Sportplatzfläche Pläßweidenweg (Untersuchungen vorhanden)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sportplatzfläche Pläßweidenweg (Untersuchungen vorhanden)"

Transkript

1

2 ohne Nr.: Sportplatzfläche Pläßweidenweg (Untersuchungen vorhanden) Das bedeutet, dass unter V. Bestandsbeschreibung, 8. Altlasten, (Seite 11) und unter VII. Planinhalte, 2. Hinweise, 2.6 Altlastverdachtsflächen, (Seite 24/25) zu ergänzen ist: 46/3.04 Gaswerk Dahlhauser Straße/Pläßweidenweg (Gefährdungsabschätzung vorhanden) ohne Nr. Sportplatz Pläßweidenweg (Untersuchungen vorhanden) Wie mit dem dortigen FB 61-3 vereinbart, erfolgte für alle Flächen eine vereinfachte Prüfung. Nach wie vor sind für keine der Flächen derzeit weitere Maßnahmen erforderlich. Für alle AV-Flächen incl. der o.g. Sportplatzfläche gilt jedoch: Im Rahmen künftiger Abbruch- und/oder Baugenehmigungsverfahren ist möglichen Bodenbelastungen durch entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen (z.b. gutachterliche Begleitung, Bodenaustausch/-auftrag) zu begegnen. Diese textliche Formulierung ist im Begründungstext vorhanden und bleibt bestehen. Y-Linien Die Flächen 46/2.01, 46/2.02 und 34/2.21 wurden, wie von hier gebeten, mit einer Y-Linie markiert. Diese Markierungen sind jedoch nicht ganz korrekt. Sie sind entsprechend zu erweitern bzw. zu korrigieren (s. Lageplan, Anlage 1). Auch der Sportplatzbereich ist mit einer Y-Linie zu versehen. Gutachten Im BT sind unter VII. Planinhalte, 2. Hinweise, 2.2 Gutachten noch folgende Gutachten ergänzend aufzuführen: -Orientierende Gefährdungsabschätzung, FB 59-4/Umweltamt, Gutachterlicher Bericht Grundwasserverhältnisse im Bereich des Sportplatzes Pläßweidenweg, St. A (heute FB 59-4), Gutachterlicher Bericht Pläßweidenweg Baugrund, FB 59-4,

3 Zur Vereinfachung wird ein kompletter Satz Unterlagen (s. Anlagen 1 7) übersandt, der zum B-Plan genommen werden sollte. H. Kasten, N Hydrogeologie Begründung (Fassung April 2016) Der 1. Satz auf der Seite 11 Das Plangebiet gehört zum Wasserschutzgebiet III A. ist falsch. Das Plangebiet liegt im geplanten Trinkwasserschutzgebiet Burgaltendorf-Horst. Zurzeit der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans sah der damalige Planungsstand für den Bereich des Bebauungsplans die Zone III A.1 des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Essen-Horst vor. (Nach damaliger Planung sollten für die Schutzzone III A.1 geringere Schutzziele als in der Schutzzone II, aber höhere als in normalerweise in der Schutzzone III A festgesetzt werden.) Gemäß Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01. Juni 2016 liegt das Plangebiet nun in der Zone II des geplanten Schutzgebietes Burgaltendorf-Horst. Die Gründe für die Anhebung des Schutzniveaus sind dem Umweltamt nicht bekannt. Die Wasserwerke Essen-Überruhr und Essen-Horst werden mittlerweile im Verbund betrieben. Aufgrund der durch das Verbundsystem Essen-Horst/-Überruhr geänderten hydrodynamischen Verhältnisse sollte das Wasserschutzgebietsverfahren aus Sicht des Umweltamtes ganz neu aufgerollt werden. Grundwassermessstellen; Kennzeichnung im Bebauungsplan Im Begründungstext fehlt folgende Formulierung zum Thema Grundwassermessstellen: Die im Plangebiet befindlichen Grundwassermessstellen sind grundsätzlich zu erhalten. Abweichungen sind mit dem Umweltamt abzustimmen. Im Planbereich befinden sich die Grundwassermessstellen 7501/02, 7501/05, 7501/04 und 7501/19 s. Anlage 7 Lageplan und Anlagen 8-11 Einmessungsskizzen. 5

4 Diese werden zur Überwachung des Grundwassers im Rahmen des städtischen Grundwasseruntersuchungsprogramms Essener Ruhrtal genutzt und sind daher möglichst zu erhalten. Soweit der Erhalt der Grundwassermessstelle(n) nicht gewährleistet werden kann, ist mit dem Umweltamt der Stadt Essen, Untere Bodenschutzbehörde, Abt , Hydrogeologie, Rathaus/Porscheplatz, Essen, Kontakt aufzunehmen. Ansprechpartner: Fr. Löer, Tel.: oder Fr. Luft, Tel.: ; Fax: Es wird um entsprechende Kennzeichnung der Grundwassermessstellen im Bebauungsplan gebeten. Fr. Löer, N /ULB Untere Landschaftsbehörde Es wird gebeten, folgende Anregungen zu berücksichtigen: 1. Die Aussage im Begründungsentwurf auf der Seite 8, das Plangebiet würde sich nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes befinden, ist nicht ganz korrekt: Der einbezogene Ansatz der geplanten Umgehungsstraße reicht einige Meter in den LP-Geltungsbereich und des Landschaftsschutzgebiet hinein (Entwicklungsraum 7.6 und Landschaftsschutzgebiet 3.4.7). Auch wenn es keine planerischen Auswirkungen hat, wäre eine Korrektur sinnvoll, indem entweder das Verfahrensgebiet verkleinert oder der Begründungstext geändert wird. 2. Als Begründungsfestsetzung nach 9 (1) Nr. 25a BauGB sollte noch die Fassadenbegrünung in Gewerbegebieten ergänzt werden: Fassadenabschnitte ohne Fenster, Tür- oder Toröffnungen ab einer Breite von 10 m sind mindestens je 2 lfdm mit standortgerechten Schling- und Kletterpflanzen, in der Pflanzgüte von mindestens 3 Trieben, zu begrünen. Für Schling- und Kletterpflanzen, die nicht selbst haften, sind Kletterhilfen anzubringen. Das Pflanzbeet muss mindestens 50 cm x 50 cm groß und mindestens 100 cm tief sein. Diese Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten; ausfallende Pflanzen sind entsprechend nachzupflanzen. H. Porrmann, N

5 59-5-3/UAWB Untere Abfallwirtschaftsbehörde Die Belange der UAWB sind ausreichend berücksichtigt (Begründung vom April 2016 unter den Ziffern 2.6 sowie 2.7; B-Plan unter II. Hinweise, Ziffern 6 und 7). H. Pressert, N

6

7

8 Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Essen Der Oberbürgermeister Lindenallee Essen mailto: Bebauungsplan Nr. 5/14 Pläßweidenweg Datum: 01. Juni 2016 Seite 1 von 7 Aktenzeichen: Essen-19 bei Antwort bitte angeben 163/2016 Frau Zimmerhofer Zimmer: 065 Telefon: Telefax: kirsten.zimmerhofer@ brd.nrw.de Bilaterale Abstimmung Ihre /Schreiben vom , Az: / Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie mich beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Hinsichtlich der Belange des Verkehrs (Dez. 25) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange des Luftverkehrs (Dez. 26) ergeht folgende Stellungnahme: Das Plangebiet liegt zwar noch im Bereich des An- und Anflugsektors des Flughafen Essen-Mülheim (11,2 km), luftrechtlich Relevant sind jedoch erst Bauhöhen ab 217,50m über NN. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Cecilienallee 2, Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis Düsseldorf Hbf U-Bahn Linien U78, U79 Haltestelle: Victoriaplatz/Klever Straße Somit besteht keine Betroffenheit für das Dez.26. Hinsichtlich der Belange der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung (Dez. 33) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt.

9 Bezirksregierung Düsseldorf Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten (Dez. 35.4) ergeht folgende Stellungnahme: Seite 2 von 7 Gegen die Änderung des BPL Nr. 5/14 Pläßweidenweg, in der Stadt Essen im Regierungsbezirk Düsseldorf bestehen aus meiner Sicht keine Bedenken, da sich im Planungsgebiet meines Wissens keine Bau- oder Bodendenkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Da meine Zuständigkeiten nur für Denkmäler im Eigentums- oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes gegeben sind empfehle ich -falls nicht bereits geschehen- den LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim und den LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland-, Bonn, sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange zu beteiligen. Hinsichtlich der Belange des Landschafts- und Naturschutzes (Dez. 51) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange der Abfallwirtschaft (Dez. 52) ergeht folgende Stellungnahme: Die Belange des Dezernates sind nicht berührt. Hinsichtlich der Belange des Immissionsschutzes (Dez. 53) ergehen folgende Stellungnahmen: LRP Keine Bedenken in Sachen Luftreinhalteplanung. Statt Sportlärm ist das Gebiet eher problematisch in Sachen Schienen- und Gewerbelärm. LUP Mit dem gegenständlichen Bebauungsplanverfahren soll Planungsrecht für die Ansiedlung von wohnverträglichen und nicht störenden Gewerbe geschaffen werden. Gemäß 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sollen im Rahmen und mit Mitteln der Bauleitplanung die Auswirkungen von

10 Bezirksregierung Düsseldorf schweren Unfällen in Betriebsbereichen (sog. Dennoch-Störfälle, die sich trotz aller betriebsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen ereignen können) im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG - Seveso II Richtlinie auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude so weit wie möglich vermieden werden. Seite 3 von 7 Dieses Ziel soll durch die Wahrung angemessener Sicherheitsabstände zwischen Seveso Betrieben (Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV) einerseits und den oben aufgeführten schutzbedürftigen Bereichen und Nutzungen andererseits erreicht werden ( passiv-planerischer Gefahrstoffschutz ). Dieses europarechtliche Konzept des land-use planning - Überwachung der Ansiedlung greift dazu auf Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie zurück. Hier ist anzumerken, dass die Seveso-II-Richtlinie nicht mehr gilt. Die neue Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen vom 4. Juli 2012 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am veröffentlicht. Die Richtlinie 96/82/EG (Seveso-II-Richtlinie) wurde mit Wirkung vom aufgehoben. Mit der Aufhebung der Seveso-II-Richtlinie hat die Seveso-III-Richtlinie zum Teil unmittelbaren Anwendungscharakter erhalten. Die Überwachung der Ansiedlung ist nunmehr analog in Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie geregelt. Innerhalb festgesetzter Gewerbegebietsflächen eröffnet sich die planungsrechtliche Möglichkeit auch Anlagen, die einen Betriebsbereich bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs wären, zuzulassen. Die Ansiedlung von diesen Störfallbetrieben hat unter Beachtung des passiv planerischen Störfallschutzes, sprich unter der Rücksichtnahme schutzbedürftiger Nutzungen in der Nachbarschaft innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets, zu erfolgen. Dies kann durch planerische Steuerung und Betrachtung im Bauleitplanverfahren erfolgen, in dem entsprechende Flächen für Betriebsbereiche, die bestimmte angemessene Abstände nicht überschreiten, vorgehalten werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass innerhalb der ange-

11 Bezirksregierung Düsseldorf messenen Abstände um diese gekennzeichneten Planbereiche keine schutzbedürftigen Nutzungen vorhanden sind, bzw. schutzbedürftigen Nutzungen im betroffenen Bebauungsplanbereich ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wird auf das Gutachten Erarbeitung und Formulierung von Festsetzungsvorschlägen für die Umsetzung der Abstandsempfehlungen für Anlagen, die einen Betriebsbereich i. S. v. 3 Abs. 5a BImSchG bilden, nach den Vorgaben des BauGB und der BauNVO von Redeker / Sellner / Dahs verwiesen. Diese Publikation ist auf der Homepage der Kommission für Anlagensicherheit downloadbar. Seite 4 von 7 Die Pflicht zur Berücksichtigung angemessener Abstände besteht nach aktueller Rechtsprechung des BVerwG Urteil 4 C bzw. 4 C vom auch in Genehmigungsverfahren (baurechtlicher als auch immissionsschutzrechtlicher Art), wenn die Thematik planerisch nicht in spezifischer Weise betrachtet und geregelt worden ist. Hierzu nachfolgender Auszug aus dem BVerwG-Urteil: Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten mithin auch in instrumenteller Hinsicht Spielräume, um das Abstandserfordernis in bestehende nationalrechtliche Systementscheidungen einzupassen, sei es in allgemeiner Weise bei der Aufstellung der Flächenausweisungs- oder Flächennutzungspläne, sei es - mangels einer Planung - in spezifischer Weise... beim Erlass von Entscheidungen über Baugenehmigungen (EuGH, Urteil vom 15. September Rs. C-53/10 UPR 2011, 443 Rn. 50). Beide Wege sieht der EuGH insoweit grundsätzlich als gleichwertig an. Die Planungsbehörden sind deshalb nicht gehindert, die Pflicht zur Berücksichtigung angemessener Abstände auf die Genehmigungsbehörden zu übertragen (EuGH a.a.o. Rn. 26). Von daher wird auch im Einzelfall die Möglichkeit der Ansiedlung von Betriebsbereichen ohne Flächensteuerung gesehen, wenn im Zulassungsverfahren durch Gutachten eines nach 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen die angemessenen Abstände ermittelt werden und der Nachweis erbracht wird, dass durch die Ansiedlung kein planerischer Konflikt im Sinne des 50(1) BImSchG hervorgerufen wird. Soll diese Möglichkeit für das Plangebiet offen gehalten werden wird angeregt, das vorgenannte Erfordernis der Einzelfallprüfung als textliche Festsetzung im Bebauungsplan zu fixieren.

12 Bezirksregierung Düsseldorf Sollte das Plangebiet wie oben bereits dargelegt für die Ansiedlung wohnverträglicher und nicht störender Gewerbebetriebe zur Verfügung stehen wird insbesondere auch unter Berücksichtigung der das Plangebiet umgebenden Wohnbebauung - angeregt, die Zulässigkeit von Anlagen die einen Betriebsbereich i. S. v. 3 Abs. 5a BImSchG bilden oder Teil eines solchen Betriebsbereichs wären, innerhalb der Plangebietsfläche grundsätzlich auszuschließen. Seite 5 von 7 Hinsichtlich der Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) ergeht folgende Stellungnahme: Stellungnahme hinsichtlich ÜSG/HWRM Das Vorhaben befindet sich derzeit in keinem nach 76 WHG in Verbindung mit 112 LWG ordnungsbehördlich festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet (ÜSG), für das besondere Schutzvorschriften gelten ( 78 WHG). Wasserversorgung Das Plangebiet liegt innerhalb des geplanten Schutzgebietes Essen- Burgaltendorf/Horst in der Zone II. Im Regionalplan (GEP 99) ist die betroffene Fläche als Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz (Näheres Einzugsgebiet i.s. der Wasserschutzzone I - III A) dargestellt. Laut Regionalplan sind die dargestellten Bereiche für den Grundwasserund Gewässerschutz vor Nutzungen zu schützen, die die Gewässerbeschaffenheit beeinträchtigen können. Daher sollen in den Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz - keine über die Siedlungsbereiche bzw. sondierten Standorte für die zukünftige Siedlungsentwicklung hinausgehenden großflächigen Versiegelungen erfolgen, - keine wassergefährdenden Anlagen errichtet, - keine Fernleitungen mit hohem Gefährdungspotential verlegt, - keine Abfallentsorgungsanlagen oder Bergehalden errichtet, - keine Kläranlagen gebaut und - keine Nassabgrabungen sowie grundwassergefährdende Trockenabgrabungen mehr zugelassen werden. Werden Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz von Siedlungsbereichen überlagert, ist der wasserwirtschaftliche Vorsorgegrundsatz in der verbindlichen Bauleitplanung umzusetzen.

13 Bezirksregierung Düsseldorf Aus Sicht des Teilsachgebietes Wasserversorgung / Wasserschutzgebiete bestehen daher Bedenken gegen die Ansiedlung zusätzlicher Gewerbebetriebe in der Zone II des geplanten Wasserschutzgebietes. Ansprechpartner: Seite 6 von 7 Belange des Luftverkehrs (Dez. 26) Herr Kader, Tel. 0211/ , herbert.kader@brd.nrw.de Belange des Immissionsschutzes (Dez. 53-LRP) Herr Stoffels, Tel. 0211/ , Michael.Stoffels@brd.nrw.de Belange des Immissionsschutzes (Dez. 53-LUP) Herr Bickmann, Tel. 0211/ , Ludger.Bickmann@brd.nrw.de Belange des Gewässerschutzes (Dez. 54) Frau Bäcker-Kirbach, Tel.: 0211/ , heidi.baecker-kirbach@brd.nrw.de Hinweis: Diese Stellungnahme erfolgt im Zuge der Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf als Träger öffentlicher Belange. Insofern wurden lediglich diejenigen Fachdezernate beteiligt, denen diese Funktion im vorliegenden Verfahren obliegt. Andere Dezernate/Sachgebiete haben die von Ihnen vorgelegten Unterlagen daher nicht geprüft. Dies kann dazu führen, dass von mir z.b. in späteren Genehmigungsoder Antragsverfahren auch (Rechts-)Verstöße geltend gemacht werden können, die in diesem Schreiben keine Erwähnung finden.

14 Bezirksregierung Düsseldorf Seite 7 von 7 Bitte beachten Sie die Anforderungen an die Form der TÖB-Beteiligung: und Im Auftrag gez. Kirsten Zimmerhofer

15 Garthmann-Cordes, Beate Von: Christian Weiss Gesendet: Donnerstag, 19. Mai :01 An: 61 Bauleitplanung Gewerbe; Garthmann-Cordes, Beate Cc: Christian Lux; Wolfram Wüster Betreff: Stadt Essen - Bebauungsplan 5/14 Pläßweidenweg" Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Garthmann-Cordes, zu Ihrem Schreiben des im Betreff aufgeführten B-Plans 5/14 "Pläßweidenweg" - (Bilaterale Abstimmung) teilen wir Ihnen folgende Stellungnahme mit: Im Nordwesten des Plangebietes (auf dem Gelände des ehemaligen Pumpwerks) befinden sich Grundstücke im Eigentum des Ruhrverbandes. Hier befinden sich im Randbereich unterirdische Kanäle und Schächte, die nicht überbaut werden dürfen und die einschließlich der erforderlichen Zufahrtsmöglichkeiten ständig für betriebliche Belange zugänglich bleiben müssen. Dies bedeutet, dass die Lage der im Entwurf angedachten Baukörper im weiteren Verfahren noch anzupassen ist. Auf dem Gelände des Sportplatzes befindet sich ein Abwassersammler des Ruhrverbands, der mittelfristig saniert werden muss. Insofern ist eine Überbauung der Leitung inklusive eines Schutzstreifens nicht zulässig. Im Vorfeld wurde jedoch bereits diskutiert, den Kanal außerhalb der Bauflächen neu zu verlegen. In diesem Fall wären eventuelle Mehrkosten, die sich aus einer Verlängerung der Leitungstrasse ergeben, von der Stadt Essen zu tragen. Die Leitungstrassen sind vertraglich bzw. grundbuchlich zu sichern. Der Ruhrverband ist bei allen Belangen der Bauleitplanung zu beteiligen. Die detaillierten vertraglichen Regelungen sollten im Vorfeld der Rechtswirksamkeit des B-Planes abgestimmt sein. Mit freundlichen Grüßen -- Dipl.-Ing. Christian Weiß Betriebsgruppenleiter Regionalbereich West Ruhrverband Abteilung R-W Kronprinzenstr Essen Telefon: 0201/ Telefax: 0201/ cwi@ruhrverband.de Internet: Verbandsrat: Dipl.-Ök. Franz-Josef Britz, Vorsitzender Vorstand: Norbert Frece, Vorsitzender, Prof.Dr.-Ing. Norbert Jardin 1

16 Der Ruhrverband ist verantwortlicher Träger der umfassenden Wasserwirtschaft im gesamten Flussgebiet der Ruhr mit einem System von Talsperren zur Bewirtschaftung der Wassermengen und einem flächendeckenden Netzwerk von Abwasserbehandlungsanlagen und Ruhrstauseen zur Reinhaltung der Gewässer von 60 Kommunen. 2

17 WGE "'q Wassergewinnung Essen GmbH Langenberger Straße Essen Stadt Essen Stadtamt Frau Garthmann-Cord s Essen - 3. Api'i 20 7 I hr Zeichen : / hre Nachricht vom : nser Zeichen :wwi-wie/nh ame: Stefan Wiewiora elefon : I _---r--.---:-r-:::-:-t~~::;_;_-r e I e fax: I atum : Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 5/14 Pläßweidenweg, Stadtbezirk VII, Stadtteil Horst, innerhalb der Schutzzonen 11 und IIIA.1 des projektierten Wasserschutzgebiets Essen-Burgaltendorf/Horst Sehr geehrte Frau Garthmann-Cordes, wir bedanken uns für die Beteiligung am o. g. Verfahren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, bisher anderweitig genutzte Flächen in Essen-Horst als Gewerbeflächen nutzen zu können. Das Plangebiet befindet sich überwiegend innerhalb der Schutzzone IIIA. 1 und mit einem geringen Flächenanteil in der Schutzzone II des projektierten Wasserschutzgebiets Essen-BurgaltendorflHorst. Dieses Wasserschutzgebiet dient dem Schutz der Trinkwasserressource der gleichnamigen Wassergewinnung Essen-BurgaltendorflHorst, die zu 80 % das Grundwasser für das Verbundwasserwerk Essen liefert. Zu dem Vorhaben nehmen wir wie folgt Stellung : Das projektierte Wasserschutzgebiet Essen-Burgaltendorf/Horst ist auch nach der Inbetriebnahme des Verbundwasserwerkes Essen erforderlich. An den bisher bekannt gemachten Schutzzonengrenzen ergeben sich keine Änderungen. Der Verlauf der Schutzzonengrenzen ist im Geoportal des Landes NRW öffentlich zugänglich ( Wassergewinnung Essen GmbH Langenberger Str Essen Telefon Telefax Amtsgericht Essen Handelsregister S USt-ldNr. DE Geschäftsführer: Tobias Grau Friedrich Reh Sankverbindung Sparkasse Essen ISAN: DE SIC: SPESDE3EXXX

18 Gewerbliche Betriebe in Wasserschutzgebieten bergen generell und insbesondere bei großer Frequentierung ein Risiko für die Trinkwassergewinnung - insbesondere wenn mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Grundsätzlich wäre deshalb der Ausschluss einer gewerblichen Folgenutzung durch entsprechende Restriktionen wünschenswert. Im Allgemeinen wird dem Risiko, das von entsprechenden Betrieben für die Trinkwassergewinnung ausgeht durch die Genehmigungsbedürftigkeit nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung Rechnung getragen. Im vorliegenden Fall kann ersatzweise die Musterschutzzonenverordnung herangezogen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde der Stadt Essen vom (Az.: N (Kuhn). Darüber hinaus ermächtigt das Wasserhaushaltsgesetz im 52 Abs. 3 behördliche Entscheidungen zum Schutz einer Trinkwassergewinnung auch au ßerhalb eines Wasserschutzgebiets, wenn andernfalls der mit der Festsetzu ng eines Wasserschutzgebiets verfolgte Zweck gefährdet wäre. Da wie bereits erwähnt das Grundwasser der beiden im Verbundwasserwerk Essen betriebenen Wasserwerksstandorte zu 80 % aus der Wassergewinnung Essen Burgaltendorf/Horst stammt, kommt dem projektierten Wasserschutzgebiet besondere Bedeutung zu. Die Aufstellung des Bebauungsplans Pläßweidenweg können wir unter den unten genannten Bedingungen billigen. Folgende Regelungen sind in den Bebauungsplan aufzunehmen: 1. Der Hinweis auf das projektierte Wasserschutzgebiet ist aus unserer Sicht zwingend durch die nachrichtliche Übernahme gemäß 9 Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan wie folgt aufzunehmen: Schutz des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung Der Planbereich befindet sich innerhalb der Schutzzonen IIIA.1 und II des geplanten Wasserschutzgebiets "Essen-Burgaltendorf/Horst". Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung sind bis zur Festsetzung der regulären Verordnung die Bestimmungen der Musterschutzzonenverordnung bei jeder weiteren Planung bzw. Handlung zu berücksichtigen. Das Kapitel V.5 in der Begründung des B-Plans ist entsprechend zu überarbeiten u. a. sollte die Aussage "Es besteht kein Regelungsbedarf im B-Plan." gestrichen werden. Bezüglich der geplanten Abgrenzung der Schutzzonen ergeben sich keine Veränderungen. Wir verweisen auf die eingangs genannte Informationsmöglichkeit bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54 als zuständige Behörde für das Verfahren zur Ausweisung des Wasserschutzgebiets. 2. Die gewerbliche Nutzung ist auf Betriebe und Branchen, von denen keine Gefährdung oder nachteilige Beeinträchtigung der Grundwasserqualität ausgeht, zu beschränken. Eine solche Nutzungseinschränkung kann durch den Ausschluss der Abstandsklassen I bis VII gemäß Abstandserlass 2007 erreicht werden. 2

19 3. Die Versickerung von Niederschlagswasser von öffentlichen und gewerblichen Verkehrsflächen ist nicht zulässig. Begründung : Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials dieser Abwässer für die Trinkwassergewinnung, insbesondere aus hygienischer Relevanz und vor dem Hintergrund der vorhandenen anthropogenen Auffüllungen bzw. Altablagerungen, ist das Niederschlagswasser über den öffentlichen Abwasserkanal abzuleiten. Das Niederschlagswasser von Dachflächen kann über den Eibergbach abgeleitet werden. 4. Be i der Errichtung von baulichen Anlagen dürfen generell nur Baustoffe verwendet werden, die keine auswaschbaren wassergefährdenden Stoffe oder Beimengungen enthalten oder durch Umwandlung wassergefährdend wirken können. Sofern bei Erdarbeiten gewachsener unbelasteter Boden ausgehoben wird, ist dieser in der Regel an Ort und Stelle entsprechend seiner ursprünglichen T iefenlage wieder einzubauen und zu verdichten. Das Anliefern und Verwenden von sauberen, schadstofffreien Böden aus anderen Lokalitäten ist auf ein Minimum zu beschränken. Es dürfen grundsätzlich keine Berge- oder Recyclingmaterialen bzw. keine Reststoffe, z. B. Aschen, verbaut werden, sofern sie nicht den im Runderlass des MUNLV beschriebenen "Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling- Baustoffe) im Straßen- und Erdbau" entsprechen. 5. Bei der weiteren Planung des öffentlichen Fahrzeugverkehrs sind die "Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten" (RiStWag) zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Wassergewinnung Essen r 3

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme

Im Rahmen des o.g. Verfahrens haben Sie uns beteiligt und um Stellungnahme Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Per elektronischer Post Stadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister - Stadtplanungsamt - Brinckmannstr. 5 40225 Düsseldorf mailto: bauleitplanung@duesseldorf.de

Mehr

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013

Unser Zeichen: Az. III d 02/ Datum: 26. August 2013 Regierungspräsidium Darmstadt Durchschrift Regierungspräsidium Darmstadt. 64278 Darmstadt Unser Zeichen: Az. III31.2-61d 02/01-33 Gemeindevorstand der Gemeinde Wöllstadt Postfach 28 61204 Wöllstadt Ihr

Mehr

Trinkwasserschutz in der Regionalplanung

Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Trinkwasserschutz in der Regionalplanung Das Multi-Barrieren-Prinzip Ausweisung von Wasserschutzgebieten Gewässerschutz in der Regionalplanung Frau Ohlhoff Dez. 54 www.brd.nrw.de Das Multi-Barrieren-Prinzip

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 13/2012 3. Sitzungsperiode Köln, den 08.03.2012 Vorlage für die 10. Sitzung des Regionalrates am 23. März 2012 TOP 11 a Rechtsgrundlage

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für

Mehr

Abstände zwischen Betriebsbereichen gemäß StörfallV und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Raum- und Flächenplanung

Abstände zwischen Betriebsbereichen gemäß StörfallV und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Raum- und Flächenplanung VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Abstände zwischen Betriebsbereichen gemäß StörfallV und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Raum- und Flächenplanung Arbeitshilfe zur Anwendung von 50 BImSchG

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Gesamtstädtisches Seveso-III- Gutachten Dormagen

Gesamtstädtisches Seveso-III- Gutachten Dormagen Gesamtstädtisches Seveso-III- Gutachten Dormagen Feststellung der Verträglichkeit der Störfall-Betriebsbereiche Ergebnisse Dormagen, 25.04.2017 Walter Maier, Beate Flex TÜV SÜD IS GmbH, Stuttgart walter.maier@tuev-sued.de

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

EINGEGANGEN. Bezirksregierung Münster. Schemmer - Wülfing - Otte Alter Kasernenring Borken

EINGEGANGEN. Bezirksregierung Münster. Schemmer - Wülfing - Otte Alter Kasernenring Borken Bezirksregierung Münster EINGEGANGEN Bezirksregierung Münster 481"28 Münster Schemmer - Wülfing - Otte Alter Kasernenring 12 46325 Borken 26.08.2014 Seite 1 von 2 Ak1enzeichen: 53.06.01-006/2014.0006 Beteiligung

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Abwägungsvorschlag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 742/N

Abwägungsvorschlag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 742/N Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Abwägungsvorschlag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 742/N - zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Referent: Dipl.-Ing. (FH) Helmut Wolfanger Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich der Veranstaltung zur Fortbildung von Störfallbeauftragten VCI Hessen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West (PE 23.11.2012) 1. Belange des Immissionsschutzes - Von Seitens des Immissionsschutzes bestehen gegenüber der Änderung der

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g - 73-35. Münster, den 21.11.2012 B e k a n n t m a c h u n g Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet

Mehr

Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen

Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen Ministerium fur Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 40190 Düsseldorf

Mehr

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem. Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

T i s c h v o r l a g e

T i s c h v o r l a g e 31.03.2008 T i s c h v o r l a g e zu TOP 11/ 28 PA am 02.04.2008 zu TOP 13/ 30 RR am 17.04.2008 Stellungnahme des Regionalrates der Bezirksregierung Düsseldorf zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes

Mehr

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Ohlenhohn" Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

T i s c h v o r l a g e

T i s c h v o r l a g e 19.06.2006 T i s c h v o r l a g e zu TOP 5/23 RR am 22.06.2006 Betr: - Erlass des MUNLV vom 14.06.2006 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze 3.47 Münster und Düsseldorf - Überschwemmungsgebietsverordnung Lippe -

Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze 3.47 Münster und Düsseldorf - Überschwemmungsgebietsverordnung Lippe - Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Münster und Arnsberg bis zur Regierungsbezirksgrenze vom 26.03.2004 Aufgrund - 32 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts

Mehr

87. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Stadt Moers, Bethanien gemäß 5 BauGB Begründung

87. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Stadt Moers, Bethanien gemäß 5 BauGB Begründung 87. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Stadt Moers, Bethanien gemäß 5 BauGB Begründung 22.01.2014 1 INHALT 1 LAGE DES PLANGEBIETES UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 3 2 PLANERISCHE VORGABEN FÜR DEN GELTUNGSBEREICH

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Verband Region Stuttgart 13.08.2013 2 Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) 14.08.2013 3 EnBW Regional AG, Abt. Strom und Gas 19.08.2013

Mehr

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 4/2013 Störfallbetriebe und schutzwürdige Nutzungen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren

Mehr

Umweltrecht aktuell 2017

Umweltrecht aktuell 2017 Umweltrecht aktuell 2017 Neues aus dem Immissionsschutzrecht Ministerialrat Klaus-Michael Nernheim Niedersächsisches Ministerium Übersicht Änderungen in der 4. BImSchV Umsetzung der EU-Seveso-III-Richtlinie

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Goorbaches, der Hornebecke und des Reinermannsbaches vom Beginn der Ausuferung bis zur Landesgrenze - Überschwemmungsgebietsverordnung

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung

Mehr

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG)

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG) BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /691 24. 04. 01 Mitteilung des Senats vom 24. April 2001 Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz

Mehr

Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Artenschutz im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren , Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen des Landes NRW (Obere Immissionsschutzbehörden und Höhere Landschaftsbehörden) per Email 17.01.2011 Seite 1 von 5

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Konten BLZ Kreditinstitut

Konten BLZ Kreditinstitut J / / \ "-... Der Landrat Postfach 14 64 27781 Wildeshausen Bauordnungsamt Gemeinde Wardenburg Friedrichstr. 16 26203 Wardenburg Zimmer: 169, Bauteil F Telefon: {0 44 31) 85-342 Telefax: {0 44 31) 85-83420

Mehr

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.

Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Stadt- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. (FH) Diana Bandow

Mehr

BAYERISCHES LANDESAMT - FÜR DENKMALPFLEGE. Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DschG) Gde. Offingen; Lkr. Günzburg: Bebauungsplan "Hauptstraße Ost"

BAYERISCHES LANDESAMT - FÜR DENKMALPFLEGE. Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DschG) Gde. Offingen; Lkr. Günzburg: Bebauungsplan Hauptstraße Ost BAYERISCHES LANDESAMT - FÜR DENKMALPFLEGE Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Postfach 10 02 03 80539 München Abteilung 8 - Koordination Bauleitplanung Tel: 089/2114-356 oder -236 Fax: 089/2114-407

Mehr

Ordnungsbehördliche Verordnung

Ordnungsbehördliche Verordnung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ems von der Regierungsbezirksgrenze Münster und Detmold bis zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - Überschwemmungsgebietsverordnung

Mehr

Verordnung über die Neufestsetzung des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes der Ems

Verordnung über die Neufestsetzung des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes der Ems Verordnung über die Neufestsetzung des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes der Ems Aufgrund der 76, 77 und 78 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I Nr. 51, S. 2585) in Verbindung

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen Umsetzung durch Novellierung der Störfall-Verordnung (Umsetzungsfrist

Mehr

mit Schreiben vom baten Sie das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) um eine Stellungnahme im Rahmen des

mit Schreiben vom baten Sie das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) um eine Stellungnahme im Rahmen des SACHSEN-ANHALT Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Postfach 156 06035 Halle / Saale Stadt Bernburg (Saale) Der Oberbürgermeister Schloßgartenstraße 16 06406 Bernburg Landesamt für Geologie

Mehr

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz

Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Erweiterung RheinEnergieSportpark Köln-Sülz Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB im Rahmen der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren

Mehr

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke

Mehr

Festsetzung von Wasserschutzgebieten

Festsetzung von Wasserschutzgebieten Regierungspräsidium Gießen Festsetzung von Wasserschutzgebieten Gießen, 10.09.2013 Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 41.1 - Grundwasserschutz/Wasserversorgung Andreas Fuchs Gliederung Bedeutung von

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 20. Oktober 2014 Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn Seite 1 von 3 Aktenzeichen 25.4-36-00-08/14 bei Antwort bitte angeben Nachrichtlich: K2 Engineering

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager

Mehr

Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen

Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen Trinkwasserschutz und Wasserschutzzonen Gesetzliche Grundlagen EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vom 23. Oktober 2000. EU-Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) vom 12. Dezember

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~ 4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mehr

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Guido Schröder, 1 Zusammenfassung: Schreiben des s vom 06. September 2013 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 19. März

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 708/16. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 708/16 30.11.16 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung U - G - Wo Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Mehr

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG

Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Leppersdorf, 2. Änderung Präsentation der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Leppersdorf Panoramafoto Katasterauszug Änderungs- und Erweiterungsbereich Ost: 5,2 ha 2 Rechtskräftiger

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005

Mehr

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland 1 SATZUNG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Stellungnahmen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung

Stellungnahmen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung Von den 43 beteiligten Behörden und öffentlichen Stellen äußerten sich 17 Beteiligte. 17 Beteiligte hatten keine Bedenken, Anregungen oder Ergänzungen zum Screening. 4 Kreis Borken -- -- 31.03. 26 Stadt

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB

Mehr