Finanzplan
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- Christel Dörte Salzmann
- vor 6 Jahren
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1 Finanzplan
2 Inhalt 1 Zweck der Finanzplanung... III 2 Grundlagen... III 2.1 Prognoseannahmen... IV 2.2 Ergebnisse... IV 3 Legislatur- und Finanzhaushaltsziele... VI 4 Investitionen... VII 5 Ergebnis... VIII 6 Finanzkennzahl / Selbstfinanzierung... VIII 7 Mittelflussrechnung... X 8 Schlussfolgerungen... XI 9 Genehmigung... XI 10 Anhänge... XII Seite II
3 Vorbericht Finanzplan Zweck der Finanzplanung Gemäss Art. 64 der Gemeindeverordnung (GV) sind die Gemeinden verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen, der einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren vermittelt. Der Finanzplan ist mindestens jährlich der Entwicklung anzupassen. Der Finanzplan ist öffentlich, über die Ergebnisse sind die Bürger zu informieren. Der Finanzplan soll Auskunft geben über die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den nächsten 4-8 Jahren die Investitionstätigkeit, deren Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht sowie Tragbarkeit, Folgekosten und Finanzierung der Investitionen geplante neue Aufgaben und deren Auswirkung auf den Finanzhaushalt Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen sowie Bilanzentwicklung Der Finanzplan ist ein finanzpolitisches Führungs- und Koordinationsinstrument Planungsmittel mit entsprechender Ungenauigkeit und Unverbindlichkeit Früherkennungssystem; welches allfällige finanzielle Engpässe frühzeitig aufzeigt, damit notwendige Korrekturen rechtzeitig eingeleitet werden können. aber der Finanzplan beinhaltet keine Kreditentscheide; jede Investition ist dem zuständigen Organ zum Beschluss vorzulegen. Gemäss Gemeindegesetz soll ein Finanzplan so ausgestaltet werden, dass der Finanzhaushalt ausgeglichen ist. Ein Defizit kann budgetiert werden, wenn es durch Eigenkapital gedeckt ist oder wenn der Gemeinderat mit dem Finanzplan ausweist, wie ein allfälliger Bilanzfehlbetrag in den nächsten Jahren ausgeglichen werden kann (innert 8 Jahren). 2 Grundlagen Der vorliegende Finanzplan basiert auf der abgeschlossenen Jahresrechnung 2016, dem Budget 2017 mit Anpassungen, Budget 2018 der Finanzplanungshilfe der Finanzverwaltung des Kantons Bern, auf den Berechnungen und Prognose-Annahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG). Seite III
4 Die nachfolgenden Annahmen basieren auf verschiedenen Erhebungen und teilweise auf Erfahrungswerten. Mit den Einnahmen soll haushälterisch umgegangen werden und die Ausgaben sollen den tatsächlichen Bedürfnissen so nahe wie möglich kommen. Vor allem im Bereich der Ausgaben für Konsum und Investitionen soll mit dem Finanzplan das Machbare an sich, sowie dessen Tragbarkeit für den zukünftigen Finanzhaushalt aufgezeigt werden. 2.1 Prognoseannahmen Prognoseperiode Zuwachsraten Erfolgsrechnung: Personalaufwand 1.75% 1.00% 1.00% 1.00% 1.00% 1.00% Sachaufwand 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% starker Zuwachs 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% schwacher Zuwachs 0.10% 0.10% 0.10% 0.10% 0.10% 0.10% Nullwachstum 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% 0.00% Zinssätze Fremdkapital: bestehendes Fremdkapital 0.38% 0.38% 0.38% 0.38% 0.38% 0.38% neues Fremdkapital 0.50% 0.50% 0.70% 0.80% 1.00% 1.00% 2.2 Ergebnisse Personalaufwand Die Einwohnergemeinde Huttwil legt den Prognoseannahmen einen Zuwachswert von 1,75 % zugrunde, wovon 0,5 % - 1,25 % der allgemeinen Teuerung zugeschrieben wird. Aufgrund von Rotationsgewinnen im Bereich Hauswartungen und Werkhof und einer geplanten Pensumreduktion in der Finanzverwaltung beträgt das Durchschnittswachstum über die Planperiode -0.8 %. Sachaufwand Die durchschnittliche Zunahme des Sachaufwandes beträgt in der Planperiode 0,4 %. Zinssätze / Zinsentwicklung Aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftslage sind die Zinssätze auf einem sehr tiefen Niveau, eine Steigerung ist derzeit nicht absehbar. Im Jahr 2017 kann langfristiges Fremdkapital zu unter 0,5 % aufgenommen werden. Zur Finanzierung der geplanten Investitionen wird zum einen das Kapital aus dem Vermögensmandat verwendet und zum anderen wird eine weitere Verschuldung durch die Aufnahme von mittel- bis lanfristigen Krediten notwendig. Seite IV
5 Abschreibungen Das per bestehende Verwaltungsvermögen HRM1 wird mit 8,33 % jährlich über eine Dauer von 12 Jahren total abgeschrieben. Daraus resultieren für die Planperiode jährliche Abschreibungen von CHF 793' Ab sind die Investitionen basierend auf ihrer Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Unter HRM2 erfolgt somit ein sukzessiver Aufbau der Abschreibungen auf dem neuen Verwaltungsvermögen. Zusätzliche Abschreibungen sind mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften nur bei einem Überschuss der Jahresrechnung bis maximal dem Saldo aus Nettoinvestitionen abzüglich ordentlichen Abschreibungen möglich - und in diesem Fall zwingend vorzunehmen. Es besteht für die Gemeinden in diesem Bereich kein Handlungsspielraum mehr. Finanz- und Lastenausgleich Die Berechnungen für die Planjahre basieren auf den Finanzplanungshilfen der Finanzverwaltung des Kantons Bern, Stand August 2017 (s/anhang). Der LA Sozialhilfe beträgt in der Planperiode CHF 2'509'500 bis CHF 2'530'500, bzw. CHF bis CHF pro EinwohnerIn. Der LA Ergänzungsleistung CHF 1'065'940 bis CHF 1'156'800, bzw. CHF bis CHF pro EinwohnerIn und der LA Familienzulagen CHF 19'120, bzw. CHF 4.00 pro EinwohnerIn. Die Kosten des öffentlichen Verkehrs werden basierend auf den öv Punkten (2/3) und der Einwohnerzahl (1/3) festgelegt. Der LA öffentlicher Verkehr beträgt in der Planperiode CHF 386'130 bis CHF 438'780. Der LA Neue Aufgabenteilung beträgt CHF 874'740 bis CHF 862'780. Der LA Lehrergehälter wird basierend auf den Schülerzahlen und den Pensenmeldungen jährlich basierend auf einem Tool der Erziehungsdirektion (s/anhang) ermittelt und unterliegt den entsprechenden Schwankungen. Steuern Einkommenssteuern natürliche Personen Zuwachsraten 3.7% 1.2% 1.5% 1.5% 1.5% 1.5% Bevölkerungszuwachs 0.5% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2% Total Zuwachs pro Jahr 4.2% 1.4% 1.7% 1.7% 1.7% 1.7% Seite V
6 Vermögenssteuern natürliche Personen Zuwachsraten -0.6% 1.0% 1.0% 1.5% 2.0% 2.0% Bevölkerungszuwachs 0.5% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2% 0.2% Total Zuwachs pro Jahr -0.1% 1.2% 1.2% 1.7% 2.2% 2.2% Gewinnsteuern juristische Personen Zuwachsraten pro Jahr 0.0% 1.0% -6.0% -10.0% 1.0% 1.0% Aufgrund der Steuergesetzrevision 2019 wird der Steuersatz für JP in zwei Schritten reduziert. Zusätzlich findet im Jahr 2020 noch eine allgemeine Neubewertung statt. 3 Legislatur- und Finanzhaushaltsziele An seiner Sitzung vom 3. Juli 2017 hat der Gemeinderat seine Legislatur- und Finanzhaushaltsziele wie folgt festgelegt, bzw. angepasst. Legislaturziel Massnahmen Zeitraum / Zeitpunkt 1) Die anstehenden Investitionen, inkl. - Jede Investition über CHF 500'000 ist auf Laufend Grossprojekte, sollen in erster Linie aus den Notwendigkeit und Nachhaltigkeit zu überprüfen. vorhandenen Vermögenswerten finanziert Diese Prüfung kann der GR bei Bedarf auch bei werden. tieferer Investitionssumme veranlassen. - Investitionen werden jährlich geplant, bewertet und Jährlich zeitlich priorisiert. - Die Liegenschaften im Finanzvermögen sind auf Ende 2018 Verbleib / Verkauf zu überprüfen und ein Entscheid zu treffen. - Bei der Realisierung der Grossprojekte sind Vor Realisierung alternative Finanzierungsformen (z.b. Crowd Grossprojekte Funding) sowie Kostenbeteiligung umliegender 2) Keine Zunahme der Fremdverschuldung (Stichtag ), d.h. Maximale Investitionen in Gemeinden (Schwimmbad) miteinzubeziehen. - Die Höhe der Mittelzuflüsse aus Tochtergesellschaften ist zu überprüfen. Seite VI Jährlich
7 der nächsten Finanzplanperiode von 18.5 Mio (setzt sich aus 11 Mio. Vermögensverwaltungsmandat und 7.5 Mio. SF über 5 Jahre zusammen). Über die Finanzplanperiode entspricht dies einem Investitionsvolumen von 20 Mio. Franken (18.5 Mio Selbst-finanzierung ab 2022). 3) Investitionen in Liegenschaften sind basierend auf langfristiger Unterhaltsplanung zu tätigen 4) Die aktuelle Steueranlage von 1.65 und die Liegenschaftssteuer von 1.2 sollen als Obergrenze gelten 5) Nach Realisierung der vorgesehenen Investitionen, insbesondere der Grossprojekte, ist langfristig ein ausgeglichener Haushalt anzustreben - Bei Investitionskredite Subventionen / Beiträge konsequent und rasch geltend machen. - Investitionskredite nach Schlussabnahme Objekt rasch abrechnen. - Eine langfristige Liegenschaftsstrategie (10 20 Jahre, Unterhalt, Nutzung, Folgekosten usw.) ist für alle Liegenschaften zu erarbeiten. - Einnahmen (Gebühren, Beiträge, Rückerstattungen, Mehrwertabschöpfungen usw.) überprüfen und allenfalls anpassen. - Aufgaben / Leistungen überprüfen und allenfalls anpassen. - Die Reduktion des Bilanzüberschusses aufgrund der Folgekosten der Investitionen wird während einer bestimmten Zeit in Kauf genommen. - Eine langfristige Analyse (mind. 10 Jahre) bestätigt Möglichkeit positiver Jahresergebnisse des Allgemeinen Haushaltes; sofern nicht, sind Ziele / Massnahmen zu überarbeiten und anzupassen. Laufend Laufend Ende 2017 Ende 2018 Ende / Investitionen Das Investitionsprogramm dient der Berechnung der Investitionsfolgekosten wie Passivzinsen und Abschreibungen, welche die Gemeinderechnung belasten werden. Mit dem Finanzplan kann aufgezeigt werden, ob die vorgesehenen Investitionen finanziell tragbar sind. Die Investitionsvorhaben, die im Investitionsprogramm aufgeführt sind, weisen im Zeitpunkt der Finanzplanausarbeitung unterschiedliche Planungs- bzw. Realisierungszustände auf. Es gibt Investitionsvorhaben, deren Kredit bereits genehmigt wurde und sich vielleicht schon in der Realisierungsphase befinden. Bei diesen Investitionen sind die zu erwartenden Ausgaben bekannt. Andere Investitionsvorhaben stehen hingegen erst am Beginn der Planungsphase und die erwarteten Ausgaben basieren lediglich auf Kostenschätzungen. Das Investitionsprogramm ist deshalb bloss ein Hilfsmittel, um die künftigen Investitionsausgaben und deren Folgekosten ermitteln zu können. Seite VII
8 Die Erfahrung zeigt, dass das Investitionsprogramm meist zu dicht ist. Im Nachhinein muss oft festgestellt werden, dass sich zahlreiche Projekte verzögern, sei es mangels eigener Personalressourcen, sei es aufgrund von Verzögerungen bei Dritten, von denen die Gemeindeinvestitionen abhängig sind. Je weiter in die Zukunft geplant wird, desto ungenauer lassen sich die Investitionsprognosen erstellen. Für die Planperiode weist das Investitionsprogramm die nachstehenden Nettoinvestitionen aus. Geplante Netto-Investitionen pro Jahr später Steuerfinanzierter Haushalt 2'592'000 2'890'000 4'342'000 2'000'000 1'120'000 2'120'000 8'088'000 Feuerwehr (Gemeinde Huttwil) 50' ' '000 Wasserversorgung 821' ' ' '000 Abwasserentsorgung 1'369'000 1'461' ' ' ' '250'000 Total 4'832'000 5'221'000 5'192'000 2'910'000 2'071'000 2'120'000 13'008'000 5 Ergebnis Grundsätzlich ist die finanzielle Situation der Gemeinde gut, die geplanten Investitionen können finanziert werden, sei es durch Kapitalverzehr oder Kreditaufnahme. Allerdings weist die Erfolgsrechnung mehrheitlich negative Abschlüsse aus, was zu einer zusätzlichen Verschuldung oder weiterem Kapitalverzehr führt. Der Handlungsspielraum ist mehrheitlich negativ. Aufgrund der hohen Investitionen in den Jahren wird das Vermögensmandat innerhalb kürzester Zeit aufgebrauch sein. Werden die Investitionen im geplanten Zeitraum und in der geplanten Höhe umgesetzt werden am 2020 Fremdmittel nötig sein um die Investitionen zu finanzieren. 6 Finanzkennzahl / Selbstfinanzierung Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung bzw. zu einem Kapitalverzehr, ein solcher von über 100 % zu einer Entschuldung bzw. zur Kapitalzunahme. Die nachfolgende Grafik stellt die prognostizierte Entwicklung des Selbstfinanzierungsgrads dar. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Jahre 2017 bis 2022 beträgt 38.4 %, was deutlich weniger als die Zielgrösse von 100 % ist. Die Gründe dafür sind einerseits die hohen Investitionssummen, die finanziert werden müssen. Andererseits ist die Selbstfinanzierung aufgrund der Aufwandüberschüsse (Rechnungsdefizite) der Laufenden Rechnung schwach. Die selbst erarbeiteten Mittel reichen nicht aus, um die geplanten Investitionen innerhalb der Finanzplanperiode zu finanzieren. Seite VIII
9 Seite IX
10 7 Mittelflussrechnung Die Mittelflussrechnung zeigt auf, dass die eigenen Mittel (inkl. Vermögensmandat) bereits Ende 2019 aufgebraucht sein werden. Per Ende 2022 weist die Mittelflussrechnung eine Neuverschuldung von rund CHF 3.8 Mio. auf. Mittelzuflüsse (+) und Mittelabflüsse (-) Bestand flüssige Mittel per ' neues Fremdkapital/flüssige Mittel per '787-2'850 Mittelzu-/-abflüsse aus betrieblicher Tätigkeit: 1' '114 1'067 1'153 1'261 davon steuerfinanzierter Haushalt davon gebührenfinanzierter Haushalt Mittelzu-/-abflüsse aus Investitionstätigkeit: -4' '022-2'860-2'120-2'120 davon steuerfinanzierter Haushalt -1'894 1' '950-1'120-2'120 davon gebührenfinanzierter Haushalt -2'355-2' '000 0 Mittelzu-/-abflüsse aus Finanzierungstätigkeit: davon Ergebnis aus Finanzierung davon Finanzanlagen davon Aktivzins neuer Bestand flüssige Mittel davon Passivzins neues Fremdkapital Bestand flüssige Mittel per Bestand neues Fremdkapital per '787-2'850-3'804 Seite X
11 8 Schlussfolgerungen Die Finanzpläne der letzten Jahre haben jeweils einen düsteren finanziellen Ausblick gegeben. Der vorliegende Finanzplan bestätigt diese Entwicklung. Die Investitionsvorhaben widerspiegeln nicht nur den bestehenden, teilweise aufgestauten Sanierungsbedarf der Gemeindeinfrastruktur, sondern zeigen auch den aktuellen Entwicklungsschub der Gemeinde, welcher mit der starken Bautätigkeit einhergeht. Die Behörde hat in den letzten Jahren auf diese Entwicklung der Gemeinde Huttwil hingearbeitet. Trotz unerfreulichen finanziellen Prognosen konnten in den letzten Jahren oft bessere Jahresergebnisse erzielt werden. Die Abweichung zwischen finanzieller Planung und effektiven Rechnungsabschlüssen ist teilweise darauf zurückzuführen, dass das Investitionsprogramm den Handlungsbedarf aufzeigt, die Umsetzung jedoch in der Regel nicht im vorgesehenen Tempo realisiert werden kann. Finanzielle Reserven einer Gemeinde sind nicht Selbstzweck, sondern sollen die Entwicklung der Gemeinde fördern und dem Erhalt der Gemeindeinfrastruktur dienen. Trotzdem müssen alle Ausgaben auf ihre Dringlichkeit und Höhe überprüft werden. 9 Genehmigung Der Gemeinderat hat den vorliegenden Finanzplan mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2017 beraten und genehmigt. Gemeinderat Huttwil Finanzverwaltung Walter Rohrbach Martin Jampen Alexandra Zürcher Präsident Sekretär Finanzverwalterin a.i. Huttwil, 16. Oktober 2017 Seite XI
12 10 Anhänge Tabelle 1 Tabelle 2 Tabelle 3 Tabelle 7 Tabelle 8 Tabelle 9 Tabelle 10 Tabelle 11 Tabelle 12 Tabelle 13 Finanzplanungshilfe Finanzplanungshilfe Prognoseannahmen Investitionsprogramm Sachanlagen des Finanzvermögens Ergebnisse / Kennzahlen Spezialfinanzierungen Prognose der Erfolgsrechnung Mittelflussrechnung Ergebnisse der Finanzplanung Planbilanz Eigenkapitalnachweis Finanzkennzahlen Finanz- und Lastenausgleich Steuerprognose Seite XII
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