Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Unterrichtsversorgung im Fach Kunst Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert sie dem durchgängig und fachlich qualifizierten Unterricht im Fach Bildende Kunst auch im Vergleich mit dem Fach Musik in Baden- Württemberg beimisst; 2. wie viele fachfremd unterrichtende Personen zur Zeit an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Realschulen im Fach Bildende Kunst eingesetzt werden und wie sich die Zahl der fachfremd Unterrichtenden in der Grundschule darstellen wird, wenn dort das Fach Bildende Kunst ab 2015 wieder eigenständig unterrichtet wird; 3. inwiefern es einen Mangel an in staatlichen Akademien und Kunsthochschulen ausgebildeten Kunsterzieherinnen und Kunsterziehern am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule gibt (mit Prognose über die erwartete weitere Entwicklung); 4. inwiefern sie einen Zusammenhang zwischen den Zulassungszahlen an den beiden Kunsthochschulen in Karlsruhe und Stuttgart und dem Kunsterziehermangel sieht (mit Angabe der Zahl der zugelassenen und abgewiesenen Be - werber); 5. wie sich die Zahl der Referendare, die an den Staatlichen Studienseminaren ihre Prüfungen für das Fach Bildende Kunst absolvieren, in den vergangenen Jahren entwickelt hat; 6. ob sie die Befürchtung teilt, dass durch die letzte Neuordnung der Studiengänge an Pädagogischen Hochschulen (LPO 2011) und durch die bevorstehende Neuregelung (ab Wintersemester 2015/2016) ein Fachlehrermangel strukturell produziert werden könnte, da die Studierenden weniger Fächer belegen müssen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. ob es zutrifft, dass es einen neuen Drittstudiengang Kunstwissenschaft gibt, der zum Unterrichten in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen berechtigt, der jedoch ausschließlich theoretisch orientiert ist, während in den Schulen die praktisch-gestalterische Arbeit eine wichtige Rolle spielt; 8. inwieweit die eigen-künstlerischen Qualifikationen für angehende Kunsterzieher an den weiterführenden Schulen mit denen von angehenden Musiklehrern vergleichbar sind und ob vorgesehen ist, das entsprechende Qualifikations - niveau (künstlerisches Vollstudium) im Bereich der Kunstpädagogik abzu - senken; 9. welche Hochschulqualifikationen insbesondere auch für Bewerber aus anderen Bundesländern und dem europäischen Ausland für die Übernahme in den Schuldienst an baden-württembergischen Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Realschulen im Kunstbereich vorausgesetzt werden; 10. durch welche Maßnahmen sie den fachlich-qualifizierten durchgängigen Unterricht im Fach Bildende Kunst gewährleisten bzw. verbessern will Kurtz, Traub, Müller, Dr. Stolz, Röhm, Wacker, Wald CDU Begründung Aktuell verdichten sich die Anzeichen, dass sich die Unterrichtsversorgung bezüglich ausgebildeter Kunstpädagogen verschlechtern könnte. Gleichzeitig wird von zunehmend fachfremd arbeitenden Lehrkräften berichtet, die über eine Art Schnellbleiche in den Kunstunterricht kommen. Angeblich sollen zudem Leh - rerinnen und Lehrer durch ein neues Drittfach Kunstwissenschaft in die Lage versetzt werden, in der Unter- und Mittelstufe der Gymnasien Kunst zu unterrichten. Dieser Antrag zielt darauf, die momentan unklare Informationslage zu verbessern. Trotz des Fachlehrermangels besteht der Eindruck, dass zu wenig Studierende für ein Studium auf einer der beiden Kunstakademien in Stuttgart und Karlsruhe zugelassen werden. Zudem wird die Gefahr gesehen, dass durch die Neuordnung der Studiengänge an Pädagogischen Hochschulen (LPO 2011) ein Fachlehrermangel entstehen könnte, da die Studierenden zulasten des Wahlpflichtbereichs einen größeren Pflichtbereich belegen müssen. Dies hat schon jetzt zu einem Rückgang der Studierendenzahlen z. B. in Kunst, Musik, Technische Bildung, Physik und Chemie geführt. Befürchtet wird, dass sich mit der Umstellung auf die Bachelor- und Master-Studiengänge, die ab dem Wintersemester 2015/2016 umgesetzt werden soll, diese Problematik verschärfen könnte. So soll im Studiengang für die Grundschule ein Kompetenzbereich (Wahlpflicht) entfallen, im Studiengang Sekundarstufe sollen die Studierenden dann nur noch zwei Fächer belegen. Diese strukturellen Änderungen könnten in der Schulpraxis zu einem verschärften Mangel an Fachlehren in den genannten Fächern führen. Um eine weitere Verschlechterung der Unterrichtsversorgung zu verhindern, werden z. B. offenbar zunehmend Lehrkräfte in allen Schularten fachfremd eingesetzt. Zudem soll ein Erweiterungsstudiengang Kunst als Drittfach in Heidelberg und Tübingen eingerichtet werden, in welchem sich Studierende ohne eigene künstlerische Praxis für den Kunstunterricht am Gymnasium qualifizieren. Diese Maßnahmen werden z. B. vom Fachverband für Kunstpädagogik Landesverband Baden-Württemberg kritisch betrachtet, da dadurch die Qualität des Kunstunterrichts in Gefahr gesehen wird. 2

3 Vor diesem Hintergrund ist es Ziel dieses Antrags, die Einschätzung der Landesregierung zur aktuellen Unterrichts- und Lehrerversorgung im Bereich der Kunst und zu der Qualität des Kunstunterrichts einzuholen. Zudem soll erfragt werden, mit welchen Maßnahmen sie gegen den Fachkräftemangel vorgeht. Stellungnahme Mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 Nr BK/172/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welchen Stellenwert sie dem durchgängig und fachlich qualifizierten Unterricht im Fach Bildende Kunst auch im Vergleich mit dem Fach Musik in Baden-Württemberg beimisst; Die Förderung der musisch-kulturellen Erziehung an den Schulen hat in Baden- Württemberg einen sehr hohen Stellenwert. Die Fächer Kunst und Musik sind als eigenständige Fächer in den Schulen und Bildungsplänen fest verankert. Mit dem neuen Bildungsplan 2016 wird dies auch an der Grundschule wieder deutlicher sichtbar werden. Künftig werden die Fächer Kunst/Werken und Musik wieder als Einzelfächer in die Kontingentstundentafel aufgenommen. Die Fächer Kunst und Musik sind jeweils Studienfächer an den Pädagogischen Hochschulen, Kunst - akademien und Musikhochschulen in den Lehramtsstudiengängen. 2. wie viele fachfremd unterrichtende Personen zur Zeit an Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Realschulen im Fach Bildende Kunst eingesetzt werden und wie sich die Zahl der fachfremd Unterrichtenden in der Grundschule darstellen wird, wenn dort das Fach Bildende Kunst ab 2015 wieder eigenständig unterrichtet wird; Der fachspezifische Unterrichtseinsatz der einzelnen Lehrkräfte wird im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht erhoben. Insofern sind Aussagen zum Umfang von fachfremd erteiltem Unterricht nicht möglich. Zu beachten ist, dass an Grundschulen das Klassenlehrerprinzip gilt, d. h. der Unterricht in den einzelnen Fächern wird i. d. R. nicht von verschiedenen Fachlehrkräften, sondern von Klassenlehrern erteilt. 3. inwiefern es einen Mangel an in staatlichen Akademien und Kunsthochschulen ausgebildeten Kunsterzieherinnen und Kunsterziehern am Gymnasium und an der Gemeinschaftsschule gibt (mit Prognose über die erwartete weitere Entwicklung); Seit Jahren weist das Kultusministerium in den einschlägigen Informationsblättern angehende Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber darauf hin, dass höhere Studienanfängerzahlen im Fach Bildende Kunst wünschenswert wären. Insofern kann es als Erfolg der Schulverwaltung gewertet werden, dass der überwiegende Teil der im Gymnasialbereich zur Verfügung stehenden Stellen zum Schuljahr 2014/2015 mit qualifizierten Lehramtsabsolventinnen und Lehramts - absolventen besetzt werden konnte. Besonders hilfreich waren die frühzeitig im zentralen Portal präsentierten schulbezogenen Stellenausschreibungen, über die ziel- und passgenau die nachgefragten Lehrkräfte für die einzelnen Schulen gewonnen werden konnten. Im zentralen Listenauswahlverfahren wurde ein weiterer Teil der Stellen besetzt. Über 50 Lehrkräfte mit 3

4 Hochschule: dem Fach Bildende Kunst konnten über die unterschiedlichen Einstellungsverfahren zum Schuljahresbeginn 2014 in den öffentlichen Schuldienst eingestellt oder auch in den privaten Schuldienst beurlaubt werden. Aufgrund eingeschränkter regionaler Mobilität der Bewerberinnen und Bewerber, aber auch wegen der nicht ausreichend großen Anzahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber konnten letztlich nicht sämtliche Anforderungen der Schulen erfüllt werden. An den betroffenen Schulstandorten wurden deshalb befristete Vertretungen eingestellt. Dabei werden in erster Linie qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber anderer Schularten oder Lehrkräfte im Ruhestand oder sonstige Bewerberinnen und Bewerber im Unterricht eingesetzt. Auch durch schulinterne Umstrukturierungen sowie entsprechende Versetzungen geeigneter Lehrkräfte konnten noch offene Bedarfe gedeckt werden. 4. inwiefern sie einen Zusammenhang zwischen den Zulassungszahlen an den beiden Kunsthochschulen in Karlsruhe und Stuttgart und dem Kunsterziehermangel sieht (mit Angabe der Zahl der zugelassenen und abgewiesenen Be - werber); Die Zulassungszahlen der letzten fünf Jahre an den Kunsthochschulen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen den Zulassungszahlen und der knappen Bewerberlage wird auf die Antwort zu Ziffer 3 verwiesen. Kunstakademie Karlsruhe Lehramt an Gymnasien Kunsterziehung WS 2009/ / / / /14 Anzahl der Anmeldungen zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums Kunsterziehung davon zur Aufnahmeprüfung zugelassen davon bestanden davon Studienplatz zugeteilt an davon immatrikuliert Hochschule: Kunstakademie Stuttgart Lehramt an Gymnasien Kunsterziehung WS 2009/ / / / /14 Anzahl der Anmeldungen zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums Kunsterziehung davon zur Aufnahmeprüfung zugelassen* davon bestanden davon Studienplatz zugeteilt an davon immatrikuliert *nach Mappenvorauswahl aus Rückstellungen 4

5 5. wie sich die Zahl der Referendare, die an den Staatlichen Studienseminaren ihre Prüfungen für das Fach Bildende Kunst absolvieren, in den vergangenen Jahren entwickelt hat; Die Absolventenzahl im Lehramt an Gymnasien hat sich wie folgt entwickelt: Kurs Anzahl zweite Staatsprüfungen 41 2 (APrOGymn 2004) 47 (APrOGymn 2009) ob sie die Befürchtung teilt, dass durch die letzte Neuordnung der Studiengänge an Pädagogischen Hochschulen (LPO 2011) und durch die bevorstehende Neu - regelung (ab Wintersemester 2015/2016) ein Fachlehrermangel strukturell pro - duziert werden könnte, da die Studierenden weniger Fächer belegen müssen; Ziel der letzten und der aktuellen Reform der Lehrerbildung ist, die Fachlichkeit der Lehrkräfte zu stärken. Die Wahl der Fächer in den Lehramtsstudiengängen obliegt den Studierenden. Im aktuellen Merkblatt des Kultusministeriums wird dargestellt, dass ein Anstieg der Studierendenzahlen im Fach Kunst im Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Real - schulen und im Fach Bildende Kunst im Lehramt an Gymnasien wünschenswert ist. 7. ob es zutrifft, dass es einen neuen Drittstudiengang Kunstwissenschaft gibt, der zum Unterrichten in der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen berechtigt, der jedoch ausschließlich theoretisch orientiert ist, während in den Schulen die praktisch-gestalterische Arbeit eine wichtige Rolle spielt; Nein. Kunstwissenschaft ist kein Studienfach, das in ein Lehramt führt. Die entsprechenden Studienfächer für die Studiengänge ab WS 2015/2016 lauten für das Lehramt Sekundarstufe I Kunst und für das Lehramt Gymnasium Bildende Kunst. Das Fach Kunst kann im Lehramt Sekundarstufe I als Erweiterungsfach studiert werden. 8. inwieweit die eigen-künstlerischen Qualifikationen für angehende Kunsterzieher an den weiterführenden Schulen mit denen von angehenden Musiklehrern vergleichbar sind und ob vorgesehen ist, das entsprechende Qualifikations - niveau (künstlerisches Vollstudium) im Bereich der Kunstpädagogik abzusenken; Die Hochschulen, die die Studienfächer Kunst/Bildende Kunst und Musik für die unterschiedlichen Lehrämter anbieten, sehen künstlerische Eignungsprüfungen vor. Die Eignungsprüfungen liegen bisher und künftig in der Autonomie der Hochschulen. Hinsichtlich der Reform der Lehrerbildung wird das Kultusministerium in einer Rahmenverordnung mit Fachpapieren als Anlage für die Bachelor-/Master-Stu - diengänge, die ab WS 2015/2016 starten, regeln, welcher Rahmen für die Lehramtsstudiengänge vorgesehen ist, das heißt z. B. in welchem Umfang Fachwissenschaft und Fachdidaktik studiert werden. In den Lehrämtern Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik wird der fachwissenschaftliche Anteil im Studium verstärkt, im Lehramt Gymnasium bleibt er auf hohem Niveau erhalten und der Anteil der Fachdidaktik wird angehoben. In den Fachpapieren werden Kompetenzen und Studieninhalte z. B. in Kunst/Bildende Kunst und Musik in den Lehrämtern verbindlich definiert. Die Reform der Lehrerbildung zielt darauf ab, die Qualität der Lehrerausbildung auf hohem Niveau zu sichern und sie gleichzeitig weiterzuentwickeln. Der Professionsbezug in den Lehramtsstudiengängen wird gestärkt. Dies wird von den Hochschulen auch im Zusammenhang mit dem eigen-künstlerischen Qualifikationsniveau der Lehramtsstudierenden umgesetzt. 5

6 9. welche Hochschulqualifikationen insbesondere auch für Bewerber aus anderen Bundesländern und dem europäischen Ausland für die Übernahme in den Schuldienst an baden-württembergischen Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Realschulen im Kunstbereich vorausgesetzt werden; Grundsätzlich setzt eine Tätigkeit als reguläre Lehrkraft im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg die Befähigung für das entsprechende Lehramt im Fach Bildende Kunst und einem Zweitfach oder dem Verbreiterungsfach Bildende Kunst/ Intermediales Gestalten voraus. Diese wird in Baden-Württemberg schulartspezifisch erworben, wobei die Erste Staatsprüfung ein Studium an einer Kunsthochschule bzw. Universität (Lehramt an Gymnasien und für den höheren Dienst an beruflichen Schulen) oder an einer Pädagogischen Hochschule (Lehramt für Grundschulen sowie Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen) abschließt, die Zweite Staatsprüfung am Ende eines schulbezogenen Vorbereitungsdiensts (Referendariat) abgelegt wird. Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern mit einer abgeschlossenen Lehrerausbildung (nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz) im Fach Bildende Kunst und einem Zweitfach oder dem Doppelfach Bildende Kunst steht für das entsprechende Lehramt in gleicher Weise der Zugang in den öffentlichen Schuldient des Landes Baden-Württemberg offen. Lehrerdiplome von Personen, die über eine im Heimatland vollständig abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen und im Schuldienst als eigenständige Lehrpersonen tätig sein können oder es bereits waren, werden in Baden-Württemberg grundsätzlich anerkannt. Liegen wesentliche Unterschiede (z. B. im Hinblick auf Ausbildungsinhalte und/oder Ausbildungsdauer) zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden baden-württembergischen Lehrbefähigung vor, so können diese Defizite durch den Nachweis von Berufs - erfahrung und/oder entsprechende Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) behoben werden. Anschließend ist eine Bewerbung für den öffentlichen Schuldienst möglich. 10. durch welche Maßnahmen sie den fachlich-qualifizierten durchgängigen Unterricht im Fach Bildende Kunst gewährleisten bzw. verbessern will. Für den Bereich Bildende Kunst verfügt das Land mit der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater in Bad Rotenfels über eine eigenständige Fortbildungseinrichtung, deren umfängliches Veranstaltungsangebot sehr gut angenommen wird. Das zentrale Fortbildungsangebot umfasst u. a. die Erlasslehrgänge zu den Schulkunstthemen, Fortbildungsmaßnahmen zu den Schwerpunktthemen der Kursstufe der Gymnasien, schulartübergreifende Fortbildungsmaßnah - men, Weiterbildungsmaßnahmen zu frühkindlichen Themenschwerpunkten und Fortbildungsreihen für fachfremd unterrichtende Lehrkräfte. Die zentralen Veranstaltungen zur Lehrerfortbildung können auch regional und schulintern abgerufen werden. Sie sind für die Teilnehmer kostenfrei. Die Fortbildungsangebote der Akademie Schloss Rotenfels sind entweder speziell für Lehrerinnen und Lehrer konzipiert, die das Fach Kunst nicht im Rahmen ihrer Ausbildung studiert haben oder sind generell für diese Zielgruppe geöffnet. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbreiterung des qualitativen Kunstunterrichts an den Schulen geleistet. Als weitere Fördermaßnahme existiert in Baden-Württemberg das besondere Förderprogramm SCHULKUNST. Im Zentrum für Bildende Kunst und Intermediales Gestalten, das beim Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik angesiedelt ist, werden regionale und landeszentrale Maßnahmen im Bereich Bildende Kunst konzipiert und umgesetzt. Im Förderprogramm SCHULKUNST werden Sonderthemen mit Handreichungen, Fortbildungen, regionalen Ausstellungen und einer zentralen Schulkunst-Landesausstellung schulartübergreifend angeboten und umgesetzt. Kunsterzieher haben damit Gelegenheit, über den Unterricht hinaus der SCHULKUNST und ihrer Tätigkeit eine eigene Wertigkeit zu verleihen. Als Sonderthema arbeitet das Programm derzeit an einer Handreichung SCHULKUNST und Inklusion, die noch im 4. Quartal 2014 erscheinen wird. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 6

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