Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 18 Senftenberg, den 07. Oktober 2011 Nr. 10/2011. Verantwortlich für den Inhalt:

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1 1 Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald - Lausitz Jahrgang 18 Senftenberg, den 07. Oktober 2011 Nr. 10/2011 Herausgeber: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Dubinaweg 01, Senftenberg landrat@osl-online.de Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Inhaltsverzeichnis: Seite Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09. Juni 2011 Beschluss zum Antrag auf Projektförderung Bildhauerschule zum 4 SpreewaldAtelier Antragsteller: LÜBBENAUBRÜCKE Beschluss Nr. 0044/2011 Beschluss zum Antrag zur Weiterführung des SpieleArchivs Antragsteller: Schlupfwinkel und Lausitzer Bildungsgesellschaft e.v. Beschluss Nr. 0047/2011 Beschlussfassung zum Antrag "GPS - Rallye de OSL" 4 Antragsteller: Schlupfwinkel Weißwasser und Lausitzer Bildungsgesellschaft e.v. Beschluss Nr. 0048/2011 Beschluss zum Antrag des Schlupfwinkel Weißwasser und Lausitzer 5 Bildungsgesellschaft e.v. auf Förderung des Partizipationsprojektes "Ferienstarttag 2011" Beschluss Nr. 0049/2011 Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 15. September 2011 Bestimmung des stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses 5

2 2 Seite Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 22. September 2011 Entgelttabelle für die Inanspruchnahme kreiseigener Räumlichkeiten, 5 Sportstätten und Bäder sowie Freiflächen Beschluss Nr. 0055/2011 Beschluss über die Weiterführung der Mitgliedschaft im ZV Niederlausitzer 11 Studieninstitut Beeskow Beschluss Nr. 0063/2011 Beschluss des 1. Nachtrages Stellenplan des Landkreises Oberspreewald- 11 Lausitz für das Haushaltsjahr 2011 Beschluss Nr. 0065/2011 Zweite Änderung des Beschlusses Nr. 0004/ Festlegung der Stärke 11 des Kreisausschusses, Beschluss über den Vorsitzenden sowie Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses Beschluss Nr. 0066/ Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk versehenen 12 Jahresabschlusses der Sparkasse Niederlausitz einschl. Lagebericht nach 26 Abs. 3 Brandenburgisches Sparkassengesetz (BbgSpkG) 2. Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz gemäß 26 Abs. 4 BbgSpkG Beschluss Nr. 0067/2011 Beschluss über den Antrag auf Austritt aus der Sparte 4 des Zweckverbandes 13 Lausitzer Seenland Brandenburg Beschluss Nr. 0068/2011 Beschluss des Stellenplanes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz für das 13 Haushaltsjahr 2012 Beschluss Nr. 0069/2011 Abbestellung und Bestellung eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung 13 des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes "Niederlausitz" Beschluss Nr. 0071/2011 Abbestellung und Bestellung eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung 14 des Abfallentsorgungsverbandes "Schwarze Elster" Beschluss Nr. 0072/2011 Beschluss über die Weiterführung der Mitgliedschaft im Brandenburger 14 Volkshochschulverband Beschluss Nr. 0084/2011 Beschluss über die Weiterführung der Mitgliedschaft im Kommunalen 14 Arbeitgeberverband Beschluss Nr. 0085/2011

3 3 Seite Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 22. September 2011 Grundstücksangelegenheit 15 Beschluss Nr. 0073/2011 Grundstücksangelegenheit 15 Beschluss Nr. 0079/2011 Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die Regenwassersammelleitung DN 450 zur Beseitigung des Straßenoberflächen- 16 wassers in der Ortslage Lipten Regenwassersammelleitung DN 300 zur Beseitigung des Straßenoberflächen- 18 wassers in der Ortslage Lug Regenwassersammelleitung DN 400 zur Beseitigung des Straßenoberflächen- 20 wassers in der Ortslage Neupetershain Regenwassersammelleitung DN 300 zur Beseitigung des Straßenoberflächen- 22 wassers in der Ortslage Ranzow Regenwassersammelleitung DN 150 zur Beseitigung des Straßenoberflächen- 24 wassers aus einem Teilbereich der Ortsstraße - Dorfanger - in Rutzkau Schmutzwasserleitung DN 200 zur zentralen Schmutzwasserentsorgung der 26 Stadt Lübbenau/Spreewald - Ortsteil Zerkwitz (Chausseestraße) -, welche in die Schmutzwasserleitung DN 300 im Burjauer Weg einbindet und bis zur zentralen Abwasserbeseitigungsanlage des WAC (Kläranlage Lübbenau/ Spreewald) verläuft Bekanntmachung des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS) Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der 32. Verbands- 28 versammlung des,,zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRSP) Das Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz kann beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Geschäftsstelle des Kreistages, Dubinaweg 01, Senftenberg, gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des Amtsblattes kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Überdies kann das jeweilige Amtsblatt bis spätestens vier Wochen ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen Bürozeiten in der Kreisverwaltung, Dubinaweg 01, Senftenberg, bzw. in der Außenstelle der Kreisverwaltung, Joachim- Gottschalk-Straße 36, Calau, gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.

4 4 Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09. Juni 2011 Beschluss Nr. 0044/2011 des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09. Juni 2011 Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des,,freunde der LÜBBENAUBRÜCKE e.v. auf Förderung des Projektes Bildhauerschule zum SpreewaldAtelier im Jahr 2011 zu. Antragssumme: 2.000,00 Bewilligung: 1.900,00 Senftenberg, 09. Juni 2011 Christoph Eigenwillig des Jugendhilfeausschusses Beschluss Nr. 0047/2011 des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09. Juni 2011 Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Schlupfwinkel e. V. auf Förderung des SpieleArchivs im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von 2.100,44 zu. Senftenberg, 09. Juni 2011 Christoph Eigenwillig des Jugendhilfeausschusses Beschluss Nr. 0048/2011 des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09. Juni 2011 Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Schlupfwinkel e. V. auf Förderung der GPS-Rallye de OSL im Haushaltsjahr 2011 zu. Antragssumme: 2.954,56 Bewilligung: 2.000,00 Senftenberg, 09. Juni 2011 Christoph Eigenwillig des Jugendhilfeausschusses

5 Beschluss Nr. 0049/2011 des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 09. Juni Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Schlupfwinkel Weißwasser und Lausitzer Bildungsgesellschaft e. V. auf Unterstützung des Partizipationsprojektes Ferienstarttag 2011 zu. Antragssumme: 2.954,56 Bewilligung: 2.300,00 Senftenberg, 09. Juni 2011 Christoph Eigenwillig des Jugendhilfeausschusses Öffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Oberspreewald- Lausitz vom 15. September 2011 Die Mitglieder des Kreisausschusses des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestimmten das Mitglied des Kreisausschusses, Herrn Wolf-Peter Hannig, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisausschusses. Senftenberg, 15. September 2011 Siegurd Heinze des Kreisausschusses Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Beschluss Nr. 0055/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt die Entgelttabelle für die Inanspruchnahme kreiseigener Räumlichkeiten, Sportstätten und Bäder sowie Freiflächen. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages

6 Entgelttabelle für Inanspruchnahme von Objekten 6

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10 - Für nachfolgende Maßnahmen ist die Überlassung der kreiseigenen Sportanlagen, Räumlichkeiten und Flächen entgeltfrei: 10 Veranstaltungen der kreiseigenen Schulen, Arbeitsgemeinschaften der kreiseigenen Schulen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistigen Behinderungen Personal- und Personalratsversammlungen des Landkreises Oberspreewald- Lausitz Veranstaltungen im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz Veranstaltungen der dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz unmittelbar nachgeordneten Einrichtungen sowie der Gremien des Kreistages Durchführung des Blutspendedienstes des Deutschen Roten Kreuzes Durchführung von Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen - Für die Erteilung der Genehmigung zum Ausgeben / Verkaufen von Speisen, Getränken, Genussmitteln, Veranstaltungs- und sonstigen Werbematerialien von Funk- und Fernsehaufnahmen zum gewerbsmäßigen Fotografieren und Filmen wird je Veranstaltung ein einmaliges Entgelt von 18,00 erhoben. - Für längerfristige Nutzungen werden Mietverträge abgeschlossen. Längerfristige Nutzungen sind Nutzungen, welche über eine Woche hinaus gehen. Das Nutzungsentgelt richtet sich nach dem ortsüblichen Mietzins. In Einzelfällen, d. h. wenn die Höhe des Entgeltes für den Nutzer eine unbillige Härte bedeutet oder wenn kreisliche Interessen an der Nutzung bestehen, kann auf Antrag des Nutzers über ein gemindertes Entgelt bzw. über eine kostenfreie Nutzung entschieden werden. Die Entscheidung trifft der Landrat. Die Entgelttabelle tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Entgelttabellen mit Beschluss- Nr. 23/380/01 vom und Beschluss- Nr. 30/510/2002 vom sowie alle getroffenen Altregelungen außer Kraft.

11 Beschluss Nr. 0063/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September Der Kreistag beschließt die Weiterführung der Mitgliedschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Zweckverband Niederlausitzer Studieninstitut für kommunale Verwaltung (ZV NLSI) Beeskow. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0065/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt den 1. Nachtrag zum Stellenplan für das Haushaltsjahr Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0066/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz bestellt folgende Kreistagsabgeordnete als Mitglied bzw. Stellvertreter im Kreisausschuss: Fraktion Mitglied Stellvertreter Fraktion der SPD Herr Olaf Gunder Herr Peter Winzer Herr Peter-Rolf Rössiger Herr André Bareinz Herr Werner Siegwart Schippel Frau Gabriele Theiss Fraktion der CDU Herr Michael Herz Herr Hans-Jürgen Fichte Herr Ingo Senftleben Herr Frank Losch Herr Matthias Kurth Frau Roswitha Schier Fraktion DIE LINKE. Herr Rainer Vogel Herr Michael Petras Herr Wolf-Peter Hannig Frau Anne Kazmierczak

12 Freier Wähler Frau Ilona Nicklisch Herr Fred Frahnow FDP/Grüne Herr Winfried Böhmer Herr Hubert Pfennig 12 Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0067/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September Die Vertretung des Trägers der Sparkasse nimmt die dokumentierten Ergebnisse der Sparkasse Niederlausitz für das Geschäftsjahr 2010 zur Kenntnis. 2. Die einzelnen nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Niederlausitz werden für das Geschäftsjahr 2010 nach 26 Abs. 4 BbgSpkG entlastet. Verwaltungsrat: Name Siegurd, Heinze (ab ) Landrat Prof. Dr. Roland Sessner (bis ) Rolf-Peter Rössiger Michael Herz Carola Krahl Axel Rudo Peter Winzer Matthias Mnich (ab ) Eberhard Perschk (ab ) Eva Franke Ilona Kanter Karl-Heinz Raupach Manuela Lachmann Ingo Senftleben Peter Kurth Ina Bürgelt Funktion 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Stellvertretendes Mitglied Stellvertretendes Mitglied Stellvertretendes Mitglied Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages

13 Beschluss Nr. 0068/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September Der Kreistag beschließt, den Austritt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus der Sparte 4 des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg zum zu beantragen. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0069/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0071/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt, 1. Frau Marita Zwicker als Stellvertreterin für Herrn Bernd König in der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes Niederlausitz abzubestellen, 2. Herrn Siegfried Schulz als Stellvertreter für Herrn Bernd König in der Verbandsversammlung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes Niederlausitz zu bestellen. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages

14 Beschluss Nr. 0072/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt, Frau Carla Berger als Stellvertreterin für Herrn Bernd König in der Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster abzubestellen, 2. Herrn Siegfried Schulz als Stellvertreter für Herrn Bernd König in der Verbandsversammlung des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster zu bestellen. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0084/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt die Fortführung der Mitgliedschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Brandenburger Volkshochschulverband. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0085/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag beschließt die Fortführung der Mitgliedschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV). Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages

15 15 Nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Beschluss Nr. 0073/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt eine Grundstücksangelegenheit. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Beschluss Nr. 0079/2011 des Kreistages des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 22. September 2011 Der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beschließt eine Grundstücksangelegenheit. Lauchhammer, 22. September 2011 Klaus-Jürgen Graßhoff des Kreistages Gemäß 22 (3) der Hauptsatzung für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz werden hiermit vorstehende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht. Senftenberg, 07. Oktober 2011 Siegurd Heinze Landrat

16 16 BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die Regenwassersammelleitung DN 450 zur Beseitigung des Straßenoberflächenwassers in der Ortslage Lipten Auf der Grundlage des 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom (BGBl. I S. 2586) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat das Amt Altdöbern, Marktstraße 1, Altdöbern beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Regenwassersammelleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern. Der Trassenverlauf der Regenwassersammelleitung erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke in der Gemarkung Lipten Flur 1 Flurstück: 413 Gemäß 9 Abs. 4 GBBerG und 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/ oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

17 17 Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Siegurd Heinze Landrat

18 18 BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die Regenwassersammelleitung DN 300 zur Beseitigung des Straßenoberflächenwassers in der Ortslage Lug Auf der Grundlage des 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom (BGBl. I S. 2586) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat das Amt Altdöbern, Marktstraße 1, Altdöbern beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Regenwassersammelleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern. Der Trassenverlauf der Regenwassersammelleitung erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke in der Gemarkung Lug Flur 4 Flurstücke: 62/1 und 62/2 Gemäß 9 Abs. 4 GBBerG und 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/ oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

19 19 Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Siegurd Heinze Landrat

20 20 BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die Regenwassersammelleitung DN 400 zur Beseitigung des Straßenoberflächenwassers in der Ortslage Neupetershain Auf der Grundlage des 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom (BGBl. I S. 2586) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat das Amt Altdöbern, Marktstraße 1, Altdöbern beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Regenwassersammelleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern. Der Trassenverlauf der Regenwassersammelleitung erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke in der Gemarkung Neupetershain Flur 2 Flurstücke: 660 und 303/2 Flur 5 Flurstück : 1 Gemäß 9 Abs. 4 GBBerG und 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/ oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

21 21 Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Siegurd Heinze Landrat

22 22 BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die Regenwassersammelleitung DN 300 zur Beseitigung des Straßenoberflächenwassers in der Ortslage Ranzow Auf der Grundlage des 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom (BGBl. I S. 2586) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat das Amt Altdöbern, Marktstraße 1, Altdöbern beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Regenwassersammelleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern. Der Trassenverlauf der Regenwassersammelleitung erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke in der Gemarkung Ranzow Flur 1 Flurstücke: 19, 22 und 220 Gemäß 9 Abs. 4 GBBerG und 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/ oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

23 23 Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Siegurd Heinze Landrat

24 24 BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die Regenwassersammelleitung DN 150 zur Beseitigung des Straßenoberflächenwassers aus einem Teilbereich der Ortsstraße - Dorfanger - in Rutzkau Auf der Grundlage des 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom (BGBl. I S. 2586) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat das Amt Altdöbern, Marktstraße 1, Altdöbern beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Regenwassersammelleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern. Der Trassenverlauf der Regenwassersammelleitung erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke in der Gemarkung Rutzkau Flur 2 Flurstück: 13/2 Gemäß 9 Abs. 4 GBBerG und 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/ oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist.

25 25 Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Siegurd Heinze Landrat

26 26 BEKANNTMACHUNG der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz über die öffentliche Auslegung des Antrages zur Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung für die Schmutzwasserleitung DN 200 zur zentralen Schmutzwasserentsorgung der Stadt Lübbenau/Spreewald - Ortsteil Zerkwitz (Chausseestraße) -, welche in die Schmutzwasserleitung DN 300 im Burjauer Weg einbindet und bis zur zentralen Abwasserbeseitigungsanlage des WAC (Kläranlage Lübbenau/Spreewald) verläuft Auf der Grundlage des 9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Art. 41 FGG-ReformG vom (BGBl. I S. 2586) i. V. m. 6 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC), Berliner Straße 10, Lübbenau/Spreewald beim Landkreis Oberspreewald - Lausitz, Dubinaweg 1, Senftenberg, als untere Wasserbehörde, für die o. g. Schmutzwasserleitung die Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung beantragt. Die Bescheinigung begründet eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die nachfolgend genannten Grundstücke zugunsten des Antragstellers. Sie umfasst das Recht, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung einschließlich des Neubaus der Anlagen zu betreten oder sonst zu benutzen, Wasser oder Abwasser in dem Kanal oder in der Leitung über die Grundstücke zu führen und die für die Fortleitung eingerichteten Sonder- und Nebenanlagen zu betreiben, zu unterhalten, instandzusetzen und zu erneuern. Der Trassenverlauf der Schmutzwasserleitung erstreckt sich über nachfolgend genannte Grundstücke in der Gemarkung Zerkwitz Flur 2 Flurstücke: 186/4, 225, 226, 227/2, 227/1, 259/1, 259/3, 259/4, 260, 261/2, 261/1 und 262/3 Gemäß 9 Abs. 4 GBBerG und 7 SachenR-DV können die Antragsunterlagen von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung an beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz, untere Wasserbehörde, J.-Gottschalk-Str. 36 in Calau, nach Terminvereinbarung unter 03541/ oder 3401 während der üblichen Dienstzeiten bzw. nach vorheriger Absprache - auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Widerspricht ein Grundstückseigentümer rechtzeitig während dieser Frist, wird die Bescheinigung mit einem entsprechenden Vermerk erteilt.

27 Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: 27 Im Bescheinigungsverfahren kann der Grundstückseigentümer nur geltend machen, sein Grundstück werde durch die wasserwirtschaftliche Anlage gar nicht in Anspruch genommen oder in anderer Weise, als von dem Versorgungsunternehmen dargestellt worden ist. Er kann sich in dem Verfahren nicht darauf berufen, sein Grundstück werde zu Unrecht in Anspruch genommen. Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i. V. m. 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 genutzten und am 11. Januar 1995 durch das antragstellende Versorgungsunternehmen betriebenen wasserwirtschaftlichen Anlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 03. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstückes bzw. mit der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstückes über das am 03. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Siegurd Heinze Landrat

28 28 Bekanntmachung des Zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRPS) Bekanntmachung von Ort, Zeit und Tagesordnung der 32. Verbandsversammlung des,,zweckverbandes Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald (GRSP) Die nächste Verbandsversammlung findet am ab Uhr im Konferenzraum im Rathaus Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1, Lübbenau/Spreewald statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung sowie Bestätigung des Protokolls der 31. Zweckverbandsversammlung 3. Bürgerfragestunde 4. Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oberspreewald- Lausitz 5. Beschluss zum Jahresabschluss 2010 Beschlussvorlage Nr. 05/ Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorlage Nr. 06/ Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung Bericht über den aktuellen Arbeitsstand 9. Sonstiges: Termine, Festlegungen zum RPA Nichtöffentlicher Teil Bericht zum Grunderwerb / Extensivierungsverträgen Sonstiges: Folgekosten

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