Wirtschaft im Blick. Lösungen zum Arbeitsbuch. Wirtschaftskunde für nicht kaufmännische Berufsschulen. passend zur 5. Auflage des Lehrbuches

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1 Fachbuchreihe für wirtschaftliche Bildung Wolfgang Hafer Wirtschaft im Blick Lösungen zum Arbeitsbuch Wirtschaftskunde für nicht kaufmännische Berufsschulen passend zur 5. Auflage des Lehrbuches VERLAG EUROPA-LEHRMITTEL Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG Düsselberger Straße Haan-Gruiten Europa-Nr: 72760

2 Autor: OStR. a. D. Wolfgang Hafer, Frankfurt a.m. Lektorat: StD. a. D. Walter Bierwerth, Dipl.-Ing., Eppstein/Ts. Bildbearbeitung Zeichenbüro des Verlags Europa-Lehrmittel, Ostfildern 5. Auflage 2017 Druck Alle Drucke derselben Auflage sind parallel einsetzbar, da sie bis auf die Behebung von Druckfehlern untereinander unverändert sind. ISBN Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden by Verlag Europa-Lehrmittel, Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, Haan-Gruiten Umschlag, Layout und Satz: Reemers Publishing Services GmbH, Krefeld Umschlagkonzept: tiff.any GmbH, Berlin Umschlagfoto: peshkova Fotolia.com Druck: Totem, Inowrocław (PL)

3 Vorbemerkung zur fünften Auflage Während das Lehrbuch Wirtschaft im Blick in erster Linie der Vermittlung von Fachwissen dient, liefert das Arbeitsbuch vielfältige Aufgabenstellungen und Arbeitsformen, die die handlungsorientierte und schülerzentrierte Erarbeitung der einzelnen Themenfelder ermöglichen. So finden sich zahlreiche Anregungen für kooperative Lernformen wie Planspiel, Rollenspiel und Projektarbeit. Ebenso wird Wert gelegt auf die selbstständige Beschaffung von Informationsmaterial, insbesondere auch durch die Nutzung der Möglichkeiten des Internets. In der vorliegenden fünften Auflage wurde der Inhalt des Arbeitsbuches gründlich überarbeitet, aktualisiert und um eine ganze Reihe neuer Aufgabenstellungen erweitert. Neu ist auch die farbige Gestaltung von Aufgabensymbolen und Abbildungen, um die Benutzerfreundlichkeit weiter zu erhöhen. Die Aufgabenstellungen sind sorgfältig auf die fünfte Auflage des Lehrbuches abgestimmt. So lassen sich alle Sachinformationen, die zur Bearbeitung der Arbeitsaufträge und Projekte benötigt werden, anhand von Seitenverweisen dem Lehrbuch entnehmen. Das Arbeitsbuch enthält zudem im Anhang alle Gesetzestexte, die zur Aufgabenlösung erforderlich sind. P A Zur schnellen Orientierung sind die einzelnen Aufgabenstellungen in folgender Weise gekennzeichnet: Arbeitsvorschlag Projekt Planspiel Rollenspiel R Wir wünschen viel Erfolg und großen Erkenntnisgewinn bei der Bearbeitung der Aufgabenvorschläge. Frankfurt am Main, März 2017

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5 Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 1 Eintritt in das Berufsleben 1 Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung Ausbildungsvertrag Berufsschule und Betrieb Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung Wandel der Arbeitswelt Neuordnung der Berufe Leben, Lernen und Arbeiten in Europa Rechte und Pflichten für Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) Jugendarbeitsschutzgesetz Mitbestimmung im Betrieb Nachhaltige Existenzsicherung 1 Sozialversicherungen Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung Individualversicherungen Individuelle Vermögensbildung Familie und Beruf Frauen in Führungspositionen Mutterschutzgesetz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungsschutz Arbeitszeugnis Höhe und Formen des Entgelts Brutto- und Nettoarbeitsentgelt Entgeltarten Tarifvertrag Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat) Unternehmerische Mitbestimmung Technischer Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit Sozialer Arbeitsschutz Arbeitszeitgesetz Bundesurlaubsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Schwerbehindertenrecht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Arbeitsgericht Vertragsrecht 1 Personen und Rechtsgeschäfte Verträge Absprache und Vertrag Geschäftsfähigkeit Gültigkeit von Verträgen Vertragsarten Kaufvertrag Pflichtverletzungen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz 1 Grundlagen Arbeitsvertrag Stellenbewerbung und Vorstellungsgespräch... 50

6 6 Inhaltsverzeichnis 5 Wirtschaftliche Grundtatbestände 1 Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln Bedürfnisse, Güter und Produktionsfaktoren Preisbildung und Markt Geld Grundlagen Geldarten Zahlungsverkehr Geldanlagen Kreditarten Betrieb und Unternehmen 1 Grundlagen Merkmale eines Betriebs Merkmale eines Unternehmens und Unternehmensformen Unternehmenszusammenschlüsse Zusammenarbeit (Kooperation) von Unternehmen Zusammenschluss (Konzentration) von Unternehmen Organisationen von Industrie und Handwerk Wirtschaftspolitik 1.1 Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland Europäischer Binnenmarkt Welthandelsordnung und Globalisierung Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik Deutschland Ziele der Wirtschaftspolitik Konjunkturpolitik Wettbewerbspolitik Strukturpolitik Finanzpolitik Nachhaltiges Wirtschaften 1 Grundlagen Ökosysteme Betriebliche und ökologische Kostenkalkulation Lösungsmöglichkeiten Lösungen durch technischen Fortschritt Betrieblicher Umweltschutz Lösungen durch staatliche Maßnahmen Aufgaben und Aufbau eines Betriebes 1 Grundlagen Aufgaben eines Betriebes Personalbeschaffung Beschaffung und Lagerhaltung Leistungserstellung (Produktion) Kostenrechnung und Kalkulation Vertrieb und Marketing Betriebswirtschaftliche Kennzahlen Anhang 1 Wichtige Gesetzestexte für Auszubildende (Auszüge) Verzeichnis der Textquellen Verzeichnis der Bildquellen

7 Eintritt in das Berufsleben 7 1 Eintritt in das Berufsleben 1 Grundlagen der betrieblichen Berufsausbildung 1.1 Ausbildungsvertrag (Lehrbuch S ) Mit dem Thema Ausbildungsplatz und Ausbildungsvertrag sind eine ganze Reihe von Institutionen, Einrichtungen und Personen befasst, nämlich: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes die zuständigen Kammern (z.b. Handwerkskammer) der Ausbildungsbetrieb (Ausbilder) die zuständigen Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) die Eltern die/der Auszubildende A1 Ihre Aufgabe: Tragen Sie bitte ein, welche Institutionen, Einrichtungen und/oder Personen in den folgenden Fällen jeweils zuständig sind: Fälle 1. Nicole (16) schließt einen Ausbildungs vertrag ab als Tierpflegerin. Wer muss den Aus bil dungsvertrag unterschreiben? 2. Wo muss der Ausbildungsver trag geprüft und eingetragen werden? 3. Wer legt die Ausbildungsord nungen fest? 4. Wer erstellt die Rahmenlehr pläne für den Berufsschulunter richt? 5. Wer legt fest, in welchen Beru fen überhaupt eine aner kannte Ausbildung erfolgen darf? 6. Wer ist für die Kontrolle der betrieblichen Ausbildung zustän dig? 7. Vor welcher Institution wird die Abschlussprüfung abgelegt? 8. Laut Ausbildungsvertrag rich tet sich eine Ausbildungsver gütung nach dem jeweils gülti gen Tarif vertrag. Wer legt diesen Tarif vertrag fest? Zuständige Institutionen, Einrichtungen, Personen 1. Der Vertreter des Ausbildungsbetriebs 2. Die Auszubildende 3. Ein gesetzlicher Vertreter der Auszubildenden Bei der zuständigen Kammer, in diesem Fall: Industrie- und Handelskammer (IHK) Das zuständige Bundesministerium auf Vorschlag des BIBB Das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes Das zuständige Bundesministerium auf Vorschlag des BIBB Die zuständige Kammer des entsprechenden Kammerbezirks Vor der zuständigen Kammer Die Tarifvertragsparteien (zuständige Gewerk schaft und entsprechender Arbeitgeberverband bzw. einzelner Ar beitgeber)

8 8 Eintritt in das Berufsleben Lesen Sie bitte folgenden Ausbildungsvertrag sorgfältig durch: A2 BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG Zwischen Tierpension Panama und Nicole Zimmermann Edeltraut Müller Amselweg 3a Frankfurter Str Roßdorf Darmstadt (Auszubildende), (Ausbildende) gesetzlich vertreten durch die Eltern Stefan und Heide Zimmer mann, wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Tierpflegerin nach Maß gabe der Ausbildungsordnung (s. Anlage) geschlossen: A Ausbildungszeit Die Ausbildungszeit beträgt 24 Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt am 1. September 2017 und endet am 31. August B Probezeit Die Probezeit beträgt 6 Monate. C Ausbildungsort Die Ausbildung findet in den o.a. Geschäftsräumen und den mit dem Be triebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen hängenden Arbeits stellen statt. D Ausbildungsvergütung Der Ausbildende zahlt der Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Sie beträgt monatlich: 730,00 brutto im ersten Ausbildungsjahr 778,00 brutto im zweiten Ausbildungsjahr 824,00 brutto im dritten Ausbildungsjahr E Arbeitszeit Die Arbeitszeit beträgt von Montag bis Donnerstag 9 Stunden. Freitags wird die Ar beitszeit entsprechend verkürzt, sie beträgt 4 Stunden. F Urlaubsanspruch Der Urlaubsanspruch beträgt jährlich 24 Werktage. G Kündigung Nach Ablauf der Probezeit können beide Seiten den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Kündigungsgründe auflösen. Darmstadt, Auszubildende Ausbildender Gesetzliche Vertreter 1. Dieser Ausbildungsvertrag entspricht in insgesamt fünf Punkten nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte markieren Sie im Text diese Verstöße, tragen Sie die se stichwortartig in folgende Übersicht ein und notieren Sie, wie die entsprechen de Rechtslage aussieht (Nicole ist bei Abschluss des Vertrags 16 Jahre alt).

9 Eintritt in das Berufsleben 9 Verstoß Rechtslage Monate Ausbildungszeit Die Ausbildungsordnung für die Tierpflegerin verlangt 36 Monate Berufsausbildung 2. Sechs Monate Probezeit Es sind nur bis zu 4 Monate Probezeit zulässig 3. Neun Stunden regelmäßige Ar beitszeit an vier Tagen Nicole ist minderjährig, daher darf die tägliche Arbeits zeit in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten Werktage Urlaubsan spruch Nicole ist 16, ihr stehen daher im ersten Jahr 27 Werk tage, im zweiten Jahr 25 Werktage Urlaub zu 5. Beidseitige Kündigungsfrist von vier Wochen Ordentliche Kündigung ist nur durch Nicole möglich 2. Wenn, wie in diesem Fall, einige Bestimmungen des Vertrages gegen eine gesetz liche Regelung verstoßen, gelten dann diese Vertragsbestimmungen trotzdem? Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen 1. Informieren Sie sich, welche Kammer für Sie zuständig ist. Suchen Sie deren Adresse, Telefonnummer und -Adresse heraus, sowie die des dortigen Ausbil dungsberaters bzw. der Ausbildungsberaterin. Tragen Sie die Angaben hier ein: A3 Zuständige Kammer: Anschrift/Telefon: Straße: Hausnummer: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Ausbildungsberater/Ausbildungsberaterin Name: Durchwahl:

10 10 Eintritt in das Berufsleben 2. Stellen Sie fest, zu welchem Berufsfeld und zu welcher Berufsgruppe Ihr Ausbildungsberuf gehört und tragen Sie die Angaben hier ein: Mein Ausbildungsberuf Zugehörige Berufsgruppe Zugehöriges Berufsfeld 1.2 Berufsschule und Betrieb (duales System) (Lehrbuch S ) A4 Folgender Text setzt sich kritisch mit dem dualen Ausbildungssystem auseinander. Bitte tragen Sie die Einwände in die unten stehende Tabelle ein und nehmen Sie dazu jeweils Stellung: Ich finde die Berufsausbildung, wie sie bei uns abläuft, überhaupt nicht vorbildlich. Erstens ist sie viel zu lang. Was wir da al les machen mussten! Wenn ich mir meine jet zige Tätigkeit ansehe, muss ich sagen, von dem, was ich gelernt habe, brauche ich höchstens aber höchstens die Hälf te! Das heißt: Die Hälfte der Ausbildungs zeit hätte ich mir glatt sparen können. Dann hätte ich eineinhalb Jahre früher schon or dentlich Geld verdienen können. Was mir da an Einkommen verloren gegan gen ist! Zweitens: Der Berufsschulunterricht ist zum größten Teil völlig verlorene Zeit. Man hat ja schließlich schon zehn Schuljahre hinter sich und das sollte doch eigentlich reichen! Deshalb wollte ich doch eine Lehre machen, weil ich die Schule satt hatte! Und was dann alles unterrichtet wurde: Sport, Poli tik, Reli gion, Wirtschaft, auch Deutsch wer nach zehn Jahren noch nicht richtig schreiben kann, der lernt es in der Berufs schule doch auch nicht mehr. Und in Fach kunde lauter kompliziertes Zeug, das ich nie brauche! Und immer wieder kam es vor, dass wir in der Berufsschule etwas ganz anderes gemacht hatten, als wir gera de im Betrieb brauchen konnten. Also, wenn es nach mir ginge, dann müss te es so sein: Die Ausbildung ganz streng pra xisorientiert, ich will ja schließlich kein In genieur werden, ich will nur wissen, wie ich meine Arbeit ordentlich verrichten kann. Und vielleicht einen Vormittag in der Woche etwas Fachtheorie, so viel wie nö tig, damit ich weiß, was ich da eigentlich mache. Aber dazu brauche ich keine Be rufsschule. Das kann mir der Ausbilder viel besser beibrin gen, denn der kennt den La den! (Erfahrungsbericht eines ausgelernten Fachar beiters) Einwände Viel zu lang Überfl üssige allgemeinbildende Fächer Zu komplizierte In halte Stellungnahme z.b. umfangreiche Ausbildung ist notwendig, um in der Ar beitswelt fl e xibel einsetzbar zu sein z.b. Allgemeinbildung notwendig für weiterführende Schu len; Allge meinbildung als Voraussetzung, um in der Ge sellschaft mitreden zu können Hohe berufl iche Qualifikation ist eine der wichtigsten Voraus setzungen für einen sicheren Arbeitsplatz

11 Eintritt in das Berufsleben Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (Lehrbuch S ) Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist aus folgenden Grün den möglich: Bestehen der Abschlussprüfung Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Auszubilden den außerordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildenden Klären Sie, ob in folgenden Fällen die Beendigung des Ausbildungsverhält nisses ge rechtfertigt ist oder nicht. Liefern Sie jeweils eine kurze Begrün dung. A5 Fälle 1. Der Ausbildungsbetrieb kündigt Nils nach dem ersten Ausbildungsjahr, weil sein Berufsschulzeugnis nur mangel hafte Noten aufweist. 2. Im Ausbildungsvertrag war eine Pro bezeit von drei Monaten verein bart. Nach zwei Monaten er hält Re nate ohne Begründung ein Kündigungsschreiben. 3. Nils kündigt schriftlich seinen Ausbildungs platz, weil er nach einem Jahr fest stellt, dass er für den Beruf nicht ge eignet ist. 4. Der Ausbildungsbetrieb kündigt Kathrins Ausbildungsvertrag, weil sie zum zweiten Mal bei der Prüfung durchgefallen ist. 5. Harald erklärt nach 3 Wochen sei nem verblüfften Ausbilder, er habe keine Lust mehr, er kündige hiermit. 6. Nachdem Marco schon mehrmals abgemahnt worden war, weil er be trunken und verspätet im Betrieb er schien, kommt er erneut zu spät und angetrunken zur Ausbildung. Darauf hin wird sein Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt. Kündigung zulässig? nein ja ja ja nein ja Begründung: Kündigung ist nur aus wichtigen Gründen möglich, Berufsschulnoten gehören nicht dazu Während der Probezeit ist jeder zeit eine Kündigung ohne Anga be von Gründen möglich Der Auszubildende kann den Ausbildungsplatz mit vierwöchiger Kündi gungsfrist schriftlich kündigen Die Berufsausbildung muss nur bis zur ersten Wiederholungsprüfung verlängert werden Während der Probezeit ist zwar jeder zeit eine Kündigung möglich, al lerdings nur schriftlich Es liegt ein wichtiger Grund vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt

12 12 Eintritt in das Berufsleben 1.4 Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung (Lehrbuch S ) A6 Sie sind ehrgeizig und merken, dass in Ihnen Fähigkeiten schlummern, die durch die Berufsausbildung nicht vollständig entfaltet werden. Für diesen Fall bietet Ihnen Ihre Berufsschule ein mehr oder weniger breites Angebot an Möglichkeiten zur weiteren Qualifikation. Informieren Sie sich über dieses Angebot und tragen Sie das Ergeb nis Ihrer Recherche in folgende Übersicht so wie in der ersten Zeile ein: Weiterbildungsangebote an meiner Berufsschule Angebot Dauer Voraussetzung Darauf aufbauende Bildungsgänge (z.b.) Erwerb des Während der Hauptschulab- z.b. Fachoberschule mittleren Bildungs- Berufsausbildung schluss abschlusses (z.b.) Erwerb der Während der Mittlerer z.b. Studium an Fachhochschulreife Berufsausbildung Bildungsabschluss Fachhochschulen (2 Jahre Zusatzunterricht) (z.b.) Berufl iches Gymnasium 3 Jahre (Vollzeit) Mittlerer Bildungsabschluss z.b. Studium an FH und Uni (z.b.) Fachschule 4 J. (Teilzeit) bzw. Abgeschlossene z.b. Studium an 2 J. (Vollzeit) Berufsausbildung FH 1.5 Wandel der Arbeitswelt Neuordnung der Berufe (Lehrbuch S ) P1 Arbeiten Sie heraus, wie Ihr Beruf, den Sie jetzt erlernen, sich in den nächs ten 20 Jahren wandeln könnte. Betrachten Sie dabei folgende Gesichts punkte: Welche Werkzeuge, Gerätschaften, Behälter, Hilfsmittel usw. werden gegen wärtig für die Ausführung Ihrer Arbeitstätigkeit benötigt? Können Sie sich vor stellen, dass hier Vereinfachungen oder Veränderungen vorgenommen wer den können? Welche Arbeitsabläufe werden manuell (mit der Hand) ausgeführt? Wo wer den Maschinen eingesetzt? Wie weit lässt sich die manuelle Arbeit beispiels weise durch computergesteuerte Maschinen ersetzen? Überlegen Sie sich, welche besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse man ge genwärtig haben muss, um Ihren Ausbildungsberuf ausüben zu können. Wel che Anforde rungen könnten in dieser Hinsicht besonders wichtig werden? Können Sie sich vorstellen, dass es Ihren Ausbildungsberuf in 20 Jahren gar nicht mehr geben könnte? Inwiefern? Welcher Beruf könnte an seine Stelle treten?

13 Eintritt in das Berufsleben Leben, Lernen und Arbeiten in Europa (Lehrbuch S. 21) Berufserfahrung im Ausland wird für das berufliche Fortkommen immer wichti ger. Sie planen deshalb, sich nach Abschluss Ihrer Ausbildung im europäischen Ausland um eine Stelle in Ihrem erlernten Beruf zu bewerben. Eine wichtige Rol le spielt dabei der in der EU eingeführte Europass, der die Bewerbung in den EU-Ländern vereinheitli chen soll. Bitte bearbeiten Sie daher folgende Aufgaben: P2 1. Füllen Sie einen Europass-Lebenslauf aus (zu finden im Internet unter curriculum-vitae). Falls kein Internet zur Verfügung steht, können Sie den nachstehend abgedruck ten gekürz ten und vereinfachten Vordruck ausfüllen. Lebenslauf Nachname(n) /Vorname(n) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat Telefon Staatsangehörigkeit Geburtsdatum Angestrebte Tätigkeit Von bis Angaben zur Person Zimmermann, Nicole Amselweg 3a Roßdorf Deutschland Deutsch ; weiblich Tierpfl egerin Mobil: 49(0)xxxx-xxxxxxx Berufserfahrung Mit der am kürzesten zurückliegenden Berufstätigkeit beginnen Tätigkeit Aushilfe Tierpension Panama Praktikum Tierpension Panama Schul- und Berufsbildung Mit der am kürzesten zurückliegenden Maßnahme beginnen und für jeden abge schlossenen Bildungs- und Ausbildungsgang separate Eintragungen vornehmen Von bis Name und Art der Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung, Bezeichnung der erworbenen Qualifikation Justin -Wagner-Schule, Roßdorf; Mittlerer Abschluss Rehbergschule Roßdorf

14 14 Eintritt in das Berufsleben Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen Muttersprache(n) deutsch sonstige Sprache(n) Siehe Europass-Sprachenpass Kommunikative Fähigkeiten Teamgeist Verantwortungsbewusstsein Organisations- und Führungstalent Stellvertretende Klassensprecherin in der 9. und 10. Klasse Berufliche Fähigkeiten Umgang mit Tieren Computerkenntnisse Word, Exel Sonstige Fähigkeiten Ich spiele Gitarre, singe im Jugendchor Young Voices Führerschein(e) - Zusätzliche Informationen Mitgliedschaften SKG Roßdorf, Abteilung Handball Greenpeace Tierfreunde Dieburg e.v. Referenzen Zeugnis des mitttleren Abschlusses Zeugnisse, Zertifikate u.ä. Praktikumszeugnis 2. Füllen Sie den Europass-Sprachenpass aus (zu finden im Internet unter Falls kein Internet zur Verfügung steht, können Sie den auf S. 15 abgedruck ten gekürz ten und vereinfachten Vordruck ausfüllen.

15 Eintritt in das Berufsleben 15 Europass-Sprachenpass Bestandteil des vom Europarat entwickelten Europäischen Sprachenportfolios NACHNAME(N), Vorname(n) Zimmermann, Nicole Geburtsdatum Muttersprache(n) Sonstige Sprache(n) Deutsch Englisch, Französisch Hören Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse * Englisch Verstehen Sprechen Schreiben An Gesprächen Zusammenhängendes Lesen teilneh men Spre chen B1 B2 B1 B2 C1 Diplom(e) oder Zertifikat(e) Bezeichnung des (der) Diplome(s) oder Zertifika te(s) Ausstellende Stelle Datum keine Sprachliche Erfahrung(en) Europäische Kompetenzstufe Beschreibung Von Bis Sprachkurs in Brighton, England Hören Selbstbeurteilung der Sprachkenntnisse * Französisch Verstehen Sprechen Schreiben An Gesprächen Zusammenhängendes Lesen teilneh men Spre chen A2 B1 A1 A2 B1 Diplom(e) oder Zertifikat(e) Bezeichnung des (der) Diplome(s) oder Zertifika te(s) Ausstellende Stelle Datum keine Sprachliche Erfahrung(en) Europäische Kompe tenzstu fe Beschreibung Von Bis Schüleraustausch mit Lycée Paimpol, Bretagne * Die Einstufung geht von A1 = Grundkenntnisse bis C2 = nahezu perfekte Sprachkenntnisse. Eine genaue tabellarische Beschreibung dieser Kompetenzstufen finden Sie zum Herunterladen unter

16 16 Eintritt in das Berufsleben 2 Rechte und Pflichten für Auszubildende und jugendliche Arbeitnehmer 2.1. Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) 1 (Lehrbuch S ) A7 Folgende Übersicht enthält wichtige Regelungen zum Berufsbildungsgesetz. Bitte füllen Sie diese Übersicht aus und tragen Sie dabei auch, soweit erforderlich, den entsprechenden Paragrafen des BBIG ein (siehe S ) Frage Antwort BBiG 1. Welche der folgenden Regelungen hat nichts in einem Berufsausbildungsvertrag zu suchen? Bitte streichen Sie durch! 2. Es schadet dem Auszubildenden gar nichts, wenn er ab und zu mal Erledigungen für die Frau des Meisters übernimmt. Ist diese Aussage mit dem BBiG bzw. der HWO vereinbar? 3. Welche Angaben muss das Zeugnis nach Abschluss der Ausbildung mindestens enthalten? 4. Wie lang muss die Probezeit mindestens und wie lang darf sie höchstens sein? 5. Wann endet das Ausbildungsverhältnis, wenn der/die Auszubildende die Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit besteht? 6. Nach der Probezeit bestehen für den Ausbildenden und den/ die Auszubildenden unterschiedliche Kündigungsbedingungen. Inwiefern? Beginn und Dauer der Ausbildung Vereinbarung über Vertragsstrafen Dauer des Urlaubs Dauer der Probezeit Zahlung und Höhe der Vergütung Einkäufe für den Haushalt des Meisters dienen nicht dem Ausbildungszweck Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung, erworbene Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse Mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate Mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss Der Auszubildende darf jederzeit mit vierwöchiger Kündigungsfrist kündigen, der Ausbildende nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes 14(2) 16(2) 20 21(2) 22(2) 1 Die Handwerksordnung (HWO) entspricht bis auf kleine Details dem Berufsbildungsgesetz. Es wird daher hier im Einzelnen nur das BBiG behandelt.

17 Eintritt in das Berufsleben 17 Frage Antwort BBiG 7. Welche der folgenden Festlegungen muss eine Ausbildungsordnung nicht enthalten? Bitte streichen Sie die entsprechende Regelung durch! 8. Wie oft kann die Abschlussprüfung wiederholt werden? 9. Wie setzt sich der Prüfungsausschuss mindestens zusammen? Ausbildungsdauer Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind Höhe der Vergütung Prüfungsanforderungen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse Zweimal 37(1) Mindestens drei Mitglieder, davon ein Beauftragter der Arbeitgeber, ein Beauftragter der Arbeitnehmer und ein Berufsschullehrer 40 (1 und 2) Im Fol gen den bekommen Sie eine Reihe von Fällen zur Berufsausbildung vorgelegt. Diese Fälle sollen Sie nun in Form von Verhandlungen am Arbeitsgericht klären. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf den Seiten Es handelt sich um folgende Fälle: R1 Fall 1: Der Auszubildende Lothar (18) spielt in der ersten Mannschaft eines Amateur- Fuß ballvereins. In einem Punktspiel erleidet er einen komplizier ten Knochen bruch, der ihn für vier Wo chen arbeitsunfähig macht. Sein Ausbildungs be trieb weigert sich nun, ihm für diese Zeit die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen. Begründung: Der Betrieb zahle die Ver gütung schließlich nur für tatsächlich praktizierte Ausbildung und betriebli che Tätigkeit. Wer daran nicht teilnehme, könne daher auch k eine Vergütung bekommen. Außerdem sei der Krank heits ausfall selbst verschuldet. Fußball sei bekanntlich ein Sport mit hohem Verletzungsrisiko. Wer dieses Risiko auf sich nehme, könne nicht hin ter her den Betrieb dafür zahlen lassen. Wer hat Recht? Dazu: 19 (1.2b) BBiG Fall 2: Ursula (19 ) lernt Verkäuferin. An einem nasskalten Herbsttag soll sie Restposten vor dem Warenhaus ver kau fen. Sie erhebt Einspruch, das sei ihr nicht zuzumuten. Kann der Ge schäftsführer sie trotzdem dazu ver pflich ten? Dazu: 13 Punkt 3 BBIG, 14(1.5) BBiG und 14 (2) BBIG Fall 3: Martha lernt Chemikantin. Aufgrund pri vater Schwierigkeiten kann sie sich nicht aus reichend auf die Abschlussprü fung vorbe reiten und fällt durch. Der Betrieb weigert sich nun sie bis zur nächsten Prüfung weiter auszubil den. Begründung: Ihre dreieinhalb jährige Ausbildung sei schließlich abgeschlossen und au ßerdem könne der Betrieb sie nicht auch noch für ihre Faulheit beloh nen. Wie ist die Rechts lage? Dazu: 21(3) BBiG

18 18 Eintritt in das Berufsleben Fall 4: Ein Ausbilder hat den Eindruck, dass die ihm anvertrauten Auszubildenden weit mehr Material verschwenden, als not wen dig wäre. Um sie zu sparsa merem Um gang damit anzu spornen, kündigt er an, er werde nun bei je dem den Materialverbrauch beobachten. Wer mehr verbrauche als der Durch schnitt, müsse ab jetzt diesen Mehrver brauch aus der eigenen Tasche bezahlen. Die meisten Auszubildenden erheben Protest. Zu Recht? Dazu: 14(1.3) BBiG Durchführung: Bitten bilden Sie für jeden Fall folgende drei Gruppen: Kläger und Beklagte Kläger und Beklagte müssen die Ereignisse, die zur Klage führten, möglichst lebendig und anschau lich beschreiben können. Natürlich dürfen dabei aber keine unauflös bare Widersprüche auftauchen. 1 Richter + 2 Beisitzer (1 Vertreter der Arbeitnehmer und 1 Vertreter der Arbeitgeber) Richter und Beisitzer müssen durch gezielte Fragen versu chen, den konkreten Sachver halt aufzuklären. Zudem müssen sie natürlich die in Frage kom menden Paragrafen ken nen, um ein sachliches Urteil fällen zu können. 2 Rechtsanwälte (1 Anwalt für den Kläger, 1 An walt für den Beklagten) Die Rechtsanwälte müssen ver suchen, die Sichtweise ihrer Mandan ten möglichst einleuchtend zu be schreiben. Außerdem müssen sie selbstverständlich die in Frage kommenden Paragrafen genau kennen und im Sinne ihrer Man danten auslegen. Für die Verhandlungen müssen sich die Beteiligten jeweils präzi se auf ihre Rolle vorbereiten (Vorbereitungszeit: ca. 15 Minuten). Jede Verhandlung sollte nicht länger als Minuten dauern. 2.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (Lehrbuch S ) A8 Folgende Übersicht enthält wichtige Regelungen zum Jugendarbeitsschutz. Bitte füllen Sie diese Übersicht aus und tragen Sie dabei auch den entsprechenden Paragrafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein (siehe S ). Frage Antwort 1. Das JArbSchG gilt für jugendliche Arbeitneh mer. Welche Altersgruppen fallen darunter? Vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 2(2) 2. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf wie viele Stunden nicht überschreiten? Acht Stunden 8(1) 3. Wie lange muss der Berufsschulunterricht min destens dauern, damit der Jugendliche an die sem Tag nicht mehr in den Betrieb kommen muss? Mehr als fünf Unterrichtsstunden 9 (1.2) 4. Wie lange müssen die Ruhepausen insgesamt mindestens sein: bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden Arbeitszeit? bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit? 30 Minuten 11 (1.1) 60 Minuten 11 (1.2)

19 Eintritt in das Berufsleben Von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen, dürfen Jugendliche an folgenden Tagen nicht beschäftigt werden: An Samstagen An Sonntagen An Feiertagen Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jah re alt ist? noch nicht 17 Jah re alt ist? noch nicht 18 Jah re alt ist? 30 Werktage 19 (2.1) 27 Werktage 19 (2.2) 25 Werktage 19 (2.3) 7. In der Urlaubsregelung ist von Werktagen die Rede. Welche Wochentage gehören zu den Werktagen? Montag bis einschließlich Samstag Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Fällen, bei denen unter Umständen ein Ver stoß gegen das Jugendarbeits schutzgesetz vorliegt. Versuchen Sie anhand des Ge setzestextes heraus zu finden, wie die Rechtslage tatsächlich aussieht. Tragen Sie bitte in Stichworten das Ergebnis Ihrer Recherche ein und notieren Sie den zutreffenden Para grafen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (siehe S ). A9 Fall Antwort 1. Thomas (15 Jahre) macht eine Lehre zum Bäcker. Die Bä ckerei beginnt um 5.00 Uhr mit der Arbeit. Gilt das auch für Thomas? 2. Am Dienstag muss Thomas (15 Jahre) zur Berufs schule. Der Unter richt beginnt um 9.30 Uhr. Der Chef verlangt von Tho mas, um 6 Uhr im Be trieb zu erschei nen, um die Brötchen auszutra gen und erst dann zur Schule zu gehen. Thomas weigert sich. Zu Recht? 3. Ein Großhandelsbetrieb bil det sieben Ju gendliche aus. Als Donnerstag ein Feier tag ist, bitten sie Ihren Chef, auch für den Freitag frei zu bekommen. Sie wür den in der nächsten Wo che dafür auch am Sams tag in den Betrieb kommen. Darf der Chef sich darauf einlassen? Nein. jugendliche Auszubildende und Ar beitnehmer unter 16 Jah ren dürfen nicht vor 6.00 Uhr mit der Arbeit bzw. Ausbildung be ginnen Wenn der anschließende Unter richt nicht mehr als fünf Unter richtsstunden be trägt, muss Thomas vorher noch Brötchen austragen Die Jugendlichen würden dann in der fol genden Woche mehr als 5 Tage be schäftigt werden. Das ist nicht zulässig 14(1) 9(1.1) 15

20 20 Eintritt in das Berufsleben Fall Antwort 4. Ein 17-jähriger Auszubilden der soll die Ak kordarbeit ken nen lernen, da dies sei ner spä teren Tätigkeit entspricht. Er wird daher für zwei Wochen in eine Gruppe versetzt, die aus schließlich im Akkord arbeitet. Ist das zulässig? 5. Jan, 17 Jahre, wird von einem Vorar beiter an gelernt. Als Jan nach einigen Ta gen immer noch überdurch schnittlich viel Ausschuss pro duziert, wird der Vorarbeiter ungeduldig und zieht Jan schließlich als Konzentrationshilfe kräftig an den Oh ren. Darf er das? 6. Patricia, 15 Jahre, kommt zwei Stun den später als normal von der Arbeit leicht be schwipst nach Hause. Sie ent schuldigt sich damit, dass ihr Chef seine Beförderung mit sei ner Abteilung gefei ert hätte. Ihre Mutter ist empört und droht, gegen den Chef gericht lich vorzu gehen. Zu Recht? 7. Ein 17-jähriger Auszubildender hat nach eineinhalb Jahren Ausbildung immer noch keine Nachuntersuchung beim Arbeitgeber vorgelegt. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? 8. Eine Auszubildende im Friseurhandwerk wehrt sich gegen die Anweisung ihres Chefs, am Samstag zu arbeiten und dafür am Montag frei zu haben. Mit Recht? 9. Eine 16-jährige Auszubildende beschwert sich, dass sie nur 30 Werktage Urlaub im Jahr bekomme. Zu Recht? 10. In einer Gaststätte wird ein 17-Jähriger, der zum Koch ausgebildet wird, abends bis 22 Uhr beschäftigt. Ist das zulässig? Wenn dies zur Erreichung des Ausbildungs zieles notwendig ist, darf der Auszubilden de in diese Gruppe versetzt werden. Nein. Der Vorarbeiter verstößt gegen das Züchtigungsverbot Die Mutter ist zu Recht empört. An Jugend liche unter 16 Jahren dürfen keine alkoholi schen Ge tränke ausgegeben werden Ohne bescheinigter Nachuntersuchung besteht ab 14 Monaten nach Beschäftigungsaufnahme Arbeitsverbot. Es droht dem Auszubildenden die fristlose Entlassung. Nein. Sie kann sich nicht dagegen wehren, weil die 5-Tage-Woche eingehalten wird und im Friseurhandwerk die Samstagsarbeit erlaubt ist. Nein, ihr Anspruch beträgt sogar nur 27 Werktage. Ja. Im Gaststättengewerbe dürfen Jugendliche über 16 Jahre bis 22 Uhr beschäftigt werden. 23(2) 31(1) 31(2) 33(3) 16 (2.2) 14 (2.1)

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2. Rechtsquellen des Azubi-Rechts 20 Inhalt 1. Grundlagen des Azubi-Rechts 10 1.1 Was bedeutet.azubi-recht"? 10 1.2 Wer ist Ausbilder? 11 1.3 Wer ist Auszubildender? 12 1.4 Wo und in welchem Umfang ist die Berufsausbildung geregelt? 13 1.5

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