TAGUNG «WA(H)RE TÄUSCHUNG» 20. OKTOBER 2010 «UNVERSCHÄMTE AUTORSCHAFTEN» RECHTLICHE ZUORDNUNGEN. Prof. Dr. iur. Mischa Senn ZENTRUM FÜR KULTURRECHT
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- Eike Küchler
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1 TAGUNG «WA(H)RE TÄUSCHUNG» 20. OKTOBER 2010 «UNVERSCHÄMTE AUTORSCHAFTEN» RECHTLICHE ZUORDNUNGEN Prof. Dr. iur. Mischa Senn ZENTRUM FÜR KULTURRECHT
2 Begriffe Aneignung => «reziproke Beziehung» Aneignungskunst => mit dem Original im Kontext Fälschung => Verdrängung auf Kosten des Originals 2
3 Fälschungsarten Fälschung Plagiat - allgemein - rechtlich (Keine Plagiate: - intertextuelle Formen wie Pastiche, Travestie, Parodie, Collage (!) - Doppelschöpfung - Kunstfälschung) Parodie (URG 11 III: «...Parodien oder vergleichbare Abwandlungen des Werks») 3
4 Johann Heinrich Füssli «Der Nachtmahr» aus: Füssli! The Wild Swiss Schaad «Der Sandmahr» in: Tages-Anzeiger,
5 Ästhetische Aneignungstechniken Bezeichnung Montage Collage Sampling Mash-up Zitat Begriff (idealtypsich) Herkunft der Vorlage Zusammenfügen von Vorlagen Aneinanderreihen erkennbar transparent Zusammenfügen von Vorlagen «Aufkleben» von Vorlagen keine eigenen Teile zitierende Kombination von Vorlagen «Mosaikhafte Kombinatorik» erkennbar transparent Zusammenfügen von Vorlagen Stichprobe, Auswahl erkennbar intransparent Zusammenfügen von Vorlagen Vermanschung/«Remix», Collage Kombination von multiplen Datenformaten zu einer neuen digitalen Datei erkennbar intransparent Einfügen von Vorlagen Übernahme (von Teilen) eines Werks erkennbar (sonst ev. Plagiat) Vorkommen in Gattungen Darstellende Kunst (Film, Theater) Fotografie Literatur Bild/Malerei Bildhauerei Literatur Web/ digitale Kunst Musik Film Web 2.0/ digitale Kunst Musik Video Literatur Wissenschaft Musik Bild Darstellende Kunst Mode 5
6 1. Urheberrecht Sanktionen bei Aneignungen I Verletzungen von - Urheberpersönlichkeitsrecht - Zitatrecht - Nutzungsrechten Zivilrechtlicher Schutz - Feststellungsklage (URG 61) - Leistungsklagen (URG 62, 63) Strafbestimmungen: - Urheberrechtsverletzung (URG 67) - Unterlassung der Quellenangabe (URG 68) 6
7 Sanktionen bei Aneignungen II 2. Unlauteres Verhalten (UWG) - unrichtige oder irreführende Angaben (UWG 3 lit.b ) - Nachahmung (UWG 3 lit.d) - Verwertung fremder Leistungen / «marktreifes Arbeitsergebnis» (UWG 5 lit.c) 7
8 8
9 Sanktionen bei Aneignungen III 3. Persönlichkeitsschutz - Identitässchutz (ZGB 28) - Namensanmassung (ZGB 29 II) 9
10 Sanktionen bei Aneignungen IV 4. Strafrechtliche Aneignungsdelikte - Aneignung (StGB 137): - - Diebstahl (StGB 139): - - Sachentziehung (StGB 141): - - Datenbeschaffung (StGB 143): - Betrug (StGB 146): - Warenfälschung (StGB 155): - Urkundenfälschung (Falschbeurkundung, StGB 251): ( ) 10
11 Sanktionen bei Aneignungen V 5. Verwaltungsrecht / Disziplinarrecht - Forschungsgesetz (FG 11a) «gute wissenschaftliche Praxis und Sanktionen» - Subventionsgesetz (SuG 37 und 38) «Strafbestimmungen und verwaltungsrechtliche Sanktionen» - Regelungen der zuständigen (Bildungs-)Institution - SNF: Reglement betr. wissenschaftlichem Fehlverhalten (2009) - Uni ZH: Weisung betr. Unlauterkeit in Wissenschaft (2003) 11
12 «Sanktionslose» Aneignungen I Tatbestandsmässigkeit nicht erfüllt - Phänomen der Kryptomnesie (verborgene Erinnerung/unbewusste Entlehnung) - bei strafrechtlichen Bestimmungen (StGB, URG 67): fehlender Vorsatz - Unrechtsbewusstsein? Rechtfertigungsgrund - Kunstfreiheit - Meinungsfreiheit - Wissenschaftsfreiheit Interessenabwägung - bei Grundrechtskollisionen - verfassungsmässige Auslegung 12
13 «Sanktionslose» Aneignungen II Künstlerische Strategien/Stilmittel: Aneignung als - Bearbeitung? - Interpretation? - freie Bearbeitung? - «strategisches Plagiat»? Zitat (URG 25) Einverständnis/Verzicht auf Autorennennung («by») 13
14 Rechtlicher Ausblick Rechtslage («de lege lata»): - siehe rechtliche Grundlagen - Interessenabwägung - Rechtfertigungsgründe Tendenzen/ Möglichkeiten («de lege ferenda»): - allgemeine Einschränkungen des UR - Konstruktion wie bei Parodie (URG 11 III) - Einführung eines «Kunstvorbehalts» im UR (analog StGB 135 und 197) - «Kunstprivileg» (analog zu «Forschungsprivileg» in PatG 9 I lit.b) - Wissenschaft: kaum Verzicht auf dieses ethische Prinzip der Autoren-/Quellennennung (?) => zur Diskussion! 14
15 Schluss Danke für die Aufmerksamkeit! 15
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