Versicherungsschutz Haftung und Verantwortung Gefährdungspotentiale Unfallschwerpunkte. Präventive Maßnahmen, Notfallmanagement

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1 Modellehrgang: Prävention und Rettungsfähigkeit Versicherungsschutz Haftung und Verantwortung Gefährdungspotentiale Unfallschwerpunkte Präventive Maßnahmen, Notfallmanagement

2 Zuständigkeiten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Gewerbliche Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Unfallkasse Baden-Württemberg Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften See-Berufsgenossenschaften

3 Neustrukturierung der Unfallkasse Baden-Württemberg Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand ist die Unfallkasse Zusammenschluss Baden-Württemberg zum 1. Juli 2003 (UKBW) von Badischer Gemeindeunfallversicherungsverband Badische Unfallkasse Württembergischer Gemeindeunfallversicherungsverband Württembergische Unfallkasse Sitz Hauptsitz: Stuttgart (Obertürkheim) Augsburgerstrasse 700 Sitz: Karlsruhe Waldhornplatz 1

4 Versicherungschutz durch U n f a-w l ül k r a st s t e Versicherter Personenkreis der gesetzliche Unfallversicherung nach 2 SGB VII Kinder in Kindertageseinrichtungen: Krippen, Horte, Kindergärten (über Schülerunfallversicherung seit 1971) Arbeiter/-innen und Angestellte der Kommunen und des Landes (Sekretärin, Hausmeister, angestellte Lehrkräfte) Schüler/-innen von allgemein- und berufsbildenden Schulen und Studenten/-innen (über Schülerunfallversicherung seit 1971) Betreuungskräfte in Kindertageseinrichtungen und Schulen (über Schülerunfallversicherung seit 1971) Schüler/-innen von berufsbildenden Schulen während der Arbeit im Ausbildungsbetrieb und auf dem Weg von/zur Arbeit (über zuständige Berufsgenossenschaft, z.b. Holz-BG)

5 Versicherungsumfang für Schüler/-innen und angestellte Lehrkräfte Versichert im schulischen Bereich ist: alles, was im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule und des Schulweges liegt ( 8 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII) Schulweg Unterricht Pausen Freistunden außerunterrichtliche Veranstaltungen Schulweg (auch zum Unterricht im Schwimmbad) Unterricht (z.b. Schulschwimmunterricht) (z.b. wassersportliche Aktivitäten) Betreuungsmaßnahmen (z.b. kontrollierte Hausaufgabenbetreuung, Sportangebote, musisch-kulturelle Angebote) Versichert ist: der Körperschaden

6 Leistungskatalog Leistungen der Schülerunfallversicherung für betroffene Schüler/-innen und angestellte Lehrkräfte Spezieller Leistungskatalog der Unfallversicherungsträger (nach 1 SGB VII) Prävention (Beratung, Überwachung, Aus- und Fortbildung) Rehabilitation (Heilbehandlung, Schulhilfe, Berufshilfe, soziale Reha. ) Geldleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente etc.)

7 Haftungsablösung/Haftungsfreistellung für Lehrkräfte Generelle Leistungen der Schülerunfallversicherung für Lehrkräfte und Betreuungskräfte (nach 105 SGB VII und 110 SGB VII) Haftungsablösung = keine zivilrechtliche Haftung für Personenschäden wegen eines Unfalls im Rahmen der Schülerbetreuung des Trägers des pädagogischen Personals der Betreuungskräfte der Kinder untereinander aufgrund der Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausnahmen: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (Rückgriff/Regress) möglich (Grob fahrlässig handelt, wer unbeobachtet lässt, was im gegebenen Fall jedermann hätte einleuchten müssen) (Grobe Fahrlässigkeit im Sozialrecht: eine objektiv besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung )

8 Verantwortung und Aufsichtspflicht Grundsätzliche Regelungen (Verkehrssicherungspflicht) Sachkostenträger der Einrichtung muss alles Zumutbare tun, um Unfälle durch die Beschaffenheit des Gebäudes und der Einrichtungen zu vermeiden Schulleitung der Einrichtung muss alles Zumutbare tun, um Unfälle durch die sichere Organisation des Schulbetriebes zu vermeiden Pädagogisches Personal muss zumutbare Sicherheitsmaßnahmen selbst durchführen Gefahren melden die Aufsicht auf vorhandene Gefahren/Personen einrichten/abstimmen

9 Gesetzlicher Präventionsauftrag der Unfallversicherung nach 14 SGB VII: Verhütung von Unfällen/Wegeunfällen Verhütung von Berufskrankheiten Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Sorge für eine wirksame Erste Hilfe Grundsatz: mit allen geeigneten Mitteln!

10 Gesetzlicher Präventionsauftrag im Bereich Schulsport Leitgedanke: Präventionsauftrag im Schulsportunterricht nach 14 SGB VII: Verhütung von Schulsportunfällen Sorge für eine wirksame Erste Hilfe Beratung (z.b. bei Neu- und Umbau von Schulsporthallen und Schulsportanlagen, bei der Ausstattung mit Sportgeräten) Besichtigung und Überwachung von Schulsporthallen, Schulsportanlagen und Einrichtungen Untersuchung von Schulsportunfällen Prävention vor Rehabilitation Erarbeitung von Sicherheitsregeln zum Schulsportunterricht (z.b. Checklisten) Erarbeitung von Handreichungen für Lehrkräfte zum Schulsport Aus- und Fortbildung von Sportlehrern/-innen im Bereich der Unfallverhütung, Sicherheitserziehung und Ersten-Hilfe

11 Ansprechpartner der UKBW für den Schulbereich Ansprechpartner - Schulen/ Kindergärten Herr Ehmann Herr Sommer Herr Dr. Thoma Herr Gilbert Herr Hänle Frau Palatinusch Herr Hartlieb Herr Eckmann Herr Lettau

12 Ihr landesweiter Ansprechpartner für Angelegenheiten des inneren Schulbereiches (Leiter Kompetenzteam Bildungswesen, Multiplikatorenschulung, Lehrerfortbildungen): Herr Wachter Telefon: 0721/ Fax: 0721/ Ihre regionalen Ansprechpartner für den technischen Schulbereich (Bau und Ausrüstung von Schulen und Sportstätten): RP Karlsruhe Herr Thoma Telefon: 0721/ Herr Sommer Telefon: 0721/ RP Freiburg Frau Palatinusch Telefon: 0721/ Herr Hartlieb Telefon: 0721/ RP Stuttgart Herr Ehmann Telefon: 0711/ Herr Hänle Telefon: 0711/ Herr Gilbert Telefon: 0711/ RP Tübingen Herr Eckmann Telefon: 0711/ Herr Lettau Telefon: 0711/

13 Gefährdungspotentiale und Unfallschwerpunkte im Schulschwimmunterricht (Quelle: UKBW-Statistik 2005) 44% aller Schulunfälle sind Schulsportunfälle davon: Unfälle am Beckenrand, in Dusche, in Umkleideraum 32% 5% in Schwimmbädern davon : Unfälle im Becken/Wasser 68% 2.4% während des Schulschwimmunterrichts 2,6% Wassersportaktivitäten

14 Unfallursachen (Quelle: UKBW-Statistik 2005) Im Wasser Kollision mit Mitschüler beim Spiel 18% Springen/Rutschen ins Wasser 16% Kontakt mit Sprungbrett/ Rutschfläche/ Beckenboden 16% getroffen werden von Bällen beim Spiel 16% Kollision mit Beckenrand 19% Kollision mit Mitschüler beim Bahnschwimmen 23% Finger klemmen 9% Streitereien/ Rangeleien 11% Ausrutschen 43% an Gegenstand stoßen 16% Stolpern/stürzen 21% Beckenrand Duschen Umkleideräume

15 Auslösende Faktoren (Quelle: UKBW-Statistik 2005) unzureichende/ fehlende Aufsicht der Lehrkräfte koordinative Mängel bei Schülern unzureichende organisatorische Regelungen der Lehrkräfte unzureichendes Wahrnehmungsvermögen bei Schülern verbotswidriges Verhalten (z.b. Rennen im Barfußbereich) fehlende Schwimmtechnik fehlende Bewegungssicherheit

16 Bauliche Auslösefaktoren am Beckenrand, in Duschen und Umkleideräumen (Quelle: UKBW-Statistik 2005) scharfe Ecken/Kanten an Einrichtungsgegenständen 18% rutschige, naßer Bodenbelag 61% Türen in Umkleideräumen/- kabinen 8% beschädigte, scharfkantige Fliesen 13%

17 Bauliche Auslösefaktoren im Becken (Quelle: UKBW-Statistik 2005) beschädigte Wasserrutschen 6% Trennleinen 9% rutsche Startblöcke, Sprungbretter 21% beschädigte, scharfkantige Bodenfliesen 17% Beckenrand 25% rutsche Treppen/ fehlende Handläufe 22%

18 Bauliche Anforderungen und präventive Maßnahmen

19 Verkehrswege Verkehrswege sind freizuhalten Wasseransammlungen müssen vermieden werden Unterkanten von Türen sind abgerundet oder mit elastischem Profil ausgestattet Rettungswege müssen auf möglichst kurzem Weg ins Freie führen Türen müssen während der Betriebszeit von Innen jederzeit ohne fremde Hilfe zu öffnen sein Türen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen keine Drehkreuze und Drehtüren als einziger Rettungsweg automatische Schiebetüren öffnen sich bei Stromausfall

20 Fußböden Fußböden müssen eben und rutschhemmend sein Fliesen müssen in einwandfreiem Zustand sein Für nassbelastete Barfussbereiche (Liste NB) Bewertungsgruppe A - Barfussgänge, Umkleideräume - Beckenböden mit einer Wassertiefe von mehr als 0,80 m - Sauna und Ruhebereiche (weitgehend trocken) Bewertungsgruppe B - Duschräume, Beckenumgänge - Beckenböden mit einer Wassertiefe kleiner 0,80 m - Hubböden, Planschbecken - ins Wasser führende, max. 1m breite Treppen mit beidseitigem Handlauf und Leitern Bewertungsgruppe C - Durchschreitebecken - ins Wasser führende Treppen, soweit sie nicht B zugeordnet sind

21 Wände, Stützen keine scharfen Kanten bis 2 m Höhe lichtdurchlässige Wände/Verglasungen bis 2 m Höhe aus bruchsicherem Material lichtdurchlässige Wände kennzeichnen

22 Treppen, Handläufe Treppen mit mehr als 4 Stufen müssen einen Handlauf haben Treppen in nassbelasteten Barfussbereichen mit mehr als 2 Stufen, müssen einen Handlauf haben ab 1,5 m Breite muss ein zweiter Handlauf vorhanden sein ein Abstürzen auf ins Wasser führende Treppen muss verhindert werden farbliche Abgrenzung Absturzsicherung

23 Beckenbereiche Bodenneigung < 30, bei Schleppschürzen 45 umlaufende Raststufen in 1,20-1,35 m Tiefe Einbauten unter Wasser in die Wand einlassen oder deutlich kennzeichnen Öffnungen max. 8 mm Ansaugöffnungen sichern (Merkblatt 60.03) Beckenkopf umlaufende Festhaltemöglichkeit Beckenkante bei hochliegendem Wasserspiegel deutlich kennzeichnen

24 Beckenausstiege Anzahl siehe KOK- Richtlinien Vorderkanten von Trittstufen farblich kennzeichnen

25 Wassertiefe, Kennzeichnung Wassertiefe im Nichtschwimmerbecken max. 1,35 m Wassertiefe vor Startsockeln mind. 1,80 m Wassertiefenkennzeichnung muss vom Beckenumgang erkennbar sein Trennseil bei Kombi-Becken (Schwimmer-/Nichtschwimmerbecken)

26 Wassertiefe an Sprunganlage Wassertiefen bei Sprunganlagen müssen mind. den Angaben der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden KOK- Richtlinien entsprechen z.b. unterhalb des 1-m-Brettes: mindestens 3,40 m unterhalb des 3-m-Brettes: mindestens 3,80 m

27 Rettungsgeräte an Schwimmer- und Springerbecken mind. 2 Rettungsstangen je nach Beckengröße zusätzlich 2 Rettungsbälle oder Rettungsringe mit 15 m langen Wurfleinen Rettungsgeräte müssen in Beckennähe gut sichtbar und erreichbar angebracht sein

28 Erste- Hilfe- Raum Größe mind. 8 m² Waschbecken mit Warm- und Kaltwasser Liege mit Standplatz am Kopfende Verbandkasten mit Verbandmaterial Aufsichtsräume und Erste- Hilfe- Räume können zu einer Raumeinheit kombiniert werden

29 Erste- Hilfe- Material Ein Verbandkasten muss jederzeit erreichbar sein (auch außerhalb der Betriebszeiten des Sekretariats oder bei Abwesenheit des Hausmeisters) Erste-Hilfe-Material muss vollständig vorhanden sein (verantwortlich für die Beschaffung: Sachkostenträger verantwortlich für die Kontrolle: Schulleitung, Ersthelfer und Lehrkräfte) Verbandbuch muss vorhanden sein (zur Dokumentation von sogenannten Bagatellunfällen) Erste-Hilfe-Material muss gekennzeichnet sein (weißes Kreuz auf grünem Grund) Erste-Hilfe-Material muss regelmäßig kontrolliert, ergänzt und erneuert werden

30 Notruf-Telefon Eine Notruf-Meldeeinrichtung muss jederzeit, schnell erreichbar und funktionstüchtig sein Notrufnummern müssen bekannt sein Empfehlung: Nummerverzeichnis neben Telefon auslegen Rettungsleitstelle Polizei 110 Feuerwehr 112 nächstgelegener Arzt Durchgangsarzt Giftzentrale Ersthelfer Taxi

31 Organisatorische Voraussetzungen und präventive Maßnahmen Fachkunde und Rettungsfähigkeit Schwimmunterricht wird von qualifizierten Lehrkräften erteilt Verantwortliche Lehrkraft ist rettungsfähig Schutzziel: Lehrkraft kann unter Stress verunfallte Person an jeder Stelle, aus jeder Tiefe des Beckens an die Wasseroberfläche bringen mit dem Gesicht über Wasser an den Beckenrand schleppen/transportieren über den Beckenrand bergen lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen einen Notruf absetzen

32 Informationsbeschaffung Lehrkraft erkundigt sich vorab über gesundheitliche Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern Lehrkraft überzeugt sich davon, welche Schülerinnen und Schüler schwimmen können Lehrkraft macht sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut (z.b. Flucht- und Rettungswege, Wassertiefe, Hubboden, Rettungsgeräte, Erste-Hilfe- und Notruf-Einrichtungen) Lehrkraft trifft Absprachen mit dem Bademeister (z.b. Anzahl der Bahnen, Abtrennung vom öffentlichen Badebetrieb, Nutzung der Sprunganlage, Notfallmanagement)

33 Organisatorische Maßnahmen Schwimmer- und Nichtschwimmerunterricht nach Möglichkeit in getrennten Gruppen Gruppengröße soll überschaubar sein, ggf. eine zweite Aufsichtsperson heranziehen (KM-Hinweis: Gruppenbildung orientiert sich an Klassenstärke) Schülerinnen und Schüler werden mit den Baderegeln vertraut gemacht Uhren und Schmuck sind vor dem Schwimmunterricht abzulegen Schülerinnen und Schüler werden über Verhalten bei Notsituationen und Unfällen unterwiesen

34 Verhaltensregeln Lehrkraft betritt als Erster die Schwimmhalle und verlässt sie als Letzte Lehrkraft überprüft die Vollzähligkeit der Gruppe (KM-Hinweis: vor Betreten des Bades, nach Verlassen des Schwimmbeckens, vor Verlassen des Bades) Lehrkraft wählt Standort außerhalb des Wassers so, dass alle im Wasser befindlichen Schüler beobachtet werden können Lehrkraft und Schüler tragen Schwimmkleidung Sofern Schülerinnen und Schüler den Beckenbereich verlassen (z.b. Gang zur Toilette) melden diese sich ab und wieder an Das Rennen im Schwimmbad ist wegen Rutschgefahr verboten Das seitliche Einspringen vom Beckenrand ist nicht gestattet

35 Verhaltensregeln Beim Schwimmen in Bahnen ist auf ausreichend Abstand zu achten Bei Kopf-, Fußsprüngen, tiefen Wenden ist auf ausreichende Wassertiefe zu achten (unterhalb von Startblöcken: mindestens 1,80 m unterhalb des 1-m-Brettes: 3,40 m unterhalb des 3-m-Brettes: 3,80 m Hinweis: Wassertiefe in Lehrschwimmbecken max. 1,35 m reicht für Kopfsprünge nicht aus) Beim Erlernen des freien Schwimmens im tiefen Wasser, beim Wasserspringen, beim Tief- und Streckentauchen ist besondere Aufsicht erforderlich

36 Meldung von Schulunfällen Regelung des Schulhoheitsträgers Verwaltungsvorschrift vom Gesetzliche Schülerunfallversicherung Die Schulleitung hat Schulunfälle bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden muss, innerhalb von drei Tagen dem Unfallversicherungsträger zu melden. Unfälle mit Todesfolge bzw. mit mehr als drei geschädigten Personen sind sofort zu melden.

37 Meldesystem für Schülerunfälle Schülerunfall mit Personenschaden Versicherte nach SGV II Unfälle ohne Erste-Hilfe-Leistung Erste-Hilfe-Leistung ohne Arztbesuch Erste-Hilfe-Leistung mit Arztbesuch Unfall mit mehr als 3 verletzten Schülern oder Todesfolge Innerschulische Meldung Verbandbuch- Eintragung Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen an den Unfallversicherungsträger Unfallanzeige sofort an den Unfallversicherungsträger

38

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