Ausschreibungs-LV - Vergabeeinheit 558 Entsorgung kontaminiert

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausschreibungs-LV - Vergabeeinheit 558 Entsorgung kontaminiert"

Transkript

1 Ausschreibungs-LV - Vergabeeinheit 558 Entsorgung kontaminiert Datum: / Seite: 1/9 Projektnummer: Bauvorhaben: RR Neubau Bauhof Maybachstraße, Außenanlagen (V69-16) VBK Khe Rücklauf: Anspr.partner: Herr Rieder Telefon: Fax: armin.rieder@reif-bau.de 03 Rückbau Rückbau Boden Grundlage für die Abfalltechnische Einstufung ist das Bodengutachten des IB Roth & Partner die diesem LV beiliegen. Die Einteilung der Böden GU; SE; SU; GE; UL, TL, A (verschiedene Homogenbereiche) ist durch das IB Roth& Partner festgelegt. Die dort festgelegten Eigenschaften des Bodens sind verbindlich bei der Kalkulation der Einheitspreise. Das belastete Material muss entsprechend Belastungsstufe getrennt und fachgerecht (entsprechend Vorschriften) getrennt zwischengelagert und anschließend abgefahren werden. Die Kosten für die Zwischenlagerung (Mieten, Abdeckplanen und / oder Schuttcontainer) sind in die jeweiligen EPacute;s einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen für sämtliche Aushubpositionen dieses Angebotes: Erforderliche Aufwendungen für die Zerkleinerung gemäß Vorgaben des seitens AN gewählten Entsorgers, Verpackung, Bereitstellen und Vorhalten von geeigneten Behältnissen bis zur Entsorgung, Aufladen, Transport, Doppel-Wiegung durch amtlich geeichte Waage (jeweils Bruttound Nettowiegung, d.h. Voll- und Leerwiegung), Abladen, evtl. erforderliches Reinigen der Transportbehältnisse, Rücktransport, Entsorgen der ggfs. erforderlichen Abplanfolien, Gebühren (Entsorgung, evtl. erforderliche Genehmigungen, SAA-Gebühren, Wiegegebühren, Aufwendungen für erforderliche Nachweisverfahren (z. B. Entsorgungsnachweis)) sowie Aufwendungen, die beim Abfallerzeuger entstehen (z.b. Antragskosten, SAA-Gebühren) sind in die einzelnen Entsorgungspositionen mit einzukalkulieren. Andienungspflichtige Abfälle sind einzukalkulieren. Der AN hat die auszuhebenden und zu entsorgenden Materialien (siehe separate Positionen für Aushub, Bereitstellung und Entsorgung) in Haufwerken von 250 m³ auf dem Gelände bereitzustellen. Die Deklarationsanalytik und die fachgerechte Probenahme der Haufwerke nach LAGA PN98 erfolgen durch einen Vertreter des AG. Der AN hat den AG bzw. den Vertreter des AG 5 Tage vor dem

2 Datum: / Seite: 2/9 seitens des AN geplanten erforderlichen Probenahmetermins zur Haufwerksbeprobung zu informieren. Die Analysenergebnisse und Probenahmeprotokolle nach LAGA PN 98 können dem AN vom AG 15 Werktage nach dem Probenahmetermin zur Verfügung gestellt werden. Abhängig von der Materialart werden dem AN folgende Deklarationsanalysen pro 250 m³ Haufwerk zur Verfügung gestellt: Boden: - Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial, , Tab Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai Verordnung über Deponien und Langzeitlager DepV, Anhang 3, Tab. 2, , geändert , zzgl. wenn erforderliche Sonderparameter (AT4, Brennwert, SNK) für erhöhte organische Gehalte oder gefährlichen Abfall Gleisschotter: - Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg, Umweltministeriums Baden-Württemberg, März Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial, , Tab Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai Verordnung über Deponien und Langzeitlager DepV, Anhang 3, Tab. 2, , geändert , zzgl., wenn erforderlich, Sonderparameter (AT4, Brennwert, SNK) für erhöhte organische Gehalte oder gefährlichen Abfall Aufwendungen für über die vom AG einsehbaren Analysen hinausgehende Analysen, welche z.b. nach Anforderungen des seitens AN gewählten Entsorgers für die Entsorgung erforderlich werden, sind vom AN mit einzukalkulieren. Dem AN steht ein Bereitstellungslager für die zu entsorgenden Fraktionen von ca m² im Nordosten des Geländes zur Verfügung Transportweg innerhalb des Baugeländes ca. 400 m. Oberfläche gewachsener Boden und Schotter. Der AN hat seine Entsorgungslogistik aller extern zu entsorgenden Boden- und Gleisschotter-Fraktionen so abzustimmen, dass dieses Lager über die Dauer der Bereitstellung, Beprobung, Wartezeit auf Analytikergebnisse und Wartezeit bis zur Abfuhr zur Entsorgungsanlage seiner Wahl von der Fläche her ausreicht. Darüberhinaus seitens des AN erforderliche Flächen und ggfls. erforderliche Transporte und

3 Datum: / Seite: 3/9 Umladen der Materialien zum vom AN gewählten Flächen auch außerhalb der Baumaßnahme (inkl. ggfls. erforderlicher Lagergebühren) sind vom AN einzurechnen. Es ist einzukalkulieren, daß Schwankungen der anfallenden Materialmassen, insbesondere der verschiedenen Zuordnungskategorien der mineralischen Abfallfraktionen, zu erwarten sind. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Einheitspreise. Die Abrechnung der Entsorgungsmassen erfolgt per geeichter Verwiegung beim Entsorger (Doppelwiegung). Die Wiegescheine sind spätestens 7 Tage nach Abfuhr vorzulegen. Zu spät eingereichte Wiegescheine werden nicht anerkannt. Die Entsorgungsbehältnisse sind vor dem Anfall der Materialien gut lesbar mit Angabe der AVV-Abfallschlüsselnummer zu versehen sowie vor Befüllung von Wasser zu befreien sowie nach Befüllung regenwasserdicht abzuplanen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, daß ab dem Abplanen bis zur Entladung der Muldencontainer an der Entsorgungsstelle kein Niederschlagswasser eintritt. Aufwendungen hierzu sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Nachweisverfahren (eanv) anzuwenden, bei dem alle Beteiligten (Abfallerzeuger, Transporteur, Entsorgungsanlagesonstige Beteiligte, Behörden) elektronisch signieren müssen. Der AN hat über das entsprechende Equipment zu verfügen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sich alle Transporteure des AN, die gefährlichen Abfall fahren, beim eanv beteiligen müssen. Es ist einzukalkulieren, dass zur Vorprüfung / Gegenzeichnung der vorgelegten Entsorgungsnachweise mehrere Tage benötigt werden. Der AN hat spätestens 1 Woche nach Auftragsvergabe die Nachweise seiner Transporteure über die Transportgenehmigung von belastetem Material (ab Z1.1 - DKI und gefährlicher Abfall) sowie über die Teilnahme am eanv einzureichen. Der Abtransport der extern zu entsorgenden Materialien erfolgt erst mit Freigabe durch den AG und den Abfallerzeuger / Grundstücksbesitzer nach Vorlage der AE des Entsorgers bzw. der Transportgenehmigung. Mit Baubeginn ist ein Entsorgungskonzept der anfallenden Abfallfraktionen einzureichen, das vom AG freigegeben wird, vorher darf kein Abfall von der Baustelle entfernt werden Bodenaushub (belastet; bis Z 1.1 Qualität nach AVV) GU; SE; SU; GE; UL, TL, A wie zuvor beschrieben, jedoch belastet bis Z 1.1. VwV AVV In Haufwerken von jeweils ca. 250 m³; auf der Baustelle; Entfernung ca. bis 400 m. Sicherung der Haufwerke entsprechend der Bodenbelastung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Kennzeichnung der Haufwerke mittels Schild. Beprobung erfolgt durch AG/Drittfirma. Die Haufwerke sind

4 Datum: / Seite: 4/9 innerhalb von max. 4 Wochen nach Vorlage der Analysen durch den AG fachgerecht zu entsorgen. Sollte der Platz nicht ausreichend sein, hat der AN auf eigene Kosten (wird nicht gesondert vergütet) einen geeigneten weiteren Standort für die Haufwerke zu stellen. Die jeweils notwendigen Kippgebühren werden durch den AG separat und ohne Unternehmeraufschlag bei Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung vergütet. Zur Abrechnung in dieser Position kommen nur die o. beschriebenen Aushubarbeiten und der Transport ,000 m³ Bodenaushub (belastet; über Z 1.1 bis Z 1.2 Qualität nach AVV) wie zuvor in Pos. Bodenaushub bis Z 1.1 beschrieben, jedoch belastet über Z 1.1 bis AVV Z ,000 m³ Bodenaushub (belastet; über Z 1.2 bis Z 2 Qualität nach AVV) wie zuvor in Pos. Bodenaushub bis Z 1.1 beschrieben, jedoch belastet über Z1.2 bis AVV Z 2 und bis DK ,000 m³ Entsorgung Boden und Steine DK1 Entsorgen Boden und Steine DK1 gemäß DepV und Handlungshilfe AVV Ansonsten wie in Pos Bodenaushub beschrieben. 170,000 m³ Zulage Entsorgung Boden und Steine DK1 gef. Abfall Zulage zu voriger Position Entsorgen Boden und Steine DK1 gefährlicher Abfall, Einstufung Baden-Württemberg; Zulage zu voriger Position; AVV *. Ansonsten wie in Pos. Bodenaushub beschrieben. 150,000 m³ Entsorgung Boden und Steine DK2 Entsorgen Boden und Steine DK2 gemäß DepV und Handlungshilfe; AVV Ansonsten wie in Pos. Bodenaushub beschrieben. 90,000 m³ Zulage Entsorgung Boden und Steine DK2 gef. Abfall Zulage Entsorgen Boden und Steine DK2; gefährlicher Abfall, Einstufung Baden-Württemberg; Zulage zu voriger Position; AVV *. Ansonsten wie in Pos. Bodenaushub beschrieben. 60,000 m³ Bodenaushub Zulage (für Material bis Z 1.2) Zum Wiedereinbau geeigneten Boden aus den Positionen Übertrag:

5 Datum: / Seite: 5/9 Übertrag: zuvor nicht auf Kippe abfahren, sondern aufnehmen, entsprechend den Voschriften geregelt (geschützt) nach Angabe durch die Bauleitung (Platzzuweisung) auf der Baustelle in Haufwerken bis zur Wiederverwendung getrennt lagern, kennzeichnen (Witterungsfest) und nach Angaben durch die Bauleitung auf dem Baugelände in Schichten (Verdichtung) wieder einbauen und auf einfache Proctordichte verdichten. Als Zulage zu den Positionen zuvor und unter Berücksichtigung (Minderkosten) der Abfuhr auf Kippe ,000 m³ Rückbau Boden 03 Rückbau 12 Radweg Rückbau Boden Grundlage für die Abfalltechnische Einstufung ist das Bodengutachten des IB Roth & Partner die diesem LV beiliegen. Die Einteilung der Böden GU; SE; SU; GE; UL, TL, A (verschiedene Homogenbereiche) ist durch das IB Roth& Partner festgelegt. Die dort festgelegten Eigenschaften des Bodens sind verbindlich bei der Kalkulation der Einheitspreise. Das belastete Material muss entsprechend Belastungsstufe getrennt und fachgerecht (entsprechend Vorschriften) getrennt zwischengelagert und anschließend abgefahren werden. Die Kosten für die Zwischenlagerung (Mieten, Abdeckplanen und / oder Schuttcontainer) sind in die jeweiligen EPacute;s einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen für sämtliche Aushubpositionen dieses Angebotes: Erforderliche Aufwendungen für die Zerkleinerung gemäß Vorgaben des seitens AN gewählten Entsorgers, Verpackung, Bereitstellen und Vorhalten von geeigneten Behältnissen bis zur Entsorgung, Aufladen, Transport, Doppel-Wiegung durch amtlich geeichte Waage (jeweils Bruttound Nettowiegung, d.h. Voll- und Leerwiegung), Abladen, evtl. erforderliches Reinigen der Transportbehältnisse, Rücktransport, Entsorgen der ggfs. erforderlichen Abplanfolien, Gebühren (Entsorgung, evtl. erforderliche Genehmigungen, SAA-Gebühren, Wiegegebühren, Aufwendungen für erforderliche Nachweisverfahren (z. B. Entsorgungsnachweis)) sowie Aufwendungen, die beim Abfallerzeuger entstehen (z.b. Antragskosten, SAA-Gebühren) sind in die einzelnen Entsorgungspositionen mit einzukalkulieren. Andienungspflichtige Abfälle sind einzukalkulieren.

6 Datum: / Seite: 6/9 Der AN hat die auszuhebenden und zu entsorgenden Materialien (siehe separate Positionen für Aushub, Bereitstellung und Entsorgung) in Haufwerken von 250 m³ auf dem Gelände bereitzustellen. Die Deklarationsanalytik und die fachgerechte Probenahme der Haufwerke nach LAGA PN98 erfolgen durch einen Vertreter des AG. Der AN hat den AG bzw. den Vertreter des AG 5 Tage vor dem seitens des AN geplanten erforderlichen Probenahmetermins zur Haufwerksbeprobung zu informieren. Die Analysenergebnisse und Probenahmeprotokolle nach LAGA PN 98 können dem AN vom AG 15 Werktage nach dem Probenahmetermin zur Verfügung gestellt werden. Abhängig von der Materialart werden dem AN folgende Deklarationsanalysen pro 250 m³ Haufwerk zur Verfügung gestellt: Boden: - Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial, , Tab Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai Verordnung über Deponien und Langzeitlager DepV, Anhang 3, Tab. 2, , geändert , zzgl. wenn erforderliche Sonderparameter (AT4, Brennwert, SNK) für erhöhte organische Gehalte oder gefährlichen Abfall Gleisschotter: - Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg, Umweltministeriums Baden-Württemberg, März Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial, , Tab Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai Verordnung über Deponien und Langzeitlager DepV, Anhang 3, Tab. 2, , geändert , zzgl., wenn erforderlich, Sonderparameter (AT4, Brennwert, SNK) für erhöhte organische Gehalte oder gefährlichen Abfall Aufwendungen für über die vom AG einsehbaren Analysen hinausgehende Analysen, welche z.b. nach Anforderungen des seitens AN gewählten Entsorgers für die Entsorgung erforderlich werden, sind vom AN mit einzukalkulieren. Dem AN steht ein Bereitstellungslager für die zu entsorgenden Fraktionen von ca m² im Nordosten des Geländes zur

7 Datum: / Seite: 7/9 Verfügung Transportweg innerhalb des Baugeländes ca. 400 m. Oberfläche gewachsener Boden und Schotter. Der AN hat seine Entsorgungslogistik aller extern zu entsorgenden Boden- und Gleisschotter-Fraktionen so abzustimmen, dass dieses Lager über die Dauer der Bereitstellung, Beprobung, Wartezeit auf Analytikergebnisse und Wartezeit bis zur Abfuhr zur Entsorgungsanlage seiner Wahl von der Fläche her ausreicht. Darüberhinaus seitens des AN erforderliche Flächen und ggfls. erforderliche Transporte und Umladen der Materialien zum vom AN gewählten Flächen auch außerhalb der Baumaßnahme (inkl. ggfls. erforderlicher Lagergebühren) sind vom AN einzurechnen. Es ist einzukalkulieren, daß Schwankungen der anfallenden Materialmassen, insbesondere der verschiedenen Zuordnungskategorien der mineralischen Abfallfraktionen, zu erwarten sind. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Einheitspreise. Die Abrechnung der Entsorgungsmassen erfolgt per geeichter Verwiegung beim Entsorger (Doppelwiegung). Die Wiegescheine sind spätestens 7 Tage nach Abfuhr vorzulegen. Zu spät eingereichte Wiegescheine werden nicht anerkannt. Die Entsorgungsbehältnisse sind vor dem Anfall der Materialien gut lesbar mit Angabe der AVV-Abfallschlüsselnummer zu versehen sowie vor Befüllung von Wasser zu befreien sowie nach Befüllung regenwasserdicht abzuplanen. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, daß ab dem Abplanen bis zur Entladung der Muldencontainer an der Entsorgungsstelle kein Niederschlagswasser eintritt. Aufwendungen hierzu sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Für gefährliche Abfälle ist das elektronische Nachweisverfahren (eanv) anzuwenden, bei dem alle Beteiligten (Abfallerzeuger, Transporteur, Entsorgungsanlagesonstige Beteiligte, Behörden) elektronisch signieren müssen. Der AN hat über das entsprechende Equipment zu verfügen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sich alle Transporteure des AN, die gefährlichen Abfall fahren, beim eanv beteiligen müssen. Es ist einzukalkulieren, dass zur Vorprüfung / Gegenzeichnung der vorgelegten Entsorgungsnachweise mehrere Tage benötigt werden. Der AN hat spätestens 1 Woche nach Auftragsvergabe die Nachweise seiner Transporteure über die Transportgenehmigung von belastetem Material (ab Z1.1 - DKI und gefährlicher Abfall) sowie über die Teilnahme am eanv einzureichen. Der Abtransport der extern zu entsorgenden Materialien erfolgt erst mit Freigabe durch den AG und den Abfallerzeuger / Grundstücksbesitzer nach Vorlage der AE des Entsorgers bzw. der Transportgenehmigung. Mit Baubeginn ist ein Entsorgungskonzept der anfallenden Abfallfraktionen einzureichen, das vom AG freigegeben wird, vorher darf kein Abfall von der Baustelle entfernt werden.

8 Datum: / Seite: 8/ Bodenaushub (belastet; bis Z 1.1 Qualität nach AVV) GU; SE; SU; GE; UL, TL, A wie zuvor beschrieben, jedoch belastet bis Z 1.1. VwV AVV In Haufwerken von jeweils ca. 250 m³; auf der Baustelle; Entfernung ca. bis 400 m. Sicherung der Haufwerke entsprechend der Bodenbelastung gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Kennzeichnung der Haufwerke mittels Schild. Beprobung erfolgt durch AG/Drittfirma. Die Haufwerke sind innerhalb von max. 4 Wochen nach Vorlage der Analysen durch den AG fachgerecht zu entsorgen. Sollte der Platz nicht ausreichend sein, hat der AN auf eigene Kosten (wird nicht gesondert vergütet) einen geeigneten weiteren Standort für die Haufwerke zu stellen. Die jeweils notwendigen Kippgebühren werden durch den AG separat und ohne Unternehmeraufschlag bei Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung vergütet. Zur Abrechnung in dieser Position kommen nur die o. beschriebenen Aushubarbeiten und der Transport ,000 m³ Bodenaushub (belastet; über Z 1.1 bis Z 1.2 Qualität nach AVV) wie zuvor in Pos. Bodenaushub bis Z 1.1 beschrieben, jedoch belastet über Z 1.1 bis AVV Z ,000 m³ Bodenaushub (belastet; über Z 1.2 bis Z 2 Qualität nach AVV) wie zuvor in Pos. Bodenaushub bis Z 1.1 beschrieben, jedoch belastet über Z1.2 bis AVV Z 2 und bis DK ,000 m³ Entsorgung Boden und Steine DK1 Entsorgen Boden und Steine DK1 gemäß DepV und Handlungshilfe AVV Ansonsten wie in Pos Bodenaushub beschrieben. 50,000 m³ Zulage Entsorgung Boden und Steine DK1 gef. Abfall Zulage zu voriger Position Entsorgen Boden und Steine DK1 gefährlicher Abfall, Einstufung Baden-Württemberg; Zulage zu voriger Position; AVV *. Ansonsten wie in Pos. Bodenaushub beschrieben. 75,000 m³ Entsorgung Boden und Steine DK2 Entsorgen Boden und Steine DK2 gemäß DepV und Handlungshilfe; AVV Ansonsten wie in Pos. Bodenaushub beschrieben. 50,000 m³... Übertrag:

9 Datum: / Seite: 9/ Zulage Entsorgung Boden und Steine DK2 gef. Abfall Zulage Entsorgen Boden und Steine DK2; gefährlicher Abfall, Einstufung Baden-Württemberg; Zulage zu voriger Position; AVV *. Ansonsten wie in Pos. Bodenaushub beschrieben. Übertrag: 60,000 m³ Rückbau Boden 12 Radweg Nettoangebotssumme i.v. Rieder

Entsorgung nichtradioaktiver Bauabfälle im Rahmen eines KKW-Rückbaus

Entsorgung nichtradioaktiver Bauabfälle im Rahmen eines KKW-Rückbaus Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Entsorgung nichtradioaktiver Bauabfälle im Rahmen eines KKW-Rückbaus David Hiltbrunner,

Mehr

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung Leitfaden Zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung Dr. rer. nat. Götz Hirschberg, GuD Consult GmbH In Ausnahmefällen sind abfalltechnische

Mehr

Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen

Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen Bayerisches Landesamt für Umwelt Merkblatt Entsorgung von mineralischen Abfällen aus Baumaßnahmen Umgang mit Kleinmengen Stand: April 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung und Zielsetzung 2 2 Anwendungsbereich

Mehr

- für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten

- für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten MERKBLATT I I - für Handwerksbetriebe und Baudienstleister - Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Abbruchund Bautätigkeiten Verschiedene aus- oder abgebaute Bauprodukte (z.

Mehr

PID: Leistungsverzeichnis Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein

PID: Leistungsverzeichnis Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein Bezirksklinikum Ansbach Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie (30 Betten) Baumfällarbeiten Zusätzliche technische Vetragsbedingungen allgemein 1) Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen

Mehr

Thema: Entsorgungsleistungen sachgerecht vereinbaren. Ausschreibung und Vertragsgestaltung sind entscheidend für einen reibungslosen Bauablauf

Thema: Entsorgungsleistungen sachgerecht vereinbaren. Ausschreibung und Vertragsgestaltung sind entscheidend für einen reibungslosen Bauablauf Entsorgungsleistungen sachgerecht vereinbaren Seite 1 von 11 Thema: Entsorgungsleistungen sachgerecht vereinbaren Ausschreibung und Vertragsgestaltung sind entscheidend für einen reibungslosen Bauablauf

Mehr

Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN)

Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN) 52b258-af-4744-9acb-78bf9a5e4e Deckblatt Entsorgungsnachweis DEN Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN) EN SN Entsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle Sammelentsorgungsnachweis

Mehr

Die Technik des Umweltschutzes

Die Technik des Umweltschutzes Die Technik des Umweltschutzes Sammlung, Sortierung, Entsorgung SORTIERINSELN BAUSTELLEN-LOGISTIK ÖKOTECHNA befasst sich mit der umweltorientierten Abwicklung von Bauabläufen. Dazu gehört auch die Einrichtung

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Partner for progress Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Dipl.-Ing. Anke Himmelreich Kiwa Control GmbH, Fachbereich Consulting 1. Kiwa-Fachtag 16.05.2013 - Berlin

Mehr

RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN

RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN RÜCKBAU und ENTSORGUNG auf INDUSTRIESTANDORTEN TR-Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung? Vortrag 06.02.2014 in Duisburg TR Boden / Deponieverordnung Klarheit bei Verwertung / Entsorgung?

Mehr

Die Technik des Umweltschutzes

Die Technik des Umweltschutzes Die Technik des Umweltschutzes Sammlung, Sortierung, Entsorgung SORTIERINSELN BAUSTELLEN-LOGISTIK ÖKOTECHNA befasst sich mit der umweltorientierten Abwicklung von Bauabläufen. Dazu gehört auch die Einrichtung

Mehr

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung

Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /

Mehr

Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?

Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle? Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?

Mehr

Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem?

Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem? Gewässer-Nachbarschaftstag Pfrimm, See- und Eisbach am 05.11.2015 Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem? SGD Süd Regionalstelle WAB Mainz, Stefan Rodi Folie 1 Übersicht Einführung Notwendige

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext mobile oder stationäre Mischanlage Seite: 1 01.0010 Erstprüfung für KRC-Tragschicht erstellen Erstprüfung für Kaltrecycling-Tragschicht im Zentralmischverfahren (in plant) erstellen. Entnahme der auf der

Mehr

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring

Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel.

Mehr

Preisblatt Los 2 - Räum- und Hilfstätigkeiten

Preisblatt Los 2 - Räum- und Hilfstätigkeiten Preisblatt Los 2 - Räum- und Hilfstätigkeiten Pos 1: Einzelpreise für Hilfstätigkeiten Pos. 1.1. Einzelpreis Elektriker Pos. 1.2. Einzelpreis Schreiner Pos. 1.3. Einzelpreis Monteur Pos. 1.4. Einzelpreis

Mehr

55 Thermische Behandlung (on-site / off-site)

55 Thermische Behandlung (on-site / off-site) 55 Thermische Behandlung (on-site / off-site) Thermische Verfahren sind in erster Linie zur Reinigung von Böden geeignet, die mit organischen Kontaminationen wie KW, PAK, PCB, EOX, aber auch mit flüchtigen

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Mehr

Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen

Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen Frank Grewsmühl, MLUR Rendsburg, 7.9.2007 Frank Grewsmühl, MLUR-SH 1 Gliederung des Vortrages 1. Begriff des Zwischenlagers 2. Rechtliche

Mehr

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Langtext Projekt: Kaltrecycling-Tragschicht im Baumischverfahren Seite: 1 01.0010 Erstprüfung für KRC-Tragschicht erstellen Erstprüfung für Kaltrecycling-Tragschicht im Baumischverfahren (in situ) erstellen. Entnahme

Mehr

(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht.

(5) Vorübergehende Unterbrechungen und Einschränkungen der Abfallabfuhr berühren die Gebührenpflicht nicht. Rechtlich nicht verbindliche konsolidierte Lesefassung Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Gelsenkirchen (Abfallentsorgungssatzung AES) vom 16.11.1993 zuletzt geändert durch

Mehr

Stadt Bruchsal. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Lieferleistung

Stadt Bruchsal. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Lieferleistung Lieferung von Holzpellets Vorbemerkungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Lieferleistung Änderungen und Ergänzungen am sind unzulässig und werden auch nicht als Nebenangebot gewertet. Solche sind

Mehr

Unterschiede in der Beprobung und Bewertung von mineralischen Abfällen in Berlin und Brandenburg

Unterschiede in der Beprobung und Bewertung von mineralischen Abfällen in Berlin und Brandenburg Unterschiede in der Beprobung und Bewertung von mineralischen Abfällen in Berlin und Brandenburg 1 Art der Probenentnahme 2 Bewertbarkeit von Haufwerken Beispiel der Beprobungsmethodik Zwei gleichzeitig

Mehr

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des

Mehr

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung 1. Geltungsbereich 2. Grundsätze 3. Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten

Mehr

Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) Kurzkonzept Barrierefreier Ausbau Bf Sulzberg Strecke 5403 (Kempten Nesselwang) km 6,9

Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) Kurzkonzept Barrierefreier Ausbau Bf Sulzberg Strecke 5403 (Kempten Nesselwang) km 6,9 Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) Kurzkonzept Barrierefreier Ausbau Bf Sulzberg Strecke 5403 (Kempten Nesselwang) km 6,9 Bauherr: Netze DB Station&Service AG Bau- und Anlagenmanagement (I.SV-S-I(A))

Mehr

ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten

ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten Normgerechter ABBRUCH der RÜCKBAU AU USBILDUNGSKUR RS A A B B B I T T E E N N 18., Sanieren 19. und oder 20.6.2008 Ab b ÖNORM B 2251 Abbrucharbeiten Werkvertragsnorm ÖNORM B 2251 1 ÖNORM B 2251 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden

Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden 1 Workshop Pechhaltiger Straßenaufbruch Mainz, 19. März 2009 Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden Dr. Barbara Zeschmar-Lahl BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Schwerpunkte

Mehr

Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Grün- und Verkehrsflächen, Dachbegrünung und Winterdienste

Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Grün- und Verkehrsflächen, Dachbegrünung und Winterdienste Reinigung und Pflege von Außenanlagen, Grün- und Verkehrsflächen, Dachbegrünung und Winterdienste Leistungsbeschreibung Stand: 04.12.2012 Vergabe-Nr.: 1160/V04/2012 Seite 1 von 9 Inhaltsverzeichnis 1.

Mehr

VOB-Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960

VOB-Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1960 Datum: 04.11.2013 CL Leistungsverzeichnis BV: AD 4.6 T E C H N I S C H E V O R B E M E R K U N G E N jeweils in ihrer neuesten gültigen Ausführung Leistungsverzeichnis VOB-Teil A Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Verwertung von Gleisschotter Sachstand in Baden-Württemberg

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Verwertung von Gleisschotter Sachstand in Baden-Württemberg Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Verwertung von Gleisschotter Sachstand in Baden-Württemberg 10. Baustoff-Recycling-Tag am 11. Oktober 2007 in der Filharmonie, Filderstadt-Bernhausen

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 9500015311043 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin An die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt MV

Mehr

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Für die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der nach der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden

Mehr

Klippen bei der Nachweisführung und wie man sie erfolgreich umschifft. Teil I: Entsorgungsnachweis

Klippen bei der Nachweisführung und wie man sie erfolgreich umschifft. Teil I: Entsorgungsnachweis Dann klappt s auch mit dem Nachweis! Klippen bei der Nachweisführung und wie man sie erfolgreich umschifft Teil I: Entsorgungsnachweis Dagmar Pekow Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner

Mehr

Vorsicht Fundmunition!

Vorsicht Fundmunition! Vorsicht Fundmunition! Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Ausführung von Erdarbeiten Vorgehensweise in Sachsen Dipl.-Ing Thomas Lange Leiter Kampfmittelbeseitigungsdienst PD Zentrale Dienste Sachsen

Mehr

Der Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis

Der Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis Der Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis Betrachtungen aus der Sicht einer unteren Umwelt- (Boden)schutzbehörde Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt Umweltamt

Mehr

Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe

Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe Anforderungen an eine umweltgerechte Entsorgung gefährlicher pechhaltiger Ausbaustoffe Aktualisierung der techn. Regeln für Recycling-Baustoffe (BTR RC-StB 14) Ariane Blaschey Abteilung Abfallwirtschaft

Mehr

DB Engineering & Consulting Umwelt, Geotechnik & Geodäsie

DB Engineering & Consulting Umwelt, Geotechnik & Geodäsie DB Engineering & Consulting Umwelt, Geotechnik & Geodäsie Abfalltechnik Liebe Fachkolleginnen und Fachkollegen, das Fachteam Umwelt im Bereich Umwelt, Geotechnik & Geodäsie der DB Engineering & Consulting

Mehr

Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA)

Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Stephan Coray TVA-Revision Worum geht es? Ziel der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA)

Mehr

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage Beck-Texte im dtv 5569 Abfallrecht: AbfR Textausgabe von Prof. Dr. Martin Beckmann 14., überarbeitete Auflage Abfallrecht: AbfR Beckmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Asbest erkennen richtig handeln Suva KBB

Asbest erkennen richtig handeln Suva KBB Vertragliche Aspekte Nicole Loichat Dipl. Ing. FH Abteilungsleiterin Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualität (AUQ) Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) nloichat@baumeister.ch www.b-f-a.ch www.sicuro.ch

Mehr

Umgang mit teerhaltigen Straßenausbaustoffen

Umgang mit teerhaltigen Straßenausbaustoffen Umgang mit teerhaltigen Straßenausbaustoffen 16. Oktober 2012 Sitzung der LFA Leitungsbau RA Dr. Harald Freise Stellv. Hauptgeschäftsführer Rechtsgrundlagen zum Umgang mit teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch

Mehr

Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg

Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg UMWELTMINISTERIUM BEARBEITUNG HERAUSGEBER LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Umweltministerium

Mehr

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung Nachweisverfahren nach NachwV Letzte Änderung:.0.0 Allgemeine Grundsätze Abfallerzeuger, Beförderer bzw. Einsammler von Abfällen und, ausgenommen jedoch Privathaushaltungen, müssen im Zusammenhang mit

Mehr

Entsorgung von EPS/Styropor

Entsorgung von EPS/Styropor Entsorgung von EPS/Styropor Informationen zur Verwertung/Entsorgung von EPS (Styropor ) HBCD-Verbot und neues Flammschutzmittel Update: 01.12.2016 Verwertung/Entsorgung von EPS mit/ohne HBCD Empfehlungen

Mehr

Merkblatt. Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien

Merkblatt. Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BM001 Umweltschutzmassnahmen bei Korrosionsschutzarbeiten im Freien Merkblatt Inhalt Seite 1 Schadstoffe in

Mehr

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen -

Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Regierungspräsidium Darmstadt Einstufung wassergefährdender Stoffe - Erfahrungen aus dem Vollzug in Hessen - Referent: Dipl. Ing. Gerd Hofmann MBA Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

MAD Recycling GmbH Freimanner Bahnhofstraße München

MAD Recycling GmbH Freimanner Bahnhofstraße München Überwachungszertifikat-Nr.: 10250 GmbH Gültig bis: 21. August 2017 Bonn, 17. März 2016 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Geogr. Joachim Müller Müller & Zumschlinge GbR Seite 1 von 8 Gültig bis: 21.

Mehr

Wild ist, nachhaltig zu handeln.

Wild ist, nachhaltig zu handeln. Wild ist, nachhaltig zu handeln. Flächenrecycling Bohrschlammentsorgung aus Horizontal- und Vertikalbohrungen. www.maxwild.com 1 Entsorgungsfachbetrieb 52 KrW- / AbfG Qualitätssicherungssystem Recycling-Baustoffe

Mehr

Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015

Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015 DEPARTEMENT BAU, VOLKSWIRTSCHAFT VERKEHR UND UMWELT UND INNERES Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben 25. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Die Recycling-Strategie

Mehr

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH 1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren mit der DOGA Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH Ist-Zustand 1. April 2010: elektronische Nachweisund Registerführung

Mehr

Praxisgerechter Umgang mit mineralischen Bauabfällen

Praxisgerechter Umgang mit mineralischen Bauabfällen Praxisgerechter Umgang mit mineralischen Bauabfällen Dr.-Ing. Markus Weber / Dipl.-Geol. Wolfgang Faupel Kassel, 06.07.2013 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen (1) Wer unbefugt Abfälle, die ( ) außerhalb

Mehr

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren Nachweisverordnung Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Strahlenschutz; Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen

Strahlenschutz; Ablieferung radioaktiver Abfälle an die Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen Voris - Vollversion: Vorschrift Quelle: Normgeber: Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Aktenzeichen: 41-40320/2/7 Erlassdatum: 30.07.2012 Fassung vom: 30.07.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Gültig bis: 31.12.2017

Mehr

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV

Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen nach AVV SBB 14. April 2016 Wie praktisch vorgehen Dipl.-Ing. Ulf Berger SenStadtUm Berlin IX B 2 Beispiele /Änderungen 1 Vollzugshinweise

Mehr

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394

HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 HKW MÜHLHAUSEN Erw. biolog. Stufe 6. BA Umbau Gebläsehaus 02 Projekt-Nr: I.97.6212. Vergabeeinheit VE: 112,113,115,303,306,315,316,319,348,392,394 Anlage 21 6.12.2006 Vergabestelle Stadt Kassel Zentrales

Mehr

Substratlieferungsvertrag Anlagenverzeichnis

Substratlieferungsvertrag Anlagenverzeichnis Substratlieferungsvertrag Anlagenverzeichnis Anlage 1a Substrat / Qualität / Preis Anlage 1b Preisblatt für die Gras-/Maissilage Anlage 1c Preisgleitklausel Anlage 2 Liefermengen Anlage 3 Transport Anlage

Mehr

Der Abfallbegriff. Abfall. zur Beseitigung. zur Verwertung

Der Abfallbegriff. Abfall. zur Beseitigung. zur Verwertung Der Abfallbegriff 3 Begriffsbestimmungen (KrW-/AbfG/ (Kreislaufwirtschaft- u. Abfallgesetz) - bewegliche Sache - Nennung in Anhang 1 - Entledigung (tatsächliche Entledigung, Entledigungswille oder Zwangsentledigung

Mehr

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 wurde vor allem das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert.

Mehr

RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG

RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG Seite 1 von 4 Standort Hugo-Junkers-Str. 10a, 50739 Köln Rev. 7 RWR Rohstoff- und Wertstoff-Recycling GmbH & Co. KG Standort: Hugo-Junkers-Str. 10a, 50739 Köln Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht

Mehr

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven 7/2 Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven Die Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven in dem ursprünglichen Wortlaut vom 7. Mai 1981 (Brem. GBI.

Mehr

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment

0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART. Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment 0. ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN FÜR BAUARBEITEN JEDER ART Centre de Ressources des Technologies de l'information pour le Bâtiment Version 4.0 / 28.03.2003 Wichtige Anmerkung: Diese Vertragsbedingungen

Mehr

Feste Gemische sind "allgemein wassergefährdende" Stoffe

Feste Gemische sind allgemein wassergefährdende Stoffe Feste Gemische sind "allgemein wassergefährdende" Stoffe Informationsveranstaltung des BMU, des UBA und der KBwS, Berlin 10./11.10.2013 "Einstufung wassergefährdender Stoffe Neuerungen durch die Bundesverordnung

Mehr

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen

Mehr

-1- Satzung über die Entsorgung von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt. 1 Vermeidung und Verwertung

-1- Satzung über die Entsorgung von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt. 1 Vermeidung und Verwertung -1- STADT TROCHTELFINGEN LANDKREIS REUTLINGEN Satzung über die Entsorgung von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt I. Allgemeine Bestimmungen 1 Vermeidung und Verwertung (1) Jeder ist gehalten, die

Mehr

Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv)

Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv) Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv) Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch Ass. jur. Sylvia Zimack Informationsveranstaltung IHK Krefeld 09.02.2010 proveho / Pawlytsch und Zimack / Workshop eanv

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den

Mehr

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen

Gemeinsamer abfall- und immissionsschutzrechtlicher Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Bauabfällen MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Regierungspräsidien: Freiburg Karlsruhe Stuttgart

Mehr

Leitfaden zum Umgang mit. teerhaltigem Straßenaufbruch. März 2010

Leitfaden zum Umgang mit. teerhaltigem Straßenaufbruch. März 2010 Leitfaden zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch März 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Definition und Geltungsbereich, abfallrechtliche Einstufung 3 3 Vorkommen 4 4 Materialeigenschaften

Mehr

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR 1. Feuerschutz Leichlingen Wartung der Feuerschutzeinrichtungen auf Grundlage der gültigen DIN. Die Prüfung ist zu dokumentieren.

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) 814.3.2 Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung vom 2. Oktober 2013 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine

Mehr

Neues zum Europäischen Abfallkatalog

Neues zum Europäischen Abfallkatalog Umwelt aktuell 12: Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht am 18.06.2013 in Hannover Niedersächsisches Ministerium Neues zum Europäischen Abfallkatalog - Dipl.-Ing. Gunther Weyer - Der bestehende Europäische

Mehr

Umgang mit Bauabfällen / Baustellenabfällen

Umgang mit Bauabfällen / Baustellenabfällen Seite 1 von 5 Fleck+Schleipen GmbH, 2007 Umgang mit Bauabfällen / Baustellenabfällen Sie rätseln, wie Sie mit Baustellenabfällen, die im Tiefbau oder Abbruchgeschäft anfallen umgehen sollen? Dann wird

Mehr

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016

Mehr

Institut für f Medizinische Diagnostik Greifswald. Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen

Institut für f Medizinische Diagnostik Greifswald. Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen Übersicht Grundsätze Rechtliche Rahmenbedingungen Abfallschlüssel und Kategorisierung Sonstige Hinweise Frage & Antwort 27.07.2006 Thomas Herfort, M.Sc. 2 von

Mehr

Ergebnisse der historischen Recherche

Ergebnisse der historischen Recherche Ergebnisse der historischen Recherche Nach Einführung der Deponieverordnung 2002 wurde bei der DB AG im Rahmen der bisherigen Atlastenerfassung nach entsprechenden Altablagerungen im System gesucht. Ergebnisse:

Mehr

Probenentnahme aus Abfällen mit leichtflüchtigen Schadstoffen

Probenentnahme aus Abfällen mit leichtflüchtigen Schadstoffen Probenentnahme aus Abfällen mit leichtflüchtigen Schadstoffen Vortrag zur Infoveranstaltung der SBB mbh von Dr. Rainer Enßlin ö.b.u.v. Sachverständiger für Schadstoffe in Böden und Grundwasser, IHK-Berlin

Mehr

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG ZERTIFIKAT Das Unternehmen Zweckverband Müllverwertung Schwandorf und OVEG mbh, Ostbayerische Verwertungs- und erfüllt am Standort und den Standorten gemäß Anlage 1 die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Mehr

Informationsblatt Abfall

Informationsblatt Abfall Informationsblatt Abfall - Nr. 6 Gleisschotter - 0 Geltungsbereich Das vorliegende Informationsblatt Nr. 6 Gleisschotter ist Teil einer Blattsammlung, die wichtige Informationen zum Thema Abfall kurz und

Mehr

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Arbeiten an elektrischen Anlagen Grundlagen Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, sind für die Ausführung von Arbeiten an elektrischen

Mehr

Abfalltransport von A-Z

Abfalltransport von A-Z Abfalltransport von A-Z Alle tragen Verantwortung das Abfallnachweisverfahren 15.10.2013 Dagmar Pekow Abfallwirtschaft Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 überarbeitet am: 06.08.2015 Version: 1,0 Seite: 1 von 6 1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 1.2 Verwendungszwecke: Beton- und /oder Mörtelzusatzmittel 1.3 Hersteller/Lieferant/nachgeschalteter

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G Z U R A B F A L L E N T S O R G U N G S S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G Z U R A B F A L L E N T S O R G U N G S S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G Z U R A B F A L L E N T S O R G U N G S S A T Z U N G d e s L a n d k r e i s e s W a l d e c k - F r a n k e n b e r g vom 04.11.2013, in der Fassung gem. 1. Änderung vom

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3214 6. Wahlperiode 12.09.2014

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3214 6. Wahlperiode 12.09.2014 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3214 6. Wahlperiode 12.09.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Entsorgung der Bohrschlämme im Tontagebau Grimmen und

Mehr

Status Quo und Perspektiven der Verwertung und Entsorgung

Status Quo und Perspektiven der Verwertung und Entsorgung Zum Umgang mit Aushub- u. Restmassen bei Flächenrecycling und Rückbau 32. Treffen ITVA-Regionalgruppe West Status Quo und Perspektiven der Verwertung und Entsorgung Ein Vortrag von Wolfgang Marbach Remex

Mehr

Untergründe/Untergrundanalyse

Untergründe/Untergrundanalyse Untergründe/Untergrundanalyse Bohrkernentnahme Stark verölter Beton unter Magnesiaestrich Viele Fußböden in Industriebetrieben sind durch Öle, Fette, Bohremulsionen oder andere Chemikalien kontaminiert.

Mehr

Grundlagen Standardkorbgrößen: Länge = 0,50, 1,00, 1,50 und 2,00 m Breite = 0,50 und 1,00 m Höhe = 0,50 und 1,00 m Standardbauwerksbreiten: Stützwände (ohne Lastfall) Bis 1,00 m Höhe 0,50 m Tiefe Bis 2,00

Mehr

Hintergründe der Freigabe zur Beseitigung

Hintergründe der Freigabe zur Beseitigung Hintergründe der Freigabe zur Beseitigung Buchen, 12. November 2013 Christian Küppers Öko-Institut e.v., Darmstadt Überblick De minimis-konzept (10 µsv/a) Methodik bei der Herleitung der Freigabewerte

Mehr

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen.

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen. Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001 Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen Weisung 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung 1 3 Rechtsgrundlagen

Mehr

Unterschreiben Sie mit Ihrem guten Namen. oder: Wer muss wie, wann und wo elektronisch signieren?

Unterschreiben Sie mit Ihrem guten Namen. oder: Wer muss wie, wann und wo elektronisch signieren? Unterschreiben Sie mit Ihrem guten Namen oder: Wer muss wie, wann und wo elektronisch signieren? 1 Gliederung I. Grundlagen II. Signaturen bei der Vorabkontrolle IV. Signaturen bei der Registerführung

Mehr

Demontage der Wärmedämmung sowie die fachgerechte Entsorgung sind in die Preise^ mit einzukalkulieren, soweit nicht anders beschrieben.

Demontage der Wärmedämmung sowie die fachgerechte Entsorgung sind in die Preise^ mit einzukalkulieren, soweit nicht anders beschrieben. Seite 1 Umbaumassnahme KITA + JUGENDZENTRUM HEUSWEILER DEMONTAGEARBEITEN 01 Demontage-, Entsorgungsarbeiten Demontierte Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen,Sanitärobjekte sind fachgerecht zu entsorgen. Demontage

Mehr

Einführung bautechnischer Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg

Einführung bautechnischer Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg Einführung bautechnischer Regelungen für das Straßenwesen in Brandenburg Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur

Mehr

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG

Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten

Mehr

Referenzliste Altlasten-/Schadstoffsanierung:

Referenzliste Altlasten-/Schadstoffsanierung: Referenzliste Altlasten-/Schadstoffsanierung: WH August Innhofer Wohnbau Matthias Herde, Tel. 07307 85-0 GEO RISK Planungsges. mbh Lothar Eberhardt, Tel. 0821 710744-65 Wohnen im Glacispark II, Neu-Ulm,

Mehr

Entsorgungssituation mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg. MR Martin Kneisel Referat Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik

Entsorgungssituation mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg. MR Martin Kneisel Referat Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Entsorgungssituation mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg MR Martin Kneisel Referat Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Die öffentliche / privatwirtschaftliche Aufgabe Entsorgung von Abfällen

Mehr