Kalk- und Steinfabrik Beckenried, Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2015

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1 Kalk- und Steinfabrik Beckenried, 1934 Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2015 Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung Tätigkeiten der Direktionen Tabellen April 2016

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5 Inhaltsverzeichnis 5 1 Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung 2 Tätigkeiten der Direktionen 2.1 Finanzdirektion Vorbemerkungen Aktuelle Rahmenbedingungen Politik Interkantonale Zusammenarbeit Schlüssel zur Natur Raumordnung Umwelt Energie Öffentlicher Verkehr Infrastruktur Schlüssel zur Arbeit Finanzen Wirtschaft Landwirtschaft Arbeitsmarkt Schlüssel zum zu Hause Bildung Gesundheit und Wohlfahrt Sicherheit Schlüssel zur Kultur Kultur Gesellschaft Vertretung im eidgenössischen Parlament Landrat Zusammensetzung Vorlagen an den Landrat Berichte über Aufträge aus Beschlüssen des Landrates zu parlamentarischen Vorstössen (Motionen und Postulate) Volksrechte Initiativen Referenden Finanzkontrolle Grundauftrag und Allgemeines Unabhängigkeit und Kompetenz Leistungen und Tätigkeiten im Geschäftsjahr Spezialprüfungen und Stellungnahmen Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Baudirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Justiz- und Sicherheitsdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Bildungsdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Landwirtschafts- und Umweltdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Gesundheits- und Sozialdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Volkswirtschaftsdirektion Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund Staatskanzlei Einleitung Jahresziele und Stand der Umsetzung Tätigkeiten der Ämter Vernehmlassungen an den Bund 151

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7 Inhaltsverzeichnis 7 3 Tabellenteil 3.1 Finanzdirektion Finanzverwaltung Steueramt Personalamt Baudirektion Direktionssekretariat Tiefbauamt Hochbauamt Amt für Raumentwicklung Justiz- und Sicherheitsdirektion Amt für Justiz Grundbuchamt Kantonspolizei Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Feuerwehrinspektorat Bildungsdirektion Direktionssekretariat Amt für Volksschulen und Sport Amt für Berufsbildung und Mittelschule Amt für Kultur Landwirtschafts- und Umweltdirektion Amt für Landwirtschaft Amt für Wald und Energie Amt für Umwelt Gesundheits- und Sozialdirektion Direktionssekretariat: Controlling Sozialamt Volkswirtschaftsdirektion Arbeitsamt Betreibungs- und Konkursamt Handelsregisteramt Wirtschaftsförderung Staatskanzlei Kanzleisekretariat Staatskanzlei Parlamentsdienst 272

8 Stans

9 1 Bericht des Regierungsrates über die Schwerpunkte der Geschäftsführung

10 1 Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2015 Vorbemerkungen / Aktuelle Rahmenbedingungen 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Aktuelle Rahmenbedingungen Der Rechenschaftsbericht des Regierungsrates, der gemäss Art. 61 Ziff. 12 der Kantonsverfassung jährlich dem Landrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist, stellt eine rückblickende Auflistung der Tätigkeiten der kantonalen Verwaltung über den Zeitraum von einem Jahr dar. Er ist für die Legislative ein Instrument, um ihre Aufsichtsfunktion eine der zentralen Aufgaben des Landrates wahrnehmen zu können. Gemäss Art. 2 Abs. 3 des Regierungsratsgesetzes (NG 152.1) informiert der Regierungsrat den Landrat mit dem Rechenschaftsbericht über den Stand der Realisierung des Legislaturprogramms. Hinweise auf die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen sowie zur interkantonalen Zusammenarbeit bilden den Einstieg in den ersten Teil des Rechenschaftsberichtes. Gemäss der Vision und dem Leitbild vom Juni 2003 «Nidwalden: Das Schlüsselerlebnis» informiert der Regierungsrat nachfolgend über die Schwerpunkte der Regierungstätigkeit des abgelaufenen Jahres. Dabei wird auch über den Stand der Realisierung des Legislaturprogramms sowie über die Umsetzung der Jahresziele der Direktionen und der Staatskanzlei berichtet. Der Regierungsrat orientiert sich dabei an den Schlüsselerlebnissen gemäss der erwähnten Vision und den Leitbildern «Schlüssel zur Natur», «Schlüssel zur Arbeit», «Schlüssel zum Zuhause» und «Schlüssel zur Kultur». Die parlamentarischen Vorstösse werden ebenfalls unter diesem Kapitel abgebildet. Im zweiten Teil wird über die Tätigkeit der Direktionen und der Staatskanzlei informiert. Eingeleitet wird die Berichterstattung jeweils mit einem Funktionsbeschrieb und einer Übersicht der Personalsituation. Es folgen tabellarisch die Darstellung der Jahresziele der Direktionen und der Stand der Umsetzung. Anschliessend werden die Tätigkeiten der Ämter aufgezeigt. Der Fokus ist dabei auf die Jahresziele und die Kernanliegen gerichtet. Mit einem Hinweis auf die Vernehmlassungen an den Bund wird die Berichterstattung abgeschlossen. Im dritten Teil enthält der Rechenschaftsbericht die tabellarische und grafische Darstellung der wichtigsten statistischen Kennwerte Politik Für das Berichtsjahr wurde von Konjunkturforschern angesichts der Unsicherheiten im Euroraum und des weltwirtschaftlichen Konjunkturumfeldes eine relativ freundliche Entwicklung der schweizerischen Konjunktur erwartet. Von Seiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) wurde entsprechend mit einem Wachstum des Brutto-Inland-Produktes von 0.8 % (Vorjahr 2.3 %) gerechnet. Diese Prognosen wurden jedoch bereits im Januar 2015 sehr stark in Frage gestellt, nachdem die Schweizerische Nationalbank den Euro-Franken-Mindestkurs überraschend aufgehoben hatte. Mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1.1 % (2014: 1.0 %) gehört Nidwalden weiterhin zu den Kantonen mit einer der tiefsten Arbeitslosigkeit. Der gesamtschweizerische Durchschnitt liegt bei 3.3 % (2014: 3.2 %). Nachdem die Arbeitslosenquote Nidwaldens im Berichtsjahr gesamtschweizerisch die zweittiefste war, dürfte ein weiterer Rückgang kaum realistisch sein. Die Attraktivität des Kantons Nidwalden als Wohn- und Arbeitskanton soll weiter gefördert werden. Mit dem weiterhin eminent wichtigen Projekt der langfristigen Sicherung der zivilen Nutzung des Flugplatzes Buochs sollen wichtige bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue, zukunftsgerichtete Entwicklungen ermöglicht werden. Im Verlauf des Jahres 2015 hat der regierungsrätliche Projektausschuss Flugplatz zusammen mit den Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans eine Bestvariante für den Flugplatz Nidwalden evaluiert und einstimmig verabschiedet. Bis im Sommer 2016 soll nun eine tragfähige und nachhaltige Lösung betreffend die Organisation und Finanzierung entwickelt werden. Der Wirtschaftsstandort Nidwalden profitiert in den letzten Jahren von zwei Hauptfaktoren: den Pilatus Flugzeugwerken und dem Bürgenstock Resort. Dank der sehr guten Auftragslage wird der nidwaldnerische Flugzeugbauer weiter investieren und nicht nur Arbeitsplätze erhalten, sondern auch neue schaffen können.

11 Aktuelle Rahmenbedingungen 11 Dieses Unternehmen gehört mit knapp 1'900 Arbeitsplätzen auch zu den Top-Ten der Zentralschweiz. Das Bürgenstock Resort generiert mit Investitionen von insgesamt rund CHF 500 Mio. eine hohe Bautätigkeit. Mit der Eröffnung in rund eineinhalb Jahren wird im Bereich der Gastronomie ein markanter Stellenzuwachs zu verzeichnen sein Interkantonale Zusammenarbeit Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK) Seit 2010 ist die Leitung der ZGSDK aufgeteilt. Im Berichtsjahr standen Regierungsrat Urs Hürlimann, ZG, dem Bereich Gesundheit (ZGDSDK-G) und Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, ZG, dem Bereich Soziales (ZGSDK-S) vor. Die ZGSDK-G befasste sich unter anderem mit dem Schwerpunkt e-health / elektronisches Patientendossier. Alle Zentralschweizer Kantone sagten dem Kanton Luzern zu, bei der Ausarbeitung eines Lösungskonzepts e-health Zentralschweiz mitzuwirken. Regierungsrat Urs Hürlimann vertritt zusammen mit Regierungsrat Guido Graf (LU) die Zentralschweiz im Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Regierungsrätin Weichelt-Picard vertritt die Zentralschweizer Kantone im Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK). Die ZGSDK-S befasste sich mit der aktuellen Lage im Asylwesen, der Organisation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), der Umsetzung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, dem Einstufungssystem «Individueller Betreuungsbedarf» (IBB) im Behindertenbereich, der Auslastung von Kinder- und Jugendheimen sowie mit der Situation der Frauenhäuser Zusammenarbeit in der Zentralschweiz Zusammenarbeitsprojekte und Neubesetzung des Sekretariates 2015 wurden rund 33 Zusammenarbeitsprojekte (vgl. Liste der Zusammenarbeitsprojekte, Stand März 2015 auf / Projekte) bearbeitet, dies hauptsächlich unter der Führung der acht ständigen Zentralschweizer Direktorenkonferenzen. Neben Projekten behandelten die Direktorenkonferenzen insbesondere Tagesgeschäfte, koordinierten Einzelfragen und pflegten den Informationsaustausch. Nach der Wahl des bisherigen Stelleninhabers Othmar Filliger in den Regierungsrat des Kantons Nidwalden im Jahr 2014 hat sich der ZRK-Ausschuss entschieden, das Sekretariat wieder mit einem Zweierteam zu besetzen, wie dies bereits früher der Fall war. Der ZRK-Ausschuss betont damit die Bedeutung der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit in der Zentralschweiz. Beat Hensler hat die Stelle des ZRK-Sekretärs am 1. September 2014 an getreten. Corinne Troxler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und ist seit dem 1. Dezember 2014 für das ZRK- Sekretariat tätig. Das neue Sekretariatsteam hat sich im Verlauf der ersten Monate des Jahres 2015 definitiv eingearbeitet. Die Website der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK), ist Arbeitsinstrument für Regierungsmitglieder, Parlamentsmitglieder und Verwaltungsangestellte, aber auch Informationsplattform für die Bürger innen und Bürger der Zentralschweiz. Der Einstieg erfolgt über folgende Portale: Organisation, Grundlagen, Projekte, Plenarversammlung, Trägerschaften, Kantone und Mitteilungen. Die Homepage enthält zudem einen geschützten Bereich, der nur Behördenmitgliedern zugänglich ist. In diesem Bereich wurden im Verlaufe des Jahres neu je eine Rubrik «Kulturlastenausgleich» sowie «Monitoring» aufgeschaltet. Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK) Das Präsidium der Zentralschweizer Regierungskonferenz ging infolge des Rücktritts von Regierungsrätin Yvonne Schärli, LU, bereits ein halbes Jahr früher als

12 Aktuelle Rahmenbedingungen 12 üblich turnusgemäss an den Kanton Uri über. Bis Ende 2015 übernahm Regierungsrat Beat Arnold, UR, das Präsidium. Nach dessen Wahl in den Nationalrat wählte die ZRK-Plenarversammlung am 3. Dezember 2015 Frau Landamman Dr. Heidi Z graggen, UR, zur ZRK-Präsidentin. Regierungsrat Paul Winiker, LU, ersetzte ab Mitte 2015 Regierungsrätin Yvonne Schärli, LU, im ZRK-Ausschuss. Letztmals unter dem Vorort des Kantons Luzern und unter der Leitung von Regierungsrätin Yvonne Schärli tagten die Zentralschweizer Kantonsregierungen und die assoziierten Regierungen von Zürich und Aargau am 7. Mai 2015 in Wolhusen und am 3. Dezember 2015 erstmals unter dem Vorort Uri unter der Leitung von Regierungsrat Beat Arnold in Altdorf. Die Durchführung der Winteruniversiade 2021 in der Zentralschweiz bildete neben den Vorbereitungen für die Jubiläumsbegehung und dem Aufbau eines Monitorings für Bundesgeschäfte das wichtigste Thema der Plenarversammlungen. Zudem widmete sich die Versammlung dem Projekt «Potential zur Wärme- und Kühlenergienutzung des Vierwaldstättersees» und der Anbindung der Zentralschweiz an den Innovationspark Zürich. Am 13. Januar 2016 fand das siebte Treffen einer Zentralschweizer Regierungsdelegation mit den Zentralschweizer Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern statt. Im Zentrum des Treffens standen die gemeinsamen Interessen der Zentralschweizer Kantonsregierungen hinsichtlich des Durchgangsbahnhofs Luzern, der Unternehmenssteuerreform III, Asyl, Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021 und der Oberaufsichtskommission der Stiftungsaufsicht des Bundes. Zentralschweizer Direktorenkonferenzen Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) Die Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz (BKZ) erstellt jeweils einen eigenen Tätigkeitsbericht, der unter / bkz öffentlich zugänglich ist. Die BKZ feierte im Jahr 2015 ihr 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Grund überarbeitete sie ihr Leitbild und führte mit ihren Kommissionen einen Reflexionstag über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Zentralschweiz durch. Weitere wichtige Geschäfte des Jahres 2015 waren Fragen zur Organisation der D-EDK nach dem Ende des Lehrplanprojekts sowie die Anhörung zu den Empfehlungen zum Sprachenunterricht der EDK. Die BKZ stand auch 2015 unter dem Vorsitz von Regierungsrat Reto Wyss, LU. Im Bereich des interkantonalen Kulturlastenausgleichs wurden die Zusatzprotokolle der beiden Kantone Zürich und Luzern mit den Kantonen Uri, Schwyz und Aargau harmonisiert. Zudem wurde die Konferenz der Vereinbarungskantone geschaffen, die analog den Fachdirektorenkonferenzen der Zentralschweiz organisiert ist und durch Regierungsrat Stephan Schleiss, ZG, präsidiert wird. Ihr gehören die verantwortlichen Regierungsmitglieder der Vereinbarungskantone an. Mit Blick auf die kommende Abrechnungsperiode wurden die erforderlichen Erläuterungen erarbeitet und von der Arbeitsgruppe verabschiedet. Schliesslich wurde die Diskussion mit den Ostschweizer Regierungsvertretungen betreffend eine allfällige geographische Erweiterung der Vereinbarungskantone weitergeführt. Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz (ZBDK) Eine mögliche Fusion der ZBDK mit der ZUDK, der gegenseitige Austausch bezüglich regionaler und nationaler Verkehrsprojekte sowie ein Gespräch mit dem Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee (LSVV) bildeten 2015 die Schwerpunkte der seit 2010 von Regierungsrat Paul Federer, OW, geleiteten Zentralschweizer Baudirektorenkonferenz. Zentralschweizer Finanzdirektorenkonferenz (ZFDK) Die Zentralschweizer Regierungskonferenz wurde auch 2015 von Regierungsrat Marcel Schwerzmann, LU, präsidiert und befasste sich nebst den wiederkehrenden Diskussionen zu den Finanzkennzahlen der Kantone schwergewichtig mit der Unternehmenssteuerreform, USR III, mit der geplanten elektronischen Kursverwaltung der Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz und mit verschiedenen Fragen rund um die Informatik, so z.b. mit dem Projekt E-Government und dessen Koordi-

13 Aktuelle Rahmenbedingungen 13 nation mit dem Projekt E-Operation. Die ZFDK erarbeitete eine Empfehlung für Kantone zum Beitragsgesuch der Stiftung Sasso San Gottardo. Darüber hinaus waren auch einige wichtige Personalgeschäfte Gegenstand der Diskussionen, so z.b. die Nachfolge von Peter Hegglin als Präsident der FDK. Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektorenkonferenz (ZGSDK) Seit 2010 ist die Leitung der ZGSDK aufgeteilt. Im Berichtsjahr stand Regierungsrat Urs Hürlimann, ZG, dem Bereich Gesundheit (ZGDSDK-G) und Regierungsrätin Manuela Weichelt, ZG, dem Bereich Soziales (ZGSDK-S) vor. Die ZGSDK-G nahm 2015 Kenntnis vom aktuellen Stand des Prüfauftrags zur Zusammenarbeit mit der Luzerner Psychiatrie (lups) im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zudem setzte sie sich mit dem Schwerpunktthema «ehealth EPDG» auseinander. Die ZGSDK-S befasste sich 2015 weiterhin mit der Neustrukturierung des Asylwesens in der Asylregion Süd- und Zentralschweiz, mit dem Platzangebot in Frauenhäusern in der Zentralschweiz, den Entwicklungen in der Behindertenpolitik und führte einen Austausch betreffend Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESB) durch. Zentralschweizer Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs (ZKöV) Die ZKöV engagierte sich weiterhin im Rahmen der Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) sowie der Gesamtperspektive Zentralschweiz (GPZ). Im Zusammenhang mit FABI hat die ZKöV den Vorsitz des Lenkungsausschusses der Planungsregion Zentralschweiz. Dieser Lenkungsausschuss ist das strategische Organ zur Weiterentwicklung des Schweizer Schienennetzes. Schliesslich verabschiedete sie 2015 das Organisationsstatut ZKöV. Weitere Informationen finden sich unter / planung / planung-zentralschweiz. Die ZKöV stand seit 2012 unter der Leitung von Regierungsrat Niklaus Bleiker, OW. Ende 2015 trat er von seinem Amt als ZKöV-Vorsitzender zurück. Zu seinem Nachfolger wurde Regierungsrat Othmar Reichmuth, SZ, gewählt. Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZPDK) Der Zuger Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Beat Villiger, präsidierte auch 2015 die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und -direktorenkonferenz (ZPDK). Zu den Hauptthemen der Konferenz gehörte die Polizeizusammenarbeit. Zunächst fasste sie Beschluss zum Projekt «Gemeinsame Einsatzleitzentrale GELZ», welches vorläufig abgeschlossen werden konnte. Ausstehend ist noch die Vereinbarung der Kantone Schwyz und Zug betreffend die Redundanz ihrer Einsatzzentralen. Sodann verzichtete die Konferenz auf die Fortführung eines Projekts zur gemeinsamen Fahrzeugbeschaffung, weil die Vorabklärungen gezeigt hatten, dass zu wenige Synergien möglich wären. Die Konferenz beauftragte die Polizeikommandanten, die polizeiliche Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und ihr Vorschläge zu unterbreiten. Die Zentralschweizer Polizeikommandantenkonferenz entwickelte einige Projekte, welche die ZPDK im Sinne von Bearbeitungsaufträgen beschlossen hat, so beispielsweise die Schaffung einer einzigen Einsatzleitzentrale für die ganze Zentralschweiz. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte standen Fragen zum Asylrecht, z.b. die steigenden Zahlen von Asylgesuchen, auf der Traktandenliste. Die Konferenz beschloss, insbesondere die KKJPD aufzufordern, beim Bund zu intervenieren. Diese Intervention hat unter anderem dazu beigetragen, dass die Brandschutzvorschriften im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Zivilschutzanlagen gelockert wurden. Mit dem Projekt HIS (Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz) beschäftigte ein weiteres interessantes Projekt die Konferenz. Schliesslich befasste sich die Konferenz mit der Einführung des Electronic Monitoring und dem Vollzug von Schweizer Strafurteilen in ausländischen Strafvollzugsanstalten. Zentralschweizer Umweltschutzdirektorenkonferenz (ZUDK) Entsprechend dem Leistungsauftrag der ZUDK betrieben die Zentralschweizer Umweltämter verschiedene Umweltbeobachtungsnetze (Luft, Boden, NIS etc.). Der Basisleistungsauftrag für die Luftimmissionsmessungen

14 Schlüssel zur Natur wurde an die Firma Innet Monitoring AG erteilt. Im Rahmen des gemeinsam mit dem BAFU durchgeführten Pilotprojekts «Bodenfeuchte-Monitoring mit Informationssystem» wurden an drei Standorten Bodenfeuchtedaten erhoben. Das von der ZUDK initiierte Zentralschweizer Umwelt-Baustelleninspektorat (ZUBI) kontrollierte im Auftrag von Gemeinden über 100 Baustellen in der Zentralschweiz. Neben der Tigermücke stellen auch weitere exotische und nicht einheimische Tiere und Pflanzen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt dar. Die ZUDK wird dieser Thematik daher vermehrt Aufmerksamkeit schenken. Neben dem Projekt «Abfallkreisläufe schliessen» bildeten Aktivitäten im Rahmen des Coordination Point imonitraf! ein weiteres Arbeitsgebiet der ZUDK. Zurzeit steht eine Fusion der ZBDK mit der ZUDK zur Diskussion. Weitere Informationen zum Zentralschweizer Umweltschutz finden sich auf www. umweltschutz-zentralschweiz.ch. Die ZUDK steht seit 2008 unter der Leitung von Regierungsrat Heinz Tännler. Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein. Die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen mit dem ASTRA wurden im März und September unterzeichnet. Mit der Inbetriebnahme der im Rahmen der Umgestaltung des Bahnhofareals neu erstellten Bike+Ride-Plätze in Stansstad wurde im September 2015 die erste A-Massnahme des AP NW 2G erfolgreich umgesetzt. Zudem konnte bis Ende Jahr mit der Fertigstellung des Velowegs in der Garnhänki in Stansstad eine weitere Massnahme des AP NW 2G teilweise umgesetzt werden. Die Arbeiten der zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden für die Umsetzung der Massnahmen ab 2015 liefen weiter (Erarbeitung Vorprojekte, Sicherstellung Finanzierung etc.). Auch im Berichtsjahr begleitete der Kanton als Träger des AP NW die koordinierte Umsetzung des Agglomerationsprogramms. In diesem Sinne fanden im April und Oktober bilaterale Gespräche zwischen Kanton und Gemeinden statt, in denen der Stand der Planung und die Realisierung der Massnahmen gemeinsam aktualisiert wurde. 1.3 Schlüssel zur Natur Raumordnung Agglomerationsprogramm Nidwalden Ende Januar 2015 unterzeichnete der Regierungsrat mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Leistungsvereinbarung zum Agglomerationsprogramm Nidwalden der 2. Generation (AP NW 2G). Diese regelt die Beteiligung des Bundes an der Umsetzung der Massnahmen des AP NW 2G gemäss «Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr» und legt die zugesicherten Bundesbeiträge von rund CHF 3.53 Mio. für die vom Bund mitfinanzierten A-Massnahmen (Umsetzung 2015 bis 2018) fest. Gestützt auf die Leistungsvereinbarung reichte die Baudirektion im Laufe des Jahres 2015, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden, für zwei bau- und finanzreife A-Massnahmen des AP NW 2G die Gesuche für die Erstellung der Finanzierungsvereinbarung beim Geologisches Tiefenlager Wellenberg Am 30. Januar reichte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihre Standortvorschläge für die Weiterbearbeitung im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager beim Bundesamt für Energie (BFE) ein. Die Nagra schlug vor, die Standortgebiete Zürich-Nordost und Jura-Ost in Etappe 3 weiter zu untersuchen. Der Wellenberg erfüllte zwar aus Sicht der Nagra nach wie vor die hohen Anforderungen für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen. Trotzdem schlug die Nagra vor, das Standortgebiet Wellenberg nicht weiter zu untersuchen, da es im Vergleich zu den übrigen Standortgebieten sicherheitstechnisch weniger günstige Bedingungen aufweist. Im detaillierten Vergleich sah die Nagra für den Wellenberg eindeutige Nachteile bei den ungünstigen Verhältnissen für die Untersuchbarkeit des Untergrundes (Explorierbarkeit). Zudem bestünden Ungewissheiten bezüglich der Langzeitstabilität und der Barrierenwirkung des Wirtgesteines im Standortgebiet Wellenberg. Der Regierungsrat begrüsste den Einengungsvorschlag der Nagra.

15 Schlüssel zur Natur 15 Der Kanton Nidwalden hatte in den vergangenen Jahren mit Nachdruck die Haltung vertreten, dass der Untergrund des Wellenberges aus sicherheitstechnischer Sicht nicht geeignet ist, um darin ein Tiefenlager für schwachund mittelaktive Abfälle zu betreiben. Dies einerseits, weil der komplex aufgebaute Untergrund nur mit grossem Aufwand und verbleibenden Ungewissheiten untersucht werden kann. Andererseits befürchtete die Regierung, dass aufgrund der andauernden Verformung der Alpen Bewegungen stattfinden, welche den Wirtgesteinskörper beeinträchtigen können. Im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der Standortvorschläge durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) forderte dieses anfangs September von der Nagra die Nachreichung von Unterlagen zum Indikator «Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit», da ohne diese eine abschliessende Beurteilung des Einengungsvorschlages der Nagra nicht möglich sei. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Unterlagen bzw. die erst später mögliche Prüfung derselben verzögert sich das Sachplanverfahren um zirka ein Jahr. Ende Juni wurde die vierte Ausgabe der Informationsbroschüre «Brennpunkt Wellenberg» in alle Nidwaldner Haushalte verteilt, um über den Einengungsvorschlag der Nagra und den weiteren Fahrplan im Sachplanverfahren zu informieren. Nachdem anfangs Jahr mit der Auftragnehmerin der von den Standortkantonen in Auftrag gegebenen «Studie zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und Image» (kurz: Gesellschaftsstudie) die Studiendetails geklärt werden konnten, wurde bis im Sommer mit allen Regionen der Fragenkatalog für eine Bevölkerungsbefragung erarbeitet. Die telefonischen Befragungen, die in der zweiten Jahreshälfte stattfanden, wurden jedoch nur in den Regionen durchgeführt, die aufgrund des Einengungsvorschlages der Nagra nicht zurückgestellt wurden, also nicht in der Region Wellenberg Flugplatz Nidwalden Anfangs 2015 wurde die erste Phase der seit Mitte 2014 laufenden Variantendiskussion abgeschlossen. In mehreren Sitzungen einigten sich der Kanton und die involvierten Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans auf gemeinsame Ziele und Rahmenbedingungen sowie auf das Variantenspektrum für die zweite Projektierungsphase. Die Resultate der ersten Prozessphase wurden in einer Statusdokumentation festgehalten und auf der Webseite des Kantons zugänglich gemacht. Weiter unterzeichneten der Regierungsrat, die Korporationen Buochs, Stans und Ennetbürgen sowie die drei Standortgemeinden im April 2015 eine gemeinsame «Vereinbarung zu den Grundsätzen der Entwicklung des Flugplatzes Nidwalden». Auf Basis der in der ersten Phase verabschiedeten Statusdokumentation sowie der unterzeichneten Vereinbarung evaluierten die involvierten Parteien sodann eine Bestvariante. Dabei ging es darum, den zukünftigen Flugplatz räumlich zu verorten und die Ausgestaltung möglichst konkret aufzuzeigen. Dazu wurden verschiedene Varianten nördlich (RUAG-Gelände) und südlich (Gebiet Faden) der heutigen Hauptpiste detailliert untersucht, bewertet und im Rahmen eines Begleit- und Fachgremiums mit den verschiedenen Akteuren (politische Gemeinden Buochs, Ennetbürgen und Stans, Airport- Buochs AG, Pilatus Flugzeugwerke AG, Schutzverband SBFB, Flugplatzkomitee, kantonale Fachämter sowie RUAG und NAPAG) diskutiert. Der Projektausschuss der Variantendiskussion, namentlich der Kanton und die Korporationen Buochs, Stans und Ennetbürgen, einigten sich Ende 2015 einstimmig darauf, dass die künftige Ansiedlung des Flugplatzes Nidwalden gemäss Bestvariante Süd 2a südlich der bestehenden Hauptpiste auf dem Areal der Korporation Buochs erfolgen soll. Die Publikation des Schlussberichts zur Evaluation der Bestvariante ist anfangs 2016 vorgesehen. Parallel zur Variantendiskussion fanden im Berichtsjahr im Rahmen der Projektsteuerung und -koordination 3 Sitzungen des regierungsrätlichen Projektausschusses statt. Weiter führten Kanton und Bund Verhandlungen betreffend die Rechte an der Hauptpiste. Diese konnten bis Ende 2015 noch nicht abgeschlossen werden.

16 Schlüssel zur Natur Richtplanung Richtplan-Revision 2012 / 14 Der Bundesrat genehmigte mit Schreiben vom 22. Mai 2015 die Teilrevision 2012 / 14, welche im Wesentlichen der Umsetzung der richtplanrelevanten Vorhaben des Agglomerationsprogramms diente. Richtplan-Revision 2015 / 16 Diese Teilrevision des kantonalen Richtplans aktualisiert den Richtplan von 2014 und setzt das seit dem 1. Mai 2014 gültige, revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) um. Die Begründung für diese Teilrevision des Richtplans ergibt sich aus der Notwendigkeit, den Teil Siedlung des kantonalen Richtplans Nidwalden rasch anzupassen. Bis zur Genehmigung zur Richtplananpassung «Siedlungsgebiet» durch den Bundesrat, welche die Anforderungen des RPG erfüllen muss, gilt ein faktisches Einzonungsmoratorium. Der Bund prüfte diese Teilrevision und befand sie als gut. Der Regierungsrat nahm an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2015 den Entwurf der Teilrevision in zustimmender Weise zur Kenntnis und gab sie zur öffentlichen Anhörung und Mitwirkung frei. Diese Mitwirkung läuft bis Mitte Februar Planungs- und Baugesetzgebung Im Rahmen der Erarbeitung eines Muster-Bau- und Zonenreglements tauchten einzelne Fragen auf, die in der neuen, seit 1. Januar 2015 in Kraft stehenden Planungs- und Baugesetzgebung nicht befriedigend gelöst sind. Der Regierungsrat beschloss deshalb, eine kleine Teilrevision des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht zu lancieren. Erste Vorarbeiten zu dieser Teilrevision, namentlich ein Lösungsansatz für die klarere Handhabung der Überbauungsziffer, wurden von einer Projektgruppe noch im Berichtsjahr geleistet. Die Kantone haben die Aufgabe, innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des revidierten RPG (1. Mai 2014) eine gesetzliche Grundlage für die Abschöpfung von Planungsgewinnen (Mehrwertabgabe) zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe, die sich bereits im Vorjahr mit der Beschaffung von Berechnungsgrundlagen beschäftigt hatte, erarbeitete ein Normkonzept mit Leitsätzen, das als Grundlage für einen Gesetzesentwurf für ein Mehrwertabgabegesetz diente. Der Gesetzesentwurf ist seit Januar 2016 in der internen Vernehmlassung Umwelt Naturgefahren Am 7. Juni 2015 kam es im Gebiet Stanserhorn bei heftigen Gewittern zu hohen Regenintensitäten. Es wurden Regenmengen bis zu 70 mm in einer halben Stunde gemessen. Die Hochwasserschutzmassnahmen, die in den letzten Jahren in Stans, Dallenwil und Ennetmoos realisiert wurden, haben sich bewährt. Die grossen Abflussmengen konnten durch die Schutzbauten ab geleitet werden, ohne grössere Schäden im Siedlungsgebiet zu verursachen. Auch der Wald und die Waldstrassen (als Geschieberückhalt) haben einen Beitrag an die Schutzwirkung geleistet Wald Der Schutzwald spielt im integralen Naturgefahrenmanagement eine wichtige Rolle. Ein intakter Wald vermag die Auswirkungen von Niederschlägen zu dämpfen, Rutschungen können verhindert, Steinschläge aufgehalten und Lawinen gebremst werden. Schutzwaldpflege ist eine Daueraufgabe. Die Waldeigentümer haben dank finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton auch 2015 wiederum die notwendigen Schutzwaldpflegearbeiten ausgeführt Energie Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren hat im Januar 2015 die Musterschriften im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet. Ziel der MuKEn ist, die kantonalen Energievorschriften in der ganzen Schweiz zu harmonisieren, um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu vereinfachen. Mit den

17 Schlüssel zur Natur 17 neuen Mustervorschriften wird der gesetzlich vorgeschriebene Energiestandard verschärft. Im Bereich Neubau wird das «Nahezu-Null-Energiehaus» eingeführt. Neben einer sehr guten Wärmedämmung deckt jeder Neubau in Zukunft einen Teil seines Strombedarfs selber. Beim Ersatz von Ölheizungen muss in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden. Zentrale Elektroheizungen sind innerhalb einer Frist von 15 Jahren durch effizientere Heizsysteme zu ersetzen. Mit den Arbeiten an der Teilrevision der Energiegesetzgebung wird 2016 begonnen Öffentlicher Verkehr Rahmenkredit für die Abgeltungen des öffentlichen Verkehrs der Jahre 2016 und 2017 In den Jahren 2013 bis 2015 wurden die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs jeweils als Objektkredit für ein Jahr vom Landrat bewilligt. Grund dafür waren verschiedene Unsicherheiten hinsichtlich der Rahmenbedingungen, welche eine längerfristige Offertstellung der Transportunternehmen verhinderten. Dieses Jahr wurde dem Landrat nun ein Rahmenkredit für die Abgeltungen des öv-angebots für die Jahre 2016 und 2017 unterbreitet. Damit entspricht die Fristigkeit des Kredites der zweijährigen Bestellperiode des Bundes. Mit dem Rahmenkredit 2016 und 2017 sind Angebotsanpassungen (Winkelriedbus) und -ausbauten (Buslinie Stansstad-Bürgenstock, Linienverlängerung vom Bürgenstock nach Ennetbürgen) verbunden. Die Abgeltungen für das öv- Angebot der Jahre 2016 und 2017 betragen CHF 15.8 Mio. Damit kann die Vorgabe des Landrates mit jährlichen Ausgaben für den öv in der Höhe von CHF 8 Mio. eingehalten werden. Die Abgeltungen sind trotz Angebotsanpassungen nicht gestiegen. Grund dafür ist die überdurchschnittliche Frequenzzunahme und damit verbundene Mehrerlöse bei der Zentralbahn. Dies führte dazu, dass die Angebote der Bahn für die beiden Jahre günstiger werden. Am 21. November bewilligte der Landrat den Rahmenkredit. Gleichzeitig legte er auch die Höhe der Schwellenwerte für die Linien des öffentlichen Verkehrs im Kanton Nidwalden fest. Ab 2016 werden nun alle Linien hinsichtlich der Erreichung der entsprechenden Schwellenwerte überprüft. Das Ergebnis dieses Controllings fliesst dann in die Angebote der künftigen Rahmenkredite ein. Die bisherige Buslinie Beckenried-Flüelen soll erweitert und auf die Bedürfnisse der Arbeits- und Ausbildungspendler ausgerichtet werden. Die Linie soll künftig zwischen Stans und Altdorf verkehren. Damit sollen neue Potenziale bei den Pendlern der Kantone Uri und Nidwalden erschlossen werden. Beim Winkelriedbus handelt es sich somit um eine Optimierung einer bestehenden Linie. Die Zahl der Kurspaare bleibt die gleiche wie heute. Am 24. November beantwortete der Regierungsrat eine kleine Anfrage zum Winkelriedbus, am 22. Dezember drei diesbezügliche Briefe der Gemeinden Beckenried, Emmetten und Seelisberg. Gestützt auf einen Grundsatzentscheid des Landrates im Jahr 2012 wurde die Luftseilbahn Dallenwil-Wiesenberg als Linie des öffentlichen Verkehrs bezeichnet. Damit hat die Wiesenbergbahn für die Jahre Betriebsbeiträge erhalten. Innerhalb einer bis Ende 2014 gesetzten Beobachtungsfrist waren die Luftseilbahnen Dallenwil-Wirzweli und Dallenwil-Wiesenberg aufgefordert, die Zusammenarbeit zu intensivieren und die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Entsprechende Arbeiten für eine engere Zusammenarbeit wurden in der Folge aufgenommen. Es zeigte sich anfangs 2015, dass die Bestrebungen für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit noch mehr Zeit benötigen, um zu greifen. Aus diesem Grunde wurde ein Betriebsbeitrag an die Wiesenbergbahn in unveränderter Höhe auch für die Jahre 2016 und 2017 im Rahmenkredit eingestellt. Vorgesehen war, dass die Gemeinde Dallenwil und der Kanton sich zu gleichen Teilen daran beteiligen. Die Gemeinde Dallenwil lehnte in der Folge eine Mitfinanzierung des Betriebs der Wiesenbergbahn entgegen den Vorstellungen des Kantons ab. Die Höhe des effektiven Betriebsbeitrags ist nun offen und wird im Rahmen der Offertverhandlungen zu bestimmen sein.

18 Schlüssel zur Natur Doppelspurausbau von Hergiswil Schlüssel-Matt Gestützt auf drei Varianten von Vorprojekten für den Doppelspurausbau der Zentralbahn (zb) in Hergiswil wurde 2014 eine Bestvariante evaluiert. Diese besteht aus zwei etappierbaren Abschnitten. Der erste Abschnitt umfasst die Strecke zwischen Hergiswil Schlüssel und Matt und der zweite Abschnitt die Haltestelle Matt bis zum Dorf Hergiswil. Das Auflageprojekt des ersten Abschnittes war aufgrund von zahlreichen Einsprachen und der Ablehnung des Kantons Nidwalden und der Gemeinde Hergiswil 2011 sistiert worden. In der Zwischenzeit wurde das Auflageprojekt von der zb grundlegend modifiziert. Dabei sind der Hochwasserschutz und die Bachdurchlässe unter dem Bahntrassee optimiert worden, so dass das Trassee wieder auf dem heutigen Niveau bestehen bleiben kann. Damit existiert ein Vorprojekt, welches die Bedenken der Einsprecher aufgenommen hat. Die Voraussetzungen sind damit gegeben, um den Abschnitt Hergiswil Schlüssel bis Matt realisieren zu können. Im Oktober 2015 fand ein Gesprächen zwischen dem zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV), der Baudirektion, den Gemeindevertretern von Hergiswil und der zb zum weiteren Vorgehen in Sachen Doppelspurausbau statt. Dabei zeigte sich, dass der Abschnitt Hergiswil Schlüssel bis Matt aus Sicht des Bundes, trotz Mehrkosten aufgrund der Modifikation des Auflageprojektes, finanzierbar sein dürfte. Aus diesem Grund soll der Abschnitt baldmöglichst realisiert werden. Die Finanzierung des Abschnittes durch den Infrastrukturfonds des Bundes ist aktuell sichergestellt. Mit den laufenden parlamentarischen Bestrebungen in Bern, diesen Infrastrukturfonds in einen neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu überführen, könnte die Finanzierung vor neue Herausforderungen gestellt werden. Aus diesem Grund ist der Zeitpunkt günstig, um den ersten Abschnitt umzusetzen. Die entsprechenden Planungen sollen deshalb rasch an die Hand genommen werden. Mit der Realisierung des ersten Abschnittes der Bestvariante zwischen Hergiswil Schlüssel und Matt wird kein Präjudiz für den späteren Doppelspurausbau der zb zwischen Hergiswil Matt und Bahnhof Dorf geschaffen. Mit dem Bau des modifizierten Auflageobjekts ist eine Weiterführung mit dem Projekt Tunnel kurz weiterhin möglich. Eine oberirdische Linienführung zwischen Hergiswil Matt und Bahnhof Dorf wird dadurch nicht präjudiziert. Mit der Realisierung des Abschnittes kann die Haltestelle Hergiswil Matt wieder vollumfänglich bedient werden. Dies bringt für die Erschliessung des Dorfteils Hergiswil Matt eine deutliche Verbesserung. Aufgrund der langwierigen Planung für den Angebotsschritt 2030 der Bahninfrastrukturen in der Schweiz kann zurzeit zur Ausgestaltung des Abschnitts Hergiswil Matt bis Bahnhof Dorf noch keine Aussage gemacht werden Infrastruktur Umfahrungsstrasse Stans West Von Markus Walker, Ennetmoos, und Mitunterzeichnenden wurde am 30. Januar eine Motion betreffend die umgehende Planung und Realisierung der Entlastungsstrasse Stans-West als Kantonsstrasse eingereicht. Die Motion verlangt, umgehend eine Umfahrungsstrasse ab Kreisel Rotzlochstrasse über das Galgenried zur Ennetmooserstrasse (Variante Müller-Martini) zu planen und zu realisieren. Der Regierungsrat beantragte dem Landrat am 1. September die Ablehnung der Motion, da aus seiner Sicht zuerst durch die Gemeinde Stans die nötigen Grundlagen wie Siedlungsleitbild und Verkehrskonzept zu erarbeiten seien. Die Planung einer Einzelmassnahme ausserhalb des Gesamtkonzepts einer Verkehrsstrategie mache keinen Sinn. Der Landrat hiess am 21. Oktober die Motion gut. Für die Erstellung der Planunterlagen ist ein Planungskredit erforderlich, welcher durch den Landrat anfangs 2016 zu genehmigen ist Nationalstrasse Vor der Übergabe der Nationalstrasse an den Bund im Jahre 2008 wurden in Nidwalden für alle Nationalstrassenabschnitte die Erhaltungskonzepte erarbeitet. Diese Arbeiten sind nun in der Umsetzung (wie von der Acheregg bis Beckenried und im Seelisbergtunnel) oder in der Planungsphase (wie Hergiswil oder Lopper-Nord). Die

19 Schlüssel zur Natur / Schlüssel zur Arbeit 19 Begleitung der Planungen und der Ausführungen waren für den Kanton zeitintensiv, aber wichtig, um die Anliegen des Kantons und der Bevölkerung bestmöglich einbringen zu können. Neben den Erhaltungsprojekten standen im Jahr 2015 das Verkehrsmanagement zwischen Nationalstrasse und Kantonsstrassen zur gemeinsamen Lösungsfindung an Bahnübergangssanierungen im Engelbergertal Nachdem der Landrat im November 2014 einem Zusatzkredit in der Höhe von CHF 3.3 Mio. zugestimmt hatte, stehen insgesamt CHF 7.98 Mio. für die Bahnübergangsanierungen im Engelbergertal zur Verfügung. Die Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Kredit von CHF 4.68 Mio. waren entstanden, weil in Wolfenschiessen neben der bahntechnischen Sanierung mittels Schrankenanlagen und einer Ersatzerschliessung für die Bewirtschafter auch Anpassungen an der Kantonsstrasse notwendig wurden. So wurden im Berichtsjahr die Strassenknoten Vorder Ey und Allmend ausgebaut. Damit kann die Sicherheit der abbiegenden Fahrzeuge in die Bahnübergänge gewährleistet werden. Dazu ist die Kantonsstrasse verbreitert und mit Einspurstrecken und Verkehrsinseln versehen worden. Dank den guten Wetterbedingungen kamen die Bauarbeiten gut voran und konnten bereits im September abgeschlossen werden. Im Sommer 2016 werden noch die Deckbeläge eingebaut. Nachdem die bahnseitige Sanierung bereits per Ende 2014 abgeschlossen worden war, wurde beim Bahnübergang Parketterie im Berichtsjahr die strassenseitige Planung zu Ende geführt. Im Sommer konnte das Genehmigungsverfahren für den Projektteil Ausbau Strassenknoten durchgeführt werden, im August erfolgte die öffentliche Projektauflage. Bereits Ende Oktober wurde die Genehmigung durch die Baudirektion erteilt. Das Ausführungsprojekt wurde danach umgehend gestartet (Submission, Vergabe und Vorbereitung Ausführung). Die Bauarbeiten sind ab Frühjahr 2016 geplant. Gemäss heutigem Kenntnisstand kann der vom Landrat beschlossene Kredit für die Bahnübergangsanierungen eingehalten werden Hochwasserschutz Engelberger Aa Die mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 durch den Landrat genehmigten Massnahmen in Wolfenschiessen und Dallenwil konnten, koordiniert mit der Erneuerung der Brücke Oberau, welche im Auftrag der Gemeinden Wolfenschiessen und Dallenwil erstellt wurde, mehrheitlich fertiggestellt werden. Im Gebiet Ennerberg wurde die Unterhaltsmassnahme mit der örtlichen Aufweitung als Kolkschutz für die Blockrampe in Angriff genommen und im Winter 2015 / 16 vollendet Kapuzinerkloster Der Investorenwettbewerb für die neue Nutzung des Kapuzinerklosters konnte 2015 abgeschlossen werden. Es wurden fünf Bewerbungsdossiers eingereicht. Diese wurden durch eine breit abgestützte Jury geprüft und bewertet. Als Siegerprojekt wurde das Projekt «Das kulinarische Erbe der Alpen» gewählt. Die Idee des Projekts besteht darin, ein Kompetenzzentrum der regionalen Kulinarik aufzubauen, um den «Schatz an Nahrungsmitteln» aus den Alpen zu fördern und zu bewahren. Der Baurechtsvertrag wurde im Herbst unterzeichnet und durch den Landrat genehmigt. 1.4 Schlüssel zur Arbeit Finanzen Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 0.6 Mio. ab. Das Budget 2015 rechnete unter Einbezug der bewilligten Nachtragskredite mit einem Aufwandüberschuss von CHF 12.4 Mio. Gegenüber dem Budget konnte das Ergebnis um CHF 13.0 Mio. verbessert werden. Speziell zu beachten ist, dass gegenüber dem Budget 2015 Vorfinanzierungen in der Höhe von CHF 34.4 Mio. gebildet wurden. Gleichzeitig wurden die budgetierten CHF 5.0 Mio. finanzpolitischen Reserven entnommen. Der betriebliche Aufwand von CHF Mio. blieb um rund CHF 3.8 Mio. unter dem Budget. Der betriebliche Ertrag erhöhte sich gegenüber dem Budget um CHF 42.7

20 Schlüssel zur Arbeit 20 Mio. Daraus folgt ein betriebliches Ergebnis von CHF 13.4 Mio. Das Finanzergebnis beträgt CHF 16.6 Mio. Das operative Ergebnis verbesserte sich gegenüber dem Budget 2015 inklusive Nachtragskredite um CHF 47.4 Mio. und weist einen Gewinn von CHF 30.0 Mio. aus. Die Investitionsrechnung weist bei Bruttoinvestitionen von rund CHF 25.3 Mio. eine Nettoinvestition von CHF 13.2 Mio. aus. Im Budget 2015 inklusive Nachtragskredite waren Nettoinvestitionen von CHF 21.2 Mio. vorgesehen. Der Finanzierungsüberschuss beträgt in der Rechnung CHF 5.6 Mio. Im Budget 2015 inklusive Nachtragskredite wurde mit einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 21.3 Mio. gerechnet. Die Verbesserung von CHF 26.9 Mio. resultiert vor allem aus dem von rund CHF 18.8 Mio. höheren Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit. Der Cash- Flow aus der Investitionstätigkeit konnte gleichzeitig, aufgrund der geringen Investitionen, um CHF 8.1 Mio. gegenüber dem Budget verbessert werden. Die Nettoschuld I verringerte sich gegenüber 2014 um CHF 37.0 Mio. auf neu CHF 16.7 Mio. Die Nettoschuld II wird nach wie vor als Nettovermögen ausgewiesen. Dieses erhöht sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr um CHF 35.7 Mio. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt Prozent. Das Eigenkapital erhöht sich um CHF Mio. auf CHF Mio., wovon CHF 21.8 Mio. für Vorfinanzierungen Spital zweckgebunden sind. Die massive Erhöhung stammt aus der Umgliederung der kumulierten zusätzlichen Abschreibungen im Verwaltungsvermögen in die finanzpolitischen Reserven des Eigenkapitals per 1. Januar Diese Umgliederung geschah aufgrund des Inkrafttretens der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes per 1. Januar Der Personalaufwand verringert sich um 2.3 Mio., der Sachaufwand um 1.3 Mio. und der Transferaufwand um CHF 1.2 Mio., vor allem aufgrund der geringeren Krankenkassenprämienverbilligungen. Die Fondseinlagen nahmen 0.1 Mio. zu und die durchlaufenden Beträge erhöhten sich um CHF 0.6 Mio. gegenüber dem Budget Gegenüber dem Budget nimmt der Fiskalertrag um CHF 24.3 Mio. zu, dies vor allem wegen eines Sondersteuerertrages. Der Transferertrag erhöht sich daher ebenfalls erheblich um CHF 12.7 Mio. In erster Linie aufgrund der höheren Direkten Bundessteuer von CHF 10.2 Mio. aufgrund des Sondersteuerfalles. Bei den Regalien und Konzessionen konnte ein Mehrertrag von CHF 5.2 Mio. verbucht werden, dies vor allem aufgrund der ordentlichen und der zusätzlichen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank. Die Investitionsrechnung weist Nettoinvestitionen von CHF 13.2 Mio. aus. Gegenüber dem Budget inklusive Nachtragskredite resultiert eine Abnahme von CHF 8.1 Mio. Die grössten Abweichungen, vor allem aufgrund zeitlicher Verzögerungen, verzeichnen der Wasserbau ( 1.5 Mio.) und die Erweiterung Stiftung Weidli ( 0.9 Mio.). Da die Sanierung der Bahnübergänge grösstenteils im 2014 abgeschlossen wurde, ergeben sich Minderausgaben von knapp CHF 3.0 Mio. Das Budget 2016 weist ein negatives Gesamtergebnis in der Höhe von CHF 2.1 Mio. aus. Die Ergebnisse der genehmigten Finanzplanjahre 2017 und 2018 weisen Gesamtergebnisse von minus CHF 6.1 Mio. und CHF 3.5 Mio. aus. Durch die Anpassung der Ausgabenbremse im Rahmen der Teilrevision des Finanzhaushaltgesetzes darf ab Budget 2016 der durchschnittliche Aufwandüberschuss nur noch 0.1 Einheiten des Nettosteuerertrages betragen, dies entspricht etwa CHF 5 Mio. Obwohl das Gesamtergebnis 2015 dank ausserordentlichen Erträgen als sehr erfreulich betrachtet werden darf, ist am eingeschlagenen Weg festzuhalten und es sind weiterhin Sparmassnahmen zu tätigen. Im Rahmen des Budgets 2017 ist es das Ziel, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung keine Anpassung des Steuerfusses vorgenommen werden muss Wirtschaft Die Volkswirtschaftsdirektion führt halbjährlich eine Befragung bei Nidwaldner Unternehmen zu ihrer wirtschaftlichen Lage durch. Per 31. Dezember 2015 wurden 289 Firmen zu einer Online-Befragung eingeladen. Die Teilnahmequote betrug 78 Prozent. Die Auswertung der Umfrage zeigte, dass sich die Nidwaldner Betriebe nach Auflösung des Euro-Mindest-

21 Schlüssel zur Arbeit / Schlüssel zum zu Hause 21 kurses im Januar 2015 gut behaupten konnten. Die wirtschaftliche Lage der verarbeitenden Produktion als stark vom Export abhängige Branche stabilisierte sich. In der Baubranche war eine Konsolidierung feststellbar. Eine divergierende Entwicklung zeigt sich im Handel und Gewerbe. War zunächst im ersten Halbjahr 2015, d.h. direkt nach Aufhebung des Euro-Mindestkurses, eine positive Entwicklung auszumachen, mussten die Erwartungen im zweiten Halbjahr nach unten korrigiert werden. Insgesamt positiv stach der Tourismus hervor, welcher erstmals in der Umfrage erschien. Dank den positiven Werten des Tourismus hat sich das Nidwaldner Wirtschaftsbarometer per Ende 2015 insgesamt leicht verbessert Arbeitsmarkt Die Arbeitslosigkeit hat im zweiten Halbjahr 2015 in Nidwalden leicht zugenommen und beträgt per Ende % (Vorjahr: 1.3 %). Die Anzahl der Betriebe mit Kurzarbeit und die effektiv abgerechneten Ausfallstunden waren im 2015 (13 Betriebe mit Ausfallstunden) tiefer als im 2014 (17 Betriebe mit Ausfallstunden). Die Betriebe rechnen jedoch fürs 2016 mit mehr Kurzarbeit (gemäss Umfrage, vgl. Kapitel Wirtschaft). 1.5 Schlüssel zum zu Hause Landwirtschaft Der schöne Sommer und Herbst wird in bester Erinnerung bleiben und wirkte sich, trotz Trockenheit, positiv auf die Nidwaldner Landwirtschaft aus. Die Futter erträge und die Qualität des Futters sind gut bis sehr gut. Das traumhafte Wetter bescherte auch den Älplern und dem Alpvieh eine herrliche Sömmerungszeit. In der Tierhaltung blieben aufgrund der Marktlage die Milchproduktion und die Schweinehaltung die grossen Problemfelder. Das Jahr 2015 war geprägt von der Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes, welches der Landrat am 24. Juni 2015 zusammen mit dem Rahmenkredit Landwirtschaft verabschiedete. Mit knapp sechs Millionen Franken werden Fördermassnahmen für die Landwirtschaft unterstützt. Die Umsetzung der kantonalen Fördermassnahmen ist schwerpunktmässig in der total revidierten Landwirtschaftverordnung geregelt, welche der Regierungsrat am 22. September 2015 verabschiedete. Das teilrevidierte Landwirtschaftsgesetz und die neue Landwirtschaftsverordnung treten per 1. Januar 2016 in Kraft Bildung Lehrplan 21 Im Anschluss an eine breite und sehr positiv ausgefallene Konsultation beschloss der Regierungsrat Anfang Mai des Berichtsjahres den Lehrplan 21, welcher im Auftrag aller Deutschschweizer Kantone erarbeitet worden war, in Nidwalden einzuführen. Damit wurde die Vorgabe von Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung erfüllt, welche die Kantone verpflichtet, im Bildungsbereich zusammenzuarbeiten und insbesondere die Ziele der Bildungsstufen aufeinander abzustimmen. Der Regierungsrat beauftragte die Bildungsdirektion mit der Planung und Realisierung der notwendigen Schritte zur Einführung des Lehrplans auf Schuljahr 2017 / 18 an der gesamten Volksschule Kantonsgeschichte Im Herbst 2014 wurde die Geschichte Nidwaldens, die im Auftrag des Regierungsrats in den vier vorangehenden Jahren erarbeitet worden war, in Buchform herausgegeben. Ein Grund für die Erarbeitung bestand in der Absicht, für die Schulen eine Grundlage zum Geschichtsunterricht zu schaffen, um damit die eigene Herkunft und Entwicklung zu erschliessen. In diesem Sinne schenkte der Regierungsrat im Frühling des Berichtsjahres jeder Schule ein Exemplar der Kantonsgeschichte.

22 Schlüssel zum zu Hause Leistungssportförderung Nachdem der Landrat im Dezember 2014 einer Motion zur Umverteilung der Lotteriefondsgelder zugestimmt hatte, erteilte der Regierungsrat der Bildungsdirektion im Sommer 2015 den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Gesetzesrevision. Gleichzeitig entschied der Regierungsrat im Sinne einer Übergangslösung, ausgewählte Nidwaldner LeistungssportlerInnen finanziell zu unterstützen: Für die zwei Jahre bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des revidierten Gesetzes stellt er dafür aus den Lotteriemitteln, die ihm für «weitere gemeinnützige und wohltätige Zwecke» zur Verfügung stehen, CHF bzw zur Verfügung Kurzzeitgymnasium Im Rahmen des Projekts zur Konsolidierung des Haushaltsgleichgewichts befasste sich der Regierungsrat unter anderem mit der kantonalen Mittelschule. Konkret wünschte er eine Darstellung über die Auswirkungen der Umwandlung des heutigen Langzeit- in ein Kurzzeitgymnasium. Der von der Bildungsdirektion erarbeitete Bericht wurde im Frühling in eine breite Anhörung geschickt. Diese ergab, dass die Umwandlung des Langzeit- in ein Kurzzeitgymnasium grundsätzlich nicht begrüsst wird. Die Anhörungsteilnehmer sprachen sich ausnahmslos gegen die Massnahme und gegen eine Weiterverfolgung des Vorhabens aus. In diesem Sinne beschloss der Regierungsrat auf die Massnahme zu verzichten Gesundheit und Wohlfahrt Das Gesundheitswesen wird eine immer grössere Herausforderung werden. Die Bevölkerungsprognosen im Rahmen der Pflegebettenplanung haben gezeigt, dass im Jahr 2035 jede zehnte in Nidwalden lebende Person über 80 Jahre alt und beinahe jede dritte über 65 sein wird. Es ist das Ziel, dass die Nidwalderinnen und Nidwaldner möglichst gesund alt werden und sich gut versorgt wissen. Gesundheitsleistungen sollen verfügbar sein und bezahlbar bleiben. Der Bundesrat hat zur Unterstützung dieses Zwecks 2013 eine umfassende Strategie «Gesundheit 2020» verabschiedet. 4 Handlungsfelder mit insgesamt 36 Zielen werden gesamtschweizerisch bearbeitet. Die Gesundheitspolitik Nidwaldens wird von dieser Strategie stark beeinflusst. Die Umsetzung der Strategien Palliative Care und Demenz wurden bereits angegangen. Weitere wichtige Punkte wie die Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten, der stärkere Einsatz von e-health-massnahmen, die Ausbildung von genügend Ärztinnen und Ärzten sowie pflegerischem Personal werden folgen. Flankierend zur Strategie Gesundheit 2020 will man auf Bundesebene betreuende und pflegende Angehörige unterstützen, sei dies mit bedarfsgerechteren Entlastungsangeboten, mit einer besseren Anerkennung oder mit ergänzenden Massnahmen für eine verbesserbare Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit sowie Angehörigenbetreuung und -pflege. Unter anderem aufgrund einiger schwerwiegender Konfliktherde ist das Thema Asyl und Flüchtlinge in Teilen des Nahen Ostens, Afrikas und Europas ein grosses und belastendes Thema. Wenngleich die Situation in der Schweiz nicht vergleichbar ist mit anderen Ländern, verzeichnet auch sie seit Mitte 2015 ansteigende, hohe Eingänge von Asylgesuchen, weshalb das Amt für Asyl und Flüchtlinge ausserhalb des Budgetprozesses 2016 bereits eine erste Leistungsauftragserweiterung eingeben bzw. mehr Personal anstellen musste. Die soziale Sicherheit wird im Wesentlichen über die Sozialversicherungen gewährleistet, welche Risiken wie Alter, Invalidität, Tod oder Krankheit absichern. Als so genanntes letztes Netz entwickelt sich die Sozialhilfe zunehmend zu einem komplementären Leistungsbereich zur Schliessung der Lücken in der sozialen Sicherung und springt bei sozialen Risiken ein. Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen gibt es auf Bundesebene für die Sozialhilfe keine Regelung. Die Sozialhilfe liegt in kantonaler Hoheit. Etliche Kantone delegieren den Vollzug teilweise oder ganz an die Gemeinden. Die Praxis der Sozialhilfe unterscheidet sich deshalb in mancher Hinsicht erheblich. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) strebt mit ihren Sozialhilferichtlinien (SKOS-Richtlinien) eine gewisse Harmonisierung der Sozialhilfe in der Schweiz an.

23 Schlüssel zum zu Hause / Schlüssel zur Kultur 23 Die SKOS-Richtlinien kamen in den vergangenen Jahren zunehmend politisch unter Druck. Deshalb hat die SKOS Anfangs 2015 einen umfassenden Revisionsprozess der Richtlinien gestartet. Im Rahmen einer Vernehmlassung wurden alle Mitglieder zu den Richtlinien befragt. Die SKOS zählt 956 Mitglieder (Gemeinden, Städte, Institutionen). 659 Mitglieder haben an der Vernehmlassung teilgenommen. Die Richtlinien und die Höhe der Sozialhilfe sind grundsätzlich unbestritten. Mehrheitlich wird jedoch eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten, eine Reduktion der Sozialhilfe für grosse Familien sowie für die jungen Erwachsenen und eine Einschränkung beim Zulagensystem begrüsst. Die Richtlinien wurden dementsprechend angepasst und der Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) zum Entscheid vorgelegt. Die Plenarversammlung der SODK hat am 21. September 2015 die revidierten Richtlinien verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. An der Vernehmlassung der SKOS haben alle Gemeinden des Kantons Nidwalden teilgenommen. Die revidierten SKOS-Richtlinien entsprechen grossmehrheitlich den Haltungen der 11 Gemeinden aus Nidwalden. Der Regierungsrat hat deshalb Ende Berichtsjahr die «neuen» Richtlinien ab 1. Januar 2016 für den Kanton als anwendbar erklärt. Für 2016 und 2017 sind weitere Revisionsschritte der SKOS-Richtlinien geplant Sicherheit Die Schweiz ist ein sicheres Land, aber die Lage ist angespannt und sicherheitspolitisch stehen grosse Herausforderungen bevor. Obwohl die Sicherheitslage in der Schweiz als gut beurteilt werden kann, gilt es auch in Nidwalden die latente Gefährdung im Auge zu behalten und sich der Verantwortung der möglichen Risiken bewusst zu sein. Einerseits sind es die Naturgefahren, welche in Nidwalden eine dauernde Herausforderung darstellen. Andererseits sind es aber auch die aktuellen Flüchtlingsströme, deren Entwicklung im Auge behalten werden muss. Im Berichtsjahr hat ein neuer Amtsleiter des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz seine Stelle angetreten. Dieser fungiert gleichzeitig als Chef des kantonalen Führungsstabs. Aus polizeilicher Sicht verlief das Jahr erfreulich die Zahl der Straftaten im Kanton Nidwalden war gegenüber dem Vorjahr deutlich tiefer. 1.6 Schlüssel zur Kultur Kultur Nidwaldner Museum Der Planungsbericht zur Neukonzeption des Nidwaldner Museums vom 18. September 2007 stellte den Start für eine Reihe von baulichen Massnahmen dar. So wurde das Salzmagazin renoviert und der Eingang zum Platz hin verlegt. Im Garten des Winkelriedhauses wurde der Pavillon erstellt und auf Ende 2012 hat das Museum das Höfli abgegeben. Das Papier von 2007 legt seinen Konzeptschwerpunkt auf die bauliche Infrastruktur, zum inhaltlichen Ausstellungskonzept skizziert es nur knappe Ideen. Im Zusammenhang mit der Weiterführung der Neukonzeption nahm der Regierungsrat im April 2015 einen Konzeptbericht zu Ausstellungsmöglichkeiten zustimmend zur Kenntnis. Der Bericht sieht vor, die Häuser des Museums nach Sparten zu trennen. So soll das Winkelriedhaus vor allem als Ausstellungsort für Kunst genutzt werden, das Salzmagazin als Ort für Geschichte und Nidwaldner Themen und die Festung Fürigen soll das Réduit National zum Thema machen. In jedem Haus ist eine Kombination von Dauer- und Wechselausstellung vorgesehen Denkmalpflege Die kantonale Kommission für Denkmalpflege prüfte in den Jahren 2009 und 2014 aufgrund eines Baugesuchs den Schutzwert zweier Gebäude am Dorfplatz in Stans. Den im Juni des Berichtsjahres eingereichten Antrag auf Unterschutzstellung lehnte der Regierungsrat mit seinem Entscheid im Oktober ab. In seiner Begründung hält

24 Schlüssel zur Kultur / Vertretung im eidgenössischen Parlament 24 der Regierungsrat einerseits fest, dass er die Gebäude in ihrer heutigen Substanz und Ausgestaltung als nicht schützenswert einstuft. Anderseits verweist er auf den unverhältnismässigen Aufwand, den die Instandstellung der Gebäude insbesondere in den Bereichen Statik, Brandschutz, Erdbebensicherheit oder elektrischer und sanitärer Infrastruktur verursachen würde. Mit dem Berichtsjahr endete die vierjährige Periode der Programmvereinbarung zwischen Bund und Regierungsrat. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel wurden ausgeschöpft und die Grundlagen für die neue Vereinbarungsperiode vorbereitet Gesellschaft Der «Statistische Sozialbericht 2015» des Bundesamtes für Statistik (BFS) ist eine Aktualisierung des statistischen Sozialberichts Schweiz Er thematisiert die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung einerseits und Absicherung der sozialen Risiken andererseits. Neben einem allgemeinen Überblick über die soziale und wirtschaftliche Lage der Schweiz liefert er eine vertiefte Darstellung der Risikogruppen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Die darin gemachten Aussagen und Erkenntnisse haben weitestgehend auch Gültigkeit für den Kanton Nidwalden. Der sich in den vergangenen Jahrzehnten vollzogene wirtschaftliche Strukturwandel hinterlässt deutliche Spuren in der Gesamtwirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt. Die Zunahme der Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich sowie die fortschreitende Spezialisierung in der Industrie gehen einher mit einem stetigen Anstieg der Produktivität. In der Folge steigt die Nachfrage nach höher qualifiziertem Personal an. Gleichzeitig hat sich das Bildungsniveau der erwerbstätigen Bevölkerung erhöht. Auch das Qualifikationsniveau der sich neu in der Schweiz niederlassenden ausländischen Bevölkerung ist deutlich höher als noch in den Neunzigerjahren. Paral lel zum wirtschaftlichen Strukturwandel verändert sich auch die Gesellschaft. Hierbei sind vor allem die Entwicklungen im Bereich der Haushaltszusammensetzung auffallend. Während die traditionelle Familie an Bedeutung verliert, nimmt die Anzahl der Einelternfamilien und der so genannten «Patchwork»-Familien zu. Damit einher geht ein Rückgang der Anzahl Kinder pro Frau. Angehörige höherer Bildungsschichten haben grundsätzlich weniger Kinder oder verschieben ihren Kinderwunsch auf einen späteren Zeitpunkt. Der Gesundheitszustand allgemein und die Lebenserwartung im Speziellen sind sichtbar verbunden mit dem Sozialstatus. Neben der Bildung haben auch die ökonomische Situation an sich sowie die daraus entstehenden unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitswelt einen messbaren Einfluss auf die Verteilung von Gesundheitschancen und -risiken. Menschen mit Behinderungen sind zu zwei Dritteln erwerbstätig, denn soziale Integration vollzieht sich auch für diese Bevölkerungsgruppe vorwiegend über die Teilnahme am Arbeitsmarkt. 1.7 Vertretung im eidgenössischen Parlament Die Kontakte mit den beiden eidgenössischen Parlamentariern wurden auch 2015 intensiv gepflegt. Einerseits werden die beiden Parlamentarier laufend und stets aktuell über die Vernehmlassungen des Kantons gegenüber den eidgenössischen Instanzen informiert und anderseits fanden im Berichtsjahr zwei Besprechungen des Regierungsratskollegiums mit Ständerat Paul Niederberger, Oberdorf (CVP) und Nationalrat Peter Keller, Hergiswil (SVP) statt. Bei diesen Besprechungen wurden aktuelle nationale Themen besprochen, um die Interessen vertretung des Kantons beim Bund zu koordinieren. Anlässlich der eidgenössischen Wahlen vom 18. Oktober 2015 erzielte Landammann und Baudirektor Hans Wicki, Hergiswil (FDP) am meisten Stimmen und löste damit als Ständerat Paul Niederberger ab, der dieses Amt während acht Jahren innehatte. Peter Keller wurde in den Nationalrat wiedergewählt.

25 Landrat Landrat Zusammensetzung Landratsbüro 2014 / 2015 Vertreter der SVP-Fraktion Peter Waser, Buochs Vertreterin der CVP-Fraktion Alice Zimmermann, Emmetten Präsident Conrad Wagner, Grüne, Stans Vertreter der FDP-Fraktion Ruedi Waser, Stansstad 1. Vizepräsident Peter Scheuber, CVP, Ennetmoos Vertreter der Grüne- / SP-Fraktion Regula Wyss, Stans 2. Vizepräsidentin Michèle Blöchliger, SVP, Hergiswil Landratssekretär Armin Eberli, Stans Landrat 2014 / 2018 Partei Mandate SVP 17 CVP 17 FDP 15 Grüne Nidwalden 8 SP / JUSO 3 Total 60

26 Beckenried

27 Landrat Vorlagen an den Landrat Finanzdirektion Vorlage Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz, PersG) Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Gesetz über die Nidwaldner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz, NKBG) Behandlung im Landrat 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Teilrevision des Steuergesetzes betreffend Fahrkostenabzug Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Teilrevision des Steuergesetzes betreffend Aufteilung der Gewinn- und Kapitalsteuern Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Teilrevision des Steuergesetzes betreffend Aufteilung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Einführungsgesetz zum Bundesgestz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (Ergänzungsleistungsgesetz, kelg) Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Gesetz über die kantonale Mittelschule (Mittelschulgesetz) Massnahmen Haushaltgleichgewicht. Gesetz über die Reduktion kantonaler Beitragssätze 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung Staatsrechnung 2014 und Rechnungen der Verwaltungen unter kantonaler Aufsicht 24. Juni 2015; Genehmigung Landratsbeschluss über die Ergreifung des Kantonsreferendums gegen den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2015 über die Festlegung des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode Budget und Finanzpläne des Kantons: Budget 2016; Genehmigung Finanzplan und Investitionsplan für die Jahre 2017 und 2018; Genehmigung Investitionsplan für die Jahre 2019 und 2020; Kenntnisnahme 23. September 2015; Genehmigung 25. November 2015; Genehmigung Kenntnisnahme Baudirektion Vorlage Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung. Gesetzgebung. Teilrevision des Gesetzes über die Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsgesetz, ÖVG). Behandlung im Landrat 23. September 2015; Genehmigt in 2. Lesung Landratsbeschluss über die kantonalen Schwellenwerte im öffentlichen Personenverkehr 21. Oktober 2015; Genehmigung Landratsbeschluss über den Rahmenkredit für den regionalen Personenverkehr (RPV) betreffend die Jahre Landratsbeschluss über die Genehmigung des Baurechtsvertrages mit der Senn Values AG betreffend das ehemalige Kapuzinerkloster in Stans Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht betreffend das hindernisfreiere Bauen: Zulässigkeit Stellungnahme des Landrates zur Volksinitiative Landratsbeschluss über das Bauprojekt Instandsetzung Kantonsstrasse KV7, Wiesenbergstrasse Abschnitt 1, Lourdesgrotte bis Fulplattencheer, Gemeinde Dallenwil Landratsbeschluss über die Genehmigung des gegenseitigen Kaufrechtsvertrages mit der politischen Gemeinde Oberdorf betreffend die Parzelle Nr. 877 und 153, Grundbuch Oberdorf 21. Oktober 2015; Genehmigung 25. November 2015; Genehmigung 16. Dezember 2015; Genehmigung Ablehnung; Ohne Gegenantrag 16. Dezember 2015; Genehmigung 16. Dezember 2015; Genehmigung

28 Landrat 28 Justiz- und Sicherheitsdirektion Vorlage Behandlung im Landrat Justizreform. Gesetz zur Neuregelung der Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren VRG. 27. Mai 2015; Genehmigt in 2. Lesung Landwirtschafts- und Umweltdirektion Vorlage Gesetzgebung. Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz) Behandlung im Landrat 24. Juni 2015; Genehmigt in 2. Lesung Rahmenkredit zur Förderung der Landwirtschaft für die Jahre Juni 2015; Genehmigung Gesundheits- und Sozialdirektion Vorlage Landratsbeschluss über die Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung der Interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) Landratsbeschluss über eine Standesinitiative zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Behandlung im Landrat 4. Februar 2015; Genehmigung 25. November 2015; Genehmigung Volkswirtschaftsdirektion Vorlage Behandlung im Landrat Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz, WFG) 23. September 2015; Genehmigt in 2. Lesung Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusförderungsgesetz, TFG) 16. Dezember 2015; Genehmigt in 2. Lesung

29 Landrat Berichte über Aufträge aus Beschlüssen des Landrates zu parlamentarischen Vor stössen (Motionen und Postulate) Im Jahr 2015 erfüllte Motionen und Postulate Der Regierungsrat hat im Jahr 2015 folgende vom Landrat gutgeheissene Motionen und Postulate erfüllt: 1. Motion Erich Amstutz, Stans, und Pius Furrer, Ennetbürgen, betreffend einer Standesinitiative zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Die Motion wurde am 2. April 2014 eingereicht und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 688 vom 16. September 2014 zur Annahme empfohlen. Der Landrat hat am 17. Dezember 2014 die Motion gutgeheissen. Der Regierungsrat hat am 25. August 2015 dem Landrat eine Standesinitiative unterbreitet, welche der Landrat am 25. November 2015 zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet hat. 2. Motion Therese Rotzer, Ennetbürgen, betreffend Kantonsreferendum gegen den Bundesbeschluss über die Festlegung des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode Die Motion wurde am 21. Mai 2015 eingereicht. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 519 vom 7. Juli 2015 dem Landrat beantragt, die Motion gutzuheissen und das Kantonsreferendum zu ergreifen. Der Landrat hat am 23. September 2015 die Motion gutgeheissen und das Kantonsreferendum beschlossen Parlamentarische Vorstösse der Jahre Gemäss 112 Abs. 3 des Landratsreglements erstattet der Regierungsrat dem Landrat in einem besonderen Abschnitt des Rechenschaftsberichtes jährlich Bericht über die im Berichtsjahr noch nicht abgeschriebenen Motionen und Postulate: 1. Postulat Toni Niederberger, Oberdorf, und Josef Barmettler, Buochs, sowie Mitunterzeichnenden betreffend Linienführung des Rad- / Gehweges der Gemeinden Stans und Oberdorf, Abschnitt Sportplatz St. Heinrich Das Postulat wurde am 23. Mai 2013 eingereicht und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 488 vom 9. Juli 2013 zur Ablehnung empfohlen. An der Landratssitzung vom 23. Oktober 2013 wurde das Postulat mit der Ergänzung der Kommission BUL gutgeheissen, wonach der Regierungsrat anzuhalten sei, die Variante Winkelriedhaus zu planen. Die Planungsarbeiten für den Rad- / Gehweg Schmiedgasse bis St. Heinrich über den Sportplatz / Winkelriedhaus wurden vom Tiefbauamt weitergeführt. Das Vorprojekt ist ausgearbeitet und mit den Grundeigentümern besprochen. Das Bauprojekt ist zurzeit in Ausarbeitung. 2. Postulat Philippe Banz, Hergiswil, und Walter Odermatt, Stans, betreffend einem neuen Verwaltungsgebäude im Raume Stans Das Postulat wurde am 17. Juni 2013 eingereicht und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 861 vom 10. Dezember 2013 zur Annahme empfohlen. An der Landratssitzung vom 2. April 2014 wurde das Postulat gutgeheissen. Die Baudirektion hat die nötigen Büro- und Archivflächen ermittelt und einen Anforderungskatalog für mögliche Standorte erstellt. Parallel dazu wurde entschieden, welche Aufgaben des Kantons standortgebunden sind und nicht in einem allfälligen zentralen Verwaltungsgebäude untergebracht werden können. Mit diesen Rahmenbedingungen wurde im ganzen Kanton nach geeigneten Standorten gesucht. Das Ergebnis dieser Standortsuche wurde an der Herbstklausur dem Regierungsrat präsentiert. Die Beantwortung des Postulats im Landrat ist für den Sommer 2016 geplant.

30 Landrat Motion Bruno Duss, Buochs, betreffend die Anpassung des Gebührengesetzes und weiterer Gesetze und Verordnungen Die Motion wurde am 26. Juni 2013 eingereicht und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 887 vom 17. Dezember 2013 zur Ablehnung empfohlen. An der Landratssitzung vom 19. Februar 2014 wurde die Motion in geänderter Form gemäss Antrag der Kommission SJS gutgeheissen. Am 13. Oktober 2015 hat der Regierungsrat eine Revision des kantonalen Gebührenrechts in die Vernehmlassung bis Ende Januar 2016 gegeben. 4. Postulat Jörg Genhart, Stans, betreffend die Anpassung des Entschädigungsgesetzes und allenfalls weitere Gesetze und Verordnungen Am 24. Februar 2014 wurde eine Motion eingereicht. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 423 vom 27. Mai 2014 beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln und dieses gutzuheissen. Der Landrat hat am 17. Dezember 2014 den Vorstoss in der Form des Postulats gutgeheissen. Das Postulat wird vom Landratsbüro im Rahmen der Berichterstattung gemäss Art. 39 des Entschädigungsgesetzes bearbeitet. 5. Motion Philippe Banz, Hergiswil, betreffend die Umverteilung der Lotteriemittel vom Kulturfonds zugunsten des Sportfonds Die Motion wurde am 7. April 2014 eingereicht. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 704 vom 23. September 2014 beantragt, die Motion teilweise gutzuheissen. Der Landrat hat am 17. Dezember 2014 die Motion in geänderter Form gemäss dem Antrag des Regierungsrates gutgeheissen. Am 12. Januar 2016 hat der Regierungsrat eine Teilrevision des kantonalen Lotteriegesetzes in die Vernehmlassung bis Ende April 2016 gegeben. 6. Motion Markus Walker, Ennetmoos, betreffend die umgehende Planung und Realisierung der Entlastungsstrasse Stans-West als Kantonsstrasse. Die Motion wurde am 26. Januar 2015 eingereicht. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 636 vom 1. September 2015 dem Landrat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Landrat hat am 21. Oktober 2015 die Motion gutgeheissen. Ein Kredit zur Planung der Strasse ist in Erarbeitung. 7. Motion Sepp Durrer, Wolfenschiessen, für eine Revision des Gastgewerbegesetzes betreffend die Paragastronomie und Abgaben Die Motion wurde am 28. Januar 2015 eingereicht. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 413 vom 2. Juni 2015 dem Landrat beantragt, die Motion im Sinne der Erwägungen teilweise gutzuheissen. Der Landrat hat die Motion am 23. September 2015 teilweise gutgeheissen. 8. Motion Pius Furrer, Ennetbürgen, und Jörg Genhart, Stans, betreffend Anpassung des Personalgesetzes für eine flexible Lebensarbeitszeit Die Motion wurde am 10. Februar 2015 eingereicht. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 375 vom 26. Mai 2015 dem Landrat beantragt, die Motion gutzuheissen. Der Landrat hat die Motion am 23. September 2015 gutgeheissen.

31 Landrat Parlamentarische Vorstösse vor dem Jahr 2013 Gemäss 114 Abs. 2 des Landratsreglements stellt der Regierungsrat für Motionen und Postulate, die vor mehr als drei Jahren gutgeheissen wurden, aber noch nicht erfüllt sind, in einem besonderen Abschnitt des Rechenschaftsberichtes den begründeten Antrag auf Abschreibung oder Aufrechterhaltung: 1. Postulat Christine Wagner, Wolfenschiessen, und Mitunterzeichnende betreffend Einführung einer schwarzen Liste von säumigen Krankenkassenprämienzahlern Das Postulat wurde am 18. März 2011 als Motion eingereicht und vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 675 vom 13. September 2011 beantwortet. Der Landrat hat am 23. November 2011 die Motion in Form eines Postulates gutgeheissen. Die Abrechnung für das Jahr 2014 (betrifft Verlustscheine aus dem Jahr 2013) wies Kosten von CHF aus. Die Abrechnung für das Jahr 2015 ergab Kosten von CHF Damit liegen die Ausgaben weiterhin deutlich unter den bei der Einführung geschätzten Ausgaben von rund CHF für das Jahr Die Abrechnung der Krankenversicherer für die Verlustscheine des Jahres 2015 liegt noch nicht vor, da diese zuerst von den Revisionsstellen geprüft werden müssen Eingereichte Standesinitiative 1. Motion Josef Odermatt, Ennetbürgen, und Walter Odermatt, Stans, und Mitunterzeichnende betreffend Einreichung einer Standesinitiative zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes, die eine massvolle Umsetzung ermöglicht, vom 14. März 2012 Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 801 vom 6. November 2012 dem Landrat die Standesinitiative zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes unterbreitet und damit die Motion im Jahr 2012 erfüllt. Der Landrat hat am 19. Dezember 2012 die Standesinitiative an die Bundesversammlung beschlossen. Der Ständerat hat am 16. März 2015 beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Der Nationalrat beschloss anschliessend am 23. September 2015 der Standesinitiative Folge zu geben. Im Rahmen der Differenzbereinigung am 3. Dezember 2015 hielt der Ständerat an seinem ersten Beschluss fest. Somit wurde der Standesinitiative von der Bundesversammlung keine Folge gegeben. Das Geschäft ist damit abgeschlossen. 2. Motion Karl Tschopp, Stans, und Mitunterzeichnende betreffend Änderung der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und deren Anstellungsinstanz sowie Änderung der Anzahl Laienrichter beim Kantonsgericht Die Motion vom 27. August 2012 wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 118 vom 26. Februar 2013 beantwortet. Der Landrat hat am 26. Juni 2013 die Motion gutgeheissen. Mit der Teilrevision vom 22. Oktober 2014 des Gerichtsgesetzes wurde die Motion bezüglich der Anzahl Laienrichter am Kantonsgericht umgesetzt. Am 24. November 2015 hat der Regierungsrat eine Teilrevision des Gerichtsgesetzes betreffend die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und deren Anstellungsinstanz in die Vernehmlassung bis Ende Februar 2016 gegeben.

32 Volksrechte Volksrechte Initiativen Zeitpunkt / Art / Wer Inhalt (Kurzform) Zeitpunkt / Antrag RR Zeitpunkt / Behandlung im LR 13. April 2015: Volksinitiative zur Änderung des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht betreffend das hindernisfreiere Bauen Dafür sorgen, dass neue Wohnbauten mit 4 bis 8 Wohnungen so erstellt werden, dass sie bei Bedarf mit kleinem Aufwand auf die Bedürfnisse von Älteren und Menschen mit Behinderungen angepasst werden können. RRB Nr. 743 vom 20. Oktober 2015; Ablehnung ohne Gegenvorschlag 16. Dezember 2015: RRB Nr. 743: Zustimmung zum Antrag Zeitpunkt / Volksabstimmung 5. Juni Referenden Zeitpunkt / Art / Wer Inhalt (Kurzform) Zeitpunkt / Antrag RR Zeitpunkt / Behandlung im LR 28. Januar 2015: Referendumsbegehren der SVP betreffend die Neuregelung der Schuleingangsstufe 21. Juli 2015: Referendum gegen die Teilrevision des Steuergesetzes betreffend Fahrkostenabzug 30. Juli 2015: Referendum der Grünen Nidwalden gegen die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 30. Juli 2015: Referendum der Grünen Nidwalden gegen die Teilrevision des Gesetzes über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis betreffend die Aufhebung der Übergangsrente 30. Juli 2015: Referendum gegen die Teilrevision des Gesetzes über die kantonale Mittelschule betreffend die Einführung eines Schulgeldes NEIN zur Teilrevision des Volksschulgesetzes betreffend die Neuregelung der Schuleingangsstufe NEIN zur Beschränkung des Pendlerabzugs NEIN zur Kürzung der persönlichen Auslagen sowie Anpassung des Vermögensverzehrs NEIN zur Streichung der Übergangsrente NEIN zur Einführung eines Schulgeldes RRB 129 vom 24. Februar 2015: Zustandekommen RRB 579 vom 18. August 2015: Zustandekommen RRB 581 vom 18. August 2015: Zustandekommen RRB 580 vom 18. August 29015: Zustandekommen RRB 578 vom 18. August 2015: Zustandekommen 26. November 2014: Genehmigung der Teilrevision 27. Mai 2015: Genehmigung der Teilrevision 27. Mai 2015: Genehmigung der Teilrevision 27. Mai 2015: Genehmigung der Teilrevision 27. Mai 2015: Genehmigung der Teilrevision Zeitpunkt / Volksabstimmung 14. Juni 2015: Teilrevision wurde mit 67 % Nein abgelehnt 29. November 2015: Teilrevision wurde mit 57 % Ja angenommen 29. November 2015: Teilrevision wurde mit 70 % Nein abgelehnt 29. November 2015: Teilrevision wurde mit 60 % Ja angenommen 29. November 2015: Teilrevision wurde mit 58 % Nein abgelehnt

33 Finanzkontrolle Finanzkontrolle Grundauftrag und Allgemeines Zur fachlichen Weiterbildung der Mitarbeitenden nimmt die Finanzkontrolle regelmässig an Fach- und Expertentagungen teil. Die kantonale Finanzkontrolle ist die oberste Fachinstanz der Finanzaufsicht des Kantons. Sie unterstützt den Landrat bei der Ausübung der Oberaufsicht über die Verwaltung und die Rechtspflege sowie den Regierungsrat, die Direktionen und die Gerichte bei der Ausübung der Finanzaufsicht über die Verwaltung. Diesen Auftrag erfüllt die Finanzkontrolle durch Prüfungen des kantonalen Finanzhaushaltes sowie der Organisation und der Prozesse in den Amtsstellen gemäss den gesetzlichen Grundlagen und den anerkannten Revisionsgrundsätzen. Der Schwerpunkt der Prüfungsarbeit liegt bei der Ordnungs- und Rechtmässigkeit Unabhängigkeit und Kompetenz Die Garantierung und Respektierung der Unabhängigkeit ist ein zentrales Element für die Finanzkontrolle. Die Finanzkontrolle ist in ihrer Prüfungstätigkeit einzig Verfassung und Gesetz verpflichtet. In der Periode 2015 konnte die Finanzkontrolle ihre Prüfungstätigkeit ohne Beeinträchtigung der Unabhängigkeit durchführen. Die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle verpflichtet zu einer konsequenten Qualitätssicherung der eigenen Prüfarbeit. Zwischen den Finanzkontrollen der Zentralschweiz (Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und dem Finanzinspektorat der Stadt Luzern) wurde eine Vereinbarung über die Durchführung von Qualitätskontrollen und die Prüfung der Jahresrechnung abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2015 fand keine Qualitätskontrolle statt. Die Jahresrechnung der Finanzkontrolle 2015 wurde durch die Finanzkontrolle Schwyz geprüft. Die Finanzkontrolle ist im Handelsregister als Institut des öffentlichen Rechts eingetragen und als zugelassene «Revisionsexpertin» bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) registriert. Per Ende Geschäftsjahr verfügte der Leiter Finanzkontrolle und ein Mitarbeiter über die RAB-Zulassung als «Revisionsexperte» Leistungen und Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2015 Die Finanzkontrolle hat im Geschäftsjahr Berichte (Vorjahr 33) verfasst. Die Finanzkontrolle verfasst zu Handen des Landrats und des Regierungsrats jährlich einen Tätigkeitsbericht. Unter Berücksichtigung der Grössenverhältnisse wird dieser Bericht im Rechenschaftsbericht des Regierungsrates integriert. Prüfung der Staatsrechnung 2014 Gemäss dem Finanzkontrollgesetz ist die Finanzkontrolle für die Prüfung der Staatsrechnung zuständig. Im Bericht vom 21. April 2015 zur Staatsrechnung 2014 bestätigte die Finanzkontrolle, dass die Staatsrechnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Finanzkontrolle machte jedoch in ihrer Berichterstattung darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat noch keine Vorschriften in Bezug auf Art. 71 Finanzhaushaltsgesetz (Internes Kontrollsystem) erlassen hat. Im umfassenden Bericht zur Prüfung der Staatsrechnung beschrieb die Finanzkontrolle die Durchführung der Abschlussprüfung, ihre Prüfungstätigkeiten, die Feststellungen aus der Prüfungstätigkeit sowie die Umsetzung der Feststellungen aus der Vorjahresprüfung. In der Jahresrechnung 2014 wurden keine wesentlichen Fehler aufgedeckt, hingegen umfasste die Rechnung diverse Einmaleffekte, welche in den Feststellungen aufgeführt wurden. Prüfung weiterer Verwaltungsrechnungen und spezieller Abrechnungen Neben der Staatsrechnung prüfte die Finanzkontrolle verschiedene weitere Verwaltungsrechnungen und spezielle Abrechnungen. Diese Rechnungen werden teilweise dezentral, unabhängig von der Finanzverwaltung, in den entsprechenden Verwaltungseinheiten geführt

34 Finanzkontrolle 34 oder haben wesentlichen Einfluss auf die Staatsrechnung. Jährlich wiederkehrend prüft die Finanzkontrolle die Jahresrechnungen der kantonalen Mittelschule, der Gerichtskasse und der Job-Vision. Die im Geschäftsjahr 2015 ausgestellten Prüfungstestate enthielten keine Einschränkungen oder weitere wesentliche Feststellungen. Eine weitere jährlich wiederkehrende Prüfung bildet die Revision der Steuerabrechnung und der Jahressollabrechnung der Staats- und Gemeindesteuern. Bei diesen Prüfungen werden im Wesentlichen die Geldflüsse und die gesetzeskonforme Aufteilung der Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern an den Kanton und die teilhabenden Körperschaften untersucht. Den entsprechenden Prüfbericht gab die Finanzkontrolle am 2. März 2015 ab. Er dient als Nachweis gegenüber den Gemeinden einerseits und für die korrekte Erfassung in der Staatsrechnung anderseits. Zudem prüfte die Finanzkontrolle die Abrechnung des kantonalen Finanzausgleichs. Der Prüfbericht für die Abrechnung des kantonalen Finanzausgleichs 2015 bestätigte, dass die Abrechnung den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Amtsstellenrevisionen Schwerpunktprüfungen Für die Revisionen der Amtsstellen sieht die Finanzkontrolle mittelfristig vor, dass jede Amtsstelle innerhalb einer Legislaturperiode einmal schwerpunktmässig geprüft wird. Bei einer Amtsstellenrevision werden die Organisation, die Prozesse des Amtes, die eingesetzten Systeme sowie das interne Kontrollsystem überprüft. Neben der Prüfung im Bereich der Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit und Haushaltführung werden bei der Amtsstellenrevision, im Rahmen der Möglichkeiten und Ressourcen, auch Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt. Das Ziel der Amtsstellenrevisionen erstreckt sich nicht nur auf das Aufdecken von einzelnen Fehlern und Abweichungen. Vielmehr sollen die Empfehlungen und Feststellungen der Finanzkontrolle zu einer ganzheitlichen Optimierung der Verwaltungsprozesse und somit zu einem Mehrwert in den Verwaltungseinheiten führen. Die Prüfplanung 2015 sah vor, bei neun Amtsstellen vertiefte Revisionen durchzuführen. Im Jahre 2015 konnten im Rahmen der personellen Möglichkeiten drei Amtsstellenrevisionen zu Ende geführt werden. Vier Amtsstellenrevisionen sind per Ende 2015 noch in Bearbeitung und zwei Revisionen wurden verschoben. Die verfassten Prüfberichte deckten keine wesentlichen Mängel auf. Hingegen wurden diverse Empfehlungen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abrechnungen von Verpflichtungskrediten Seit dem Erlass der Weisung Nr. 21 / 2010 vom 2. März 2010 durch die Finanzdirektion müssen alle Abrechnungen von Verpflichtungskrediten der Finanzkontrolle zur Prüfung vorgelegt werden. Die Finanzkontrolle prüfte im Geschäftsjahr 2015 vier Abrechnungen von Verpflichtungskrediten. Bei Abrechnungen von Verpflichtungskrediten werden die Ausführung der beschlossenen Projekte, die Krediteinhaltung und die Einhaltung der Submissionsvorschriften geprüft. Bei diesen Prüfungen konnte die Finanzkontrolle im Wesentlichen feststellen, dass die Projekte nach den gesetzlichen Vorgaben abgewickelt wurden. Fehler, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Abrechnung hätten, wurden keine festgestellt, hingegen rapportierte die Finanzkontrolle diverse Mängel in der Einhaltung der Submissionsvorschriften sowie in der Anwendung des Kreditrechts. Prüfungen im Auftrag des Bundes In diversen Bereichen prüfte die Finanzkontrolle im Auftrag des Bundes die Abrechnungen für die Auslösung von Bundesbeiträgen. Insbesondere zu erwähnen sind hier die Prüfungen im Nationalstrassenbau. Im Zusammenhang mit der Netzvollendung führte die kantonale Finanzkontrolle risikobasierte Schwerpunktprüfungen durch, mit Berichterstattung an das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Seit dem Geschäftsjahr 2014 muss die Finanzkontrolle zudem jährlich die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Erhebung der direkten Bundessteuer und der Ablieferung des Bundesanteils gemäss Art. 104a DBG (Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern) prüfen. Sie

35 Finanzkontrolle 35 erstattet der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Eidgenössischen Finanzkontrolle Bericht darüber. Im Bericht vom 27. November 2015 bestätigte die Finanzkontrolle, dass die Abrechnungen den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Revisionsstellenmandate Als Revisionsstelle prüfte die Finanzkontrolle die Jahresrechnungen mehrerer selbständiger Anstalten sowie von Stiftungen und Vereinen. Beim Informatikleistungszentrum Ob- und Nidwalden (ILZ) und beim Verkehrssicherheitszentrum Ob- und Nidwalden (VSZ) wurden die Prüfungen zusammen mit der Finanzkontrolle des Kantons Obwalden durchgeführt. Für das Laboratorium der Urkantone (LdU) wurde die Jahresrechnung gemeinsam mit den Finanzkontrollen der Kantone Obwalden und Uri geprüft. Zu diesen Mandaten wurden separate Prüfberichte abgegeben. Sie konnten ausnahmslos ohne Einschränkungen, aber mit verschiedenen Empfehlungen für Verbesserungen, verfasst werden. Die Prüfungen der grösseren öffentlich-rechtlichen selbständigen Anstalten des Kantons der Nidwaldner Kantonalbank, des Elektrizitätswerks Nidwalden, der Nidwaldner Sachversicherungsanstalt, des Kantonsspitals und der Kantonalen Ausgleichskasse werden durch externe Revisionsunternehmen durchgeführt. Die Finanzkontrolle dient als Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den externen Revisionsunternehmen und der Aufsichtskommission Spezialprüfungen und Stellungnahmen Auf Anfrage der Finanzdirektion und der Kommissionen führte die Finanzkontrolle ausserhalb der oben beschriebenen Prüftätigkeiten verschiedene Spezialprüfungen durch und gab diverse Stellungnahmen und Empfehlungen ab.

36 Bürgenstock

37 2 Tätigkeiten der Direktionen

38 2 Regierungsrat Rechenschaftsbericht 2015 Finanzdirektion 2.1 Finanzdirektion Einleitung Funktionsbeschrieb Die Finanzdirektion erfüllt die Aufgaben auf dem Gebiet des Finanzhaushaltes, der Steuern, des Personals und der Informatik. Die Finanzverwaltung, das Steueramt sowie das Personalamt sind der Direktion direkt unterstellt, die Finanzkontrolle administrativ. Im Weiteren sind der Finanzdirektion die Nidwaldner Kantonalbank (NKB), die Pensionskasse Nidwalden, das Informatik-Leistungszentrum Obwalden / Nidwalden (ILZ), die Zentralbahn (zb), die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV), die Zentralschweizer BVGund Stiftungsaussicht (ZBSA) sowie Swisslos zugewiesen. Jahr in Zahlen Operatives Ergebnis der Erfolgsrechnung von CHF Mio. Ausserordentliches Ergebnis der Erfolgsrechnung von CHF Mio. Gesamtergebnis von CHF Mio. Nettoinvestitionen von CHF Mio. Selbstfinanzierung von 378 % Total Steuerpflichtige für Kantons- und Gemeindesteuer Steuerertrag der natürlichen und juristischen Personen total CHF 299 Mio. Einmalige Steuern total CHF 22 Mio. Steuereinnahmen der direkten Bundessteuer total CHF 180 Mio. Brutto-Fluktuationsrate beim Personal von 6.7 % (2014: 8 %), 47 Eintritte und 51 Austritte Anzahl Mitarbeitende: 727 (Frauen anteil 50 %), Anzahl Vollzeitstellen 531 Personalbestand Finanzdirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat FD 0.8 Finanzverwaltung * Steueramt Personalamt Finanzkontrolle Total * Differenz von 1.9 VZS aufgrund Wechsel Steuerbezug von Steueramt zu Finanzverwaltung sowie 0.8 VZS durch Integration Direktionssekretariat in Finanzverwaltung.

39 Finanzdirektion Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 2 / d Legislaturziel E-Government in Teilbereichen eingeführt Jahresziel Einführung elektronische Übermittlung der Quellensteuerabrechnungen durch Arbeitgeber Ziel erreicht Die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Quellensteuerabrechnungen durch die Arbeitgeber wurde umgesetzt. Die anschliessende automatisierte Verarbeitung wird im 2016 eingeführt. 2 / o Legislaturziel Umsetzung der Steuerstrategie 2011 Jahresziel Umsetzung im 2014 abgeschlossen. Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei Ansiedlung von natürlichen und juristischen Personen Ziel erreicht Umsetzung wie erwähnt im 2014 abgeschlossen. Die Unterstützung der Wirtschaftsförderung zur Ansiedlung von NP und JP erfolgt laufend. 2 / p Legislaturziel Dienstleistungsorientierte und effiziente Steuerveranlagungen Jahresziel Laufend weitere Publikationen im Rahmen der NW-Steuerpraxis ( Ziel erreicht Gesetzesanpassungen, Praxisänderungen wie auch aktuelle Steuer-News werden laufend auf der Homepage publiziert. 2 / q Legislaturziel Einführung neues Rechnungsmodell Jahresziel Einführung Kreditoren-Workflow, nachträgliches Belegscanning Ziel teilweise erreicht Das nachträgliche Belegscanning wird per Januar 2016 operativ eingeführt. Es wurde entschieden, dass der Kreditoren-Workflow in diesem Sinne nicht weiterverfolgt wird. 2 / r Legislaturziel Förderung des Personals durch gezielte Weiterbildung und leistungsorientierte Lohnpolitik Jahresziel Durchführen einer Personalumfrage unter Mitwirkung der Direktionen und der Staatskanzlei Jahresziel Einführen eines neuen Personalinformationssystems Jahresziel Schaffung von Grundlagen zum Aufbau und zur Pflege eines positiven Images als Arbeitgeber Ziel erreicht Mitarbeiterbefragung im Juni 2015 durchgeführt. Ziel erreicht Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen. Ziel erreicht Mit RRB Nr. 946 vom 22. Dezember 2015 wurde das Projekt mit folgendem Schwerpunkt verabschiedet: Stärken des Kantons als Arbeitgeber hervorheben Mit gezielten Massnahmen die Stärken des Kantons als Arbeitgeber akzentuieren und deren Vermarktung optimieren. 2 / s Legislaturziel Finanzplanung laufend aktivieren und Aussagekraft verbessern Jahresziel Finanzplanung verbessern unter Einbezug der Direktionen und der Gerichte Ziel erreicht Die Finanzplanung wurde zum dritten Mal im NSP erstellt. Die Direktionen und Gerichte konnten wesentliche Veränderungen im Rahmen des Budgets um NSP eingeben. Zudem wurden die Investitionsplanung und die Investitionsperspektiven wiederum vollständig im NSP erfasst. Bei Bedarf wurde mit den Betroffenen direkt Rücksprache genommen. 2 / s Legislaturziel Wirkungs- und Prozessprüfungen Vornahme von System- und Prozessprüfungen sowie Prüfung von Internen Kontrollsystemen (IKS) Jahresziel Durchführung der durch die Finanzkommission festgelegten Prüfungen durch die Finanzkontrolle Ziel teilweise erreicht Gegenüber der Planung konnten noch nicht alle geplanten Prüfungen abgeschlossen werden bzw. ist die Berichterstattung noch ausstehend. 2 / t Legislaturziel Teilrevision Steuergesetz 2014, zwingende Anpassung an Bundesrecht Jahresziel Umsetzung der Anpassungen im Veranlagungsverfahren Ziel erreicht Gesetzesanpassungen sind erfolgt und umgesetzt.

40 Finanzdirektion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat Das Direktionssekretariat bereitet als Stabsstelle die Geschäfte des Regierungsrates vor, unterstützt die Direktionsleitung in organisatorischen Belangen und ist für die Koordination innerhalb der Direktion sowie mit anderen Direktionen und der Staatskanzlei verantwortlich. Im Herbst 2015 wurde das Direktionssekretariat wieder definitiv in die Finanzverwaltung integriert Finanzverwaltung Allgemeines Die Finanzverwaltung wurde im Berichtsjahr von den Direktionen, Kommissionen und Arbeitsgruppen intensiv beansprucht. Der Landrat verabschiedete im Mai acht Gesetzesänderungen im Rahmen der Projektes «Haushaltgleichgewicht Massnahmen ». Die vom Landrat genehmigten Anpassungen wurden im Budget 2016 sowie in den Finanzplänen 2017 bis 2018 berücksichtigt. Bei vier Gesetzesvorlagen wurde das Referendum ergriffen, wobei schliesslich zwei Massnahmen (Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes und des Mittelschulgesetzes) vom Volk abgelehnt wurden. Angenommen wurde die Begrenzung des Pendlerabzuges auf CHF und die Abschaffung der Übergangsrente. In der Rechnung 2015 wurde erstmals das teilrevidierte Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons sowie das teilrevidierte Gesetz über den direkten Finanzausgleich angewendet. Im Dezember wurde das kantonale Finanzhaushaltsgesetz bereits wieder in die Vernehmlassung geschickt. Bei der Anwendung des angepassten Gesetzes wurde eine Grauzone der Anwendung der Vorfinanzierungen und der finanzpolitischen Reserven entdeckt. Dies soll mit der Teilrevision korrigiert und den Empfehlungen des schweizerischen Rechnungslegungsgremiums angepasst werden. Der Baurechtsvertrag für das Kapuzinerkloster konnte im September erfolgreich mit der Senn Values AG abgeschlossen werden. Die Finanzdirektion war mit der Ausarbeitung dieses Vertrages beauftragt worden. Im November wurde die Revision der Gebührengesetzgebung in Zusammenhang mit der «Motion Duss» in die Vernehmlassung geschickt. Die Motion möchte erreichen, dass sämtliche Gebühren durch den Landrat genehmigt werden. Zusammen mit dem Budget 2016 wurden der Finanzplan und die Investitionsperspektiven mit der Software NSP erstellt. Die Direktionen und Amtsstellen übermittelten ihre Eingaben, versehen mit entsprechenden Kommentaren, elektronisch. Das Ganze hat sich bewährt und erlaubt den Behörden und den Verwaltungsstellen die Budgetprozesse aktiv mitzuverfolgen. Die Jahresrechnung 2014 mit den verschiedenen Anhängen zeigt die Entwicklungen deutlich auf und erlaubt den Interessierten einen vertieften Einblick. Sie tragen zur besseren Verständlichkeit bei. Im September wurde der Steuerbezug vom Steueramt zur Finanzverwaltung umgegliedert, gleichzeitig wurden die Büros in die Finanzverwaltung im zweiten Stock verlegt. Die Umgliederung wurde im Rahmen der Einführung Scanning / e-dossier beim Steueramt vollzogen. Damit wird nun auch beim Kanton Nidwalden die Ve ranlagung der Steuern und deren Inkasso getrennt geführt. Ebenfalls als Folge des Scannings wurde die Telefon- und Materialzentrale vom vierten Stock des Postgebäudes in den zweiten Stock verlegt. Dies als Folge des Platzbedarfs des Steueramtes. Damit ist nun die gesamte Finanzverwaltung im zweiten Stock des Postgebäudes zu finden. Für die eigentliche Tätigkeit der Finanzverwaltung wird auf die vorliegende Staatsrechnung und den dazugehörenden Bericht für das Jahr 2015 verwiesen. Finanzausgleich (NFA) und Unternehmenssteuerreform (USR III) Für das Jahr 2015 betragen die Ausgleichszahlungen netto für den Kanton Nidwalden CHF 20.8 Mio. oder CHF 511 pro Einwohner. Der Vorschlag des Bundes, aufgrund des Wirksamkeitsberichts für die Periode 2012 bis 2015 die Dotation des Ressourcenausgleichs für das Jahr 2016 um CHF 330 Mio. zu reduzieren, wurde vom National- und Ständerat schliesslich nicht unterstützt. In dieser

41 Finanzdirektion 41 Kürzung ist bereits eine Reserve von CHF 150 Mio. eingerechnet, um die Mindestdotation aller Kantone von 85 Indexpunkten des Ressourcenpotenzials zu erreichen. Die Kürzung beträgt schliesslich CHF 165 Mio. Daraufhin hat der Kanton Nidwalden das Kantonsreferendum ergriffen. Dies kam jedoch nicht zustande, da lediglich 4 Kantone der für das Kantonsreferendum notwendigen 8 Kantone das Referendum einreichten. Für die neue Vierjahresperiode 2016 bis 2019 beträgt der Faktor Alpha neu 1.5 % (bisher 0.8 %). Diese Anpassung des Gewichtungsfaktors für die Vermögen und die geringe Reduktion des Dotationskapitals führt zu fast CHF 10 Mio. mehr Netto-Ausgleichszahlungen für den Kanton Nidwalden für das Jahr Im Juni hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) verabschiedet. Die Reform hat zum Ziel, den Unternehmensstandort Schweiz zu stärken. Die Botschaft wurde auf Grundlage des Ergebnisses der Vernehmlassung im Jahr 2014 verfasst. Im Dezember wurde die Vorlage vom Stände rat verabschiedet. Im Frühling 2016 wird die Reform vom Nationalrat behandelt. Infolge der USR III muss der nationale Finanzausgleich angepasst werden, um die Auswirkungen der USR III auf die Berechnung des Ressourcen potentials zu berücksichtigen. Die Arbeitsgruppe Geberkantone beschäftigte sich intensiv mit der Vorlage und deren Auswirkungen. Innerkantonaler Finanzausgleich Der innerkantonale Finanzausgleich beruht auf drei verschiedenen Ausgleichsinstrumenten. Neben dem Finanzkraftausgleich erfolgen ein Normausgleich für die Volksschulen sowie ein Belastungsausgleich für Wildbachverbauungen und Naturkatastrophen. Im Jahr 2015 trat das revidierte Finanzausgleichsgesetz in Kraft. Die Anpassungen betreffen die Gewichtung der juristischen Personen und die gesetzliche Abbildung des Normausgleichs für die Volksschule aufgrund der Einheitsgemeinden. Das Steuerpotenzial der juristischen Personen wird neu mit dem Faktor 0.6 angerechnet, aufgrund der unterschiedlichen Steuerbelastung von natürlichen und juristischen Personen. Ohne diese Gewichtung würden Gebergemeinden mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Erträgen aus juristischen Personen mit einer zu hohen Abschöpfungsquote belastet. Nehmergemeinden mit einem unterdurchschnittlichen Anteil erhielten bisher für den Bereich juristische Personen zu hohe Finanzausgleichsbeiträge. Um die daraus entstehenden Mittelausfälle teilweise zu kompensieren, wurde der Abgabesatz der finanzstarken Gemeinden erhöht. Ebenfalls wurde zur Kompensation der Anteil des Kantons erhöht. Der Kanton stellt nun 16 % (früher 15 %) des Netto ertrages der einfachen Steuer zur Verfügung. Der Abgabesatz für die finanzstarken Gemeinden wurde auf 95 Prozent reduziert, da auch so das Ziel, die beitragsberechtigten Gemeinden auf 82 Indexpunkte anzuheben, erreicht wird. Damit konnte auch das Budget trotz der steuerlichen Entwicklung eingehalten werden Einheiten des Steuerertrages 2014 CHF Beitrag der steuerstarken Gemeinden CHF Total CHF Für die Berechnung des Finanzkraftfaktors und der übrigen Faktoren wurden die Zahlen des Jahres 2014 herangezogen Kantonales Steueramt Dem kantonalen Steueramt sind zehn Gemeindesteuerämter fachlich unterstellt. Die laufenden Gesetzesanpassungen wie auch eine einheitliche Veranlagungspraxis erfordern eine intensive Betreuung und Schulung der für die Veranlagungen zuständigen Steuerfachleute. Das Gemeindesteueramt Beckenried wurde per 1. Januar 2016 erfolgreich in das kantonale Steueramt Nidwalden in Stans integriert. Das Vernehmlassungsverfahren bei der Unternehmenssteuerreform (USRIII) konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden und der Bundesrat hat im Sommer 2015 die Gesetzesvorlage dem eidgenössischen Parlament übergeben. Nun laufen die Beratungen in den Kommissionen des Stände- und Nationalrates. Diverse

42 Finanzdirektion 42 Steuerprivilegien gegenüber international tätigen Gesellschaften (Verwaltungs- und Holdingprivileg) müssen auf Druck der EU, G20 und der OECD in der gesamten Schweiz ersatzlos abgeschafft werden. Nebst dem automatischen Informationsaustausch hat die Schweiz auch dem Abkommen zum spontanen Informationsaustausch zugestimmt, wodurch ab 2018 auch massgebliche Steuerrulings ins Ausland geliefert werden müssen. Die Verunsicherungen bei den Unternehmen in der Schweiz sind gross und verständlich. Die in der Schweiz bisher so begrüsste Rechtssicherheit, welche u.a. auch der Planungsstabilität diente, verändert sich zunehmend und kann dazu führen, dass sich internationale Unternehmen nach neuen Standorten umsehen. Nidwalden ist gefordert, in Zusammenarbeit mit diesen Gesellschaften für beide Seiten möglichst gute Lösungen zu finden. Auch musste die Nidwaldner-Lizenzbox im Rahmen der OECD-Richtlinien erheblich angepasst werden, wobei sich diese neu nach den Vorgaben aus der USRIII richtet. Das IT-Projekt «edossier» ist auf Kurs und die entsprechende Software (inkl. Instruktionen) wird voraussichtlich am 15. Februar 2016 ausgerollt Personalamt Allgemeines Das Personalamt als zentraler Ansprechpartner zu Fragen rund um das Personalwesen unterstützte den Regierungsrat bei der Umsetzung seiner Personalstrategie, stand Führungskräften und Mitarbeitenden beratend zur Seite und sorgte für eine transparente sowie einheitliche Anwendung des Personalrechts. Im Weiteren stellte das Personalamt eine effiziente Abwicklung der Prozesse im Personalwesen sicher. Ablösung der bestehenden Fachanwendungen Die bestehenden, nicht mehr zeitgemässen Fachanwendungen werden mit dem Projekt «Einführung Swiss- Salary / SwissHRM» per 1. Januar 2016 abgelöst. Damit diese Zielsetzung erreicht werden konnte, war das Jahr 2015 stark geprägt durch umfassende Vorbereitungsarbeiten. Das gesamte Team des Personalamtes sowie eine zusätzliche Mitarbeiterin arbeiteten seit März intensiv an diesem Projekt. Personalstrategie: Mitarbeiterbefragung und Kadertagung Zur Umsetzung der Legislaturziele 2016 bis 2019 im Personalbereich wurde als erste Standortbestimmung im Juni 2015 eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. 75 Prozent aller kantonalen Angestellten haben sich Zeit genommen, den Fragebogen auszufüllen. Grundsätzlich ist man mit der bestehenden Arbeitssituation zufrieden; dem Kanton als Arbeitgeber kann ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Lediglich 10 Prozent beurteilten die Arbeitssituation als ungenügend oder unbefriedigend. Eine deutliche Unzufriedenheit ist beim Thema Lohn zu verzeichnen; weitere ungenügende Bewertungen erhielten Fragen in den Bereichen Kommunikation und Information, Attraktivität der eigenen Dienstleistung, Identifikation, Perspektiven und Entwicklung. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung wurden an der Kadertagung vom 15. Oktober 2015 analysiert. Darauf aufbauend definierte der Regierungsrat drei Schwerpunkte, welche in den nächsten drei Jahren weiterzubearbeiten sind: Stärkung der Identifikation Stärken des Kantons als Arbeitgeber hervorheben Selbstbild als Dienstleister stärken Personalkennzahlen Eine Auswertung der wichtigsten Personalkennzahlen (siehe Tabellenteil) zeigt auf, dass sich die Werte in den letzten fünf Jahren nicht wesentlich verändert haben. Die Anzahl Vollzeitstellen nahmen aufgrund von neuen Aufgaben und Mengenausweitungen innerhalb von fünf Jahren um 3.5 Prozent zu, Ende 2015 wurden 531 Vollzeitstellen gezählt. Der Frauenanteil ist in den letzten fünf Jahren leicht von 47 Prozent auf 50 Prozent angestiegen. Die Pensenverteilung ist seit 2011 mehrheitlich stabil: 56 Prozent der Mitarbeitenden arbeiten mit einem Pensum zwischen 80 und 100 Prozent, 22 Prozent der Mitarbeitenden haben ein Pensum zwischen 50 und 79 Prozent.

43 Finanzdirektion 43 Für die Beurteilung der Fluktuationsrate wird nebst der bis anhin ausgewiesenen Brutto-Fluktuationsrate (Austritte total) neu auch die Netto-Fluktuationsrate (Stellenwechsel zu anderen Arbeitgebern) ausgewiesen. Das Jahr 2015 weist im Fünfjahresvergleich mit 6.7 Prozent die tiefste Brutto-Fluktuationsrate aus; von den 51 Austritten erfolgten 24 freiwillig durch die Arbeitnehmenden. Die Entwicklung der Fluktuationsraten deutet darauf hin, dass die Arbeitnehmenden aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Lage vorsichtiger auf dem Arbeitsmarkt agieren. Anderseits zeigt der enorme Anstieg an Bewerbungen (Zunahme gegenüber Vorjahr um 70 Prozent), dass sich deutlich mehr Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt bewegen und Interesse an einer Anstellung beim Kanton zeigen.

44 Finanzdirektion Vernehmlassungen an den Bund Finanzdirektion Bundesgesetz über die einseitige Anwendung des OECD-Standards zum Informationsaustausch (GASI) Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmungsstandortes Schweiz (USR III) Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer Revision der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) über die Behandlung von Erlassgesuchen für die direkte Bundessteuer (Steuererlassverordnung) Bundesgesetz über das Schuldner- und das Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und eines Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Dotation des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode Stellungnahme an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Finanzdirektion. NFA. Änderung der Finanz- und Lastenausgleichsverordnung (FiLaV). Anhörung durch die Eidgenössische Finanzverwaltung. Stellungnahme Entwurf einer Verfassungsbestimmung für ein Klima- und Energielenkungssystem Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (Umsetzung der Motion , Müller Leo) Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Umsetzung der Motion , Pelli Fulvio) Änderung des Steueramtshilfegesetzes (gestohlene Daten) Beschluss des Regierungsrates Nr. 53 vom 27. Januar 2015 Nr. 54 vom 27. Januar 2015 Nr. 148 vom 3. März 2015 Nr. 149 vom 3. März 2015 Nr. 211 vom 24. März 2015 Nr. 236 vom 31. März 2015 Nr. 237 vom 31. März 2015 Nr. 334 vom 5. Mai 2015 Nr. 390 vom 26. Mai 2015 Nr. 434 vom 9. Juni 2015 Nr. 533 vom 7. Juli 2015 Nr. 617 vom 25. August 2015 Nr. 674 vom 15. September 2015 Nr. 699 vom 22. September 2015 Nr. 799 vom 11. November 2015 Nr. 841 vom 24. November 2015 Antwort Zustimmung zur Stellungnahme der FDK Beantwortung Fragenkatalog Unterstützung der Stellungnahme der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK; Beantwortung Fragebogen Zustimmung zur Stellungnahme der SSK; einzelne Änderungsanträge Grundsätzliche Begrüssung des Wechsels; Resultat der Abstimmung «Ja zum Schutz der Privatsphäre» muss abgewartet werden Grundsätzliche Zustimmung; Ergänzungsanträge Grundsätzliche Zustimmung; Ergänzungsanträge Ablehnung Grundsätzliche Zustimmung Zustimmung Verzicht auf ausführliche Stellungnahme Zustimmung Zustimmung Zustimmung; Beantwortung Fragebogen Zustimmung, Unterstützung der Stellungnahme der FDK Zustimmung

45 Emmetten

46 Baudirektion Baudirektion Einleitung Funktionsbeschrieb Die Baudirektion ist für die Bereitstellung der kantonalen Infrastrukturen und des öffentlichen Verkehrs sowie die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten besorgt. Der Bau, Unterhalt und Betrieb der Kantonsstrassen mit den dazugehörigen Kunstbauten sowie der kantonalen Radwege, die Netzvollendung der Nationalstrassen, der Lärmschutz entlang der Kantonsstrassen sowie das Integrale Risikomanagement mit dem Wasserbau des Kantons und die Oberaufsicht über den Wasserbau der Gemeinden und der Privaten fallen in die Verantwortung des Tiefbauamtes. Das Hochbauamt mit der angegliederten Liegenschaftsverwaltung sorgt für die Bereitstellung und den Unterhalt der Gebäude, welche die Verwaltung und die kantonalen Institutionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dem Amt für Raum entwicklung obliegt die Aufgabe, die haushälterische Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung des Kantons sicherzustellen. Zudem beschäftigt es sich mit dem Schutz und der Nutzung von Natur- und Landschaftsschutzobjekten und ist zuständig für Fragen im Zusammenhang mit der amtlichen Vermessung des Kantons. Die Fachstelle öffentlicher Verkehr und Projektentwicklung ist für die bedürfnisgerechte Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Kanton zuständig. Weiter unterstützt sie das Direktionssekretariat bei direktionsspezifischen Projekten und der Koordination grösserer Vorhaben mit allen beteiligten Akteuren. Jahr in Zahlen 76 Punkte auf einer Skala von 1 bis 100 erreichte die Kundenzufriedenheit im öffentlichen Verkehr in Nidwalden CHF Mio. betrug der Umsatz des Tarifverbunds Passepartout der Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden. Dabei entfielen CHF 56.9 Mio. auf Einzelfahrausweise und CHF 45.2 Mio. auf Abonnemente 34 Arbeitsplätze von kantonalen Angestellten wurden an einen anderen Standort gezügelt Archivschachteln mit Steuerakten aus der Gemeinde Beckenried wurden gezügelt Stunden wurden von den Mitarbeitern des Strasseninspektorates für den betrieblichen Unterhalt der Kantonsstrassen und den Gewässerunterhalt geleistet Zirka m 3 Geschiebe wurden im Rahmen der Deltabewirtschaftung im Lielibach aus dem Delta entnommen km wurden mit den Fahrzeugen des Strasseninspektorats auf Kantonsstrassen zurückgelegt 157 t Strassenwischgut wurden auf den Kantonsstrassen zusammengewischt 588 Baugesuche wurden abschliessend behandelt Bewilligungen oder Stellungnahmen wurden von den Fachstellen zu den Baugesuchen abgegeben Personalbestand Baudirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat Tiefbauamt Hochbauamt Amt für Raumentwicklung Total

47 Baudirektion Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 1 / b Legislaturziel Revision Baugesetz ist abgeschlossen Jahresziel Umsetzung des neuen PBG und Folgearbeiten sind lanciert Jahresziel Einheitsentscheid in Bausachen ist eingeführt Ziel erreicht Durch eine Arbeitsgruppe, in der auch Gemeindevertreter Einsitz hatten, wurde ein Muster-Bau- und Zonenreglement erarbeitet, das als Grundlage für die in verschiedenen Gemeinden gestarteten Revisionsarbeiten des BZR dient. Die aufgetauchten Lücken und Unzulänglichkeiten des neuen PBG wurden gesammelt und eine kleine Revision des PBG initialisiert. Ziel erreicht Der vollelektronische Gesamtentscheid bzw. die Gesamtstellungnahme mittels GemDat konnten erfolgreich eingeführt werden. Baugesuche erfahren dadurch eine merkliche Verfahrensbeschleunigung. 1 / c Legislaturziel Die Strategien des Agglomerationsprogramms werden konkretisiert Jahresziel Umsetzung A-Massnahmen und Eigenleistungen der A-Phase sind initialisiert Ziel erreicht Per Ende 2015 konnten zwei A-Massnahmen des Agglomerationsprogramms erfolgreich umgesetzt werden. Die Umsetzung weiterer A-Massnahmen ist initialisiert. 1 / d Legislaturziel Agglomerationsprogrammpolitik wird weitergeführt Jahresziel Einzonungs-Moratorium aus RPG I wird möglichst kurz gehalten Berechnung der Bauzonenreserven nach Vorgabe des Bundes ist erfolgt Ziel erreicht Die Teilrevision des kantonalen Richtplans, die für die Aufhebung des Auszonungs-Moratoriums vorausgesetzt wird, wurde per Mitte Dezember in die öffentliche Mitwirkung geschickt. Ziel erreicht Der Bund hat die Teilrevision des kantonalen Richtplans mit den Bauzonenberechnungen geprüft und als richtig befunden. 1 / f Legislaturziel Neu gebaute und sanierte kantonale Hochbauten erfüllen mindestens den Minergiestandard Jahresziel Umsetzungskonzepte für Objekte mit höchster Umsetzungspriorität sind erarbeitet Ziel nicht erreicht Ein Objekt wurde evaluiert und ausgewählt, das Umsetzungsprojekt wurde jedoch noch nicht fertig erarbeitet, da die personellen Ressourcen im Hochbauamt dazu nicht ausreichten. 1 / h Legislaturziel Integrales Risikomanagement ist in allen Teilaspekten definiert Jahresziel Risiken sind aktualisiert und bekannt Ziel teilweise erreicht Die Risiken im Prozess Wasser sind bekannt. Sie werden in einem momentan laufenden Prozess auf das Berechnungstool «EconoMe» aktualisiert. Die Automatisierungen für die Berechnung sind erstellt, allerdings mussten die Berechnungen aufgrund fehlender Personalressourcen auf später verschoben werden. 1 / y Legislaturziel Gefahrengrundlagen werden aktuell gehalten Jahresziel Gefahrengrundlagen sind aktuell Ziel teilweise erreicht Der für die Beurteilung vorgegebene Prüfbericht wurde erstellt und zeigt auf: Die Aktualisierung ist durch regelmässige Revisionen sowie durch eine vereinheitlichte Dokumentation sichergestellt. Auf Darstellungsebene ist die Bereitstellung der erforderlichen GIS Infrastruktur sichergestellt. Die erforderlichen Prozesse werden praktiziert und sind eingeübt. 1 / z Legislaturziel Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten Jahresziel Hochwasserschutzkonzept Ennetbürgen liegt im Entwurf vor Ziel erreicht Das Hochwasserschutzkonzept Ennetbürgen liegt im Konzept vor und wird durch den Gemeinderat geprüft. Die Gemeinde entscheidet im Frühjahr 2016 über das weitere Vorgehen. 2 / e Legislaturziel Grundsätze der öv-mobilität sind definiert Jahresziel Prozess der Überprüfung der öv-strategie ist gestartet Ziel teilweise erreicht Die aktuelle öv-strategie gilt für die Jahre und soll alle vier Jahre überprüft werden. Mitte Jahr wurde ein externer Verkehrsplaner mit der Überprüfung beauftragt. Die öv-strategie soll Mitte 2016 vom Regierungsrat verabschiedet werden.

48 Baudirektion 48 Nr. Ziel Bericht Umsetzungsprogramm Mobilitätsmanagement ist gestartet Für STEP-Angebotsschritt 2030 sind Module für zb bekannt Ziel nicht erreicht Das Umsetzungsprogramm Mobilitätsmanagement sollte gemeinsam mit dem Kanton Obwalden realisiert werden. Nachdem die Kostenbeteiligung von Obwalden abgelehnt wurde, ist das Projekt sistiert. Gegenwärtig wird ein alternativer Partner für die Umsetzung gesucht. Ziel erreicht Gestützt auf den Planungsbericht der Region Zentralschweiz, in welchem die Angebotsvorstellungen für die Zentralbahn im Zeithorizont 2030 enthalten sind, wurden dazu drei Module vertieft erarbeitet. Diese werden nun in einem nächsten Schritt vom Bund bewertet. 2 / f Legislaturziel Verkehrstechnische Massnahmen des Agglomerationsprogramms sind umgesetzt Jahresziel Projekt Knoten Robert-Durrerstrasse liegt vor Ziel noch nicht erreicht Für das Projekt mussten noch weitere technische Abklärungen (Statik Bahnhofparking, Simulationen Verkehrsfluss) vorgenommen werden, um die Basis für eine Gesamtbeurteilung zu vervollständigen. Weiterer Zeitbedarf entstand für die Ausarbeitung respektive Überarbeitung des Verkehrskonzeptes Stans, bei dem die vorgesehene Siedlungsentwicklung und die damit verbundene verkehrliche Entwicklung vorgängig geklärt werden muss. 2 / g Legislaturziel Flugbetrieb auf dem Flugplatz Buochs ist sichergestellt, Eigentümerfrage ist geklärt, Genehmigungsverfahren sind eingeleitet Jahresziel Entwurf Konzept Flugplatz Nidwalden liegt vor Ziel erreicht Der im Rahmen der Phase 2 der Variantendiskussion erarbeitete Bericht zur Evaluation der Bestvariante wurde im Dezember 2015 vom Projektausschuss verabschiedet. Die Veröffentlichung des Berichts ist im Januar 2016 vorgesehen. 2 / i Legislaturziel Einführen Bonus- / Malus-System für Leistungserbringer im öffentlichen Verkehr Jahresziel Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsumfrage liegen vor Jahresziel Ergebnisse aus Kundenzufriedenheitsumfrage als Bonus / Malus- System in Zielvereinbarung aufgenommen Ziel erreicht Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsumfrage 2014 sind dem Regierungsrat am 23. Juli 2015 zur Kenntnis gebracht worden. Zusätzlich sind die Transportunternehmen aufgefordert worden, Massnahmen aufzuzeigen, um Schwachpunkte aus der Umfrage zu beheben. Ziel erreicht Mit der PostAuto Schweiz AG ist im März 2015 eine Zielvereinbarung über die Entwicklung der Abgeltungen für die Postautolinien in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden bis 2018 abgeschlossen worden. Darin ist auch das Qualitätsniveau der öv-leistungen festgelegt. Wird dieses nicht eingehalten, so ist die Zielvereinbarung nicht erfüllt. 2 / k Legislaturziel Schrittweise Umsetzung Park + Ride-Konzept Jahresziel Konzept für ganzen Kanton liegt vor Ziel teilweise erreicht Bis auf die Details zur künftigen Mitfinanzierung von Auto- und Veloparkplätzen an öv-haltestellen liegt das Konzept vor. Erst mit dem Inkrafttreten des revidierten Verkehrsgesetzes (ÖVG) per 1. Januar 2016 liegen die Grundlagen zur Mitfinanzierung nun vor. 2 / l Legislaturziel Sicherstellen zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Jahresziel Benützungsvereinbarung mit ABAG abschliessen Ziel erreicht Die Benützungsvereinbarung zwischen der ABAG und dem Bund (armasuisse) ist abgeschlossen. 3 / i Legislaturziel Formulierung einer Strategie zur Entwicklung und Abstimmung von Bevölkerung und Arbeitsplätzen Jahresziel Wissenstransfer Agglomerationsprogramm ist erfolgt Ziel erreicht Die Veranstaltungen mit politischen Vertretern zum Thema «Herausforderungen der künftigen Entwicklung des Kantons Nidwalden» haben stattgefunden.

49 Baudirektion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat / Fachstelle öv und Projektentwicklung Direktionssekretariat / Projektentwicklung Stabsarbeit Das Direktionssekretariat ist für die Koordination und zeitgerechte Bearbeitung verschiedener Regierungs- und Landratsgeschäfte besorgt. Unter anderem wurden 14 Vernehmlassungen zu Bundeserlassen oder Bundesanliegen und 19 interne Mitberichte verfasst, 5 parlamentarische Vorstösse beantwortet und über 50 weitere Re gierungsratsbeschlüsse redigiert. Im Weiteren wurden Korrespondenz, Texte und Präsentationen für den Baudirektor oder die Mitarbeitenden sowie Medienmitteilungen der Baudirektion verfasst. Ausserdem war das Direktionssekretariat für die Organisation zahlreicher interner und externer Sitzungen, Klausuren und Besprechungen zuständig. Schliesslich erfolgte eine Beratung der Mitarbeitenden und von Externen in juristischen Angelegenheiten. Projektleitung Im Direktionssekretariat wurden die grossen Projekte Agglomerationsprogramm Nidwalden und Flugplatz Buochs betreut. Zwischen Mitte Januar und Ende März 2015 fanden vier Veranstaltungen mit politischen Vertretern zum Thema «Herausforderungen der künftigen Entwicklung des Kantons Nidwalden» statt. Ziel der Veranstaltungen war die Auseinandersetzung der Teilnehmenden mit der bisherigen und künftigen Entwicklung des Kantons Nidwalden sowie den Auswirkungen auf Siedlung, Verkehr, Landschaft und Infrastruktur. Zeitintensiv war erneut die Projektleitung des Sachplans geologische Tiefenlager. Der Direktionssekretär nahm an 7 Sitzungen der kantonalen Projektleiter («Fachkoordination Standortkantone»), an 2 Sitzungen des Ausschusses der Kantone in Vertretung des Baudirektors, an 3 Sitzungen der Begleitgruppe zur Gesellschaftsstudie sowie 12 Sitzungen bzw. Anlässen der «Plattform Wellenberg» teil. Bei den Gesetzgebungen wurden die Entwürfe des Mehrwertabgabegesetzes und einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes erarbeitet. Bezüglich der Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes (bezüglich Beiträgen) sowie der Perimeterverordnung konnte die externe Vernehmlassung eröffnet werden. Die kantonale Zweitwohnungsverordnung wurde erarbeitet und vom Regierungsrat am 9. Dezember verabschiedet. Daneben wurde die Totalrevision des Wasserrechtsgesetzes weitergeführt und die Revisionen des Verkehrsgesetzes und der Moorschutzverordnung begleitet. Öffentlicher Verkehr Revision des Verkehrsgesetzes (ÖVG) Im Dezember 2012 hat der Regierungsrat der Strategie zur künftigen Entwicklung des öffentlichen Verkehrs in Nidwalden (öv-strategie) zugestimmt und das weitere Vorgehen dazu beschlossen. Neben Angebotsgrundsätzen zur künftigen Entwicklung des öv-angebots ist in der öv-strategie auch ein Vorschlag zur Steuerung der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel enthalten. Zu diesem Zweck sollen Schwellenwerte für die einzelnen Verkehrslinien eingeführt werden. Dazu braucht es entsprechende Rechtsgrundlagen. Aus diesem Grund hatte der Regierungsrat Ende 2014 einen Entwurf für eine Revision des kantonalen Verkehrsgesetzes (ÖVG) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigten, dass eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die vorgeschlagene Revision des ÖVG ablehnte. Grund dafür war die vorgesehene finanzielle Beteiligung der Gemeinden an Verkehrslinien, welche die vorgegebenen Schwellenwerte nicht erreichen. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung wurde der Entwurf des ÖVG angepasst. Auf eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden wurde grundsätzlich verzichtet. Im Weiteren wurden verschiedene Kritikpunkte aus der Vernehmlassung in das überarbeitete ÖVG aufgenommen. Im Mai verabschiedete der Regierungsrat die Vorlage zur Revision des ÖVG zuhanden des Landrates. Am 2. September befasste sich der Landrat in der ersten Lesung mit der Gesetzesanpassung. Mit der zweiten

50 Baudirektion 50 Lesung vom 23. September wurde die Revision des ÖVG definitiv verabschiedet. Das Referendum gegen die Gesetzesänderung wurde nicht ergriffen, so dass es per 1. Januar 2016 in Kraft tritt Tiefbauamt Nationalstrassen Verkehrsmanagement Ein Schwerpunkt im Jahr 2015 war das Thema Verkehrsmanagement. Zum einen wurden mehrere Gespräche mit dem ASTRA geführt, um die bei Störungen auf der A2 auftretenden Überlastungen auf der KH1 in Hergiswil darzustellen und Lösungsansätze zu unterbreiten. Im Weiteren wurde der Prozess des ASTRA zur Erstellung kantonaler Verkehrsmanagementpläne begleitet. Ziel dabei war, dass Nidwalden keine kantonalen Verkehrsmanagementpläne erstellen muss, da sich allfällige Probleme auf den Kantonsstrassen nicht gravierend auf die Nationalstrasse auswirken werden. Für die Nationalstrassen wurden bereits vor 2008 Verkehrsmanagementpläne erstellt. Diese überarbeitet das ASTRA sukzessive. Für die Erstellung des Verkehrsmanagementsplans Verzweigung Lopper Verzweigung Rotsee begleitete das TBA zusammen mit der Kantonspolizei das Vorhaben des ASTRA. Das Amt begleitete zudem das ASTRA bei der Festlegung der Baulinien entlang der Nationalstrassen sowie bei der Anpassung der Beleuchtung an den Autobahnanschlüssen, welche im Eigentum und der Verantwortung des Bundes sind. Kirchenwaldtunnel Die Abrechnung des Tunnelprojekts wurde anfangs 2015 abgeschlossen. Der Kredit von CHF wurde mit Ausgaben von CHF um über CHF 4 Mio. günstiger abgerechnet. Die Archivierung beim ASTRA und beim Kanton wurde abgeschlossen. Der Schlussbericht wurde erstellt und publik gemacht. Bei den Rückbauarbeiten des Installationsplatzes Garnhänki wurde die 2. Etappe realisiert und der Bevölkerung übergeben. EP N2 Hergiswil-Kantonsgrenze Das Erhaltungsprojekt Hergiswil-Kantonsgrenze Luzern (Lärmschutz, Pannenstreifenumnutzung) wurde durch das ASTRA fortgeführt. Basierend auf einem positiven Volksentscheid der Gemeinde Hergiswil zum verbesserten Lärmschutz im März 2015 wurde das Projekt ausgearbeitet. Das TBA unterstützte die Gemeinde und das ASTRA und führte das kantonale Vernehmlassungsverfahren durch. EP Lopper Nord Das gemeinsame Massnahmenprojekt für die Instandsetzung der Nationalstrasse (Viadukt und Achereggtunnel) und der Kantonsstrasse wurden vom ASTRA und dem Kanton fortgeführt, das Detailprojekt genehmigt und das Mitberichtsverfahren durchgeführt. Lopper Süd Im Berichtsjahr konnte die Instandsetzung mit Finanzierung über die Netzvollendung erfolgreich abgeschlossen werden. Verkehrsplanung Um die Entwicklung des Verkehrs zu kennen, wird seit 2010 alle fünf Jahre der motorisierte Verkehr auf den Kantonsstrassen erhoben. Die Zählung 2015 musste auf 2016 verschoben werden. Gemäss den Legislaturzielen des Regierungsrates soll die Zufriedenheit der Bevölkerung bezüglich Verkehr verbessert werden. Die Bevölkerung wird dazu zu Beginn und am Ende der Legislaturperiode befragt. Die Erstbefragung wurde 2015 durchgeführt. Das Tiefbauamt hat 2012 die Sicherheit auf den Fussgängerstreifen durch ein unabhängiges Büro überprüfen lassen. Es bestehen nur an wenigen Fussgängerstreifen geringe Sicherheitsdefizite. Nach ersten kleineren Massnahmen an den Kantonsstrassen konnte dank der Anstellung eines Verkehrsplaners die Umsetzung der aufwendigeren Massnahmen angegangen werden. Im Jahre 2015 wurden die angrenzenden Strassenbaulastträger ASTRA und Gemeinden in den Prozess miteinbezogen.

51 Baudirektion 51 Ziel ist es, gemeindeweise Massnahmen zur Behebung der Sicherheitsdefizite gemeinsam zu erarbeiten und umzusetzen. Die Massnahmen wurden bereits in den Gemeinden Beckenried, Buochs, Stans und Stansstad diskutiert. In Oberdorf musste Mitte 2015 die Verkehrserschliessung für den Neubau der Sammelstelle der Gemeinde sowie der Halle der SWISSINT mit Tiefgarage des Kantons umgehend geplant werden, weil für den Bund der Kostenvoranschlag Ende 2015 vorliegen musste. In diese Planung wurden die weiteren Vorhaben aus dem Ag glomerationsprogramm (Verbesserung Radverbindung, Strassenraumgestaltung, Querungen) einbezogen. Diese Aufgabe wurde 2015 auf den Stufen Verkehrskonzept und Vorprojekt für den Abschnitt Kreisel Wil Hostet tli in Abstimmung mit der betreffenden Gemeinde durchgeführt. Kantonsstrassen KH1 Hergiswil, Ausbau Rad- und Gehweg Bootshafen Mit dem Bootshafen Hergiswil war abgesprochen, dass die Mängel beim Radweg gleichzeitig mit dem Neubau des Hafens realisiert werden sollen. Nachdem anfangs 2015 der Bootshafen seine Einspracheverhandlungen nach längerer Zeit abschliessen konnte, wurde aufbauend auf dem Vorprojekt die weitere Planung und Genehmigung an die Hand genommen. Am 1. September genehmigte der Regierungsrat abschliessend die Umsetzung des Kantonsprojekts. Mitte September 2015 starteten die Bauarbeiten. Der Einspurbetrieb auf der Kantonsstrasse konnte vor Weihnachten wieder aufgehoben werden. KH3 Emmetten, Ausbau Buotigen, Brücke Spisbach Die Bauarbeiten für den Neubau des kommunalen Fussweges und der Brücke Spisbach im Abschnitt Schöneck St. Annaweg konnte wie geplant im März gestartet werden. Die neue Brücke wurde in drei Bauetappen erstellt. Mit der neuen Aufweitung der Fahrbahn können nun Postauto und LKW in diesem Bereich kreuzen. Der Ausbau erfolgt auf einer Länge von ca. 80 m. Die Rohbauarbeiten konnten bereits Ende Juni abgeschlossen werden. Die folgenden Deckbelagsarbeiten wurden gleichzeitig mit den Belagsunterhaltsarbeiten in den Sommerferien ausgeführt. Der Kredit von CHF kann eingehalten werden. KV7 Dallenwil, Wiesenbergstrasse Das Instandsetzungsprojekt KV7 Wiesenbergstrasse wurde im ersten Abschnitt Lourdesgrotte bis Fulplattencheer als Bauprojekt ausgearbeitet und vom Regierungsrat dem Landrat zur Genehmigung und Krediterteilung unterbreitet. Das Bauprojekt und der Baukredit wurden im Dezember vom Landrat genehmigt. Er entschied sich dabei, die Anzahl der Ausweichstellen gegenüber heute nicht zu reduzieren respektive seinen Beschluss von 2013 über die grundsätzlichen Festlegungen im Generellen Projekt nicht abzuändern. KV9 Radweganschluss Büren an den kantonalen Radweg Das Bauprojekt Radwegverbindung mittels T-Knoten und Bahnübergang konnte nach über fünf Jahren der Variantendiskussionen zwischen dem Kanton, der Zentralbahn AG und den Gemeinden Oberdorf und Dallenwil mit einem gemeinsamen Bestvariantenentscheid abgeschlossen werden. Neben dem Strassenumbau umfasst das Projekt auch den Umbau der bahntechnischen Anlagen, welche vom Bahnbetreiber genehmigt wurden. Der Regierungsrat entschied im September, das Projekt zu sistieren. Er beauftragte die Baudirektion, einen Projektierungskredit für die umfassendere Variante «Kreisel Büren mit Aufhebung Knoten Allmend» zu erarbeiten. An der Sitzung vom 22. Dezember beschloss der Regierungsrat, dem Landrat den Projektierungskredit für die Planung der Variante Radweg mit Kreisel Büren zu beantragen. KV6 Stansstad, Kehrsitenstrasse Im Februar genehmigte der Regierungsrat den Planungskredit zur Ausarbeitung des Generellen Projekts Kehrsitenstrasse mit seinen Teilprojekten Steinschlagschutz, Verkehrsqualität, Instandsetzung Strasse und Amphibien-

52 Baudirektion 52 leiteinrichtungen. Die Erarbeitung des Generellen Projektes ist weit fortgeschritten. Mit der Erarbeitung wurde auch der partizipative Prozess fortgeführt. Die Vernehmlassung und Auflage des Generellen Projekts ist im Frühjahr 2016 geplant. Anschliessend wird das Projekt dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet. KV5 Stansstad, Bürgenstockstrasse Nach der Inbetriebnahme des Bürgenstock-Resorts wird der motorisierte Individualverkehr erheblich zunehmen. Der schmale Strassenquerschnitt von teilweise unter fünf Metern erfordert deshalb einen Ausbau. Der Ausbau soll jedoch so gering wie möglich erfolgen, um die Kosten möglichst tief zu halten. Der störungsfreie Verkehr soll deshalb mit Ausweichstellen für grosse Fahrzeuge auf Sichtdistanz gewährleistet werden. Mit der Bauherrschaft des Resorts wurde vereinbart, den Ausbau zwischen den Hauptbauarbeiten und der Eröffnung des Resorts resp. zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 zu realisieren. Radweg Stans Schmiedgasse-Oberdorf St. Heinrich Die Planung des Rad- und Gehweges mit der neuen Linien führung zwischen Schmiedgasse und St. Heinrich gemäss Beschluss des Landrates wurde weitergeführt. Insbesondere konnte mit den Grundeigentümern und Betroffenen sowie Amtsstellen in vielen Gesprächen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Im 2. Halbjahr 2016 wird die Lösung dem Landrat zum Entscheid vorgelegt werden. Managementinformationssystem Strassen (MISTRA) Das Bundesamt für Strassen stellt den Kantonen das MISTRA gratis zur Verfügung. Als Pilotapplikation hat das Tiefbauamt die Daten zum Trassee und Strassenunterhalt in dieses System eingepflegt. Dies erfolgte im Hinblick auf einen Personalwechsel im Bereich Strassenunterhalt. Die erste Anwendung wird nun zwei Jahre in der Praxis verwendet, bevor festgelegt wird, welche weiteren Informationen allenfalls auch in MISTRA verwaltet werden sollen. Baulicher Unterhalt Trasse Auf der KH3 Emmetten erfolgte ein Belagsersatz unterhalb der Brücke Spisbach von m 2 und eine Deckbelagserneuerung oberhalb der Brücke Spisbach vom St. Annaweg bis Buotigen von m 2. Auf der KH3 Buochs wurde der Deckbelag im Kreisel Mühlematt ersetzt und ein Belagsersatz vom Kreisel bis zum Dorfplatz vorgenommen. Auf dem 275 m langen Abschnitt wurde der neue lärmarme Deckbelag SDA 8A eingesetzt. Auf der KV8 Wolfenschiessen, Oberrickenbach, Abschnitt Rest. Post bis Haldibachbrücke, wurde der Deckbelag auf einer Länge von 250 m ersetzt. Turnusgemäss wurde die Zustandserfassung für alle Kantonsstrassen vorgenommen. Baulicher Unterhalt Steinschlagschutz Die Böschungs- und Felssicherungen der KV8 Wolfenschiessen, Oberrickenbachstrasse, im Abschnitt Schüpfen Burgholz konnten termingerecht und im geplanten Kostenrahmen abgeschlossen werden. Unterhalt Kunstbauten Die Instandsetzung der Achereggbrücke war 2015 der Schwerpunkt im Kunstbautenunterhalt. Im Berichtsjahr konnten die Arbeiten der ersten der beiden Bauphasen ausgeführt werden, welche sich auf den nördlichen Brückenteil und die nördlichen Rampen konzentrierten. Schwerpunkte der Arbeiten waren die Verbesserung der Lebensdauer durch Einbau des kathodischen Korrosionsschutzes, die Instandsetzung der Brückenquerträger sowie die Verstärkung der Tragwerke. Die Verkehrsführung erfolgte in den Sommermonaten einspurig mit Lichtsignalsteuerung. Dank der breiten Information stellten sich die Verkehrsteilnehmer schnell auf die geänderten Verhältnisse ein, sodass der zusätzliche Verkehrsdienst zur Lenkung des Überstaus in den angrenzenden Kreiseln nur kurze Zeit eingesetzt werden musste. Die Unterquerung mit der Seerose, die im Rahmen des Gästivals nach Alpnachstad und zurückverschoben werden musste, erforderte bei Planern und Baufirmen aufgrund der geänderter Passageroute grosse Flexibilität.

53 Baudirektion 53 Betrieblicher Unterhalt Kanton (Strassen inspektorat) Im Berichtsjahr konnte das Strasseninspektorat (SIT) den betrieblichen Unterhalt für die Kantonsstrassen ohne Schäden oder Unfälle abschliessen. Der Sommer 2015 war geprägt von einer längeren Schönwetterperiode. In dieser Zeit gab es Anfang Juni nur an einem Wochenende ein Unwetterereignis, welches sehr lokal und harmlos verlief. Ansonsten gab es keine Unwetterereignisse, welche Sofortmassnahmen erforderten. Im September 2015 wurde das neue Betriebsabrechnungsprogramm der Müller Chur AG eingeführt. Das neue Saldenblatt ist für die Leitung sowie die SIT- Mitarbeiter einfacher zu lesen und bietet eine bessere Übersicht. Zeitgerecht zur Wintersaison 2015 / 16 konnte die neue Salzsiloanlage in Obbürgen in Betrieb genommen werden. Die Anlage wird gemeinsam mit der Gemeinde Stansstad genutzt, um die Glatteisbekämpfung für die KV5 Bürgenstockstrasse und die lokalen Strassen effizient und wirkungsvoll zu bewältigen. Risikomanagement (Wasserbau und Natur gefahren) Allgemein Strategische Planung Die per Ende 2014 eingereichten strategischen Planungen bezüglich der Gewässerrevitalisierung, der Sanierung von Schwall und Sunk, der Fischdurchgängigkeit und der Geschiebedurchgängigkeit wurden durch den Bund zustimmend genehmigt. Die mit den Gemeinden abgesprochene Festlegung der Prioritäten berücksichtigt die geplanten Vorhaben bei der Umsetzung in den kommenden Jahren und nutzt somit Synergien. Programmvereinbarung mit dem Bund Ende 2015 lief die 2. Programmperiode aus. Beim Grundangebot (kleinere Projekte der Gemeinden und Instandsetzung Engelberger Aa) konnten die ur sprünglich vorgesehenen Projekte nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden. Um den verfügbaren Zahlungsrahmen möglichst auszuschöpfen, wurden die Mittel in Absprache mit dem Bund teilweise den Gefahrengrundlagen zugewiesen (Alternativerfüllung). Anderseits ist eine Nachbesserung im Jahr 2016 mit laufenden Arbeiten abgesprochen. Bei den Revitalisierungen werden die Ziele nicht erreicht, weshalb die Bundeszahlungen teilweise rückerstattet werden müssen. Im Jahre 2015 wurden mit den Bundesvertretern die Rahmenbedingungen für die 3. Programmperiode verhandelt. In Berücksichtigung der Rahmenbedingungen, der Erfahrungen und der Vorgaben bezüglich Finanzhaushalt werden durch den Bund für Schutzbauten netto Fr Mio. und für Revitalisierungen netto Fr Mio. in Aussicht gestellt. Ereignisse Die Starkniederschläge am Stanserhorn vom 6. / 7. Juni erforderten Reaktionen in den Gemeinden Dallenwil, Stans, Ennetmoos und Stansstad. Insbesondere in Dallenwil, im Gerinne des Steinibachs, waren grosse Abflussspitzen und in der Folge erhebliche Geschiebeumlagerungen festzustellen. Neben meterbreiten Ufererosionen resultierten insbesondere in den natürlichen Abschnitten starke Sohlenabtiefungen sowie entsprechend Auflandungen im Geschiebesammler und bei der Mündung oberhalb der Engelberger Aa. See, Delta Aufgrund der erhöhten Gefährdungssituation durch den Bodenbergrutsch (Beckenried) wurde das Delta des Lielibachs im Anschluss an die Starkniederschläge vom 6. / 7. Juni vorsorglich ausgebaggert. Im Delta der Engelberger Aa wurden ca m 3 entnommen. Engelberger Aa Die Planungen für den Abschnitt Dallenwil bis Mettlen (Etappen 5 und 6) wurden weitergeführt. Neben den technischen und ökologischen Herausforderungen der fortlaufenden Projektierung stehen insbesondere die

54 Baudirektion 54 wirtschaftlichen Auswirkungen der erforderlichen Massnahmen im Vordergrund. Aufgrund der ungenügenden Wirtschaftlichkeit ist eine umfangreiche Überprüfung bzw. Reduktion der Massnahmen erforderlich, wobei auch alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen sind. Im Rahmen des Unterhalts wurden an der Engelberger Aa die alljährlichen Pflegemassnahmen durchgeführt. Bei der Mündung des Steinibachs in Dallenwil wurde ereignisspezifisch eine Geschiebebewirtschaftung erforderlich. Zur teilweisen Erfüllung der Programmvereinbarung wurde als Kompensation für zurückgestellte Revitalisierungsprojekte in den Gemeinden die Realisierung der Aufweitung Ennerberg gestartet. Wildbäche Realisierungen In Beckenried am Träschlibach (Sperrentreppe Jammertal; Halten) und in Hergiswil am Steinibach (Geschiebesammler Grosstanne) wurde die Realisierung weitergeführt bzw. abgeschlossen. In Wolfenschiessen konnte die 1. Phase der Bauarbeiten am Zusammenfluss Humligenbach / Zälglibach abgeschlossen werden. Die Sommergewitter begründen in den betroffenen Gemeinden verschiedene kleinere Instandstellungen, aber auch eine Beschleunigung der Massnahmen beim Steinibach Dallenwil, wo in den Wintermonaten zwei ergänzende Sperren erstellt werden. Als privates Projekt wurde der Rubibach in Emmetten auf einem minimalen Abschnitt verlegt und gleichzeitig geöffnet. Planungen Beim Projekt Buoholzbach wurde mit dem Variantenentscheid zugunsten der Variante «Schutzdamm» ein Meilenstein erreicht. Die Konkretisierung der Massnahmen wird im angelaufenen Bauprojekt erarbeitet. Für die Talebene von Dallenwil bis Stans erarbeiten die Gemeinden Oberdorf, Stans und Stansstad gemeinsam eine konzeptionelle Lösung mit einer integralen Massnahmenplanung; auch diesbezüglich liegen erste Variantenentscheide vor. Der Abschluss der konzeptionellen Arbeiten ist anfangs 2016 vorgesehen. Das Hochwasserschutzkonzept in Ennetbürgen konnte fertiggestellt werden. Der Entscheid der Gemeinde über das weitere Vorgehen ist noch ausstehend. Am Lielibach in Beckenried wurde, in Berücksichtigung der Bodenbergrutschung, ein Sanierungskonzept erarbeitet. Aufgrund differenzierender Betrachtungen ist jedoch eine Konkretisierung der Absichten erforderlich. Andererseits soll für die prioritäre Basissperre im Abschnitt Bodenberg ein Bauprojekt erarbeitet werden. Neben Planungen an verschiedenen kleineren Gewässern laufen in den Gemeinden insbesondere Planungsarbeiten für Mel- und Rübibach in Ennetmoos, am Steinibach in Hergiswil, am Steinibach in Dallenwil und am Rübibach in Buochs. Gefahrenkarten und Notfallplanungen Das Datenmodell für den digitalen Zugriff auf alle relevanten Informationen zu Gefahrenbeurteilungen wurde überarbeitet und funktionsfähig aufgeschaltet. Die Daten sowie das Modell werden kontinuierlich gepflegt und verbessert, um sicherzustellen, dass jederzeit die korrekten und aktuellen Informationen zur Verfügung stehen. Die Gesamtrevision der Gefahrenbeurteilung im Prozess Wildbäche der Gemeinde Beckenried konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Fertigstellung der Gesamtrevision der Gefahrenbeurteilung im Prozess Wildbäche in Buochs wurde im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Bauetappe 3 im Hochwasserschutzprojekt Rübibach verzögert, wird aber im Frühjahr 2016 ebenfalls abgeschlossen werden können. Die Notfallplanungen wurden im Rahmen der Interventionsübung «Emergenzia» in den Gemeinden Ennetmoos und Ennetbürgen im Frühjahr sowie Dallenwil, Wolfenschiessen und Oberdorf im Herbst vertieft. Die Ausbildung der lokalen Fachberater Naturgefahren wurde weitergeführt.

55 Baudirektion Hochbauamt Bau Stansstaderstrasse 54 Die Büroräumlichkeiten am alten Standort der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wurden durch die Vermieterin gekündigt. An der Stansstaderstrasse 54 konnten gute Ersatzflächen zugemietet werden. Der Mieterausbau erfolgte im Januar. Termingerecht konnten die Büros im Februar an die KESB übergeben werden. Bahnhofplatz 3 Damit die nötigen Flächen für die Mitarbeitenden des Projekts «edossier» (elektronisches Steuerdossier) und die Integration des Gemeindesteueramtes von Beckenried bereitgestellt werden konnten, waren umfangreiche Abklärungen nötig. Die Arbeitsplätze konnten mittels Raumoptimierungen im Gebäude Bahnhofplatz 3 bereitgestellt werden. Die dazu nötigen baulichen Anpassungen wurden im Sommer durchgeführt. Die gesamten Akten des Gemeindesteueramtes Beckenried wurden im Dezember gezügelt. Erholungsanlage Neuseeland Buochs Die Erneuerung der kleinen und sehr alten WC-Anlage bei der Erholungsanlage Neuseeland in Buochs konnte diesen Sommer realisiert werden. Ein lange gehegter Wunsch nach einer behindertengerechten Lösung konnte umgesetzt werden. Auch steht den Besuchern die WC-Anlage nun das ganze Jahr zur Verfügung. Engelbergstrasse 34 Für die Heizungssteuerung an der Engelbergstrasse 34 waren keine Ersatzteile mehr erhältlich. Auch war eine raumbezogene Steuerung nicht möglich. Deshalb wurde die Steuerung im Herbst ersetzt. Mit dieser Massnahme kann einiges an Heizenergie eingespart werden. Kursgebäude Waffenplatz Wil Im fünfstöckigen Kursgebäude des Waffenplatzes Wil in Oberdorf mussten aufgrund eines Baumangels alle Bodenbeläge ersetzt werden. Die grosse Herausforderung bestand darin, die Sanierung zum optimalen Zeitpunkt und innert kürzester Zeit zu realisieren. Die Arbeiten können termingerecht im Januar 2016 abgeschlossen werden. Liegenschaftsverwaltung Die armasuisse möchte für die SWISSINT im Anschluss an die bestehenden Gebäude des Waffenplatzes Wil eine Fahrzeughalle erstellen. Die Genossenkorporation Stans stimmte im Frühling dem nötigen Baurechtsvertrag zu. Dies aber mit dem Vorbehalt, dass eine Tiefgarage zu realisieren sei. Der Kanton Nidwalden nahm dies zum Anlass, eine Studie für eine Tiefgarage als Ersatz der Parkplätze neben dem Landsgemeindeplatz zu erstellen. In der Folge überprüfte die armasuisse ihre Flächenbedürfnisse. Voraussichtlich werden weitere Planungsschritte im Februar 2016 realisiert. Mit der Gemeinde Oberdorf wurde ein Kaufrechtsvertrag für die Fläche neben dem Landsgemeindeplatz ausgehandelt, der am 18. Oktober von den Stimmberechtigten von Oberdorf und am 16. Dezember 2015 vom Landrat genehmigt wurde. In den Gebäuden an der Kreuzstrasse wurden kleine Umzüge vorgenommen. So wurde der Bereich des Radarbüros in die Kreuzstrasse 6 umgesiedelt. Damit konnten dringend benötigte Einvernahmeräume im Polizeistützpunkt geschaffen werden. Neu werden auch Beweisstücke zentral gelagert. Nach heftigen Regenfällen anfangs Juni wurde der Überlastfall bei der kantonalen Mittelschule ausgelöst. Die Wassermassen konnten auf dem Sportplatz versickern. Im Anschluss mussten aber grosse Aufräumarbeiten durchgeführt werden Amt für Raumentwicklung Richtplanung Kantonaler Richtplan Mit dem Hochhauskonzept wurde eine regionale Betrachtung der Hochhausfrage erarbeitet. Das Hoch-

56 Baudirektion 56 hauskonzept wurde im März vom Regierungsrat genehmigt und in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Kommunale Richtpläne Die Erarbeitungsphase der Siedlungsleitbilder ist noch nicht abgeschlossen. Die Anpassung des Siedlungsleitbildes von Stans wurde zusammen mit dem Verkehrskonzept vorbegutachtet. Mit Ausnahme von Dallenwil, Stans und Wolfenschiessen verfügen alle Gemeinden über ein gültiges Siedlungsleitbild. Das touristische Feinkonzept Engelberg-Wolfenschiessen wurde überarbeitet und verabschiedet. Touristische Feinkonzepte befassen sich insbesondere mit den Nutzungsund Schutzansprüchen ausserhalb der Bauzonen bzw. des Siedlungsgebietes. Als wichtiger Auslöser der Überarbeitung des touristischen Feinkonzeptes galt der Interessenkonflikt zwischen touristischen Intensivnutzungsgebieten und den Jagdbanngebieten. Eine Lösung des Konfliktes wurde mit der Überarbeitung des touristischen Feinkonzeptes angestossen und konnte 2013 mit der Änderung der Schutzverordnung des Bundes (Verschiebung von Teilen des Jagdbanngebietes Huetstock ins Bannalpgebiet) vollzogen werden. Im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung wurde der Verkehrsrichtplan von Oberdorf vorgeprüft und der Verkehrsrichtplan von Hergiswil genehmigt. Nutzungsplanung Kommunale Nutzungsplanung Teilrevisionen der Nutzungsplanung von Beckenried, Ennetbürgen, Emmetten, Ennetmoos, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad wurden vorgeprüft oder vorbegutachtet. Nutzungsplananpassungen konnten für die Gemeinden Beckenried, Ennetbürgen, Emmetten, Hergiswil und Stans genehmigt werden. Die Teilrevision der Nutzungsplanung von Oberdorf befindet sich gegenwärtig im Genehmigungsprozess. Das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) bildet die Ausgangslage für die Überarbeitung bzw. Revision der Nutzungsplanung aller Gemeinden im Kanton, die bis zum 1. Januar 2019 zu erfolgen hat. Als einheitliche Vorlage für diese Arbeiten wurde unter Federführung des Kantons ein Muster-BZR erarbeitet. Ziel ist es künftig, möglichst «schlanke» BZR mit einem einheitlichen Aufbau zu erhalten. Das Muster-BZR ist eine formale Vorlage und macht keine Vorgaben für planerische Aspekte. Das Muster-BZR konnte fertiggestellt und anfangs 2015 den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinden Ennetbürgen und Hergiswil starteten mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Alle Gemeinden werden durch das Amt für Raumentwicklung in diesem Prozess begleitet. Bebauungs- und Gestaltungspläne Die Gestaltungsplanung Oberhalten (Ennetbürgen) wurde durch die Baudirektion genehmigt. Für die Gemeinden Beckenried, Ennetbürgen, Emmetten, Ennetmoos, Hergiswil, Oberdorf und Stansstad wurden insgesamt 11 Gestaltungsplanungen vorgeprüft oder vorbegutachtet. Mit der Arbeitshilfe «Sondernutzungsplanung» will der Kanton den Grundeigentümern, Bauherren, Planern und Behörden das Instrument der Sondernutzungsplanung und die Anforderungen an Sondernutzungsplanungen im Allgemeinen näherbringen. Dies soll zur besseren Verständigung zwischen den unterschiedlichen Akteuren beitragen. Aufgrund der Vernehmlassung bei den Gemeinden, Planern sowie den Fachstellen und Ämtern des Kantons wurde zur Weiterbearbeitung der Arbeitshilfe ein runder Tisch mit Vertretern der interessierten Kreise einberufen. Die Arbeitshilfe soll Mitte 2016 verabschiedet werden. Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone Die Bautätigkeit ausserhalb von Bauzonen ist seit vielen Jahren nur geringen Schwankungen unterworfen; die Zahl der bearbeiteten Fälle variierte auch 2015 gegenüber den Vorjahren nur wenig. Auch die Beurteilung zonenkonformer und zonenwidriger Vorhaben blieb anteilsmässig praktisch unverändert. Ein erheblicher Teil der verfassten Schreiben waren Stellungnahmen mit beratendem Inhalt, dabei handelte es

57 Baudirektion 57 sich vorab um Aussagen zu Projekten, die dann später als Baugesuche vorgelegt werden. Durch die frühzeitige Kontaktaufnahme konnte die Zahl der Problemfälle und Beschwerden auch 2015 sehr klein gehalten werden. Die vorgängige Besprechung von Projekten hat sich etabliert und bewährt wurde die 2014 begonnene Überarbeitung der Richtlinien für Bauten und Anlagen ausserhalb Bauzone abgeschlossen. Die Richtlinien wurden vom Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und sind heute in Papierform oder über die Kantonswebsite erhältlich. Gegenüber den ursprünglichen Richtlinien zeigt sich die überarbeitete Fassung deutlich umfangreicher, detaillierter und dadurch anwenderfreundlicher. Es werden heute zu wesentlich mehr möglichen Fällen Aussagen gemacht und die teils komplexen Bestimmungen, soweit möglich, einfach aufgeschlüsselt. Die neuen Richtlinien sind heute breit akzeptiert. Im Rahmen der bevorstehenden Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenreglemente an die seit dem 1. Januar 2015 geltenden baugesetzlichen Rahmenbedingungen wird einerseits die Überführung des heutigen Modells mit Flächen und Nutzungsziffern in das neue Hüllenmodell umgesetzt werden. Anderseits sind auch die seit dem 1. Mai 2014 veränderten und verschärften Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsrechtes in Sachen Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. Diese richten den Fokus verstärkt auf eine Siedlungsentwicklung nach innen, auf die Schaffung kompakter Siedlungen und auf die Verdichtung der Siedlungsfläche. Die anstehende Anpassung der BZR wird dadurch besonders anspruchsvoll und interessant. Dies, weil für alle Bauzonen vollflächig neue Rahmenbedingungen formuliert werden müssen und weil gleichzeitig ein klarer Bundesauftrag zur Entwicklung der Siedlungen nach innen umzusetzen ist. Zur Unterstützung der Gemeinden wurde deshalb eine Arbeitshilfe verfasst, die Denkanstösse liefern soll, auf Chancen und Risiken hinweist und ein mögliches Vorgehen skizziert. Sie soll keine starren Zielvorgaben fixieren und den Weg zum Ziel nicht zu stark vorgeben. Die Umsetzung der Vorgaben muss den individuellen Ausgangslagen der Gemeinden entsprechen und wird 11 unterschiedliche Herangehensweisen erfordern. Die Arbeitshilfe wurde 2015 einer breiten Vernehmlassung unterzogen. Die überarbeitete Version dürfte voraussichtlich noch im Januar 2016 vom Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis genommen werden und wird anschliessend den Gemeinden übermittelt und auf der Kantonswebsite öffentlich zugänglich gemacht. Baukoordination Kantonale Baukoordination Anhand der Auswertung Ende 2015 zeigte sich, dass bei den 588 abgeschlossenen Gesuchen und den 32 bearbeiteten Nutzungs- bzw. Sondernutzungsplanungen von den verschiedenen Fachstellen Bewilligungen oder Stellungnahmen abgegeben wurden. Der kantonsinterne Vernehmlassungsprozess zu Baugesuchen konnte weiter verbessert werden, indem bereits über 72 % der vollständig eingereichten Gesuche nach maximal vier Wochen an die Gemeinden zurücküberwiesen wurden. GemDat RUBIN Seit Mitte 2012 läuft das Programm stabil und wird seither laufend weiterentwickelt. Es stellt eine grosse Hilfe beim Behandeln von Baugesuchen dar. Seit Anfang 2015 werden die Gesuche mittels kantonalem Gesamtbewilligungsentscheid bzw. kantonaler Gesamtstellungnahme abgeschlossen. Im ersten Jahr wurden 263 Gesamtbewilligungsentscheide sowie 479 Gesamtstellungnahmen erstellt und den Gemeinden zugestellt. Im Jahr 2015 wurden 6 Releases des Programms eingelesen. Das Programm wird gemäss den Umsetzungs-Prioritätenlisten laufend ergänzt und angepasst. Natur- und Landschaftsschutz Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz Im Rahmen des Vollzuges des Artenschutzes, des Biotopschutzes und des Landschaftsschutzes erstellte die Fachstelle im Jahr 2015 Stellungnahmen oder Mitberichte zu 229 Bauprojekten, Voranfragen, Vernehmlassungen u.ä.

58 Baudirektion 58 Die Bearbeitung der GIS-Bereinigung der Naturschutzflächen wurde im Berichtsjahr weitergeführt. Ausgehend von der revidierten landwirtschaftlichen Direktzahlungsverordnung (DZV) und der entsprechend angepassten kantonalen Verordnung über Pflegebeiträge in Schutzgebieten wurden rund 500 Naturschutzverträge erneuert und wenn nötig neu verhandelt. Das Schutzkonzept zum Gnappiried wurde mit der Fachkommission Gnappiried bereinigt und wird nun dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Gnappiried wurde der baufällige Prügelweg zur Hälfte neu erstellt. Das mehrjährige Projekt zur Lebensraumverbesserung zu Gunsten des Gelbringfalters und zur Zurückdrängung der Verwaldung im Moorschutzgebiet Rieter, Oberrickenbach, wurde weitergeführt. Der Kanton unterstützte mehrere Trockenmauerprojekte von Privaten und Gemeinden. Die erste Etappe der mehrjährigen Erhebungen zu einem kantonalen Reptilieninventar wurde abgeschlossen. Als Ersatz zum bestehenden Moorschutzbeschluss wurde der Entwurf einer Verordnung über den Schutz der Moore und Trockenstandorte von nationaler und regionaler Bedeutung (Biotopverordnung) erarbeitet. Kommission für Natur- und Landschaftsschutz Die Kommission für Natur- und Landschaftsschutz nahm in Planungs-, Bewilligungs- und Unterschutzstellungsverfahren beratend zu 70 Geschäften zu Handen der jeweils zuständigen Entscheidbehörde Stellung. Die Kommission hielt dazu im Berichtsjahr 16 Sitzungen ab. Vermessung Unter dem Begriff Landesvermessung 1995 (LV95) baute das Bundesamt für Landestopografie swisstopo eine neue, satellitengestützte und hochgenaue Landesvermessung auf, welche keine Verzerrungen mehr aufweist. Die Daten der amtlichen Vermessung wurden Ende 2015 in das neue Bezugssystem überführt; der neue Bezugsrahmen LV95 gilt per 1. Januar Nomenklatur Die Nomenklaturkommission traf sich zu zwölf Sitzungen. Sie nahm in einem Verfahren zur Schreibweise eines Strassennamens Stellung, Hauptgeschäft war aber weiterhin die kantonsweite Überprüfung und Vereinheitlichung der geografischen Namen. Abgeschlossen ist das Verfahren in Beckenried, Ennetmoos und Ennetbürgen. Für Emmetten und Oberdorf läuft das Verfahren, abgeschlossen ist die Prüfung in Buochs und Wolfenschiessen. Noch offen sind die Gemeinden Dallenwil, Hergiswil, Stans und Stansstad. GIS Daten AG Im Berichtsjahr 2015 wurden im Wesentlichen die Umstellung des Landesvermessungssystems 1903 (LV03) nach LV95 (Referenzsystem 1995), die Integration und Publikation der Netzinformationssysteme nach den neuen Vorschriften und der Betrieb des ÖREB-Katasters sichergestellt. Die Anzahl der Datenabgaben betrug im 2015 im Kantonen Nidwalden 257. Dies entspricht in etwa der Zahl von Es wird vermehrt festgestellt, dass Kunden direkt aus den Geoportalen Datenabfragen tätigen und Planauszüge herunterladen. Amtliche Vermessung Für Elemente der amtlichen Vermessung, bei denen kein Meldewesen organisiert werden kann, wird die Nachführung in einem periodischen Verfahren durchgeführt. Dies betrifft vor allem Objekte in den Informationsebenen «Bodenbedeckung» und «Einzelobjekte», die nun in drei Etappen über das ganze Kantonsgebiet aktualisiert werden. Die dritte und letzte Etappe, die Gemeinde Wolfenschiessen, wurde grösstenteils 2015 durchgeführt; der Abschluss erfolgt im Frühjahr ÖREB-Kataster (Kataster öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen) Mit dem ÖREB-Kataster Schlussbericht 2015 wurde Rechenschaft abgegeben über die Zielerreichung der Programmvereinbarung mit dem Bund. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Einführung des ÖREB-Katasters im Rahmen des Pilotprojektes weitestgehend erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Im Kanton Nidwalden wurde inzwischen ein guter Stand (80 90 % der ÖREB-Themen, für welche die

59 Baudirektion 59 Kantone zuständig sind) erreicht. Um die Qualität der Daten beim ÖREB-Kataster im laufenden Betrieb sicherzustellen, wurde ein Tool entwickelt, welches den zuständigen Fachstellen und Dateneigentümern zur Überprüfung der jeweiligen Änderungen dient. Das Auskunftsportal Terravis und der ÖREB-Kataster über den Kanton Nidwalden sind technisch realisiert es fehlt nun noch das für die Kunden verbindliche Gebührenmodell Vernehmlassungen an den Bund Baudirektion Verordnungsanpassungen im Rahmen der neuen Finanzierung und des Ausbaus der Bahn-Infrastruktur (FABI) Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordung (NZV) Revision des Raumplanungsgesetzes, zweite Etappe (RPG 2) Teilrevision der Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR ) Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) sowie der Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV) Teilrevision der Eisenbahnverordnung EBV Ansätze zur Lösung von Verkehrsproblemen für Strasse und Schiene in der Schweiz Bericht über die Luftfahrtpolitik des Bundesrates Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes Verordnungen zur Gesamtkonzeption des Güterverkehrs in der Fläche (Vo-GVidF) Verordnungsanpassungen für die neuen Instrumente Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungsplan(NNP) Beschluss des Regierungsrates Nr. 205 vom 24. März 2015 Nr. 206 vom 24. März 2015 Nr. 361 vom 12. Mai 2015 Nr. 509 vom 30. Juni 2015 Nr. 512 vom 30. Juni 2015 Nr. 575 vom 18. August 2015 Nr. 662 vom 8. September 2015 Nr. 691 vom 22. September 2015 Nr. 692 vom 22. September 2015 Nr. 910 vom 15. Dezember 2015 Nr. 911 vom 15. Dezember 2015 Antwort Grundsätzliche Zustimmung; Ergänzungs- und Änderungsanträge Grundsätzliche Zustimmung; Beantwortung Fragebogen Ablehnung; zuerst Auswirkungen der 1. Etappe umsetzen Ablehnung Zustimmung Verzicht auf Stellungnahme zu technischen Aspekten, Kanton davon nicht direkt betroffen Grundsätzliche Zustimmung zum Entwurf zum Konzeptbericht Mobility Pricing Grundsätzliche Zustimmung; Anmerkungen zu einzelnen Punkten Ablehnung Verzicht auf materielle Stellungnahme; infolge geringer Betroffenheit des Kantons Zustimmung

60 Ennetbürgen

61 Justiz- und Sicherheitsdirektion Justiz- und Sicherheitsdirektion Einleitung Funktionsbeschrieb Die Justiz- und Sicherheitsdirektion versieht Aufgaben der Justizverwaltung, des Zivilstandwesens, der Migration und des Strafvollzuges und umfasst das Grundbuchamt samt Notariatsaufgaben. Die Kantonspolizei sowie das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz sorgen für die Aufrechterhaltung eines möglichst optimalen Sicherheitsstandards im Kanton Nidwalden. Im Weiteren sind der Justiz- und Sicherheitsdirektion das Verkehrssicherheitszentrum, die Nidwaldner Sachversicherung sowie die Schlichtungsbehörde administrativ zugewiesen. Jahr in Zahlen Das Passbüro hat Pässe und Identitätskarten ausgestellt bzw. Anträge zur Ausstellung erfasst Ausgehend von 220 Arbeitstagen pro Jahr haben die Mitarbeitenden des Passbüros (gesamthaft 180 Stellenprozente) täglich 44 Anträge erfasst Das Grundbuchamt hat insgesamt 583 öffentliche Beurkundungen vorgenommen Im Bereich der StGB-Straftaten konnten 49.4 % der Fälle aufgeklärt werden Diensttage zur Förderung des Friedens im Ausland (SWISSINT) Vgl. ganze CH-Armee 2015: Diensttage Fazit / Vergleich / Relation: Rund 1.8 % der gesamthaft geleiteten Diensttage der CH-Armee werden im Ausland / SWISSINT erbracht Personalbestand Justiz- und Sicherheitsdirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat Schlichtungsbehörde Amt für Justiz Grundbuchamt Kantonspolizei Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Total

62 Justiz- und Sicherheitsdirektion Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 1 / h Legislaturziel Integrales Risikomanagement ist in allen Teilaspekten definiert Jahresziel Risikokataster bezüglich aktuellem Bedrohungsbild ist überprüft Jahresziel Schulung der Führungs- und Einsatzorgane Ziel erreicht Der im Jahr 2002 erarbeitete Kataster ist weiterhin aktuell. Die generelle Bedrohung hat sich seither nicht wesentlich geändert. Mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz wurde auf Basis der Ausbildungsvereinbarung ein Konzept für die Schulung und Weiterbildung für den Kantonalen Führungsstab (KFS) erstellt. Der KFS nahm an der nationalen Sicherheitsverbundsübung 2014 teil. Alle Gemeindeführungsstäbe wurden gemäss Planung im Rahmen der Übungen Emergenzia durch Vertreter des KFS ausgebildet und geschult. 1 / i Legislaturziel Notfallplanungen betreffend gravitative Naturgefahren im Kanton sind erstellt Jahresziel Fehlende Szenarien gemäss Risikokataster / Zeitplan sind erstellt Ziel teilweise erreicht Die im Risikokataster definierten 32 Szenarien wurden nicht ergänzt. Die Notfallplanungen konnten im Bereich der Naturgefahren noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Die Pendenzen sind erkannt und die notwendigen Arbeitsgruppen sind gebildet. Zusätzliche Bedrohungsszenarien sind identifiziert und werden zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen. 1 / y Legislaturziel Gefahrengrundlagen werden aktuell gehalten Jahresziel Technische und gesellschaftliche Risiken bezüglich Notfallplanung am aktuellen Bedrohungsbild überprüft Ziel erreicht Mit der Erarbeitung von Grundlagen bezüglich technischer und gesellschaftlicher Risiken wurde weiter fortgefahren. Für das Szenario «ausserordentliche Lage Asyl» wird derzeit eine Eventualplanung erstellt. 1 / z Legislaturziel Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten Jahresziel Aktuelle Risiken und Gefahren bezüglich Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkungen werden laufend überprüft Ziel erreicht Der Risikokataster mit den 32 definierten Szenarien aus dem Jahre 2002 ist aktuell. Die Fachgruppe Notfallplanung befasste sich an ihren Rapporten mit den abgeschlossenen, pendenten und in Erarbeitung stehenden Notfallplanungen. Mit der Erarbeitung der Notfallplanung Erdbeben wurde begonnen. 3 / k Legislaturziel Die Justizreform des Bundes ist umgesetzt. Die Gerichte sind umfassend neu organisiert und der Rechtsweg ist garantiert. Jahresziel Anpassung der kantonalen Rechtsmittelbestimmungen in allen Erlassen an die Rechtsweggarantie Ziel teilweise erreicht Die Rechtsmittelverfahren sind definiert. 3 / m Legislaturziel Erhalt und Ausbau des Waffenplatzes Wil b/ Stans als Kompetenzzentrum für friedenserhaltende Missionen Jahresziel Betrieb und Unterhalt des Waffen platzes Wil ist zu Gunsten der Nutzer sichergestellt Ziel erreicht Im neuen Stationierungskonzept der Armee wird am Standort Nidwalden festgehalten. Eine allfällige Ausweitung des Wpl Wil basierend auf der Weiterentwicklung der Armee (Erhöhung der Auslandeinsätze) und der Süderweiterung des Wpl wird derzeit geprüft. 3 / n Legislaturziel Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Bevölkerung bei Katastrophen und bei besonderen Ereignissen Jahresziel Führung und Einsatz für besondere und ausserordentliche Lagen im Rahmen der kantonalen Notorganisation ist sichergestellt Ziel erreicht Die Sicherheitsverbundsübung 2014 des Bundes hat Optimierungspotential bezüglich Strukturen, Zusammensetzung und Organigramm des KFS aufgezeigt. Ein diesbezüglicher Schlussbericht liegt vor. Das weitere Vorgehen betreffend Aufarbeitung von erkannten Defiziten ist initiiert. 3 / o Legislaturziel Förderung der Sicherheit sowie des Sicherheitsgefühls der Nidwaldner Bevölkerung Jahresziel Bei allfälligen Ernstfallereignissen erkennt die Bevölkerung, dass die getroffenen Notfallmassnahmen zeitgerecht getroffen wurden Ziel erreicht Das Projekt «Redundanz OW / NW» wurde im Berichtsjahr 2014 umgesetzt, mit einer Übung überprüft und abgeschlossen. Die Rückmeldungen aus der Redundanzübung vom 12. November 2014 waren sehr positiv.

63 Justiz- und Sicherheitsdirektion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat / Kommissionen Das Direktionssekretariat unterstützt als allgemeine Stabstelle die Direktionsleitung in organisatorischen Belangen. Sie koordiniert die Direktionsgeschäfte und überwacht deren termingerechte Erledigung. Zudem bereitet das Direktionssekretariat die Regierungsratsund Landratsgeschäfte vor und erstellt interne und externe Vernehmlassungen. In diesem Rahmen wurden im Berichtsjahr zahlreiche Stellungnahmen, Vernehmlassungen und Mitberichte verfasst und parlamentarische Vorstösse beantwortet. Im Weiteren verfasste das Direktionssekretariat verschiedene Korrespondenz für die Justiz- und Sicherheitsdirektorin und hält die Ergebnisse der von ihr geleiteten Sitzungen protokollarisch fest. Daneben stand das Direktionssekretariat den Ämtern beratend zur Verfügung und unterstützte sie beim Erlass von Verfügungen sowie beim Verfassen von Regierungsratsbeschlüssen. Im Berichtsjahr gab es in der Leitung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz eine längere Vakanz. In dieser Zeit hat der Direktionssekretär das Amt administrativ begleitet. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Im Berichtsjahr sind drei Gesuche, davon eines um Feststellung der Nichtbewilligungspflicht, eingegangen. Da zwei der Gesuche erst gegen Ende 2015 eingereicht worden sind, steht die Bewilligung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements noch aus. Der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist kontingentiert. Bis zum 31. Oktober 2016 könnte der Kanton Nidwalden bei entsprechender Nachfrage noch 18 Bewilligungen aussprechen. Anwalts- und Beurkundungskommission Die laufenden Geschäfte konnten anlässlich von sechs Sitzungen erledigt werden. Es wurden vier Anwaltsexamen abgenommen. Der kantonale Befähigungsausweis als Rechtsanwalt konnte keinem Kandidaten verliehen werden. Eine Kandidatin bestand die Prüfung zum zweiten Mal nicht. Einer Person wurde eine Praktikantenbewilligung erteilt. Es wurde eine Person neu ins kantonale Anwaltsregister gemäss Art. 5 BGFA eingetragen und es wurde keine Person aus dem Register gelöscht. In die kantonale, öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA (EU oder EFTA Anwaltsliste) wurde keine Person neu eingetragen. Gegen eine Anwältin wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Das Verfahren ist noch hängig. Es wurden zwei Gesuche um Entbindung vom Anwaltsgeheimnis gutgeheissen Amt für Justiz Dem Amt für Justiz unterstehen die fünf Abteilungen Migration / Ausweise / Grundstückerwerb, Jagd / Fischerei / Hundekontrolle, Straf- und Massnahmenvollzug, Gefängnis sowie Zivilstandsamt. Weiter sind dem Amt die Fachstellen Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst (inkl. Namensänderungen) sowie Opferhilfe zugeordnet. Die vielfältigen Aufgabengebiete im Amt für Justiz werden teils abteilungsübergreifend in Personalunion abgedeckt. Migration Die Abteilung Migration vollzieht das Ausländerrecht des Bundes und ist zuständig für die Einreise und den Aufenthalt von ausländischen Personen im Kanton Nidwalden sowie die kontrollierte (freiwillige) Ausreise und zwangsweise Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal anwesenden Personen. Im Berichtsjahr ist die ständige ausländische Wohnbevölkerung des Kantons um 2.8 % von auf Personen gestiegen. 9 Personen wurde die Einreise in die Schweiz verweigert und 2 Personen mussten aufgrund von Sozialhilfebezug aus der Schweiz weggewiesen werden. Gleichzeitig konnte die Migration 12 Bewilligungen nur mit Auflagen und Bedingungen verlängern, drei ausländische Personen mussten zudem verwarnt werden. Eine illegal anwesende Person wurde aus der Schweiz weggewiesen. Im Asylbereich sind von gesamthaft 32 abgewiesenen Asylsuchenden 24 Personen zwangsweise ausgeschafft worden. 2 Personen sind freiwillig in ihr Heimatland

64 Justiz- und Sicherheitsdirektion 64 zurückgekehrt und 5 Personen sind unkontrolliert abgereist. Eine Person hat gegen den abweisenden Asylentscheid beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht und darf das Verfahren in der Schweiz abwarten. Gegen 30 Personen konnte beim Staatssekretariat für Migration ein Einreiseverbot erwirkt werden. Passwesen Die Ausstellung von Pässen und Identitätskarten verlief auch im Berichtsjahr reibungslos. Die für Pässe und Identitätskarten notwendigen Passfotos werden vor Ort erstellt, was eine effiziente Datenerfassung ermöglicht und nur einen kurzen Zeitaufwand von den Kunden erfordert. Die Anzahl der beantragten Ausweise stieg wie bereits in den Vorjahren stetig leicht an. Dieser erneute Anstieg an beantragten Ausweisen führte insbesondere in den Sommermonaten zu längeren Wartezeiten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird für das Jahr 2016 beabsichtigt, mehrere Inserate zu publizieren, um die Bürgerinnen und Bürger auf eine frühzeitige Beantragung der Ausweise aufmerksam zu machen. Jagd Die Abteilung Jagd ist für die Erhaltung gesunder und den Lebensräumen angepasste Wildbestände verantwortlich. Ihr obliegt die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Jagd. Jagdperiode 2015 / 2016 Die Abschusszahlen der Wildtiere durch die Jägerschaft konnten im Vergleich zu den Vorjahren gehalten werden. Der Abgang des Rotwildes konnte mit einem guten Geschlechterverhältnis erhöht werden. Die Nachjagd auf das weibliche Rotwild im Monat November wurde sehr erfolgreich durchgeführt. Die bei der Gämsjagd im Jahr 2014 neu eingeführte Regelung zum Schutz des weiblichen Wildtiers bewährt sich wie gewollt auf einem kleineren Niveau. Steinbockkolonien Pilatus und Brisen Die bei der Konkordatssitzung der Kantone Nidwalden, Obwalden, Uri und Luzern beschlossenen Abschusszahlen für eine Regulationsjagd der Steinwildkolonie Pilatus und Brisen wurden vom Bund bewilligt. Die Jagd wurde durch die ausgelosten Jäger ohne Probleme durchgeführt. Wildschaden Das Ziel, die Wildschäden im Wald auf einem erträglichen Rahmen zu halten, wurde erreicht. Es sind keine weiteren Massnahmen zur Verhütung von Schäden notwendig. Die Wildschadensituation in den unteren und mittleren Lagen ist unproblematisch, in den höheren Lagen tolerierbar. Die Erkenntnisse aus dem Wildschadenbericht wurden in den Jagdbetriebsvorschriften (Abschuss Schalenwild) berücksichtigt. Wildruhegebiete Die 14 gesetzlich festgelegten Wildruhegebiete wurden im Kanton Nidwalden umgesetzt und sind seit dem 7. Juli 2009 in Kraft. Im Berichtsjahr hat der Regierungsrat zu einer Nachführung der Schneeschuh- und Skitourenkarte (Blatt 245S «Stans») Stellung genommen. Neben anderem war der wesentlichste Diskussionspunkt die Neuaufnahme einer Skitourenroute aufs Alpelenhörnli, welche zwar seit langem begangen wird, jedoch bisher nicht auf der Karte eingezeichnet war. Da sich die Route aber im eidgenössischen Jagdbanngebiet befindet, kann sie nur noch straflos begangen werden, wenn sie auf der Karte eingezeichnet ist. Sämtliche Gebiete sind mit den schweizweit einheitlichen Tafeln im Gelände signalisiert. Die Gebiete werden von der Bevölkerung grundsätzlich akzeptiert. Fischerei Die Abteilung Fischerei ist verantwortlich für die Erhaltung gesunder und den Lebensräumen angepasste Fischbestände. Ihr obliegt die Planung und Organisation sowie die Kontrolle der Fischerei. Insbesondere werden Fischerei patente durch das Amt erteilt. Der vom Bund geforderte Sachkundenachweis über die Fischerei (SaNa), den jede Person, die ein Fischer-Patent von mehr als einem Monat erwerben will, besitzen muss, hat breite

65 Justiz- und Sicherheitsdirektion 65 Akzeptanz gefunden. Mit der Ausbildung und Erlangung des Sachkundenachweises kann die Fischerin oder der Fischer belegen, dass ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei vorhanden sind. Engelberger Aa Das im Frühjahr 2009 fertiggestellte Umgehungsgewässer am Ambauenwehr kann nach verschiedenen Versuchsreihen als funktionstüchtig bezeichnet werden. So ist ein weiteres Hindernis für die Fische beim Aufstieg vom Vierwaldstättersee in den Oberlauf der Engelbergeraa beseitigt. Zur Förderung dieser Wanderung der Seeforellen werden nun einmal pro Jahr Seeforellenbrütling und Vorsömmerling aus der kantonalen Fischbrutanlage im Oberlauf der Engelbergeraa eingesetzt. Für die Zukunft ist jetzt wichtig, dass die Restwassermengen sowie der Sunk und Schwall geregelt und festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2013 wird beim Wehr Obermatt Restwasser abgegeben. Die aktuelle Restwassermenge reicht noch nicht für eine komplette Durchgängigkeit. Im aktuellen Winterhalbjahr liegt die Strecke zwischen Schleissenbrügg und Gerli wieder trocken. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Restwassermengen wird ein Monitoring durchgeführt. Scheidgraben Der im Jahr 2006 renaturierte Scheidgraben wird wieder sehr gut von den Fischen angenommen und besiedelt. Es konnten auch im Berichtsjahr wieder mehrere Laichgruben von See- und Bachforellen festgestellt werden. Es konnten mehrere Seeforellen von über fünfzig Zentimetern Länge festgestellt werden. Bei einer Abfischung konnte sogar das seltene Bachneunauge bei der Fortpflanzung gefilmt werden. Humligenbach Der Humligenbach wurde im Jahr 2015 neu gestaltet. Die Neugestaltung des Humligenbaches bietet neben der verbesserten Hochwassersicherheit auch eine deutliche Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktionen. Das angestrebte Ziel war ein möglichst gutes Laichgewässer für verschiedene Fische sowie ein Naherholungsgebiet für die Bevölkerung von Wolfenschiessen zu schaffen. Die Resultate zeigen, dass der Bach von Bachforellen wieder besiedelt wird. Laichertrag Der Laichertrag von Grossfelchen ist gegenüber den letzten Jahren trotz sehr warmen Wetters zufriedenstellend ausgefallen. Erfreulich ist, dass auch in diesem Jahr «Urbalchen» wie sie von den alten Berufsfischern immer beschrieben werden, gefangen werden konnten. Laut Aussagen der Berufsfischer ist die Kalterbrütung von Grossfelchenlaich am Fangerfolg spürbar und macht auch in Zukunft sicher Sinn. Der Bruterfolg bei Bach- und Seeforellen liegt im üblichen Rahmen. Hundekontrolle Dem Amt für Justiz obliegen insbesondere das Führen des Hundeverzeichnisses in Zusammenarbeit mit der externen Datenbank ANIS und die Veranlagung der Hunde steuer. Die aufgrund der Tierschutzverordnung erforderliche umfangreiche Kontrolle der Sachkundenachweise über die Kenntnisse betreffend die Haltung und den Umgang mit Hunden wurde fortgeführt. Straf- und Massnahmenvollzug Diese Abteilung stellt den Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gemäss Straf- und Militärstrafgesetzbuch, kantonalem Strafvollzugsgesetz sowie den Richtlinien des Strafvollzugskonkordates Nordwest- und Innerschweiz sicher. Dabei werden Urteile der Nidwaldner Justizbehörden und rechtshilfeweise auch solche aus anderen Kantonen vollzogen. Im Jahre 2015 wurden Vollzugsfälle (Vorjahr 1 257) in die Geschäftskontrolle aufgenommen. Nach wie vor machen davon die Ersatzfreiheitsstrafen den grössten Anteil aus, welche auf nichtbezahlte Bussen, bedingt durch die fixen Radarinstallationen im Kirchenwaldtunnel, zurückzuführen sind. Vorwiegend betrifft dies ausländische Fahrzeuglenker. Zugenommen haben auch die Neueingänge von Freiheitsstrafen, die richterlichen

66 Justiz- und Sicherheitsdirektion 66 Weisungen sowie die Bewährungshilfe-Fälle. Zusammen mit den über Jahre hinweg laufenden Massnahmen ist weiterhin eine Zunahme der Komplexität und Intensität der Fälle feststellbar. Untersuchungs- und Strafgefängnis Obwohl das Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans im vergangenen Jahr sehr viele Ein- und Austritte zu verzeichnen hatte, sank die Anzahl der Belegungstage um fast 8.5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gründe dafür sind eine reduzierte Belegung in der Untersuchungs- und Ausschaffungshaft sowie ein Rückgang der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 30 auf 27 Tagen im Vergleich zum Jahr Hingegen blieben die Belegungstage in den Regimen Gefängnis- und übrige Strafen in etwa gleich. Auch verzeichneten die Betreiber kantone Nidwalden und Uri fast gleichbleibende Belegungstage. Die Einweisungen durch den Kanton Luzern nahmen allerdings um über 20 % ab. Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 nahm die Regierung Stellung zum Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter, welche dem USG Stans im November 2014 einen Besuch abgestattet hat. Als Sofortmassnahme wurde für die Insassen die Sicht nach draussen verbessert, indem die Sichtblenden teilweise rückgebaut wurden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im USG Stans seit Jahren keine Jugendstrafen mehr vollzogen werden. Um den besonderen Bedürfnissen der jugendlichen StraftäterInnen Rechnung zu tragen, wird darauf geachtet, dass die betroffenen Personen bei länger dauernder Untersuchungshaft in geeigneteren Institutionen untergebracht werden können. Weiter stellte man fest, dass die Betreiberkantone sich der Problematik bei der Unterbringung von ausländerrechtlich inhaftierten Personen (fehlende Aufenthalts- / Freizeiträume und Beschäftigungsmöglichkeiten) bewusst seien. Da das USG Stans bereits über 25 Betriebsjahre aufweist, wurde daher bereits mit ersten Abklärungen bezüglich eines Um- oder gar eines Neubaus begonnen. Diese Abklärungen werden aber einige Zeit beanspruchen. Aus diesen Gründen hat die Gefängnisverwaltung vorderhand darum besorgt zu sein, dass die Abteilung Ausschaffungs- / Administrativhaft nicht voll belegt wird. Damit kann den Insassen, beispielsweise durch die Benutzung einer leeren Zelle, mehr Bewegungsraum zur Verfügung gestellt werden. Weiter wurden die Beanstandungen bei der medizinischen Ab klärung bei Neueintritten, der Übersetzung der Hausordnung und der Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen sowie der Anpassung des Personalbestandes zur Kenntnis genommen. Gefängnis-Betriebskommission Am 13. Mai 2015 fand im Untersuchungs- und Strafgefängnis Stans die 33. Betriebs-Kommissionssitzung, erstmals unter der Leitung von Frau Regierungsrätin und Präsidentin Karin Kayser-Frutschi, statt. Der Jahresbericht und die Rechnung wurden genehmigt. Weitere Themen waren der Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter sowie die Möglichkeiten eines Um- oder Neubaus des Gefängnisses. Gefängnisseelsorge Seit 1. November 2013 übt Herr Michael Josef, Mitarbeiter vom röm.-kath. Pfarramt Beckenried, das Amt als Gefängnisseelsorger aus. Zivilstandsamt Die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten führen die zivilstandsamtlichen Register (Papierregister wie auch das seit Ende 2003 eingeführte informatisierte Standesregister INFOSTAR), erstellen Mitteilungen an Ämter und Urkunden für Private, beurkunden die Ereignisse Geburt und Tod, führen Ehevorbereitungen durch, vollziehen Trauungen, beurkunden eingetragene Partnerschaften und nehmen Kindesanerkennungen, Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge, Namenserklärungen und Hinterlegungsorte für Vorsorgeaufträge entgegen. Im Weiteren werden auch die ausländischen Zivilstandsereignisse von Kantonsbürgern und die Gerichtsentscheide in Infostar erfasst. Die Anzahl der Geschäftsfälle ist im Anhang aufgeführt. Aufgrund der Gesetzesänderung per 1. Januar 2013 gab es im 2015 aufgrund von vielen Anfragen Mehraufwand.

67 Justiz- und Sicherheitsdirektion 67 Seit 2013 können nicht nur geschiedene Personen eine Namenserklärung abgeben, sondern auch alle, die bei der Eheschliessung vor dem den Namen geändert haben. Sie können jederzeit eine Erklärung abgeben, um wieder auf den Ledignamen zu wechseln. Dasselbe gilt für den Ehegatten, der den Namen bei der Eheschliessung geändert hat. Auch nach Auflösung der Ehe (durch Gerichtsurteil oder Tod) besteht die Möglichkeit, durch die Namenserklärung wieder den Ledignamen zu führen. Seit dem 1. Januar 2013 kann der Hinterlegungsort eines Vorsorgeauftrages im Zivilstandsamt eintragen werden. Per 1.Juli 2014 ist es möglich geworden, im Anschluss an die Kindesanerkennung die gemeinsame elterliche Sorge vor der Zivilstandsbeamtin/dem Zivilstandsbeamten zu erklären. Die Beratung der Kunden über alle Geschäftsfälle hat stark zugenommen und beansprucht viel Zeit. Die ereignisbegleitende Rückerfassung betrifft vor allem ausländische Staatsangehörige, die infolge eines Zivilstands-Ereignisses (z.b. Geburt, Ehe usw.) in INFOSTAR erfasst werden müssen. Diese Geschäftsfälle sind immer öfter mit sehr viel Aufwand verbunden. Die Kontrolle der Familienregister konnte im 2015 gemäss Planung weitergeführt werden. Die Abschlusskontrolle benötigt viele Ressourcen der Mitarbeitenden, sehr oft müssen Belege aus dem eigenen Archiv, von anderen Zivilstandsämtern oder aus dem Staatsarchiv beigezogen werden. Dies ist sehr zeitintensiv. Aufsichtsbehörde im Zivilstandsdienst Die Aufsichtsbehörde im Zivilstandsdienst sorgt für den fachlich zuverlässigen Vollzug des Zivilstandswesens im Kanton. Sie beaufsichtigt, unterstützt und berät das kantonale Zivilstandsamt. Sie wirkt mit bei der Registerführung, bei administrativen Bereinigungsverfahren im informatisierten Standesregister (INFOSTAR) und in Papierregistern sowie bei Vorbereitungsverfahren von Eheschliessungen. Die Aufsichtsbehörde erlässt Verfügungen über die Anerkennung und die Eintragung im Ausland eingetretener Zivilstandstatsachen sowie ausländischer Entscheidungen, die den Personenstand von Personen mit Bezug zu Nidwalden betreffen. Die Aufsichtsbehörde sorgt für die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen. Sie ist gegenüber dem Eidgenössischen Amt für Zivilstandswesen (EAZW; Oberaufsichtsbehörde) rechenschaftspflichtig. In der zivilstandsamtlichen Tätigkeit werden auch Namensänderungsgesuche nach Art. 30 Abs. 1 ZGB zu Handen des Regierungsrates geprüft und bearbeitet. Im Jahre 2015 wurden 257 Fälle (Vorjahr 251) in die Geschäftskontrolle aufgenommen. Details sind aus den Tabellen im Anhang zu entnehmen. Am 28. April 2015 führte die Aufsichtsbehörde beim Zivilstandsamt Nidwalden die jährliche Inspektion zu den Geschäftsfällen des Jahres 2014 durch. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Beurkundungen der verschiedenartigen Geschäftsfälle in INFOSTAR gelegt. Die Stichproben ergaben tadellos geführte Register und Belegsablagen sowie eine korrekte INFOSTAR-Handhabung. Das Zivilstandsamt Nidwalden ist sehr gut organisiert und leistet einwandfreie und kompetente Arbeit. Weisungen seitens des EAZW und der kantonalen Aufsichtsbehörde werden eingehalten. Die zur Region Zentralschweiz vereinigten Aufsichtsbehörden von Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug und Zürich treffen sich zweimal jährlich zu fachspezifischen Tagungen und zur Planung gemeinsamer Ausbildungs- und Arbeitsstrategien. Ebenfalls werden die Traktanden der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst (KAZ) vor- und nachbehandelt. Die Weiterbildungstagung der KAZ vom 22. / 23. Oktober 2015 in Brunnen befasste sich mit den Themen Leihmutterschaft, Inspektion / Qualitätssicherung, Feststellung der Identität / Erklärungen zum Personenstand sowie Schein- und Zwangsehen. Bürgerrechtsdienst Der Bürgerrechtsdienst befasst sich mit dem Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Er bearbeitet unter anderem die Einbürgerungsgesuche und koordiniert dabei den Verfahrensablauf zwischen den gesuchstellenden Personen, den Gemeinden sowie dem Bund und

68 Justiz- und Sicherheitsdirektion 68 dem Kanton. Bearbeitet und koordiniert werden auch Gesuche von Schweizerinnen und Schweizern, welche sich in einer Nidwaldner Gemeinde einbürgern oder auf ein Nidwaldner Gemeindebürgerrecht verzichten wollen. Im Berichtsjahr wurden 127 Geschäftsfälle im Zusammenhang mit dem Bürgerrecht in die Geschäftskontrolle aufgenommen (Vorjahr 110). Details zu den verschiedenen Einbürgerungsarten von ausländischen wie auch schweizerischen Staatsangehörigen sowie den Gesuchseingängen können den statistischen Angaben im Anhang entnommen werden. Hilfe an Opfern von Straftaten Die Opferhilfe gewährleistet die (juristische) Beratung und Vermittlung von Hilfe an Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind (Opfer). Anspruch auf Opferhilfeleistungen haben auch die Angehörigen des Opfers. Die Opferhilfe kann finanzielle Leistungen im Rahmen der Soforthilfe, der längerfristigen Hilfe sowie Entschädigungen und / oder Genugtuung ausrichten. Nicht anspruchsberechtigt sind Opfer bzw. Geschädigte von Vermögensdelikten. Die Sachbearbeitung obliegt der Amtsleitung. Die Gesuche um Entschädigung und / oder Genugtuung werden von der Justiz- und Sicherheitsdirektion entschieden. Im Berichtsjahr wurden 14 Beratungen (+ 40 % gegenüber 2014) durchgeführt und 25 Opferhilfegesuche (+ 38 % gegenüber 2014) beurteilt. Die eingegangenen Gesuche betreffen Vorfälle von häuslicher Gewalt (11), Körperverletzungsdelikte (7), strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität (3) und Vergehen gegen die Freiheit (2). Zudem gingen zwei Gesuche um Entschädigung und Genugtuung ein, welche vorläufig sistiert sind, da die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht abschliessend geklärt sind. Im Jahr 2015 wurden für die Sofort- und längerfristige Hilfe CHF sowie für Abgeltungen für Beratungsleistungen anderer Kantone CHF , total CHF aufgewendet. Entschädigungen und Genugtuungen wurden keine ausbezahlt Grundbuchamt Grundbuchamt / Notariat Die Geschäftszahl hat beim Grundbuchamt / Notariat Im Vergleich zum Vorjahr um über 3 % zugenommen. Vor allem im Dezember gingen sehr viele Anmeldungen beim Grundbuchamt ein, 14 % mehr als im Dezember des Vorjahres. Im Bereich des Notariates wurden wiederum beinahe 600 öffentliche Beurkundungen in allen notariellen Bereichen vorgenommen. Die weitaus grösste Anzahl Aufträge geht im Bereich des Sachenrechts ein. Das Projekt Auskunftsportal für Grundbuchdaten und öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen ist technisch umgesetzt. Abklärungen im Zusammenhang mit dem Gebühren-Modell haben jedoch dazu geführt, dass die Aufschaltung erst im Jahr 2016 erfolgt. Das Projekt «elektronischer Geschäftsverkehr» wird in einem zweiten Schritt umgesetzt. Grundbuchbereinigungsamt In der Grundbuchbereinigung der Gemeinde Dallenwil konnte das Grundbuchbereinigungsamt im Jahr 2015 die Hälfte des Plangebietes 6, das gegenwärtig rund 219 Grundstücke aufweist, abschliessen. Die Verhandlungen mit den Eigentümern des Plangebietes 6 konnten noch nicht vollständig geführt und abgeschlossen werden, weil diverse streitige Rechte sowie die rege Bautätigkeit und die damit im Zusammenhang stehenden Abparzellierungen einen Mehraufwand bewirkten. Daneben übernahm die Bereinigungsbeamtin zusätzliche Aufgaben des Grundbuchamtes zur Bearbeitung und Erledigung. Für das Jahr 2016 hat sich das Grundbuchbereinigungsamt zum Ziel gesetzt, die Verhandlungen des Plangebietes 6 abzuschliessen, damit anschliessend die Folgegeschäfte bearbeitet werden können. Grundbuchbereinigungskommission Die Geschäftstätigkeit der Grundbuchbereinigungskommission Nidwalden (Kommission) war im Berichtsjahr 2015 vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die

69 Justiz- und Sicherheitsdirektion 69 Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Emmetten abgeschlossen werden konnte. Somit sind gegenwärtig noch in den Gemeinden Oberdorf und Dallenwil Verfahren vor der Kommission hängig (die Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Wolfenschiessen wurde noch nicht eingeleitet). Einzig in der Gemeinde Dallenwil wurde der Neueingang von Verfahren verzeichnet. Die Kommission führte in einem Verfahren betreffend die Gemeinde Dallenwil eine Einigungsverhandlung durch. Gemeinde Emmetten: Mit der vergleichsweisen Bereinigung der beiden letzten Verfahren konnte die Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Emmetten mit den insgesamt 94 Verfahren, die seit 1994 in der Gemeinde Emmetten vor der Grundbuchbereinigungskommission anhängig gemacht worden sind, abgeschlossen werden. Die Gemeinde Emmetten wird somit letztmals in dieser Statistik Aufnahme finden. Gemeinde Oberdorf: Wie im Vorjahr sind auch im Berichtsjahr ausschliesslich Verfahren im Zusammenhang mit Bau- beziehungsweise Fahrwegrechten im Zusammenhang mit Bahnübergängen betreffend die Parzelle Nr. 60 der Zentralbahn zb hängig. Die Grundbuchbereinigungskommission hat diese Verfahren bereits frühzeitig intern und formlos sistiert und den Abschluss der Sanierungs- und Abbrucharbeiten abgewartet, weil eine vorgängige Bereinigung der strittigen Rechte durch die Kommission keinen Sinn macht. Nachdem die Sanierung beziehungsweise der Abbruch der Bahnübergänge inzwischen vollumfänglich abgeschlossen sein sollte, können die hängigen Bereinigungsverfahren sofern diese noch nötig sein sollten an die Hand genommen werden. Demzufolge wird sich die Kommission im Jahre 2016 schwerpunktmässig dem Abschluss dieser Verfahren zuwenden. Gemeinde Dallenwil: Im Berichtsjahr wurde der Neueingang von neun Verfahren verzeichnet, die thematisch jedoch allesamt miteinander verbunden sind (Fahrwegrecht über eine Erschliessungsstrasse). Ein Verfahren konnte nach erfolgter Einigungsverhandlung vergleichsweise abgeschlossen werden. Damit blieb die Anzahl der Pendenzen konstant Kantonspolizei Die Kantonspolizei Nidwalden setzt sich aus den drei Abteilungen Verkehrs- und Sicherheitspolizei, Kriminalpolizei und Kommando-Dienst zusammen. Der Kantonspolizei obliegen die gesetzlichen Aufgaben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung, der Gefahrenabwehr, die Beseitigung eingetretener Störungen und die Verhinderung, Verfolgung und Aufklärung von Straftaten. Sie setzt dabei ihren Claim «Immer da. 117» mit präventiver, sichtbarer Präsenz und zeitnahen Interventionen um. Gerade bei der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten zeigt diese Taktik Wirkung; bei der Sicherheit im Strassenverkehr werden mit dieser Ausrichtung die bundesrechtlichen Vorgaben des Handlungsprogrammes «Via Sicura» umgesetzt. Verkehrs- und Sicherheitspolizei Verkehrsunfallstatistik Die Zahl der Verkehrsunfälle hat im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen. Die Zahl der Verletzten nahm gegenüber dem Vorjahr wieder zu. Leider verunglückten im Jahre Radfahrerin, 1 Motorradfahrer und ein Personenwagenlenker bei schweren Verkehrsunfällen tödlich. In der Gemeinde Dallenwil ereigneten sich am wenigsten und in der Gemeinde Stans die meisten Verkehrsunfälle. Bei den Unfallverursachern nahm der Anteil der angetrunkenen Lenkerinnen und Lenker ab. Nach Monaten ereigneten sich im Februar die wenigsten und im Juli die meisten Unfälle. Auf der Autobahn nahm die Anzahl der Verkehrsunfälle wieder zu. Kontrolltätigkeiten Die Einsätze für verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Kontrollen wurden in kleinen Teams innerhalb der Frontgruppen während des Tages und in der Nacht ausgeführt.

70 Justiz- und Sicherheitsdirektion 70 Schwerpunktkontrollen Im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung mit dem Bund zur Intensivierung der Kontrollen wurde der Schwerverkehr auf der A2 täglich kontrolliert. Geschwindigkeitskontrollen Im Kirchenwaldtunnel Süd und Nord sind zwei festinstallierte Anlagen in Betrieb. Mit der mobilen Anlage wurden innerorts, ausserorts und auch auf der A2 weitere Kontrollen durchgeführt. Seit Juli 2015 war auch die semistationäre Anlage regelmässig in Betrieb. Im Jahre 2015 wurden insgesamt Fahrzeuge kontrolliert. Verkehrsinstruktion Die Verkehrsinstruktoren besuchten alle Klassen und erteilten vom Kindergarten bis zur 5. Klasse in mehreren Lektionen Unterricht. Auch in der Heilpädagogischen Werkstätte wurde Unterricht erteilt. Die 3.-Klässler konnten im Verkehrsgarten, auf dem Areal des Flugplatzes, praktische Fahrübungen mit dem Velo unter Aufsicht der Polizei absolvieren. Höhepunkt und Abschluss der Verkehrsausbildung war erneut die kantonale Radfahrerprüfung der 5.-Klässler. In den Gemeinden Buochs, Ennetbürgen und Ennetmoos bildeten die Verkehrsinstruktoren Schülerpatrouilleure aus. An fünf Mittwochnachmittagen wurden Schüler, welche eine Verkehrsübertretung begangen hatten, zur Nacherziehung aufgeboten. Ihnen wurde das verkehrsgerechte Fahren gezeigt und die Gefahren bei falschem Verhalten aufgezeigt. Verkehrsaktionen / Prävention In die verschiedenen Verkehrssicherheitskampagnen wie «Sichtbarkeit», «Null Promille-Null Probleme», «Schulanfang», «Tag des Lichts», «Ablenkung» und «E-Bike- Geschwindigkeit» waren alle Einsatzgruppen der Verkehrspolizei eingebunden. Anlässlich von Internationalen TISPOL-Aktions-Kontrollen wurden der Schwerverkehr inklusive Reisecars, die Gurtentragpflicht und der Zustand von Lenkerinnen und Lenkern regelmässig kontrolliert. Im September führte die Kantonspolizei zusammen mit der Stiftung «Road Cross» weitere Raserpräventions- Kampagnen an der kantonalen Berufsschule und der Mittelschule durch. Die Verkehrsinstruktoren / in engagierten sich weiter am Verkehrssicherheitstag zusammen mit dem TCS und anderen Partnern, im Einkaufszentrum Länderpark und an verschiedenen Elternabenden der Kindergärten. Strassen- und Signalisationstechnik; Hilfeleistung an Dritte Die Leitung Verkehrspolizei nahm zu etlichen Verkehrs-, Signalisations- und Bauprojekten Stellung. Die Arbeiten für Begutachtungen, Stellungnahmen und Begehungen vor Ort nahmen gegenüber dem Vorjahr weiter zu. Seepolizei Einsätze der Seepolizei und die Anzahl der ordentlichen Kontrollen nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab. Auf dem Alpnachersee wurden gemäss Vereinbarung mit dem Kanton Obwalden diverse Kontrollen durchgeführt. Kriminalpolizei Sperrfrist: Embargo-Datum 21. März 2016 Gemäss Vereinbarung Eidg. Departement des Innern (BFS) und KKJPD vom Auszug der Vereinbarung: 2. Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Nationaler Jahresbericht, Übersichtstabellen etc. Die KKJPD ist berechtigt, den Jahresbericht, die Übersichtstabellen etc. der polizeilichen Kriminalstatistik ausschliesslich den Justiz- und Polizeidirektionen der Kantone weiterzuleiten, sofern sich diese vorgängig gegenüber der KKJPD verpflichten, allfällige Stellungnahmen betreffend dieses Jahresberichts, dieser Übersichtstabellen etc. der polizeilichen Kriminalstatistik erst nach dem vom EDl (BFS) festgelegten Embargo-Datum abzugeben und Informationen betreffend dieses Berichts, dieser Übersichtstabellen etc. der polizeilichen Kriminalstatistik Dritten gegenüber ebenfalls erst nach dem Embargo-Datum

71 Justiz- und Sicherheitsdirektion 71 des EDl (BFS) zukommen zu lassen. Die KKJPD stellt vor jeder Weitergabe mittels geeigneter Mittel sicher, dass die Justiz- und Polizeidirektionen, welche den Jahresbericht, die Übersichtstabellen etc. der polizeilichen Kriminalstatistik erhalten wird, ihre eben erwähnten Embargo-Pflichten kennt. 4. Embargo-Datum Das EDl (BFS) gibt der KKJPD jeweils anlässlich der Informationsübermittlung (vgl. Ziff. 2 und Ziff. 3) das Embargo-Datum bekannt. Die unter Ziffer 2, Abs. 1 erwähnten Informationen zur polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden der KKJPD 10 (zehn) Arbeitstage vor der Publikation der Resultate durch das EDl (BFS) übermittelt. Die Informationen zur Strafvollzugsstatistik (vergl. Ziff. 3) erhält die KKJPD 10 (zehn) Arbeitstage vor dem Publikationstermin zugestellt. 5. Konventionalstrafe Die KKJPD schuldet der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF pro Verletzung einer Pflicht gemäss der Ziffer 2, Absatz 2 und / oder der Ziffer 3, Absatz 2 dieser Vereinbarung, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags. Die Konventionalstrafe wird auf einen allfälligen Schadenersatz angerechnet. Straftaten allgemein (StGB, AuG, BetmG und Bundesnebengesetzgebung) Im Jahr 2015 mussten total allgemeine Straftaten verzeichnet werden. Dies entspricht einer Abnahme von über 19 % gegenüber dem Vorjahr. Delikte gegen das Strafgesetzbuch waren insgesamt Mal betroffen ( 27 %). Bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz stiegen die Straftaten auf 157 Delikte (+ 23 %). Im Jahr 2015 konnten 52 Verstösse gegen das Ausländergesetz beanzeigt werden (+ 33 %). Die übrigen Straftaten fallen mit 114 bei so genannten Bundesnebengesetzen an. Dies entspricht einer marginalen Abnahme von 2 % gegenüber dem Vorjahr. Für die 822 aufgeklärten Straftaten zeichneten sich 308 Männer und 80 Frauen verantwortlich, wovon von diesen 388 tatverdächtigen Personen 177 über einen Ausländerstatus verfügen. 51 Personen waren zum Zeitpunkt der Straftat noch minderjährig. Nach wie vor tragen die Kriminalpräventionskampagne (bei den ORS-Klassen) und die seit Jahren praktizierte Null-Toleranz-Philosophie zu den erfreulichen Zahlen bei der Jugendkriminalität bei. Straftaten StGB Im Bereich der StGB-Straftaten kann im Vergleich zum Vorjahr eine massive Abnahme von auf verzeichnet werden. 523 Straftaten konnten dabei aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 49.4 % entspricht. Die Delikte gegen Leib und Leben stiegen von 76 auf 113 Widerhandlungen an. Bei den Vermögensdelikten kann eine Abnahme verzeichnet werden. Die Zahlen sanken dabei gegenüber dem Vorjahr (925) markant auf 584 Delikte. Die Aufklärungsquote nahm von 23.4 auf 29.3 % zu. Die Kategorien Diebstahl mit 263 Verzeigungen, Fahrzeugdiebstähle mit 77 und Sachbeschädigungen mit 102 Delikten, wiesen die höchsten Werte auf. Im Jahr 2015 mussten 59 Einbruchdiebstähle aufgenommen werden. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer beachtlichen Abnahme von 67 %. Bei den Freiheitsdelikten wurden 170 Straftaten ( 38 %) verzeichnet, wobei Hausfriedensbruch bei Einbruchdiebstählen nicht mitgerechnet ist. Gegen Straftaten unter dem Titel «sexuelle Integrität» musste in 15 Fällen rapportiert werden. Dies entspricht einer Abnahme von 30 Delikten. Im Bereich «Häusliche Gewalt» wurden 95 Straftaten verübt, was einer Zunahme von 34 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Vor allem die Delikte gegen die sexuelle Integrität und die Delikte gegen Leib und Leben sind mit grossem Ermittlungsaufwand verbunden.

72 Justiz- und Sicherheitsdirektion 72 Kriminalprävention Nach wie vor wird in den Oberstufenklassen das erfolgreiche dreistufige Präventionsmodell mit den Themen «Stopp der Gewalt gegen Personen und Sachen» (1. ORS), «Internetkriminalität» (2. ORS) und «Suchtmittel» (3. ORS) unterrichtet. Die Inhalte der einzelnen Unterrichtsthemen werden ständig den gesellschaftlichen Veränderungen (z.b. Social Media) angepasst. Betriebskommission POLYCOM Das Sicherheitsfunksystem POLYCOM ist in Nidwalden seit Juni 2006 in Betrieb und wird inzwischen in der ganzen Schweiz eingesetzt. Für eine verbesserte Funktionalität wurden im Auftrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) in den Jahren 2013 und 2014 die Systeminfrastruktur und die Endgeräte auf einen neuen Softwarestand migriert. Im Berichtsjahr gab es keine besonderen Vorkommnisse, in naher Zukunft muss jedoch die Infrastruktur von Grund auf erneuert werden. Erste Investitionen sind für 2016 vorgesehen. Die Betriebskommission tagte im Berichtsjahr zwei Mal, wobei die ordentlichen Geschäfte behandelt wurden Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz hat in seinen bisherigen vier Bereichen Militär, Notorganisation, Zivilschutz und baulicher Zivilschutz seine Aufgaben gemäss den gestellten Erwartungen im vergangenen Jahr erfüllen können. Per 5. August 2015 hat der neue Vorsteher des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz und Stabschef des kantonalen Führungsstabes die Stelle angetreten. Mit seinem Stellenantritt wurde im Amt eine Organisationsentwicklung eingeleitet. Abteilung Militär einen Beitrag zum Frieden. Insgesamt wurden dabei Diensttage zur Förderung des Friedens im Ausland erbracht. Das grösste Kontingent ist mit der SWISSCOY an der Kosovo Force (KFOR) beteiligt. Die SWISSCOY setzt sich aus maximal 235 zum Selbstschutz bewaffneten Freiwilligen zusammen. Mit maximal 26 AdA beteiligte sich die Schweizer Armee auch weiterhin an der friedensfördernden Mission EUFOR ALTHEA in Bosnien-Herzegowina. Im Bereich humanitäre Minenräumung kommen in Südsudan, in der Westsahara, in der Demokratischen Republik Kongo und in Mali Schweizer in verschiedenen Funktionen zum Einsatz. In Ghana und Kenia stehen weitere Schweizer im Bereich der Ausbildung im Einsatz. Weiter leisten rund 30 Offiziere als unbewaffnete Militärbeobachter, Verbindungsoffizier oder Militärberater in Konfliktzonen (Naher Osten, Kongo, Südsudan, Mali, Kaschmir, West-Sahara, Korea) einen wichtigen Beitrag für den Frieden. In verschiedenen Einsatzgebieten der Schweizer Armee im Friedensförderungsdienst hat sich die Sicherheitslage 2015 verschlechtert. Die Situationen für die Schweizer Armeeangehörigen vor Ort mussten neu beurteilt werden, beispielsweise im Südsudan oder in Mali, wo im März 2015 bei einem Anschlag zwei Schweizer Armeeangehörige schwer verletzt wurden. Kreiskommando Orientierungstage / Rekrutierung Total 193 junge Männer des Jahrgangs 1997 haben an den Orientierungstagen 2015 teilgenommen und haben sich dadurch für eine der nächsten Rekrutenschulen entschieden. Diese Zahlen dienen zur Planung der Rekrutierung, welche 3 12 Monate vor dem Rekrutenschulstart absolviert sein muss. Alle jungen Männer konnten termingerecht ins Rekrutierungszentrum Windisch aufgeboten werden. SWISSINT Im Berichtsjahr leisteten rund 300 Frauen und Männer grösstenteils Milizangehörige im Rang vom Soldaten bis zum Divisionär in 17 Ländern auf 4 Kontinenten Dienstverschiebungen Die Dienstverschiebungen wurden von den Armeeangehörigen meist rechtzeitig und mit den nötigen Beweismitteln versehen eingereicht. Wenn das militärische

73 Justiz- und Sicherheitsdirektion 73 Bedürfnis vorhanden war, konnten Armeeangehörigen auch für Ersatzdienste (Gast-WK) zugewiesen werden. Beförderungen Auch im Berichtsjahr konnten wieder Armeeangehörige in höhere Grade befördert werden. So hat der Kaderbestand im Kanton Nidwalden um 1 Divisionär, 1 Oberst, 3 Oberstleutnants, 2 Majore, 5 Hauptmänner, 6 Oberleutnants und 9 Leutnants zugenommen. Militärstrafen Wegen Nichterfüllen der ausserdienstlichen Schiesspflicht (Obligatorisches Schiessen) musste total 57 Armeeangehörige diszipliniert werden. Die Bussen wurden alle termingerecht bezahlt, so dass keine Umwandlung einer Schiessbusse in Arrest verhängt werden musste. Die Disziplinarstrafen der Armeeangehörigen, welche während des jährlichen Ausbildungsdienstes der Armee straffällig wurden und durch den Wohnortkanton vollzogen werden mussten, konnten alle verhängt werden und wurden termingerecht beglichen, sodass keine Umwandlung in Arrest stattfinden musste. Entlassung aus der Militärdienstpflicht Zur offiziellen Wehrmännerentlassung anfangs Dezember konnten wiederum Unteroffiziere und Soldaten, welche ihre Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt haben oder vom Jahrgang her aus der Militärdienstpflicht entlassen wurden, in würdiger Form verabschiedet werden. 11 Armeeangehörige haben die Auflagen gemäss gültiger Waffengesetzgebung erfüllt und konnten die persönliche Waffe ins Eigentum übernehmen. Zeughaus und Waffenplatz Logistik / Vorortlager SWISSINT Die Kundenfrequenz (Kundenkontakte von AdA für Beratung, Anprobe, Abgabe, Rücknahme, Verkauf, Tausch usw.) von persönlichem Armeematerial ist durchschnittlich ausgefallen. Das Vorortlager (Übergabe / Rücknahme Korpsmaterial, Bestandesführung, Instandhaltung usw.) hatte neben den laufenden Tagesgeschäften zusätzlich 11 Stabskurse materiell bedient. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Nidwalden und der Armee (VBS) verlief problemlos. Infrastruktur Die gesamten Infrastrukturen auf dem Waffenplatz Wil b / Stans sind sehr gut ausgelastet. Der Schiess- und Ausbildungsplatz Gnappiried wurde wiederum intensiv benutzt. Abteilung Notorganisation Führung Seit August 2015 hat der neue Vorsteher des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz, Martin Dudle-Ammann, auch den Vorsitz des Kantonalen Führungsstabes übernommen. Ausbildung Kantonaler Führungsstab Anlässlich von zwei ordentlichen Rapporten wurden die Projekte und Pendenzen des Kantonalen Führungsstabes bearbeitet. Im Zentrum stand dabei die Auswertung der im November 2014 durchgeführten Sicherheitsverbundübung des Bundes (SVU 14). Wehrpflichtersatz Im Ersatzjahr 2014 / Kalenderjahr 2015 wurden total Ersatzpflichtige veranlagt; davon waren 834 Dienstuntaugliche und 221 Dienstverschieber. Von den eröffneten Veranlagungen mussten 188 Mahnungen ausgestellt werden. Insgesamt wurden 33 Betreibungen eingeleitet. Im Kalenderjahr 2015 hatten 111 AdA und Zivildienstleistende Anspruch auf eine Rückerstattung der verschobenen Dienste. Gemeinde Führungsstäbe Mit den Gemeinden Ennetmoos, Dallenwil, Buochs und Oberdorf absolvierten die letzen vier Gemeindeführungsstäbe turnusgemäss die eintägige Übung für die kommunalen Krisenstäbe. Schwergewichtig wurden dabei anhand eines realistischen Szenarios die Führungstätigkeiten geschult. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden nun analysiert und fliessen danach in die zukünftigen Schulungs- und Übungsanlässe ein.

74 Justiz- und Sicherheitsdirektion 74 Partnerorganisationen Die Mitglieder des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) wurden im Rahmen einer ordentlichen Einsatzübung weitergebildet und betreffend Einsatzbereitschaft überprüft. Weiter wurden die Mitglieder der mobilen Sanitätshilfsstelle Nidwalden (Ärzte, Fachpersonal und Samariter) an diversen Abendproben in deren Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst weitergebildet. Care-Organisation Das gesamte Care-Team besteht aus 13 Personen, davon sind 9 Frauen und 4 Männer. Die Care-Organisation Nidwalden / Engelberg wurde im Jahr 2015 zu 11 Ernstfalleinsätzen gerufen. Dies sind 6 Fälle mehr als im Vorjahr. Dabei wurden Betreuungsaufgaben nach Verkehrsunfällen, Suiziden, Sportunfällen, Arbeitsunfällen, normalen Todesfällen, tödlichen Bergunfällen und Leichenfunden wahrgenommen. Die Mitglieder des Care-Teams nahmen an verschiedenen Aus- und Weiterbildungen teil. Logistik Alarmierung Turnusgemäss am ersten Mittwoch im Februar wurde das kantonale Sirenennetz getestet. Dabei wurden alle 40 stationären Sirenenanlagen und 19 mobilen Sirenen bezüglich Funktionsfähigkeit überprüft. Alle Sirenen im Kanton haben funktioniert und sind für einen allfälligen Ernstfallgebrauch einsatzbereit. Führungsstandorte Anlässlich eines Rapportes des Kantonalen Führungsstabes wurde der durch den Zivilschutz Nidwalden betriebene Führungsstandort im Zentrum Bevölkerungsschutz bezüglich Einsatzbereitschaft getestet und der Betrieb in einem Ereignisfall überprüft. Prozesse Notfallplanungen Die Notfallplanungen basierend auf den 32 Szenarien des kantonalen Risikokatasters sind im Bereich der Naturereignisse grösstenteils abgeschlossen. Notfallplanungen in den Bereichen der technischen und gesellschaftlichen Gefahren wurden teilweise in Angriff genommen. Schwergewichtig erarbeitete die kantonale Fachgruppe Notfallplanung in Zusammenarbeit mit externen Experten die Grundlagen für eine kantonale Notfallplanung Erdbeben. Abteilung Zivilschutz Zivilschutzorganisation Im Jahr 2015 stand in der Zivilschutzorganisation Nidwalden die Umrüstung sämtlicher Zivilschutzangehöriger im Zentrum. Ende März wurden alle eingeteilten Zivilschutzangehörigen der Zivilschutzorganisation Nidwalden mit neuen Uniformen und neuen persönlichen Schutzausrüstungsgegenständen ausgestattet. Die Fachausbildung sämtlicher Zivilschützer wurde mittels Fachdiensttagen in Form von Powerdays sichergestellt. Pro Fachbereich wurden in den Wiederholungskursen Fachkenntnisse aufgefrischt, neue Inhalte vermittelt sowie das Ausbildungsniveau mittels Übungen überprüft. Dabei durfte festgestellt werden, dass die Angehörigen der Zivilschutzorganisation Nidwalden den Anforderungen in Bezug auf ihr Fachwissen entsprechen und die Einsatzbereitschaft der Formationen sichergestellt ist. Ausbildung In den Grund-, Kader-, Weiterbildungs- und Wiederholungskursen wurden die Angehörigen des Zivilschutzes ausgebildet, geschult und auf mögliche Einsätze vorbereitet. Mit der hohen Ausbildungsqualität konnte in sämtlichen Ausbildungskursen ein motivierendes und förderndes Lernumfeld geschaffen werden. Im Berichtsjahr absolvierten 34 Zivilschützer ihre zweiwöchige Grundausbildung zum Pionier, Stabsassistent, Betreuer, Koch, Materialwart oder Anlagewart. In diversen Kaderausbildungen wurden 20 Angehörige des Zivilschutzes auf ihre verantwortungsvollere Funktion innerhalb der Milizorganisation vorbereitet. Im Jahr 2015 wurden insgesamt Diensttage geleistet.

75 Justiz- und Sicherheitsdirektion 75 Regelung des Verkehrs beziehungsweise die Umsetzung des Parkplatzkonzepts wurde durch je eine Gruppe Zivilschützer sichergestellt. Kurse In den ordentlichen Wiederholungskursen stand neben dem Auffrischen des Fachwissens vor allem die Durchführung von Übungen im Vordergrund. Mit den Pionieren wurden innerhalb dieser Einsatzübungen Holzkästen zur Sicherung des Hangs und der Strasse nach Niederrickenbach erstellt. Die Kader der Stabsassistenten absolvierten mit den Stabsassistenten die Übung Indipendenzia. Dabei ging es darum, erhaltene Aufträge zu priorisieren und fachgerecht umzusetzen. Als Kerninhalte ging es um den Bau verschiedener Kommunikationsleitungen mittels Feldkabel sowie um das Errichten von mehreren Kommandoposten als Führungsstandorte. Die Betreuer hatten die Möglichkeit, innerhalb ihres Wiederholungskurses einen halben Tag zusammen mit Betreuerinnen der Spitex Nidwalden zu verbringen. Dabei erhielten sie einen eindrücklichen Einblick in die wichtige und anspruchsvolle spitalexterne Hilfe. Den Materialwarten wurde im Bereich der Sicherheit vermittelt, wie man für Transporte Anhänger richtig und rechtskonform belädt und sichert. Und die Anlagewarte stellten zu Gunsten der Gemeinden im Rahmen der vier Anlagewartungen eine pro Quartal den Unterhalt sämtlicher Zivilschutzanlagen im Kanton Nidwalden sicher. Einsätze Im Jahr 2015 blieb der Kanton Nidwalden von grossen Unwettern verschont. Im Juni wurde zu Gunsten der Gemeinde Stans nach kurzen und heftigen Regenfällen mit einer Gruppe von Pionieren ein dreitägiger Instandstellungseinsatz geleistet. Baulicher Zivilschutz Schutzraumbauten Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ist in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes ein Schutzplatz bereitzustellen. Zur Gewährleistung eines ausgewogenen Schutzplatzangebots steuern die Kantone den Schutzraumbau. Die Schutzplatzpflicht wird einerseits durch das Erstellen eines Schutzraumes oder mit der Bezahlung einer Ersatzabgabe geregelt. Die so erhobenen Ersatzbeiträge dienen in erster Linie zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume in den Gemeinden und zur Erneuerung privater Schutzräume. Im vergangenen Jahr wurde beim Mitwirken von Baubewilligungen Sonderdienstleistungen Auch in diesem Jahr standen mehrere Betreuer und die Beurteilung über Baupflicht oder einer Ersatzabgabepflicht bei 1087 Schutzplätzen vorgenommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 13 %. Betreuerinnen des Zivilschutzes im einwöchigen Sommer- und Winterlager des Vereins Insieme Nidwalden im Einsatz. Beide Lager fanden bereits zum zehnten Mal statt. Der Kulturgüterschutzzug leistete im vergangenen Jahr einen zweiwöchigen Einsatz zugunsten des Staats- Auskünfte Begleitend zu den eingereichten Baugesuchen wurden 34 schriftliche Stellungnahmen sowie etliche telefonische und mündliche Auskünfte erteilt. archivs. Um die Bände der ehemaligen Kapuzinerbibliothek wurden aus Platzgründen vom Staatsarchiv fachkundig in die Kantonsbibliothek gezügelt. Die Führungsunterstützungsgruppen der Gemeinden Buochs, Dallenwil, Ennetbürgen, Ennetmoos, Oberdorf und Wolfenschiessen absolvierten mit den jeweiligen Gemeindeführungsstäben einen eintägigen Einsatz im Rahmen der Übung Emergenzia. Zudem gastierte die imposante See- Zuweisungsplanung ZUPLA und Schutzraumbausteuerung Gemäss Zivilschutzgesetzgebung ist der Schutzraumbau über eine Steuerungsplanung zu vollziehen. Als Grundlage dienen die periodische Schutzraumkontrolle und die Zuweisungsplanung, welche laufend bearbeitet werden. rose des Gästivals während drei Wochen in Stansstad. Die

76 Justiz- und Sicherheitsdirektion Einsatzstunden. Bei der Ereignisbewältigung werden die Feuerwehren durch den Pikettdienst des Feuerwehrinspektorats unterstützt. Neben fachtechnischer Begleitung und Unterstützung in taktischen Fragen ordnet das Feuerwehrinspektorat auch Massnahmen zur Schadenminderung an. Vom Schadenereignis betroffene Kunden der NSV werden dadurch bereits in einer frühen Phase des Ereignisses betreut und der Schadenfall an die Schadenabteilung weitergeleitet. Schutzanlagen in den Gemeinden Die 14 Schutzanlagen wurden im Rahmen der Quartalswartungen unterhalten und geprüft. Die Anlagen sind in einem guten allgemeinen Zustand. Weitere Sanierungsund Ausbauprojekte sind in Planung und dienen der Werterhaltung. Die grösste Baustelle bildet nach wie vor die Erneuerung der geschützten Sanitätsstelle «Grossmatt» in Hergiswil. Aufgrund der politisch geführten Diskussion über die Weiterverwendung der sanitätsdienstlichen Anlagen wurde als Sofortmassnahme eine Projektanpassung notwendig. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde das Projekt gestoppt bzw. sistiert. Nach einer Neubeurteilung soll das Projekt im Jahr 2016 realisiert werden. Alarmierung Mit dem Alarmierungssystem MoKoS (Modulares Kommunikations-System) wurden die Feuerwehren im vergangenen Jahr 208-mal ernstfallmässig alarmiert. Zur Kontrolle und zur Überprüfung des Systems wurden bei den Feuerwehren zusätzlich 46 Probealarme durchgeführt. Kombinierte Schutzanlage Ob- und Nidwalden Die kombinierte Schutzanlage Ob- und Nidwalden wurde durch das Waffenplatzpersonal gewartet. Die Anlage ist in einem guten allgemeinen Zustand Feuerwehrinspektorat Zielsetzungen Das Feuerwehrinspektorat der Nidwaldner Sachversicherung (NSV) hat für das Berichtsjahr für das kantonale Feuerwehrwesen folgende Ziele formuliert: Ausbildung Vertiefte Ausbildung im ABC-Bereich Organisation Überprüfung der Nidwaldner Feuerwehren nach den Grundsätzen der FKS Konzeption 2015 Ereignisbewältigung Umsetzung der Phase II gemäss Konzept Bewirtschaftung und Überprüfung der Einsatzplanung der Nidwaldner Feuerwehren Ausbildung An 20 Ausbildungskursen wurden Angehörige der Nidwaldner Feuerwehren aus- und weitergebildet. Der Befähigungskurs zu Kommandanten- und Offizieren sowie die Atemschutzausbildung wurden wiederum in Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrinspektorat Obwalden organisiert und durchgeführt. Die 18 im Nebenamt tätigen Feuerwehrinstruktoren waren dabei gesamthaft an 113 Tagen als Ausbildner im Einsatz. Darin nicht eingerechnet ist die Dauer von Vorkursen sowie die persönliche Vorbereitung. Diese Instruktoren alle aktive Kaderangehörige der Stützpunkt-, Gemeinden- oder Betriebsfeuerwehren sind Garant für eine zeitgemässe und ernstfallbezogene Aus- und Weiterbildung. Die ABC-Ausbildung (A-atomar / radiologisch, B-biologisch, C-chemisch) konnte flächendeckend und erfolgreich durchgeführt werden. Sämtliche Kaderangehörige wurden an den Kaderweiterbildungskursen für diese Ernstfälle Insgesamt wurden die Feuerwehren zu 345 Ernstfällen aufgeboten. Die 980 Angehörigen der Nidwaldner Feuer wehren (AdF) leisteten dabei gesamthaft rund wichtige Thematik sensibilisiert. Am ABC-Kurs für Ortsfeuerwehren wurden den Teilnehmern die Grundlagen dazu vermittelt und an den Offiziers-Weiterbildungskursen das taktische Vorgehen bei einem ABC-Ereignis vertieft.

77 Justiz- und Sicherheitsdirektion 77 Inspektionen Sämtliche Feuerwehren wurden wiederum einer angemeldeten oder unangemeldeten Inspektion unterzogen. Dabei wurde die Organisation, der Ausbildungsstand, die Einsatzmittel aber auch die Alarmierungs- und Einsatzbereitschaft geprüft. Im Weiteren wurden auch die aktuelle Löschwasserversorgung sowie der Stand der Notfall- und Einsatzpläne einer Prüfung unterzogen. Die Einsatzpläne Gemäss Konzept für die Bewirtschaftung und Überprüfung der Einsatzpläne der Nidwaldner Feuerwehren galt es im vergangenen Jahr vor allem Parkhäuser, Einstellhallen und Gewerbebetriebe zu überprüfen und zu aktualisieren. Aus personellen und zeitlichen Gründen konnte diese Zielsetzung nicht in allen Gemeinden vollumfänglich erreicht werden. Überprüfung der Nidwaldner Feuerwehren erfolgt jeweils auch nach den Grundsätzen Konzeption 2015 der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS). Es kann festgehalten werden, dass die Nidwaldner Feuerwehren gut ausgebildet, zweckmässig ausgerüstet und jederzeit einsatzbereit sind. Stützpunktfeuerwehr Die Feuerwehr Stans als Gemeinde- und Stützpunktfeuerwehr hat im vergangenen Jahr rund einen Viertel aller Einsätze im Kanton Nidwalden geleistet. Im Bezug zu den Einsatzstunden entspricht dies über einem Drittel aller Einsatzstunden. Die Stützpunktfeuerwehr leistet im Rahmen von Leistungsvereinbarungen Einsätze auf der Nationalstrasse, im Schienenbereich der Zentralbahn sowie auf dem Gemeindegebiet Seelisberg. Sie unterstützt aber auch die Orts- und Betriebsfeuerwehren mit schweren Mitteln wie Autodrehleiter und mobilen Grossventilatoren. Die Stützpunktfeuerwehr kostet die NSV als Trägerin im Berichtsjahr rund CHF Fahrzeuge, Material und Ausrüstung Um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen, sind jährliche Investitionen in die Feuerwehren unumgänglich. An die Materialbeschaffungen der Feuerwehren erstattete die Nidwaldner Sachversicherung wiederum rund CHF in Form von Subventionen. Weitere Subventionsbeiträge an Fahrzeugbeschaffungen und Gerätschaften der Feuerwehren Buochs / Ennetbürgen, Hergiswil, Oberdorf und Stans im Wert von CHF konnten den betroffenen Gemeinden ausgerichtet werden. Löschwasserversorgungen Durch finanzielle Beiträge an neue Hydrantenstandorte und Löschposten konnte unter anderem in Beckenried die Löschwasserversorgung im Gebiet Sassi verbessert werden. Weitere Bestrebungen zur Löschwassersituation sind zurzeit im Gebiet Altzellen am Laufen.

78 Justiz- und Sicherheitsdirektion Vernehmlassungen an den Bund Justiz- und Sicherheitsdirektion Verwaltungsvereinbarung Polizeikooperation Einführung der beweissicheren Atemalkoholprobe Verordnungsanpassungen aufgrund von Neuerungen im Zusammenhang mit dem Dublin / Eurodac-Besitzstand Änderung der Jagdverordnung (JSV) Verordnungen zu einer Änderung des Strassentransportunternehmensund des Verkehrsstrafrechts Parlamentarische Initiative. Aufhebung von Artikel 293 StGB Totalrevision der Verordnung über Gebühren und Entschädigungen im Enteignungsverfahren Nachführung der Schneeschuh- und Skitourenkarte von Swisstopo Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Umsetzung von Art. 121a BV und Anpassung der Gesetzesvorlage zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration) Parlamentarische Initiative «Verstärkung der Massnahmen gegen das Liegenlassen von Abfällen (Littering)» Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung und Totalrevision der Abgasvorschriften für Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland Beitritt zum Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren Parlamentarische Initiative n. SPK-NR. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) Verordnung des Bundesrates über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über den Sicherheitsverbund Schweiz Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechtes (Umsetzung von Art. 123c BV) Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 Sicheres Datenverbundnetz (SDVN) Beschluss des Regierungsrates Nr. 15 vom 13. Januar 2015 Nr. 70 vom 3. Februar 2015 Nr. 173 vom 10. März 2015 Nr. 174 vom 10. März 2015 Nr. 182 vom 17. März Nr. 183 vom 17. März 2015 Nr. 216 vom 24. März 2015 Nr. 232 vom 31. März 2015 Nr. 287 vom 21. April 2015 Nr. 394 vom 26. Mai 2015 Nr. 395 vom 26. Mai 2015 Nr. 396 vom 26. Mai 2015 Nr. 397 vom 26. Mai 2015 Nr. 479 vom 23. Juni 2015 Nr. 497 vom 30. Juni 2015 Nr. 498 vom 30. Juni 2015 Nr. 540 vom 7. Juli 2015 Nr. 559 vom 18. August 2015 Nr. 560 vom 18. August 2015 Nr. 639 vom 1. September 2015 Nr. 702 vom 22. September 2015 Nr. 703 vom 22. September 2015 Antwort Verzicht auf Stellungnahme infolge zu kurzer Vernehmlassungsfrist Zustimmung Anmerkungen, Ergänzungen zu einzelnen Artikeln Grundsätzliche Zustimmung; Antrag für Änderungsvorschläge Zustimmung Zustimmung Verzicht auf Stellungnahme infolge geringer Betroffenheit des Kantons Teilweise Zustimmung; Antrag für weitere Massnahmen Beantwortung Fragenkatalog Grossmehrheitliche Zustimmung; Ergänzungs- und Änderungsanträge Zustimmung Grossmehrheitliche Zustimmung; Ergänzungs- und Änderungsanträge Grundsätzliche Zustimmung; Verzicht auf ausführliche Stellungnahme infolge geringer Betroffenheit des Kantons Zustimmung Grundsätzliche Zustimmung; eine generelle Bundeskompetenz wird abgelehnt Ablehnung Antrag für Inkrafttreten frühestens per 2017, Abstimmung der Durchsetzungsinitiative abwarten Zustimmung; Verzicht auf ausführliche Stellungnahme infolge geringer Betroffenheit des Kantons Verzicht auf ausführliche Stellungnahme Zustimmung zur Variante 1 Grundsätzliche Zustimmung; Änderungsanträge zu einzelnen Artikeln, Finanzierung muss geklärt werden Beantwortung Fragebogen

79 Justiz- und Sicherheitsdirektion 79 Justiz- und Sicherheitsdirektion Ausnahmen vom Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss, Bewilligung von Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen, Erhöhung der Leistung bei der Führerausweiskategorie «A beschränkt» (EU-Klasse A2) Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an die Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften Ausführungserlass zum revidierten Bürgerrechtsgesetz Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) Revision der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 515 / 2014 zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit (Weiterentwicklung des Schengen Besitzstands) Beschluss des Regierungsrates Nr. 715 vom 13. Oktober 2015 Nr. 716 vom 13. Oktober 2015 Nr. 796 vom 11. November 2015 Nr. 837 vom 24. November 2015 Nr. 838 vom 24. November 2015 Nr. 873 vom 1. Dezember 2015 Antwort Beantwortung Fragebogen Ablehnung Grundsätzliche Zustimmung; Forderung nach höherem Referenzniveau für Sprachkompetenzen Grundsätzliche Zustimmung; Anmerkungen und Änderungsanträge zu einzelnen Artikeln Zustimmung; Beantwortung Fragebogen Verzicht auf ausführliche Stellungnahme; Kantone erwarten keine finanziellen oder personellen Auswirkungen

80 Bildungsdirektion Bildungsdirektion Einleitung Funktionsbeschrieb Die Zuständigkeit der Bildungsdirektion umfasst die Bereiche Erziehung, Bildung, Sport, Kulturpflege und Kulturförderung. Der Direktion sind damit das Amt für Berufsbildung und Mittelschule mit der kantonalen Mittelschule, der kantonalen Berufsfachschule, der Lehraufsicht und der Berufs- und Studienberatung, das Amt für Volksschulen und Sport mit dem Schulpsychologischen Dienst und dem Zentrum für Sonderpädagogik sowie das Amt für Kultur mit drei Museen und der Kantonsbibliothek unterstellt. Für die Volksschule, welche in den 11 Schulgemeinden angesiedelt ist, übernimmt die Bildungsdirektion hauptsächlich Steuerungs-, Entwicklungs- und Koordinationsaufgaben. Jahr in Zahlen Schülerinnen und Schüler im Kindergarten und an der Primarschule 899 Schülerinnen und Schüler an der Orientierungsschule 480 Schülerinnen und Schüler an der Mittelschule 57 Lernende in einem Brückenangebot 784 Lernende in beruflicher Grundausbildung an der Berufsfachschule Gesamtbestand an Lehrverhältnissen CHF wurden für Stipendien ausbezahlt CHF wurden an Darlehen ausbezahlt CHF wurden zurückerstattet CHF flossen in die Kulturförderung Besucherinnen und Besucher im Nidwaldner Museum Besucherinnen und Besucher in der Kantonsbibliothek Nidwalden Personalbestand Bildungsdirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat Amt für Volksschulen und Sport Amt für Berufsbildung und Mittelschule Amt für Kultur Total

81 Bildungsdirektion Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 3 / a Legislaturziel Verstärkung der Steuerung im Bildungswesen, um das Qualitätsniveau der Bildung zu sichern und zu entwickeln Jahresziel Die Stundentafel wurde im Rahmen der Arbeiten zum Lehrplan 21 überprüft und die Revisionsarbeiten sind eingeleitet Jahresziel Evaluation des integrativen Schulsystems ist durchgeführt Jahresziel Obligatorischer Wassersicherheits- Check in der Primarschule ist sichergestellt Jahresziel Optimierung des Studienwahlprozesses an der Mittelschule ist eingeleitet Ziel erreicht Die Stundentafel der Primar- und der Orientierungsschule wurde überprüft, überarbeitet, in eine Vernehmlassung geschickt und nochmals angepasst. Die Verordnungsrevision sowie ein zugehöriger Bericht zuhanden des Regierungsrats liegen vor. Ziel erreicht Der Bericht Fokusevaluation Integrative Volksschule Nidwalden ist erstellt und die Diskussion über Massnahmen ist in den involvierten Gremien lanciert. Ziel erreicht Der Wassersicherheits-Check (WSC) wurde für alle Gemeinden durchgeführt % der Lernenden haben den WSC im Schuljahr 2014/15 bestanden. Ziel erreicht Es wurden Studienwahlkonzepte verschiedener Kantone und Schulen gesammelt und die grundsätzliche Stossrichtung des kantonalen Konzepts definiert. Analog zum Berufswahlprozess und -fahrplan in den Orientierungsschulen soll ein Studienwahlprozess definiert und ein Studienwahlfahrplan erarbeitet werden. 3 / b Legislaturziel Mindestens 95 % der Jugendlichen erreichen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II Jahresziel Begleitung von Jugendlichen mit Mehrfachproblematik bei der beruflichen Integration findet statt Ziel erreicht Im Rahmen des Case Managements Berufsbildung wurden mehrere Jugendliche mit Mehrfachproblematik begleitet. Aufgrund der steigenden Zahlen in der zweijährigen beruflichen Grundbildung wurde die fachkundige individuelle Begleitung ausgebaut. 3 / c Legislaturziel Berufsnachwuchs für die Nidwaldner Wirtschaft stärken Jahresziel Jugendliche im Berufswahlalter und deren Eltern sind für die Berufsbildung sensibilisiert Ziel erreicht Das Zusammenarbeitsprojekt mit dem Nidwaldner Gewerbeverband «Ausbildung im Gewerbe attraktive Lehrstellen» wurde erfolgreich weitergeführt. Im Rahmen des Teilprojekts «Berufsbildung zahlt sich aus» haben Vertretungen des Gewerbeverbandes in allen Gemeinden an den Elternabenden der 6. Primarklassen für die Vielfältigkeit der Berufsbildung geworben. Im Rahmen des Projekts «Berufsbildung öffnet Türen» haben 83 Lehrbetriebe für über 300 Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klassen ihre Türen geöffnet. 3 / d Legislaturziel Stärkung des Lehrberufs in der Gesellschaft Jahresziel Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen im Rahmen von «Arbeitsplatz Schule» sind geklärt Ziel erreicht Die im Bereich «Arbeitsplatz Schule» vorgesehenen Bereiche wurden geprüft, geklärt und im Rahmen einer Vernehmlassung den Bildungspartnern unterbreitet. Die vorgesehenen Massnahmen fanden Mehrheiten und eine entsprechende Revision der Lehrpersonalverordnung zuhanden des Regierungsrats ist in Arbeit. 3 / e Legislaturziel Unterstützung der sprachregionalen Harmonisierungsbestrebungen im Rahmen des Verfassungsauftrags Jahresziel Implementierung des Lehrplans 21 ist eingeleitet Ziel erreicht Die Weiterbildungsplanung gemäss Einführungskonzept Lehrplan 21 an den Volksschulen des Kantons Nidwalden liegt vor. Die Termine zu entsprechenden schulinternen Weiterbildungsveranstaltungen ab März 2016 sind festgelegt. 4 / a Legislaturziel Erhaltung, Entwicklung und Präsentation der Kulturgüter Jahresziel Nidwaldner Museum regional positionieren Ziel erreicht Das Nidwaldner Museum konnte seine Häuser den Sparten Kunst und Geschichte zuordnen und das so kommunizieren. Dieses Ziel stellt eine Etappe in einem laufenden Prozess dar.

82 Bildungsdirektion 82 Nr. Ziel Bericht Jahresziel Konzept und Inhalt für historische Dauerausstellung im Salzmagazin stehen Jahresziel Finanzperspektive der Sicherung der Kulturgüter und der Kulturförderung ist geklärt Ziel teilweise erreicht Im März 2016 kann im Parterre des Salzmagazins eine neue Dauerausstellung zur Geschichte Nidwaldens eröffnet werden. Die Präsentation der kulturhistorischen Sammlung musste aus Ressourcengründen verschoben werden. Ziel erreicht Der Revisionsentwurf zum Lotteriegesetz liegt vor. Die interne Vernehmlassung zur Umverteilung der Lotteriemittel hat stattgefunden und die Vorlage ist bereit zur externen Vernehmlassung, die durch den Regierungsrat eingeleitet wird. 4 / b Legislaturziel Angebot und Bereitstellung von Medien zuhanden der Kantonsbevölkerung verbessern Jahresziel Aufarbeitung der Kapuzinerbibliothek ist durch die Kantonsbibliothek eingeleitet Jahresziel Kantonsbibliothek ist als 3. Ort etabliert (Ort des Aufenthalts zwischen Arbeitswelt und Zuhause) Ziel erreicht Der Projektplan zur Aufarbeitung der Kapuzinerbibliothek liegt vor. Die Umsetzung, welche auf mehrere Jahre ausgelegt ist, hat begonnen und liegt im Zeitplan. Ziel erreicht Die Medienpräsentation sowie ein erster Teil der Bibliothekseinrichtung wurden spezifischer auf die Kundschaft ausgerichtet. Es konnte ein neuer Kundenkreis angesprochen werden.

83 Bildungsdirektion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat Das Direktionssekretariat ist die Stabsstelle der Bildungsdirektion. In dieser Eigenschaft ist es zuständig für die Vorbereitung der Geschäfte des Regierungsrats, der interkantonalen Konferenzen, für die Planung und Koordination innerhalb der Verwaltung sowie die Information innerhalb der Direktionen und nach aussen. Im Weiteren bearbeitet das Direktionssekretariat die Bereiche interkantonale Schulvereinbarungen und Ausbildungsbeiträge. Umverteilung der Lotteriemittel Im Juni des Berichtsjahres beauftragte der Regierungsrat die Bildungsdirektion mit der Revision des Lotteriegesetzes im Sinne einer Motion, die Ende 2014 vom Landrat überwiesen wurde. Diese sieht zugunsten der Förderung von Leistungssportlerinnen und sportler eine Umverteilung der Lotteriegelder vom Kultur- in den Sportbereich vor. Im Herbst wurde eine Revisionsvorlage in die interne Vernehmlassung geschickt und ausgewertet. Ende Jahr war das Geschäft bereit zur externen Vernehmlassung, die durch den Regierungsrat eingeleitet wird. Bildungskommission Die Bildungskommission traf sich zu drei Sitzungen und behandelte die Haupttraktanden Kurzzeitgymnasium, Lehrplan 21 und Stundentafel, International Schools sowie die Revision der Volksschulverordnung. Überregionale Zusammenarbeit D-EDK. Nachdem die Plenarversammlung der D-EDK im März des Berichtsjahres die sprachliche Überarbeitung des Lehrplans 21 verabschiedet hatte, genehmigte sie im Juni den Schlussbericht sowie die Auflösung der Projektorganisation. Im Weiteren befasste sich die D-EDK mit der Handhabung kantonaler Anpassungen am Lehrplan 21 und dem entsprechenden Koordinationsbedarf einem Bericht zu Medien und Informatik im Rahmen des Lehrplans 21 und nahm ihn zur Kenntnis. EDK. Folgende wichtigen Geschäfte standen im Berichtsjahr auf der Traktandenliste der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren: die positive Bilanz zur Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung für den Bereich der obligatorischen Schule die Steuerungsmöglichkeiten der Kantone angesichts der Zunahme sonderpädagogischer Massnahmen die gemeinsame Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen die Teilnahme der Schweiz an PISA 2018 Öffentlichkeitsarbeit In den drei Ausgaben des Nidwaldner Schulblatts wurden folgende Schwerpunktthemen erörtert: Bildungsmonitoring / Integrative Schulung / Schule und Kultur Amt für Volksschulen und Sport Das Amt für Volksschulen und Sport (AVS) bearbeitet die pädagogischen, didaktischen und organisatorischen Belange der Volksschule. Es koordiniert, fördert und begleitet die Entwicklung der Volksschule und ist insbesondere zuständig für die externe Qualitätssicherung, die fachliche Aufsicht über den Schulbetrieb und die Überwachung der Einhaltung der kantonalen Vorgaben. Zum Verantwortungsbereich des Amts zählen ferner die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Sicherstellung eines Beratungsangebotes für die Lehrpersonen sowie die Planung und Organisation der Lehrerinnenund Lehrerweiterbildung. Schulorganisation und Zusammenarbeit Im Juni des Berichtsjahres schickte der Regierungsrat den Entwurf zur Revision der Stundentafel für die Volksschule in die Vernehmlassung. Nach deren Auswertung war das Geschäft Ende Jahr bereit zur Verabschiedung. Die neue Stundentafel führt zu einer Erhöhung der Lektionsdotation an der Volksschule. Gestärkt werden insbesondere die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), Deutsch und auch der

84 Bildungsdirektion 84 Französischunterricht wird in den beiden ersten Jahren ausgebaut. Neu wird an der Orientierungsschule der Projektunterricht eingeführt. Zusammen mit dem Lehrplan 21 wird die Stundentafel auf Schuljahr 2017 / 18 in Kraft treten. Die Schulpräsidien und die Schulleitungen trafen sich zu je vier Sitzungen und behandelten die Hauptthemen Lohnentwicklung der Lehrpersonen, Stundentafel 2017, Arbeitsplatz Schule, Fokusevaluation Integratives Schulsystem, Beschulung von Flüchtlingskindern und Rechtsmittel-Neuordnung. An der Schulrätetagung in Beckenried stellte die Gastreferentin Kathrin Schmocker den Lehrplan 21 vor, dessen Erarbeitung sie als Co-Projektleiterin begleitete. Schulaufsicht und Schulevaluation Die Schulaufsicht hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben und gemäss dem kantonalen Konzept der Qualitätsentwicklung das Übertrittsverfahren, die Abschlussprüfung mit Stellwerk 9 und die Überprüfung der Stundenpläne und der Lehrbewilligungen der Lehr personen begleitet bzw. durchgeführt. Zudem hat die Schulaufsicht aufgrund der Jahresberichte mit den Schulleitungen aller Gemeinden mindestens ein Standort gespräch geführt. Im Rahmen des angepassten Konzepts Qualitätsentwicklung Volksschulen Nidwalden wurde die erste Fokusevaluation abgeschlossen. Die Evaluation befasste sich mit dem integrativen Schulsystem an der Volksschule und zeigte, dass sich die integrative Volksschule in Nidwalden grundsätzlich einer breiten Akzeptanz erfreut. Die Analyse der Ergebnisse zeigt jedoch auch Bereiche, die der Klärung oder Korrektur bedürfen. Die entsprechende Diskussion über Folgemassnahmen ist in den verschiedenen involvierten Gremien im Gang. Nach dem Beschluss über die Erhöhung der Gesamtunterrichtszeit an der Primarschule hat der Regierungsrat das AVS 2014 mit einer Wirksamkeitsüberprüfung beauftragt. In Zusammenarbeit mit dem Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich fanden im Frühjahr 2015 erste Erhebungen statt. Die kantonale Koordinationsgruppe Schulinterne Qualitätsentwicklung traf sich unter der Leitung des Amtsvorstehers regelmässig zu Austauschsitzungen betreffend Entwicklung schulinterner Qualitätskonzepte und konkreter Evaluationen. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV) wurde der interkantonale Austausch gepflegt. Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung In enger Zusammenarbeit mit den Partnern aus Obwalden und Uri hat die Fachstelle für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung (LWB) das Weiterbildungsprogramm für das SJ 2014 / 15 herausgegeben. Von den ca. 300 Weiterbildungskursen hat die Fachstelle 69 Kurse entwickelt und angeboten. 120 Kurse wurden von den drei Pädagogischen Hochschulen Luzern, Schwyz und Zug übernommen. Die restlichen 120 Kurse wurden von den LWB- Fachstellen Obwalden und Uri angeboten. Rund Kursanmeldungen erfolgten aus Nidwalden. Die NORI-Kurse decken nicht ganz die Hälfte der Weiterbildungsaktivitäten der Lehrpersonen ab. Die andere Hälfte betrifft schulinterne Weiterbildung, Nachqualifikationen sowie Aktivitäten bei anderen Anbietern. Lehrplan 21 Im Berichtsjahr wurde die Lehrpersonen-Weiterbildung zur Einführung des Lehrplans 21 an der Volksschule geplant. Dabei wurden in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Luzern und den Gemeinden die Termine zu entsprechenden schulinternen Veranstaltungen festgelegt, die ab März 2016 stattfinden. Zentrum für Sonderpädagogik Schwerpunkte am Zentrum für Sonderpädagogik (ZSP) waren unter anderem strukturelle Anpassungen im Personalbereich. Diese betrafen die Koordinatorinnen in verschiedenen Fachbereichen. Anpassungen gab es auch bei der Personalplanung für die Heilpädagogische Schule, die integrative Sonderschulung, die Logopädie, die Psychomotoriktherapie und die Heilpädagogische Früherziehung. Die entsprechenden Arbeiten konnten kurz vor Schuljahresende abgeschlossen werden.

85 Bildungsdirektion 85 Mit allen Fachpersonen des Zentrums für Sonderpädagogik fand eine gemeinsame Weiterbildung zum Thema Wirksamkeit der Sprache statt. ten in den Gemeinden betreut werden. Im Bereich der Psychomotoriktherapie wurden die Leistungsaufträge gemäss den Vorgaben des Regierungsrats gekürzt. Heilpädagogische Früherziehung Die zuständigen Fachpersonen konnten die Ansprüche an die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) trotz personeller Engpässe ohne allzu lange Wartefristen erfüllen. Zur Klärung von Abläufen und Zuständigkeiten fand ein Austausch der HFE mit den Kinderärzten und dem Schulpsychologischen Dienst statt. Heilpädagogische Schule Es werden vermehrt Schülerinnen und Schüler mit komplexem Betreuungsbedarf in die Heilpädagogische Schule (HPS) aufgenommen, was den Personalbedarf erhöht. In der Folge wurde die Zusammenarbeit mit der Autismus- Beratungsstelle sowie den Fachstellen für Hör- und Sehbehinderung intensiviert, was der Sicherheit im Schulalltag zu Gute kam. Alle Schülerinnen und Schüler der Berufsfindungsklasse sind auf gutem Weg eine Anschlusslösung zu finden. Die gute Vernetzung sowie die entsprechende Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber, die solche Lösungen bedingen, bedürfen allerdings zunehmend grosser Anstrengungen. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst (SPD) feierte im Berichtsjahr sein 50-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums fand eine kleine Feier mit Ehemaligen und Kooperationspartnern im Winkelriedhaus statt. Unter der Leitung des SPD und in Zusammenarbeit mit den Fachstellen Jugend, Familie, Sucht und der Schulsozialarbeit wurde das Präventionsprojekt «Mein Körper gehört mir!» durchgeführt. Dabei übten sich die Kinder aus 36 Schulklassen der Mittelstufe I im Vorbeugeverhalten gegen sexuelle Übergriffe. Das Projekt umfasste auch Übungen, die das Selbstbewusstsein und die Eigenständigkeit der Kinder stärken sollen. Parallel dazu führte der SPD Informationsabende zum Thema für die Eltern durch. Im Übrigen bot der SPD den Eltern und Schulen Beratung und Diagnostik im etablierten Rahmen an. Die Fallzahlen nahmen gegenüber den beiden Vorjahren um rund 18 % zu. Intern wurden die Zusammenarbeitsgefässe wie Teamsitzungen, Fachaustausch, Fallsupervision neu strukturiert und optimiert. Integrative Sonderschulung Für alle Schülerinnen und Schüler in der Integrativen Sonderschulung (IS) konnte eine ausgebildete Fachperson in Schulischer Heilpädagogik (SHP) gefunden werden. Die Lernenden wurden von der Zentrumsleiterin an ihren Schulen besucht. An den vier Treffen mit den zuständigen Personen der Gemeindeschulen wurden unter anderem Kriterien für die integrative bzw. separtive Sonderschulung, offene Fragen aus dem Berufsalltag oder konkrete Fälle besprochen. Therapeutische Dienste: Logopädie und Psychomotoriktherapie Im Bereich der Logopädie konnten die vakanten Stellen besetzt und die Lernenden mit sprachlichen Auffälligkei- Abteilung Sport Obligatorischer und freiwilliger Schulsport Zur Förderung des Schulsports wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Sicherstellung eines bedürfnisorientierten Lehrerweiterbildungsangebots im Fach Sport mit insgesamt sieben Kursen, Durchführung der obligatorischen Sportprüfung im 8. Schuljahr, Organisation des kantonalen Polysportlagers in Tenero, breites Angebot an freiwilligen Schulsportanlässen mit mittlerweile neun kantonalen Schulsporttagen für die Primar- und Orientierungsschulen, welches von über Schülerinnen und Schülern genutzt wurde.

86 Bildungsdirektion 86 Projekt Purzelbaum Im Juli konnte die erste Staffel des Projekts «Purzelbaum Kindergarten» erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wurden zwanzig Kindergartenlehrpersonen mit einem Zertifikat ausgezeichnet. Zusätzlich wurde das Konzept «Qualitätssicherung und langfristige Verankerung» zu «Purzelbaum Kindergarten» verabschiedet und eingeführt. Jugend + Sport Der Bund unterstützte die Jugend+Sport-Angebote der Nidwaldner Sportvereine und Sportverbände mit insgesamt CHF Im Berichtsjahr organisierte die Abteilung Sport insgesamt zehn Aus- und Weiterbildungskurse. Die detaillierten Zahlen der Jugendausbildung sind im Tabellenteil ersichtlich. Sportförderung Im Rahmen einer Übergangslösung zur Leistungssportförderung profitierten erstmals ausgewählte Sportlerinnen und Sportler von einem finanziellen Förderbeitrag. Den zwölf Athletinnen und Athleten konnte ein Betrag von insgesamt CHF bei einem Maximum von CHF pro Person und Jahr ausbezahlt werden. Die detaillierten Zahlen zu den Unterstützungsleistungen aus dem Swisslos-Sportfonds sind dem Tabellenteil zu entnehmen Amt für Berufsbildung und Mittelschule Das Amt für Berufsbildung und Mittelschule (ABM) ist zuständig für alle Fragen der beruflichen und der allgemeinen Grundbildung auf der Sekundarstufe II sowie der höheren Berufsbildung und der Weiterbildung. Es vollzieht die Berufsbildungs- und die Mittelschulgesetzgebung und vertritt den Kanton in regionalen und nationalen Gremien. Ausserdem sorgt es für die Koordination der Erwachsenen- und Weiterbildung und die allgemeine Information über die Bildungsangebote sowie für die individuelle Beratung bei Vorbereitung, Wahl und Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Lehraufsicht Auf einem nach wie vor entspannten Lehrstellenmarkt, der durch einen deutlichen Angebotsüberhang gekennzeichnet ist, konnten auf Lehrbeginn im Sommer 2015 insgesamt 377 neue Lehrverträge abgeschlossen werden. Dabei hat der Anteil der zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest mit annähernd 7.5 Prozent weiter zugenommen. Angebotsseitig konnten 101 Lehrstellen vor allem in den Branchen Hotellerie und Gastronomie sowie im Bau- und im Baunebengewerbe nicht besetzt werden. Die hohe Ausbildungsbereitschaft der Betriebe manifestiert sich in 40 neu erteilten Bildungsbewilligungen, wobei 12 Bewilligungen an neue Lehrbetriebe gingen, die bisher nicht ausgebildet haben. Erfreulich ist auch der Ausblick auf den Lehrstellenmarkt Der kantonale Lehrstellennachweis, seit Herbst 2015 auch als App auf dem Smartphone verfügbar, umfasste Mitte August 405 gemeldete Lehrstellen (+ 24) in 131 verschiedenen Berufen (+ 3). Allerdings wurde rund ein Achtel der Lehrstellen bereits vor Beginn des 9. Schuljahres vergeben und somit als bereits besetzt gemeldet. Obwohl die Zahl der Lehrvertragsauflösungen mit 81 um über 10 Prozent angestiegen ist, lässt sich entgegen zahlreicher Medienberichte noch kein eindeutiger Trend zu einer Zunahme feststellen. In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung zwischen Lehrvertragsauflösungen und Lehrabbrüchen zu unterscheiden. Lediglich rund ein Viertel der Lehrvertragsauflösungen sind einem effektiven Lehrabbruch gleichzusetzen. In drei Vierteln der Fälle wird die berufliche Grundbildung nach einer Lehrvertragsauflösung in einem anderen Betrieb fortgesetzt oder es handelt sich um eine Lehrvertragsumwandlung in einen Beruf mit tieferem Anforderungsniveau. Im Berichtsjahr sind 367 Kandidatinnen und Kandidaten in 89 verschiedenen Berufen zum Qualifikationsverfahren angetreten. Erfolgreich abgeschlossen haben 350 (95.4 %) junge Berufsleute. Sie durften anfangs Juli im Rahmen der kantonalen Diplomfeiern in Gegenwart von über Gästen 24 eidgenössische Berufsatteste und 326 eidgenössische Fähigkeitszeugnisse entgegenneh-

87 Bildungsdirektion 87 men. 16 Absolventinnen und Absolventen (4.4 %) erwarben zusätzlich lehrbegleitend das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis und 26 (7.2 %) wurden aufgrund einer Gesamtnote von 5.4 oder höher mit einer Ehrenmeldung ausgezeichnet. Das beste Prüfungsergebnis wurde mit einer Gesamtnote von 5.7 erreicht und der Durchschnitt aller Gesamtnoten lag bei Im Rahmen des Projekts «Ausbildung im Gewerbe Attraktive Lehrstellen» wurde im Frühling 2015 in Zusammenarbeit mit dem Nidwaldner Gewerbeverband zum zweiten Mal das Teilprojekt «Berufsbildung öffnet Türen» durchgeführt. An zwei Mittwochnachmittagen gewährten 83 interessierte Lehrbetriebe über 300 Jugendlichen der 7. und 8. Klassen der Orientierungsschule einen Einblick in ihren Betrieb und ihre Lehrberufe. Berufs- und Studienberatung Die jährliche Schulendumfrage ergab wiederum erfreuliche Resultate. Von 450 jugendlichen Schulabgängerinnen und Schulabgängern traten 289 (64.2 %) in eine berufliche Grundbildung, 41 (9 %) beanspruchen eine Zwischenlösung (Brückenangebot, Au-pair, Sozialjahr, Praktikum, privates 10. Schuljahr usw.) und 118 entschieden sich für eine weiterführende Schule (Gymnasium, Fach- oder Wirtschaftsmittelschule). Bis auf 2 Jugendliche haben demnach alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine Anschlusslösung gefunden. In zahlreichen Branchen überstieg das Lehrstellenangebot die Nachfrage deutlich. In der Folge hielt der Trend zu immer früheren Lehrstellenzusagen weiterhin an. Rund ein Drittel der Jugendlichen gibt an, die Lehrstellenzusage bereits im 8. Schuljahr erhalten zu haben. Alle Jugendlichen der 2. Klassen der Orientierungsschule (ORS) wurden über den bevorstehenden Berufswahlprozess orientiert sowie in den Berufswahlfahrplan und das Dienstleistungsangebot des Berufsinformationszentrums BIZ eingeführt. Im Rahmen der Elternabende wurden die Erziehungsberechtigten über ihre Rolle in der Zeit der Berufsfindung und -entscheidung sowie über das Beratungs- und Informationsangebot orientiert. Dabei hatten sie auch Gelegenheit, im BIZ die Vielfalt der Bildungsund Berufsmöglichkeiten kennenzulernen. Im Juni 2015 erfolgte die Einführung des Berufswahltheaters «Zack & Zoe» für eine Berufswahl ohne Vorurteile. Das Projekt, das hauptsächlich von der Albert Koechlin-Stiftung finanziert wird, wurde mit je einer Veranstaltung für die Lehrpersonen und einer öffentlichen Veranstaltung für die Ausbildungsbetriebe sowie die Erziehungsberechtigten gestartet. Ab den Herbstferien wurde das Theater mit anschliessenden interaktiven Workshops in sämtlichen 2. Klassen der ORS aufgeführt. Das Theater und die vertiefte Auseinandersetzung mit einer offenen Berufswahl ohne Vorurteile wurden sowohl von den Lehrpersonen als auch den Schülerinnen und Schülern überaus positiv aufgenommen. Jugendliche und Erwachsene haben das Informationsangebot im Bildungs- und Berufsinformationszentrum (BIZ) und die individuelle Beratung rege genutzt. Der Anteil an erwachsenen Ratsuchenden im Bereich der Laufbahnberatung hat erneut zugenommen. In den Herbstferien führten die Berufs- und Studienberatungen Nidwalden und Obwalden die Berufsinformationstage (BIT) durch. 316 Schülerinnen und Schüler der 2. ORS-Klassen und der Werkschule besuchten die knapp 50 Veranstaltungen. Erfreulicherweise wurden mehr als die Hälfte der Jugendlichen bei den praxisbezogenen Berufsinformationstagen von ihren Erziehungsberechtigten begleitet. An der zentralschweizerischen Bildungsmesse ZEBI in Luzern, die seit 2015 neu jährlich stattfindet, haben sämtliche 2. ORS-Klassen sowie alle Klassen der kantonalen Brückenangebote teilgenommen. Berufsfachschule Im Schuljahr 2015 / 16 unterrichten an der Berufsfachschule Nidwalden 57 Lehrpersonen mit einem durchschnittlichen Pensum von 72 %. Ausgebildet werden in 51 Klassen 784 Lernende in den Berufen Automobil- Fachmann / -frau EFZ, Automobil-Mechatroniker / -in EFZ, Coiffeur / Coiffeuse EFZ, Detailhandelsassistent / -in EBA, Detailhandelsfachmann / -frau EFZ, Elektroinstallateur / -in EFZ, Kaufmann / -frau EFZ mit und ohne lehrbegleitende Berufsmaturität, Konstrukteur / -in EFZ, Montage-Elektriker / -in EFZ und Polymechaniker / -in EFZ.

88 Bildungsdirektion 88 Ausserdem besuchen 57 Lernende in 4 Klassen ein kombiniertes oder integratives Brückenangebot. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Lernenden um 2.7 % gesunken. Einzig die Abteilung Elektroberufe verzeichnete eine Zunahme (plus 11 %). In allen anderen beruflichen Grundbildungen nahm die Zahl der Lernenden ab, in den Detailhandelsberufen beispielsweise um 11.5 %. Aus Spargründen wird das schulische Brückenangebot seit Schuljahr 2015 / 16 nicht mehr geführt. Hingegen wird seit August 2015 aufgrund der starken Zunahme von spät eingereisten fremdsprachigen Jugendlichen eine zusätzliche Klasse im integrativen Brückenangebot geführt. In der beruflichen Grundbildung absolvierten 210 von 222 Lernenden mit Erfolg das Qualifikationsverfahren In der gewerblich-industriellen Abteilung betrug die Erfolgsquote 93 %, bei den Kaufleuten 94 % und in den Detailhandelsberufen 98 %. Von den 57 Jugendlichen, die im Sommer 2015 ein einjähriges Brückenangebot abgeschlossen hatten, fanden 40 eine Anschlusslösung in Form einer beruflichen Grundbildung und konnten damit erfolgreich in die Berufs- und Arbeitswelt integriert werden. 15 Jugendliche nahmen eine weitere Zwischenlösung in Angriff, 2 stiegen ohne weitere Ausbildung in die Arbeitswelt ein. Lediglich zwei Jugendliche hatten noch keine Lösung für ihre weitere berufliche Zukunft gefunden. Der Bericht zum Zwischenaudit nach ISO 9001:2008 vom 10. November 2015 bestätigt, dass die Berufsfachschule Nidwalden ziel- und zukunftsorientiert geführt wird. Diese Aussage stützt sich auf die Nachweise, Kommentare und definierten Entwicklungsmassnahmen im entsprechenden Bilanz- und Entwicklungsbericht Die Qualität auf der Schulführungs- und Unterrichtsebene wird auf hohem Niveau weiterentwickelt. Mittelschule Kollegium St. Fidelis Im Schuljahr 2015 / 16 werden 28 Klassen mit 486 Schülerinnen und Schülern geführt, an denen insgesamt 72 Lehrerinnen und Lehrern unterrichten. Am 20. Juni 2015 konnten 68 Schülerinnen und Schüler des Kollegiums ihr Maturazeugnis aus der Hand des Bildungsdirektors entgegennehmen. Wiederum wurden besonders gute Maturaarbeiten ausgezeichnet. Die Ehemaligenbefragung 2012 hatte ergeben, dass die Schülerkommission und deren Arbeit von den Mitschülern zu wenig wahrgenommen werden kann. Um ihre Sichtbarkeit zur verbessern und die Zusammenarbeit mit der Basis zu intensivieren hat die Schülerkommission im Berichtsjahr zum ersten Mal zwei Schüler-Vollversammlungen abgehalten. Die Evaluation des Pilotprojekts zum immersiven Unterricht durch die Steuergruppe ergab divergierende Resultate. Einerseits wurde der Pilotversuch sehr positiv bewertet. Andererseits verfügt die Mittelschule im Moment nicht über die personellen Voraussetzungen, um eine eidgenössisch anerkannte bilinguale Maturität anzubieten. In seiner Beurteilung der Evaluationsergebnisse hielt der Mittelschulrat fest, die Einführung würde einen grossen Einschnitt in die Organisation der Schule bedeuten und die Bereitstellung finanzieller Mittel erfordern. Insgesamt würden die negativen Aspekte die positiven überwiegen. Der Rat entschied deshalb, das Projekt vorläufig zu sistieren. Im Berichtsjahr wurde die Gesundheitsförderung, die in der Zuständigkeit einer Gruppe von Lehrpersonen liegt, erweitert. Die Hauptaufgabe dieser Gruppe bestand in der Organisation des Elternabends der 2. Klassen, der Sonderwoche Frühling, einer internen Weiterbildung und des Elternabends der 4. Klassen. In einem Turnus von vier Jahren wurden die Themen «Bewegung und Ernährung», «Gewalt und Mobbing», «Sexualität und Persönlichkeit» und «Sucht» als Jahresthemen behandelt. Die Schulleitung hat entschieden, zukünftig eine Jahressitzung «Gesundheitsförderung» ins Leben zu rufen. Im vergangenen Schuljahr konnten insgesamt vier Schülerinnen und Schüler vom Sportförderungskonzept profitieren. Dieses sieht eine Teildispensation von nicht promotionswirksamen Fächern vor. Die Sportlerinnen und Sportler schätzten das Angebot sehr. Das Konzept ist mittlerweile etabliert und entlastet die jugendlichen Athletinnen und Athleten spürbar. Die traditionellen Sonderwochen im Herbst und im Frühling sowie die Gesundheitsförderungstage ergänz-

89 Bildungsdirektion 89 ten das breite Spektrum des gymnasialen Unterrichtsangebotes. Weiterbildung Die Abteilung Weiterbildung führte im Schuljahr 2014 / 15 insgesamt 45 Kurse mit total 532 Teilnehmenden durch. Gegenüber dem Schuljahr 2013 / 14 bedeutet dies eine Zunahme um über 30 %. Zurückzuführen ist die Zunahme auf das neue Angebot «Deutsch für fremdsprachige Erwachsene», das im Auftrag der Gesundheits- und Sozialdirektion des Kantons Nidwalden ins Kursprogramm der Berufsfachschule integriert worden ist. Dieses wurde im Schuljahr 2014 / 15 von 158 Fremdsprachigen in 13 Kursen in Anspruch genommen. Im laufenden Schuljahr 2015 / 16 werden in 22 Kursen total 223 Fremdsprachige unterrichtet Amt für Kultur Das Amt für Kultur nimmt gegenüber der Bildungsdirektion und dem Regierungsrat Planungs- und Sachbearbeitungsaufgaben in den Bereichen Kulturpflege, Kulturförderung, Kulturgüterschutz, Denkmalpflege, Nidwaldner Museum und Kantonsbibliothek wahr. Als Geschäftsstelle für die Kulturkommission organisierte das Amt für Kultur die Bearbeitung der eingegangenen Gesuche von Dritten. In diesem Rahmen wurde die Neuorganisation des Vereins Stanser Musiktage unterstützt. Die Geschäftsstelle für das Zentralschweizer Künstleratelier in Berlin wurde an den Kanton Schwyz abgegeben. Dafür liegt die Geschäftsstelle für ein Projekt zur Kulturellen Vielfalt in Zusammenarbeit mit Pro Helvetia neu in Nidwalden. Im Weiteren wurde die Kirchgemeinde Buochs in einer Kunst-Und-Bau-Frage für den Neubau der Totenkapelle begleitet. Im Bereich Kulturgüterschutz konnten aus Ressourcengründen keine weiteren Schritte im Bereich Notfallplan getätigt werden. Nidwaldner Museum Die neue Dauerausstellung im Winkelriedhaus wurde mit verschiedenen Anlässen beworben und im Pavillon wurden drei Wechselausstellungen mit aktuellen Kunstpositionen gezeigt: «Versunken in der Übergangsmasse» von Tina Z Rotz, «Wirtgestein» mit Patrick Rohner und die «NOW15», die Auswahlausstellung zusammen mit dem Amt für Kultur des Kantons Obwalden. Im Salzmagazin zeigte die Ausstellung «Nidwaldner Architektur Nidwaldner Architekten» eine Übersicht über das aktuelle Bauen in Nidwalden. «Dreiecksgeschichte: Obwalden, Engelberg, Nidwalden», eine Zusammenarbeit mit den drei Obwaldner Museen, thematisierte anlässlich des 200-Jahr-Jubiläums den Anschluss Engelbergs an Obwalden. Für das Museum Festung Fürigen wurde eine Neukonzeption angedacht, da die aktuelle Präsentation über 20 Jahre alt ist und dringend einer Auffrischung bedarf. Mit der historischen und didaktischen Aufarbeitung des Winkelrieddenkmals konnte der erste sogenannte «Museumssatellit» präsentiert werden. Die Museumsvermittlung organisierte Führungen und Workshops für Schulklassen. Das neue Museumskonzept wurde weiter konkretisiert. Die Dauerausstellung zur Geschichte Nidwaldens für das Salzmagazin wurde vorbereitet und kann im März 2016 eröffnet werden. Kantonsbibliothek Im Berichtsjahr lag der Fokus auf der Neugestaltung der Kantonsbibliothek. Die Räumlichkeiten wurden in einer ersten Phase kundenfreundlicher gestaltet. Die Infrastruktur und die Präsentation der Medien wurden so konzipiert, dass die Kantonsbibliothek vermehrt zum Verweilen einlädt und damit für die Kundschaft zum Aufenthaltsort wird. In diesem Sinne war das Echo auf die Umgestaltung durchwegs positiv. Darüber hinaus zeigt die Nutzung, dass das Angebot in seiner breiten Medienvielfalt geschätzt und von allen Bildungsschichten und Altersgruppen genutzt wird. Mit der Aufhebung des Klosters in Stans wurde dem Kanton die Kapuzinerbibliothek vermacht. Im Berichtsjahr wurde mit der Redimensionierung des Bestands ein erster Schritt zu deren Aufbereitung gemacht. Als Nächstes sollen die Medien katalogisiert und damit zugänglich gemacht werden.

90 Bildungsdirektion 90 Das Film-Café, welches die Kantonsbibliothek einmal monatlich in Zusammenarbeit mit der Pro Senectute anbietet, hat sich etabliert und wird gut besucht. Im Herbst des Berichtsjahres fand eine Autorenlesung mit Pedro Lenz statt, die innert kürzester Zeit ausverkauft und somit ein grosser Erfolg war. Weitere Angaben zur Kantonsbibliothek sind dem Tabellenteil zu entnehmen. Denkmalpflege Aufgrund der Gesetzesrevision wurde die Kommission für Denkmalpflege (KfD) erweitert und neu zusammengesetzt. So besteht die Kommission am Ende des Berichtsjahrs aus acht Personen, die verschiedene Fachbereiche abdecken. Das Kommissionssekretariat wurde mit einem Praktikanten in einem 40 %-Pensum ergänzt. Die KfD hat ihre Arbeit neu strukturiert und dazu entsprechende schriftliche Grundlagen zusammengestellt. In neun Sitzungen hat sie zu 67 Baugesuchen Stellung genommen. Der Antrag zur Unterschutzstellung der Bauten auf Parzelle Nr. 89 am Dorfplatz Stans wurde an mehreren Sitzungen vorbereitet und beraten. Die Programmvereinbarung mit dem Bund ist abgeschlossen. Es wurden alle vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ausgeschöpft. Alle pendenten Zahlungen wurden verfügt. Der interessierten Bevölkerung wurden am Tag des Denkmals vier Rundgänge in Stans und Oberdorf geboten. Am «Stammtisch Denkmalpflege» wurde das Gespräch mit der Bevölkerung gesucht und in einem Kolloquium wurden die Kleinbauten auf dem Bürgenstock ins Zentrum gerückt. Abgeschlossene Restaurierungen (Auswahl) Gde. Dallenwil, Pfarrkirche St. Laurentius Gde. Emmetten, Pfarrkirche, Orgelrestaurierung Gde. Ennetbürgen, Hostettli Buochli Gde. Ennetbürgen, Wetterstation (Umplatzierung) Gde. Oberdorf, Bauernhaus Bünt Gde. Oberdorf, Kapelle St. Heinrich Gde. Stans, Friedhofkapelle Gde. Stans, Muttergotteskapelle Gde. Stans, Bauernhaus Klostermatte Gde. Wolfenschiessen, Pfarrkirche St. Maria Gde. Wolfenschiessen, Pfarrhelferhaus Laufend und in Vorbereitung Gde. Ennetbürgen / Stansstad, Bürgenstock, Pool Gde. Ennetbürgen / Stansstad, Bürgenstock, Garderobengebäude Gde. Oberdorf, Wilgass 26 Gde. Stansstad, Bürgenstock Resort, Hotel Palace Gde. Wolfenschiessen, Trafostation Brigg Unterschutzstellungen Gde. Emmetten, Sagendorfstrasse 30 (Ablehnung) Gde. Emmetten, Alphütte Herti (Rückstellung) Gde. Stans, Friedhof Schutzentlassungen keine Feststellungsentscheide Gde. Stans, Dorfplatz 4 / 5, Gässli 1

91 Bildungsdirektion Vernehmlassungen an den Bund Bildungsdirektion Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG). Stärkung der höheren Berufsbildung Teilrevision der Verordnung über die Berufsbildung bezüglich der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit Totalrevision der Verordnung über die Beiträge für Schweizer Teilnahmen an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU sowie für das Schweizer Haus in Paris Gesamtschau Sportförderung des Bundes Verordnung über die Weiterbildung Änderung des ETH-Gesetzes Beschluss des Regierungsrates Nr. 204 vom 24. März 2015 Nr. 364 vom 12. Mai 2015 Nr. 380 vom 26. Mai 2015 Nr. 644 vom 1. September 2015 Nr. 698 vom 22. September 2015 Nr. 800 vom 11. November 2015 Antwort Grundsätzliche Zustimmung; Änderungsanträge Zustimmung Zustimmung Grundsätzliche Zustimmung; die Finanzierung muss geklärt werden Grundsätzliche Zustimmung; Anmerkungen zu einzelnen Bestimmungen Grundsätzliche Zustimmung; Anmerkungen zu Art. 16a Zulassungsbeschränkungen

92 Fürigen

93 Landwirtschafts- und Umwelt direktion Landwirtschafts- und Umweltdirektion Einleitung Funktionsbeschrieb In der Landwirtschafts- und Umweltdirektion sind Ämter beheimatet, die sich mit den natürlichen Lebensgrundlagen und deren Bewirtschaftung befassen. Das Amt für Landwirtschaft vollzieht die landwirtschaftliche Gesetzgebung (Bäuerliches Bodenrecht, Pachtrecht und Landwirtschaftsgesetz). Es gewährt Beiträge und Kredite für Neubauten und Sanierungen land- und alpwirtschaftlicher Ökonomiegebäude, Wohnbauten, Strassen, Wasserversorgungen und Seilbahnen (Investitionshilfen) und administriert die Direktzahlungen der Sömmerungs- und Naturschutzbeiträge. Ferner begleitet und berät das Amt die Bauernfamilien bei der Suche nach zukunftsgerichteten Lösungen, bietet Weiterbildungskurse an, berät in landwirtschlichen Tierschutzfragen und in den Bereichen Ökologie, Gewässerschutz, Boden und Düngung, wobei es auch für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft verantwortlich zeichnet. Das Amt für Wald und Energie stellt mit dem Vollzug der eidgenössischen und der kantonalen Waldgesetzgebung die Aufgaben des Waldes in der Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion sicher und befasst sich umfassend mit der Naturgefahrenabwehr, insbesondere mit dem Schutz vor Lawinen, Steinschlag und Rutschungen. Das Amt nimmt die Funktion als Aufsichtsbehörde für kantonal konzessionierte Luftseilbahnen und Skilifte wahr. Die dem Amt angegliederte Energiefachstelle koordiniert die kantonale Energiepolitik mit derjenigen des Bundes, berät Private und Behörden in Fragen der sparsamen und rationellen Energienutzung sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Weiteren ist die kantonale Fachstelle für Wanderwege angegliedert, welche die Planung und Aufsicht über das kantonale Wanderwegnetz und die Wahrung der Interessen der Wanderer sicherstellt. Das Amt für Umwelt hat die Aufgabe, Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu erhalten. Es ist zuständig für alle Fragen im Umwelt- und Gewässerschutz und für die Benutzung des Vierwaldstättersees im Rahmen des Wasserrechts. Das Amt erteilt Bewilligungen in den Bereichen Lärm- und Gewässerschutz, für Wärmepumpenanlagen, Tankanlagen und den Umgang mit Sonderabfällen. Ferner überwacht es den Zustand der Luft, des Bodens und der Gewässer. Jahr in Zahlen Wegen Feuerbrandbefall mussten 137 Hochstamm- Feldobstbäume gerodet werden Rekordauffuhr an der Grossviehschau mit 684 Tieren Im trockenen Sommer 2015 herrschte akute Waldbrandgefahr. Während insgesamt 32 Tagen galt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe CHF haben die Waldeigentümer in die Schutzwaldpflege investiert. Davon deckte der Holzerlös knapp 30 %. Bund und Kanton beteiligten sich mit CHF an den Aufwendungen CHF Beiträge (inkl. Bundesanteil) zur Förderung erneuerbarer Energien und energetischer Gebäudesanierungen wurden an Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ausbezahlt

94 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 94 Personalbestand Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat Amt für Landwirtschaft Amt für Wald und Energie Amt für Umwelt Total Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 1 / a Legislaturziel Verschiedene Bereiche für die gemeinsame Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen werden geprüft Jahresziel Beratungsangebot Herdenschutz nach Art. 10ter Abs. 4 der Jagdverordnung (JSV, SR ) Ziel erreicht Mit dem Kanton Luzern kam die Leistungsvereinbarung für Herdenschutzberatung zustande. Auf zwei Betrieben konnten Herdenschutzberatungen durchgeführt werden. Für die Sömmerungsbetriebe mit Schafen und Ziegen erfolgte anfangs März, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden, ein Informationsabend über den Herdenschutz. Gemeinsam mit der Fachstelle für Jagd und Fischerei konnte der Informationsdienst bei Wolfspräsenz (SMS-Service) eingerichtet werden. 1 / h Legislaturziel Integrales Risikomanagement ist in allen Teilaspekten definiert Jahresziel Arbeit ist abgeschlossen Ziel erreicht 1 / i Legislaturziel Notfallplanungen gravitative Naturgefahren im Kanton sind erstellt Jahresziel Arbeiten sind abgeschlossen Ziel erreicht Die Notfallplanung Sturz Stansstad muss auf 2016 verschoben werden. 1 / j Legislaturziel Weiterführung der Landwirtschaftspolitik im Sinne der Agrarpolitik (AP) 2011 und des kantonalen Leitbildes Jahresziel Umsetzung der kantonalen Fördermassnahmen Ziel erreicht Die kantonalen Fördermassnahmen konnten fristgerecht umgesetzt werden. Überdurchschnittlich viele Gesuche für Beiträge an Wohnbausanierungen wurden bearbeitet und bewilligt. Der Rahmenkredit wird eingehalten. 1 / k Legislaturziel Einführung und Umsetzung der Landwirtschaftspolitik (Weiterentwicklung Direktzahlungssystem) im Sinne der AP Jahresziel Information über Erfahrungen mit der AP Jahresziel Konsolidierung und Umsetzung der AP Ziel erreicht An fünf Informationsabenden erhielten die Bäuerinnen und Landwirte Informationen über die Erfahrungen und Neuerungen der AP Zusätzlich erfolgte an diversen Anlässen mit den bäuerlichen Organisationen, dem Forum Landwirtschaft und den Beauftragten der Gemeinden, der Austausch von Erfahrungen und Neuerungen. Ziel erreicht Sämtliche Direktzahlungsgesuche wurden fristgerecht bearbeitet und ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte wiederum in drei Raten, mit Ausnahme der Beiträge für das Sömmerungsgebiet. Den Sömmerungsbetrieben werden die Beiträge gemäss Vorgabe des Bundes einmalig, anfangs Dezember, ausbezahlt. Infolge der starken Reduktion des Übergangsbeitrages und der fehlenden Kompensationsmöglichkeiten wurden im Vergleich zum Vorjahr drei Prozent weniger Direktzahlungen an die Landwirtschaft in Nidwalden ausbezahlt. Die Direktzahlungssumme ist somit noch drei Prozent höher als im Beitragsjahr 2013.

95 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 95 Nr. Ziel Bericht 1 / l Legislaturziel Überprüfung der Wirkung der kantonalen Fördermassnahmen und Verankerung der (neuen) Fördermassnahmen in der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung Jahresziel Teilrevision des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes Jahresziel Neuer Rahmenkredit Landwirtschaft Jahresziel Totalrevision kantonale Landwirtschaftsverordnung Ziel erreicht Der Landrat verabschiedete am 24. Juni 2015 in zweiter Lesung das teilrevidierte kantonale Landwirtschaftsgesetz. Die Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Ziel erreicht Am 24. Juni verabschiedete der Landrat den Rahmenkredit Landwirtschaft in der Höhe von CHF 5.96 Millionen. Er folgte dabei dem Antrag des Regierungsrates. Mit dem Rahmenkredit werden kantonale Fördermassnahmen, z.t. mit Beteiligung des Bundes, finanziert. Ziel erreicht Der Regierungsrat genehmigte am 22. September 2015 die totalrevidierte kantonale Landwirtschaftsverordnung. Die Landwirtschaftsverordnung regelt schwerpunktmässig die Umsetzung der kantonalen Fördermassnahmen und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 1 / m Legislaturziel Waldreservatsfläche ist vertraglich geregelt Jahresziel Bilanz Umsetzung Waldreservatskonzept Ziel erreicht 520 Hektaren Wald (6.7 Prozent der Waldfläche) sind vertraglich als Reservate für die Dauer von 50 Jahren gesichert. 1 / n Legislaturziel Ökologische Aufwertung von Waldflächen (Waldlebensraum und Waldrand) Jahresziel Langfristiges Umsetzungskonzept erarbeiten; 5 ha Waldrand pflegen und 10 ha Lebensraum für Gelbringfalter aufgewertet Ziel teilweise erreicht 4.7 ha Waldrand konnten gepflegt und 15 ha Lebensraum (Wald und offenes Land) zu Gunsten des Gelbringfalters aufgewertet werden. 1 / p Legislaturziel Strategische Revitalisierungsplanung für Fliessgewässer bis verabschiedet Jahresziel Programmvereinbarung bezüglich Revitalisierungen Ziel erreicht Programmvereinbarung wurde per Ende 2015 unter Berücksichtigung der kantonalen Revitalisierungsplanung abgeschlossen 1 / q Legislaturziel Strategische Planung Wasserkraft (Schwall/Sunk, Geschiebehaushalt, Fischgängigkeit) bis verabschiedet Jahresziel Schwall-Sunk: Erlass von Sanierungsverfügungen für Kraftwerksanlagen mit wesentlicher Beeinträchtigung Ziel erreicht Die Gesamtstellungnahme des Bundes zu den strategischen Planungen erfolgte erst im Oktober Aufgrund des hohen Koordinationsaufwandes (Sanierung Schwall-Sunk, Fischdurchgängigkeit, Geschiebe untereinander als auch Einbezug weiterer relevanter Planungen wie Hochwasserschutz, Restwassersanierung usw.) können die Verfügungen erst 2016 vorbereitet werden. Zudem ist die Wegleitung des Bundes für die Massnahmenplanung durch die Kraftwerksbetreiber als wichtige Grundlage noch immer ausstehend. 1 / r Legislaturziel Restwassersanierungen (Art. 81 Abs. 2 GschG) bis Ende 2012 abgeschlossen Jahresziel Restwasserabklärungen zu bestehenden Wasserkraftnutzungen des Gemeindewerkes Beckenried begleiten, Kontrollen bei den verfügten Restwassersanierungen Ziel erreicht Das Gemeindewerk Beckenried muss bis 2016 die Restwasserabklärungen für die bestehenden Wasserkraftnutzungen treffen. Für die Übergangszeit wurde mit dem Gemeindewerk eine Zwischenlösung ausgearbeitet und umgesetzt. An den Fassungen am Melbach bzw. im Engelbergertal ist die Restwassersanierung umgesetzt. Entsprechende Monitoringprogramme zur Überprüfung der Zielerreichung laufen noch bis 2017 bzw Die stichprobenweise Kontrolle der Dotierungen erfolgt einerseits über Begehungen bzw. einzelne Abflussmessungen sowie Sichtung der von den Kraftwerksbetreibern aufgezeichneten Daten. 1 / s Legislaturziel Einhaltung der Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) Jahresziel Verbesserung der Luftqualität und Gesundheitsschutz Ziel teilweise erreicht Die Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) für Stickoxide (NO2), Feinstaub (PM10) und Ozon werden teilweise immer noch überschritten. Die Massnahme Z5 (Partikelfilterpflicht für stationäre dieselbetriebene Fahrzeuge und Maschinen) des Massnahmenplans II der ZUDK ist seit dem 1. Mai 2015 in der Umsetzung. Damit kann künftig eine weitere Reduktion der PM10-Emissionen und damit eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden.

96 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 96 Nr. Ziel Bericht 1 / t Legislaturziel Überwachung der Bodenbelastungen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit Jahresziel Kennen der chemischen und physikalischen Bodenbelastungen im Kanton Ziel erreicht Die Feststellung von Bodenbelastungen (Bodenverdichtung, Versauerung von Waldböden, Terrainveränderungen) erfolgt im Rahmen des Programms «Kantonale Bodenüberwachung Zentralschweiz» (KABO-ZCH). Im vergangenen Jahr wurden bereits realisierte Terrainveränderungen untersucht und die Resultate ausgewertet. Bei rund einem Drittel aller Standorte musste eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Ausgangszustand festgestellt werden. Um die Versauerung der Waldböden zu überwachen, haben sich die Zentralschweizer Umwelt- und Forstämter 2015 im Rahmen eines gemeinsamen ZUDK-Projekts vertraglich einem interkantonalen Wald- und Waldboden-Dauerüberwachungsprogramm angeschlossen. Die Zentralschweiz ist dabei mit insgesamt acht Überwachungsstandorten vertreten, wovon einer im Kanton Nidwalden liegt. Die Untersuchungsergebnisse werden jährlich kommuniziert, die Berichterstattung erfolgt alle vier Jahre. 1 / u Legislaturziel Förderung energieeffizienter Bauten Jahresziel 50 energetische Gebäudesanierungen sind ausgeführt Ziel erreicht 54 Gebäudesanierungen konnten abgeschlossen werden 1 / x Legislaturziel Stabilität der Schutzwälder erhalten oder verbessern Jahresziel 160 ha Schutzwälder pflegen und bewirtschaften Ziel erreicht Es konnten rund 160 ha Schutzwald sach- und zeitgerecht bewirtschaftet werden. 1 / y Legislaturziel Gefahrengrundlagen werden aktuell gehalten Jahresziel Gefahrenkataster wird periodisch nachgeführt Ziel erreicht Der Ereigniskataster ist nachgeführt. 2 / b Legislaturziel Stärkung der Absatzförderung in der Landwirtschaft Jahresziel Unterstützung von innovativen, regionalwirtschaftlich bedeutenden Projekten mit hoher Wertschöpfung Ziel nicht erreicht Im Jahr 2015 konnten keine Gesuche bearbeitet und bewilligt werden.

97 Landwirtschafts- und Umwelt direktion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat Funktionsbeschrieb Das Direktionssekretariat ist die Stabsstelle der Direktion und als solche für die Koordination und termingerechte Erledigung der Direktionsgeschäfte verantwortlich. Neben der Erarbeitung und Redaktion von Regierungsratsbeschlüssen werden verschiedene Stellungnahmen, Vernehmlassungen und Mitberichte verfasst und parlamentarische Vorstösse beantwortet. Ferner hat das Direktionssekretariat verschiedene Korrespondenz für den Direktionsvorsteher und die Amtsvorsteher zu verfassen. Die Beratung der Ämter bei konkreten rechtlichen Problemen und beim Erlass von Verfügungen und Entscheiden gehört ebenso zu den Tätigkeiten wie deren Unterstützung beim Verfassen von Regierungsratsbeschlüssen. Das Direktionssekretariat leitet zudem Gesetzgebungsprojekte bzw. arbeitet bei Gesetzgebungsprojekten der Ämter unterstützend mit Amt für Landwirtschaft Entwicklung und Förderung der Landwirtschaft Es ist die Aufgabe der Kantone, die Agrarpolitik des Bundes umzusetzen. Die Konferenz der Leiter der kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS) ist eine wichtige Plattform um die Anliegen der Kantone gegenüber dem Bund zu vertreten und Informationen auszutauschen. Die KOLAS tagte dreimal mit den Schwerpunktthemen Verordnungspakete Landwirtschaft, dem Projekt administrative Vereinfachung sowie der Agrarpolitik Der Amtsvorsteher vertritt neu die Zentralschweiz im Vorstand der KOLAS und leitet die KOLAS Zentralschweiz (KOLAS-Z). In der Zentralschweiz erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Leitern der kantonalen Landwirtschaftsämter Zentralschweiz (KOLAS-Z). Schwerpunktthemen an diversen Sitzungen bildeten der Bodenschutz, das Ressourcenprojekt Ammoniak und die Strukturverbesserungen. Zudem finden jährlich gemeinsame Sitzungen mit den Vorstehern der Zentralschweizer Umweltämter und den Fachstellen für Natur- und Landschaftsschutz statt. Mit den bäuerlichen Organisationen im Kanton Nidwalden wurde ein regelmässiger Informationsaustausch zu aktuellen Anliegen und Themen gepflegt. Forum Landwirtschaft Nidwalden Am diesjährigen Herbstseminar wurden die sozialen Faktoren diskutiert, welche die Situation in der Landwirtschaft massgebend prägen. Die Arbeitsgruppe «Betreuung auf dem Bauernhof» hat die Möglichkeiten für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Zusammenarbeit mit der Caritas Schweiz geprüft. Ebenfalls konnte ein Angebot für die Zimmervermietung an Lernende der Pilatus Flugzeugwerke erarbeitet werden. Die Arbeitsgruppe Raumplanung und Kulturlandschutz befasste sich mit der Abparzellierung von Wohnhäusern und der Gewerbegrenze gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht. Mit der zunehmenden Herausforderung der Borstenhirse hat sich die Arbeitsgruppe «Problempflanzen im Futterbau» auseinandergesetzt. Die «Borstenhirse» breitet sich seit den 90er-Jahren vor allem im Gebiet Ennetbürgen und der Buochser-Allmend stark aus. In enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten sowie Fachleuten aus der Beratung und Forschung konnte ein Bekämpfungskonzept entworfen werden. Öffentlichkeitsarbeit Das Amt für Landwirtschaft unterstützte fachlich auch 2015, in einer langjährigen Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Beratungsdiensten der Zentralschweiz, Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Landwirtschaft via Medien. Ein Abonnentenkreis von rund 400 vorwiegend nichtbäuerlichen Adressaten, informiert sich regelmässig über wichtige und aktuelle Themen der Nidwaldner Landwirtschaft. Das ALW-Infobulletin wurde 2015 zweimal publiziert und grösstenteils elektronisch versandt. Aktuelle Schwerpunktthemen der lokalen Landwirtschaft konnten in der Tages- und Fachpresse

98 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 98 publiziert werden. Die Homepage des Amtes für Landwirtschaft erhielt eine Überarbeitung, welche präziser auf die Aufgabenbereiche ausgerichtet ist. Nach der begleiteten Einführungsphase in HODUFLU (Hofdüngerflüsse) nimmt das Amt für Landwirtschaft die Stellung des Supportes ein. Boden- und Pachtrecht Handänderungen von landwirtschaftlichem Grundeigentum ausserhalb der Familie müssen von der zuständigen kantonalen Behörde bewilligt werden. Dasselbe gilt für Realteilungen/Zerstückelungen und die Überschreitung der Belastungsgrenze. Das Amt für Landwirtschaft ist zuständig für Bewilligungen im Sinne des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht. Dies betrifft insbesondere Bewilligungen des Pachtzinses bei landwirtschaftlichen Gewerben, parzellenweiser Verpachtung von landwirtschaftlichen Gewerben sowie kürzere Pachtdauer als vom Gesetz vorgesehen. Es konnten 39 Gesuche bertreffend das bäuerliche Bodenrecht abgeschlossen werden. Die starke Zunahme der Gesuche im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts scheint durch Zufall begründet zu sein. Ob sich daraus eine Tendenz ergibt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Bezüglich landwirtschaftlichem Pachtrecht wurden zwei Entscheide gefällt. Gewässerschutz Das Amt für Landwirtschaft ist zuständig im Bereich des baulichen und stofflichen Gewässerschutzes. Die Aufgaben im baulichen Gewässerschutz stellen die qualitativen und quantitativen Berechnungen von Lager- und Stapelvolumenberechnungen dar. Damit wird sichergestellt, dass der Hofdünger die erforderliche Dauer gelagert werden kann. Im Berichtsjahr konnten im baulichen Gewässerschutz 16 Baubewilligungen für Stallbauten (Neu- oder Umbauten) erteilt werden. Bei drei Bewilligungen handelte es sich um Bauprojekte, welche auf Sömmerungsbetrieben realisiert werden sollen. Damit die Pflanzen optimal und zum richtigen Zeitpunkt mit Nährstoffen versorgt werden, werden betriebsspezifische Nährstoffbilanzen gerechnet, welche eine Ausgeglichenheit in den Nährstoffen Stickstoff und Phosphor vorweisen müssen. Tierschutz Das Amt für Landwirtschaft unterstützt die Nidwaldner Nutztierhalter mit einzelbetrieblichen Beratungen wie auch beim Erstellen von Gesuchen für einzelbetriebliche Ausnahmebewilligungen im baulichen Tierschutz. Agrardatenverwaltung und Direktzahlungen Das Amt für Landwirtschaft ist verantwortlich für den Unterhalt des landwirtschaftlichen Betriebsregisters und die damit verbundene alljährliche landwirtschaftliche Betriebsstrukturdatenerhebung des Bundes, welche unter anderem als Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungen, aber auch dem Vollzug anderer Fachbereiche (z.b. Veterinärwesen, Statistik) dient. Im Berichtsjahr wurde diese Erhebung erstmals anfangs Jahr mit Stichtag 31. Januar (bisher anfangs Mai) durchgeführt. Die Administration erfolgt über die Software- Anwendung «Agricola», welche in Zusammenarbeit mit elf weiteren Kantonen und der Firma Labcom AG unterhalten und weiterentwickelt wird. Nachdem im Jahr 2014 mit der AP eine gänzlich neue Beitragskonzeption eingeführt wurde, stand das Berichtsjahr im Zeichen der Konsolidierung und Nachbearbeitung. Besonders im Bereich der neuen Beitragsprogramme mussten neue Vollzugsprozesse umgesetzt (Bilanzierung für die Beiträge für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion), respektive Nacherhebungen im Feld durchgeführt werden (Aufnahme der provisorisch angemeldeten Flächen für Beiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet). Aufgrund der Tatsache, dass sich die Nidwaldner Landwirtschaft bereits im Einstiegsjahr auf sehr hohem Beteiligungsniveau auf die Neukonzeption eingestellt hatte, konnte im Jahr 2015 nur noch eine leichte Zunahme (gegen 90 Prozent) festgestellt werden. Im Berichtsjahr sind gesamthaft CHF 21.6 Mio. (Vorjahr CHF 22.2 Mio.) Direktzahlungen und Beiträge des Bundes an die Nidwaldner Landwirtschaft ausbezahlt wor-

99 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 99 den. Damit wurde die kantonal positive Bilanz aus dem Vorjahr (+ CHF 1.4 Mio. gegenüber der Basis 2013) um rund CHF 0.6 Mio. reduziert. Dieser Effekt basiert auf der Umverteilung des Übergangsbeitrages und der geringen Kompensationsmöglichkeiten der Nidwaldner Landwirtinnen und Landwirte, da sie sich bereits auf hohem Niveau bei den neuen Programmen beteiligen. 428 (433) Ganzjahresbetriebe und 129 (131) Sömmerungsbetriebe erfüllten die gestellten Anforderungen. Die Beiträge konnten bis Ende Jahr allen Betrieben termingerecht ausbezahlt werden. Beim überwiegenden Teil der Landwirte resultierten aus den Betriebskontrollen keine Beanstandungen. Beitragskürzungen von insgesamt CHF mussten bei 38 Betrieben vorgenommen werden. Im Bereich Kontrollwesen (die Resultate der Betriebskontrollen werden ebenfalls mit der Software Agricola verwaltet) ist die «papierlose» Kontrolle mittels Tablets flächendeckend umgesetzt worden. Kantonale Fördermassnahmen Hochstammbäume Im Beitragsjahr 2014 / 2015 wurde die Anpflanzung von 242 Hochstammbäumen, welche die Landschaft aufwerten, mit insgesamt CHF unterstützt. Beitragsberechtigt ist die Pflanzung von Steinobst-, Kastanien- und Nussbäumen. Die Pflanzung von Kernobstbäumen ist beitragsberechtigt, wenn die Sorte durch die Forschungsanstalt Agroscope in Bezug auf Feuerbrand als robust eingestuft wird. Milchviehfütterung oder über die Mehrphasenfütterung in der Schweineproduktion abgeschlossen werden. Erstmals während der Projektphase konnten im Jahr 2015 zwei Güllensilos abgedeckt werden. Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen Strukturverbesserungen Im Jahr 2015 sind für total CHF Kantonsbeiträge zugesichert worden. Sechs Projekte betreffen den landwirtschaftlichen Tiefbau. Sie umfassen eine neue Elektrifizierung von Alpengebäuden sowie fünf Sanierungsprojekte, wovon eine Wasserversorgung, zwei Hoferschliessungen, ein Viehtriebweg und eine Luftseilbahn. Die Projekte sind regionalpolitisch, landschaftlich wie auch wirtschaftlich von grosser Bedeutung. Neben altersbedingten Schäden fordern auch neue Benutzerund Sicherheitsstandards Instandstellungen. Im landwirtschaftlichen Hochbau konnten bei sieben Ökonomiegebäuden (drei Remisen, drei Heimställe und ein Alpstall) Beiträge zugesichert werden. Struktu r- veränderungen infolge von Betriebsvergrösserungen und / oder Produktionsumstellungen mit schlussendlich effizienter gestalteten Arbeitsabläufen wie erhöhtem Tierkomfort begründen die verschiedenen baulichen Veränderungen im Hochbau. Durch die Investitionshilfen von Bund und Kanton können im Kanton Nidwalden Strukturverbesserungsprojekte im Hügel- wie vor allem im Berggebiet unterstützt werden. Damit wird auch ein Beitrag zur dezentralen Besiedlung geleistet. Absatzförderung Im Jahr 2015 sind keine Gesuche im Bereich der Absatzförderung der Landwirtschaft eingegangen. Ressourcenprojekt Ammoniak (Schleppschlauch, stickstoffoptimierte Fütterung) Das kantonale Ressourcenprojekt zur Verminderung von Ammoniakverlusten endet im Jahr Mit einer Teilnahme von insgesamt 127 Betrieben konnten mit rund 30 Prozent der Ganzjahresbetriebe Vereinbarungen über den Schleppschlaucheinsatz, über die ausgewogene Soziale Begleitmassnahmen Im Jahr 2015 sind keine Betriebshilfedarlehen ausgelöst worden. Bezüglich Umschulungen sind beim Amt für Landwirtschaft keine Anfragen eingegangen. Wohnbausanierungen Kantonale Wohnbausanierungsbeiträge, welche im Jahr 2015 zum letzten Mal zur Verfügung standen, konnten an neun Bauernfamilien in der Höhe von total CHF zugesichert werden. Damit konnten sechs Ersatz-

100 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 100 neubauten wie drei Um- und Anbauprojekt realisiert werden. landwirtschaftlichen Einzelberatungen im Kanton Nidwalden wird durch private Unternehmungen durchgeführt. Pflanzenschutz / Obstbau Nach zwei Jahren mit schwächerem Feuerbrandbefall präsentierte sich das Jahr 2015 mit überdurchschnittlichem Feuerbrandbefall. Während der Blüte bestand nur an zwei Tagen die hohe Gefahr einer Blüteninfektion, dennoch mussten insgesamt 137 Obstbäume gerodet werden. Ein Grossteil der getätigten Rodungen ist auf die feuerbrandanfällige Sorte Gelbmöstler zurückzuführen. Die Gemeinde Ennetbürgen hatte den Grossteil der Rodungen zu verzeichnen. Beratung und Weiterbildung Gruppenberatung Weiterbildung Das gemeinsame Weiterbildungsprogramm der Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden für Bäuerinnen und Bauern wurde erstmals in einem neuen Layout in Form eines Kalanders publiziert. Das Programm wird in enger Zusammenarbeit mit den bäuerlichen Organisationen der drei Kantone erarbeitet und beinhaltete 2014 / 2015 insgesamt 91 Kurse. Im breiten Angebot sind auch Weiterbildungsveranstaltungen der übrigen Zentralschweizer Beratungsdienste enthalten. Aus dem Kanton Nidwalden nutzten über 600 Bäuerinnen und Bauern die Gelegenheit sich weiterzubilden oder sich über aktuelle Themen zu informieren. Als einer der Höhepunkte galt der Kurs «Bodenfruchtbarkeit beurteilen, erhalten und fördern», welcher in Anlehnung an das «Internationale Jahre des Bodens 2015» erfolgreich durchgeführt werden konnte. Die Kursteilnahmen erreichten jedoch nicht mehr die Rekordwerte der beiden Vorjahre, welche durch die Einführung der AP geprägt waren. Einzelberatung Eine externe Fachperson führte im Rahmen einer Vereinbarung einzelne Beratungen im sozioökonomischen Bereich durch. Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft leisteten Kurzberatungen im Zusammenhang mit dem Vollzug von Agrargesetzgebungen. Der grösste Teil der Leistungsaufträge Dritter: Kontrollwesen / Kontrolldienst KDSNZ Die in den Urkantonen im Jahr 2014 eingeführte Neugruppierung und gleichzeitig zeitlich vollständige Trennung zwischen den veterinär- und den agrarrechtlichen Kontrollen wurde weitergeführt. Die Planung und Integration der neuen Beitragsprogrammstruktur in die Kontrollkonzeption wurde in die Wege geleitet (Überprüfung der Leistungsaufträge) Amt für Wald und Energie Naturgefahren Als Naturereignis mit Schadenfolge sind die Starkniederschläge vom 6. und 7. Juni 2015 zu nennen. In den Gräben am Stanserhorn wurden grosse Mengen Geschiebe mobilisiert, zum grossen Teil in den Geschiebesammlern und auf den Waldstrassen zurückgehalten und abgelagert. Die Waldstrassen wurden dabei in Mitleidenschaft gezogen. Im Übrigen aber haben sich der Schutzwald und die Hochwasserschutzmassnahmen bewährt. Die Niederschlagsereignisse führten wohl zu erhöhten Abflüssen, diese konnten aber durch die Schutzbauten schadlos abgeleitet werden. Im Rahmen der integralen Naturgefahrenabwehr (Gefahrenkarten erstellen, Gefahrenräume meiden, Objektschutz bei Bauten in Gefahrenzonen, Realisierung von Schutzbauten, Notfallplanungen, Schutzwaldpflege) konnten weitere Elemente zur Prävention realisiert werden. Für den Buoholzbach wurde eine Notfallplanung erarbeitet, mit Beteiligung der Gemeinden Oberdorf, Wolfenschiessen und Dallenwil. In den Grossrutschgebieten von Beckenried, Hergiswil und Dallenwil sind Instandstellungen von beschädigten oder zerstörten Entwässerungsgräben vorgenommen worden. Sie dienen der Funktionstauglichkeit des Gesamtsystems und beugen weiteren Schäden vor. Die kantonale Fachkommission Naturgefahren beurteilte zusammen mit der NSV zuhanden der Gemeinden weit

101 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 101 über 100 Baugesuche, Zonenvorhaben, Gestaltungspläne, Siedlungsleitbilder und Projekte auf ihre Naturgefahrenverträglichkeit. Die Schutzwaldpflege ist eine ausgesprochen langfristige Präventionsmassnahme. Im Rahmen der vierjährigen NFA-Programmvereinbarung sind mit Unterstützung des Bundes in allen Gemeinden zusammen über 150 ha Schutzwald gepflegt worden. Zur Sorge Anlass gibt weiterhin die Eschenwelke, verursacht durch eine Pilzinfektion. Entlang von viel begangenen Wegen und Strassen müssen die befallenen Bäume überwacht und bei Bruchgefahr aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Im vergangenen Jahr mussten so in den Gemeinden Dallenwil, Wolfenschiessen, Hergiswil und Ennetmoos rund 450 Eschen vorzeitig aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Walderhaltung und Waldwirtschaft Die Landwirtschafts- und Umweltdirektion erteilte zwei Bewilligungen für Rodungen mit einer Waldfläche von insgesamt m 2. Die Rodungsbewilligungen wurden erteilt für eine Rutschsanierung im Ronenmattligraben / Dallenwil und für Sofortmassnahmen nach den Juni-Starkniederschlägen bei der Bachverbauung im Gebiet Ribistalden / Dallenwil. Holzschlaggesuche stellten 25 Privatwaldeigentümer für eine Nutzungsmenge von m 2 Holz (exkl. die Holzschläge, die im Rahmen von bewilligten Schutzwaldprojekten ausgeführt wurden). Die Holzerlöse für Stammholz / Sagholz stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht an. Die Erlöse für Energieholz blieben konstant. Um die Holzerntekosten decken zu können, sind die Holzerlöse zu tief. Ein Anreiz für vermehrte Holzerei besteht daher nicht wurden insgesamt Bäume gepflanzt. Biodiversität 4.7 Hektaren Waldränder konnten gepflegt und im Gebiet Feldmoos in Oberrickenbach ein weiterer Holzschlag zu Gunsten des sehr seltenen Gelbringfalters realisiert werden. Forstschutz Im trockenen Sommer 2015 herrschte akute Waldbrandgefahr. Während insgesamt 32 Tagen galt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Dank den Vorsichtsmassnahmen konnten Waldbrände verhindert werden. Die Borkenkäferpopulation hat sich auf tiefem Niveau eingependelt. Die Borkenkäferschäden sind mit 340 m 3 Zwangsnutzungen von Fichtenholz gering. Aus- und Weiterbildung des Forstpersonals Im Auftrag des kant. Berufsbildungsamtes Nidwalden und des Kantons Obwalden übt das Amt für Wald und Energie die Lehraufsicht über die Forstwarte aus. Insgesamt wurden in beiden Kantonen 25 Lehrverträge beaufsichtigt. Öffentlichkeitsarbeit Der kantonale Forstdienst leitete 11 Veranstaltungen mit rund 350 Teilnehmern zu den Themen Waldbewirtschaftung, Forstschutz, Wanderwege und Wald als Lebensraum. Schwerpunkte bildeten auch dieses Jahr die Waldtage mit Schulklassen. Energiefachstelle Infolge Sparmassnahmen mussten die Förderbeiträge zur rationellen Energienutzung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr auf CHF gekürzt werden. Total wurden CHF Förderbeiträge ausbezahlt (2014: CHF ). Beiträge wurden ausgerichtet an den Bau von 2 Holzheizungen (bei Heizungssanierungen), die Installation von 9 Sonnenkollektoranlagen, den Ersatz von 25 Elektroheizungen, den Ersatz von 5 Ölheizungen durch Grundwasser- oder Erdwärmepumpen, sowie den Neubau von 2 Minergie-P-Gebäuden. Die unterstützten Massnahmen bringen eine Einsparung von jährlich 300 Tonnen CO2, womit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet werden kann. Mit den Fördergeldern konnte ein Investitionsvolumen von rund CHF 2.1 Millionen ausgelöst werden, was vorwiegend dem regionalen Gewerbe zu Gute kommt.

102 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 102 Subventionsprojekte Nachfolgende forstliche Subventionsprojekte wurden 2015 genehmigt und erhielten Zusicherungen für Kantonsund Bundesbeiträge: Projekt Trägerschaft Laufzeit Kosten Beiträge Steinschlagschutzprojekt Dachsenstein Willi Barmettler, Ennetmoos 2015 CHF CHF Rutschsanierung Ronenmattligraben Nord Gemeinde Dallenwil 2015 CHF CHF Gebäudeverlegung Alp Ochsenweidli Korporation Ennetbürgen 2015 CHF CHF Nachfolgende forstliche Subventionsprojekte konnten 2015 mit einer Schlussabrechnung administrativ und finanziell abgeschlossen werden: Projekt Trägerschaft Laufzeit Kosten Beiträge Steinschlagschutzprojekt Dachsenstein Willi Barmettler, Ennetmoos 2015 CHF CHF Rutschsanierung Ronenmattligraben Nord Gemeinde Dallenwil 2015 CHF CHF Gebäudeverlegung Alp Ochsenweidli Korporation Ennetbürgen 2015 CHF CHF Steinschlagschutz Oberrickenbachstrasse Kanton Nidwalden CHF CHF Abflusskorridor Gummlimatt Gemeinde Dallenwil CHF CHF Rutschung Moos Staldi Gemeinde Beckenried CHF CHF Schutzwaldprojekt Schwybogen IG Näpflin, Emmetten CHF CHF Saumwald Ergänzungsprojekt II Gemeinde Emmetten CHF CHF Bund und Kantone starteten 2010 das Gebäudeprogramm, welches zehn Jahre dauert. Jährlich stehen CHF 133 Millionen aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für die Sanierung von Gebäudehüllen zur Verfügung. Im Berichtsjahr wurden für 34 Gebäudesanierungen Beiträge von total CHF zugesichert (2014: 30 Sanierungen, CHF ). Kantonal konzessionierte Seilbahnen und Skilifte Die Luftseilbahnen werden im Auftrag des Kantons jährlich von der Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) technisch kontrolliert, die Skilifte alle zwei Jahre. Allfällige Mängel werden dem Betreiber der Bahn gemeldet und sind von ihm innert Frist zu beheben. Im vergangenen Jahr konnte für die umgebaute Luftseilbahn Untertrüebsee Obertrüebsee eine Betriebsbewilligung erteilt werden. Luftfahrthindernisse Bei der Meldestelle für Luftfahrthindernisse, dem Amt für Wald und Energie, sind 12 temporäre Neuanlagen sowie 16 Demontagen von Seilanlagen gemeldet worden. Wanderwege Der kantonale Wanderwegplan wurde überprüft. Neu beträgt die gesamte Wanderweglänge 631 km. Der revidierte kantonale Wanderwegplan liegt bis März 2016 für die öffentliche Mitwirkung auf. Die Genehmigung durch den Regierungsrat erfolgt 2016.

103 Landwirtschafts- und Umwelt direktion Amt für Umwelt Luft Immissionsmessungen Der neue Basisleistungsauftrag (BLA) zwischen den Umweltfachstellen der Zentralschweizer Kantone und der innet Monitoring AG für die Periode 2016 bis 2019 wurde Ende Oktober 2015 genehmigt und unterzeichnet. Der neue BLA tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Leistungen sowie die Kosten des neuen BLA entsprechen in etwa demjenigen der Periode 2012 bis Zustand der Luft Am 1. Juni 2015 wurde die mobile Messstation (Airpointer) der innet AG beim Schulhaus Pestalozzi für kontinuierliche Immissionsmessungen installiert. Am selben Standort wurden bereits zwischen 2006 und 2010 kontinuierliche Immissionsmessungen durchgeführt, bevor die fixe Station aus Spargründen gestrichen wurde. Mit dem Airpointer werden die Schadstoffe Feinstaub (PM10), Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2) und die meteorologischen Parameter Temperatur und Windgeschwindigkeit gemessen. Die mobile Messstation wird über die Dauer von einem Jahr in Stans eingesetzt, damit die Jahresmittelwerte festgestellt werden können. Das Stickstoffdioxid wurde weiterhin an den zwei Stationen in Hergiswil (Dorf und Matt) gemessen. Während in Hergiswil Dorf der Jahresgrenzwert stark überschritten wird, kann er an der Messstation Hergiswil Matt eingehalten werden. Es wird vermutet, dass die Überschreitung des Grenzwerts seit dem Jahr 2010 an der Messstation Hergiswil Dorf auf die veränderte Situation beim Kirchenwaldtunnel (Verlängerung der Galerie) zurückzuführen ist. Mit zusätzlich acht Passivsammlern entlang und im Querprofil zur Autobahn wird die Ausbreitung der Schadstoffe im Dorf Hergiswil seither beobachtet und überwacht. Im Weiteren musste gegenüber 2014 wieder ein Anstieg des NO2-Jahresmittelwertes verzeichnet werden. Die aktuellen Messwerte sowie die Berichte können unter abgerufen werden. Emissionsbegrenzung, Massnahmenplan Aufgrund der übermässigen Luftbelastung müssen die Kantone Massnahmenpläne erarbeiten und umsetzen. Zur Zeit befindet sich der zweite gemeinsame Zentralschweizer Massnahmenplan, insbesondere die Massnahme «Partikelfilterpflicht für stationäre dieselbetriebene Maschinen», in der Umsetzung. Am 28. Januar 2015 wurde die Allgemeinverfügung «Partikelfilterpflicht für dieselbetriebene Maschinen und Fahrzeuge im stationären Einsatz ab 37 kw Leistung» im Amtsblatt publiziert. Damit wurden alle Besitzer von solchen Maschinen verpflichtet, diese ab dem 1. Mai 2015 mit einem Partikelfiltersystem auszurüsten. Abfall Abfall- und Deponieplanung Die per 1. Januar 2014 eingeführte Sackgebühr hat sich positiv auf die Abfallströme im Kanton Nidwalden ausgewirkt, wobei die Menge des Hauskehrichts um 40 % verringert werden konnte. Die Weiterführung der noch nicht verursachergerechten Sperrgutsammlung wurde an der Delegiertenversammlung des Kehrichtverwertungsverbandes (KVV) vom 25. Juni 2015 auf unbefristete Zeit angenommen. Bei dieser Sperrgutsammlung wurde seit der Einführung der Sackgebühr ein Anstieg beobachtet. Im Jahr 2015 wurden über die Sperrgutsammlung t eingesammelt, was rund 300 t mehr als im Vorjahr entspricht. Verglichen mit 2013 (vor der Einführung der Sackgebühr) hat sich die Menge fast verdoppelt. Der KVV wurde mit dem Regierungsratsbeschluss Nr. 943 vom 22. Dezember 2015 aufgefordert, die Durchführung von Separatsammlungen von Sperrgut bis Ende 2016 verursachergerecht zu regeln. Belastete Standorte Art. 32d bis des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) Seit dem 1. Juli 2014 bedarf gemäss Art. 32d bis USG die Veräusserung oder Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragener Standort befindet, einer Bewilligung. Für alle Standorte, die im KbS eingetragen sind, von welchen

104 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 104 aber keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind, wurde die Bewilligung zur Veräusserung oder Teilung gemäss Art. 32d bis Abs. 3 Bst. a USG mit der Allgemeinverfügung vom 13. August 2015 erteilt und im Amtsblatt publiziert. In diesen Fällen muss dadurch keine individuell-konkrete Bewilligung bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion mehr eingeholt werden. Bodenschutz Jahr des Bodens Die UNO-Generalversammlung hat das Jahr 2015 zum «Internationalen Jahr des Bodens» erklärt. In diesem Zusammenhang haben national, aber auch international verschiedene Aktionen stattgefunden, um den Boden und seine vielseitigen Funktionen ins Zentrum der Aufmerksamkeit zu rücken. In diesem Zusammenhang und im Rahmen des Weiterbildungsprogramms der landwirtschaftlichen Beratungsdienste der Kantone Obwalden, Nidwalden und Uri führte das Amt für Umwelt zusammen mit dem Amt für Landwirtschaft am 14. April 2015 einen Weiterbildungskurs zum Thema Boden durch. Lärm Lärmsanierung Kantonsstrassen Hauptstrassen und übrige Strassen müssen bis am 31. März 2018 lärmsaniert sein. Mit der Auflage der beiden Lärmsanierungsprojekte der KV5 und KV6 Stansstad und der KV7 Dallenwil im November 2015 konnten auch die verbliebenen sanierungspflichtigen Strecken im Kanton Nidwalden die Frist einhalten. Anfang 2016 stehen die beiden Projekte der Regierung zur Genehmigung bereit. NIS Stichprobenkontrollen bei Mobilfunkanbieterinnen Im Herbst 2015 führte das Amt für Umwelt QS-Stichprobenkontrollen bei den Betrieben Salt, Sunrise und Swisscom durch. Dabei werden die aktuelle Sendeleistung und die Antenneneinstellungen (Winkel) mit den bewilligten und in die BAKOM-Datenbank eingespeisten Daten verglichen. Pro Betrieb konnten je drei Standorte kontrolliert werden. Es wurden keine NIS-relevanten Abweichungen festgestellt, die kontrollierten Anlagen sendeten innerhalb der bewilligten Leistung und Einstellungen. Störfallvorsorge Risikokataster Im Kanton Nidwalden unterliegen aktuell sechs Betriebe aufgrund der Lagermengen an Chemikalien oder Sonderabfällen der Störfallverordnung. Bei keinem dieser Betriebe sind schwere Schädigungen für die Bevölkerung oder die Umwelt infolge von Störfällen zu erwarten. Seit 1. Juni 2015 ist die neue Störfallverordnung in Kraft. Gemäss dieser sind die Kantone verpflichtet, die Öffentlichkeit über die geografische Lage der Betriebe sowie den angrenzenden Bereich zu informieren. Zur Zeit läuft dazu eine Planung. Gewässerschutz Restwassersanierungen Kraftwerk Rotzloch am Melbach Das im Rahmen der Sanierungsverfügung vom 29. Januar 2013 vorgeschriebene Monitoring zur Überprüfung der Erreichung der ökologischen und landschaftlichen Ziele läuft bis Der Schlussbericht dazu wird die Entscheidungsgrundlage für eine allfällig notwendige Erhöhung der Dotierwasserabgabe bilden. Wasserkraftanlagen des EWN bzw. der KWE sowie der ewl Luzern im Engelbergertal Das im Rahmen der Sanierungsverfügung vorgeschriebene Monitoring läuft bis Ende Der Schlussbericht dazu wird die Entscheidungsgrundlage für eine allfällig notwendige Erhöhung der Dotierwasserabgabe bilden. Wasserkraftanlagen des Gemeindewerkes Beckenried Die Sanierung der Fassungen des Gemeindewerks Beckenried am Lielibach und Mühlebach ist noch ausstehend. Das Gemeindewerk Beckenried ist beauftragt, entsprechende Restwasserabklärungen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Abklärungen müssen bis spätestens Ende 2016 vorliegen. Im Lielibach wurde ab Anfang April 2013 zwischenzeitlich im Einvernehmen zwischen dem

105 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 105 Amt für Umwelt, der Fachstelle für Jagd und Fischerei sowie dem Gemeindewerk Beckenried eine provisorische Dotierung von 15 l / s bei der Fassung Lielibach eingerichtet. Strategische Planungen «Revitalisierungen» sowie «Schwall-Sunk» Die vom Bund geforderten strategischen Planungen zur Revitalisierung der Fliessgewässer sowie zur Sanierung der Wasserkraft (Schwall-Sunk, Wiederherstellung der Fischwanderung, Geschiebehaushalt) wurden am 16. Dezember 2014 durch den Regierungsrat genehmigt und fristgerecht beim Bundesamt für Umwelt eingereicht. Die Gesamtstellungnahme des Bundes zu den strategischen kantonalen Planungen erfolgte am 7. Oktober Die strategischen Planungen Revitalisierungen sowie Schwall-Sunk entsprechen gemäss dieser Stellungnahme den gesetzlichen Anforderungen und es sind keine Nachbesserungen erforderlich. Tankanlagen Im Jahr 2015 gab es nur wenige neue Tankanlagen, da der Aufschwung der erneuerbaren Energien weiter anhält. Kantonsbeiträge an Abwasseranlagen der Gemeinden und Verbände Im Jahr 2015 zahlte der Kanton den Gemeinden und Verbänden keine Beiträge an Abwasseranlagen. Eine Beitragszusicherung in der Höhe von CHF an die Gemeinde Buochs bleibt noch offen. Diese letzte altrechtliche Zusicherung verfällt Ende Abwasserreinigungsanlagen Die drei zentralen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in Buochs, Hergiswil und Stans erfüllen mit wenigen Ausnahmen die gesetzlich geforderte Reinigungsleistung. Insbesondere aufgrund des Bevölkerungswachstums sowie zur Behebung der Grenzwertüberschreitungen sind Sanierungs- und Ausbaumassnahmen erforderlich. Zur Zeit läuft bei der ARA Rotzwinkel der Ausbau der biologischen Reinigungsstufe. Industrie- und Gewerbe Die periodische Kontrolle von grösseren umwelt- und abwasserrelevanten Betrieben konnte bei insgesamt 24 Betrieben zu einem grossen Teil erfolgreich durchgeführt werden. Das Ergebnis ist gut, mussten doch nur bei vereinzelten Betrieben Verbesserungen angeordnet werden. Die Kontrolle der Maler- und Auto- / Transportbetriebe erfolgte wiederum vollständig durch die entsprechenden Branchenverbände. Das Amt für Umwelt führte einige Stichprobenkontrollen durch. Bei den Kontrollen wurden in Einzelfällen gravierende Mängel festgestellt, die behoben werden mussten und eine Nachkontrolle nach sich zogen. Insgesamt wurden 29 Auto- / Transportbetriebe und vier Malerbetriebe kontrolliert. Es zeigt sich, dass die Kontrollen durch die Branchenverbände mehrheitlich gut funktionieren und die Akzeptanz der Kontrollen gut ist. Wasserrecht Nutzung von Umweltwärme (Wasser- / Erdsonden- Wärmepumpen) Im Kanton Nidwalden gehören die Wärmepumpen auch im Jahr 2015 zu den wichtigsten Wärmeerzeugern. Die Anzahl Neuanlagen kann erneut auf hohem Niveau gehalten werden, sind doch per Ende Jahr bereits 418 Erdsondenanlagen und 376 Grund- bzw. Seewasseranlagen in Betrieb. Mit der aus dem Erdinnern und dem Grundwasser gewonnenen Wärmeenergie können umgerechnet rund 12 Millionen Liter Heizöl pro Jahr eingespart werden. Zum Antrieb dieser Anlagen braucht es jährlich schätzungsweise 29.7 Millionen Kilowattstunden elektrische Energie. Der Aufschwung der Wärmepumpen ist ungebrochen und wird voraussichtlich 2016 auf diesem Niveau bleiben. Die Einnahmen des Kantons aus dem Wasserzins für Wasserwärmepumpen betrugen im Jahr 2015 rund CHF (ohne einmalige Verleihungsgebühren und Einnahmen für weitere Brauchzwecke). Nutzung von Seegebiet Im Berichtsjahr wurden 26 wasserrechtliche Bewilligungen bzw. Verleihungen erneuert oder neu erteilt.

106 Landwirtschafts- und Umwelt direktion 106 Für die Realisierung des Projektes «Ausbau Bootshafen Rütenen» in Beckenried muss vorgängig die Nutzungsplanung und der bestehende Gestaltungsplan angepasst werden. Die entsprechenden Unterlagen, inklusive des erforderlichen Umweltverträglichkeitsberichtes (UVB), wurden Ende 2015 zur Vorprüfung eingereicht. Für den Ausbau der Bootshalle Harissen in Stansstad für 35 Standplätze mit zugehörigem Parkhaus laufen die Planungsarbeiten weiter. Auch hier ist u.a. vorgängig die Nutzungsplanung anzupassen. Der Bau des Bootshafens Hergiswil ist voll im Gange. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Frühling / Sommer Das Schiffskontingent für den Kanton Nidwalden (2 292 Boote) ist heute für grössere Anlagen vollständig ausgeschöpft (Planungsstand). Es bestehen nur noch kleine Reserven für private Einzelstandplätze. Die Einnahmen des Kantons aus den Nutzungsentschädigungen für das Seegebiet (Hafenanlagen, private Bootshäuser und -plätze, Stege usw.) haben im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr etwas zugenommen (total CHF ). Der hauptsächliche Grund für die Zunahme ist die seit dem Jahr 2015 volle Verrechnung der Nutzungsentschädigung für den vergrösserten und erneuerten Bootshafen Buochs. Nutzungsentschädigungen für die Sand- und Kiesausbeutung Die Kiesausbeutung vor Beckenried durch die WABAG Kies AG ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Mehreinnahmen aus dem Kiesabbau gegenüber dem Vorjahr betragen zirka CHF Die Gesamteinnahmen aus dem Kiesabbau beliefen sich für 2015 somit auf rund CHF Der Ertrag des Kantons aus der Kiesausbeutung aus dem See hat gegenüber dem Vorjahr somit um rund 40 % zugenommen.

107 Landwirtschafts- und Umwelt direktion Vernehmlassungen an den Bund Landwirtschafts- und Umweltdirektion Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung Änderung der Energieverordnung (EnV) und der Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En) Anhörung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung Strategie Stromnetze Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG) Verordnung über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Nagoya-Verordnung) Agrarpaket Herbst 2015 Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Totalrevision der Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) Massnahmen des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz. Vorkonsultation Änderung der Energieverordnung und der Stromversorgungsverordnung Verordnung des UVEK über die Berechnung der anrechenbaren Kosten von betrieblichen Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken. Vollzugshilfemodul «Ökologische Sanierung bestehender Wasserkraftanlagen Finanzierung der Massnahmen» Revision Konzept Biber Schweiz Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten Änderungsentwurf der Verordnung über Fernmeldedienste Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK. Gebäudepolitik 2050 Beschluss des Regierungsrates Nr. 29 vom 20. Januar 2015 Nr. 30 vom 20. Januar 2015 Nr. 45 vom 27. Januar 2015 Nr. 168 vom 10. März 2015 Nr. 207 vom 24. März 2015 Nr. 243 vom 31. März 2015 Nr. 331 vom 5. Mai 2015 Nr. 332 vom 5. Mai 2015 Nr. 384 vom 26. Mai 2015 Nr. 457 vom 16. Juni 2015 Nr. 470 vom 23. Juni 2015 Nr. 471 vom 23. Juni 2015 Nr. 505 vom 30. Juni 2015 Nr. 506 vom 30. Juni 2015 Nr. 572 vom 18. August 2015 Nr. 646 vom 1. September 2015 Nr. 759 vom 27. Oktober 2015 Nr. 846 vom 24. November 2015 Nr. 847 vom 24. November 2015 Antwort Ablehnung Zustimmung Zustimmung Zustimmung unter Vorbehalt; zusätzliche Anträge, Beantwortung Fragenkatalog Im Wesentlichen Zustimmung; Anträge und Bemerkungen zu Artikeln gem. Tabelle Zustimmung Bedingte Zustimmung; Änderungsanträge Zustimmung Zustimmung Nicht sinnvoll, Verordnungsänderungen vorzunehmen, bevor die Wirkung neuer Massnahmen beurteilt werden kann, nicht jährlich neue Revisionspakete vorlegen. Beantwortung ausführlicher Fragebogen Zustimmung Zustimmung Ablehnung Zustimmung Verschiedene Ergänzungs- und Änderungsanträge zu einzelnen Kapiteln Verzicht auf ausführliche Stellungnahme; keine Bibervorkommen im Kanton Beantwortung Fragebogen Verzicht auf ausführliche Stellungnahme infolge geringer direkter Betroffenheit Zustimmung; Beantwortung Fragebogen

108 Hergiswil

109 Gesundheits- und Sozialdirektion Gesundheits- und Sozialdirektion Einleitung Funktionsbeschrieb Die Gesundheits- und Sozialdirektion (GSD) organisiert im Kanton die Bereiche Gesundheit und Soziales und ist für den Vollzug der entsprechenden Gesetzgebung von Bund und Kanton zuständig. Der Direktionsvorsteherin steht das Direktionssekretariat als Stabsstelle zur Verfügung. Für den Vollzug sind das Direktionssekretariat (teilweise), das Gesundheitsamt, das Sozialamt sowie das Amt für Asyl und Flüchtlinge zuständig. Der Direktion sind das Kantonsspital Nidwalden (inkl. Luzerner Kantonsspital gemäss Projekt LUNIS), die Ausgleichskasse Nidwalden, das Laboratorium der Urkantone (Kantonschemiker und Kantonstierarzt), die Kantonsapothekerin (Urkantone und Glarus) sowie die Stiftung Weidli Stans zugewiesen. Die Direktion übt die Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aus. Jahr in Zahlen im Kantonsspital Nidwalden hospitalisierte Nidwaldnerinnen und Nidwaldner ausserkantonal hospitalisierte Nidwaldnerinnen und Nidwaldner 333 Personen nahmen Betreuungsleistungen gemäss Betreuungsgesetz in Anspruch 12 Gesetzgebungen in Überarbeitung 25 erteilte Berufsausübungsbewilligungen für Gesundheitsfachpersonen 8 Inspektionen durch die Kantonsapothekerin Personalbestand Gesundheits- und Sozialdirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gesundheitsamt Sozialamt Amt für Asyl und Flüchtlinge Total

110 Gesundheits- und Sozialdirektion Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 3 / f Legislaturziel Anpassung der Gesetzgebung im Sozialbereich an die aktuelle Entwicklung Jahresziel Umsetzung und Vollzug des neuen Betreuungsgesetzes Ziel erreicht Der Regierungsrat erteilte verschiedenen Leistungserbringern die Anerkennung und schloss mit ihnen Leistungsvereinbarungen ab. Kostengutsprachen gemäss Betreuungsgesetz wurden gutgeheissen bzw. erneuert. 3 / g Legislaturziel Konkretisierung der LUNIS-Zusammenarbeit Das neue Betreuungsgesetz wurde umgesetzt. Mit allen relevanten Leistungserbringern konnten die entsprechenden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Jahresziel Lösungskonzept für Harmonisierung der Anstellungsbedingungen des Personals KSNW und LUKS Detailkonzept Zusammenführung Informatik/IT-Strukturen LUKS/ KSNW Ziel teilweise erreicht Im Berichtsjahr wurde der Fokus bei der LUNIS-Zusammenarbeit prioritär auf die künftige Rechtsform und Organisationsstruktur des LUKS und die spätere zweckmässige Integration von LUNIS gelegt. Die Organisationsstruktur des LUKS ist historisch gewachsen und muss aufgrund der vielen Beteiligungen klarer und effizienter strukturiert werden. Die Kantone LU und NW sowie die beiden Kantonsspitäler konzentrierten sich insbesondere auf das Prüfen von Varianten einer neuen Unternehmensform. Die Lösungs- bzw. Detailkonzepte in den Bereichen Anstellungsbedingungen und IT wurden zurückgestellt. 3 / h Legislaturziel Neubeurteilung der Versorgung der Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung Jahresziel Realisierung Tagesstätte für Menschen mit Behinderung Umsetzung von geplanten Massnahmen für Menschen mit psychischer Erkrankung Ziel teilweise erreicht Die Tagesstätte für Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Beeinträchtigung der Stiftung Weidli Stans ist im Bau und wird voraussichtlich im September 2016 eingeweiht. Das Konzept für Betreuungs- und Pflegeangebote auf dem Areal Milchbrunnen wird durch ein Projektteam bearbeitet und kann aller Voraussicht nach im ersten Semester 2016 vom Regierungsrat sowie vom Gemeinderat der Gemeinde Stans zur Kenntnis genommen werden. 3 / j Legislaturziel Zuständigkeit gemäss NFA im Heim- und Betreuungswesen wird konsolidiert Jahresziel Projekt Individueller Betreuungsbedarf der Zentralschweizer Kantone wird 2014 gestartet (betrifft erwachsene Behinderte) Jahresziel Umsetzung nationale Demenzstrategie Ziel erreicht Im Berichtsjahr fanden in Nidwalden keine Aktivitäten zu IBB statt. Die Zentralschweizer Kantone haben sich über den Fahrplan zur Umsetzung von IBB geeinigt und das Konzept verabschiedet. Bis Ende 2017 ist IBB in allen Kantonen der Zentralschweiz eingeführt. Mit diesem Instrument sollen vergleichbare Kennzahlen zum Betreuungsaufwand von erwachsenen Behinderten in Institutionen verfügbar gemacht werden. Bis Mitte 2017 ist IBB in der Stiftung Weidli in Stans eingeführt. Ziel erreicht Das Gesundheitsamt erarbeitete in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Kanton Obwalden einen Bericht Demenzstrategie über beide Kantone. Die Arbeitsgruppe hat dabei die Themen der Nationalen Demenzstrategie in folgenden vier Handlungsfeldern bearbeitet und Empfehlungen formuliert: Handlungsfeld 1: Gesundheitskompetenz, Information, Partizipation; Handlungsfeld 2: Bedarfsgerechte Angebote; Handlungsfeld 3: Qualität, Fachkompetenz; Handlungsfeld 4: Daten, Wissensvermittlung. Dazu wurden 3 Workshops mit Teilnehmenden aus beiden Kantonen und allen Anspruchsgruppen durchgeführt. Der Fachbericht wird Anfang 2016 den Regierungen beider Kantone vorgelegt. Jahresziel Umsetzung nationale Strategie Palliative Care Ziel erreicht Das Gesundheitsamt hat im Berichtsjahr 12 Sitzungen der Arbeitsgruppe Palliative Care durchgeführt, um im Rahmen der nationalen Strategie Palliative Care Empfehlungen zur Umsetzung im Kanton Nidwalden zu erarbeiten. Zur Ist-Erhebung hat die Arbeitsgruppe alle relevanten Dienstleistenden befragt. Der Bericht ist in Arbeit und wird im Frühjahr 2016 der Regierung vorgelegt. Im Rahmen des Handlungsfelds Sensibilisierung wurde im Frühjahr 2015 die Fokuswoche Palliative Care durchgeführt. Mit einer Wanderausstellung und verschiedenen Vorträgen konnte die Bevölkerung in der Sust in Stansstad auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

111 Gesundheits- und Sozialdirektion 111 Nr. Ziel Bericht Jahresziel Pflegebettenplanung 2035: Erarbeitung der Ausgangslage Jahresziel Alterspolitik: Erarbeitung eines neuen Konzepts Ziel erreicht Das Gesundheitsamt ist mit allen Gemeinden in einen Dialog getreten und hat diesen die Pflegebettenplanung 2035 vorgestellt. Diese sieht vor, dass inskünftig leicht pflegebedürftige Menschen nicht mehr stationär in Heimen, sondern ambulant in vorgelagerten Institutionen wie «Begleitetes Wohnen» oder daheim gepflegt und betreut werden sollen. Das Leben im Alter wird inskünftig für die Gemeinden eine noch grössere Herausforderung werden. Verschiedene Gemeinden konnten dazu animiert werden, die von Stans initiierte Befragung ihrer Bevölkerung zu den Wünschen und Bedürfnissen im Alter auch durchzuführen und Prozesse in Richtung kommunales Selbstverständnis bezüglich des Themas Alter in die Wege zu leiten. Ziel nicht erreicht Das Ziel konnte mangels Ressourcen nicht bearbeitet werden. Es soll 2016 in Angriff genommen werden. 4 / c Legislaturziel Konsolidierung der neuen Abteilung Gesundheitsförderung und Integration Jahresziel Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms Weitere Umsetzung von Teilprojekten aus dem Alkoholaktionsplan Ziel erreicht Im Berichtsjahr wurden Teilprojekte aus dem Integrationsprogramm «Zusammenleben in Nidwalden» umgesetzt. Insbesondere wurden zwei neue Informationskanäle geschaffen: Die Broschüre «Willkommen in Nidwalden» für neuzuziehende Migrantinnen und Migranten in neun Sprachen und die Webseite wurde aufgeschaltet. Bestehende, verankerte Suchtpräventionsprojekte wurden in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Partnerstellen erfolgreich umgesetzt und weiterentwickelt. 4 / d Legislaturziel Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen der Amtsvormundschaft mit der neuen Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde (KESB) Jahresziel Die Abteilungen des kantonalen Sozialamtes arbeiten reibungslos mit der KESB zusammen Ziel erreicht Im Berichtsjahr konnte das Sozialamt die Zusammenarbeit mit der KESB weiterentwickeln. Neben der Berufsbeistandschaft gewannen die Angebote der Jugend- und Familienberatung zunehmend an Bedeutung. Die KESB überweist gewisse Gefährdungsmeldungen an die Jugend- und Familienberatung. So gelingt es immer wieder, Probleme auf «freiwilliger» Ebene zu lösen, ohne dass die KESB eine Massnahme anordnen muss. Die Fachpersonen des Sozialamtes beurteilen die Zusammenarbeit mit der KESB als sehr gut. 4 / d Legislaturziel Neue Spitalplanung / neue Spitalliste Jahresziel Ziel teilweise erreicht Auswertungen und Analysen der vergangenen Jahre wurden erstellt; die Patientenströme sind bekannt. Es gilt noch, die Koordination mit den Nachbarkantonen (insbesondere Luzern und Obwalden) vorzunehmen und die Spitalliste zu publizieren. Verzögerungen traten aufgrund von Anpassungen der Spitallisten der Nachbarkantone auf. 4 / d Legislaturziel Teilrevision Gesundheitsgesetzgebung Jahresziel Revision aufgrund zahlreicher Änderungen und neuer Gegebenheiten Ziel erreicht Das Gesundheitsamt hat die Federführung bei der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Im Berichtsjahr wurde die Vernehmlassung durchgeführt. Nachträglich konnte noch die Umsetzung des Eidgenössischen Epidemiengesetzes (EPG) auf den Kanton Nidwalden ins Gesundheitsgesetz integriert werden. Der Regierungsrat hat die Teilrevision zuhanden des Landrates verabschiedet. Die revidierte Fassung des Gesundheitsgesetzes wird voraussichtlich per 1. Juli 2016 in Kraft treten.

112 Gesundheits- und Sozialdirektion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat Funktionsbeschrieb Das Direktionssekretariat GSD ist als Stabsstelle für die Geschäftsabwicklung der Direktion verantwortlich. Es organisiert und koordiniert die Regierungsrats- und Landratsgeschäfte sowie die inner- und ausserkantonale Zusammenarbeit der Direktion. Das Direktionssekretariat ist Ansprechpartner für alle selbständigen Anstalten, in denen die Direktorin in der Aufsicht tätig ist. Es managt den Spitalbereich und ist für zahlreiche Controllingaufgaben zuständig. Es ist Verbindungsstelle im Heimbeitragswesen und stellt die Ansprechperson im Behindertenbereich. Koordinationsaufgaben Folgende der Gesundheits- und Sozialdirektion zugewiesenen selbständigen Anstalten und Institutionen erstellen eigene Jahresberichte: Kantonsspital Nidwalden (KSNW), Ausgleichskasse Nidwalden (AKNW), Laboratorium der Urkantone (LdU), Stiftung Weidli Stans. Alle Geschäfte und Anträge dieser Anstalten und Institutionen, die dem Regierungsrat oder Landrat vorgelegt werden müssen, laufen über das Direktionssekretariat GSD und werden durch dieses vor- oder aufbereitet. Luzerner-Nidwaldner-Spitalregion bzw. Spitalversorgung (LUNIS) Nachdem die Kantonsregierungen von Luzern und Nidwalden im Dezember 2014 aufgrund der positiven Bilanz beschlossen haben, den LUNIS-Rahmenvertrag per Ende 2014 nicht zu kündigen, verlängert er sich automatisch um weitere vier Jahre, also bis Ende Im Auftrag der personell identischen Spitalräte des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und des Kantonsspitals Nidwalden (KSNW) arbeiteten die Projektleitung LUNIS und zwei Arbeitsgruppen intensiv an möglichen neuen Konzernstrukturen LUKS sowie an einer Anschlusslösung für das KSNW an diese Strukturen. Die historisch gewachsene Organisationsstruktur des Grossunternehmens LUKS wurde überdacht. Es gilt klarere und effizientere Strukturen zu finden, damit auch die zahlreichen Beteiligungen besser eingebunden bzw. gemanagt werden können. Wenn Klarheit über die künftige Ausgestaltung der Rechtsform und Organisationsstruktur des LUKS besteht, kann die Einbindung von LUNIS bzw. des KSNW und allfälliger weiterer Partner zielgerichtet angegangen werden. Zahlreiche Zusammenarbeitsprojekte liefen im Berichtsjahr weiter. Das Lösungskonzept für die Harmonisierung der Anstellungsbedingungen sowie Detailkonzepte zur Zusammenführung der Informatik wurden jedoch zurückgestellt. Gesetzgebungs-Revisionen Im Berichtsjahr waren in der GSD zwölf Revisionen von Gesetzgebungen (Gesetze und Verordnungen) pendent oder am Laufen. Das neue Betreuungsgesetz und das total revidierte Sozialhilfegesetz traten am 1. Januar 2015 in Kraft. Spitalwesen Mit der 2012 in Kraft getretenen neuen Spitalfinanzierung muss der Wohnkanton bei allen stationären Spitalbehandlungen einen finanziellen Beitrag leisten. Die Höhe des kantonalen Anteils legt der Landrat fest. Für das Berichtsjahr betrug dieser Anteil 51 Prozent (2014: 49 Prozent). Im Jahr 2015 wurden Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2014: Austritte) im Kantonsspital Nidwalden stationär behandelt. Dabei musste sich der Kanton mit CHF 13.6 Mio. (2014: CHF 13.0 Mio.) an den Behandlungskosten beteiligen. Die Ausgaben für ausserkantonale Behandlungen betrugen CHF Mio. (2014: CHF Mio.). Das Luzerner Kantonsspital (LUKS) war mit einem Anteil von 48.0 Prozent (2014: 45.2 Prozent) am Gesamtaufwand der ausserkantonalen stationären Behandlungen klar die Nummer eins für Zentrumsleistungen. Es liessen sich im Berichtsjahr Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2014: 2 193) in ausserkantonalen Spitälern behandeln.

113 Gesundheits- und Sozialdirektion 113 Betreuungsangebote für Personen mit besonderem Betreuungsbedarf Das neue Betreuungsgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Kanton ist nun in der Lage, Betreuungsangebote für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen im ambulanten oder stationären Bereich zu finanzieren. Im Jahr 2015 nahmen insgesamt 333 Personen Betreuungsleistungen inner- wie auch ausserkantonal in Anspruch. Dabei nahmen die Stiftung Weidli Stans und die Wohngemeinschaft Brisenblick Stans mit ihren Angeboten für Menschen mit einer Beeinträchtigung einen wichtigen Platz im Kanton ein. Im Jahr 2015 nutzten 125 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner (2014: 124 Personen) die unterschiedlichen Betreuungsangebote beider Einrichtungen. Der Kanton beteiligte sich mit CHF Mio. (2014: CHF Mio.) an der Finanzierung dieser Angebote. Nidwalden ist auch bei den Betreuungsangeboten in hohem Mass auf ausserkantonale Leistungserbringer angewiesen. Im Berichtsjahr nutzten weitere 208 Personen Unterstützungsangebote mehrheitlich von ausserkantonalen Leistungserbringern. Dabei beteiligte sich der Kanton, gestützt auf das Betreuungsgesetz, mit CHF Mio. an der Finanzierung dieser Betreuungsangebote. Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung richten die Kantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen aus. Für untere / mittlere Einkommen sind zudem die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung um mindestens die Hälfte zu verbilligen. Mit dem Vollzug ist die Ausgleichskasse Nidwalden betraut. Es wurden (Vorjahr: 8 387) Steuerpflichtige im März 2015 informiert. Bis zum Einreichungsdatum gingen Gesuche (Vorjahr: 8 872) ein. Da in den Anmeldungen nicht nur alleinstehende Steuerpflichtige, sondern auch Ehepaare und Kinder enthalten sind, mussten die Daten von Personen EDV-mässig verarbeitet werden % der Anmeldungen konnten gutgeheissen werden, 17.3 % wurden abgewiesen und 1.3 % sistiert (keine definitiven Steuerzahlen vorhanden). Es kamen Versicherte (Vorjahr: ) im Jahr 2015 in den Genuss von Prämienverbilligungen. Es wurde ein Gesamtbetrag von 13.5 Mio. Franken (Vorjahr: 14.6 Mio Fr.) ausgerichtet. Psychiatrie Obwalden / Nidwalden Die Psychiatrie Obwalden / Nidwalden (PONS) am Kantonsspital Obwalden in Sarnen stellt die (teil)-stationäre psychiatrische Grundversorgung der beiden Kantone sicher. In Ergänzung zu den privaten Anbietern stehen ambulante Behandlungsangebote für Erwachsene und Kinder zur Verfügung. Die Kleinräumigkeit der Versorgungsregion und die Angliederung an das Akutspital bieten Gewähr für ein umfassendes, integriertes sowie wohnortnahes Leistungsangebot. Wie schon in den vergangenen Jahren sind die Auslastungen in allen Bereichen hoch. Durch die limitierte Bettenzahl (25) ist der Zuwachs der Bettenbelegung im stationären Bereich mit % erwartungsgemäss gering (Fälle %). In der Tagesklinik sowie in den Ambulatorien für Erwachsene beziehungsweise Kinder und Jugendliche (KJPD) sind die Zuwachsraten dagegen seit Jahren stetig hoch. Seit 2012 haben sich in der Tagesklinik die Anwesenheitstage fast verdoppelt (+ 88 %). Die jährliche Steigerung betrug zuletzt + 22 % (Fälle: + 38 %). Eine noch eindrücklichere Steigerung seit 2012 ist im KJPD zu verzeichnen: Konsultationen + 97 % sowie behandelte Fälle + 86 %. Hier betrug die jährliche Steigerung + 18 % (Fälle: + 20 %). Im Ambulatorium für Erwachsene wurden seit 2012 ein Viertel mehr Konsultationen durchgeführt (+ 25 %). Die jährliche Steigerung der Konsultationen im Vergleich zur letzten Berichtsperiode betrug 12 % (Fälle: 11 %). Angesichts der stetig hohen Nachfrage und der drängenden Nachwuchsprobleme in der Psychiatrie ist in Zukunft mit verschärften Versorgungsengpässen zu rechnen. Das Berichtsjahr 2015 stand ganz im Zeichen des Projektes lups-on, der zukünftigen institutionellen psychiatrischen Versorgung von Obwalden und Nidwalden durch die Luzerner Psychiatrie (lups). Die umfassenden Projektarbeiten wurden zeitgerecht fertiggestellt. Sie werden im ersten Quartal 2016 den drei Regierungen zur Entscheidung vorgelegt.

114 Gesundheits- und Sozialdirektion Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Vorbemerkung Die Neuordnung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ist eine Jahrhundertreform. Seit Inkrafttreten der Revision im Jahre 2013 stehen die Mitarbeitenden der KESB permanent unter kritischer Beobachtung der Medien, der Politik und der Bevölkerung. Zum Teil wurden sogar Stimmen laut, die Neuregelung habe keine wesentliche Verbesserung gebracht, das Gesetz sei elitär und bevölkerungsfremd. Dieser Einschätzung muss klar widersprochen werden. Bei der KESB stehen schutzbedürftige Kinder und Erwachsene im Mittelpunkt. Eine gute Kommunikation zwischen den schutzbedürftigen Personen und den Behörden hat oberste Priorität und ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges und sachgerechtes Handeln. Bemerkungen zum Geschäftsgang Rückblick Das vergangene Jahr war durch eine Fortführung konsequenter Aufbauarbeit geprägt. Zusätzlich zur Bearbeitung der täglichen Fallarbeit wurde in der ersten Jahreshälfte mit Hilfe einer externen Organisationsberatung die systematische Regelung der Ablauforganisation der 110 Geschäfte, die in die Zuständigkeit der KESB fallen, an die Hand genommen. Die Standardisierung der Abläufe führte zu einer Klärung der Vorgehensweisen in den täglich anstehenden Geschäften, was sich positiv auf die Bearbeitungszeit und auch auf die Erledigung offener Pendenzen auswirkt. Im Weiteren war die KESB Nidwalden insbesondere mit der Überführung der altrechtlichen Massnahmen in das neue Recht beschäftigt. Das Übergangsrecht sah vor, dass die altrechtlichen Massnahmen per 31. Dezember 2015 dahinfallen, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt in das neue Erwachsenenschutzrecht überführt worden sind. Die KESB Nidwalden hatte in der Folge rund 340 Massnahmen zu überprüfen. Aufgrund der personellen Unterbesetzung konnte sie allerdings erst im zweiten Jahr dieser dreijährigen Frist mit der Prüfung beginnen. Trotz hohem Zeitdruck gelang es der KESB Nidwalden, bis Ende 2015 alle altrechtlichen Massnahmen mit der nötigen Sorgfalt zu überprüfen und an das neue Recht anzupassen. Fallzahlen / Geschäftserledigung Am Ende des Jahres 2015 wurden bei der KESB 592 offene Dossiers geführt. Von diesen betrafen 337 angeordnete Beistandschaften im Bereich Erwachsenenschutz und 175 Beistandschaften im Bereich Kindesschutz. Insgesamt wurden also 512 Mandate geführt. In 80 Fällen wurde (noch) keine Massnahme verfügt. d.h. die Fälle befanden sich in der Abklärungsphase. Es gilt zu berücksichtigen, dass ein einzelner Fall mehrere Verfahren mit unterschiedlichem Gegenstand beinhalten kann. So können kurze Zeit nach der Errichtung einer Erwachsenenschutzmassnahme deren Anpassung an veränderte Verhältnisse notwendig werden, die Zustimmung der KESB zu einem besonderen Geschäft erforderlich sein oder die regelmässige Prüfung des Berichts und der Rechnung der Beistandsperson alle zwei Jahre anfallen. Bei Wegfall oder Beendigung einer Massnahme ist die Beistandsperson durch die KESB aus ihrem Amt zu entlassen und in ihrer Verantwortung zu entlasten. Auch im Kindesschutz sind oftmals mehrere parallele Verfahren offen, beispielsweise Errichtung einer Beistandschaft, Zuteilung der elterlichen Sorge, Regelung des Besuchsrechts sowie Prüfung allfälliger Weisungen an die Eltern. Neben diesen individuellen Aufgaben in den einzelnen Fällen muss die KESB auch im Rahmen des Kindesschutzes regelmässig alle zwei Jahre die Berichte sämtlicher Beistandspersonen prüfen. Die KESB verfügte während des ganzen Jahres 457 Entscheide, 111 im Bereich Kindes- und 346 im Erwachsenenschutz. Dies entspricht pro Arbeitstag ungefähr 2.2 Entscheiden. Im Verlaufe des Jahres gingen bei der KESB 126 Gefährdungsmeldungen ein, 71 im Bereich Kinderschutz mit 89 betroffenen Kindern und 55 im Bereich Erwachsenenschutz mit 56 betroffenen Personen. Die KESB hat pro Arbeitswoche durchschnittlich 2 3 Gefährdungsmeldungen abgeklärt und bearbeitet. Nebst der tatsächlichen Fallbearbeitung hat die KESB im Rahmen ihrer Aufgaben gegenüber Dritten und anderen Stellen wie z.b. der Berufsbeistandschaft oder den pri-

115 Gesundheits- und Sozialdirektion 115 vaten Mandatsträgerinnen und -trägern eine beratende Funktion. Da sich die Rolle der KESB in der Bevölkerung sowie teils in der kantonalen und kommunalen Verwaltung noch nicht gefestigt hat, gelangen regelmässig bereichsfremde Anfragen an die KESB. Diese werden triagiert und nach Möglichkeit an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Im Jahr 2015 führte die KESB aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung rund 130 solcher Kurzberatungen durch, die nicht an einen bestimmten Fall gebunden waren. Rückblickend auf die ersten drei Betriebsjahre lässt sich feststellen, dass ein recht grosser Anteil der bearbeiteten Dossiers zu keiner Massnahme führt. Nicht jede Gefährdungsmeldung rechtfertigt eine Massnahme im Kindesoder Erwachsenenschutzbereich. Oftmals können Anliegen im Rahmen der Abklärungen dahingehend bearbeitet werden, dass eine Lösung im Rahmen freiwilliger Unterstützung, beispielsweise der Jugend- und Familienberatung, des Sozialamtes, der Pro Infirmis oder Pro Senectute usw. gefunden werden. Sowohl im Kinderals auch im Erwachsenenschutz wurden 2015 mehr Beistandschaften aufgehoben als neu errichtet. Personelle Situation Der Spruchkörper ist der Entscheidungsträger der KESB und muss gemäss bundesrechtlichen Vorgaben aus mindestens drei Behördenmitgliedern bestehen (Art. 440 Abs. 2 ZGB). Das kantonale Recht sieht zusätzlich zwei Ersatzmitglieder vor (Art. 29 Abs. 2 Ziff. 2 EG ZGB i.v.m. Art. 440 Abs. 1 ZGB). Derzeit ist der Spruchkörper mit 250 % ausgestattet, wovon im Moment 30 % für die Leitungsfunktion des Präsidiums, 20 % für zwei Ersatzmitglieder (Arzt, Kaufmann) ohne Fallführung sowie 200 % für die Fallführung durch die drei ordentlichen Behördenmitglieder (Sozialarbeiterin, Juristin und Sozialarbeiter) realisiert sind. Im Jahr 2015 hatten die drei Behördenmitglieder bei 592 laufenden Fällen die Verfahrensleitung für durchschnittlich 200 Fälle resp. 240 Verfahren inne, d.h. neben der reinen Behördensitzungstätigkeit führten sie in ihren Fällen die Verfahren, machten Abklärungen, führten Anhörungen durch und arbeiteten eng mit weiteren Fachpersonen zusammen. Als zweites Ersatzmitglied konnte Werner Marti (vormals langjähriger Kader-Mitarbeiter bei der Gemeindeverwaltung in Hergiswil) in einem Kleinpensum von 10 % verpflichtet werden. Bedauerlicherweise gab es Mutationen im Bereich Revisorat / Rechnungsprüfung und bei den abklärenden Diensten im Bereich Recht. Beide Stellen konnten neu besetzt werden. Der Regierungsrat und der Landrat Nidwalden haben dem Antrag der KESB auf Leistungsauftragserweiterung per 2016 zugestimmt und zumindest die beiden bis Ende 2015 befristeten juristischen Stellen um weitere 2 Jahre bis Ende 2017 gutgeheissen. 3 Jahre KESB in Nidwalden Der Rückblick auf drei Jahre praktische Tätigkeit und Erfahrung zeigt, dass die Aufbauarbeit des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts schwierig und zeitintensiv war und auch noch nicht abgeschlossen ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die Aufgabe, Entscheide zu treffen, die zuweilen einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer Person bedeuten können. Das neue Gesetz fordert Mitbestimmung und Selbstbestimmung jeder einzelnen Person, was hohe Ansprüche an alle Beteiligten stellt. Personell knappe Ressourcen führen zu Verfahrensverzögerungen, was sich negativ auswirkt auf die betroffenen Menschen und ihre Schicksale. Eine zu lange Verfahrensdauer ist indes nicht nur für die direkt Betroffenen und deren Umfeld belastend, sondern auch unter dem Aspekt einer Rechtsverzögerung oder gar Rechtsverweigerung rechtsstaatlich heikel. Aus eben solchen Gründen kann eine lange Verfahrensdauer unnötigerweise Beschwerden und zusätzliche Aufwände erzeugen. Im vergangenen Jahr wurden sämtliche beim Verwaltungsgericht angefochtenen Entscheide zugunsten der KESB entschieden. Der Abschluss der Überführung der altrechtlichen Massnahmen ins neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und die mit Hilfe eines externen Organisationsberaters erfolgte Standardisierung von Verfahrens- und Prozessabläufen bedeuten wichtige Meilensteine in der Konsolidierung der KESB.

116 Gesundheits- und Sozialdirektion Gesundheitsamt Funktionsbeschrieb Das Gesundheitsamt ist für den Vollzug der Gesetzgebung im Gesundheitsbereich zuständig. Dabei setzt es subsidiär vom Bund gesetztes Recht auf kantonaler Ebene um. Es verantwortet die Umsetzung der kantonalen Alterspolitik inklusive der Pflegefinanzierung bei Pflegeheimen, Spitex-Organisationen und selbständigen Pflegefachpersonen. Daneben führt es die Aufsicht über diese Institutionen sowie über alle selbständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Das Gesundheitsamt stellt zusammen mit dem Labor der Urkantone (Kantonschemiker und Kantonstierarzt) sowie der Kantonsapothekerin und dem Kantonsarzt die durch die Bewilligungsinhaber zu erbringende Qualität ihrer Dienstleistungen sicher. Daneben hatte der Vorsteher des Gesundheitsamts den Vorsitz im Sonderstab Pandemie des Kantons Nidwalden betreffend Ebola inne. Gesetzgebung Der zweite Schritt der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes konnte mit der externen Vernehmlassung und der Verabschiedung durch den Regierungsrat zuhanden des Landrates Ende 2015 abgeschlossen werden. Die Änderungen werden voraussichtlich per 1. Juli 2016 in Kraft treten. Alterspolitik Die Pflegeheimliste (Anzahl der bewilligten Pflegeheimbetten) wurde um 40 Betten auf 453 Betten (vorher 413 Betten) erhöht. Von diesen 40 zusätzlichen Betten existierten aber bereits 37 Betten. Diese Betten wurden jedoch bisher in den Pflegeheimen als Betten für betreutes Wohnen und nicht als Pflegebetten zur Verfügung gestellt. Im Nachgang zur Tarifberechnung der Pflegeheime fürs Jahr 2015 wurde gemeinsam mit den Pflegeheimen und einem externen Fachmann ein Workshop durchgeführt. Dieser brachte weitere Erkenntnisse, die in die zukünftigen Berechnungsverfahren der Pflegetaxen integriert werden sollen. Curaviva Nidwalden und das Gesundheitsamt einigten sich darauf, in den Heimen ab 2016 das Qualitätsmanual Qualivista für Alters- und Pflegeheime einzuführen. Spitex Nidwalden hat die Reorganisation abgeschlossen. Das Wachstum im Spitex- Bereich ist weiterhin konstant und bewegt sich um etwa plus 5 %. Die Umsetzung der Bundestrategien für Demenz und Palliative Care sind weit fortgeschritten. Entsprechende Berichte sollen dem Regierungsrat im Frühjahr 2016 vorgelegt werden. Aufsicht über die Berufe und Institutionen im Gesundheitswesen 2015 wurde keine Betriebsbewilligung erteilt (Vorjahr 6). Bei den einzelnen Gesundheitsberufen wurden 25 Gesuche (Vorjahr 34) bewilligt. Dazu kamen 24 Bewilligungen (Vorjahr 22) für 90 Tage-Dienstleister. Eine Psychiaterin ist im Berichtsjahr leider verstorben. Schulimpfungen Der Kanton Nidwalden hat die Masernkampagne des Bundes begleitet und mitgetragen, die 2015 ihren Abschluss fand. Der Kanton Nidwalden konnte die Masern-Durchimpfungsrate bei den 2-Jährigen von 2010 (63 %) bis 2013 (73 %) zwar wesentlich steigern. Nidwalden hat aber immer noch die tiefste Masern-Durchimpfungsrate aller Kantone. Es bleibt zu hoffen, dass dank der Masernkampagne diese Durchimpfungsrate bei den Kindern weiter ansteigen wird. Die Impfbeauftragte für die Schulimpfungen hat die Impfungen gemäss Impfplan des Bundes in allen Gemeinden des Kantons durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler wurden nur mit Einwilligung der Eltern geimpft. Dabei konnten in der 1. Klasse 377 Kinder und in der 8. Klasse 411 Kinder geimpft werden. Zusätzlich haben sich 52 % der Mädchen in der 6. Klasse gegen HPV impfen lassen. Kantonsarzt Im Jahr 2015 war unter den meldepflichtigen Infektionskrankheiten erneut die Infektion mit Campylobakter mit 49 Meldungen an erster Stelle. Im Berichtsjahr traten Durchfallerkrankungen durch eine Shigellose und 5 Salmonellosen auf. Mit 30 Meldungen lagen die Chlamydien-Infektionen in der Häufigkeit an zweiter Stelle. Bei

117 Gesundheits- und Sozialdirektion 117 den sexuell übertragbaren Krankheiten mussten in diesem Jahr 2 HIV-Infektionen registriert werden, zudem wurden 3 Fälle einer Gonorrhoe und 7 Fälle einer Syphillis entdeckt. Eine Hepatitis B wurde 3 Mal und eine Hepatitis C 10 Mal laborchemisch diagnostiziert, wobei in diesen Zahlen die akuten und die chronischen Verläufe gezählt werden. Es traten 3 Fälle einer Zeckenenzephalitis auf. Bei 1 Tuberkulosefall musste eine Umgebungsabklärung durch die Lungenliga durchgeführt werden. Es musste 1 Creutzfeld-Jakob-Krankheit diagnostiziert werden, zudem 1 Malaria, 1 Rötelninfektion und 1 Infektion mit EHEC (Darmbakterien). Die Ebola- Epidemie in Westafrika beschäftigte den Kanton mit Vorbereitungen für den Fall einer Einschleppung dieser Krankheit. Heilmittelkontrolle Kantonsapothekerin Im Rahmen der periodischen Inspektionen wurden 2015 zwei Arztpraxen, eine Zahnarztpraxis, ein Heim und vier Naturheilpraxen besucht. Die übrigen Tätigkeiten entsprachen denjenigen der Vorjahre und es gab keine nennenswerten Abweichungen. Im Berichtsjahr kam jedoch noch die Mitarbeit bei der Revision der kantonalen Betäubungsmittelgesetzgebung hinzu. Die Kontakte auf Bundesebene im Rahmen der Kantonsapothekervereinigung (KAV), die Arbeiten in der Arbeitsgruppe «Marktüberwachung und technische Plattform KAV-Swissmedic» sowie der regelmässige Austausch mit der Regionalen Fachstelle der Zentral- und Ostschweiz wurden im üblichen Rahmen weitergeführt Sozialamt Funktionsbeschrieb Auf dem Sozialamt laufen alle Fäden der verschiedenen öffentlichen und privaten Anbieter von Sozialhilfe zusammen. Das Sozialamt übernimmt Aufgaben der Koordination und Vernetzung, der Planung sowie der Kontrolle. Für die ganze Bevölkerung Nidwaldens führt das Sozialamt folgende Beratungsstellen: Alimenteninkasso, Berufsbeistandschaft, Bewährungshilfe, Jugend- und Familienberatung, Suchtberatung, Schulsozialarbeit, Sozialdienst sowie Gesundheitsförderung und Integration. Jahr in Zahlen Das Sozialamt führte insgesamt 1984 Dossiers 444 Haushalte bzw. rund 720 Personen waren zeitweise oder das ganze Jahr auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen 387 Personen wurden im Rahmen einer Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahme von der Berufsbeistandschaft betreut In 276 Fällen wurde das freiwillige Beratungsangebot der Jugend- und Familienberatung sowie der Suchtberatung in Anspruch genommen Die Schulsozialarbeit bearbeitete 416 Dossiers 190 Kinder wurden bei der Durchsetzung ihres Unterhaltsanspruches unterstützt 205 fremdsprachige Personen haben in Nidwalden Deutschkurse im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms besucht Sozialplanung Entwicklung der Dienstleistungen Das Sozialamt ist bestrebt, die Dienstleistungen jeweils dem aktuellen Bedarf anzupassen und diese fachlich fundiert zu erbringen. Im Berichtsjahr wurde ein Schwerpunkt auf das «Kindeswohl» gelegt. Die Mitarbeitenden des Sozialamtes wurden mit internen Veranstaltungen für das Thema sensibilisiert und weitergebildet. Betreuungsgesetz / Sozialhilfegesetzgebung Per 1. Januar 2015 sind das neue Betreuungsgesetz und das revidierte Sozialhilfegesetz in Kraft getreten. Das Betreuungsgesetz erforderte umfassende Umsetzungsarbeiten. So mussten diverse Institutionen für stationäre und ambulante Angebote als leistungsberechtigt anerkannt und Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Gleichbehandlung der Angebote hat sich bereits bewährt. Das revidierte Sozialhilfegesetz wurde in der Praxis gut aufgenommen und hat kaum zu Unklarheiten oder zusätzlichem Klärungsbedarf geführt.

118 Gesundheits- und Sozialdirektion 118 Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Im Berichtsjahr habe drei neue Anbieter ihr Interesse bekundet, in Nidwalden neue Kindertagesstätten (KiTa s) zu eröffnen. Die Auslastung der bestehenden KiTa s ist sehr gut. Da der Kanton bei der Angebotsplanung keine aktive Steuerung übernimmt, können neue Angebote zugelassen werden. Sie müssen jedoch den Normen der Pflegekinderverordnung des Bundes entsprechen und stehen unter der Aufsicht des Kantons. Es ist noch nicht bekannt, ob die neuen Anbietenden eine Anerkennung für Beitragsleistungen gemäss Kinderbetreuungsgesetz beantragen werden. Häusliche Gewalt Die Zentralschweizer Fachgruppe Häusliche Gewalt erarbeitete Grundlagen, um die Zusammenarbeit im Bereich häusliche Gewalt zwischen den Kantonen zu verstärken. Mittels gemeinsamer Leistungsvereinbarung mit der Beratungsstelle Agredis, Luzern, steht für die Zentralschweizer Kantone ein Beratungsangebot für gewaltausübende Personen und deren Angehörigen zur Verfügung. Im Berichtsjahr wurde die Zusammenarbeit mit der Polizei bei der Wegweisung von gewaltausübenden Personen geklärt. Schweizerische Sozialhilfestatistik 2014 Die Daten der Schweizerischen Sozialhilfestatistik liegen jeweils erst im Herbst des Folgejahres vor. Deshalb sind hier die Zahlen 2014 aufgeführt. Im Jahr 2014 bezogen 391 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner Sozialhilfe (Vorjahr 377). Mit dem Anstieg des Sozialhilfebezuges um 14 Personen (3.3 %), ist auch die Anzahl der betreuten Dossiers um 3.8 % auf 240 (Vorjahr 231) erneut angestiegen. Seit 2012 sind die Anzahl unterstützter Personen insgesamt um 27 Personen (7.4 %) und die Anzahl der betreuten Dossiers um 11 Dossiers (4.8 %) angestiegen. Insgesamt blieb die Sozialhilfequote im Vergleich zum Vorjahr mit 0.9 % konstant. Seit dem Erhebungsbeginn der Sozial hilfestatistik im Jahr 2005 bis ins Jahr 2013 hatte der Kanton Nidwalden die tiefste Sozialhilfequote der Schweiz. Im Jahr 2014 hat erstmals der Kanton Appenzell Innerrhoden dem Kanton Nidwalden den Spitzenplatz streitig gemacht. Der Anteil der Alleinerziehenden liegt in Nidwalden bei rund 20 % und ist somit vergleichbar mit den Zentralschweizer Kantonen. 113 Personen (Vorjahr 120), d.h. rund 29 % aller unterstützten Personen waren Kinder zwischen 0 und 17 Jahren. Mehr als die Hälfte aller unterstützten Personen über 18 Jahren (51.8 %) besass keine berufliche Ausbildung. 60 % der abgeschlossenen Fälle wiesen eine Bezugsdauer von weniger als einem Jahr aus. Bei 68 % der laufenden Fälle lag die Bezugsdauer unter zwei Jahren. Kantonale Sozialhilfestatistik 2015 Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Gesamtausgaben der Gemeinden für wirtschaftliche Sozialhilfe, für Beiträge an die Kinderbetreuung sowie für Zahlungen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG) an ausserkantonale Nidwaldner Bürgerinnen und Bürger von CHF auf (+ 6.5 Prozent). Dabei ist zu beachten, dass die Programmkosten für Massnahmen der Arbeitsintegration (CHF ) im Berichtsjahr erstmals erhoben wurden. Die Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung stiegen von CHF auf (+ 11 Prozent). Dafür sanken die Kosten im Rahmen des ZUG von CHF auf Im Berichtsjahr wurden die Unterhaltsbeiträge für 120 Kinder mit CHF bevorschusst. Gegenüber dem Vorjahr ist diese Summe um rund 20 Prozent an gestiegen. Die Alimenteninkassostelle konnte davon CHF (+ 16 Prozent) bei den Unterhaltspflichtigen erfolgreich zurückfordern. Zusammenarbeit und Information Sozialkommission Die kantonale Sozialkommission traf sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen und widmete sich schwergewichtig folgenden Themen: Revision der SKOS-Richtlinien, Umsetzung revidiertes Sozialhilfegesetz und neues Betreuungsgesetz, Regelungen in der Sozialhilfe, Zusammenarbeit mit der KESB sowie Besprechung diverser sozialpolitischer Themen.

119 Gesundheits- und Sozialdirektion 119 Arbeitsgruppe Krisenintervention Die Arbeitsgruppe hat zum Ziel, die Zusammenarbeit bei Kriseninterventionen im häuslichen oder schulischen Umfeld laufend zu optimieren. Vertretungen der Gemeindebehörden, der Polizei, der Psychiatrie, der Justiz behörden, des Schulpsychologischen Dienstes, des Amtes für Asyl und Flüchtlinge sowie des Sozialamtes treffen sich zweimal jährlich zu einem Fachaustausch. Im Berichtsjahr wurde ein Projekt gestartet, welches die Zusammenarbeit der Behörden bei Fällen von Menschenhandel verbessern soll. Kontaktstelle Arbeit Obwalden / Nidwalden Die Kontaktstelle Arbeit vermittelt für Personen mit Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe Arbeit konnte für 44 Personen aus Nidwalden eine Stelle gefunden werden. Davon fanden 15 Personen eine Festanstellung im 1. Arbeitsmarkt und konnten definitiv aus der Sozialhilfe abgelöst werden. 18 Personen konnten temporär in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. 11 Personen fanden eine Beschäftigung in einem Nischenarbeitsplatz. Die Arbeit der Kontaktstelle trägt wesentlich zur Entlastung der wirtschaftlichen Sozialhilfe bei. Kantonale Sozialkonferenz An der Sozialkonferenz trafen sich rund 100 Personen zum Thema «Frühe Förderung». Den Teilnehmenden wurde die kantonale Strategie zur Frühen Förderung vorgestellt, welche von der Abteilung Gesundheitsförderung und Integration erarbeitet wurde. Auch wurde die Umsetzung diskutiert soll die Strategie vom Regierungsrat verabschiedet werden. Leistungsverträge mit privaten Institutionen Aids Hilfe Luzern Im Berichtsjahr wurden insgesamt 28 Beratungen / HIV- Schnelltests mit Personen aus dem Kanton Nidwalden durchgeführt. Zudem leistete die Aids Hilfe fünf Einsätze an den Nidwaldner Schulen zu Themen der sexuellen Gesundheit. elbe Fachstelle für Lebensfragen LU, OW und NW, Luzern Die elbe ist für den Kanton Nidwalden die offizielle Beratungsstelle gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen sowie Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen. Im Berichtsjahr hat die elbe 14 Dossiers aus Nidwalden geführt. Die Anmeldungsgründe waren Paarkonflikte sowie psychosoziale Probleme bei Schwangerschaft. Die elbe führte zudem im Berichtsjahr an 42 Schulklassen in Nidwalden Sexualaufklärung durch zu Verhütung, Körper und Sexualität sowie sexuelle Orientierung. Pro Infirmis die Organisation für behinderte Menschen Im Jahr 2015 haben insgesamt 58 Klientinnen und Klienten aus dem Kanton Nidwalden eine Sozialberatung von Pro Infirmis in Anspruch genommen (476 Beratungsstunden). Darüber hinaus gab es zahlreiche Kurzberatungen, welche für Nidwalden nicht separat ausgewiesen werden können. Zusätzlich wurden zwei Personen im Rahmen des Angebots «Begleitetes Wohnen» unterstützt. Zwei Familien konnten vom Entlastungsdienst profitieren. Eine Person hat Assistenzberatung erhalten. Für Sozialpolitik, Fachberatung und Information wurden über alle drei Kantone gesamthaft Stunden aufgewendet. Pro Senectute für das Alter Mit ihren Dienstleistungen setzt sich Pro Senectute Nidwalden für die Lebensqualität von Menschen ab ca. 60 Jahren im Kanton ein. Die Sozialberatung beanspruchten 202 Personen. Mit ca Franken konnten Menschen in Notlagen finanziell unterstützt werden. Im Bereich Sport und Bewegung fanden Turnlektionen, 23 Wanderungen sowie 11 Schneeschuhwanderungen statt. Zudem wurden eine Wander- und Veloferienwoche sowie Jassferien und zweimal begleitete Ferien organisiert. Der Mahlzeitendienst lieferte Mahlzeiten an 420 Personen im Kanton Nidwalden aus. Mit 78 Treffen und 994 Bildungslektionen konnten über Teilnehmende angesprochen werden. In der Gemeinwesenarbeit wurden die Projekte SeniorInnendrehscheibe, Generationen

120 Gesundheits- und Sozialdirektion 120 im Klassenzimmer, FilmCafé, Tanznachmittage, Nidwaldner Spätlese, der Natur und Kultur auf der Spur usw. umgesetzt. Neben 5 Mitarbeitenden (320 Stellenprozente) auf der Geschäftsstelle und 7 Stiftungsratsmitgliedern arbeiten zirka 180 freiwillige und freischaffende Personen bei Pro Senectute Nidwalden. SPUNTAN Notaufnahme (NOA) und Begleitetes Wohnen (BW) für Jugendliche Das Begleitete Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene wurde im 2015 von insgesamt zwei Männern aus Nidwalden und einer Frau sowie einem Mann aus Obwalden genutzt. Dies entspricht 795 Übernachtungen. Das Durchschnittsalter der jungen Menschen war mit 20.3 Jahren relativ hoch. Das Begleitpersonal ist an zwei Abenden sowie für einen Einzeltermin pro Woche vor Ort. Dazwischen ist ein Pikett-Dienst für Notfälle eingerichtet. Insgesamt gingen im Berichtsjahr 31 Anfragen (15 aus Nidwalden) für Platzierungen ein. Bei einem Drittel der Anfragen war eine Institution mit einem engeren Betreuungsangebot angezeigt. Die Leistungsvereinbarung im Rahmen der fördernden Sozialhilfe mit dem Kanton wird 2016 aufgelöst, da das Betreuungsangebot auf Grundlage des neuen Betreuungsgesetzes (Subjektfinanzierung) abgegolten werden kann. traversa Netzwerk für Menschen mit einer psychischen Erkrankung Im Berichtsjahr betreute traversa 19 Personen aus Nidwalden im Rahmen der ambulanten Sozialberatung. Der Beratungsaufwand betrug für das ganze Jahr total Stunden. Drei Personen nahmen das Angebot Begleitetes Wohnen in Anspruch. Zwei Personen wohnten im Kanton Nidwalden und eine Person in einer Wohnung von traversa in Luzern. Zudem hat traversa die Gesundheits- und Sozialdirektion bei der Angebotsplanung im Bereich der Sozialpsychiatrie fachlich unterstützt. Sozialberatung und Existenzsicherung Im Berichtsjahr 2015 wurden vom Sozialdienst insgesamt 647 Fälle geführt, was den Fallzahlen des Vorjahres entspricht. Seit ist das total revidierte Sozialhilfegesetz in Kraft. Mit ihm wurde auch die Produktpalette des Sozialdienstes verändert. Neu wird nur noch zwischen wirtschaftlicher und persönlicher Sozialhilfe unterschieden. Die vormals indirekte wirtschaftliche Sozialhilfe ist neu Teil der persönlichen Sozialhilfe. Die Hilfe des Sozialdienstes wurde auch im vergangenen Jahr mehrheitlich wegen finanziellen Problemen (68 %) in Anspruch genommen. Mit Hilfe des Sozialdienstes erlangten rund 33 % aller finanziell unterstützen Fälle innerhalb des Berichtjahres wieder die selbständige Existenzsicherung. Bei rund 41 % aller geprüften Anträge bestand kein Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. In der persönlichen Sozialhilfe mit Schwerpunkt Finanzen wurden die Hilfesuchenden v.a. mit Budgetberatung (29.4 %), Abklärung Prämienverbilligung (20.9 %) und Einkommensverwaltung (12.4 %) unterstützt. Im Rahmen der persönlichen Sozialhilfe mit Schwerpunkt Beratung wurde diese mehrheitlich aufgrund von Beziehungsproblemen in Familie und Partnerschaft (65.3 %) in Anspruch genommen. Im Rahmen der Pflegekinderaufsicht wurden im Berichtsjahr Pflegeverhältnisse von 16 Kindern sowie 16 bewilligungspflichtige Institutionen beaufsichtigt. Im Weiteren wurden drei Abklärungen für bewilligungspflichtige Institutionen und drei Abklärungen für Pflegeverhältnisse von Kindern vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden drei Pflegekinderverhältnisse von Kindern und eine bewilligungspflichtige Institution beendet. Im Rahmen des Adoptionswesens wurden im Berichtsjahr fünf Dossiers eröffnet und zwei Adoptionen vollzogen. Per Ende 2015 sind sieben Dossiers in Bearbeitung, wovon es sich bei einem Dossier um eine genehmigte Pflegeplatzbewilligung mit einer vormundschaftlichen Massnahme für eine zukünftige Adoption handelt. Fachbereich Alimentenhilfe Mit 220 bearbeiteten Dossiers blieben die Fallzahlen auch im Fachbereich Alimentenhilfe konstant. Insgesamt

121 Gesundheits- und Sozialdirektion 121 wurden im Berichtsjahr 190 Kinder und 38 Erwachsene bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche unterstützt. Die Gesamtforderung für ausstehende Alimente stieg im Vergleich zum Vorjahr von auf Franken an. Dies entspricht einer Zunahme um 8.1 %. Davon entfielen rund 74 % auf Unterhaltsansprüche von Kindern. Die Rücklaufquote konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht angehoben werden. Mit 59.1 % war diese erfreulich hoch. Berufsbeistandschaft und Bewährungshilfe Berufsbeistandschaft Die Fallzahlen der Kindes- sowie Erwachsenenschutzmassnahmen (387) blieben gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant. Ein wesentlicher Rückgang ist im Rahmen der freiwilligen Rechtshilfen beim Leistungsangebot «Unterhaltsverträge» zu verzeichnen ( 40 Mandate). Am 1. Juli 2014 trat im Rahmen einer ZGB-Anpassung die gemeinsame elterliche Sorge in Kraft. Unabhängig vom Zivilstand wurde die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall. Damit fiel die Notwendigkeit von Unterhaltsverträgen bei unverheirateten Eltern weg. Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr war die Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzrechts (ESR). So konnten alle Erwachsenenschutz-Mandate in enger und guter Zusammenarbeit mit der KESB per Ende 2015 ins neue Recht überführt werden. Dies war ein erheblicher Mehraufwand. Seit Einführung des neuen ESR zeichnet sich eine höhere Komplexität bei den neu errichteten zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz-Mandaten ab. Die Arbeit für die Berufsbeiständinnen und -beistände wird tendenziell aufwändiger. Die KESB weist eher einfachere Fälle den vorgelagerten Systemen (freiwillige Beratungsangebote) zu und errichtet keine Mandate. Dies hat den Effekt, dass die Fallzahlen nicht zugenommen haben, die der Berufsbeistandschaft zugewiesenen Mandate jedoch ausnahmslos anspruchsvoll sind. Bewährungshilfe und Sozialberatung Gefängnis Anfangs Berichtsjahr wurde der Arbeitsplatz der Bewährungshilfe und Gefängnis-Sozialarbeit von der Engelbergstrasse an die Kreuzstrasse zum Amt für Justiz verlegt. Damit kann eine optimale Vernetzung mit den Strafvollzugsbehörden sichergestellt werden. Die Fallzahlen der Bewährungshilfe nahmen um 12 Mandate zu. Insgesamt wurden 38 Fälle geführt. Darin eingeschlossen sind 18 inhaftierte Personen, welche die Sozialberatung in Anspruch nahmen. Jugend, Familie und Sucht Jugend- und Familienberatung Mit 156 Beratungsdossiers blieb die Gesamtzahl der Dossiers im Vergleich zum Vorjahr stabil (158 Dossiers). Bezogen auf die Unterstützungsgründe ist die Zahl der Dossiers im Bereich Familie und Partnerschaft von 55 % auf 42 % gesunken. Parallel dazu war eine Zunahme der Dossiers im Unterstützungsbereich Beziehungsprobleme Schule / Arbeit / Dritte von 10 auf 15 % zu verzeichnen. In diesem Beratungsbereich sind alle Jugendlichen erfasst, welche am Übergang von der Schule in die Berufswelt scheiterten und über Monate bis Jahre hinweg keinen Einstieg in eine Lehrstelle fanden sowie junge Erwachsene, die den Anforderungen im Berufsalltag nicht gewachsen waren und ihre Lehre deshalb abbrechen mussten. In den letzten beiden Jahren hat die Jugend- und Familienberatung insgesamt 23 junge Menschen über spezifische Massnahmen in ihrer beruflichen Integration begleitet und unterstützt. Suchtberatung Die Zahl der Dossiers in der Suchtberatung (120 Dossiers) ist gegenüber dem Vorjahr (129 Dossiers) leicht gesunken. Bezogen auf die Beratung nach Substanzen haben sich kaum Veränderungen ergeben. Heroin und Alkohol sind nach wie vor Spitzenreiter. Familien sind durch ein suchtkrankes Mitglied in ihren Lebensbereichen meist stark belastet und auf spezifische Unterstützung angewiesen. Dies gilt insbesondere für die Kinder von suchtkranken Eltern. Die Suchtberatung ist deshalb bestrebt, Angehörige von Suchtkranken nachhaltig in die Beratung einzubinden. Im Jahre 2015 organisierte die Suchtberatung im Rahmen des Forums Suchtmedizin Innerschweiz (FOSUMIS)

122 Gesundheits- und Sozialdirektion 122 die beiden Veranstaltungen Antabus-Pro und Contra sowie Kokain und Designerdrogen. Schulsozialarbeit In der Schulsozialarbeit ist die Zahl der Dossiers im Jahr 2015 gesunken (416 Dossiers, Vorjahr 495). Dies hängt damit zusammen, dass auf Beginn des Schuljahres 2015/16 die Schulsozialarbeit in der Gemeinde Ennetbürgen von 50 auf 35 Stellenprozente und in Beckenried von 50 auf 40 Stellenprozente reduziert wurde. Die Analyse der statistischen Daten (Startjahr der Schulsozialarbeit im Januar 2012 bis heute) zeigt einen klaren Entwicklungstrend auf: Die Schulsozialarbeit Nidwalden muss weniger Zeit aufwenden für das Bearbeiten von Beziehungsthemen und Konflikten im schulischen Bereich. Parallel dazu stieg der Aufwand für die Beratung der Eltern der Schülerinnen und Schüler in Erziehungs- und Familienfragen. Diese Tatsache entspricht der Grundfunktion der Schulsozialarbeit als Scharnier zwischen Schule und Familie im besonderen Masse. An vier von sechs Schulstandorten hat die Schulsozialarbeit mittlerweile Kapazität für kontinuierliche Prävention und für die Früherfassung von Problemsituationen. Gesundheitsförderung und Integration Alkoholpräventionsprogramm Mit verschiedenen Aktionen wurde die nationale Dialogwoche Alkohol des Bundesamtes für Gesundheit zum Thema «Wie viel ist zu viel?» umgesetzt. Unter anderem wurde mit einem Stand am Stanser Frühlingsmarkt spielerisch mit einer Theatergruppe auf die Thematik Alkohol aufmerksam gemacht. Weitere Informationen sind unter zu finden. Im Rahmen des nationalen Programms «Die Gemeinden handeln! Ein nationales Programm für eine kohärente Prävention » im Bereich Sucht von RADIX wurden im Herbst mit der Gemeinde Stans nachhaltige und gemeindespezifische Massnahmen geplant, welche im Jahr 2016 weitergeführt und umgesetzt werden. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationskomitees von Festveranstaltungen wurde der Jugendschutz intensiviert und stärker verankert. Die Webseite www. jugendschutz-zentral.ch wurde gemeinsam mit den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden inhaltlich sowie optisch benutzerfreundlich überarbeitet. Im Frühling fand das zweite kantonale Netzwerktreffen «Kind und Jugend» in Zusammenarbeit mit der Stiftung IdéeSport statt. Ein Fachinput zum Thema Mädchenarbeit im Sport, der Austausch und die Vernetzung standen im Vordergrund. Ebenfalls wurde das niederschwellige Fussballprojekt «KickIt» vorgestellt. Das nationale Präventionsprogramm «cool and clean» von Swissolympic setzt sich für einen fairen und sauberen Sport ein. Es fanden Referate und Workshops an Weiterbildungen von Trainerpersonen sowie Standaktionen an verschiedenen Anlässen statt. Während der Powerwoche OW / NW im Jahr 2015 konnten Mädchen und Knaben von der ersten bis dritten Orientierungsstufe verschiedene Workshops im Themenbereich «Ausprobieren», «kreatives Schaffen», «Erleben und Mitgestalten» besuchen. Eine deutlich höhere Teilnehmerzahl bei den Knaben war auszumachen. Es konnten total knapp 350 Workshopanmeldungen verzeichnet werden, was klar über dem Vorjahreswert lag. Glücksspielsucht Eine Kampagne wurde zusammen mit den Zentralschweizer Kantonen und den Kantonen der Nordostschweiz durchgeführt. Die Homepage wurde aktualisiert, welche Auskunft über Glücksspielsucht gibt. Mittels einer Helpline ( ) können sich Süchtige und deren Angehörige kostenlos und anonym beraten lassen. Ein Elternbrief zum Thema wurde konzipiert und Eltern zur Verfügung gestellt. Gesundheitsförderung im Alter Das Pilotprojekt «Gsund & Zwäg is Alter» in Stansstad wurde Ende Jahr beendet und der kantonalen Sozialkommission vorgestellt. Mittels der Erfahrungen von Stansstad wurde ein Leitfaden für Gemeinden zur Umsetzung von Gesundheitsförderung im Alter erarbeitet und den Gemeinden des Kantons Nidwalden zur Verfügung gestellt.

123 Gesundheits- und Sozialdirektion 123 Während des Pilotprojekts, welches von 2013 bis Ende 2015 in Stansstad durchgeführt wurde, wurde die Projektleitung fachlich beraten. Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich Schule Das Präventionsprogramm freelance bietet Lehrpersonen zusätzliche Unterrichts- und Kurzeinheiten an. Die Schüleragenda wurde evaluiert und angepasst. Die Zusammenarbeit mit «akzent Luzern» wurde gesucht. So können Schulen oder andere Partner beim Projekt «Flimmerpause» mitmachen. Das Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen wurde in Zusammenarbeit mit einer Spurgruppe weiterentwickelt. Der regelmässige Fachaustausch konnte durchgeführt werden. Schulen wurden in ihren Projekten gefördert. Elternbildung In Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen oder Partnern wurden Elternveranstaltungen zum Umgang mit digitalen Medien im Erziehungsalltag realisiert. Im Rahmen der Reihe «digitale wurden Veranstaltungen mit Spielgruppen geplant. Bei den Kursen «sichere eltern starke kinder» wurde der Fokus in der Weiterentwicklung auf die Erreichbarkeit der Eltern gelegt. Das neue Projekt «Niederschwellige Elternbildung in Eltern-Kind-Gruppen» wurde entwickelt. Die Umsetzung startet im Primokiz- Frühe Förderung Der Ist-Zustand im Kanton Nidwalden im Bereich der Frühen Förderung wurde erfasst und es wurden Grundlagen für die zukünftige Ausrichtung in diesem Bereich erarbeitet. Die Analyse sowie die Planung wurden von einer interdisziplinären Projektgruppe mit Vertretungen von Kanton (Soziales, Bildung, Gesundheit), Politik sowie Betreuungs- und Förderangeboten (wie Mütterzentrum, Spielgruppe) unter der Führung der Abteilung Gesundheitsförderung und Integration umgesetzt. Insgesamt wurden drei Begleitanlässe durchgeführt. Gesamthaft wurden über zweihundert Vertretungen aus Politik, Betreuungs- und Förderangeboten, Verwaltung, Gesundheit und Bildung direkt in die Analyse und Erarbeitung von Empfehlungen eingebunden. Primokiz wurde von der Jacobs Foundation finanziert. Integrationsprogramm Im Bereich der Information und Beratung fand das Projekt «Erstgespräche bei Migrationsfamilien» in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ennetmoos statt. Die Pilotphase wurde auf das Jahr 2016 ausgeweitet. Eine Broschüre «Willkommen in Nidwalden» für neuzuziehende Migrantinnen und Migranten liegt seit November 2015 in acht Sprachen vor. Zur verbesserten Information wurde die Webseite www. integration-nw.ch erarbeitet. Sie enthält Informationen über Rechte und Pflichten und zeigt Integrationsangebote im Kanton Nidwalden auf wurden im Bereich der Bildung 18 Deutschkurse von 205 Kursteilnehmenden besucht. Es wurden vier Kurse mehr angeboten als ursprünglich geplant. Drei Kurse wurden mit integrierter Kinderbetreuung im Mütterzentrum Stansstad durchgeführt. Durch die Umsetzung des Projekts «Aufsuchende Elternarbeit» der Mütter- und Väterberatung von Spitex Nidwalden konnten Familien mit Mehrfachbelastungen erreicht werden, welche ohne aufsuchende Arbeit die Mütter-Väterberatung nicht in Anspruch nehmen würden. Im Bereich der Frühen Förderung wurde die neue Fachund Kontaktstelle für Spielgruppen bei der Gründung unterstützt. Unterstützungen gab es auch bei den Weiterbildungen im Bereich Sprache & Integration für Spielgruppenleiterinnen in Nidwalden. Ausserdem wurde die Organisation Bistro interculturel bezüglich ihrer Projekte beraten. Im Projekt «Mentoring» kamen elf Tandems dazu. Zur Zeit werden Migrantinnen und Migranten mittels 24 Tandems bezüglich Alltagsfragen beraten. Im Projekt «FemmesTische», fanden drei Schulungen mit Moderatorinnen statt. Diese führten Tische zu den Themen «Gesund sein gesund bleiben» und in der «Erziehung von Kleinkindern» in ihrer Muttersprache durch.

124 Gesundheits- und Sozialdirektion 124 Echogruppe Gemeinden handeln Die Beauftragten für Gesundheitsförderung und Prävention der Gemeinden wurden über die Aktivitäten der GFI informiert und der Stand der Umsetzung des Integrationsprogramms wurde bekannt gegeben. Es wurde über die Wirkung der Spielgruppen im Bereich der Frühen Förderung diskutiert Amt für Asyl und Flüchtlinge Asylsuchende Im Berichtsjahr verzeichnete die Schweiz ansteigende, hohe Eingänge von Asylgesuchen. Seit August 2015 sieht sich Europa mit dem stärksten Migrationsstrom seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs konfrontiert; dessen Auswirkungen sind auch in der Schweiz zu spüren. Hauptgrund für diese Entwicklung war die Verzwanzigfachung der Asylmigration von der Türkei nach Griechenland und weiter über die Balkanroute nach West- und Nordeuropa. So hatte das Amt für Asyl und Flüchtlinge 2015 insgesamt 188 Neueintritte zu verzeichnen. Zwei Drittel dieser Personen kamen entweder aus Eritrea, Afghanistan oder Syrien. Die restlichen asylsuchenden Personen kamen aus insgesamt 14 weiteren Staaten. Des Weiteren fanden 126 Aus- oder Übertritte aufgrund einer Anerkennung als Flüchtling, einer Ausreise in das Heimatland oder einen Drittstaat (freiwillig oder unfreiwillig) oder eines Zuständigkeitswechsels statt. Lebten Ende 2014 noch insgesamt 172 Asylsuchende (Status N) und vorläufig aufgenommene Ausländer (keine Anerkennung als Flüchtling / Status F) im Kanton Nidwalden, waren es Ende 2015 bereits 236 Personen. Ebenfalls sehr aufwändig waren die Dossiers jener Personen, für die gemäss derzeit geltender Dublin-III-Verordnung ein anderer Dublin-Mitgliedstaat für die Behandlung des Asylgesuchs zuständig ist und deren Rückführung in diesen Staat veranlasst werden muss. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um Rückführungen nach Italien und vermehrt auch nach Deutschland. Diese Zahlen stellten das Amt für Asyl und Flüchtlinge nicht nur durch den administrativen Mehraufwand, sondern auch insbesondere im Bereich der Betreuung und beim Finden von Unterkunftsplätzen vor grosse Herausforderungen. Betreuung / Unterbringung Die Betreuung findet hauptsächlich in drei Kollektivunterkünften statt (Asylzentrum Ennetmooserstrasse 19a, Stans = 80 Plätze; Asylunterkunft Stansstaderstrasse 80, Stans = 31 Plätze; Asylunterkunft Rozloch, Stansstad = 35 Plätze). Nebst der erhöhten Anzahl an Personen, welche betreut und untergebracht werden müssen, kommt erschwerend hinzu, dass es sich dabei um Personen aus insgesamt mehr als 15 Nationen mit teils sehr unterschiedlichem kulturellem und religiösem Hintergrund handelt. Die meisten Personen sprechen zudem nur ihre eigene Landessprache; viele können weder lesen noch schreiben. Familien werden nach Möglichkeiten in Privatunterkünften (Mietwohnungen) untergebracht. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) Als unbegleitet gilt eine minderjährige asylsuchende Person, die von beiden Elternteilen getrennt ist und nicht unter der Obhut einer erwachsenen Person steht, welche rechtlich dafür eingesetzt worden ist. Um den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden im Verfahren und in der Betreuung gerecht zu werden, hat der Bundesrat ergänzende Bestimmungen erlassen. Unter anderem wurde bestimmt, dass Asylgesuche Minderjähriger prioritär behandelt werden und eine Vertrauensperson bestimmt wird, welche die Interessen der UMA vertritt. Im Berichtsjahr hat im Kanton Nidwalden eine deutliche Zunahme unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender stattgefunden. So ist die Anzahl der UMA im Vergleich zum Vorjahr mit drei Personen auf mittlerweile 15 Personen angestiegen. Dabei handelt es sich ausschliesslich um junge Männer aus Eritrea, Afghanistan und Syrien. Flüchtlinge mit Status B und F (Aufenthaltsbewilligung) Die Anzahl betreuter anerkannter Flüchtlinge mit Status B oder F ist im Berichtsjahr von 91 auf 129 Personen angestiegen. Dieser Anstieg ist nicht zuletzt auch eine

125 Gesundheits- und Sozialdirektion 125 Folge der anhaltenden Konflikte in diversen Regionen und des massiven Anstiegs an gestellten Asylanträgen in der Schweiz. Dass die Zahl nicht noch höher ausgefallen ist, ist insbesondere der erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt und somit in die finanzielle Selbständigkeit zu verdanken. So konnten im Berichtsjahr insgesamt ca. 20 anerkannte Flüchtlinge mit einem B- oder F-Ausweis in den Arbeitsmarkt und in die finanzielle Selbständigkeit entlassen werden. Wie auch in den letzten Jahren bildeten die mit Abstand grösste Personengruppe der anerkannten Flüchtlinge Menschen aus Eritrea, gefolgt von Personen aus Sri Lanka, der Türkei und China (Tibet). Ferner stammten die Flüchtlinge aus Syrien, Somalia, dem Iran, Äthiopien und Afghanistan. Die Mehrheit dieser Personen kamen alleine in die Schweiz. Die zumeist jungen Flüchtlinge verfügen in der Regel über keine Berufsausbildung sowie keinerlei Erfahrung im Berufsleben in der Schweiz. Zudem bringen sie meistens fast keine Deutschkenntnisse mit. Nebst der beruflichen und sozialen Integration liegt daher der Fokus des Integrationsprozesses primär auf dem Erlernen der deutschen Sprache und dem damit verbundenen Besuch von Intensivkursen in Deutsch. Als Grundlage dieses Prozesses ist von jedem durch das Amt für Asyl und Flüchtlinge betreuten anerkannten Flüchtling eine Integrationsvereinbarung zu unterzeichnen, welche die Rechte und Pflichten des jeweiligen Klien ten im Integrationsprozess umschreibt. Nach dem Case-Management-Prinzip werden die Flüchtlinge in der Folge vom Amt begleitet und unterstützt, aber auch gefordert. So konnten einerseits alle Personen ihre Deutschkenntnisse verbessern, was für eine erfolgreiche Integration unabdingbar ist. Andererseits konnten sich auch zahlreiche Personen in den Arbeitsmarkt integrieren und dadurch ihre Selbständigkeit erlangen. Im Berichtsjahr wurde dem Kanton Nidwalden zudem die Mitglieder einer syrischen Familie als UNHCR-Resettlement-Flüchtlinge zugewiesen. Dabei handelt es sich um vom Syrienkonflikt betroffene Personen mit besonderem Schutzbedürfnis. Diese Personen durchlaufen in der Schweiz kein eigentliches Asylverfahren; ihnen wird nach der Ankunft im Kanton direkt Asyl gewährt. Flüchtlinge mit Status C (Niederlassungsbewilligung) Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge mit Status C war im Berichtsjahr mit 31 Personen Ende Dezember gegenüber 38 Personen zu Beginn des Jahres leicht rückläufig. Dieser Rückgang ist nebst der erfolgreichen Integration auch auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014 zurückzuführen, wonach für Flüchtlinge mit Asyl kein Anspruch mehr auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung besteht. Die Personen mit Status C stammen aus Eritrea, Sri Lanka, der Türkei sowie aus Somalia und Usbekistan. Die grosse Mehrheit dieser Personen war mindestens teilweise erwerbstätig oder in Ausbildung und dadurch noch auf eine Teilunterstützung angewiesen. Zudem handelte es sich bei mehr als der Hälfte dieser Personen um Kinder im Vorschulalter. Um die anerkannten Flüchtlinge mit Status B, F oder C noch mehr in die Selbständigkeit führen zu können, bot ihnen das Amt für Asyl und Flüchtlinge weitere Unterstützungsleistungen an, auf welche die Klienten jederzeit zurückgreifen können. Personen mit Nichteintretensentscheid NEE oder Negativentscheid Im Laufe des Berichtjahres haben 25 Personen einen Nichteintretensentscheid und 6 Personen einen Negativentscheid erhalten und sind somit aus der Schweiz weggewiesen worden. Die Strukturen und die einfache Unterbringung dieser Personen haben sich bewährt. Rückkehrberatung In der Rückkehrberatungsstelle wird die freiwillige und pflichtgemässe Rückkehr sowie Wiedereingliederung von Asylsuchenden, von vorläufig Aufgenommenen und bei Bedarf auch von anerkannten Flüchtlingen in ihr Heimatland gefördert und nach den Vorgaben des Bundes umgesetzt. Nebst einer Informationsbroschüre in der jeweiligen Muttersprache, welche an potentielle Rückkehrer abgegeben wird, informiert die Rückkehrberatung unverbindlich und vertraulich über die Rückkehrhilfe und unterstützt diese bei der Vorbereitung und Organisation der Rückkehr und Reintegration. Nebst der

126 Gesundheits- und Sozialdirektion 126 individuellen Rückkehrhilfe wird bei einer Rückreise aus dem Kanton zurzeit noch ein spezifisches Länderprogramm angeboten (Guinea-Conakry). Die Anzahl Personen, die ein solches Angebot in Anspruch nehmen, ist tendenziell rückläufig. Im Kanton Nidwalden hat keine Person an einem Länderprogramm teilgenommen. Mittels der individuellen Rückkehrhilfe sind hingegen insgesamt 8 Personen freiwillig ausgereist, wobei im Kanton Nidwalden ein deutlicher Anstieg an Ausreisen zu verzeichnen ist.

127 Gesundheits- und Sozialdirektion Vernehmlassungen an den Bund Gesundheits- und Sozialdirektion Änderung der Medizinprodukteverordnung vom 17. Oktober 2001 (MepV) Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (STAR) Tierarzneimittelverordnung (TAMV) und Teilrevision der Arzneimittel- Werbeverordnung (AWV) im Rahmen der Umsetzung der Motion Eder Änderung der Tierseuchenverordnung, der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und der Tierschutzverordnung Verordnung über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von importierten Fischereierzeugnissen Totalrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) Nationale Strategie Sucht Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege Anpassung der Verordnung über die Unfallversicherung Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Anstalt zur Verwaltung der Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO (Ausgleichsfondsgesetz) Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV); Streichung gewisser Wahlfranchisen und Senkung der Prämienreduktion in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) Entwurf der Verordnung über das Psychologieberuferegister (Registerverordnung PsyG) Nachbesserung der Pflegefinanzierung Beschluss des Regierungsrates Nr. 52 vom 27. Januar 2015 Nr. 84 vom 3. Februar 2015 Nr. 170 vom 10. März 2015 Nr. 188 vom 17. März 2015 Nr. 240 vom 31. März 2015 Nr. 281 vom 21. April 2015 Nr. 351 vom 12. Mai 2015 Nr. 475 vom 23. Juni 2015 Nr. 503 vom 30. Juni 2015 Nr. 504 vom 30. Juni 2015 Nr. 569 vom 18. August 2015 Nr. 610 vom 25. August 2015 Nr. 676 vom 15. September 2015 Nr. 696 vom 22. September 2015 Nr. 729 vom 13. Oktober 2015 Nr. 770 vom 3. November 2015 Nr. 895 vom 9. Dezember 2015 Antwort Zustimmung Ablehnung; Änderungsanträge Grundsätzliche Zustimmung; Beantwortung Fragebogen Grundsätzliche Zustimmung; Beantwortung Fragebogen, Antrag für Änderungsvorschläge Grundsätzliche Zustimmung; Anträge für Änderungsvorschläge Verzicht auf Stellungnahme infolge geringer Betroffenheit des Kantons Teilweise Zustimmung; Anträge für Änderungsvorschläge Grundsätzliche Zustimmung; Forderung, dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und somit Kosten für Versicherer produziert werden Grundsätzliche Zustimmung; Beantwortung Fragebogen Grundsätzliche Zustimmung Zustimmung Anträge für Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu einzelnen Artikeln Grossmehrheitliche Zustimmung; Ergänzungs- und Änderungsanträge Ablehnung Beantwortung Fragebogen; Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu diversen Punkten Grundsätzliche Unterstützung des Entwurfs; geringe Betroffenheit des Kantons Grundsätzliche Zustimmung; Vorschlag für Präzisierung der Formulierung

128 Kehrsiten

129 Volkswirtschaftsdirektion Volkswirtschaftsdirektion Einleitung Funktionsbeschrieb Die Volkswirtschaftsdirektion unterstützt die Betriebe im Kanton in der Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.b. Arbeitsmarkt). Die Wirtschaftsförderung kümmert sich um die Betreuung und Entwicklung ansässiger Unternehmen und die Ansiedlung neuer Betriebe und vermögender Privatpersonen (Standortpromotion). Weiter setzt die Wirtschaftsförderung die Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) um und fördert damit die regionale Entwicklung, in der auch der Tourismus eine wichtige Roll spielt. Dem Arbeitsamt kommt die wichtige Funktion zu, arbeitslos gemeldeten Personen neue Perspektiven zu ermöglichen und so rasch wie möglich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren (RAV / ALK, JobVision). Das Handelsregisteramt führt das öffentliche Register über die Unternehmen im Kanton Nidwalden und stellt damit eine wichtige und zuverlässige Informationsquelle für Gläubiger und Kunden dar. Das Betreibungs- und Konkursamt dient ebenfalls den Betrieben und der Öffentlichkeit des Kantons, indem der Vollzug des eid genössischen Betreibungs- und Konkursrechtes sicher gestellt wird. Die Volkswirtschaftsdirektion mit ihren Ämtern trägt ihren Anteil zu einem guten Funktionieren der Wirtschaft in Nidwalden bei. Jahr in Zahlen Im Jahresdurchschnitt wurden 256 Personen als arbeitslos registriert. Die Arbeitslosenquote betrug im Jahresschnitt 1.1 % (CH 3.3 %) und per Ende % (CH 3.7 %) Im Rahmen der Bestandespflege wurden 27 Unternehmungen besucht Das Betreibungs- und Konkursamt hat Betreibungen, Pfändungen, Verwertungen und 53 Konkurseröffnungen durchgeführt Das Handelsregisteramt hat Rechtsgeschäfte im Register eintragen lassen. Per waren im Handelsregister des Kantons Nidwalden insgesamt Rechtseinheiten eingetragen Personalbestand Volkswirtschaftsdirektion (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Direktionssekretariat Wirtschaftsförderung Arbeitsamt (inkl. Job-Vision, RAV und ALK) Betreibungs- und Konkursamt Handelsregisteramt Total

130 Volkswirtschaftsdirektion Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 1 / a Legislaturziel Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen Jahresziel Direktionsübergreifende Interessenvertretung des Kantons Nidwalden in überkantonalen Gremien Jahresziel Pflege einer effizienten und konstruktiven Zusammenarbeit mit den anderen Volkswirtschaftsdepartementen / -direktionen Ziel erreicht Der Volkswirtschaftsdirektor vertritt seit 2014 die direktionsübergreifenden Interessen in der Konferenz der Kantone (KdK) und in der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZRK). Die Geschäfte werden jeweils vorgängig im Regierungsrat beraten, damit eine gemeinsame Haltung gegenüber der KdK oder anderen überkantonalen Gremien (ZRK) abgegeben werden kann. Die direktionsübergreifende Interessensvertretung in überkantonalen Gremien funktioniert gut. Ziel erreicht Sowohl auf Fachebene als auch Direktionsstufe hat sich eine regelmässige konstruktive Zusammenarbeit der Volkswirtschaftsdepartemente / -direktionen etabliert. Beispiele: Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (ZVDK), Zentralschweizer Wirtschaftsförderungskonferenz, Zentralschweizer NRP-Konferenz. Auch auf schweizerischer Ebene gibt es entsprechende Gefässe (u.a. auch Konferenz der Statistikämter), wobei diesbezüglich anzumerken ist, dass aus Ressourcengründen nicht immer und überall teilgenommen werden kann. 2 / j Legislaturziel Einführung neue Regionalpolitik (NRP) Jahresziel Koordinierter Übergang ins neue Mehrjahresprogramm NRP des Bundes, Anpassung der Strukturen im Kanton Nidwalden / REV Ziel erreicht Mit dem Jahr 2015 konnte das Umsetzungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden. 18 Projekte konnten unterstützt werden und rund doppelt so viele Projekte wurden begleitet, ohne dass es zu einem NRP-Beitrag kam. Das neue Umsetzungsprogramm wurde vom Regierungsrat zuhanden des Bundes verabschiedet, woraufhin im zweiten Halbjahr 2015 die Programmverhandlungen mit dem Bund (SECO) geführt wurden. Die Strukturen des REV Nidwalden & Engelberg wurden den neuen finanziellen Begebenheiten angepasst. Ab 1. Januar 2016 wird zudem voraussichtlich die Volkswirtschaftsdirektion das Sekretariat des REV Nidwalden & Engelberg übernehmen. Gemeinsam können damit die Ressourcen noch effizienter eingesetzt werden. 2 / n Legislaturziel Bestandespflege und Neuansiedlungen innovativer KMU Jahresziele Qualität vor Quantität Bürgenstock Resort Task Force Ziel erreicht In 2015 wurden weitere Unternehmen aufgrund der erfolgreichen Vermarktung der Lizenzboxstrategie angesiedelt. Auch konnten neue Unternehmen mit innovativen Produkten und Dienstleistungsangeboten für den Standort Nidwalden gewonnen werden. 2 / n Legislaturziel Rahmen schaffen für gezielte Vermarktung touristischer Angebote Die Bürgenstock Resort Task Force hat in 2015 weitere Entwicklungsschritte beim Bürgenstock Resort Projekt begleiten können (Beispiele: Bauabschnitte, Personal, Infrastruktur und Tourismusförderungsgesetz). Vor allem die Erschliessung des Resorts über den See mit dem Schiff und der Bürgerstock- Bahn stand zudem im Vordergrund. Jahresziel Jahresziele 2015 abhängig von Weiterbearbeitung / Genehmigung Tourismusförderungsgesetz Jahresziel Gästival: 200 Jahre Gastfreundschaft Zentralschweiz im 2015 Ziel teilweise erreicht Das Tourismusförderungsgesetz wurde vom Landrat an der Sitzung vom 16. Dezember 2015 (2. Lesung) verabschiedet. Die Gesetzgebung aus dem Jahre 1971 konnte damit den neuen Begebenheiten angepasst werden. Die neue gesetzliche Grundlage erlaubt eine zielgerichtete überbetriebliche Förderung des Tourismus. Sie stärkt die Zusammenarbeit im Tourismus. Die Zusammenarbeit stellt einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar, um mehr Gäste, aber auch Gäste mit einer höheren Verweildauer in die Region Nidwalden zu holen. Ziel teilweise erreicht Das Gästival war für den Kanton Nidwalden (vor allem während der Stationierung der Seerose in Stansstad im Juli 2015) ein erfolgreiches Projekt. Viele Besucher erfreuten sich bei schönstem Wetter an einem abwechslungsreichen Programm und erlebten das Thema «Gastfreundschaft Zentralschweiz» unmittelbar. Gemeinsam organisiert und umgesetzt mit der Gemeinde Stansstad, lokalen Sponsoren und der kantonalen Projektorganisation wurde das Gästival in Nidwalden inhaltlich und thematisch für die Bevölkerung und Touristen zu einer Hauptattraktion des Sommers 2015.

131 Volkswirtschaftsdirektion Tätigkeiten der Ämter Direktionssekretariat Das Direktionssekretariat ist die Stabstelle der Volkswirtschaftsdirektion. Es bearbeitet in dieser Funktion verschiedene Projekte und übernimmt direktionsübergreifende Aufgaben. Es plant und koordiniert innerhalb der Direktion und ist für die Information innerhalb der Direktion und nach aussen verantwortlich. Im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Grundstückerwerbsgesetz) ist die Volkswirtschaftsdirektion beschwerdeberechtigte kantonale Behörde. Im abgelaufenen Jahr wurden 2 Bewilligungen oder Feststellungen der Nichtbewilligungspflicht überprüft (2014: 4 Bewilligungen). Gegen keine dieser beiden Bewilligungen wurde eine Beschwerde geführt. Statistik Die Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Nidwaldner Betriebe wurde Mitte Januar 2015 aufgrund der Bekanntgabe der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) frühzeitig abgeschlossen. Aufgrund der neuen Ausgangslage hätten die darauffolgenden Antworten nicht ausgewertet werden können. Der administrative Aufwand durch die Betriebe, welche bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der SNB noch nicht an der Umfrage teilgenommen haben, konnte damit vermieden werden. Die darauffolgende Umfrage per 30. Juni 2015 zeigte, dass die Nidwaldner Wirtschaft den starken Franken spürt. Das Nidwaldner Wirtschaftsbarometer (Index) ging merklich zurück. Für die zweite Umfrage per 31. Dezember 2015 wurde mit der Firma Management Tools in Beckenried ein neuer Partner engagiert (vormals GfK Switzerland, Hergiswil). Zudem wurden die Fragen aufs Wesentliche reduziert (von 14 auf 7 Fragen). Die hohe Teilnehmerquote von 78 % zeugt davon, dass die Erhebung für die Unternehmen einen Mehrwert bietet. Die Presse nahm die Ergebnisse ebenfalls mit Interesse in ihre Berichterstattung auf. Erstmals per 31. Dezember 2015 wurde zudem die Tourismus-Branche separat erhoben, wozu rund 50 neue Betriebe in den Verteiler der Online- Umfrage aufgenommen wurden. Die Umfrage per Ende 2015 zeigte, dass sich die Nidwaldner Wirtschaft relativ gut behaupten konnte. Der Tourismus als ebenfalls vom Euro abhängige Branche überraschte positiv. Wohn- und Eigentumsförderung Die ausserordentliche Landsgemeinde vom 23. Oktober 1994 hat einem Gesetz über die Wohnbau- und Eigentumsförderung zugestimmt. Der vom Landrat am 21. Dezember 1994 bewilligte Rahmenkredit für die Jahre 1995 und 1996 betrug CHF Mio. Hiermit sollten maximal 70 Wohnungen gefördert werden. Insgesamt erfolgten Zusicherungen für 37 Wohnungen mit einer Verbilligungsverpflichtung von total CHF Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag von 50 Prozent an den Aufwendungen der Standortgemeinden. Per Ende 2015 sind insgesamt Beiträge von total CHF ausbezahlt worden. Zurzeit steht kein neuer Verpflichtungskredit zur Verfügung, so dass keine neuen Zusicherungen mehr abgegeben werden können. Der Bund sichert seit dem 1. Januar 2002 keine Bundeshilfe (gestützt auf das Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz) mehr zu. Tourismusförderungsgesetz Der Regierungsrat hat an der Sitzung vom 21. Oktober 2014 einen Marschhalt beschlossen. Die Volkswirtschaftsdirektion wurde daraufhin beauftragt, unter Einbezug der Branchen- und Gemeindevertreter bis im März 2015 ein Konzept zu erarbeiten, auf dessen Basis der Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2014 zu überarbeiten sei. Diesem Auftrag kam die Volkswirtschaftsdirektion nach, indem am 3. März 2015 das Konzept zur nachhaltigen Förderung des Tourismus vom Regierungsrat verabschiedet werden konnte. Darauf basierend folgte die Gesetzesvorlage, welche am 5. Mai 2015 in die nochmalige externe Vernehmlassung verabschiedet wurde. Die Vernehmlassung zeigte ein positives Bild, womit nach kleineren Anpassungen die Vorlage zuhanden des Landrates verabschiedet werden konnte. Der Landrat hat daraufhin die Vorlage im November und Dezember

132 Volkswirtschaftsdirektion 132 beraten und dieser mit 53 zu 1 Stimme zugestimmt. Damit erhält die überbetriebliche Tourismusförderung per 1. Januar 2017 neue zeitgemässe Rahmenbedingungen, welche die Zusammenarbeit im Tourismus, in der gemeinsamen Produktgestaltung und insbesondere in der gemeinsamen Vermarktung stärkt. Die Volkswirtschaftsdirektion wird die Erhebung der Abgaben gemäss Tourismusförderungsgesetz übernehmen. Die Einnahmen fliessen grösstenteils den Gemeinden zu. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum Am 28. September 2014 hat das Nidwaldner Stimmvolk den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für bezahlbares Wohnen in Nidwalden» mit einem Ja-Stimmenanteil von 71.5 Prozent angenommen. Das Stimmvolk hat damit der allgemeinen Anregung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum deutlich zugestimmt. Mit der Annahme des Gegenvorschlags hat der Regierungsrat den Auftrag erhalten, eine gesetzliche Grundlage zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum zu erarbeiten. Der Regierungsrat hat dem Landrat einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten. Die Vorlage ist spätestens zwei Jahre nach der Abstimmung vom 28. September 2014 zu verabschieden (Art. 55 Abs. 2 Kantonsverfassung). Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit der Ausarbeitung der Vorlage beauftragt. Die Volkswirtschaftsdirektion hat nach Durchführung eines ersten Workshops mit Vertretern aus Gemeinden, Parteien und Verbänden (31. März 2015) dem Regierungsrat per 16. Juni 2015 einen Grundlagenbericht unterbreitet. Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 18. August 2015 die Stossrichtungen festgelegt. 1. Förderung eines gemeinnützigen Wohnbauträgers: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Beteiligung am Kapital des gemeinnützigen Wohnbauträgers. 2. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Förderung von günstigem Wohnraum durch die Gemeinden: Gesetzliche Regelung für überlagerte Zonen für den günstigen Wohnungsbau Gesetzliche Regelung für Einzonungs- / Überbauungsvereinbarungen Da es unterschiedliche Möglichkeiten gibt, wie eine überlagerte Zone für preisgünstigen Wohnraum ausgestaltet werden kann, wurde am 3. Dezember 2015 ein zweiter Workshop durchgeführt. Die externe Vernehmlassung zur darauf basierenden und in der Zwischenzeit ausgearbeiteten Gesetzesvorlage soll im März 2016 starten. Geschäftsstelle Felsenweg Seit 2009 führt die Volkswirtschaftsdirektion die Geschäftsstelle der Stiftung für die Wiederherstellung des Felsenweges am Bürgenstock (kurz Stiftung Fel senweg). Im vergangenen Jahr musste eine ausserordentliche Ausschusssitzung einberufen werden. Diese aus serordentliche Ausschusssitzung führte zu einem Zirkularbeschluss des Stiftungsrates. Zudem wurden zwei ordentliche Stiftungsratssitzungen (Frühling und Herbst) vor- und nachbereitet (Einladungen, Protokolle, Vorbereitung Medienmitteilung usw.) Arbeitsamt Arbeitsmarkt Die vom Bund dem Kanton Nidwalden zur Verfügung gestellten 6 Kontingente für Jahresbewilligungen und die 9 Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen von ausserhalb der EU / EFTA reichten nicht aus. Die zusätzlich benötigten Kontingente wurden auf Gesuch hin vom Bundesamt für Migration zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 5 Jahresbewilligungen und 12 Kurzaufenthaltsbewilligungen gewährt. Die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen wird durch die tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) überwacht. Diese Kommission, welche für die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden zuständig ist, traf sich im vergangen Jahr zu vier Sitzungen. Im Jahr 2015 waren einige Mutationen in der Kommission zu verzeichnen. Ebenfalls wechselt das Präsidium für

133 Volkswirtschaftsdirektion 133 die nächsten zwei Jahre. Erwin Wälti, Vertreter Arbeitgeber Obwalden, ist per vor Ablauf seiner vierjährigen Amtszeit aus der TAK zurückgetreten. In einer Ersatzwahl und mit Beschluss des Regierungsrates des Kantons Obwalden vom 3. März 2015 wurde John de Haan aus Wilen neu in die Kommission gewählt. Alfred von Ah, Vertreter Arbeitnehmer Obwalden, hat per demissioniert. Als sein Nachfolger für die nächste Amtsdauer von vier Jahren wählte der Regierungsrat des Kantons Obwalden mit Beschluss vom 24. November 2015 Peter Spichtig aus Sachseln. Per endete die zweijährige Amtszeit von Urs Gander als Präsident der TAK. An der Sitzung vom 1. Dezember 2015 haben die Mitglieder Franzsepp Arnold, Vertreter Arbeitgeber UR, für die nächsten zwei Jahre zum neuen Präsidenten gewählt. Vizepräsident wird das neu gewählte Mitglied Peter Spichtig. Infolge Pensionierung sind aus der Kommission die Vorsteher der beiden Arbeitsämter der Kantone Obwalden (Markus Marti) und Nidwalden (Armin Portmann) ausgetreten. Als Nachfolge nahmen Joe Amrhein, Amtsleiter Amt für Arbeit Obwalden, und Claudia Bättig, Amtsleiterin Amt für Arbeit Nidwalden, neu in der TAK Einsitz. Aufgrund der neu geschaffenen personellen Ressourcen für die Jahre 2015 und 2016 wurde der Fokus vermehrt auch auf Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern gelegt. Speziell wurden im Bereich der Fokusbranchen für das Berichtsjahr nebst dem Gastgewerbe, dem Personalverleih, dem Reinigungsgewerbe und dem Gartenbau der Detailhandel (Schuhe und Bekleidung) sowie das Baunebengewerbe (Bodenlegereigewerbe) intensiver kontrolliert. In diesen zwei Branchen wurde neben Spontankontrollen auch eine repräsentative Arbeitsmarktkontrolle durchgeführt. Für das Jahr 2016 wurde das Baunebengewerbe, das Gastgewerbe, der Personalverleih, das Überwachungs- und Sicherungsgewerbe, die Reinigungsbranche sowie das Bauhauptgewerbe als Fokusbranchen festgelegt. Weiter im Fokus der Arbeitsmarktaufsicht sind der Gartenbau, die Hauswirtschaft und neu die Branche Strassentransport. Im Bereich flankierender Massnahmen nahm die Vollzugsstelle der TAK im Kanton Nidwalden 72 Kontrollen vor. 50 Kontrollen oder 69 % führten zu keinen Be anstandungen. In 22 Fällen bestand ein Verdacht auf Verstoss gegen das Entsendegesetz. Davon konnten 19 Beanstandungen im Rahmen einer Nachkontrolle oder im Verständigungsverfahren bereinigt werden. Zwei Arbeitgeber wurden mit einer Verwarnung, Busse oder Dienstleistungssperre belegt. In keinem Fall kam es im Kanton Nidwalden nach weiteren Abklärungen zur Anwendung von Massnahmen nach dem Bundesgesetz über Schwarzarbeit (BGSA). In einem Fall sind die Abklärungen noch am Laufen. Der eine pendente Fall aus dem Vorjahr wurde erledigt. Davon musste ein Betrieb im Kanton Nidwalden bestraft werden. Durch die tripartite Arbeitsmarktkommission UR / OW / NW und durch die paritätische Berufskommission festgestellte Verstösse gegen die Entsendung von Arbeitnehmenden hat das Arbeitsamt folgende Sanktionen gegen fehlbare Betriebe verfügt: Verstoss Ermahnung Busse Dienstleistungssperre Meldeverfahren je 1 x 60 / 18 und 12 Monate 2 x 24 Monate Mindestlohn 3 je 1 x 24 / 18 und 12 Monate Arbeitssicherheit 1 Im Bereich BGSA kontrollierte die Vollzugsstelle der TAK 72 Betriebe. Bei 68 Kontrollen oder 94 % war kein Verdacht auf Schwarzarbeit gegeben. In 4 Fällen bestand ein Verdacht auf Schwarzarbeit. Davon konnten 2 Fälle durch die zuständigen Amtsstellen erledigt werden. 2 Fälle führten zu einer Strafanzeige bzw. wurden mit einer Busse belegt. In einem Fall laufen Abklärungen. Die 2 pendenten Fälle aus dem Vorjahr wurden abgeschlossen. In einem Fall erfolgte eine Anzeige bzw. sprach die zuständige Behörde eine Busse aus. Ein Fall konnte eingestellt werden, da sich der Verdacht auf Schwarzarbeit nicht erhärtete.

134 Volkswirtschaftsdirektion 134 Die unentgeltliche Beratung in Sachen Arbeitsvertragsrecht wurde wiederum sehr oft in Anspruch genommen. Ein grosser Teil dieser Fragen und Probleme aus dem Arbeitsrecht konnte durch die Dienstleistung des Arbeitsamtes ohne Weiterzug an die Schlichtungsbehörde bereinigt werden. Arbeitnehmerschutz 2015 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Industrieund Gewerbebetrieben ist eine der Kernaufgaben des Arbeitsinspektorats. Die Bestimmungen des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes werden den Betrieben bereits in der Planungsphase von Um- und Neubauten bekannt gemacht. In der Berichtsperiode nahm das Arbeitsinspektorat 49 Planbegutachtungen für Gewerbebetriebe vor und führte 2 Plangenehmigungsverfahren für industrielle Betriebe durch. Das Arbeitsinspektorat besuchte in der Berichtsperiode insgesamt 53 Betriebe. Davon betrafen 28 Besuche Arbeitnehmerschutz-Systemkontrollen und 25 Betriebsbesuche galten den allgemeinen Vollzugsaufgaben im Rahmen des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes. Übersicht einzelner Aktivitäten Planbegutachtungen Plangenehmigungen Betriebsbewilligungen ASA Systemkontrollen Übrige Betriebsbesuche Total Arbeits- und Ruhezeiten 2015 Im Jahr 2015 gingen insgesamt 114 Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen ein. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bearbeiteten Gesuche im Detail. Bearbeitete Gesuche Sonntagsarbeit / Feiertage Nachtarbeit Offenhalten Verkaufsgeschäft Total Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in bestimmten Erwerbszweigen. Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt. Bearbeitete Gesuche Schlechtwetterentscheide Kurzarbeitsentscheide Total Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten Dieses Gesetz gilt für gewerbsmässig angebotene Risikoaktivitäten in gebirgigem oder felsigem Gelände und in Bach- oder Flussgebieten. Dem Gesetz unterstellt sind: Bergführer / Bergführerin, Schneesportlehrer / Schneesportlehrerin, Canyoning, River-Rafting und Wildwasserfahrten sowie Bungee-Jumping. Bis Ende 2015 wurden 10 Bewilligungen für Bergführer und Bergführerinnen sowie 6 Bewilligungen für Schneesportlehrer und Schneesportlehrerinnen erteilt. Private Arbeitsvermittlung und Personal verleih 2015 wurden 3 neue kantonale Bewilligungen für die Personalvermittlung und den Personalverleih ausgestellt und verschiedene Mutationen (Löschungen) getätigt. Eichamt / Messwesen Eichtätigkeiten Mit einer Verwaltungsvereinbarung (Messwesen-Vereinbarung LU / NW vom 2. November 2006) übernimmt der Kanton Luzern die Erledigung der durch das Bundesgesetz über das Messwesen anfallenden Aufgaben im Kanton Nidwalden. In der Berichtsperiode wurden 71 Wiegegeräte bei 39 Kunden geeicht. Zur Eichung von drei Fahrzeugwaagen

135 Volkswirtschaftsdirektion 135 und einer Pneuladerwaage wurde der Eichlastenzug der METAS zugezogen. Zwei Kehrichtwaagen wurden beanstandet. Diese wurden vor Ort durch den anwesenden Techniker justiert. Weitere Beanstandungen gab es nicht. Bei 6 Tankstellen wurden 56 Zapfhahnen geeicht. Fünf Zähler wurden beanstandet und mussten durch einen Techniker eingestellt werden. Die Nachkontrollen verliefen positiv. Von den fälligen Abgasmessgeräten wurden ca. 60 % geeicht. Da für Fahrzeuge mit OBD-System keine obligatorische Endrohrmessung mehr vorgeschrieben ist, werden diese Messmittel in den nächsten Jahren immer mehr verschwinden. Deshalb werden in kleineren und mittleren Betrieben diese Geräte nur noch alle zwei Jahre geeicht. Der Bestand der Abgasmessgeräte nahm in den letzten sechs Jahren von 54 auf 44 ab. Es wurden alle sieben Durchlaufzähler für Lebensmittel durch den Eichmeister und alle fälligen Mineralölzähler auf Fahrzeugen ausserkantonal geeicht. Ein Lebensmittelzähler wurde beanstandet, konnte aber vor Ort durch den anwesenden Techniker behoben werden. Bei der Kantonspolizei Nidwalden wurde eine Profilmessanlage für Lastwagen nachgeeicht. Marktüberwachung Es wurden in der Berichtsperiode keine nichtkonformen Waagen und Tankstellen gefunden. Nachschau und Kontrolle von Fertigprodukten Bei einem gewerblichen Betrieb ohne Verkaufsstelle und in einem Betrieb mit Verkaufsstelle wurden die Füllmengenkontrollen nach der Messgabeverordnung (MeAV) vorgenommen. In einem Betrieb war ein Los nicht konform. Der beanstandete Betrieb wird zur Behebung der Nichtkonformität die entsprechenden Massnahmen einleiten. Jahresziele METAS 2015 Kontrolle von Zapfsäulen vor der ersten Eichung: Schweizweit wurden 300 Tanksäulen im Rahmen der Marktüberwachung überprüft. Im Kanton Nidwalden mussten drei Säulen überprüft werden. Alle Anlagen waren konform. Jahresziele METAS 2016 / Ausblick Testkäufe zur Kontrolle des Netto-Prinzips: Schweizweit wird in mindestens 400 Geschäften mit Testverkäufen die Einhaltung der Tararegelung im Offenverkauf kontrolliert. Für den Kanton Nidwalden wird das fünf Kontrollen ergeben. Dieses Ziel ist realistisch und kann mit einem geringen Zusatzaufwand im Rahmen der regulären Eichungen erreicht werden. Gastgewerbe Es wurden 37 neue Gastgewerbebewilligung und 6 neue Bewilligungen für den Handel mit alkoholischen Getränken erteilt. Lotteriewesen Im Jahre 2015 wurden 9 Bewilligungen für Lottomatches (2013: 11, 2014: 8) ausgestellt. Für Geschicklichkeitsspielautomaten wurde 1 Bewilligung ausgestellt. Insgesamt sind aktuell 2 Spielautomaten im Kanton Nidwalden in Betrieb. Im Berichtsjahr konnten Loskontingente in der Höhe von CHF verteilt werden. Davon wurden intern zugunsten des Kantons Nidwalden CHF verteilt. Das restliche Guthaben wurde an Interessenten anderer Zentralschweizer Kantone abgetreten. Im Berichtsjahr konnte für das Hoheitsgebiet des Kantons Nidwalden 1 generelle Zulassungsbewilligung und 2 Durchführungsbewilligungen für Lotterieprodukte der Swisslos ausgestellt werden. Preisbekanntgabeverordnung Aufgrund der nationalen Kontrollkampagne 2015 wurde die Preisausschrift in den Schaufenstern bei 42 Geschäften im Kanton Nidwalden kontrolliert. Die Verfehlungen liegen im durchschnittlichen gesamtschweizerischen Ergebnis. Die nationale Kontrollkampagne im Jahre 2016 wird entweder die Überprüfung der Dienstleistungen in den Fitness-Studios oder in Garagen betreffen.

136 Volkswirtschaftsdirektion 136 Arbeitslosenquote und registrierte Arbeitslose in den Kantonen Obwalden / Nidwalden Quote 2014 Quote 2015 Bestände 2014 Bestände 2015 Veränderung Bestände Obwalden Nidwalden Zusammen Schweiz Quelle: SECO, 8. Januar 2016 Im Berichtsjahr konnten ausserdem Verfehlungen in Lokalblättern (wie Nidwaldner Blitz und Unterwaldner) wie folgt gerügt werden: 20 Verweise wegen unkorrekter Werbung, 3 erneute Aufforderungen zur richtigen Preisbekanntgabe und 1 rechtliches Gehör zur Behebung des Missstandes. Diese konnten zwischenzeitlich alle erfolgreich behoben werden. job-vision ob- / nidwalden Zentrum für berufliche Integration Rückblick: Arbeitslosigkeit im Jahr 2015 / Jahresdurchschnitte 2015 Bei moderatem, rückläufigem wirtschaftlichem Wachstum stiegen die Arbeitslosenzahlen in der Schweiz im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr weiter an. Auch die saisonbereinigte Arbeitslosenquote, die seit Mitte 2013 fast zwei Jahre lang unverändert bei 3.2 % gelegen hatte, ist im Verlaufe des Berichtsjahres erstmals wieder angestiegen (auf 3.4 % Ende Dezember). Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenzahl beläuft sich 2015 auf Personen und liegt damit um Personen oder 4.4 % höher als im Vorjahr. Daraus resultiert für das Jahr 2015 im Jahresmittel eine Arbeitslosenquote von 3.3 % dies ist ein Anstieg um 0.1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreswert (3.2 %). Gesamtangebot 2015: Mit Ausnahme eines neuen Pilotprojektes (Praxisassessment für Personen mit Bleiberecht) entsprach das arbeitsmarktliche Massnahmenangebot der job-vision ob / nidwalden demjenigen des Vorjahres. Kursangebot: Der dreiwöchige Intensiv-Bewerbungskurs job-contact wurde acht Mal mit total 81 Kurs teilnehmenden durchgeführt. Der persönlichkeitsorientierte Kurs (checkpoint) wurde fünf Mal erfolgreich angeboten. Beschäftigungsangebot: Die Anzahl der Zuweisungen für einen Einsatz im Beschäftigungsprogramm durch die RAV Ob- und Nidwalden sowie Luzern entsprach mit 337 Zuweisungen in etwa dem Vorjahr. Allerdings erhöhte sich die Anzahl der nicht wahrgenommenen Zuweisungen von 101 auf 110 um 9 Fälle (externer Wirkungserfolg). Von den 286 Beschäftigten beendeten 229 Personen das Programm. 107 Personen fanden dabei eine dauerhafte oder befristete Lösung auf dem Arbeitsmarkt oder meldeten sich bei der Arbeitslosenkasse ab. Dies führte zu einer internen Erfolgsquote von rund 47 %, welche sich damit deutlich unter der letztjährigen Quote von 58 % befindet. Die IV-Stellen Obwalden und Nidwalden wiesen zudem 14 Personen im Rahmen von Frühinterventions- (FI) oder Integrationsmassnahmen (IM) zu. Über die Sozialämter der Gemeinden wurden 4 Personen beschäftigt. Somit nahm die Nutzung des Beschäftigungsangebotes durch zuweisende Stellen ausserhalb der ALV gegenüber dem Vorjahr um 6 Teilnehmende zu. Pilotprojekt Praxisassessment: Auf Anfrage der Asylund Flüchtlingskoordinationsstelle Obwalden und in Zusammenarbeit mit der kontaktstellearbeitow / nw wurde erstmals ein dreiwöchiges Praxisassessment für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen durchgeführt. Es ging in erster Linie darum, die persönlichen Ressourcen und Kompetenzen der fremdsprachigen stellensuchenden Teilnehmenden sowie ihr berufli-

137 Volkswirtschaftsdirektion 137 Leistungen der kantonalen Arbeitslosenkasse (NW) Leistungen Ganzarbeitslose Anzahl Taggeldgesuche Anzahl Bezugstage Kurzarbeit (einschl. wetterbedingte Kundenausfälle) Anzahl Betriebe Anzahl Ausfallstunden Schlechtwetter Anzahl Betriebe Anzahl Ausfallstunden Präventivmassnahmen Kursbesuch / Anzahl Bezüger Insolvenzentschädigung Anzahl Betriebe Anzahl Bezüger Ausbezahlte Entschädigungen (in CHF) Ganzarbeitslose Kurzarbeit Schlechtwetter Präventivmassnahmen Insolvenzentschädigung Total ches Potenzial abzuklären und die beruflichen Ziele zu definieren. Die konkreten Resultate und Einschätzungen wurden in einem individuellen Handlungsplan aufgeführt. Das Pilotprojekt konnte mit 6 Teilnehmenden aus 4 verschiedenen Ländern erfolgreich durchgeführt werden. Einnahmen: Der Jahresabschluss liegt bis dato noch nicht vor. Erfreulicherweise lässt sich jedoch abschätzen, dass sich die Einnahmen aus den verschiedenen Aktivitäten auf über CHF belaufen werden (Brockenhauseinnahmen: CHF , Erlös aus Produkten: CHF , Kurs- und IV-Beiträge: CHF Diese Zahlen sind per Datum noch unbereinigt. Die Einnahmen reduzieren die Gesamtkosten des Programms und kommen so der Arbeitslosenversicherung zugute. Regionale Arbeitsvermittlung (RAV) und Arbeitslosenkasse (ALK) Im vergangenen Jahr hat das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden / Nidwalden (RAV) in Hergiswil durchschnittlich 256 (2014: 234) arbeitslose Personen aus dem Kanton Nidwalden betreut. Die Zahl der zu betreuenden Stellensuchenden ist leicht auf durchschnittlich 486 (2014: 439) gestiegen. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote betrug im Kanton Nidwalden 1.1 % (2014: 1.0 %). Gesamtschweizerisch betrug die Quote 3.3 % (2014: 3.2 %). Die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen RAV, Sozialdienst, Berufsberatung und IV-Stelle wurde wiederum intensiv gepflegt. Am 19. Mai 2015 fand unter dem Titel «Junge Erwachsene: Adoleszenz unter dem Aspekt Arbeit und Gesundheit» ein Workshop in Sarnen statt.

138 Volkswirtschaftsdirektion 138 Mit 141 Punkten (unkorrigiert) und 108 Punkten (korrigiert) in den Wirkungsindikatoren erreichte das RAV Obwalden Nidwalden für das Jahr 2014 schweizweit wiederum ein Spitzenresultat. Die Betriebskosten für das Rechnungsjahr 2014 beliefen sich auf CHF Das maximale Betriebskostendach für das Jahr 2014 betrug CHF Ende 2015 betrug der Personalbestand 15 Personen (10 Personalberatende, 4 Mitarbeitende Administration und 1 Leiter unverändert gegenüber dem Vorjahr). Am 1. Juni 2015 nahm Claudia Bättig, Leiterin Amt für Arbeit Nidwalden (ersetzt Armin Portmann), als neues Aufsichtskommissionsmitglied Einsitz in die Aufsichtskommission Betreibungs- und Konkursamt Betreibungsamt 2015 wurden im Kanton Nidwalden Zahlungsbefehle ausgestellt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme um rund 3.95 %. In der gleichen Periode wurden Pfändungen vollzogen und Verwertungen durchgeführt, was eine leichte Zunahme bei den Pfändungen von rund 1.4 % und bei den Verwertungen eine Zunahme um 2.6 % bedeutet. Konkursamt Im Jahre 2015 wurden 53 Konkurse eröffnet, gegenüber 78 im Vorjahr. 67 Konkursverfahren konnten im Jahr 2015 abgeschlossen werden. Es wurden Verlustscheine in der Höhe von CHF ausgestellt. Abteilung öffentliche Inventarisationen Weiter zugenommen hat die Arbeitsbelastung bei der Abteilung für öffentliche Inventarisationen. Die Tendenz, dass Erbberechtigte die Hinterlassenschaft ausschlagen, setzt sich weiter fort. Auch mussten im 2015 wieder mehr öffentliche Inventare aufgenommen werden als im Vorjahr. Dies belastet die Verwaltungsabteilung des Amtes für Schuldbetreibung und Konkurs mit erheblichem Mehraufwand. Zusätzlich musste diese Verwaltungsabteilung des Betreibungs- und Konkursamtes die in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Aufgabe als Aufsichtsbehörde über die WillensvollstreckerInnen, ErbschaftsverwalterInnen und ErbenvertreterInnnen mehrmals wahrnehmen Handelsregisteramt Im Berichtsjahr 2015 war die Zahl der täglichen Geschäftseingänge im Durchschnitt und insgesamt hoch. Von den eingegangenen Anmeldungen an das Handelsregisteramt konnten Rechtsgeschäfte erledigt und im Tagesregister eingetragen werden, was in etwa den Jahren 2012 und 2013 entspricht waren leicht weniger Rechtsgeschäfte zu verzeichnen. Nach wie vor eine hohe Anzahl juristischer Personen (AG / GmbH) sind infolge von Mängeln in der gesetzlich zwingenden Organisation oder wegen fehlendem Rechtsdomizil nach den Vorschriften über den Konkurs im Handelsregister gelöscht worden (37 Unternehmen). Die Behandlung des Themas «Rechtsdomizil» bzw. «Domizilhalterschaft» stellt für die Mitarbeiter des Amtes eine echte Herausforderung dar, hat doch jede Rechtseinheit an ihrem Sitz für Behörden und Kunden physisch erreichbar zu sein. Ein blosser Briefkasten bzw. ein physisches oder elektronisches Postfach genügen als Rechtsdomizil oder Domizilhalterschaft nicht. Stellt das Handelsregisteramt, eine Behörde oder eine Drittperson ein fehlendes Rechtsdomizil oder c / o-domizil fest, ist das Zwangsverfahren zur Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes einzuleiten, was häufig letzten Endes zulasten des Kantons ein nicht zu unterschätzender finanzieller Aufwand darstellt. Am Jahresende (Stand ) betrug die Gesamtzahl der im Handelsregister des Kantons eingetragenen Rechtseinheiten total (Vorjahr 2014: 4 743). Dies ergibt im Gesamtbestand eine Zunahme von insgesamt 44 Rechtseinheiten, was wirtschaftlich als beachtlich bezeichnet werden darf, obwohl die teils exportorientierten Unternehmen infolge des starken Frankenkurses dieses Jahr besonders zu kämpfen hatten. Der Rückgang der Eintragungen an Einzelunternehmen und Handelsgesellschaften ist signifikant (minus 73 EU;

139 Volkswirtschaftsdirektion 139 minus 12 Kollektiv- bzw. Kommanditgesellschaften), wobei die meisten Inhaber bzw. Gesellschafter ihre Geschäftstätigkeiten freiwillig eingestellt und ihr Unternehmen im Handelsregister gelöscht haben. Im Berichtsjahr sind insgesamt 226 juristische Personen neu im Handelsregister eingetragen worden (117 AG / 97 GmbH / 12 schweizerische Zweigniederlassungen). 109 Unternehmen sind in andere Kantone der Schweiz weggezogen, hingegen sind 133 Firmen in den Kanton Nidwalden zugezogen, was einen Saldo von 24 Rechtseinheiten zugunsten des Kantons ergibt. Diese Zahlen sind erfreulich; die zugezogenen Unternehmen fördern die Entwicklung der kantonalen Volkswirtschaft. Im internationalen Bereich (ausländische Zweigniederlassungen) konnten zwei bedeutende Grossunternehmen mit Hauptsitz im Ausland im Geschäftsbereich Imund Export von Waren- und Dienstleistungen im Handelsregister eingetragen werden, was sicher für den guten Wirtschaftsstandort im Kanton Nidwalden spricht. Bei den inländischen Zweigniederlassungen kann dank der Neueintragung weiterer Unternehmen eine Bestandeszunahme (bereinigt) von 7 Rechtseinheiten verzeichnet werden. Die Anzahl der Eintragungen der übrigen Rechtseinheiten (Vereine, Stiftungen und spezielle Rechtsformen) ist praktisch unverändert geblieben Wirtschaftsförderung Die Aufgaben der Wirtschaftsförderung sind die Bestandespflege und die Betreuung der Unternehmen im Kanton Nidwalden, die Standortpromotion, die Umsetzung der NRP Neue Regionalpolitik des Bundes und die Unterstützung des Tourismus. Bestandespflege Die Bestandespflege mit umfangreichen Betriebsbesuchen war auch in 2015 zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung. Mit einem Fokus bei der Pflege, Betreuung und Unterstützung der KMU-Betriebe in Nidwalden konnte das Spektrum der wertschöpfungsintensiven und innovativen Unternehmen erweitert und intensiviert werden. Die Nidwaldner KMU s verfügen über solide betriebswirtschaftliche Grundlagen und zum grossen Teil über ein beträchtliches Entwicklungspotential. Auch im 2015 wurde die Bestandespflege der Wirtschaftsförderung, die zusammen mit dem Volkswirtschaftsdirektor (unterstützt von einem Vorstandsmitglied von ProWirtschaft Nidwalden/Engelberg und einem Gemeinderat aus der jeweiligen Gemeinde) regelmässig durchgeführt. Es wurden KMU s aus den unterschiedlichsten Branchen und der unterschiedlichsten Unternehmensgrössen besucht. Die Wahrnehmung der Wirtschaftsförderung ist, dass Nidwalden über innovative Firmen verfügt, die das Know-How und damit ihre Innovationskraft weiter steigern konnten und dass die Stimmung in den KMU s nach wie vor positiv ist. Die wichtigsten Themen bei den Betriebsbesuchen waren die Standortqualität, das Entwicklungspotential des Unternehmens, mögliche Landreserven und die Verfügbarkeit von Immobilien, die Rekrutierung von quali fizierten und verfügbaren Arbeitskräften, die Ausbil dungssituation sowie die schulischen und berufsbedingten Grundlagen von Auszubildenden sowie Nachfolgeregelungen. Aufgrund von erfreulichen Betriebserweiterungen wurde von Nidwaldner Unternehmen die Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der Suche nach Land oder Immobilien gesucht. Hierbei konnte nicht allen Bedürfnissen und Erweiterungswünschen aufgrund der beschränkten Landreserven Rechnung getragen werden. In einigen Projekten konnte die Wirtschaftsförderung erfolgreich zwischen Land- oder Immobilienbesitzern und den interessierten Betrieben vermitteln. Einige dieser Projekte dauern bis 2016 an. Das Rückgrat der Nidwaldner Wirtschaft sind die zahlreichen soliden KMU s, verschiedene Zweigniederlassungen von Unternehmen aus dem In- und Ausland, die Pilatus Flugzeugwerke AG und das Bauprojekt Bürgenstock Resort. Sie sind der Wachstumstreiber der Nidwaldner Volkswirtschaft und der positiven Beschäftigungsentwicklung. Das rege Netzwerk der Nidwaldner Unternehmen mit dem Fokus auf einer regionalen Ausrichtung sorgte auch

140 Volkswirtschaftsdirektion beim Handwerk, dem Handel und im Dienstleistungsbereich für positive Impulse. Die gute Auslastung der Unternehmen wurde 2015 wenig vom starken Frankenkurs beeinträchtigt. Die meisten Unternehmen konnten weiterhin von der guten Auftragslage profitieren. Dennoch reagierten die meisten Nidwaldner Unternehmen auf den veränderten Wechselkurs, indem sie Veränderungen bei den Preisen vornahmen. Damit wurden die Margen erheblich beeinflusst und die anfangs 2015 noch positive Stimmung veränderte sich. Vor allem bei Nidwaldner Unternehmen mit Exportorientierung sorgte der neue Frankenkurs für Einbussen beim Betriebsergebnis. Kurzarbeit oder Entlassungen waren aufgrund der veränderten Wechselkurssituation in 2015 nicht zu verzeichnen. Die Pilatus Flugzeugwerke AG hat als grösster Arbeitgeber in Nidwalden eine besondere Bedeutung. Dank der guten Auftragslage konnten die Pilatus Flugzeugwerke ihre Position auf dem kompetitiven Flugzeugmarkt in den letzten Jahren weiter ausbauen. Die Mitarbeiterzahl ist auf ca Personen gestiegen. Vornehmlich wurden dabei Arbeitnehmer aus der Region Zentralschweiz rekrutiert, was zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Nidwalden beiträgt. Die Pilatus Flugzeugwerke sind ein wichtiger volkswirtschaftlicher Leistungsträger sie stellen einen bedeutenden Bestandteil des Nidwaldner Inlandprodukts dar und gleichzeitig repräsentieren sie mit ihren Produkten den hohen Schweizer Qualitätsstandard. Die Erweiterung der Pilatus Flugzeugwerke und der Ausbau des Produktionsgeländes in Stans stellen für die nächsten Jahre den Wirtschaftsstandort Nidwalden vor Herausforderungen. Diese zusätzlichen Produktionsflächen sind dringend für die Produktion der umfangreichen vorliegenden Aufträge notwendig und es bleibt zu hoffen, dass eine schnelle und zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Bürgenstock Resort 2015 Seit über hundert Jahren gilt das Bürgenstock Resort als Inbegriff für luxuriösen Hotelkomfort. Mit der Übernahme des Bürgenstock Resort in 2007 durch den Staatsfond aus Katar wird das Ziel verfolgt, die Luxushotellerie auf dem Bürgenstock wieder zum Leben zu erwecken. Seit 2011 wird das Bürgenstock Resort umfassend umgebaut und renoviert. Die Planung sieht vor, dass das Resort ab ca über drei Luxushotels, ein Healthy Living Hotel, Residenz-Suiten mit Hotel-Service, ein Konferenzzentrum, ein Spa mit über m², Tennis, Curling, Golf sowie zahlreiche Restaurants, Bars und Geschäften verfügen wird. Es werden rund 800 Arbeitnehmer im Vollbetrieb im Bürgenstock Resort Beschäftigung finden. In 2015 konnten weitere entscheidende Meilensteine in der Entwicklung des Bürgenstock Resort erfolgreich umgesetzt werden. Die intensive Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn Katara Hospitality Switzerland AG und dem Kanton Nidwalden wurde 2015 durch die Bürgenstock Resort Task Force weiter ausgebaut. Mit der Bürgenstock Resort Task Force wurde dem erhöhten Abstimmungsbedürfnis des Bauherrn mit dem Kanton Nidwalden Rechnung getragen. Besondere Schwerpunkte wurden dabei auf die Themen Denkmalpflege, öffentlicher Verkehr, Baugenehmigungen, Erschliessung sowie Fragen zur Infrastruktur und Tourismus gelegt. Die Bürgenstock Resort Task Force setzt sich aus den Direktionen Volkswirtschaft, Bildung, Bau, Finanzen sowie der Bauherrschaft zusammen. Für die Direktionen haben sich die jeweiligen Regierungsräte für die Mitarbeit in der Bürgenstock Resort Task Force zur Verfügung gestellt. Organisiert und koordiniert wird die Bürgenstock Resort Task Force von der Wirtschaftsförderung Nidwalden. In 2015 war die Erschliessung des Bürgenstock Resort mit dem Schiff und der Bürgenstock-Bahn ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Projektentwicklung. In Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft, dem Kanton Luzern (rawi, Amt für Raumplanung und Wirtschaft) und dem Kanton Nidwalden wurde in Rahmen der NRP Neue Regionalpolitik des Bundes die touristische Wertschöpfung und die damit verbundenen Potenziale der Erschliessung des Bürgenstock Resort in Projekten erarbeitet. Für 2016 und 2017 ist mit der Realisierung der Erschliessung des Bürgenstock Resort durch Schiff und

141 Volkswirtschaftsdirektion 141 Bürgenstock-Bahn zu rechnen. Weiterhin wird ein überregionales innotour Programm mit einer Fokussierung auf die touristischen Wertschöpfungspotenziale angestrebt. Standortpromotion Eine weitere Aufgabe der Wirtschaftsförderung ist die Standortpromotion. Dabei verfolgt die Wirtschaftsförderung das Ziel, den Wirtschaftsstandort Nidwalden bei Firmen und Investoren bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass Nidwalden bei Standortentscheidungen als Ziel oder Alternative einbezogen wird. Es müssen die Qualitäten des Standorts Nidwalden in das Auswahlverfahren eingebracht und die geplante Ansiedlung betreut werden. Insgesamt wurden zahlreiche Anfragen aus dem In- und Ausland im 2015 bearbeitet. Der Anteil von Anfragen von inländischen Unternehmen war dabei grösser als in den Jahren zuvor, wobei der Grossteil der Anfragen aber immer noch aus dem europäischen Ausland vor allem aus Deutschland stammt. Resultierend aus diesen Anfragen entstanden 15 Projekte, welche teilweise über mehrere Wochen und Monate bearbeitet wurden. Bei den inländischen Anfragen wurden verstärkt Unternehmensstandorte in Nidwalden nachgefragt. Zumeist wurden Bauland oder Gewerbeimmobilien gesucht. Aufgrund des beschränkten Baulandangebots in Nidwalden wurden meist intensive Gespräche oder Verhandlungen durchgeführt. Die meisten anfragenden Unternehmen konnten nicht in Nidwalden angesiedelt werden, weil keine ausreichenden Land- oder Immobilienreserven zur Verfügung standen. An der Konzentration der Ausrichtung der Aktivitäten der Wirtschaftsförderung auf die Branchen Technologie, Forschung und Entwicklung sowie den Dienstleistungssektor wurden 2015 keine Änderungen vorgenommen. Die intelligente Vernetzung mit Multiplikatoren (Treuhänder, Steuerexperten, Anwälte, Wirtschaftsberater usw.) im In- und Ausland konnte vertieft und weiter ausgebaut werden. Airport Buochs Im Dezember 2013 haben die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans die nicht mehr benötigten Flächen vom Bund zurückgekauft. In der Folge haben der Kanton Nidwalden und die Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans im August 2014 die Variantendiskussion zum Airport Buochs eingeleitet. Ende 2015 wurde eine Bestvariante (Räumliche Anordnung, Nutzung, Betrieb, Organisationsform, Finanzierung), welche die Realisierung eines sicheren, modernen und selbsttragenden Flugplatzes Nidwalden ermöglichen wird, vereinbart. Ziel ist es, 2016 ein Betriebsreglement und einen Business-Plan für den Airport Buochs auszuarbeiten. NRP Neue Regionalpolitik des Bundes Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützt der Bund das Berggebiet, den ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die NRP will mithelfen, Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten zu verbessern und fördert Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in den Zielregionen. Damit leistet die NRP einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und trägt indirekt dazu bei, die dezentrale Besiedlung in der Schweiz zu erhalten und die regionalen Disparitäten abzubauen. Am 1. Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz über die Regionalpolitik in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu steigern, um so einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten zu leisten. Diese Rubrik vermittelt die gesamte Breite der Neuen Regionalpolitik, setzt sie in einen historischen Kontext und zeigt, wie das Förderprogramm funktioniert und welche Ziele es verfolgt. Der Wirkungsraum Nidwalden & Engelberg wird durch den Regionalentwicklungsverband (REV) Nidwalden & Engelberg, bestehend aus den Nidwaldner Gemeinden und Engelberg, vertreten. Als Verband ist der REV Nidwalden & Engelberg Entwicklungsträger und der Partner für Bund und Kanton bei der Umsetzung der Neuen Regionalpolitik.

142 Volkswirtschaftsdirektion 142 Seit 2008 wurden im Kanton Nidwalden zwei Umsetzungsprogramme ( , ) realisiert. Insgesamt wurden in dieser Zeit in der Region Nidwalden & Engelberg 39 Projekte realisiert und unterstützt. Im Jahr 2015 wurden drei Projektanträge bewilligt: «Touristischer Wanderführer» und «Vorprojekt: Wertschöpfungspotentiale Erschliessung Schiff und Bürgenstock- Bahn» sowie «Erschliessung Bürgenstock Resort durch Schiff und Bürgenstock-Bahn». Im vergangenen Jahr 2015 wurde das alte Umsetzungsprogramm überarbeitet. Dazu fanden verschiedene Workshops und Sitzungen statt. Ziel war es, dass wiederum ein Umsetzungsprogramm erarbeitet werden konnte, welches breit abgestützt ist. Der Regierungsrat verabschiedete das Umsetzungsprogramm am 7. Juli 2015 zuhanden des Bundes (RRB- Nr. 534). Daraufhin wurden die Programmverhandlungen mit dem Bund in Angriff genommen, welche im Januar 2016 abgeschlossen werden konnten. Interkantonale Projekte «Gästival 200 Jahre Gastfreundschaft Zentralschweiz» (Lead Luzern) 2015 wurde das Jubiläum «Gästival 200 Jahre Gastfreundschaft Zentralschweiz» gefeiert. Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden hatten sich für dieses Projekt zu einem Trägerverein zusammengeschlossen. Mit Beteiligung des Bundes, der Zentralschweizer Kantone und Unterstützung von Privaten wurde die 200-jährige Tourismusgeschichte der Region gefeiert. Mit dem Gästival sollte eine Wirkung nach innen (Gastgeber) und eine Wirkung nach aussen (Touristen, Gäste) erzielt werden. Bei der Bevölkerung sollte das Bewusstsein für die eigene Tradition als Gastgeberregion verstärkt werden. Eine breitgefächerte Auswahl von Aktivitäten und Projekten im Jubiläumsjahr 2015 in der Zentralschweiz stellte die Gastfreundschaft in den Mittelpunkt. Das Gästival-Herzstück war die Seerose, eine schwimmende Plattform auf dem Vierwaldstättersee. Eine Reihe von weiteren Kernprojekten und eine breit angelegte Gästival- Mitmachkampagne trugen das Jubiläum in die Bevölkerung. Die Seerose machte auf dem Vierwaldstättersee von Mai bis September 2015 in den Anrainerkantonen für jeweils rund drei Wochen Halt. Die Projektorganisation Seerose für den Kanton Nidwalden wurde von Regierungsrat Dr. Othmar Filliger, Volkswirtschaftsdirektor Nidwalden, präsidiert und Urs Fankhauser war der kantonale Projektleiter. Die Seerose machte vom 25. Juni bis 12. Juli 2015 in Stansstad Halt. Verschiedene Aktivitäten, Anlässe und Events wurden auf der Seerosenbühne einem breiten Publikum dargeboten. Bestes Sommerwetter und ein abwechslungsreiches Programm sorgten für Besucher. Das Gästival in Stansstad war für den Kanton Nidwalden ein erfolgreiches Projekt. Interkantonale Kooperation Zur Intensivierung der Zusammenarbeit aller NRP Neue Regionalpolitik des Bundes, Fachstellen und Wirtschaftsförderungen in der Zentralschweiz (LU, NW, OW, SZ, UR) wurde als Instrument der Konferenzmodus weiter ausgebaut. Der interkantonale Austausch hat sich bewährt und vor allem bei der Abstimmung der kantonsübergreifenden Projekte leistet dieses Gremium wichtige Unterstützung. Stiftung Felsenweg Diana Hartz vertritt den Kanton Nidwalden in der Stiftung für die Wiederherstellung des Felsenweges am Bürgenstock (kurz Stiftung Felsenweg) als Stiftungsrätin. Sie hat in dieser Funktion 2015 an zwei Stiftungsratssitzungen und einer Ausschusssitzung teilgenommen.

143 Volkswirtschaftsdirektion Vernehmlassungen an den Bund Volkswirtschaftsdirektion Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4). Zweite Anhörung Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit den Philippinen. Gemeinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen Parlamentarische Initiative Aufhebung der zolltariflichen Begünstigungen der Importe von gewürztem Fleisch Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (Anpassung des Höchstzinssatzes) Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV) Änderung der Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV) Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen (Aufzugsverordnung, AufzV) Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit Georgien Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Arbeitszeiterfassung Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik und der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsbeispiele für Steuererleichterungen Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern) Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der EFTA-Staaten mit Ecuador Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse-Gesetz, SAFIG) Beitritt der Schweiz zur asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank Änderung der Verordnung über die Unfallverhütung Beschluss des Regierungsrates Nr. 78 vom 3. Februar 2015 Nr. 121 vom 24. Februar 2015 Nr. 171 vom 10. März 2015 Nr. 172 vom 10. März 2015 Nr. 213 vom 24. März 2015 Nr. 214 vom 24. März 2015 Nr. 336 vom 5. Mai 2015 Nr. 337 vom 5. Mai 2015 Nr. 349 vom 12. Mai 2015 Nr. 392 vom 26. Mai 2015 Nr. 417 vom 2. Juni 2015 Nr. 477 vom 23. Juni 2015 Nr. 536 vom 7. Juli 2015 Nr. 537 vom 7. Juli 2015 Nr. 621 vom 25. August 2015 Nr. 622 vom 25. August 2015 Nr. 641 vom 1. September 2015 Nr. 828 vom 17. November 2015 Antwort Verzicht auf Stellungnahme infolge zu kurzer Vernehmlassungsfrist Zustimmung Zustimmung Eine grundsätzliche Überprüfung eines grossen Teils des Revisionspaketes ist notwendig Zustimmung Zustimmung Zustimmung Zustimmung Verzicht auf Stellungnahme, inhaltlich keine Berührungspunkte Zustimmung Grundsätzliche Zustimmung; Anträge für Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu einzelnen Artikeln Ablehnung der Einführung eines Höchstbetrages sowie Ablehnung der Erweiterung der Information über Steuererleichterungen. Das System der Steuererleichterungen ist nicht nachhaltig Grundsätzliche Zustimmung; Umsetzung soll aber die Wirtschaftsteilnehmer nicht unnötig oder übermässig belasten. Anmerkung zu einzelnen Artikeln Änderungsvorschläge und Hinweise zu einzelnen Artikeln Zustimmung Grundsätzliche Zustimmung Zustimmung Grundsätzliche Zustimmung; Forderung Direktbetroffene in die Erarbeitung der einheitlichen Richtlinien der EKAS einzu beziehen

144 Klewenalp

145 Staatskanzlei Staatskanzlei Einleitung Funktionsbeschrieb Die Staatskanzlei steht dem Landrat und dem Regierungsrat als Stabsstelle zur Verfügung. Sie organisiert und koordiniert den Geschäftsverkehr zwischen dem Regierungsrat und dem Landrat. Ihr obliegen insbesondere die Unterstützung von Landammann und Regierungsrat bei der Führung, Planung, Koordination und Information auf Regierungsebene. Im Weiteren erfüllt Jahr in Zahlen Die Staatskanzlei verarbeitete im Berichtsjahr 956 (Vorjahr 979) Regierungsratsbeschlüsse 615 (596) Seiten Landratsprotokolle 772 (792) Geschäftseröffnungen in der Geschäftsverwaltung, wovon 337 (496) bereits abgeschlossen werden konnten ( ) Kopien auf den beiden Grosskopierern in der Druckzentrale 783 (681) Apostillen, beziehungsweise Überbeglaubigungen und 498 (469) Beglaubigungen (Legalisationen) konnten verrechnet werden die Staatskanzlei Aufgaben auf den Gebieten der politischen Rechte und der Archivierung. Personalbestand Staatskanzlei (Vollzeitstellen Ende Jahr) besetzt offen besetzt offen Staatskanzlei Rechtsdienst Staatsarchiv Total

146 Staatskanzlei Jahresziele und Stand der Umsetzung Nr. Ziel Bericht 2 / c Legislaturziel Baubewilligungsverfahren sind optimiert bezüglich Dauer und Umfang / Verfahrensabläufe (2.2.1) Jahresziel Effiziente Behandlung der Verwaltungsbeschwerden Ziel erreicht Die Verwaltungsbeschwerdeentscheide konnten fast durchwegs spätestens binnen dreier Monate nach Abschluss des Rechtsschriftenwechsels durch den Regierungsrat bzw. die zuständige Direktion verabschiedet werden. 2 / d Legislaturziel E-Government in Teilbereichen eingeführt Jahresziel Elektronische Aktenführung ist sichergestellt Archivdatenbank ist weiter ausgebaut Ziel teilweise erreicht Das Records Management System RMS für die elektronische Aktenführung wurde in weiteren Amtsstellen eingeführt. Jedoch musste die Ausbreitung im Herbst wegen technischer Probleme unterbrochen werden. Bis Ende 2016 soll das RMS in der gesamten Verwaltung ausgebreitet sein. Ende Jahr waren 66 % der unbearbeiteten Akzessionen nacherschlossen (geplant 100 %). Viele Neuzugänge und die grosse Beanspruchung durch das Projekt RMS verhinderten die weitere Nacherschliessung. Die Nacherschliessung soll 2016 abgeschlossen werden. 3 / k Legislaturziel Die Justizreform des Bundes ist umgesetzt. Die Gerichte sind umfassend neu organisiert und der Rechtsweg ist garantiert Jahresziel Anpassung der kantonalen Rechtsmittelbestimmungen in allen Erlassen an die Rechtsweggarantie Ziel teilweise erreicht Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Revision wurden sämtliche Rechtsmittelbestimmungen in den kantonalen Erlassen überprüft und bei Bedarf angepasst. 4 / a Legislaturziel Erhaltung, Entwicklung und Präsentation der Kulturgüter Jahresziel Notfallkonzept ist umgesetzt Urkundenbestand ist restauriert Erosionskontrolle Pfahlbausiedlung Kehrsiten Ziel erreicht Das Notfallkonzept ist erstellt, die letzten Arbeiten (Vergabe Bergungsprioritäten, Aktualisierung Depotverträge) sind abgeschlossen. Der Urkundenbestand ist fertig restauriert (geplant 80 %) und wird im Winter 2015 / 16 fertig archivisch erschlossen. Die erste Hälfte des Messnetzes zur Erosionskontrolle wurde planmässig aufgebaut. Die Arbeiten werden 2016 abgeschlossen.

147 Staatskanzlei Tätigkeiten der Ämter Kanzleisekretariat Staatskanzlei Im Berichtsjahr blieb der Personalbestand unverändert. Die Hauptaufgaben sind die Sitzungsvorbereitungen und -nachbereitungen für den Regierungsrat und den Landrat. Wahlen Am 18. Oktober 2015 fanden die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt. Die Nationalratswahlen sind eidgenössische Wahlen und werden demzufolge jeweils durch die Bundeskanzlei koordiniert. Die Zusammenarbeit zwischen dem kantonalen Abstimmungsbüro und der Bundeskanzlei, Sektion politische Rechte, verlief gut, die gesetzten Termine konnten eingehalten werden. Die Wahlergebnisse sind im Tabellenteil zu finden. Abstimmungen Eidgenössische Abstimmungen fanden am 8. März 2015 mit zwei Vorlagen und am 14. Juni mit vier Vorlagen statt. Kantonale Abstimmungen wurden am 8. März (Sprachunterricht auf der Primarstufe), am 14. Juni (Neuregelung Schuleingangsstufe) sowie am 29. November mit vier Vorlagen (Referenden zu Massnahmen Haushaltgleichgewicht) durchgeführt. Alle Abstimmungsergebnisse können dem Tabellenteil entnommen werden. Geschäftskontrolle Konsul Die Geschäftsverwaltung CMIKonsul wurde im Berichtsjahr umbenannt: Fortan spricht man nur noch von CMI- Axioma. Da die Geschäftsverwaltung der Gemeinden, immer CMIAxioma genannt, völlig identisch ist mit dem von den Kantonen genutzten CMIKonsul, ist diese Namensanpassung zu akzeptieren. Im Berichtsjahr wurden nun organisatorisch die Weichen gestellt, dass der Kanton Geschäfte mit Dokumenten an die Gemeinden überweisen kann und die Gemeinden Ihre Geschäfte dem Kanton direkt in CMIAxioma auf elektronischem Weg zustellen. Beispielsweise können so Vernehmlassungen vom Kanton an die Gemeinen zugestellt werden und die Gemeinden stellen ihre Stellungnahme direkt in dieses Geschäft. Oder umgekehrt können die Gemeinden Reglementsgenehmigungen an den Kanton zur Prüfung zustellen und der Beschluss des Regierungsrates wird in diesem Geschäft an die betreffende Gemeinde rücküberwiesen. Gemeinde und Kanton arbeiten auf demselben Dossier, also in demselben Geschäft; die elektronische Verwaltung ist auf diese Weise so umgesetzt. Im Berichtsjahr wurde auch etappenweise das elektronische Sitzungs-App für die Landratssitzungen und die ständigen Kommissionen eingeführt. Die Traktandenliste und die Sitzungsdokumente werden aus CMIAxioma in einen geschützten Bereich gestellt, so dass die Sitzungsunterlagen auch ausserhalb des Verwaltungssystems durch die Mitglieder des Landrates aufgerufen werden können. E-Government Das letzte Re-Design der kantonalen Website www. nw.ch wurde 2012 realisiert. Um den Webauftritt des Kantons zu verbessern, wurde im September 2015 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Die Arbeitsgruppe, deren Mitglieder aus diversen Direktionen stammen und die als Webmaster mit dem Administrieren vertraut sind, erarbeitet in enger Zusammenarbeit mit der Informationsund Kommunikationsbeauftragten und der Firma i-web, von der das Web-Grundsystem (Content Management System) stammt, Verbesserungen. Die neue Website soll voraussichtlich im 4. Quartal 2016 online gehen Landratssekretariat Der Landrat versammelte sich zu 7 (2014: 4) Halbtagessitzungen und 2 (5) Ganztagessitzungen. Er behandelte insgesamt 104 (116) Geschäfte Rechtsdienst Organisation Die Abläufe in den einzelnen Arbeitsbereichen funktionieren einwandfrei. Die internen Vorgaben sind schriftlich dokumentiert. Die Überführung der Dokumente ins «record management system» (RMS) konnte im Jahr

148 Staatskanzlei mit Ausnahme der Gesetzessammlung abgeschlossen werden. Die einzelnen Geschäfte (Beschwerdeverfahren, Gesetzgebungsprojekte etc.) werden auch in Zukunft im CMIAxioma und somit nicht im RMS geführt. Das RMS wird für Dokumente verwendet, die nicht zu einem konkreten Geschäft gehören (Interne Weisungen und Richtlinien etc.). Parlamentsdienst Bei den Sekretariaten der ständigen landrätlichen Kommissionen sind keine Wechsel zu verzeichnen, so dass weiterhin folgende Zuteilung gilt: Milena Bächler (bisher): Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) Michèle Bucher (bisher): Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) Rolf Brühwiler (bisher): Kommission für Bildung, Kultur und Volkswirtschaft (BKV) Christof Würsch (bisher): Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS) Die Tätigkeit für eine landrätliche Kommission beansprucht im Durchschnitt ein Pensum von jeweils knapp 10 Prozent. Gesetzgebung Der Rechtsdienst wurde durch die grosse Zahl und Komplexität der Gesetzgebungsprojekte wiederum stark gefordert. Die Mitarbeitenden begleiteten insbesondere folgende Gesetzesrevisionen: Sammelvorlage betr. Haushaltsgleichgewicht inkl. Teilrevision Personal-, Kantonalbank-, Steuer-, Mittelschul-, Ergänzungsleistungs-, Strassen- und Waldgesetz (Verabschiedung der Teilrevision durch Landrat mit anschliessender Volksabstimmung) Gebührengesetzgebung (Teilrevision in externer Vernehmlassung) Finanzhaushaltsgesetz (Teilrevision in externer Vernehmlassung) Verkehrsgesetz (Verabschiedung der Teilrevision durch Landrat) Personenbeförderungsverordnung (Aufhebung der Verordnung durch Landrat) Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über Zweitwohnungen (Verabschiedung durch Regierungsrat) Perimeterverordnung (externe Vernehmlassung) Planungs- und Baugesetz (interner Entwurf zur Teilrevision liegt vor) Mehrwertabgabegesetz (interner Entwurf liegt vor) Gesetzgebung zur Neuregelung der Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren (Verabschiedung der Teilrevision durch Landrat) Verordnung über den Schutz vor Trockenstandorten (interner Entwurf liegt vor) Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen (Verabschiedung durch Regierungsrat) Sozialversicherungsrechtspflegegesetz (Antrag zur Totalrevision an Landrat) Verordnung über die Ordnungsbussen (externe Vernehmlassung) Kantonales Strafgesetz (Totalrevision in externer Vernehmlassung) Einführungsverordnung zum OR (interner Entwurf zur Totalrevision liegt vor) Opferhilfegesetz (interner Entwurf zur Totalrevision liegt vor) Bürgerrechtsgesetz (interner Entwurf zur Totalrevision liegt vor) Gerichtsgesetz (Teilrevision in externer Vernehmlassung) Steinbockverordnung (interner Entwurf zur Teilrevision liegt vor) Sachversicherungsgesetz (interner Grobentwurf zur Totalrevision liegt vor) Wahl- und Abstimmungsgesetz (interner Grobentwurf zur Teilrevision liegt vor) Schulbauverordnung (Verabschiedung Teilrevision durch Regierungsrat) Volksschulverordnung (externe Vernehmlassung zur Teilrevision)

149 Staatskanzlei 149 Lehrpersonalverordnung (externe Vernehmlassung zur Teilrevision) Lotteriegesetz (interner Entwurf zur Teilrevision liegt vor) Wasserrechtsgesetz (externe Vernehmlassung zur Teilrevision der Finanzierungsbestimmungen) Kantonales Landwirtschaftsgesetz (Verabschiedung Teilrevision durch Landrat) Gewässergesetz (interner Grobentwurf zur Totalrevision der Wasserrechts- und Gewässerschutzgesetzgebung liegt vor) Energiegesetz (interner Grobentwurf zur Teilrevision liegt vor) Sozialhilfeverordnung (Verabschiedung der Teilrevision) Gesundheitsgesetz (Antrag zur Teilrevision an Landrat) Betäubungsmittelverordnung (externe Vernehmlassung zur Totalrevision) Gesundheitsverordnung (externe Vernehmlassung zur Teilrevision) Tourismusförderungsgesetz (Verabschiedung der Totalrevision durch Landrat) Wirtschaftsförderungsgesetz (Verabschiedung der Teilrevision durch Landrat) Gesetz über den preisgünstigen Wohnraum (interner Entwurf liegt vor) Beschwerdeinstruktion Alle Mitarbeitenden wurden mit der Beschwerdeinstruktion beauftragt, sei es zuhanden einer Direktion oder des Regierungsrates. Das Ziel, alle Beschwerden drei Monate nach Abschluss des Rechtsschriftenwechsels zu erledigen, wurde fast durchwegs erreicht. Rechtsberatung Bei der Beratung steht hauptsächlich die kantonsinterne Rechtsauskunft im Zentrum. Der Rechtsdienst hatte Anfragen aus sämtlichen Direktionen zu beantworten. Schwergewichtig waren Geschäfte der Finanzdirektion (Personalrecht, Kreditrecht etc.), der Baudirektion (Umsetzung der Planungs- und Baugesetzgebung inkl. Baukoordination und Übergangsrecht, kommunale Nutzungs- und Sondernutzungsplanung, Bauvorschriften etc.), der Bildungsdirektion (Zuständigkeiten und Verfügungen in Schulsachen etc.), der Landwirtschafts- und Umweltdirektion (Verursacherprinzip, Gewässerschutz etc.) sowie der Gesundheits- und Sozialdirektion (Sozialhilferecht, Zuständigkeiten und Finanzierung im Kindesund Erwachsenenschutzrecht, Betreuungsgesetzgebung, Tarifverträge, Berufsausübungsbewilligungen etc.) zu beurteilen. An Gemeinden wird ausserhalb von Vorprüfungs verfahren nur zurückhaltend Auskunft erteilt. Die Rechtsberatung von Gemeinden in inhaltlichen Fragen ist problematisch, da der Rechtsdienst für die Beschwerdeinstruktion zuständig ist. Der Rechtsdienst erteilt deshalb grundsätzlich nur Rechtsauskünfte zu formellen Fragen. Zeitaufwendig, aber zweckmässig sind die Vorprüfungen kommunaler Erlasse Staatsarchiv Arbeitsschwerpunkte waren wiederum der Aufbau des elektronischen Records Management Systems (RMS) in der Verwaltung sowie die Reduktion des Erschliessungsrückstandes im Zwischenarchiv. Wegen des Projekts RMS mussten verschiedene Arbeiten zurückgestellt werden. Überlieferungsbildung Das Projekt zur Einführung eines RMS ist von strategischer Bedeutung für die Verwaltung, weil damit die Grundlagen für die Umsetzung von E-Gov-Projekten geschaffen werden. Nach der Umstellung auf Windows 8.1 konnte die Einführung des RMS in der Verwaltung wieder aufgenommen werden. Wegen technischer Probleme musste die Einführung im Oktober unterbrochen werden. Bis Ende 2016 soll das System in die gesamte Verwaltung ausgerollt werden. Anbietepflichtige Verwaltungsstellen und Gemeindearchive wurden in Fragen der Aktenführung und der Archivierung gezielt betreut. Es wurden 15 (2014: 9) Verträge für Archivdepots oder Schenkungen abgeschlossen, darunter ein Vertrag mit einer Gemeinde.

150 Staatskanzlei 150 Erschliessung Hauptziele waren die Nacherschliessung des Zwischenarchivs und die Integration der letzten gedruckten und handschriftlichen Findmittel in die Datenbank. Wegen des Projekts RMS und der Zunahme der abgelieferten Akten konnte der Erschliessungsrückstand im Zwischenarchiv jedoch nur zu 66 Prozent abgebaut werden (Ziel 100 Prozent). Insgesamt waren 66 Neuzugänge im Umfang von 270 Laufmetern zu verzeichnen (2014: 58 Eingänge mit 440 Laufmetern). Die letzten gedruckten und handschriftlichen Findmittel konnten in die Datenbank übernommen werden, so dass heute alle Informationen an einem Ort recherchierbar sind. Insgesamt führte das Staatsarchiv Ende des Berichtsjahrs Verzeichnungseinheiten in der Archivdatenbank (2014: ). Die Vorbereitungen für die Migration der Verzeichnisdaten auf eine neu konzipierte Archivdatenbank konnte ohne nennenswerte Probleme abgeschlossen werden. Die neue Archivdatenbank ist die Grundlage für den Aufbau eines elektronischen Archivs ab Bestandeserhaltung Im Zentrum stand die Umsetzung des Notfallkonzepts, die abgeschlossen wurde. Die Archivbestände wurden nach Bergungsprioritäten aufgestellt, damit sie im Katastrophenfall einfacher gerettet werden können. Trotz neu eingegangener Ablieferungen nahm der Gesamtumfang der Archivbestände auf Laufmeter ab (2014: 5 300). Gründe für die Abnahme sind die konsequente Ausscheidung nicht archivwürdiger älterer Bestände sowie die Rückführung der temporär eingelagerten Kapuzinerbibliothek in die Kantonsbibliothek. Im Berichtsjahr wurde die letzte Tranche des mittelalterlichen Urkundenbestandes durch einem Spezialisten restauriert. Die Urkunden sind somit nach modernen Massstäben gesichert und erstmals im Verzeichnis erschlossen; ausstehend ist die Digitalisierung der Urkunden, die ab 2017 folgt. Benutzung Die Benutzung des Staatsarchivs nahm insgesamt leicht zu. 385 Benutzer/innen besuchten das Staatsarchiv an insgesamt 599 Benutzungstagen (2014: 300 Benutzende mit 751 Benutzungstagen). Die Gesamtzahl der Anfragen stieg leicht auf 652 (2014: 629). Im Berichtsjahr wurden nur 2 Gesuche um Einsicht in Archivgut vor Ablauf der Schutzfrist gestellt (2014: 11). Beide Gesuche wurden mit Auflagen bewilligt. Fachbibliothek Während des Berichtsjahres wuchs der Bestand ohne Zeitschriftenbände auf katalogisierte Publikationen (2014: 5 491). Als Grundlage für die Weiterentwicklung der Fachbibliothek und der archivischen Sammlung wurde ein Sammlungs- und Erwerbskonzept erarbeitet Fachstelle für Archäologie Arbeitsschwerpunkt war die Inkraftsetzung des Inventars der Bodenaltertümer, das zusammen mit den Gemeinden erarbeitet wurde. Daneben kam es zu grösseren Rettungsgrabungen. Fundorte, archäologische Zonen An der Pfahlbausiedlung in Kehrsiten wurde der erste Teil eines Messnetzes aufgebaut. Dieses soll Daten zur Erosion im bereits teilausgegrabenen Teil der Fundstelle liefern. Der Aufbau wird 2016 abgeschlossen. Das Inventar der Bodenaltertümer war Ende Jahr für 10 Gemeinden in Kraft gesetzt und im GIS-Portal online zugänglich. Noch nicht in Kraft ist das Inventar für Stansstad, wo zuerst die Ausdehnung der Pfahlbausiedlung in Kehrsiten genauer zu bestimmen ist. Baubegleitungen, Rettungsgrabungen Die Fachstelle nahm zu 28 Bauprojekten Stellung (2014: 29). Aus den Stellungnahmen ergaben sich 5 baubegleitende Massnahmen, von denen 2 intern durchgeführt werden konnten. Ein Bauprojekt (Abwassertrennsystem Stans) führte zu einem Antrag für eine Rettungs grabung, die 2016 durchgeführt wird. 2 Massnahmen, die voraus-

151 Staatskanzlei 151 sichtlich intern durchgeführt werden können, sind noch offen. Eine frühere Stellungnahme (Engelberg strasse Stans) führte zu einer weiteren Rettungsgrabung. Prospektionen, Forschung Als Vorbereitung zur genaueren Bestimmung der Ausdehnung der Pfahlbausiedlung in Kehrsiten wurde ein Prospektionstauchgang durchgeführt Abstimmungsbüro Das kantonale Abstimmungsbüro hat im Berichtsjahr die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen sowie die National- und Ständeratswahlen durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit der Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei sowie mit den kommunalen Abstimmungsbüros funktioniert ausgezeichnet Vernehmlassungen an den Bund Staatskanzlei Wirtschaftlicher Übergang der Konzessionen der Radio Central AG sowie der Radio Sunshine AG Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV Beschluss des Regierungsrates Nr. 748 vom 20. Oktober 2015 Nr. 829 vom 17. November 2015 Antwort Verzicht auf Stellungnahme wegen zu kurzer Vernehmlassungsfrist Grundsätzliche Zustimmung; Kostenreduktion für Private und Firmen wünschenswert

152 Stansstad

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