Wirtschaftsprüferkamm

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wirtschaftsprüferkamm"

Transkript

1 Verfahrensliste BW Seite 1 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 1 Zertifizierungsdiensteanieter, Aufnahme seiner Tätigkeit Anzeige ei Betriesaufnahme nah 4 As. 3 Signaturgesetz 2 Zertifizierungsdiensteanieter, Einstellen Anzeige nah 13 As. 1 Signaturgesetz ei seiner Tätigkeit Einstellung der Tätigkeit als Zertifizierungsanieter 3 Zertifizierungsdiensteanieter, freiwillige Verfahren der freiwilligen Akkreditierung gem. 15,16 Akkreditierung SigG 4 Prüf- und Bestätigungsstellen, Verfahren der Anerkennung von Prüf- und Anerkennungsverfahren nah dem Bestätigungsstellen nah 18 SigG Signaturgesetz 5 Zulassungspflihtige Handwerkserufe 16 HwO i.v. mit 14 I GwO 1 II HwO, Anlage A Ausüungserehtigung nah 7 HwO (Altgeselle) Ausnahmeewilligung HwO, (Eintragung Handwerksrolle, Handwerkskarte zur Gewereanzeige) a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren, keine Fiktion oder Frist vorgesehen Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren, keine Fiktion, keine Fristen Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren, keine Fiktion, keine Fristen Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren mit Genemigungsfiktion und 3-Monats-Frist Handwerkskammer 4960 Anordnung des EA in der GewO; Generell: Genehmigungsfiktion ist für alle DLR-relevanten Verfahren angeordnet, Fristen sind derzeit in der Diskussion. 6 Zulassungsfreie Handwerkserufe und 18 II HwO, Anlage B Ashnitt 1 u. 2 Anzeigepfliht, Eintrag in gesondertes Handwerkskammer 8123 Prüfung HwO durh BMWi: Anordnung des EA für alle handwerksählihe Berufe Verzeihnis zulassungsfreier Hw Verfahren 7 Wirtshaftsprüfer Bestellung gem. Wirtshaftsprüferordnung ( 4 WiPrO Wirtshaftsprüferkamm 17 Prüfung BMWi erga Anordnung des EA für alle Eignungsprüfung, Bestellung, Anerkennung, Widerruf und Registrierung, Berufsaufsiht und Qualitätskontrolle) er Verfahren der Wirtshaftsprüferordnung 4a Neu-E 8 Wirtshaftsprüfungsgesellshaft Anerkennung gem. 27 WiPrO 9 Buhprüfer, vereidigter Anerkennung zw. Bestellung gem. 128 ff Wirtshaftsprüferordnung 10 Energieversorgungsunternehmen (Gas, Strom) Genehmigung des Netzetries gem. 4 EnWG Nah Prüfung BMWi EA-relevant, Genehmigungsfiktion nein, Regelung soll lt. Bund auf Ländereene erfolgen. 11 Energieversorgungsunternehmen (Gas, Strom) Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gem. 23a EnWG Wirtshaftsministerium BW, Bundesnetzagentur? Nah Prüfung BMWi EA-relevant, Genehmigungsfiktion nein, Regelung soll lt. Bund auf Länderene erfolgen. 12 Anerkennung von Sahverständigen, Gashohdrukleitungen Anerkennung nah 12 Gashohdrukleitungsverordnung Prüfung BMWi: EA-Verfahren mit Genehmigungsfiktion und undesweiter Geltung; 13 Baugewere, Prüf-, Zertifizierungs- und Anerkennungsverfahren nah der PÜZ- Deutshes Institut für niht ekannt NP erga EA-Verfahren Üerwahungsstelle Bauprodukte Anerkennungsverordnung i.v.m. 25 LBO Bautehnik (DIBt) 14 Bausahverständiger Anerkennung nah 2 BauSVO Oerste NP erga EA-Verfahren Baurehtsehörde 15 Prüfingenieure für Bautehnik Anerkennung nah der Bauprüfverordnung Oerste a. 10 Verfahren NP erga EA-Verfahren Baurehtsehörde 16 Ingenieure Nahweis der Berufsqualifikation oder Genehmigung ("Ingenieur") zw. Kammereintragung 7 ("Beratender Ingenieur") Ingenieurkammer Arhitekten Nahweis der Berufsqualifikation und Kammereintragung zw. Anzeige 18 Planverfasser, Große BauvorlageerehtigungBestellung als Planverfasser für Bauvorlagen - "Große Bauvorlageerehtigung" nah 43 As. 3 LBO Arhitektenkammer 69 Arhitektenkammer, Ingenieurkammer NP erga EA-Verfahren. 19 Planverfasser, Kleine Bauvolageerehtigung Bestellung als Planverfasser für Bauvorlagen - "Kleine Bauvorlageerehtigung" nah 43 As. 4 LBO Untere Baurehtsehörde NP ergae EA-Verfahren. Seite 1 Stand:

2 Verfahrensliste BW Seite 2 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 20 Sahverständige zur Prüfung tehnisher Anlagen und Einrihtungen Anerkennung nah 2 der Bausahverständigenordnung a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten Oerste Baurehtsehörde NP erga EA-Verfahren. 21 Verantwortlihe für Veranstaltungstehnik Erfüllung der Voraussetzungen nah 39 VStättVO IHK Karlsruhe NP erga EA-Verfahren. 22 Fahkraft für Veranstaltungstehnik Anwesenheit einer Fahkraft für Veranstaltungstehnik nah 40 As. 4 VStättVO ei entsprehend großen Veranstaltungen IHK Karlsruhe NP erga EA-Verfahren. 23 Erstellung eines Lageplans durh Sahverständige (Vermessungsingenieure) 5 LBOVVO Untere Baurehtsehörde NP erga EA-Verfahren. 24 Erstellung eines Standsiherheitsnahweises 18 As. 3 LBOVVO Untere NP erga EA-Verfahren. Baurehtsehörde 25 Gewereanmeldung 14 GewO Gemeinden NP BMWi erga Anordnung des EA-Verfahrens für alle Verfahren der Gewereordnung, 26 Darlehensvermittler Erlaunis nah 34 GewO Land- und Stadtkreise NP BMWi, EA-Verfahren trotz Ausnahmeereih angeordnet, keine Genehmigungsfiktion. 27 Versiherungsvermittler Erlaunis nah 34 d GewO IHK Trotz Ausnahmereih Anordnung des EA, keine Fiktion, keine Frist; 4 GewO-E findet keine Anwendung. 28 Versiherungserater Erlaunis nah 34 e GewO IHK EA-Verfahren wird trotz Ausnahmeereih angeordnet, keine Fiktion, keine Fristen, keine Anwendung von 4 GewO-E. 29 Bewahungsgewere, Siherheitsdienste Erlaunis nah 34 a GewO Stadtkreise, Große Kreisstädte, Vw- Gemeinshaften und Gemeinden, die keiner Vw-Gemeinshaft angehören Bund setzt EA-Verweis trotz Ausnahmeereih, keine Fiktion oder Fristen, 4 GewO-E findet keine Anwendung 30 Shaustellung von Personen Erlaunis nah 33 a GewO Stadtkreise, Große Kreisstädte, Vw- Gemeinshaften und Gemeinden, die keiner Vw-Gemeinshaft angehören Anordnung des EA 31 Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglihkeit Aufstellerlaunis nah 33 GewO, Geeignetheitsesheinigung des Ortes nah 33 As. 3 GewO, Bauartzulassung nah 33e GewO Erlaunis nah 33 d GewO, Unedenklihkeitsesheinigung nah 33e GewO Gemeinde/PTB EA-Verfahren trotz Ausnahmereih vom Bund angeordnet, keine Anwendung 4 GewO-E 32 Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglihkeit Gemeinde/BKA EA-Verweis trotz Ausnahmeereih, kein 4 33 Betreien einer Spielhalle Erlaunis nah 33 i GewO untere Anordnung des EA für alle Verfahren des GewO Baurehtsehörde 34 Pfandleihgewere Erlaunis nah 34 GewO Gemeinde Trotz Ausnahmeereih EA-Verfahren 35 Versteigerung fremder Sahen Erlaunis nah 34 As. 1 GewO Gemeinde EA-Verfahren nah Prüfung BMWi 36 Versteigerung fremder Sahen Öffentlihe Bestellung gem. 34 As. 5 GewO EA-Verweis des Bundes, 4 GewO-E greift; 37 Makler, Bauträger, Bauetreuer Erlaunis nah 34 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO, Auszug aus der Shuldnerkartei des Amtsgerihts, Besheinigung des Insolvenzgerihts, steuerlihe Unedenklihkeitse Land- und Stadtkreise EA-Verweis des Bundes, 4 GewO-E greift Seite 2 Stand:

3 Verfahrensliste BW Seite 3 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 38 An- und Verkauf von hohwertigen Konsumgütern Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 39 An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 40 An- und Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen 41 An- und Verkauf von Edelsteinen, Perlen und Shmuk Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 42 An- und Verkauf von Altmetallen durh auf den Handel mit Gerauhtwaren spezialisierte Betriee Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 43 Auskunfteien, Detekteien Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt weiterhin 4 GewO-E. 44 Vermittlung von Eheshließungen, Partnershaften und Bekanntshaften Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 45 Reiseüros und Vermittlung von Unterkünften Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 46 Vertrie und Einau von Geäudesiherungseinrihtungen einshl. der Shlüsseldienste 47 Herstellen und Vertreien spezieller diestahlezogener Öffnungswerkzeuge Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Unverzüglihe Zuverlässigkeitsprüfung nah 38 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 Gemeinde BMWi: Verfahren nah 38 As. 1 und 2 werden den EA-Verfahren zugeordnet und es gilt zusätzlih 4 Seite 3 Stand:

4 Verfahrensliste BW Seite 4 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 48 Reisegewere (Angeot von Leistungen außerhal seiner Niederlassung oder ohne eine solhe zu haen sowie ohne vorhergehende Bestellung) Reisegewerekarte nah 55 As. 2 GewO Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO, Auszug aus der Shuldnerkartei des Amtsgerihts, steuerlihe Unedenklihkeitsesheinigung des Finanzamtes, Unedenklihkeitsesheinigung a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten LRA, Stadtkreis, Große Kreisstadt, Verwaltungsgemeinsh aften EA-Verfahren angeordnet, 4 GewO-E greift 49 gewersmäßiger Waffenhandel Erlaunis nah 21 I Waffengesetz sowie Fahkundeprüfung nah 22 I Waffengesetz 50 Waffen- oder Munitionssahverständige, Erwer/Besitz von Shusswaffen oder Munition Erwerserlaunis nah 18 I WaffG für Besitz von Shußwaffen LRA, Stadtkreis, Große Kreisstadt, Verwaltungsgemeinsh aften Ergenis der Bundesprüfung BMI ergit EA-Verfahren Ergenis der Bundesprüfung BMI ergit EA-Verfahren 51 gewersmäßiger Waffenhandel durh einen Stellvertreter Stellvertretererlaunis nah 21 a WaffG Ergenis der Bundesprüfung BMI ergit EA-Verfahren 52 Üerlassen von Waffen oder Monition Verfahren nah 34 As. 2 WaffG durh einen gewersmäßigen Waffenhändler an einen Dritten Ergenis der Bundesprüfung BMI ergit EA-Verfahren 53 Üerlassen von Waffen und Munition an EU- Ausländer zw. Üerlassen von estimmten Feuerwaffen Verfahren nah 34 As. 4 und 5 WaffG Ergenis der Bundesprüfung BMI ergit EA-Verfahren 54 Anerkennung als Marksheider 2 ff. MarkshG BW Ergenis der NP ergit EA-Verfahren 55 Wanderlager Anzeigepfliht nah 56a GewO Stadtkreise, Große Kreisstädte, Verwaltunsgemeinsha ften und Gemeinden, die niht einer Vw- Gemeinshaft angehören 56 Durhführung von Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wohenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten 57 Zulassung zu Messen, Ausstellungen, Großmärkten, Wohenmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten Erlaunis (Festsetzung) nah 69 GewO Stadtkreise, Große Kreisstädte, Verwaltunsgemeinsha ften und Gemeinden, die niht einer Vw- Gemeinshaft angehören Teilnahmefreiheit nah 70 GewO Veranstalter (auh u. U. GmH) 58 Sahverständige, allgemein Öffentlihe Bestellung von Sahverständigen nah 36 GewO Anordnung des EA durh den Bund, Anforderung unterliegt 4 GewO, keine Ankündigungspfliht ei Wanderlagern 4 GewO-E einshlägig. EA-Verweis in der GewO EA-Verweis in der GewO EA-Verweis in der GEwO Seite 4 Stand:

5 Verfahrensliste BW Seite 5 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 59 Gaststättenetrie Erlaunis nah 2 GastG, Vorläufige Erlaunis nah 11 GastG ei Üernahme eines estehenden Betries, Vorüergehende Erlaunis (Gestattung) nah 12 ei Vorliegen eines esonderen Anlasses, Stellvertretererlaunis nah 9 zw. ei vorläufiger Stellve Beantragung Führungszeugnis nah 30 nah 150 As. 5 GewO, Auszug aus der Shuldnerkartei des Amtsgerihts, steuerlihe Unedenklihkeitsesheinigung des Finanzamtes, Unterri a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten Untere Verwaltungsehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinsh aften mit eigener Baurehtszuständigkeit ( 48 As. 2 u. 3 LBO) gem. 1 GastVO. Für Gestattungen is zu vier Tagen sind die Gemeinden zuständig ( 1 As. 2 GastVO). NP erga EA-Verfahren 60 Pfliht zur Anmeldung im Handelsregister 1ff und 14 HGB Von Seiten BMJ noh niht vollständig in der Prüfung ageshlossen. 61 Export; Handel-und Vermittlungsgeshäfte Genehmigung nah 41 As. 1 AWV Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren, keine nah Anhang IV der VO 1334/2000 (Außenwirtshaftsverordnung) Genehmigungsfiktion oder Frist 62 Export; Tehnishe Unterstützung durh Genehmigung nah 45 As. 1,2 AWV Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren. Keine Fiktion oder Geietsansässige Frist 63 Export; Tehnishe Unterstützung durh niht Genehmigung nah 45 d AWV Nah Prüfung BMWi EA-Verfahren, keine Geietsansässige Genehmigungsfiktion oder Frist Jumi 64 Eignungsestätigung als sahverständige Stelle durh zuständige Landesehörde 5 As. 1 S. 2 und 3 HeizkostenVO Prüfung BMWi und BMVBS haen EA-Verfahren ejaht, der Verweis muss jedoh im Landesreht erfolgen, da der Vollzug ei den Ländern liegt, Fiktion nein, Frist kann auf Länderene entshieden werden 65 Patentanwälte/Patentanwaltsgesellshaft Zulassung nah 5 Patentanwaltsordnung Patentrehtsanwaltska mmer 17 Anordnung des EA im Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlihen Berufsreht. 66 Rehtsanwälte, Rehtsanwaltsgesellshaft (Def.: 2 BRAO) 4, 12 Zulassung i.v. mit 12a Vereidigung und 51 Ashluss Berufshaftpflihtversiherung Bundesrehtsanwaltsordnung (BRAO) Befähigung zum Rihteramt nah Dt. Rihtergesetz ( 4 BRAO) 67 Europäisher Rehtsanwalt Aufnahme in Rehtsanwaltskammer ( 2 EuRAG) Nahweis der Staatsangehörigkeit EU, EWR oder Shweiz, Berufszugehörigkeitsesheinigung des Herkunftsstaats ( 3 As. 2 EuRAG) Rehtsanwaltskammer n ( 6 BRAO) Rehtsanwaltskammer n ( 3 As. 1 EuRAG) 68 Europäisher Rehtsanwalt Zulassung zur Rehtsanwaltshaft ( 16 EuRAG) Eignungsprüfung ( 16, 17 EuRaG) Landesjustizprüfungsa mt ( 18 As. 1 EuRAG) 69 Rehtseratung Erlaunis nah 1 Rehtseratungsgesetz (RBerG); a Rehtsdienstleistungsgesetz Zuverlässigkeit, persönl. Eignung, genügende Sahkunde ( 1 As. 2 RBerG) Präsident des LG zw. AG, in dessen Bezirk Rehtsesorgung ausgeüt werden soll ( 11 As. 1 RBerV) 560 Prüfung des BMJ erga EA-Verfahren, keine Genehmigungsfiktion 2 Prüfung des BMJ erga EA-Verfahren, keine Genehmigungsfiktion Prüfung des BMJ erga EA-Verfahren, keine Genehmigungsfiktion 70 Regiestrierung von Rehtsdienstleisern, Inkasso und Rentenerater Registrierung nah 10 Rehtsdienstleistungsgesetz Prüfung des BMJ erga EA-Verfahren Seite 5 Stand:

6 Verfahrensliste BW Seite 6 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 71 Dolmetsher, Üersetzer, allgemeine Beeidigung a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten Allgemeine Beeidigung nah 14 ff. AGGVG Präsident des Landgerihts für Beeidigung ( 14 AGGVG) 202 NP JuM ergit EA-Verfahren für allgemeine Vereidigung für Dolmetsher sowie Bestellung und Beeidigung für Üersetzer! 72 Straßensondernutzung Genehmigung durh Gemeinde, wenn Nutzung üer Kommunale Prüfung steht noh aus. IM Gemeingerauh hinausgeht. 73 Ergänzungsshulen (Balett-, Gymnastik-, Betrie einer Ergänzungsshule NP KM erga EA-Verfahren KM Sprahshulen). Internationale Shulen gehören zu den Ergängzungsshulen. 74 Ergänzungsshulen Staatlihe Anerkennung einer Ergänzungsshule Nah NP KM ein EA-Verfahren KM 75 Fernlehrgänge/Fernlehrunterriht Zulassung Fernlehrgänge sowie wesentlihe Lt. Prüfung BMBF ein EA-Verfahren, Fiktion und Fristen KM Änderungen nah 12,13 Fernunterrihtsgesetz (Fern- USG) sind in Planung, Umsetzung durh den Bund 76 Privathohshulen Normenprüfung MWK hat ergeen, dass die Staatlihe Anerkennung ein EA-Verfahren darstellt. MWK 77 Steuererater Bestellung gem. 2, 3, 40 Steuereratungsgesetz Steuereraterkammern 100 Die Prüfung des BMWi erga die Anordnung des EA für FM (StBerG) alle Verfahren nah dem StBerG ( 164a) 78 Steuereratungsgesellshaft Anerkennung gem. 49 StBerG Steuereraterkammern Die Prüfung des BMWi erga die Anordnung des EA für FM alle Verfahren nah dem StBerG ( 164a) 79 Buhprüfer, vereidigter Anerkennung zw. Bestellung gem. 128 ff Wirtshaftsprüferkamm Bund ordnet für alle Verfahren nah der WiPrO den EA Wirtshaftsprüferordnung er an. Keine Fiktion und Fristen. 80 Zulassung als Tierarzt/Tierärztin 2 As. 1 Bundestierärzte-Ordnung RP-Stuttgart für ganz 4 MLR (Approationspfliht BW 81 Vorüergehende Ausüung des tierärztlihen 2 As. 2 Erlaunis, nah 2 As. 3 Anzeigepfliht RP-Stuttgart für ganz 4 MLR Berufs BW 82 Leensmittel, Zulassung privater Sahverständiger 24 AGLMBG RP'en für Inländer, je nah Sitz NP MLR erga EA-Verfahren MLR Seite 6 Stand:

7 Verfahrensliste BW Seite 7 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 83 Wildleende Tiere und Pflanzen Erlaunis nah 45 As. 2 NashG für das gewersmäßige Sammeln von wildleenden Tieren und Pflanzen a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten NP MLR erga EA-Verfahren MLR 84 Weiterildungseinrihtungen Staatlihe Anerkennung von Weiterildungsstätten nah 20 Landespflegegesetz NP SM erga EA-Verfahren SM 85 Tätigkeiten mit Krankheitserregern; Erlaunis Erlaunispfliht, 44 ff IfSG (Infektionsshutzgesetz), IfSGZustV BW 2007 mit den Voraussetzungen nah 47 IFSG Prüfung des Bundes erga EA-Verfahren. SM 86 Tätigkeit mit Krankheitserregern, Anzeigepfliht zur Aufnahme 87 Tätigkeiten mit Krankheitserregern, Änderungsanzeige Anzeige nah 49 IfSG Nah Prüfung des BMG ein EA-Verfahren, keine Fiktion, SM Fristen können von den Ländern geregelt werden. Anzeigen nah 50 IfSG Nah Prüfung des BMG ein EA-Verfahren, keine Fiktion, SM Fristen können von den Ländern geregelt werden. 88 Alterskennzeihnung und Freigae für 14 As. 6 JuShG Nah Prüfung des BMFSFJ Ea-Verfahren, keine Fiktion, SM Altersstufen von Bildträgern keine Fristen 89 Sprengstoffe Erlaunis nah 7 Sprengstoffgesetz Prüfung BMI erga EA-Verfahren 90 Explosive Stoffe Befähigungsshein für fahkundige Personen nah 20 Prüfung BMI erga EA-Verfahren Spreng G 91 Afall, Einsammeln und Befördern Genehmigung nah 49 KrW/AfG. Genehmigung des gewersmäßigen Transports von Afällen (Afalltransportgenehmigung). Ergenisse der NP BMU im Afallereih noh niht ashließend geklärt, dies etrifft die Verfahren Afallvermittlung Genehmigung nah 50 KrW/AfG (Afall- Untere Maklergenehmigung). Afallrehtsehörde 93 Entsorgungsfahetrie Zertifikatslösung, vgl. 52 KrW/AfG RP Tüingen 94 Entsorgergemeinshaft Anerkennung als Entsorgergemeinshaft gem. 52 As. 3 KrW-/AfG i.v.m. 11 EgRL 95 Beauftragung Privater mit Entsorgungsaufgaen Als Verwaltungshelfer/Erfüllungsgehilfe oder durh Beleihung nah 16 KrW/AfG 96 Afallwirtshaft Üertragung von Pflihten der Afallerzeuger und - esitzer auf einen Erzeuger- und Besitzer-Verand gem. 17 As. 3 KrW-AfG 97 Afallwirtshaft Üertragung von Pflihten der Afallerzeuger und - esitzer auf Selstverwaltungskörpershaften der Wirtgshaft gem. 18 As. 2 KrW-AfG 98 Afalleseitigungsanlage Genehmigung nah 31 KrW-/AfG i.v. mit BImShG) Dieser wurde niht als relevant in der Prüfung des BMU angesehen, daher noh unklar. 99 Betrie einer Afalldeponie Planfeststellungs- und UVP-pflihtig gem. 31 As. 2 Dieser wurde in der Prüfung niht als relevant KrW-/AfG angesehen. Seite 7 Stand:

8 Verfahrensliste BW Seite 8 von 8 Beruf/DL-Tätigkeit/DL-ezogener Regelungstatestand(*) Verfahren/Formalität (*) Hierzu erforderlih: Rurik (*) Zuständige Stelle Fallzahl in 2006 Bemerkungen/Rehtl. Änderungsedarf für elektronishe Verfahrensawiklung 100 Entsorgung von Verkaufsverpakungen, Duales System 101 Sahverständiger, siherheitstehnishe Prüfungen nah BImShG Feststellung eines dualen Systems zur Entsorgung von Verkaufsverpakungen gem. 6 As. 3 Satz 11 VerpakV a = Ausnahmeereih = zu prüfende Verfahren/Formalitäten = einzueziehende Verfahren/Formalitäten Noh unklar, lt. Prüfung BMU wurde 6 As. 5 als relevant mit AB angesehen, genaue Änderungen niht ekannt. Sahverständige nah 26 zw. 29a BimShG Umweltministerium Prüfung des BMU erga ei 26 und 29 "AB" genaue Änderungen sind isher noh niht ekannt. 102 Sahverständiger, Bodenuntersuhung RVO zum LBodShAG (noh niht erlassen!) 103 Sahverständiger, Wasserwirtshaft 95a WG, RVO NP erga EA-Verfahren für Anerkennung von sahverständigen Stellen in der Wasserwirtshaft 104 Anlagen Genehmigung, Errihtung, Betrie von Anlagen nah BMU Prüfung erga B für die 26 und 29 des dem BImShG ( 4, 8, 8a, 9). BimShG, ein Bezug ist noh niht erkennar. 105 Üerwahungsstelle GPSG Benennung zugelassene Üerwahungsstelle gem. 17 As. 5, S. 1 As. 4 GPSG zw BMAS: Anerkennung als GS-Stelle nah 11 As. 2 GPSG 106 Untersuhungsstellen Klärshlamm Behördlihe Bestimmung nah 3 As. 2, As. 5 und As. 6 Klärshlammverordnung 107 Untersuhungsstellen Bioafall Behördlihe Bestimmung nah 3 As. 8 und 4 As. 9 Bioafallverordnung 108 Untersuhungsstellen Altholz Behördlihe Bestimmung nah 6 As. 6 Altholzverordnung 109 Untersuhungsstellen Deponien Behördlihe Bestimmung nah 11 As. 4 Deponieverordnung Prüfung BMAS: EA-Verfahren ja; keine Fiktion, Frist ist vorgesehen Prüfung des BMU enthält zu diesem Paragraphen ein "B", genaueres noh niht ekannt. Prüfung BMU erga eine Berihtspfliht zu den vorne genannten sowie zu 9 As. 2! Prüfung BMU erga eine Berihtspfliht, näheres ist noh niht ekannt. Prüfung des BMU erga eine Berihtspfliht zu : 4,12 As. 5, 18 As. 2 und 24; sowie Anhänge 1 2.4, Anh.4 1 und Anhang Eihordnung Zulassung von Instandsetzungsetrieen Lt. Prüfung BMWi EA-relevant, Genehmigungsfiktion und Fristen wurden niht festgelegt Eihordnung Öffentlihe Bestellung von Wägern für öffentlihe Wägungen Lt. Prüfung BMWi EA-relevant, Genehmigungsfiktion und Fristen wurden niht festgelegt. Seite 8 Stand:

ready to use companies Confidenta

ready to use companies Confidenta ready to use companies - 1 - Nächste Schritte Vielen Dank für Ihr Vertrauen, welches Sie der AG entgegengebracht haben. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen den reibungslosen Start erleichtern: Bankverbindung

Mehr

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER

NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung

Mehr

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) www.wpk.de/rechtsvorschriften/ Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gemäß 61 Abs. 2 WPO in der Fassung des Beiratsbeschlusses vom 29. April 2016 * 1 Allgemeines

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde

an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde Anlage 3 Über die Gemeinde Eingangsvermerk der Gemeinde an die untere Baurechtsbehörde Eingangsvermerk der Baurechtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren Aktenzeichen ( 52 LBO) Zutreffendes

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter):

Angaben zur Person (bei juristischen Personen Angaben des/der gesetzlichen Vertreter): (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk Berufliche Schule Ehingen/Donau Allgemeines Die Gew. Schule Ehingen bietet bei hinreichender Nachfrage eine Meisterschule

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch

Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08. Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.2011) Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Absender: Stadtverwaltung Kirn -Ordnungsamt- Kirchstraße 3 55606 Kirn Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Überwachsungsgewerbes nach 34a Gewerbeordnung (GewO) Hinweis: Bei Personengesellschaften

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten 1 Aktuelles verwalten Beiträge in "Aktuelles" beziehen sich immer auf neue Inhalte im LfF Web. Diese können neue Dateien in den Downloadtabellen (vgl. 1.1) sein, oder sonstige neue (aktualisierte) Inhalte

Mehr

1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde

1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG

VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007

Mehr

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg

Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei

34 ff. neues PStG. Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei 34 ff. neues PStG Verlagerung der Aufgaben des Standesamts I in Berlin auf die Wohnsitzstandesämter bei * Anmeldung der Eheschließung Zuständigkeit * Nachbeurkundung * Geburt im Ausland * Eheschließung

Mehr

GESELLSCHAFTERVERTRAG

GESELLSCHAFTERVERTRAG GESELLSCHAFTERVERTRAG der Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 12.09.1984 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO

Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

für einen Verkehr mit

für einen Verkehr mit Eingang bei FB 1.23/Handz. An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ÖPNV und Schulträgerschaft Renzstraße 7 74821 Mosbach Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung Genehmigung für die Änderung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

SONDER- KLIENTEN-INFO

SONDER- KLIENTEN-INFO 20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER

Mehr

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe

1 Errichtung, Sitz, Aufgabe Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz

Mehr

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung

Weiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes

Mehr

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

A-CERT Certificate Policy

A-CERT Certificate Policy ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für A-CERT COMPANY Zertifikate für gewöhnliche und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.2/Mai 2009 - a-cert-company-policy-20090529.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie

Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie IHK Heilbronn-Franken www.heilbronn.ihk.de/versicherungsvermittler Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 1 Historie Warum gibt es diese Richtlinie?

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt:

Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt: 2. Kapitel: Vorbereitung 2. Musterterminplan Die HV-relevanten Fristen und ihre Berechnung sind in nachfolgenden Tabelle eines Musterterminplans dargestellt: 44 Dienstag 1. Mai 12 Maifeiertag 43 Mittwoch

Mehr

Abrechnung & Bezahlung. Lohn. Abrechnung. Auszahlung. Unterlagen. Mehrfachbeschäftigung. Lohnsteuer- Karte Pauschalversteuerung Gewerbeschein

Abrechnung & Bezahlung. Lohn. Abrechnung. Auszahlung. Unterlagen. Mehrfachbeschäftigung. Lohnsteuer- Karte Pauschalversteuerung Gewerbeschein Abrechnung & Bezahlung Abrechnung Lohn Kiosk Mobiler Verkauf Kiosk- Leitung Mehrfachbeschäftigung Unterlagen je nach Abrechnung: Kopie- Lohnsteuerkarte oder Kopie- Auszahlung Bei Nicht-EU-Mitgliedern zusätzlich:

Mehr

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14 Gebundene Versicherungsvermittler Nr. 171/14 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:

Mehr

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler

3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g., e.v.) - Hinweise:

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa A. Statuten der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa I. Zweck und verfügbare Mittel 1. Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa besteht mit Sitz in Klosters eine Stiftung im Sinne

Mehr

Inkassobüros. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

Inkassobüros. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart Inkassobüros Die kommerziellen Geldeintreiber Voraussetzung für die Einschaltung Grundlage der Geltendmachung der Kosten Inkassoerlaubnis Mögliche Inkassoabtretungen Interventionsmöglichkeiten Caritasverband

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

WINDOWS 10 Upgrade. Beispiel: Desktop-Ausschnitt von vorhandenem WIN 8.1 (rechte Ecke der Taskleiste)

WINDOWS 10 Upgrade. Beispiel: Desktop-Ausschnitt von vorhandenem WIN 8.1 (rechte Ecke der Taskleiste) Angebot von Microsoft über ein kostenloses Online-Upgrade auf Windows 10 für vorhandene Windows-Systeme der Versionen 7(SP1) und 8.1 (nicht für 8.0!!) Beispiel: Desktop-Ausschnitt von vorhandenem WIN 8.1

Mehr

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Firma Finest Brokers GmbH Weinbergweg 2 97080 Würzburg

Firma Finest Brokers GmbH Weinbergweg 2 97080 Würzburg Firma Finest Brokers GmbH Weinbergweg 2 97080 Würzburg Tel.: 0931 / 460 09 61 Fax: 0931 / 460 09 68 service@finest-brokers.de Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren,

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Art der Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO)

Art der Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung (GewO) Veranstalter Name/Firma/Verein usw. Anschrift Telefon Telefax Email Ansprechpartner während der Veranstaltung (Name/Anschrift/Telefon/Handynummer) Stadtverwaltung Riesa Bürgeramt SG Öffentliche Sicherheit

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit - Einführung Hintergrund Einführung (EU) der Begriffe: Reglementierter Beauftragter (regb) Unternehmen verantwortlich für den Transport (und ggf. die Lagerung und Verpackung) von Luftfracht zum Flughafen

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr