EEG-Novelle 2014 Neuerungen für Energiegenossenschaften
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- Carsten Knopp
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1 EEG-Novelle 2014 Neuerungen für Energiegenossenschaften Geschäftsmodelle für Energiegenossenschaften: Welche Betätigungsfelder sind nach der EEG-Novelle noch möglich? RA René Groß, LL.M. (Leuven) Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Kassel, 12. November 2014
2 Agenda. Teil 1: Agenda. Teil 2: Die EEG-Novelle Teil 3: Geschäftsmöglichkeiten/Trends für Energiegenossenschaften nach der EEG-Novelle Teil 4: Rechtsverordnung für PV-Ausschreibeverfahren
3 Teil 1: Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften. Bundesweite Interessenvertretung der Energiegenossenschaften in Berlin und Brüssel seit Oktober Zentrale Stimme für etwa 800 Energiegenossenschaften mit rund Mitgliedern. Erster Ansprechpartner für Bundespolitik, Verbände, Behörden und Wirtschaft in Berlin. Bündelung des Know-hows im genossenschaftlichen Verbund in enger Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Regionalverbänden. Schwerpunktthemen: Genossenschaftliche Strom- und Wärmeproduktion, (Wärme-)Netzbetrieb und Vermarktung
4 Agenda. Teil 1: Agenda. Teil 2: Die EEG-Novelle Teil 3: Geschäftsmöglichkeiten/Trends für Energiegenossenschaften nach der EEG-Novelle Teil 4: Rechtsverordnung für PV-Ausschreibeverfahren
5 Teil 2: EEG-Novelle 2014 Interessensvertretung (1/2). Positionspapier und Vorschläge ans BMU/BMWi und MdBs Fortlaufende Gespräche mit MdBs, Verbänden, Institutionen Stellungnahmen in den Verbändeanhörungen Energiewendedemonstration in Berlin Positionspapier und Gesetzesformulierung zum Direktlieferung/Mieterstrom an MdBs und BMWi und Pressekonferenz Januar Februar März April Mai Mai/Juni Bundeskabinett verabschiedet Eckpunktepapier Verbändeanhörung zum GE Kabinettsbeschluss über den GE 1. Lesung des GE im Bundestag Beratungen im Bundestag bzw. in den Ausschüssen (Ausschuss für Wirtschaft und Energie) und im Bundesrat - 5 -
6 Teil 2: EEG-Novelle 2014 Interessensvertretung (2/2). Positionspapier und Gesetzesformulierung zum Direktverbrauch/- lieferung/mieterstrom an MdBs, Berichterstatter und BMWi Pressekonferenz und -erklärung Treffen mit Staatssekretär Rainer Baake Juni Juli 1.August 2014 Inkrafttreten des neuen Gesetzes Mai/Juni Beratungen im Bundestag bzw. in den Ausschüssen (Ausschuss für Wirtschaft und Energie) Abschließende Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie Abschließende Beratung und Beschluss (2. und 3. Lesung im Bundestag (Plenum)
7 Teil 2: Die EEG-Novelle 2014 Zusammenfassung (1/3). Finanzielle Förderung ( 19 EEG) Direktvermarktung ( EEG) Einspeisevergütung ( EEG) Geförderte Direktvermarktungserlöse + Marktprämie (Höhe: Anzulegender Wert/Einspeisevergütung abzgl. Monatsmarktwert) Sonstige/nichtgeförderte Direktvermarkt ung Direktvermarktungserlöse Kleine Neuanlagen Ab : < 500 kwp Ab : < 100 kwp. (Höhe: Anzulegender Wert/Einspeisevergütung abzgl. 0,2/0,4 ct/kwh) Ausnahmefälle Rückfalloption mit nur 80 % Einspeisevergütung (Höhe: Anzulegender Wert/Einspeisevergütung abzgl. 20%) - 7 -
8 Teil 2: Die EEG-Novelle 2014 Zusammenfassung (2/3). Umstellung der Systematik: Verpflichtende Direktvermarktung mit gleitender Marktprämie (Regel). Einspeisevergütung/Ausfallvergütung (Ausnahme). nicht-geförderte Direktvermarktung derzeit einzige Möglichkeit zur Grünstromvermarktung (Ausnahme). Ausschreibungen (Zukunft?). Einführung eines Anlagenregisters ( 6): Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) am in Kraft getreten. Anmeldung beim Anlagenregister = Voraussetzung für die Vergütung von Neuanlagen. Meldung von Bestandsanlagen nur in Ausnahmefällen
9 Teil 2: Die EEG-Novelle 2014 Zusammenfassung (3/3). PV-Meldeportal bleibt erst einmal erhalten. Das Anlagenregister gilt damit für die anderen EE-Formen. Vergleichbar mit dem PV-Meldeportal nur umfangreicher. Einspeisevergütung nur noch für kleine Anlagen ( 37): INB vom bis < 500kWp und INB ab < 100kWp
10 Teil 2: Exkurs: Weitere Informationen zum Inhalt des EEG 2014 (1/3). Kurzer Überblick der Bundesgeschäftsstelle zur EEG-Novelle 2014: tzungen-der-bundesgesch-ftsstelle-zum-eeg Merkblatt der Bundesgeschäftsstelle zu den Eckpunkten der geplanten Ausschreibungen:
11 Teil 2: Exkurs: Weitere Informationen zum Inhalt des EEG 2014 (2/3). Merkblatt und Vergütungsübersichten des BSW-Solar: Synopse des BWE mit windspezifischen Aspekten: Synopse des FvB mit biomassespezifischen Aspekten: 27%20EEG%20Synopse%20Bundestagsbeschluss_final.pdf
12 Teil 2: Exkurs: Weitere Informationen zum Inhalt des EEG 2014 (3/3). EEG 2014 Gesetzestext: Anlagenregister: undgas/unternehmen_institutionen/erneuerbareenergien/anlagenregiste r/anlagenregister_node.html Informationen zum KAGB und Kleinanlegerschutzgesetz:
13 Agenda. Teil 1: Agenda. Teil 2: Die EEG-Novelle Teil 3: Geschäftsmöglichkeiten/Trends für Energiegenossenschaften nach der EEG-Novelle Teil 4: Rechtsverordnung für PV-Ausschreibeverfahren
14 Teil 3: Geschäftsmöglichkeiten Zusammenfassung (1/2). PV: Neuanlagen durch EEG-Vergütung (+/ eher -, wenn sich an den Systempreisen nichts mehr ändert). Neue PVFFA durch EEG-Vergütung aufgrund von Ausschreibungen Ausschreibungsdesign und wie es sich in der Praxis auswirkt. Neuanlagen durch verpflichtende Direktvermarktung (+/-). Neuanlagen durch Eigenverbrauch/Überschusseinspeisung (+/-) Anlagenpachtmodelle (KAGB-Problematik; Stichwörter: operativ tätiges Geschäft und untergeordnete Investmenttätigkeit). Neuanlagen durch Stromlieferung/Überschusseinspeisung (+/eher -). Näheres zur Praxis bei der Stromlieferung/Vor-Ort- Vermarktung/Direktvermarktung/Mitgliederversorgung: Vorträge Herr Ferchl und Herr Schäfer
15 Teil 3: Geschäftsmöglichkeiten Zusammenfassung (2/2). Wind: Neuanlagen durch verpflichtende Direktvermarktung (+). Neuanlagen durch Stromlieferung (+/-). KAGB Problematik: Finanzielle Beteiligung an WKAs und WKA-Parks. Näheres: Vortrag Herr Hanel. Biomasse/Biogas: Neuanlagen durch EEG-Vergütung nur noch bei Bioabfallanlagen nach 45 und in Gülleanlagen bis 75 kwp nach 46. Nahwärmenetze (+). KWK: Wirtschaftlichkeit (+/-)
16 Agenda. Teil 1: Agenda. Teil 2: Die EEG-Novelle Teil 3: Geschäftsmöglichkeiten/Trends für Energiegenossenschaften nach der EEG-Novelle Teil 4: Rechtsverordnung für PV-Ausschreibeverfahren
17 Teil 4: Rechtsverordnung für Ausschreibeverfahren Interessensvertretung. 04/14-11/14 Gespräche mit MdBs, dem BMWi (u.a. Staatssekretär Baake) und der BNetzA. 06/14-10/14 Mitarbeit in der BEE-Arbeitsgruppe Auschreibungen. 05/14 und 07/14 Teilnahme an Workshops des BMWi. 08/2014 Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle ans BMWi und des GVB an das Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. 09/14 Versand der Stellungnahme und des Vorschlages an Fachpolitiker. 08/14-10/14 Gemeinsame Erarbeitung eines eigenen Vorschlages ( Sondersegment ) und Vorstellung dieses Vorschlages im BMWi
18 Teil 4: Rechtsverordnung für Ausschreibeverfahren Zeitplan. Quelle: 10-Punkte-Energie-Agenda, BMWi, Stand: 06/2014. Feststellung der Förderhöhe durch Ausschreibungen für alle Erneuerbaren Energien ab Ende Ausschreibungsbericht der Bundesregierung an den BT über den Test bis 30. Juni
19 Teil 4: Rechtsverordnung für Ausschreibeverfahren Zusammenfassung (1/3). Ausschreibende Stelle: Bundesnetzagentur. Ausgestaltung laut Eckpunkten des BMWi: Ausschreibungsvolumen: 600 MW pro Jahr (wahrscheinlich Runden à 200 MW). Gebot auf den anzulegenden Wert /Einspeisevergütung für die gleitende Marktprämie. Bieter benennen die von ihm angebotene installierte Leistung und den anzulegenden Wert (Vergütung erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Direktvermarktung und damit nach diesen Grundsätzen). Bei Zuschlag erhält der Bieter den gebotenen Preis
20 Teil 4: Rechtsverordnung für Ausschreibeverfahren Zusammenfassung (2/3). Materielle Qualitätsanforderung (berechtigt zur Abgabe eines Gebotes): Aufstellungsbeschluss. Finanzielle Qualitätsanforderung (Sicherheit): 2-5 pro kw Leistung = bei 1 MW bis zu bei 25 MW. Höchstpreis wird festgelegt (BNetzA). Kein Mindestpreis. Versteigerung einer festgesetzten installierten Leistung (Förderberechtigung). Mehr Angebot als Auktionsvolumen = Zuschlag vom niedrigsten Angebot bis zum vollständigen Volumen
21 Teil 4: Rechtsverordnung für Ausschreibeverfahren Zusammenfassung (3/3). Mehr Angebot als Auktionsvolumen = Zuschlag vom niedrigsten Angebot bis zum vollständigen Volumen. Garantie bei Zuschlag: pro kw Leistung = bei 1 MW (Bürgschaft oder Bareinzahlung). Alle übrigen EEG-Regelungen bleiben erhalten. Bestandsschutz für PV-Anlagen und Windenergieanlagen. Finanzielle Förderung über die verpflichtende DV von PV-FFA bis sechs Monate nach der ersten öffentlichen Bekanntmachung eines Ausschreibungsverfahrens ( 55 Abs. 3). Finanzielle Förderung nach 19, wenn die WKA vor dem eine BImSchG-Genehmigung hat und vor dem in Betrieb genommen wird ( 102 Nr. 3)
22 Teil 4: Rechtsverordnung für Ausschreibeverfahren Eigener Vorschlag. Gemeinsam erarbeiteter Vorschlag: Gesondertes Ausschreibungssegment für kleine Marktakteure (Kleinstunternehmerdefinition der EU-Kommission: bis zu 10 Mitarbeitern und 2 Mio. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) und Anlagen bis 5 MW installierter Leistung im Rahmen des normalen Ausschreibeverfahren. Pauschaler Aufwendungsersatz für Planungskosten bei ausbleibenden Zuschlag. Derzeitiger BMWi-Vorschlag zur hinreichenden Berücksichtigung von kleinen Marktakteuren: Einfaches Verfahren und viele kleine Anpassungen
23 Fazit I. Die Erneuerbare Energien decken zu 28% Prozent den Stromverbrauch Deutschlands. Energiegenossenschaften haben einen großen Teil dazu beigetragen! Die Energiewelt wird komplizierter und damit auch die Anforderungen an die Akteure, die Projekte umsetzen wollen, bzw. die Projekte selbst (mehr Zeit, Sorgfalt, Risikokapital und Beharrlichkeit). Die Energiegenossenschaften sollten neugierig und innovativ versuchen neue Projekte umzusetzen, neue Geschäftsfelder zu entdecken, sich weiterzubilden und sich nicht entmutigen lassen! Seien Sie selbstbewusst gegenüber der Politik bzw. Projekt- /Kooperationspartner! Äußern Sie ihre Stimme im politischen und gesellschaftlichen Umfeld
24 Fazit II. Der Genossenschaftsverband und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften tun alles, um Ihnen praktisch weiterzuhelfen, praktische Lösungen zu finden und politisch die Rahmenbedingungen zu verbessern! Direkt-/Vor-Ort-Lieferung und Mitgliederversorgung sind die wichtigsten Themen im Bereich PV. Wind hat das größte Potential. Nahwärmenetze sind unabhängig von politischen Entwickelungen. Neue Geschäftsfelder: Effizienz, Elektromobilität, BHKWs
25 RA René Groß, LL.M. (Leuven) Referent für Energierecht und Energiepolitik Fußballweltmeister 2014 Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Pariser Platz 3, Berlin , gross@dgrv.de
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