13. Wahlperiode

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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Sozialministeriums Entwicklung der Pflegeausbildung im Land Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der Ausbildungsplätze in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflege und Altenpflegehilfe in den Jahren 2000 bis 2003 im Land entwickelt hat, und ob alle Ausbildungsplätze besetzt werden konnten; 2. welche weiteren Modelle es neben dem integrierten Pflegeausbildungsmodell des Robert-Bosch-Krankenhauses (Stuttgart) im Land gibt, wo ggf. solche Modelle geplant sind, und wie die Landesregierung die Etablierung solcher Modelle unterstützt; 3. ob die Landesregierung im Bereich der Dementenversorgung den Einsatz von speziell ausgebildeten Hauswirtschaftskräften unter der Anleitung von Pflegefachkräften für sinnvoll hält, wo solche Assistenzkräfte ggf. ausgebildet werden könnten, und welche anderen Assistenzberufe im Bereich der Kranken- und Altenpflege eine sinnvolle Ergänzung des Pflegeangebotes sein könnten; 4. ob die Landesregierung davon Kenntnis hat, wie die Finanzierung und Organisation der Krankenpflegeausbildung im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen (DRGs) konkret im Land umgesetzt werden soll, und welche Maßnahmen vorgesehen sind; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 5. welche Fortbildungsangebote es in Baden-Württemberg für Pflegefachlehrerinnen und -lehrer gibt, die sich für die Übernahme einer Leitungsfunktion in einer Pflegeschule nachqualifizieren möchten Hoffmann, Dr. Lasotta, Schuhmacher, Rüeck, Pfisterer CDU Begründung Die Umsetzungsphase der Neuorganisation im Bereich der Pflege hat begonnen. Es ist aufgrund der gleichzeitigen Umstellungsphase der Krankenhäuser auf die DRGs zu befürchten, dass dringend erforderliche Ausbildungskapazitäten abgebaut werden. Gleichzeitig erscheint es notwendig, die integrierte Pflegeausbildung im Rahmen von Modellprojekten voranzutreiben. Hier müssen auch neue Formen von Pflegeassistenzberufen in die Überlegungen einbezogen werden. Stellungnahme Mit Schreiben vom 6. Februar 2004 Nr /13/2795 nimmt das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der Ausbildungsplätze in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Krankenpflegehilfe, Altenpflege und Altenpflegehilfe in den Jahren 2000 bis 2003 im Land entwickelt hat, und ob alle Ausbildungsplätze besetzt werden konnten; Die Schülerzahlen in den Pflegeberufen haben sich im genannten Zeitraum wie folgt entwickelt: Ausbildungsgang 2003/ / / / /00 Altenpflege/Alten pflegehilfe Krankenpflege Kinderkrankenpflege Krankenpflegehilfe Gesamt Bei den Angaben zum Jahrgang 2003/04 in Altenpflege/Altenpflegehilfe eine getrennte Ausweisung wäre wegen des gemeinsamen 1. Ausbildungsjahres nur mit erheblichem Aufwand möglich gewesen handelt es sich um vorläufige Zahlen des Statistischen Landesamts. Nach den Berechnungen des 2

3 Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport hätten die öffentlichen Altenpflegeschulen mit den derzeit eingerichteten Klassen bei Ausschöpfung des zulässigen Klassenteilers von 32 Schülern rein rechnerisch weitere 507 Altenpflegeschüler aufnehmen können. Ob und inwieweit die Träger der praktischen Ausbildung auch bereit gewesen wären, noch mehr Bewerber für die Altenpflegeausbildung aufzunehmen, ist nicht bekannt. Die Erhebung der Schülerzahlen in den Krankenpflegeberufen und in der Krankenpflegehilfe für das Schuljahr 2003/2004 konnten noch nicht abgeschlossen werden. Nach den von den Schulen erteilten Auskünften ist davon auszugehen, dass für den Ausbildungsbeginn Herbst 2003 die Bewerberlage bei den Pflegeberufen insgesamt gut war und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl als auch der Qualifikation der Bewerber. 2. welche weiteren Modelle es neben dem integrierten Pflegeausbildungsmodell des Robert-Bosch-Krankenhauses (Stuttgart) im Land gibt, wo ggf. solche Modelle geplant sind, und wie die Landesregierung die Etablierung solcher Modelle unterstützt; Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Sommer letzten Jahres ein Interessenbekundungsverfahren für ein Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Ausbildungen in den Pflegeberufen ausgeschrieben. Aus dem Land haben neun Schulen daran teilgenommen und Modellvorschläge ausgearbeitet. Das Bundesministerium will demnächst nach Rücksprache mit den zuständigen Länderministerien eine Modellauswahl treffen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung des Altenpflegegesetzes und zur Änderung des Landespflegegesetzes vom 9. Dezember 2003 hat das Land den Weg für eine Umsetzung der Bestimmungen im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz über eine modellhafte Erprobung von Vorhaben zur Weiterentwicklung der Ausbildungen in den Pflegeberufen geebnet. Mit dem Ziel, die gesamte, bei den Pflegeschulen im Land vorhandene Innovationskraft zu bündeln und für die Weiterentwicklung der Pflegeausbildungen nutzbar zu machen, hat das Sozialministerium ein Projekt konzipiert, das die Zusammenführung aller Modellträger in einem Experimentierverbund vorsieht. Damit soll den Modellschulen eine Plattform für einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch untereinander und mit den nicht experimentierenden Schulen bereitgestellt werden. Die Rückkoppelungsmöglichkeit mit der Gesamtheit der Schulen führt zu praxisnahen Modellergebnissen, die ohne große Übertragungsprobleme in den Unterrichtsbetrieb übernommen werden können. Das Sozialministerium bemüht sich derzeit um eine Förderung dieses Projekts durch die Landesstiftung Baden-Württemberg. Auf diese Weise könnte auch denjenigen Trägern, die beim Bundesmodellprogramm nicht zum Zuge kommen, eine Erprobung ihrer Modellvorstellungen ermöglicht werden. 3. ob die Landesregierung im Bereich der Dementenversorgung den Einsatz von speziell ausgebildeten Hauswirtschaftskräften unter der Anleitung von Pflegefachkräften für sinnvoll hält, wo solche Assistenzkräfte ggf. ausgebildet werden könnten, und welche anderen Assistenzberufe im Bereich der Kranken- und Altenpflege eine sinnvolle Ergänzung des Pflegeangebotes sein könnten; Das Sozialministerium beobachtet mit großem Interesse Projekte im Land, in anderen Bundesländern sowie im Elsass, die eine Versorgung und Betreuung 3

4 der älteren Menschen in überschaubaren Wohngemeinschaften erproben. Als Leiterinnen dieser Wohngemeinschaften werden vielfach Fachhauswirtschafterinnen eingesetzt, die in der Wohngemeinschaft einen regulären Haushalt führen und auf Wunsch die Bewohner dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbeziehen. Erste Ergebnisse zeigen, dass diese Projekte den Wünschen alter Menschen entgegenkommen. Andererseits muss nach der derzeitigen Rechtslage die Letztverantwortung durch eine Pflegefachkraft gewährleistet sein. Das Sozialministerium hat mit dem Kultusministerium und dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum sowie dem Berufsbildungsausschuss für die Ausbildung in der städtischen Hauswirtschaft eine Arbeitsgruppe vereinbart, die sich mit der Weiterentwicklung des Berufsbilds der städtischen Hauswirtschaft und insbesondere mit den Einsatzmöglichkeiten dieser Berufe im Umfeld von Pflege befassen wird. Ziel wird es sein, aus den Erfahrungen der Projekte die notwendigen Schlüsse auf die anzustrebenden Qualifikationen zu ziehen, die erforderlichen Ausbildungsgänge anzupassen oder neu zu konzipieren und die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen abzusichern. Derzeit wird geprüft, ob sich eine Aufnahme eines entsprechenden Modellprojekts Fortbildung zur Fachhauswirtschafterin mit Pflegekompetenz in die Förderung im Rahmen eines ESF-Programmes ermöglichen lässt. 4. ob die Landesregierung davon Kenntnis hat, wie die Finanzierung der Organisation der Krankenpflegeausbildung im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung (DRGs) konkret im Land umgesetzt werden soll, und welche Maßnahmen vorgesehen sind; Nach Auskunft der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) fallen bei der Krankenpflegeausbildung Kosten für den Unterricht und für die Ausbildungsvergütung der Schüler an. Bislang fand eine Finanzierung der Krankenpflegeausbildung über eine (zumindest partielle) Berücksichtigung der Ausbildungskosten im Budget des ausbildenden Krankenhauses statt. Mit der Einführung des fallbezogenen Finanzierungssystems (DRGs) wird die Finanzierung grundlegend umgestellt. Ein Großteil der Kosten wird ab dem 1. Januar 2005 über ein pauschaliertes Umlageverfahren finanziert. Gem. 17 a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden die Kosten der Ausbildungsstätten und ein Teil der Kosten für die Ausbildungsvergütungen, nämlich soweit diese bei einem Anrechnungsschlüssel von 1 zu 9,5 die Kosten für eine Vollkraft übersteigen, über Benutzerentgelte finanziert. Maßgeblich sind dabei nicht die individuellen Kosten des ausbildenden Krankenhauses, sondern die durchschnittlichen Ausbildungskosten aller Krankenhäuser. Hierzu werden von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft; Spitzenverbände der Krankenkassen; Verband der privaten Krankenversicherung) jährlich die Pauschalkosten je Ausbildungsplatz in den Ausbildungsstätten sowie je Auszubildendem in den Krankenhäusern kalkuliert und vereinbart. Diese Pauschalbeträge sind dann je Ausbildungsstätte oder Krankenhaus mit der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Anzahl der Auszubildenden zu multiplizieren und ergeben den Finanzierungsbetrag je Ausbildungsstätte oder Krankenhaus. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt über einen bei der BWKG einzurichtenden Ausgleichsfonds. Die Bereitstellung der Finanzmittel für diese pauschalierte Finanzierung erfolgt durch die Erhebung eines Ausbildungszuschlags auf die DRG-Fallpau- 4

5 schalen, den alle Krankenhäuser bei jeder voll- und teilstationären Krankenhausleistung abrechnen müssen. Die Höhe des Zuschlags wird auf der Landesebene zwischen der BWKG und den Krankenkassen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung vereinbart. Sie ermittelt sich aus dem pauschal festgelegten Finanzierungsbedarf für die Ausbildungsplätze im Land dividiert durch die Gesamtfallzahl im Land. Die von den Krankenhäusern erhobenen Zuschläge sind an den Ausgleichsfonds der BWKG abzuführen. Die Krankenhäuser haben die zur Ermittlung der Pauschalbeträge auf der Bundesebene erforderlichen Ausbildungsstätten-Daten des Jahres 2003 im Rahmen der Übermittlungspflicht nach 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bis zum 31. März 2004 zu übermitteln. Unter Berücksichtigung entsprechender Korrekturfristen können die Daten den Vereinbarungspartnern auf der Bundesebene allerfrühestens bis ca. Ende Mai 2004 zur Verfügung stehen. Die Beschaffung einer validen Datengrundlage könnte sich als eine zentrale Herausforderung des neuen Finanzierungssystems erweisen. Von einer realistischen Festlegung der durchschnittlichen Ausbildungskosten wird der Erfolg der neuen Finanzierung abhängen. Nach derzeitigem Stand sind die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene noch nicht in Verhandlungen eingetreten. Die BWKG hat sich dafür ausgesprochen, dass dies aufgrund des knappen Zeitrahmens in Kürze geschieht. Bei der BWKG sind die internen Vorarbeiten und Vorabklärungen im Hinblick auf die nach 17 a Abs. 4 Nr. 1 bis 3 KHG erforderlichen Vereinbarungen auf der Landesebene (Ermittlung des Finanzierungsbedarfs; Höhe des Zuschlages; Verfahren zum Ausgleichsfonds) bereits angelaufen. 5. welche Fortbildungsangebote es in Baden-Württemberg für Pflegefachlehrerinnen und -lehrer gibt, die sich für die Übernahme einer Leitungsfunktion in einer Pflegeschule nachqualifizieren möchten. In Baden-Württemberg gibt es derzeit keine Fortbildungsangebote für Pflegefachlehrerinnen und -lehrer mit traditioneller Weiterbildung, die zu dem in 4 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 1 Krankenpflegegesetz (KrPflG) für Leiter einer Schule geforderten Hochschulabschluss führen. Angesichts der schwierigen Situation des Landeshaushalts hat die Frage der für die Ausbildung zusätzlicher Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe erforderlichen Studienanfängerplätze an Fachhochschulen des Landes zunächst Priorität. Gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird jedoch geprüft, ob in naher Zukunft solche Nachqualifizierungsangebote bereitgestellt werden können. Dr. Repnik Sozialminister 5

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