An die deutschen Anteilsinhaber und Anteilsinhaberinnen des Investmentfonds nach französischem Recht BNP PARIBAS EASY LOW CARBON 100 EUROPE UCITS ETF
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- Günter Wolf
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1 Paris, 25. April 2017 An die deutschen Anteilsinhaber und Anteilsinhaberinnen des Investmentfonds nach französischem Recht EUROPE UCITS ETF Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Anteilsinhaber des Investmentfonds UCITS ETF und wir bedanken uns für Ihr Vertrauen. Im Rahmen einer Verbesserung unseres Angebots an Index-Fonds von BNP PARIBAS INVESTMENT PARTNERS haben die Verwaltungsgesellschaft und der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital ( SICAV ) BNP PARIBAS EASY entschieden, BNP PARIBAS EASY LOW CARBON 100 UCITS ETF = (der abgebende Teilfonds) mit dem Teilfonds BNP PARIBAS EASY LOW CARBON 100 Europe der SICAV nach luxemburgischen Recht BNP PARIBAS EASY (der aufnehmende Teilfonds ) durch Einbringung der gesamten Vermögenswerte des abgebenden Teilfonds in den aufnehmenden Teilfonds zu fusionieren. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der abgebende Teilfonds nicht der französischen sondern der luxemburgischen Gesetzgebung untersteht. Folglich sind Sie als Teilnehmer der Übernahme damit einverstanden, die luxemburgischen Vorschriften zu respektieren. Wenn Sie an der im Folgenden beschriebenen Fusion teilhaben wollen, unterstehen ab dem alle Fragen und Streitigkeiten bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten in Ihrer Rolle als Aktionär der ausländischen SICAV der luxemburgischen Gesetzgebung und fallen unter die Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg. Sämtliche Aktiva und Passiva des FCP EUROPE UCITS ETF werden in den aufnehmenden Teilfonds eingebracht, der aus Anlass dieser Fusion aufgelegt wird. Die Kategorie der Klassik -Anteile (EUR) des abgebenden Fonds wird in die Aktienkategorie UCITS ETF (EUR) des aufnehmenden Teilfonds übergehen. Die im Prospekt vorhandene Anteilkategorie X FR ist nicht gezeichnet und somit nicht Teil dieser Fusion. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der im Anhang beigefügten Tabelle. Die Anteilsinhaber des abgebenden Fonds werden folglich zu Aktionären des Teilfonds nach luxemburgischem Recht BNP PARIBAS EASY LOW CARBON 100 Europe.
2 Die Übernahme des Teilfonds EUROPE UCITS ETF durch den Teilfonds EUROPE der SICAV BNP PARIBAS EASY wird unten im Detail dargestellt. 1. Die Fusion und die Aussetzung der Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge Diese Übernahme (die Fusion ) hat am 11/04/2017 die Zustimmung der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers, nachfolgend AMF ) erhalten und wurde auch von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (Commission de surveillance du secteur financier, nachfolgend CSSF ) bewilligt. Sie tritt, basierend auf dem Nettoinventarwert vom 1. Juni 2017, zum 2. Juni 2017 (das Datum des Inkrafttretens ) in Kraft. Am Datum des Inkrafttretens wird der abgebende Fonds ohne Liquidation aufgelöst. Die Anteilsinhaber erhalten der Aktienkategorie des aufnehmenden Teilfonds entsprechende Aktien und sind durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, die am Datum des Inkrafttretens für die Aktionäre gelten, die Aktien des aufnehmenden Teilfonds halten. Es sind keine Ausgleichszahlungen im Rahmen dieser Fusion vorgesehen. Die Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge für den abgebenden Fonds werden für einen reibungslosen Ablauf dieser Fusion ab dem 29. Mai 2017 und bis zum Datum der Fusion (eingeschlossen) ausgesetzt. Zeichnungen und Rücknahmen im aufnehmenden Teilfonds können erneut durchgeführt werden, sobald die Notierung der Aktien des aufnehmenden Teilfonds stattgefunden hat, d. h. am 2. Juni 2017 bei Euronext Paris und am 12. Juni 2017 an der Deutschen Börse. Modalitäten der Fusion auf dem Primärmarkt Als Anteilsinhaber des abgebenden Teilfonds haben Sie bis zum 26. Mai 2017 um 16:30 Uhr Pariser Zeit die Möglichkeit, eine kostenlose Rücknahme Ihrer Anteile zu beantragen. Modalitäten der Fusion auf dem Sekundärmarkt Beachten Sie bitte, dass, hinsichtlich dieser Fusion: - die Notierung des abgebenden Fonds ab dem Freitag, 26. Mai 2017 um 14:00 Uhr Pariser Zeit bei Euronext Paris und an der Deutsche Börse ausgesetzt wird. erhebt für Anleger am Sekundärmarkt keine Zeichnungs- oder Rücknahmeprovision für die Veräußerung Ihrer Anteile, wobei Anlegern eventuelle Maklerprovisionen von Vermittlern in Rechnung gestellt werden könnten. Zur Verdeutlichung: Die Börsengebühren können in diesem Zeitraum weiterhin in Rechnung gestellt werden. Die Veräußerung Ihrer Anteile wird zu den üblichen Transaktionsbedingungen des Sekundärmarktes durchgeführt. Als Anteilsinhaber des abgebenden Fonds: - wenn Sie mit dieser Fusion einverstanden sind, ist keine weitere Maßnahme Ihrerseits erforderlich;
3 - wenn Sie nicht mit dieser Fusion einverstanden sind, so können Sie jederzeit bis zum 26. Mai 2017 die kostenlose Rücknahme Ihrer Anteile verlangen (außer Börsen- oder Vermittlungsgebühren, die gegebenenfalls vom Vermittler erhoben werden). Achtung: die Rücknahme des eingebrachten Fonds hat möglicherweise Auswirkungen auf Ihre steuerliche Situation. - Wenn Sie sich hinsichtlich dieser Fusion nicht sicher sind und zusätzliche Informationen wünschen, können Sie gerne unsere Berater kontaktieren. 2. Die mit der Fusion einhergehenden Veränderungen - Risikoprofil: Veränderung des Rendite-/Risikoprofils: Nein Erhöhung des Rendite-/Risikoprofils: Nein - Höhere Kosten: Nein - Die wichtigsten durch diese Fusion entstehenden Veränderungen: Nach der Fusion haben Sie Anteile in einem aufnehmenden Teilfonds nach luxemburgischem Recht. Ihr Anlageuniversum bleibt unverändert, da die Anlagestrategie des aufnehmenden Teilfonds mit der des abgebenden Fonds vergleichbar ist. Abgesehen vom anwendbaren Recht und den unterschiedlichen Akteuren sind die Merkmale sowohl in Bezug auf das Managementziel als auch auf die Investmentstrategie des abgebenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds vergleichbar. Der abgebende Fonds und der aufnehmende Teilfonds zielen auf die Abbildung der Performance des Low Carbon 100 Europe NR-Index ab, unabhängig von dessen Entwicklung, und streben die Beibehaltung des absoluten Tracking Error zwischen der Entwicklung der jeweiligen Rücknahmepreise des abgebenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds sowie des Index unter 1 % an. Sowohl der abgebende Fonds als auch der aufnehmende Teilfonds sind für den französischen Aktiensparplan PEA qualifiziert. Die für den aufnehmenden Teilfonds angenommenen laufenden Kosten entsprechen zwar den tatsächlich im abgebenden Fonds erhobenen laufenden Kosten, aber die Gebührenstruktur des aufnehmenden Fonds unterscheidet sich vom abgebenden Fonds. Einzelheiten hierzu finden Sie im Anhang 1 in der Vergleichstabelle des vorliegenden Schreibens. In diesem Anhang befindet sich eine Vergleichstabelle sowie zusätzliche Informationen über die grundlegenden Unterschiede zwischen dem abgebenden Fonds und dem aufnehmenden Teilfonds.
4 3. Die wichtigsten Fakten für Anleger Die geplante Fusion ist eine grenzüberschreitende Fusion zwischen einem Investmentfonds nach französischem und einem Teilfonds einer SICAV nach luxemburgischem Recht. Die mit dieser Fusion einhergehenden Kosten werden vollständig von der Verwaltungsgesellschaft des aufnehmenden Teilfonds getragen. Die Berichte der Wirtschaftsprüfer bezüglich dieser Fusion, erstellt von den Wirtschaftsprüfern des abgebenden Fonds, werden den Anteilsinhabern und den Finanzaufsichtsbehörden AMF (Frankreich) und CSSF (Luxemburg) zugänglich gemacht und sind auf einfache schriftliche Anfrage an TEAM - TSA PARIS Cedex 09 FRANKREICH erhältlich. Der Prospekt und das Dokument mit den wichtigsten Informationen für Anleger über den aufnehmenden Teilfonds erhalten Sie auf einfache schriftliche Anfrage an TSA 47000, PARIS Cedex 09 Frankreich, auf der Internetseite oder bei der folgenden -Adresse:.sales.support@bnpparibas.com. Wir weisen Sie auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Kenntnisnahme dieser Dokumente hin. Bitte kontaktieren Sie ihre gewohnten Ansprechpartner, um zu überprüfen, ob der aufnehmende Teilfonds, von dem Sie von nun an Aktionär sein werden, weiterhin Ihren Zielen und Bedürfnissen entspricht. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen für zusätzliche Informationen zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen. Mit freundlichen Grüßen,
5 ANHANG 1 1. Beispiel für die Berechnung des Austauschverhältnisses Als Beispiel: der Nettoinventarwert eines Klassik -Anteils EUR (FR ) des abgebenden Fonds betrug am 28. Dezember und derjenige der Aktie UCITS ETF (EUR) (LU ) des aufnehmenden Teilfonds Hätte die Übernahme des abgebenden Fonds am 29. Dezember 2016 (basierend auf dem Nettoinventarwert vom 28. Dezember 2016), stattgefunden, würde das Austauschverhältnis der Klassik -Anteile EUR des abgebenden Fonds gegen die Aktienkategorie UCITS ETF (thesaurierend) des aufnehmenden Teilfonds der Ziffer 1 entsprechen. Ein Inhaber von 10 Klassik -Anteilen des abgebenden Fonds hätte somit 10 UCITS ETF -Aktien (thesaurierend) des aufnehmenden Teilfonds erhalten. 2. Vergleichende Tabelle zwischen dem abgebenden Fonds und dem aufnehmenden Teilfonds ISIN-Code EUROPE Klassik-Anteile EUR (thesaurierend): FR UCITS ETF-Aktien (thesaurierend): LU Die im Prospekt vorhandene Anteilkategorie X FR ist nicht gezeichnet und somit nicht Teil dieser Fusion.
6 Rechtsform: EUROPE Investmentfonds nach französischem Recht Teilfonds der SICAV nach luxemburgischem Recht BNP PARIBAS EASY Beteiligte Verwaltungsgesellschaft: Treuhänder und Verwahrstelle: BNP Paribas Securities Services Wirtschaftsprüfer: DELOITTE &ASSOCIES 185, avenue Charles de Gaulle Verwaltungsgesellschaft: BNP Paribas Investment Partners Luxemburg Treuhänder und Verwahrstelle: BNP Paribas Securities Services, Zweigstelle Luxemburg Wirtschaftsprüfer: PricewaterhouseCoopers, Genossenschaft Ziel Neuilly-sur-Seine - Frankreich Der Teilfonds zielt auf die Abbildung der Performance des Low Carbon 100 Europe NR- Index unabhängig von dessen Entwicklung ab. Da der abgebende Fonds ein Indexfonds ist, zielt er auf die Beibehaltung des absoluten Tracking Error zwischen der Entwicklung des Rücknahmepreises des abgebenden Fonds und die des Index unter 1 % ab. Wenn dieser Tracking Error die 1 % Abbildung der Performance des Low Carbon 100 Europe *-Index (NTR) (Bloomberg: LC1NR), dessen Schwankungen inbegriffen, sowie Beibehaltung des Tracking Error zwischen dem aufnehmenden Teilfonds und dem Index unter 1 %.
7 EUROPE überschreitet, darf er die Volatilität des Index auf keinen Fall um mehr als 5 % überschreiten. Referenzindikator Referenzindikator ist der in EUR von Euronext veröffentlichte Low Carbon 100 Europe NR. Er wird von einem unabhängigen Sachverständigenausschuss berechnet. Referenzindex ist der in EUR von Euronext veröffentlichte Low Carbon 100 Europe NR. Die Zusammensetzung des Index wird jährlich aktualisiert. Der Index wird täglich bewertet. Investmentstrategie Der abgebende Fonds bildet den Low Carbon 100 Europe NR Index entweder durch synthetische oder durch direkte Replikation ab. Um das Managementziel des Investmentfonds zu erreichen, Anlegern Exposures am Low Carbon 100 Europe - Index zu bieten, investiert der Fonds hauptsächlich in die im oben genannten Referenzindex vertretenen Aktien, wobei die Verteilung im Referenzindex bei der Wahl der Aktien respektiert wird. Wenn sich die Zusammensetzung ändern sollte, würde der abgebende Fonds der neuen Verteilung des Referenzindex folgen. Der Manager kann jedoch auch gängige Techniken und Finanzinstrumente einsetzen, die aus seiner Sicht wirtschaftlich für das optimale Management des Portfolios (An-/Verkäufe von reglementierten Der aufnehmende Teilfonds kann für ein optimales Management des aufnehmenden Teilfonds eine der beiden unten beschriebenen Replikationsmethoden des Index anwenden. Der aufnehmende Teilfonds investiert jederzeit mindestens 75 % seines Vermögens in Aktien von Unternehmen mit Sitz in einen der Mitgliedsländer des europäischen Wirtschaftsraums und nicht in Ländern, die sich nicht am Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht beteiligen. Der aufnehmende Teilfonds wird nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in von OGAW oder anderen OGAs ausgegebenen Aktien
8 EUROPE Finanzinstrumenten oder Swaps, Zeichnung/Rücknahme von aufeinander abgestimmten Anteilen und Aktien französischer oder europäischer OGAW, Einsatz von Terminkontrakten) angebracht sind. Die Risikoeigenschaften des Portfolios sind mit denen des Referenzindex vergleichbar. Der abgebende Fonds ist für den französischen Aktiensparplan PEA qualifiziert und hält folglich im Fondsvermögen mindestens 75 % für den PEA qualifizierte Wertpapiere. Der abgebende Fonds kann für seine Finanzverwaltung und/oder unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse in Geldmarktinstrumente (französische Bons du Trésor (Schatzanweisungen), Einlagenzertifikate) oder in marktgängige Schuldtitel investieren. Der abgebende Fonds kann bis zu 10 % seines Nettovermögens in OGAW-, FIA-Anteile oder - Aktien oder Investmentfonds anlegen. Der abgebende Fonds kann außerdem auf den Vorschriften entsprechenden, regulierten französischen und/oder ausländischen oder Anteilen anlegen. Physische Replikation Der aufnehmende Teilfonds erhält im Rahmen eines Best-In-Class-Ansatzes Exposures an nach den ESG-Kriterien ausgewählten europäischen Aktien und investiert mindestens 90 % seines Vermögens in: - Aktien von im Referenzindex vertretenen Unternehmen, und/oder - aktienähnliche Wertpapiere, deren Basiswerte von im Index vertretenen Unternehmen ausgegeben werden. Der verbleibende Anteil des Vermögens kann in andere als in der Hauptstrategie vorgesehene Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, in Geldmarktinstrumente, liquide Mittel, Schuldscheine, standardisierte Termingeschäfte und Swap-Verträge investiert werden.
9 EUROPE Terminmärkten gehandelte Instrumente wie Futures und Aktien einsetzen und Swap-Verträge abschließen. Er kann außerdem in seiner normalen Geschäftstätigkeit Einlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten bei einem oder mehreren Kreditinstituten anlegen und bis zu 100 % seines Nettovermögens und bis zu 10 % seines Vermögens anlegen; der abgebende Fonds kann einen punktuellen Schuldenstand aufweisen und in diesem Fall Barmittel aufnehmen. Der abgebende Fonds kann schließlich auch temporäre Ankäufe und Veräußerungen bis zu 100 % des Vermögens des abgebenden Teilfonds durchführen. Synthetische Replikation Der aufnehmende Teilfonds gewährleistet im Rahmen eines Best-In-Class-Ansatzes Exposures an nach den ESG-Kriterien ausgewählten europäischen Aktien auf zwei Arten: - Der aufnehmende Teilfonds investiert in aus Aktien, Schuldtiteln, liquiden Mitteln und/oder kurzfristigen Einlagen zusammengesetzte Wertpapierkörbe. Für eine Beteiligung am Index schließt der aufnehmende Teilfonds einen Swap ab, der ihm ermöglicht, das Engagement seines Wertpapierkorbes Indexanteile umzuwandeln. Der Teilfonds kann außerdem an einem reglementierten Markt oder im Freiverkehr in Anleihen investieren, in an den Index gebundene, standardisierte Termingeschäfte (Futures) und Swap-Verträge. - Der aufnehmende Teilfonds kann in an den Index gebundene Wertpapiere wie Zertifikate und/oder standardisierte
10 EUROPE Termingeschäfte (Futures), liquide Mittel oder Geldmarktinstrumente investieren. Der aufnehmende Teilfonds zielt auf eine bestmögliche Abbildung der Performance seines Index ab. Es kann jedoch aufgrund der Replikationskosten bis zu einem bestimmten Punkt zu einem Tracking Error kommen. Der Tracking Error entspricht der Standardabweichung zwischen den wöchentlichen Renditen des Teilfonds und dem Referenzindex innerhalb eines Jahres. Bei der vollständigen Replikation entsteht der Tracking Error hauptsächlich durch die Transaktionskosten, die voneinander abweichenden Strategien zur Wiederanlage der Erträge, der steuerliche Bewertungen und die Auswirkung der liquiden Mittel. Bei der synthetischen Replikation entsteht der Tracking Error hauptsächlich durch die Kosten des Swap und die Auswirkungen der liquiden
11 EUROPE Mittel. Bei der vollständigen Replikation folgt der aufnehmende Teilfonds der gleichen Umschichtungspolitik wie der Index. Die am Index vorgenommenen Veränderungen werden noch am gleichen Tag in der Zusammensetzung des Teilfonds abgebildet, um Performance-Abweichungen zu vermeiden. Die Kosten der Portfolio-Umschichtung sind von der Umschichtung des Index und den mit den Transaktionen verbundenen Kosten für die zugrundeliegenden Werte abhängig. Diese Kosten haben einen negativen Einfluss auf die Performance des Teilfonds. Die synthetische Replikation kann das Ausfallrisiko erhöhen. Der aufnehmende Teilfonds kann Wertpapiere verleihen und ausleihen, so lange diese Wertpapierleihe den Bedingungen entspricht.
12 EUROPE Berechnung des Nettoinventarwerts Täglich. Der Nettoinventarwert wird an jedem Geschäftstag erstellt, an dem die Börse in Paris geöffnet ist, unter der Bedingung, dass die Abdeckung der an den Primär- und Sekundärmärkten durchgeführten Aufträge möglich ist, außer (i) an den Tagen, an denen der Index nicht veröffentlicht wird, (ii) an den Tagen, an denen einer der Märkte der Werte des Index, dessen Bewertung einen signifikanten Anteil am Index hat (über 10 %), geschlossen ist oder frühzeitig geschlossen wird. Ungeachtet des Vorgenannten wird systematisch ein Nettoinventarwert am 31. Dezember jeden Jahres erstellt, wenn dieses Datum auf einen Geschäftstag fällt. Jeder Wochentag, der ein Geschäftstag ist, an dem die Banken in Luxemburg geöffnet sind (nachfolgend der Bewertungstag ) entspricht einem Nettoinventarwert an diesem Bewertungstag. Der Nettoinventarwert pro Aktie wird jeden Bewertungstag festgelegt, außer (i) an den Tagen, an denen der Referenzindex nicht veröffentlicht wird, und (ii) an den Tagen, an denen der Markt/die Märkte für die Werte des Referenzindex, deren Bewertung einen wichtigen Anteil am Index (über 10 %) hat, geschlossen ist/sind oder von einer vorgezogenen Schließung betroffen ist/sind, außer am 31. Dezember jeden Jahres, es sei denn, der Verwaltungsrat fasst einen anderslautenden Beschluss. Der Nettoinventarwert ist am eingetragenen Sitz der Gesellschaft, bei der lokalen Vertretung und den vom Verwaltungsrat bezeichneten Zeitungen sowie auf der Internetseite
13 EUROPE erhältlich. Der originäre Inventarwert auf dem Primärmarkt/originärer Inventarwert Der LOW CARBON 100 EUROPE NR-Index am Tag der Auflegung des abgebenden Fonds Klassik-Anteile EUR (thesaurierend): Vom abgebenden Fonds erworben: Keine UCITS ETF-Aktien (thesaurierend): Entspricht dem Inventarwert vom des Klassik-Anteils des abgebenden Fonds. Aktienkategorie UCITS ETF Verwässerungsprovision: 0,25 % Verkaufsprovision: 3 % Maximale Verkaufsprovision Nicht vom abgebenden Fonds erworben: Primärmarkt: 7 % für Zeichnung mit Bareinlagen und Euro für Zeichnungen durch Einbringung von Finanzinstrumenten Sekundärmarkt: Keine
14 EUROPE Vom abgebenden Fonds erworben: Keine Aktienkategorie UCITS ETF Verwässerungsprovision: 0,06 % Nicht vom abgebenden Fonds erworben: Rücknahmeprovision 3 % Maximale Rücknahmeprovision Primärmarkt: 7 % für Rücknahmen mit Bareinlagen und höchstens Euro für Rücknahmen durch Einbringung von Finanzinstrumenten Sekundärmarkt: Keine Umtauschgebühr NA NA Maximale Verwaltungs- und Geschäftsgebühr 0,60 % Verwaltungsgebühr (höchstens): 0,48 % Weitere Kosten (höchstens): 0,12 %
15 EUROPE Betriebskosten 0,60 %* 0,60 % (Schätzung) Umsatzprovision Keine Keine *Die Ermittlung der laufenden Kosten des abgebenden Fonds basiert auf den laufenden Kosten des im März 2016 abgeschlossenen vorherigen Geschäftsjahrs.
16 3. Weitere Informationen Wir weisen Sie darauf hin, dass sich durch diese Fusion Ihr Status als Anleger ändert. In der Tat hat der Aktionär einer SICAV im Unterschied zum Anteilsinhaber eines Investmentfonds das mit dem Besitz einer Aktie verbundene Wahlrecht. Der Aktionär kann somit an den Generalversammlungen der SICAV teilnehmen (als Anschauungsbeispiel; die SICAV organisiert wie jede Gesellschaft ordentliche Generalversammlungen für die Bestätigung des Jahresabschlusses oder außerordentliche Generalversammlungen zu wichtigen Ereignissen im Unternehmen). Die mit dieser Fusion einhergehenden Kosten werden vollständig von der Verwaltungsgesellschaft des aufnehmenden Teilfonds getragen. Die Berichte der Wirtschaftsprüfer bezüglich der Fusion, erstellt von den Wirtschaftsprüfern des abgebenden Fonds (DELOITTE &ASSOCIES), sind auf einfache schriftliche Anfrage an TEAM - TSA PARIS Cedex 09 FRANKREICH erhältlich. Die Fusion wird möglicherweise, der in Deutschland anwendbaren Steuergesetzgebung entsprechend, als ein steuerpflichtiges Ereignis für in Deutschland wohnhafte Anteilsinhaber eingestuft. Das Besteuerungsniveau kann in Bezug auf die spezifischen Steuerattribute des Anteilinhabers variieren. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Finanzintermediär oder Steuerberater zu kontaktieren, um die für Sie anwendbare Besteuerung zu prüfen.
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