Berechnung von Schallimmissionen

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1 Bericht-Nr.: 21468/31342/ /BU Berechnung von Schallimmissionen Auftraggeber/ : Tihen GmbH & Co.KG Betreiber Oorstraße Bawinkel Standort der Anlage : Oorstraße Bawinkel (Niedersachsen) Art der Anlage : Anlage zum Mahlen von Futtermitteln (Mühlen) mit einer Produktionsleistung von 300 t Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag genehmigungsbedürftig nach Nummer 7.21 des Anhangs der 4. BImSchV Zuständige Behörde : Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Projekt-Nr. : Durchgeführt von : DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Uwe Bücker Dipl.-Ing. (FH) Klaus Schäfer Oldentruper Straße Bielefeld Telefon: 0521 / uwe.buecker@dekra.com Auftragsdatum : Berichtsumfang : 33 Seiten Bericht + 24 Seiten Anlagen Aufgabenstellung : Berechnung der Schallimmissionen, die durch den Gesamtbetrieb (Bestand und Erweiterung) der Tihen GmbH & Co.KG an den nächstgelegenen Immissionsorten zu erwarten sind DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrates: Handwerkstraße 15 HRB-Nr Stefan Kölbl D Stuttgart Bankverbindung: Geschäftsführer: Telefon (0711) Commerzbank AG Clemens Klinke (Vorsitzender) Telefax (0711) (BLZ ) Kto.-Nr Guido Kutschera Landesbank Baden-Württemberg Wolfgang Linsenmaier (BLZ ) Kto.-Nr Dr. Gerd Neumann

2 Bericht-Nr /31342/ Seite 2 von 33 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite 1 Zusammenfassung 3 2 Beauftragung 6 3 Aufgabenstellung 6 4 Mess-, Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 7 5 Beschreibung der Örtlichkeiten 8 6 Beurteilungskriterien Immissionsorte und Richtwerte Vorbelastung Anlagenzielverkehr 11 7 Beschreibung der Anlage 12 8 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen Allgemeines Berechnungsvoraussetzungen Berechnungsergebnisse 26 9 Einzuhaltende Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen Fahrverkehr auf den öffentlichen Straßen Allgemeines Berechnungsvoraussetzungen Berechnungsergebnisse Qualität der Ergebnisse Schlusswort 33 Anhang

3 Bericht-Nr /31342/ Seite 3 von 33 1 Zusammenfassung Die Tihen GmbH & Co.KG betreibt in Bawinkel an der Straße "Oorstraße 1" eine Anlage zum Mahlen von Futtermitteln (Mühlen) mit einer Produktionsleistung von 300 t Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag. Der Betrieb wurde letztmalig mit dem Bescheid des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: / OL vom genehmigt. Unter diesem Aktenzeichen sind auch Genehmigungen zu den Betriebsänderungen 1 "Erweiterung der Pressen- und Premixanlage" ( ) und "Erweiterung der Rundsiloanlage" ( ) erteilt. Zur Anpassung an zukünftige Markterfordernisse soll die jährliche Produktionskapazität des Betriebes von t auf t (täglich maximal t) erhöht werden. Für die Realisierung der angestrebten Durchsatzmenge ist die Errichtung eines neuen Produktionsgebäudes (im Folgenden neuer Maschinenturm) mit einer neuen Mahl- und Mischlinie, einer separaten Zerkleinerungslinie und einer weiteren Verladeanlage sowie in einer späteren Bauphase eine weitere Pressenlinie geplant. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens benötigt das Unternehmen eine Prognose der Schallimmissionen, die durch den Gesamtbetrieb (Bestand und Erweiterung) der Tihen GmbH & Co.KG an den nächstgelegenen Immissionsorten zu erwarten sind. Die Schallimmissionen durch den Betrieb der Tihen GmbH & Co.KG und der damit verbundenen Betriebsabläufe wurden in früheren Untersuchungen [12] - [16] der DEKRA Umwelt GmbH bzw. der DEKRA Industrial GmbH (jetzt DEKRA Automobil GmbH) in den Jahren 2006 bis 2010 ermittelt und dargestellt. Entsprechend der Beauftragung wurde die Ermittlung der Schallimmissionen auf der Grundlage des bestehenden Rechenmodells durchgeführt. Die seit der letzten Untersuchung [16] hinzugekommenen Schallquellen und die immissionsrelevanten Schallquellen der geplanten Betriebserweiterung wurden auf der Basis von Studienwerten und Untersuchungen der DEKRA Automobil GmbH an vergleichbaren Anlagen berücksichtigt. Die Einwirkdauern (Betriebsdauern) der Schallquellen wurden entsprechend der angestrebten Produktionskapazität von täglich maximal t angepasst. Mit den im Bericht dargestellten Betriebsannahmen und Randparametern sowie den unter Punkt 9 aufgeführten einzuhaltenden Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen ergeben sich gem. TA Lärm die folgend aufgeführten Beurteilungspegel für den Gesamtbetrieb der Tihen GmbH & Co.KG (Bestand und Erweiterung). 1 Änderungsanzeigen.

4 Bericht-Nr /31342/ Seite 4 von 33 Tabelle 1 : Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte Immissionsort Beurteilungspegel L r [(A)] tags / nachts Immissionsrichtwert IRW [(A)] tags / nachts IO01 Ostpreußenstraße 1 51,9 / 39,9 55 / 40 IO02 Mühlenstraße 9 43,2 / 39,4 60 / 45 IO03 Gewerbegebiet 1 47,4 / 45,7 65 / 65 1 IO04 Gewerbegebiet 6 45,8 / 43,6 65 / 50 Danach werden die genannten Immissionsrichtwerte durch den Gesamtbetrieb der Tihen GmbH & Co.KG mit der Erweiterung an allen Immissionsorten während der Tages- und Nachtzeit unterschritten bzw. nachts am Immissionsort IO01 erreicht. Gemäß den Regelungen der TA Lärm ist der Gesamtbetrieb der Tihen GmbH & Co.KG (Bestand und Erweiterung) als Zusatzbelastung zu behandeln. Die durch die umliegenden Gewerbebetriebe verursachte Geräuschsituation wird durch die Vorbelastung beschrieben. Die energetische Addition aus Vor- und Zusatzbelastung ergibt die Gesamtbelastung am Immissionsort, die mit den gebietsbezogenen Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Bei einer Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um mindestens 6 (A) (durch die Zusatzbelastung) kann auf eine Untersuchung der Vorbelastung verzichtet werden (vgl. Punkt 6.2 "Vorbelastung"). Am Immissionsorten IO01 werden die Immissionsrichtwerte tags und nachts, am I002 nur während der Nachtzeit um weniger als 6 (A) unterschritten. Nachtzeit: Nach den vorliegenden Informationen findet während der Nachtzeit bei den umliegenden Gewerbebetrieben keine Nutzung statt. Unter Berücksichtigung dieser Annahme kann der Immissionsrichtwert nachts vom Betrieb der Tihen GmbH & Co.KG allein ausgeschöpft werden. Tageszeit: Der südliche Bereich auf dem Gelände des ehemaligen Natursteinwerks Bawinkel wird durch die Firma Haus-Bau-Service Lonnemann in geringem Umfang als Lager- und Abstellraum genutzt. Vereinzelt sind hier (tags) Lkw-Fahrbewegungen zu verzeichnen. Von den weiteren Gewerbebetrieben sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten - Entfernung und Abschirmung durch Gebäude, vor allem der Fa. Tihen - am Immissionsort I001 tags keine relevanten Schallimmissionen zu erwarten. Weitere Gewerbebetriebe können sich zwischen dem Betriebsgelände der Fa. Tihen und dem Immissi- 1 An Büros und Schulungsräumen ist nach den Kommentaren der Umweltministerien der Länder und der Landesumweltämter zur TA Lärm, die Beurteilung auf den Tageszeitraum zu beschränken, da dieser Zeitraum den üblichen Zeiten und deren Nutzung entspricht. Bei nächtlicher Nutzung ist demnach der Richtwert vom Tag auch im Nachtzeitraum anzusetzen.

5 Bericht-Nr /31342/ Seite 5 von 33 onsort IO01 nicht ansiedeln. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten durch die Gesamtheit der gewerblichen Nutzungen (Vor- und Zusatzbelastung) ist u.e. somit nicht zu erwarten. Im Rahmen der früheren Untersuchungen konnte ausgehend vom Betrieb der Tihen GmbH & Co.KG im Umfeld der Immissionsorte keine relevanten tieffrequenten Schallimmissionen festgestellt werden. Seit der letzten Untersuchung wurde im nördlichen Hallenbereich in einer (zusätzlichen) Einhausung aus Mauerwerk ein BHKW eingerichtet. Die Zu- und Abluftkanäle des BHKW sind mit Schalldämpfern ausgestattet und führen auf das Dach der Halle. Das Abgas wird einer Dampfkesselanlage zugeführt und dann ebenfalls schallgedämpft über einen Kamin (Höhe ca. 30 m) an der Nordfassade des bestehenden Maschinenturms abgeleitet. Relevante tieffrequente Schallimmissionen sind u.e. nicht zu erwarten. Nach Angaben des Betreibers liegen auch keine Hinweise oder Anwohnerbeschwerden zu tieffrequenten Schallimmissionen in den umliegenden Wohnnutzungen bzw. schutzbedürftigen Räumen vor. Eine Messung tieffrequenter Schallimmissionen innerhalb schutzbedürftiger Räume entsprechend der DIN [5] wurde auftragsgemäß nicht durchgeführt. Neben dem Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten sind in der TA Lärm auch Spitzenwertbegrenzungen vorgesehen. In der folgenden Tabelle sind die berechneten Spitzenwerte aufgeführt, die durch den Gesamtbetrieb (Bestand und Erweiterung) der Tihen GmbH & Co.KG zu erwarten sind. Tabelle 2 : Spitzenpegel und Spitzenwertbegrenzungen Immissionsort Spitzenpegel L max [(A)] tags / nachts Spitzenwertbegrenzung L max,zul [(A)] tags / nachts IO01 Ostpreußenstraße 1 79 / / 60 IO02 Mühlenstraße 9 78 / / 65 IO03 Gewerbegebiet 1 75 / / 95 1 IO04 Gewerbegebiet 6 62 / / 70 Damit werden die genannten Spitzenwertbegrenzungen während der Tages- und Nachtzeit durch den Gesamtbetrieb an allen Immissionsorten unterschritten. 1 An Büros und Schulungsräumen ist nach den Kommentaren der Umweltministerien der Länder und der Landesumweltämter zur TA Lärm, die Beurteilung auf den Tageszeitraum zu beschränken, da dieser Zeitraum den üblichen Zeiten und deren Nutzung entspricht. Bei nächtlicher Nutzung ist demnach der Richtwert und die Spitzenwertbegrenzung vom Tag auch im Nachtzeitraum anzusetzen.

6 Bericht-Nr /31342/ Seite 6 von 33 Der Anlagenzielverkehr der Tihen GmbH & Co.KG nutzt die Lengericher Straße als Zuwegung zum Betriebsgelände. Mit den unter Punkt 10.2 aufgeführten Parametern berechnet sich am maßgebenden Immissionsort IO01 für den Tageszeitraum ein Beurteilungspegel von L r = 52 (A) und für den Nachtzeitraum ein Beurteilungspegel von L r = 39 (A). Damit werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sowohl für den Tageszeitraum von IGW = 59 (A), als auch für den Nachtzeitraum von IGW = 49 (A) durch den Anlagenzielverkehr unterschritten. Auf Punkt 9 "Einzuhaltende Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen" sowie Punkt 10 "Qualität der Ergebnisse" wird verwiesen. Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. 2 Beauftragung Mit Datum vom wurde die DEKRA Automobil GmbH - Industrie, Bau und Immobilien von der Tihen GmbH & Co.KG mit der Durchführung der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 3 Aufgabenstellung Die Tihen GmbH & Co.KG beabsichtigt im Betrieb an der Oorstraße 1 in Bawinkel die Erweiterung der Produktionskapazität von t/a auf t/a.(täglich maximal t) sowie die Errichtung eines neuen Produktionsgebäudes (neuer Maschinenturm). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollen die Schallimmissionen ermittelt werden, die durch den Gesamtbetrieb (Bestand und Erweiterung) an den nächstgelegenen Immissionsorten zu erwarten sind. Die Ermittlung der Beurteilungspegel soll auf der Grundlage des bestehenden Rechenmodells erfolgen. Es sollen die Daten der vorhandenen Schallquellen herangezogen und mit den seit der letzten Untersuchung hinzugekommenen Schallquellen ergänzt werden. Die immissionsrelevanten Einwirkdauern aller Schallquellen werden entsprechend der geplanten Produktionskapazität (maximal t/d) berücksichtigt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Werte sollen Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen bzw. berücksichtigt werden.

7 Bericht-Nr /31342/ Seite 7 von 33 4 Mess-, Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen [1] TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm); August 1998 [2] DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; Oktober 1999 [3] DIN EN Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie, April 2001 [4] DIN Mittelung von Schallpegeln; Juni 1990 [5] DIN Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft; März 1997 [6] DIN Bbl.1 Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen, März 1997 [7] 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung", Ausgabe 1990 [8] RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen", August 1990 [9] Studie Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Ausgabe 1995 [10] Merkblatt Nr. 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen, Ausgabe 1999 Des Weiteren standen folgende Unterlagen zur Verfügung: [11] Planunterlagen zur vorgesehenen Betriebserweiterung der Tihen GmbH & Co.KG [12] Berechnung von Schallimmissionen der Tihen GmbH & Co. KG durch die DEKRA Umwelt GmbH (jetzt DEKRA Automobil GmbH), Bericht Nr.: 1143/12418 LL vom [13] Berechnung von Schallimmissionen im Rahmen einer Anlagenänderung (Erhöhung der Produktionsmenge) der Tihen GmbH & Co.KG, Bericht- Nr. 1143/2633 LL der DEKRA Umwelt GmbH (jetzt DEKRA Automobil GmbH) vom [14] Schalltechnische Stellungnahme zur Einrichtung einer weiteren Pressenlinie im Betrieb der Tihen GmbH & Co.KG, der DEKRA Umwelt GmbH (jetzt DEKRA Automobil GmbH) vom [15] Schalltechnische Stellungnahme zur Änderung der Anlieferungszeiten (06.00 Uhr Uhr) im Betrieb der Tihen GmbH & Co.KG, der DEKRA Umwelt GmbH (jetzt DEKRA Automobil GmbH) vom [16] Schalltechnische Stellungnahme zur Erhöhung der Lagerkapazität im Betrieb der Tihen GmbH & Co.KG, der DEKRA Industrial GmbH (jetzt DEKRA Automobil GmbH) vom

8 Bericht-Nr /31342/ Seite 8 von 33 5 Beschreibung der Örtlichkeiten Der zu betrachtende Betrieb befindet sich in Bawinkel an der Straße "Oorstraße 1". Fliesenverlegebetrieb Bauunternehmen Motorradhandel Autohändler Bau + Transportunternehmen Türen-Bau IO04 IO03 Haus-Bau-Service IO02 IO01 Abbildung 1 : Übersichtsplan, (Betriebsgelände Tihen GmbH & Co.KG ) Das Betriebsgelände der Tihen GmbH & Co.KG liegt südlich in dem Gewerbegebiet "Bawinkel, Oorstraße". Das Gewerbegebiet wird südlich durch die Lengericher Straße, westlich und nordwestlich durch die Haselünner Straße (B213) sowie nordöstlich und östlich durch die Oorstraße begrenzt. Nordöstlich der Oorstraße sind weitere Gewerbeflächen ausgewiesen, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. Westlich des Betriebsgeländes der Fa. Tihen verläuft die Straße "Gewerbegebiet". Westlich an der Straße befindet sich das Betriebsgelände des ehemaligen "Natursteinwerks Bawinkel". Der nördliche Bereich des Geländes gehört mittlerweile ebenfalls zur Fa. Tihen. Eine Nutzung ist hier jedoch nicht geplant. Die weiteren Gebäude des ehemaligen Natursteinwerks werden als Lager- und Abstellräume der Fa. Haus-Bau-Service Lonnemann genutzt. Im nördlichen Gebäude sind Büroräumlichkeiten (IO03) vorhanden.

9 Bericht-Nr /31342/ Seite 9 von 33 Nordwestlich am Gelände der Fa. Tihen befindet sich ein Betrieb zur Herstellung von Türen und Fensterelementen. Nördlich des Betriebes sind zwei Wohnhäuser (IO04) errichtet. Nördlich in dem Gewerbegebiet liegen weitere kleinere Betriebe und Wohnhäuser (Betreiberwohnungen). Nordöstlich am Grundstück der Fa. Tihen grenzt das Gelände der Duisen Transporte GmbH an, die Transporte von Baumaschinen, Baustoffen, Bauschutt und Mulden sowie Erd- und Abbrucharbeiten (Bagger, Radlader etc) durchführt. Das Betriebsgelände an der Oorstraße wird überwiegend zum Abstellen der betriebseigenen Fahrzeuge und in geringem Umfang von Mulden genutzt. Südöstlich des Gewerbegebietes liegt in einer Entfernung von etwa 300 m ein Maschinenbaubetrieb, der im Landmaschinenbereich tätig ist. Südlich des Betriebsgeländes der Fa. Tihen verläuft die Lengericher Straße. Südwestlich befinden sich Wohnhäuser (IO01, IO02). Weiter in südwestlicher Richtung liegt die Gemeinde Bawinkel. In westlicher, nördlicher, östlicher und südöstlicher Richtung ist das umgebende Gebiet vor allem durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Das Areal weist aus schalltechnischer Sicht keine nennenswerten Höhenunterschiede auf.

10 Bericht-Nr /31342/ Seite 10 von 33 6 Beurteilungskriterien 6.1 Immissionsorte und Richtwerte Die schalltechnische Untersuchung wurde für die folgenden Immissionsorte durchgeführt. Die Immissionsorte können nach TA Lärm als maßgeblich eingestuft werden. Tabelle 3 : Immissionsorte und Aufpunkthöhen Bezeichnung Aufpunkthöhe 1 IO01 Ostpreußenstraße 1 5,2 m (EG, 1.OG/DG) IO02 Mühlenstraße 9 5,2 m (EG, 1.OG/DG) IO03 Gewerbegebiet 1 5,2 m (EG, 1.OG/DG) IO04 Gewerbegebiet 6 5,2 m (EG, 1.OG/DG) Die Schutzansprüche für die Immissionsorte wurden entsprechend den früheren Untersuchungen [12] - [16] berücksichtigt. Danach gelten für die Immissionsorte die in der folgenden Tabelle aufgeführten Immissionsrichtwerte und Spitzenwertbegrenzungen. Tabelle 4 : Gebietsausweisungen, Immissionsrichtwerte und Spitzenwertbegrenzungen Immissionsort Immissionsrichtwert IRW [(A)] tags / nachts Spitzenwertbegrenzung L max,zul [(A)] tags / nachts IO01 Ostpreußenstraße 1 55 / / 60 IO02 Mühlenstraße 9 60 / / 65 IO03 Gewerbegebiet 1 65 / / 95 2 IO04 Gewerbegebiet 6 65 / / 70 1 Die Angaben beziehen sich auf die maximale Höhe über Grund. 2 An Büros und Schulungsräumen ist nach den Kommentaren der Umweltministerien der Länder und der Landesumweltämter zur TA Lärm, die Beurteilung auf den Tageszeitraum zu beschränken, da dieser Zeitraum den üblichen Zeiten und deren Nutzung entspricht. Bei nächtlicher Nutzung ist demnach der Richtwert und die Spitzenwertbegrenzung vom Tag auch im Nachtzeitraum anzusetzen.

11 Bericht-Nr /31342/ Seite 11 von Vorbelastung Nach den Regelungen der TA Lärm in Nr. 2.4 Abs. 1 bis 3 wird mit den Begriffen der "Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung" die akzeptorbezogene Betrachtung eingeführt. Demnach ist neben der Betrachtung der untersuchten Anlage (i.d.r. "Zusatzbelastung") auch die Vorbelastung durch andere Anlagen im Einwirkungsbereich zu berücksichtigen. Das heißt, dass beim Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten, die Summe aller durch gewerbliche Nutzungen ("Gesamtbelastung") verursachten Geräusche zu betrachten ist. Nach der Regelfallprüfung in Nr sowie im übertragenen Sinne nach 4.2 der TA Lärm darf die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage dann nicht verwehrt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 (A) unterschreitet. Sofern keine Vorbelastung durch andere gewerblichen Anlagen vorliegt, für die die TA Lärm anzuwenden ist, oder diese ("Vorbelastung") keine pegelbeeinflussenden Anteile am Gesamtpegel haben, können die Immissionsrichtwerte dann von der zu beurteilenden Anlage allein ausgeschöpft werden. Bei einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes durch die zu beurteilende Anlage um mindestens 6 (A) kann eine Untersuchung der Vorbelastung an dem maßgeblichen Immissionsort unterbleiben. Weitere Kommentierung vgl. Abschnitt 1 "Zusammenfassung". 6.3 Anlagenzielverkehr Geräusche des betriebsbedingten An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Mischgebieten, allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie in Kurgebieten sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, so weit die folgenden, kumulativ geltenden Aspekte erfüllt werden: sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Anlagenzielverkehr wird für Immissionspunkte in einem "Gewerbegebiet" und "Industriegebiet" wird nicht betrachtet. Weitere Kommentierung vgl. Abschnitt 1 "Zusammenfassung".

12 Bericht-Nr /31342/ Seite 12 von 33 7 Beschreibung der Anlage Der zu betrachtende Betrieb befindet sich in Bawinkel an der Oorstraße 1. Ausfahrt Verladestraßen Lager Freifläche Lkw-Warmlaufen Lkw-Werkstatt/ Waschhalle Ein-/Ausfahrt Lager BHKW Abbildung 2 : Übersichtsplan Fa. Tihen Bestand (Betriebsgelände ) Bestand Maschinenturm Bestand Verwaltung Pkw-Stellplätze Südöstlich auf dem Betriebsgelände befindet sich das neue Verwaltungsgebäude und östlich daran angrenzend ein Pkw-Parkplatz für Mitarbeiter und Besucher. Nördlich an dem Verwaltungsgebäude ist jetzt der Waagenbereich eingerichtet. Nordöstlich auf dem Grundstück ist ein Gebäude (Grundfläche ca. 30 m x 21 m, Höhe ca. 7 m) mit einer Lkw-Werkstatt und einer Lkw-Waschstraße für die betriebseigenen Fahrzeuge errichtet. In der westlichen und östlichen Fassade sind Tore installiert (Werkstatt jeweils 4 m x 4,5 m und 4 m x 4 m, Waschstraße jeweils 4,5 m x 4,5 m). Die Hallenbereiche nordwestlich auf dem Betriebsgelände werden überwiegend als Lager genutzt. In den Hallen sind ein BHKW und eine Dampfkesselanlage in einer aus Mauerwerk gefertigten Einhausung eingerichtet. Die Zu- und Abluftkanäle des BHKW führen auf das Hallendach. Die Abwärme des BHKW wird in die Dampfkesselanlage geleitet. Die durch das BHKW erzeugte elektrische Energie wird im Betrieb genutzt, überschüssige Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist.

13 Bericht-Nr /31342/ Seite 13 von 33 Mittig durch den Gebäudekomplex verlaufen in Ost-West-Richtung 2 Verladestraßen mit insgesamt 3 Verladeanlagen. In dem derzeit ungenutzten südwestlichen Gebäudebereich befanden sich früher die Büros. Der südlich Bereich des Gebäudekomplexes wird durch den bestehenden Maschinenturm (Höhe ca. 30 m) eingenommen, in dem mittig eine Mahl- und Mischlinie sowie südwestlich drei Pressenlinien betrieben werden. Östlich des Maschinenturms befindet sich ein Elevator-Gebäude (im folgenden Elevator Turm) mit einer Grundfläche von ca. 6 m x 7,5 m und einer Höhe von ca. 30 m. Auf dem oberen Boden ist zwischen dem Maschinen- und dem Elevator-Turm ist eine eingehauste Förderanlage vorhanden. An den Elevator-Turm schließen östlich eine Trocknungsanlage und die Rundsiloanlage für die Rohwaren (Getreide) an. Südlich am Elevator-Turm liegt die bestehende Annahme 1.Von dort wird die Rohware über den Elevator-Turm und einen Kettenförderer oberhalb der Rundsilos in die Silos eingebracht. Die Annahme 2 ist nördlich an den Rundsilos errichtet. Hier wird die Rohware über eine Kettenförderer und einem Elevator (nicht eingehasust) südlich an den Rundsilos zum oberen Kettenförderer und in die Silos transportiert. Der Transport der Rohware in die Mahl- und Mischlinie erfolgt über Förderer (Entnahme aus den Rundsilos) und einen Kettenförderer südlich an der Rundsiloanlage und den Elevator-Turm. Die anliefernden Lkw befahren das Betriebsgelände über die Ein-/Ausfahrt an der Oorstraße zur Waage und dann weiter zur Annahme 1, Annahme 2 oder zur Entladestation für Premixe (Vormischungen) südwestlich am Maschinenturm. Da an der Annahme 1 keine Wendemöglichkeit vorhanden ist, rangieren die Lkw zur Annahme 1 rückwärts entlang der südlichen Grundstücksgrenze und dann vorwärts durch das westliche Tor in die Annahme 1. Die Fahrzeuge verlassen die Annahme 1 durch das östliche Tor. An der Annahme 2 ist die Entladung ist ausschließlich durch heckseitiges Abkippen möglich. Die Lkw rangieren dort nur mit dem Heck durch das östliche Tor der Annahme 2. Die Entladung der Premixe erfolgt mit dem bordeigenem Kompressor der Silo-Lkw in die entsprechenden Rohrleitungen. Nach dem anschließenden Druckausgleich rangieren die Lkw rückwärts in Richtung des Verwaltungsgebäudes (nächste Wendemöglichkeit). Alle anliefernden Fahrzeuge verlassen das Gelände wieder über die Waage und die Ein-/Ausfahrt an der Oorstraße.

14 Bericht-Nr /31342/ Seite 14 von 33 Die Lkw zur Auslieferung befahren das Gelände über die Einfahrt an der Oorstraße und dann nördlich entlang der Rundsilos zu den Verladestraßen-Einfahrten nordöstlich am Maschinenturm und der nördlich angrenzenden Halle. Derzeit sind 3 Verladeanlagen vorhanden. Die Beladung inklusive Wiegen erfolgt mit entsprechenden Fördereinrichtungen und anschließend freien Fall der Fertigprodukte in die Lkw. Nach der Beladung verlassen die Lkw das Betriebsgelände durch das westliche Hallentor zur Straße "Gewerbegebiet". Während der Nachtzeit finden nur vereinzelt Fahrbewegungen auf dem Betriebsgelände statt (Rückkehrer, Auslieferungen). Die Lkw werden nachts auf der nördlichen Freifläche abgestellt. Erweiterung Mit der geplanten Erweiterung soll die Produktionskapazität von derzeit jährlich t auf zukünftig t erhöht werden. Um die notwendigen Durchsatzmengen für die angestrebte Produktionsmenge von täglich maximal t zu ermöglichen, soll ein neuer Maschinenturm mit einer Mahl- und Mischlinie (Hammermühle), einer separaten Zerkleinerungslinie (Walzenbrecher) und einer vierten Verladeanlage sowie den entsprechenden Dosier- und Verladezellen errichtet werden. In einer zweiten Bauphase soll in diesem Gebäude eine weitere Pressenlinie (Presse 4) installiert werden. Mit der Inbetriebnahme des neuen Maschinenturms soll die bestehende Mahl- und Mischlinie bis auf Weiteres nicht mehr betrieben werden. Der neue Maschinenturm ist zwischen dem bestehenden Maschinenturm und der Trocknungsanlage geplant. Der bestehende Elevator-Turm wird durch den neuen Maschinenturm ersetzt. Die Grundfläche des Gebäudes wird ca. 29 m x 34 m (jeweils maximale Seitenlänge, ohne Annahme 1) bei einer maximalen Höhe von etwa 44 m betragen. Die Wände des neuen Maschinenturms sollen aus dreischaligen Kassettenelementen mit einer innen liegenden Dämmschicht (kein Hartschaumkern) gefertigt werden. Das Dach wird aus Stahltrapezblech mit einer aufliegenden Dämmschicht (z.b. Mineralwolle) und Dachbahnen bestehen. Die neue Annahme 1 soll südöstlich am neuen Maschinenturm errichtet werden (Grundfläche ca. 8 m x 22 m, Höhe ca. 14 m). Die Wände und das Dach der neuen Annahme 1 sollen aus Stahltrapezblech gefertigt werden. In der folgenden Abbildung ist die Position der geplanten Gebäude dargestellt.

15 Bericht-Nr /31342/ Seite 15 von 33 Verladestraßen Einfahrten Einfahrt Annahme 1 Ausfahrt Annahme 1 Abbildung 3 : Übersichtsplan neuer Maschinenturm und neue Annahme 1 In der nordöstlichen Fassade des Maschinenturms ist ein Tor (ca. 4 m x 4,5 m) zur Einfahrt in die südliche Verladestraße vorgesehen. Die Einfahrt zur nördlichen Verladestraße wird über ein neues Tor im nördlich angrenzenden Hallenbereich erfolgen. An diesem Hallenbereich sollen dafür entsprechende Umbaumaßnahmen vorgenommen werden. Nördlich in dem neuen Maschinenturm wird die neue Verladelinie installiert. Nordwestlich im neuen Maschinenturm (westlich der Verladelinie) ist ein Bereich für die Pressenlinie 4 vorgesehen. Südlich der Verladelinie soll die neue Mahl- und Mischlinie eingerichtet werden. Die Böden sollen, zur Minimierung von Körperschallübertragungen der Maschinen in die Gebäudestrukturen, in diesem Bereich aus Beton gefertigt werden. Auf mittlerer Höhe wird die Mahl- und Mischlinie von den Dosierzellen für Rohware (Getreide, Premixe etc.) und des Verladezellen umgeben, so dass die Schallemissionen der Mahl- und Mischlinie zu den Außenbauteilen von den Zellen abgeschirmt werden. Südwestlich im Erdgeschoss des neuen Maschinenturms ist ein Bereich für den Walzenbrecher der separaten Zerkleinerungslinie vorgesehen. Die Rohware wird dem Walzenbrecher aus den Dosierzellen zugeführt und anschließend über Elevatoren (nahe der Westfassade) und Förderer wiederum in Dosierzellen transportiert. Südlich im Erdgeschoss des Maschinenturms ist ein Tor (ca. 4 m x 4,5 m) zur Einfahrt und Durchfahrt der Lkw zur Annahme 1 geplant. Die Durchfahrt ist durch eine Wand und Decke von den weiteren Bereichen des Maschinenturms abgetrennt.

16 Bericht-Nr /31342/ Seite 16 von 33 Das Einblasen der Premixe wird zukünftig ausschließlich nordwestlich am neuen Maschinenturm, im Bereich der Einfahrttore der Verladestraßen, stattfinden. Die weiteren Vorgänge, vor allem die Fahrwege der Lkw bleiben unverändert. Mit der geplanten Produktionskapazität von maximal t/d finden nach Betreiberangaben jeweils 48 An- und Auslieferungen per Lkw statt. Die Mahl- und Mischlinie sowie die Pressenlinien sind im Maximalbetrieb kontinuierlich im Einsatz (24 Stunden am Tag). Die Tihen GmbH & Co.KG verfügt derzeit über 11 Lkw. Eine Erweiterung des Lkw- Fuhrparks ist vorerst nicht vorgesehen. Die höhere Anzahl der An- und Auslieferung wird vor allem durch eine höhere Frequentierung von Lkw anderer Betriebe sowie einer höheren Einsatzfrequenz der betriebseigenen Lkw realisiert. Eine wesentliche Änderung der Mitarbeiterzahl ist mit der Betriebserweiterung ebenfalls nicht vorgesehen.

17 Bericht-Nr /31342/ Seite 17 von 33 8 Durchführung der Ausbreitungsberechnungen 8.1 Allgemeines Den Ausbreitungsberechnungen für Gewerbelärm liegen Schallleistungspegel für alle immissionsrelevanten Schallquellen als rechnerische Ausgangsgrößen zugrunde. Bei der Ermittlung der Schallleistungspegel ist zwischen schallabstrahlenden Außenbauteilen und Außenquellen zu unterscheiden. Die rechnerische Prognose erfolgte anhand einer detaillierten Prognose nach TA Lärm. Berechnung der Schallleistung der Außenquellen Die Schallleistungen der Außenquellen werden über die Schalldruckpegel in definierten Abständen ermittelt. 4 π r 2 L w = L p + 10 log + K0 r 0 Hierbei sind L W = Schallleistung in (A) L p = Schalldruckpegel in (A) r = Entfernung Schallquelle Messpunkt in m r 0 = Bezugsentfernung 1m K 0 = Raumwinkelmaß in. Bei halbkugelförmiger Schallausbreitung ist K o = -3 Berechnung der Schallleistung der schallabstrahlenden Außenbauteile Die Schallabstrahlung einer Gebäudehülle wird durch die Abstrahlung einer oder mehrerer punktförmiger Ersatzschallquellen dargestellt. Dabei ist zwischen Segmenten und Öffnungen der Gebäudehülle zu unterscheiden. Gemäß DIN EN wird die Berechnung des Schallleistungspegels punktförmiger Ersatzschallquellen an einer Gebäudehülle unter Berücksichtigung des Rauminnenpegels, des Schalldämmmaßes des Bauteils, dem Schallfeldübergang von einem Raum ins Freie und der geometrischen Bauteilgröße durchgeführt. Für ein Segment der Gebäudehülle errechnet sich der Schallleistungspegel der punktförmigen Ersatzschallquelle nach der Beziehung: S bei Terz- oder Oktavpegeln: Lw, Gebäudehülle = L p, in + Cd R' + 10log S0 Hierbei sind L W,Gebäudehülle = Schallleistung des Segmentes der Gebäudehülle in (A) L p,in = Rauminnenpegel in (A) R = Schalldämmmaß des Segmentes in C d = Diffusitätsterm für das Innenschallfeld an einem Segment. Für ein diffuses Schallfeld und reflektierende Wände ist C d = -6 S = geometrische Größe des abstrahlenden Segmentes in m² S 0 = Bezugsfläche von 1 m²

18 Bericht-Nr /31342/ Seite 18 von 33 Für Öffnungen errechnet sich der Schallleistungspegel der punktförmigen Ersatzschallquelle nach der Beziehung: bei Terz- oder Oktavpegeln: 0 Si L w, Öffnung = L p, in + Cd + 10log * 10 S i= 1 Di 10 Hierbei sind L W, Öffnung = Schallleistung des offenen Segmentes der Gebäudehülle in (A) L p,in = Rauminnenpegel in (A) D i = Einfügungsdämpfungsmaß des Schalldämpfers in der Öffnung i, in (A) C d = Diffusitätsterm für das Innenschallfeld an einem Segment. Für ein diffuses Feld und reflektierende Wände ist C d = -6 S i = Die Fläche der Öffnung i, in m² S = Gesamtfläche der Öffnungen im Segment, in m 2 0 = Anzahl der Öffnungen im Segment Die Ausbreitungsberechnungen wurden mit dem Programm "SOUNDPLAN" durchgeführt. Für die Digitalisierung der Gebäude und der Topografie wurden die zur Verfügung gestellten Planunterlagen herangezogen. Ausgehend von der Schallleistung der Außenquellen berechnet das o.g. Programm unter Beachtung der Ausbreitungsrichtlinien, der Topografie, der Abschirmung und der Reflexionen an den Gebäuden den Immissionspegel der einzelnen Emittenten. Da die Ausbreitungsrichtlinien grundsätzlich von Punktschallquellen ausgehen, wurde dieses Kriterium bei der Ermittlung der Schallleistung der einzelnen Emittenten beachtet. So wurden große Abstrahlflächen programmtechnisch in mehrere kleinere Flächen bzw. längere Fahrwege in kleinere Teilstrecken unterteilt, um damit das Punktschallquellenkriterium einzuhalten.

19 Bericht-Nr /31342/ Seite 19 von 33 Ermittlung der Immissionspegel Entsprechend der DIN ISO "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, 10/99 [2] wird, ausgehend von den ermittelten Schallleistungspegeln jeder einzelnen Quelle, der anteilige Immissionspegel L AƒT,i jeder Quelle berechnet: L AfT ( DW ) = L W + D c A div A atm A gr A bar A misc Hierbei sind L AƒT (DW) = A-bewerteter äquivalenter Dauerschalldruckpegel bei Mitwind in (A) L W = Schallleistungspegel der einzelnen Quelle in (A) D C = Richtwirkungskorrektur in Beschreibt, um wie viel der von einer Punktquelle erzeugte äquivalente Dauerschalldruckpegel in einer festgelegten Richtung von dem Pegel einer ungerichteten Punktschallquelle gleicher Schallleistung in gleichem Abstand abweicht. A div = Dämpfung auf Grund geometrischer Ausbreitung auf der Grundlage von vollkugelförmiger Ausbreitung. A atm = Dämpfung auf Grund von Luftabsorption A gr = Dämpfung auf Grund des Bodeneffektes. A bar = Dämpfung auf Grund von Abschirmung A misc = Dämpfung auf Grund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände, Bebauung) Für den südlichen Bereich des Gewerbegebietes - Betriebsgelände der Tihen GmbH & Co.KG und des ehemaligen Natursteinwerkes Bawinkel - wird ein Bodenabsorptionskoeffizient von 0,2 vorausgesetzt. Für das weitere Areal wird ein Wert von 0,7 berücksichtigt. Die höchsten ermittelten Immissionspegel werden mit den zulässigen Spitzenpegelbegrenzungen verglichen.

20 Bericht-Nr /31342/ Seite 20 von 33 Ermittlung der Beurteilungspegel Der Teilbeurteilungspegel ermittelt sich aus dem jeweiligen Immissionspegel und dessen Einwirkdauer in Bezug auf den Beurteilungszeitraum. Aus der energetischen Summe aller Teilbeurteilungspegel wird der Beurteilungspegel gebildet, der mit dem Immissionsrichtwert zu vergleichen ist. Der Beurteilungspegel L r ist ein Maß für die durchschnittliche Geräuschbelastung während der Tageszeit Uhr Uhr entsprechend der TA Lärm mit einer Beurteilungszeit von T r = 16 Stunden und im Nachtzeitraum Uhr Uhr von T r = 1 Stunde (lauteste "volle" Nachtstunde). Nach TA Lärm wird der Beurteilungspegel aus dem Mittelungspegel L Aeq,j, der meteorologischen Korrektur C met, den Teilzeiten T j und den Zuschlägen K x,j gebildet. Die mathematische Beziehung lautet: L r n = 10log 1 T T r j= 1 j 10 ( LAeq Cmet + KT, j + KI, j + KR j ) ( A) 0,1, Hierbei bedeuten: T r = Beurteilungszeitraum tags T r = 16 h von Uhr bis Uhr nachts T r = 1 h von Uhr bis Uhr T j = Teilzeit j N = Zahl der gewählten Teilzeiten L Aeq = Mittelungspegel während der Teilzeit T j C met = Meteorologische Korrektur nach DIN ISO (Gleichung 6). K T,j = Zuschlag für Tonhaltigkeit nach Nr. A der TA Lärm in der Teilzeit T j, Eine Tonhaltigkeit wird hier nicht berücksichtigt. K I,j = Zuschlag für Impulshaltigkeit nach Nr. A der TA Lärm in der Teilzeit T j, K R,j = Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten) nach Nr. 6.5 der TA Lärm in der Teilzeit T j, In "Gewerbegebieten" und "Mischgebieten" entfällt dieser Zuschlag. Da an Sonn- und Feiertagen kein Betrieb stattfindet ist gemäß TA Lärm eine differenzierte Betrachtung zwischen Werktag sowie Sonn- und Feiertag nicht erforderlich. Aufgrund der Gebietsausweisung "Allgemeines Wohngebiet" wurden am Immissionsort IO01 Zuschläge für Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit vergeben. Ton- oder informationshaltige Zuschläge wurden aus den früheren Untersuchungen beibehalten sowie entsprechend den Werten aus Studien und Untersuchungen der DEKRA Automobil GmbH an vergleichbaren Anlagen berücksichtigt. Impulshaltige Geräusche waren im Rahmen der früheren Untersuchungen nicht zu verzeichnen und sind für die hinzugekommenen und geplanten Schallquellen nicht zu erwarten. Die meteorologische Korrektur C met wurde hier aufgrund der geringen Entfernung zu den Immissionsorten nicht weitergehend berücksichtigt. Damit wurde für alle Immissionsorte eine Mitwindsituation vorausgesetzt.

21 Bericht-Nr /31342/ Seite 21 von Berechnungsvoraussetzungen Die Schallleistungspegel für die Schallquellen des bestehenden Betriebes wurden aus der Untersuchung aus 2008 übernommen. Die immissionsrelevanten Einwirkdauern (Betriebsdauern) für die Schallquellen wurden entsprechend der geplanten Produktionsmenge von maximal t/d angepasst. Die Schallquellen für das BHKW und die Lkw-Waschhalle (Lkw-Werkstatt) basieren auf Studienwerten und vergleichbaren Untersuchungen der DEKRA Automobil GmbH. Neuer Maschinenturm: Aufgrund der Art (Elevatoren, Ventilatoren, Filteranlagen etc) und Anzahl der Maschinen auf den Böden (Stockwerken) oberhalb von 38 m wird dort an den Außenbauteilen ein Innenpegel von L i = 95 (A) angesetzt. Auf den Böden unterhalb der Höhe von 38 m wird an der Nordfassade, aufgrund der relativen Nähe der Mahl- und Mischlinie, an den Außenbauteilen ein Innenpegel von L i = 90 (A) und an den Außenbauteilen der weiteren Fassaden ein Innenpegel von L i = 85 (A) berücksichtigt. Über geöffnete Tore zur Einfahrt in die Verladestraßen werden aufgrund der zu den Immissionsorten abgeschirmten Lage und der Geräuschsituation in den Verladestraßen keine relevanten Schallimmissionen erwartet. Da während der Nachtzeit keine Anlieferungen stattfinden, wurde in der Durchfahrt zur Annahme 1 im EG des Maschinenturms nachts ein L = 10 (A) geringerer Innenpegel angenommen. Aus berechnungstechnischen Gründen wurde anstatt des geringeren Innenpegels die Einwirkdauer der entsprechenden Fassadenbereiche auf T j = 6 min/h verkürzt. Die Innenpegel an den weiteren Außenbauteilen des neuen Maschinenturms wurden im Rahmen der Berechnung als Dauerschallpegel (kontinuierlich zwischen Uhr und Uhr) vorausgesetzt. Im Rahmen einer Maximalabschätzung wurde an den Außenbauteilen der neuen Annahme 1 eine Innenpegel von L i = 85 (A) und bei der Annahme 2 aufgrund der geringeren Abmessungen eine Innenpegel von L i = 87 (A) angesetzt. Da das BHKW in der nördlichen Halle in einer Einhausung aus Mauerwerk installiert ist, sind ausgehend vom Betrieb des BHKW über die Außenbauteile der nördlichen Hallen keine relevanten Schallabstrahlungen zu erwarten.

22 Bericht-Nr /31342/ Seite 22 von 33 Die Schalldämmmaße der abstrahlenden Außenbauteile der geplanten Gebäude werden in den Berechnungen wie folgt berücksichtigt: Tabelle 5 : Bauschalldämmmaße Bauteil Konstruktion Bauschalldämmmaß R W [] Neuer Maschinenturm Dach Stahlblech Trapezprofil mit 36 Mineralwolleauflage und Dachfolie Außenwände Kassetten-Elemente in dreischaliger 45 Bauweise mit innen liegender Dämmung (kein Hartschaumkern) Rolltor Südwest (geschlossen) 15 Neue Annahme 1 Dach Stahlblech Trapezprofil 25 Außenwände Stahlblech Trapezprofil 25 Rolltor (geschlossen) 15 Auf mittlerer Höhe des neuen Maschinenturms werden im äußern Bereich (zu den Außenwänden) die Dosier- und Verladezellen installiert. In diesem Bereich sollen die Wände des Maschinenturms nur aus Stahlblech mit Trapezprofil gefertigt werden. Aufgrund der Abschirmung der Fassaden durch die Zellen 1 sind hier an den Außenbauteilen geringere Innenpegel zu erwarten. Die Bereiche der Zellen wurde an den Fassaden nicht gesondert betrachtet, da davon ausgegangen wird, dass die Differenz der Bauschalldämmmaße von ca. 20 der Kassetten-Elemente zum Stahltrapezblech im wesentlichen der Differenz der Innenpegel im Bereich der Zellen und der weiteren Bereiche im neuen Maschinenturm entspricht. Nach den Planungen soll die Produktionskapazität täglich t/d ( t/a) betragen. Mit einer Zuladung der Lkw von 25 t 2 ergeben sich für die An- und Auslieferung jeweils 48 Vorgänge. Es wurden 4 Anlieferungen von Premixen berücksichtigt. Die weiteren Anlieferungen wurden entsprechend den vorliegenden Informationen zu 75 % auf die Annahme 2 und zu 25 % auf die Annahme 1 verteilt. Nach Angaben des Betreibers finden die Befüllung der Silos und die Entnahme aus den Silos nur während der Tageszeit statt. Da nur ein Kettenförderer die Rohware in den Maschinenturm transportiert, laufen die Förderer 3 zur Entnahme aus den Silos nicht gleichzeitig. Im Rahmen einer Maximalabschätzung wurde für die drei lautesten Entnahme-Förderer eine Betriebsdauer von gesamt 40 min/h vorausgesetzt. Die restlichen 20 min/h wurden auf die weiteren Entnahme-Förderer verteilt. 1 Dosier- und Verladezellen, vertikale (Silo-) Behälter die mit Rohware (Getreide), zerkleinerter Rohware oder Premixe gefüllt sind. 2 Nach Angaben des Betreibers sind die Lkw mit 25 t Nutzlast beladen. 3 Förderer zur Entnahme der Rohstoffe aus den Silos auf den Kettenförderer zum Maschinenturm.

23 Bericht-Nr /31342/ Seite 23 von 33 Aufgrund der geringen Frequentierung und der Lage der Pkw-Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher werden keine relevanten Schallimmissionen durch die Nutzung des Pkw-Parkplatzes erwartet. In der folgenden Tabelle sind die immissionsrelevanten Geräuschquellen, die Schallleistungspegel und die immissionsrelevanten Einwirkzeiten dargestellt. Tabelle 6 : Schallleistungspegel und Einwirkdauern Schallquelle Abluft Pressenlinie 1 3 (unverändert) Abluft Hammermühle (Mahlund Mischlinie alt) Lkw-Waschhalle Tor West und Ost geöffnet (HD-Reiniger innen) Schallleistungspegel L W [(A)] Bestand Einwirkdauer T j [min/d] 80 Kontinuierlich ( ) -- Wird bis auf Weiteres nicht mehr betrieben Bestand (neu nach 2010) 99 Annahme alle Lkw zur Wäsche, 11 Vorgänge, ca. 15 min/vorgang, gerundet T j = 10 min/h ( ) BHKW Zuluft 85 Kontinuierlich ( ) BHKW Abluft 87 Kontinuierlich ( ) Kettenförderer Befüllung (oberhalb der Silos) Kettenförderer Entnahme (unten an den Silos) 79 Tags Kontinuierlich ( ) 91 Tags Kontinuierlich ( ) Bestand Einwirkdauer aktualisiert Silo Entnahme Förderer jeweils 82 Annahme tags (siehe v.g. Ausführungen) jeweils T j = 5 min/h ( ) Silo Entnahme Förderer 3-5 jeweils 90 (3) 1 Annahme tags (siehe v.g. Ausführungen) jeweils T j = 13,3 min/h ( ) Silo Entnahme Förderer 6 8 jeweils 84 Annahme tags (siehe v.g. Ausführungen) jeweils T j = 5 min/h ( ) Lkw-Fahrbewegungen Anlieferung Annahme Anlieferungen tags, max. Fahrstrecke 300 m/lkw (An- und Abfahrt gesamt) bei 10km/h => 108 sec/lkw, Annahme 3 min/lkw, => T j = 6,2 min/h zw Lkw Entladen bei Annahme 2, Vorgänge, 20 min/vorgang Lkw-Motorgeräusch 2 => T j = 41,3 min/h zw Entstaubung Annahme Vorgänge, 20 min/vorgang -> 660 min, mit Nachlaufen der Anlage (z.b. Entstaubung), Annahme tags kontinuierlich ( ) 1 Zuschlag für Tonhaltigkeit. 2 Die Lkw stehen zum Abkippen der Rohstoffe nur mit dem Heck in der Annahme 2.

24 Bericht-Nr /31342/ Seite 24 von 33 Tabelle 6 Forts.: Schallleistungspegel und Einwirkdauern Kettenförderer zum Elevator (Annahme 2) Elevator (Annahme 2) zu Kettenförderer Befüllung 83 Analog zu Entstaubung Annahme 2 tags kontinuierlich ( ) 85 Analog zu Annahme 2 tags kontinuierlich ( ) Entstaubung neue Annahme Entladungen, 25 min/vorgang (Silofahrzeuge), mit Nachlaufen der Anlage, Annahme 40 min/vorgang, => T j = 27,5 min/h zw Lkw-Fahrbewegungen Anlieferung neue Annahme 1 vorwärts Lkw-Fahrbewegungen Anlieferung neue Annahme 1 rückwärts Lkw-Fahrbewegungen Anlieferung Premixe zu den neuen Entladestation 1 und 2 (bei Einfahrten Verladestraßen) Premixe entladen an Station 1 und 2 (Kompressor am Lkw) Lkw-Fahrbewegungen Auslieferung tags, Anfahrt Lkw-Fahrbewegungen Auslieferung, Ausfahrt aus Verladestraße Lkw-Fahrbewegungen, erste Abfahrt (eines Lkw an einem Tag) zur Verladestraße (Auslieferung) Anlieferungen tags, max. Fahrstrecken 280 m/lkw (An- und Abfahrt gesamt) bei 10km/h => 101 sec/lkw, Annahme 3 min/lkw, => T j = 2,1 min/h zw Anlieferungen tags, max. Fahrstrecke 115 m/lkw, bei 3 km/h => 138 sec/lkw, Annahme 3 min/lkw, => T j = 2,1 min/h zw Anlieferungen tags, max. Fahrstrecke 410 m/lkw (An- und Abfahrt gesamt) bei 10 km/h => 148 sec/lkw, Annahme 4 min/lkw, 50 % Lkw in Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit => T j = 8 min/h z.b. zw => T j = 8 min/h zw (3) 1 4 Anlieferungen, 45 min/vorgang, Annahme 50 % Lkw in Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, je Station => T j = 45 min/h z.b. zw => T j = 45 min/h zw Vorgänge tags, max. Fahrstrecke 160 m/lkw, bei 10 km/h => 58 sec/lkw, Annahme 1 min/lkw, => T j = 5,8 min/h zw Vorgänge tags, 2 Vorgänge "lauteste volle" Nachtstunde, max. Fahrstrecke 20 m/lkw, bei 5 km/h => 14 sec/lkw, Annahme 20 sec/lkw, => aufgerundet T j = 1 min/h zw => T j = 40 sec "lauteste volle" Nachtstunde Vorgänge in der "lautesten vollen" Nachtstunde, 5 Vorgänge tags max. Fahrstrecke 60 m/lkw, bei 10 km/h => 22 sec/lkw, Annahme 0,5 min/lkw, => T j = 1 min/h "lauteste volle" Nachtstunde => T j = 2,5 min/h mittags 1 Zuschlag für Tonhaltigkeit.

25 Bericht-Nr /31342/ Seite 25 von 33 Tabelle 6 Forts.: Schallleistungspegel und Einwirkdauern Lkw-Fahrbewegungen, erste Abfahrt (eines Lkw) zur Ausfahrt Oorstraße (Leerfahrt) Lkw-Fahrbewegungen letzte Anfahrt (inkl. Fahrbew. zur Wäsche (Werkstatt)) 105 Vor Uhr 2 Lkw, nach Uhr 4 Lkw, mittags 6 Lkw, max. Fahrstrecke 160 m/lkw, bei 10 km/h => 58 sec/lkw, kein Rangieren -> 1 min/lkw, => T j = 2 min/h "lauteste volle" Nachtstunde => T j = 4 min => T j = 6 min mittags Vorgänge Uhr 4 Lkw, mittags 6 Lkw, max. Fahrstrecke 200 m/lkw, bei 10 km/h => 72 sec/lkw, Annahme 3 min/lkw, =>mittags T j = 33 min/h, => abends T j = 33 min Maschinenturm neue Mahl- und Mischlinie Abluft neue Misch + Mahllinie 90 Kontinuierlich ( ) Abluft Filter 1930 und 1935 Je 90 Kontinuierlich ( ) Abluft Pressenlinie 4 85 Kontinuierlich ( ) Weitere Kommentierung vgl. Abschnitt 1 "Zusammenfassung".

26 Bericht-Nr /31342/ Seite 26 von Berechnungsergebnisse Beurteilungspegel L r Unter Berücksichtigung der im Bericht genannten Randparameter werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten während der Tages- und Nachtzeit durch die Schallimmissionen des Gesamtbetriebes (inklusive Erweiterung) der Tihen GmbH & Co.KG unterschritten bzw. am Immissionsort IO01 nachts erreicht. Die detaillierten Ergebnisse und weitere Kommentierungen sind unter Punkt 1 "Zusammenfassung" aufgeführt. Spitzenpegel L max Neben dem Vergleich der Beurteilungspegel mit den Immissionsrichtwerten sind in der TA Lärm auch Spitzenwertbegrenzungen vorgesehen. Die Berechnungen erfolgen entsprechend der Ermittlung der Immissionspegel. Zur Berechnung des Spitzenpegels werden die Quellen herangezogen, die sowohl die höchsten anteiligen Immissionspegel am Immissionsort sowie entsprechend ihrer Charakteristik Spitzenschallleistungspegel erzeugen können. Hierbei wurden die Quellpunkte berücksichtigt, die den geringsten Abstand zu dem jeweiligen Immissionsort aufweisen. Als Ausgangsgröße werden hier Spitzenschallleistungspegel von L W,max = 110 (A) L W,max = 125 (A) Druckluftspitzen Lkw-Bremsanlage Hämmerschläge auf Lkw-Silotank (nur tags) eingesetzt. Mit den berechneten Spitzenpegeln werden die genannten Spitzenwertbegrenzungen durch die Schallimmissionen vom Gesamtbetrieb der Tihen GmbH & Co.KG mit der Erweiterung an allen Immissionsorten tags und nachts unterschritten. Die detaillierten Ergebnisse und weitere Kommentierungen sind unter Punkt 1, "Zusammenfassung" aufgeführt.

27 Bericht-Nr /31342/ Seite 27 von 33 9 Einzuhaltende Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte wurden die folgenden Randbedingungen und Schallschutzmaßnahmen vorausgesetzt: Neuer Maschinenturm und Annahme 1: Begrenzung der Schallemissionen der Schallquellen im Dachbereich, z.b. durch Schalldämpfer, auf Schallleistungspegel von Abluft Mahl- und Mischlinie: L W = 90 (A) Auslass Filteranlagen 1930 und 1935: L W = 90 (A) Abluft Pressenlinie 4: L W = 85 (A) Abluft Entstaubung Annahme 1: L W = 85 (A) Die Außenbauteile müssen mindestens die folgenden Bauschalldämmmaße aufweisen: Wände: R' W 45 Wände im Bereich der Dosier- und Verladezellen: R' W 25 Dach: R' W 36 Rolltor südwestlich im Maschinenturm Durchfahrt 1 Annahme 1: R' W 15 Annahme 1 Wände- und Dach: R' W 25 Annahme 1 Rolltor (östlich): R' W 15 Die Rolltore südwestlich im Maschinenturm und östlich an der Annahme 1 sind außer zur Ein-/Ausfahrt der Lkw geschlossen zu halten. Innen in der Durchfahrt 1 zur Annahme 1 ist nahe dem südwestlichen Rolltor (Einfahrt) ein Tor für den Walzenwechsel am Walzenbrecher vorgesehen. Zur Minderung der Innenpegel an dem südwestlichen Rolltor in der Durchfahrt während der Nachtzeit muss das Tor für den Walzenwechsel in der Annahme 1 ein Bauschalldämmmaß von R' W 25 aufweisen. Außenbereich: Während der Nachtzeit kein Betrieb der Förderer im Außenbereich (Kettenförderer, Entnahmenförderer, Elevator Annahme 2). Ein Betrieb dieser Förderer kann nachts zur Überschreitung des Immissionsrichtwertes am IO01 führen. Für den Fall, dass ein Nachtbetrieb dieser Förderer erforderlich wird, ist für eine Auslegung von Minderungsmaßnahmen eine gesonderte schalltechnische Untersuchung durchzuführen. 1 Die Durchfahrt im neuen Maschinenturm zur Annahme 1 ist durch eine Wand und Decke von den weiteren Bereichen im Maschinenturm abgetrennt.

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