Sitzung des Gemeinderates vom 29. Januar 2009

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1 Sitzung des Gemeinderates vom 29. Januar 2009 Anwesend : die HH DANNEMARK Emil, Bürgermeister-Vorsitzender; SERVATY Charles, FRANZEN Erwin, Frau TOUSSAINT-DANNEMARK Daniela, HAEP Rudy, Schöffen; REUTER Walter, FINK Edgar, HEINDRICHS Elmar, CHRISTEN Maurice, Frau HECK-NOEL Josepha, HERMANN Paul, HEINEN Erhard, Frau DUPUIS-MARGRAFF Erika, CHIRAGARHULA Tommy, HEINEN Ludwig und Frau GOFFART-KÜCHES Gaby, Gemeinderatsmitglieder; GILLESSEN Manfred, Sekretär. Fehlte : Frau GENTGES Carine, Gemeinderatsmitglied. TAGESORDNUNG : 1. Protokoll 2. Kassenbericht des 4. Trimesters IMMOBILIENANGELEGENHEITEN : a. Endgültiger Beschluss über die Entwidmung und den Verkauf von Teilgrundstücken aus dem öffentlichen Eigentum im Hinblick auf den Verkauf an Herrn JOUCK Gerd in Bütgenbach, Klosterstrasse. b. Endgültiger Beschluss über die Entwidmung eines ehemaligen öffentlichen Weges und den Verkauf eines Teilgrundstücks an Herrn TOUSSAINT Marc in Weywertz, Hinter der Heck. c. Endgültiger Beschluss über den Abschluss eines Erbpachtvertrages mit der Gesellschaft LERN APPREND betreffend ein Grundstück in Bütgenbach-Domäne zum Bau einer Biogasanlage. 4. Genehmigung der Vergabebedingungen des Dienstleistungsauftrages für Wasseranalysen Zurkenntnisnahme des Erlasses über die Aussetzung und Anpassung des Beschlusses vom Restaurierung der Pfarrkirche von Bütgenbach. Genehmigung dringender Zusatzarbeiten Los III : Ersetzen der Fenster mit Bleiverglasung im Vierungsturm. Annahme des besonderen Lastenheftes und Festlegung der Vergabeart der Arbeiten. 6. Absichtserklärung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den 9 Gemeinden und der Interkommunale Musikakademie über die personelle und finanzielle Aufwertung der Musikakademie. 1º Protokoll Das Protokoll der letzten Sitzung wird nach Vorlesung angenommen. 2º Kassenbericht des 4. Trimesters Auf Grund von Artikel L des KLDD nimmt der Rat Kenntnis vom Bericht des Gemeindekollegiums hinsichtlich der Prüfung der Gemeindekasse des 4. Trimesters º IMMOBILIENANGELEGENHEITEN : a. Endgültiger Beschluss über die Entwidmung und den Verkauf von Teilgrundstücken aus dem öffentlichen Eigentum im Hinblick auf den Verkauf an Herrn JOUCK Gerd in Bütgenbach, Klosterstrasse. Auf Grund seines prinzipiellen Beschlusses vom , mit welchem der Gemeinderat die Deklassierung von Teilgrundstücken aus dem öffentlichen Eigentum und deren späteren Verkauf an Herrn JOUCK Gerd in Bütgenbach genehmigte; Auf Grund des vorliegenden Vermessungsplans von Landmesser SCHMIT in Bruxelles vom , wonach Herrn JOUCK Gerd in BÜTGENBACH folgende Teilgrundstücke abgetreten würden : - Los II, Wegeabspliss, 147 m² groß; - Los VI, Wegeabspliss, 28 m² groß; - Los III, Teilgrundstück von 234 m² aus der Parzelle Nr. 49e der Flur A; - Los V, Teilgrundstück von 20 m² aus der Parzelle Nr. 49e der Flur A;

2 In Anbetracht, dass der Erwerb dieser Teilgrundstücke im Hinblick auf die Erweiterung des Anwesens des Antragstellers und im Zuge der Regularisierung einer bestehenden Situation erfolgt; In Anbetracht, dass es sich um Teile eines längst zweckentfremdeten ehemaligen öffentlichen Zufahrtsweges handelt, der teilweise bereits privat einverleibt wurde; Auf Grund des vorliegenden schriftlichen Einverständnisses des Antragstellers zur Zahlung eines Grundstückspreises von 25 /m², also insgesamt ; Auf Grund der stattgefundenen öffentlichen Untersuchung, die zu keinerlei Beanstandungen geführt hat : Nach Durchsicht des vorliegenden Vorschlages einer Verkaufsurkunde vor Notar : SCHLÄGT : - dem Provinzialkollegium die Deklassierung der zu veräußernden Teilgrundstücke, gemäss Vermessungsplan von Landmesser SCHMIT vom , vor; Art. 1 : Herrn JOUCK Gerd in Bütgenbach werden folgende Teilgrundstücke, gemäss Vermessungsplan von Landmesser SCHMIT vom , veräußert : - Los II, Wegeabspliss, 147 m² groß; - Los VI, Wegeabspliss, 28 m² groß; - Los III, Teilgrundstück von 234 m² aus der Parzelle Nr. 49e der Flur A; - Los V, Teilgrundstück von 20 m² aus der Parzelle Nr. 49e der Flur A. Art. 2 : Der hiervor angeführte Verkauf erfolgt gegen Zahlung eines Grundstückspreises von insgesamt Das vorliegende Modell einer Urkunde vor Notar wird zu diesem Zwecke angenommen. Art. 3 : Mitteilung hierüber ergeht an die Aufsichtsbehörde. b. Endgültiger Beschluss über die Entwidmung eines ehemaligen öffentlichen Weges und den Verkauf eines Teilgrundstücks an Herrn TOUSSAINT Marc in Weywertz, Hinter der Heck. Auf Grund seines prinzipiellen Beschlusses vom betreffend den Verkauf eines Teilgrundstücks an Herrn TOUSSAINT Marc in Sourbrodt; Auf Grund des vorliegenden Vermessungsplans von Landmesserin CORMANN in Eupen vom , wonach der Verkauf ein insgesamt m² großes Teilgrundstück der Gemeinde Bütgenbach, gelegen Weywertz, Hinter der Heck, zu entnehmen aus der Parzelle Nr. 2E15, Gem. 3, Flur E und dienend als Baugrundstück, beinhaltet; In Anbetracht, dass zu diesem Zwecke vorab ein m² großes Gelände aus dem öffentlichen Eigentum zu deklassieren ist und insgesamt m² aus dem privaten Eigentum der Gemeinde dem öffentlichen Eigentum neu einzuverleiben sind, und zwar gemäss Vermessungsprotokoll der Landmesserin CORMANN in Eupen vom ; In Erwägung, dass es sich hierbei um die Regularisierung einer längst bestehenden Situation handelt; Auf Grund des schriftlichen Einverständnisses des Antragstellers Herrn TOUSSAINT zur Zahlung eines Kaufpreises von insgesamt , entsprechend m² Baugrund à 17 /m² und m² Restgelände à 0,50 ; Auf Grund der stattgefundenen öffentlichen Untersuchung, welche zu keinerlei Beanstandungen geführt hat; Nach Durchsicht des vorliegenden Modells einer Urkunde vor Notar : SCHLÄGT : - dem Provinzkollegium die Deklassierung von m² Gelände aus dem öffentlichen Eigentum und die Einverleibung von insgesamt m² aus dem privaten Eigentum der Gemeinde ins öffentliche Eigentum der Gemeinde, gemäss Vermessungsplan der Landmesserin CORMANN in Eupen vom , vor; BESCHLIESST mit 15 Stimmen bei einer Enthaltung (RM CHRISTEN) : Art. 1 : Herrn Marc TOUSSAINT in Sourbrodt wird ein insgesamt m² großes Teilgrundstück der Gemeinde Bütgenbach, gelegen Weywertz, Hinter der Heck, gemäss Vermessungsplan der Landmesserin CORMANN in Eupen vom , zu entnehmen aus der Parzelle Nr. 2E15, Gem. 3, Flur E und dienend als Baugrundstück, veräußert. Art. 2 : Der hiervor angeführte Verkauf erfolgt gegen Zahlung eines Grundstückspreises von insgesamt Das vorliegende Modell einer Urkunde vor Notar wird zu diesem Zwecke angenommen.

3 Art. 3 : Mitteilung hierüber ergeht an die Aufsichtsbehörde. c. Endgültiger Beschluss über den Abschluss eines Erbpachtvertrages mit der Gesellschaft LERN APPREND betreffend ein Grundstück in Bütgenbach-Domäne zum Bau einer Biogasanlage. Auf Grund seines prinzipiellen Beschlusses vom betreffend die Abtretung von Gelände in Bütgenbach-Domäne an die Gesellschaft LERN-Apprend mit dem Ziel dort eine Biogasanlage zu errichten; Auf Grund des vorliegenden Vermessungsplans von Landmesser MREYEN vom , wonach es sich bei dem abzutretenden Grundstück um ein insgesamt m² großes Trennstück, zu entnehmen aus der Parzelle Nr. 171g der Flur E und in einer landwirtschaftlichen Zone am Orte genannt Bütgenbach-Domäne gelegen, handelt; In Anbetracht, dass dieses Grundstück der antragstellenden Gesellschaft LERN-APPREND mittels eines Erbpachtvertrages, mit dem Ziel dort eine Biogasanlage einzurichten, für eine Dauer von 30 Jahren übertragen würde, Nach Durchsicht des vorliegenden Vorschlages eines Erbpachtvertrages, der vorab das grundsätzliche Einverständnis der betroffenen Parteien gefunden hat und dem Gemeinderat in vereinigter Kommission näher erläut wurde; In Anbetracht, dass demnach die jährlich durch den Erbpächter zu zahlende Entschädigung den geltenden Pachtpreis für landwirtschaftliches Gelände, nämlich augenblicklich 90 /Ha und einen variablen Betrag aus der Stromerzeugung von 0,625 für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Megawattstunde betragen würde; Auf Grund der stattgefundenen öffentlichen Untersuchung, die zu keinerlei Beanstandungen geführt hat; Auf Vorschlag des Kollegiums : Art. 1 : Der Gesellschaft LERN-APPREND in BÜTGENBACH, Zur Domäne wird im Rahmen eines Erbpachtvertrages ein m² großes Trennstück gemäss Vermessungsplan von Landmesser MREYEN vom zu entnehmen aus der Parzelle Nr. 171g der Flur E, und in einer landwirtschaftlichen Zone am Orte genannt Bütgenbach-Domäne gelegen, im Hinblick auf den Bau und die Betreibung einer Biogasanlage übertragen. Art. 2 : Der vorliegende Vorschlag eines Erbpachtvertrages durch Notar MARAITE wird zu diesem Zwecke angenommen. Die Dauer dieses Erbpachtvertrages beträgt 30 Jahre und ist verlängerbar. Art. 3 : Der Erbpächter zahlt folgende jährliche Entschädigung an die Gemeinde : - den geltenden Pachtpreis für landwirtschaftliches Gelände, nämlich augenblicklich 90 /Ha, - einen variablen Betrag aus der Stromerzeugung von 0,625 für jede in das öffentliche Stromnetz eingespeiste Megawattstunde. Art. 4 : Mitteilung hiervon ergeht an die Aufsichtsbehörde. 4º Genehmigung der Vergabebedingungen des Dienstleistungsauftrages für Wasseranalysen - Zurkenntnisnahme des Erlasses über die Aussetzung und Anpassung des Beschlusses vom a. Zurkenntnisnahme des Erlasses über die Aussetzung. Auf Grund seines Beschlusses vom , mit welchem der Gemeinderat die Bedingungen zur Vergabe des Auftrages periodischer Wasseranalysen im Rahmen der Trinkwasserversorgung genehmigte; Auf Grund des ministeriellen Erlasses von Ministerpräsident LAMBERTZ vom zur Aussetzung dieses Beschlusses des Gemeinderates; In Anbetracht, dass die Aufsichtsbehörde bemängelt, dass keinerlei rechtliche Begründungen angeführt werden und somit gegen das Gesetz vom über die förmliche Begründung der Verwaltungsakte verstoßen wird; dass aus der Präambel und dem Beschluss hervorgeht, dass das Kollegium bevorzugt mit der Firma verhandeln soll, die die Wasseranalysen derzeit ausführt und dass damit gegen die Grundpfeiler der öffentlichen Auftragsvergabe, den Prinzipien der Konkurrenz und der Gleichbehandlung, verstoßen wird; In Anbetracht, dass es sich daher empfiehlt den Beschluss vom anzupassen; Auf Grund des Dekretes vom zur Regelung der gewöhnlichen Verwaltungsaufsicht über die Gemeinden des Deutschsprachigen Gebietes;

4 NIMMT : Nach eingehender Beratung : - den ministeriellen Erlass von Ministerpräsident LAMBERTZ vom zur Aussetzung des Beschlusses des Gemeinderates vom über die Bedingungen zur Vergabe des Auftrages periodischer Wasseranalysen im Rahmen der Trinkwasserversorgung zur Kenntnis. b. Anpassung des Beschlusses vom In Anbetracht, dass es angebracht scheint die periodischen Wasseranalysen im Rahmen der Trinkwasserversorgung an ein anerkanntes Labor für den Zeitraum des Jahres 2009 neu zu vergeben; In Anbetracht, dass hierzu die Mittel im ordentlichen Haushaltsplan des kommenden Jahres unter Artikel 87423/ einzutragen sind; In Anbetracht, dass sich der Gesamtumfang der Laboranalysen auf einen geschätzten Betrag von zzgl. der MWSt. belaufen könnte; Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel a) und die Königlichen Erlasse vom 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche Baukonzessionen und vom 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Artikels L des KLDD : Art. 1 : Die periodischen Wasseranalysen im Rahmen der Trinkwasserversorgung für das kommende Jahr 2009 werden einem anerkannten Labor vergeben und das Gemeindekollegium wird damit beauftragt Angebote einzuholen. Die geschätzten Kosten der Laboranalysen in 2009 belaufen sich auf rund zzgl. MWSt. Art. 2 : Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsprozedur ohne Veröffentlichung. Die vorliegenden Auftragsbedingungen werden hierzu angenommen. Art. 3 : Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über Artikel 87423/ des ordentlichen Haushaltsplanes des Jahres Art. 4 : Abschrift hiervon wird den laufenden Rechnungsunterlagen beigefügt. Mitteilung hierüber ergeht an die Aufsichtsbehörde. 5º Restaurierung der Pfarrkirche von Bütgenbach. Genehmigung dringender Zusatzarbeiten - Los III : Ersetzen der Fenster mit Bleiverglasung im Vierungsturm. Annahme des besonderen Lastenheftes und Festlegung der Vergabeart der Arbeiten. Auf Grund seines Beschlusses vom , mit welchem der Gemeinderat grundsätzlich die Renovierung und Instandsetzung der Pfarrkirche Bütgenbach genehmigte und die Bedingungen eines Honorarabkommens zur Bestimmung eines Architekten zwecks Planung dieser Arbeiten genehmigte; Auf Grund der vorliegenden Pläne und Lastenhefte von Architekt LINDEN in St.Vith betreffend dringende Zusatzarbeiten über ein neues Los III zur Ersetzung der Fenster mit Bleiverglasung im Vierungsturm der Pfarrkirche Bütgenbach; In Anbetracht, dass sich die Gesamtkosten des vorliegenden Projektes gemäss der Aufstellung des Projektautors auf insgesamt ,00 zzgl. der MWSt. belaufen würden; In Anbetracht, dass hierzu bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein dringender Antrag auf Bezuschussung eingereicht werden sollte; In Erwägung, dass sich die Kirchenverwaltung von Bütgenbach in Höhe eines Drittels an den Kosten des nicht bezuschussten Teils dieser Arbeiten beteiligen wird; In Anbetracht, dass im außerordentlichen Haushaltsplan des laufenden Jahres anlässlich der bevorstehenden Abänderung die nötigen Mittel zur Bestreitung der Kosten vorgesehen werden müssen; In Anbetracht, dass die Vergabe dieses Arbeitsauftrages im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung erfolgen sollte; Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Artikel a) und die Königlichen Erlasse vom 08. Januar 1996 über öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und öffentliche Baukonzessionen und vom 26. September 1996 zur Festlegung der allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen von öffentlichen Bauaufträgen; Auf Grund des Artikels L des KLDD :

5 Art. 1 : Das Projekt betreffend die Arbeiten in Los III der Instandsetzung und Restaurierung der Pfarrkirche Bütgenbach gemäss der Pläne und besonderen Lastenhefte von Architekt Eugen LINDEN in St.Vith betreffend Ersetzung der Fenster mit Bleiverglasung im Vierungsturm wird genehmigt. Die Kosten dieser Arbeiten belaufen sich auf geschätzte ,00 ohne Mehrwertsteuer. Art. 2 : Die Vergabe des Auftrages der Arbeiten erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Veröffentlichung. Art. 3 : Mitteilung hierüber ergeht an die Aufsichtsbehörde. 6º Absichtserklärung zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den 9 Gemeinden und der Interkommunale Musikakademie über die personelle und finanzielle Aufwertung der Musikakademie. Angesichts dessen, dass die Gemeinde Bütgenbach Mitglied der Interkommunale Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist; Auf Grund eines Dekretvorentwurfes zur Organisation des Teilzeitkunstunterrichts in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der zum einen die Musikakademie auf eine einwandfreie juristische Grundlage stellt und zum anderen den Rahmen bildet für eine moderne und effiziente Gestaltung dieser Unterrichtsform (Teilzeitkunstunterricht); In Erwägung dessen, dass der Dekretentwurf einen Vertrag zur personellen und finanziellen Aufwertung der Musikakademie enthält, der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft, von den neun deutschsprachigen Gemeinden und von der Interkommunalen Vereinigung "Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft" unterzeichnet werden soll; In Erwägung, dass die Regierung bereit ist, der Musikakademie drei zusätzliche Vollzeitstellen zu gewähren um sie weiter zu stärken und die Wartelisten für Schüler weitgehend abzubauen; In Erwägung, dass dies einer Erhöhung des aktuellen Stellenkapitals der Musikakademie um knapp 10% entspricht; In Erwägung, dass diese erhebliche Anstrengung voraussetzt, dass die Gemeinden als Träger der Musikakademie ihre bisherige finanzielle Beteiligung aufrecht erhalten; In Erwägung, dass dieser Vertrag folgende Elemente enthält: - die Gemeinden erklären sich bereit, der Deutschsprachigen Gemeinschaft weiterhin den Betrag der Gehaltssubvention (einschl. des Arbeitgeberanteils, des Urlaubsgeldes und der Jahresendprämie) für eine Lehrperson zurückzuerstatten; - die Gemeinden erklären sich bereit, den Personalmitgliedern der Musikakademie weiterhin Fahrtgeld zu zahlen und die entsprechenden Kosten zu tragen; - die Gemeinden erklären sich bereit, der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Betrag der Gehaltssubvention (einschl. des Arbeitgeberanteils, des Urlaubsgeldes und der Jahresendprämie) für zwei Personalmitglieder des Verwaltungspersonals (zwei Vollzeitstellen) zurückzuerstatten. Falls die Gemeinden dieser Regelung zustimmen, wird die Regierung beide Stellen im vorerwähnten Dekretentwurf verankern, so dass die betreffenden Personalmitglieder in den Genuss der für sie günstigeren Unterrichtsgesetzgebung (inkl. Pensionsregelung) kommen; In Erwägung dessen, dass sich durch diese Maßnahme die finanzielle Beteiligung der Gemeinden nicht erhöht; Nach Anhörung des Berichtes der zuständigen Schöffin Frau DANNEMARK; Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums : BESCHLIEßT einstimmig : - im Rahmen des Dekretvorentwurfes zur Organisation des Teilzeitkunstunterrichts in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt der Gemeinderat sein Einverständnis zu der zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, den neun Gemeinden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vereinigung "Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft", über die personelle und finanzielle Aufwertung der Musikakademie abzuschließenden Absichtserklärung abzugeben; - die HH Bürgermeister und Gemeindesekretär werden mit der Unterzeichnung der hiervor angeführten Absichtserklärung beauftragt; - Mitteilung hierüber ergeht an o Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; o Die Interkommunale Musikakademie. Namens des Rates :

6 Der Sekretär, Der Vorsitzende, gez. GILLESSEN M. gez. DANNEMARK E.

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