Vortrag von Herrn UAL52 Bernt Farcke zum Thema Perspektiven für die Stärkung der Beratung über die Agrarpolitik von Bund und Ländern

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1 Vortrag von Herrn UAL52 Bernt Farcke zum Thema Perspektiven für die Stärkung der Beratung über die Agrarpolitik von Bund und Ländern Anlass: Veranstaltung: Naturberatung für die Termin: Landwirtschaft in Ausbildung und Politik" Ort: Thema: Internationale Naturschutzakademie, Insel Vilm Perspektiven für die Stärkung der Beratung über die Agrarpolitik von Bund und Ländern Teilnehmer / Teilnehmerinnen: ca. 35 Multiplikatoren aus verschiedenen Sektoren von Landwirtschaft und Ökologie (Agrar- und Naturschutzberatung, Hochschulen, Ministerien, Verbände) Rededauer: min Gliederung: Seite 1. Einleitung 1 2. Primat der Ernährungssicherung 1 3. Ökonomie und Ökologie 2 4. Reform der GAP 2 5. Herausforderungen für die Beratung 5 6. Beratung in der GAP und ELER 6 7. Beratung in der GAK 6 8. Förderung der Beratung in Projekten des BMEL 8 9. Schlusswort 10 09:48/C:\Users\lsutcli\Desktop\Redeentwurf UAL52 Beratung.docx/TM/

2 Es gilt das gesprochene Wort! Anrede! 1. Einleitung Meine Vorredner haben die Herausforderungen vor denen wir heute in Bezug auf Landwirtschaft und Ressourcenschutz stehen, ausführlich erläutert. Als größte Flächennutzer haben Land- und Forstwirtschaft natürlich auch eine Schlüsselrolle für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Dieser Aufgabe stellen wir uns! 2. Primat der Ernährungssicherung Aber lassen Sie mich hier ausdrücklich festhalten: Die Ernährungssicherung ist und bleibt die erste und zentrale Aufgabe der Landwirtschaft! Gerade wir in Deutschland, die wir in einer Gunstregion leben, müssen uns dieser Verantwortung stellen. Schätzungen zeigen, dass bis 2050 knapp 10 Milliarden Menschen weltweit ausreichend und ausgewogen ernährt werden müssen. Bei begrenzten Wasser- und Bodenressourcen wird das nur mit einer weiteren Steigerung der Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion gelingen. 09:48/C:\Users\lsutcli\Desktop\Redeentwurf UAL52 Beratung.docx/TM/

3 - 2 - Gleichzeitig müssen wir unentbehrliche Ressourcen wie die Biodiversität schützen und andere Ressourcen effizienter einsetzen. 3. Ökonomie und Ökologie In den letzten Jahrzehnten haben sich die Fruchtfolgen verengt und der Anbau auf wenige hochproduktive Pflanzenarten konzentriert. So wuchs die Effizienz der Produktion, andererseits gingen viele Nischen und Lebensräume für wildlebende Pflanzen- und Tierarten verloren. Darauf müssen wir heute reagieren. Und doch steht für mich außer Frage: Ein Zurück zu den Methoden und Bedingungen des letzten Jahrhunderts ist für die europäische Landwirtschaft keine Option! Das gilt genauso für die ökologischen Bedingungen in der Agrarlandschaft. Auch vor dem Hintergrund des sich wohl weiter ändernden Klimas ist es unsere Aufgabe, den unvermeidlichen Wandel verantwortungsvoll zu gestalten. Landwirtschaft und Agrarpolitik tragen das ihre dazu bei. Denn die Landwirtschaft ist wie kein anderer Wirtschaftsbereich mit Natur und Umwelt verbunden. Landwirte sind auf eine intakte Umwelt mit einer großen Artenvielfalt angewiesen. Unsere Landschaften mit den darin vorkommenden Pflanzen und Tieren zudem wesentlicher Teil unseres natürlichen und kulturellen Erbes, das wir bestmöglich erhalten an unsere Nachkommen weitergeben wollen. 4. Reform der GAP Mit der Reform der GAP hat sich die EU - hat sich Deutschland - zu dieser Verantwortung bekannt.

4 - 3 - Durch die seit vorletztem Jahr umgesetzte Agrarreform werden die Direktzahlungen stärker an konkrete Umweltleistungen geknüpft. Sie alle wissen das. Lassen Sie mich hier allerdings auf einen Punkt hinweisen, der immer wieder zu Missverständnissen führt. Das Greening dient nicht allein der Stärkung des Naturschutzes und der Artenvielfalt, auch wenn das mit Sicherheit besonders wichtige Aspekte sind! Das Greening hat die Verbesserung der gesamten Umwelt- und Klimabilanz der Landwirtschaft zum Ziel. Dazu gehören z. B. auch die Verringerung der Nährstoffausträge oder der Bodenerosion. Diese Aspekte gehen in den Diskussionen oft unter. Wegen dieser vielfältigen Ziele bietet der Gesetzgeber den landwirtschaftlichen Betrieben auch eine Vielzahl von Umsetzungsmöglichkeiten. Daraus kann und muss sich jeder Betrieb die für seine Situation passenden Maßnahmen zusammenstellen. Die Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen für die Betriebe braucht allerdings auch den notwendigen Spielraum in den rechtlichen Vorschriften. Wir setzen uns deshalb für die Vereinfachung und Flexibilisierung bestimmter Vorschriften beim Greening ein, die den Landwirten helfen können, die Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität stärker wahrzunehmen. Eine wichtige deutsche Forderung ist die Harmonisierung der Anforderungen an ÖVF-Streifenelemente, d. h. der Waldrand-, Feldrand- und Pufferstreifen, um den Landwirten die Umsetzung dieser ökologisch sehr wirksamen Greening-Bausteine zu erleichtern. Und natürlich müssen diese Streifen auch anerkannt werden, wenn sie die Maximalbreite etwas überschreiten. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Kontrollanforderungen stärker dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

5 - 4 - Bei Cross Compliance haben wir gerade die nationale Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung geändert, um die freiwillige Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen außerhalb ökologischer Vorrangflächen zu erleichtern. Meine Damen und Herren, Großes Potential zur Steigerung der Wirkung der Greening- Maßnahmen für Mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft bietet die Kombination mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule. Hier sind neben den Maßnahmen zur Förderung des Fruchtwechsels vor allem solche zur Anlage und Aufwertung von Blüh-, Schutz- und Schonstreifen oder von Hecken und Feldgehölzen zu nennen. Durch den Ausbau dieser Maßnahmen in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) hat das BMEL hier nun erheblich größere Spielräume für die Länder geschaffen. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen tragen auch unabhängig vom Greening in den übrigen Fördergrundsätzen z.b. durch die Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf dem Dauergrünland bzw. bei Dauerkulturen zu einer Verbesserung der Umwelt- und Klimabilanz der Landwirtschaft bei. Zudem beteiligt sich der Bund im Rahmen der GAK von diesem Jahr an gezielten Investitionen in den Naturschutz. Dies betrifft zum Beispiel die Neuanlage von Hecken, Feldgehölzen, Uferbepflanzungen und sonstigen Kleinbiotopen in der Agrarlandschaft. Und natürlich trägt auch die verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus im Rahmen der GAK zur Steigerung der biologischen Vielfalt bei. Mit der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau unterstützen wir das Ziel 20-Prozent-Ökolandbaufläche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

6 - 5 - Es kommt jetzt darauf an, die Möglichkeiten der GAP gemeinsam mit dem Berufsstand und den Verantwortlichen in den Ländern kreativ und ambitioniert zu nutzen, ohne dabei die schwierige ökonomische Lage vieler Betriebe aus dem Auge zu verlieren. Die Bereitschaft der Bauern und Bäuerinnen, ihren Beitrag zum Naturschutz zu leisten ist groß. Projekte wie Lebendige Agrarlandschaften Landwirte gestalten Vielfalt!, das F.R.A.N.Z -Projekt - zu dem ich später noch komme - oder die Broschüre Wir machen Greening sind dafür gute Belege. 5. Herausforderungen für die Beratung Änderungen in der Agrarpolitik drücken sich in den Schwerpunkten aus, die bei den Verordnungen und Förderinstrumenten gesetzt werden. Landwirte sind schon lange nicht nur mehr Produzenten von Nahrungsmitteln sondern Bewirtschafter und Bewahrer von landwirtschaftlichen Flächen, natürlichen Ressourcen und Landschaften. Landwirte und Landwirtinnen sind deshalb wichtige Akteure im Naturschutz. Aber Naturschutz im landwirtschaftlichen Alltag ist ein komplexes Thema, das viele Herausforderungen bietet. Denn es existieren viele Wechselbeziehungen, eine hohe Regelungsdichte und eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten. Damit wird das Know-how zum entscheidenden Erfolgsfaktor und deshalb ist auch die Beratung so wichtig. Dazu müssen die entsprechenden Angebote in Bildung und Beratung gemacht werden. Eine möglichst flächendeckende Biodiversitätsberatung für Landnutzer, insbesondere Landwirte, ist aus unserer Sicht sehr wünschenswert.

7 Beratung in der GAP und ELER Auf europäischer Ebene ist die Forderung nach und Förderung von Beratung fester Bestandteil der GAP. Die entsprechenden Grundlagen sind in den Basisverordnungen verankert. Danach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet ein System zur Beratung der Betriebsinhaber in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführung einzurichten. Beratung ist insbesondere zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung, zu Cross Compliance, Greening, Fruchtartendiversifizierung sowie zu Maßnahmen im Bereich Wasserpolitik oder zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden anzubieten. Im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) dient die Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten insbesondere auch der Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung des Betriebes. Hierzu gehören auch Beratungsleistungen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt oder der ökologischen Leistungen eines Betriebes. Förderfähig sind maximal Euro je Beratungsleistung. Die Organisation und Umsetzung der Beratung liegt in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder. Sie entscheiden, welches Beratungssystem sie vorhalten bzw. ob oder welche Mittel zur Unterstützung von Beratungsleistungen genutzt werden. Die Ansätze und Aktivitäten der Länder hat der DVS / Herr Keelan gestern detailliert erläutert. 7. Beratung in der GAK Der Bund unterstützt die Förderung von Beratung. Seit langem ist Beratung ein eigenständiger Fördergrundsatz im Rahmenplan der GAK.

8 - 7 - Angelehnt an die Vorgaben der ELER-VO ermöglicht dieser die Beratungsförderung in einem breiten Themenspektrum auch im Bereich Biodiversitätsberatung. Je Beratung können bis zu Euro gewährt werden. Der Bund beteiligt sich zu 60% an der GAK-Finanzierung. Die Beratungsleistungen sind von öffentlichen oder von privaten fach- und sachkundigen Stellen zu erbringen. Das Anerkennungs- bzw. Auswahlverfahren für die förderfähigen Beratungsanbieter erfolgt durch das jeweilige Bundesland. Neu ist, seit Beginn der laufenden Förderperiode, dass der Anbieter der Beratung die Förderung für eine nachweislich erbrachte Beratungsleistung erhält. Das Anerkennungs- bzw. Auswahlverfahren für die förderfähigen Beratungsanbieter erfolgt durch das jeweilige Bundesland. Die Länder nutzen die Angebote des ELER und der GAK derzeit sehr unterschiedlich in Abhängigkeit von ihren jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten. Entscheidend ist jedoch nicht die Nutzung bestimmter Finanzierunsgangebote sondern die Umsetzung als solche. Derzeit fördern die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Saarland die Beratung mit GAK-Mitteln. Die Länder NI, SH, BW fördern Beratung mit ELER- und Landesmitteln. Andere Länder verfügen über ein Netzwerk aus privatrechtlichen Beratungsstrukturen, bspw. Brandenburg. Zudem bieten einige Länder Bildungsmaßnahmen zu Umweltund Naturschutzthemen an, zur Ergänzung des bestehenden Beratungsangebotes. Beratung insbesondere Naturschutzberatung - spielt auch in anderen GAK-Fördergrundsätzen eine wichtige Rolle. In vielen investiven Maßnahmen im Rahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung oder der einzelbetrieblichen Förderung ist auch die Inanspruchnahme der zugehörigen Beratung förderfähig.

9 - 8 - Bei den Maßnahmen zur Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung wurde 2014 die Unterstützung einer umweltbezogenen Zusammenarbeit von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum wie beispielsweise den Landschaftspflegeverbänden auf der Grundlage von gemeinsam abgestimmten Konzepten neu eingeführt. Damit soll insbesondere die Anwendung von Agrarumwelt-Klimamaßnahmen im Hinblick auf die Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes effizienter gestaltet werden. Dabei ist auch die Aktivierung, Information und Beratung der Beteiligten förderfähig. Der Bund fördert im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) eine Vielzahl von Aktivitäten im Bereich der Beratung, Bildung und Fortbildung, z.b. Betriebsentwicklungsseminare zur nachhaltigen Landwirtschaft und zum Ökolandbau, insbesondere zur Umstellung auf den Ökolandbau. Ebenso wird die Aus- und Weiterbildung von Ökoberatungskräften gefördert. Diese Aktivitäten sollen im Rahmen der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau verstärkt werden. Darüber hinaus werden im Rahmen von Projekten z.b. der Ökolandbau in der beruflichen Bildung stärker verankert sowie bestehende Ökounterrichtsmaterialien und einheiten weiterentwickelt werden. 8. Förderung der Beratung in Projekten des BMEL Meine Damen und Herren, ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass der Bund in Bezug auf die Beratung vor allem Rahmenbedingungen für eine Förderung über die GAK setzten kann sowie Maßnahmen im Rahmen des BÖLN fördert. Gleichzeitig wissen wir, dass ein Schlüssel für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft in der Beratung der Landwirte liegt.

10 - 9 - Um die Einführung einer möglichst flächendeckenden Biodiversitätsberatung zu erleichtern, fördern wir u. a. ein Projekt des DVL. Hier sollen in Kooperation zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Verwaltung Leitfäden und Standards für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung entwickelt werden. Dazu gehören auch die Erprobung geeigneter Schulungen für Biodiversitätsberater und die Erarbeitung praxistauglicher Handlungsanleitung zur Biodiv-Beratung. Schließlich soll die Anerkennung des Standards von Seiten der Landwirtschaft und des Naturschutz gesucht werden. Dieses Projekt wurde heute von Herrn Metzner bereits angesprochen. Wir freuen uns auf die Ergebnisse. Auch in einem anderen großen von uns unterstützten Projekt spielt die Naturschutzberatung eine wesentliche Rolle. Ich meine das Verbundprojekt Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft (F.R.A.N.Z), welches unter Leitung des DBV und der Michael-Otto Stiftung für Umweltschutz umgesetzt wird. In zehn über ganz Deutschland verteilten konventionell wirtschaftenden Betrieben werden gemeinsam mit Akteuren des Naturschutzes und der Landwirtschaft Maßnahmen erarbeitet und erprobt, die sowohl einen hohen naturschutzfachlichen Nutzen haben als auch praxistauglich und betriebswirtschaftlich tragfähig sind. Neben einer Optimierung von bereits bekannten Vorgehensweisen im Rahmen des Greenings und der Durchführung von Agrarumweltmaßnahmen aus den Länderprogrammen sollen auch neue biodiversitätsfördernde Methoden erprobt und verbessert werden. Dazu dient auch die intensive sozio-ökonomische und ökologische Begleitforschung. Das Projekt soll die Möglichkeiten des kooperativen Ansatzes von Landwirtschaft und Naturschutz verdeutlichen. Außerdem soll der Dialog zwischen Landwirtschaft und Naturschutz über das Projekt hinaus gefördert werden.

11 Ein Kernelement des Projekts ist die intensive Diskussion zwischen den Betrieben, die weniger eine Beratung im Sinn einer einseitigen Wissensvermittlung ist, sondern vielmehr eine gemeinsame Suche nach Lösungen im Dialog auf Augenhöhe. 9. Schlusswort Meine Damen und Herren, eine weitere Stärkung der Beratung im Sinne einer Suche nach sowohl ökologisch als auch ökonomisch tragfähigen Lösungen für eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft liegt im ureigenen Interesse der Landwirtschaft. Viele Landwirte wollen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Artenvielfalt engagieren. Sie setzen auf den kooperativen Ansatz beim Naturschutz. Dieser erfordert aber, dass die Lösungen vor Ort individuell gefunden werden müssen. Das erfordert know-how in Landwirtschaft und Naturschutz sowie Einfühlungsvermögen für die Belange beider Bereiche. Wenn es uns gelingt über diesen Ansatz, d.h. durch Vermittlung von Wissen, Freiwilligkeit und Engagement - zu einer Stärkung des Naturschutzes in der Agrarlandschaft beizutragen, ist das mit Sicherheit effizienter und konsensfähiger als jeder weitere Ausbau der ordnungsrechtlichen Vorgaben oder komplizierter Förderrichtlinien. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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