FMA Aufsichtskonferenz Eröffnungsrede zu Regulierung und Aufsicht aktueller Fokus und Perspektiven. Helmut Ettl. 4.
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- Rudolph Schäfer
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1 FMA Aufsichtskonferenz 2017 Eröffnungsrede zu Regulierung und Aufsicht aktueller Fokus und Perspektiven Helmut Ettl 4. Oktober 2017 [Es gilt das gesprochene Wort] Sehr geehrte Damen und Herrn, Ich freue mich, Sie so zahlreich bei der nunmehr schon 8. Aufsichtskonferenz der FMA begrüßen zu dürfen. Heute diskutieren wir das Generalthema Die neuen Risiken im vernetzten Finanzmarkt. Herausforderungen für Marktteilnehmer und integrierte Aufsicht. Und wir werden dieses Thema aus vielen unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und diskutieren: Aus dem Blickwinkel der Bankenunion, die Europas politische Antwort auf die durch die globalen Verwerfungen ausgelöste Staatsschulden- und Euro-Krise ist. Wie weit sind wir bei deren Aufbau vorangeschritten? Ist ihre Konstruktion zielführend oder müssen wir da oder dort nachschärfen? Aus dem Blickwinkel der operationellen Risiken, der Conduct Risiken, der Reputationsund Rechtsrisiken, die massiv an Bedeutung gewonnen haben, aber Marktteilnehmer wie Aufsicht vor große Herausforderungen stellen, da die bisherigen Risikomanagement- und Aufsichtsinstrumente nur bedingt anwendbar sind. Wir werden die Cyberrisiken und die Digitale Revolution ebenso diskutieren wie die Chancen und Risiken des Brexit oder die Frage, was MiFID II, IDD und PRIIPs zum Anlegerschutz und zur Begrenzung des Conduct -Risikos beitragen. Mein besonderer Dank gilt Gouverneur Ewald Nowotny, den wir bei allen bisherigen 7 Konferenzen begrüßen durften und damit unser treuester Vortragender ist. Gouverneur Nowotny wird einen Ökonomischen Ausblick für den Finanzmarkt geben. 1
2 Wie heiß dieses Thema ist, und dass es Ihnen unter den Fingernägeln brennt, belegt allein schon die kleine Meinungsumfrage, die wir heuer erstmals vorab unter Ihnen allen gemacht haben. Dort haben Sie auf die Frage Worin sehen Sie die aktuell größten Risiken für den österreichischen Finanzmarkt? ein ganz eindeutiges Votum abgegeben: Mit 70% sehen Sie das größte Risiko für den österreichischen Finanzmarkt im anhaltenden Niedrigzinsumfeld weit vor einer drohenden Immobilienblase mit 14,3% oder einer neuen Staatsschuldenkrise mit 28,6%. Selbst die geopolitischen Risiken mit 32,5% und die operationellen Risiken, über die wir heute intensive diskutieren werden, mit 44,1% folgen da im Risikoranking mit Respektabstand hinter der Zinspolitik der EZB. Ich bin hier sehr gespannt auf die Antworten, die uns Ewald Nowotny hier geben wird, auf die Botschaften, die er als Mitglied des Gouverneursrat der EZB da für uns hat. Meine sehr geehrten Damen und Herrn, bevor wir aber tief in das Konferenz-Thema einsteigen, möchte ich dieses breite Forum der österreichischen Finanzindustrie nutzen, um einige aktuelle Anmerkungen zu Regulierung und Aufsicht zu machen, den Fokus auf einige aktuelle Entwicklungen legen und versuchen, hier neue Perspektiven zu eröffnen. Es ist nun ziemlich genau zehn Jahre her, dass die globale Finanzkrise von den USA aus ihren Lauf genommen hat. Zehn Jahre, die gekennzeichnet waren durch massive Erschütterungen der Finanzmärkte, durch eine tiefe Rezession und exorbitante Kosten für den Steuerzahler. Ja, es wurden Parallelen zur Weltwirtschaftskrise der 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts an die Wand gemalt, mit Massenarbeitslosigkeit, Hunger, Not und Elend und letztlich dem Aufstieg des Faschismus. Ganz so schlimm ist es nicht gekommen, Dank sei da einem beherzten Krisenmanagement der Politik und einem festen Willen, grundlegende Reformen anzugehen. Dennoch haben Finanzkrise, Staatsschuldenkrise und Eurokrise tiefe Spuren hinterlassen. Ihre Aufarbeitung hat gewaltige Summen an Steuergeldern und privaten 2
3 Geldern gekostet. Die Analyse der Krisenursachen ging relativ rasch von statten, ihre Ergebnisse waren klar und eindeutig. Der so lange anhaltende Wirtschaftsaufschwung der Nachkriegszeit, der schier nicht endende Boom, der nur von kurzen Konjunkturdellen eingebremst wurde, hatte zu einem blinden Glauben an die Selbstregulierungskraft freier Märkte geführt, in der Folge hatte radikale Deregulierung gnadenloser Gier Tür und Tor geöffnet. Die Globalisierung und die technologische Entwicklung, die die Welt zum Dorf machten, hatten als Brandbeschleuniger gewirkt. Rasch waren auch die konkreten Lehren aus der Krise gezogen. Die G-7 hatten sie bei ihrem Meeting in Pittsburgh auf einen einzigen Satz, eine Leitlinie, verdichtet: Kein Markt, kein Anbieter, kein Produkt soll künftig mehr ohne Regulierung und Aufsicht sein! Auch Europa sprang über seine nationalen Schatten und implementierte grundlegende europäische Reformen: Es wurde eine grenzüberschreitende Europäische Aufsichtsarchitektur aufgebaut, mit eigenen europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Pensionskassen und für den Kapitalmarkt. Ergänzt wurde das um den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, der Schwachstellen erkennen und Krisen frühzeitig identifizieren soll. Bei den Banken ging Europa sogar noch einen Schritt weiter und implementierte mit der Bankenunion eine gemeinsame Aufsicht für die Banken der Eurozone, schuf einen europäischen Abwicklungsmechanismus, mit dem nicht mehr wettbewerbsfähige Institute ohne Zuhilfenahme von Steuergeld geordnet aus dem Markt genommen werden können - ja, müssen. Ergänzt wird die Bankenunion zum Schutz der Verbraucher, Sparer und Anleger letztlich um eine europäische Einlagensicherung. Es wurden regulatorische Lücken geschlossen und bestehende Regularien, die sich in der Krise als zu schwach erwiesen hatten, grundlegend überarbeitet. Zehn Jahre globale Finanzkrise heißt auch zehn Jahre Regulierungs- und Aufsichtsreform. Jetzt, wo das große Reformwerk - grosso modo - abgeschlossen ist, heißt es zu evaluieren, ob die getroffenen Maßnahmen wirken, ob sie zielgenau sind und ob sie effizient und effektiv sind. Und mitten in diesem Evaluierungsprozess taucht plötzlich da und dort wieder ein längst vergessen geglaubter Schlachtruf auf, der Ruf nach Deregulierung!, der Ruf, die Kräfte des Marktes wieder zu entfesseln. Wie hat doch 3
4 schon John Kenneth Galbraith in seinem berühmten Buch über die Great Depression der 30er Jahre ebenso nüchtern wie treffend analysiert: Catastrophe is quickly forgotten Eine Analyse, die uns auch heute Warnung sein sollte. Wir als FMA, als integrierte Aufsichtsbehörde über beinahe den gesamten Finanzmarkt Österreichs, wir, als integraler Bestandteil des Europäischen Aufsichtssystems, bekennen uns vorbehaltlos zu jeder ehrlichen Evaluierung und zu jeder Reform, die die Regulierung und Aufsicht verbessert, und die Stabilität des Finanzmarktes Österreich stärkt. Dementsprechend begrüßen wir auch vorbehaltlos das Paket zur Reform der Aufsicht in Österreich, das vor wenigen Tagen im Ministerrat verabschiedet worden ist und in den kommenden Wochen im österreichischen Parlament diskutiert und beschlossen werden soll. Dieses Paket stärkt den von der FMA entwickelten und propagierten Grundsatz der Proportionalität in Regulierung und Aufsicht, es verbessert die Transparenz regulatorischen und aufsichtlichen Handelns, es erhöht Effizienz und Effektivität der Aufsicht, es beschleunigt die Verfahren und es modernisiert das Sanktionenregime. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich daher kurz auf einige konkrete Punkte dieser Aufsichtsreform im Detail eingehen. Dieses Reformpaket stärkt den von der FMA entwickelten und propagierten Grundsatz der Proportionalität in Regulierung und Aufsicht, in dem er die gesetzlichen Grundlagen schafft, diesen weiter auszudehnen. Regulierung und Aufsicht müssen risikoorientiert erfolgen. Je größer das Risiko für die Stabilität des Finanzmarktes, je größer das Risiko zur Schädigung von Verbrauchern, Anlegern und Sparern, desto dichter und intensiver müssen Regulierung und Aufsicht erfolgen. Proportionalität darf 4
5 nicht als weniger Regulierung und Aufsicht missverstanden werden, es geht dabei um dem Risiko und der Komplexität des Geschäftsmodells angemessene Regulierung und Aufsicht. Wir kämpfen auch im Zuge des Review der CRR/CRD IV auf europäischer Ebene um eine stärkere Verankerung des Prinzips der Proportionalität. Und unsere Botschaften haben es auf die europäische Tagesordnung geschafft. Das österreichische Aufsichtsreformpaket wird auch die Transparenz des aufsichtlichen Handelns verbessern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Nur einige Stichworte dazu: Veröffentlichung der jährlichen Prüfungsschwerpunkte, öffentliches Begutachtungsverfahren für Regularien sowie Rechtsauskunft mittels Auskunftsbescheid. Die Reform wird auch durch Verwaltungsvereinfachungen die Verfahren etwa bei Vor- Ort-Prüfungen straffen und beschleunigen sowie den Informationsaustausch aller Überwachungsorgane im Aufsichtsgefüge verbessern. Und die Reform wird unsere Möglichkeiten, im Sanktionsregime möglichst präventiv zu wirken, gravierende Verstöße aber harsch und abschreckend zu ahnden, erweitern. So wird das Kumulationsprinzip im Verwaltungsstrafrecht, bei dem geringfügige Strafen vervielfacht werden, abgeschafft. Die Möglichkeiten, bei geringfügigen Vergehen von einer Strafe überhaupt abzusehen, werden erweitert. Und die Möglichkeit, durch einen Berufungsverzicht bereits vor Erlassung eines Bescheides das Verfahren massiv zu beschleunigen, sehen wir als eine österreichische Variante des aus dem amerikanischen Recht bekannten und dort im White Collor sehr bewährten Plea Bargain. Die Eskalierung von Sanktionen bis zu den Höchstgerichten sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Verfahrens- und Verwaltungsökonomie. Diese Aufsichtsreform, die alle Stakeholder gemeinsam in vielen Arbeitsgruppen erarbeitet haben, verzichtet auf plakative aber oberflächliche organisatorische Verschiebungen und adressiert die Verwaltungsvereinfachung im Kern, nämlich bei der Steuerung der Prozesse. Wir sind überzeugt, diese Reform wird die Aufsichts- und Verwaltungsabläufe wirklich vereinfachen und beschleunigen, Effizienz und Effektivität des österreichischen Systems tatsächlich erhöhen. 5
6 Sehr geehrte Damen und Herren, aber nicht nur wir hier in Österreich evaluieren unser Regulierungs- und Aufsichtssystem laufend, fragen uns, ob wir die uns gesteckten Ziele auch tatsächlich erreichen, oder, ob es da und dort Potenzial zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität gibt, nein, auch Europa macht das laufend und institutionalisiert. So unterzieht die Europäische Kommission wie gesagt etwa gerade die CRD IV, das Regulierungsregime für Banken, einem grundlegenden Review. Und sie hat die Arbeit der Europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden, die Arbeit von EBA, EIOPA, ESMA und ESRB, einer eingehenden Evaluierung unterzogen und vor wenigen Tagen einen Vorschlag zur Reform der Europäischen Aufsichtsarchitektur vorgelegt. Der Reformvorschlag folgt dabei drei Leitlinien: Einer massiven Intensivierung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden untereinander Einer viel stärkeren EU-weiten Koordinierung der Aufsicht Und einer Erweiterung der direkten Aufsicht durch die europäischen Behörden selbst Konkret soll das etwa erreicht werden, in dem die ESAs verbindliche Strategische Aufsichtspläne für die Europäische Union entwickeln, die auch in die jährlichen Aufsichtspläne der nationalen Aufsichtsbehörden einfließen müssen. Die ESAs sind auch aufgefordert, Einheitliche Europäische Handbücher für bestimmte Aufsichtsfelder zu entwickeln. Sie sind auch aufgefordert, bei grenzüberschreitenden Aufsichtsfällen zu koordinieren. Und den ESAs soll eine starke Rolle im Stress-Testing zukommen, um hier einheitliche europäische Standards sicherzustellen und ein Höchstmaß an Information und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Europäischen Aufsichtsbehörden sollen aber auch mehr direkte Aufsichtskompetenzen erhalten, etwa bei Modellgenehmigungen grenzüberschreitender Versicherungsgruppen, bei Konzessionierung, Registrierung und Aufsicht bestimmter EU-Investmentfonds, bei der Aufsicht über Marktinfrastruktur wie etwa Datenbereitstellungsdiensten oder der Aufsicht über kritische Benchmarks, die in der EU genutzt werden, oder die Billigung und Beaufsichtigung bestimmter, europäisch relevanter Wertpapierprospekt. 6
7 Als österreichische Finanzmarktaufsicht haben wir uns immer für eine Stärkung der Europäischen Aufsicht über den gemeinsamen EU-Finanzmarkt eingesetzt. Aus dieser Perspektive gilt es in den nächsten Wochen die vorliegenden Vorschläge genau zu analysieren und sich zu positionieren. Verschiedene Elemente sind auch positiv zu sehen, einige allerdings auch kritisch zu hinterfragen. Vor allem, ob alle Maßnahmen wirklich zu einer Verbesserung der operativen Aufsicht führen oder schwerfällige Bürokratiemechanismen geschaffen werden. Sehr geehrte Damen und Herrn, Beim Studium der neuen Vorschläge der ESA-Reform wird einem rasch klar, welche Vorteile das österreichische System der integrierten Aufsichtsbehörde bietet, die die gesamte Finanzmarktaufsicht Österreichs unter einem Dach vereint. Die FMA arbeitet seit ihrer Gründung sektor-, branchen- und produktübergreifend. Wir brauchen keine Intensivierung der Kooperation innerhalb der österreichischen Aufsicht und auf dem österreichischen Finanzmarkt, wir sind und leben als integrierte Aufsichtsbehörde die institutionalisierte Zusammenarbeit unter einem Dach. Wir sind so nicht nur kosteneffizient und effektiv, wir heben auch alle Synergien des Know how im gesamten Aufsichtssystem. In dem wir den Dialog mit den Marktteilnehmern und den Beaufsichtigten suchen, stellen wir auch ein Höchstmaß an Transparenz für das aufsichtliche Handeln sicher. Indem wir so nah wir nur möglich an den heimischen Märkten agieren, stellen wir sicher, dass Regulierung und Aufsicht der Struktur unserer Realwirtschaft gerecht werden. Aus der Perspektive von Frankfurt, Paris, Brüssel oder London ist das Bild oft verzerrt, ist das hierzulande Wesentliche oft unsichtbar. Meine sehr verehrten Damen und Herrn, Bevor ich nun unsere Key-Note-Speakerin Elke König, Vorsitzende es Europäischen Ausschusses für die einheitliche Abwicklung, SRB, zu ihrem Impuls Quo Vadis, Bankenunion? auf das Podium bitte, darf ich Sie noch kurz an eine Neuerung bei unserer Aufsichtskonferenz erinnern: unser virtuelles Mikrofon. Sie können sich via Handy an unseren Podiumsdiskussionen beteiligen und dem Moderator ihre Fragen schicken, der dann die spannendsten noch nicht diskutierten Fragen für Sie in die 7
8 Diskussion einbringen wird. In Ihren Konferenzunterliegen finden Sie eine Karte zum virtuellen Mikrofon, einfach den QR-Code scannen und schon werden Sie mit der Eingabemaske für ihre Frage verknüpft. Ich freue mich schon auf anregende Debatten! 8
Und wenn ich so zurückdenke wie alles begonnen hat ist dies schon sehr beeindruckend begonnen hat mit einer Vision von
LR Mikl-Leitner Geschätzte Herrn Außenminister! Verehrter Herr Kommissar! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Hochwürdigster Herr Prälat! Exzellenzen, verehrte Festgäste! Auch ich darf Sie herzlich willkommen
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