Budgetbuch Fachbereich 8 Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen

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2 Budgetbuch Fachbereich 8 Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen Inhaltsverzeichnis Seite 1. Haushaltssatzung Verzeichnis der Produkt- und Auftragssachkonten mit Deckungsvermerken Produktplan Planungsreport Teilergebnispläne / Teilfinanzpläne / Investitionsmaßnahmen 5.1 Fachbereich 8 Kultur, Tourismus und Marketing Produktgruppe 800 Kultur Produkt 100 Kultur Produktgruppe 810 Tourismus Produkt 100 Tourismus Produktgruppe 820 Marketing Produkt 100 Marketing Produktgruppe 830 Adlerwarte Produkt 100 Adlerwarte Produktgruppe 840 Städtepartnerschaften Produkt 100 Städtepartnerschaften Produktgruppe 850 Haus des Gastes Hiddesen Produkt 100 Kurverwaltung Hiddesen Produktgruppe 860 Stadtbibliothek Produkt 100 Stadtbibliothek Produktgruppe 870 Volkshochschule Produkt 100 Volkshochschule Produktgruppe 880 Musikschule Produkt 100 Musikschule 50-52

3 Haushaltssatzung der Stadt Detmold für das Haushaltsjahr Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Detmold mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf festgesetzt

4 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf festgesetzt Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer: auf 217 v.h. 550 v.h. 446 v.h.

5 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind im Sinne des 83 GO NRW erheblich, wenn sie mindestens betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von überschreiten, davon ausgenommen sind die internen Leistungsverrechnungen und bilanzielle Abschreibungen im Rahmen des Jahresabschlusses. Unerheblich sind ferner alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Zusammenhang mit - dem Jahresabschluss oder - der Umsetzung des NKF oder - finanzneutralen Änderungen von Sachkonten aus finanzstatistischen Gründen oder - finanzneutralen Mittelumschichtungen zwischen den Organisationsbereichen - bei Strukturänderungen der Verwaltung oder - im Bereich der Personalwirtschaft erforderlich werden. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. 85 GO NRW, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind als erheblich anzusehen, wenn sie im Einzelfall mehr als betragen. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gelten als erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als betragen. Die erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Im Übrigen sind die überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, sofern sie nicht geringfügig sind. Geringfügig in diesem Sinne sind Beträge bis zu Budgets und Deckungsfähigkeiten Zur flexiblen Haushaltsführung werden gemäß 21 Absatz 1 GemHVO die Erträge und Aufwendungen innerhalb der einzelnen Organisationsbereiche mit Ausnahme - der Verfügungsmittel sowie - nicht zahlungswirksamer Aufwendungen (z. B. bilanzielle Abschreibungen, interne Leistungsverrechnungen etc.) jeweils zu einem Budget verbunden, sofern nicht andere Deckungsvermerke gemäß 21 Absatz 2 GemHVO (siehe auch Verzeichnis der Produktsachkonten und Aufträge mit Deckungsvermerken [gelbe Seiten]) bestehen. Das Gleiche gilt für Einund Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

6 Die Erträge/Aufwendungen bzw. Einzahlungen/Auszahlungen innerhalb der kostenrechnenden Einrichtungen werden zu jeweils gesonderten Budgets verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich. Für die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes gilt das Verzeichnis der Produktsachkonten und Aufträge mit Deckungsvermerken. Sämtliche Verpflichtungsermächtigungen innerhalb eines Produktbudgets werden gem. 13 Absatz 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Der im 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen darf nicht überschritten werden. 9 Ausweis von Investitionen in Teilfinanzplänen Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach 4 Absatz 4 GemHVO wird, bezogen auf den Gesamtausgabebedarf von Einzelmaßnahmen, grundsätzlich auf festgesetzt. 10 Stellenplan Rechtsfolge bei Stellen mit einem kw.- bzw. ku.-vermerk: kw.-vermerk: ku.-vermerk: Die Stelle entfällt beim Ausscheiden des Stelleninhabers. Die Stelle ist nach Ausscheiden des Stelleninhabers umzuwandeln. Die im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen der Beamten und Tarifbeschäftigten können vorübergehend auch mit Beschäftigten der jeweils anderen Beschäftigtengruppe besetzt werden. Detmold, gez. Heller (Bürgermeister)

7 Verzeichnis der Produktsachkonten und Aufträge mit Deckungsvermerken Grundsatz der Gesamtdeckung Grundsätzlich dienen die Erträge zur Deckung der Aufwendungen sowie die Einzahlungen zur Deckung der Auszahlungen (vgl. 20 GemHVO). Bildung von Budgets / Gegenseitige Deckungsfähigkeit Zur flexiblen Haushaltsführung werden gemäß 21 Absatz 1 GemHVO die Erträge und Aufwendungen innerhalb der einzelnen Organisationsbereiche mit Ausnahme - der Verfügungsmittel sowie - nicht zahlungswirksamer Aufwendungen (z. B. bilanzielle Abschreibungen, interne Leistungsverrechnungen etc.) jeweils zu einem Budget verbunden, sofern nicht andere Deckungsvermerke gemäß 21 Absatz 2 GemHVO bestehen. Das Gleiche gilt für Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Zusätzlich werden alle nicht zahlungswirksamen Zuführungen im Personalbereich (wie Pensionsrückstellungen, Altersteilzeitrückstellungen, Beihilferückstellungen) zu einem Budget verbunden. Die Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb der kostenrechnenden Einrichtungen werden zu jeweils gesonderten Budgets verbunden. Innerhalb der Budgets sind die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich.

8 Gegenseitige Deckungsfähigkeit im investiven Teil des Finanzplanes Innerhalb eines Auftrages sind die Sachkonten gegenseitig deckungsfähig. Die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen ober- und unterhalb 410 Euro netto innerhalb eines Fachbereiches einschließlich der Auszahlungsermächtigungen für Festwerte werden grundsätzlich für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fachbereiche 2, 3 und 8. Hier gilt Folgendes: Im Fachbereich 2 sind die Auszahlungen für die Beschaffung von Hard- und Software im Rahmen des Medienentwicklungsplanes gegenseitig deckungsfähig. Die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes des Fachbereiches 3 für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen ober- und unterhalb 410 Euro netto innerhalb der Produkte Bekämpfung von Bränden/Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Krankentransport und Rettungsdienst sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. Im Fachbereich 8 werden die Auszahlungsermächtigungen im investiven Teil des Finanzplanes für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen im Bereich der Adlerwarte Berlebeck für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Maßnahmen im Bereich Sportstätten sind gegenseitig deckungsfähig, ebenso alle Maßnahmen des Grunderwerbs im Produkt (Haus- und Grundstücksservice). Darüber hinaus sind alle Maßnahmen innerhalb der Bereiche Immobilien, Kanal- und Gewässerbau/Abwasserbeseitigung und sämtliche Maßnahmen im Straßenund Brückenbau einschließlich der Fußgängerüberwege und Lichtzeichenanlagen und der Straßenbeleuchtung gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Rückzahlungen vorfinanzierter Leistungen im Kanal- und Straßenbau. Des Weiteren sind alle Investitionen an städtischen Immobilien und Schulen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt für alle investiven Maßnahmen innerhalb des Landesprogrammes Gute Schule Im Produkt Allgemeine Finanzen werden alle Tilgungsleistungen mit Ausnahme der Tilgungsleistungen für Umschuldungen für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sollten sich außerdem konsumtiv geplante Maßnahmen als investiv herausstellen, gelten diese als ermächtigt. Unechte Deckungsfähigkeit nach 21 Absatz 2 GemHVO Die Mehrerträge/Mehreinzahlungen der nachstehend aufgeführten Produkt- Sachkonten führen zur Erhöhung der Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigung der angegebenen Produkt-Sachkonten. Diese Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten n i c h t als überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 83 GO NRW. Darüber hinaus sind sie von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit ausgenommen.

9 Bereich: Allgemeine Finanzen und Beteiligungen Produkt : Allgemeine Finanzen Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Gewerbesteuer Einzahlung aus Krediten für Investitionen; Umschuldung (Auftrag: X ) Umschuldung Kredite, Einzahlungen und Auszahlungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Gewerbesteuerumlage / Gewerbesteuerumlage - Fonds deutsche Einheit und Länderfinanzausgleich Tilgung von Krediten für Investitionen; Umschuldung (Auftrag: X ) Umschuldung Kredite, Einzahlungen und Auszahlungen Produkt : Beteiligungen Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Zuwendung Land -ÖPNV / Zuwendung Land -ÖPNV- (Ausbildungsverkehr) / Dividenden / Gewinnanteile Sparkasse Detmold / Gewinnanteile DetCon GmbH Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Förderung -ÖPNV / Förderung -ÖPNV- (Ausbildungsverkehr) / Kapitalertragsteuer

10 Fachbereich 2: Jugend, Schule, Soziales und Sport Produkt : Kinder in und außerh. von Tageseinrichtungen und in Tagespflege Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden / Zuweisung des Landes für die Weitergabe von Investitionszuschüssen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden / Investitionszuschüsse Produkt : Kinder- und Jugendarbeit, Jugendschutz Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden / Erstattung Bildungs- und Teilhabepaket / Zuweisungen des Landes für Projekte Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden / Veranstaltungen aus Bildungs- und Teilhabepaket / Sachmittel Projekte Produkt : Hilfen zur Erziehung Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Zuweisung von Gerichten, Erstattung von Strafgeldern / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Projektbezogene Sachkosten - Jugendgerichtshilfe / Sachausgaben aus Spenden

11 Produkt : Hilfen in außergewöhnlichen Situationen (ASD) Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden für Hilfsbedürftige von privaten Unternehmen / Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Zuschuss aus Spendenmitteln / Zuschüsse für Kinderreiche Familien, Zuschüsse für Notsituationen Produkt : Unterbringung in Notunterkünften Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden Produkt : Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Zuweisung anteiliger Ausgleichsabgabe durch das Integrationsamt Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Beihilfen nach SGB IX Produkt : Seniorenarbeit und Förderung der Wohlfahrtspflege Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden / Einnahmen aus Veranstaltungen - Seniorenwoche / Seniorenwoche und Veranstaltungen Produkt : Ausländerangelegenheiten Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Erstattung der Kosten für die Rückführung von Ausländern vom Land Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Kosten für die Rückführung von Ausländern

12 Fachbereich 3: Bürgerservice, Ordnung, Feuerwehr und Rettungsdienst Produkt : Melderegister und Personaldokumente Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Verwaltungsgebühren Führerscheine Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Kreisanteil Führerscheine Produkt : Bekämpfung von Bränden, Hilfeleistung bei Unglücksfällen Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden Produkt : Vorbeugender Brandschutz Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Gebühren freiwillige Feuerwehr Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Kostenerstattung freiwillige Feuerwehr Produkt : Krankentransport und Rettungsdienst Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Gebühren Leitstelle Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Weiterleitung Leitstellengebühr an den Kreis Lippe Fachbereich 5: Tiefbau und Immobilienmanagement Produkt : Haus- und Grundstückservice Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Erstattung durch Haftpflichtschaden - Ausgleich Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Abgeltung von Haftpflichtschäden

13 Produkt : Planung und Bau von Straßen Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Zuweisung vom Land -Breitbandversorgung- Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Investitionszuschuss -Breitbandversorgung- Fachbereich 8: Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen Produkt : Kultur Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Zuweis. d. Landes Straßentheaterfest / Zuweisungen des Landes für Kunst- und Kulturförderung / Zuweis. d Kreises Straßentheaterfest / Sponsorengelder v. verb. Unternehmen / Sponsorengelder von öffentlichen Sonderrechnungen / Sponsorengelder von privaten Unternehmen -Straßentheaterfestival / Sponsorengelder und sonstige Beiträge / Sachausgaben aus Spenden / Straßentheaterfestival / Sachaufwand Veranstaltungen Indoor / Detmolder Sommer / Standgelder -Straßentheaterfestival / Entgelte aus Veranstaltungen Indoor / Entgelte aus Veranstaltungen Outdoor

14 Produkt : Kultur Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Sponsorengelder Detmolder Advent / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Detmolder Advent / Sachausgaben aus Spenden Produkt : Marketing Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Sponsorengelder Detmolder Advent Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Detmolder Advent Produkt : Adlerwarte Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Werbekostenzuschüsse / Spenden / Patenschaften / Einnahmen aus Verkauf - Kiosk- Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Drucksachen / Werbung / Sachausgaben aus Spenden / Aufwendungen / Auszahlungen aus Patenschaften / Wareneinkauf - Kiosk -

15 Produkt : Städtepartnerschaften Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Zuwendungen Bund / Zuweisungen Land / Zuweisungen der Europäischen Kommission / Erstattungen Dritter / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Städtepartnerschaften / Sachausgaben aus Spenden Produkt : Stadtbibliothek Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden Produkt : Musikschule Mehrerträge / Mehreinzahlungen / Spenden Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen / Sachausgaben aus Spenden

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17 Produktplan Fachbereich 08 Kultur, Tourismus, Marketing und Bildungseinrichtungen Produktgruppe Produkt 800 Kultur 100 Kultur 810 Tourismus 100 Tourismus 820 Marketing 100 Marketing 830 Adlerwarte 100 Adlerwarte 840 Städtepartnerschaften 100 Städtepartnerschaften 850 Haus des Gastes Hiddesen 100 Kurverwaltung Hiddesen 860 Stadtbibliothek 100 Stadtbibliothek 870 Volkshochschule 100 Volkshochschule 880 Musikschule 100 Musikschule

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