Grundlagen und Richtlinien der verkehrspsychologischen Gutachtenstätigkeit
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- Eike Engel
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1 Grundlagen und Richtlinien der verkehrspsychologischen Gutachtenstätigkeit M. Kopp Abteilung für Klinische Psychologie der Univ.-Klinik f. Psychiatrie Innsbruck Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation (INFAR - Tirol)
2 Grundlagen Psychologie = Wissenschaft vom Verhalten und Erleben Verkehrsteilnahme = moderne Form von Sozialverhalten Damit ergibt sich eine zentrale Bedeutung von persönlichkeitsinternen und zwischenmenschlichen Einflussfaktoren auf das Verkehrsverhalten
3 Determinanten des Fahrverhaltens I) System Straßenverkehr: allgemein: Stellenwert des Autos und Ausmaß der Mobilität, Stellenwert des Wettbewerbes in der jeweiligen Gesellschaftsform spezifisch: Infrastruktur, Recht, Fahrzeug
4 Determinanten des Fahrverhaltens II) Fahrzeuglenker: grundlegende Aspekte: Fahrfertigkeit, Fahrfähigkeit, Fahreignung psychologische Aspekte: z.b. Einstellungen, Selbsteinschätzung, Aggression, Selbstkontrolle
5 Verkehrspsychologische Diagnostik als Spezialfall psychodiagnostischer Tätigkeit Beurteilung des individuellen Verhaltens eines Kraftfahrers/ einer Kraftfahrerin vor dem Hintergrund des Spezialwissens aus der Verkehrspsychologie kombiniert mit dem Wissen aus anderen Grundlagenfächern der Psychologie (allgemeine & experimentelle Psychologie, differentielle und diagnostische Psychologie, Entwicklungspsychologie, klinische Psychologie, Sozialpsychologie) Bukasa, Chaloupka & Christ, 2001
6 Verkehrspsychologische Diagnostik als Spezialfall psychodiagnostischer Tätigkeit Erforderliches Spezialwissen von VerkehrspsychologInnen: Wissen über Zusammenhänge von Leistungsfähigkeit und Fahrverhalten Wissen über die systembedingten Einflüsse auf das Fahrverhalten und das subjektive Fahrerleben Wissen über emotionale Aspekte der Fahrzeugnutzung, über Wahrnehmungsprozesse beim Fahren, sowie ihre möglichen Veränderungen durch Einnahme diverser Substanzen Bukasa, Chaloupka & Christ, 2001
7 Verkehrspsychologische Diagnostik als Spezialfall psychodiagnostischer Tätigkeit Erforderliches Spezialwissen von VerkehrspsychologInnen: Wissen über Veränderungen des Fahrverhaltens unter Alkoholund/oder Drogeneinfluss sowie über andauernde Leistungsveränderungen bei langfristigem Abusus Wissen über Kompensationsmöglichkeiten bei Leistungsbeeinträchtigungen Wissen über Risikoverhalten im Straßenverkehr Kenntnis der formellen und informellen Regeln des Verkehrsumfeldes Bukasa, Chaloupka & Christ, 2001
8 Verkehrspsychologische Diagnostik als Spezialfall psychodiagnostischer Tätigkeit Unterschiede zu klinisch-psychologischer Diagnostik: zumeist unfreiwillig (soziale Erwünschtheit) Beitrag zu formaljuristischen Entscheidungen unparteiische Evaluation des Einzelfalls Auskunftspflicht gegenüber den Behörden gesellschaftszentriert (Bezugnahme auf Gefahr, die vom Einzelnen für die Gesellschaft ausgehen kann) Bukasa, Chaloupka & Christ, 2001
9 Ziele verkehrspsychologischer Begutachtung Statusdiagnose: kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit verkehrsrelevante Persönlichkeitseigenschaften Verhaltensprognose: Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (insbesondere Tatwiederholungsgefahr bzw. leistungsrelevante Abbauerscheinungen) Kriterien für Wiederherstellung der Fahreignung bei negativer Beurteilung
10 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel (2) Lenker von KFZ, bei denen ein Alkoholgehalt des Blutes von 1,6g/l oder mehr oder der Atemluft von 0,8mg/l festgestellt wurde, haben ihre psychologische Eignung zum Lenken von KFZ durch eine verkehrspsychologische Stellungnahme nachzuweisen.
11 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) 14 Alkohol, Sucht- und Arzneimittel (3) Personen, die ohne abhängig zu sein, in einem durch Sucht- oder Arzneimittel beeinträchtigten Zustand ein KFZ gelenkt haben, darf eine Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden, es sei denn, sie haben ihre Eignung zum Lenken von KFZ durch eine verkehrspsychologische und eine fachärztliche Stellungnahme nachgewiesen.
12 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) 17 Verkehrspsychologische Stellungnahme (1)... zu verlangen, wenn Verkehrsunfälle verursacht oder Verkehrsverstöße begangen wurden, die den Verdacht 1. auf verminderte kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit 2. auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung erwecken.
13 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) 17 Verkehrspsychologische Stellungnahme (2)...jedenfalls zu verlangen, wenn aufgrund der ärztlichen Untersuchung geistige Reifungsmängel oder ein Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm zu vermuten sind.
14 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) 17 Verkehrspsychologische Stellungnahme (3)...jedenfalls von folgenden Personen einzubringen: 1. Bewerbern um eine Lenkberechtigung der Klasse D (Bus) 2. Bewerbern um einen Mopedausweis, die das 16. Lj noch nicht vollendet haben
15 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG- GV) - 18 Verkehrspsychologische Untersuchung (2) Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit: Beobachtungsfähigkeit sowie Überblicksgewinnung Reaktionsverhalten Konzentrationsvermögen Sensomotorik Intelligenz und Erinnerungsvermögen
16 Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit Reaktionsverhalten
17 Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit Beobachtungsfähigkeit
18 Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit Konzentrationsvermögen
19 Gesetzliche Grundlagen verkehrspsychologischer Begutachtung Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG- GV) - 18 Verkehrspsychologische Untersuchung (3) Überprüfung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung (durch Persönlichkeitstests und ausführliches Explorationsgespräch) soziales Verantwortungsbewußtsein Selbstkontrolle psychische Stabilität und Risikobereitschaft Tendenzen zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr kritisch von der Norm abweichender Bezug zum Autofahren
20 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (bast, Mensch und Sicherheit Heft M 115) Beispielhafte Auswirkungen psychischer Leistungsmängel: Optische Informationen werden in ihrem Bedeutungsgehalt nicht ausreichend schnell und sicher wahrgenommen. Notwendige Reaktionen setzen zu spät ein und/ oder werden stark verzögert ausgeführt. Die Frage nach der Verursachung etwaiger Funktionsbeeinträchtigungen steht hierbei nicht im Vordergrund.
21 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (bast, Mensch und Sicherheit Heft M 115) Alkoholmissbrauch (schädlicher Gebrauch): wiederholtes Lenken unter unzulässig hoher Alkoholwirkung nach einmaliger Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration
22 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (bast, Mensch und Sicherheit Heft M 115) Alkoholmissbrauch (schädlicher Gebrauch): Eignungskriterien: ausreichende Veränderung des Alkoholtrinkverhaltens (kontr. Trinken; Abstinenz) Veränderung ist stabil und motivational gefestigt (Problembewusstsein, Erprobungszeitraum, positive Wirkungen, Nachvollziehbarkeit) Abwesenheit verkehrsrelevanter Leistungs- oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten
23 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung (bast, Mensch und Sicherheit Heft M 115) Drogen- und Arzneimittelmissbrauch : Wer, ohne abhängig zu sein, missbräuchlich oder regelmäßig Substanzen konsumiert, die die psychische Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers unter das erforderliche Maß herabsetzen oder die Fähigkeit zu verantwortlichen Entscheidungen beeinträchtigen können, ist nicht in der Lage, ein KFZ verantwortlich zu führen.
24 Forschungsarbeiten aus dem Verkehrswesen (BM für Wissenschaft und Verkehr 1999/I) Drogen- und Arzneimittelmissbrauch : Eignungskriterien: keine aktuellen Hinweise auf Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch bei Drogenabhängigkeit hat eine Entwöhnungstherapie oder ein fachlicher Beratungsprozess die persönlichen Voraussetzungen für eine stabile Abstinenz geschaffen es besteht eine dauerhafte, tragfähige innere Distanzierung vom Drogenkonsum es besteht ein angemessener Zeitraum der Abstinenz vor der Begutachtung (in der Regel 1 Jahr) eine bestehende Abstinenz wird durch günstige Faktoren in der Person, im Sozialverhalten und im sozialen Umfeld gestützt
25 Forschungsarbeiten aus dem Verkehrswesen (BM für Wissenschaft und Verkehr 1999/I) Drogen- und Arzneimittelmissbrauch : Eignungskriterien: für die Fahreignung relevante organische oder psychische Erkrankungen, die im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum stehen, sind nicht zu diagnostizieren bzw. hinreichend stabil ausgeheilt Störungen der Einstellung und der Anpassungsfähigkeit durch psychische Fehlentwicklungen liegen nicht vor eine den Drogenkonsum ev. bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert bei der gegebenen intellektuellen und psychisch-funktionalen Ausstattung ist ein verkehrsgerechtes Verhalten möglich (nach Kroj et al. 1994)
26 Ausblick Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich verkehrspsychologischer Begutachtung: Akteneinsicht engere Vernetzung mit Amtsärzten Intensivierung begutachtungsbezogener interdisziplinärer Forschung Hilfe zur Feststellung arzneimittel- oder drogenbedingter Beeinträchtigungen auf der Straße
27 Grundlagen und Richtlinien der verkehrspsychologischen Gutachtenstätigkeit M. Kopp Abteilung für Klinische Psychologie der Univ.-Klinik f. Psychiatrie Innsbruck Institut für Nachschulung und Fahrer-Rehabilitation (INFAR - Tirol)
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