Ein Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland

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1 Working Paper on Management in Environmental Planning Ein Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland von Silke Spielmans, Michael Rühs, Achim Schäfer, Volkmar Hartje, Stefan Heiland, Catharina Druckenbrod, Henry Wüstemann /

2 Working Paper on Management in Environmental Planning 31/2012 Arbeitspapiere zum Management in der Umweltplanung 31/2012 Autoren Silke Spielmans Stefan Heiland Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung-TU Berlin Fachgebiet Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung Sekr. EB 5 Straße des 17. Juni Berlin Catharina Druckenbrod Michael Rühs Achim Schäfer Ernst-Moritz-Arndt-Universität Lehrstuhl für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Landschaftsökonomie Grimmer Straße Greifswald Volkmar Hartje Henry Wüstemann Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung-TU Berlin Fachgebiet Landschaftsökonomie Sekr. EB 4-2 Straße des 17. Juni Berlin

3 Inhaltsverzeichnis Kurzfassung Einleitung Grundlegende Gliederung der Ökosystemtypen Vergleichbare Ansätze Abgrenzung der Ökosystemtypen Gesetzlich geschützte Biotope Unterteilung nach Hauptlebensraumtypen in der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) Unterteilung der LRT in der FFH-Richtlinie Vorgehen bei der Abgrenzung der Ökosystemtypen Umgang mit Überschneidungen zwischen den Ökosystemtypen Zuordnung einzelner Lebensraumtypen zu den Ökosystemtypen Überschneidung von nutzungsbezogenen und gebietsbezogenen Ökosystemtypen Überschneidung innerhalb der Gruppe der gebietsbezogenen Ökosystemtypen Ausgangsbasis und Referenz Analyse der Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und der Ausgangslage in den Ökosystemtypen Zielsetzungen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt Moore Auen Trockenstandorte Grünland Ackerökosysteme Wälder Analyse der Ausgangslage in den Ökosystemtypen Allgemeine Erläuterungen zur Bestandsaufnahme nach FFH-Richtlinie Analyse der Ausgangslage im ÖST Moore Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen der Moore Analyse der Ausgangslage weiterer Moorgebiete und Festlegung der Ausgangslage im ÖST Moore Analyse der Ausgangslage im ÖST Auen Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen der Auen Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes weiterer Auengebiete und Festlegung der Ausgangslage im ÖST Auen Analyse der Ausgangslage im ÖST Trockenstandorte Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen der Trockenstandorte sowie der Ausgangslage im ÖST Trockenstandorte Analyse der Ausgangslage im ÖST Grünland Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen des Grünlands Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von weiteren Grünlandflächen und der Ausgangslage im ÖST Grünland Analyse der Ausgangslage im ÖST Acker... 45

4 Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von Ackerflächen insgesamt und der Ausgangslage im ÖST Acker Analyse der Ausgangslage im ÖST Wälder Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen der Wälder Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes weiterer Waldflächen und der Ausgangslage im ÖST Wald Das Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität Unterteilung der Maßnahmen und Vorgehensweise bei der Festlegung des Maßnahmenumfangs Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung, Flächenumwandlung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Festlegung des Maßnahmenumfangs zur Erreichung der Ziele der NBS bis Moore Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume (qualitativ) durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume (qualitativ) Neuentwicklung, Flächenumwandlung Auen Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung, Flächenumwandlung (quantitativ und qualitativ) Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Trockenstandorte Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung, Flächenumwandlung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Grünland Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume (qualitativ) durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung, Flächenumwandlung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Acker Neuentwicklung, Flächenumwandlung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Wälder Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung, Flächenumwandlung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen... 75

5 5 Fazit Literatur Anhang Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Grundlage und Struktur des Szenarios von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität... 2 Abbildung 2: Totholzvorrat nach Totholztyp Abbildung 3: Entwicklung der Ackernutzung Abbildung 4: Altersklassenstruktur Wald Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht der im Maßnahmenprogramm verwendeten Maßnahmenkategorien... 3 Tabelle 2: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Moore... 4 Tabelle 3: Übersicht Maßnahmenumfang im ÖST Auen... 5 Tabelle 4: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Trockenstandorte... 5 Tabelle 5: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Grünland... 6 Tabelle 6: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Acker... 7 Tabelle 7: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Wälder... 7 Tabelle 8: Unterteilung der Biotoptypen und Flächenbedarf für den Naturschutz Tabelle 9: Zukünftige naturschutzmotivierte Flächenrestriktionen Tabelle 10: Unterteilung der Biotoptypen Tabelle 11: Unterteilung der Ökosystemtypen und Zuordnung der FFH-LRT Tabelle 12: Flächennutzung in terrestrischen FFH-Gebieten Tabelle 13: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der Lebensraumtypen des Ökosystemtyps Moore in den bioklimatischen Regionen in Deutschland Tabelle 14: Moorflächen nach Nutzungsarten in Deutschland Tabelle 15: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Moore Tabelle 16: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Auen in den bioklimatischen Regionen in Deutschland Tabelle 17: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT der Auen in Deutschland in den biogeografischen Regionen Tabelle 18: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Auen Tabelle 19: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Trockenstandorte in den bioklimatischen Regionen in Deutschland Tabelle 20: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT des ÖST Trockenstandorte in Deutschland in den biogeografischen Regionen Tabelle 21: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Trockenstandorte Tabelle 22: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Grünland in den bioklimatischen Regionen in Deutschland... 42

6 Tabelle 23: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT des Grünlandes in Deutschland in den biogeografischen Regionen Tabelle 24: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Grünland Tabelle 25: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Acker Tabelle 26: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Wälder in den bioklimatischen Regionen in Deutschland Tabelle 27: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT der Wälder in Deutschland in den biogeografischen Regionen Tabelle 28: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Wald Tabelle 29: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Moore Tabelle 30: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Auen Tabelle 31: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Trockenstandorte Tabelle 32: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Grünland Tabelle 33: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Acker Tabelle 34: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Wälder Tabelle 35: FFH-LRT in Deutschland Tabelle 36: Flächennutzung in den Natura-2000-Gebieten. Bodenbedeckung aus dem Jahr 2000 (Auswertung CORINE LANDCOVER) Tabelle 37: Flächennutzung differenziert für die biogeografischen Regionen (Auswertung der Standarddatenbögen) Tabelle 38: Entwicklung Dauergrünlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche seit 2003 in Deutschland89 Tabelle 39 Kulturen des Ackerlandes Tabelle 40: Totholz nach Eigentumsart... 94

7 Kurzfassung Die EU und die Bundesregierung haben mit der Formulierung ihrer Ziele zur Erhaltung der Biodiversität die besondere Bedeutung des Naturschutzes hervorgehoben und mit konkreten Handlungszielen versehen. Eine Möglichkeit, sich die Konsequenzen aus dem Verlust der Biodiversität und damit verbundenen Veränderungen der Dienstleistungen, die die Natur für den Menschen erbringt, bewusst zu machen, ist die Bewertung von Ökosystemdienstleistungen (ÖSD). Um maßnahmeninduzierte Veränderungen von Biodiversität und ÖSD in konkreten Fällen abschätzen zu können, ist die Formulierung naturschutzbezogener Anpassungsstrategien notwendig. Vor diesem Hintergrund wurde ein Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland formuliert. 1 Ziel des Maßnahmen-Portfolios ist eine Operationalisierung im Sinne der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die am 7. November 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde (BMU 2007). Dazu wurden Ziele und Maßnahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS), Ergebnisse des FFH-Berichts der EU-Habitat Richtlinie sowie eine umfassende Literaturauswertung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen und Empfehlungen von Experten zur Formulierung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität analysiert und daraus konkrete Maßnahmen und Flächenansprüche abgeleitet. Diese Daten wurden aggregiert und den sechs Ökosystem- bzw. Landnutzungstypen Moore, Auen, Trockenstandorte, Wald, Ackerland und Grünland zugeordnet. Demzufolge beschränkt sich das Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität auf terrestrische Öko- und Landnutzungssysteme, welche entweder durch Naturschutzmaßnahmen oder aber Landnutzungsaktivitäten der Land- und Forstwirtschaft beeinflusst sind. Obwohl Meeres- und Küstenschutz, Süßwasserhabitate als auch Habitate, die nicht durch menschliche Nutzung beeinflusst werden (z.b. Felsformationen), Bestandteile der NBS sind, wurden sie im von uns entwickelten Maßnahmenprogramm nicht berücksichtigt. Das entwickelte Biodiversitätsszenario sieht eine Umsetzung der Maßnahmen bis zum Jahr 2020 vor. Die erforderlichen Maßnahmen im Ökosystemtyp (ÖST) Wald beschreiben nicht den vollständigen Umbau der Wälder, welcher innerhalb dieses vergleichsweise kurzen Zeitraums auch nicht möglich wäre, sondern vorrangig Maßnahmen zur Einleitung des für den Biodiversitätsschutz notwendigen Umbaus. Die Auswahl und Berechnung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität sind mit Einschränkungen bei der Detailliertheit verbunden und verlangen eine pragmatische Vorgehensweise bei der Erstellung des Mengengerüstes. Aufgrund unterschiedlicher, sich teilweise räumlich überschneidender Kategorien (z.b. FFH-Lebensraum- und 1 Die Herleitung des Maßnahmenprogramms war Teil der F+E Vorhaben Biodiversität und Klimawandel: Anpassungsstrategien Kosten-Nutzen-Szenarien und Klima Benefits und Ländlicher Raum und naturschutzbezogene Anpassungsstrategien an den Klimawandel des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und wurden unter Leitung des Fachgebietes Landschaftsökonomie der TU Berlin und Mitarbeit der Fachgebietes Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung (TU Berlin) sowie des Lehrstuhls für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Landschaftsökonomie (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald) durchgeführt. In beiden Forschungsvorhaben wurden u.a. naturschutzbezogene Anpassungsstrategien entwickelt und mögliche Auswirkungen auf die Bereitstellung von ÖSD durch naturschutzfachliche und ökonomische Bewertung abgeschätzt. 1

8 Nutzungstypen), ist eine eindeutige Zuordnung der ÖST schwierig und muss hier ohne flächenscharfe Planung erfolgen. Diese Vorgehensweise ist insofern gerechtfertigt, da die Daten für den Flächenumfang wissenschaftlich präzise nicht hergeleitet werden können, sondern anhand einer nachvollziehbaren und transparenten Vorgehensweise als pragmatisch-politische Faustzahl (Hampicke et al. 1991, S. 84) geschätzt werden müssen. Eine Beschränkung allein auf Nutzungstypen (Forstflächen, Wirtschaftsgrünland, Acker) wäre für die Kostenermittlung vorteilhaft gewesen und hätte den Großteil der zu berücksichtigten Fläche erfasst. Ein für die Erhaltung der Biodiversität bedeutsamer Teil der nutzungs- und pflegeabhängigen Lebensraumtypen (LRT) der Kulturlandschaft würde dadurch jedoch nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise entspräche auch nicht dem ökosystemaren Ansatz der Konvention über die biologische Vielfalt bzw. der NBS. Abbildung 1: Grundlage und Struktur des Szenarios von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität (Quelle: Eigene Darstellung) (*Fläche bezieht sich auf den Maßnahmenumfang) Das Maßnahmenprogramm enthält 4 Kategorien von Maßnahmen über alle Ökosystem- und Landnutzungstypen hinweg (siehe Tabelle 1). Zum einen sind dies kontinuierlich oder periodisch durchzuführende Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung, für die keine wesentliche Änderung sehr wohl aber die Aufrechterhaltung bestehender Landnutzung - notwendig ist. Hier geht es um die Wahrung eines Status-Quo bzw. der Abwehr zukünftiger Bedro- 2

9 hungen für diese Flächen. Dies können beispielsweise periodische Pflegemaßnahmen wie Mahd oder Plaggen sein. Sofern diese Ziele sich allein durch Nutzungsverzicht erreichen lassen, und in diesem Sinne nicht zwingend als kostenrelevante Maßnahme anzusehen sind, werden sie im Maßnahmenprogramm mit der Nummer 0 bezeichnet. Dies hebt hervor, dass diese Maßnahmen theoretisch rein ordnungsrechtlich etabliert werden könnten. Inwieweit dennoch ein finanzieller Ausgleich für betroffene Eigentümer notwendig sein würde, bliebe dabei einer rechtlichen Klärung im Einzelfall vorbehalten. Alle anderen Maßnahmen sind je ÖST fortlaufend nummeriert. Die Nummern stellen im Weiteren aber keine Kategorisierung dar. Weitere Kategorien, unter denen die Maßnahmen zusammengefasst werden, sind wie folgt differenziert: Es werden Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume durch Wiederherstellung natürlicher Verhältnisse (z.b. Aushagerung) oder durch einmalige restituierende Aktivitäten (z.b. Entbuschung) beschrieben. Darüber hinaus betrifft einen wesentlichen Teil des Maßnahmenprogramms die Neuentwicklung von Flächen bzw. die Flächenumwandlung. Hierzu zählt auch die Schaffung von Strukturelementen als Maßnahme über alle Landnutzungs- und Ökosystemtypen. Wegen des teilweise nur geringfügigen Umfangs in einigen ÖST wird die Neuanlage von Strukturelementen aber nur bei den ÖST Grünland und Acker dargestellt; die Umfänge betreffend Auen, Moore und Trockenstandorte werden beim Grünland subsummiert. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet weiterhin solche Maßnahmen, die eine nachhaltige Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen fördern. Tabelle 1: Übersicht der im Maßnahmenprogramm verwendeten Maßnahmenkategorien (Quelle: Eigene Darstellung) Maßnahmenkategorie Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume (qualitativ) durch Pflege und angepasste Nutzung Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung und Flächenumwandlung / Strukturanreicherung Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Beispiele Natürliche Entwicklung, laufende und periodische Pflegemaßnahmen (Mahd, Plaggen) Aushagerung, Verzicht auf Düngung, Wiederherstellung der Überflutungsdynamik Umwandlung zu Grünland, Umbau zu Laubwald, Erhöhung der Strukturvielfalt von Wäldern, Neuanlage von Strukturelementen in der Offenlandschaft Agrar-/Forstumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz 3

10 Das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität diente als Grundlage für eine Nutzen-Kosten-Abschätzung von naturschutzbezogenen Anpassungsstrategien in Deutschland (siehe Wüstemann et al. 2012). Um eine ökonomische Bewertung der Nutzendimension in diesem Zusammenhang zu realisieren, wurde u.a. eine Zahlungsbereitschaftsanalyse zum Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). Die Ableitung der Maßnahmenfläche aus den bereits erwähnten Quellen (siehe oben) erfolgte so genau wie möglich. Als Resultat sind die Flächenangaben im Maßnahmenprogramm zum großen Teil sehr detailliert, was eine hohe Genauigkeit im Rahmen einer Abschätzung von Nutzen und Kosten gewährleistet. Um aber auch eine Bewertung des Maßnahmenprogramms im Rahmen einer Zahlungsbereitschaftsanalyse durchführen zu können, war es notwendig, mit gerundeten Flächenangaben zu arbeiten. Dies ist der Grund, warum in den Beschreibungen des Maßnahmenprogramms neben den genauen Flächenangaben auch jeweils gerundete Werte angegeben werden. Konkret sieht das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität im Bereich der Moorflächen eine naturnahe Entwicklung von naturnahen Moorflächen und Moorwäldern zur Sicherung der natürlichen Entwicklung auf ha vor, darüber hinaus eine Renaturierung von degenerierten Hochmooren und feuchten Heiden auf ha. Ein Anheben der Wasserstände ist auf ha notwendig und eine Nutzungsänderung von Ackerflächen auf ehemaligen Moorflächen im Umfang von ha (siehe Tabelle 2). Die anteilige Fläche für die Neuanlage von Strukturelementen würde nur einen geringen Flächenumfang einnehmen und wird ebenso wie für die ÖST Auen und Trockenstandorte beim Maßnahmenprogramm für den ÖST Grünland (G 6) subsummiert aufgeführt. Tabelle 2: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Moore (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. Art der Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % M 0 LRT 7110, 7140, 7150, 7210, 7230 Naturnahe Entwicklung LRT 91D ,1 M 1 LRT 7120, 4010 Renaturierung* ,7 M 2 Grünland Anheben der Wasserstände** Forst M 3 Acker Nutzungsumwandlung ,0 * ha beeinträchtigter Moorkörper lt. FFH-Bericht sowie ein Teil der Torfabbauflächen (ca. 4 % = ha). **Maßnahmen, die die GL-Nutzung betreffen, sind beim Grünland-Programm berücksichtigt. 12,7 Im Bereich Auen sieht das Programm eine natürliche Entwicklung von Auenwäldern auf ha vor. Eine angepasste Nutzung von Brenndolden-Auenwiesen soll auf ha realisiert werden. Weiterhin wird eine Wiederherstellung der Überflutungsdynamik von ausgewählten Auengebieten auf ha angestrebt. Eine Umwandlung von Ackerflächen auf 4

11 rezenten Flussauen zugunsten angepasster Nutzung ist auf ha vorgesehen. Letztendlich wird eine Neuentwicklung von artenreichen Auwiesen und naturnahen Auwäldern im Umfang von über ha vorgeschlagen (siehe Tabelle 3). Die anteilige Fläche für die Neuanlage von Strukturelementen wird, ebenso wie beim ÖST Moore, beim Maßnahmenprogramm für den ÖST Grünland (G 6) subsummiert aufgeführt. Tabelle 3: Übersicht Maßnahmenumfang im ÖST Auen (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. Art der Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % A 0 91E0, 91F0 Natürliche Entwicklung ,8 A Angepasste Nutzung ,8 A 2 Auengebiet Wiederherstellung der Dynamik ,0 A 3 Ackerflächen Umwandlung ca ,0 A E0 Neuentwicklung F ,0 Im ÖST Trockenstandorte sind Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung auf über ha vorgesehen. Dazu zählen jährliche Mahd und extensive Beweidung auf ha, periodische Mahd und Beweidung auf ha und spezielle Pflegemaßnahmen wie Plaggen und Brennen auf ha. Des Weiteren sollen einmalige Maßnahmen wie Entbuschung und Aushagerung die naturnahen Lebensräume der Trockenstandorte auf ha aufwerten. Eine Neuentwicklung von Trockenstandorten (z.b. Vergrößerung und Verbund kleiner Heiden und Halbtrockenrasen) ist auf ha vorgesehen (siehe Tabelle 4). Für die Erhaltung der Lebensräume trockener und nährstoffarmer Standorte des Offenlandes sind auch Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung dieser Flächen erforderlich, die aber bei den Ackerökosystemen berücksichtigt werden (siehe Tabelle 6). Die anteilige Fläche für die Neuanlage von Strukturelementen wird, ebenso wie beim ÖST Moore und ÖST Auen, beim Maßnahmenprogramm für den ÖST Grünland (G 6) subsummiert aufgeführt. Tabelle 4: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Trockenstandorte (Quelle: Eigene Darstellung) Flächenanteil Nr. am Art der Flächen Maßnahme (%) (ha) rundet (ha) Ökosystem- Kurzbeschreibung der Fläche Fläche Fläche getyp in % T , 6230, 6240 Jährl. Mahd/ext. Beweidung ,1 T , 2320, (2330), 4030, 5130, (6120), 6150, 6170 Periodische Mahd/Beweidung (alle 3-5 Jahre) (= jährl.) 62,2 5

12 T , 2320, 4030, T 4 über alle LRT, nach Bedarf Spezielle Pflegemaßnahmen wie Plaggen, Brennen Einmalige Maßnahmen wie Entbuschung, Aushagerung 25 einmalig* , ,0 T 5 über alle LRT, nach Möglichkeit Neuentwicklung LRT ,9 * auf 100 % der Fläche der genannten LRT im Schnitt alle 40 Jahre entspricht 25 % im Betrachtungszeitraum von ca. zehn; ()= ein Teil der Flächen kann auch ohne Pflegemaßnahmen erhalten werden. Im Grünland wird auf ha eine Erhaltung des artenreichen Grünlandes durch angepasste Nutzung angestrebt. Ebenso ist auch die Erhaltung und Pflege von bestehenden Streuobstwiesen ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenprogramms ( ha). Die Entwicklung von artenreichem Grünland auf dafür geeigneten Flächen wird auf ha empfohlen. Darüber hinaus soll eine Neuanlage von Streuobstwiesen auf ha realisiert werden. Durch eine extensivere Nutzung von Dauergrünland auf ha soll neben der Biodiversität auch die natürlichen Ressourcen Boden und Wasser und ihre ökologischen Funktionen geschützt werden. Tabelle 5: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Grünland (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. G 1 G 2 Art der Flächen 6510, 6520, 6410, 6430, Sonst. Feucht- GL, sonst. mes. GL Geeignete Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Erhaltung des artenreichen Grünlandes durch angepasste Nutzung (Vertragsnaturschutz GL) Entwicklung artenreichen Grünlandes Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % , ,9 G 3 Streuobstwiesen Erhaltung und Pflege ,0 G 4 Streuobstwiesen Neuanlage ,2 G 5 Intensiv- bzw. "Normalgrünland" Extensivere Nutzung (AUM GL)* ,0 G 6 Strukturelemente** Neuanlage auf GL ,0 * Ein Teil der Flächen ( ha) wird beim ÖST Moor berücksichtigt; ** in geringem Umfang erfolgt die Neuanlage auf Grünland innerhalb der ÖST Moore, Auen und Trockenstandorte, wird aber hier subsummiert Von insgesamt ha neu anzulegende Strukturelemente im gesamten Maßnahmenprogramm entfallen ha auf das Grünland (siehe Tabelle 5). Durch die Neuanlage von Strukturelementen wie Hecken, Feldgehölze und Kleingewächse auf einer Fläche von ha soll die Strukturvielfalt agrarisch genutzter Flächen erhöht werden, davon entfallen ha auf den ÖST Acker. Weiterhin sieht das Maßnahmenprogramm den Schutz von Ackerwildkräutern und wild lebender Tierarten durch Förderung naturschutzkonformer Ackernutzung (Vertragsnaturschutz) auf einer Fläche von ha 6

13 vor. Eine boden- und gewässerschonende Bewirtschaftungsweise (produktionsintegrierte Agrarumweltmaßnahmen), welche vorrangig auf den abiotischen Ressourcenschutz abzielt, sind im Maßnahmenprogramm auf ha vorgesehen (siehe Tabelle 6). Nicht dort aufgeführte Maßnahmen, die heutige Ackerfläche betreffend, sind die Umwandlung von Acker in Grünland auf Niederungs- und Überflutungsstandorten der ÖST Moore und Auen. Diese Maßnahmen finden sich jeweils dort im Maßnahmenprogramm wieder (Maßnahmen M 3 und A 3). Tabelle 6: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Acker (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. Art der Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % L 1 Konv. Acker Neuanlage v. Strukturelementen ,0 L 2 Konv. Acker Vertragsnaturschutz 3, ,0 L 3 Konv. Acker AUM (abiotische Ressourcen), inkl. Ökolandbau 30, ,2 Maßnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen der Wälder sind im Maßnahmenprogramm nicht vorgesehen, da aus naturschutzfachlicher Sicht für naturnahe Wälder in der Regel keine Nutzung oder Pflege erforderlich ist, es sei denn, es handelt sich um aus historischen Nutzungsformen entstandene Wälder. Im Maßnahmenprogramm soll eine natürliche Waldentwicklung auf über ha gesichert werden. Ein Waldumbau in Wäldern mit gegenwärtig nicht standortgerechter Baumartenzusammensetzung ist auf ha vorgesehen. Weiterhin soll durch Altholzinseln, Biotopbäume und Waldränder die Strukturvielfalt strukturarmer Wälder auf ha erhöht werden. Eine Erhaltung besonderer Waldformen (z.b. Hute- und Mittelwälder) ist auf ha vorgesehen (siehe Tabelle 7). Tabelle 7: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Wälder (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. W 0 W 1 W 2 Art der Flächen Wälder insgesamt* Davon Moor- und Auwälder (91D0, 91E0, 91F0) Wälder ohne Moor- und Auwälder (9180, 91G0) Wälder m. nicht standortgerechter Baumartenzusammensetzung Strukturarme Wälder Kurzbeschreibung der Maßnahme Natürliche Waldentwicklung Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % 5, , , ,9 Waldumbau 6, ,3 Erhöhung der Strukturvielfalt durch Totholz, Biotopbäume, Biotopgestaltung, Waldrandgestal- 2, ,0 7

14 tung etc. Hute-, Mittel- und Niederwälder Waldformen Erhaltung besonderer W 3 1, ,0 * Vorzugsweise Altbestände und LRT, insb. prioritäre LRT (9180, 91G0); die Moor- (91D0,) und Auwälder (91E0, 91F0) werden bereits in den Maßnahmen bei diesen Ökosystem-Typen behandelt. Die Maßnahmennummer entspricht dem Spiegelstrich der Maßnahmenbeschreibung der Umfrage zur Zahlungsbereitschaft. Die Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland sind das Ergebnis eines intensiven Arbeits- und Diskussionsprozesses zwischen Mitarbeitern des Fachbereichs Landschaftsökonomie und des Fachbereichs Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung der TU-Berlin sowie des Lehrstuhls für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Landschaftsökonomie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Darüber hinaus waren zahlreiche Experten im Rahmen einer Projektbegleitenden Arbeitsgruppe in den Diskussionsprozess eingebunden. Trotz dieser intensiven Auseinandersetzung wird mit dem vorliegendem Working Paper ein vorläufiger Arbeitsstand der Szenarien von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland beschrieben, der weiteren Diskussionen und Anregungen offen stehen soll. 1 Einleitung Die EU und die Bundesregierung haben mit der Formulierung ihrer Ziele zur Einhaltung des 2010-Zieles auf EU-Ebene ( Halting the loss of biodiversity by 2010 and beyond -KOM 2006) 216 vom (vgl. auch KEG 1998, BMU 2007) die besondere Bedeutung des Naturschutzes hervorgehoben und mit konkreten Handlungszielen versehen. Um dem Anspruch des raumbezogenen, übergreifenden Ansatzes des Naturschutzes zu entsprechen, wird diese Biodiversitätsperspektive zunehmend mit dem Ziel des Erhalts der Ökosystemfunktionen entsprechend dem Millennium Ecosystem Assessment (MA 2005) verbunden. Dieser integrative Ansatz erfordert eine Analyse und Quantifizierung der Beziehungen zwischen Naturschutzmaßnahmen, Erreichung der Biodiversitätsziele und den Dienstleistungen, die die Ökosystemfunktionen für den Menschen bieten. Dies gilt insbesondere unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen wie Klimawandel, Klimaschutz-, Agrar- und Forstpolitik. Allerdings hat der monetäre Wert von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (ÖSD) bislang in der Bewertung von Politikstrategien des Naturschutzes und für die Landnutzung relevanter Sektorpolitiken in Deutschland eine vergleichsweise geringe Berücksichtigung gefunden. Eine Möglichkeit, sich die Konsequenzen aus dem Verlust der Biodiversität und damit verbundenen Veränderungen der Dienstleistungen, die die Natur für den Menschen erbringt, bewusst zu machen, ist die Bewertung von ÖSD. Um allerdings maßnahmeninduzierte Veränderungen von Biodiversität und ÖSD in konkreten Fällen abschätzen zu können, ist die Formulierung naturschutzbezogener Anpassungsstrategien bzw. Szenarien notwendig. Ein 8

15 Ziel solcher Szenarien ist die Abschätzung wohlfahrtsrelevanter Wirkungen des Biodiversitätsschutzes durch eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse. Mit dem Ziel maßnahmeninduzierte Landnutzungsänderungen vor dem Hintergrund des Biodiversitätsschutzes bewerten zu können, wird im vorliegenden Beitrag ein Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität entwickelt. 2 Gegenstand des Maßnahmen- Portfolios ist eine Operationalisierung im Sinne der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die am 7. November 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde (BMU 2007). Darüber hinaus wurden der FFH-Zustandsbericht mit dem darin dargestellten Verbesserungsbedarf sowie eine umfassende Literaturauswertung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen und Empfehlungen von Experten zur Formulierung des Maßnahmenprogramms herangezogen. Konkret erfolgt in dem vorliegenden Beitrag in Kapitel 2 eine Erläuterung der zugrunde gelegten räumlichen Gliederung nach Ökosystemtypen, in Kapitel 3 die Analyse der gesteckten Ziele und der aktuellen Situation als Grundlage zur Quantifizierung eines Maßnahmenprogramms und in Kapitel 4 schließlich die ausführliche Erläuterung des Szenarios von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. 2 Grundlegende Gliederung der Ökosystemtypen Die Zielsetzung des Vorhabens verlangte eine quantifizierte Darstellung der als notwendig erachteten Maßnahmen für einen umfassenden Biodiversitätsschutz, die die Ziele der Biodiversitätskonvention bis 2020 erreichbar erscheinen lassen. Dieses Maßnahmenprogramm wird als Mengengerüst mit konkreten Angaben zum Flächenumfang einzelner Maßnahmen für die Erhaltung der Biodiversität in Deutschland dargestellt. Der Flächen- und Maßnahmenumfang wurde anhand bestehender naturschutzrechtlicher Vorgaben (FFH-Bericht), den Zielsetzungen der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) sowie einer umfassenden Literaturauswertung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen und Empfehlungen von Experten hergeleitet. Für die Erstellung des Maßnahmenprogramms dieser Studie wurde zunächst eine Einschränkung auf terrestrische Ökosysteme vereinbart, die explizit Küsten- und Gebirgslebensräume ausschließt. Für die betrachteten Lebensräume erfolgte eine 2 Die Herleitung des Maßnahmenprogramms war Teil der F+E Vorhaben Biodiversität und Klimawandel: Anpassungsstrategien Kosten-Nutzen-Szenarien und Klima Benefits und Ländlicher Raum und naturschutzbezogene Anpassungsstrategien an den Klimawandel des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und wurden unter Leitung des Fachgebietes Landschaftsökonomie der TU Berlin und Mitarbeit der Fachgebietes Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung (TU Berlin) sowie des Lehrstuhls für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Landschaftsökonomie (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald) durchgeführt. In beiden Forschungsvorhaben wurden u.a. naturschutzbezogene Anpassungsstrategien entwickelt und mögliche Auswirkungen auf die Bereitstellung von ÖSD durch naturschutzfachliche und ökonomische Bewertung abgeschätzt. 9

16 Gruppierung der Lebensraumtypen (LRT) nach sogenannten Ökosystemtypen (ÖST). Um eine für die spätere Befragungen zur Zahlungsbereitschaft gut nachvollziehbare Grobgliederung zu erreichen, wurden dabei zum einen Typologien des standörtlichnaturräumlichen Charakters (Aue, Moor, Trockenstandorte) verwendet, zum anderen eine stärker auf die Hauptnutzungsformen abhebende Typologie (Grünland, Acker, Wald) gewählt. 3 Diese erste Gruppierung bringt Überlagerungen mit sich, weil die Hauptnutzungsformen sich in unterschiedlichem Umfang auch in den standörtlichnaturräumlichen Einheiten wiederfinden können. Dies machte zwangsläufig eine weitere eindeutige Zuordnung von LRT zum einen oder zum anderen ÖST bei der Quantifizierung im Mengengerüst notwendig, um letztlich Doppelzählungen zu vermeiden. Diese Vorgehensweise ist insofern gerechtfertigt, als die Daten für den jeweiligen Flächenumfang einer Maßnahme nicht wissenschaftlich präzise aus der Zielsetzung hergeleitet werden können, sondern anhand einer nachvollziehbaren und transparenten Vorgehensweise als pragmatisch-politische Faustzahl (Hampicke et al. 1991, S. 84) geschätzt werden müssen. Eine Beschränkung allein auf Nutzungstypen (Forstflächen, Wirtschaftsgrünland, Acker) wäre für die Kostenermittlung vorteilhaft gewesen und hätte den Großteil der zu berücksichtigten Fläche erfasst. Ein für die Erhaltung der Biodiversität bedeutsamer Teil der nutzungs- und pflegeabhängigen LRT der Kulturlandschaft würde dadurch jedoch nicht berücksichtigt. Diese Vorgehensweise entspräche auch nicht dem ökosystemaren Ansatz der Konvention über die biologische Vielfalt und der NBS. Die weiteren Grundlagen und Details der gewählten Gliederung in ÖST und der Zuordnung der betrachteten LRT finden sich in den folgenden Ausführungen. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist in Kapitel 4 dargestellt. Das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität diente als Grundlage für eine spätere Abschätzung der Nutzen und Kosten von naturschutzbezogenen Anpassungsstrategien in Deutschland (siehe Wüstemann et al. 2012). Um eine ökonomische Bewertung der Nutzendimension in diesem Zusammenhang zu realisieren, wurde u.a. eine Zahlungsbereitschaftsanalyse zum Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). Die Ableitung der Maßnahmenfläche aus den bereits erwähnten Quellen (siehe oben) erfolgte so genau wie möglich. Als Resultat sind die Flächenangaben im Maßnahmenprogramm zum großen Teil sehr detailliert, was eine hohe Genauigkeit im Rahmen der Abschätzung von Nutzen und Kosten gewährleistet. Um aber auch eine Bewertung des Maßnahmenprogramms im Rahmen einer Zahlungsbereitschaftsanalyse durchführen zu können, war es notwendig, mit gerundeten Flächenangaben zu arbeiten. Dies ist der Grund, warum in 3 Das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität diente als Grundlage für eine Abschätzung von Nutzen und erforderlichem Finanzbedarf naturschutzbezogener Anpassungsstrategien in Deutschland (siehe Wüstemann et al. 2012). Um eine ökonomische Bewertung der Nutzendimension in diesem Zusammenhang zu realisieren wurde u.a. eine Zahlungsbereitschaftsanalyse zum Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). 10

17 den Beschreibungen des Maßnahmenprogramms neben den genauen Flächenangaben auch jeweils gerundete Werte angegeben werden. 2.1 Vergleichbare Ansätze In Deutschland wurde bereits in vergleichbaren Vorhaben der erforderliche Maßnahmenumfang zur Erhaltung der Biodiversität bestimmt. In einer 1990 abgeschlossenen Pionierstudie haben Hampicke et al. (1991) die Kosten und Wertschätzung des Arten- und Biotopschutzes ermittelt. Die der Studie zugrunde liegende Methodik und die Quantifizierung der Flächenansprüche und der Maßnahmen wurde vom Institut für Landschaftspflege und Naturschutz an der Universität Hannover (Horlitz und Kiemstedt 1991, Horlitz 1994) erarbeitet und bildete die Grundlage für eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse (Hampicke et al. 1991) (siehe Tabelle 8). Für die Ermittlung des Finanzbedarfs einer naturschutzgerechten Pflege und Nutzung von Offenlandstandorten in Deutschland haben Güthler und Opperman (2005) ebenfalls ein Mengengerüst erstellt. Die Studie von Köppel et al. (2004) hat den Umfang von Flächenrestriktionen zur nachhaltigen energetischen Biomassenutzung untersucht. Die Vorgehensweise in der vorliegenden Studie orientiert sich zum Teil an diesen Ansätzen. Dem Mengengerüst von Horlitz und Kiemstedt (1991) liegt ein auf LRT bezogener Ansatz zugrunde, der sich an den etwa 30 bis 100 Biotoptypen der alten Bundesländer orientiert und sich auf besonders bedeutsame Biotoptypen sowie der von diesem Biotoptyp abhängigen Arten konzentriert (Tabelle 8). Marine und alpine Lebensräume wurden nur insoweit berücksichtigt, als sie in den anderen Kategorien (etwa Grünland oder Wälder) vertreten sind. Das Mengengerüst beinhaltet Flächen und flächenbezogene Maßnahmen. Für die Abgrenzung wurden die Biotopkartierungen der (alten) Bundesländer zugrunde gelegt, die zum damaligen Zeitpunkt je nach Bundesland etwa 30 bis 100 Biotoptypen umfassten. Insgesamt wurden 24 Biotoptypen für den Arten- und Biotopschutz besonders bedeutsame Biotoptypen anhand des Gefährdungsgrades des Biotoptyps sowie der von diesem Biotoptyp abhängigen Arten ausgewählt (Horlitz und Kiemstedt 1991). Der Flächenbedarf wurde für zwei Szenarien ermittelt. Für Szenario I (II) wurden etwa 2,4 (3,4) Mio. ha ermittelt, von denen etwa 0,9 Mio. ha bereits vorhanden waren. Auffällig ist, dass die Maßnahmen im Bereich der Offenlandschaft damals nahezu ausschließlich im Grünland umgesetzt werden sollten. Nach Szenario I (Szenario II) beträgt die vorhandene Fläche für Extensivgrünland ha ( ha). Die angestrebte Fläche umfasst ha ( ha), so dass sich ein Flächenbedarf von ha ( ha) ergibt, der aus der Umwandlung von Ackerflächen gedeckt werden soll. Die Flächenziele für den speziellen Arten- und Biotopschutz erfordern eine weitere Umwandlung von Acker- in Grünlandflächen in der Größenordnung von ha in Szenario I und ha in Szenario II. 11

18 Tabelle 8: Unterteilung der Biotoptypen und Flächenbedarf für den Naturschutz (Quelle: nach Horlitz und Kiemstedt 1991 und Hampicke et al. 1991) Extensivgrünland und Heiden Biotoptyp Fläche in ha IST Szenario I Szenario II Nasses bis mittleres Extensivgrünland Streuwiesen Schwach entwässerte und mäßig gedüngte feuchte Futterwiesen Fettwiesen / Goldhaferwiesen im Mittelgebirge bzw. mit Gehölzen und Hecken durchsetzt Fettweiden, relativ extensiv, feucht Fettwiesen, relativ extensiv, feucht ungedüngtes Feuchtgrünland an Fließgewässern ungedüngtes Feuchtgrünland auf Hochmoorböden K.A Extensivweiden, im Mittelgebirge oder mit Gehölzen und Hecken durchsetzt Halbtrocken- und Magerrasen Zwergstrauchheiden (ohne Moorheiden) Salzwiesen Brache Streuobstwiesen ( ) Ackerbiotope Extensiväcker Ackerrandstreifen, -raine, K.A Hoch- u. Übergangsm oore Waldbiotope Auen Hochmoor nährstoffarme Feuchtgebiete auf Hochmoorböden Sukzession zu Auenwald, Röhricht etc. auf landw. genutzter Fläche Naturnaher Wald, Auenwald an Fließgewässer auf Wald- / Forstflächen K.A Waldsäume Waldränder Niederwald etc Altholzbestände (Hochmoor-)Bruchwald K.A Naturwaldreservate Köppel et al. (2004) haben die Flächenansprüche des Naturschutzes, die bei einer nachhaltigen energetischen Biomassenutzung zu berücksichtigen sind, anhand normativer Vorgaben bis zum Jahr 2010 ermittelt. Dabei wurden der Bestand an wertvollen Biotop- und Biotopverbundflächen sowie der zukünftige Flächenbedarf berücksichtigt. 12

19 Tabelle 9: Zukünftige naturschutzmotivierte Flächenrestriktionen (Quelle: nach Köppel et al. 2004) Nutzungsform Acker Grünland Wald Flächenkategorien mit Naturschutzfunktion Flächenbedarf Flächenanteil am Nutzungstyp ha % Ökologische Dauerbrache (Sukzession) Gehölzstrukturen (Hecken und Gebüsche), Saum- und Randstrukturen Umwandlung in Grünland Kompensationsflächen ,5-1,3 Erosionsgefährdete Standorte und Gewässerränder, die nur für den Anbau mehrjähriger Energiepflanzen geeignet sind Extensives Grünland Grünlandnutzung (Weide, Wiese) mit Naturschutzauflagen Gehölzstrukturen (Hecken und Gebüsche), Saum- und Randstrukturen Kompensationsflächen Intensive Grünlandnutzung nach guter fachlicher Praxis Aus Naturschutzsicht für den Anbau mehrjähriger Energiepflanzen geeignet Schutzzonen / Referenzflächen Waldbiotope Altholzbestände Vorrangflächen Naturschutz Flächenstilllegung NSG Waldschutzgebiete Die daraus abgeleiteten Flächenanforderungen beinhalten sechs naturschutzrelevante Flächenkategorien für den Nutzungstyp Acker sowie je sieben Flächenkategorien für die Nutzungstypen Grünland und Wald. Je nach zugrunde gelegter normativer Vorgabe ergibt sich ein spezifischer Flächenbedarf für die Flächenkategorien und Nutzungstypen von etwa 3,1 Mio. ha im Offenlandbereich, wovon etwa 0,9 Mio. ha ackerbaulich genutzte Flächen und etwa 2,1 Mio. ha Grünland betroffen sind, sowie 0,64 Mio. ha im Wald (Tabelle 9). Güthler und Oppermann (2005) haben den Mittelbedarf für eine naturschutzgerechte Pflege und Nutzung von Offenlandstandorten in Deutschland abgeschätzt (siehe Tabelle 10). Das der Studie zugrunde liegende Mengengerüst enthält die von einer Nutzung bzw. Pflege abhängigen FFH-LRT und weitere Grünland- und Ackerflächen, Streuobstwiesen sowie Weinbau- und Karpfen-Teichflächen. 13

20 Tabelle 10: Unterteilung der Biotoptypen (Quelle: nach Güthler und Oppermann 2005) Code nach Anhang I FFH- RL Name des Lebensraumtyps Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] Trockene Sandheiden mit Calluna und Empetrum nigrum [Dünen im Binnenland] Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] Größe minimal in ha Größe maximal in ha Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix Trockene europäische Heiden Alpine und boreale Heiden Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) Trockene, kalkreiche Sandrasen Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae) Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten Alpine und subalpine Kalkrasen Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden Subpannonische Steppen-Trockenrasen Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion caeruleae) Feuchte Hochstaudenflure der planaren und montanen bis alpinen Stufe Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Berg-Mähwiesen Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Kalkreiche Niedermoore Ergänzungen Summe Nicht über die FFH-Lebensraumtypen erfasste Fläche des Grünlandes mit hoher Naturschutzrelevanz: 6-12% des Dauergrünlandes Streuobstfläche Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen (3-5% der Ackerfläche) extensiver Weinbau (5-10% der Weinbaufläche) extensive Teichwirtschaft (5 10% der Karpfenteichflächen) Summe Ergänzungen

21 Gesamtsumme In Variante 1 (Größe minimal) wird ein absoluter Mindeststandard zur Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen im engeren Sinne dargestellt, mit dem vor allem Natura Flächen, der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundsystems und die Pflege besonders geschützter Biotope finanziert werden sollen. Wie bereits in der Studie von Horlitz und Kiemstedt (1991) erfolgt in Variante 2 (Größe maximal) ein Aufschlag, der mit vorhandenen Unsicherheiten aufgrund der groben Schätzungen und Interpretationsspielräumen zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen begründet wird. Die Flächengrößen der Variante 1 liegen bei vielen LRT und die der Variante 2 bei einigen LRT unterhalb des jetzigen Bestandes (Stand 2007). 2.2 Abgrenzung der Ökosystemtypen Die anvisierte Quantifizierung von Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz verlangt die Eingrenzung und Abgrenzung der Lebensräume, die von Bedeutung für dieses Ziel sind und gleichzeitig durch aktive Initial-Maßnahmen und/oder fortlaufendes Management in ihrer Qualität unmittelbar beeinflusst werden können. Ökosysteme, insbesondere die Gewässer, die in erster Linie mittelbar, d.h. über Randeffekte beeinflussbar erscheinen, wurden demzufolge aus der Betrachtung ausgeschlossen, auch wenn vorgestellte Maßnahmen ihnen mittelbar zugutekommen können. Im Hinblick darauf erfolgte eine Auswertung geschützter Biotope und bekannter bzw. bereits angewendeter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung und -erhaltung solcher Lebensräume, um darauf aufbauend das Mengengerüst für diese Studie in Interpretation der Aussagen der Nationalen Biodiversitätsstrategie des Bundes festzulegen. Maßgeblich sind dabei neben gesetzlich geschützten Biotopen des Bundesnaturschutzgesetzes (Kapitel 2.2.1), der Unterteilung nach Hauptlebensraumtypen in der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) und der Unterteilung der Lebensraumtypen (LRT) in der FFH-Richtlinie, auch weitere für den Landschaftshaushalt und den Erhalt von Populationen wichtige Lebensräume ohne Schutzstatus Gesetzlich geschützte Biotope In der seit März 2010 gültigen Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes sind nach 30 Absatz 2 folgende Biotope gesetzlich geschützt: 1 natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche 2 Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen 15

22 3 Offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte 4 Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder 5 Offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche 6 Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand-und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich (BNatSchG, konsolidierte Textfassung auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom und des Bundesrates vom (Bundesrepublik Deutschland 2009)). Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten (BNatSchG (2)). Im Zuge der Föderalismusreform I wurde die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für Naturschutz und Landschaftspflege abgeschafft und in eine konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 5 GG überführt. Ausgenommen vom Abweichungsrecht sind bei Nr. 2 die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes (Bundesrepublik Deutschland 2009). Der Schutz bestimmter Biotope nach 30 BNatSchG ist ein solcher allgemeiner Grundsatz. Nach dem neuen BNatSchG ergibt sich das Beeinträchtigungsverbot der o. g. Biotope also direkt aus dem Bundesrecht und gilt für alle Bundesländer. Zudem ist eine öffentlich zugängliche Registrierung der gesetzlich geschützten Biotope im Bundesgesetz verankert (BNatSchG 2009, 30 (7)). Diese wird jedoch nicht zentral und bundesweit einheitlich, sondern nach den Bestimmungen der Länder durchgeführt. Die Länder können den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope auf Landesebene erweitern. Auch das reformierte Naturschutzrecht sieht kein bundesweit einheitliches System der Klassifizierung der gesetzlich geschützten Biotope vor Unterteilung nach Hauptlebensraumtypen in der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) Die NBS (BMU 2007) unterscheidet sieben Hauptlebensraumtypen: 1. Wälder 2. Küsten und Meere 3. Seen, Weiher, Teiche und Tümpel 4. Flüsse und Auen 5. Moore 16

23 6. Gebirge 7. Grundwasserökosysteme Diese Einteilung stellt keine klare räumliche Abgrenzung dar, da beispielsweise Seen, Weiher, Teiche und Tümpel sowie Flüsse, Moore und Wälder sich auch im Gebirge befinden oder Auen und Moore zum Teil bewaldet sind. Die Unterteilung der Hauptlebensraumtypen ist für die Erstellung des Mengengerüstes nicht geeignet, da die FFH-LRT dort nicht zugeordnet und landwirtschaftliche Flächen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Landwirtschaftliche Flächen sind, insofern sie nicht im Gebirge, in Mooren oder Auen liegen, im Kapitel Schutz der biologischen Vielfalt, wo die auf Lebensräume bezogenen Ziele genannt werden, scheinbar ausgenommen. Sie sind dafür aber im Kapitel nachhaltige Nutzung berücksichtigt, dort allerdings bezogen auf den Sektor Landwirtschaft, nicht auf LRT. Weiterhin gibt es zahlreiche Überschneidungen zwischen den einzelnen an unterschiedlichen Stellen der NBS genannten Zielen und Maßnahmen für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Unterteilung der LRT in der FFH-Richtlinie Anhang I der FFH-Richtlinie 4 benennt insgesamt 231 LRT als natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Sie werden unterteilt in neun Kategorien: 1. Lebensräume in Küstenbereichen und halophytische Vegetation 2. Dünen an Meeresküsten und im Binnenland 3. Süßwasserlebensräume 4. Gemäßigte Heide- und Buschvegetation 5. Hartlaubgebüsche 6. Natürliches und naturnahes Grasland 7. Hoch- und Niedermoore 8. Felsige Lebensräume und Höhlen 9. Wälder Von den 231 FFH-LRT sind in Deutschland 91 vertreten (vgl. Tabelle 36, Anhang). LRT, für deren Erhaltung der Gemeinschaft besondere Verantwortung zukommt, sind in der FFH- 4 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen. 17

24 Richtlinie als prioritäre natürliche Lebensraumtypen bezeichnet 5. In der EU gibt es 42 solcher LRT (FFH-Richtlinie Anhang I), in Deutschland 16 (BfN 2008) Vorgehen bei der Abgrenzung der Ökosystemtypen Für die Umfrage zur Zahlungsbereitschaft erfolgte die Unterteilung der Ökosystemtypen (ÖST) in wenige und allgemein verständliche Kategorien. Die grobe Einteilung der FFH-LRT beinhaltet neun Habitatklassen (s.o.). Eine Unterteilung in neun Kategorien erscheint jedoch für das Forschungsvorhaben einerseits zu differenziert, andererseits wären dadurch weder Ackerflächen noch naturschutzfachlich nicht besonders bedeutsame Grünlandflächen oder Wälder mit abgedeckt. Es ist eine Einteilung erforderlich, die sowohl die nutzungs- und pflegeabhängigen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie möglichst vollständig erfasst als auch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten berücksichtigt. Es handelt sich bei der getroffenen Unterteilung in sechs Kategorien um eine Mischung aus gebietsbezogenen ÖST (Moore, Auen, Trockenstandorte) und nutzungsbezogenen ÖST (Grünland, Acker, Wälder). Im ÖST Wälder sind jedoch auch die nicht forstwirtschaftlich genutzten Wälder enthalten. Von den in Deutschland insgesamt vorkommenden 91 FFH-LRT werden in dieser Studie gut die Hälfte (43 LRT) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden die LRT der Meere und Küsten sowie die LRT der Süßwasserlebensräume. Gewässerschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen, die der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dienen, werden berücksichtigt, wenn die Flächennutzung der an Gewässern liegenden oder grundwasserbeeinflussten Standorte betroffen ist. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die LRT der Felsen, Schutthalden und Höhlen und einige Gebüsch-LRT sowie Dünen, da sie als nicht oder kaum nutzungs- und pflegeabhängig einzustufen sind Umgang mit Überschneidungen zwischen den Ökosystemtypen Unterschieden wird zwischen den Schwierigkeiten bei der Zuordnung einzelner FFH-LRT zu den sechs ÖST, den Überschneidungen zwischen gebietsbezogenen und nutzungsbezogenen ÖST sowie den Überschneidungen innerhalb der Gruppe der gebietsbezogenen ÖST. 5 FFH-Richtlinie Art. 1 d): "Prioritäre natürliche Lebensraumtypen": die in dem in Artikel 2 genannten Gebiet vom Verschwinden bedrohten natürlichen Lebensraumtypen, für deren Erhaltung der Gemeinschaft aufgrund der natürlichen Ausdehnung dieser Lebensraumtypen im Verhältnis zu dem in Artikel 2 genannten Gebiet besondere Verantwortung zukommt. Das in Artikel 2 genannte Gebiet ist das europäische Gebiet der Mitgliedsstaaten, für das der Vertrag Geltung hat (Art. 2 (1). 18

25 Zuordnung einzelner Lebensraumtypen zu den Ökosystemtypen Die Moorwälder (LRT 91D0) und die Auwälder (LRT 91E0 und LRT 91F0) werden den ÖST Moore bzw. Auen zugerechnet. Alle übrigen Wald-LRT dem ÖST Wälder. Die nutzungs- und/oder pflegeabhängigen LRT nährstoffarmer und trockener Standorte (LRT 2310, 2320, 2330, 4030, 4060, 5130, 6110, 6120, 6130, 6150, 6170, 6210, 6230, 6240) werden zu einer eigenen Kategorie (ÖST Trockenstandorte) zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Trockenheiden sowie um Grasland-Biotope, die nicht dem Wirtschaftsgrünland zuzurechnen sind. Die Feuchtheiden (LRT 4010) wurden dem ÖST Moore zugeordnet, obwohl sie auch z. T. auf Mineralböden vorkommen. Sie sind überwiegend in Hochmoor-Degenerationsstadien bzw. Übergangsmooren anzutreffen. Maßnahmen zu ihrer Pflege sind daher häufig in Hochmoor-Renaturierungskonzepte zu integrieren. Die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) benötigen eine auentypische Überflutungsdynamik und werden dem ÖST Auen zugerechnet. Da sie landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, müssten sie eigentlich dem Feuchtgrünland zugerechnet werden. Im Verhältnis zur gesamt vorhandenen Feuchtgrünlandfläche ist ihr Flächenanteil jedoch gering. Aufgrund der Unsicherheiten bei der Schätzung des gesamten Feuchtgrünlandes ist diese Zuordnung nur von geringer Bedeutung. Die Maßnahmen zur Erhaltung der Pfeifengraswiesen (LRT 6410) und der Hochstaudenfluren (LRT 6430) passen besser in die Struktur der Maßnahmenprogramme zum Grünland. Dies gilt auch für die Hochstaudenfluren (LRT 6430), die in erheblichem Umfang außerhalb von Auengebieten vorkommen und häufig nach Nutzungsaufgabe entstanden sind und sich durch Pflegenutzung wieder in Feuchtgrünland (z.b. Sumpfdotterblumenwiesen) überführen lassen. Die Flachland- und Berg-Mähwiesen (LRT 6510, 6520) werden dem Grünland zugeordnet. Es handelt sich um extensiv bis mäßig intensiv genutzte Standorte (i. d. R. zweimalige Schnittnutzung, mäßige Düngung) auf frischen bis mittleren Standorten. Sie können eingeordnet werden zwischen den übrigen, oben bereits erwähnten Grasland-LRT und dem intensiv genutzten Wirtschaftsgrünland. Ihre Bewirtschaftung ist häufig noch in die normalen Wirtschaftsabläufe landwirtschaftlicher Betriebe integriert Überschneidung von nutzungsbezogenen und gebietsbezogenen Ökosystemtypen Sowohl in Mooren als auch in Auen gibt es land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, die keine FFH-LRT darstellen. Maßnahmen, die die nachhaltige Nutzung land- und 19

26 Tabelle 11: Unterteilung der Ökosystemtypen und Zuordnung der FFH-LRT (Quelle: Eigene Darstellung) Ökosystemtyp Gebietsbezogen Moore Auen Trockenstandorte Nutzungsbezogen Acker Grünland Wälder (ohne Moorwälder und Auwälder) FFH-LRT 7110 (Lebende Hochmoore), 7120 (Renaturierungsfähige Hochmoore), 7140 (Übergangs- und Schwingrasenmoore), 7150 (Torfmoorschlenken), 7210 (Sümpfe und Röhrichte), 7230 (Kalkreiche Niedermoore), 4010 (Feuchtheiden) 91D0 (Moorwälder)* 6440 (Brenndolden-Auenwiesen) 91E0 (Erlen-Eschen-Auwälder), 91F0 (Hartholzauwälder) 2310 (Trockene Sandheiden), 2320 (Trockene Krähenb.-Sandheiden), 2330 (Dünen m. offenen Grasflächen), 4030 (Trockenheiden), 4060 (Alpine und boreale Heiden), 5130 (Wachholder-Kalkheiden), 6110 (lück. basoph. od. Kalk-Pionierrasen), 6120 (kalkreiche Sandrasen), 6130 (Schwermetallrasen), 6150 (Boreo-alpin. Grasland auf Silikatsubstr.), 6170 (Alpine und subalpine Kalkrasen), 6210 (naturnahe Kalktrockenrasen), 6230 (artenreiche Borstgrasrasen), 6240 (Steppen-Trockenrasen) Keine FFH-LRT 6430 (Feuchte Hochstaudenflure), 6410 (Pfeifengraswiesen), 6510 (Flachland-Mähwiesen), 6520 (Berg-Mähwiesen) 9110 (Hainsimsen-Buchenwald), 9120 (Atlant. saurer Buchenwald), 9130 (Waldmeister-Buchenwald), 9140 (Subalp. Buchenwald m. Ahorn), 9150 (Orchideen-Kalk-Buchenwald), 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald), 9170 (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald), 9180 (Schlucht- und Hangmischwälder), 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder), 91G0 (Hainbuchen-Traubeneichenwälder), 91T0 (Flechten-Kiefernwälder), 91U0 (Steppen-Kiefernwälder), 9410 (Mont. - alp. bodens. Fichtenwälder), 9420 (Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald) forstwirtschaftlicher Flächen allgemein betreffen, werden jeweils beim ÖST Grünland, Acker oder Wälder berücksichtigt. Maßnahmen, die gebietsabhängig (von der Morphologie und dem Wasserhaushalt abhängig) sind, wie Wiederherstellung der Überflutungsdynamik bei Auen oder Anhebung der Wasserstände bei Mooren, werden den gebietsbezogenen ÖST Auen bzw. Moore zugerechnet. 20

27 Das sonstige Feuchtgrünland, welches nicht als FFH-LRT einzustufen ist, wird ebenfalls dem Grünland zugerechnet, obwohl es naturgemäß in großem Umfang sowohl auf Moorböden als auch in Auen anzutreffen ist. Eine genaue Zuordnung ist jedoch aufgrund fehlenden Datenmaterials sowie aufgrund der Überschneidung zwischen Moorgebieten und Auengebieten nicht möglich. Die Maßnahmen für Biotoptypen des Feuchtgrünlandes (Sumpfdotterblumenwiesen, Flutrasen und sonstiges Feuchtgrünland) werden daher beim Grünland dargestellt, da besondere Aspekte des Arten- und Biotopschutzes zu berücksichtigen sind, die mit der Grünlandbewirtschaftung in enger Beziehung stehen. Es handelt sich hierbei überwiegend um nach 30 BNatSchG besonders geschützte Biotope. Diese Flächen sind daher im Mengengerüst zwar doppelt vorhanden, aber mit jeweils unterschiedlichen Maßnahmen auf der Fläche (zum einen Bewirtschaftung/Pflege, also kontinuierliche Maßnahmen, zum anderen einmalige Maßnahmen wie Deichrückbau, Anstau von Entwässerungsgräben u.ä.). Daher erfolgt keine doppelte Anrechnung bei der Nutzenermittlung durch die Umfrage. Für ein sinnvolles Pflege- und Entwicklungskonzept in einem konkreten Gebiet wären diese Maßnahmen selbstverständlich zu kombinieren. Die Umwandlung von Ackerflächen auf Moorböden wird ausschließlich im Maßnahmenpaket Moore berücksichtigt. Strukturelemente als Teil der Landschaft über alle nutzungs- und gebietsbezogenen ÖST hinweg wurden in ihrem Bestand wie auch bei der Neuanlage als gleichmäßig verteilt angenommen. Demzufolge werden den wenig umfangreichen ÖST Aue und Trockenstandorte nur in geringem Flächenumfang Strukturelemente zugeordnet, während sich das Hauptteil bei Grünland und Ackerstandorten findet. Vereinfachend wurde in der Darstellung der Maßnahmen die Anlage von Strukturelementen nur für diese beiden ÖST dargestellt. Die Anteile für Trockenstandorte, Moore und Auen wurden dabei dem Grünland zugeschlagen. Lediglich für den ÖST Wälder wird die Neuanlage von Wald-(innen und -außen)-rändern auf Waldboden als Maßnahme gesondert ausgewiesen Überschneidung innerhalb der Gruppe der gebietsbezogenen Ökosystemtypen Moore und Auen Der ÖST Moore wird hauptsächlich nach dem Kriterium Bodentyp abgegrenzt. Die Maßnahmen beziehen sich auf Moorgebiete, die durch das Vorhandensein von Moorböden definiert sind. Der ÖST Auen wird durch das Vorhandensein einer Überflutungsdynamik charakterisiert (rezente Auen). Moorböden sind in Auen verbreitet, daher gibt es umfangreiche Überschneidungen zwischen den Gebieten. Bei den Maßnahmen in Auen sind nur die dort zugeordneten LRT sowie die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Überflutungsdynamik selbst, jedoch nicht die Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Auen berücksichtigt, um Überschneidungen zu vermeiden (s.o.). 21

28 Auen und Trockenstandorte, Moore und Trockenstandorte Auf Moorböden und in Auengebieten sind kleinflächige Lebensräume trockennährstoffreicher Standorte anzutreffen, die in Bezug auf die komplexen Lebensraumansprüche vieler Arten sehr wertvolle Bestandteile innerhalb der ansonsten durch feuchte und häufig nährstoffreiche Bedingungen gekennzeichneten Biotopkomplexe darstellen (z.b. Sandheiden in Auen, Trockenheiden in Mooren). Diese Zusammenhänge müssen bei einer vereinfachenden flächenbezogenen Bilanzierung unberücksichtigt bleiben. Flächenüberschneidungen gibt es insofern nicht, da die Maßnahmen für den ÖST Trockenstandorte ausschließlich die dort zugeordneten FFH-LRT betreffen. 2.3 Ausgangsbasis und Referenz Als Ausgangsbasis und Referenzszenario dient die ordnungsrechtliche Sicherung des Status Quo (quantitative Sicherung) der vorhandenen geschützten Lebensräume. Die Verpflichtung dazu leitet sich ab aus den rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene und nationaler Ebene (v. a. FFH-Richtlinie, BNatSchG, Naturschutzgesetze der Länder). Dies sind die FFH- LRT, die gesetzlich geschützten Biotope, geschützte Landschaftsbestandteile und Lebensräume in Naturschutzgebieten, die nicht gleichzeitig einen FFH-Schutzstatus haben. Während für die FFH-LRT bundesweit einheitliche Daten aus dem nationalen Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie vorliegen, besteht für diejenigen Lebensräume, deren Schutzstatus sich ausschließlich aus nationalen Rechtsnormen ableitet, eine solche Datenbasis nicht. Nicht enthalten im Referenzszenario sind jedwede mit Finanzmitteleinsatz verbundene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für pflege- und nutzungsabhängige Lebensräume oder zur Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume (qualitative Sicherung). 3 Analyse der Ziele der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und der Ausgangslage in den Ökosystemtypen Im Folgenden werden die Handlungs- und Qualitätsziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) (Kapitel 3.1) sowie die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand der einzelnen Ökosystemtypen (ÖST) dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt dann für die weitere Erstellung des Maßnahmenprograms zum Schutz der Biodiversität eine Bestimmung der Ausgangslage in den ÖST (Kapitel 3.2). 3.1 Zielsetzungen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt Moore In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) werden folgende Qualitätsziele für den ÖST Moore genannt (BMU 2007, S. 37): 22

29 Bestehende natürlich wachsende Hochmoore sind bis 2010 gesichert Regeneration gering geschädigter Hochmoore bis 2010 ist eingeleitet; Ziel: intakte hydrologische Verhältnisse und moortypische, oligotrophe Nährstoffsituation Regenerierbare Niedermoore: Torfschwund reduziert, Moore fungieren als Nährstoff- und CO 2 -Senke Bis 2020 wesentliche Teile der Niedermoore extensiviert und unter Grünlandnutzung, die typischen Lebensgemeinschaften entwickeln sich wieder Als Handlungsziele werden genannt (ebd., S. 37ff): Moorentwicklungskonzepte in allen Bundesländern bis 2010, Umsetzung bis 2025 Schutz des Wasserhaushalts intakter Moore, dauerhafte Wiederherstellung regenerierbarer Moore bis 2020 Kontinuierliche Reduzierung des N-Eintrags unter die Belastungsgrenze (critical load) Natürliche Entwicklung in allen Hochmooren und Moorwäldern; signifikante Reduzierung des Torfabbaus ab 2015, Steigerung der Verwendung von Torfersatzstoffen im Gartenbau Schaffung ökonomischer Anreize zur Nutzungsextensivierung von Niedermooren Natürliche Entwicklung auf 10 % der heute extensiv genutzten Niedermoore bis 2010, weitere 10 % bis 2020 Einbindung in länderübergreifendes Biotopverbundsystem Auen In der NBS sind für Flüsse und Auen folgende Qualitätsziele genannt (BMU 2007, S. 35) 6 : Bis 2020 naturraumtypische Vielfalt gewährleistet Bis 2015 guter ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potenzial der Flüsse erreicht Bis 2020 mehr natürliche Überflutungsräume Als Handlungsziele werden genannt (ebd., S. 36ff) 7 : 6 Die auf die Fischfauna bezogenen sowie die auf Gewässerkörper bezogenen Ziele (z.b. Durchgängigkeit) werden hier nicht berücksichtigt. 7 Die auf gewässerbauliche Maßnahmen, Fischfauna, Fischerei und Wasserkraftnutzung bezogenen Handlungsziele werden hier nicht berücksichtigt. 23

30 Verbesserung des Zustandes der Fließgewässer der grundwasserabhängigen Landökosysteme und der wasserabhängigen Schutzgebiete bis 2015 Abstimmung Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit Erhaltungszielen für Natura 2000-Gebiete bis 2009 Dauerhafte Sicherung der Überschwemmungsgebiete HQ100, in denen Schäden durch Hochwasser zu erwarten sind, bis 2012, für Gebiete mit hohem Schadenspotenzial bis 2010 Vergrößerung der Rückhalteflächen an den Flüssen um mindestens 10 % bis 2020 Bundesweite Erfassung des ökologischen Zustandes von Flussauen im Rahmen eines nationalen Auenprogramms bis 2009 Wiederherstellung, Redynamisierung und Neuanlage von natürlichen oder naturverträglich genutzten Auwäldern Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung in erosionsgefährdeten Bereichen der Auen, eingeschränkte Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im HQ100-Bereich bis 2015 Förderung der naturverträglichen Erholungsnutzung und Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen von Fließgewässern Trockenstandorte In der NBS sind für trocken-nährstoffarme Biotope des Offenlandes keine Ziele genannt. Indirekt kann aus den für Kulturlandschaften sowie den für das Aktionsfeld Land- und Forstwirtschaft getroffenen Zielsetzungen auf Ziele für die Ökosysteme der Trockenstandorte geschlossen werden. Für Kulturlandschaften sind folgende Qualitätsziele genannt (BMU 2007, S. 41): Die biologische Vielfalt der Kulturlandschaften soll durch nachhaltige Nutzung bis 2020 gesteigert und ihre Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart bewahrt werden Die aus Naturschutzsicht besonders erhaltenswerten Landschaften Deutschlands bleiben dauerhaft bestehen. Der Anteil besonders erhaltenswerter Kulturlandschaften erhöht sich weiter Für das Aktionsfeld Landwirtschaft sind u. a. folgende Qualitätsziele genannt (ebd., S. 47): Bis 2020 ist die Biodiversität in Agrarokösystemen deutlich erhöht. Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wild lebende Arten), die für agrarisch genutzte Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10 % gegenüber 2005 zu 24

31 Für Kulturlandschaften werden als Handlungsziele u. a. genannt (ebd., S. 42): Unterstützung von regionaltypischen Bewirtschaftungsformen, die zur Erhaltung u. Entwicklung von Kulturlandschaften und ihren Elementen beitragen (2. Säule EU- Agrarförderung), so dass sie auch unter wirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung regionalspezifischer Besonderheiten und Funktionen aufrechterhalten werden können Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter halbnatürlicher Lebensräume (Grünländer, Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau mit Trockenmauern usw.) durch adäquate Bewirtschaftung u. a. mittels finanzieller Anreizinstrumente bzw. Honorierung ökologischer Leistungen Für das Aktionsfeld Landwirtschaft werden als Handlungsziele u. a. genannt (ebd., S. 48): Verringerung des Stickstoffüberschusses bis 2010 auf 80 kg/ha, angestrebt wird eine weitere Verringerung bis 2015 Ausbau der Mittel für den Vertragsnaturschutz Grünland Die NBS nennt keine Ziele für Grünlandökosysteme. Aus den für Kulturlandschaften getroffenen Zielsetzungen sowie den für das Aktionsfeld Land- und Forstwirtschaft getroffenen Zielsetzungen kann indirekt auf Ziele für Grünlandökosysteme geschlossen werden. Für Kulturlandschaften sind folgende Qualitätsziele genannt (BMU 2007, S. 41): Durch nachhaltige Nutzung ist die biologische Vielfalt der Kulturlandschaften bis 2020 gesteigert und ihre Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart bewahrt Die aus Naturschutzsicht besonders erhaltenswerten Landschaften Deutschlands bleiben dauerhaft bestehen. Der Anteil besonders erhaltenswerter Kulturlandschaften erhöht sich weiter Für die Landwirtschaft sind u. a. folgende Qualitätsziele genannt (ebd., S. 47): Bis 2020 ist die Biodiversität in Agrarokösystemen deutlich erhöht. Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wild lebende Arten), die für agrarisch genutzte Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10 % gegenüber 2005 zu. In 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (z.b. Hecken, Raine, Feldgeholze, Kleingewässer) mindestens 5 % Für Kulturlandschaften werden als Handlungsziele u. a. genannt (ebd., S. 42): 25

32 Unterstützung von regionaltypischen Bewirtschaftungsformen, die zur Erhaltung u. Entwicklung von Kulturlandschaften und ihren Elementen beitragen (2. Säule EU- Agrarforderung), so dass sie auch unter wirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung regionalspezifischer Besonderheiten und Funktionen aufrechterhalten werden können Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter halbnatürlicher Lebensräume (Grünländer, Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau mit Trockenmauern usw.) durch adäquate Bewirtschaftung u. a. mittels staatlicher Anreizinstrumente Definition einer naturraumbezogenen Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen (z. B. Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trittsteinbiotope) bis 2010 und Abbau bestehender Unterschreitungen Für die Landwirtschaft werden als Handlungsziele u. a. genannt (ebd., S. 48): Verringerung des N-Überschusses bis 2010 auf 80 kg/ha, angestrebt weitere Verringerung bis 2015 Definition einer naturraumbezogenen Mindestdichte, lineare und punktförmige Elemente (Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trockenmauern, Trittsteinbiotope) bis 2010 und Abbau gegebenenfalls bestehender Unterschreitungen Beibehaltung einer angemessenen Förderung des ökologischen Landbaus, 20 % bis 2010 Ausbau der Mittel für den Vertragsnaturschutz Ackerökosysteme In der NBS sind für den ÖST Acker explizit keine Ziele genannt. Diese können lediglich indirekt aus den für Bodennutzung, Kulturlandschaften und die Landwirtschaft getroffenen Zielsetzungen sowie den für das Aktionsfeld Land- und Forstwirtschaft getroffenen Zielsetzungen abgeleitet werden. Im Text zum Aktionsfeld Land- und Forstwirtschaft sind keine hier relevanten Ziele formuliert. Für die Bodennutzung werden folgende Qualitätsziele mit Bezug zu Ackerökosystemen genannt: Böden bleiben als Träger der natürlichen Funktionen langfristig in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten Für Kulturlandschaften werden folgende Qualitätsziele mit Bezug zu Ackerökosystemen genannt: Die biologische Vielfalt der Kulturlandschaften soll durch nachhaltige Nutzung bis 2020 gesteigert und ihre Vielfalt, Schönheit und regionaltypische Eigenart bewahrt werden 26

33 Die aus Naturschutzsicht besonders erhaltenswerten Landschaften Deutschlands bleiben dauerhaft bestehen. Der Anteil besonders erhaltenswerter Kulturlandschaften erhöht sich weiter Für die Landwirtschaft werden folgende Qualitätsziele mit Bezug zu Ackerökosystemen genannt: Bis 2020 ist die Biodiversität in Agrarökosystemen deutlich erhöht. Bis 2015 sind die Populationen der Mehrzahl der Arten (insbesondere wild lebende Arten), die für agrarisch genutzte Kulturlandschaften typisch sind, gesichert und nehmen wieder zu Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope (hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen) um mindestens 10 % gegenüber 2005 zu. In 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (z.b. Hecken, Raine, Feldgeholze, Kleingewässer) mindestens 5 % Für die Bodennutzung werden folgende Handlungsziele mit Bezug zu Ackerökosystemen genannt: Kontinuierliche Rückführung der Bodenerosion bis 2020 Kontinuierliche Reduzierung der (Schad-)Stoffeinträge, um Bodenfunktionen zu erhalten Zur Minimierung schädlicher Bodenveränderungen durch Erosion werden im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts (cross compliance) die landwirtschaftlichen Flächen nach ihrer Erosionsgefährdung klassifiziert und erosionsmindernde Maßnahmen vorgeschrieben Für Kulturlandschaften werden folgende Handlungsziele mit Bezug zu Ackerökosystemen genannt: Unterstützung von regionaltypischen Bewirtschaftungsformen, die zur Erhaltung u. Entwicklung von Kulturlandschaften und ihren Elementen beitragen (2. Säule EU-Agrarförderung), so dass sie auch unter wirtschaftlichen Aspekten und unter Berücksichtigung regionalspezifischer Besonderheiten und Funktionen aufrechterhalten werden können Erhaltung und Wiederherstellung gefährdeter halbnatürlicher Lebensräume (Grünländer, Heiden, Hecken, Streuobstwiesen, Steillagenweinbau mit Trockenmauern usw.) durch adäquate Bewirtschaftung u. a. mittels staatlicher Anreizinstrumente Definition einer naturraumbezogenen Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen (z. B. Saumstrukturen, Hecken, Feldraine, Trittsteinbiotope) bis 2010 und Abbau bestehender Unterschreitungen Für die Landwirtschaft werden folgende Handlungsziele mit Bezug zu Ackerökosystemen genannt: Verringerung des N-Überschusses bis 2010 auf 80 kg/ha, angestrebt weitere Verringerung bis

34 Beibehaltung einer angemessenen Förderung des ökologischen Landbaus, 20 % bis 2010 Kontinuierlicher Ausbau der Mittel für den Vertragsnaturschutz Wälder In der NBS sind für Wälder unter anderem die folgenden Qualitätsziele genannt (BMU 2007, S. 31ff): Überwiegend Naturverjüngung Naturnahe Bewirtschaftungsformen Alt- und Totholz in ausreichender Menge und Qualität 5 % Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung bis 2020 Bei Neubegründung vermehrt standortheimische Baumarten verwenden, Anteil nicht standortheimischer Baumarten reduzieren Historische Waldnutzungsformen wie Mittel-, Nieder- und Hutewald weiterführen und nach Möglichkeit ausbauen Als Handlungsziele sind für Wälder u. a. genannt (ebd., S. 32): Erhaltung großräumiger, unzerschnittener Waldgebiete Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften Besonderer Schutz alter Waldstandorte Vermehrung der Waldflächen mit traditionellen naturschutzfachlich bedeutsamen Nutzungsformen Förderung des Vertragsnaturschutzes im Privatwald auf 10 % der Fläche Zertifizierung von 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards bis 2010 Ausgeglichenes Verhältnis zwischen Waldverjüngung und Wildbesatz bis Anpassung der Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels z. B. durch Anbau möglichst vielfältiger Mischbestände Unter der Überschrift Vorbildfunktion des Staates wird u. a. folgendes Handlungsziel genannt (ebd., S. 32): Natürliche Entwicklung auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand bis

35 3.2 Analyse der Ausgangslage in den Ökosystemtypen Um die Ausgangslage in den Ökosystemtypen (ÖST) abschätzen zu können, werden in diesem Kapitel die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen (LRT) in den betreffenden ÖST analysiert. Dabei erfolgt für alle sechs ÖST zunächst eine Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes naturnaher LRT nach FFH-Richtlinie. Darüber hinaus wird insofern möglich auch eine Analyse der nicht-naturnah genutzten Flächen (z.b. landwirtschaftlich genutzte Moorböden oder Auenflächen) durchgeführt, um auf dieser Basis dann die Ausgangslage in den ÖST (qualitativ und quantitativ) für die weiteren Analysen bestimmen zu können Allgemeine Erläuterungen zur Bestandsaufnahme nach FFH-Richtlinie Der nationale Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie von 2007 enthält Angaben zum Erhaltungszustand der Arten und LRT für den Bewertungszeitraum von 2001 bis Mit den nationalen Berichten liegt erstmalig eine auf EU-Ebene einheitliche und damit auch bundesweit einheitliche Bewertung der Biodiversität vor. Der Bericht konzentriert sich auf die Bewertung des Status Quo und enthält laut Balzer et al. (2008) keine Bewertung der Auswirkungen der getroffenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Ableitung von Konsequenzen der schlechten, bzw. ungünstigen Erhaltungszustände verlange eine Kausalanalyse, welche nicht nur die Defizite des Gebietsmanagements, sondern auch die Ursachen der Verschlechterung außerhalb der Natura 2000 Gebiete oder bei nicht direkt beeinflussbaren Faktoren (z.b. Klimaveränderungen) berücksichtige (ebd.). Nach Angaben von Balzer et al. (2008) weisen in der atlantischen Region ca. 25 % der LRT einen günstigen, 25 % einen unzureichenden und knapp 50 % einen schlechten Erhaltungszustand auf. In der kontinentalen Region sind die Anteile ca. 25 % günstig, ca. 50 % unzureichend, ca. 25 % schlecht, in der alpinen Region zu 60 % günstig, zu 25 % unzureichend, zu weniger als 10 % schlecht, für 5 % der LRT fehlen verlässliche Daten. Bezüglich des Erhaltungszustandes der Arten schneidet ebenfalls die alpine Region am besten ab, dort weisen 50 % der Arten einen günstigen Erhaltungszustand auf, einen ungünstigen 15 %, einen schlechten 7 %, 25 % bleiben unbewertet. Bei der atlantischen und kontinentalen Region wurden weniger als 20 % der Arten mit einem günstigen Erhaltungszustand bewertet, mehr als 25 % mit ungünstig und knapp 33 % mit schlecht. Diese Zahlen sind von sehr großer Relevanz für das Mengengerüst, da sie verdeutlichen, dass die bloße Unterschutzstellung der LRT nicht ausreicht, sondern Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände dringend erforderlich sind. Welche Maßnahmen das im Einzelnen sind, kann nur gebietsbezogen und nicht pauschal für einzelne LRT gesagt werden. Es wird weiterhin ersichtlich, dass es für die Erhaltung der Biodiversität äußerst relevant ist, was an qualitätsverbessernden Maßnahmen auf bzw. für die vorhandenen LRT geschieht, da mittel- und langfristig der Bestand dieser Biotopflächen abnehmen wird, wenn 29

36 die Defizite beim Gebietsmanagement nicht behoben werden. Das hat eine höhere Priorität als die Neuschaffung zusätzlicher Biotopflächen. Wie Balzer et al. (2008) erläutern, konzentriert sich der Bericht auf die Bewertung des Status Quo und enthält noch keine Bewertung der Auswirkungen der getroffenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Zur Ableitung von Konsequenzen der schlechten bzw. ungünstigen Erhaltungszustände sei zunächst eine Kausalanalyse erforderlich. Ursachen könnten nicht nur in Defiziten des Gebietsmanagements, sondern auch in einer Verschlechterung außerhalb der Natura 2000 Gebiete oder bei nicht direkt beeinflussbaren Faktoren wie Klimaveränderungen zu suchen sein Angaben zur Flächennutzung in Natura 2000-Gebieten In Deutschland gibt es im Juli Natura 2000 Gebiete, die eine Fläche von 7.37 Mio. ha (14,1 % der Landesfläche) umfassen (BfN 2008). Die terrestrischen Bereiche der Natura 2000-Gebiete nehmen zusammengenommen eine Fläche von 5,03 Mio. ha ein (ebd.) 8. Bewaldete Flächen haben mit rund 51 % den größten Anteil an den terrestrischen Natura 2000-Gebieten (Laub- und Mischwälder 33,1 %, Nadelwälder 18,2 %), gefolgt von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit rund 39 % (21,4 % Acker und sonstigen landwirtschaftlichen Kulturen, 17,8 % Grünland). Binnengewässer nehmen rund 4 % der Fläche ein, Moore, Heiden und Sümpfe knapp 3 % (vgl. Tabelle 37, Anhang) (Raths et al. 2006). Für die FFH-Gebiete haben Raths et al. (2006) die Flächennutzung differenziert für die biogeografischen Regionen dargestellt (vgl. Tabelle 38, Anhang). Die Zahlen stammen aus der Auswertung der Standarddatenbögen. Die Zahlen stimmen nicht mit den Angaben aus der Auswertung der Bodenbedeckung aus dem Jahr 2000 nach CORINE LANDCOVER überein (siehe Tabelle 35, Anhang). Raths et al. (2006) begründen dies damit, dass die Standarddatenbögen der Vogelschutzgebiete häufig keine verlässlichen Angaben zur Flächennutzung enthalten. Die Abweichungen betreffen vor allem die Ackerflächen (rund 3 % in Tabelle 38, im Vergleich zu 13,4 % in Tabelle 37, beide für FFH-Gebiete). Die Tabellen verdeutlichen, was an aggregierten Daten verfügbar ist und wie groß die Informationslücken sind. So kann aus den Zahlen beispielsweise nicht abgeleitet werden, welcher Anteil des Grünlandes bzw. der Waldflächen in Natura 2000 Gebieten LRT-Flächen sind. Es gibt hier drei verschiedene Kategorien (geschützter LRT, Schutzgebiet und Flächennutzung), die sich zu unbekannten Anteilen überlagern. Die Diskrepanzen zwischen Tabelle 37 und 38 (Anhang) verdeutlichen zudem, wie bei unterschiedlichen Vorgehensweisen der Verschneidung von Nutzungstypen mit Biotoptypen sehr unterschiedliche Aussagen (mal 3 %, mal 13,4 % Ackernutzung in FFH-Gebieten) zustande kommen. Da im Forschungsvorhaben keine Datenauswertung und Verschneidung mit Daten erfolgen konnte, kann nur auf die vorhandenen Auswertungen zurückgriffen werden. Es wäre von hohem 8 Terrestrische FFH-Gebiete: ha, terrestrische Vogelschutzgebiete: ha (Überschneidungen!). 30

37 Interesse für das Mengengerüst zu wissen, wie viel Flächenanteile der jeweiligen LRT in Natura 2000 Gebieten jeweils land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt werden und wie viel an Grünlandflächen und Wald es innerhalb der Gebiete gibt, die keine FFH-LRT sind. Solche Zahlen sind momentan aber nicht verfügbar. Die Zahlen in Tabelle 37 (Anhang), die auf CORINE LANDCOVER beruhen sind, jedenfalls nach Angaben von Raths et al. (2006), verlässlicher bezüglich der Flächennutzung als die Zahlen in Tabelle 38, die auf den Standarddatenbögen beruhen. In Tabelle 37 (Anhang) gibt es jedoch keine Differenzierung nach den biogeografischen Regionen, sie liefert also weniger Informationen bezüglich der räumlichen Verteilung. Zusammenfassend ist die Flächennutzung in terrestrischen FFH-Gebieten in Tabelle 12 dargestellt. Tabelle 12: Flächennutzung in terrestrischen FFH-Gebieten (Quelle: verändert nach Raths et al. 2006, S. 75; siehe Tabelle 38, Anhang) Deutschland Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region Analyse der Ausgangslage im ÖST Moore ha % ha % ha % ha % Binnengewässer , , , ,91 Moore, Sümpfe, Uferbewuchs , , , ,53 Heide, Gestrüpp , , , ,45 Trockenrasen, Steppen , , , ,46 Feuchtes u. mesophiles Grünland , , , ,21 Melioriertes Grünland , , ,48 0 0,00 Alpine und subalpine Rasen ,78 0 0,00 0 0, ,81 Extensiver Getreideanbau 572 0, , ,02 0 0,00 Anderes Ackerland , , ,96 0 0,00 Laubwald , , , ,90 Nadelwald , , , ,65 Mischwald , , , ,54 Sonstiges , , , ,53 SUMME Im Folgenden wird die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand naturnaher LRT im ÖST Moore analysiert, eine Analyse weiterer, nicht-naturnah genutzter Moorflächen durchgeführt und auf dieser Basis dann die Ausgangslage im ÖST Moore bestimmt Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH- Lebensraumtypen der Moore Insgesamt gibt es nach der FFH-Bestandsaufnahme noch ca ha intakte Hochmoorund Übergangsmoorflächen, ca ha regenerierungsfähige naturnahe Hochmoor- 31

38 Degenerationsstadien und ca ha Feuchtheiden sowie rund ha naturnahe Niedermoore (ohne kalkarme Niedermoore, hierzu sind keine Zahlen bekannt, s.o.) und ca ha Moorwälder. Insgesamt existieren in Deutschland noch gut ha intakte Hochmoore (LRT 7110). Der Bestand ist in der kontinentalen Klimaregion (> ha) bedeutend größer als der in der atlantischen Klimaregion (ca. 842 ha). Verbreitungsschwerpunkte sind das Voralpengebiet und das nördliche Niedersachsen. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten waren in Nordwestdeutschland ursprünglich große Hochmoorkomplexe verbreitet, die großflächig entwässert und vielfach auch abgetorft wurden. Erhalten geblieben sind eher kleinflächige Hochmoore, die für die kontinentale Region typischer sind. Dementsprechend ist der Erhaltungszustand dieses LRT auch in der atlantischen Region am kritischsten zu beurteilen, während er in der kontinentalen Region als unzureichend eingeschätzt wird. In der alpinen Region ist ein günstiger Erhaltungszustand gegeben. Die vorhandene Fläche ist sowohl in der atlantischen Region als auch in der kontinentalen Region als nicht ausreichend für die langfristige Erhaltung anzusehen. Die Gesamtfläche noch regenerierungsfähiger Hochmoore (LRT 7120) beträgt in Deutschland rund ha. Dieser LRT weist in der atlantischen Region mit Abstand die größte Flächenausdehnung auf. In der kontinentalen Region sind rund ha, in der alpinen Region lediglich 120 ha vorhanden. Das Verbreitungsgebiet deckt sich zum Teil mit dem der wachsenden Hochmoore (Voralpen, nördliches Niedersachsen), umfasst aber auch große Teile Schleswig-Holsteins sowie größere Bereiche in Mecklenburg-Vorpommern, im westlichen Münsterland, in Rheinland-Pfalz und in Sachsen. Der Erhaltungszustand wird für die atlantische und die kontinentale Region mit ungünstig bewertet, in der alpinen Region mit unzureichend. Die vorhandene Fläche wird in der atlantischen Region als nicht ausreichend angesehen. Als beeinträchtigende Faktoren für Lebensräume dieses LRT in der atlantischen Region werden u.a. aufgeführt: Kultivierung, Düngung, Beweidung, forstwirtschaftliche Nutzung, Aufforstung, Freizeitfischerei, Jagd, Torfabbau, Luftverschmutzung, Entwässerung und andere durch Menschen verursachte Veränderungen des Wasserhaushaltes. Die Gesamtfläche der Übergangs- und Schwingrasenmoore (LRT 7140) und die Verteilung auf die bioklimatischen Regionen ist der Tabelle 13 zu entnehmen. Der LRT weist in der kontinentalen Region die größte Flächenausdehnung auf. Sowohl für die atlantische Region als auch die kontinentale Region wird ein rückläufiger Trend der Flächenausdehnung gemeldet. Die vorhandenen Flächen werden als ausreichend angesehen. Der Erhaltungszustand wird für die atlantische Region mit ungünstig bewertet, in der kontinentalen Region ist der Erhaltungszustand unzureichend, in der alpinen Region günstig. Torfmoorschlenken (LRT 7150) sind mit 450 ha von insgesamt 735 ha ebenfalls vorwiegend in der kontinentalen Klimaregion anzutreffen. 32

39 Tabelle 13: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der Lebensraumtypen des Ökosystemtyps Moore in den bioklimatischen Regionen in Deutschland (Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie; BfN 2007) LRT Deutschland insg. Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region Nr. Name Fläche in Fläche Ez. Fläche Ez. Fläche Ez. km 2 in km 2 in km 2 in km intakte Hochmoore 62,38 8,42 S 47,95 U 6,00 G 7120 regenerierungsfähige Hochmoore 469,10 346,00 S 121,90 S 1,20 U 7140 Übergangs- und 137,06 42,80 S 90,96 U 3,30 G Schwingrasenmoore 7150 Torfmoorschlenken 7,35 1,60 U 4,50 U 0,25 G 7210 Sümpfe und Röhrichte 15,99 0,10 S 15,69 U 0,20 G 7230 kalkreiche Niedermoore 90,90 0,69 S 75,21 U 15,00 U 91D0 Moorwälder 417,09 218,15 S 198,14 U 3,80 G 4010 Feuchtheiden 19,14 16,61 S 2,53 U Summe 1.219,01 634,37 556,88 29,75 Erhaltungszustand (Ez.): rot (S) = ungünstig schlecht, gelb (U) = ungünstig unzureichend, grün (G) = gut Sie sind Bestandteile intakter bzw. regenerierungsfähiger Hochmoore, demzufolge deckt sich das Verbreitungsgebiet mit dem der LRT 7110 und Ihr Erhaltungszustand wird in der alpinen Region mit günstig bewertet, in den anderen beiden Regionen mit unzureichend. Als naturnahe Niedermoore sind die Sümpfe und Röhrichte (LRT 7210) und die kalkreichen Niedermoore (LRT 7230) anzusprechen. Ihre Verbreitung und die Einstufung der Erhaltungszustände für die bioklimatischen Regionen ist der Tabelle 13 zu entnehmen. Die Vorkommen beider LRT konzentrieren sich sehr stark in der kontinentalen Region, der Erhaltungszustand wird dort als unzureichend bewertet. Es wird ein abnehmender Trend bei den Sümpfen und Röhrichten festgestellt, als Gründe werden direkter menschlicher Einfluss (Degradation und Zerstörung) sowie indirekter menschlicher Einfluss, aber auch natürliche Prozesse angegeben. Der Erhaltungszustand in der atlantischen Region ist bei beiden LRT schlecht. Der Erhaltungszustand der Sümpfe und Röhrichte in der alpinen Region wird trotz der nur geringen Vorkommen (20 ha) mit günstig beurteilt, der der kalkreichen Niedermoore mit ungünstig. Von den rund ha Gesamtfläche der Moorwälder (LRT 91 D0) sind mit ha gut die Hälfte in der atlantischen Region anzutreffen. Der Erhaltungszustand ist ungünstig bis schlecht. In der kontinentalen Region gibt es rund ha Moorwälder, der Erhaltungszustand ist ungünstig und es ist ein abnehmender Trend zu verzeichnen. Als Gründe werden Klimawandel, direkter und indirekter menschlicher Einfluss sowie natürliche Prozesse angegeben. Belastungsfaktoren sind u. a. Forstmanagement, Luftverschmutzung, Entwässerung, Management der Wasserstände, Austrocknung. In der alpinen Region sind 380 ha vorhanden, ihr Erhaltungszustand wird als günstig eingeschätzt. Die Moorwälder haben ihren Verbreitungsschwerpunkt in Nordwest- und Nordostdeutschland. Das 33

40 Verbreitungsgebiet umfasst annähernd die gesamte Fläche Niedersachsens, Mecklenburg- Vorpommerns und Brandenburgs sowie große Teile Schleswig-Holsteins. In Süddeutschland sind es vor allem die Alpen und das Alpenvorland sowie der Schwarzwald und der Bayerische Wald. Zudem umfasst das Verbreitungsgebiet auch weite Teile der Mittelgebirgslagen in Franken, in Sachsen und Thüringen sowie größere Gebiete in Nordrhein-Westfalen, in Hessen und im Saarland. Von den rund ha Feuchtheiden (LRT 4010) befindet sich der weit überwiegende Teil in der atlantischen Region. Der Erhaltungszustand in der atlantischen Region ist ungünstig bis schlecht, in der kontinentalen Region unzureichend. Dieser LRT hat seinen Verbreitungsschwerpunkt in der atlantischen Region, vor allem in Nordniedersachsen, im westlichen Schleswig-Holstein und in Westfalen. Die Vorkommen in der kontinentalen Region sind beschränkt auf kleine, versprengte Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie in Westdeutschland mit Teilen der Mittelgebirge im Rheinland und in Ostdeutschland, das Sächsische Hügelland und Erzgebirgsvorland sowie die Oberlausitz Analyse der Ausgangslage weiterer Moorgebiete und Festlegung der Ausgangslage im ÖST Moore In Deutschland beträgt die Fläche der dem ÖST Moore/Feuchtgebiete zuzurechnenden LRT insgesamt rund ha (Tabelle 15). Als LRT im Sinne der FFH-Richtlinie werden allerdings nur Flächen mit naturnaher Vegetation erfasst. Insbesondere Wirtschaftsgrünland, Ackerflächen und forstlich genutzte Flächen auf entwässerten Moorböden sind damit noch nicht erfasst. Nach Schätzungen, die im Rahmen des Treibhausgasinventars vorgenommen wurden (UBA 2006), befinden sich ha Moorböden in Grünlandnutzung, ha in Ackernutzung. 9 Von den in Deutschland laut Statistik vorhandenen knapp 12 Mio. ha Ackerland und rund 5 Mio. ha Grünland wären demnach ca. 4 % des Ackerlandes und ca. 18 % des Grünlandes auf entwässerten Moorstandorten gelegen. Nach einer umfassenden Studie zu den Mooren in Deutschland von Höper (2007) liegen die tatsächlichen Zahlen bezüglich der Ackerstandorte weit unter den genannten Schätzungen des Umweltbundesamtes. Die Angaben zu den naturnahen Flächen bei Höper (2007) weichen ebenfalls erheblich von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme der Natura Gebiete ab, wonach es in Deutschland lediglich eine Fläche von rund 62 km 2 an intakten Hochmooren gibt, Höper weist mehr als den vierfachen Wert dazu aus (259 km 2 ) (Tabelle 14). 9 Die in Grünland- und Ackernutzung befindlichen Standorte wurden durch Verschneidung der CORINE LAND- COVER Daten mit der Digitalen Bodenkarte von Deutschland im Maßstab 1:1 Mio. sowie weiterer statistischer Daten zur Flächennutzung ermittelt (UBA 2006). 34

41 Tabelle 14: Moorflächen nach Nutzungsarten in Deutschland (Quelle: Eigene Darstellung, nach Angaben von Höper (2007, S. 97) (Angaben in km 2 ) naturnah* extensiv** Grünland Acker Forst Torfabbau Sonst. Gesamt Hochmoor Niedermoor Gesamt * bei Hochmooren Schwingrasen ** bei Hochmooren: degenerierte Moore/Heidemoore/Pfeifengrasstadium Die entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Niedermoorflächen liegen zum großen Teil in den nördlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin/Brandenburg, Niedersachsen/Bremen und Schleswig-Holstein/Hamburg, auch in Bayern und Sachsen- Anhalt gibt es nennenswerte Anteile, in geringerem Maße noch in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Hochmoorflächen finden sich vor allem in Niedersachsen/Bremen, wo sich allein mehr als zwei Drittel aller Hochmoorflächen in Deutschland befinden, sowie in Bayern und in Schleswig-Holstein. Tabelle 15: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Moore (Quelle: Eigene Darstellung nach Höper 2007, Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie, Angaben in ha) Fläche FFH-LRT Auen* Intakte Hochmoore Regenerierungsfähige HM ÜbergM. u- Schwingrasen Torfmoorschlenken Sümpfe u. Röhrichte Kalkreiche NM Feuchtheiden D0 Moorwälder Gesamt-Moorfläche** 1,36 Mio 10 Davon Nutzungsarten: FFH-LRT Auen (siehe oben) Torfabbaufläche Acker auf Moorboden Forstfläche auf Moorboden Grünland auf Moorboden * Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie 11 ** verändert nach Höper (2007) 10 Bei den Angaben zur Nutzung und denen zur Gesamtfläche beziehen sich diese Angaben auf Höper (2007). Dadurch ergibt sich in der Summe eine Lücke von ca ha zur FFH-Bestandsaufnahme

42 Obwohl die Flächenangaben zu den FFH-LRT und zu den Nutzungstypen in Moorgebieten bei Höper (2007) nicht vollständig übereinstimmen, werden im Mengengerüst beide Datengrundlagen verarbeitet, da die Angaben aus der FFH-Bestandsaufnahme sehr valide sind und für die übrigen Flächen die Zahlen von Höper (2007) als die bestverfügbaren Daten für das Bundesgebiet angesehen werden. In der Summe ergibt sich dadurch eine Lücke von ca ha zwischen den Angaben von Höper (2007) und der FFH-Bestandsaufnahme (siehe Tabelle 15) Analyse der Ausgangslage im ÖST Auen Um die Ausgangslage im ÖST Auen für die weiteren Analysen zu ermitteln, wird in diesem Kapitel die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand naturnaher LRT im ÖST Auen analysiert sowie der Umfang der Flächennutzung auf weiteren, nicht-naturnah genutzten Auenflächen bestimmt Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH- Lebensraumtypen der Auen Die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand der nach der FFH-Richtlinie geschützten LRT des ÖST Auen sind in Tabelle 16 dargestellt. Die Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) haben ihren Verbreitungsschwerpunkt in der kontinentalen Region. Die Vorkommen befinden sich vor allem in den Flussauen der großen Ströme Elbe (mittlere Elbe), Oder, Rhein zwischen Mainz und Karlsruhe, sowie im Spreewald und in der Havelniederung. In beiden Regionen ist der Erhaltungszustand insgesamt mit schlecht bewertet. Die noch relativ häufig vorkommenden Erlen-Eschen-Auwälder (LRT 91E0) sind bis auf die Küstenbereiche deutschlandweit verbreitet und weisen insgesamt einen ungünstigen Erhaltungszustand auf, lediglich die Vorkommen in der alpinen Region werden mit gut beurteilt. Tabelle 16: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Auen in den bioklimatischen Regionen in Deutschland (Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie) LRT Deutschland insg. Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region Nr. Name Fläche in Fläche in Ez Fläche in Ez Fläche in Ez km 2 km 2 km 2 km Brenndolden-Auenwiesen 44,45 0,14 S 44,42 S 0 91E0 Erlen-Eschen-Auwälder 700,53 76,71 U 602,82 U 21,00 G 91F0 Hartholz-Auwälder 140,12 5,86 S 134,26 U Summe 885,10 82,71 781,50 21,00 Erhaltungszustand (Ez.): rot (S) = ungünstig schlecht, gelb (U) = ungünstig unzureichend, grün (G) = gut Die Hartholz-Auwälder (LRT 91F0) sind fast ausschließlich in der kontinentalen Region anzutreffen. Ihr Verbreitungsgebiet beschränkt sich auf die großen Stromtäler, vor allem im 36

43 Bereich der mittleren Elbe, Rhein und Donau, aber auch der Oder, Weser und Ems. Der Erhaltungszustand in der atlantischen Region ist schlecht, bei allerdings zunehmendem Trend, während in der kontinentalen Region ein abnehmender Trend zu verzeichnen ist, bei ungünstigem Erhaltungszustand. Laut Auenzustandsbericht (BMU, BfN 2009) gibt es noch rund ha naturnahe Hartholz-Auwälder mit gutem Erhaltungszustand, dies entspricht weniger als 1% des ursprünglichen Bestandes. Unter naturnahen Hartholz-Auwäldern sind in diesem Zusammenhang solche in gutem Erhaltungszustand zu verstehen (Ehlert 2009, schriftl. Mitteilung) (siehe Tabelle 17). Tabelle 17: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT der Auen in Deutschland in den biogeografischen Regionen (Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH- Richtlinie) (Angaben in ha) LRT Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region 6440 Brenndolden-Auenwiesen x 91E0 Erlen-Eschen-Auwälder x 91F0 Hartholz-Auwälder x X=kein Flächendefizit feststellbar Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes weiterer Auengebiete und Festlegung der Ausgangslage im ÖST Auen Eine bundesweite Bestandsaufnahme der Auengebiete wurde erstmalig durchgeführt. Einbezogen wurden 79 Flüsse mit einem Einzugsgebiet ab km 2 (BMU, BfN 2009). 12 Dabei wurde unterschieden zwischen rezenter Aue, Altaue und morphologischer Aue. Die morphologische Aue ist der flussbegleitende Bereich, der natürlicherweise von mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrenden Überflutungen geprägt wurde und heute von einem Hochwasser theoretisch erreichbar wäre, wenn keine Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wie z. B. Deiche, existieren würden. Innerhalb der morphologischen Aue sind durch anthropogene Veränderungen wie z. B. Deiche oder Aufschüttungen Bereiche vom Überflutungsregime des Flusses abgeschnitten worden. Die abgetrennten Areale werden als Altaue, die noch überflutbaren Bereiche als rezente Aue bezeichnet. (BMU, BfN 2009, S. 6). Die Fläche der noch überflutbaren Bereiche (rezente Auen) an den in die Bestandsaufnahme einbezogenen Fließgewässern beträgt rund km 2 (ebd.). Demnach gibt es in Deutschland noch rund ha überflutbare Bereiche (an den untersuchten Flüssen, s.o.). Das entspricht ca. einem Drittel der ursprünglich vorhandenen Überschwemmungsflächen. An den großen Flüssen Rhein, Elbe, Donau und Oder sind an vielen Abschnitten nur noch % der ursprünglichen Auengebiete (morphologische Auen) zur rezenten Aue zu rechnen (ebd.). Der Auenzustandsbericht enthält im bundesweiten Überblick keine genauen Angaben zur Flächennutzung. Der Grünlandanteil der rezenten Auen wird mit 46 % (ca ha) angegeben, der Waldanteil 12 Für die übrigen Flüsse bzw. Bäche gibt es keine Datengrundlage. 37

44 mit 13 % (ca ha). Zu einem Drittel werden sie intensiv als Acker-, Siedlungs- und Verkehrsflächen genutzt. 54 % der rezenten Auen werden als stark oder sehr stark verändert, 36 % deutlich verändert, 10 % gering bzw. sehr gering verändert eingestuft (siehe Tabelle 18). Die abgetrennten Altauenareale sind zu rund 80 % als stark verändert eingestuft. Hier wird knapp die Hälfte der Fläche ackerbaulich genutzt (BMU, BfN 2009). Tabelle 18: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Auen (Quelle: Nationaler Bericht 2007/Art. 17FFH-Richtlinie; BMU, BfN 2009) (Angaben in ha) Fläche FFH-LRT Auen* Brenndolden-Auenwiesen E0 Erlen-Eschen-Auwälder F0 Hartholzauwälder Gesamtfläche rezente Flussauen** Davon Nutzungsarten: Fläche FFH LRT Auen (siehe oben) Acker Forst Grünland * Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie13 ** Quelle: BMU, BfN (2009) Eine Abweichung zwischen der Waldfläche nach FFH-Bestandsaufnahme und der Waldfläche in rezenten Flussauen ist darauf zurückzuführen, dass die im Auenzustandsbericht ausgewiesene Waldfläche nur Wälder in rezenten Auen berücksichtigt. Die Hartholz- und die Erlen-Eschen-Auwälder kommen jedoch auch in Bachauen sowie auch in den Altauen der Flüsse vor (Ehlert 2009, schriftl. Mitteilung) Analyse der Ausgangslage im ÖST Trockenstandorte Im Folgenden wird die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand naturnaher LRT im ÖST Moore analysiert und auf dieser Basis dann die Ausgangslage im ÖST Trockenstandorte für die weiteren Berechnungen bestimmt Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH- Lebensraumtypen der Trockenstandorte sowie der Ausgangslage im ÖST Trockenstandorte Hierunter sind eine Reihe von geschützten Lebensräumen der Heiden (Sandheiden, Trockenheiden) und naturnahen Graslandbiotope (Trocken-und Halbtrockenrasen) zusammengefasst. Es handelt sich um Lebensräume, die größtenteils durch derzeit aufgegebene landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstanden sind. 38

45 Das Verbreitungsgebiet dieser LRT ist sehr unterschiedlich. Von den 14 LRT kommen nur zwei in allen bioklimatischen Regionen vor (6120-Trockene, kalkreiche Sandrasen und Artenreiche Borstgrasrasen). Die LRT 6150 (Boreo-alpines Grasland auf Silikatgestein) und 6170 (Alpine und subalpine Kalkrasen) sind auf die alpine Region beschränkt, die alpinen Heiden (LRT 4060) kommen ebenfalls fast ausschließlich dort vor, mit geringen Beständen in der kontinentalen Region am Nordrand des Bayerischen Waldes. Die übrigen LRT sind nicht in der alpinen Region vertreten und haben Vorkommen sowohl in der kontinentalen als auch in der atlantischen Region, oftmals mit einem sehr deutlichen Verbreitungsschwerpunkt in der einen oder anderen Region. Die LRT 2320 (Trockene Krähenbeeren-Sandheiden) haben ihren Verbreitungsschwerpunkt in der atlantischen Region, bei den LRT 2310 (Trockene Sandheiden) und 4030 (Trockenheiden) sind die Vorkommen im Verhältnis von etwa ein Drittel zu zwei Dritteln auf die atlantische und kontinentale Region verteilt, alle übrigen haben einen deutlichen Verbreitungsschwerpunkt in der kontinentalen Region. Tabelle 19: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Trockenstandorte in den bioklimatischen Regionen in Deutschland (Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie) LRT Deutschland insg. Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region Nr. Name Fläche in Fläche Ez km 2 in km 2 Ez Fläche in km 2 Ez Fläche in km trockene Sandheiden 51,02 18,62 S 32,40 U trockene Krähenbeeren- 6,10 5,10 S 1,00 S 0 Sandheiden 2330 Dünen mit offenen Grasflächen 90,36 12,85 U 77,51 U Trockenheiden 489,18 153,80 G 335,38 S alpine Heiden 15,50 0 0,05 G 15,00 U 5130 Wachholder-Kalkheiden 60,44 5,26 G 55,18 U lück. bas. o. Kalk-Pio.-rasen 6,08 0,01 G 6,07 U trock., kalkreiche Sandrasen 39,57 0,09 S 39,48 U Schwermetallrasen 3,84 0,44 U 3,40 U boreo-alpines Grasland auf 58, ,00 U Silikatsubstraten 6170 alpine u. subalpine Kalkrasen 280, ,00 U 6210 naturnahe Kalk-Trockenrasen 395,07 7,45 U 359,62 U 28,00 U 6230 artenreiche Borstgrasrasen 104,53 5,92 S 97,31 U 1,30 U 6240 Steppen-Trockenrasen 8,16 0,16 U 8,00 U 0 Summe 1.607,85 209, ,40 382,30 Erhaltungszustand (Ez.): rot (S) = ungünstig schlecht, gelb (U) = ungünstig unzureichend, grün (G) = gut Entwicklungsbedarf besteht vor allem für die LRT 2310 (Trockene Sandheiden), 2320 (Trockene Krähenbeeren-Sandheiden), 6120 (Trockene, kalkreiche Sandrasen) und 6230 (Artenreiche Borstgrasrasen), da der Erhaltungszustand dieser LRT zumindest in einer 13 ( 39

46 Region schlecht und in den übrigen Regionen ungünstig ist. Bei den LRT 2330 (Dünen mit offenen Grasflächen), 6130 (Schwermetallrasen), 6210 (Naturnahe Kalk-Trockenrasen) und 6240 (Steppen-Trockenrasen) ist der Erhaltungszustand in allen Regionen ungünstig. Bei den übrigen Heiden (4030-Trockenheiden, 4060-Alpine Heiden, 5130-Wachholder- Kalkheiden) besteht in der atlantischen Region aufgrund des guten Erhaltungszustandes kein Entwicklungsbedarf, wohl aber in der kontinentalen Region. Tabelle 20: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT des ÖST Trockenstandorte in Deutschland in den biogeografischen Regionen (Quelle: Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie) (Angaben in ha) LRT Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region 2310 Trockene Sandheiden x 2320 Trockene Krähenb.-Sandheiden 10 x x 2330 Dünen mit offenen Grasflächen x 4030 Trockene Europäische Heiden x 185 x 5130 Wachholder-Kalkheiden x 152 x 6110 Lückige bas. od. Kalk-Pionierrasen x 1 x 6120 Trockene, kalkreiche Sandrasen x 6130 Schwermetallrasen x 10 x 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen Artenreiche Borstgrasrasen Steppen-Trockenrasen 2 58 x X=kein Flächendefizit feststellbar Die Zukunftsaussichten der LRT der ertragsarmen Trockenstandorte sind von der Aufrechterhaltung der Landnutzung bzw. Weiterführung traditioneller Nutzungsformen sowie vom Ausmaß der Eutrophierung der Landschaft abhängig (Balzer et al. 2008). Auch wenn davon auszugehen ist, dass eine Reihe trockener Standorte in Bewirtschaftung befindlich sind, wurden dazu keine belastbaren Ergebnisse gefunden. Insofern sind diese Angaben in Tabelle 21 (**) als eigene Annahmen gekennzeichnet. Tabelle 21: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Trockenstandorte (Quelle: Nationaler Bericht 2007/Art. 17 FFH-Richtlinie, Angaben in ha) Fläche FFH-LRT Trockenstandorte* Trockene Sandheiden Tr. Krähenbeeren-Sandheiden Dünen m. off. Grasflächen Tr. Europäische Heiden Alpine u. boreale Heiden Wacholder-Kalkheiden Lückige bas. od., Kalk-Pionierrasen Trockene, kalkreiche Sandrasen Schwermetallrasen

47 6150 Boreo-alpines Grasland Silikagest Alp. u. subalpine Kalkrasen Naturn. Kalk-Trockenrasen Artenreiche Borstgrasrasen Steppen-Trockenrasen 816 Gesamtfläche Trockenstandorte** Davon Nutzungsarten: FFH-LRT-Trockenstandorte (siehe oben) Acker/Strukturelemente * Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie14 ** eigene Annahmen Analyse der Ausgangslage im ÖST Grünland Im Folgenden wird der Erhaltungszustand und die Flächenausstattung von FFH- Lebensraumtypen des Grünlandes analysiert, der Flächenumfang weiterer Grünlandflächen benannt und auf dieser Basis eine Bestimmung der Ausgangslage im ÖST Grünland durchgeführt Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH- Lebensraumtypen des Grünlands Von den rund ha Pfeifengraswiesen (LRT 6410) befinden sich mehr als ha in der kontinentalen Region. Dort ist ein abnehmender Trend zu verzeichnen. Als Gründe dafür werden angegeben: Nutzungsintensivierung, Aufdüngung und Verbrachung durch Nutzungsaufgabe. Der Erhaltungszustand wird mit ungünstig bis schlecht bewertet, diese Einstufung liegt in erster Linie an der als ungünstig bis schlecht eingestuften Flächenausdehnung. Innerhalb der kontinentalen Region kommt der LRT in fast allen Naturräumen vor, lediglich in Sachsen-Anhalt ist er kaum vertreten. Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) sind auf rund ha vorhanden, mehr als die Hälfte davon in der kontinentalen Region. Mit wenigen Ausnahmen an der schleswigholsteinischen Nord- und Ostseeküste umfasst das Verbreitungsgebiet der feuchten Hochstaudenfluren die gesamte Fläche Deutschlands. Der Erhaltungszustand in der kontinentalen und der alpinen Region wird als günstig eingeschätzt, in der atlantischen Region als unzureichend. Die Flächenausdehnung wird in allen Regionen als ausreichend angesehen. 14 ( 41

48 Tabelle 22: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Grünland in den bioklimatischen Regionen in Deutschland (Quelle: Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH- Richtlinie) LRT Deutschland insg. Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region Nr. Name Fläche in Fläche Ez km 2 in km 2 Ez Fläche in km 2 Ez Fläche in km Pfeifengraswiesen 112,67 2,51 S 100,16 S 10,00? 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 397,88 114,01 U 233,87 G 50,00 G 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 1.533,17 69,63 S 1.460,04 U 3,50 S 6520 Berg-Mähwiesen 221, ,35 U 13,00 U Summe 2.265,07 186, ,42 76,50 Erhaltungszustand (Ez.): rot (S) = ungünstig schlecht, gelb (U) = ungünstig unzureichend, grün (G) = gut, grau (?) = unbekannt. Die Fläche der mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) ist in allen drei Regionen rückläufig. Der Erhaltungszustand in der atlantischen Region und in der alpinen Region ist schlecht, in der kontinentalen Region unzureichend. Dieser LRT ist in ganz Deutschland verbreitet, wobei in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern große Lücken vorhanden sind. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt in der kontinentalen Region, wo mit rund ha mehr als 95 % der Flächen des Gesamtbestandes von rund ha anzutreffen sind. Gründe für den Rückgang sind vielfältig: unter anderem Nutzungsintensivierung und Düngung, Beweidung statt Mähnutzung, Aufforstung, Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsflächen, aber auch Nutzungsaufgabe. Der LRT der Berg-Mähwiesen (LRT 6520) ist in den Alpen, Voralpen und den Naturräumen der Mittelgebirge verbreitet. Die nördlichsten Vorkommen sind im Harz anzutreffen. Das Vorkommen insgesamt ist mit rund ha wesentlich geringer als das der Flachland- Mähwiesen. Der Erhaltungszustand ist sowohl in der kontinentalen als auch der alpinen Region mit unzureichend bewertet. In beiden Regionen ist ein rückläufiger Trend zu verzeichnen und es besteht Entwicklungsbedarf für diesen LRT, der ebenfalls durch Nutzungsintensivierung, Düngung, Beweidung, mehr noch aber durch Aufgabe der Nutzung bedroht ist. Der LRT unterliegt Flächenverlusten aufgrund von Nutzungsaufgabe, die Struktur in Funktion der vorhandenen Flächen in FFH-Gebieten wird dagegen insgesamt mit gut bewertet (Balzer und Schröder 2008). Für Pfeifengraswiesen, magere Flachland- und Berg-Mähwiesen besteht also ein erheblicher Entwicklungsbedarf. Die Differenz zwischen aktueller und günstiger Flächenausdehnung beträgt bei den mageren Flachland-Mähwiesen für Deutschland insgesamt annähernd ha, für Pfeifengraswiesen 212 ha. In absoluten Zahlen besteht der größte Bedarf in der kontinentalen Region, relativ gesehen ist jedoch der Entwicklungsbedarf in der atlantischen Region weitaus höher. 42

49 Tabelle 23: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT des Grünlandes in Deutschland in den biogeografischen Regionen (Quelle: Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie) (Angaben in ha) LRT Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region 6410 Pfeifengraswiesen x 6510 Magere Flachland-Mähwiesen Berg-Mähwiesen x X=kein Flächendefizit feststellbar Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von weiteren Grünlandflächen und der Ausgangslage im ÖST Grünland In Mitteleuropa handelt es sich bei Grünland, abgesehen von einigen wenigen natürlichen Standorten, wo keine Bäume oder Sträucher wachsen können, beispielsweise in häufig überschwemmten Bereichen von Flussniederungen, am Rand von Sumpf- und Moorgebieten und oberhalb der Baumgrenze, um von Menschen geschaffene Ökosysteme. Eine Nutzung ist daher Voraussetzung für ihre Erhaltung (Wegener et al. 1998, Lind et al. 2008). Grünlandnutzung ist fast nur noch dort anzutreffen, wo aufgrund der standörtlichen Voraussetzungen (Bodenfeuchte, Hangneigung etc.) eine Ackernutzung nicht möglich oder erschwert ist. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass bei steigenden Agrarpreisen und starker Nachfrage nach Bioenergiepflanzen sowohl die ackerbaulich ungeeigneten oder nur bedingt geeigneten Standorte als auch Flächen mit naturschutzfachlich besonders wertvollem Grünland umgebrochen werden. Da bereits seit geraumer Zeit die Intensivierung der Nutzung zu einer stetigen Abnahme des artenreichen Wirtschaftsgrünlandes geführt hatte, ist dieser Trend besonders bedenklich. Der Dauergrünlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche hat seit 2003 in Deutschland um 3,6 % abgenommen (vgl. Tabelle 39, Anhang). Nach den Regelungen zur Cross Compliance darf dieser Wert maximal 5 % erreichen. In manchen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen/Bremen, Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz) beträgt der Rückgang bereits mehr als 5 %. Da es im gleichen Zeitraum einen Rückgang der landwirtschaftlichen Fläche gegeben hat, sind die absoluten Verluste sogar noch höher (4,5 %). Die Gesamtfläche an Dauergrünland beträgt zurzeit rund 4,8 Mio. ha. Dies entspricht einem Anteil an knapp 29 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (BMELV 2008a). Der Anteil ist seit Jahren rückläufig. Ca. 1,2 Mio. ha, die dem Grünland zugeordnet werden können, wurden bereits bei den ÖST Moore, Auen und Trockenstandorte berücksichtigt, so dass im ÖST Grünland nur mehr 3,6 Mio. ha betrachtet werden. Wegen der meist intensiven Nutzung des verbliebenen Grünlandes dominieren gegenwärtig pflanzensoziologisch unspezifische, intensiv gedüngte Rasen oder Saatgrasland. Naturschutzbedeutsame Flächen existieren nur noch als Restvorkommen. So waren z.b. laut 43

50 Wegener et al. (1998) von den rund ha Grünland der ostdeutschen Mittelgebirge 1988 nur noch etwa ha den für Gebirgsgrünland typischen Pflanzengesellschaften (Borstgrasrasen, montane Frischwiesen, montane Feuchtwiesen, Nasswiesen, submontane Halbtrockenrasen) zuzuordnen. Nach Angaben von Schumacher (2005, Schumacher und Busenkell 2008) sind etwa ein Viertel der heutigen Grünlandflächen (~ 1,2 Mio ha) mehr oder weniger artenreich. Dies entspricht auch etwa der Größenordnung, die eine Studie zum High Nature Value Farmland-Indikator (PAN, IFAB & INL 2011) über eine Stichprobenerhebung in den deutschen Bundesländern und eine Hochrechnung als HNV- Grünland ausweist. Dort werden ca. 1,1 Mio. ha als mäßig artenreich bis sehr artenreich eingeschätzt. Das Grünland umfasst dort alle Typen des trockenen bis nassen Spektrums und beinhaltet neben FFH-LRT und geschützten Biotoptypen auch anderes artenreiches Grünland ohne Schutzstatus. Im Maßnahmenprogramm zum Biodiversitätsschutz wird ebenfalls von ca. 1,1 Mio. ha naturschutzfachlich wertvoller Grünlandbestände ausgegangen, auf denen konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität durchzuführen sind. Von diesen Flächen nehmen die FFH-LRT ca ha ein, während Streuobstwiesen ca ha und sonstiges feuchtes und mesophiles Grünland ca ha ausmachen. Tabelle 24: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Grünland (Quelle: Eigene Darstellung) (Angaben in ha n. versch. Autoren (Schuhmacher 2005, Güthler und Oppermann 2005) Fläche FFH-LRT Grünland* dav. FFH-LRT: 6510 Flachland-Mähwiesen Berg-Mähwiesen Pfeifengraswiesen Feuchte Hochstaudenfluren Fläche Sonst. Artenreich. Grünland (Schätzung)** Sonst. Feuchtgrünland ca Streuobstwiesen ca Sonst. mesoph. Grünland ca LRT und Sonst. Artenreiches Grünland insgesamt: ca. 1,1 Mio. Gesamtfläche im ÖST Grünland*** 3,6 Mio. Davon Nutzungsarten: LRT und sonst. Artenreiches Grünland (s.o.) 1,1 Mio. Intensiv genutztes Grünland 2,3 Mio. Strukturelemente * Quelle: nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie15 ** eigene Annahmen n. versch. Quellen *** 3,6 Mio. ha im ÖST Grünland; weitere ca. 1,2 Mio ha in den ÖST Moore, Auen, Trockenstandorte 15 ( 44

51 Von dem verbleibenden konventionell geführten Grünland in allen ÖST werden im Maßnahmenprogramm Anteile in einer Größenordnung von ca. 20 % für umweltgerechte Bewirtschaftung oder zur Entwicklung naturschutzgerechten Grünlandes vorgesehen. Insgesamt lassen sich beim Grünland aus Sicht des Naturschutzes drei Flächentypen unterscheiden: a) Geschütztes Grünland b) aus Naturschutzsicht wertvolles Grünland ohne Schutzstatus c) Grünland, welches aus Naturschutzsicht eher unbedeutend ist. Zur weiteren Erläuterung des sonstigen artenreichen Grünlands (Grünlandtypen die keinen rechtlichen Schutz unterliegen, aber naturschutzfachlich wertvoll sind; siehe Kasten 1, Anhang) Analyse der Ausgangslage im ÖST Acker In diesem Kapitel erfolgt eine Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von Ackerflächen und darauf aufbauend eine Bestimmung der Ausgangslage im ÖST Ackerflächen Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von Ackerflächen insgesamt und der Ausgangslage im ÖST Acker Ackerflächen nehmen rund 70 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche und damit ein Drittel der Gesamtfläche der Bundesrepublik ein. Die landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt zeigt eine leicht abnehmende Tendenz, wobei in den Jahren der Anteil der Dauerkulturen konstant geblieben ist, während der Anteil des Dauergrünlandes leicht zurückging und der Anteil des Ackerlandes leicht anstieg. Von den im dargestellten Mengengerüst unterstellten 11,7 Mio. ha Ackerland wurden bereits ca ha bei den ÖST Moore und Auen berücksichtigt, so dass für den ÖST Acker ca. 11,4 Mio. ha in Betracht genommen werden, wovon Strukturelemente ca. 0,6 Mio. ha einnehmen. Viele Arten des Offenlandes haben sich erst infolge der landwirtschaftlichen Nutzung in Mitteleuropa verbreitet. Die Flora und Fauna der traditionellen Agrarlandschaft einschließlich zahlreicher gefährdeter Arten lässt sich nur durch naturschutzkonforme Bewirtschaftung des Offenlandes erhalten (Hampicke et al. 2005). Der Rückgang einiger gefährdeter Arten in den letzten Jahrzehnten ist auf den Verlust von offenen Flächen zurückzuführen (Krawcynski und Wagner 2008). Auf der anderen Seite haben die Intensivierung und Mechanisierung der Landwirtschaft einen wesentlichen Anteil am Verlust der Biodiversität und weist zudem eine Reihe weiterer negativer Umweltauswirkungen auf, wobei insbesondere die Belastung von Gewässern und anderen Lebensräumen durch Dünge- und Pflanzenschutzmittel hervorzuheben ist (Holm- Müller und Doyle 2009, SRU 2008). Die Nutzung der Ackerflächen ist gekennzeichnet durch Dominanz von Getreide (55 % Anteil an LF in 2007) und dem Vorherrschen einiger weniger Kulturen, bei den Getreidearten vor allem Weizen und Gerste, bei den Ölsaaten Raps (BMELV 2008b, Osterburg et al. 2009, vgl. 45

52 Tabelle 40 und Abbildung 3, Anhang). 16 Zudem ist auch die Flächenstilllegung rückläufig (Osterburg et al. 2009). Obwohl ursprünglich kein Instrument des Naturschutzes, hat die Flächenstilllegung in der Vergangenheit bei aller Kritik an der mangelnden Effizienz eine positive Wirkung auf die Biodiversität von Agrarlandschaften gehabt (NABU 2008). Tabelle 25: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Acker (Quelle: Eigene Darstellung) Gesamtfläche Acker* Davon Nutzungsarten: 11,4 Mio. ha Konventioneller Acker Strukturelemente * eigene Annahmen n. versch. Quellen 10,8 Mio. ha ha Analyse der Ausgangslage im ÖST Wälder Im Folgenden wird die Flächenausstattung und der Erhaltungszustand von FFH- Lebensraumtypen der Wälder, weiterer nicht-naturnah genutzter Waldflächen analysiert und auf dieser Basis dann die Ausganglage im ÖST Wald für die weiteren Berechnungen analysiert Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes von FFH- Lebensraumtypen der Wälder Nach der zweiten Bundeswaldinventur umfasst die Waldfläche in Deutschland 11,076 Mio. ha (BMELV 2009a). Alle Waldökosysteme sind mehr oder weniger stark anthropogen überformt. Die heutige Zusammensetzung der Waldgesellschaften ist das Resultat einer Übernutzung im Mittelalter und der frühen Neuzeit und einer mit Ausklang des 18. Jahrhunderts einsetzenden anschließenden Wiederaufforstung. Unter Verwendung standortfremder Baumarten, insbesondere durch die großflächige Begründung schnell wachsender Nadelgehölzbestände in Reinbeständen aus Kiefer (Pinus sylvestris) im Tiefland und Fichte (Picea abies) in den Mittelgebirgslagen, hat sich eine erhebliche Verschiebung der Baumartenzusammensetzung zu Lasten der ursprünglich dominierenden Laubmischbestände mit Buche als beherrschender Baumart im westlichen Mitteleuropa ergeben. Auch nicht heimische Arten wie Roteiche und Douglasie finden bereits seit vielen Jahrzehnten in der Forstwirtschaft Verwendung und sind an vielen Standorten etabliert (Zerbe 2009). Mit ca. 1,74 Mio. ha (einschließlich Auwälder und Moorwälder) nehmen Flächen, die als LRT nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie erfasst sind, einen Anteil von rund 16 % der Waldflächen ein. Daran haben die Buchenwald-LRT mit rund 1,3 Mio. ha einen Anteil von fast 80 %. Wälder der alpinen Region befinden sich in einem guten Erhaltungszustand und die 16 Der Anteil des Getreideanbaus ist rückläufig, während in den letzten Jahren ein starker Anstieg bei den Handelsgewächsen zu verzeichnen ist, der überwiegend auf den vermehrten Rapsanbau infolge der Nachfrage nach Biokraftstoffen zurückzuführen ist. Der Anteil des Ackerfutterbaus zeigt ebenfalls eine steigende Tendenz, trotz rückläufiger Zahlen bei der Rinderhaltung. Dies ist hauptsächlich auf die Verwendung von Mais in Biogasanlagen zurückzuführen. 46

53 vorhandenen Flächen sind ausreichend. Ein abnehmender Trend ist in dieser Region bei keinem LRT gegeben. In der atlantischen Region besteht Entwicklungsbedarf bei den Buchenwäldern. Ein zusätzlicher Flächenbedarf besteht bei den Hainsimsen-Buchenwäldern. Für die Orchideen- Kalk-Buchenwälder besteht aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes ein Bedarf an Maßnahmen zu Verbesserung des Erhaltungszustandes. Gleiches gilt auch für die Labkraut- Eichen-Hainbuchenwälder sowie die Flechten-Kiefernwälder. Für die Sternmieren-Eichen- Hainbuchenwälder und die alten bodensauren Eichenwälder, die ungünstige Erhaltungszustände aufweisen, besteht ebenfalls ein Verbesserungsbedarf der Maßnahmen. Da diese LRT einen abnehmenden Trend aufweisen, ist hier auch ein Flächenzuwachs erwünscht. Tabelle 26: Flächenausstattung und Erhaltungszustand der LRT des ÖST Wälder in den bioklimatischen Regionen in Deutschland (Quelle: Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH- Richtlinie) LRT Deutschland insg. Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region Nr. Name Fläche in Fläche Ez km 2 in km 2 Ez Fläche in km 2 Ez Fläche in km Hainsimsen-Buchenwald 6.160,85 250,69 U 5.902,16 G 8,00 G 9120 Atlant., saurer Buchenwald 8,40 6,50? 1,90 U Waldmeister-Buchenwald 7.421,42 213,10 U 6.608,32 G 600,00 G 9140 Subalpiner Buchenwald 17,04 0 8,04 G 9,00 G 9150 Orchideen-Kalk-Buchenwald 334,44 0,65 S 323,29 G 10,50 G 9160 Sternmieren-Eich.-Hainbuchenwald 528,71 235,31 U 293,40 U Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 685,43 20,56 S 664,87 U Schlucht- und Hangmischwälder 222, ,69 G 12,00 G 9190 Alte bodensaure Eichenwälder 285,48 139,93 U 145,55 U 0 91G0 Traubeneichen- Hainbuchenwald 0,74 0 0,74 S 0 91T0 Flechten-Kiefernwälder 4,32 0,06 S 4,26 S 0 91U0 Steppen-Kiefernwälder 2,77 0 2,77 U Mont. - alp. bodens. Fichtenwälder 496, ,00 S 50,00 G 9420 Alp. Lärchen- od. Arvenwald 13, ,00 G Summe ,29 866, ,99 702,50 Erhaltungszustand (Ez.): rot (S) = ungünstig schlecht, gelb (U) = ungünstig unzureichend, grün (G) = gut, grau (?) = unbekannt. In der kontinentalen Region besteht der größte Handlungsbedarf. Zusätzliche Flächen werden für Hainsimsen-Buchenwälder, Labkraut-Eichen- und Traubeneichen-Hainbuchenwälder, Flechten-Kiefernwälder sowie für montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder benötigt. Darüber hinaus kann bei den Steppen-Kiefernwäldern und den Sternmieren- Eichen-Hainbuchenwäldern ebenfalls Bedarf an Flächenzuwachs vermutet werden, da diese LRT einen ungünstigen Erhaltungszustand bei abnehmendem Trend aufweisen. Tabelle 28 stellt die Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT der Wälder in Deutschland in den biogeografischen Regionen dar. 47

54 Tabelle 27: Differenz zwischen aktueller Fläche und günstiger Fläche der LRT der Wälder in Deutschland in den biogeografischen Regionen (Quelle: Nationaler Bericht 2007 nach Art. 17 FFH-Richtlinie) LRT Atlantische Region Kontinentale Region Alpine Region 9110 Hainsimsen-Buchenwald x 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald x 150 x 91G0 Traubeneichen-Hainbuchenwälder x 10 x 91T0 Flechten-Kiefernwälder x 100 x 9410 mont.-alp. bodens. Fichtenwälder x 5 x X=kein Flächendefizit feststellbar Analyse der Flächenausstattung und des Erhaltungszustandes weiterer Waldflächen und der Ausgangslage im ÖST Wald Die Wälder werden überwiegend von vier Hauptbaumarten (Fichte, Kiefer, Buche und Eiche) geprägt. Nach der letzten vorliegenden Waldzustandserhebung des Jahres 2008 (BMELV 2009a) beträgt der Anteil der Nadelbaumarten an der Waldfläche insgesamt 57 %, davon Fichte (Picea abies) 28 %, Kiefer (Pinus sylvestris) 23 % und andere 6 %. Der Anteil der Laubbaumarten beträgt insgesamt 41 %, davon Buche (Fagus sylvatica) 15 %, Eiche (Quercus robur, Quercus petraea) 10 %, andere 16 %. Einige seltenere Baumarten haben regional besonderes Gewicht, wie z.b. die Weißtanne im Schwarzwald und in den Alpen. Die Zusammensetzung der Wälder ist regional unterschiedlich, es lassen sich großräumige Waldzonen unterscheiden. Norddeutschland (vor allem die östlichen Bundesländer) ist kiefernreich (Brandenburg/Berlin 73 %, Sachsen-Anhalt 46,6 %, Mecklenburg-Vorpommern 39,5 % und Niedersachsen/HH/HB 30,2 %, aber in Schleswig-Holstein 60,9 % Laubbaumanteil). Die Mittelgebirge weisen einen hohen Laubbaumanteil auf (Saarland 71,5 %, Rheinland-Pfalz 57,2 %, Hessen 55,6 %, NRW 51,7 %). In Süddeutschland herrschen Fichten vor (Bayern 44,6 %, Thüringen 42,3 %, Baden-Württemberg 37,7 % Sachsen 35,3 %) (BMELV 2009a). Die Altersklassenstruktur zeigt, dass die Wälder in Deutschland relativ jung sind (vgl. Abb. 4, Anhang). Mehr als die Hälfte weisen eine Alterszusammensetzung von Jahren auf (21 % Jahre, 17 % Jahre, 15 % Jahre). Ab der fünften Altersklasse nehmen die Flächenanteile stark ab, da die Bäume hiebsreif sind und genutzt werden (BMELV 2009a). Älter als 160 Jahre sind lediglich 2,3 % der Wälder, obwohl Buchen natürlicherweise Jahre, Fichten bis 600 Jahre alt werden können (Güthler et al. 2005). Der Wald besteht zu rund 99 % aus Hochwald, wobei der zum Hochwald zählende Plenterwald einen Anteil von 0,3 % an der Waldfläche hat. Mittel- und Niederwaldnutzung nehmen ca. 0,7 % der Waldfläche ein. Vorherrschend sind Lichtbaumarten wie die Eiche 48

55 sowie andere Laubbäume niedriger Lebensdauer, wie z. B. Birke und Erle (BMELV 2009a). Die Länge der Waldaußenränder beträgt insgesamt km. Davon grenzen km an Acker und km an Wiesen und Weiden (BMELV 2009a). In der zweiten Bundeswaldinventur wurden die Totholzvorräte erstmalig ermittelt. Dabei wurde zwischen fünf Kategorien von Totholz unterschieden: liegendes Totholz, stehendes Totholz (ganze Bäume), stehendes Totholz (Bruchstücke), Wurzelstöcke und Abfuhrreste (vgl. Abbildung 2, Anhang). Sie sind mit 11,5 m 3 /ha vergleichsweise hoch. 17 Das ist möglicherweise auch auf Sturmschäden in den 1990er Jahren zurückzuführen (BMELV 2009a). Besonders große Totholzvorräte gibt es in den südlichen Bundesländern (Baden- Württemberg, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern). Die Vorräte verteilen sich unterschiedlich nach Waldeigentumsarten (vgl. Tabelle 41, Anhang). Am geringsten sind die Vorräte demnach im Privatwald (8,4 m 3 /ha), an zweiter Stelle folgt jedoch bereits der Staatswald des Bundes (8,7 m 3 /ha). Mit 15,5 m 3 /ha am höchsten sind die Vorräte im Staatswald der Länder, gefolgt vom Körperschaftswald (13,7 m 3 /ha) (BMELV 2009a, aid 2007, Reif et. al. 2005, s.o.). In Deutschland gibt es zurzeit (Stand: ) laut Datenbank Naturwaldreservate der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung 719 Naturwaldreservate mit insgesamt ha (BLE 2009). Dies entspricht ca. 0,3 % der Waldfläche. Die Ausstattung mit Naturwaldreservaten ist sehr unterschiedlich in den Bundesländern. In Bayern und Baden- Württemberg gibt es mit annähernd bzw ha absolut die meisten Flächen, gefolgt von Niedersachsen mit ca ha (ebd.). Neben Naturwaldreservaten gibt es aber auch weitere nutzungsfreie Wälder in Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Natura 2000 Gebiete), deren Flächenumfang nur teilweise bekannt ist und bei den Buchenwäldern ca ha oder knapp 0,5 % der Waldfläche beträgt (Knapp et. al. 2008). Tabelle 28: Übersicht Mengengerüst Ausgangslage ÖST Wald (Quelle: Eigene Darstellung, Nationaler Bericht 2007/Art. 17 FFH-Richtlinie) Fläche FFH-LRT Wald FFH-LRT: 1, ha 9110 Hainsimsen-Buchenwald Atlant. saurer Buchenwald Waldmeister-Buchenwald Subalp. Buchenwald m. Ahorn Orchideen-Kalk-Buchenwald Sternmieren-Eichen- Hainbuchenwald Zitat aus dem Bericht zur zweiten Bundeswaldinventur (BMELV 2009): Im deutschen Wald liegt mit 11,5 m 3 /ha wesentlich mehr Totholz, als bisher geschätzt wurde Zum Vergleich: Das zweite schweizerische Landesforstinventar ( ) weist einen Totholzvorrat von 11,9 m 3 /ha aus, die österreichische Waldinventur einen von 6,1 m 3 /ha. 49

56 G0 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald Schlucht- und Hangmischwälder Alte bodensaure Eichenwälder Hainbuchen- Traubeneichenwälder 74 91T0 Flechten-Kiefernwälder U0 Steppen-Kiefernwälder Mont. - alp. bodens. Fichtenwälder Alp. Lärchen- od. Arvenwald Gesamt-Waldfläche Davon Nutzungsarten: bzw. relevante Angaben zum Status Quo FFH-LRT Wald (siehe oben) Standortgemäße Nutzwälder 11,1 Mio. ha** 1,6 Mio 2,1 Mio. Besondere Waldformen* Naturwaldzellen Nutzungsfreie Buchenwälder Altbestände (> 160 Jahre) Standortfremde Wälder Mittlerer Totholzvorrat Länge der Waldaußenränder 11,5 m 3 je ha km * Hute-, Mittel- und Niederwälder ** ca ha der Moor- und Auenwälder werden bei den ÖST Moor und Auen berücksichtigt und hier nicht aufgeführt. Die Ergebnisse der zweiten Bundeswaldinventur fassen Reif et al. (2005, S ) aus naturschutzfachlicher Sicht wie folgt zusammen: Positive Trends: In der Zeit zwischen 1987 und 2002 Zunahme des Anteils standortheimischer Laubbaumarten, insbesondere von Buchen (+1,9 %) und anderen Laubbaumarten (+2,2 %), Rückgang der Anteile standortfremder Nadelbaumarten (Fichte -3.3 %, Kiefer -1,9 %) Ansteigen der Holzvorräte auf durchschnittlich 317 m 3 /ha bzw. (unter Einbeziehung des Nebenbestandes) auf 320 m³/ha Relativ hohe Totholzvorräte (11,5 m 3 /ha = 3,6 % des gesamten Holzvorrats) Defizite: Hoher Anteil standortfremder Baumarten : Vorherrschen von Fichten (28,2 %) und Kiefern (23,3 %) 50

57 Schichtigkeit: Einschichtig aufgebaute Wälder nehmen mit 46 % fast die Hälfte der Waldfläche ein, zweischichtige Bestände sind mit 45 % vertreten, nur 9 % der Wälder sind mehrschichtig 64 % der deutschen Wälder sind nicht naturnah 18 Kaum mehr als 2 % der Waldbestände sind als naturschutzfachlich wertvolle strukturreiche Altwälder von über 160 Jahren einzustufen Zwischen den verschiedenen Waldeigentumsarten bestehen dabei deutliche Unterschiede. So ist im Privatwald der Anteil standortfremder Nadelbaumarten etwas erhöht (63,1 % gegenüber 59,5 % im öffentlichen Wald), die Totholzvorräte sind im Privatwald mit 8,4 m 3 deutlich geringer als im Durchschnitt (ebd.). Von den insgesamt 1,74 Mio. FFH-LRT der Wälder sind bereits ca ha bei den ÖST Moore und Auen berücksichtigt, so dass im ÖST Wald nur noch 1,62 Mio. ha näher in Betracht genommen werden (siehe Tabelle 28). 4 Das Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität Für ein Biodiversitätsszenario werden geeignete Maßnahmen hinsichtlich Flächenanspruch und Qualität der Maßnahmen auf den Flächen definiert, welche aus den Zielsetzungen der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS) abgeleitet und zusammengestellt werden, wobei ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung bis 2020 vorgesehen ist. Wo immer möglich, werden daher quantifizierte oder quantifizierbare Aussagen der NBS in das Maßnahmenprogramm zur Optimierung des Biodiversitätsschutzes übernommen. Explizit wird dabei als Zielsetzung die Realisierung eines guten Zustandes innerhalb der gesamten FFH-Kulisse vorausgesetzt. Das Biodiversitätsszenario zeigt somit, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen guten Zustand der gesamten FFH-Kulisse sowie darüber hinausgehend des Wirtschaftsgrünlandes und der Moorstandorte zu erreichen. Die Umsetzung umfasst Maßnahmen sowohl innerhalb von Schutzgebieten als auch auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. 4.1 Unterteilung der Maßnahmen und Vorgehensweise bei der Festlegung des Maßnahmenumfangs Die für die Erhaltung der Biodiversität erforderlichen Maßnahmen werden unterteilt in vier Kategorien: Erhaltung geschützter Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Aufwertung naturnaher Lebensräume Neuentwicklung, Flächenumwandlung 18 Das Kriterium für diese Einstufung ist die Baumartenzusammensetzung der Hauptbestockung (Reif et al. 2005). 51

58 Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen In den nachfolgenden Abschnitten werden die Maßnahmen jeweils den ÖST zugeordnet und beschrieben. Hierfür erfolgt zunächst eine generalisierte Beschreibung der Maßnahmenkategorien Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Unter diesem Punkt werden alle kontinuierlich oder periodisch anzuwendenden Maßnahmen zusammengefasst, die ohne Eingriffe in standörtliche Veränderungen, allein über die Beibehaltung oder Anpassung der Nutzung resp. Pflege die Qualität der Lebensräume sichern oder verbessern können. Neben der aktiven Erhaltung kann dies auch die Erhaltung und Aufwertung durch Verzicht auf Eingriffe (insbesondere in Wäldern) sein. Die Erhaltung bestehender naturnaher Lebensräume der zurzeit vorliegenden Qualität durch Pflege und angepasste Nutzung (qualitative Sicherung), kann aber nicht als generell gewährleistet angesehen werden. Zwar ergibt sich aus den o. g. Rechtsnormen eine Verpflichtung zur Erhaltung auch in qualitativer Hinsicht, die Bereitstellung der Finanzmittel für die dafür erforderlichen Maßnahmen ist allerdings nicht rechtlich bindend geregelt und kann daher bis 2020 keineswegs als gesichert gelten. Prinzipiell könnte zwar der notwendige Nutzungsverzicht in einigen Fällen durch ordnungsrechtliche Regelungen durchgesetzt werden. Inwieweit dabei aber Entschädigungsansprüche der Eigentümer und Nutzer entstehen würden, bedarf der konkreten rechtlichen Klärung im Einzelfall, da die FFH- Richtlinie nicht flächendeckend mit ordnungsrechtlichen Ansätzen umgesetzt wird. Solche Maßnahmen werden in der Darstellung für die einzelnen Ökosystemtypen (ÖST) jeweils mit einer 0 gekennzeichnet. Bei der Kostenschätzung werden diese Maßnahmen mit Kostenansätzen für eine eventuell notwendige Entschädigung für den Nutzungsverzicht berücksichtigt. Für die Abschätzung der erforderlichen Maßnahmen zur qualitativen Erhaltung naturnaher Lebensräume liefert der nationale Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie nur bedingt verwertbare Aussagen, weil keine Hinweise auf erforderliche Maßnahmen gegeben werden (Balzer et al. 2008). Aus den Angaben zum Erhaltungszustand, zu Entwicklungstrends, Gefährdungsursachen und Zielsetzung sowie den Verbreitungskarten der Lebensräume lassen sich zwar Hinweise auf naturschutzfachlich anzuratende Maßnahmen und das Entwicklungspotenzial für die LRT ableiten, allerdings sind diese nicht eindeutig quantifizierbar. In Hinblick auf den Klimawandel und andere Faktoren ist es zwar fraglich, ob auf mittlere Sicht ein konservierender Ansatz für jeden LRT in jedem Fall zielführend ist, dennoch orientiert sich das Mengengerüst am Status Quo im Sinne des Verschlechterungsverbots der FFH-Richtlinie auch in qualitativer Hinsicht. 52

59 4.1.2 Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume Unter diesen Punkt fallen restitutierende Initial-Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes (z.b. Entbuschung) und die Wiederherstellung beeinträchtigter Lebensräume durch einmalige Eingriffe. In erster Linie werden in dieser Studie Maßnahmen, die die standörtlichen Verhältnisse (Feuchte, Trophie) wieder einem als natürlich eingeschätzten Zustand nahebringen, in diese Rubrik eingeordnet. Die Übergänge zwischen den Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung geschützter Lebensräume sind fließend und oftmals nicht eindeutig voneinander abzugrenzen. Der Begriff Erhaltungszustand der FFH-Richtlinie beinhaltet die Gesamtheit der Einwirkungen, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten auswirken können. Der "Erhaltungszustand" eines natürlichen Lebensraums wird als "günstig" erachtet, wenn sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet einnimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich weiterbestehen werden und der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten günstig ist. (FFH-Richtlinie Art. 1 Buchstabe e). Für den langfristigen Fortbestand der LRT ist demnach ein günstiger Erhaltungszustand erforderlich. Erhaltungsmaßnahmen im Sinne der FFH-Richtlinie beinhalten Maßnahmen, die eine Verbesserung des Erhaltungszustandes zum Ziel haben. Diese können auch einen Zuwachs an Flächen des jeweiligen Biotoptyps beinhalten. Aus Gründen der besseren Bilanzierbarkeit ist ein Zuwachs an Flächen in der folgenden Maßnahmenkategorie beschrieben Neuentwicklung, Flächenumwandlung Mit einer Neuentwicklung naturnaher Lebensräume ist häufig eine Änderung der Landnutzung (Flächenumwandlung) verbunden. Einen Hinweis auf zusätzlichen Flächenbedarf für bestimmte LRT liefert die Differenz zwischen vorhandener und günstiger Flächenausdehnung im Rahmen des nationalen Berichtes nach Art. 17 FFH-Richtlinie. Aufgrund unklarer Vorgaben in Bezug auf diese Flächenkategorie kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Angaben tatsächlich einen aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Entwicklungsbedarf widerspiegeln. Daher werden zusätzlich Angaben aus der Fachliteratur und soweit möglich aus der NBS herangezogen Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Ergänzend zu den unmittelbar an den geschützten LRT orientierten Maßnahmen werden Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher 53

60 Flächen vorgesehen, da eine Fokussierung auf Schutzgebiete und naturschutzfachlich besonders wertvolle Lebensräume nicht als ausreichend angesehen wird (BMU 2007). Diese Maßnahmen erfüllen eine doppelte Funktion: Zum einen werden auf diese Weise bestehende Beeinträchtigungen der geschützten Lebensräume und Arten, etwa durch Nährstoffeinträge aus der Luft und in die Gewässer, vermindert, zum anderen wird die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft wie etwa Pflanzengesellschaften der Ackerbegleitflora, typische Arten der Agrarlandschaft und typische Arten der naturnahen Wirtschaftswälder gefördert. In der Regel sind diese Maßnahmen mit eindeutig quantifizierbaren und generalisierbaren Einschränkungen für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung verbunden. Eine vielfältige Flora und Fauna in der Agrarlandschaft kann zwar, beispielsweise durch eine nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit oder durch dämpfende Wirkung auf die Schädlingsentwicklung in landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund der Förderung von Antagonisten, langfristig auch positive Rückwirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion haben. Die positiven Wirkungen können aber in der Regel nicht eindeutig vorhergesagt und auch für den konkreten Einzelfall kaum quantifiziert werden. Für den Forstbereich gilt dies ebenso. 4.2 Festlegung des Maßnahmenumfangs zur Erreichung der Ziele der NBS bis 2020 Die Ableitung eines geeignet erscheinenden Maßnahmengerüstes, mit dem die weiter oben im Detail erläuterten und interpretierten Zielsetzungen der NBS erreicht werden können, wurde auf sechs Ökosystem- bzw. Landnutzungstypen projiziert, um sie für die ökonomische Bewertung und Nutzenabschätzung konkret greifbar zu machen. Die Umsetzung in flächenbezogene Hektar-Angaben mit Bezug zu bestimmten Lebensraumtypen (LRT) oder Nutzflächen-Kategorien innerhalb der sechs Ökosystemtypen (ÖST) wird im Folgenden im Detail erläutert. Die Zuordnung nach ÖST erfolgte auch mit Blick auf die Anwendung einer später auf dieser Grundlage durchgeführten Zahlungsbereitschaftsanalyse für die Umsetzung von Teilen des fachlich für nötig erachteten Maßnahmen-Portfolios bzw. des gesamten Maßnahmen-Programms. 19 Eine Differenzierung nach LRT bzw. Nutzflächen-Kategorien innerhalb der ÖST ist wiederum wichtig als Grundlage der ökonomischen Abschätzung der entstehenden Kosten, da nur über die Differenz-Bildung auf dieser Ebene die Nettofläche des induzierten Nutzungswandels 19 Das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität diente als Grundlage für eine Nutzen-Kosten- Abschätzung von naturschutzbezogenen Anpassungsstrategien in Deutschland (siehe Wüstemann et al. 2012). Um eine ökonomische Bewertung der Nutzendimension in diesem Zusammenhang zu realisieren, wurde u.a. eine Zahlungsbereitschaftsanalyse zum Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). 54

61 erfasst werden kann. Über die Netto-Änderung der Flächenanteile unterschiedlicher Nutzungen können letztlich erst plausible Kostenschätzungen angestellt werden. Mit der in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Festlegung eines Mengengerüstes zur Umsetzung der Zielsetzungen der NBS wird die detaillierte Ausgestaltung des Szenarios zum Schutz der Biodiversität unter Status-Quo-Bedingungen hergeleitet. Zum Verständnis werden innerhalb der Kapitel die aus der NBS entnommenen oder abgeleiteten Zielsetzungen, in Kästen hervorgehoben dargestellt. Wegen der Verteilung von Nutzflächen- Kategorien über die Grenzen der ÖST hinweg Grünland, Wald und Acker finden sich sowohl in Auen, auf Mooren und auf Trockenstandorten sind diese jeweils auch dort mit Flächenanteilen aufgeführt. Die Anteile der Nutzflächen-Kategorien an der Gesamtfläche der ÖST sind dabei unterschiedlichen Quellen entnommen, die in den vorangehenden Kapiteln erläutert werden Moore Im Folgenden wird zuerst eine Gesamtübersicht des hergeleiteten Maßnahmenprogramms, gegliedert nach den vier Maßnahmentypen, im ÖST Moore präsentiert und anschließend im Einzelnen erläutert. Tabelle 29: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Moore (Quelle: Eigene Darstellung) Maßn. Art der Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % M 0 LRT 7110, 7140, 7150, 7210, 7230 Naturnahe Entwicklung LRT 91D ,1 M 1 LRT 7120, 4010 Renaturierung* ,7 M 2 Grünland Anheben der Wasserstände** Forst M 3 Acker Nutzungsumwandlung ,0 * ha beeinträchtigter Moorkörper lt. FFH-Bericht sowie ein Teil der Torfabbauflächen (ca. 4 % = ha). **Maßnahmen, die die angepasste Nutzung betreffen, sind beim Grünland-Programm berücksichtigt. 12, Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume (qualitativ) durch Pflege und angepasste Nutzung M 0 Zulassen und Fördern der natürlichen Entwicklung auf allen intakten Moorflächen und naturnahen Moorwäldern auf 5,1 % der Moorfläche ( ha) In diese Maßnahme werden die intakten Hochmoore, die Übergangs- und Schwingmoore und die Torfmoorschlenken, die naturnahen Niedermoore (Sümpfe und Röhrichte sowie kalkreiche Niedermoore) und die Moorwälder einbezogen. Es wird davon ausgegangen, 55

62 dass hier keine Pflege erforderlich ist und diese Flächen weitgehend einer natürlichen Entwicklung überlassen werden können. Die Maßnahmen beschränken sich daher auf die Abwehr möglicher Beeinträchtigungen bzw. Minderung bestehender Beeinträchtigungen. Für die Erhaltung kalkreicher Niedermoore (LRT 7230) ist allerdings eine Nutzung in Form einer extensiven Beweidung oder Mahd erforderlich (Balzer und Stratmann 2006). In bestehenden Moorwäldern sollten forstwirtschaftliche Maßnahmen unterbleiben. Der Wasserstand sollte so erhalten bzw. angehoben werden, dass eine Torfbildung weiter stattfinden kann (größtmöglicher Wasserrückhalt) Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume (qualitativ) M 1 Renaturierung zum Beispiel durch Anstau der Entwässerungsgräben und Pflege von Feuchtheiden in Mooren, z.b. durch Beweidung mit Schafen auf rund 4 % der Moorfläche ( ha) Die Maßnahme betrifft in erster Linie durch Entwässerung beeinträchtigte bzw. degenerierte Hochmoore: Die noch vorhandene Fläche an intakten Hochmooren ist nicht ausreichend, um langfristig diesen LRT zu erhalten. Die Differenz zwischen der aktuellen Fläche und der günstigen Fläche beträgt 456 ha (401 ha in der atlantischen Region, 55 ha in der kontinentalen Region). 20 Es ist prinzipiell möglich, aus regenerierungsfähigen Hochmooren wieder wachsende Hochmoore zu entwickeln, wenn vorhandene Störungen beseitigt werden und wenn die mesoklimatische Wasserbilanz ausreichend positiv ist (Succow 1998). Dieser Prozess kann allerdings Jahrhunderte in Anspruch nehmen und sollte durch Renaturierungsmaßnahmen unterstützt bzw. beschleunigt werden (Wiedervernässung der Regenmoorkalotten durch Grabenverfüllung bzw. Bretterstaue). Entkusseln ist nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll, häufig ist eine Bewaldungsphase für die Regeneration unvermeidlich. Eine Beweidung mit Moorschnucken kann ebenfalls sinnvoll sein. In klimatischen Grenzregionen ist eine Unterstützung durch verdunstungsmindernde Effekte in der Umgebung erforderlich (Windschutz, Strahlungsschutz durch Moorumgebungswälder an der Ost- und Westseite, oder von Niedermoor- oder Wasserflächengürtel umgeben) (Succow 1998). Aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes sollten auf allen regenerierungsfähigen Hochmooren (LRT 7120) Maßnahmen zur Aufwertung der Flächen erfolgen. Welche Maßnahmen dafür im Einzelnen sinnvoll wären, kann nur durch gebietsbezogene Planung ermittelt werden. Feuchtheiden (LRT 4010) als Bestandteil vieler nicht mehr intakter Hochmoorkomplexe werden in diese Maßnahmen einbezogen. Bei Feuchtheiden handelt es sich meist um halbnatürliche Sukzessionsstadien nach Moorentwässerung bzw. Ersatzgesellschaften von Wäldern (Jeschke und Reichhoff 1998). Diese Lebensräume reagieren äußerst empfindlich auf Nährstoffzufuhr und Wasserentzug. Daher ist für ihre Erhaltung die Sicherung eines

63 ausreichenden Grundwasserstandes erforderlich. Falls eine Beweidung dieser Flächen nicht möglich ist, kann eine Gehölzentfernung von Zeit zu Zeit erforderlich sein. Neben den ha Feuchtheiden und regenerierungsfähiger Moore werden weitere ha ehemaliger Torfabbauflächen mit hohem Regenerierungspotential in die Maßnahme eingeschlossen. M 2 Anheben der Wasserstände auf 20 % der als Wiesen und Weiden genutzten Moore ( ha) und 10 % der forstlich genutzten Moore ( ha), also auf 12,7 % der Gesamtmoorfläche Diese Maßnahme betrifft in erster Linie entwässerte Niedermoore bzw. Grünland- und Forstflächen auf Niedermoorstandorten, aber auch bewaldete entwässerte Hochmoorstandorte. Die landwirtschaftliche Nutzung auf vielen entwässerten Niedermoorstandorten ist nicht nachhaltig. Bei Wiedervernässung und Extensivierung der Nutzung kann sich allmählich das Artenspektrum erweitern und vermehrt perennierende Kräuter, u. a. der Feuchtwiesenarten, in Erscheinung treten. Beim ÖST Moore wird nur die Vernässung der Bestände in Ansatz gebracht, während die dadurch induzierte Extensivierung der Nutzung bzw. die Nutzungsaufgabe beim Grünland und den Forsten sich in komplementären Maßnahmen niederschlägt, die bei den ÖST Wälder und Grünland aufgeführt werden Neuentwicklung, Flächenumwandlung M 3 Aufgabe jeglicher ackerbaulicher Nutzung auf Moorstandorten und Etablierung angepasster Nutzungen auf 11 % der Moorfläche ( ha) Um dem Grünlandschwund zu begegnen, sollen ca. 1,5 % der bestehenden Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden (ca ha). Der Schwerpunkt soll dabei auf Standorten liegen, auf denen Ackernutzung als besonders abträglich anzusehen ist. Deshalb wird diese Maßnahme auf allen ackerbaulich genutzten Moorböden umgesetzt ( ha). Ergänzend werden Äcker in Flussauen in Grünland umgewandelt ( ha; s ). Eine ackerbauliche Nutzung auf Moorstandorten ist als nicht nachhaltige Nutzung anzusehen, da diese Nutzung zu Humusverlusten führt und CO 2 emittiert wird. Dass diese Nutzung dennoch weiter stattfindet und sogar Grünlandumbruch auf Moorböden in den letzten Jahren vermehrt stattgefunden hat, kann als Vollzugsdefizit des Naturschutzes angesehen werden. So heißt es in 5 (4) BNatSchG (2002) zu den Grundsätzen der guten fachliche Praxis : Auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ist ein 57

64 Grünlandumbruch zu unterlassen. 21 Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis nach 17 (2) Zif. 7 Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG) gehört außerdem, dass der standorttypische Humusgehalt des Bodens erhalten wird, was bei der ackerbaulichen Nutzung von Moorstandorten nicht der Fall ist Auen Im Folgenden wird zuerst eine Gesamtübersicht des hergeleiteten Maßnahmenprogramms, gegliedert nach den vier Maßnahmentypen, im ÖST Auen präsentiert und anschließend im Einzelnen erläutert. Tabelle 30: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Auen (Quelle: Eigene Darstellung) Maßn. Art der Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % A 0 91E0, 91F0 Natürliche Entwicklung ,8 A Angepasste Nutzung ,8 A 2 Auengebiet Wiederherstellung der Dynamik ,0 A 3 Ackerflächen Umwandlung ca ,0 A E0 Neuentwicklung F , Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung A 0 Natürliche Entwicklung heutiger Auwälder auf rund 17 % der Gesamtfläche der rezenten Flussauen ( ha) In intakten Auen mit natürlicher Überflutungsdynamik ist keine Pflege zur Erhaltung der Auwälder erforderlich. Auenwälder mit gestörter Überflutungsdynamik verändern sich langsam zu anderen Wäldern. Für die Erhaltung dieser Lebensräume ist eine Wiederherstellung der Gewässerdynamik erforderlich (siehe Maßnahme A 2). Für die Umfrage zur Ermittlung der Zahlungsbereitschaft für den Biodiversitätsschutz wurde nicht zwischen Erlen-Eschen-Auwäldern (LRT 91 E0) und Hartholzauwäldern (LRT 91 F0) unterschieden. 22 Während bei den Erstgenannten überwiegend keine weiteren 21 Diese Formulierung ist auch in der Neufassung des BNatSchG (2009) enthalten. 22 Das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität diente als Grundlage für eine Nutzen-Kosten- Abschätzung von naturschutzbezogenen Anpassungsstrategien in Deutschland (siehe Wüstemann et al. 2012). Um eine ökonomische Bewertung der Nutzendimension in diesem Zusammenhang zu realisieren, wurde u.a. eine Zahlungsbereitschaftsanalyse zum Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). 58

65 Pflegemaßnahmen erforderlich sind, besteht bei den Hartholz-Auwäldern oftmals eine Beeinträchtigung durch forstliche Nutzung, die eingestellt werden sollte (BMU, BfN 2009). Die unter Maßnahme A 4 neu entwickelten Feuchtwälder dieser beiden Typen (ca ha) sind dabei ebenfalls langfristig dieser Maßnahme zuzuordnen Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume A 1 Jährliche Mahd und Verzicht auf Düngung der artenreichen Auenwiesen auf rund 1 % der Gesamtfläche der rezenten Flussauen (4.000 ha) Da die vorhandenen Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen, ist davon auszugehen, dass bezüglich ihrer Nutzung erhebliche Defizite bestehen. Es ist daher erforderlich, durch besser angepasste Nutzungen den Erhaltungszustand der vorhandenen Flächen zu verbessern. Die unter Maßnahme A 4 zusätzlich zum Bestand neu entwickelten Brenndolden-Auwiesen (ca ha) sind ebenfalls in dieses dauerhafte Pflegeregime zu integrieren. Zur Erhaltung bzw. zur Wiederherstellung des LRT sind v. a. die natürlichen Überflutungsverhältnisse sicher zu stellen. Zur Pflege ist eine extensive Mahd (jährlich oder alle 2-3 Jahre) notwendig, wobei der Mahdtermin an die Vegetationsentwicklung angepasst sein muss. Eine Düngung der Flächen sollte in jedem Fall unterbleiben (BfN 2009) Neuentwicklung, Flächenumwandlung (quantitativ und qualitativ) A 2 Wiederherstellen der Überflutungsdynamik in ausgewählten Auengebieten (10 % der jetzigen rezenten Flussauen oder ha) Aus den Zielsetzungen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) kann für den ÖST Auen ein erheblicher Entwicklungsbedarf abgeleitet werden. Bis 2020 ist eine Vergrößerung der Rückhalteflächen an den Flüssen um mindestens 10 % vorgesehen, der Bereich der rezenten Auen ist um insgesamt 10 % zu vergrößern. Dazu ist der Rückbau bestehender Uferverbauung und Deiche erforderlich. Solche Maßnahmen können prinzipiell nur in dafür geeigneten Bereichen in Abstimmung mit den regionalen und lokalen Akteuren und unter Abwägung sonstiger Interessen durchgeführt werden. Das Potenzial für eine Redynamisierung von Auenbereichen ist räumlich aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten, dem vorhandenen Grad von Gewässerausbau und Ausdeichung sowie der bestehenden Flächennutzung (insbesondere Siedlungs- und Verkehrsflächen, aber auch intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen) in der Altaue sehr unterschiedlich verteilt und kann im Rahmen dieses Projektes nicht flächenscharf ermittelt werden

66 Flussabschnitte mit einem geringen Anteil der rezenten Aue an der morphologischen Aue, wie beispielsweise am Oberrhein, wo vielfach mehr als 90 % der ursprünglichen Überschwemmungsgebiete nicht mehr vorhanden sind, kommen dafür sicherlich kaum in Frage, während dort, wo die Verluste geringer sind, wie beispielsweise in Teilbereichen der Ems, an den Ostseezuflüssen Warnow, Peene, Trebel, Tollensee und Ucker und an der mittleren Elbe südlich der Havelmündung, eher geeignete Gebiete anzutreffen sind. Im letztgenannten Bereich befinden sich bereits Projekte zur Deichrückverlegung in der Umsetzung (BMU, BfN 2009). A 3 Umwandlung von Ackerflächen auf rezenten Flussauen zugunsten angepasster Nutzungen auf ca. 5 % der Auenfläche (bis ha) Um dem Grünlandschwund zu begegnen, sollen ca. 1,5 % der bestehenden Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden (ca ha). Der Schwerpunkt wird dabei auf die ackerbaulich genutzten Moorböden gesetzt (siehe Kapitel 4.2.1). Ergänzend sind ca ha der Äcker in Flussauen für diese Maßnahme vorgesehen. Eine Ackernutzung in Überschwemmungsgebieten ist aufgrund der Erosionsgefahr und des Nährstoffaustrages grundsätzlich problematisch. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt trifft allerdings zu diesem Punkt keine klaren Aussagen. Als Handlungsziele werden dort die Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung in erosionsgefährdeten Bereichen der Auen und die eingeschränkte Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im HQ100-Bereich bis 2015 genannt (BMU 2007). Die Umwandlung von Ackernutzung in andere Nutzungsformen wird jedoch nicht explizit erwähnt. Im vorgestellten Mengengerüst werden dennoch gemäß der oben genannten Zielsetzung, dass 1,5 % der gesamten Ackerfläche, insbesondere in Auen und auf Moorböden, in Grünland umzuwandeln sind, ca ha der Ackerflächen im ÖST Aue zusätzlich zu den ha im ÖST Moore (M 3) umgewandelt. Dies entspricht ca. 20 % der Ackerfläche in der Aue und 5 % der gesamten Auenfläche. Die Umwandlung kann durch eine angepasste Grünlandnutzung, durch Anlage von Auwäldern oder durch Sukzession realisiert werden. Im Biodiversitätsszenario wird sie als Umwandlung in Grünland und über die Anlage von Strukturelementen abgebildet. A 4 Neuentwicklung von artenreichen Auenwiesen und naturnahen Auwäldern im Umfang von 3 % der jetzigen Gesamtauenfläche ( ha) Die noch vorhandenen Flächen sind nicht ausreichend, um langfristig die LRT zu erhalten. Dem Mengengerüst liegt ein Zuwachs um 20 % bei den Auenwiesen (LRT 6440), um 10 % bei den Erlen-Eschen-Auwäldern (LRT 91 E0) und um 50 % bei den Hartholz-Auwäldern (LRT 91 F0) zugrunde. Dieser Zuwachs kann in den durch Wiederherstellung der Überflutungsdynamik neu entstehenden Auengebieten erfolgen und in den rezenten Auen durch Entwicklung geeigneter Grünlandflächen zu Auenwiesen, Aufforstung von Ackerflächen und Waldumbau mit standortgerechten Baumarten (s. u.). 60

67 Bei den Hartholz-Auwäldern besteht ein besonderer Entwicklungsbedarf. In weiten Teilen Mitteleuropas sind diese Auenwälder stark gefährdet. Zur Entwicklung und Wiederherstellung ist eine natürliche Überflutungsdynamik anzustreben. Eine dauerhafte Sicherung kann nur durch die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen erreicht werden (BMU, BfN 2009) Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Die nachhaltige Nutzung des Grünlandes und der Forstflächen in Auen wird beim ÖST Grünland (Kapitel 4.2.4) bzw. beim ÖST Wälder (Kapitel 4.2.6) berücksichtigt Trockenstandorte Eingangs dieses Kapitels wird zuerst eine Gesamtübersicht des hergeleiteten Maßnahmenprogramms, gegliedert nach den vier Maßnahmentypen, im ÖST Trockenstandorte dargestellt und anschließend im Einzelnen erläutert. Nicht enthalten in der obigen Auflistung von durchzuführenden Maßnahmen sind die Flächen der LRT 4060 (Alpine u. boreale Heiden), 6110 (Lückige basische oder Kalk-Pionierrasen) und 6130 (Schwermetallrasen) mit einem Umfang von ha, weil deren Bestände ohne weitere Eingriffe oder Maßnahmen im Bestand als gesichert angesehen werden können. Tabelle 31: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Trockenstandorte (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. Art der Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächen-anteil am Ökosystem-typ in % T , 6230, 6240 Jährl. Mahd/ext. Beweidung ,1 T , 2320, (2330), 4030, 5130, (6120), 6150, 6170 T , 2320, 4030, T 4 über alle LRT, nach Bedarf Periodische Mahd/Beweidung (alle 3-5 Jahre) Spezielle Pflegemaßnahmen wie Plaggen, Brennen Einmalige Maßnahmen wie Entbuschung, Aushagerung 25 einmalig* (= jährl.) 62, , ,0 T 5 über alle LRT, nach Möglichkeit Neuentwicklung LRT ,9 * auf 100 % der Fläche der genannten LRT im Schnitt alle 40 Jahre entspricht 25 % im Betrachtungszeitraum von ca. zehn; ()= ein Teil der Flächen kann auch ohne Pflegemaßnahmen erhalten werden. 61

68 Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung T 1 Jährliche Mahd oder extensive Beweidung auf rund 30 % der Gesamtfläche ( ha) T 2 Alle 3-5 Jahre Mahd oder extensive Beweidung auf rund 60 % der Gesamtfläche ( ha) entspricht einer jährlich zu pflegenden Fläche von ca ha T 3 Periodische Pflegemaßnahmen in Heiden (z.b. Plaggen) auf rund 11 % der Gesamtfläche ( ha) Die Erhaltung der durch historische Nutzungsformen entstandenen Ökosysteme ist nur möglich bei Durchführung regelmäßiger Pflegenutzung (extensive Beweidung, Mahd), da sie sich sonst zu Buschflächen und später zu Wäldern entwickeln würden. Bei einem kleinen Teil der Flächen handelt es sich um primär baumfreie Ökosysteme, für die keine Pflegemaßnahmen, sondern nur gegebenenfalls Schutz vor Beeinträchtigung, etwa durch touristische Übernutzung, erforderlich sind. Einige Flächen erfordern besondere Pflegemaßnahmen (wie z. B. das Plaggen, d. h. die Entfernung der Vegetationsdecke und eines Teils des Oberbodens bei Heideflächen), die sehr aufwendig, aber nur in größeren zeitlichen Abständen erforderlich sind. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN 2009) sind folgende Maßnahmen für den Schutz der LRT erforderlich, welche mit in das Biodiversitätsszenario aufgenommen wurden 24 : Trockene Sandheiden (LRT 2310), Trockene Krähenbeeren-Sandheiden (LRT 2320): Pflege oder extensive Nutzung ist zwingend für ihre Erhaltung erforderlich. Möglich sind eine extensive Schafbeweidung, alternativ gelegentliches Brennen oder Plaggen (nur kleinflächig möglich). Eine Offenhaltung durch militärische Nutzung kann ausreichend sein Dünen mit offenen Grasflächen (LRT 2330): Bei extremen Standortbedingungen (Windeinfluss, sehr arme Sande) ist keine Pflege der offenen Binnendünen erforderlich. Bei nährstoffreicheren oder feinerdereichen Sanden sind eine extensive Schafbeweidung, alternativ gelegentliches Brennen oder Plaggen (nur kleinflächig möglich) erforderlich, um der Sukzession entgegenzuwirken Trockene Europäische Heiden (LRT 4030): Pflege durch extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen zum Austrag von Nährstoffen. Abschnittsweiser Plaggenhieb oder alternativ gelegentliches Brennen zur Verjüngung der Bestände. Die Gebüsche sollten teilweise entfernt werden. Eine Offenhaltung durch militärische Nutzung kann ausreichend sein. Pufferzonen sollten eingerichtet werden, um den Eintrag von Nährstoffen zu minimieren Alpine und boreale Heiden (LRT 4060): Primäre Heiden der Hochlagen wie z. B. die Windheiden bedürfen keiner Pflege. Bestände auf Sekundärstandorten können durch eine 62

69 sehr extensive Beweidung gepflegt werden. Gegebenenfalls sollte Gehölzaufwuchs entfernt werden. In den Hochlagen ist gegebenenfalls Trittschutz erforderlich Wachholder-Kalkheiden (LRT 5130): Wachholder-Kalkheiden können durch extensive Beweidung und partielle Entbuschung gepflegt werden Basenreiche oder Kalk-Pionierrasen (LRT 6110): Neben der Vermeidung des Flächenverlustes (z. B. durch Gesteinsabbau) ist eine Inanspruchnahme der Flächen durch Beweidung oder Freizeitaktivitäten möglichst auszuschließen. Unter natürlichen Standortverhältnissen ist in der Regel keine Pflege erforderlich. An manchen Stellen kann in mehrjährigen Abständen gegebenenfalls eine Entbuschung notwendig werden Trockene, kalkreiche Sandrasen (LRT 6120): Zur Erhaltung des LRT ist eine (sehr) extensive Nutzung oder Pflege erforderlich, damit die Flächen nicht verbuschen. Diese sollte insbesondere auch bei Vorkommen auf militärischen Übungsplätzen nach Einstellung des Übungsbetriebes gewährleistet werden, da dort z. T. Vorkommen in guter Ausbildung erhalten geblieben sind Schwermetallrasen (LRT 6130): Die bestehenden, oft sehr kleinflächigen Vorkommen sollten dauerhaft gesichert und eine Veränderung der Wuchsorte durch Gesteinsabbau oder Verfüllung vermieden werden. Bei Standorten mit geringerer Schwermetallkonzentration kann unter Umständen die Entfernung der aufkommenden Gehölze in mehrjährigen Zeitabständen notwendig sein Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten (LRT 6150), Alpine u. subalpine Kalkrasen (LRT 6170): Negative Einflüsse touristischer Nutzung der Flächen durch geeignete Managementmaßnahmen möglichst ausschließen. Zudem ist eine extensive Beweidung erforderlich Naturnahe Kalk-Trockenrasen (LRT 6210): Eine extensive Beweidung (Schafe oder Ziegen) oder einmalige Mahd zur Vermeidung der Verbuschung ist erforderlich. Eine Düngung sollte vollständig unterbleiben. Der Abbau von Gesteinen oder eine Aufforstung sollte ausgeschlossen werden. Stellenweise kann eine Regelung der Freizeitaktivitäten zum Schutz vor Trittschäden erforderlich sein Artenreiche Borstgrasrasen (LRT 6230): Es sollte eine extensive Nutzung durch Beweidung (Schafe, Rinder) oder einschürige Mahd sichergestellt werden. Zur Wiederherstellung sind gegebenenfalls Entbuschungsmaßnahmen notwendig. Um den Nähr- bzw. Schadstoffeintrag zu vermeiden, ist die Einrichtung wenig genutzter oder ungenutzter Pufferzonen sinnvoll Steppen-Trockenrasen (LRT 6240): Eine extensive Weidenutzung (Schafe oder Ziegen) oder einschürige Mahd zur Erhaltung dieses LRT ist erforderlich. Bei starkem Gehölzaufkommen können Entbuschungsmaßnahmen notwendig sein. Bei primären Beständen ist keine Pflege erforderlich. Die Freizeitnutzung sollte durch entsprechende Managementmaßnahmen geregelt werden. 63

70 Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume T 4 Initial-Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes wie Aushagerung (Nährstoffentzug) und Entfernung von Gehölzen auf rund 10 % der Gesamtfläche ( ha) Auf Flächen, die aufgrund mangelnder Pflege bereits verbuscht sind, können Maßnahmen zur Entfernung des Gehölzaufwuchses erforderlich sein (s.o.). Da die charakteristischen und gefährdeten Arten dieser Lebensräume an nährstoffarme Bedingungen angepasst sind, werden diese durch zu hohe Stickstoffeinträge und dadurch begünstigte weit verbreitete Arten verdrängt (Ruderalisierung). Bei diesen Flächen sind zur Verbesserung des Erhaltungszustandes Maßnahmen zum Nährstoffentzug ( Aushagerung ) erforderlich Neuentwicklung, Flächenumwandlung T 5 Vergrößerung und Verbund kleiner Heiden und Halbtrockenrasen-Bestände im Umfang von rund 2 % der Gesamtfläche (3.000 ha) Da viele bestehende Flächen zu klein sind, um die langfristige Erhaltung des charakteristischen Arteninventars zu sichern, und in besonderem Maße den störenden Einflüssen benachbarter Flächen unterliegen (Randeffekte), ist eine Neuanlage dieser Biotope vorgesehen. Je nach Ausgangszustand und Zielbiotop sind dafür mehr oder weniger aufwendige Verfahren erforderlich. Generell kommen dafür keine nährstoffreichen Substrate in Frage. Dennoch ist in der Regel auch bei prinzipiell geeigneten Standorten zumindest eine Aushagerung durch Entfernung des Aufwuchses über einen gewissen Zeitraum, u.u. auch eine komplette Entfernung des Oberbodens, eine Oberbodeninversion oder der Auftrag von nährstoffarmem Tiefsand erforderlich. Da auch in vielen Fällen das erforderliche Samenpotenzial nicht am Standort oder in ausreichender Nähe vorhanden ist, müssen für eine Neuanlage Verfahren zur Einbringung von Diasporen (vermehrungsfähige Pflanzenteile) angewandt werden, zum Beispiel durch Aufbringen von Mahdgut aus Flächen, wo das gewünschte Artenspektrum noch vorhanden ist Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen Für die Erhaltung der Lebensräume trockener und nährstoffarmer Standorte des Offenlandes sind auch Maßnahmen zur Verminderung des Nährstoffeintrages erforderlich, die aber nicht an dieser Stelle, sondern bei den Ackerökosystemen berücksichtigt werden. 64

71 4.2.4 Grünland Im Folgenden wird zuerst eine Gesamtübersicht des hergeleiteten Maßnahmenprogramms, gegliedert nach den vier Maßnahmentypen, im ÖST Grünland präsentiert und anschließend im Einzelnen erläutert. Tabelle 32: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Grünland (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. G 1 G 2 Art der Flächen 6510, 6520, 6410, 6430, Sonst. Feucht- GL, sonst. mes. GL Geeignete Flächen Kurzbeschreibung der Maßnahme Erhaltung des artenreichen Grünlandes durch angepasste Nutzung (Vertragsnaturschutz GL) Entwicklung artenreichen Grünlandes Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % , ,9 G 3 Streuobstwiesen Erhaltung und Pflege ,0 G 4 Streuobstwiesen Neuanlage ,2 G 5 Intensiv- bzw. "Normalgrünland" Extensivere Nutzung (AUM GL) ,0 G 6 Strukturelemente* Neuanlage auf GL ,0 * beinhaltet in geringem Umfang Strukturelemente auf GL innerhalb der ÖST Trockenstandorte, Auen und Moore Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume (qualitativ) durch Pflege und angepasste Nutzung G 1 Erhaltung des artenreichen Grünlandes durch Beweidung mit wenigen Tieren, spätere und seltenere Mahd, keine oder mäßige Düngung auf rund 20 % der Gesamt- Dauergrünfläche ( ha) G 3 Erhaltung und Pflege vorhandener Streuobstwiesen auf rund 4 % der Gesamt- Dauergrünfläche ( ha) Da artenreiches Grünland nur schwer wieder herstellbar ist (s. u.), ist die Erhaltung des noch vorhandenen artenreichen Grünlandes vordringlich. Neben den Flachland- und Berg-Mähwiesen, den Pfeifengraswiesen und den Hochstaudenfluren, die nach FFH-Bericht etwa ha umfassen, werden hier auch die nach 30 BNatSchG oder nach einzelnen Naturschutzgesetzen der Länder geschützten Biotoptypen des Feuchtgrünlandes (seggenund binsenreiche Nasswiesen und Quellbereiche, Sumpfdotterblumenwiesen, sonstiges Feuchtgrünland), sowie weitere artenreiche Grünlandflächen mittlerer Standorte, die unter dem Begriff mesophiles Grünland zusammenzufassen sind und keinem besonderen Schutz unterliegen, gezählt. 25 Diese nehmen nach Experten-Schätzungen (vgl. Oppermann und Gujer 2010, Hampicke 2010) zusammen weitere bis ha ein. 25 An dieser Stelle nicht berücksichtigt werden die Auenwiesen (LRT 6440) sowie die Trocken- und Halbtrockenrasen. 65

72 Diese Flächen sind durch Intensivierung der Nutzung und durch Nutzungsaufgabe bedroht. Noch vor wenigen Jahrzehnten waren die mäßig intensiv genutzten Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen die vorherrschenden Typen des Wirtschaftsgrünlandes, gemeinsam mit der durch Weidenutzung geprägten Weidelgras-Weißkleeweide (Lolio-Cynosuretum) frischer nährstoffreicher Standorte. Letztgenannte ist heute kaum noch in ihrer typischen Ausprägung, meist nur als artenarme Rudimentärgesellschaft, vorhanden. Einer der wichtigsten Punkte für den Schutz der mageren Flachland- und Berg-Mähwiesen ist die Fortsetzung oder Wiedereinführung der traditionellen Nutzung mit Mahd ab Mitte Juni und höchstens mäßiger Düngung. Eine extensive Nachbeweidung ist möglich (BfN 2009). Für die Erhaltung von Pfeifengraswiesen ist eine regelmäßige Pflegenutzung (Mahd oder Streunutzung) erforderlich (Balzer und Stratmann 2006). Die Mahd sollte möglichst erst im Frühherbst durchgeführt werden (Wegener 1998), wobei auf Teilflächen ein regelmäßiger Wechsel mit früheren Mahdzeitpunkten vertretbar ist. Eine Düngung sollte unterbleiben. Eine Anhebung des Wasserstandes sowie eine Kontrolle des Gehölzaufwuchses können ebenfalls erforderlich sein. Für die Erhaltung feuchter Hochstaudenfluren ist eine gelegentliche Mahd zur Offenhaltung als Pflegemaßnahme ausreichend (Balzer und Stratmann 2006). Eine Düngung und das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln sollte unterbleiben, bei Beweidung sollte die Besatzdichte 1,4 Großvieheinheiten (GV) nicht übersteigen, an Gewässerrändern sollte ein ungenutzter Randstreifen verbleiben (MULV 2004, 2005). Zum Schutz des LRT ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der typischen Standortbedingungen wie Wasserstandsdynamik, Feuchtestufe und Nährstoffhaushalt notwendig. Zur Vermeidung der Verbuschung ist eine gelegentliche Mahd (in zwei- bis mehrjährigem Abstand) notwendig. Die subalpinen Hochstaudenbestände bedürfen keiner Pflege (BfN 2009). Zur Erhaltung der Streuobstwiesen ist die Beibehaltung der traditionellen Nutzung mit zwei- bis dreimaliger Mahd, die fachgerechte Pflege der Bäume und die Nachpflanzung von abgängigen Bäumen erforderlich. Der Pflegezustand der vorhandenen Streuobstwiesen ist überwiegend mangelhaft (Zander 2003, Degenbeck 2004, Schmieder und Küpfer 2010). Nach einer bundesweiten Erhebung aus dem Jahre 1997 umfasste die Fläche der Streuobstbestände in Deutschland etwa ha (Zander 2003). Abweichend von dieser in der Befragung zur Contingent Valuation verwendeten historischen Zahl von ca ha wird im Weiteren von ha tatsächlich noch existenter Streuobstwiesen ausgegangen. Diese Zahl beruht auf jüngeren Studienergebnissen zum Rückgang der Streuobstwiesen, der von 1965 bis 1990 bei jährlich 3,8 % und zwischen 1990 und 2005 bei 3,3 % pro Jahr lag (Ellinger 2007); damit wäre bei einem jährlichen Rückgang von etwa 3 % der Umfang der Streuobstbestände in Deutschland bei etwa ha im Jahr 2010 angekommen. Hochrechnungen aus Stichprobenauswertungen zum bundesweiten Bestand an Obstbeständen im Rahmen der HNV- 66

73 Indikatoren-Analyse (PAN, IFAB & INL 2011) kommen sogar nur auf ca ha aktueller Bestände. Wir gehen damit davon aus, dass mit den ha als konservativer Schätzwert eine geeignete Größe für die vorliegenden Kosten- und Nutzenabschätzungen vorliegt Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume G 2 Entwicklung von artenreichem Grünland auf geeigneten Flächen im Umfang von rund 1 % des Grünlandes ( ha) Da der Anteil an artenreichem Grünland in den letzten Jahrzehnten bereits stark zurückgegangen ist, wird in der Literatur über die Erhaltung der vorhandenen Restflächen hinaus die Entwicklung artenreicherer Bestände an dafür geeigneten Standorten ebenfalls als notwendig für die langfristige Erhaltung der Biodiversität angesehen und deshalb hier in das Biodiversitätsszenario übernommen. Das von der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vorgegebene Ziel von mindestens 10 % Zunahme an naturschutzfachlich wertvollen Agrarbiotopen erfordert bei den Entwicklungsmaßnahmen einen Zuwachs von 5 % gegenüber dem noch vorhandenen artenreichen Grünland. Die Entwicklung artenreichen Grünlandes kann nur an dafür geeigneten Standorten durchgeführt werden. Grünland, das über einen längeren Zeitraum bereits intensiv genutzt wurde und an Arten verarmt ist, kann nur schwer bzw. nur mit erheblichem Aufwand wieder zu artenreichem Grünland entwickelt werden. Dies liegt an dem dann nicht mehr vorhandenen Samenpotenzial im Boden und an irreversiblen Standortveränderungen (bei Grünland auf entwässerten Moorstandorten). Die Erfolgschancen sind am größten bei einer Wiederaufnahme der Nutzung von Grünland-Brachen sowie bei Grünlandflächen, wo in ausreichender räumlicher Nähe noch Bestände der Zielarten vorhanden sind. Aus ehemals intensiv genutztem Grünland z.b. im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen/ Vertragsnaturschutz hervorgegangene extensiv genutzte Wiesen- und Weideflächen (Extensivgrünland), können je nach standörtlichen Voraussetzungen (Trophiestufe, Wasserregime) und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Mahdhäufigkeit, Mahdzeitpunkt, Weidemanagement etc.) sehr unterschiedliche Vegetationsformen aufweisen, die naturschutzfachlich daher auch von unterschiedlichem Wert sind (Succow und Joosten 2001). Auf Ackerstandorten können artenreiche Grünlandflächen ebenfalls nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht wieder hergestellt werden Neuentwicklung, Flächenumwandlung G 4 Neuanlage von Streuobstwiesen im Umfang von 0,2 % des Grünlandes (9.500 ha) Da Streuobstwiesen eine hohe Artenvielfalt aufweisen und in Agrarökosystemen wichtige ausgleichende Funktionen übernehmen, ist neben der Pflege vorhandener Flächen auch eine Neuanlage von ha, das entspricht 5 % des derzeitigen Bestandes, vorgesehen. 67

74 G 6 Neuanlage von Strukturelementen auf ca. 1 % des Grünlandes ( ha, entspricht einer Erweiterung des Bestandes um ca. 25 %) Um die positiven Wechselwirkungen zwischen Grünland und Strukturelementen zu fördern und mit den Ökotonen die Habitatvielfalt zu mehren, werden auf ca ha, das entspricht ca. 1 % der Grünlandfläche, neue Strukturelemente angelegt. Von den beim ÖST Grünland dargestellten ha, die zusätzlich zu bereits bestehenden Strukturelementen neu angelegt werden sollen, wird auch ein kleiner Anteil auf Grünlandflächen der ÖST Trockenstandorte, Auen und Moore angelegt werden; da es sich aber dabei insgesamt um weniger als ha handelt, wurden diese vereinfachend den Angaben im ÖST Grünland zugeschlagen Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen G 5 Weniger intensive Nutzung auf 15 % des Grünlandes ( ha, entspricht 20 % des zur Zeit intensiv genutzten artenarmen Grünlandes) Neben der Erhaltung des vorhandenen artenreichen Grünlandes und der gezielten Neubegründung an geeigneten Stellen, stellt auch die weniger intensive Nutzung des Dauergrünlandes insgesamt einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität dar. Diese Maßnahme dient darüber hinaus dem Schutz der natürlichen Ressourcen Boden und Wasser und ihrer ökosystemaren Funktionen und fördert indirekt die Artenvielfalt auf anderen Flächen bzw. in Gewässern, indem bestehende Beeinträchtigungen verringert werden Acker Eingangs dieses Kapitels wird zunächst eine Gesamtübersicht des hergeleiteten Maßnahmenprogramms, gegliedert nach den vier Maßnahmentypen, im ÖST Acker präsentiert und anschließend im Einzelnen erläutert. Tabelle 33: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Acker (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. Art der Flächen Kurzbeschreibung Maßnahme der Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % L 1 Konv. Acker Neuanlage v. Strukturelementen ,0 L 2 Konv. Acker Vertragsnaturschutz 3, ,0 L 3 Konv. Acker AUM (abiotische Ressourcen), inkl. Ökolandbau 30, ,2 68

75 Die Umwandlung von Acker mit Schwerpunkt auf Moor- und Auenböden ist bereits bei diesen Ökosystemtypen als Maßnahme behandelt worden und wird hier nur der Vollständigkeit halber wegen ihres Bezuges zum Acker aufgeführt. In der Umfrage zur Zahlungsbereitschaft war sie nicht als Element im Ackerprogramm aufgeführt, sondern wurde im Aue- bzw. Moor-Programm ausgewiesen, um eine Doppelanrechnung sowohl bei Kosten als auch bei Nutzen zu vermeiden Neuentwicklung, Flächenumwandlung L 1 Neuanlage von Strukturelementen wie Hecken, Feldgehölzen, Kleingewässern in strukturarmen Flächen sowie von Blühstreifen und Pufferstreifen an Gewässern und Flächen unter Naturschutz (1,0 % der Ackerfläche oder ha) Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt benennt als Qualitätsziel für agrarisch genutzte Gebiete insgesamt einen Anteil von mindestens 5 % naturnaher Landschaftselemente (z.b. Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewässer). Ein Handlungsziel ist die Definition naturraumbezogener Mindestdichten linearer und punktförmiger Elemente bis 2010 und ein Abbau bestehender Unterschreitungen. Zurzeit liegen keine verlässlichen Angaben über den vorhandenen Anteil an Strukturelementen an der Agrarfläche vor. Eine Erhebung der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zur Ausstattung mit naturbetonten Biotoptypen auf naturräumlicher Ebene ergab einen Mittelwert von 7,12 % der Bezugsfläche (alle Acker- Grünland- und Dauerkulturflächen m Pufferraum um diese Flächen) über alle Naturräume, mit Werten zwischen 2,5-19,5 % für einzelne Naturräume (Gutsche und Enzian 2002). Es wurden dabei sowohl flächenhafte Kleinbiotope als auch linienhafte Kleinbiotope erfasst. Die flächenhaften Biotope beinhalten u. a. auch Grünland- und Waldflächen bis 1 ha Größe, Heideflächen, Friedhofsflächen, Campingplätze und nicht genutztes Gartenland, die linienhaften Kleinbiotope, auch Hecken und Säume entlang von Verkehrswegen. Insgesamt wurde eine Fläche von ca. 2,6 Mio. ( ) ha an naturbetonten Biotoptypen für ganz Deutschland ermittelt, davon rund 65 % ( ha) Säume, 12,7 % ( ) Feldgehölze/kleine Wälder (ebd.). Nach einer aktualisierten Erhebung auf Gemeindebasis von 2004 nahmen linienförmige Biotope 2,14 Mio. ha und flächenförmige Biotope 1,1 Mio. ha ein (Enzian und Gutsche 2004). Schaut man sich die Aufteilung dieser groben Kategorien näher an, zeigt sich, dass knapp 30 % linienhafte Elemente straßenbegleitende Strukturen sind; weitere ca ha werden als Säume an Gewässern ausgewiesen. Hecken und Baumreihen in der Landschaft werden mit einem Umfang von knapp ha angegeben; bezogen auf die Gesamt-Ackerfläche in Deutschland von ca Mio. ha entspricht dies ca. 7 % Flächenanteil. 26 Das Maßnahmenprogramm zum Schutz der Biodiversität diente als Grundlage für eine Nutzen-Kosten- Abschätzung von naturschutzbezogenen Anpassungsstrategien in Deutschland (siehe Wüstemann et al. 2012). Um eine ökonomische Bewertung der Nutzendimension in diesem Zusammenhang zu realisieren, wurde u.a. eine 69

76 Eine bundesweite Studie zum HNV-Indikator auf Basis von Stichproben in allen Bundesländern und Hochrechnungen (PAN, IFAB und INL 2011) kommt auf einen Strukturelemente-Anteil von 4,3 % an der Landwirtschaftsfläche bundesweit (ca ha). Von einigen Wissenschaftlern und Naturschutzexperten werden höhere Anteile empfohlen; nach Untersuchungen in der Schweiz sind mittelfristig 10 % an ökologischen Ausgleichsflächen zum Schutz der typischen Brutvogelarten in Ackerbaugebieten erforderlich, um weitere Artenverluste zu vermeiden. Mit ökologischen Ausgleichsflächen sind jedoch nicht ausschließlich linien- und punktförmige Landschaftselemente, sondern auch Buntbrachen, extensiv genutzte Wiesen, Obstgärten etc. gemeint. Der NABU (2008) fordert die Einrichtung ökologischer Vorrangflächen im Umfang von 10 % sogar auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb als Voraussetzung für die Erhaltung von Direktzahlungen. In seiner Stellungnahme für eine zeitgemäße Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erneuerte der Sachverständigenrat für Umweltfragen seine Forderung nach Bereitstellung von durchschnittlich 10 % der Agrarfläche für naturbetonte Biotope, indem er sich für die Einführung einer betriebsbezogenen Grundprämie für die Bereitstellung von 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als ökologische Vorrangflächen anstelle der Direktzahlungen ausspricht (SRU 2008). Bei der Definition der Ausgangslage wird von einem Umfang an vorhandenen Strukturelementen von ha ausgegangen. Das ist bezogen auf die Acker- und Grünlandfläche von ca. 12 Mio. ha ein prozentualer Anteil von knapp 7 %. Geht man weiter von einem erforderlichen Anteil von 8-10 % an Strukturelementen aus, ergibt sich ein Mehrbedarf von mindestens 1,0 % (= ca ha) der Ackerfläche insgesamt zur Schaffung zusätzlicher Strukturelemente. Weitere Strukturelemente werden über die Maßnahme G 6 auf Grünland geschaffen, so dass insgesamt ca ha neuer Strukturelemente die Landschaft bereichern. Bezieht man die Neuschaffung von Strukturelementen in diesem Umfang allein auf die Ackerfläche, so entspricht dies einem Flächenanteil von ca. 1,5 %; dieser Umfang wurde entsprechend in der Umfrage zur Ermittlung der Zahlungsbereitschaft für den Biodiversitätsschutz als Teil des Maßnahmenpakets im ÖST Acker dargestellt Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen L 2 Schutz der Ackerwildkräuter und wild lebenden Tierarten durch Förderung naturschutzkonformer Ackernutzung (rund 3 % der Ackerfläche oder ha) Zahlungsbereitschaftsanalyse zum Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). 70

77 Hier geht es um produktionsintegrierten Vertragsnaturschutz in engerem Sinne, das heißt die gezielte Förderung bestimmter Tierarten wie Feldhamster, Feldlerche, Amphibien etc. und die gezielte Förderung bestimmter Ackerwildkraut-Gesellschaften. Da Ackerwildkräuter weder durch klassische Mittel des Naturschutzes noch durch das Schutzgebietssystem Natura 2000 berücksichtigt werden, 27 fordern van Elsen et al. (2006) spezielle Schutzkonzepte für Ackerwildkräuter, die folgende Maßnahmen enthalten sollten: Ökologischer Landbau Erhaltung des extensiven Ackerbaus auf ertragsarmen Standorten Feldflora- bzw. Ackerwildkrautreservate ( Schutzäcker ) Erhaltungskulturen Ackerrand- bzw. Ackerschonstreifen Ansaat-Blühstreifen und Buntbrachen Auf Standorten mit bedrohten Ackerwildkräutern sollten Schutzkonzepte für die Spontanvegetation Vorrang vor Ansaat-Blühstreifen und Buntbrachen haben (ebd.). Hier wird diese Forderung übernommen. L 3 Boden- und gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen auf rund 30 % der Ackerfläche ( ha) Boden- und gewässerschonende Bewirtschaftungsweisen sind produktionsintegrierte Agrarumweltmaßnahmen, die vorrangig auf den abiotischen Ressourcenschutz abzielen (Gewässerschutz, Bodenschutz) und sich auch positiv auf die Artenvielfalt auswirken: Direkt an den entsprechenden Ackerstandorten, z.b. auf die Bodenfauna, auf Insekten, und indirekt durch die Verminderung der Nährstoff- und Schadstoffeinträge in andere Biotope. Eine gewisse Zwischenstellung nehmen Maßnahmen zur Förderung einer vielfältigen Fruchtfolge und des Anbaus von Zwischenfrüchten ein. Sie wirken erosionsmindernd und verringern die Gefahr der Nitratauswaschung. Ebenso fördern sie ganz direkt die Vielfalt der Nutzpflanzenarten und können bedingt auch zur Vielfalt der Segetalflora beitragen. Ähnliches gilt auch für den ökologischen Landbau Wälder Im Folgenden wird zuerst eine Gesamtübersicht des hergeleiteten Maßnahmenprogramms, gegliedert nach den vier Maßnahmentypen, im ÖST Wälder präsentiert und anschließend im Einzelnen erläutert. 27 Unter den LRT des Anhangs I der FFH-Richtline befinden sich keine Acker-Lebensräume, der Anhang II enthält lediglich eine Ackerwildpflanzenart: Dicke Trespe (Broums grossus) (van Elsen et al. 2006). 71

78 Tabelle 34: Übersicht Maßnahmenumfang ÖST Wälder (Quelle: Eigene Darstellung) Nr. W 0 W 1 Art der Flächen Wälder insgesamt* Davon Moor- und Auwälder (91D0, 91E0, 91F0) Wälder ohne Moor- und Auwälder (9180, 91G0) Wälder m. nicht standortgerechter Baumartenzusammensetzung Strukturarme Wälder Kurzbeschreibung der Maßnahme Natürliche Waldentwicklung Fläche (%) Fläche (ha) Fläche gerundet (ha) Flächenanteil am Ökosystemtyp in % 5, , , ,9 Waldumbau 6, ,3 Erhöhung der Strukturvielfalt durch Totholz, W 2 Biotopbäume, Biotopgestaltung, 2, ,0 Waldrandgestal- tung etc. W 3 Hute-, Mittel- und Niederwälder Waldformen Erhaltung besonderer 1, ,0 * Vorzugsweise Altbestände und LRT, insb. prioritäre LRT (9180, 91G0); die Moor- (91D0,) und Auwälder (91E0, 91F0) werden bereits in den Maßnahmen bei diesen Ökosystem-Typen behandelt. Die Maßnahmennummer entspricht dem Spiegelstrich der Maßnahmenbeschreibung der Umfrage zur Zahlungsbereitschaft Maßnahmen zur Erhaltung naturnaher Lebensräume durch Pflege und angepasste Nutzung Zur Erhaltung der FFH-LRT der Wälder sind im Mengengerüst keine speziellen Maßnahmen vorgesehen. Eine Aufgliederung in die zahlreichen Wald-LRT ist zu fachspezifisch und die erforderlichen Maßnahmen sind stark vom Zustand der jeweiligen Flächen abhängig. Für naturnahe Wälder ist aus naturschutzfachlicher Sicht in der Regel keine Nutzung oder Pflege erforderlich, es sei denn, es handelt sich um aus historischen Nutzungsformen entstandene Wälder (wie z.b. ein Teil der Bestände der atlantisch sauren Buchenwälder oder um durch sekundäre Entwicklung entstandene Sternmieren- und Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder und um alte bodensaure Eichenwälder) (BfN 2011). Für viele LRT ist eine forstliche Nutzung grundsätzlich möglich. Es können aber Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes bzw. zur Beseitigung von Beeinträchtigungen im konkreten Fall erforderlich sein, wie z.b. eine Regulierung der Wilddichte. Für einige LRT empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz eine Einstellung der forstlichen Nutzung, entweder auf der Gesamtfläche der Lebensraumtypen (LRT 9140, 9150, 9180, 9420), oder für einen nicht näher bestimmten Teil der Bestände (LRT 9110, 9130, 9160, 9170, 9190, 91G0, 91T0, 91U0, 9410). Dieses wird im Mengengerüst bei der Maßnahme Nr. 1 berücksichtigt. Die aus historischer Nutzung hervorgegangenen Waldformen werden bei der Maßnahme Nr. 4 berücksichtigt Maßnahmen zur Aufwertung naturnaher Lebensräume W 0 Natürliche Waldentwicklung auf rund 4 % der Waldfläche ( ha) 72

79 Dem Mengengerüst wird die Zielsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zugrunde gelegt, wonach auf 5 % der Waldfläche (rund ha) eine natürliche Waldentwicklung stattfinden soll. Da die natürliche Entwicklung der LRT 91D0, 91E0 und 91F0 in den Abschnitten und berücksichtigt wird, sind diese Flächen hier abgezogen worden, um Doppelanrechnungen zu vermeiden. Daher ist hier von knapp 4 % der Waldfläche und rund ha die Rede. Es sollten vorzugsweise Bestände der FFH-LRT, insbesondere die prioritären LRT (9180, 91G0) sowie andere wertvolle Altbestände und von der Altersstruktur geeignete Buchenwälder in diese Maßnahme einbezogen werden. Damit möglichst alle relevanten Naturraum- und Standortausprägungen vertreten sind, sollte eine natürliche Waldentwicklung auch außerhalb von Nationalparks stattfinden. Begründet wird die Erforderlichkeit von Naturwaldreservaten unter anderem damit, dass die Vielfalt an Organismen nur in Wäldern mit vollständigem Regenerations-Zyklus voll zur Entfaltung kommen kann (Knapp et al. 2008). Von Seiten der Naturschutzverbände werden langfristig 10 % der Waldfläche für den Prozessschutz für erforderlich gehalten (Barthel et al. 2008). Insofern handelt es sich hier um eine eher moderate Zielsetzung. In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird im Abschnitt Vorbildfunktion des Staates für den Wald im Besitz der öffentlichen Hand für 2020 ebenfalls ein Zielwert von 10 % angegeben (BMU 2007). Im Besitz der öffentlichen Hand befinden sich rund 53 % der Waldflächen in Deutschland (4 % Staatswald des Bundes, 29 % Staatswald der Länder, 20 % Körperschaftswald, ebd.), dies entspräche rund ha. Da sich die 5 % Zielsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aber auf die Gesamtwaldfläche bezieht, wäre daraus zu schließen, dass im Privatwald dann keine natürliche Waldentwicklung vorgesehen wäre. Zurzeit gibt es ha Naturwaldreservate in Deutschland. Dies entspricht weniger als 0,3 % der Waldfläche, sowie ca ha Buchenwald ohne Nutzung in Schutzgebieten (inklusive der Buchenwälder in Naturwaldreservaten). Die Größe der nicht genutzten Waldflächen insgesamt ist nicht bekannt. Nach Angaben im Ergebnisbericht zur zweiten Bundeswaldinventur ist auf 4,6 % der Fläche 28 die Holznutzung eingeschränkt oder gar nicht zulässig, da auf diesen Waldflächen andere Funktionen, z. B. Erholung, Natur- und Artenschutz oder wissenschaftliche Untersuchungen Vorrang hätten (BMELV 2009a) Neuentwicklung, Flächenumwandlung W 1 Umbau zu Laubwald oder Laubmischwald auf rund 6 % der Waldfläche ( ha) 28 Der Fläche des Holzbodens, der insgesamt ha beträgt (BMELV 2009). 73

80 Diese Maßnahme ist für 10 % der Wälder mit nicht standortgerechter Baumartenzusammensetzung vorgesehen. Nach der zweiten Bundeswaldinventur weisen rund 7 Mio. ha (64 %) eine nicht standortgerechte Baumartenzusammensetzung auf (s.o., Reif et al. 2005). Bis 2020 sollen davon 10 % ( ha entsprechend 6,4 % der Gesamtwaldfläche) zu Laubwald oder Laubmischwald umgebaut werden. Da der Flächenanteil der Altersklassen bei den Nadelbäumen ab 81 Jahren aufwärts 31 % beträgt (vgl. Tabelle A9, Anhang), scheint diese Größenordnung für den zugrunde gelegten Zeithorizont realistisch. Einen Waldumbau auf 100 % der Fläche mit nicht standortgerechter Baumartenzusammensetzung einzuleiten dürfte dagegen einerseits wohl kaum durchführbar, andererseits unter dem Gesichtspunkt Biodiversität auch nicht unbedingt anzustreben sein. Weder die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt noch andere Quellen liefern dazu genauere Zielvorgaben. Die Maßnahme beschreibt nicht den vollständigen Umbau der Wälder, der innerhalb kurzer Zeiträume gar nicht möglich wäre, sondern vorrangig Maßnahmen zur Einleitung eines Umbaus. Es wird überdies nicht ausschließlich der Umbau zu Laubwald, sondern auch zu Laubmischwald vorgesehen. Ein Umbau von standortfremden Nadelholzbeständen zu naturnahem Laubwald ist nicht unbedingt mit einer Zunahme an Biodiversität gleichzusetzen. Kurzfristig kann es bei Waldumbaumaßnahmen zur Abnahme der Artenvielfalt und sogar zu einem Verlust gefährdeter Arten auf lokaler Ebene kommen (Schaefer et al. 2006). Zerbe empfiehlt ausdrücklich eine Beimischung von sich bereits vielerorts spontan verjüngenden Nadelbäumen auch außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes. Zudem spielten in der spontanen Verjüngung in anthropogenen Nadelholzbeständen kurzlebige Baumarten (Eberesche, Birke, Faulbaum) eine erhebliche Rolle. Da diesen in Bezug auf die Artenvielfalt eine Indikatorfunktion zukäme, sollten natürliche Regenerationsprozesse in anthropogenen Nadelholzreinbeständen viel stärker in die Waldrenaturierung eingebunden werden (Zerbe 2009). Es besteht, wie ausgeführt, ein gewisser Zielkonflikt zwischen Naturnähe und Artenvielfalt, wobei jedoch zu beachten ist, dass Biodiversität ein komplexer Begriff ist, der sich nicht allein auf das Kriterium Artenvielfalt reduzieren lässt. Neben der Artenvielfalt ist auch die Stabilität ein Kriterium. Zwar kann mit standortfremden Gehölzen eine Erhöhung der Artenvielfalt einhergehen, aber die unzureichende Anpassung an die Standorte bedingt eine permanente Bedrohung durch Insekten, Pilze und konkurrenzstärkere Baumarten. Die Entwicklung einer an die Standortverhältnisse angepassten, naturnahen Artengemeinschaft trägt daher zur Stabilisierung der Wälder bei. Zur Entwicklung naturnaher Lebensgemeinschaften mit typischer Artenzusammensetzung bedarf es allerdings langer Zeiträume, unter Umständen mehrerer Baumgenerationen (Schaefer et al. 2006). Beim Waldumbau ist darüber hinaus auch die Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel zu berücksichtigen. Dies wird in den Forstverwaltungen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg so gesehen, die bereits entsprechende Waldbaukonzepte 74

81 umsetzen (Bayern), bzw. erarbeiten (Baden-Württemberg). Andere Bundesländer richten ihre Waldbaustrategien auf eine Stabilisierung der Bestände aus, ohne klimaspezifische Maßnahmen vorzusehen (Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen); dies wird u. a. damit begründet, dass dort die Anteile der Fichte relativ gering sind und die Hauptbaumart Kiefer nicht zu den Baumarten gerechnet wird, die gegenüber den Folgen des Klimawandels besonders anfällig wäre (Reif et al. 2010) Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Nutzung forstwirtschaftlicher Flächen W2 Erhöhung der Strukturvielfalt durch Altholzinseln, Biotopbäume (es müsste eigentlich korrekt Habitatbäume heißen) und Waldränder, entsprechend rund 2 % der Waldfläche ( ha) Hierunter sind mehrere Maßnahmen zusammengefasst, die geeignet sind, die Strukturvielfalt und damit auch die Biodiversität in strukturarmen Wirtschaftswäldern zu erhöhen, wie Belassen von Totholz und Biotopbäumen, Waldrandentwicklung, Schaffung bzw. Belassen sonstiger Strukturen mit Habitatfunktion, wie z. B. aufgeklappte Wurzelteller, Tümpel etc.. Der naturschutzfachliche Wert steigt, wenn Totholz im Wald verbleibt sowie temporär und inselartig Altbaumstadien einer ungestörten Entwicklung überlassen werden (Schaefer et al. 2006). Die 2 % sind eine pragmatische Faustzahl zur Abschätzung des Flächenbedarfs und beziehen sich auf die Netto-Fläche, also die Fläche, die durch solche Maßnahmen für die forstliche Nutzung dann direkt nicht mehr zur Verfügung steht. Die Waldfläche an strukturarmen Wäldern, die durch solche Maßnahmen aufgewertet wird (Bruttofläche), ist größer. Naturnahe Waldränder weisen einen mehrstufigen Aufbau mit einem Saum aus krautiger Vegetation und einem Mantel aus Sträuchern auf, es besteht keine scharfe Trennungslinie zum Offenland. Aus Artenschutzsicht besteht der Wert naturnah gestalteter Waldränder im Vorkommen spezialisierter Saumarten einerseits und dem gleichzeitigen Auftreten von Offenland- und Waldarten andererseits. Idealerweise sollte ein Waldrand eine Breite von etwa 30 m aufweisen (Güthler et al. 2005). Eine Waldrandentwicklung kann sowohl nach innen als auch nach außen erfolgen. Bei der Waldrandentwicklung nach außen werden für diese Maßnahme auch z.t. landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch zu nehmen sein. Neben anderen gestaltenden Maßnahmen ist dafür auch das Konzept der halboffenen Weidelandschaft bzw. der Waldweide (Einbeziehung von Waldbereichen und Offenlandbereichen) geeignet. Die Gesamtlänge der Waldaußenränder in Deutschland beträgt insgesamt km. Die Gesamtlänge der an Acker (Grünland) angrenzenden Waldränder beträgt km ( km). Bei der Quantifizierung des Flächenbedarfs wird davon ausgegangen, dass rund 20 % dieser Waldränder ( km bzw km) entwickelt werden sollen. Bei einem 10 m breiten Waldrand über die derzeitige Waldgrenze hinaus wären dafür ha erforderlich, ha Ackerfläche und ha Grünlandfläche. 75

82 Das Belassen von Totholz ist ein Beitrag für gezielten Artenschutz im Wirtschaftswald. Eine Festlegung pauschaler Prozentsätze halten Schaefer et al. (2006) jedoch nicht für empfehlenswert, da dies nicht der natürlichen Entwicklungsdynamik entspräche (ebd.). Güthler et al. (2005) halten die Festlegung einer Zielgröße als naturschutzfachlich begründete Mindestmenge an Totholz ebenfalls für schwierig. Für Buchenwälder sind nach Angaben aus Knapp et al. (2008) aus Naturschutzsicht mindestens 30 m 3 /ha als gute fachliche Praxis anzusehen, anzustreben seien 50 m 3 /ha. Zum Vergleich: In Urwäldern Mittel- und Osteuropas beträgt der Totholzvorrat m 3 /ha (Güthler et al. 2005). Nach der zweiten Bundeswaldinventur kann davon ausgegangen werden, dass Handlungsbedarf vor allem im Privatwald sowie im Staatswald des Bundes besteht. W3 Erhaltung aller bestehenden Mittel-, Nieder- und Hutewälder auf rund 1 % der Waldfläche durch Förderung angepasster Nutzung ( ha) Die Mittel- und Hutewälder gehören aufgrund ihres Strukturreichtums zu den artenreichsten Waldbiotopen Mitteleuropas und beheimaten viele gefährdete Arten (Güthler et al. 2005). Nach der zweiten Bundeswaldinventur beträgt der Anteil der Mittel- und Niederwälder 0,7 % der Waldfläche. Die Fläche der Hutewälder ist nicht bekannt. Das Maßnahmenpaket sieht die Erhaltung dieser Flächen bzw. eine geringfügige Erhöhung auf rund 1 % der Waldfläche ( ha) vor. Nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz sowie auch den Forderungen seitens des verbandlichen Naturschutzes (Barthel et al. 2008) sollte eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf der gesamten bewirtschafteten Waldfläche erfolgen (vgl. Knapp et al. 2008, Jessel 2008). Die dafür erforderlichen Maßnahmen umfassen unter anderem einen Vorrang der Naturverjüngung, eine Verlängerung der Umtriebszeiten, eine kahlschlagfreie Bewirtschaftung (Vorrang einer einzelstammweisen bis gruppenweisen Nutzung) und eine bodenschonende Holzentnahme (Knapp et al. 2008). Die Abgrenzung dieser Maßnahmen von der guten fachlichen Praxis als gesetzlich vorgegebene Mindestanforderungen an die Forstwirtschaft ist jedoch schwierig (vgl. Knapp et al. 2008) und lässt sich im Mengengerüst nicht hinreichend genau quantifizieren. Das Gleiche gilt für die Zielsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, die zertifizierte Waldfläche auf 80 % der Fläche zu erhöhen, da nicht klar ist, um welche hochwertig ökologischen Standards es sich dabei handeln soll und welche Nutzungseinschränkungen konkret damit verbunden wären. Zählen dazu alle zurzeit verwendeten Systeme (PEFC, FSC und Naturland) 29, so wäre der Zielwert von 80 % bereits in 2007 erreicht gewesen (BMU 2007). 29 PEFC- Pan-European Forest Certification; FSC- Forest Stewardship Council. 76

83 5 Fazit Um maßnahmeninduzierte Veränderungen von Biodiversität und ÖSD in konkreten Fällen abschätzen zu können, ist die Formulierung naturschutzbezogener Anpassungsstrategien notwendig. Vor diesem Hintergrund wurde ein Szenario von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland formuliert, welches bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden soll. 30 Ziel des Maßnahmen-Portfolios ist eine Operationalisierung im Sinne der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS), die am 7. November 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde (BMU 2007). Dazu wurden Ziele und Maßnahmen der Nationalen Biodiversitätsstrategie (NBS), Ergebnisse des FFH-Berichts der EU-Habitat Richtlinie sowie eine umfassende Literaturauswertung der naturschutzfachlichen Zielsetzungen und Empfehlungen von Experten zur Formulierung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität analysiert und daraus konkrete Maßnahmen und Flächenansprüche abgeleitet. Diese Daten wurden aggregiert und den sechs Ökosystem- bzw. Landnutzungstypen Moore, Auen, Trockenstandorte, Wald, Ackerland und Grünland zugeordnet. Das Maßnahmenprogramm umfasst insgesamt ha Moor-, ha Auenfläche, 1.7 Mio. ha Grünland, ha Trockenstandorte sowie 4 Mio. ha Acker und 2.2 Mio. ha Wald. Zusätzlich ist die Neuanlage von ha Strukturelemente über alle Ökosystemtypen ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Die Entwicklung des Maßnahmenprogramms zum Schutz der Biodiversität stellt einen wichtigen Schritt zur konkreten Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie in Deutschland dar, mit dessen Hilfe auch Kosten und Nutzen einer Umsetzung kalkuliert werden können. Konkret konnten in diesem Zusammenhang schon Kalkulationen der Kosten sowie der Gewässer- und Klimaschutzwirkung des Maßnahmenprogramms realisiert werden (siehe Wüstemann et a. 2012, Wüstemann 2012). Darüber hinaus wurde auf der Grundlage des Maßnahmenprograms eine Umfrage zur Zahlungsbereitschaft für den Biodiversitätsschutz in Deutschland durchgeführt (siehe Meyerhoff et al. 2012). Die Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland sind das Ergebnis eines intensiven Arbeits- und Diskussionsprozesses zwischen Mitarbeitern des Fachbereichs Landschaftsökonomie und des Fachbereichs Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung der TU-Berlin sowie des Lehrstuhls für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Landschaftsökonomie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Darüber hinaus waren zahlreiche Experten im Rahmen einer Projektbegleitenden Arbeitsgruppe in den Diskussionsprozess eingebunden. Trotz dieser intensiven Auseinandersetzung wird mit dem vorliegendem Wor- 30 Die Herleitung des Maßnahmenprogramms war Teil der F+E Vorhaben Biodiversität und Klimawandel: Anpassungsstrategien Kosten-Nutzen-Szenarien und Klima Benefits und Ländlicher Raum und naturschutzbezogene Anpassungsstrategien an den Klimawandel des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und wurden unter Leitung des Fachgebietes Landschaftsökonomie der TU Berlin und Mitarbeit der Fachgebietes Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung (TU Berlin) sowie des Lehrstuhls für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Landschaftsökonomie (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald) durchgeführt. In beiden Forschungsvorhaben wurden u.a. naturschutzbezogene Anpassungsstrategien entwickelt und mögliche Auswirkungen auf die Bereitstellung von ÖSD durch naturschutzfachliche und ökonomische Bewertung abgeschätzt. 77

84 king Paper ein vorläufiger Arbeitsstand der Szenarien von Maßnahme zum Schutz der Biodiversität in Deutschland beschrieben, der weiteren Diskussionen und Anregungen offen stehen soll. 6 Literatur AID (2007): Forst/Holz. Infodienst Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V., Bonn. BALZER, S. UND STRATMANN, U. (2006): Möglichkeiten zur Finanzierung des Schutzgebietssystems Natura In: Ellwanger, G. und Schröder, E. (Bearb.): Management von Natura 2000-Gebieten. Erfahrungen aus Deutschland und ausgewählten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Naturschutz und Biologische Vielfalt 26, Bonn-Bad Godesberg, S BALZER, S.; DIETRICH, M.; KOLK, J. (BEARB.) (2008): Management- und Artenschutzkonzepte bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt 69, Bonn-Bad Godesberg. BfN-BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie. URL: BfN-BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie. URL: BfN-BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2008) (HRSG.): Daten zur Natur Landwirtschaftsverlag Münster, Münster. BfN-BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009): Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume. URL: BfN-BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2011): Verzeichnis der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA URL: BMELV- BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2008B): Statistisches Jahrbuch über Landwirtschaft und Ernährung NW- Verlag, Bremerhaven. BMELV- BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2011B): Totholzvorrat nach Totholztyp. URL: html. BMELV-BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2008A): Bericht zum Klimaschutz im Bereich Land- und Forstwirtschaft vom 26. September URL: Landwirtschaft/Agrarumweltmassnahmen/BerichtKlimaschutz,templateId=renderPrint.html. 78

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90 3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae) Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder 3130 der Isoëto-Nanojuncetea 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 3160 Dystrophe Seen und Teiche 3180* Temporär wasserführende Karstseen (Turloughs) 3190 Gipskarstseen auf gipshaltigem Untergrund Fließgewässer - Abschnitte von Wasserläufen mit natürlicher bzw. naturnaher Dynamik 32 (kleine, mittlere und große Fließgewässer), deren Wasserqualität keine nennenswerte Beeinträchtigung aufweist 3220 Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation 3230 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Myricaria germanica 3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des 3260 Callitricho-Batrachion 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. 4 GEMÄSSIGTE HEIDE- UND BUSCHVEGETATION 4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix 4030 Trockene europäische Heiden 4060 Alpine und boreale Heiden 4070* Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti) 40A0* Subkontinentale peripannonische Gebüsche 5 HARTLAUGEBÜSCHE (MATORRALS) 51 Gebüsche des submediterranen und gemäßigten Raumes Stabile xerothermophile Formationen von Buxus sempervirens an Felsabhängen (Berberidion 5110 p.p.) 5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen 6 NATÜRLICHES UND NATURNAHES GRASLAND 61 Natürliches Grasland 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) 6120* Trockene, kalkreiche Sandrasen 6130 Schwermetallrasen (Violetalia calaminariae) 6150 Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten 6170 Alpine und subalpine Kalkrasen 62 Naturnahes trockenes Grasland und Verbuschungsstadien Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) 6210 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf 6230* Silikatböden 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen 64 Naturnahes feuchtes Grasland mit hohen Gräsern Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion 6410 caeruleae) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 84

91 6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) 65 Mesophiles Grünland 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 6520 Berg-Mähwiesen 7 HOCH- UND NIEDERMOORE 71 Saure Moore mit Sphagnum 7110* Lebende Hochmoore 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) 72 Kalkreiche Niedermoore 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) 7230 Kalkreiche Niedermoore 7240* Alpine Pionierformationen des Caricion bicoloris-atrofuscae 8 FELSIGE LEBENSRÄUME UND HÖHLEN 81 Geröll- und Schutthalden Silikatschutthalden der montanen bis nivalen Stufe (Androsacetalia alpinae und Galeopsietalia 8110 ladani) 8120 Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii) 8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas 8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas 82 Steinige Felsabhänge mit Felsspaltenvegetation 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-veronicion dillenii 83 Andere felsige Lebensräume 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen Kasten 1 Erläuterung des sonstigen artenreichen Grünlands Feuchtgrünland Die Bezeichnung Feuchtgrünland wird hier als Sammelbegriff für durch Grundwasser im Oberboden beeinflusste Grünlandgesellschaften verwendet. Neben den kalkreichen Niedermooren (ÖST Moore) und Brenndolden-Auenwiesen (ÖST Auen) sowie den Pfeifengraswiesen (LRT 6410) gehören zum Feuchtgrünland auch seggen-und binsenreiche Nasswiesen und Quellbereiche, die zwar nicht durch Anhang 1 der FFH-Richtlinie, aber nach deutschem Naturschutzrecht besonderen Schutz genießen (BNatSchG 30 (1), Zif. 2). In den Naturschutzgesetzen der Länder wird dies spezifiziert und zum Teil noch ausgeweitet auf weitere Lebensräume, so z.b. auf Sumpfdotterblumenwiesen und Flutrasen (NNatG 28b (1) Zif. 3, 4). In den 1950er Jahren nahmen diese Pflanzengesellschaften noch ca. 25 % des gesamten Grünlandes in Nordwestdeutschland ein (Rosenthal et al. 1998), noch vor den Pfeifengraswiesen mit 11 %. Heute ist dieser Grünlandtyp aus vielen Gebieten vollständig verschwunden. Dierßen und Dierßen (2008) 85

92 bedauern, dass Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen trotz des überregional weiträumigen Rückgangs im Gegensatz zu den deutlich artenärmeren und in Mitteleuropa häufig ruderalisierten feuchten Hochstaudenfluren nicht im FFH-Schutzgebietssystem berücksichtigt wurden. Das Vorkommen unterschiedlicher Pflanzengesellschaften des Feuchtgrünlandes wird, neben klimatischen und hydrologischen Bedingungen des Standortes und dem standortbürtigen Nährstoffangebot, insbesondere von atmosphärischem Nährstoffeintrag, Düngung und Bewirtschaftungsform (Weideregime, Schnitthäufigkeit und Schnittzeitpunkte) bestimmt (vgl. hierzu Rosenthal et al. 1998). Bei zunehmender Intensivierung und Eutrophierung verlieren die Einflüsse der standortbürtigen Bodeneigenschaften gegenüber den Einflüssen der Bewirtschaftung an Bedeutung. Je vielfältiger die Bewirtschaftungsformen, desto höher ist auch die Vielfalt an Pflanzengesellschaften des Grünlandes. Die Vereinheitlichung der Bewirtschaftungsformen hat jedoch in den letzten Jahrzehnten zunehmend nivellierende Wirkung auf die Standorte. Während zweischürige Mähwiesen als traditionelle Bewirtschaftungsform zur Werbung von Winterfutter auf nährstoffreichen Standorten oft artenreich sind, setzen sich bei häufigerer Mahd konkurrenzstarke euryöke Pflanzenarten durch und es entwickeln sich Basalgesellschaften, die aus wenigen Pflanzenarten aufgebaut sind (ebd.). Mesophiles Grünland Neben dem Grünland der Extremstandorte mit für den Naturschutz besonders relevanten Lebensgemeinschaften wie Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen und Feuchtwiesen ist in den letzten Jahren auch der Naturschutzwert des mesophilen Grünlandes, das weder sehr extensiv noch sehr intensiv bewirtschaftet wird, in den Blickpunkt gerückt (Güthler und Oppermann 2005). Zum mesophilen Grünland können auch die Flachland- und Berg-Mähwiesen sowie andere Formen arten- und blütenreicher Wiesen gerechnet werden. Sie haben eine hohe Bedeutung für Heuschrecken, Schmetterlinge und andere Blüten besuchende Insekten. Streuobstwiesen Streuobstwiesen unterschieden sich von intensiv genutzten Obstplantagen durch das Vorhandensein von Hochstammbäumen sowie eine geringere Pflanzdichte. Sie sind strukturreicher als intensive bewirtschaftete Obstplantagen und bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft sonst wenige Rückzugsmöglichkeiten haben. Es findet kein oder nur ein geringer Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz statt. Auch für die Vielfalt der Kulturpflanzenarten und -sorten spielen die dem Dauergrünland zuzurechnenden Streuobstwiesen eine wichtige Rolle. Es ist davon auszugehen, dass die dokumentierte Gesamtfläche der Streuobstwiesen von rund ha im Jahr 1997/98 (Zander 2003, Vögel et al. 2007) weiter jährlich um ca. 3-4 % geschrumpft ist. Demzufolge verringert sich die Gesamtfläche der Streuobstwiesen in Deutschland bis zum Jahr 2010 auf gerundet ha. Sie dienen in der Regel nicht dem Erwerbsobstbau und sind dem Dauergrünland zuzurechnen. Von Streuobstwiesen im engeren Sinn wäre eigentlich nur zu sprechen, wenn eine Mahdnutzung bzw. regelmäßige Pflegemahd der Fläche stattfinden würde. Im weiteren Sinn zählen auch beweidete Flächen mit Hochstammobstbaumbestand dazu. Eine Weidenutzung ist jedoch in der Regel aus naturschutzfachlicher Sicht die schlechtere Alternative. 86

93 Tabelle 36: Flächennutzung in den Natura-2000-Gebieten. Bodenbedeckung aus dem Jahr 2000 (Auswertung CORINE LANDCOVER) (Quelle: nach Raths et al. 2006) Flächennutzung (Corine Landcover 2000) FFH- Gebiete Vogelschutzgebiete Natura Gebiete Siedlung 0,7 % 0,7 % 0,8 % Acker und sonstige landwirtschaftliche Kulturen 13,4 % 24,4 % 21,4 % Grünland 17,5 % 19,1 % 17,6 % Salzwiesen und Binnensalzstellen 0,4 % 0,5 % 0,3 % Moore, Heiden und Sümpfe 3,6 % 3,4 % 2,8 % Binnengewässer 5,0 % 4,4 % 4,1 % Sandflächen und Dünen an Küste und im Binnenland 0,3 % 0,3 % 0,3 % Vegetationsarme Flächen, Felsen, Gletscher 1,2 % 1,3 % 0,9 % Laub- und Mischwälder 40,5 % 25,6 % 33,1 % Nadelwälder 16,7 % 19,9 % 18,2 % Watt- und Ästuarflächen 0,6 % 0,5 % 0,4 % 87

94 Tabelle 37: Flächennutzung differenziert für die biogeografischen Regionen (Auswertung der Standarddatenbögen) (Quelle: nach Raths et al. 2006) Meeresgebiete und -arme , , ,4 Gezeiten, Ästuarien, vegetationsfreie Schlick- und Sandflächen, Lagunen , , ,0 Salzsümpfe, -wiesen und - steppen , , ,1 Küstendünen, Sandstrände , , ,2 Sandgestein, Felsküsten, Inselchen , , ,1 Binnengewässer (stehend und fließend) , , , ,9 Mooren, Sümpfe, Unterbewuchs , , , ,5 Heide, Gestrüpp , , , ,5 Trockenrasen, Steppen , , , ,5 Feuchtes und mesophiles Grünland , , , ,2 Alpine und subalpine Rasen , ,8 Extensiver Getreideanbau 572 0,0 42 0, ,0 Melioriertes Grünland , , ,3 Anderes Ackerland , , ,4 Laubwald , , , ,9 Nadelwald , , , ,6 Mischwald , , , ,5 Kunstforsten (z.b. Pappelbestände oder exotische Gehölze , , , ,3 Nicht- Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen , , ,5 Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen, Gletscher , , , ,2 Sonstiges (einschließlich Siedlungen, Straßen) , , ,7 15 0,0 Summen

95 Tabelle 38: Entwicklung Dauergrünlandanteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche seit 2003 in Deutschland (Quelle: Bündnis 90/Die Grünen 2009) 89

96 55% 2% stehend ganzer Baum stehend, Bruchstück Wurzelstöcke liegend 11% Abfuhrrest 22% 10% Abbildung 2: Totholzvorrat nach Totholztyp (Quelle: BMELV 2011b) 90

97 Tabelle 39 Kulturen des Ackerlandes (BMELV 2008) Fläche in 1000 ha % an LF Fläche in 1000 ha % an LF Fläche in 1000 ha % an LF Getreide , , ,3 Hülsenfrüchte 169 1, , ,9 Hackfrüchte 705 5, , ,8 Handelsgewächse , , ,6 Ackerfutterbau , , ,6 Ackerland

98 Abbildung 3: Entwicklung der Ackernutzung (Quelle: Osterburg et al. 2009) 92

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