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1 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltsplan der Gemeinde Kappelrodeck Seiten Allgemeines Haushaltssatzung Vorbericht Gesamtplan des Verwaltungshaushaltes blau Gesamtplan des Vermögenshaushaltes rosa Haushaltsquerschnitt Gruppierungsübersicht gelb Finanzierungsübersicht gelb Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage gelb Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes blau Einzelpläne des Vermögenshaushaltes rosa Maschinell überwachte Deckungskreise Stellenplan Finanzplanung für die Jahre 2015 bis Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis Übersicht über den voraussichtl. Stand der Rücklagen Übersicht des voraussichtlichen Schuldenstandes Übersicht Pro-Kopf-Verschuldung Zusammenstellung der Einzeldarlehen der Gemeinde Nachweis kalk. Kosten der kostenrechnenden Eichrichtungen Nachweis über Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen der kostenr. Einricht Verwaltungskostenbeiträge Verwaltungskostenbeiträge Gemeinderäte Verwaltungskostenbeiträge Ortschaftsräte Innere Verrechnungen Bauhofleistungen Innere Verrechnungen Einrichtungsbenutzungen Verwaltungskosten Abwasserzweckverband Achertal Sach- und Verwaltungskosten Gemeindewerke Sach- und Verwaltungskosten Abwasserbeseitigung Nachweis der von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften Ermittlung der Zuw. im Verkehrslastenausgleich 26 FAG Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr Bewirtschaftungsplan Gemeindewald Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs Übersicht über d. wichtigst. Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze Beteiligungen der Gemeinde im Jahr II. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Gemeindewerke Kappelrodeck grün Feststellungsbeschluss grün Vorbericht grün Erfolgsplan und Vermögensplan grün Stellenplan grün Übersicht der Kredite grün Übersicht der Verwaltungskostenbeiträge grün Finanzplanung Erfolgsplan grün - Vermögensplan grün III. Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Kappelrodeck gelb Feststellungsbeschluss gelb Vorbericht gelb Erfolgsplan gelb Vermögensplan gelb Übersicht der Kredite gelb Übersicht der Verwaltungskostenbeiträge gelb Finanzplanung Erfolgsplan gelb - Vermögensplan gelb AZ:

2 Bemerkungen zur Handhabung des Haushaltsplanes Zur leichteren Benutzung des Haushaltsplanes wird auf Folgendes hingewiesen: Haushaltssatzung Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist auf Seite 5 abgedruckt. Sie stellt den rechtlichen Rahmen für diesen Haushaltsplan dar. Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Gemeindewerke ist auf den Seiten 303 bis 358 und der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist auf den Seiten 359 bis 378 abgedruckt. Sonstige gesetzliche Grundlagen der Haushaltswirtschaft sind im Wesentlichen die einschlägigen Bestimmungen der Baden- Württembergischen Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, der Gemeindekassenverordnung und das Kommunalabgabengesetz. Einteilung, Gliederung und Gruppierung des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan ist unterteilt in den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt. Alle übrigen Darstellungen im Haushaltsplan dienen der Erläuterung oder geben sonstige Aufschlüsse über die Finanz- und Personalwirtschaft der Gemeinde Kappelrodeck. Dieser Haushaltsplan ist nach dem Gliederungs- und Gruppierungserlass des Innenministeriums vom 13. Juli 1989 in Haushaltsstellen und Hauptgruppen gegliedert. Die Gliederung in Haushaltsstellen sieht danach zehn Einzelpläne und in diesen Abschnitte und Unterabschnitte vor. Nach Hauptgruppen werden die Einnahmen und Ausgaben wie folgt unterteilt: Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 Sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts Ausgaben 4 Personalausgaben 5/6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7 Zuweisungen und Zuschüsse 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des Vermögenshaushaltes Die Haushaltsstelle wird durch den 11-stelligen Ordnungsbegriff im Verwaltungshaushalt bzw. Erfolgsplan und weiteren 3 Stellen im Vermögenshaushalt bzw. Vermögensplan gebildet, der sich aus folgenden Teilen zusammensetzt: x. xxxx. xxxxxx - xxx Besondere Kennziffer 1= Verwaltungshaushalt 2= Vermögenshaushalt 6= Erfolgsplan (Gemeindewerke + Abwasserbeseitigung) 7= Vermögensplan (Gemeindewerke + Abwasserbeseitigung) Gliederungsziffer Gruppierungsziffer Vorhabenskennziffer (Vermögenshaushalt + Vermögensplan)

3 Gemeinde Kappelrodeck Ortenaukreis Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 Einwohnerzahlen einschließlich Ortsteil Waldulm: nach der Volkszählung vom nach der Volkszählung vom nach der Volkszählung vom nach der Volkszählung vom nach dem Zensus 2011 zum nach dem Stand der Fortschreibung vom vom vom vom EW EW EW EW EW EW EW EW liegt noch nicht vor Entwicklung der Einwohner Einwohner

4 Gemarkungsfläche ha Flächennutzung 5% 3% 6% 43% 43% Landwirtschaft Forstwirtschaft Wohnfläche Gewerbe Grün-Wasserflächen Finanzausgleich Euro/Gesamt Euro/EW Bedarfsmesszahl für ,34 Steuerkraftmesszahl für ,91 Schlüsselzahl für ,43 Steuerkraftsumme für ,25 Steuerkraftsumme /Einw Steuerkraftsumme K'rodeck Landesdurchschnitt

5 HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE KAPPELRODECK für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat 14. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je davon im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt mit Die Realsteuerhebesätze werden festgesetzt für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v.h. b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.h. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.h. der Steuermessbeträge Der Stellenplan nach 57 Gemeindeordnung ist Bestandteil dieses Haushaltsplanes. 4 Kappelrodeck, 15. Dezember 2015 Stefan Hattenbach Bürgermeister

6 V O R B E R I C H T zum H A U S H A L T S P L A N Nach 2 Abs. 2 GemHVO ist der Vorbericht dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen. Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Neben den wesentlichen Daten im Planjahr soll der Vorbericht die Entwicklung des Haushaltes in den beiden Vorjahren aufzeigen und eine Vorschau auf die künftigen Investitionen, ihre Finanzierungsmöglichkeiten und Auswirkungen auf die künftige Haushaltswirtschaft geben. Er soll die richtige und rasche Beurteilung der Finanzsituation durch den Gemeinderat, die Aufsichtsbehörde und an der Haushaltswirtschaft Interessierte erleichtern. Nachfolgend soll durch Erläuterungen, Übersichten und Grafiken versucht werden, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

7 1. Rückblick auf das Rechnungsjahr 2014 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 wurde am 18. November 2013 vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung in den Gemeinderat eingebracht. Der Gemeinderat hat den Entwurf der Haushaltssatzung an den Verwaltungsausschuss zur Bearbeitung und Beratung verwiesen. Der Verwaltungsausschuss hat am und den Entwurf beraten. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung erfolgte im Gemeinderat am in öffentlicher Sitzung. Das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Der Gesamthaushalt hatte ein Volumen von Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt Der Haushalt 2014 sah eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 517 T vor. Durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (+102 T ) und der Vergnügungssteuer (+20 T ) sowie Einsparungen bei den Personalausgaben (-196 T ) und der Gewerbesteuerumlage (-32 T ) konnte nach Abschluss des Jahres 2014 die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 355 T auf 872 T erhöht werden. Durch dieses wesentlich bessere Ergebnis des Verwaltungshaushalts sowie höherer Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet Kohlmatt (+100 T ) konnten nicht eingegangene Zuweisungen und Zuschüsse (-280 T ) nicht nur ausgeglichen, sondern die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 217 T verringert werden, sodass statt der geplanten Entnahme von 488 nur eine Entnahme in Höhe von 272 T erforderlich war. Am Ende des Jahres 2014 betrug die allgemeine Rücklage T.

8 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 Der Haushalt 2015 wurde am vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung in den Gemeinderat eingebracht. Es folgten intensive Vorberatungen im Verwaltungsausschuss am und Der Gemeinderat hat anschließend am den Haushalt in öffentlicher Sitzung beraten und die Haushaltssatzung 2015 beschlossen. Der Gesamthaushalt hatte ein Volumen von Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt Das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Am hat der Gemeinderat eine Nachtragssatzung bezüglich der Änderung des Stellenplans erlassen. Das Landratsamt Ortenaukreis als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses bestätigt. Die Schwerpunkte im Vermögenshaushalt waren der Erwerb der Kindergärten St. Josef und St. Anna von der Katholischen Kirchengemeinde Achertal St. Nikolaus mit , die Erneuerung der Wassertechnik in Freibad mit dem Finanzierungsabschnitt 2015 von , die Fortführung der Ortskernsanierung mit , die Erneuerung der Schulstraße mit sowie die Rebflurbereinigung Käsreut mit Die Gewerbesteuer wird durch eine einmalige Nachzahlung über dem Planansatz liegen. Dadurch wird die geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nicht in voller Höhe notwendig werden.

9 3. Entwicklung der wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenarten 2014 bis 2016 Der Vorbericht soll einen Überblick über die Entwicklung der wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenarten im Haushaltsjahr sowie den beiden vorangegangenen Jahren bieten. In den nachfolgenden Übersichten werden die jeweiligen Beträge aus der Jahresrechnung 2014 sowie den Haushaltsplänen 2015 und 2016 gegenübergestellt. Die Einzelpositionen werden anschließend erläutert. 3.1 Einnahmen der Verwaltungshaushalte 2014 bis 2016 Einnahmenart Ergebnis Ansatz Ansatz Euro Euro Euro Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Einkommensteuer-Anteil Umsatzsteuer-Anteil andere Steuer, steuerähnl. Einnahmen Allgemeine Finanzzuweisungen Gebühren und Entgelte Verkaufserlöse, Mieten, Pachten Erstattungen Zuweisungen und Zuschüsse Zinseinnahmen Konzessionsabgaben/Gewinnanteile weitere Finanzeinnahmen Zwischensumme Kalkulatiorische Einnahmen Innere Verrechnungen Gesamteinnahmen Grundsteuer Aufgrund der geänderten Ausgleichstock-Richtlinien zum hat der Gemeinderat die Hebesätze bei der Grundsteuer A von 300 v. H. auf 320 v. H. und bei der Grundsteuer B von 280 v. H. auf 300 v. H. erhöht und somit den Ausgleichstock- Richtlinien angepasst. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom der Umsetzung aller drei Stufen in allen drei Kindergärten zur Ermöglichung der Umsetzung des Orientierungsplanes zugestimmt. Zur teilweisen Finanzierung dieser Mehrausgaben beim Personal wurden die Hebesätze zum bei der Grundsteuer A um 20 Punkte auf 340 v. H. und bei der Grundsteuer B ebenfalls um 20 Punkte auf 320 v. H. erhöht

10 Um den finanziellen Spielraum von Kosten der Fremdfinanzierung zu entlasten, hat der Gemeinderat beschlossen, zum den Hebesatz der Grundsteuer B von 320 v. H. auf 340 v. H. zu erhöhen. Durch diese Hebesatzerhöhung können Mehreinnahmen von rd erzielt werden Gewerbesteuer Ab dem Haushaltsjahr 2002 wurde der Hebesatz den ab 1995 geltenden Ausgleichstock-Richtlinien angepasst und auf 330 v. H. erhöht. Eine Anpassung des Hebesatzes an die ab geltenden Ausgleichstock-Richtlinien (340 v. H.) ist nicht erfolgt. Ebenfalls zur Entlastung von Kosten der Fremdfinanzierung hat der Gemeinderat beschlossen, den Hebesatz der Gewerbesteuer zum von 330 v. H. auf 340 v. H. zu erhöhen. Dies bringt im Jahr 2016 Mehreinnahmen von rd Aufgrund der festgesetzten Vorauszahlungen für das Jahr 2016 und einer einmaligen Vorauszahlungsanpassung 2015 planen wir mit Gewerbesteuereinnahmen von 1,39 Mio Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem Haushaltserlass 2016 des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft wurde der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 5,7 Mrd. geschätzt. Bei Anwendung des für die Gemeinde Kappelrodeck maßgebenden Schlüssels von 0, erwarten wir 2016 einen Betrag von Dieser Betrag liegt um über dem Planansatz des Vorjahres. Entwicklung Einkommensteuer

11 3.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum entstehen den Gemeinden Mindereinnahmen, die durch eine Beteiligung der Gemeinden in Höhe von 2,2 % an der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Der auf die Gemeinden entfallende Anteil für das Jahr 2016 wurde im Haushaltserlass mit 669 Mio. angegeben. Nach der November-Steuerschätzung 2015 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mit Schreiben vom nach oben auf 673 Mio. korrigiert. Für die Gemeinde Kappelrodeck wird demnach der Anteil an der Umsatzsteuer voraussichtlich betragen Andere Steuern und steuerähnlichen Einnahmen Unter die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Einnahmen fallen die Hundesteuer, die Jagd- und Fischereipacht sowie die Vergnügungssteuer. Am wurde eine neue Satzung über die Erhebung der Hundesteuer erlassen und der Jahressteuersatz ab für den Ersthund von 60 auf 80 und für jeden weiteren Hund von 120 auf 160 erhöht. Erstmals wurde ab 2012 eine erhöhte Steuer für den Kampfhund/gefährlichen Hund in Höhe von jährlich 500 eingeführt. Die Hundesteuer wird mit veranschlagt. Die Jagd- und Fischereipacht wird voraussichtlich wie im Vorjahr betragen. Ab dem wurde die Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kappelrodeck eingeführt. Für 2016 sind an Einnahmen veranschlagt.

12 3.1.6 Allgemeine Finanzzuweisungen Die allgemeinen Finanzzuweisungen mit insgesamt liegen um über dem Ansatz des Vorjahres. Die allgemeinen Finanzzuweisungen im Einzelnen: Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (Vorjahr: ) Mehrzuweisungen (Vorjahr: 0 ) Investitionspauschale (Vorjahr: ) Familienleistungsausgleich (Vorjahr: ) Die detaillierte Berechnung ist aus den Seiten zu entnehmen. Entwicklung Schlüsselzuweisungen Gebühren und ähnliche Entgelte Die Gesamtansätze für Gebühren und ähnlichen Entgelte werden mit veranschlagt. An wesentlichen Gebühren sind 2016 eingeplant: Friedhofgebühren Verwaltungsgebühren Freibadgebühren Mieten, Pachten und Verkaufserlöse Die Gesamteinnahmen dieser Einnahmengruppe wird im Haushaltsjahr 2016 bei liegen. Der Sturm Lothar am hat die Holzvorräte stark dezimiert. Konnten vor dem Sturm Lothar nach dem Forsteinrichtungswerk jährlich Efm eingeschlagen werden, wurde im Forsteinrichtungswerk 2006 bis 2015 der jährliche Hieb auf 2.245

13 Efm zurückgenommen. Durch einen weiteren Sturm am sind die Holzvorräte nochmals stark zurückgegangen, sodass der Vollzug in den Jahren 2010 bis 2015 auf durchschnittlich Efm begrenzt wurde. Für den Forsteinrichtungszeitraum 2016 bis 2025 kann die jährliche Nutzung voraussichtlich erhöht werden. So sieht der Betriebsplan 2016 eine Nutzung von Efm vor. Bei stabilen Holzpreisen kann 2016 im Gemeindewald ein Gewinn von rd erwirtschaftet werden Erstattungen für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Die Planansätze dieser Einnahmengruppe liegen bei und um über dem Vorjahr. Die Verwaltungskosten von den Eigenbetrieben Gemeindewerke und Abwasserbeseitigung sowie des Abwasserzweckverbandes Achertal werden mit rd veranschlagt. Für die Führung der Gemeindekasse Seebach erhält die Gemeinde Kappelrodeck an Verwaltungskosten erstattet. Im Bauhof sind für den Einsatz in den Eigenbetrieben Gemeindewerke und Abwasserbeseitigung veranschlagt Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse sind für das Haushaltsjahr 2016 mit insgesamt eingeplant. Gegenüber den Vorjahr sind es Mehreinnahmen Unter anderem sind folgende Zuweisungen zu erwarten: Art der Zuweisung 2016 Vorjahr mehr/ weniger Sachkostenbeiträge Werkrealschule Schüler x einschl. Standort Ottenhöfen Vorjahr: 176 Schüler x Realschule Schüler x Vorjahr: 386 Schüler x 651 Kindergartenförderung ( 29b FAG) Kleinkindbetreuung ( 29c FAG) Gemeindeverbindungsstraßen ( 26 FAG) 20,9 km x Vorjahr: 20,9 km x Pauschale für Straßenbau ( 27 Abs 1 FAG) ha x 8, Vorjahr: ha x 8, Zinseinnahmen Im Haushaltsplan 2016 sind Zinseinnahmen von insgesamt vorgesehen. Die Zinsen aus Geldanlagen und Girobeständen werden mit veranschlagt. Aus dem

14 Trägerdarlehen der Gemeinde beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden Zinseinnahmen von erwartet Konzessionsabgaben a) Nach dem Ablaufen der Stromversorgungsverträge in Kappelrodeck und Waldulm wurde ein neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung in Kappelrodeck und Waldulm mit der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG geschlossen. Dieser Vertrag begann am und endet am Die Konzessionsabgabe für das Jahr 2016 wird mit veranschlagt. b) Von der badenova, Freiburg - erwarten wir aufgrund des Konzessionsvertrages von 2006 eine Konzessionsabgabe von

15 Entwicklung der Kozessionsabgaben: Jahr Gesamtbetrag Konzessionsabgaben Jahr

16 Kalkulatorische Kosten Gemäß 12 Abs. 1 GemHVO sind für Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen), angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Die Ansätze gleichen sich in Einnahmen und Ausgaben aus und beeinflussen somit nicht das Ergebnis des Verwaltungshaushalts. Die kalkulatorischen Kosten sind auf Seite 280 dargestellt Innere Verrechnungen Die inneren Verrechnungen sind haushaltsneutral, d. h. Aufwendungen bestimmter Unterabschnitte (z. B. Hauptamt, Rechnungsamt, Bauamt, Bauhof) werden den kostenrechnenden Einrichtungen und sonstigen Unterabschnitten belastet. Für die Berechnung werden verschiedene Maßstäbe zugrunde gelegt. So werden z. B. die inneren Verrechnungen des Bauhofes nach den Stundenrapporten und Fahrzeugeinsätzen aufgeteilt. Die inneren Verrechnungen liegen 2016 bei ( ). Ab 2009 werden die Kosten der Achertalhalle und Pfarrberghalle sowie des Rodeck-Stadions über innere Verrechnungen den Einrichtungsbenutzern bzw. den Abschnitten/Unterabschnitten im Haushalt belastet. Die Kosten für die Nutzungen der jeweiligen Einrichtungen werden aufgrund der Belegungsstunden ermittelt. Die Summe der Verwaltungskosten und die Verrechnung der Bauhofleistungen sind auf den Seiten 282 bis 285 dargestellt, die Verrechnung der Kosten für Einrichtungsbenutzungen auf den Seiten

17 3.2 Ausgaben der Verwaltungshaushalte 2014 bis 2016 Ausgabenart Ergebnis Ansatz Ansatz Euro Euro Euro Personalausgaben Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse Zinsausgaben Gewerbesteuerumlage Finanzausgleichs-Umlage Kreisumlage Umlage an Gemeindeverw.verband Zuführung zum Vermögenshaushalt Zwischensumme Kalkulatorische Kosten Innere Verrechnungen Gesamtausgaben Personalausgaben Die Personalausgaben vermindern sich gegenüber dem Vorjahr um auf insgesamt Für die Beschäftigten ist eine Tariferhöhung von 3,0 % und für die Beamten eine Erhöhung von 1,9 % eingeplant Ergänzende Informationen zu den Personalausgaben und den Stellenbesetzungen sind dem Stellenplan auf den Seiten zu entnehmen Sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Ansätze unter dieser Ausgabengruppe vermindern sich gegenüber dem Vorjahr um auf Als einzige größere Unterhaltungsmaßnahme ist die Beseitigung von Schäden am Ibach aufgrund des Starkregens am 11./ mit veranschlagt. Sonst sind 2016 im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen nur die Regelunterhaltungen veranschlagt. Die finanzielle Situation lässt auch 2016 keine dringend notwendigen Sanierungen der Infrastruktur zu. Diese müssen auf die Folgejahre verschoben werden Zuweisungen und Zuschüsse Die Zuweisungen und Zuschüsse werden mit insgesamt ( ) veranschlagt.

18 Der größte Anteil dieser Ausgabengruppe sind die Betriebskostenzuschüsse an die Kath. Kindergärten mit Gegenüber dem Vorjahr ist dies insgesamt eine Erhöhung von oder 8,1 %. Die Weiterleitung der Sachkostenbeiträge an die Gemeinde Ottenhöfen für Werkrealschüler, die am Standort Ottenhöfen unterrichtet werden, werden mit veranschlagt. Die direkten Zuschüsse für die örtlichen Vereine und Organisationen, ohne die kostenlose Überlassung der öffentlichen Einrichtungen, sind seit Jahren unverändert und betragen insgesamt rd Zinsausgaben Die Zinsausgaben werden mit veranschlagt. Diese teilen sich wie folgt auf: Zinsen für bestehende Darlehen Zinsen für Kassenkredite Zinsen für Kassenmehreinnehmen Eig.betrieb Abwasserbeseitig Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage wurde durch das Gemeindefinanzreformgesetz im Jahre 1970 eingeführt und verpflichtet die Gemeinden zur Abführung eines Teils der Gewerbesteuer an das Land. Nach 6 Abs. 2 Gemeindefinanzreformgesetz wird die Umlage in der Weise berechnet, dass das Istaufkommen der Gewerbesteuer im Erhebungsjahr durch den von der Gemeinde für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz der Steuer dividiert und mit einem Vervielfältiger multipliziert wird. Für das Jahr 2016 wird der Vervielfältiger voraussichtlich 69 betragen.

19 Entwicklung des Vervielfältigers: Jahr Vervielfältiger Nach der gesetzlich festgelegten Berechnungsformel ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 folgende Umlage: Finanzausgleichsumlage x 69 = (Hebesatz) Nach 1 a FAG erhebt das Land von den Gemeinden jährlich eine Finanzausgleichsumlage. Diese beträgt 22,10 % der Steuerkraftsumme, zuzüglich 0,06 v. H. für jedes Prozent, um das die Steuerkraftmesszahl 60 v. H. der Bedarfsmesszahl übersteigt, höchstens jedoch 32 v. H. Die Finanzausgleichsumlage wird 2016 voraussichtlich ( ) betragen.

20 Entwicklung des Umlagesatzes: Jahr Mindestsatz Höchstsatz Gemeinde Kappelrodeck ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 23, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22, ,10 32,00 22,100 Die Berechnung der FAG-Umlage ist auf den Seiten dargestellt Kreisumlage Nach 35 FAG haben die Gemeinden jährlich eine Umlage an den Landkreis abzuführen. Der Umlagesatz betrug im Doppelhaushalt 2011/2012 des Ortenaukreises 31,65 v. H. und wurde für den Doppelhaushalt 2013/2014 auf 30,0 v. H. gesenkt. Aufgrund der sehr guten Steuerentwicklung konnte der Umlagesatz für den Kreishaushalt 2015/2016 nochmals um 2,5 %-Punkte auf 27,5 v. H. gesenkt werden. Trotz der Senkung des Umlagesatzes wird aufgrund der höheren Steuerkraftsumme die Gemeinde gegenüber dem Vorjahr eine um höhere Kreisumlage aufbringen müssen. Diese liegt im Jahr 2015 bei Die Kreisumlage verzehrt 16,9 % des um kalkulatorische Kosten und innere Verrechnungen bereinigten Volumens des Verwaltungshaushalts. Die Berechnung der Kreisumlage ist aus den Seiten zu entnehmen. Entwicklung der Umlagen Gewerbesteuerumlage FAG-Umlage Kreisumlage

21 3.2.8 Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck Die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband Kappelrodeck wird voraussichtlich betragen Zuführung zum Vermögenshaushalt Nach 22 Abs. 1 Satz 1 GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein ( 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO), dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderungen von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnlichen Entgelten zur Verfügung stehen. Der Verwaltungshaushalt 2016 schließt mit einer Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von ab. Die Mindestzuführung nach 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO beträgt Die Entwicklung ist aus Position 4 des Vorberichts ersichtlich.

22 3.3 Einnahmen der Vermögenshaushalte 2014 bis 2016 Einnahmenart Ergebnis Ansatz Ansatz Euro Euro Euro Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus Rücklage Veräußerung von Anlagevermögen Beiträge u.ä. Entgelte Zuweisungen und Zuschüsse Einnahmen aus Krediten Summe Zuführung vom Verwaltungshaushalt Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf Pos verwiesen Entnahme aus Rücklage Der Stand der allgemeinen Rücklage wird nach dem Verlauf des Jahres 2015 zum bei rd. 1,4 Mio. liegen. Durch eine einmalige Gewerbesteuernachzahlung im Jahr 2015 kann voraussichtlich auf die geplante Entnahme verzichtet werden. Durch die Phasenverschiebung im Kommunalen Finanzausgleich kann 2016 nur ein Betrag von entnommen werden. Der restliche Rücklagenbetrag ist nach der Finanzplanung im Jahr 2017 als Ersatzdeckungsmittel zur Deckung der negativen Zuführung Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Weitere Informationen über die allgemeine Rücklage sind aus der Position 5 sowie aus Seite 276 zu entnehmen Zuweisungen und Zuschüsse Der Haushalt 2016 enthält Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von insgesamt Für das im Jahre 2014 angeschaffte Katastrophenfahrzeug LF 2010 KatS für die Freiwillige Feuerwehr ist die für 2016 bewilligte Zuwendungsrate in Höhe von eingestellt. Die Stiftung der Sparkasse Offenburg/Ortenau gewährt Spenden für die Neugestaltung des Pausenhofes der Grundschule Waldulm von und für die Errichtung eines Bikeparks und einer Freewall am Skateboardplatz. Das gemeindeeigene Wohnhaus im Brandrain wird zur Unterbringung von Flüchtlingen grundsaniert. Zur Finanzierung sind aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und weitere aus dem Landesprogramm Wohnraum für Flüchtlinge eingeplant. Zum Bau des Kunstrasenplatzes sind eine Zuwendung aus der Sportstättenförderung des Landes in Höhe von sowie ein Zuschuss des FSV Kappelrodeck-Waldulm veranschlagt.

23 Zur Finanzierung der Wassertechnik im Freibad ist ein Teilbetrag aus der bewilligten Tourismusförderung in Höhe von eingeplant. Die Erstellung eines Masterplans zum Breitbandausbau soll mit gefördert werden. Für die Fortführung der Ortskernsanierung sind Landesmittel von insgesamt veranschlagt. Infolge des Starkregenereignisses vom 11./ bedarf die Besenstielstraße einer Grundsanierung. Hierfür wird eine Beihilfe aus dem Ausgleichstock in Höhe von beantragt Kreditaufnahmen Die Einnahmen des Vermögenshaushalts reichen nicht aus, um die Investitionen decken zu können. So wird 2016 eine Kreditaufnahme in Höhe von notwendig werden. 3.4 Ausgaben der Vermögenshaushalte 2014 bis 2016 Ausgabeart Ergebnis Ansatz Ansatz Euro Euro Euro Vermögenserwerb Baumaßnahmen Kredittilgungen Zuweisungen und Zuschüsse Summe Vermögenserwerb Für den Vermögenserwerb sind im Haushaltsjahr 2016 insgesamt veranschlagt. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf: a) Erwerb von Grundstücken Im Bereich der Ortskernsanierung ist der Erwerb eines Grundstücks zum Preis von vorgesehen. Für den Grunderwerb der Eichenwäldele-Straße sind sowie für den allgemeinen Erwerb von Straßengelände eingeplant. Weitere sind für den Erwerb von sonstigem Grundvermögen vorgesehen.

24 b) Erwerb von beweglichen Sachen Im Haushaltsjahr 2016 sind folgende Anschaffungen vorgesehen: Abschnitt/Gegenstand Hauptamt Möblierung Rathaus EDV-Anlage - Ersatzbeschaffung Feuerwehr MTW - Abteilung Waldulm - Nachplanung Stabilisierungssystem Schlossbergschule Softwareaktualisierung Schulserver Kindergärten Erwerb beweglicher Sachen Freibad Erwerb beweglicher Sachen Bauhof verschiedene Kleingeräte Ersatzfahrzeug für Opel Combo Summe Baumaßnahmen Die Ausgabenansätze 2016 für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen betragen oder 74 % des Vermögenshaushalts.

25 Die Investitionen 2016 im Einzelnen: Abschnitt/Maßnahme Grundschule Waldulm Neugestaltung Pausenhof Schlossbergschule Lehrerzimmerumbau Proberaum Musikverein Trachtenkapelle Kappelrodeck Einbau Lüftung Einrichtungen für Flüchtlinge Umbau Wohnhaus Brandrain Rodeck-Stadion Kunstrasenplatz Skateboardanlage Bikepark und Freewall Freibad Sanierung Wassertechnik - 2. FA verschiedene kleine Baumaßnahmen Ortsplanung Breitbandausbau - Masterplan Ortskernsanierung Ordnungsmaßnahmen, Honorare u. a Straßenbau Ausbau Schulstraße - Nachplanung Radwege Waldulm-Mösbach, Waldulm-Oberachern Besenstielstraße - Grunderneuerung nach Strakregen Straßenbau allgemein Summe Kredittilgungen Die Tilgung von Krediten wird sich aufgrund der Neuaufnahme in Jahr 2015 um erhöhen und im Jahr 2016 insgesamt betragen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter Der Haushaltsplan 2016 enthält für diese Ausgabengruppe einen Gesamtansatz von Diese Ausgaben verteilen sich wie folgt: Abschnitt/Verwendungszweck Ortskernsanierung Modernisierung privater Gebäude Flurbereinigungen Hasenkopf 500 Hofackerteich 800 Käsreut Heidenhof/Ganzeck Summe

26 4. Entwicklung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt Jahr Zuführung vom Anteil am abzügl.ordentl. Investitionsrate Vermögens- Vwh Deckungsbedarf Tilgungen -freie Mittel- haushalt Euro % Euro Euro Euro , , , , , , , , , , Entwicklung der Investitionsrate Zuführung vom Vwh Tilgugungen Investitionsrate

27 5. Entwicklung der allgemeinen Rücklage Die allgemeine Rücklage wird aufgrund einer einmaligen Gewerbesteuer-Nachzahlung im Jahr 2015 zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 voraussichtlich rd. 1,4 Mio. betragen. Im Jahr 2016 kann nur eine Entnahme von veranschlagt werden. Vom Restbetrag Ende 2016 sind in der Finanzplanung der Jahre 2017 und 2018 Entnahmen von bzw bis zum Mindestbetrag vorgesehen, um als Ersatzdeckungsmittel die Zuführungen zum Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können. Die negative Zuführung im Finanzplanungsjahr 2017 ist auf die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2015 zurückzuführen, was sich dann 2017 negativ auf den Finanzausgleich auswirkt. Die Berechnung der Mindestbestand gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 GemHVO ist auf Seite 276 dargestellt. Entwicklung der allgemeinen Rücklage Stand Tausende Rücklage Mindestrücklage

28 6. Entwicklung der Schulden 6.1 Schulden aus Krediten Stand zum (195 /EW) + Aufnahme /. Tilgungen Stand zum (333 /EW) + Aufnahme /. Tilgungen voraussichtlicher Stand zum (417 /EW) Nach der Gesamtschuldenübersicht auf Seite 278 wird die Gemeinde im Kameralhaushalt auf Ende des Jahres 2016 einen Schuldenstand (einschließlich Kassenkredite) von ausweisen. Dies entspricht 417 je Einwohner. Der Landesdurchschnitt (einschließlich Kassenkredite) der entsprechenden Größenklasse ( EW) nach dem Stand beträgt für den Kameralhaushalt 348 /EW. 6.2 Schulden der Eigenbetriebe und Anteil am Abwasserzweckverband Achertal Ein Vergleich mit dem Landesdurchschnitt ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Gesamtverschuldung betrachtet wird. Hier sind neben der Verschuldung des Gemeindehaushalts auch die Schulden der Eigenbetriebe Gemeindewerke und Abwasserbeseitigung zu berücksichtigen. Der Eigenbetrieb Gemeindewerke wird Ende 2016 einen Schuldenstand von oder 573 /EW ausweisen und der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung oder /EW. Zusammen belaufen sich die Schulden der Eigenbetriebe zum Ende des Jahres 2016 auf /EW. Der Landesdurchschnitt der entsprechenden Größenklasse ( EW) nach dem Stand beträgt 531 /EW. Nicht zu vernachlässigen ist der Schuldenstand des Abwasserzweckverbandes Achertal. Hier ist die Gemeinde Kappelrodeck an der Verschuldung Ende 2016 mit oder 219 /EW beteiligt. Für Zweckverbände liegen keine vergleichbaren Landesdurchschnitte vor.

29 Pro-Kopf-Verschuldung (ohne Anteil Abwasserzweckverband) Kameralschulden Eigenb.- schulden Gesamtschulden Landesdurchschnitt Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Erschließung Baugebiet Schlossacker Die Gemeinde hat zur Erschließung des Baugebiets Schlossacker einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. In dem Vertrag sind Regelungen enthalten, die kreditähnlichen Rechtsgeschäften gleichkommen. Der städtebauliche Vertrag hatte eine Laufzeit bis Dieser Vertrag wurde um weitere drei Jahre bis verlängert. Der Erschließungsträger hat die Baugrundstücke erschlossen und bis auf ein Grundstück an Bauinteressenten unter Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde veräußert. Nach 10 des städtebaulichen Vertrags hat der Erschließungsträger am Ende der Vertragslaufzeit Rechnung zu legen. Soweit nach der Schlussrechnung die Einnahmen die erstattungsfähigen Kosten übersteigen, hat der Erschließungsträger den entsprechenden Betrag (Saldo) an die Gemeinde auszugleichen. Soweit die erstattungsfähigen Kosten nach der Schlussrechnung die Einnahmen übersteigen, hat die Gemeinde den entsprechenden Betrag (Saldo) an den Erschließungsträger auszugleichen. Das Erschließungskonto weist folgende Stände auf: , (voraussichtlich) ,78

30 6.4 Schuldenentwicklung Gemeinde Kappelrodeck Jahr Gemeinde Eigenbetrieb Eigenbetrieb Gesamt Gemeindewerke Abwasserbeseitig. EUR EUR EUR EUR Veränderung 2005/ in % 71,47 229,88 54,59 89, Entwicklung des Anlagenvermögens Jahr Gemeinde Eigenbetrieb Eigenbetrieb Gesamt Gemeindewerke Abwasserbeseitig. EUR EUR EUR EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 Veränderung 2005/ , , , ,00 in % 11,99 78,51 34,55 19,48

31 7. Der Haushaltsplan 2016 im Vergleich mit dem Finanzplan 2015 Vwh Vmh Finanzplan 2015 für Finanzplanungsjahr Haushaltsansatz Abweichungen Abweichungen Verwaltungshaushalt Einnahmen Finanzplan 2015 Haushaltsplan Abweichungen für /- Steuern Anteil Einkommen- und Umsatzsteuer Allgemeine Zuweisungen Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Sonstige Finanzeinnahmen Innere Verrechnungen Kalkulatorische Einnahmen Summe: Ausgaben Finanzplan 2015 Haushaltsplan Abweichungen für Personalkosten Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufw Zuweisungen und Zuschüsse Zinsen Gewerbesteuerumlage FAG- u. Kreisumlage, GVV/AZV-Uml Innere Verrechnungen Kalkulatorische Kosten Zuführung zum Vermögenshaushalt Summe: Durch die Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zum sowie einer Anpassung einer Gewerbesteuer-Vorauszahlung erhöht sich das Steueraufkommen um rd. 190 T. Das weiterhin gute Wirtschaftswachstum lässt die allgemeinen Zuweisungen (+129 T ) ansteigen. Auf der Ausgabenseite vermindern sich die Personalkosten um -101 T und der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand um -78 T. Durch die verbesserte Einnahmesituation und Verminderung der Ausgaben kann dem Vermögenshaushalt ein Betrag von 742 T (+629 T ) zugeführt werden.

32 Abweichungen Vermögenshaushalt Einnahmen Finanzplan 2015 Haushaltsplan Abweichungen für Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahmen aus Rücklagen Veräußerung von Anlagevermögen Zuweisungen und Zuschüsse Einnahmen aus Krediten Summe: Ausgaben Finanzplan 2015 Haushaltsplan Abweichungen für Grunderwerb Erwerb von beweglichen Sachen Baumaßnahmen Kredittilgungen Zuweisungen und Zuschüsse Summe: Das Volumen des Vermögenshaushalts 2016 liegt um 187 T unter der Finanzplanung. Auf der Ausgabenseite mussten die Baumaßnahmen auf ein finanzierbares Maß zurückgefahren werden. Die in der Finanzplanung vorgesehene Höhe der Kreditaufnahme wäre nur schwer realisierbar, da die daraus erwachsenden Belastungen die finanziellen Spielräume weiter einengen würden (Zitat Verfügung des Landratsamtes Ortenaukreis vom zur Genehmigung des Haushalts 2015). So sieht der Haushalt 2016 nur eine Kreditaufnahme (-782 T ) vor.

33 8. Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2019 Die Finanz- und Investitionsplanung wurde überarbeitet, Maßnahmen aus dem Finanzplanungszeitraum gestrichen und nur Maßnahmen neu aufgenommen, die dringend notwendig sind. Ziel war, die Kreditaufnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Hierbei wurden unter anderem die Orientierungsdaten des Haushaltserlasses 2016 berücksichtigt. Die Ansätze der Gewerbesteuer werden aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes um 10- Prozentpunkte geringfügig erhöht und erreichen 2019 voraussichtlich 1,35 Mio.. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer kann von im Jahr 2016 auf im Jahr 2019 steigen. Die Schlüsselzuweisungen werden im Jahr 2017 gegenüber 2016 durch die einmalige Nachzahlung von Gewerbesteuer im Basisjahr 2015 auf 1,6 Mio. (-978 T ) zurückgehen. In den Jahren 2018 und 2019 können wir wieder mit um 353 T bzw. 335 T höheren Beträgen rechnen. Die allgemeinen Umlagen (Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) werden wie die Schlüsselzuweisungen von den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2015 bestimmt. So sind durch die Phasenverschiebung im Finanzausgleich im Jahr 2017 rd. 293 T höhere Umlagen zu bezahlen, die dann 2018 und 2019 wieder geringfügig zurückgehen. Nach dieser Entwicklung kann der Verwaltungshaushalt in den Jahren 2017 und 2018 nicht ausgeglichen werden, sodass 596 T bzw. 127 T vom Vermögenshaushalt zugeführt werden müssen. Im Jahr 2019 ist dann voraussichtlich wieder eine geringfügige Zuführung an den Vermögenshaushalt möglich. Das überarbeitete Investitionsprogramm der Jahre 2017 bis 2019 enthält nur wenige, aber dringend notwendige Maßnahmen. Die Ortskernsanierung III wird in den Jahren 2017 bis 2019 fortgesetzt. Hier sind rd für weitere Investitionen und Investitionszuschüsse vorgesehen. Dem gegenüber stehen Landeszuweisungen von Das im Jahre 1977 erbaute Rathaus bedarf dringend einer energetischen Sanierung. Der gesamte Sanierungsaufwand kann bis zu 3 Mio. betragen. Im den Jahren 2018 und 2019 sind jeweils für die ersten Bauabschnitte vorgesehen. Hierzu planen wir mit Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm und aus dem Ausgleichstock. Im Jahr 2017 sind die Umgestaltung der NWA-Räume in der Schlossbergschule mit einer Investition in Höhe von sowie Schallschutzdecken für in der Realschule vorgesehen. Der Ortsteil Waldulm wurde in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als Schwerpunktgemeinde aufgenommen. Im Finanzplanungszeitraum sind verschiedene Maßnahmen von insgesamt geplant, für die wir Landeszuweisungen von erwarten. Zur Verbesserung der Hochwassersituation des Ibachs im Bereich Besenstiel ist 2017 die Anlegung eines Geröllfangs mit Gesamtkosten von geplant. Diese Maßnahme soll aus dem Hochwasserschutzprogramm und Ausgleichstock mit gefördert werden. Für den Bauhof sind einige Anschaffung geplant, die größte wird der Kauf eines neuen Unimogs für im Jahr 2019 werden.

34 Zur Finanzierung der Vermögenshaushalte sind Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage im Jahr 2017 mit und im Jahr 2018 mit eingestellt. Die Realisierung der Finanzplanung ist aber nur durch weitere Kreditaufnahmen von , bzw möglich. Diese gilt es aber durch Verschiebung oder Streichung einzelner Maßnahmen zu reduzieren, sofern keine Verbesserung der Einnahmen erzielt werden kann. Weitere kleinere Maßnahmen und Einzelheiten sind aus dem Finanz- und Investitionsplan zu entnehmen, der als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt ist. 9. Kassenlage der Einheitskasse im Vorjahr Der Kassenbestand der Einheitskasse lag zwischen 1,2 und 3,4 Mio.. Während des Jahres mussten keine Kassenkredite in Anspruch genommen werden Die nachfolgende Grafik zeigt den Verlauf der Kassen-Istbestände der Gemeindekasse als Einheitskasse während des Jahres ,00 Kassenbestand 2015 Gemeindekasse Kappelrodeck , , , ,00 Euro , , ,00 0, Kalenderwoche Kassenbestand Festgelder

35 10. Der Haushalt grafisch dargestellt Auf den nachfolgenden Seiten werden die vorangegangenen Erläuterungen zur besseren Orientierung nochmals grafisch dargestellt: 1. Verwaltungshaushalt - Einnahmen 2. Verwaltungshaushalt - Ausgaben 3. Vermögenshaushalt - Einnahmen 4. Vermögenshaushalt - Ausgaben

36 Verwaltungshaushalt Einnahmen Kalk.Einnahmen 5,6% Zinsen,Konzess.abg.u.a. 1,6% Zuweis.u.Zuschüsse 9,8% Innere Verrechnungen 10,1% Gemeindeanteil Ekst 23,5% Umsatzsteuer-Anteil 1,2% Erstattungen 3,1% Verkaufserl.,Mieten 1,9% Gebühren,Entgelte 1,9% Allgem.Finanzzuweisungen 22,9% andere Steuern 0,4% Grundsteuer A + B 6,7% Gewerbesteuer 11,3% AZ:

37 Verwaltungshaushalt Ausgaben Zuführung zum Vmh 6,0% Gewerbesteuerumlage 2,3% Innere Verrechnungen 10,1% Kalk. Kosten 5,6% Personalausgaben 17,4% Kreisumlage 14,3% sächl.verwalt./betriebsaufw. 18,9% FAG-Umlage 11,5% Zinsen/Umlage GVV 0,5% Zuweis.u.Zuschüsse 13,5% AZ:

38 Vermögenshaushalt Einnahmen 26,5% Zuführung vom Vwh 34,3% Entnahme Rücklage 3,7% Zuweis.u.Zuschüsse 35,5% AZ:

39 Vermögenshaushalt Ausgaben Zuweis. und Zuschüsse 12,3% Vermögenserwerb 9,8% Kredittilgungen 3,9% Baumaßnahmen 74,0% AZ:

40 11. Schlussbetrachtung Der Haushalt 2016 wurde am vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung in den Gemeinderat eingebracht. Es folgten intensive Vorberatungen im Verwaltungsausschuss am und Der Gemeinderat hat dann am den Haushalt in öffentlicher Sitzung beraten und die Haushaltssatzung 2016 beschlossen. Das Gesamtvolumen des Haushalts 2016 beläuft sich auf Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt und auf den Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt mit einem Volumen von liegt um o- der 6,3 % über dem Vorjahr. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit die größte Einnahmequelle. Durch den anhaltenden Aufschwung der Wirtschaft können wir den Ansatz der Einkommensteuer gegenüber dem Vorjahr wiederum erhöhen und zwar um Der Berechnung liegt ein geschätzter Betrag aller baden-württembergischen Gemeinden von 5,7 Mrd. zugrunde. An Schlüsselzuweisungen werden wir erhalten. Dieser Betrag liegt um über dem Vorjahr. Die FAG-Umlage wird ( ) und die Kreisumlage ( ) betragen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2016 von 330 v. H. auf 340 v. H. der Messbeträge angehoben. Aufgrund dieser Hebesatzerhöhung und der fortgeschriebenen Vorauszahlungen wird die Gewerbesteuer mit angesetzt. Auch der Hebesatz der Grundsteuer B wird zum angehoben und zwar von 320 v. H. auf 340 v. H. der Messbeträge. Diese Hebesatzerhöhung bringt jährliche Mehreinnahmen von rd Die Kosten für die Kinderbetreuung belasten den Haushalt 2016 mit Nach Abzug der Landeszuweisungen verbleibt ein Defizit von Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Netto-Mehrbelastung von Die Personalausgaben werden insgesamt ( ) betragen. Für die Beschäftigten ist eine Tariferhöhung von 3,0 % und für die Beamten eine Erhöhung von 1,9 % eingeplant. Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne kalkulatorische Kosten und innere Verrechnungen) sind wie in den Vorjahren nur die Mittel veranschlagt, die unbedingt für die Substanzerhaltung notwendig sind. Insgesamt stehen ( ) zur Verfügung. Als einzige größere Unterhaltungsmaßnahme ist die Reparatur des Ibaches aufgrund des Starkregenereignisses vom 11./ mit veranschlagt. Die Zuweisungen und Zuschüsse sind mit veranschlagt. Größte Anteile sind die Betriebskostenzuschüsse an die drei katholischen Kindergärten mit sowie die Weiterleitung der Sachkostenbeiträge in Höhe von an die Gemeinde Ottenhöfen für Werkrealschüler, die am Standort Ottenhöfen unterrichtet werden. Unser Ziel war es, dem Vermögenshaushalt einen möglichst hohen Betrag zuzuführen. Dies ist nach intensiven Beratungen im Verwaltungsausschuss und Gemeinderat gelungen, und so können wir dem Vermögenshaushalt einen Betrag von zuführen. Dieser Betrag liegt um über dem Vorjahr.

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