Intern Bereitschaftsdienst im Fokus: KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag

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1 Bereitschaftsdienst im Fokus: KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung II/2017 Eher zur Darmkrebsvorsorge Vergütung Cannabis-Verordnung Unterwegs: 25 Jahre Selbsthilfe in Brandenburg

2 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor zwei Jahren verabschiedete der Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. In dem Gesetz wurde die Einführung einer besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung als Bestandteil der Regelversorgung beschlossen. Entsprechende Gebührenordnungspositionen sind mittlerweile in den EBM aufgenommen worden. Seit dem können neben den niedergelassenen Hausärzten auch unmittelbar an der Versorgung beteiligte Fachärzte ihre Patienten palliativmedizinisch betreuen. Die Gesetzgebung sehe ich als gute Gelegenheit an, gemeinsam mit Ihnen die Palliativversorgung im Land Brandenburg weiter aktiv zu gestalten. Das Ziel muss es sein, jeden schwerkranken und sterbenden Patienten, der es wünscht, palliativmedizinisch zu betreuen. Noch immer sterben rund 80 Prozent dieser Patienten im Krankenhaus. Gerade das will die Mehrheit von ihnen jedoch nicht. Als KVBB wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Kollegen diese wichtigen Versorgungsaufgaben übernehmen, um ihren Patienten ein Sterben in würdevoller Form zu ermöglichen. Basierend auf unseren Erfahrungen entwickeln wir unter anderem ein Weiterbildungsangebot, damit Sie sich praxisnah und schnell qualifizieren können. Wie eine regionale, eng abgestimmte Palliativversorgung funktionieren kann, haben wir gemeinsam mit der KV COMM in einem Pilotprojekt erfolgreich ausprobiert. Das Projekt zeigt, wie wichtig der kollegiale und interdisziplinäre Austausch ist, um Schnittstellen in der ambulanten Palliativversorgung zu überwinden. Ich bin davon überzeugt, dass zukünftig viel mehr Ärzte viel mehr Patienten als bisher palliativmedizinisch betreuen können. Denn die ambulante Palliativversorgung wird auf viele Schultern verteilt, und gemeinsam können wir die Versorgung gestalten. Es grüßt Sie herzlich MUDr./ČS Peter Noack Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg AUSGABE 11 / 2017 Seite 1

3 Inhaltsverzeichnis Berufspolitik Praxis aktuell Bereitschaftsdienst im Fokus KVBB beteiligt sich an bundesweitem Aktionstag Millionen Arbeitsstunden für Bürokratie Zweiter Bürokratieindex der KBV Klare Grenzen für Heilpraktiker Die Digitalisierung gestalten Honorarverteilung im II. Quartal 2017 Abgabe Quartalsabrechnung IV/2017 Krankentransport-Richtlinie geändert Achtung: Regress-Gefahr bei Chroniker-Ziffern Darmkrebsfrüherkennung Mit KVBB und AOK Nordost eher zur Darmkrebsvorsorge Vergütung bei der Verordnung von Cannabis Neue Regelungen zur Substitutionstherapie agnes zwei -Vertrag mit der BARMER AOK-Tonsillotomievertrag Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) KVBB unterstützt ambulante Palliativversorgung Gelbes Heft jetzt auch auf Englisch Seite 2 AUSGABE 11 / 2017

4 Inhaltsverzeichnis Service U3 Grippeimpfung: Fluenz bleibt weiter Kassenleistung Neu: Mein PraxisCheck Prävention Wundinfektionen TI-Anbindungsfrist verlängert Premiere gelungen KVen Berlin und Brandenburg luden System- Betreuer zum gemeinsamen IT-Workshop Niederlassungen im Oktober 2017 Entscheidungen Zulassungsausschuss Monat September Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Praxisbörse Fortbildungen Ein Viertel Jahrhundert Selbsthilfe BATAP mit neuem Vorstand Hartmannbund-Stiftung bittet um Spenden Impressum AUSGABE 11 / 2017 Seite 3

5 Berufspolitik Bereitschaftsdienst im Fokus Bundesweiter Aktionstag zu ambulantem Versorgungsangebot außerhalb der Sprechzeiten Zum Tag des Bereitschaftsdienstes hatten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen den 11. Oktober erklärt. Bundesweit fanden deshalb rund um diesen Tag zahlreiche Aktionen statt, um zu zeigen, was die niedergelassenen Ärzte im Bereitschaftsdienst leisten und um die einheitliche Rufnummer zu bewerben. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) beteiligte sich. Sie lud Journalisten in die KV Regio Med Bereitschaftspraxis am Achenbach Krankenhaus in Königs Wusterhausen ein. Die Medienvertreter nutzten die Gelegenheit, um sich die Praxis anzuschauen und mit Personal und Patienten über das neue Versorgungsangebot zu sprechen. Auch Vertreter der KVBB und des Klinikums Dahme- Spreewald standen Rede und Antwort. Mehr als Patienten wurden in der KV RegioMed Bereitschaftspraxis am Achenbach Krankenhaus seit ihrer Eröffnung im April bedarfsgerecht ambulant versorgt. Michael Kabiersch, Dr. med. Benno Bretag, Dipl.-Med. Andreas Schwark (v.l.n.r.) Foto: KVBB Und auch die zentrale Patientensteuerung, die die KVBB für die Region Königs Wusterhausen erstmals übernommen hat, bewährt sich. So gingen im vergangenen halben Jahr Anrufe über die aus Königs Wusterhausen und Umgebung ein. Rund ein Viertel davon waren Fälle für die KV RegioMed Bereitschaftspraxis. 34 Prozent wurden an den bereitschaftsdiensthabenden Arzt für eine telefonische Abklärung vermittelt. Möglicherweise lebensbedrohliche Notfälle wurden direkt an die integrierte Regionalleitstelle weitergeleitet. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBB, Dipl.-Med. Andreas Schwark, bewertet die Zahlen als Erfolg. Patienten erhalten die Hilfe, die sie akut benötigen, und gleichzeitig wird der ärztliche Bereitschaftsdienst ent- Seite 4 AUSGABE 11 / 2017

6 Berufspolitik lastet. Das Konzept sei eine sinnvolle Ergänzung für das Krankenhaus, so Michael Kabiersch, Geschäftsführer des Klinikums Dahme-Spreewald. Patienten hätten schnell Kontakt mit dem medizinischen Personal, das entscheide, ob jemand in der Bereitschaftspraxis oder der Notfallambulanz am besten versorgt werde. ute Millionen Arbeitsstunden für Bürokratie Zweiter Bürokratieindex der KBV Der Verwaltungsaufwand in den Praxen hat im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen. Das geht aus dem zweiten Bürokratieindex hervor, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit der Fachhochschule des Mittelstands erstellt hat. Demnach wenden niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten rund 54 Mio. Arbeitsstunden im Jahr für administrative Pflichten auf ein Plus von 0,2 Prozent. Bürokratieabbau ist oft eine Sisyphusarbeit, kommentierte KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel das Ergebnis. Während an einer Stelle erfolgreich Bürokratie abgebaut wird, entstehen an anderer Stelle neue Belastungen. So konnte beispielsweise mit der vereinfachten Chronikerbescheinigung eine deutliche Reduzierung der Bürokratie erreicht werden. Diese jedoch sei durch den vermehrten Aufwand bei der Verordnung von Krankenbeförderungen wieder aufgehoben worden. Der Grund dafür seien die höheren Fallzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung. Die KBV hat auf der Grundlage des aktuellen Bürokratieindex Forderungen für den bundesweiten Bürokratieabbau formuliert. Unser Ziel von 25 Prozent Bürokratieabbau muss verbindlich per Gesetz verankert werden, betonte Dr. Kriedel. Wenn dies gelänge, stünden den Ärzten und Psychotherapeuten jährlich 13 Mio. Stunden zusätzlich für die Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung. Arztzeit ist schließlich Behandlungszeit und nicht Schreibtischzeit. ute AUSGABE 11 / 2017 Seite 5

7 Berufspolitik Klare Grenzen für Heilpraktiker Die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) kritisiert die von Bund und Ländern überarbeiteten Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern. Das Wohl der Patienten werde in diesen nicht ausreichend berücksichtigt, moniert LÄKB-Präsident, Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. Das für medizinische Indikationen sowie für die Durchführung bestimmter Therapien nötige Wissen, das nur mit einem Medizinstudium erlangt werden könne, sei mit der Ausbildung und Überprüfung von Heilpraktikern in keiner Weise gewährleistet, so Herr Schulz weiter. Das Tätigkeitsfeld eines Heilpraktikers solle zur Sicherheit der Patienten auf das Minimum eingeschränkt werden, ergänzt Dr. med. Hanjo Pohle. Nur so sind Gefahren für die Gesundheit der Menschen, die bei Heilpraktikern Hilfe suchen, auszuschließen, betont der LÄKB-Vizepräsident. Die Digitalisierung gestalten Die Digitalisierung im Gesundheitswesen lässt sich nicht aufhalten. Daher ist es die Aufgabe der KVen und Kammern, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Wir müssen aufklären, welche Anwendungen und Technologien sinnvoll sind und welche nicht. Dieses Fazit zog Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, bei der Gesundheitspolitischen Gesprächsrunde der Landesärztekammer Brandenburg. Am 8. November hatte er mit Kai Arne Gondlach, Senior Researcher im Trendforschungsinstitut 2 b Ahead, und rund 60 Brandenburger Ärzten Foto: Christian Wehry Holger Rostek, Anja Zimmermann, Kai Arne Gondlach (v.l.n.r.) Fragen rund um die Telematikinfrastruktur, Telemedizin, Health-Tech und mobile Lösungen diskutiert. Seite 6 AUSGABE 11 / 2017

8 Praxis aktuell Honorarverteilung im II. Quartal 2017 Die Berechnung der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) beruht auf dem erzielten Verhandlungsstand für das Jahr Da die Vereinbarung zur Gesamtvergütung 2017 derzeit noch nicht unterzeichnet ist, sind wiederum die entsprechenden Vorbehalte zu beachten. Wesentliche Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab II/2017 betreffen zum einen den Bereich Psychotherapie. Neben den EBM-Änderungen im Zusammenhang mit den Änderungen der Psychotherapierichtlinie wurden die psychotherapeutischen Gesprächsleistungen (GOP und EBM) aus der MGV ausgegliedert. Zum anderen wurden im HVM Änderungen vorgenommen, die auf Anpassungen im EBM für die Versorgung im Notfall und Bereitschaftsdienst zurückgehen. Hier einige Eckdaten: Für die Honorarverteilung des zweiten Quartals standen insgesamt ca. 212,6 Mio. Euro für die MGV zur Verfügung. Davon entfielen auf den Honorarfonds Labor ca. 19,2 Mio. Euro, auf den Honorarfonds des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ca. 5,7 Mio. Euro und auf die versorgungsspezifischen Honorarfonds Hausärzte ca. 92,8 Mio. Euro bzw. Fachärzte ca. 88,6 Mio. Euro. Die Leistungen des humangenetischen Labors schlugen mit rund 1,9 Mio. Euro zu Buche, die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) mit ca. 4,5 Mio. Euro. Die Regelleistungsvolumina (RLV) überschreitenden Leistungsanteile konnten für Fachärzte mit einer Quote von ca. 45,9 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Für die Hausärzte wurden sie mit dem vollen Orientierungspunktwert (OW) vergütet. Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr RLV um ca. 7 Prozent, Fachärzte um ca. 22 Prozent. Nicht ausgeschöpft wurde der Honorarfonds zur Förderung der zeitnahen Vermittlung von Arztterminen. Mit den Mitteln wurden daher die Überschreitungsquoten der Arztgruppen gemäß Anlage 4 des HVM gestützt siehe Tabelle auf Seite 8. AUSGABE 11 / 2017 Seite 7

9 Praxis aktuell Arztgruppen gem. Anlage 4 HVM Überschreitungsquote Fachärzte für Anästhesiologie 48,628 % Fachärzte für Augenheilkunde 53,123 % Fachärzte für Chirurgie 51,496 % Fachärzte für Frauenheilkunde 55,290 % Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 50,423 % Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten 55,467 % Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt 49,472 % Fachärzte für Innere Medizin mit (Versorgungs-) Schwerpunkt Angiologie 47,293 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Kardiologie 47,935 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Endokrinologie 49,461 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Gastroenterologie 49,779 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Hämatologie/Onkologie 47,164 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Pneumologie 47,901 % (Versorgungs-) Schwerpunkt Rheumatologie 48,345 % Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 47,107 % Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 52,324 % Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie 49,325 % Fachärzte für Neurologie 48,876 % Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 49,515 % Fachärzte für Nuklearmedizin 47,382 % Fachärzte für Orthopädie 50,410 % Fachärzte für Diagnostische Radiologie 47,563 % Fachärzte für Urologie 51,370 % Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizin 49,252 % Seite 8 AUSGABE 11 / 2017

10 Praxis aktuell Unterfinanziert war der Honorarfonds Labor. Es mussten ca. 1,1 Mio. Euro aus Rückstellungen aufgewendet werden, um die Ausfinanzierung mit der bundesweit einheitlichen Laborquote Q in Höhe von 91,58 Prozent sicherzustellen. In den folgenden Tabellen finden Sie Übersichten der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina: Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal II/2017 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen Entnahme für den Strukturfonds Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Stützung der zentralen Honorarfonds Leistungsbezogene Honorarfonds Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte bis EBM Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, und EBM) Honorarfonds für die geriatrische Versorgung sowie die Palliativmedizin Abschnitte und EBM 92,8 Mio. Euro Quote 2,4 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 3,9 Mio. Euro 0,4 Mio. Euro 4,4 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 98,197 % 0,003 Mio. Euro 100 % 2,6 Mio. Euro 100 % 1,4 Mio. Euro 51,109 % Lesen Sie weiter auf Seite 10. AUSGABE 11 / 2017 Seite 9

11 Praxis aktuell Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der Palliativmedizin Abschnitte und EBM Honorarfonds für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern Abschnitt 38.2 EBM Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 0,1 Mio. Euro 80,486 % 0,1 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 100 % 81,6 Mio. Euro Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal II/2017 darunter: 95,0 Mio. Euro Quote Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,9 Mio. Euro 100 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 4,5 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen Entnahme für den Strukturfonds Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich Stützung der zentralen Honorarfonds Leistungsbezogene Honorarfonds Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte bis EBM 0,8 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 14,3 Mio. Euro 0,3 Mio. Euro 6,5 Mio. Euro 1,7 Mio. Euro 100 % 1,5 Mio. Euro 87,077 % 1,8 Mio. Euro 100 % Seite 10 AUSGABE 11 / 2017

12 Praxis aktuell Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, EBM) Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, und EBM) Honorarfonds für anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) Honorarfonds Strukturpauschale konservative Augenheilkunde Arztgruppenbezogene Honorarfonds Honorarfonds Strahlentherapie (übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. 11 HVM gebildet wird) Honorarfonds Psychotherapie (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzte mit nephrologischem Schwerpunkt) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 0,01 Mio. Euro 100 % 0,4 Mio. Euro 100 % 0,03 Mio. Euro 100 % 0,002 Mio. Euro 100 % 1,2 Mio. Euro 57,286 % 0,9 Mio. Euro 0,03 Mio. Euro 80,908 % 0,02 Mio. Euro 75,954 % 0,02 Mio. Euro 76,701 % 0,7 Mio. Euro 79,858 % 0,2 Mio. Euro 80,004 % 65,7 Mio. Euro

13 Praxis aktuell Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 82,9 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick: Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Quartal II/2017 Leistungen des ambulanten Operierens Präventionsleistungen Strahlentherapie Wegepauschalen Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik Nephrologische Leistungen Dialysesachkosten (zzgl. KFH/PHV) Zuschläge zur PFG Medikationsplan ( 29a BMV-Ä) Nichtärztliche Praxisassistenten DMP Mammographie-Screening Strukturvertrag Diabetes Hausarztzentrierte Versorgung Rheumastrukturvertrag Onkologie Sozialpsychiatrie Schutzimpfungen Restliche Leistungen außerhalb der MGV Gesamt 9,5 Mio. Euro 13,0 Mio. Euro 4,0 Mio. Euro 0,8 Mio. Euro 11,4 Mio. Euro 2,4 Mio. Euro 15,0 Mio. Euro 1,0 Mio. Euro 1,4 Mio. Euro 1,0 Mio. Euro 9,3 Mio. Euro 1,6 Mio. Euro 1,1 Mio. Euro 0,3 Mio. Euro 0,1 Mio. Euro 1,1 Mio. Euro 0,7 Mio. Euro 1,6 Mio. Euro 7,6 Mio. Euro Seite 12 AUSGABE 11 / 2017

14 Praxis aktuell Im II. Quartal wurde abermals eine Nachvergütung für die Leistungen auf dem Gebiet der Rheumatologie veranlasst. Gemäß dem Strukturvertrag für Rheuma mit der AOK Nordost wird jährlich eine Qualitätsbefragung der eingeschriebenen Patienten durchgeführt. Diese fiel für das Jahr 2015 positiv aus. Die Honorare für die entsprechenden Leistungen wurden somit nachträglich um 10 Prozent angehoben. Detaillierte Hinweise zur Honorarverteilung entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Honorarbescheid. Die Zahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg (siehe folgende Grafik) stieg im Laufe des vergangenem Jahres um 1,2 Prozent. Den größten Zuwachs mit fast 5 Prozent verzeichneten die Ersatzkassen. Ein Grund für den deutlichen Anstieg lag in den Fusionen zweier Betriebskrankenkassen mit der DAK Gesundheit bzw. der BARMER. Leichten Zuwachs verzeichneten auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Innungskrankenkassen. Bei der Knappschaft und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen gab es leichte Verluste. Versichertenentwicklung II/2017 zu II/2016 GKV 1,20 % AOK 0,98 % Kassenarten BKK IKK LKK KN EK -1,50 % 3,61 % -1,48 % -11,59 % 4,83 % II/2017 II/2016 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. Versicherte AUSGABE 11 / 2017 Seite 13

15 Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung IV/2017 Frist endet am 8. Januar 2018 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: Erklärung zur Vierteljahresabrechnung, Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach 35.2 EBM, Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr (sofern keine Versichertenkarte vorlag), Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB), Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag) senden Sie per Fax an die 0331/ Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, Potsdam. Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich: 2. bis 8. Januar 2018, 9 bis 17 Uhr bei der KVBB in Potsdam Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/ Tel.: 0331/ Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Seite 14 AUSGABE 11 / 2017

16 Praxis aktuell Krankentransport-Richtlinie geändert Die Verordnung von Fahrten zur vorund nachstationären Behandlung ( 115a SGB V) sowie zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus ( 115b SGB V) oder in der Vertragsarztpraxis sind künftig möglich, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen patientenindividuellen Gründen ambulant vorgenommen wird. Wenn für den Patienten z. B. aus medizinischen Gründen eine stationäre Behandlung angezeigt ist, er sich zu Hause aber um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern muss oder aber der Patient die Behandlung im Krankenhaus aus anderen in seiner Person liegenden Gründen ablehnt, ist eine solche Konstellation gegeben. Für Vertragsärzte bedeutet dies, dass Fahrten zu ambulanten Operationen sowohl im Krankenhaus, als auch in der Vertragsarztpraxis weiterhin nur in Ausnahmefällen verordnet werden können. Eine Klarstellung erfolgte auch für Fahrten zur ambulanten Behandlung in Geriatrischen Institutsambulanzen. Die dort stattfindende Versorgung einschließlich Diagnostik wird einer ambulanten Behandlung gleichgesetzt und gehört zu den Ausnahmefällen des 8 der Krankentransport-Richtlinie. Eine Verordnung ist damit unter Berücksichtigung der medizinischen Gründe möglich, bedarf jedoch der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Alle weiteren Regelungen und Ausnahmefälle der Krankentransport- Richtlinie bleiben unberührt. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ AUSGABE 11 / 2017 Seite 15

17 Praxis aktuell Achtung Regress-Gefahr Chroniker-Ziffern bei Hausarztwechsel: kontinuierliche Behandlung dokumentieren Aus aktuellem Anlass weisen wir noch einmal auf die Besonderheiten der Abrechnung von Chroniker-Ziffern (GOP 03220/04220 und 03221/04221 EBM) mit H -Kennzeichnung bei einem Hausarztwechsel hin. Für die berechtigte Abrechnung der GOP 03220/04220 und 03221/04221 sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Vorliegen mindestens einer lang andauernden, lebensverändernden Erkrankung und 2. Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung. Eine kontinuierliche ärztliche Behandlung liegt vor, wenn innerhalb der letzten vier Quartale, in mindestens drei Quartalen, ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) pro Quartal wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) in derselben Arztpraxis stattgefunden hat. Zwei der drei APK müssen persönlich erfolgen. Bei einem Hausarztwechsel muss der übernehmende Arzt beim Patienten erfragen, ob und bei welchem Arzt in den vergangenen vier Quartalen eine kontinuierliche Behandlung aufgrund der gesicherten chronischen Erkrankung erfolgte. Die Angaben sind zu dokumentieren. Die Chroniker-Pauschale darf nur dann abgerechnet werden, wenn beim bisherigen Hausarzt eine kontinuierliche Betreuung vorlag. Mittels der H -Kennzeichnung weist der übernehmende Hausarzt in den ersten vier Quartalen nach dem Hausarztwechsel in seiner Abrechnung nach, dass er die Angaben dazu erfragt und dokumentiert hat. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Abrechnung der Chroniker-Ziffern mit H -Kennzeichnung ohne die erforderlichen Voraussetzungen gegebenenfalls mit einem Regressantrag der betreffenden Krankenkasse(n) zu rechnen ist. Dabei wird die Dokumentation zur kontinuierlichen Vorbehandlung angefragt. Dieser Antrag kann zeitlich sehr verzögert erfolgen. Die Krankenkassen können solche Anträge aktuell noch bis zu vier Jahre nach Erteilung des Honorarbescheides stellen. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ Seite 16 AUSGABE 11 / 2017

18 Praxis aktuell Kurz kommentiert: Die KVBB hatte sich mit den Krankenkassen eigentlich darauf verständigt, dass ein Antrag nur ein Jahr rückwirkend gestellt werden kann. Eigentlich. Denn an diese Vereinbarung haben sich die Krankenkassen leider nie gehalten. Darmkrebsfrüherkennung Immunchromatographischer Schnelltest des ifobt mit apparativer Auswertung in eigener Praxis nicht richtlinienkonform! Arztpraxen erhalten derzeit Informationsschreiben von Herstellern zu immunchromatographischen Schnelltests. Darin wird ein Schnelltest beworben, der nach Einschätzung des Herstellers den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie entspräche und in der eigenen Praxis durchgeführt werden könne. Diese immunchromatographischen Schnelltests mit apparativer Auswertung erfüllen nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht die Anforderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie und damit auch nicht den Leistungsinhalt der GOP Eine Genehmigung zur Abrechnung der GOP kann weiterhin ausschließlich Ärzten erteilt werden, die gemäß der Präambel 12.1 Nr. 1 EBM (Laborärzte) an der Versorgung teilnehmen. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 17

19 Praxis aktuell Mit KVBB und AOK Nordost eher zur Darmkrebsvorsorge Neuer Vertrag geschlossen Die KVBB und die AOK Nordost haben mit Wirkung ab dem einen Vertrag geschlossen, der es den AOK Nordost-Versicherten ermöglicht, Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen erheblich früher in Anspruch zu nehmen: Es wurde vereinbart, dass die Früherkennung kolorektaler Karzinome gemäß der Krebsfrüherkennungs- Richtlinie zehn Jahre eher durchgeführt werden kann. Männer können Koloskopien bereits ab dem 40. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Wenn sie darauf verzichten, kann zwischen Vollendung des 40. und 45. Lebensjahres jährlich ein Test auf occultes Blut im Stuhl durchgeführt werden. Die Forderung der KVBB, Koloskopien ab 40 Jahren auch für Frauen anzubieten, wurde leider von der AOK Nordost abgelehnt. Deshalb können Frauen ab dem 45. Lebensjahr die Darmkrebsvorsorge in Anspruch nehmen. Die aus der Krebsfrüherkennungs- Richtlinie erwachsenden Ansprüche bleiben natürlich weiterhin erhalten. Durch den Vertrag wird eine dritte Koloskopie im Intervall von zehn Jahren möglich. Die Abrechnungs- und Genehmigungsvoraussetzungen sowie die Vergütungshöhe entsprechen denen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie bzw. dem EBM. Die Abrechnung erfolgt wie bei den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen über die GOP 01737, 01738, bzw , oder Sie finden den Vertrag wie üblich auf der Homepage der KVBB in der Rubrik Praxis unter Verträge der KVBB. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge Seite 18 AUSGABE 11 / 2017

20 Praxis aktuell Vergütung bei der Verordnung von Cannabis Zur Vergütung des Aufwandes bei der Verordnung von Cannabis sind rückwirkend zum 1. Oktober 2017 drei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden. Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung können seit März 2017 mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon versorgt werden. Einhergehend mit dieser Gesetzesänderung sind die verordnenden Ärzte verpflichtet, im Rahmen einer Begleiterhebung Daten zu erfassen und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Die neuen GOP im Überblick: Medizinprodukte (BfArM) bereitzustellen. Die Erhebung endet am 31. März Zwei der drei neuen GOP betreffen die Begleiterhebung: Für die Aufklärung des Patienten über die verpflichtende Datenerhebung wird die GOP neu in den EBM aufgenommen. Die Vergütung der Datenerfassung und deren elektronische Übermittlung an das BfArM erfolgt mit der GOP Für die Antragstellung bei der Krankenkasse benötigt der Patient eine Stellungnahme des Arztes. Die Unterstützung des Patienten durch den Arzt bei der Antragstellung auf Versorgung mit Cannabis wird mit der GOP vergütet. GOP Bezeichnung Vergütung* Aufklärung über die Begleiterhebung 28 Punkte 2,95 Euro Datenerfassung und Datenübermittlung im Rahmen der Begleiterhebung Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung zur Verordnung von Cannabis oder Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol oder Nabilon 92 Punkte 9,69 Euro 143 Punkte 15,06 Euro Die GOP und können nur bis zum Ende der Begleiterhebung am 31. März 2022 abgerechnet werden. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ * auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent)

21 Praxis aktuell Neue Regelungen zur Substitutionstherapie Am 1. Oktober 2017 sind umfassende Änderungen zur substitutionsgestützten Behandlung sowie der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft getreten. Neu ist unter anderem die Möglichkeit einer Substitutionsbehandlung (GOP 01950) im Rahmen von Hausbesuchen (GOP und 01413) bei Vorliegen einer chronischen Pflegebedürftigkeit. Auch eine Substitutionstherapie in Alten-, Pflege-, Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen ist möglich. Der substituierende Arzt trifft dazu mit den entsprechenden Einrichtungen schriftliche Vereinbarungen. Die neuen GOP im Überblick: Grundsätzlich ist dem Patienten das vom Arzt verschriebene Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen. Eine Mitgabe von Substitutionsmedikamenten aus dem Praxisbestand ist strafbar. Unter bestimmten Bedingungen kann der Arzt aber auch weiterhin das Substitutionsmittel zur eigenverantwortlichen Einnahme verschreiben. Zur Abbildung des Aufwandes bei der Behandlung von Opioidabhängigen im Rahmen der Take-Home-Regelung, wurde die GOP in den EBM aufgenommen. Eine weitere Neuerung betrifft Ärzte, die nicht die Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation erfüllen. Sie dürfen nun bis zu zehn Patienten mit Substitutionsmitteln behandeln. Bisher waren es drei. Für die konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens wurde die GOP in den EBM aufgenommen. GOP Bezeichnung Vergütung* Substitutionsgestützte Behandlung im Rahmen der Take-Home-Vergabe Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens 69 Punkte 7,27 Euro 90 Punkte 9,48 Euro Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ * auf Basis des aktuell geltenden Orientierungspunktwertes 2017 (10,5300 Cent) Seite 20 AUSGABE 11 / 2017

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23 Praxis aktuell agnes zwei -Vertrag mit der BARMER BÄK-Fortbildungscurriculum auch anerkannt Wie bereits berichtet, hat die Bundesärztekammer das Brandenburger Erfolgsrezept agnes zwei aufgegriffen und zum Fortbildungscurriculum Case Management in der ambulanten medizinischen Versorgung weiterentwickelt. Absolventen des darin enthaltenen Grundkurses Fallbegleitung können als agnes zwei -Fachkräfte im Land Brandenburg tätig werden. AOK-Tonsillotomievertrag Über ein halbes Jahr lang haben wir versucht, die AOK Nordost zu einer Anpassung der Anästhesievergütung im Rahmen des Tonsillotomievertrages zu bewegen. Eine Verhandlungsklausel ist zwar im Vertrag verankert, doch sah die AOK leider keinen Anlass, die Vergütung der Anästhesien auf das Niveau anderer abgeschlossener Verträge (IKK Brandenburg und Berlin, Knappschaft, Novitas BKK) anzuheben. Wir bedauern dies und werden zu gegebener Zeit einen erneuten Versuch unternehmen. Das gilt aufgrund des mit der BARMER nun abgeschlossenen Nachtrages für alle agnes zwei -Verträge gleichermaßen. (Zu den Verträgen mit der AOK und der TK siehe auch die Beiträge in KV-Intern 9/2017 und 10/2017). Damit die Patienten schnellstmöglich die benötigte Unterstützung durch das Know-how der Fallmanager(innen) erhalten, wurde vereinbart, dass bereits nach der letzten Unterrichtseinheit zum Thema Casemanagement die Arbeit als agnes zwei - Fachkraft aufgenommen werden kann. Das Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss des Kurses und das IGiB- Zertifikat können nachgereicht werden. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge Einstweilen wurden mit Wirkung zum einige Aktualisierungen insbesondere hinsichtlich der maßgeblichen Leitlinien und Qualitätssicherungs-Vereinbarungen vorgenommen, die Ihnen aus den anderen Verträgen bereits bekannt sind. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/ Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge Seite 22 AUSGABE 11 / 2017

24 Praxis aktuell Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Frühinformation/WP-Unterlagen wieder online zur Verfügung gestellt haben! Dies erfolgt grundsätzlich quartalsweise (Februar/Mai/August/ November). Sie werden über die Einstellung unter informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erst nach erfolgter Anmeldung über DatenNerv (Benutzername und dazugehöriges Passwort) Zugriff auf die WP-Unterlagen unter praxis/meine-praxis/wp-unterlagen/ erhalten! Oder geben Sie nach Anmeldung den Webcode web017 in das Suchfeld ein. Unser Service für Sie: Abrechnungs-, Honorar- und Verordnungsberatung 0331/ Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 23

25 Praxis aktuell KVBB unterstützt ambulante Palliativversorgung Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) erleichtert den Brandenburger Ärzten den Einstieg in die besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung (BQKPMV). Dazu entwickeln wir derzeit ein praxiskompatibles Weiterbildungskonzept, mit dem Sie die gesetzlich geforderten theoretischen Kenntnisse niedrigschwellig erwerben können. Die Weiterbildung ergänzt das bestehende Angebot der Landesärztekammer Brandenburg. Sie besteht aus einem 40-stündigen Basiskurs, der sich aus E-Learning-Modulen, drei Präsenzveranstaltungen sowie einer Hospitation zusammensetzt. Die ersten Kurse sollen im Frühjahr und im Herbst 2018 starten. Über alle Details werden wir Sie gesondert informieren. Hintergrund Zum ist die gesetzliche Vereinbarung zur BQKPMV in Kraft getreten. Eine entsprechende Vergütungsstruktur wurde im Nachgang definiert und ist seit dem für die ambulante Palliativversorgung im Land Brandenburg relevant. Zum einen wird mit den neuen Regelungen die Rolle der Hausärzte, die bereits in der Versorgung sterbender Menschen engagiert sind, gestärkt und die interdisziplinäre Kooperation gefördert. Zum anderen ist es nun auch für Fachärzte möglich, palliativmedizinische Leistungen abzurechnen. Insgesamt wurden acht neue Gebührenordnungspositionen eingeführt. Für vier davon ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich (Details siehe KV-Intern 09/2017). Die Teilnahme an der Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung setzt eine gesonderte Qualifikation des Arztes voraus. Praktische Voraussetzung: Betreuung von mind. 15 Palliativpatienten innerhalb der vergangenen drei Jahre oder zweiwöchige Hospitation in einer Einrichtung der Palliativversorgung. Theoretische Voraussetzung: i.d.r. 40h-Basiskurs Palliativmedizin nach dem Musterkursbuch der Bundesärztekammer; Anerkennung von Vorqualifikationen möglich. Seite 24 AUSGABE 11 / 2017

26 Praxis aktuell Für die Anerkennung der Zugangsvoraussetzungen sind sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse erforderlich. Das Antragsformular finden Sie online unter Geben Sie einfach den Webcode web137 in das Suchfeld ein. Ansprechpartner Judith Marschke, KVBB, Tel.: 0331/ , Fax: 0331/ Felix Mühlensiepen, KV COMM, Tel.: 0331/ , Fax: 0331/ Gelbes Heft jetzt auch auf Englisch Das Kinderuntersuchungsheft ist auf Englisch übersetzt worden. Damit können fremdsprachige Eltern oder andere Personen besser nachvollziehen, welche Untersuchungen vorgesehen sind. Offizielles Dokument bleibt aber das deutsche Gelbe Heft, sodass Ärzte die Früherkennungsuntersuchungen weiterhin darin und damit nur einmal dokumentieren müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der die Übersetzung veranlasst hat, stellt die englische Version als kostenloses Serviceangebot zum Herunterladen im Internet zur Verfügung: publikationen/merkblaetter/ merkblaetter/ Das deutsche Gelbe Heft beziehen Sie wie gewohnt über die Formularbestellung der KV Brandenburg (Telefon: 0331/ ; Fax: 0331/ ). Achtung: Das deutsche Gelbe Heft bleibt bindend. Die englische Übersetzung ist nur ein Serviceangebot des G-BA und dient nicht der offiziellen Dokumentation. Im vergangenen Jahr hatte der G-BA bereits den Mutterpass auf Englisch übersetzen lassen. Auch diese Version können Sie sich auf der Internetseite des G-BA herunterladen: publikationen/merkblaetter/ merkblaetter/ AUSGABE 11 / 2017 Seite 25

27 Praxis aktuell Grippeimpfung: Fluenz bleibt weiter Kassenleistung Die Empfehlung der STIKO/Schutzimpfungs-Richtlinie für eine bevorzugte Anwendung von attenuiertem Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV) sprich Fluenz für Kinder im Alter von zwei bis einschließlich sechs Jahren wurde kürzlich gestrichen. Damit begann die Diskussion zum Leistungsrecht von Fluenz. Einzelne Krankenkassen kommunizierten die Auffassung, dass Fluenz damit generell nicht mehr zu ihren Lasten verordnungsfähig wäre. Deshalb gab es parallel zu dem auf Landesebene mit der AOK Nordost geführten Austausch der KVBB auch Gespräche auf Bundesebene zwischen KBV, GKV-Spitzenverband und AOK-Bundesverband. Fazit der KVBB: Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bleibt Fluenz weiter Kassenleistung. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre können mit inaktiviertem Impfstoff oder mit einem attenuiertem Influenza- Lebendimpfstoff geimpft werden, sofern keine Kontraindikation besteht. Da das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten ist, sollte der nasale Grippeimpfstoff nur bei Hindernissen für eine Injektion (z.b. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen) verwendet werden. Die AOK Nordost sowie die Ersatzkassen (BARMER, TK, DAK Gesundheit, KKH, hkk und HEK) bestätigten der KVBB, dass eine patientenindividuelle Verordnung von Fluenz Tetra Nasenspray in den von der STIKO geschilderten Einzelfällen auf Kassenrezept möglich ist. Achtung: Die Verordnung muss dann auf den Namen des Patienten erfolgen. Der Bezug über den Sprechstundenbedarf ist nicht möglich. Von den Betriebs- und Innungskrankenkassen wie auch der LKK und der Knappschaft liegen uns keine Stellungnahmen vor. Damit ist eine Verordnung nur auf Privatrezept möglich. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/ Seite 26 AUSGABE 11 / 2017

28 Praxis aktuell Neu: Mein PraxisCheck Prävention Wundinfektionen Mein PraxisCheck Prävention Wundinfektionen heißt ein neuer Online- Test der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Insbesondere ambulant operierende Ärzte können unter mit wenigen Klicks herausfinden, wie sie in wesentlichen Bereichen ihrer Praxis rechtliche Vorgaben, Empfehlungen und Leitlinien umsetzen, um postoperative Wundinfektionen zu vermeiden. Die Themen reichen von Antibiotikaprophylaxe und -initialtherapie über Wundversorgung und Verbandswechsel sowie Medizinprodukteaufbereitung bis hin zum Fehlermanagement. Beim dem Test gilt es, 16 Fragen zu beantworten. Zur Auswahl stehen jeweils vier Antwortmöglichkeiten. Wird eine davon angeklickt, erhält der Nutzer sofort ein Feedback. Dabei wird auch auf mögliche Verbesserungen hingewiesen. Nach dem Check erhält jeder Teilnehmer einen ausführlichen Ergebnisbericht. Darin sind neben Internetadressen auch praktische Tipps aufgeführt, wie Fehler vermieden und Praxisabläufe noch reibungsloser gestaltet werden können. Die KBV weist darauf hin, dass die Teilnehmer anonym bleiben. Persönliche Daten wie Name oder IP-Adresse werden nicht gespeichert. Erfasst werden lediglich einige freiwillige Angaben, beispielsweise zur Berufsgruppe. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der neue PraxisCheck kann laut KBV auch dafür genutzt werden, um sich auf die ab 2018 jährlich durchgeführte Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorzubereiten. AUSGABE 11 / 2017 Seite 27

29 Praxis aktuell TI-Anbindungsfrist verlängert Die Frist für die verpflichtende Anbindung der Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) wurde verlängert: Bis zum 31. Dezember 2018 haben Ärzte und Psychotherapeuten nun Zeit, ihre Praxis an die TI anzuschließen. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung im Sozialgesetzbuch V am 3. November zu. Der 30. Juni 2018 als bisheriger Stichtag war unhaltbar. Der Grund: Die für die TI-Anbindung notwendigen Komponenten waren noch nicht verfügbar. So haben erst Mitte November ein Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, ein VPN-Zugangsdienst und ein elektronischer Praxisausweis die notwendige Zulassung von der gematik erhalten. Premiere gelungen KVen Berlin und Brandenburg luden System-Betreuer zum gemeinsamen IT-Workshop Mehr als 150 Praxisverwaltungssystem-Betreuer waren am 18. Oktober bei einer Veranstaltung zur Telematikinfrastruktur im Haus der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin dabei. Das Besondere daran: Erstmals hatten die Nachbar-KVen Berlin und Brandenburg einen gemeinsamen IT-Workshop über die Ländergrenzen hinweg organisiert. Seite 28 AUSGABE 11 / 2017 Auf der Agenda der ganztägigen Veranstaltung standen unter anderem die Vorgaben des E-Health-Gesetzes, der elektronische Arztausweis, die elektronische Patientenakte, mobile Kartenlesegeräte sowie die Aufgaben von KVen und Systembetreuern. Die Teilnehmer diskutierten mit Fachleuten der KVen, der Berliner Ärztekammer sowie von Bundesdruckerei und Telekom außerdem über die Umsetzung und Fristen der Telematikinfrastruktur. Premiere gelungen Fortsetzung erwünscht, befanden im Nachgang die Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Dr. Margret Stennes, und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Brandenburg, Holger Rostek. In der Telematikinfrastruktur gebe es noch jede Menge Baustellen, so Frau Dr. Stennes. Deshalb werde man von KV-Seite an dem Thema bleiben, um den Ärzten und Psychotherapeuten die bestmögliche Unterstützung an die Hand zu geben. Digitalisierung dürfe kein Selbstzweck sein, sondern müsse die Arbeit am Patienten unterstützen, ergänzte Herr Rostek. Dafür setze sich die KV Brandenburg gemeinsam mit den Berliner Kollegen ein. ute

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31 Sicherstellung Niederlassungen im Oktober 2017 Planungsbereich Landkreis Barnim Dr. med. Bianca Falk FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ladeburger Str Bernau bei Berlin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Anette Hartwich) Manaf Kandakji FA für Urologie Berliner Str Bernau bei Berlin (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Petra Schenk) Planungsbereich Landkreis Oberhavel Dipl.-Psych. Angrainy Kosanetzky Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Dorfstr Oberkrämer OT Schwante (Übernahme der Praxis von Dr. med. Angelika Gericke) Planungsbereich Landkreis Prignitz Dr. med. Jörg Marr Psychotherapeutisch tätiger Arzt Dörfelstr Pritzwalk Planungsbereich Landkreis Spree-Neiße Dr. Valeria Petkova Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Straße des Friedens Kolkwitz Planungsbereich Landkreis Teltow-Fläming Dipl.-Psych. Hannah Wilde Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Bahnhofstr. 16, Trebbin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Irene Mühlinghaus-Schmidt-Tophoff) Dipl.-Psych. Kathrin Groninger Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Bahnhofstr. 16, Trebbin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Irene Mühlinghaus-Schmidt-Tophoff) Planungsbereich Landkreis Uckermark Dr. med. Heike Wlost FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Dargersdorfer Str. 13 a, Templin (Übernahme der Praxis von Dr. med. Carola Moock) Seite 30 AUSGABE 11 / 2017

32 Sicherstellung Planungsbereich Mittelbereich Beeskow Susanne Seik FÄ für Innere Medizin/HÄ Gerichtstr Storkow (Mark) (Übernahme der Praxis von Dr. med. Volker Puschmann) Planungsbereich Mittelbereich Eberswalde Yvonne Dashti FÄ für Allgemeinmedizin Am Paschenberg Eberswalde Tatiana Kochetkova FÄ für Allgemeinmedizin Saarstr. 43 a Eberswalde Nikolai Staufenbiel FA für Innere Medizin/HA Karl-Liebknecht-Str Eberswalde Dr. med. Jacqueline Stampka FÄ für Innere Medizin/HÄ Karl-Liebknecht-Str Eberswalde Planungsbereich Mittelbereich Fürstenwalde/Spree Dr. med. Manuela Schütz FÄ für Innere Medizin/HÄ August-Bebel-Str Fürstenwalde/Spree Planungsbereich Mittelbereich Pritzwalk-Wittstock Anne Frahm FÄ für Allgemeinmedizin Hainholzweg 48, Pritzwalk Michaela Philipp FÄ für Innere Medizin/HÄ Aufbaustr. 13, Pritzwalk Planungsbereich Mittelbereich Strausberg Katharina Burczyk FÄ für Allgemeinmedizin Am Annatal Strausberg (Übernahme der Praxis von Dr. med. Thomas Richter) Planungsbereich Raumordnungsregion Uckermark-Barnim Dr. med. Jacqueline Detert FÄ für Innere Medizin/ SP Rheumatologie (Sonderbedarfsfeststellung, ausschließlich rheumatologische Leistungen) Lychener Str Templin Planungsbereich KV-Bereich Edmund Janke FA für Anästhesiologie MVZ für Anästhesie und Spezielle Schmerztherapie GbR Pankeweg 4 D Groß Pankow (Prignitz) AUSGABE 11 / 2017 Seite 31

33 Sicherstellung Entscheidungen Zulassungsausschuss Monat September Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen Dipl.-Psych. Johanna Altmann Psychologische Psychotherapeutin Karl-Liebknecht-Str Cottbus ab Viktoria Basinkevich Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Schützenstr. 2 A Oranienburg ab Dr. med. Kristine Baßeler Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Ricarda-Huch-Str. 2, Potsdam ab Dr. med. Anje Bernhagen Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Marktstr. 54, Meyenburg ab Dipl.-Rel.-päd. (FH) Tobias Bialuschewski Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Zehlendorfer Damm Kleinmachnow ab Dr. med. Bernd Bickel Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Berliner Str. 77 B Hennigsdorf ab Marcel Böhme Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Westfalenstr Finsterwalde ab Katharina Burczyk Fachärztin für Allgemeinmedizin Am Annatal Strausberg ab Dipl.-Psych. Dieter Gieb Psychologischer Psychotherapeut Taubenstr Cottbus ab Dr. med. Alexandra Gittel-Meczulat Fachärztin für Allgemeinmedizin Karl-Liebknecht-Platz 2 D Wustermark/Elstal ab Dipl.-Psych. Steffanie Gorgas Psychologische Psychotherapeutin Tschaikowskistr. 2 Seite 32 AUSGABE 11 / 2017

34 Sicherstellung Brandenburg an der Havel ab Dipl.-Psych. Anneke Häger Psychologische Psychotherapeutin Lindenstr. 66, Potsdam ab Thea Hahnemann Fachärztin für Innere Medizin/ SP Kardiologie Rudolf-Breitscheid-Str Eberswalde ab Dr. med. André Hasenbein Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie/SP Angiologie Ludwig-Sandberg-Str Eberswalde ab Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 33

35 Sicherstellung Dr. med. Andreas Hering Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie Ludwig-Sandberg-Str Eberswalde ab Dr. med. Christiane Kaup Franzen Fachärztin für Allgemeinmedizin Fehrbelliner Str Neuruppin ab Josefine Kelm Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Am Grünzug Hoppegarten/OT Hönow ab Tatiana Kochetkova Fachärztin für Allgemeinmedizin Saarstr. 43 a, Eberswalde ab Dr. med. Petra Krüger Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Sommerfelder Chaussee 79/ Eberswalde ab Dipl.-Soz. Arb./Soz. Päd. Ann-Christin Lorenzen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin An der Priormühle Cottbus ab Kathrin Meiburg Fachärztin für Allgemeinmedizin Kirchhofstr Brandenburg an der Havel ab Andrea Meine Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Wilhelm-Pieck-Str Petershagen-Eggersdorf ab Dipl.-Soz. Päd. Maik Mersmann Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Görlitzer Str Cottbus ab Dr. med. Mike Schimmer Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Rudolf-Breitscheid-Str Frankfurt (Oder) ab Dipl.-Psych. Tanja Schneider Psychologische Psychotherapeutin Friedrich-Ebert-Str Potsdam ab Dipl.-Psych. Claudia Schönberg-Hanke Psychologische Psychotherapeutin Hauptstr Wandlitz ab Seite 34 AUSGABE 11 / 2017

36 Sicherstellung Dipl. Soz. Arb. (FH)/ Dipl. Soz. Päd. (FH) Kristof Schulze Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Schützenstr. 17 a Eisenhüttenstadt ab Dr. med. Ines Schönfelder Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ketziner Str Nauen ab Susanne Seik Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Gerichtstr Storkow (Mark) ab Dr. med. Ralf Straub Facharzt für Diagnostische Radiologie Prötzeler Chaussee Strausberg ab Dipl.-Psych. Anneke Ulrich Psychologische Psychotherapeutin Wilhelm-Busch-Str. 145 a Falkensee ab Dipl.-Psych. Sabine Witte Psychologische Psychotherapeutin Spindelstr Potsdam ab Dr. med. Götz-Hendrik Ziemann Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig Am Markt Doberlug-Kirchhain ab Anstellungen Dr. med. Doreen Drews Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Neu Langerwisch Michendorf Anstellung: Priv.-Doz. Dr. med. MBA Thorsten Drews Facharzt für Allgemeinmedizin ab Dipl.-Med. Marion Grenzius Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe/ausschließlich psychotherapeutisch tätig Cottbuser Str Königs Wusterhausen Anstellung: Dipl.-Psych. Ina Sammler Psychologische Psychotherapeutin ab Dr. med. Gunnar Gropp Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Bahnhofstr Falkensee Anstellung: Dr. med. Carsten Büttner Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab AUSGABE 11 / 2017 Seite 35

37 Sicherstellung Berufsausübungsgemeinschaft Dipl.-Med. Bärbel Kreuz Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Dipl.-Med. Annerose Feistkorn Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Petersilienstr Cottbus Anstellung: Dr. med. Jeannine Rettschlag Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ab Dr. med. Thomas Müller Facharzt für Innere Medizin Sonnenburger Weg Wriezen Anstellung: Dr. med. Thomas Krüger Facharzt für Innere Medizin ab Dr. med. Karola Mushack Fachärztin für Allgemeinmedizin Potsdamer Allee Stahnsdorf Anstellung: Dr. med. Anne Gastmeier Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab Dr. med. Wolfgang Rebensburg Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Straße der Jugend Ludwigsfelde Anstellung: Dr. phil. Rebecca Rüggeberg Psychologische Psychotherapeutin ab Dr. med. Christian Rössler Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Bernauer Str Oranienburg Anstellung: Jana Nehrenberg Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab Dipl.-Med. Susanna Sasse Fachärztin für Allgemeinmedizin Thierbacher Str Cottbus Anstellung: Michael Sasse Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab Dr. med. Ralf Straub Facharzt für Diagnostische Radiologie Prötzeler Chaussee Strausberg Anstellung: Dr. med. Christine Fritzsche Fachärztin für Radiologie Dipl.-Med. Veit-Mathias Hanisch Facharzt für Radiologie ab Dipl.-Psych. Birgit Wunder Psychologische Psychotherapeutin Nansenstr Potsdam Anstellung: Seite 36 AUSGABE 11 / 2017

38 Sicherstellung Dipl.-Psych. Rainer Markworth Psychologischer Psychotherapeut ab Dr. med. Romy Ziegenhardt Fachärztin für Diagnostische Radiologie Karl-Marx-Str Spremberg Anstellung: Dr. med. Angela Weiß Fachärztin für Radiologie ab MVZ Bad Belzig Niemegker Str. 45, Bad Belzig Anstellung: Burkhard Kaiser Facharzt für Allgemeinmedizin ab MVZ Am Hauptbahnhof 1 Johann-Carl-Sybel-Str Brandenburg an der Havel Anstellung: Dr. med. André Kutz Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab MVZ Am Klinikum Barnim Rudolf-Breitscheid-Str Eberswalde Anstellung: Dr. med. Katharina Krohn Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Sascha Walter Facharzt für Strahlentherapie ab Elbe-Elster MVZ GmbH Elsterstr Elsterwerda Anstellung: Dr. med. Marion Mende Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Bockwitzer Str Lauchhammer ab MVZ Laborverbund GmbH Neuendorfer Str. 16 a Hennigsdorf Anstellung: Dr. Viorica Kerti Fachärztin für Laboratoriumsmedizin ab MVZ Jüterbog Badergasse Jüterbog Anstellung: Yvonne Kuhn Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Bäckerstr Treuenbrietzen ab MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Kleinmachnow Schwarzer Weg Kleinmachnow Anstellung: Dr. med. Katharina Rosenbeck Fachärztin für Allgemeinmedizin ab AUSGABE 11 / 2017 Seite 37

39 Sicherstellung Med. Einrichtungs GmbH Teltow MVZ Ludwigsfelde Albert-Schweitzer-Str Ludwigsfelde Anstellung: Dr. med. Frank Bertkau Facharzt für Anästhesiologie ab MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Charlottenstr Potsdam Anstellung: Dipl.-Med. Lothar Napieralski Facharzt für Nuklearmedizin ab MVZ Luisenplatz Luisenplatz Potsdam Anstellung: Dr. med. Anja Bremert Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Ab Poliklinik Rüdersdorf Seebad 82/ Rüdersdorf Anstellung: Dr. med. Dipl. oec. med. Colin Krüger Facharzt für Chirurgie ab MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Märkisch-Oderland Prötzeler Chaussee Strausberg Anstellung: Kai Wilke Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Am Markt 23 a Wriezen ab Ermächtigungen Dr. med. Nicole Apitz Fachärztin für Nervenheilkunde, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Neurochirurgie, Fachärzte für Radiologie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Rheumatologen sowie in die Ermächtigungssprechstunde des Prof. Dr. med. Andreas Bitsch zur Messung der Muskelaktivität (EMG/ENG) wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Prof. Dr. med. Andreas Bitsch Facharzt für Neurologie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten für Patienten mit neuroimmunologischen Erkrankungen, auf Überweisung Seite 38 AUSGABE 11 / 2017

40 Sicherstellung von zugelassenen und angestellten Neurologen, Orthopäden, Neurochirurgen und Chirurgen sowie auf Überweisung von dem am Klinikum Kyritz ermächtigten Facharzt für Chirurgie Dr. med. Fred Gätcke und auf Überweisung der in der Ruppiner Kliniken GmbH in Neuruppin ermächtigten Fachärztin für Nervenheilkunde Dr. med. Nicola Apitz zur Messung der Muskelaktivität (EMG/ENG), auf dem Gebiet der Neuroelektrodiagnostik. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 39

41 Sicherstellung Dr. med. Gundula Böschow Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh, in Cottbus Die bestehende Ermächtigung wird übergangsweise für ein Quartal für die Zeit vom bis zum verlängert. Dr. med. Christine Böttcher Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zur Durchführung neoadjuvanter und adjuvanter sowie palliativer Chemotherapien bei Tumoren (einschl. Supportivtherapie) bei Patientinnen, die zuvor im Klinikum Frankfurt (Oder) stationär behandelt wurden. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Laborärzte, Pathologen und Kardiologen wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Christine Böttcher Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ermächtigt zur Unterstützung des Teams der Mammographie-Screening- Einheit Süd von Dr. med. Sonja Röger, Cottbus, Thiemstr. 112, zur Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening für die Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Brigitte Böttcher-Mühmer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin und Praktischen Ärzten, die die Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendmedizin auf dem Gebiet der pädiatrischen Kardiologie und pädiatrischen Diabetologie erworben haben. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Radiologie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Aeilke Brenner Fachärztin für Neurochirurgie, Klinikum Barnim GmbH/Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten zur Nachsorge von Patienten mit Erkrankungen des Hydrocephalus und mit Hirntumoren, zur Betreuung von Patienten mit Baclofen-Pumpen. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Seite 40 AUSGABE 11 / 2017

42 Sicherstellung Dipl.-Med. Daniela Dilling Fachärztin für Chirurgie/Fachärztin für Gefäßchirurgie, Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH, Betriebsteil Wriezen Die bestehende Ermächtigung wird übergangsweise für ein Quartal für die Zeit vom bis zum verlängert. Dr. med. Carsten Engelmann Facharzt für Chirurgie/Facharzt für Kinderchirurgie, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburg an der Havel Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Kinderchirurgie, Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Kinderund Jugendmedizin und Fachärzten für Urologie für kinderchirurgische Problemfälle bei folgenden Erkrankungen: komplexe Fehlbildung (abdominal/urogenital), Spina bifida, Hämangiome/Lymphangiome/Arterio- Venöse-Malformation. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Andreas Freytag Facharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, Elbe-Elster-Klinikum/ Kreiskrankenhaus Finsterwalde Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten auf dem Gebiet der Gastroenterologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dipl.-Med. Kerstin Gebauer Fachärztin für Chirurgie, Elbe-Elster- Klinikum/Kreiskrankenhaus Herzberg Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten auf dem Gebiet der Phlebologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Hämostaseologie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Lorenz Gold Facharzt für Neurologie, Med.-Soz. Zentrum Uckermark ggmbh/ Krankenhaus Angermünde Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten auf dem Gebiet der Neurologie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Matthias Götze Facharzt für Urologie, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburg an der Havel Die bestehende Ermächtigung wird übergangsweise für ein Quartal für die Zeit vom bis zum verlängert. Dipl.-Med. Jens Hartmann Facharzt für Diagnostische Radiologie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt AUSGABE 11 / 2017 Seite 41

43 Sicherstellung Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten sowie auf Überweisung von am Klinikum Uckermark Schwedt ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der MRT- Untersuchungen. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Laborärzte wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dipl.-Med. Wilm Hecker Facharzt für Orthopädie/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Carl- Thiem-Klinikum ggmbh, in Cottbus Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Orthopädie für Problemfälle auf dem Gebiet der Kinderorthopädie, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Orthopäden, Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin und Praktischen Ärzten, die über die Facharztanerkennung Kinderund Jugendmedizin verfügen, zur Behandlung kindlicher Klumpfüße, auf Überweisung vom SPZ Cottbus, von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin und Praktischen Ärzten, die über die Facharztanerkennung Kinderund Jugendmedizin verfügen, sowie von Fachärzten für Orthopädie für konsiliarische Untersuchungen und für die Mitbehandlung von entwicklungsverzögerten Kindern und Jugendlichen bis zu einem Höchstalter von 23 Jahren. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Radiologen wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Nils Heinze Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für HNO-Heilkunde und Fachärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie auf dem Gebiet der Phoniatrie, auf Überweisung von zugelassenen Ärzten, die über eine Genehmigung zur Durchführung der kardiorespiratorischen Polygraphie entsprechend der GNR verfügen, sowie entsprechenden Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach 95 Abs. 1 bzw. 311 Abs. 2 SGB V für die Durchführung der kardiorespiratorischen Polysomnographie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Andreas Hering Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, in Eberswalde Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten fachärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin im Rahmen einer Spezialsprechstunde zur Diagnostik und Therapie komplexer Verläufe chronisch entzündlicher Darmerkrankungen, chronischer Lebererkrankungen und Leberzirrhose, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten fachärztlich tätigen Fachärzten für Innere Medizin sowie des Kuratoriums Seite 42 AUSGABE 11 / 2017

44 Sicherstellung für Dialyse und Nierentransplantation e.v. Eberswalde im Rahmen einer gastroenterologischen Spezialsprechstunde, zur ambulanten endoskopischen Diagnostik für folgende Krankheitsbilder: Refluxösophagitis Stadium IV, Ösophagusvarizen ab Stadium 2 oder mit Komplikationen, Operierter Magen mit Komplikationen, wie erheblichen Speicher- und Entleerungsstörungen, rezidivierende Blutungen/ Ulcera-Ösophageale, gastrointestinale/ duodenale Tumoren mit kompliziertem Verlauf (Chemotherapie, Radiatio, ausgedehnte Resektionen, Stenteinlage, Stenosen, Rezidive, Blutungen o. ä.), zur endoskopischen Therapie für endoskopische Untersuchungen im Zusammenhang mit Interventionen wie Fremdkörperentfernung, Stenteinlage, Ballondilatation, Blutstillung, Sklerosierung, Polypektomie, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten auf dem Gebiet der präventiven Koloskopie. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Labormediziner und Pathologen wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Hagen Hommel Facharzt für Orthopädie, Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH, Betriebsteil Wriezen Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin und Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie für eine Konsiliartätigkeit zur Betreuung von Problemfällen mit degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule, mit degenerativen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, mit degenerativen Erkrankungen der Hüftund Kniegelenke, für eine Konsiliartätigkeit zur Betreuung von kinderorthopädischen Problemfällen. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Hartmut Husstedt Facharzt für Diagnostische Radiologie/ SP Neuroradiologie, Klinikum Niederlausitz GmbH/Standort Senftenberg Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Neurologie, Neurochirurgie, Psychiatrie und Nervenheilkunde auf dem Gebiet der Neuroradiologie. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Torsten Liebig Facharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, KMG Klinikum Mitte GmbH/Klinikum Kyritz Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten sowie von am Klinikum Kyritz ermächtigten Ärzten für ausgewählte gastroenterologische Leistungen, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten sonographisch tätigen Ärzten sowie von am Klinikum Kyritz sonographisch tätigen ermächtigten Ärzten für Endosonographie, auf dem AUSGABE 11 / 2017 Seite 43

45 Sicherstellung Gebiet der Sonographie sowie für die Durchführung sonographisch gestützter Punktionen, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten zur ambulanten Chemotherapie bei malignen Tumoren sowie zur konsiliarischen Beratung sowie zur Mitbetreuung ausgewählter gastroenterologischer Krankheitsbilder: Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Malabsorptionssyndrom, chronische Pankreatitis, Hepatits B und C, Leberzirrhose. Einer Möglichkeit zur Überweisung an Laborärzte und Pathologen wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Ulrike Meier-Lieberoth Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Martin-Gropius-Krankenhaus GmbH, in Eberswalde Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzten für Neurologie/Psychiatrie, Lungenfachärzten, Fachärzten für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Lungen- und Bronchialheilkunde/Pneumologie und Fachärzten für HNO-Heilkunde für die pädiatrische Schlafmedizin. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Frank-Peter Pfabe Facharzt für Innere Medizin/SP Angiologie/SP Kardiologie, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten fachärztlich tätigen Internisten auf dem Gebiet der Angiologie. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Gefäßchirurgen wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Christoph Pielsticker Facharzt für Radiologische Diagnostik, Asklepios Klinikum Uckermark GmbH, in Schwedt Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten sowie auf Überweisung von am Klinikum Uckermark Schwedt ermächtigten Ärzten auf dem Gebiet der Mammographie und Galaktographie sowie Knochendichtemessung, auf dem Gebiet der Magnetresonanztomographie. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis apl. Prof. Dr. med. Michael Radke Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/SP Kindergastroenterologie, Klinikum Westbrandenburg GmbH/ Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, in Potsdam Seite 44 AUSGABE 11 / 2017

46 Sicherstellung Die bestehende Ermächtigung wird übergangsweise für ein Quartal für die Zeit vom bis zum verlängert. Dipl.-Psych. Annette Raggatz Psychologische Psychotherapeutin, Am Bahnhof Trebbin, Trebbin Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dipl.-Stom. Christian Scherkenbach Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppin Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für HNO-Heilkunde und Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie von an der Ruppiner Kliniken GmbH ermächtigten Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie für die Durchführung der Sonographie der Gesichtsweichteile Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 45

47 Sicherstellung und/oder Halsweichteile und/oder Speicheldrüsen (mit Ausnahme der Schilddrüse). Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Frank Schilke Facharzt für Urologie, Ev. Krankenhaus Luckau ggmbh, in Luckau Ermächtig auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Urologie zur Behandlung von urologischen Problemfällen. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Mike Schimmer Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für HNO-Heilkunde zur Betreuung von Problemfällen im Rahmen des Konsiliarauftrages, auf dem Gebiet der Tumornachsorge. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie und Pathologie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Stefan Schreier Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Die bestehende Ermächtigung wird übergangsweise für ein Quartal für die Zeit vom bis zum verlängert. Tillmann Schumacher Facharzt für Innere Medizin, Klinikum Ernst von Bergmann ggmbh, in Potsdam Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten für das Gebiet der Tropen- und Infektionserkrankungen, insbesondere der Behandlung von Meningitis, Lyme- Borreliose, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten fachärztlich tätigen Internisten zur Mitund Weiterbehandlung von komplizierten Hepatitiden bei Patienten mit HIV, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten fachärztlich tätigen Gastroenterologen zur Mitund Weiterbehandlung von komplizierten Hepatitiden und infektiöser Gastroenteritis. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie, Strahlentherapie, Labormedizin, Mikrobiologie, Rheumatologie, HNO-Heilkunde, Urologie, Kardiologie und Chirurgie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Andreas Schwenke Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Barnim GmbH/ Werner Forßmann Krankenhaus, Seite 46 AUSGABE 11 / 2017

48 Sicherstellung in Eberswalde Die bestehende Ermächtigung wird übergangsweise für ein Quartal für die Zeit vom bis zum verlängert. Prof. Dr. med. Hans-Beatus Straub Facharzt für Neurologie, Epilepsiezentrum Berlin-Brandenburg/Epilepsieklinik Tabor, in Bernau Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie sowie von ermächtigten Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie und diesen in Institutsambulanzen gem. 118 SGB V für Patienten mit schwer diagnostizierbaren oder schwer behandelbaren Epilepsien, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten für Epilepsiekranke, die in den Wohnstätten der Hoffnungstaler Anstalten untergebracht sind. Einer Möglichkeit zur Überweisung ausschließlich an Fachärzte für Radiologie, Psychiatrie, Dermatologie, Innere Medizin, Orthopädie und Chirurgie wird zugestimmt. für den Zeitraum vom bis Dr. med. Andreas Wichterei Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Städtisches Klinikum Brandenburg GmbH, in Brandenburg an der Havel Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für HNO-Heilkunde zur Diagnos- tik und Therapie des primären Schnarchens und des Schlaf-Apnoe-Syndroms, auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Ärzten, die über eine Genehmigung zur Durchführung der kardiorespiratorischen Polygraphie verfügen, für die Durchführung der kardiorespiratorischen Polysomnographie, für die Durchführung der kardiorespiratorischen Polygraphie zur Therapiekontrolle. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für den Zeitraum vom bis Praxisverlegungen Dipl.-Psych. Johanna Altmann Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Wernerstr. 1, Haus A Cottbus ab Hans-Jürgen Boldt Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/ ausschließlich psychotherapeutisch tätig neue Adresse: Straße des Friedens Prenzlau Mandy Hopf Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin neue Adresse: Walther-Ausländer-Str Brandenburg ab Lesen Sie weiter auf Seite 48. AUSGABE 11 / 2017 Seite 47

49 Sicherstellung Dipl.-Soz. Päd. (FH) Steffi Fitzkow Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin neue Adresse: Heinestr Panketal/OT Zepernick ab Dr. rer. medic. Anna-Marie Gehrtke Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Hegermühlenstr Strausberg ab Soz. Päd. Anna Khomenkova Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin neue Adresse: Am Dammtor Jüterbog Dipl.-Psych. Bertram Klitscher Psychologischer Psychotherapeut neue Adresse: Friedrich-Engels-Str. 5 a Premnitz Dipl.-Psych. Angrainy Kosanetzky Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Dorfstr Oberkrämer/OT Schwante Dipl.-Psych. Ronny Krüger Psychologischer Psychotherapeut neue Adresse: Schleusenstr Angermünde ab Dr. med. Mike Mihlan Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ausschließlich psychotherapeutisch tätig neue Adresse: Bräsinchen Neuhausen/Spree ab Anja Rösner Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie neue Adresse: Köpenicker Str Königs Wusterhausen ab Dipl.-Psych. Gabriela Stein Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Hauptstr. 42 b Neuenhagen bei Berlin ab Dipl.-Psych. Nadine Thimm Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Hauptstr. 42 b Neuenhagen bei Berlin ab Dipl.-Psych. Wolfgang Ziegler Psychologischer Psychotherapeut neue Adresse: Wernerstr. 1, Haus A Cottbus ab Änderung der Zulassung (Gebietsbezeichnung) Dr. med. Karl-Heinz Meltzer Facharzt für Nervenheilkunde Friedrich-Schiller-Str. 5 E Guben ab Seite 48 AUSGABE 11 / 2017

50 Sicherstellung Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB finden Sie auf der Internetseite der KVBB unter Geben Sie den Webcode web003 in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie Zulassungsförderungen finden Sie auf der Website der KV Brandenburg unter Geben Sie den Webcode web007 in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 49

51 Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: laufende Bewerbungskennziffer Fachrichtung Nervenarzt 137/2017 (1/2 Versorgungsauftrag) Planungsbereich gewünschter Übergabetermin Cottbus /2017 Nervenarzt (Neurologie) Dahme-Spreewald schnellstmöglich 139/2017 Frauenheilkunde Barnim Dezember /2017 Frauenheilkunde Dahme-Spreewald /2017 Kinderheilkunde Ostprignitz-Ruppin / /2017 Hautarzt (1/2 Versorgungsauftrag) Innere Medizin/Kardiologie (1/2 Versorgungsauftrag) Potsdam/Stadt 2018 Raumordnungsregion Havelland-Fläming /2017 Chirurgie Potsdam/Stadt Januar /2017 Hausarzt (1/2 Versorgungsauftrag) Bewerbungsfrist bis Mittelbereich Cottbus Seite 50 AUSGABE 11 / 2017

52 Sicherstellung laufende Bewerbungskennziffer Fachrichtung Planungsbereich 114/2017 Frauenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag Anst.) 115/2017 Radiologie Raumordnungsregion Havelland-Fläming 116/2017 Radiologie Raumordnungsregion Havelland-Fläming 117/2017 Chirurgie Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree gewünschter Übergabetermin Potsdam/Stadt /2017 Kinderheilkunde Märkisch-Oderland /2017 Orthopädie/Unfallchirurgie Brandenburg (Stadt)/ Potsdam-Mittelmark /2017 Hausarzt Mittelbereich Prenzlau /2017 HNO Teltow-Fläming / / / /2017 Nervenarzt (1/2 Versorgungsauftrag) Augenheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Kinderheilkunde (1/2 Versorgungsauftrag) Innere Medizin/ Diabetologie Bewerbungsfrist bis Brandenburg (Stadt)/ Potsdam-Mittelmark 2018 Potsdam/Stadt Oberhavel 2017 Raumordnungsregion Havelland-Fläming /2017 Hausarzt (Anst.) Mittelbereich Potsdam /2017 Frauenheilkunde Märkisch-Oderland 2018 Lesen Sie weiter auf Seite 52. AUSGABE 11 / 2017 Seite 51

53 Sicherstellung laufende Bewerbungskennziffer Fachrichtung 128/2017 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) 129/2017 Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag) 130/2017 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) 131/2017 Psychotherapie (KJPT) (1/2 Versorgungsauftrag) Planungsbereich Märkisch-Oderland gewünschter Übergabetermin baldmöglichst Spree-Neiße 2018 Cottbus/Stadt 2018 Cottbus/Stadt /2017 Psychotherapie Potsdam / / / /2017 Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie (1/2 Versorgungsauftrag) Innere Medizin/ SP Gastroenterologie (1/2 Versorgungsauftrag) Elbe-Elster 2018 Elbe-Elster 2018 Uckermark 2018 Raumordnungsregion Oderland-Spree Ihre schriftliche Bewerbung muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung (bei Psychotherapeuten das Richtlinienverfahren und Approbationsdatum) sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Ihre Bewerbung wird mit der Bitte um die Kontaktaufnahme an den Praxisabgeber weitergeleitet. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Ihre schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze schicken Sie per Mail an Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/ Iris Kalsow Tel.: 0331/ Seite 52 AUSGABE 11 / 2017

54 Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe Nachfolger/in für Hausarztpraxis im Mittelbereich Zossen (ca. 28 km südlich von Berlin) ab Juli 2019 gesucht. Eine frühere Übernahme ist nicht ausgeschlossen. Die Praxis befindet sich in einem separat stehenden ländlichen Ärztehaus. Im Haus praktizieren ein weiterer Allgemeinmediziner sowie ein Zahnarzt. Eine Physiotherapie befindet sich ebenfalls im Haus. Praxis/Ausstattung: 7 Räume auf 120 m² Personal: 1 erfahrene Sprechstundenschwester. Die Anzahl der Behandlungsfälle entspricht dem Fachgruppendurchschnitt. Chiffre: PA/16/2016 Nachfolger/In für eine Frauenarztpraxis in einer Kleinstadt mit ländlicher Umgebung im Bereich Barnim gesucht! Geplante Übergabe der Praxis ab 4/2018 bis 1/2019. Entfernung von Berlin ca. 25 km. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 168 m² zur Miete, Personal: 2 ausgebildete MFA (Teilzeit) Chiffre: PA/12/2017 Hausärztliche Praxis in der Region Luckenwalde sucht Nachfolger/In. Geplante Übergabe der Praxis ab 4/2018. Praxis/Ausstattung: 2 Behandlungsräume, 1 Arztsprechzimmer auf 100 m² in privater Immobilie, Weitermietung möglich, Labor, LZ-RR, EKG, Spirometrie Personal: 2 Krankenschwestern, 1 Arzthelferin (Teilzeit). Sehr gute ÖPNV-Verbindung nach Berlin. Kontakt: 0175/ Dr.Bischof@t-online.de Lesen Sie weiter auf Seite 54. Anzeige Vermiete Praxisräume Neubau in Wustermark, Finkenweg 37a-37c ab dem , ca. 170 qm, für Arztpraxis, Physiotherapie oder Podologie mit Fahrstuhl auch für Krankenbett geeignet. Inmitten einer sehr ansprechenden Wohnanlage und mit S-Bahnanschluss. Zu erfragen: Frau Fiedrich, Tel.: AUSGABE 11 / 2017 Seite 53

55 Praxisbörse Hautarztpraxis (Phlebologie, Proktologie) in Ostprignitz-Ruppin sucht ab 2019 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 2 Sprech- und Behandlungszimmer, UV-Th. PDT, OP, Labor, ErYAG, KTP, Empfang, Wartezimmer in Praxisgemeinschaft Personal: 2 MTA mit 25-jähriger Erfahrung in der Hautarztpraxis Privat- und Selbstzahlerleistungen, BG und ambulante OP gem. 115b SGB V ausbaufähig. Kontakt: 0174/ dipl.med.hjalmar.kreutzer@t-online.de Praxissuche Fachärztin für HNO-Heilkunde mit der Zusatzqualifikation Audiologie/ Phoniatrie sucht ab 2019 eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Barnim, Havelland, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin, Uckermark Chiffre: PG/14/2017 Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche Frauenärztin in Märkisch-Oderland (S-Bahn-Anschluss) bietet ab April 2018 die Möglichkeit einer Anstellung mit der Option der späteren Übernahme der Praxis. Gesucht wird ein approbierte(r) FA/FÄ für Frauenheilkunde. Eigene Behandlungsräume stehen zur Verfügung. Anstellungsumfang 25 Stunden/Woche. Kontakt: gyn.med@t-online.de Hausarztpraxis im Mittelbereich Potsdam bietet ab eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder hausärztliche(n) Internisten/In. Anstellungsumfang verhandelbar. Die Bereitschaft zu Hausbesuchen wird vorausgesetzt. Der spätere Einstieg in die Praxisgemeinschaft ist nicht ausgeschlossen. Chiffre: AnKo/06/2017 Orthopädische Praxis im Bereich Frankfurt (Oder)/Oder-Spree bietet ab Februar 2018 eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) Facharzt/In für Orthopädie oder Facharzt/In für Orthopädie/ Unfallchirurgie. Der Anstellungsumfang ist verhandelbar. Kenntnisse auf dem Gebiet der Manuellen Therapie wären wünschenswert, sind jedoch nicht Bedingung. Es besteht die Möglichkeit der späteren Praxisübernahme. Chiffre: AnKo/07/2017 Facharzt für Allgemeinmedizin sucht ab März 2018 eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit, verhandelbar). Bevorzugte Region: Mittelbereiche Potsdam, Werder (Havel)-Beelitz, Teltow, Ludwigsfelde, Falkensee (max. 30 km von Potsdam entfernt) Kontakt: 0175/ j_ebel@gmx.de Seite 54 AUSGABE 11 / 2017

56 Praxisbörse Fachärztin für Anästhesiologie mit langjähriger Erfahrung in eigener schmerztherapeutischer Praxis sucht ab April 2018 eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit). Gern auch als stundenweise Unterstützung in hausärztlicher oder orthopädischer Praxis. Zusatzqualifikation: Ambulante Schmerztherapie, Akupunktur Bevorzugte Region: Potsdam Kontakt: 05121/ Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung Frau Kalsow 0331/ Pappelallee 5, Potsdam Anzeige AUSGABE 11 / 2017 Seite 55

57 Fortbildung Aktuelles Seminarangebot Ärzte und Praxispersonal Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam Potsdam Cottbus Potsdam Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Die GOÄ Abrechnung leicht gemacht PVS berlin-brandenburg-hamburg GmbH & Co. KG Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI) Michela-Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin Fortbildungspunkte Impfen in der Praxis Dr. med. Ines Liebold, FÄ f. Innere Medizin Marianna Kaiser, Beratende Apothekerin der KVBB Euro pro Arzt, 150 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 40 Euro 100 Euro pro Arzt, 150 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 60 Euro Fortbildungspunkte 4 Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/ Fax: 0331/ Herr Krenkel Tel.: 0331/ Frau Thiele Tel.: 0331/ Seite 56 AUSGABE 11 / 2017

58 Fortbildung Aktuelles Seminarangebot Ärzte und Psychotherapeuten Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam EBM-Grundseminar für Hausärzte Abrechnungsberater der KVBB 40 Euro Fortbildungspunkte 3 Aktuelles Seminarangebot Praxispersonal Termin Ort Thema Referent Punkte Kosten Potsdam Potsdam Potsdam EBM-Grundseminar für Praxismitarbeiter Abrechnungsberater der KVBB Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im Land Brandenburg Beratende Apothekerinnen der KVBB Der Papiertiger hinter dem Tresen ein Grundseminar für Bürokratie-Dompteure Abrechnungsberater der KVBB 40 Euro 45 Euro 45 Euro Ansprechpartner: Frau Friedrich Tel.: 0331/ Fax: 0331/ Herr Krenkel Tel.: 0331/ Frau Thiele Tel.: 0331/ AUSGABE 11 / 2017 Seite 57

59 Unterwegs Ein Viertel Jahrhundert Selbsthilfe Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen wird 25 Selbsthilfe im Wandel der Zeit unter diesem Motto lud die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen Brandenburg (LAGS) e. V. am 11. Oktober zum 20. Brandenburgischen Selbsthilfetag. Zugleich feierte die LAGS ihr 25-jähriges Jubiläum. Dr. Torsten Braunsdorf (rechts) Foto: Yvonne Meyer Auch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), als langjähriger Partner der LAGS, überbrachte Glückwünsche. Ein Viertel Jahrhundert Tätigkeit im Sinne der Selbsthilfeförderung sind nicht nur ein beachtlicher Zeitraum, sondern auch Ausdruck einer erfolgreichen Arbeit im Interesse der Betroffenen und Angehörigen, betonte Dr. med. Torsten Braunsdorf, der Präsident der KVBB-Vertreterversammlung, in seinem Grußwort auf der Veranstaltung. Durch ihr Engagement unterstütze die Selbsthilfe viele Brandenburger dabei, trotz Krankheit oder Sucht ein weitestgehend normales Leben zu führen, so Dr. Braunsdorf weiter. Dafür zollten die ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten Anerkennung und Respekt. Die KVBB engagiert sich als Kooperationspartner der LAGS schon seit vielen Jahren in der Selbsthilfeförderung. Seit 1994 ist die Kooperationsund Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten (KOSA) das Bindeglied zwischen den Niedergelassenen und der Selbsthilfe. Sie vermittelt ärztliche oder psychotherapeutische Referenten, stellt den Kontakt zwischen regionalen Selbsthilfegruppen und ärztlichen Stammtischen her oder organisiert Fortbildungen. ute Seite 58 AUSGABE 11 / 2017

60 Unterwegs BATAP mit neuem Vorstand Die Brandenburgische Akademie für Tiefenpsychologie und Analytische Psychotherapie (BATAP) hat seit kurzem einen neuen Vorstand. Die Institutsversammlung wählte MR Dr. Wolfgang Loesch aus Potsdam zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer wurde Rainer Suske aus Werneuchen. Dr. René Rutzka aus Senftenberg ist Schatzmeister. Der bisherige Vorstandsvorsitzende, Dr. Frank-Frieder Schiefer aus Klettwitz, stand für den erneuten Vorsitz nicht mehr zur Verfügung. Als Leiter des Weiterbildungsausschusses Psychoanalyse arbeitet er jedoch auch weiter im BATAP-Vorstand mit. In den Vorstand wurden außerdem gewählt: Dr. Bettina Hörtinger (Cottbus) als Leiterin des Weiterbildungsausschusses Gruppenpsychotherapie/Gruppenanalyse Dipl.-Psych. Volkmar Kienert (Senftenberg) als Leiter des Weiterbildungsausschusses Tiefenpsychologie für Psychologen Dr. Götz-Hendrik Ziemann (Schipkau) als Leiter des Weiterbildungsausschusses Tiefenpsychologie für Ärzte. Wenn Sie mehr über die Arbeit der Akademie erfahren möchten, haben Sie dazu beim Tag der offenen Tür am 16. Dezember 2017 die Gelegenheit. In der BATAP-Geschäftsstelle (Großbeerenstraße 109, Potsdam) können Sie mit Dozenten und Ausbildungskandidaten ins Gespräch kommen. Weitere Informationen erhalten Sie unter 0331/ AUSGABE 11 / 2017 Seite 59

61 Unterwegs Ärzte helfen Ärzten Hartmannbund-Stiftung bittet um Spenden für Arztfamilien in Not Seit über einem halben Jahrhundert kümmert sich die Hartmannbund- Stiftung Ärzte helfen Ärzten um Arztfamilien in Not. Die Stiftung unterstützt insbesondere Arztkinder, deren Eltern sich aufgrund persönlicher Schicksalsschläge in Notsituationen befinden. Oft sind es ganz persönliche Einzelschicksale mit vielen Sorgen und Nöten, die die Stiftung erreichen. Insbesondere die Zahl der Halbwaisen und Waisen aus Arztfamilien, die auf eine Hilfestellung durch die Stiftung angewiesen sind, hat sich in den vergangenen Jahren stark erhöht. Durch das beherzte und kollegiale Engagement vieler Kollegen ist diese Hilfe möglich. Aber auch die Hilfestellung bei der Berufseingliederung von Ärzten sowie die schnelle und unbürokratische Hilfe zur Selbsthilfe sind ein wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit. Helfen Sie mit, diese unverzichtbare Hilfe aufrecht zu erhalten! Unterstützen Sie mit Ihrer Spende die Arbeit der Hartmannbund-Stiftung Ärzte helfen Ärzten, damit diese auch in Zukunft dort Hilfe leisten kann, wo sie gebraucht wird. Spendenkonto der Stiftung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg Düsseldorf IBAN DE BIC DAAEDEDDXXX Online-Spende unter Seite 60 AUSGABE 11 / 2017

62 Impressum Impressum Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Pappelallee Potsdam Telefon: 0331/ Telefax: 0331/ Internet: info@kvbb.de Redaktion: MUDr./CS Peter Noack (V.i.S.d.P.) Dipl.-Med. Andreas Schwark, Holger Rostek, Kornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel Redaktionsschluss: 14. November 2017 Redaktionelle Beiträge, die der Ausgabe beigelegt werden, sind nach Redaktionsschluss eingegangen. Druck und Anzeigenverwaltung vierc print+mediafabrik GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ info@vierc.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 3. des Monats Zurzeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: Exemplare Über die Veröffentlichung von Anzeigen entscheidet die Redaktion. Dafür erhält sie die nötigen Daten von der Anzeigenverwaltung. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für beiderlei Geschlecht. Satz und Layout: KV Brandenburg, Bereich Kommunikation Telefon: 0331/ Telefax: 0331/

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