzig.de Büro (nicht Postanschrift): Am Franzenbach 28 / Merzig-Brotdorf / fon+fax: 74446, mobil: / forst-brotdorf@merzig.de Ende des amtlichen Teils

9 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 9 Neues aus dem Merziger Stadtrat Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 folgende Beschlüsse gefasst: Mit 25 Ja-Stimmen, 8 Nein- Stimmen und 3 Stimmenthaltungen wurde die Hebesatzsatzung geändert. Die Grundsteuer B steigt 2018 von 360 % auf 380 % und 2019 auf 395 %. Die Gewerbesteuer wird ab 2018 von 420 % auf 425 % erhöht. Die Hebesätze beider Steuern liegen auch nach der Erhöhung noch unter dem Landesdurchschnitt. Der Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2018 wurde mit 30 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen gefasst. Die Erträge sind mit , die Aufwendungen mit veranschlagt, so dass der Plan mit einem Gewinn von abschließt. Mit 31 Ja-Stimmen, 2 Nein- Stimmen und 5 Stimmenthaltungen verabschiedete der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan Der Beschluss zur Beantragung der Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen Kommunaler Entlastungsfonds für das Jahr 2018 wurde einstimmig gefasst. Die Konsolidierungshilfen werden ausschließlich zur zusätzlichen Kredittilgung verwendet. Der Rat beschloss einstimmig, das Fördervolumen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes mit der Maßnahme Energetische Sanierung der Kinderkrippe in Ballern im Austausch für die Maßnahme Energetische Heizungssanierung der Förderschule in Brotdorf (kann im Rahmen eines Contracting-Vertrages mit den Stadtwerken realisiert werden) zu belegen. Einstimmig wurde die W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Dillingen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung beauftragt. Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe wurde mit 36 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt. Danach ist eine moderate Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren zum erforderlich. Die Schmutzwassergebühr steigt um 0,044, die Niederschlagswassergebühr um 0,031 und die Kleineinleitergebühr um 0,048. Die Grundgebühr bleibt unverändert. Die Änderung der Satzung ist unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 einschl. der mittelfristigen Finanzplanung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung wurde mit 36 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen beschlossen. Einstimmig wurde beschlossen, die WIBERA AG, Saarbrücken mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung zu beauftragen. Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) stimmte der Rat einstimmig zu. Für das Jahr 2018 bleiben die Gebühren unverändert; lediglich der Eigenkompostiererabschlag wird angepasst. Mit 33 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung wurde der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 einschl. der mittelfristigen Finanzplanung des Betriebes für örtliche Abfallentsorgung verabschiedet. Die Änderungen und Ergänzungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen wurden einstimmig beschlossen. Die Änderungen der Satzung sind unter der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hinter Fußhaus im Stadtteil Hilbringen fand einstimmig bei 1 Stimmenthaltung die Zustimmung des Rates. Dem Durchführungsvertrag sowie dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wurde ebenfalls zugestimmt. Mit dem B-Plan soll zentrumsnaher Wohnraum mit Ein- und Mehrfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern sowie Hausgruppen geschaffen werden. Der Stadtrat fasste mit 34 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes OD Merzig Los C im Stadtteil Merzig. Der Stadtrat beschloss weiterhin den vorgelegten Entwurf und fasste den Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Los C des Verkehrskonzeptes umfasst den Bereich zwischen Hochwaldstraße/Marienkapelle und Torstraße/Fabrikstraße. Einstimmig votierte der Rat dafür, den Bebauungsplan Am Saarlouiser Weg Im Gewännchen 2. BA im Stadtteil Merchingen als Satzung zu beschließen. Er stimmte ferner dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Planung eingegangenen Stellungnahmen zu. Ebenfalls einstimmig beschloss der Rat die Änderung des Bebauungsplans Bruchwies im Stadtteil Besseringen als Satzung. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wurde ebenfalls zugestimmt. Mit der Änderung des B-Plans für den Bereich der Hafenanlage wird beabsichtigt, in diesem derzeit noch ausschließlich als Sondergebiet Hafen festgesetzten Bereich künftig zusätzlich auch andere gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Der Stadtrat hat einstimmig bei 1 Stimmenthaltung die Lärmaktionsplanung II. Stufe für die Kreisstadt Merzig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, diese an den Straßenbaulastträger weiter zu leiten. Der Untersuchungsbereich beschränkt sich auf Bundes- bzw. Landesstraßen im Stadtgebiet. Die Kreisstadt Merzig sieht auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes die Möglichkeit, beim Land die Umsetzung der im Lärmaktionsplan vorgesehenen Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierung durch Beschilderung und bauliche Maßnahme, Flüsterasphalt etc., einzufordern. Der Einrichtung einer Sprachförderklasse der Förderschule Sprache Sulzbach-Neuweiler am Standort der Grundschule Hilbringen zum Schuljahr 2018/19 wurde einstimmig zugestimmt. Das Land als Schulträger beabsichtigt, an drei Grundschulstandorten Sprachförderklassen als Außenklassen einrichten. Hierdurch soll für Kinder mit anerkanntem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache die Möglichkeit eines wohnortnahen Schulbesuchs gegeben werden. Die Verwaltung wurde mit dem Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages beauftragt. Im Rahmen des ab 2018 geltenden Parkraumkonzepts hat die Verwaltung die Einführung von Bewohnerparkzonen in innenstadtnahen Wohnstraßen vorgeschlagen. Bei einer zuvor durchgeführten Befragung hatte sich allerdings weniger als ein Fünftel der betroffenen Anwohner für ein solches Bewohnerparken ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat einstimmig bei 1 Stimmenthaltung, das Bewohnerparken nicht umzusetzen. Zugleich wurden die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen für Werkstattwagen angepasst, damit örtliche Handwerksbetriebe und Pflegedienste ihre Fahrzeuge ohne Lösen eines Parkscheins bzw. Parkscheibe für die Dauer der Arbeiten in Straßen, die an die Innenstadt angrenzen, parken dürfen. Für das erste Fahrzeug sind ab , für das zweite Fahrzeug 75 und für jedes weitere Fahrzeug 50 zu zahlen. Der Stadtrat hat den Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von ,26 und den Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von ,22 einstimmig festgestellt. Dem Bürgermeister wurde im Hinblick auf beide Haushaltsjahre jeweils einstimmig die Entlastung erteilt. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen sind in vollständiger Form im Internet unter stadtpolitik/stadtrat veröffentlicht.

10 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Jahresschlussrede Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtstage und der Jahreswechsel stehen unmittelbar bevor. Wie immer ist diese Zeit Anlass, Bilanz zu ziehen und auf die vergangenen Monate zurückzuschauen. Auch 2017 haben wir wichtige Projekte auf den Weg gebracht, mit Vorhaben begonnen, sie vorangetrieben oder fertiggestellt, um die Kreisstadt Merzig noch attraktiver zu machen. Dazu zählt die zukunftsweisende Konzeption Saarpark mit der Weiterentwicklung des Sport- und Freizeitparks und der Aufwertung des Stadtparks. Im Sport- und Freizeitpark gaben wir mit einem symbolischen Spatenstich offiziell den Startschuss zum Neubau eines Holiday-Inn Express-Hotels. Die IFA GmbH investiert hier rund 7,5 Mio.. Mit dem Wohnpark Hochwaldstraße geht ein städtebauliches Großprojekt in der Innenstadt seiner Fertigstellung entgegen. Der von der AWO für rund 13,9 Mio. auf dem Gelände Klosterkuppe geplante moderne Ersatzneubau für das Heinrich-Albertz- Haus wird unser Stadtbild ebenfalls positiv verändern. Zugleich entsteht dort auf genossenschaftlicher Grundlage ein inklusives Wohnprojekt für 30 behinderte und nicht behinderte Menschen. Auch in unseren Stadtteilen wurde in großem Maße investiert. Stellvertretend möchte ich an dieser Stelle das in Besseringen fertiggestellte moderne Ärztehaus in der Ortsmitte erwähnen. Der Gesundheitscampus hat sich saarlandweit zu einem Vorzeigeprojekt entwickelt. Viele Maßnahmen wurden in den letzten Monaten in diesem Bereich fertiggestellt oder sind in der Entstehung. Diese Planungsvorhaben sind wichtige Investitionen in die Zukunft des Gesundheitsstandortes Merzig mit dem Klinikum als Herzstück. Neben dem Thema Gesundheit nehmen auch Bildung und Erziehung einen hohen Stellenwert in der Kreisstadt Merzig ein. Deshalb haben wir in unsere Schulen und Kitas investiert und deren Qualität weiter erhöht. Beispielhaft erinnere ich an die Umbaumaßnahmen an der Kreuzbergschule und an die Neugestaltungen des Schulhofes an der Grundschule Schwemlingen sowie an die Außengelände der Kita St. Peter und der Kita Besseringen. Die Stadt hat in diese Projekte knapp investiert. Mithilfe eines Landeszuschusses von über haben wir unter anderem die Hausbacher Straße in Brotdorf sowie ein Großteil der Josef- und die Neustraße in der Merziger Innenstadt erneuert. Weitere Maßnahmen werden folgen. Durch den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet und die Schaffung von weiteren Park & Ride-Parkplätzen an der Hilbringer Brücke haben wir den ÖPNV gestärkt. Die Kreisstadt Merzig hat sich durch drei innovative Forschungsprojekte als attraktiver Standort auf dem Gebiet der Verkehrsforschung etabliert. Nach dem vor etwa drei Jahren begonnenen HTW-Projekt nimmt Merzig seit diesem Jahr als Teil des grenzüberschreitenden Testfelds Deutschland- Frankreich-Luxemburg für das automatisierte Fahren und als Testgebiet von T-Systems für intelligentes und digital unterstütztes Parken eine führende Rolle ein. Wir können stolz darauf sein, dass die Kreisstadt Merzig nach intensiven Bemühungen der Stadtverwaltung für diese Testfelder ausgesucht wurde. Meilensteine auf dem Weg zu einer digitalen Stadt waren ebenfalls die in Kooperation mit unseren Stadtwerken erfolgte Ausstattung der Innenstadt mit WLAN und die Errichtung eines Mobilfunkmastes durch die Telekom, mit dessen Hilfe die Stadtteile Mondorf und Silwingen nach jahrelangen Anstrengungen endlich über einen Handyempfang verfügen. Im kommenden Jahr wird die Telekom fast das komplette Stadtgebiet mit schnellem Internet versorgen. Auch die Wirtschaft in unserer Stadt ist im Aufschwung. Die Sparkasse Merzig-Wadern baut ihre Hauptgeschäftsstelle in der Merziger Innenstadt derzeit für über zwei Mio. aus. Krüger Druck wird seinen Standort im Gewerbegebiet Siebend maßgeblich erweitern.

11 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 11 Wir unterstützen unsere hervorragenden Unternehmen nach allen Kräften und werden den Wirtschaftsstandort Merzig weiter stärken. So haben wir in diesem Jahr die Planungen zum Gewerbepark Auf der Haardt intensiviert, wo neue Arbeitsplätze entstehen werden und auf dem sich voraussichtlich 2019 erste Unternehmen ansiedeln können. Wir haben ein neues Parkraumkonzept mit fast 500 gebührenfreien Parkplätzen im direkten Umfeld der Fußgängerzone verabschiedet, das insbesondere den innerstädtischen Handel stärken wird. Mit der weiteren Umsetzung des Verkehrskonzepts haben wir eine zukunftsweisende Entscheidung zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Ortsdurchfahrt Merzig getroffen. Auch mit Blick auf eine Realisierung der Nordumfahrung Merzig bleiben wir weiter am Ball. Wir halten in der Kreisstadt Merzig nach wie vor ein umfangreiches kulturelles Angebot bereit. Das Musical Spamalot im Zeltpalast war ein Riesenerfolg, es gab zahlreiche weitere Highlights in der Stadthalle, in der Stadtbibliothek und in unseren Museen. Besondere Höhepunkte waren wieder die Veranstaltungen im Rahmen des Merziger Kultursommers und die Verleihung des Gustav Regler-Preises; auch das Happy Music Festival am Hafen begeisterte, insbesondere das junge Publikum. Sportliche Glanzlichter in unserer Stadt waren in diesem Jahr unter anderem die Deutsche Triathlon- Meisterschaft der Jugend, der Zender Talents-Cup im Blättelbornstadion, der Saarschleife-Marathon, der SaarschleifenLand-Lauf und der Ernst-Thiel-Cup. Nächste Woche findet der Sparkassen- Cup mit Nationalmannschaften der Handball-Jugend statt. In DAS BAD ist es uns durch die Teilnahme vieler Besucher gelungen, einen neuen Weltrekord im Aqua Zumba aufzustellen, den wir im kommenden Jahr im Rahmen der 15-Jahr-Feier toppen wollen. Darüber hinaus sorgte wieder eine Reihe von Festen in allen Stadtteilen für Lebensfreude, Begeisterung und gute Stimmung. Stellvertretend erinnere ich an das weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus bekannte Viezfest und das Oktoberfest. Messen und Märkte, darunter der derzeitige Weihnachtsmarkt am Stadthaus, waren bzw. sind ebenfalls eine große Bereicherung in unserem bunten Veranstaltungskalender. Die Chronik des gesamten Jahres ist zu umfangreich, um an dieser Stelle auf alles einzugehen. Einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse im ablaufenden Jahr vermittelt Ihnen der bebilderte Jahresrückblick in der Heftmitte. Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit Ihrer Mitwirkung haben wir in diesem Jahr ein visionäres Leitbild für die Kreisstadt Merzig entwickelt, an dem wir unser künftiges Handeln ausrichten werden. Ich danke allen sehr herzlich, die uns dabei unterstützt oder sich an anderer Stelle für ihre Stadt und ihre Mitmenschen eingesetzt haben, insbesondere allen ehrenamtlich Engagierten und unseren treuen Unternehmen. Es ist wichtig für ein funktionierendes Gemeinschaftsleben und eine positive Entwicklung Merzigs, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen. Lassen Sie uns weiterhin unsere Kreisstadt voranbringen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien auch im Namen der Beigeordneten sowie aller Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Jahreswechsel und einen gelungenen Start in ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr Ihr Marcus Hoffeld Bürgermeister

12 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Allerweltsbasar lockte an zwei Wochenenden zahlreiche Besucher in die Fellenbergmühle Unter dem Motto Fair Schenken: fair gehandeltes Kunsthandwerk und Lebensmittel aus aller Welt fand an den vergangenen zwei Wochenenden jeweils samstags und sonntags in der Fellenbergmühle der Allerweltsbasar der Aktion 3.Welt Saar statt. Die größte Ausstellung in der Saar- Lor-Lux-Region, mit Produkten aus dem Fairen Handel, lockt jährlich viele Besucherinnen und Besucher aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz und aus Luxemburg nach Merzig. Das Erfolgsprojekt, das in diesem Jahr zum 19. Mal vom Veranstalter Aktion 3.Welt Saar e.v. ausgerichtet wurde, stand in diesem Jahr unter dem Motto Fair schenken. Bedingt durch den starken Schneefall am 10. Dezember und den dadurch überschaubaren Besuch am Veranstaltungssonntag, hat sich der Veranstalter entschieden, den Allerweltsbasar am 16. und zu wiederholen. Eine gute Entscheidung, denn am zweiten Veranstaltungswochenende zog der Basar erneut viele Besucher in die Fellenbergmühle. Der Allerweltsbasar startete am zunächst mit einem Fair- Handels-Workshop. Hier referierten Mark Baumeister von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten sowie Thilo Rau, von El Puente. El Puente ist ein Importeur von Produkten des Fairen Handels. Als Brücke (span.: el puente) zwischen dem globalen Norden und dem globalen Süden, fördert die Fair-Trade-Organisation Kleinbetriebe und Kooperativen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Begleitend zum Warenhandel betreibt El Puente zudem entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Tenor des Fair-Handels-Workshops war es, dass nicht nur die Produktion der Erzeugnisse eine wichtige Zukunftsaufgabe darstellt, sondern auch die Handelskette und der Verkauf. Ein Produkt mit dem Fairtrade- Siegel sollte auch bei uns unter fairen Bedingungen gehandelt werden, das heißt, unter fairen Arbeitsbedingungen und zu fairen Löhnen. Aus alter Tradition fand der Allerweltsbasar wieder in der Fellenbergmühle statt. Das Ambiente der historischen Mühle mit ihrem Feinmechanischen Museum bietet auf zwei Etagen den passenden Rahmen für die aufwändige Präsentation von exquisiten Lebensmitteln in Bioqualität, anspruchsvollem Kunsthandwerk und individuell gefertigten Gebrauchsgegenständen aus dem Fairen Handel. Auf dem Allerweltsbasar wurden nicht nur ausgefallene Weihnachtsgeschenke aus dem Fairem Handel, Kaffee, Tees und schokoladenhaltige Leckereien zum Kauf angeboten, so hatten die Besucher auch die Möglichkeit, fair gehandelte Produkte zu verkosten. Das Besondere am Fairen Handel: Die Menschen in der sogenannten 3. Welt erhalten gerechtere Preise und die Erzeugnisse werden ohne ausbeuterische Kinderarbeit und Gentechnik hergestellt. Der Allerweltsbasar ist eine Veranstaltung der Aktion 3.Welt Saar und wird gefördert vom saarländischen Ministerium für Bildung und Kultur, der Stiftung Demokratie Saarland, von Brot für die Welt - Evangelischer Entwicklungsdienst, der Fellenbergmühle und der Kreisstadt Merzig. Die Aktion 3.Welt Saar e.v. ist dabei ein enger Kooperationspartner der Fairtrade-Stadt Merzig. Weitere Infos zum Fairen Handel unter oder unter

13 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 13 Merziger Tafel profitiert von Benefizaktion des Bürgermeisters auf dem Weihnachtsmarkt Bürgermeister Marcus Hoffeld verkaufte auch in diesem Jahr in der großen Hütte des Merziger Weihnachtsmarktes im Rathausinnenhof Glühwein für einen guten Zweck. So trommelte er für den vergangenen Samstag Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft zusammen, die ihn von 12 bis 16 Uhr beim Glühweinverkauf zugunsten der Merziger Tafel unterstützten. Nach dem großen Erfolg in den vergangenen zwei Jahren - so konnten bereits über 3000 für die Tafel erwirtschaftet werden fand die Benefizaktion auch in diesem Jahr großen Anklang. Viele Besucherinnen und Besucher genossen den Glühwein und halfen damit der Merziger Tafel, der 50 Prozent des Verkaufserlöses zugutekommt. Glühwein und Inventar wurden von den Schaustellern, die den Weihnachtsmarkt in Kooperation mit der Kreisstadt Merzig durchführen, zur Verfügung gestellt. Neben Bürgermeister Hoffeld halfen die Programmchefs des Saarländischen Rundfunks, Martin Grasmück und Roman Bonnaire, Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich, die Landtagsabgeordneten Martina Holzner und Frank Wagner, der Erste Beigeordnete Dieter Ernst, Ortsvorsteher Manfred Klein, der VHG-Vorsitzende Peter Schill, die Mode- ratoren Ulli Soumann und Jan Lüghausen von Radio Saarschleifenland und Pfarrer Klaus Künhaupt von der evangelischen Kirchengemeinde Merzig, die seit 2013 Trägerin der Merziger Tafel ist, beim Glühweinverkauf. Marcus Hoffeld freute sich über die große Resonanz. Sein herzlicher Dank ging an alle beteiligten freiwilligen Helferinnen und Helfern, an die Organisatoren des Der Nachtwächter war zu Gast auf dem Merziger Weihnachtsmarkt Hört ihr Leut und lasst euch sagen, unsere Glock hat 6 geschlagen. In 6 Tagen schuf Gott die Welt, da war alles wohlbestellt. Mit diesen Worten begann der Nachtwächter an zwei Tagen des Merziger Weihnachtsmarktes seine Schicht. Nach vielen Jahren ohne Nachtwächter war in diesem Jahr erstmals wieder ein Nachtwächter in der Merziger Innenstadt unterwegs. Dem Nachtwächter folgten viele Merziger Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gäste des Weihnachtsmarktes aus der Region bei seinem Rundgang am 7. und 15. Dezember Der Nachtwächter machte an den beiden Tagen seine einstündige Runde durch die Fußgängerzone und vorbei am Seffersbach zurück zum historischen Rathaus. Er erzählte den begeisterten Zuhörern, dass er das Horn braucht, um auf sich aufmerksam zu machen, die Hellebarde, um sich wehren zu können und seine Laterne mit dem Licht, um auch gesehen zu werden. Weihnachtsmarktes und insbesondere auch an die vielen Besucherinnen und Besucher des Glühweinstands, die die Aktion letztendlich erneut zu einem Erfolg machten. Die konkrete Höhe des Betrages, der im Rahmen der Benefizaktion zugunsten der Merziger Tafel in diesem Jahr gesammelt wurde, wird in den kommenden Tagen bekanntgegeben.

14 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 So werde in der Nachtwächterverordnung von 1643 die Arbeit eines Nachtwächters beschrieben. In der dunklen Zeit des Mittelalters gab es noch keinen Strom und so war es die Aufgabe des Nachtwächters die Straßenlaternen anzuzünden und am Morgen wieder zu löschen. Der Nachtwächter hatte für Sicherheit und Vertrauen zu sorgen und hielt dabei das sogenannte lichtscheue Gesindel aus der Stadt. Dabei war es auch seine Arbeit, Trunkenbolde nach Hause zu bringen oder ins Gefängnis zu stecken. Im Rahmen seines Rundganges erzählte er aber nicht nur von sich, sondern er zeigte den mitgehenden Besuchern der Stadt und des Weihnachtsmarktes auch besonders geschichtsträchtige Bauten. So beschrieb er das 100-jährige Haus der Ronellenfitschs und das Gustav Regler Haus. Er brachte den Zuhörern die Geschichte der Kirche St. Peter und die dazugehörigen Häuser näher. Und am Seffersbach beschrieb er dessen Nutzen und Geschichte. Beendet wurde der Rundgang am Stadthaus mit dem Gedicht zum Nachtwächter. Neue Eintrittspreise in DAS BAD in Merzig ab Januar 2018 Moderate Erhöhung bei eineinhalb, drei und vier Stundentarifen Tarife für Familien, Schulen, Vereine und Hilfsorganisationen bleiben unverändert Tarife ab Zeittarif Kinder (6 17 Jahre) Erwachsene (ab 18 Jahren) Familie* Wassserwelt I: Sport & Erlebnis 1,5 Stunden 3,50 6,00-3,0 Stunden 4,80 7,80 - Tageskarte 5,90 9,50 25,00 Wasserwelt II: Gesundheit 1,5 Stunden 4,50 9,50-3,0 Stunden 6,30 11,30 - Tageskarte 9,00 14,50 - Wasserwelt I+II (kombiniert) 1,5 Stunden 5,50 12,50-3,0 Stunden 7,30 13,30 - Tageskarte 10,50 15,50 45,00 SaunaPremium Inklusive Wasserwelt I+II 4,0 Stunden 13,00 18,00 - Tageskarte 15,00 20,50 - Feierabendtarif - 11,00 -

15 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 15 Die Eintrittspreise in DAS BAD in Merzig werden sich zum 1. Januar 2018 bei einigen Tarifen moderat erhöhen. Besucher zahlen ab dem neuen Jahr für 1,5 Stunden-Tarife in den Wasserwelten I+II 0,50 mehr, die 3 Stunden-Tarife erhöhen sich um 0,30. Im Saunabereich kostet der Eintritt für vier Stunden sowie die Tageskarte in Zukunft einen Euro mehr. Bei Tageskarten in den Wasserwelten, beim Familientarif und beim Sauna- Feierabendtarif sind keine Preiserhöhungen vorgesehen. Auch die Tarife für Schulen, Vereine und Hilfsorganisationen bleiben unverändert. Leider ist diese Erhöhung der seit März 2016 geltenden Eintrittspreise bei einigen Tarifen unumgänglich, werben die Geschäftsführer der Merziger Bäder GmbH, Daniel Barth und Thomas Klein, um Verständnis bei den BAD-Besuchern. Alle Kostenpositionen, insbesondere die Personalkosten, der Aufwand für Energie, Betriebsstoffe und Material sowie für Fremdleistungen und Instandhaltung, seien in den vergangenen Jahren entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung teilweise deutlich gestiegen. Nichts desto trotz sei es gelungen, das Betriebsergebnis seit Eröffnung von DAS BAD nahezu konstant zu halten. Neben den permanenten und erfolgreichen Anstrengungen, auf der Ausgabenseite zu sparen, müssen nunmehr im Sinne des Betriebsergebnisses auch die Umsatzerlöse erhöht werden, erklären die Geschäftsführer. Auf der Einnahmenseite seien nunmal die Eintrittspreise die einzige Stellschraube. Auch andere Bäder, darunter die von der Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH betriebenen Hallen- und Freibäder in Altenkessel, Fechingen, Saarbrücken und Dudweiler, hätten die schwierige Entscheidung treffen müssen, die Eintrittspreise zu erhöhen. In Saarbrücken steigen zudem die Gebühren für Vereine und Schulen, was in Merzig ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Natürlich ist niemand begeistert, wenn er in Zukunft einen höheren Eintritt zahlen muss. Aber im Vergleich zu anderen Bädern in der Region mit vergleichbarem Angebot und vergleichbarer Qualität sind unsere neuen Eintrittspreise in DAS BAD immer noch sehr günstig, betont Betriebsleiter Martin Siemon und weist darauf hin, dass diese Preiserhöhung mit Blick auf die Merziger Familien über den Familienpass deutlich abgefedert wird. Gleichzeitig wollen wir das Angebot in DAS BAD und im Naturbad Heilborn noch attraktiver machen, kündigen Geschäftsführung und Betriebsleitung an. So werden die Holzstege im Naturbad Heilborn zur Saison 2018 erneuert und die Situation im Bereich der Umkleidekabinen verbessert. Die beiden 80- und 90-Grad-Saunen in DAS BAD werden im kommenden Jahr grundsaniert und zusammengelegt. Die neue Zeremoniensauna wird nach Fertigstellung im September 2018 Platz für insgesamt 66 Gäste bieten, was die Aufenthaltsqualität insbesondere bei Aufgüssen wesentlich erhöhen wird. Darüber hinaus muss die Bäder GmbH in den kommenden Monaten in die Wassertechnik investieren, um den aktuellen Anforderungen aus der Badewasserrichtlinie gerecht zu werden. Notwendige und alternativlose Investitionen, die gegenfinanziert werden müssen, betonen Daniel Barth und Thomas Klein. Wie BAD-Betriebsleiter Siemon ankündigt, soll es auch im kommenden Jahr wieder attraktive Veranstaltungen und Aktionen geben. So soll zukünftig der Spielenachmittag, der jeden Samstag stattfindet, attraktiver gestaltet werden. Außerdem sind für September 2018 Feierlichkeiten anlässlich des 15-jährigen Bestehens von DAS BAD mit einem schönen Rahmenprogramm geplant. Sparkassen Cup 2017 Das internationale Top-Handballjugendturnier in Merzig Nach dem 30. Geburtstag, so eine weit verbreitete Annahme, geht es langsam aber sicher bergab. Dass dem nicht so sein muss, wird vom während des 31. Sparkassen Cups in der Thiels-Park-Halle in Merzig demonstriert. Nach dem großen Jubiläum im vergangenen Jahr, ist das Turnier hochkarätig wie eh und je besetzt und verspricht wieder spannenden Tempohandball auf hohem Niveau. Dabei ist dies keine Selbstverständlichkeit, denn für Turniere gilt das Gleiche, was für die eigene Gesundheit gilt. Wer nach der 30 nicht schlapp machen will, muss hart an sich arbeiten. Und der HSV Merzig- Hilbringen hatte in diesem Jahr einiges zu tun: Im Bereich des Vorstandes gab es große Umbrüche. Jens-Peter Schlingmann trat als erster Vorsitzender zurück, Artur Endres gab das Amt des Kassenwartes, das er seit 1996 innehatte, auf. Im Zuge der Restrukturierung des Vorstandes, in der viele Gespräche in großen und kleinen Gruppen geführt wurden, kristallisierte sich heraus, dass die alten Strukturen nicht mehr zeitgemäß waren: Zu viele Aufgaben waren auf zu wenige Schultern verteilt worden. Eine der ersten Maßnahmen des neuen Vorstandes bestand daher darin, für die beiden Großveranstaltungen des Vereins, den Ernst-Thiel-hummel-Cup, großzügig gefördert von Ralf-Michal Zapp & Partner und den Sparkassencup, ein Orga- Team einzusetzen, bestehend aus Anne Flesch, Markus Welsch und Michael Lux. Claudia Schlingmann, die den Cup zusammen mit ihrem Mann Jens-Peter jahrelang mit viel Herzblut organisiert hatte, unterstützte das neue Orga-Team und stand, ebenso wie Artur Endes und Thomas Rau, der unter anderem verantwortlich zeichnete für die Koordination mit den Teams und das Zeitmanagement, mit Rat und Tat zur Seite, sodass ein reibungsloser Übergang ermöglicht wurde und die Zuschauer von diesem

16 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Umbruch, zumindest auf dem Spielfeld, nichts merken werden. Ein Selbstläufer ist das Turnier dabei beileibe nicht: Mannschaften und Schiedsrichter müssen von Flughäfen abgeholt und zu Unterkünften gebracht werden, Shuttle eingerichtet werden um die Spieler zum Austragungsort zu bringen. Verpflegung und Wasser müssen gestellt werden, ebenso wie Zeitnehmer, Sekretäre und Wischer für die Spiele benötigt werden. Auch die Zuschauer wollen essen und trinken, daher wird hinter den Kulissen fleißig gearbeitet, Kaffee gebrüht, Brote geschmiert, Würste gebraten und Bier gekühlt. Ordner stehen an den Eingängen und Notausgängen bereit und passen auf, dass Treppen nicht zugestellt werden, damit die Sicherheit der Zuschauer stets gewährleistet ist. 250 Vereinsmitglieder sind an den drei Tagen im Einsatz, von den ganz Kleinen aus der Jugend, die beim Wischen helfen, über die größeren Kids, die an der Kamera oder der Musikanlage sitzen, über den Damen- und Herrenbereich bis hin zu den Senioren: Jeder hilft was er kann. Das wirklich Tolle an der Veranstaltung ist, dass der Verein immer noch ein Stückchen enger zusammenrückt und man für drei Tage aus dem Trott der Mannschaftszugehörigkeit entkommt, Mitglieder sieht, mit denen man sonst eher wenig Kontakt hat und miteinander ins Gespräch kommt. Das Wir-Gefühl wird gelebt und die Identifikation mit dem Verein steigt. Auch in diesem Jahr ist das Turnier wieder hochkarätig besetzt. Neben vielen alten Bekannten, wie den Mannschaften aus Island und der Schweiz, der DHB- Auswahl und der Auswahl des HV-Saar, dürfen sich die Zuschauer besonders auf die Mannschaft aus Italien freuen, die sich nach langer Zeit wieder die Ehre beim Sparkassen Cup gibt, sowie auf zahlreiche neue Gesichter, unter denen sich auch ein Wolf befindet. Rechtsaußen Sascha Becker, der sonst für die erste Herrenmannschaft des HSV aufläuft, wurde für das Turnier in die Auswahl des Saarlandes berufen. Diesmal kommt nämlich der Jahrgang 2000 und jünger zum Zug, sodass die Spannung steigt, welcher künftige Handball- Star jetzt schon in Merzig zu sehen sein wird. Dass manche Mannschaften schon seit Jahren in die Kreisstadt kommen, verdeutlicht, wie anerkannt die kleine Europameisterschaft international ist und wie wohl die Mannschaften sich bei uns fühlen. Dazu trägt sicherlich auch eine gewisse Konstanz bei: Wie immer sind die Teams in der Jugendherberge in Dreisbach und in der Sportschule Saarbrücken, dem saarländischen Olympia- Stützpunkt, untergebracht. Neu und für Handballkenner sicherlich von Interesse sind die diesjährigen Schiedsrichtergespanne: Erstmal werden diese von der European Handball Federation (EHF) entsandt. Vertreten sind Unparteiische aus Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Frankreich und Deutschland. Ermöglicht wird dieses Turnier aber nicht nur durch die zahlreichen Helfer, die große Teile ihrer Freizeit investieren, damit Handballfans zwischen den Tagen auf ihre Kosten kommen; damit ein solches Event stattfinden kann, benötigt man Sponsoren. Seit 2013 unterstützt die Sparkassen Finanzgruppe und Sparkasse Merzig-Wadern den HSV in beispielloser Weise bei der Durchführung der Veranstaltung. Wer nun Lust bekommen hat, sich das Turnier anzuschauen, findet auf der Seite deweitere Informationen zum Teilnehmerfeld, dem Turnierreglement und den Anwurfzeiten. Karten können sowohl für einzelne Spieltage, als auch für das gesamte Turnier erworben werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Stars von morgen heute schon in Merzig zu sehen. Abonnieren Sie die Kreisstadt Merzig auf Instagram: kreisstadt_merzig Herausgeber: Druck: Verlag: Der Bürgermeister der Kreisstadt Merzig Merzig, Postfach Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Impressum Verantwortlich: Redaktion: Anzeigen: Marcus Hoffeld, Bürgermeister Thomas Blees, Produktionsleiter Erscheinungsweise: grundsätzlich mittwochs jeder Woche Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Zustellung: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag noch gegen die Kreisstadt Merzig. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

17 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 17 Wirtschaftsförderung Startwerbung: Friseursalon Hairlabel Seit dem 15. November 2017 gibt es alle eine neue Adresse, die auf der Suche nach einem Friseur in der Merziger Innenstadt sind. Denn gemeinsam mit zwei Angestellten bietet der Inhaber des Friseursalons Hairlabel, Christian Schwenzer, in der Schankstraße 41 seine Dienste an. Herr Schwenzer, der auf über zehn Jahre Berufserfahrung in seinem Handwerk zurückblickt, hatte den Salon zuletzt in leitender Funktion begleitet und diesen nun zum 15. November als Geschäftsführer übernommen. Das Markenzeichen des Friseursalons Hairlabel ist die individuelle Beratung eines jeden Kunden vor dem jeweiligen Haarschnitt. Preislich ist der Friseurbetrieb im mittleren Preissegment einzuordnen. So wird der klassische Vorgang Waschen, Schneiden, Föhnen ab 33 Euro angeboten. Neben dem klassischen Friseurhandwerk ist auch eine individuelle Bartpflege für den Herrn im Angebotssortiment enthalten, da der Trend zum Vollbart seit einigen Jahren wieder Konjunktur hat. Gerade in der Vorweihnachtszeit, der Hochsaison des Friseurhandwerkes, ist die Kundennachfrage groß. Der Kundenkreis umfasst neben der Kreisstadt Merzig auch verschiedene andere Gemeinden des Landkreises Merzig- Wadern sowie angrenzende Regionen von Rheinland-Pfalz. Der Frisörsalon Hairlabel ist unter der Telefonnummer zu erreichen. Mitteilungen für die gesamtstadt Spruch der Woche Gottes Liebe wärme dich. Gottes Gegenwart umstrahle dich. Gottes Geist möge in dir sein. Gottes Kraft soll in dir wirken. Gottes Zärtlichkeit soll dich beschützen und Gottes Friede soll dich umgeben. Volkshochschule Merzig Gutenbergstraße Merzig Tel. (06861) Fax (06861) VHS Merzig STUDIENFAHRTEN UND -REISEN 2073A Geführte Schneeschuhwanderung auf dem Feldberg. Sonntag, (Ersatztermin Sonntag, ) Gebühr: A Skilanglaufkurs Feldberg 2 Termine. Sonntag, , 05:00-20:00 Uhr. (Ersatztermin ) Gebühr: A Ski- oder Snowboardkurs Feldberg 2 Termine. Sonntag, , 05:00-20:00 Uhr. (Ersatztermin ) Gebühr: 104 MUSIK 2180A Didgeridoo-Kurs für Anfänger. Mittwoch, , 18:30-20:00 Uhr. Eigenes Didgeridoo bitte mitbringen. Kauf eines Anfängerinstruments ist für 49 EUR auf Anfrage möglich. 10 Termine mit insgesamt 20 UE. Dozent: Ralf Bach. Kursgebühr: 61 WEITERBILDUNG 2202A Info NLP-Ausbildungen. Dienstag, , 18:30-20:00 Uhr. 1 Termin mit insgesamt 2 UE. Dozent: Reiner Janzik. Kursgebühr: kostenlos 7670A Klangschalenmassage: Gesamtausbildung kompakt Modul I-III : Grundlagen u. Vertiefung (mo sa). Montag, , 10:00-15:00 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 40 UE. Dozent: Wolfgang Stolz. Kursgebühr: 600 ABNEHMEN 2207A Infoveranstaltung: Abnehmen mit Leichtigkeit durch eine Stoffwechselkur. Dienstag, , 18:00-19:30 Uhr. 1 Termin mit insgesamt 2 UE. Dozentin: Elfriede Hilcher. Kursgebühr: kostenlos BESSER LEBEN 2172A Vortrag: Hypnose Wirkung und Anwendung. Montag, , 18:00-19:30 Uhr. 1 Termin mit insgesamt 2 UE. Dozentin: Elfriede Hilcher. Kursgebühr: A Lebensplan Innere Kraft aktivieren (sa/so). Samstag, , 09:00-18:00 Uhr. 2 Termine mit insgesamt 16 UE. Dozentin: Martina Beschmann. Kursgebühr: A Autogenes Training mit Entspannungsübungen für Kinder (ab 7 Jahre). Donnerstag, , 16:30-17:30 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozentin: Silvia Richter. Kursgebühr: A Encouraging-Training: Sich als Eltern gut fühlen. Freitag, , 09:00-11:00 Uhr. 8 Termine mit insgesamt 21 UE. Dozentin: Eva Schwarz. Kursgebühr: 110

18 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ A Yoga. Mittwoch, , 19:00-20:15 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 10 UE. Dozentin: Sabine Degano- Scharle. Kursgebühr: 33 SPRACHEN 3521A Französisch Grundstufe IV, Perspectives I (A1). Mittwoch, , 18:30-20:00 Uhr. 8 Termine mit insgesamt 16 UE. Dozentin: Irene Schneider. Kursgebühr: A Englisch Mittelstufe IX, Network Connection A2.2 (A2). Donnerstag, , 17:00-18:30 Uhr. 7 Termine mit insgesamt 14 UE. Dozentin: Lyn Riccardo. Kursgebühr: A Englisch Oberstufe XXV, Text and Conversation, Key B1. Donnerstag, , 18:30-20:00 Uhr. 7 Termine mit insgesamt 14 UE. Dozentin: Lyn Riccardo. Kursgebühr: A Luxemburgisch Anfangskurs (A1). Dienstag, , 17:30-19:00 Uhr. 10 Termine mit insgesamt 20 UE. Dozentin: Patrice Joachim. Kursgebühr: A Luxemburgisch Fortgeschrittene I (A1). Dienstag, , 19:00-20:30 Uhr. 10 Termine mit insgesamt 20 UE. Dozentin: Patrice Joachim. Kursgebühr: A Schnupperkurs: Japanisch für Anfänger. Freitag, , 18:30-20:45 Uhr. 4 Termine mit insgesamt 12 UE. Dozent: Dr. Andreas Neumann. Kursgebühr: A Deutsch Grundstufe X (A1). Dienstag, , 18:00-19:30 Uhr. 7 Termine mit insgesamt 14 UE. Dozent: Dr. Stefan Fox. Kursgebühr: A Englisch für Weltreisende Fortgeschrittene XXVIII (A2/B1). Dienstag, , 16:00-17:30 Uhr. 7 Termine mit insgesamt 14 UE. Dozentin: Lyn Riccardo. Kursgebühr: A Office-Schulung 2013 (Word/Excel). Donnerstag, , 18:30-20:45 Uhr. 7 Termine mit insgesamt 21 UE. Dozent: Hans-Joachim Kiefer. Kursgebühr: 88 EDV 4517A MS-Word für Einsteiger. Freitag, , 18:30-20:45 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 15 UE. Dozent: Rudolf Hotz-Schäfer. Kursgebühr: A MS-Excel 2013 für Fortgeschrittene. Montag, , 18:30-20:45 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 15 UE. Dozentin: Anja Mahren. Kursgebühr: AB Modul 3: Excel für Einsteiger. Dienstag, , 18:30-20:45 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 15 UE. Dozent: Ronny Lauer. Kursgebühr: A Computerschreiben an 2 Terminen (inkl. Kursbuch und Online-Tipptrainer). Freitag, , 16:30-18:30 Uhr. Der Kurs ist schon ab 9 Jahren geeignet. 2 Termine mit insgesamt 5 UE. Dozentin: Annette Lang. Kursgebühr: A Internet für Einsteiger Nützliches beim Suchen & Reisen. Dienstag, , 18:30-20:45 Uhr. Vorkenntnisse erforderlich. 2 Termine mit insgesamt 6 UE. Dozent: Rudolf Hotz-Schäfer. Kursgebühr: A Word Aufbaukurs. Mittwoch, , 18:30-20:45 Uhr. 5 Termine mit insgesamt 15 UE. Dozent: Rudolf Hotz-Schäfer. Kursgebühr: 63 TECHNIK 5503A Der richtige Umgang mit der Kettensäge Kettensägenführerschein (fr/sa). Freitag, , 18:00-21:00 Uhr. Der Teilnehmer erhält nach Kursende auf Wunsch eine Chipkarte (15,-- EUR) mit Passbild. Die Kursgebühr ist mit der schriftlichen Anmeldung zu entrichten. Bitte Passbild mit der Anmeldung abgeben. 2 Termine mit insgesamt 14 UE. Dozent: Karl Glandien. Kursgebühr: 100 BESSER FAHREN 5509A Crash-Kurs Automatik für Einsteiger (Kooperation m. Fahrschule Ströker). Donnerstag, , 15:00-17:15 Uhr. 1 UE Theorie sowie 2 UE vom Fahrlehrer begleitete Fahrpraxis mit einem Automatik-Fahrschulfahrzeug 1 Termin mit insgesamt 3 UE. Dozent: Dirk Ströker. Kursgebühr: A Fahren bei Dunkelheit Theorie und Praxis (Kooperation mit Fahrschule Ströker). Dienstag, , 15:00-16:30 Uhr. 2 UE Theorie sowie 4 UE vom Fahrlehrer begleitete Fahrpraxis mit dem eigenen Auto (Nutzung des Fahrschulfahrzeugs gegen Aufpreis möglich) 3 Termine mit insgesamt 6 UE. Dozent: Dirk Ströker. Kursgebühr: 119 KREATIV 6506A KOSTENLOSE Vorbesprechung: Weg von der Stange Mode selbst gefertigt (max. 8 TN). Donnerstag, , 18:30-20:45 Uhr. 7 Termine mit insgesamt 21 UE. Dozentin: Elisabeth Disteldorf. Kursgebühr: A KOSTENLOSE Vorbesprechung: Weg von der Stange Mode selbst gefertigt (max. 8 TN). Montag, , 18:30-20:45 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 18 UE. Dozentin: Elisabeth Disteldorf. Kursgebühr: 49 FOTO 6520A Einführung Spiegelreflexfotografie: 1. Modul Programme, Bedienkonzept, Autofokus. Samstag, , 09:00-12:45 Uhr. 1 Termin mit insgesamt 5 UE. Dozent: Ronny Lauer. Kursgebühr: 42 FREIZEITSPORT 7502A Pool Billard für Einsteiger und Hobbyspieler. Sonntag, , 11:00-12:30 Uhr. 8 Termine mit insgesamt 16 UE. Dozent: Boris Wiegand. Kursgebühr: 50 FITNESS & TANZ 7705A Pilates. Montag, , 17:00-18:00 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 24 monatlich 7718A Pilates für Einsteiger. Montag, , 17:00-18:00 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 24 monatlich 7719A Pilates für Fortgeschrittene. Montag, , 18:15-19:15 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 24 monatlich 7720A Zumba Fitness. Montag, 08. Januar 2018, 20:30-21:15 Uhr. 8 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: A Zumba Fitness. Dienstag, , 18:00-18:45 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 24 monatlich 7534A Tanzkurs für Einsteiger. Mittwoch, , 20:30-22:00 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 12 UE. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: A Tanzkurs für Einsteiger. Sonntag, , 19:30-21:00 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 12 UE. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: A Tanzkurs für Fortgeschrittene. Sonntag, , 18:00-19:30 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 12 UE. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: A Salsa, Bachata für Einsteiger. Sonntag, , 14:00-15:00 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: A Discofox für Einsteiger. Sonntag, , 17:00-18:00 Uhr. 6 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 60 KULINARISCHES 7567A Weinseminar Rheingau. Freitag, , 13:30-15:00 Uhr. 1 Termin mit insgesamt 2 UE. Dozent: Dieter Finkler. Kursgebühr: A Hip Hop und Zumba (ab 7 Jahren). Dienstag, , 15:00-16:00 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 19 monatlich 7677A Hip Hop für Jugendliche. Dienstag, , 17:00-18:00 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 19 monatlich

19 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite A Kindertanz (ab 3 Jahren). Mittwoch, , 16:00-17:00 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 19 monatlich 7679A Paartanz für Jugendliche. Mittwoch, , 18:30-19:30 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 19 monatlich 7680A Zumba Fitness für Jugendliche. Donnerstag, , 18:00-19:00 Uhr. 1 Termin wöchentlich. Dozent: La Danse ADTV - Tanzschule. Kursgebühr: 19 monatlich Industriestraße Merzig-Hilbringen Telefon Fax info@ceb-merzig.de. CEB Akademie Die CEB Akademie ist vom geschlossen. Ab dem ist die CEB wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zu erreichen. Weiterbildung zum Entspannungspädagogen. Ab Samstag, , 08:30 16:45 Uhr. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 140 Unterrichtsstunden. Kursinhalte sind unter anderem Neurologie, autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Yoga, Meditation und die praktische Umsetzung dieser Konzepte. Die Teilnahmegebühr beträgt 984 Euro, eine Förderung über den Bildungsprämiengutschein ist möglich. Weitere Infos gibt es online oder unter Tel.: Mehrgenerationenhaus Das Mehrgenerationenhaus ist vom geschlossen. Das erste Waffelcafé im neuen Jahr findet am Sonntag, , 14:30 17:30 Uhr, statt. Kulturelle Veranstaltungen Merziger Kinderwinter Ene Mene Mix Samstag, 23. Dezember 2017, 11 Uhr Rathaus-Innenhof auf der Weihnachtsmarkt-Bühne Merzig Die Reise zum Weihnachtsplaneten - ein wunderbares Mitmachmusical der Kinderband Ene Mene Mix erwartet alle Besucher des Merziger Kinderwinters einen Tag vor Heiligabend. Tanja und Micha machen sich mit ihren Freunden auf die Suche nach der Heimat des Christkindes und des Weihnachtsmanns. Sie treffen auf sprechende Tannenbäume und tanzende Schneeflocken. Die Kinder nehmen teil an einer Nussknackerparade und einer musikalischen Schneeballschlacht. Ein Vormittag voller Musik und Aktivität für die Kleinen. Mitmachen lautet die Devise der Live-Band Ene Mene Mix. Eine Veranstaltung der Kreisstadt Merzig in Zusammenarbeit mit dem Kreiskulturzentrum Villa Fuchs. Mit Unterstützung des Jugendamtes des Landkreises Merzig-Wadern. Eintritt frei. Abonnieren Sie die Kreisstadt Merzig auf Instagram: kreisstadt_merzig

20 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Kulturelle Veranstaltungen Plünderfest: Pippi plündert den Weihnachtsbaum Buchhandlung Rote Zora Merzig Auch in diesem Jahr erwartet die Merziger Buchhandlung Rote Zora wieder Besuch aus Schweden: Pippi Langstrumpf kommt, um den Weihnachtsbaum vor der Buchhandlung zu plündern. Am Donnerstag, dem 28. Dezember sind alle Kinder der Stadt zum Plünderfest eingeladen. Um 15 Uhr wird die Geschichte von Pippis Weihnachtsbaum-Plünderfest in der Villa Kunterbunt erzählt. Anschließend wird gemeinsam mit Pippi der Weihnachtsbaum vor der Buchhandlung geplündert. Jedes Kind bekommt dabei etwas von Pippis Beute ab. Außerdem gibt es für alle kleinen und große Menschen heißen Kakao. Bitte warme und wetterfeste Kleidung anziehen. Die Veranstaltung findet draußen statt. Weitere Informationen: Buchhandlung Rote Zora, Poststr. 22, Merzig, Tel.: 75599, Musik- und Theaterreihe 2017/2018 Neujahrskonzert Kölner Symphoniker, Dienstag, 09. Januar 2018, 20 Uhr Stadthalle Merzig Die Kölner Symphoniker bestehen seit 1998 als professionelles Orchester. In diesem Orchester haben sich 50 hochmotivierte Musiker zusammengefunden, die sich neben der musikalischen Arbeit auch durch abwechslungsreiche Programme den Spaß am Musizieren erhalten haben. Dies und die Flexibilität sind zwei der großen Qualitätsmerkmale, die dieses Orchester auszeichnet. Unter der Leitung von Chefdirigentin Inga Hilsberg interpretieren sie Werke aus allen Epochen und aus den verschiedensten Genres. Stücke wie zum Beispiel die Filmgala Vom Winde verweht oder die Johann-Strauß-Gala aber auch große Opern-, Operetten- und Musicalproduktionen wie La Traviata und Die lustige Witwe gehören zu dem äußerst breiten Repertoire des Orchesters. Mit dem Musical My fair lady absolvierten sie eine Tournee durch Deutschland, Österreich und die Schweiz mit stolzen 140 Vorstellungen. Seit 2014 widmet sich das Orchester auch vermehrt der Filmmusik. So spielte es unter anderem die Filmmusik zum Kinofilm Nice place to die ein. Vergangenes Jahr traten sie bei der Helene Fischer Weihnachtsshow 2016 auf und stellten unter Leitung ihrer Chefdirigentin Inga Hilsberg ihr Können erfolgreich unter Beweis. Die Tradition des Neujahrskonzerts mit teils unbeschwerter, teils tiefsinniger Musik berührt zu werden und dadurch Freude und Optimismus für ein neues Jahr zu schöpfen, möchten die Kölner Symphoniker mit ihrem Publikum teilen. Das Programm wird durch die wunderbar harmonierenden, leichten und beweglichen Stimmen der Sängerinnen und Sänger der Kammeroper Köln zu einem unvergesslichen Erlebnis. Tickets für das Konzert gibt es in allen Ticket-Regional- Vorverkaufsstellen und im Kreiskulturzentrum Villa Fuchs unter oder Eine Veranstaltung der Kreisstadt Merzig in Zusammenarbeit mit dem Kreiskulturzentrum Villa Fuchs. Besuchen Sie uns auf Facebook:

21 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 21 Beratung für Senioren Der Seniorenbeirat der Kreisstadt Merzig informiert Raimund Braun, Vorsitzender des Seniorenbeirats, bietet eine Beratung Senioren für Senioren an und steht für Fragen und Anregungen zur Verfügung, Mail: Telefon Rechtsberatung Ab Januar 2018 übernimmt Rechtsanwalt Robert Kill die Rechtsberatung für Senioren über 60 Jahre. RA Bodo Müller geht zum Jahresende in den wohlverdienten Ruhestand. Die nächsten Termine sind am 11. Januar und am 08. Februar 2018 von 17:00 bis 18:00 Uhr im Zimmer 106 im 1.OG des Neuen Rathauses. An dieser Stelle dankt der Seniorenbeirat Rechtsanwalt Müller sehr herzlich für sein Engagement und die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Computerberatung für Senioren Jeden ersten Donnerstag im Monat, mit Ausnahme der Ferien, findet um Uhr im EDV- Raum der Volkshochschule Merzig, Gutenbergstraße 14 eine kostenfreie Beratung unter dem Motto Erste Hilfe bei Computerproblemen statt. Die nächsten Termine sind am und Telefonische Voranmeldung bitte unter Telefon bei der VHS Senioren-Fitnesstage Nachdem sich die Seniorenfitnesstage in diesem Jahr wieder großen Zuspruchs erfreuten, werden sie auch im Jahr 2018 wieder stattfinden: wie bisher ab Mai und kostenlos! Seniorensicherheit im Fokus - aus diversen Polizeiberichten Taschendiebe sind immer unterwegs: Vorzugsweise in Supermärkten, wo viele Menschen unterwegs sind, teilweise dicht gedrängt, gelingt es ihnen immer wieder, Geldbörsen aus offenen Jackentaschen und aus Handtaschen, die unbeaufsichtigt im Einkaufswagen liegen, zu entwenden und in der Menschenmasse unterzutauchen. Wenn dann den Tätern auch noch EC-Karten bzw. Kreditkarten samt dazu gehörenden Geheimzahlen in die Hände fallen, kann der Schaden schnell in die Tausende gehen. Die Kreditkarten-Versicherung kommt in solchen Fällen für den Schaden nicht auf. Unser Tipp: Verstauen Sie Ihre Geldbörse in der Innentasche Ihrer Jacke bzw. Ihres Mantels und entnehmen Sie sie erst, wenn Sie an der Kasse bezahlen. Der Seniorenbeirat dankt allen, die uns im vergangenen Jahr mit ihren Beiträgen und Anregungen unterstützt haben. Anregungen oder Beiträge für die Seniorenseite bitte an die Beiratsmitglieder Margret Biewer, Tel. 3951, Mail: biewer@schlau.com oder Rainer Carl, Tel , Mail: r.carl@kabelmail.de

22 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 ABBA GOLD THE CONCERT SHOW Live show mit allen ABBA-Superhits HANS WERNER OLM MACH FERTIG Die Extase des Versagens VORANKÜNDIGUNG! SOWETO GOSPEL FREEDOM TOUR GIRAFFENAFFEN MIT NEUEM PROGRAMM Karten für die Veranstaltungen gibt es im Vorverkauf in allen bekannten Vorverkaufsstellen und unter Ticket-Hotline

23 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 23

24 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017

25 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 25 Karten für das Neujahrsspringen als besonderes Weihnachtsgeschenk Für alle, die noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk sind, hier ein besonderer Tipp: Es gibt nur noch wenige Restkarten für das Neujahrsspringen im Zeltpalast Merzig am Samstag, 13. Januar, um 17 Uhr (Einlass ab 16 Uhr). Dort bieten die Veranstalter (Landkreis Merzig-Wadern, Kreisstadt Merzig) eine atemberaubende Schwungtrapeznummer und einen packenden Stabhochsprungwettkampf mit internationalen Topsportlern. Die Karten gibt s bei Ticketregional unter im Ticketbüro der Villa Fuchs (Stadthalle) und der Tourist-Info der Stadt Merzig (Poststraße 12). Sie kosten 13 Euro für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre, Senioren und behinderte Menschen; 17 Euro für Erwachsene. Die Veranstalter danken allen Sponsoren herzlich, die das Neujahrsspringen großzügig unterstützen: Ministerium für Inneres und Sport Saarland Saarland Sporttoto GmbH, Finanzgruppe Sparkassenverband Saar, Sparkasse Merzig-Wadern, IKK Südwest, LBS Bausparkasse der Sparkassen, Dekoba, Autohaus A. Enzweiler GmbH, Streit-Gruppe, Nikolaus Rein GmbH Spedition, audiocheck GmbH, Inexio, Saarland Versicherungen, Merziger Bäder GmbH, Bitburger Braugruppe GmbH, Hotel Restaurant Roemer GmbH, Stadtwerke Merzig GmbH, Festwirte Gbr. Sonnier-Spangenberger, Globus SB- Warenhaus Holding GmbH & Co. KG, Kohlpharma GmbH, Linus Wittich Medien KG, Kruchten Bau GmbH Kneipp-Verein Merzig Kneipp-Wellness-Woche 2018 im KNEIPPIANUM Kneippund Gesundheitsresort****Bad Wörishofen Auch in 2018 bietet der Kneipp-Verein Merzig die Kneipp- Wellness-Woche in Bad Wörishofen an. Stärken Sie Ihr Immunsystem mit Kneipp schen Anwendungen, der richtigen Ernährung und Bewegung. Genießen Sie eine Woche im Entstehungsort der Kneipp-Bewegung in Bad Wörishofen. Anreise: Samstag, Rückreise: Samstag, Die Ausschreibungsunterlagen werden auf Wunsch gerne zugeschickt. Detaillierte Informationen zu der Reise erhalten Sie vorab bei der Reiseleiterin Gertrud Backes unter der Telefon-Nr / oder im Internet unter Im Aufbaukurs Beckenboden- und Core Training ab Mittwoch, , 18:00-19:00 Uhr, sind noch Plätze frei. Die Kursstaffel von 10 Terminen kostet für Mitglieder des Kneipp-Vereins 47 EUR, Nichtmitglieder zahlen 59 EUR. Weitere Informationen und Anmeldung bei der zert. BeBo Kursleiterin Ulrike Konter, Tel.: Warten auf das Christkind im Merziger Tierpark Am Sonntag, können Sie ihren Kindern und sich zwischen und Uhr die Wartezeit auf die Bescherung im Tierpark versüßen. Das Team des Tierparks wird mit Ihnen zusammen die Tiere füttern und es wird auch gebastelt. Sogar der Weihnachtsmann lässt sich dieses Ereignis nicht entgehen und wird dieses Jahr zwischen und Uhr anwesend sein. Für die Erwachsenen gibt es Glühwein und für die Kinder steht Kunderpunsch bereit. Der Förderverein des Tierparks und die Tierpflegerin Daniela Becker-Kirsch freuen sich auf den Besuch der Kinder mit ihren Familien im Park.

26 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 NACHRUF Am 12. Dezember 2017 verstarb Herr Karl Lauer Stadtoberamtsrat a.d. im Alter von 81 Jahren. Der Verstorbene trat am 1. August 1950 seinen Dienst als Verwaltungslehrling beim Amt Merzig-Land an und war seit der Gebietsreform bis zum Eintritt in den Ruhestand am bei der Kreisstadt Merzig tätig. Seit dem nahm er die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes wahr. Herr Lauer war ein pflichtbewusster und beliebter Vorgesetzter, der über fünf Jahrzehnte seine Kraft zum Wohl der Kreisstadt Merzig einsetzte. Aufgrund seines freundlichen und hilfsbereiten Wesens hat er die Wertschätzung aller, die mit ihm zusammenarbeiteten, erworben. Die Kreisstadt Merzig wird dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Kreisstadt Merzig Der Bürgermeister Marcus Hoffeld Der Personalrat Alois Minninger Personalratsvorsitzender Neue Telefonnummern für Merziger Grundschulen und KiTas Die Merziger Grundschulen, Freiwilligen Ganztagsschulen und Kindertageseinrichtungen sind ab sofort unter folgenden -teilweise neuen- Telefonnummern zu erreichen: GS Kreuzberg: ; Fax: FGTS Kreuzberg: GS St. Josef: ; Fax: FGTS St. Josef: GS Besseringen: ; Fax: FGTS Besseringen: GS Brotdorf: ; Fax: FGTS Brotdorf: GS Hilbringen: ; Fax: FGTS: GS Schwemlingen: ; Fax: FGTS: KiTa Besseringen: ; Fax: KiTa Fitten-Ballern: ; Fax: KiTa Hibr. Seitert: ; Fax: KiTa Mechern: ; Fax: KiTa Mondorf: ; Fax: KiTa Schwemlingen: ; Fax:

27 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 27 Bewegungsjagd Am Samstag, , findet in Menningen eine Bewegungsjagd statt. Hiervon betroffen ist der Paul Schröder Wanderweg im Bereich Katzenberg zwischen 9 Uhr und 14 Uhr. Entsprechende Absperrungen und Hinweisschilder sind angebracht. ATC Merzig e. V. im ADAC Am Freitag, , findet kein Clubabend statt. Der nächste Clubabend ist am Freitag, , 20:00 Uhr. Landkreis Merzig-Wadern Neue Miniköche-Gruppe jetzt auch in Merzig-Wadern: Mit den Europa Miniköche Grüner Kreis Saar startet die 43. Gruppe des in Europa einmaligen Projektes Europa Miniköche. Kindern in einer spielerischen Form das Kulturgut Essen und Trinken weiterzugeben und zu erhalten, ist das Ziel dieses europaweitern Projektes. Die Kinder werden Lebensmittel und Produkte selbst erzeugen: In einem theoretischen Teil erfahren sie, welche Gesundheits- und Nährwerte diese Produkte besitzen, lernen daraus, mit regionalen Rezepten leckere Gerichte zu kochen, üben, wie ein Tisch richtig eingedeckt wird, von welcher Seite man serviert und vorlegt. Schon im Februar nächsten Jahres findet das erste Treffen statt. Nach der zweijährigen Ausbildung werden die Kinder in einer Prüfung beweisen müssen, dass es nicht nur Spielerei war, sondern dass sie handfestes Wissen vermittelt bekommen haben. Die IHK bestätigt die Leistung mit einer Urkunde über die zweijährige Vorbereitung zum Europa-Mini-Koch. Die Kosten für diese zwei Jahre betragen pro Kind 150 Euro. Die Kinder werden komplett eingekleidet, bekommen in einem eigenen Arbeitskoffer eine große Menge an Arbeitsmitteln, vom Messer über das Spätzlebrett bis hin zur Damastserviette. Alle Kinder aus dem Landkreis Merzig-Wadern im Alter von zehn und elf Jahren können sich um einen Platz bei den Europa-Miniköchen mit einem kleinen Schreiben bewerben. In diesem Bewerbungsschreiben sollte folgendes stehen: Vorname, Name, Alter, Adresse, adresse, Telefon, Konfektionsgröße, Angaben zu Familie (Eltern und gegebenenfalls Geschwister), welche Schule besucht wird, Lehrer, warum das Kind Minikoch werden möchte, welche Hobbys das Kind hat und eventuell einen Berufswunsch. Bewerbungen werden erbeten bis 18. Januar an Christian Heinsdorf, per an c.heinsdorf@prinzip-gastfreund.de In Internet: Agentur für Arbeit Berufe in Uniform: Am Donnerstag, , bieten wir am Standort Saarlouis (Ludwigstr. 10) eine Infoveranstaltung zum Thema Berufe in Uniform an. Die Veranstaltung findet von 13 bis 17 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen, auch wenn sie bisher noch nicht in Kontakt mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter stehen. Sie erhalten Informationen aus erster Hand zu den Einstellungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren für Berufsausbildung, Fachhochschul- und Hochschulstudiengänge sowie den Dienst als Soldat/in in allen Laufbahnen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, individuelle Fragen mit den Beratern von Polizei und Bundeswehr in einem persönlichen Gespräch zu klären. Kontakt: Berufsinformationszentrum (BiZ), Telefon: , saarlouis.biz@arbeitsagentur.de Merziger Krippenspiel vor dem Portal der Kirche St. Peter Am Samstag, 23. Dezember, um Uhr führen die Kommunionkinder der Pfarrei St. Josef unter Leitung von Pia Reckel-Feilen das Krippenspiel nach dem Lukasevangelium auf. Wissens- und Kontaktbörse für Jung & Alt Kreatives Gestalten: Zum Serviettenfalten nach verschiedenen Techniken für alle Gelegenheiten lädt das Seniorenbüro Merzig bei Kaffee und Kuchen am Montag, , 14:00 Uhr, in das Mehrgenerationenhaus Bietzen ein. Anmeldung bei der Wissens- und Kontaktbörse für Jung & Alt des Seniorenbüro Merzig, Friedrichstraße 1, Frau Doris Lion, unter Tel.: AG Altenhilfe e.v., Seniorenbüro, Wissens- und Kontaktbörse für Jung & Alt in Merzig Das Büro ist vom geschlossen. Spendenübergabe des dm-drogeriemarktes Merzig an die Integrative Kindertagesstätte Schneckenhaus Am besuchte Kerstin Müller vom Merziger dm- Drogeriemarkt die Integrative Kindertagesstätte Schneckenhaus an der Josefskirche in Merzig. Dort übergab sie eine Spende in Höhe von 747,63 an Rosi Gruhn, die Vorsitzende der Lebenshilfe Merzig-Wadern e.v und einige Kinder dieser Kindertageseinrichtung. Dieses Geld resultiert aus einer Spendenaktion, die dm deutschlandweit anlässlich des sogenannten Black Friday durchgeführt hatte. Der Black Friday kommt aus den USA und ist traditionell der Freitag nach Thanksgiving, dem US-amerikanischen Erntedankfest. Er markiert den Beginn der Weihnachtssaison und startet mit Rabattaktionen. Allerdings wollte dm keine Rabatte vergeben, sondern passend zur Vorweihnachtszeit das Geben in den Vordergrund stellen, so dass mit dem Einkauf am Kundinnen und Kunden automatisch für einen sozialen Zweck gespendet haben. Vera Klein, die Leiterin der Einrichtung, und ihr Team hatten eine gemütliche Kaffeetafel mit selbstgebackenem Kuchen vorbereitet. In entspannter Atmosphäre fand ein interessanter Austausch zwischen Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern der Lebenshilfe und Frau Müller vom dm-drogeriemarkt. statt. Dabei verdeutlichten die Vertreter der Lebenshilfe, wie selbstverständlich das Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung in ihrer Einrichtung funktioniert. Im Schneckenhaus wird Inklusion schon seit über 25 Jahren gelebt, indem nämlich Kinder im Vorschulalter unabhängig von ihrem Handicap zusammen leben, lernen sowie gefördert und betreut werden. Zum Abschluss fanden sich Kinder, Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter zu einem gemeinsamen Foto mit Frau Müller ein und sagten im Namen der Lebenshilfe ein herzliches Dankeschön.

28 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 WATT willste wissen? - die neue Plattform für Ihre Fragen Sicherlich kommt es gelegentlich vor, dass wir Ihnen an dieser Stelle in Neues aus Merzig etwas mitteilen, was Sie längst wissen, kennen, womöglich sogar zu einem Teil Ihres Alltags gemacht haben. Von Ihren Stadtwerken erwarten Sie eher und zwar völlig zu Recht, dass wir Sie sicher versorgen mit Strom, Gas und Wasser. Allerdings sind wir davon überzeugt, dass zu den Aufgaben eines kommunalen Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmens auch eine umfassende Information gehört. Wir wollen Ihnen nämlich nicht bloß etwas verkaufen, sondern Ihnen auch das gute Gefühl vermitteln, dass wir Sie als Kundinnen und Kunden und als Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Und wir sind überzeugt, dass wir es mit interessanten und spannenden Themen zu tun haben. Deshalb teilen wir Ihnen nicht nur mit, wie sich gerade die Preise entwickeln, welche aktuellen Neuerungen es gibt oder was wir in Zukunft planen, sondern informieren Sie darüber hinaus auch über Dinge und Zusammenhänge, oft verbunden mit praktischen Tipps, die mitunter auf den ersten Blick nicht direkt mit unseren eigentlichen Versorgungsaufgaben zu tun haben. Jetzt können Sie selbst aktiver werden und zwar bei Fragen rund um das Thema Energie. Stellen Sie uns Ihre Fragen! Wir recherchieren dann für Sie, beleuchten Hintergründe und liefern gut fundierte Antworten. Daniel Barth, der Geschäftsführer der Stadtwerke Merzig, erklärt dazu: Damit Sie Ihre Fragen an uns stellen können, haben wir nun ein neues Sprachrohr für Sie eingerichtet. Mit der Rubrik WATT willste wissen? möchten wir Ihnen Themen aus dem Energiebereich greifbarer machen. Was Sie interessiert, das fragen sich bestimmt auch andere Leser. Daher werden wir 2018 in jeder unserer vier Ausgaben der WATT für dich eine Leserfrage klären. Nutzen Sie die Gelegenheit und fragen Sie uns Löcher in den Bauch! Wir möchten keine Antwort schuldig bleiben, aber Ihnen auch immer wieder Lust machen, Fragen zu stellen! Wer fragt, wird belohnt und zwar nicht nur mit guten Antworten: Unter allen, die bis 31. Januar 2018 eine Energiefrage an uns senden, verlosen wir eine Wertkarte über 30 Euro für Das Bad in Merzig. Auf diesen Wegen können Sie uns Ihre Fragen stellen: Per an: info@stadtwerke-merzig.de oder per Postkarte an: Stadtwerke Merzig GmbH, Am Gaswerk 5, Merzig; Stichwort: Energiefrage. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten. Am Ende des Jahres möchten wir uns bei unseren Kundinnen und Kunden für Ihre Treue bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr Wir freuen uns auf Ihre Fragen und sind gespannt, was Sie umtreibt. Heilig-Morgen-Party Sonntag, , Uhr auf dem Merziger Weihnachtsmarkt Der Merziger Weihnachtsmarkt am Stadthaus endet in diesem Jahr am wieder traditionell mit der Heilig-Morgen-Party. Von Uhr können Sie noch ein letztes Mal in diesem Jahr in geselliger Runde den einen oder anderen Glühwein trinken und sich so die Weihnachtsfeiertage einstimmen. Musikalisch wird der Heiligmorgen von Joe Perez begleitet. Eine Eule aus Weymouth-Kiefernholz, die der Motorsägenkünstler Hermann Dibos im Rahmen des Weihnachtsmarktes angefertigt und dankenswerterweise für den guten Zweck zur Verfügung gestellt hat, wird an diesem Morgen meistbietend versteigert. Auch wird es wie in den vergangenen Jahren einen Sektausschank gegen einen Spendenbeitrag geben. Die Erlöse aus beiden Aktionen kommen dem Projekt Heilig Abend allein das muss nicht sein! der Evangelischen Kirchengemeinde Merzig zugute. Hier kommen Senioren, Alleinstehende, Obdachlose und Jugendliche zusammen, die Weihnachten nicht alleine feiern möchten. Kunst im Rathaus Der Künstler Andreas Visnyei stellt seine Werke im Neuen Rathaus aus. Die Ausstellung ist bis zum während der üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im 2. und 3. Obergeschoss zu sehen. Für weitere Informationen: Telefon: 88527, E-Mai: andreas-visnyei@web.de Merzig leuchtet auf! Dankeschön sagen wir allen Firmen, die uns in diesem Jahr bei der Realisierung unserer Stadtmarketing-Veranstaltungen unterstützt haben. Erst durch Ihr Engagement war eine solche Vielfalt an schönen Aktionen möglich! kohlpharma GmbH Maler Weber GmbH Münster & Bernardy GmbH Bock & Seip GmbH VSE AG IKK Südwest Karlsberg Brauerei GmbH Holzhauer KG Streit Gruppe Sparkasse Merzig-Wadern Stadtwerke Merzig GmbH

29 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 29 Ihre Stadtverwaltung informiert: In der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel haben folgende externe Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen; danach gelten wieder die allgemeinen Öffnungszeiten: Stadtbibliothek: Geschlossen vom bis einschließlich Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, der Allgemeine Öffnungszeiten: dienstags und Uhr donnerstags und Uhr mittwochs und freitags Uhr Tourist-Information: Geschlossen vom bis einschließlich Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, der Allgemeine Öffnungszeiten (Winterregelung): montags bis freitags Uhr (Winterregelung gilt von November bis Karfreitag) Kulturbüro: Geschlossen vom bis einschließlich Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, der Allgemeine Öffnungszeiten: montags bis freitags montags bis donnerstags Uhr Uhr Freiwillige Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Löschbezirk Büdingen , 18:30 Uhr, Übung. Thema: FwDV 3 Hilfeleistungseinsatz In der Disziplin Jugendtanzmariechen belegte Annabelle Gindorf am Ende den 3. Platz. Auch im Schautanz gingen die Knirpse an den Start und konnten sowohl Jury, als auch das Publikum mit Ihrem Thema Auf der Suche nach dem richtigen Riecher verführen und ertanzten sich auch hier den Titel des Saarlandmeister. Nach der Mittagspause ging es dann für die Grün-weißen-Pänz weiter. Mit 418 Punkten setzten auch Sie sich an die Spitze der Konkurrenz und konnten Ihren Titel des Saarlandmeisters aus dem Vorjahr erfolgreich verteidigen. Der Schautanz der Grün-weißen-Pänz mit dem Thema Geister gibt es - Böse aber nicht brachte ebenfalls Glück und den Titel des Saarlandmeisters. Am Sonntag gingen die Grün weißen Funken für die KG Humor an den Start. Mit 433 Punkten setzten auch Sie sich an die Spitze und sicherten sich den Titel des Saarlandmeisters zum wiederholten Male. Nun folgte noch der Schautanz Karusell im Kopf, welcher unter dem Motto Finger weg von Drogen stand. Hiermit sicherten sich die Grün-weißen-Funken den Vize-Saarlandmeister. Ein weiterer Vize-Saarlandmeister Titel ging an das Männerballet mit ihrem Tanz Enorm in form. Durch die errungenen Meisterschaften haben sich die Garden am Wochenende vier weitere Qualifikationen für die Süddeutschen Meisterschaften im März 2018 in Würzburg ertanzt und somit fahren alle Gruppentänzer der KG Humor nach Würzburg. Bis dahin werden sie weiter fleißig trainieren, damit auch dort tolle Ergebnisse erzielt werden können. Wir sind sehr stolz auf unsere Garden und Solisten. Ein besonderer Dank gilt den Trainerinnen Karina Greveldinger, Marie-Christine-Petry, Laura Schmidt, Vanessa Marx, Katja Wendel, Rebecca Schneider, Verena Bauer, Sandra Galambos, Daniela Guth, Andrea Bungert, Melanie Hinkel, Michaela Blatt- Zintel, Anna Schmidt, Anne Dillinger, Carina Hottenbacher und Yvonne Zimmer. Natürlich dürfen nicht die Eltern der Aktiven und Schlachtenbummler vergessen werden, ohne die dies alles nicht möglich wäre. Cäcilia Glowania feierte 90. Geburtstag Merzig Ortsvorsteher Manfred Klein Telefon Mail: ov-merzig@merzig.de KG Humor Merzig dominiert die Saarlandmeisterschaften in den karnevalistischen Tänzen Zum 49. Male wurden am vergangenen Wochenende die Saarlandmeisterschaften in den karnevalistischen Tänzen ausgetragen. Bereits am ersten Turniertag der diesjährigen Saarlandmeisterschaften durften die Aktiven samt Fans mehrfach jubeln. Die Grün-weißen-Knirpse belegten bei den Jugendmarschtänzen mit einem Vorsprung von 19 Punkten den ersten Platz und ertanzten so den ersten Saarlandmeistertitel für die neue Session. Am vergangenen Samstag feierte Cäcilia Glowania im Kreise der Familie den 90. Geburtstag. In das Schlachthof-Restaurant kam auch der Ortsvorsteher von Merzig, um die Grüße und Glückwünsche der Ministerpräsidentin, der Landrätin, des Bürgermeisters der Kreisstadt Merzig und des Merziger Ortsrates zu überbringen.

30 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Frau Glowania wurde am 16. Dezember 1927 als Tochter von Johann-Peter und Katharina Jung in Merzig geboren. Ihre berufliche Karriere hat sie nach den Kriegsjahren für die Kinder ihrer Geschwister abgebrochen und zog diese nach dem Tod ihrer Eltern auf. Die Jubilarin heiratete 1967 den Bundeswehrbediensteten Alfred Glowania aus Ratibor/Oberschlesien. Diesem schenkte sie 2 Söhne und freut sich heute über 3 Enkelkinder. Cäcilia Glowania war ihr Leben lang Hausfrau und Mutter, was ihr aber immer viel Freude machte. Sie lebt heute immer noch im eigenen Haus und versorgt sich auch immer noch selbst. Sie ist Mitglied im VDK, liebt die Musik und das Singen und liest sehr gerne und viel. Pfarrei St. Josef Sternsingeraktion: Die Sternsingeraktion findet am Samstag, , statt. Die Kinder treffen sich um 08:30 Uhr zum Ankleiden und zur Aussendung. Wer gerne einen Besuch der Sternsänger hätte, meldet sich bitte bis zum im Pfarrbüro St. Josef, Tel.: Pfarrei St. Peter Sternsinger: Am Freitag, , 10:00 Uhr, findet die Aussendung der Sternsinger statt. Den Dankgottesdienst feiern wir am Samstag, , 17:30 Uhr. Jahrgang 1939 Am Dienstag, , 19:00 Uhr, trifft sich der Jahrgang 1939 im Schlachthof-Restaurant, Blättelbornweg 14, zum monatlichen Beisammensein. Besseringen Ortsvorsteher Nikolaus Lorenz Telefon Mail: ov-besseringen@merzig.de Mitteilung des Ortsvorstehers Vertretung des Ortsvorstehers: In der Zeit von Samstag, bis Donnerstag, übernimmt der stellvertretende Ortsvorsteher, Hermann Schuh, meine Urlaubsvertretung. Die Erreichbarkeit während dieser Zeit wird automatisch auf die im Amtsblatt veröffentlichte Rufnummer umgeschaltet. Nikolaus Lorenz Kath. Kirchenchor Cäcilia Besseringen Die Generalprobe für den 2. Weihnachtstag findet am Mittwoch, , 20:00 Uhr im Pfarrjugendheim statt. Das Festhochamt am 2. Weihnachtstag in der Pfarrkirche Besseringen findet um 09:30 Uhr statt. Einsingen ist um 09:00 Uhr. Bitte Notenmappen mit folgender Literatur mitbringen: Missa in G-Dur für Soli, Chor und Orgel von Franz Schubert, Transeamus von J.I. Schnabel, Pueri concinite von Johann Ritter von Herbeck, Motetten und Überchöre zu den Weihnachtsliedern. Pfarrei St. Gangolf Das Pfarrbüro bleibt am Donnerstag, , geschlossen. Nachtumzug in Besseringen Am Faschingsfreitag, , 18:11 Uhr, findet in Besseringen der Nachtumzug statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Gruppen begrenzt. Infos und Anmeldungen bitte bis zum über die Homepage. Vereinsgemeinschaft Besseringen e.v. Am Mittwoch, , 19:30 Uhr, findet in den Bürgerstuben Besseringen die ordentliche Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes statt. Anträge zur Tagesordnung sind bis zum an Esther Schwarz zu stellen. Brotdorf Ortsvorsteher Torsten Rehlinger Telefon Mail: ov-brotdorf@merzig.de Mitteilungen des Ortvorstehers Veranstaltungskalender Brotdorf 2018 Januar Jan 2018 Neujahrsempfang der Pfarrgemeinde, nach der Abendmesse, Magdalenensaal 06. Jan 2018 FC Brotdorf AH Turnier, Seffersbachhalle Brotdorf + Tannenbaumsammelaktion der Jugendfeuerwehr, ganzes Dorf 07. Jan 2018 FC Brotdorf AH Turnier, Seffersbachhalle Brotdorf + Vereinsnachmittag MGV, Magdalenensaal 14. Jan 2018 Neujahrsempfang Ortsrat Brotdorf, 11:00 Uhr, Billardheim, Mettlacher Str Jan 2018 Galakappensitzung BCV, je 20:11 Uhr, Germania Brotdorf 27. Jan 2018 Neujahrskonzert MV Loreley, 20:00 Uhr, Seffersbachhalle Februar Feb 2018 Spritzenball der Feuerwehr, 20:11 Uhr, FW Gerätehaus 07. Feb 2018 Fastnacht Seniorennachmittag der Landfrauen, 14:11 Uhr, Cäcilienraum 08. Feb 2018 HaLuWeBa TuS + HSV, 20:11 Uhr, Germania Brotdorf 09. Feb Sturm auf die Villa Quakenbach, 16:11 Uhr, Alte Schule Brotdorf 10. Feb 2018 BallaBallaBall TUS, 20:11 Uhr, Germania Brotdorf + Fastnachtstreiben FC, 20:11 Uhr, FC Heim 11. Feb Jahre Fastnachtsumzug Brotdorf + Tatütata Ball FW + Kabinenball FC + JUZ Faschingstreiben + Germania Faschingstreiben + Zum Hirschen Faschingstreiben 13. Feb 2018 Beerdigung der Fastnacht, 20:11 Uhr, Germania Brotdorf 17. Feb 2018 Arbeitseinsatz ASV Brotdorf, 09:00 Uhr, Anglerheim März Mrz 2018 KiTa Second Hand Markt, 13:00 Uhr, Seffersbachhalle 18. Mrz 2018 Kaffeenachmittag AWO, 14:30 Uhr, Cäcilienraum 30. Mrz 2018 Forellenverkauf am Angelweiher mit Angelweiherfest, ab 10:00 Uhr April Apr Biereichenfest, Die Strammen (Ostersonntag), ab 10:00 Uhr, Brotdorfer Wald 08. Apr 2018 Kommunion in Brotdorf 15. Apr 2018 Familienwanderung Feuerwehr, ab 09:00 Uhr, FW Gerätehaus 21. Apr 2018 Arbeitseinsatz ASV Brotdorf, 09:00 Uhr, Anglerheim 29. Apr Jahre 7-Buchen Fest, Freundeskreis + DRK, ab 11:00 Uhr, Brotdorfer Wald Mai Mai 2018 Maifest Feuerwehr Brotdorf, Gerätehaus, ab 10:30 Uhr 06. Mai 2018 Floriansempfang der Feuerwehr, Gerätehaus, ab 10:00 Uhr

31 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite Mai 2018 Pfingstfest Pfarrei Brotdorf, Kirche und Pfarrheim Brotdorf + Forellenangeln ASV Brotdorf, 08:00-12:00 Uhr, Angelweiher Mai 2018 Frühlingsfest DRK am Historischen Bahnhof 31. Mai 2018 Fronleichnam - Messe mit Prozession, Mittagessen im Magdalenensaal, CDU Brotdorf Juni Jun 2018 Anangeln ASV Brotdorf, 07:30 Uhr, Weiher Besseringen 10. Jun 2018 Kinder- und Familienfest SPD, 11:00 Uhr, Spielplatz Wild II Jun 2018 Jugend Fußballcamp FC Brotdorf, Seffersbacharena Juli Jul 2018 Ein Dorf boult, Boule-Freunde, Bouleplatz + Sommerfest Bienenzuchtverein, Belegstelle Geisborn 15. Jul 2018 WM-Party, FC Brotdorf, Seffersbacharena 22. Jul 2018 Belegstellenfest, Imker-Kreisverband, Belegstelle Brotdorfer Wald Jul Freeschenfeschd, Schulgelände Brotdorf August Aug 2018 XXL Schnitzeltag + Vereinspokal FC, Seffersbacharena 25. Aug 2018 Saarl. Gardemeisterschaften, TSC Gisingen-Brotdorf, ab 10:00 Uhr, Seffersbachhalle September Sep 2018 Hegeangeln Schwemlingen ASV, 07:30 Uhr, Weiher Besseringen 08. Sep 2018 KiTa Second Hand Markt, 13:00 Uhr, Seffersbachhalle 21. Sep 2018 Erntedankfest Grund-/Förderschule mit OGV, ab 11:00 Uhr, Schulhof 23. Sep 2018 Erntedankfest SaarLandFrauen, 12:00 Uhr, Cäcilienraum + Abgabeschluss Anträge Vereinszuschüsse Oktober Okt 2018 Arbeitseinsatz ASV Brotdorf, 09:00 Uhr, Anglerheim + Halloween Jugend Cup FC Brotdorf, Seffersbacharena 17. Okt 2018 Seniorennachmittag SaarLandFrauen, 14:00 Uhr, Cäcilienraum 21. Okt 2018 Abangeln ASV Brotdorf, 07:30 Uhr, Weiher Besseringen 28. Okt 2018 Seniorentag Ortsrat Brotdorf, 12:00 Uhr, Magdalenensaal Brotdorf November Nov 2018 Aufstellung Veranstaltungskal. 2019, BVG, 19:00 Uhr, Seffersbachhalle 09. Nov 2018 St. Martinsumzug, Kirche + Schulhof, Ortsrat, Andacht um 18:00 Uhr 17. Nov 2018 Sessionseröffnung BCV, 20:11 Uhr, Germania Brotdorf + Arbeitseinsatz ASV Brotdorf, 09:00 Uhr, Angelweiher 18. Nov 2018 Volkstrauertag Ortsrat Brotdorf, Friedhof Dezember Dez 2018 Advent am Eisborn, ab 11:00 Uhr, Am Brunnen Eisborn 02. Dez 2018 Glühweinparty der Feuerwehr, ab 15:00 Uhr, Gerätehaus Dez 2018 Jugendfußball Hallenturnier FC Seffersbachhalle 12. Dez 2018 Advents-Seniorennachmittag der CDU, 14:30 Uhr, Magdalenensaal Dez 2018 Seffersbach Karlsberg Cup FC, Seffersbachhalle 24. Dez 2018 Heilig Morgen JUZ, Jugendzentrum Dorfplatz Pfarrei St. Maria Magdalena Hl. Messe am 2. Weihnachtstag: Die Hl. Messe wird wieder vom Musikverein mitgestaltet. Anschließend ist Gelegenheit den Verein bei einer Türsammlung zu unterstützen. Neujahrsempfang: Nach dem Neujahrsgottesdienst lädt die Kirchengemeinde alle zu einem Empfang in den Magdalenensaal. Sternsingeraktion: Am Sonntag, , ziehen die Sternsinger durch das Dorf. Das Vortreffen ist am Freitag, , ab 10:00 Uhr, im Cäciliensaal. Alle Kinder und Jugendliche sind herzlich zum Mitmachen eingeladen. Wer an diesem Termin verhindert ist und noch mitmachen will, kann sich bei Frau Monika Schmitt, Tel , melden. Die Vorabendmesse am Samstag, , feiern die Sternsinger mit. Hauskommunion: Die nächste Hauskommunion findet am Freitag, , ab 09:30 Uhr (Bezirk 2), und ab 10:00 Uhr (Bezirk 4) sowie am Montag, , ab 09:45 Uhr (Bezirk 3), und ab 10:00 Uhr (Bezirk 1) statt. Krippenandacht der katholischen Frauengemeinschaft Brotdorf: Die katholische Frauengemeinschaft lädt am Mittwoch, , 15:00 Uhr, in der Pfarrkirche (Werktagskapelle) zu einer Krippenandacht ein. Anschließend sind alle, auch Nichtmitglieder, zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im Magdalenensaal eingeladen. Jugendzentrum Kidztown Brotdorf e.v. Am Samstag, , 18:00 Uhr, findet im JUZ eine Generalversammlung statt. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Änderung der Vereinssatzung. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. TuS Brotdorf Freitag, , Seffersbachhalle: 18:30 Uhr D2m HC Dillingen/Diefflen, 20:00 Uhr TuS Herren2 TV Birkenfeld/ Nohfelden Feuerwehr Löschbezirk Brotdorf Hauptversammlung: Die Hauptversammlung mit Wahl des Löschbezirksführers und stellvertretenden Löschbezirksführers findet am Samstag, , 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Brotdorf statt. Alle aktiven Feuerwehrangehörigen von Brotdorf werden um Teilnahme gebeten. Merchingen Ortsvorsteher Helmut Hoff Telefon Mail: ov-merchingen@merzig.de Pfarrei St. Agatha Sternsinger: Am Mittwoch, , 17:00 Uhr, werden die Gewänder im Pfarrheim anprobieren. Am Samstag, , 09:00 Uhr, treffen sich die Kinder im Pfarrheim, um 09:30 Uhr findet die Aussendung in der Pfarrkirche statt. Den Dankgottesdienst feiern alle am Sonntag, , 09:30 Uhr. Neujahrsempfang: Der Neujahrsempfang des Kirchengemeinderates St. Agatha Merchingen findet am Freitag, , 19:00 Uhr, im Pfarrheim statt. MV Merchingen Am Freitag, , 19:00 Uhr, findet die Generalprobe für Weihnachten statt. An Heiligabend treffen sich die Musiker um 15:30 Uhr zum Einspielen in der Kirche, Beginn des Konzerts ist um 16:00 Uhr in der Kirche.

32 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Harlingen Ortsvorsteherin Christa Berg Telefon Mail: Mitteilung der Ortsvorsteherin Kirchenmusikalische Andacht des Männergesangvereins Harlingen: Am Freitag, 29. Dezember 2017, um 17 Uhr veranstaltet der Männergesangverein Harlingen sein traditionelles Weihnachtskonzert in der Marienkapelle in Harlingen, in diesem Jahr in Form einer Kirchenmusikalischen Andacht zur Weihnachtszeit. Unterstützt wird er wie bei den letzten Auftritten von den Sängern des Kirchenchores Merchingen. Weitere Mitwirkende sind ein Bläserensemble des Musikvereins Bietzen und Frederic Horf an der Orgel, die musikalische Leitung hat Peter Meiers. Kaplan Johannes Kerwer wird die Feier als Zelebrant leiten. Die Andacht wird am Sonntag, 14. Januar 2018 um 18 Uhr in der Pfarrkirche St, Agatha in Merchingen wiederholt. Am Ende der Andacht wird bei einer Türkollekte um eine Spende für die Unterhaltung der Kirchenbauten gebeten. Christa Berg Bietzen Ortsvorsteher Michael Gebhardt Telefon Mail: Uwe Jockers stellte in Bietzen sein Buch 300 Jahre Schulgeschichte Bietzerberg vor Er hat recherchiert, Quellen evaluiert und in aufwändiger Hingabe transkribiert, um die Geschichte der Schulbildung in Bietzen zusammenzufassen. Die Ergebnisse seiner jahrelangen Recherche hat Uwe Jockers nun in seinem Buch 300 Jahre Schulgeschichte Bietzerberg gebündelt und veröffentlicht. Am stellte der Autor sein Werk im Pfarrheim in Bietzen vor und nahm die Zuhörer mit auf eine Zeitreise in die Anfänge der Schulgeschichte ihres Ortes. Nach der offiziellen Begrüßung durch den Heimatkundlichen Verein Bietzerberg e.v. begann die Lesung des Autors, der zu Beginn die Reaktionen auf sein Vorhaben schilderte. 80 bis 85 Prozent gingen über das Thema hinweg, 5 bis 10 Prozent fanden das Vorhaben gut und der Rest wunderte sich darüber, dass die Schulgeschichte bereits vor 300 Jahren begann, erzählte Uwe Jockers, der oft gefragt wurde, ob er diese These beweisen konnte. Dass er dies tatsächlich kann, zeigen die historischen Zeugnisse und Urkunden, die er in seinem Buch näher beleuchtet. Darin sind ebenfalls 150 Klassenbilder samt Namen der Schüler abgedruckt, auf die er während seiner Nachforschung stieß. Thema des Abends waren die Anfänge der Schulgeschichte vor 300 Jahren. Wer heute an die Schule denkt, verbindet damit seine eigene Schulzeit und die drei Hauptfähigkeiten, die man daraus mitnimmt: Rechnen, Lesen und Schreiben, wie Uwe Jockers hervorhob. Mithilfe von Kaisern wie Karl der Große, der eine einheitliche Schrift einführte die karolingische Minuskel -, der Kirche und der späteren Erfindung des Buchdrucks durch Gutenberg, eröffneten sich neue Möglichkeiten für das Schulwesen. Christliche Schulen wurden errichtet und in Straßburg gab es bald darauf schon die allgemeine Schulpflicht. Im Saarland wurden die Pfarrer von den Kurfürsten dazu verpflichtet, Schulen zu bauen und als Lehrer zu fungieren. Der erste eigene Pfarrer in Bietzen mit einer eigenen Kirche ist aus dem Jahr 1527 bekannt und hieß Matthias. Somit kann ein Anfang des Unterrichts für Kinder durch den Pfarrer auf dem Bietzerberg unter Berücksichtigung der Vorschriften der jeweiligen Bischöfe vor rund 500 Jahren angenommen werden. Neben den geistlichen gab es die weltlichen Lehrer, die meist nach der Ernte im Winter und oft unregelmäßig - unterrichteten. Mit dem ersten weltlichen Lehrer Johannes Bitano ab 1695 in Bietzen ist ein Schulbetrieb in einer einklassigen Schule im Winter seit über 300 Jahren belegbar, sagte Uwe Jockers. Alle drei Ortschaften - Bietzen, Harlingen und Menningen - kamen auf eine Anzahl von rund 100 Kindern, von denen nicht alle die Schule besuchten. Ab 1818 fand der Unterricht auch im Sommer statt. Da ein entsprechendes Schulgebäude fehlte, wurde die Bildung anfangs noch in der Kirche vermittelt. Das erste Schulgebäude wurde 1739 in einem Visitationsbericht des Archidiakons von Trier aufgeführt und somit ist seit rund 270 Jahren eine gebäudegebundene Schule belegt, schilderte der Autor. Mit dem Bau eines dritten Schulhauses in Bietzen im Jahr 1823 richtete man eine Mädchen- und eine Jungenklasse ein. Somit kann der Schulunterricht für Mädchen seit mindestens 200 Jahren angenommen werden und ist seit 180 Jahren belegbar. Eine Schulschwester, vermutlich eine Ordensschwester, unterrichtete die Mädchenklasse bis Der Autor beschränkte seine Nachforschung nicht nur auf Bietzen, sondern holte auch Erkundigungen über Harlingen und Menningen ein. Aufgrund steigender Kinderzahlen und des beschwerlichen Weges nach Bietzen wurde 1842 eine eigene Schule in Menningen gebaut, mit einem Lehrer und 40 Kindern. Ab diesem Zeitpunkt gab es in Bietzen erneut nur eine Klasse mit einer Lehrperson. Bis zur Schließung im Jahr 1972 bestand die selbständige Schule in Menningen somit 130 Jahre. Als erste namentlich bekannte Lehrerin übernahm 1867 Barbara Reinhard nach der erneuten Teilung der Klassen in Bietzen die Mädchenklasse. Die Schülerzahlen stiegen 1870 in den zwei Klassen in Bietzen auf 109 und in der einklassigen Schule in Menningen auf 51. Es folgte 1885 der Bau eines Mädchenschulhauses in Bietzen für insgesamt 124 Kinder in zwei Klassen. Ein weiteres Schulhaus, das später Knabenschulhaus genannt wurde, errichtete man 1908/1909 in der heutigen Menninger Straße 58 als fünftes Schulhaus in Bietzen besuchten in Bietzen 183 Kinder drei Klassen und Menningen hatte in einer Klasse 93 Kinder. In Menningen übernahm 1912 Canaris Paula bei insgesamt 100 Kindern die zweite Klasse.

33 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/ Dezember 2017 Seite 33 Wegen des fehlenden zweiten Schulsaales wurde von der Regierung Wechselunterricht verordnet. Darauf wurde nach Jockers Worten folgerichtig auch in Menningen ein zusätzliches Schulhaus geplant und gebaut. Die Einweihung war im Juli Trotz verschiedener vergeblicher Versuche schied Harlingen 1960 aus dem gemeinsamen Schulverband Bietzen/Harlingen aus und baute ein eigenes Schulhaus für anfangs 60 Kinder und zwei Lehrpersonen, erläuterte Jockers. Die Schule hatte aber am Ende mit rund 100 Kindern nicht lange Bestand und wurde 1970 nach nur zehn Jahren bestehender Eigenständigkeit geschlossen. Das Schulwesen auf dem Bietzerberg hat in den vergangenen rund 500 Jahren Höhen und Tiefen erlebt. Oft musste das Lehrpersonal nicht nur um das eigene Einkommen, sondern auch um die Ausstattung dieser Trivial,- Dorf,- Volks- oder Zwergschulen kämpfen, hielt Uwe Jockers am vergangenen Mittwoch fest. Dennoch geben ihm zufolge eine Reihe erfolgreicher Personen Zeugnis vom erfolgsgekrönten Einsatz der Lehrpersonen. Die Motivation für sein Werk bekam er, weil er bei dem Buch Dokumentation Bietzerberg 2002, welches zur 1050-Jahr- Feier erschien, mitwirkte. Da er dabei nur einen Bruchteil der Geschichte wiedergeben konnte, ließ ihn das Thema nicht mehr los. Seither arbeitete er fast 20 Jahre kontinuierlich an seinem Buch, das auf mehr als 600 Seiten über die Anfänge der Schulgeschichte in Bietzen und Umgebung informiert und diese archiviert. Der Erste Beigeordnete der Kreisstadt Merzig, Dieter Ernst, zeigte sich tief beeindruckt von dem fundierten Wissen des Autors und bedankte sich für den hochinteressanten Vortrag, der zeige, dass Uwe Jockers nicht nur die Schule, sondern auch Bildung allgemein ein Herzensanliegen ist. Wer sich ein Exemplar des Buchs 300 Jahre Schulgeschichte auf dem Bietzerberg sichern möchte, kann sich an folgende Verkaufsstellen wenden: Uwe Jockers und Johannes Kiefer in Bietzen, bei Peter Meiers aus Harlingen und bei Therese Schmitt in Menningen. Der Stückpreis beträgt 40 Euro. Pfarrei St. Martin Kirchenmusikalische Andacht: Am Freitag, , 17:00 Uhr, findet in der Kapelle Harlingen eine kirchenmusikalische Andacht unter Mitwirkung des MGV Harlingen, unterstützt durch die Sänger des Kirchenchors Merchingen, eines Bläserensembles des Musikvereins Bietzen und Frederic Horf an der Orgel statt. Die musikalische Leitung hat Peter Meiers, Zelebrant ist Kaplan Johannes Kerwer. Sternsingeraktion: Zu einem Vortreffen sind alle, die mitmachen wollen, am Freitag, , 11:00 Uhr, in das Pfarrheim St. Martin eingeladen. Wer an diesem Treffen verhindert ist, aber trotzdem mitmachen möchte, kann sich auch telefonisch unter anmelden. Die Sternsingeraktion findet am Samstag, , statt. Das Hochamt am feiern die Sternsingergruppen mit. Messdienerprobe: Die Messdienerprobe vor Weihnachten findet am Freitag, , 10:30 Uhr, statt. Hauskommunion: Die nächste Hauskommunion ist am Freitag, , ab 16:00 Uhr. Harmonika Orchester Bietzen Am Samstag, , findet die diesjährige Winterwanderung statt. Treffpunkt ist um 16:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus in Bietzen. Die Wegstrecke beträgt 5-6 km (einfacher Weg). Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen. Eine Teilnahme ist auch mit dem PKW möglich. Anmeldung und weitere Informationen beim Vorsitzenden Werner Ludwig, Tel.: 6846 bis möglich. Musikverein Cäcilia Bietzen Hl. Messe am 2. Weihnachtsfeiertag: Traditionell wird die Heilige Messe in der Pfarrkirche Bietzen vom Musikverein musikalisch gestaltet. Der Dirigent Simone Littera beendet nach 5 Jahren zum seine Dirigentschaft und möchte sich musikalisch mit einem schönen Weihnachtsprogramm verabschieden. Die Musiker treffen sich um 08:45 Uhr zum Einspielen in der Pfarrkirche. Jugendorchester: Am Freitag, , 14:00 Uhr, findet die letzte Musikprobe für dieses Jahr im Proberaum in Bietzen statt, anschließend Wanderung zum Fischerberghaus. Menningen Ortsvorsteher Franz-Josef Klein Telefon Mail: ov-menningen@merzig.de Christine Oehm feierte 90. Geburtstag Am Sonntag feierte Christine Oehm mit der Familie und Freunden im Ellerhof ihren 90. Geburtstag. Unter den zahlreichen Gästen war auch die Beigeordnete der Kreisstadt Merzig, Rosi Gruhn. Sie überbrachte die Grüße und Glückwünsche der Ministerpräsidentin, der Landrätin und des Bürgermeisters der Kreisstadt Merzig. Christine Oehm wurde am 11. Dezember 1927 in Ratibor/Oberschlesien geboren flüchtete sie nach Deutschland und machte dort eine Lehre zur Schneiderin. In diesem Beruf arbeitete sie noch einige Jahre in Beckingen heiratete sie Alois Oehm aus Menningen und wurde dann Bürgerin des Stadtteil Menningen. Aus der Ehe entstanden 4 Kinder, 4 Enkel und 1 Urenkel. Die Beigeordnete Rosi Gruhn bezeichnete die Jubilarin als eine Frau, die zum Mittelpunkt ihrer Familie und ihres Umfeldes wurde. Sie hielt ihrem Mann, der als Amtsvorsteher tätig war, den Rücken frei, vergaß dabei aber auch ihr eigenes Leben nicht. Sie ist sehr viel gereist und macht dies auch immer noch im hohen Alter von 90 Jahren. Sie nimmt immer noch aktiv am gesellschaftlichen Leben teil und ist geistig noch sehr fit. Christine Oehm war Mitbegründerin des Turnvereins und war dort immer sehr aktiv. So hat sie über viele Jahre die Fasnachtskostüme für die Vereinsmitglieder genäht. Heute lebt sie immer noch im eigenen Haus, versorgt sich selber und freut sich über die Besuche der Familie. HilbRingen Ortsvorsteher Stefan Dorbach Telefon Mail: ov-hilbringen@merzig.de DRK OV Fitten/Hilbringen/Ballern Am Mittwoch, , 19:30 Uhr, treffen sich die Helfer im DRK-Depot zum Ausbildungsabend und anschließendem Aufbau für den Blutspendetermin. Am Donnerstag, , 14:00 Uhr, treffen sich die Helfer für die Küche und um 15:45 Uhr die Helfer für den Spenderaum im Bürgerhaus Ballern-Fitten.

34 Seite Dezember 2017 Neues aus Merzig, Ausgabe 51/2017 Fitten Ortsvorsteher Matthias Görgen Telefon Mail: DRK OV Fitten/Hilbringen/Ballern Am Sonntag, , 15:00 Uhr, findet im DRK-Depot in Hilbringen die Mitgliederversammlung statt. Auf der Tagesordnung stehen die Jahresberichte und Aktivitäten in Alle Mitglieder des Ortsvereins sind herzlich eingeladen. SchweMlingen Ortsvorsteherin Maria Bänsch-Schnur Telefon Mail: MV St. Hubertus Schwemlingen e.v. Orchesterprobe: Die letzte Probe für dieses Jahr findet am Freitag, , 19:30 Uhr, im Proberaum statt. Zur ersten Probe im neuen Jahr trifft sich das Orchester am Freitag, , 19:30 Uhr, im Proberaum. Auftritte: Das Orchester umrahmt auch in diesem Jahr die Christmette in Schwemlingen musikalisch. Treffpunkt 17:15 Uhr, Kirche Schwemlingen. Jahreshauptversammlung: Am Sonntag, , 18:00 Uhr, findet die ordnungsgemäße Jahreshauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 im Proberaum des MV statt. Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen. Tennisclub Blau-Weiß e.v. Alle Mitglieder und Freunde des Vereins sind am Samstag, , ab 19:00 Uhr, zum gemütlichen Jahresausklang ins Clubhaus Zum Netzroller eingeladen. Wer am Essen teilnehmen möchte, meldet sich bitte unter Tel bis zum an. DRK-Ortsverein Schwemlingen Für alle Helfer findet am Freitag, , ab 19:00 Uhr, im Kaminzimmer des Schwemlinger Hofs ein Familienund Helferabend statt. Hierzu sind auch die jeweiligen Partner herzlich eingeladen. Ballern Ortsvorsteherin Angelika Conrad Telefon Mail: Neuwahl der Löschbezirksführung Ballern Am Samstag, fand die Neuwahlen der Löschbezirksführung der Freiwilligen Feuerwehr Merzig im Löschbezirk Ballern statt. Markus Thurn wurde als neuer Löschbezirksführer und Patrick Zimmer als Stellvertreter für sechs Jahre im Löschbezirk gewählt. Lustige Sänger Am Freitag, , 17:00 Uhr, singen die Lustigen Sänger auf dem Weihnachtsmarkt in Merzig im Rathaus- Innenhof. Weiler Ortsvorsteher Michael Merl Telefon 06861/ Mail: Pfarreiengemeinschaft Merzig-Hilbringen Sternsinger: Am Dienstag, , 11:00 Uhr, treffen sich die Sternsinger in der Kapelle. Mechern Ortsvorsteherin Hedwig Groß Telefon Mail: Mitteilung der Ortsvorsteherin Erinnerungen Fremersdorf Mechern: Der Heimatkunde Arbeitskreis hat ein Heft herausgebracht, das sich mit der Geschichte Fremersdorf, Mechern und Hilbringen befasst. Es umfasst 58 Seiten, ist für 6,00 Euro erhältlich und kann bei mir bestellt werden. Ein Probeexemplar liegt zum Anschauen bei mir bereit! Tel Vertretung der Ortsvorsteherin: Vom bis einschließlich werde ich von der stellvertretenden Ortsvorsteherin vertreten. Hedi Groß DRK-Ortsverein Mechern DRK-Neujahrskaffee: Der Neujahrskaffee für Senioren ist für Sonntag, , vorgesehen. Nähere Informationen im ersten Heft Neues aus Merzig im Januar. Mondorf Ortsvorsteher Carsten Weber Telefon 06861/ Mail: Mitteilung des Ortsvorstehers Fortführung Oldie Abend: In diesem Jahr feierte die Mondorfer Benefizveranstaltung (Oldie Abend) ihr 25jähriges Jubiläum. Während dieser Zeit wurden über Euro Spenden gesammelt und größtenteils der Elterninitiative krebskranker Kinder im Saarland zur Verfügung gestellt. Mit der diesjährigen Veranstaltung endete nun die Tätigkeit des kompletten Teams unter Leitung von Toni Palumbo.

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS / 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18

Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016

Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Amtsblatt Nr. 29/2016 ausgegeben am: 24. November 2016 Nr. Gegenstand 1 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen, Umlegungsverfahren XX Am Wüstenknapp 2 Bekanntmachung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Stand: Januar 2016 1 7-77 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom 09.05.1997 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom Gebührensatzung für die Städtischen Friedhöfe Hemer vom 01.03.2014 Aufgrund 1. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung)

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den EURO (EURO-Anpassungs-Satzung) Große Kreisstadt Bretten Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den O (O-Anpassungs-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2, 5 a, 6, 8, 9, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO

Übergangsheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge 50/02 HdO Übergangsheime für Aussiedler 50/02 und ausländische Flüchtlinge 68. Erg. Lief. 1/2003 HdO Satzung über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Neuss für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge

Mehr

Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 4. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg

Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am Nr. 4. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, Winterberg Jahrgang 2011 Herausgegeben zu Winterberg am 25.03.2011 Nr. 4 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom 22.09.2010 Auf Grund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen - 1 - Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen Aufgrund des 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997,

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Northeim

Amtsblatt für die Stadt Northeim Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

Anschließend nichtöffentliche Sitzung 96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtsblatt für den. Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S. Nr Jahrgang. Peine, den 25. Juli 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 14 43. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 25. Juli 2014 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 88 88 82. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Vechelde, Gemeindeteil Sonnenberg mit

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 5 vom 13.02.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 02.02.04 Bekanntmachung einer Mitteilung über die amtliche Futter-

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR.

AMTSBLATT. Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 1. JUNI 2006 NR. 22 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches

Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches 6/08 Amtsblatt der 11.07.2008 Inhalt Seite 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte - Aufgebot eines Sparkassenbuches Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung 70.02 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemach t Inkrafttreten 16.12.1993 ----

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

gez. Wingenfeld Stadtbaurat

gez. Wingenfeld Stadtbaurat AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 21. Januar 2015 Nummer 2 Inhalt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Stadtbezirk Beuel Ortsteil Vilich-Müldorf Inkrafttreten einer

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom

Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Amtsblatt Stadt Halberstadt Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Leitfaden Zwangsversteigerung

Leitfaden Zwangsversteigerung Leitfaden Zwangsversteigerung Die nachstehenden Erläuterungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über das sehr komplexe Zwangsversteigerungsverfahren geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung) Auf Grund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.

Mehr

S A T Z U N G. Die Kreisstadt Neunkirchen erlässt aufgrund des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

S A T Z U N G. Die Kreisstadt Neunkirchen erlässt aufgrund des 12 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes 62.80-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Gebühren (Abwassergebührensatzung) für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen bzw. für die Schlammbeseitigung aus Hauskläranlagen

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.Juli 1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV NRW 2023), geändert

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Für die Mitteilungen vom 04.08.2016: Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) vom 28. Juli 2016 Der Gemeinderat der Gemeinde Plüderhausen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich 2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung

Mehr

Satzung der Stadt Schwarzenbek über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Anlage 3 Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben) Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, 04.05.2016 Geschäfts-Nr. Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/15 16816 Neuruppin Tel. (03391) 39 50 (Bitte bei allen Schreiben angeben) Zwangsversteigerung

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG Aufgrund der 5 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. S A T Z U N G Ü B E R D I E ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE B E N U T Z U N G V O N K I N D E R T A G E S E I N R I C H T U N G E N D E R S T A D T G Ö P P I N G E N Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr