HAUSHALTSSATZUNG HAUSHALTSPLAN HAUSHALTSJAHR 2018

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1 GEMEINDE SÖLDEN Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald HAUSHALTSSATZUNG mit HAUSHALTSPLAN für das HAUSHALTSJAHR 218 Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Einwohner Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Einwohner Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Einwohner Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Einwohner Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am Einwohner Wohnbevölkerung nach dem Zensus 211 am Einwohner Wohnbevölkerung nach dem Zensus 211 am * Einwohner Gesamtfläche des Gemeindegebietes 38 Hektar * Die Einwohnerzahl zum liegt noch nicht vor. Finanzausgleich im Ganzen Bedarfsmesszahl Steuerkraftmesszahl Schlüsselzahl Realsteuerkraft Steuerkraftsumme Unterschiedsbetrag gemäß 5 Abs. 3 FAG je Einwohner 1.319, 775,11 543,89 23, ,35 16,29 Zuletzt abgeschlossen ist die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 216

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3 Haushaltsplan 218 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 1 Vorbericht 3 Haushaltsplan 1. Gesamtplan a) Verwaltungshaushalt 21 b) Vermögenshaushalt Haushaltsquerschnitt Gruppierungsübersicht Haushaltsvermerke Einzelpläne a) Verwaltungshaushalt 53 b) Vermögenshaushalt Finanzierungsübersicht Stellenplan Sammelnachweis für Personalausgaben Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Nachweis über den Schuldendienst Finanzplanung Investitionsprogramm 151

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5 1 GEMEINDE SÖLDEN LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD HAUSHALTSSATZUNG FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 218 Gemäß 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 215 (GBl. S ) mit Wirkung vom 19. Dezember 215 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sölden am 31. Januar 218 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 218 beschlossen: Der Haushaltsplan 218 wird festgesetzt mit 1 1. den und in Höhe von je Euro davon im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt Euro Euro 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von Euro 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Euro 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 9. Euro

6 2 3 Die Steuerhebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 34 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 44 v. H. der Steuermessbeträge. 2. für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 36 v.h. der Steuermessbeträge. Sölden, 31. Januar 218 Markus Rees, Bürgermeister Der Gemeinderat

7 3 Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 218 I. Allgemeines Im Haushaltserlass 218 vom 19. Juni 217 und mit der November-Steuerschätzung 217 vom 21./22. November 217 haben das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg die wichtigsten Orientierungsdaten für die kommunale Haushaltswirtschaft bekannt gegeben. Diese Orientierungsdaten wurden für die Haushaltsplanung der zu Grunde gelegt und in der Haushaltssatzung der Gemeinde Sölden verankert. Mit dem Erlass der Haushaltssatzung werden die Wirtschaftsführung eines Haushaltsjahres bestimmt und die wesentlichen Richtlinien für die Arbeit des Gemeinderates und der Verwaltung vorgegeben. Der Haushaltsplan zeigt sämtliche kommunale Aufgabenbereiche mit allen ihren und. Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt. Während der Verwaltungshaushalt die und des laufenden Betriebes enthält, werden im Vermögenshaushalt die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Gemeinde und deren Finanzierung nachgewiesen. Rückblick auf das Haushaltsjahr 216 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 216 wurde vom Gemeinderat am 2. Januar 216 beschlossen. Eine Nachtragssatzung wurde nicht erlassen. Vergleich Haushaltsplan mit Rechnungsergebnis: Plan Rechnungsergebnis Unterschied in % Verwaltungshaushalt , , ,91 4,41% Vermögenshaushalt , , ,41 9,63% Gesamtvolumen , , ,32 5,41% Zuführung an VermögensHH 33.92, , ,38 Entnahme aus Rücklage 88.77, 7.649, ,98 Kreditermächtigung 313., 313., - Investitionen im Vermögenshaushalt Baumaßnahmen (Hoch- und Tiefau) ,6 Erwerb bewegliches Anlagevermögen ,77 Grunderwerb 1.591,11 Umlage an Zweckverband Wasserversorgung Hexental ,7

8 4 Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete 216 einen Überschuss, welcher dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde. Die Zuführungsrate lag rund 77. Euro über dem Planansatz. Im Unterabschnitt 9 konnte die Mehreinnahmen von insgesamt rund 65. Euro verzeichnen. Auf der seite wurden nicht alle Planansätze ausgeschöpft; auch dies führte in der Summe zu einem positiveren Ergebnis und einer höheren Zuführungsrate. Im Haushaltsjahr 216 wurden einige außerplanmäßig geleistet. So wurde zum Beispiel für das Milchcafé eine Außenterrasse (ca. 2. Euro) errichtet und für den Bauhof ein Anhänger (ca. 19. Euro abzüglich Verkaufserlös für den alten Anhänger von 2. Euro) erworben. Die außerplanmäßig geleisteten konnten größtenteils durch die höhere Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt finanziert werden. Die vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von rund 88. Euro wurde mit einem Betrag in Höhe von 7.649,2 Euro in Anspruch genommen. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 216 wurde als Haushaltseinnahmerest vorgetragen und im Dezember 217 auch tatsächlich aufgenommen. Übersicht auf die Finanzwirtschaft des Jahres 217 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 217 wurde vom Gemeinderat am 15. Februar 217 beschlossen. Überblick Plandaten des Haushaltsjahres 217: Plan Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamtvolumen Zuführung Verwaltungshaushalt an Vermögenshaushalt Zuführung an die Rücklage Kreditaufnahme Verpflichtungsermächtigung Im Vermögenshaushalt ist das Haushaltsjahr 217 weitgehend geprägt von folgenden investiven Maßnahmen: Ausstattung für die Feuerwehr Zuschuss an die Spielvereinigung Bollschweil-Sölden Schaukel für Spielplatz Nebenkosten für Grunderwerb Straßen DSL-Leerrohre in der Klostergasse und Saalenbergstraße Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Klostergasse u. Saalenbergstraße Ausstattung für den Bauhof Grunderwerb von landwirtschaftlichen Flächen inkl. Nebenkosten 15.5 Euro 5. Euro 1.3 Euro 7. Euro 2.7 Euro 2.3 Euro 3.6 Euro 3.8 Euro Die Baukosten für die Modernisierung der Saalenberghalle konnten aus dem Haushaltsausgaberest des Vorjahres bedient werden. Der Planansatz von 95. Euro für die Saalenberghalle wurde 217 noch nicht ausgeschöpft und wird deshalb in 218 nochmals veranschlagt. Auch die geplanten Grundstückserlöse konnten 217 nicht realisiert werden; diese werden im Haushaltsjahr 218 erwartet.

9 5 Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt wird im Haushaltsjahr 217 über dem Planansatz liegen. Die Mehreinnahmen aus der Zuführungsrate und die Veränderungen im Vermögenshaushalt ermöglichen eine Zuführung an die allgemeine Rücklage, die in etwa dem Planansatz ( Euro) entsprechen wird. Allgemeine Finanzsituation Haushaltsjahr 218 Der Verwaltungshaushalt wird im Jahr 218 einen Überschuss erwirtschaften, welcher als Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt mit einem Betrag in Höhe von Euro ausgewiesen ist. Die Zuführungsrate liegt somit um Euro über der Mindestzuführungsrate in Höhe der ordentlichen Kredittilgungen von 27.6 Euro. Die nachfolgende Grafik zeigt die Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt ab dem Jahr 22: Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz Der Vermögenshaushalt des Haushaltsjahres 218 ist zum einen geprägt von den Investitionskosten für die Sanierung und Modernisierung der Saalenberghalle. Die Baukosten betragen laut Kostenberechnung Euro, wovon 13. Euro im Jahr 215, 6. Euro im Jahr 216 und 1.. Euro im Haushaltsjahr 218 bereitgestellt werden. Die Zuschüsse aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum, dem Ausgleichstock, der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz sowie der Sportstättenförderung betragen insgesamt Euro. Für die Ausstattung wurden insgesamt 5. Euro bereitgestellt. Zum anderen wird das mit Unterstützung durch die badenovakonzept erschlossene Baugebiet Obere Breite zur Abrechnung kommen. Hierfür werden Investitionskosten von rund 1,9 Mio. Euro im Haushalt 218 bereitgestellt. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Grundstückserlöse von rund 2,1 Mio. Euro. Hinzu kommen Beiträge für Erschließung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von rund,6 Mio. Euro.

10 6 Zur Vorfinanzierung insbesondere der Investitionskosten für die Saalenberghalle und ggf. für die Abrechnung Oberer Breite, falls nicht alle Grundstückserlöse im laufenden Haushaltsjahr realisiert werden können, werden Kassenmittel benötigt und der Höchstbetrag der Kassenkredite nochmals wie im Vorjahr auf,9 Mio. Euro festgesetzt. Haushaltsdaten 218 Plan Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamtvolumen Zuführung VerwHH an VermHH Entnahme aus Rücklage 67.5 Kreditaufnahme Verpflichtungsermächtigung Höchtsbetrag der Kassenkredite 9. Die Hebesätze werden für das Jahr 218 unverändert beibehalten und betragen: Grundsteuer A: 34 v. H. seit 1. Januar 213 Grundsteuer B: 44 v. H. seit 1. Januar 213 Gewerbesteuer: 36 v. H. seit 1. Januar 213 Die Schulden der Gemeinde werden zum Ende des Jahres 218 ca Euro betragen (Vorjahr: 551. Euro). Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 216 in Höhe von 313. Euro wurde 217 in Anspruch genommen. Die Entwicklung der Verschuldung zeigt sich in der nachfolgenden Grafik: Verschuldung der Gemeinde 1996 bis 218 Die Pro-Kopf-Verschuldung der wird zum Ende des Haushaltsjahres 218 voraussichtlich bei 45 Euro pro Einwohner (Vorjahr: 426 Euro pro Einwohner) liegen.

11 7 Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung: Gemeinden mit 1. bis 3. Einwohner in Baden-Württemberg Gemeinden mit 1. bis 3. Einwohner im Regierungsbezirk Freiburg *45 Euro **653 Euro **837 Euro * Die Daten beziehen sich auf den 31. Dezember 218. ** Die Daten beziehen sich auf den 31. Dezember 216 (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Schulden der Gemeinden und deren Eigenbetriebe). II. Verwaltungshaushalt Das Volumen des Verwaltungshaushalts erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um Euro. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von rund 13 Prozent. Die bedeutendsten Veränderungen ergeben sich im Einzelplan 9 (Unterabschnitt 9 Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Allgemeine Umlagen). Dabei bezieht sich der Vergleich auf den Planansatz des Vorjahres. Grundsteuer A und B Die Planansätze für die Grundsteuer A und B wurden beibehalten und mit 6. Euro bzw Euro in Ansatz gebracht. Gewerbesteuer Der Planansatz des Vorjahres (95. Euro) wurde ebenfalls beibehalten; allerdings ist die Höhe der Gewerbesteuer immer abhängig von der Konjunktur und den wirtschaftlichen Erfolgen der einzelnen Gewerbebetriebe. Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz

12 8 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Bundesgesetzgeber hat mit der Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 218, 219 und 22 vom 27. September 217 die statistische Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzahlen turnusgemäß auf die Einkommensteuer-Statistik 213 umgestellt. Grund für diesen Zeitversatz zwischen Statistikjahr und Anwendung sind die Steuererklärungszeiten und die Auswertezeit. Die Schlüsselzahl entspricht dem Anteil der Einkommensteuerleistungen der Steuerpflichtigen einer Gemeinde im Verhältnis zu den gesamten Einkommensteuerleistungen aller Steuerpflichtigen in Baden-Württemberg. Es werden allerdings nur die Steuerbeträge berücksichtigt, die auf Einkommen-Sockelbeträge (Fünfunddreißigtausend Euro/Siebzigtausend Euro) entfallen. Der neue Verteilerschlüssel beträgt für die,1335 (Vorjahreszeitraum 215 bis 217:,1337) und hat sich um,2 Punkte verringert. Für 218 wird mit von 882. Euro (Vorjahr: Euro) gerechnet. Die Einkommensteuer wird wie folgt verteilt: Bund und Länder jeweils 42,5 Prozent und die Kommunen 15 Prozent. Der Anteil für die Kommunen in Baden-Württemberg beträgt 218 voraussichtlich 6,67 Mrd. Euro (Vorjahr: 5,9 Mrd. Euro). Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz Schlüsselzuweisungen vom Land Mit den Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verfolgt das Land zwei Zielsetzungen: Der Gesamtheit der Gemeinden sollen zusätzliche verschafft und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden ausgeglichen werden. Der kommunale Finanzausgleich hat also eine vertikale (Land-Gemeinden) und eine horizontale (Gemeinden-Gemeinden) Dimension. Die Schlüsselzuweisungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich werden voraussichtlich Euro (Vorjahr: Euro) betragen. Der zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen notwendige Grundkopfbetrag für Gemeinden mit 3. oder weniger Einwohnern wird vom Finanzministerium mit Euro/Einwohner angegeben (Vorjahr: Eu-

13 9 ro/einwohner). Die Höhe der Schlüsselzuweisungen 218 hängt im Wesentlichen von der eigenen Steuerkraft im Jahr 216 ab. Diese hat sich gegenüber dem Vorjahr (215) erhöht. Aufgrund der Systematik des Finanzausgleichs nehmen deshalb eigentlich die aus den Schlüsselzuweisungen ab. Da jedoch der Kopfbetrag gegenüber dem Vorjahr um 77 Euro gestiegen ist, erhöhen sich die Zuweisungen inklusive einer Bedarfszuweisung um rund 73. Euro. Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz Generell gilt: Hohe eigene aus der Gewerbesteuer führen durch den Finanzausgleich zwei Jahre zeitversetzt zu geringeren Schlüsselzuweisungen auf der einen und einer höheren Kreis- und FAG-Umlage auf der anderen Seite. Umgekehrt profitieren Gemeinden mit geringen eigenen Steuereinnahmen zeitversetzt von höheren Schlüsselzuweisungen. Auf die beim Unterabschnitt 9 entfallen somit rund Euro; dies sind rund 191. Euro mehr als im Vorjahr. Setzt man die im Unterabschnitt 9 mit rund 1.8. Euro dagegen, so verbleiben rund 894. Euro als Finanzierungsmittel für die Gemeinde. Dies sind rund 161. Euro mehr gegenüber dem Ansatz 217. Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 18.1 Euro. Der Umlagesatz beträgt auch für das Jahr ,5 Prozent des um den Hebesatz bereinigten Aufkommens. FAG-Umlage Grundlage für die Berechnung der Finanzausgleichsumlage ist die Steuerkraftsumme (Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen für das Zweitvorangegangene Jahr). Die Steuerkraftsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr etwas erhöht (Steuerkraftsumme Vorjahr: Euro, laufendes Haushaltsjahr: Euro). Dadurch erhöht sich die Umlage an das Land um 9.3 Euro auf 323. Euro (Vorjahr: Euro).

14 1 Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz Kreisumlage Die Grundlage zur Berechnung der Kreisumlage bildet, wie bei der Finanzausgleichsumlage, die Steuerkraftsumme. Die Prognosen für den Umlagesatz liegen bei 36,1 Prozent (Vorjahr: 35,85 Prozent). Dies ergibt eine zu zahlende Kreisumlage von Euro. (Vorjahr: Euro). Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz

15 11 Die nachfolgende Übersicht zeigt die Rechnungsergebnisse der Jahre 214 bis 216 sowie die Planansätze der Jahre 217 und 218 des Unterabschnitts 9 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen) zum Vergleich auf. Übersicht Unterabschnitt 9 Haushaltsjahr 214 bis 218 Einnahmeart Rechnungsergebnis 214 Rechnungsergebnis 215 Rechnungsergebnis 216 Planansatz 217 Planansatz 218 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Ekst Gemeindeanteil Ust Hundesteuer FAG-Zuweisungen Fam.leistungsausgleich Summe Ausgabeart Rechnungsergebnis 214 Rechnungsergebnis 215 Rechnungsergebnis 216 Planansatz 217 Planansatz 218 Gewerbesteuerumlage FAG-Umlage Kreisumlage VG-Umlage Summe Überschuss Die Summen aus den der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, den FAG- Zuweisungen und dem Familienleistungsausgleich sowie die Summen aus den für Gewerbesteuerumlage und FAG-/Kreisumlage ab dem Haushaltsjahr 21 werden in der nachfolgenden Tabelle grafisch dargestellt:

16 12 Umlage an Verwaltungsgemeinschaft Hexental Die allgemeine Verwaltungsumlage an die Verwaltungsgemeinschaft Hexental beträgt im Haushaltsjahr 218 voraussichtlich Euro (Vorjahr: 138. Euro). Gegenüber dem Planansatz des Vorjahres verändert sie sich geringfügig. Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planansatz Zuführung zum Vermögenshaushalt / Investitionsrate Nach 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine nach 1 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 GemHVO zur Verfügung stehen. Der Verwaltungshaushalt wird im Haushaltsjahr 218 einen Überschuss in Höhe von Euro erwirtschaften, welcher dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Dadurch ergibt sich für das Jahr 218 eine positive Nettoinvestitionsrate. Die Kredittilgungen betragen im Jahr 218 Die Zuführungsrate im Jahr 218 beträgt Die sich dadurch ergebende Netto-Investitionsrate beläuft sich auf 27.6 Euro Euro Euro Gebühren und ähnliche Entgelte Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und für Verwaltungshandlungen erhebt die Gemeinde Gebühren gemäß den derzeit geltenden Satzungen. Den Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Bestattungswesen) liegt jeweils eine Gebührenkalkulation zugrunde. Während in der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung Kostendeckung angestrebt wird, decken die Gebühren z. B. im Friedhofsbereich die Kosten nur zu einem Teil. Gebühren und ähnliche Entgelte betragen im Jahr 218 voraussichtlich insgesamt 323. Euro (Vorjahr: 319. Euro).

17 13 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Zuweisungen und Zuschüsse können voraussichtlich mit rund 214. Euro erzielt werden (Vorjahr: rund 174. Euro). Die Erhöhung ist insbesondere auf Ausgleichsmaßnahmen im Unterabschnitt 855 (Forstwirtschaft) in Form von Ökopunkten aus dem Baugebiet Obere Breite zurückzuführen. Personalausgaben Plan 218 Plan 217 Ergebnis 216 Ergebnis Euro Euro Euro Euro Die Personalausgaben erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr durch Einrechnung von Stufensteigerungen und tariflichem Leistungsentgelt. Veränderungen in den einzelnen Unterabschnitten im Vergleich zum Vorjahr Die wesentlichen Veränderungen in den einzelnen Unterabschnitten stellen sich wie folgt dar: Unterabschnitt 11 Öffentliche Ordnung Die Gemeinde hat derzeit Bürger aufgrund drohender Obdachlosigkeit unterzubringen. Da kein gemeindeeigener Wohnraum zur Verfügung steht, wurden diese im angemieteten Wohnraum für Flüchtlinge untergebracht. Die Einweisungsgebühren belaufen sich auf voraussichtlich 12. Euro. In gleicher Höhe hat eine Verrechnung der Miete an den Unterabschnitt 436 zu erfolgen (sh. auch Ausführungen bei Unterabschnitt 436). Unterabschnitt 291 Schulbetreuung Das Angebot der Schulbetreuung wird von den Schüler/innen gut angenommen. Die Benutzungsgebühren wurden deshalb dem vorläufigen Rechnungsergebnis 217 angepasst und der Planansatz um 8. Euro auf 27. Euro erhöht. Unterabschnitt 436 Soziale Einrichtungen für Ausländer und Aussiedler Die Gemeinde mietet private Wohnungen von Dritten zur Anschlussunterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge an. Die Miet- und Nebenkostenzahlungen wurden auf 83. Euro berechnet. Die Erstattungen aus den Benutzungsgebühren für die Einweisung in die Unterkünfte wurden mit 7. Euro berechnet. Da auch Obdachlose in die angemieteten Unterkünfte eingewiesen wurden, erfolgt eine Verrechnung der anteiligen Miete in Höhe von 12. Euro. Unterabschnitt 464 Tageseinrichtungen für Kinder Bei der Finanzierung von Einrichtungen der Kinderbetreuung ist die Wohnsitzgemeinde gegenüber der Standortgemeinde zu einem angemessenen Kostenausgleich verpflichtet. Die

18 14 wird für auswärtige Kinder von deren Wohnsitzgemeinden einen Kostenausgleich geltend machen. Hierfür wurden in Höhe von 1. Euro (Vorjahr: 1. Euro) angesetzt. Gleichzeitig kann Sölden von anderen Standortgemeinden für die Betreuung von Söldener Kindern zu einem Kostenausgleich herangezogen werden. Dieser Ansatz wurde auf 8. Euro (Vorjahr: 3. Euro) erhöht. Der Zuschuss an die Katholische Kirchengemeinde erfordert von voraussichtlich 312. Euro (Vorjahr: 29. Euro). Die Zuweisung aus dem Finanzausgleich für die Kindergartenförderung nach 29 b FAG sowie die Zuweisung für die Kleinkindbetreuung nach 29 c FAG wurden mit 144. Euro berechnet (Vorjahr: Euro). Unterabschnitt 4982 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/innen und Asylberechtigten einschließlich Koordination der Aufgaben Das Land beteiligt sich an den auf den hohen Flüchtlingszugängen im Jahr 215 beruhenden Integrationslasten der Gemeinden mit pauschalen Zuweisungen. Die Zuweisungen betragen in den Jahren 217 und 218 jeweils 9 Millionen Euro. Sie werden im Verhältnis der zum 15. September des laufenden Jahres aus den Flüchtlingszugängen des Landes im Zeitraum 1. Januar 215 bis 29. Februar 216 nachweislich in der jeweiligen Gemeinde in der Anschlussunterbringung befindlichen Personen zuzüglich der Personen, die infolge des Familiennachzugs gefolgt sind, verteilt. Für das Jahr 218 wird von einem Zuweisungsbetrag von 2. Euro ausgegangen. Für Integrationsarbeit eines Sozialarbeiters (Pakt für Integration) werden Kosten von voraussichtlich insgesamt 1. Euro anfallen. Unterabschnitt 61 Orts- und Regionalplanung Im Rahmen der Abrechnung des Baugebietes Obere Breite durch die badenovakonzept sind für die Bauleitplanung (Erstellen und Koordination von Bebauungsplan etc.) voraussichtliche in Höhe von 55. Euro zu leisten. Weitere 4. Euro fallen für sonstige, auch im Rahmen der Errichtung eines Supermarktes, an. An den Bauleitplanungskosten im Rahmen der Errichtung des Supermarktes beteiligt sich die Gemeinde Wittnau mit einem voraussichtlichen Betrag in Höhe von 25. Euro. Unterabschnitt 69 Wasserläufe, Wasserbau Für Gewässerrenaturierung werden Unterhaltungskosten von 15. Euro erwartet. Unterabschnitt 767 Saalenberghalle Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten erhöhen sich insbesondere die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung). Demgegenüber stehen Zuschüsse, die über die Nutzungsdauer mit einem voraussichtlichen jährlichen Betrag in Höhe von 8. Euro aufgelöst werden.

19 15 Unterabschnitt 792 Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs Mit dem Fahrplanwechsel zum 1. Dezember 217 wird zur Verbesserung des Fahrgastangebotes im Hexental durch die Südbadenbus GmbH (SGB) eine Kostenbeteiligung in Höhe von 1. Euro (Vorjahr: 1.5 Euro für Nachtbus) erforderlich. Unterabschnitt 815 Wasserversorgung Die Wasserversorgungsgebühren wurden durch Gebührenkalkulation für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 218 kalkuliert und konnten mit einem Kubikmeterpreis von 2,5 Euro beibehalten werden. Zum 1. Januar 219 erfolgt eine Neukalkulation. Die Umlage an den Zweckverband Wasserversorgung Hexental (ZVW) verringert sich trotz Satzungsänderung und verändertem Umlageschlüssel zum 1. Januar 218 um 9.8 Euro auf 84.1 Euro, da im letzten Jahr große Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen waren. Hinzu kommen geschätzte von 1. Euro für Leistungen des ZVW, welche nunmehr direkt mit den Gemeinden im Vorfeld abgerechnet werden (z. B. Einsatz der Wassermeister im Rahmen der Wassergewinnung oder bei Arbeiten im Ortsnetz). Unterabschnitt 855 Gemeindewald Die und wurden dem Forstplan 218 entnommen. Hinzu kommen aus dem Baugebiet Obere Breite in Form von Ökopunkten in Höhe von 33. Euro, welche von den Grundstückskäufern entrichtet werden. Diese zweckgebundenen werden in den nachfolgenden Jahren in zu leistende Ausgleichsmaßnahmen im Wald fließen. Unterabschnitt 91 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Im Rahmen der Abrechnung des Baugebietes Obere Breite durch die badenovakonzept fallen voraussichtlich Finanzierungskosten in Höhe von 4. Euro an. III. Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt hat ein Gesamtvolumen von Euro. Es sind unter anderem folgende Investitionen vorgesehen: Sanierung und Modernisierung der Saalenberghalle Die Sanierung und Modernisierung der Saalenberghalle erfordert Kosten von Euro. Hinzu kommen Kosten für die Ausstattung von 5. Euro. Die beantragten Zuschüsse wurden mit Euro (Ausgleichstock, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, Sportstättenförderung und Förderung nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz) bewilligt. Die Fertigstellung ist für Sommer 218 geplant. Im Haushaltsjahr 218 werden Euro in Ansatz gebracht. Für einen Anbau an die Saalenberghalle zur Erweiterung des Jugendraumes werden Planungskosten von 1. Euro bereitgestellt.

20 16 Dorfstraße/Kirchweg In der Dorfstraße soll ein Teilstück mit einem neuen Gehweg versehen werden. Die Kosten werden mit 25. Euro beziffert. Hinzu kommen Investitionskosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Höhe von voraussichtlich 17. Euro und für die Verlegung von DSL-Leerrohren werden voraussichtlich 15. Euro benötigt. Sanierung der Quellen Für die Sanierung der Quellen werden Investitionskosten von 15. Euro anfallen. Hochbehälter Sölden-Wald Im Zuge der Satzungsänderung des ZVW Hexental wird der Hochbehälter Wald an den ZVW Hexental übergehen. Hierfür wird ein Verkaufserlös von Euro erzielt. Für die im Jahr 216 erneuerten Steuerungselemente zur Einrichtung einer Fernwirktechnik, ausgeführt durch den ZVW Hexental, ist noch ein Kostenersatz in Höhe von 49.1 Euro an den ZVW Hexental zu leisten. Baugebiet Obere Breite Mit der Endabrechnung des Baugebietes Obere Breite durch die badenovakonzept wird noch im Haushaltsjahr 218 gerechnet. Ebenso mit dem vollständigen Verkauf der Grundstücke an Bauinteressenten. Investitionskosten wurden in Höhe von Euro sowie im Verwaltungshaushalt Bauleitplanungskosten in Höhe von 55. Euro und Finanzierungskosten in Höhe von 4. Euro berechnet. Die im Vermögenshaushalt betragen voraussichtlich Euro. Die einzelnen Beträge des Vermögenshaushalts können den beiden nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Gesamtdarstellung der /Investitionen im Vermögenshaushalt:

21 17 Ausgabeart Betrag Grundschule; Einrichtung Pausengong 5. Förderung des Sports; Zuschuss an Spielvereinigung Bollschweil-Sölden 5. Straßen, Wege, Plätze; Gehweg Dorfstraße 25. Straßenbeleuchtung; Dorfstraße und Kirchweg 17. Saalenberghalle; Sanierung und Modernisierung 1.. Saalenberghalle; Ausstattung 45. Saalenberghalle; Anbau (Planungsrate) 1. Bauhof; Ergänzung der Ausstattung 2. Bauhof; Befestigung Zufahrt 1. Wasserversorgung; Sanierung der Quellen 15. Wasserversorgung; Kostenbeteiligung Fernwirktechnik Hochbehälter Wald 49.1 Wasserversorgung; Umlage an ZVW Hexental 7.6 Baugebiet "Obere Breite": Erschließung 325. Straßenbeleuchtung 25. Abwasserleitungen (Regenwasserkanal/Schmutzwasserkanal) 42. Wasserversorgungsleitungen 12. Telekomanschluss/Gasanschluss 25. DSL-Leerrohre 15. Grunderwerb inklusive Nebenkosten 96. Ordentliche Tilgung 27.6 Zuführung an die allgemeine Rücklage 67.5 Gesamtausgaben Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes erfolgt durch folgende : Einnahmeart Betrag Saalenberghalle; Zuwendung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (Teilbetrag) Saalenberghalle; Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock (Teilbetrag) 1. Saalenberghalle; Zuwendung aus dem kommunalen Sportstättenbau 76. Wasserversorgung; Veräußerung von Grundstücken/baulichen Anlagen Baugebiet "Obere Breite": Erschließungsbeiträge 542. Abwasserbeiträge/Kostenersatz 123. Wasserversorgungsbeiträge 45. Kostenersatz Telekomanschluss/Gasanschluss 16. Grundstückserlöse Zuführung vom Verwaltungshaushalt Gesamteinnahmen

22 18 IV. Stellenplan Der Stellenplan hat sich gegenüber dem Vorjahr in Bezug auf die Stellenanteile nicht verändert. Es sind insgesamt 6,5 Stellen vorhanden. Im Teil A (Beamte) werden wie im Vorjahr 2, Stellen ausgewiesen. Allerdings wird aufgrund der zweiten speriode des Bürgermeisters dieser in eine Planstelle in A 15 (Vorjahr: A 14) eingewiesen. Im Teil B (Beschäftigte) werden wie auch schon im Vorjahr 4,5 Stellen ausgewiesen. V. Mittelfristige Finanzplanung 217 bis 221 Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. In der Finanzplanung werden der Umfang, die Zusammensetzung der voraussichtlichen und die Finanzierungsmöglichkeiten dargestellt. Die Finanzplanung ist Anlage zum Haushaltsplan, jedoch nicht Bestandteil. Es handelt sich um eine rechtlich unverbindliche Planung, die den Charakter einer Vorausschau hat. a) Verwaltungshaushalt Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der für den Haushalt maßgeblichen Rahmendaten gemäß dem Haushaltserlass, ergeben sich für die künftigen Jahre zwar höhere (z. B. beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer), allerdings werden im Unterhaltungsbereich auch steigende Kosten erwartet (z. B. Gasheizung für das Rathaus, Digitalfunk für die Feuerwehr). Auch die Finanzausgleichsumlage an das Land und die Kreisumlage werden eher steigend ausfallen. Konstante Gewerbesteuereinnahmen vorausgesetzt, werden sich die Zuführungsraten der Finanzplanungsjahre wie folgt darstellen: Zuführung Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt 219: Zuführung Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt 22: Zuführung Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt 221: 27.2 Euro 96 Euro 3.96 Euro b) Vermögenshaushalt Das Investitionsprogramm der Gemeinde zeigt, in den kommenden drei Jahren, folgende Investitionstätigkeiten und Kredittilgungen auf: Haushaltsjahr 219 Feuerwehr; Notstromaggregat 1. Kath. Kindergarten; Zuschuss für Ausbau weiterer Räume 5. Baugebiet "Obere Breite"; Spielplatz 2. Saalenberghalle; Anbau für Erweiterung Jugendraum 1. Bauhof; Zaun für Betriebssicherung 1. Umlage an ZVW Hexental 4.7 Tilgungen 25. Summe 219.7

23 19 Haushaltsjahr 22 Spielplatz für Schulbetreuung 1. Bauhof; Errichtung eines Salzsilos 2. Umlage an ZVW Hexental 5.8 Tilgungen 26. Summe 61.8 Haushaltsjahr 221 Umlage an ZVW Hexental 8.2 Tilgungen 27. Summe 35.2 Summe der Haushaltsjahre 219 bis Finanzierung: Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (219 bis 221) Rücklageentnahmen (219 bis 221) Summe Entwicklung der allgemeinen Rücklage Der Stand der allgemeinen Rücklage wird nach heutigen Berechnungen zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 221 noch einen Betrag von rund 87. Euro aufweisen. Die Entwicklung der Rücklage ab dem Haushaltsjahr 25 wird nachfolgend aufgezeigt: Anmerkung: bis 216 Rechnungsergebnis; 217 und 218 Planwerte

24 2 Wie sich das Wirtschaftswachstum sowie die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen in den nächsten Jahren verhalten werden, kann leider nicht vorhergesagt werden. Eine Einrechnung in die Finanzplanung ist nicht möglich, deshalb können sich insbesondere an den berechneten Zuweisungen und Umlagen entsprechende negative Veränderungen ergeben. Merzhausen, 11. Januar 218 Verwaltungsgemeinschaft Hexental, Rechnungsamt

25 21 1. Gesamtplan a) Verwaltungshaushalt

26 22

27 23 Haushaltsjahr 218 Einzelplan Gesamtplan Verwaltungshaushalt Haushaltsansatz Haushaltsjahr 218 Vorjahr 217 Seite: 1 Datum: Ergebnisse der Jahresrechnung 216 Nr. Bezeichnung Verpflich- tungserm Verwaltungshaushalt Gemeindeorgane , 58.88,68 Hauptverwaltung , ,65 Finanzverwaltung ,52 36,75 Wahlen , , Summe Einzelplan , ,78 Öffentliche Ordnung , ,76 Grundbucheinsichtsstelle ,6, Feuerwehr und andere Aufgaben des Brandschutzes , ,22 Summe Einzelplan , , Grundschulen , ,38 Schulbetreuung , ,45 Summe Einzelplan , , Musikpflege , 6.284,99 Musikschulen , 1.378,3 Volkshochschule 1. 1., 1.44,64 Kirchen , 1.45, Summe Einzelplan , ,4 Seniorenarbeit 96 96, 1.129, Sozialstation Mittlerer Breisgau , 2.546, Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer , ,2 Jugendarbeit , 8.88,36 Tageseinrichtungen für Kinder in Gruppen von bis 6 Jahren Betreuung und Förderung d. Integration v. Flüchtl./Asylbew./Asylber. einschl , , ,, Summe Einzelplan , ,14 Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter 1 23, 128,1 Förderung des Sports , ,75 Stadien und Sportplätze , 3.597,51 Kinderspielplätze , 5.858,51 Summe Einzelplan , , Orts- und Regionalplanung , ,25 Straßen, Wege, Plätze , ,78 Straßenbeleuchtung , ,41 Straßenreinigung , 9.17,16 Wasserläufe, Wasserbau , 3.556, Summe Einzelplan , ,4 Abwasserbeseitigung , ,5 Abfallbeseitigung ,7 8.95,23 Bestattungswesen , ,16 Saalenberghalle , ,86 Bauhof , ,35 Förderung der Land- und Forstwirtschaft , ,66

28 24 Haushaltsjahr 218 Einzelplan Gesamtplan Verwaltungshaushalt Haushaltsansatz Haushaltsjahr 218 Vorjahr 217 Seite: 2 Datum: Ergebnisse der Jahresrechnung 216 Nr. Bezeichnung Verpflich- tungserm Verwaltungshaushalt Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs , 6.47, , 1.3, Summe Einzelplan , , Stromversorgung ,65, Gasversorgung ,67, Wasserversorgung , ,86 Forstwirtschaftliche Unternehmen , ,88 Bebaute Grundstücke , ,36 Unbebaute Grundstücke ,5 215, Summe Einzelplan , ,39 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen , ,5 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft , ,39 Summe Einzelplan , ,44 Summe Einzelpläne , ,91

29 25 1. Gesamtplan b) Vermögenshaushalt

30 26

31 27 Haushaltsjahr 218 Gesamtplan Vermögenshaushalt Seite: 3 Datum: Nr. Einzelplan Bezeichnung Haushaltsansatz Haushaltsjahr 218 Vorjahr 217 Ergebnisse der Jahresrechnung 216 Verpflichtungserm Vermögenshaushalt 2 Hauptverwaltung 218, ,57 Summe Einzelplan 218, , Feuerwehr und andere Aufgaben des 7, 13.98,96 Brandschutzes Summe Einzelplan 1 7, 13.98, Grundschulen 5., 4.58,8 291 Schulbetreuung, 535,5 Summe Einzelplan 2 5., 5.43,58 Summe Einzelplan 3,, 436 Soziale Einrichtungen für Aussiedler, 1.44,2 und Ausländer 464 Tageseinrichtungen für Kinder in 2., 3.14,26 Gruppen von bis 6 Jahren Summe Einzelplan 4 2., 4.418,46 55 Förderung des Sports 5. 5.,, Summe Einzelplan ,, 63 Straßen, Wege, Plätze , 236,67 67 Straßenbeleuchtung , 5.194,45 Summe Einzelplan , 5.431,12 7 Abwasserbeseitigung ,42, 767 Saalenberghalle , 6., 771 Bauhof , ,83 78 Förderung der Land- und 8.,, Forstwirtschaft 791 Sonstige Förderung von Wirtschaft , 5.31,83 und Verkehr Summe Einzelplan , , Wasserversorgung , ,7 855 Forstwirtschaftliche Unternehmen, 8.393, Bebaute Grundstücke, , Unbebaute Grundstücke , 1.96,5 Summe Einzelplan , ,83 91 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft , ,37 Summe Einzelplan , ,37 Summe Einzelpläne , ,41

32 28

33 2. Haushaltsquerschnitt 29

34 3

35 31 Gesamtplan Seite: 1 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 Gemeindeorgane ,991 2 Hauptverwaltung Finanzverwaltung Besondere Dienststellen der allgemeinenverwaltung Summe Einzelplan / Einwohner , , , ,1, ,3,,,,

36 32 Gesamtplan Seite: 2 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 98, Öffentliche Ordnung Feuerschutz Summe Einzelplan / Einwohner ,16, 9. 6, ,1, ,82,,,,

37 33 Gesamtplan Seite: 3 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 21 Grund und Hauptschulen,Grundschulför 98, Schülerbeförderung Summe Einzelplan / Einwohner ,3, , ,81, ,79, 5. 3,87,,

38 34 Gesamtplan Seite: 4 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 98, Theater, Musikpflege Volksbildung/Volkshochschu Kirchliche Angelegenheiten Summe Einzelplan / Einwohner 3,,, , , ,2,,,,

39 35 Gesamtplan Seite: 5 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 98, Soziale Einrichtungen(ohne Einrichtungen der Jugendhilfe) 45 Jugendhilfe nach dem KinderundJugendhilfegesetz 46 Einrichtungen der Jugendhilfe,Jugendarbeit 49 Sonstige soziale Angelegenheiten Summe Einzelplan / Einwohner ,5, 2.4 1, , , ,91,,,,

40 36 Gesamtplan Seite: 6 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 5 Gesundheitsverwaltung, 1-1 Gesundheitsämter 98, Förderung des Sports Eigene Sportstätten Park- und Gartenanlagen Summe Einzelplan / Einwohner 5,,, , , ,3,, 5. 3,87,

41 37 Gesamtplan Seite: 7 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 61 Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 63 Gemeindestraßen , Straßenbeleuchtung und Reinigung 69 Wasserläufe, Wasserbau Summe Einzelplan / Einwohner ,34,, ,74, , , ,41,,

42 38 Gesamtplan Seite: 8 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 7 Abwasserbeseitigung , Abfallbeseitigung Bestattungswesen Sonstige öffentliche Einrichtungen 77 Hilfsbetriebe der Verwaltung Förderung der Land- und Forstwirtschaft 79 Fremdenverkehr, sonstige Förderungvon Wirtschaft und Verkehr Summe Einzelplan / Einwohner , , , , , , , , ,38,

43 39 Gesamtplan Seite: 9 Haushaltsjahr Haushaltsquerschnitt Datum: Einwohneranzahl am 3.6. Einzelpläne - 8 des Vorjahres: Gliederung Verpflich- tungs- Ermächtigungen Aufgabenbereich Gruppierungs- Nr. Sonstige aus Finanz- Verwaltung und Betrieb Personal , , Sächlicher Zu- Verwaltungs-weisungeund Betriebs-Zuschüsse und Zuschussbedarbezogene Objekt- VmHH Baumaßnahmen Sonstige Investitions ,93 98, Versorgungsunternehmen Land- und forstwirtschaftlicheunterneh 88 Allgemeines Grundvermögen Summe Einzelplan / Einwohner 17, ,4, ,63 Summe -8: / Einwohner , , , , ,82 54,1 34,87 891,23 374,97-794, , ,77 789,16, 748,92,

44 4 Haushaltsjahr 218 Gesamtplan 2. Haushaltsquerschnitt Seite: Datum: Einwohneranzahl Einzelplan 9 des Vorjahres: Gliederungs- Nummer am 3.6. Aufgabenbereich Steuern und allgemeine Zuweisungen sonstige Finanzeinnahmen sonstige Finanzausgaben Überschuss sonstige VmHH sonstige VmHH Gruppierungsnummer -7, 9 158, ,679,686, ,88,689 3,31,36 37,39 9,91,933 97,99 9 Steuern, allgemeine Zuweisungen undallgemeine Umlagen 91 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Summe Einzelplan / Einwohner , , , , , ,26 Ende der Liste

45 3. Gruppierungsübersicht 41

46 42

47 43 Haushaltsjahr 218 Grupp. Bezeichnung Nr. Gesamtplan 3. Gruppierungsübersicht Haushaltsansatz Seite: 1 Datum: Rechnungsergebnis 216 des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen Realsteuern Grundsteuer A ,47 1 Grundsteuer B ,2 3 Gewerbesteuer ,53 Zwischensumme Gruppe ,2 1 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern 1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ,95 12 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ,23 2 Andere Steuern 22 Hundesteuer ,67 Zwischensumme Gruppe ,87 3 Steuerähnliche 4 Schlüsselzuweisungen 41 vom Land ,2 5 Bedarfszuweisungen 6 Sonstige allgemeine Zuweisungen 9 Ausgleichsleistungen 91 Ausgleichsleistungen nach dem , Familienleistungsausgleich Summe Hauptgruppe ,7 1 aus Verwaltung und Betrieb 1 Verwaltungsgebühren ,2 11 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte ,28 Zwischensumme Gruppe ,48 13 aus Verkauf ,13 14 Mieten und Pachten ,49 15 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ,159 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ,74 Zwischensumme Gruppe ,36 16 Erstattungen von des Verwaltungshaushalts 161 vom Land 1.148, von Gemeinden und Gemeindeverbänden , von übrigen Bereichen , Innere Verrechnungen im Verwaltungshaushalt ,46

48 44 Haushaltsjahr 218 Grupp. Bezeichnung Nr. Gesamtplan 3. Gruppierungsübersicht Haushaltsansatz Seite: 2 Datum: Rechnungsergebnis 216 Zwischensumme Gruppe ,45 17 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 17 vom Bund 4., 171 vom Land ,1 172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden , von übrigen Bereichen ,89 Zwischensumme Gruppe ,55 19 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen Summe Hauptgruppe ,84 2 Sonstige Finanzeinnahmen 2 Zinseinnahmen 21 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus 2 1,72 Beteiligungen 22 Konzessionsabgaben ,32 23 Schuldendiensthilfen 24 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 25 Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 26 Weitere Finanzeinnahmen 261 Säumniszuschläge und dgl ,52 Zwischensumme Gruppe ,52 27 Kalkulatorische 27 Abschreibungen ,7 275 Verzinsung des Anlagekapitals ,7 276 Auflösung von (passivierten) Beiträgen ,4 und ähnlichen Entgelten Zwischensumme Gruppe ,44 28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt Summe Hauptgruppe , 299 des Verwaltungshaushalts (-2) ,91 3 des Vermögenshaushalts 3 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 3 Allgemeine Zuführung vom ,38 Verwaltungshaushalt 31 Entnahmen aus Rücklagen 31 Entnahme aus allgemeiner Rücklage 7.649,2 32 Rückflüsse von Darlehen 33 aus der Veräußerung von 631,1 Beteiligungen und Rückflüsse von Kapitaleinlagen

49 45 Haushaltsjahr 218 Grupp. Bezeichnung Nr. Gesamtplan 3. Gruppierungsübersicht Haushaltsansatz Seite: 3 Datum: Rechnungsergebnis aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 34 aus Veräußerung von Grundstücken , 345 aus Veräußerung von 2., beweglichen Sachen Zwischensumme Gruppe , 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 726., 36 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 36 vom Bund 23., 361 vom Land , 368 von übrigen Bereichen 2., 36*1 Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen Zwischensumme Gruppe , 37 aus Krediten und inneren Darlehen einschl. Umschuldungen 37*1 aus Krediten (ohne Umschuldungen) 3771 von privaten Unternehmen 313., 37*2 für Umschuldungen Zwischensumme Gruppe , 398 des Vermögenshaushalts (3) , des Verwaltungs ,32 und Vermögenshaushalts (-3)

50 46 Haushaltsjahr 218 Grupp. Bezeichnung Nr. Gesamtplan 3. Gruppierungsübersicht Haushaltsansatz Seite: 4 Datum: Rechnungsergebnis 216 des Verwaltungshaushalts 4 Personalausgaben 4 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit ,81 41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 41 Beamte , Beschäftigte ,5 42 Versorgungsbezüge und dgl. 43 Beiträge zu Versorgungskassen 43 Beamte , Beschäftigte ,76 44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 444 Beschäftigte ,15 45 Beihilfen, Unterstützungen und dgl , Summe Hauptgruppe ,5 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5 Unterhaltung der Grundstücke und ,68 baulichen Anlagen 51 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens ,61 52 Geräte, Ausstattungs-, Ausrüstungsund ,26 sonstige Gebrauchsgegenstände 53 Mieten und Pachten ,35 54 Bewirtschaftung der Grundstücke, ,69 baulichen Anlagen usw. 55 Haltung von Fahrzeugen ,38 56 Besondere Aufwendungen für Bedienstete , Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben ,11 64 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, ,6 Sonderabgaben 65 Geschäftsausgaben ,42 66 Weitere allgemeine sächliche 66 Verfügungsmittel 5 5 5, 661 Sonstige ,7 67 Erstattungen von des Verwaltungshaushalts 67 an Bund , an Land 2 2,

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