Jobcenter Unterallgäu Geschäftsleitung - Herrn Zwinger Bahnhofstraße Mindelheim Westerheim, den Per Telefax an 08261
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- Matilde Sommer
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1 Dr. Matthias Kleespies, Am Bächle 8, Westerheim Jobcenter Unterallgäu Geschäftsleitung - Herrn Zwinger Bahnhofstraße Mindelheim Westerheim, den Per Telefax an Insgesamt 5 Seiten Eingliederungsvereinbarung - Ihr Schreiben vom , Ihr Zeichen: Sehr geehrter Herr Zwinger, für Ihr o. a. Schreiben, das selbstverständlich ebenso wie dieses Antwortschreiben auf meinem Blog zu finden ist, danke ich Ihnen. Als freier Bürger lege ich in der Tat Wert auf Freiwilligkeit. Ist Ihnen bei der Verfassung Ihres o. a. Schreibens vielleicht in den Sinn gekommen, dass Sie jetzt SCHON WIEDER versuchen, diesen Prozess der Freiwilligkeit nach ausschließlich IHREN Vorstellungen zu gestalten? Nach Art des dem Bürger vorgesetzten Behördenleiters, der den untergebenen Bürger per Fristsetzung zur Ausarbeitung eines Aufsatzes auffordert? FREIE Verhandlungen zwischen freien Partnern sehen GÄNZLICH anders aus, Herr Zwinger. Darüber hinaus, nur um das an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich klarzustellen, ist wenn überhaupt - das JOBCENTER gemäss 15 SGB II in der Pflicht, die Eingliederungsvereinbarung mit entsprechend akzeptablen Leistungen anzubieten und nicht etwa ich. Ich unterbreite gegebenenfalls lediglich ein Gegenangebot. Seit wann schreibt irgendein Gesetz vor, dass ich jetzt schon mit Ihnen verhandeln oder meine Vorstellungen darlegen müsste, bevor Sie mir auch nur eine Eingliederungsvereinbarung "anbieten" wollen? Versuchen Sie hier etwa schon wieder ohne jede Rechtsgrundlage eine "Lex Jobcenter Unterallgäu"? Sieht so der Rechtsstaat aus, in dem Sie leben möchten? Oder darf ich Ihr Schreiben als erneuten Rechtsbruch, als Angebot einer Eingliederungsvereinbarung vor Ablauf der in 15 SGB II vorgeschriebenen Frist von 6 Monaten, werten?
2 Wir KÖNNEN selbstverständlich jederzeit auch vor Ihrem Angebot einer Eingliederungsvereinbarung miteinander verhandeln. Das werde ich in dem Moment tun, in dem ich erkenne, dass Sie oder ein entsprechend zuständiger Ihrer Mitarbeiter meine Frau ebenso wie mich selbst OHNE WENN UND ABER als von vornherein gleichwertigen Verhandlungspartner akzeptieren und vor allem BEHANDELN. Wir verhandeln von BÜRGER ZU BÜRGER, gerne auch von GLEICHRANGIGEM BÜRGER zu Jobcenter, aber nicht von "Fristsetzer" zu "Fristbefolger". Oder wir verhandeln einfach in dem Moment, in dem Sie uns eine nächste Eingliederungsvereinbarung "anbieten"; dann auch gerne beliebig lange so lange, bis wir uns gegenseitig in einem echten, vollkommen freien, Verhandlungsprozess tatsächlich auf eine Vereinbarung geeinigt haben, die beide Vertragspartner voll umfänglich akzeptieren können und DESHALB wollen. Dies kann aus naheliegenden Gründen nur innerhalb eines Verhandlungsprozesses geschehen. Ich habe mich, wie Sie sich sicherlich erinnern, nie gegen einen Dialog gesperrt. Darüber hinaus war ich in den letzten beiden zurückliegenden Sozialgerichtsverfahren jederzeit bereit, mich mit dem Jobcenter zu vergleichen. Bislang hatte ich allerdings noch nicht ein einziges Mal den Eindruck, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Dialog, der diese Bezeichnung auch verdienen würde, beabsichtigen würden, wie Ihr rubriziertes Schreiben jedenfalls mich erneut eindeutig und unmissverständlich erkennen lässt. SO NICHT, Herr Zwinger! Ich versuche es jetzt noch ein allerletztes Mal: ich erkenne an, dass zwischen dem Jobcenter und uns ein bedauerlicherweise voll umfänglicher "Fehlstart" geschehen ist, der nun schon seit etlichen Jahren in dieser Form fortbesteht. Ich möchte jetzt auch nicht nach dem oder den "Schuldigen" suchen. Sowohl meine Frau als auch ich selber sind für unseren Teil voll und ganz bereit, die Vergangenheit ruhen zu lassen und zusammen mit dem Jobcenter und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem PARTNERSCHAFTLICHEN, BÜRGERFREUNDLICHEN und GLEICHRANGIGEN Verhältnis nach GEMEINSAMEN Wegen zu suchen, unsere finanzielle Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Darum geht es jedenfalls uns in erster Linie. Sollte es Ihnen hingegen um etwas anderes gehen, werden wir wohl erneut keinen Konsens finden können. 2
3 Um einen solchen Weg miteinander gehen zu können, müsste sich allerdings das Verhalten der Mitarbeiter, mit denen wir gegebenenfalls künftig in direktem Kontakt sein werden, ERKENNBAR, EINDEUTIG und NACHHALTIG gegenüber der bis jetzt bekannten Situation um nahezu "180 Grad" ändern UND es muss von vornherein gewährleistet sein, dass sich Rechtsbrüche noch nicht einmal ansatzweise wiederholen werden. Wie sich ein derartiger Kontakt aus unserer Sicht zukünftig gestalten sollte, habe ich insbesondere Ihnen, Herr Zwinger, MEHRFACH schriftlich dargelegt. Ich empfehle Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Zusammenhang weiterhin das Video des Vortrags einer Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamburg-Altona, die zeigt, wie man GERADE MIT BÜRGERFREUNDLICHEM Verhalten als Jobcenter- Mitarbeiterin sehr erfolgreich sein kann: v=nkl5vepbewu Ich bin also erneut bereit, mich positiv überraschen zu lassen. Sollte ich allerdings nur ein einziges weiteres Mal wieder negativ überrascht werden, brauchen Sie von meiner Seite endgültig nicht mehr mit weiterer Dialogbereitschaft zu rechnen. Darüber hinaus kann ich mich nicht erinnern, jemals bewusst, absichtlich oder vorsätzlich einen konkreten Mitarbeiter Ihrer Behörde persönlich direkt beleidigt zu haben. Welche meiner Äusserungen werten Sie als "unberechtigte Anschuldigungen"? Hier hilft uns bereits ein Blick in den Duden weiter. Im Zusammenhang mit Ihrer Ankündigung, "rechtliche Schritte prüfen" zu wollen, kann "unberechtigt" nur "nicht berechtigt, unbefugt" bedeuten. Das wiederum bedeutet nun, dass ich Ihrer Meinung nach als ALG-II-Empfänger oder als Bürger? - anscheinend noch nicht einmal mehr berechtigt bin, Anschuldigungen vorzubringen, was im Ergebnis auf eine totale Entrechtung hinausläuft, die es einzig und allein in einer Diktatur geben kann. Haben Sie schon eine installiert? Oder lebe ich bereits in einer und habe irgend etwas nicht ganz mitbekommen? Welche meiner Äusserungen werten Sie als bewusste und direkte persönliche Beleidigung eines konkreten Mitarbeiters Ihrer Behörde? Ihre Rückmeldung in schriftlicher Form erwarte ich bis zum Ich wäre dann bereit, mich gegebenenfalls im Nachhinein zu entschuldigen. 3
4 Sie und Ihre Mitarbeiter auch? Bis heute warte ich auf eine ernst gemeinte, aus Einsicht resultierende, Entschuldigung für den erneuten massiven Rechtsbruch vom sowie für sämtliche vorhergehenden Rechtsbrüche und andere massiv bürgerunfreundliche Aktionen des Jobcenters. Solange Sie eindeutige Rechtsbrüche als "bedauerliche Fehler" betrachten und öffentlich als solche herunterzuspielen versuchen, sehe ich wenig Chancen für eine nachhaltige Änderung innerhalb Ihrer Behörde und mithin Realisierung der von mir angeregten Kooperation. Vielleicht wären gegenseitige, ernst gemeinte Entschuldigungen einmal ein Anfang, den Kontakt gegenseitig auf eine neue, bürgernahe, partnerschaftliche Basis zu stellen. Sie wissen selbst sicherlich am besten, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ihrem Team sich in diesem Falle bei meiner Frau und mir entschuldigen sollten. Eines Ihrer üblichen "Ich bedauere"-schreiben werde ich ebenso wenig wie Stellvertreter- Entschuldigungen von Ihnen für Ihre Mitarbeiter als Entschuldigung akzeptieren, sondern im Gegenteil als deutliches Indiz dafür werten, dass das Jobcenter eben nicht bereit ist, uns als gleichrangige (Verhandlungs)Partner zu akzeptieren und zu behandeln. Die Fehler in Ihrem Hause wurden von jeweils deutlich identifizierbaren einzelnen Mitarbeitern verursacht. Möglicherweise erinnern Sie sich noch, dass ich Sie bereits in meinem Schreiben vom zu kooperativem Handeln eingeladen hatte und möglicherweise erkennen Sie allmählich, dass Konfrontation und der jahrelang misslungene Versuch, uns von oben herab "per Gesetz" zu etwas zu zwingen, Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur nicht weiter bringt, sondern inzwischen auch über die Grenzen des Jobcenter Unterallgäu hinaus Komplikationen verursacht. Ich kann mir jedenfalls vorstellen, dass das Jobcenter auch sehr viel bürgerfreundlicher agieren könnte, ohne das SGB II auch nur im geringsten missachten zu müssen siehe das oben bereits angesprochene Video. Die aus unserer Sicht willkürliche und massiv bürgerunfreundliche Art, die wir seitens Ihrer Behörde bis jetzt nahezu ausschließlich erfahren haben und die sich insbesondere in der mehrfach festgestellten Weigerung ausdrückte, ernsthafte Vertragsverhandlungen auch nur in Betracht zu ziehen, ist dort jedenfalls nicht festgelegt. Im übrigen erinnere ich Sie und die Ihnen unterstellten Mitarbeiter des Jobcenters an Ihre Remonstrationspflicht. 15 SGB II verstösst in seiner jetzigen Form, vor allem aber in der Art 4
5 der bisherigen Ausführung des Jobcenter Unterallgäu, eindeutig gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. Wenn Sie Ihre Remonstrationspflicht sowie Artikel 2 des Grundgesetzes, vor allem jedoch das Grundgesetz insgesamt beachten, ernst nehmen und anwenden, erübrigt sich die Frage nach Form und Inhalt der Eingliederungsvereinbarung sofort und auf natürliche Weise ebenso von selbst wie die nach meinem Empfinden massiv bürgerunfreundliche Fristsetzung und erneut herabsetzende Art Ihres rubrizierten Schreibens. Freundliche Grüße Dr. Matthias Kleespies P. S.: Herr xxx ebenso wie Frau yyy haben inzwischen bewiesen, dass sie willens sind, zumindest bürgerfreundliche Schreiben zu verfassen. Ihr rubriziertes Schreiben lässt mich dies allerdings erneut voll umfänglich vermissen. Können oder wollen Sie das nicht oder fühlen Sie sich zu erhaben, in die Niederungen der Bürgerfreundlichkeit herabzusteigen? P. P. S.: Wie Sie sich vermutlich schon denken können, erhalten Herr Litzka und der Landrat eine Kopie dieses Schreibens. 5
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