Aktuelle Informationen zum ELER
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- Johanna Günther
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1 Referat 713 Aktuelle Informationen zum ELER Begleitausschusssitzung am 20. Juni 2017 in Hannover Dr. Mátyás Szabó, BMEL (713)
2 Inhalt 1. ELER-Förderperiode Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) 3. Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) Folie 2
3 Förderperiode Mittelzuweisung für Deutschland bei den Europäischen Struktur- und Investitions-Fonds (ESI-Fonds, in Mrd., in lfd. Preisen) Quelle: Partnerschaftsvereinbarung, BMEL Folie 3
4 Förderperiode ELER steht : in Europa mit 118 Programmen; letzte EPLR-Genehmigungen für Mitgliedstaaten bis Ende 2015 (D bis Ende Mai 2015); Mitteleinsatz in Europa rd. 161 (D rd. 16,89) Mrd., davon rd. 99,6 (D rd. 9,44) Mrd. ELER-Mittel rd. 50,9 (D rd. 4,69) Mrd. nat. Kofinanzierung rd. 10,7 (D rd. 2,75) Mrd. zusätzliche nat. Mittel ca. 49% (D rd. 64) der Mittel für umwelt- und klimaschutzbezogene Vorhaben (Mindestanteil 30%) ca. 6,9% (D rd. 13,7) für LEADER (Mindestanteil 5%) Folie 4
5 Mitteleinsatz (ELER- und nationale Mittel) nach Maßnahmen in Deutschland: Förderperiode rund 21 Prozent für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (4-31 Prozent), 6 12% 7 4% 1 21% 2. rund 17 Prozent für Investitionen in der Landwirtschaft, in die Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur, in landwirtschaftsnahe Infrastruktur und für nichtproduktive Investitionen mit Bezug zu Agrarumwelt- und Klimaschutzzielen (7-22 Prozent), 5 11% 3. rund 15 Prozent für Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (1-36 Prozent), 4 12% 3 15% 2 17% 4. rund zwölf Prozent für LEADER (6-40 Prozent), 5. rund elf Prozent für Ökolandbau (4-24 Prozent), 6. rund zwölf Prozent für Ausgleichszulage in natürlich benachteiligten Gebieten (unter 1-30 Prozent), 7. rund vier Prozent für Hochwasser- und Küstenschutz (5-21 Prozent) Folie 5
6 Förderperiode ELER bleibt aktuell : bisher wurden 20 Änderungsanträge von KOM genehmigt; derzeit sind elf Änderungsanträge in Vorbereitung inhaltlich geht es beispielsweise um: Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete Anpassung von Indikatoren, Anpassungen der Finanzplanung einschl. nationale Zusatzfinanzierung (top-up) Folie 6
7 PV Fortschrittsbericht 2017 Förderperiode Der Mittelabfluss liegt im Durchschnitt der deutschen ELER- Programme (EPLR) bei 15 % und damit geringfügig über dem europäischen Durchschnitt. Zwischen den verschiedenen Schwerpunktbereichen (SPB) ist der Mittelabfluss sehr unterschiedlich. Am höchsten ist er in der Priorität 4 Ressourcenschutz und den SPB 5D und 5E, die im Wesentlichen flächenbezogene Maßnahmen beinhalten. Alle anderen SPB, die stärker mit investiven oder kooperativen Maßnahmen bedient werden, weisen einen deutlich geringeren Mittelabfluss auf. Der Mittelabfluss von Maßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, liegt bei 19 %, vor allem aufgrund der Flächenmaßnahmen aus Priorität 4 und den SPB 5D und 5E Folie 7
8 PV Fortschrittsbericht 2017 Förderperiode Überblick über die verausgabten ELER-Mittel der ländlichen Entwicklungsprogramme (einschließlich Netzwerkprogramm) nach Schwerpunktbereichen sowie Beitrag zum Klimaschutzziel zum SPB ELER-Mittel geplant lt. Finanzplan ELER-Mittel zum gemäß Ausgabenerklärung Mittelabfluss in % in D Mittelabfluss in % im EU- Durchschnitt 2A Ldw. Betriebe Modernisierung % 9% 3A Kurze Versorgungswege, lokale Produkte % 7% 3B Risikovorsorge/-management % 7% P4 Ressourcenschutz % 23% 5A Wassernutzung % 4% 5B Energienutzung % 3% 5C Erneuerbare Energiequellen % 2% 5D Treibhausgas und NH 3 Emissionen % 9% 5E CO 2 -Bindung % 15% 6A Diversifizierung, Arbeitsplätze % 4% 6B Förderung der lokalen Entwicklung % 4% 6C IuK-Technologien % 3% TH/nicht mehr weitergeführte Maßnahmen % 13% Gesamt % 14% Beitrag zum Klimaschutzziel % 19% Folie 8
9 Förderperiode Auszahlungsstand in Deutschland Anteil (bis Q1 2017/Total) BW 25,2% BY 33,5% BB / BE 8,7% HE 22,6% MV 8,2% NI / HB 13,0% NW 14,0% RP 10,9% SL 9,6% SN 14,4% ST 5,9% SH 20,2% TH 20,8% DEU 16,9% Folie 9
10 Förderperiode Omnibus-Verordnung Im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) hat KOM im September 2016 einen Vorschlag für eine so genannte Omnibus- Verordnung vorgelegt Damit sollen die Haushaltsordnung und verschiedene Basisverordnungen geändert werden. Der Vorschlag enthält auch Änderungen der ELER-Verordnung 1305/2013 Trilog zwischen Rat, EP und KOM soll noch vor Sommerpause beginnen Geplantes Inkrafttreten ist Folie 10
11 Förderperiode zur ELER-Verordnung 1305/2013 (KOM-Vorschlag) Erweiterung und Öffnung des Einkommensstabilisierungsinstruments: neben dem bisherigen Instrument für alle Sektoren Erweiterung um ein Einkommensstabilisierungsinstrument für spezifische Sektoren (mit abgesenkter Auslöseschwelle von 20%) sowie Erweiterung der Förderung auf Grundkapital von Fonds auf Gegenseitigkeit, Öffnungen und Erleichterungen für die Förderung über Finanzinstrumente (Übernahme entspr. Erleichterungen in fondsübergreifender ESI-Verordnung 1303/2013), Klarstellungen zur Niederlassung von Junglandwirten, größere Flexibilität und Schaffung von Ausnahmen bei der Anwendung von Auswahlkriterien Folie 11
12 Förderperiode Änderungsvorschläge des EP-Agrarausschusses Fortsetzung des Förderbonus für ältere Junglandwirte, Öffnung der Förderung für Verhandlungsgemeinschaften, Erweiterung und Verbesserung für Risikoinstrumente: u.a. Versicherungen gegen Marktrisiken, Absenkung der Schadschwellen von 30% auf 20%, Anhebung des Förderhöchstsatzes von 65% auf 70%, Verlängerung der laufenden ELER-Programme bis 2024 bzw. bis zur Annahme einer neuen GAP-Reform Folie
13 Förderperiode Änderungsvorschläge des Rates 1. Vereinfachung für Auswahl der Anbieter von Beratungsdiensten (Artikel 15). 2. Befreiung der Finanzinstrumente von förderrechtlichen Vorgaben. 3. Klarstellung bzgl. Abzug für Doppelförderung bei Art. 28 AUKM, 29 Ökolandbau, 30 Natura/WRRL als durchschnittlicher Pauschalabzug für alle Begünstigten 4. Verschiebung der Frist für die Neuabgrenzung der Gebiete mit natürlichen Nachteilen um ein Jahr: Übergangsregelung für wegfallende benachteiligte Gebiete beginnt spätestens ab 2019 (nicht 2018; Artikel 31). 5. Erweiterung und Verbesserung der Risikomanagementinstrumente (Artikel 36ff). 6. Klarstellungen bzgl. Investitionen in Bewässerung (Artikel 46). 7. Ausweitung von Ausnahmen bei der Anwendung von Auswahlkriterien (Artikel 49). 8. Öffnung für Ausnahmen zur Abweichung von Förderfähigkeit (Artikel 60) ab Antrag auf Programmänderung bei Notmaßnahmen und Erweiterung der Möglichkeiten für Pauschalierungen (gem. Änderung von Art. 67 der ESI-Verordnung 1303/2013). 9. Übertragung der optionalen Anwendung des Konzepts zum aktiven Landwirt bei den Direktzahlungen auf Maßnahmen der 2. Säule Folie 13
14 Gemeinschaftsaufgabe GAK Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes AUFTRAG: Bund-Länder-Kooperation zur Verbesserung der Lebensverhältnisse Änderung des GAK-Gesetzes im Herbst 2016 zur Erweiterung der Förderung: ländliche Strukturen (integrierte ländliche Entwicklung) Produktions- und Vermarktungsstrukturen Nachhaltige Landbewirtschaftung Forsten Küstenschutz + nicht-landwirtschaftliche Kleinunternehmen der Grundversorgung + Naturschutz Folie 14
15 Erweiterung im GAK-Rahmenplan Förderbereich 1: Integrierte Ländliche Entwicklung NEU: 8.0 Kleinunternehmen der Grundversorgung NEU: 9.0 Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen Förderbereich 2: Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen Förderbereich 3: Verbesserung der Vermarktungsstrukturen Förderbereich 4: Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege NEU: H. Nicht-produktiver investiver Naturschutz Förderbereich 5: Forsten Förderbereich 6: Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere Förderbereich 7: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Förderbereich 8: Küstenschutz Förderbereich 9: Benachteiligte Gebiete Gemeinschaftsaufgabe GAK Folie 15
16 Planungen für GAK-Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe GAK Neue Förderungsgrundsätze Vertragsnaturschutz Waldumweltmaßnahmen zur Zeit im Abstimmungsprozess auf Fachreferentenebene anschließend Befassung der HuK, dann PLANAK-Beschluss Folie 16
17 Gemeinschaftsaufgabe GAK GAK-Mittelausstattung : 2015: 610 Mio. Euro, davon 25 Mio. Euro Sonderrahmenplan Küstenschutz 20 Mio. Euro Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz 2016: 650 Mio. Euro, davon 30 Mio. Euro für ländliche Entwicklung, 25 Mio. Euro Sonderrahmenplan Küstenschutz, Mio. Euro Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz (veranschlagt im Einzelplan 60) = insgesamt 750 Mio. Euro 2017: 765 Mio. Euro, davon 25 Mio. Euro Sonderrahmenplan Küstenschutz, 100 Mio. Euro Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz (wieder im Einzelplan 10 veranschlagt) Folie 17
18 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung Bundesprogramm BULE BMEL unterstreicht Anspruch, Anwalt der ländlichen Räume zu sein; Programme, Modellvorhaben, Wettbewerbe und Kommunikation zur ländlichen Entwicklung werden unter einer Dachmarke gebündelt; Unterstützung von Vorhaben, die gegenwärtig nicht über die GAK gefördert werden können; Ziele: Ableitung von Schlussfolgerungen für die Politik für ländliche Räume und für die künftige Regelförderung. Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung, um ländliche Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten Folie 18
19 Bundesprogramm BULE BULE-Finanzausstattung ursprgl. Ansatz Soll 10 Mio. p. a. Aufstockung in 2017 auf 55 Mio. HH-Entwurf Mio Folie 19
20 Bundesprogramm BULE Modul 1 Modell- und Demonstrationsvorhaben in zentralen Zukunftsfeldern ländlicher Entwicklung Modul 2 Modellvorhaben Land(auf)Schwung Modul 3 Wettbewerbe Modul 4 Forschung und Wissenstransfer NEU: Modul 5 Aktionsprogramm ländliche Wirtschaft und Infrastruktur (in Abstimmung) Modul 6 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Folie 20
21 Gemeinsam können wir viel erreichen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 21
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