D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z

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1 D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D Hamburg Tel.: 040 / karsten.lutz@t-online.de 09. November 2017 Zoologische Bestandserfassungen und Artenschutzgutachten für den Bebauungsplan Norderstedt 291, Buckhörner Moor Im Auftrag von MSB-Landschaftsarchitekten, Hamburg Abbildung 1: Untersuchungsgebiet (rote Linie) und Fläche des Vorhabens (gelbe Linie) und 1 km Umfeld (Luftbild aus Google-Earth, Datenbasis GeoBasis-DE/BKG) Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Methoden Methode der Brutvogelerfassung Methode der Amphibienerfassung Bestandsdarstellungen Gebietsbeschreibung Brutvögel Anmerkung zu gefährdeten und Arten der Vorwarnliste Amphibien Potenzielle Fledermauslebensräume Potenziell vorkommende Fledermausarten Kriterien für potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen Winterquartiere Sommerquartiere Jagdreviere Charakterisierung des Gebietes im Hinblick auf ihre Funktion für Fledermäuse Quartiere Jagdgebiete (Nahrungsräume) Zusammenfassung Fledermäuse Weitere potenzielle Arten des Anhangs IV Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Wirkungen auf Vögel Wirkungen auf Fledermäuse Wirkungen auf Amphibien Artenschutzprüfung Zu berücksichtigende Arten Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen Prüfung des Eintretens der Verbote nach Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen Zusammenfassung Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

3 7 Literatur Artenschutztabelle (europäisch geschützte Arten) Abbildung 2: Untersuchungsgebiet (Luftbild aus Google-Earth, Datenbasis GeoBasis-DE/BKG). Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

4 Kap. 1 Anlass und Aufgabenstellung 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Norderstedt beabsichtigt eine Erweiterung der Wohnbauflächen auf einem Teil der östlich der Straße Buckhörner Moor gelegenen Grünfläche. Ein Teil der Bäume und der Grünflächen würden überbaut werden. Davon können Arten, die nach 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt sind, betroffen sein können. Zudem liegt benachbart eine naturschutzfachlich augenscheinlich wertvolle Fläche. Daher wird eine faunistische Bestandserfassung für geeignete Artengruppen unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter und streng geschützter Arten angefertigt. Zu untersuchen ist, ob gefährdete Arten oder artenschutzrechtlich bedeutende Gruppen im Eingriffsbereich vorkommen. Es soll eine Bestandserfassung erstellt werden, die eine artenschutzrechtliche Betrachtung des Vorhabens ermöglicht. Dazu wurden die artenschutzrechtlich besonders relevanten, weil europarechtlich streng geschützten, Tiergruppen Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien untersucht. (Kap. 3). Danach wird eine artenschutzfachliche Betrachtung des geplanten Vorhabens durchgeführt (Kap. 5). 2 Methoden 2.1 Methode der Brutvogelerfassung Als Untersuchungsmethode für Brutvögel wurde die Revierkartierung angewendet. Dazu wurde von April bis Juli 2016 das Gebiet mit fünf Begehungen begangen und anhand von Sichtbeobachtungen oder akustischen Hinweisen der Brutbestand ermittelt. Die Darstellung erfolgt als kommentierte Artenliste und bei gefährdeten, streng geschützten oder anderweitig bemerkenswerten Arten als Karte der Brutrevierverteilung. Tabelle 1: Begehungstage der Erfassungen für Vögel und Amphibien 18. April Mai 19. Mai 01. Juni 02. Juli 2.2 Methode der Amphibienerfassung An den Begehungstagen der Vogelerfassungen (Tabelle 1) wurde die Gewässer und Feuchtflächen im Untersuchungsgebiet auf Amphibien untersucht. Es wurde gekeschert und nach Laich, Larven adulten Individuen gesucht. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

5 Kap. 3 Bestandsdarstellungen 3 Bestandsdarstellungen 3.1 Gebietsbeschreibung Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 6 ha. Es besteht aus einem insgesamt parkartigen Gelände mit Laubgehölzen, Grasfluren, z.t. verwilderten Gärten und Bruchwald am Ostrand. Den Südostrand bildet ein Bach. Das Gebiet ist von Fußwegen durchzogen, die von Hundebesitzern und anderen Erholungssuchenden genutzt werden. Im Bruchwald gibt es feuchte Senken, die jedoch im Sommer austrocknen. 3.2 Brutvögel Die beobachteten Brutvogelarten sind in Tabelle 2 dargestellt. Es wird dargestellt, ob die Art im Untersuchungsgebiet Brutvogel (b) sein kann oder diesen Bereich nur als Teilrevier (tr) oder als Nahrungsgast (ng) nutzen kann. Das Teilrevier wird dann angenommen, wenn die Art zwar im Untersuchungsgebiet brüten kann, das Untersuchungsgebiet aber viel zu klein für ein ganzes Revier ist. Die Art muss weitere Gebiete in der Umgebung mit nutzen. Alle Vogelarten sind nach 7 BNatSchG als europäische Vogelarten besonders geschützt. Die Greifvögel und Eulen sind nach 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Tabelle 2: Artenliste der festgestellten Vogelarten. Status im Untersuchungsgebiet: b: Brutvogel; tr: Teilrevier; ng: Nahrungsgast; Rote-Liste-Status nach KNIEF et al. (2010) und GRÜNEBERG et al. (2015). - = ungefährdet; Anz. = Anzahl Brutreviere, = nur Nahrungsgebiet Art Status RL SH RL D Anz. Gehölzbrüter mit kleineren Revieren Amsel Turdus merula b Blaumeise Parus caeruleus b Buchfink Fringilla coelebs b Fitis Phylloscopus trochilus b Gartenrotschwanz Phoenicurus ochruros b - V 1 Gimpel Pyrrhula pyrrhula b Grünfink Carduelis chloris b Heckenbraunelle Prunella modularis b Klappergrasmücke Sylvia curruca b Kleiber Sitta europaea ng Kohlmeise Parus major b Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla b Rotkehlchen Erithacus rubecula b Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

6 Kap. 3 Bestandsdarstellungen Art Status RL SH RL D Anz. Singdrossel Turdus philomelos b Zaunkönig Troglodytes t. b Zilpzalp Phylloscopus collybita b Arten der halboffenen Landschaft Dorngrasmücke Sylvia communis b 1 Jagdfasan Phasianus colchicus ng - - Bachstelze Motacilla alba b 1 Arten mit großen Revieren Buntspecht Dendrocopos medius b Dohle Coloeus monedula ng V - Eichelhäher Garrulus glandarius ng Elster Pica pica ng - - Feldsperling Passer montanus ng - V Grünspecht Picus viridis ng V - Mäusebussard Buteo buteo ng - - Rabenkrähe Corvus corone b/tr Ringeltaube Columba palumbus b/tr Star Sturnus vulgaris ng - 3 Waldkauz Strix aluco ng Anmerkung zu gefährdeten und Arten der Vorwarnliste Dohlen brüten in Schleswig-Holstein vor allem in Gebäuden. Zur Nahrungssuche benötigt die Dohle kurzrasiges Grünland. Der Bestand in Schleswig-Holstein ist bei Abnahmen im Osten und Zunahmen im Westen stabil (KOOP & BERNDT 2014). Die Graslandflächen sind für Dohlen geeignete und genutzte Nahrungsgebiete. Feldsperlinge brüten in Höhlen und sind daher einerseits auf Gehölze mit entsprechendem Nischenangebot (hier an den Siedlungsrandlagen) angewiesen. Andererseits benötigen sie die reich strukturierte Kulturlandschaft, in der auf Brachestreifen insbesondere im Winter noch Nahrung gefunden werden kann. Feldsperlinge kommen in Ortschaften mit vielfältigen Strukturen und gutem Bestand an alten Obst- und Zierbäumen vor. In Hamburg gilt er inzwischen als typische Art der Kleingärten (MITSCHKE 2012). Außerhalb von Ortschaften, in der Knicklandschaft und Feldgehölzen ist der Feldsperling heute spärlich verbreitet. Er benötigt zumindest kleine Brachestrukturen, überwinternde Krautvegetation (z.b. Stoppelfelder, Brachen) zur Nahrungssuche, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft kaum noch vorhanden sind. Hier ist es vor Allem der Bereich der Gehölzränder, der für diese Art Bedeutung hat. Der Gartenrotschwanz gehört zu den Arten, die durch die Umgestaltung der Gärten und der Siedlungsverdichtung im Gartenstadtbereich im Bestand zurückgehen, ohne bereits gefährdet zu sein (MITSCHKE 2012). In Schleswig-Holstein hat der Gartenrotschwanz in den letzten Jahrzehnten wieder zugenommen. Er profi- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

7 Kap. 3 Bestandsdarstellungen tiert von der Vielzahl kleiner Gehölze mit langer Grenzlinie und hoher Lichteinstrahlung (KOOP & BERNDT 2014). Der Gartenrotschwanz ist eine Art der strukturreichen Waldränder, Säume und alten Gärten mit reichem Nischenangebot, der vielgestaltigen, reich strukturierten Kulturlandschaft mit einem hohen Anteil an älteren Gebüschen und älteren, nischenreichen Bäumen. Sein Revier besteht hier in den Gehölzbereichen B und D der Abbildung 3. Als Charakterart kann der Grünspecht genannt werden, der im Untersuchungsgebiet mehrfach nahrungssuchend angetroffen wurde. Er ist im Hinblick auf seine Lebensraumansprüche eine typische Art von parkartigen, reich gegliederten Landschaften. Die Brutvorkommen sind an starkstämmiges Laubholz gebunden. Er besiedelt in Laub- und Mischwäldern die Randzonen zur freien Flur oder zu Ortslagen, zusammenhängende Gehölzlandschaften mit hohem innerem Grenzlinienanteil, Baumbestände an Bach- und Flussläufen, Parks, Friedhöfe, Obstgärten und ortsnahe Laubholzalleen. Der Grünspecht ist ein ausgeprägter Bodenspecht und benötigt als wichtigste Nahrung Ameisen. Kleinklimatisch günstige, warme Gehölzränder mit kurzrasig bewachsenem Sandboden sind seine optimalen Nahrungsbiotope. Solche Biotope sind hier an den Gehölzrändern zu den Grasfluren. Diese Art hat ein sehr großes Revier (2-5 km 2, BAUER et al. 2005). Der Star ist wegen aktuell starker Bestandsrückgänge als gefährdet in die neue deutsche Rote Liste aufgenommen worden. Der Star benötigt etwas größere Bruthöhlen und ausreichende Mengen kurzrasigen, nahrungsreichen Grünlandes (Viehweiden) in der Umgebung zur Nahrungssuche. Er leidet unter dem Verlust von Bruthöhlen durch die zunehmende Aufgeräumtheit der Siedlungen und Gebäudesanierungen und durch den Verlust von nahrungsreichem Weideland. Während der Bestand in Schleswig-Holstein auf der Geest zugenommen hat, sind die Bestände im Osten Schleswig-Holsteins stark zurückgegangen, was insgesamt zu einem gleichbleibenden Bestand in Schleswig-Holstein geführt hat. Die Graslandflächen sind für Stare geeignete und genutzte Nahrungsgebiete. 3.3 Amphibien Im Untersuchungsgebiet gibt es kein dauerhaftes Gewässer, das als Laichgewässer für Amphibien geeignet ist. Im südlichsten Teil des feuchten Waldes gab es im Frühjahr noch Senken mit Wasser, in denen Kaulquappen des Grasfrosches (Rana temporaria) vorhanden waren. Der Grasfrosch ist zwar nicht als gefährdet eingestuft, jedoch in Schleswig- Holstein auf der Vorwarnliste geführt. Bei dieser ehemals sehr weit verbreiteten Art sind große Bestandsrückgänge in der Agrarlandschaft zu verzeichnen. Nur wegen seiner weiten Verbreitung in einer Vielzahl von Lebensräumen und seiner großen Anpassungsfähigkeit ist der Bestand des Grasfrosches noch nicht so weit ge- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

8 Kap. 3 Bestandsdarstellungen sunken, dass er als gefährdet einzustufen wäre. Wegen des allgemeinen Trends zur Bestandsabnahme wird er in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste geführt. Tabelle 3: Artenliste gefundenen Amphibien DE = Status nach Rote Liste Deutschlands (KÜHNEL et al. 2009); SH = Status nach Rote Liste Schleswig-Holsteins (KLINGE 2004); V = Vorwarnliste, d.h. aktuell nicht gefährdet, aber Gefährdung zu befürchten, wenn bestimmte Faktoren weiter wirken Art DE SH Anmerkung Grasfrosch Rana temporaria - V einzelne Larven in Senken des Feuchtwaldes. 3.4 Potenzielle Fledermauslebensräume Alle Fledermausarten gehören zu den streng geschützten Arten, die nach 44 BNatSchG besonders zu beachten sind. Zu überprüfen wäre, ob für diese Arten Fortpflanzungs- und Ruhestätten, Jagdhabitate oder Flugstraßen durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Der Bestand der Fledermäuse wird mit einer Potenzialanalyse ermittelt Potenziell vorkommende Fledermausarten Aufgrund der Verbreitungsübersichten BORKENHAGEN (2011) kommen im Raum Norderstedt praktisch alle in Schleswig-Holstein vorhandenen Arten vor. Eine spezielle Auflistung ist daher zunächst nicht erforderlich. Die folgenden Kapitel berücksichtigen die Anforderungen aller Arten. Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind im Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der FFH- Richtlinie aufgeführt und damit auch nach 7 BNatSchG streng geschützt Kriterien für potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen Fledermäuse benötigen drei verschiedene wichtige Biotopkategorien, die als Lebensstätten im Sinne des 44 BNatSchG gelten können: Sommerquartiere (verschiedene Ausprägungen) und Winterquartiere als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Jagdreviere (Nahrungsräume). Zu jeder dieser Kategorien wird ein dreistufiges Bewertungsschema mit geringer, mittlerer und hoher Bedeutung aufgestellt. geringe Bedeutung: Biotop trägt kaum zum Vorkommen von Fledermäusen bei. In der norddeutschen Normallandschaft im Überschuss vorhanden. Diese Biotope werden hier nicht dargestellt. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

9 Kap. 3 Bestandsdarstellungen mittlere Bedeutung: Biotop kann von Fledermäusen genutzt werden, ist jedoch allein nicht ausreichend um Vorkommen zu unterhalten (erst im Zusammenhang mit Biotopen hoher Bedeutung). In der norddeutschen Normallandschaft im Überschuss vorhanden, daher kein limitierender Faktor für Fledermausvorkommen. hohe Bedeutung: Biotop hat besondere Qualitäten für Fledermäuse. Für das Vorkommen im Raum möglicherweise limitierende Ressource Winterquartiere Winterquartiere müssen frostsicher sein. Dazu gehören Keller, Dachstühle in großen Gebäuden, alte, große Baumhöhlen, Bergwerksstollen. mittlere Bedeutung: Altholzbestände (mind. 50 cm Stammdurchmesser im Bereich der Höhle) mit Baumhöhlen; alte, nischenreiche Häuser mit großen Dachstühlen. hohe Bedeutung: alte Keller oder Stollen; alte Kirchen oder vergleichbare Gebäude; bekannte Massenquartiere Sommerquartiere Sommerquartiere können sich in Gebäuden oder in Baumhöhlen befinden. mittlere Bedeutung: ältere, nischenreiche Wohnhäuser oder Wirtschaftsgebäude; alte oder strukturreiche Einzelbäume oder Waldstücke. hohe Bedeutung: ältere, nischenreiche und große Gebäude (z.b. Kirchen, alte Stallanlagen); Waldstücke mit höhlenreichen, alten Bäumen; bekannte Wochenstuben Jagdreviere Fledermäuse nutzen als Nahrungsräume überdurchschnittlich insektenreiche Biotope, weil sie einen vergleichsweise hohen Energiebedarf haben. Als mobile Tiere können sie je nach aktuellem Angebot Biotope mit Massenvermehrungen aufsuchen und dort Beute machen. Solche Biotope sind i.d.r. Biotope mit hoher Produktivität, d.h. nährstoffreich und feucht (eutrophe Gewässer, Sümpfe). Alte, strukturreiche Wälder bieten dagegen ein stetigeres Nahrungsangebot auf hohem Niveau. Diese beiden Biotoptypen sind entscheidend für das Vorkommen von Fledermäusen in einer Region. mittlere Bedeutung: Laubwaldparzellen, alte, strukturreiche Hecken; Gebüschsäume / Waldränder; Kleingewässer über 100 m 2, kleine Fließgewässer, altes strukturreiches Weideland, große Brachen mit Staudenfluren. hohe Bedeutung: Waldstücke mit strukturreichen, alten Bäumen; eutrophe Gewässer über 1000 m 2 ; größere Fließgewässer. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

10 Kap. 3 Bestandsdarstellungen Charakterisierung des Gebietes im Hinblick auf ihre Funktion für Fledermäuse Bei der Begehung des Untersuchungsgebietes wurde nach den oben aufgeführten Lebensraumstrukturen gesucht. Daraus wird die Bewertung der Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse abgeleitet Quartiere Im Untersuchungsgebiet wurden keine Bäume gefunden, die erkennbare Höhlungen aufwiesen, die für Fledermäuse als Quartier in Frage kommen. Die meisten Bäume sind zu jung und schmalstämmig, um bedeutende Quartiere haben zu können. Die größeren Bäume in den in Abbildung 3 schraffierten Bereichen sind allerdings so nischenreich, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass unsichtbare, d.h. vom Boden aus unsichtbare Höhlungen vorhanden sind. Hier sind Fledermaus-Sommerquartiere möglich. Größere Höhlen wurden jedoch nicht entdeckt. Aufgrund der geringen Stammdurchmesser sind Winterquartiere nicht möglich. Das bewohnte und unterhaltene Wohnhaus (Fläche E in Abbildung 3) besitzt mit seinem Dachstuhl ein geringes Potenzial für Fledermaus-Sommerquartiere. Solch ein Potenzial ist praktisch in jedem Gebäude Schleswig-Holsteins mit traditionellem Dachstuhl vorhanden. Ein besonderes, hervorzuhebendes Potenzial besteht hier nicht Jagdgebiete (Nahrungsräume) Die in Abbildung 3 schraffierten Gehölze A bis D sind aufgrund ihrer Strukturvielfalt potenziell als Jagdgebiet mittlerer Bedeutung einzustufen. Der Feuchtwald A wird noch zusätzlich durch das hindurchfließende Fließgewässer aufgewertet. Die übrigen Flächen haben geringere potenzielle Bedeutung Zusammenfassung Fledermäuse Das Untersuchungsgebiet bietet in den relativ größeren Bäumen der strukturreichen Gehölze und im Wohnhaus potenzielle Fledermaus-Sommerquartiere. Die Gehölze haben als Jagdhabitat für Fledermäuse insgesamt potenziell mittlere Bedeutung. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

11 Kap. 3 Bestandsdarstellungen Abbildung 3: Lage der potenziellen Fledermaus-Lebensräume (einfache Schraffur) (Luftbild aus Google-Earth, Datenbasis nicht angegeben) Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

12 Kap. 3 Bestandsdarstellungen 3.5 Weitere potenzielle Arten des Anhangs IV Die Käferart Eremit (Osmoderma eremita) kann in mächtigen, alten Laubbäumen vorkommen. Die bis zu 7,5 cm großen Larven des Eremiten leben 3-4 Jahre im Mulm von Baumhöhlen, die z.b. von Spechten angelegt worden sind. Eine Larve benötigt zu ihrer Entwicklung mindestens 1 l Mulm. Brutstätte des Eremiten kann fast jeder Laubbaum sein, der einen Mindestdurchmesser von ca. 80 Zentimetern hat und große Höhlungen im Stamm oder an Ästen aufweist. Bevorzugt werden aber die ganz alten Bäume. Solch große Bäume mit großen Höhlungen bzw. Totholzbereichen sind hier nicht vorhanden. Andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da die übrigen Arten des Anhangs IV sehr spezielle Lebensraumansprüche haben (Trockenrasen, Heiden, Moore, alte Wälder, spezielle Gewässer, marine Lebensräume), die hier nicht erfüllt werden. In Schleswig-Holstein kommen nur 4 sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor (PETERSEN et al. 2003): Apium repens (Kriechender Scheiberich) (Feuchtwiesen, Ufer) Luronium natans (Froschzunge) (Gewässerpflanze) Oenanthe conioides (Schierlings-Wasserfenchel) (Süßwasserwatten) Hamatocaulis vernicosus (Firnisglänzendes Sichelmoos) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer) Diese Pflanzenarten des Anhangs IV benötigen ebenfalls sehr spezielle Standorte und können hier nicht vorkommen. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

13 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Die Planung liegt in einem Entwurf vom vor (Abbildung 4, Abbildung 5). Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung (1,6 ha) und eine Kita (0,2 ha) geschaffen werden. Abbildung 4: Variante 2. Ausschnitt aus dem B-Plan Entwurf vom Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

14 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Abbildung 5: Lage der Planung im Luftbild aus Google-Earth (Datenbasis GeoBasis-DE/BKG) Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

15 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Es wird ein modernes, relativ dicht bebautes Wohngebiet entwickelt. Dabei werden ca. 1,2 ha Grasland, ca. 0,5 ha Gehölz und ca. 0,1 ha Gartenland überbaut. Für den Gehölzverlust und die Bodenversiegelung wird voraussichtlich Ausgleich geschaffen, der jedoch noch nicht genauer festgelegt ist. Die verbleibenden östlichen Flächen werden als öffentliche Grünflächen, Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Dies entspricht der derzeitigen Nutzung und der langfristigen Stadtentwicklungsplanung, die sich aus dem FNP ableitet. Die Grünflächen bilden entlang der Moorbek eine der größten und wichtigsten Parkanlagen bzw. Grünverbindungen. Für die Bebauung wird die Fläche voraussichtlich vollständig abgeräumt. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden in der neuen Wohnsiedlung kleinflächig Gärten bzw. Ziergrünflächen angelegt werden. Solche modernen Gärten sind erfahrungsgemäß stark versiegelt (Stellplätze, Terrassen) und werden naturfern mit Zierrasen und Neophyten-Gehölzen gestaltet. Sie bieten gewöhnlich nur einer geringen Artenzahl geeignete Lebensmöglichkeiten. Insgesamt wird jedoch durch die neuen Ziergehölze eine kleine Gehölzmenge wieder neu entstehen. Die Flächen- und Gehölzverluste werden im Rahmen der Eingriffsregelung ausgeglichen, jedoch sind noch keine Maßnahmen konzipiert. Die Wirkungen des Baubetriebes werden im Rahmen des im Hochbau üblichen liegen. Spezielle Arbeiten, die besonderen Lärm oder Schadstoffemissionen verursachen, sind nicht vorgesehen. Die Schadstoffbelastung durch die Emissionen des Baubetriebes wird sich nach dem Stand der Technik im bei modernen Baumaschinen üblichen Rahmen halten und daher keine merklichen Veränderungen an der Vegetation oder der Gesundheit von Tieren im Umfeld der Baustelle hervorrufen. Zum Brutvogelschutz wird der eventuell kleinflächig zu entnehmende Gehölzbestand gemäß der allgemein gültigen Regelung des 39 BNatSchG in der Zeit nach dem 30. September und vor dem 01. März beseitigt. 4.1 Wirkungen auf Vögel In Tabelle 4 sind in einer tabellarischen Übersicht die Wirkungen auf die Arten dargestellt. Von Bedeutung für die vorkommenden Vögel (Tabelle 2) ist in beiden Varianten der Flächenverlust von insgesamt ca. 1,8 ha Grünland und Gehölz bzw. halboffenes Land. Dadurch verlieren die der in Tabelle 2 aufgeführten potenziellen Brutvogelarten zumindest Teile ihres potenziellen Lebensraumes. Diese Säume gehen auf einer Fläche von 1,8 ha verloren. Betroffen sind davon insbesondere diejenigen Arten, die Gehölzsäume zu offenen Flächen nutzen. Sie kön- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

16 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen nen in der neuen Wohnsiedlung keinen Ersatzlebensraum finden. Das sind hier die Arten: 1. Feldsperling, 2. Grünspecht 3. Dorngrasmücke, 4. Jagdfasan 5. Bachstelze Feldsperling und Grünspecht verlieren qualitativ relativ wertvolle, weil insektenreiche Grünlandflächen. Aufgrund ihrer großen Reviere bzw. Streifgebiete ist der Verlust an Nahrungsfläche jedoch relativ klein, so dass es voraussichtlich nicht zum Funktionsverlust der Brutreviere kommt. Während Feldsperling und Grünspecht sehr große Streifgebiete haben, sind die stärker ortsgebundenen Arten Dorngrasmücke, Bachstelze und Jagdfasan so stark betroffen, dass mit dem Verlust jeweils eines Reviers zu rechnen ist. Um die ökologischen Funktionen für diese Arten zu erhalten, müssten neue Säume in bisher ausgeräumter Landschaft geschaffen werde, z.b. Knicks, Streuobstwiesen, Ruderalstreifen oder auch in Teilen Extensivgrünland. Da keine eigentlichen Grünlandvögel vorkommen, betrifft der Grünlandverlust nur seine Funktion als Nahrungsraum für Dohle, Mäusebussard, Ringeltaube, Star Waldkauz und die Rabenvögel. Die relativ anpassungsfähigen Arten mit großen Revieren (Waldkauz, Mäusebussard, Ringeltaube und Rabenvögel) können in die Umgebung ausweichen. Die bereits bedrängteren Arten Star und Dohle sind aufgrund ihrer ungünstigeren Bestandssituation etwas empfindlicher, so dass die Möglichkeit besteht, dass in der Nachbarschaft befindliche Brutplätze wegen Nahrungsmangels eine Verminderung bzw. Beschädigung ihrer Funktion erfahren (z.b. geringerer Bruterfolg). Die Arten, die typische Arten der Gehölze (Brutplatz und Nahrungsraum) sind, verlieren mit ca. 0,5 ha Gehölzen einen merkbaren Teil ihres Lebensraums. Rein quantitativ kann die betroffene Fläche bei den Arten mit kleinen Revieren einen relevanten Teil des Lebensraumes ausmachen. Auch wenn bei Arten mit relativ kleinen Revieren kein komplettes Brutrevier zerstört wird, so ist doch möglich, dass seine Funktion stark vermindert wird, weil wesentliche Revierteile verloren gehen. Besonders gilt das für den Gartenrotschwanz, der im Hamburger Umland im Unterschied zum übrigen Schleswig-Holstein einen rückläufigen Bestand aufweist (MITSCHKE 2012, KOOP & BERND 2014) Die anderen hier betroffenen Gehölzvogelarten verlieren zunächst auch jeweils ein Revier bzw. erfahren eine Wertminderung. Kurzfristig ist eine Verminderung um jeweils ein Revier vorsorglich anzunehmen. Sie sind jedoch im Bestand auf hohem Niveau stabil oder nehmen in Schleswig-Holstein tendenziell zu (KOOP & BERNDT 2014). Ursache ist das allgemeine Zunehmen des Gehölzanteils in Schleswig- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040/

17 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Holstein, so dass zu erwarten ist, dass für Gehölzbrüter auf lange Sicht kontinuierlich Ausweichmöglichkeiten im Umfeld entstehen. Es kommt daher langfristig voraussichtlich nicht zu für die Population erheblichen Verminderungen des Brutbestandes bzw. des Brutplatzangebots. Tabelle 4: Wirkungen des Vorhabens auf Vögel. Begründung der Folgen der Vorhabenswirkungen im Text (siehe unten, I - VI). Art (Anzahl) Wirkung des Vorhabens Folgen der Vorhabenswirkungen Dorngrasmücke, Verlust von Brut- und Kein Verlust von Revieren, wenn Jagdfasan, Bachstelzfen werden Nahrungshabitat. Kompensationsmaßnahmen ergrif- (I) Grünspecht, Feldsperling Verlust von Teilen des Nahrungshabitats Ausweichen in benachbartes Gelände möglich (II) Dohle, Star Verlust von Teilen des Nahrungshabitats Beschädigung von Brutrevieren möglich. Kompensation möglich (III) Alle anderen Arten der Tabelle 2 mit nur Nahrungsflächen im Untersuchungsgebiet oder Arten mit großen Revieren Geringer Verlust eines Teiles des Brut- und Nahrungshabitats in beiden Varianten Gartenrotschwanz Verlust von Brut- und Nahrungshabitat Übrige Arten des Verlust von Brut- und Baumbestandes Nahrungshabitat ( Gehölzbrüter ) Ausweichen in benachbartes Gelände möglich (IV). Verlust eines Revieres. Kompensation möglich (V) Verlust von Revieren. Langfristiges Ausweichen möglich (VI). I. Dorngrasmücke, Bachstelze und Jagdfasan verlieren mit dem Grasland/Gehölzkomplex einen großen Teil ihres Reviers. Ihr nutzbarer Lebensraum wird insgesamt um ca. 1,8 ha kleiner. Damit muss mit dem Verlust jeweils eines Revieres gerechnet werden. Um die ökologischen Funktionen für diese Arten zu erhalten, müssten neue Säume in bisher ausgeräumter Landschaft geschaffen werde, z.b. Knicks, Streuobstwiesen, Ruderalstreifen oder auch in Teilen Extensivgrünland. II. Grünspecht und Feldsperlinge verlieren Anteile ihres Nahrungsraums. Ob mit dieser Verkleinerung eine kritische Größe unterschritten wird, ist unklar, jedoch unwahrscheinlich. Der Grünspecht nimmt in Schleswig-Holstein im Bestand zu, so dass anzunehmen ist, dass seine Lebensräume zurzeit nicht Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

18 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen III. IV. im Mangel vorliegen. Auch der Feldsperling ist im Hamburger Umland stabil (Mitschke 2012). Wenn im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen für z.b. Dorngrasmücken in bisher intensiv genutzten Flächen kleine Extensivstreifen, Säume oder Brachen angelegt werden, die neue Nahrungsflächen (Ameisen für Grünspecht) bieten, kommt das auch diesen Arten zugute. Dann wären die ökologischen Funktionen für Grünspecht und Feldsperling sicher zu erhalten. Dohlen und Stare sind bereits im Bestand bedrängt, auch wenn es sich in Schleswig-Holstein noch nicht stark auswirkt. Neben Brutplatzverlusten ist es auch der Rückgang an Grünland, der diese Arten beeinträchtigt. Ob der Verlust des Graslandes durch das Vorhaben benachbarte Bruten so stark behindert, dass messbare Verminderungen ihrer Funktion eintreten ist wissenschaftlich nicht belegbar, aber möglich. Kompensationsmaßnahmen wie für Dorngrasmücke und Jagdfasan kommen auch diesen Arten zugute. Ringeltauben, Elstern und Rabenkrähen können als sehr anpassungsfähige Arten mit großen Revieren bzw. Nahrungssuchradien bei Verlust der Grünlandflächen in die Umgebung ausweichen. Buntspecht, Greifvögel und Eulen nutzen sehr große Reviere, so dass sie diesbezüglich in die Umgebung ausweichen können. Im Umfeld (Abbildung 1) bleiben genug ähnliche Flächen erhalten, so dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. V. Der Gartenrotschwanz ist eine Art, die in älteren, strukturreichen Gehölzbeständen lebt. Dort befinden sich auch die (Halb-) Höhlen und Nischen, die er zur Brut benötigt. Mit dem Verlust der Gehölze verliert er einen Kernbereich seines Vorkommens im Untersuchungsgebiet. Das Revier wird voraussichtlich so beschädigt, dass es seine Funktion verliert. Zwar nimmt die Art in Schleswig-Holstein im Bestand zu (KOOP & BERNDT 2014), weil der Gehölzbestand im Lande seit Jahrzehnten anwächst und älter wird. Andererseits ist im Hamburger Umland wegen der Umgestaltung der Gartenlandschaft ein gegenläufiger Trend zu beobachten (MITSCHKE 2012). Die Art leidet hier offenbar bereits unter Lebensraumverlusten und hat keine Ausweichmöglichkeiten. Als geeignete Kompensationsmaßnahme zur Erhaltung der Funktion sind hier die Neuschaffung von Gehölzen, auch Knicks und Streuobstwiesen oder andere parkartige Strukturen durch Neupflanzungen möglich. Eine teilweise Beschleunigung der Wiederherstellung der Funktionen ist mit der Bereitstellung von künstlichen Nisthöhlen in bestehenden Gehölzen mit vergleichsweise jungem Baumbestand möglich. VI. Die übrigen Gehölzbrüter mit kleinen Revieren nutzen fast ausschließlich den dichteren Gehölzbestand als Brutstandort. Durch Gehölzverluste gehen ca. 0,5 ha Revierfläche verloren, was für jeweils ein Revier ein so großer Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

19 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Anteil sein kann, dass sich seine Funktion vermindert oder ganz verloren geht. Die Arten profitieren von der tendenziellen Gehölzzunahme in Norddeutschland und nehmen daher im Bestand zu. Langfristig bestehen voraussichtlich Ausweichmöglichkeiten. Die Kompensationsmaßnahmen, die für den Gartenrotschwanz sinnvoll sind, kämen auch dieser Artengruppe zugute, um die ökologischen Funktionen zu erhalten. Die hier vorkommenden Vögel gehören sämtlich zu den störungsunempfindlichen Arten. Wirkungen der Baumaßnahmen in der Umgrenzung des B-Plangebietes werden kaum weiter reichen als das geplante Wohngebiet. Es kommt also nicht zu nennenswerten Störungen über die B-Planfläche hinaus. Im Übrigen wären die vorkommenden Arten häufig und ungefährdet, so dass selbst die Störung einzelner Brutpaare nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des 44 BNatSchG führen würde, da der lokale Erhaltungszustand günstig bleiben würde. 4.2 Wirkungen auf Fledermäuse Das Wohnhaus (Fläche E in Abbildung 3, Kap ) könnte beseitigt werden, womit potenzielle Quartiere im Dachstuhl verloren gehen. Dieser Verlust kann technisch zuverlässig durch die Bereitstellung von künstlichen Nisthilfen an den verbleibenden Bäumen oder an Gebäuden in der Umgebung vermieden werden. Dabei kann es dann auch zu Verletzungen oder Tötungen von Individuen kommen. Abbildung 6: Übersicht über die Besiedlung der Fledermausarten im Jahresverlauf. Aus: LANDESBETRIEB STRAßENBAU UND VERKEHR SH (2011) Zur Vermeidung von Tötung von Individuen muss der Abriss der Gebäude mit Quartierpotenzial (Fläche E in Abbildung 3) zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem die Fledermäuse ihre Sommerquartiere verlassen und ihre Winterquartiere aufge- Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

20 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen sucht haben (Dezember und Januar, siehe auch Abbildung 6), da dann nicht mit einem aktuellen Besatz durch Fledermäuse zu rechnen ist. Möglich ist auch eine Überprüfung der potenziellen Quartiere vor der baulichen Maßnahme. Der in Abbildung 6 dargestellte Zeitraum kann dann erweitert bzw. ganz aufgehoben werden. Abbildung 7: Lage der geplanten Wohngebiete und Fledermaus- Lebensräume (vgl. Kap , Abbildung 3) (Luftbild aus Google- Earth, Datenbasis GeoBasis-DE/BKG) Im Teilgebiet B und D gehen mit den größeren Bäumen potenzielle Standorte (Abbildung 3, Abbildung 7) für kleinere (Spalten-) Quartiere im Kronenbereich verloren. Die ökologischen Funktionen dieser Spaltenquartiere bleiben erhalten, wenn in den Wäldern der Umgebung oder in verbleibenden Gehölzen des Untersuchungsgebietes oder benachbarter Gehölze 5 Fledermauskästen installiert werden. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

21 Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen Durch die Verkleinerung der Gehölzmasse gehen Teile von potenziellen Jagdhabitaten mittlerer Bedeutung von Fledermäusen verloren. Der Radius, in dem Fledermäuse nach Nahrung suchen, ist artspezifisch verschieden groß. Den geringsten Aktivitätsradius hat die Zwergfledermaus mit bis zu 2 km um das Quartier, während der Große Abendsegler seine Jagdflüge über 20 km Entfernung vom Quartier ausdehnt (DIETZ et al. 2007). Der Verlust der Vegetationsmasse im Untersuchungsgebiet ist nicht als so schwer einzustufen, dass davon eventuell vorhandene benachbarte Fortpflanzungsstätten in ihrer Funktion beeinträchtigt würden. Angesichts der verbleibenden Garten- und Gehölzbereiche in der Umgebung (Abbildung 1) ist der Verlust von ca. ½ ha Gehölzfläche unbedeutend. Zudem gelten solche Nahrungsräume nicht als Lebensstätten im Sinne des 44 BNatSchG (vgl. Kap ). Fledermäuse haben große Aktionsradien von, je nach Art unterschiedlich, mehreren Kilometern (DIETZ et al. 2005), so dass auch lokale graduelle Verluste für die potenziell vorhandenen Arten zu einer nur geringen Verschlechterung ihres Lebensraumes führt. Dass damit Quartiere außerhalb des Untersuchungsgebietes einen wichtigen Teil ihrer Nahrungsquellen verlieren und somit so beschädigt werden, dass sie ihre Funktion verlieren, ist unwahrscheinlich. Aufgrund ihres großen Aktionsradius können die potenziell vorhandenen Arten diesbezüglich ausweichen (Abbildung 1). Kompensationsmaßnahmen, wie für die Vögel in Kap. 4.1, Nr. V, und I, S. 17, vorgeschlagen, nämlich Schaffung von Extensivsäumen, Brachestreifen oder Gehölzneupflanzungen kämen auch dieser Artengruppe zugute. 4.3 Wirkungen auf Amphibien Laichgewässer werden nicht beeinträchtigt. Der Landlebensraum wird verkleinert. Wahrscheinlich ist im Untersuchungsgebiet der Landlebensraum nicht der quantitativ limitierende Faktor. Der weitaus größte Teil (Weitere Wiesen, Gehölzbestände) bleibt überwiegend erhalten. Eine Verkleinerung der Grasfroschpopulation ist nicht zu erwarten. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

22 Kap. 5 Artenschutzprüfung 5 Artenschutzprüfung Im Abschnitt 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ( 41) sind im 44 strengere Regeln zum Schutz besonders und streng geschützter Arten festgelegt. In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt. Ein Bebauungsplan kann selbst nicht gegen die Zugriffsverbote des 44 BNatSchG verstoßen, sondern nur dessen Vollzug. Er verstößt jedoch gegen 1 Abs. 3 BauGB, wenn bei der Beschlussfassung absehbar die Zugriffsverbote des 44 unüberwindliche Hindernisse für die Verwirklichung darstellen. Es ist also festzustellen, ob eventuelle Verletzungen der Zugriffsverbote überwunden werden können. 5.1 Zu berücksichtigende Arten Bei der Feststellung der vorkommenden und zu betrachtenden betroffenen Arten wird unterschieden, ob sie nach europäischem (FFH-RL, VSchRL) oder nur deutschem Recht geschützt sind. Nach der neuen Fassung des BNatSchG ist klargestellt, dass für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach 30 BauGB, während der Planaufstellung nach 33 BauGB und im Innenbereich nach 34 BauGB die artenschutzrechtlichen Verbote nur noch bezogen auf die europäisch geschützten Arten, also die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten, gelten. Für Arten, die nur nach nationalem Recht (z.b. Bundesartenschutzverordnung) besonders geschützt sind, gilt der Schutz des 44 (1) BNatSchG nur für Handlungen außerhalb von nach 19 BNatSchG zugelassenen Eingriffen. Eine Verordnung nach 54 (1) Nr. 2 BNatSchG wurde bisher nicht erlassen. Im hier vorliegenden Fall betrifft das Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse) und alle Vogelarten. Der Jagdfasan wird in der Roten Liste Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) und Schleswig-Holsteins (KNIEF et al. 2010) sowie des Artenschutzberichtes MLUR (2008) als Neozoe eingestuft und daher die Bestandsentwicklung nicht bewertet. Gleichwohl ist der Jagdfasan seit vielen Jahrzehnten etabliert (BERNDT et al. 2003) und demnach nach BNatSchG 7 (2) Nr. 7 eine heimische Art und damit nach BNatSchG 7 (2) Nr. 12 eine europäische Vogelart. Die vorhandene Amphibienart Grasfrosch ist nicht im Anhang IV der FFH- Richtlinie verzeichnet, sondern nur nach Bundesartenschutzverordnung national geschützt. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

23 Kap. 5 Artenschutzprüfung Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten Nach 44 BNatSchG ist es verboten, europäischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Tatbestand des Tötens, Verletzens oder der Entnahme von Individuen sowie des Störens wird durch die Wahl des Rodungszeitpunktes von Gehölzen und der Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr vermieden. Es verbleibt in dieser Untersuchung die Frage nach der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Fortpflanzungsstätten sind die Nester der Vögel incl. eventueller dauerhafter Bauten, z.b. Spechthöhlen. Für Brutvögel, die sich jedes Jahr einen neuen Nistplatz suchen, ist das Nest nach dem Ausfliegen der letzten Jungvögel funktionslos geworden und eine Zerstörung des alten Nestes somit kein Verbotstatbestand. In diesen Fällen ist das gesamte Brutrevier als relevante Lebensstätte heranzuziehen: Trotz eventueller Inanspruchnahme eines Brutplatzes (z.b. altes Nest) kann von der Erhaltung der Brutplatzfunktion im Brutrevier ausgegangen werden, wenn sich innerhalb des Reviers weitere vergleichbare Brutmöglichkeiten finden, an denen die Brutvögel ihr neues Nest bauen können. In diesem Fall ist die Gesamtheit der geeigneten Strukturen des Brutreviers, in dem ein Brutpaar regelmäßig seinen Brutplatz sucht, als relevante Lebensstätte (Fortpflanzungs- und Ruhestätte) anzusehen. Soweit diese Strukturen ihre Funktionen für das Brutgeschäft trotz einer teilweisen Inanspruchnahme weiter erfüllen, liegt keine nach 44 relevante Beschädigung vor. Vogelfortpflanzungs- und Ruhestätten sind also dann betroffen, wenn ein ganzes Brutrevier, indem sich regelmäßig genutzte Brutplätze befinden, beseitigt wird. Das ist z.b. dann der Fall, wenn die Fläche eines beseitigten Gehölzes ungefähr der halben Größe eines Vogelreviers entspricht. Zu betrachten ist also, ob Brutreviere von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Diese Frage wird in Kap. 4.1 (S. 15) beantwortet: Es werden Brutreviere von mit Fortpflanzungsstätten vorkommenden Arten beschädigt. Mit Hilfe von Kompensationsmaßnahmen können diese Beschädigungen so gering gehalten werden, dass die Fortpflanzungsstätten von Vögeln nicht zerstört oder so beschädigt werden, dass sie ihre Funktion verlieren (Tabelle 4 Nr. I und V) Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.r. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen werden kann. Jagdgebiete gehören Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

24 Kap. 5 Artenschutzprüfung nicht zu den in 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten Bedeutung erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Durch das Vorhaben gehen potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Fledermäusen verloren (Kap. 4.2). Es gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter Fortpflanzungsstätten kommt. 5.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44 Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des 44 (1) BNatSchG stichwortartig gegenübergestellt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, a. Dieses Verbot wird im Hinblick auf Vögel nicht verletzt, da die Fällung der Gehölze nach bzw. vor der Brutzeit der Vögel beginnen (allgemein gültige Regelung 39 BNatSchG). Bezüglich der Fledermäuse müssen die Fällungen zur Winterquartierzeit erfolgen (1.12. bis 28.02). Sollten die Fällungen außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, muss vorher eine Kontrolle auf aktuellen Fledermausbesatz der Bäume erfolgen. Der Abriss des Gebäudes empfiehlt sich ebenfalls zur Winterquartierzeit. Vor Abriss muss jedoch eine Kontrolle des Gebäudes auf aktuellen Fledermausbesatz erfolgen. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, b. Dieser Tatbestand wird nicht erfüllt, da die Arbeiten zur Baufeldräumung (z.b. Rodung von Gehölzen) keine Störungen verursacht, die nicht schon unter Nr. 1 (oben) oder Nr. 3 (unten) behandelt wird. Der Baubetrieb führt nicht zu erheblichen Störungen der umgebenden Tierwelt, da es sich um störungsgewohnte Arten des siedlungsnahen Bereichs handelt. Die lokalen Populationen haben im Übrigen einen so guten Erhaltungszustand, dass selbst ein zeitweiliger Verlust eines Brutpaares nicht zu einer Verschlechterung und damit zu einer erheblichen Störung im Sinne des 44 führen würde. Störungstatbestände nach 44 (1) Nr. 2 BNatSchG treten durch das Bauvorhaben für die Fledermausfauna nicht ein. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

25 Kap. 5 Artenschutzprüfung 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, c. Fortpflanzungsstätten von Vögeln werden beschädigt (Kap. 4.1, Tabelle 4, Nr. I und V), weil zumindest Anteile beschädigt werden. Potenzielle Lebensstätten von Fledermäusen werden zerstört, wenn das Gebäude mit Dachstuhl abgerissen wird und große Bäume im Teilgebiet B und E gefällt werden (Kap. 4.2). 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. d. Solche Pflanzen kommen hier nicht vor. Bei einer Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt es demnach zum Eintreten eines Verbotes nach 44 (1) BNatSchG. Damit würde zur Verwirklichung des Vorhabens voraussichtlich eine Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. Eine Ausnahme gemäß 45 (7) BNatSchG von den Verbotstatbeständen des 44 (1) BNatSchG wird nicht erforderlich, wenn durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt werden kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten kontinuierlich erhalten bleiben. Mit der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen (Schaffung von Gehölzen und Säumen mit Grasfluren, Installation künstlicher Nisthilfen für Gartenrotschwanz und Quartiere für Fledermäuse) kann das Eintreten der Verbotstatbestände vermieden werden. Es wird dann durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt, dass die ökologischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten kontinuierlich erhalten bleiben. Entsprechend ihrer Zielsetzung werden diese Maßnahmen als CEF- Maßnahmen 1 (Continuous Ecological Functionality) bezeichnet. Sie sind in der Regel zeitlich vorgezogen zu realisieren, um zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung wirksam sein zu können. Bei nicht gefährdeten Arten, wie hier vorliegend, kann ein zeitlich vorübergehender Verlust der Funktionen der betroffenen Lebensstätte hingenommen werden, wenn langfristig keine Verschlechterung der Gesamtsituation im räumlichen Zusammenhang damit verbunden ist (LBV-SH 2016). Der Ausgleich muss also im hier vorliegenden Fall nicht vorgezogen verwirklicht werden. Er wäre dann einer typischen Ausgleichsmaßnahme vergleichbar (Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme). 1 CEF = vor Beginn des Verlustes wirksame Ausgleichsmaßnahme (continuous ecological functionality: Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme oder FCS = Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes (favourable conservation status), die erst nach dem Verlust wirksam werden. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

26 Kap. 6 Zusammenfassung 5.3 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen Es ergeben sich somit aufgrund der Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44 BNatSchG folgende notwendige Maßnahmen: Keine Rodung von Gehölzen und Beginn der Bauarbeiten in der Brutzeit (01. März bis 30. September - allgemein gültige Regelung 39 BNatSchG). Kein Abriss des Gebäudes mit Fledermausquartierpotenzial und großer Bäume (Kap. 4.2) außerhalb des Hochwinters (Dezember-Februar). Dieser Zeitraum kann ausgedehnt werden, wenn durch eine Suche nach Fledermäusen in den betreffenden Gebäuden und Bäumen ein Vorkommen ausgeschlossen werden kann. Schaffung eines Gehölz-Offenland-Komplexes (z.b. Knick-Grünland- Ruderalstreifen oder Streuobstwiese) als Kompensation für Lebensraumverluste von Dorngrasmücke, Bachstelze, Gartenrotschwanz und Jagdfasan (gleichzeitig Förderung weiterer Arten wie Dohle, Grünspecht und Star) Schaffung neuer Gehölze als Ausgleich für den Gartenrotschwanz und gleichzeitig der anderen Gehölzvögel. Die Schaffung eines neuen Gehölzsaumes durch einen Knick würde auch neuen Lebensraum für die Dorngrasmücke schaffen. Schaffung von extensiv genutzten Grasfluren oder Brachestreifen als Nahrungsräume für Jagdfasan, Bachstelze und Dorngrasmücke (gleichzeitig Grünspecht, Dohle und Star). Neuinstallation von 4 Vogelnistkästen in bestehenden Gehölzbereichen für Gartenrotschwanz zur Kompensation des Verlustes von strukturreichen Gehölzbereichen. Bereitstellung von künstlichen Quartieren für Fledermäuse in Gebäuden (Großraumquartiere), falls sie beseitigt werden. Diese Maßgabe entfällt, wenn durch eine Untersuchung ein Fledermausvorkommen ausgeschlossen werden kann. Bereitstellung von 5 künstlichen Fledermauskästen für die Verluste an strukturreichen Bäumen 6 Zusammenfassung Die Stadt Norderstedt beabsichtigt, eine Wohnsiedlung in einem parkartigen Grünland-Gehölz-Komplex einzurichten. Eine Bestandserfassung ergibt das Vorkommen von 22 Brutvogelarten und weiteren Vogelarten, die das Untersuchungsgebiet nur zur Nahrungssuche nutzen (Tabelle 2). Fledermäuse haben potenziell Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

27 Kap. 7 Literatur Quartiere im Untersuchungsgebiet (Kap ). Außerdem wurden der Grasfrosch mit einem kleinen Laichplatz im Untersuchungsgebiet festgestellt (Kap. 3.3). Für die Arten, die nach den europäischen Richtlinien (FFH-RL, Anh. IV [Fledermäuse] und europ. Vogelarten) geschützt sind, wird eine artenschutzrechtliche Betrachtung vorgenommen. Von den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten sind einige von einer Beschädigung ihrer Fortpflanzungsstätte im Sinne des 44 BNatSchG durch das Vorhaben betroffen, die aber durch Kompensationsmaßnahmen vermieden werden können. Damit können die ökologischen Funktionen der Lebensstätten erhalten bleiben, so dass die Notwendigkeit einer Ausnahme nach 45 BNatSchG vermieden werden kann. Bei potenziell vorhandenen Fledermäusen sind potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht betroffen, wenn der eventuelle Verlust von potenziellen Quartieren in Gebäuden und einzelnen Bäumen durch die Bereitstellung künstlicher Fledermauskästen kompensiert wird (Kap. 4.2). Unüberwindliche Hindernisse zur Verwirklichung des Bebauungsplanes treten durch die Vorgaben des speziellen Artenschutzrechtes voraussichtlich nicht auf. 7 Literatur BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1: Nonpasseriformes Nichtsperlingsvögel, Bd. 2: Passeriformes Sperlingsvögel. Wiebelsheim, 808 S. u. 622 S. BERNDT, R.K., B. KOOP & B. STRUWE-JUHL (2003): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 5: die Brutvögel Schleswig-Holsteins - Bestand und Verbreitung. Ornithologische Arbeitsgemeinschaft für Schleswig-Holstein und Hamburg e.v. (Hrsg.), 2. Aufl. Karl Wachholtz Verlag, Neumünster. BORKENHAGEN, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins. Husum, 664 S. BORKENHAGEN, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins Rote Liste. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 122 S., Flintbek. DIETZ, C., VON HELVERSEN, O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. - Stuttgart (Franckh-Kosmos) 399 S. GRÜNEBERG, C., H.- G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP & T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 52:19-67 KLINGE, A. & C. WINKLER (2005): Atlas der Amphibien und Reptilien Schleswig- Holsteins. Hrsg. Landesamt für Natur und Umwelt, Flintbek, 277 S. Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, Hamburg, Tel.: 040 /

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