Schalltechnische Untersuchung

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1 Anlage 2 Andreas Kottermair Andreas Kottermair Gewerbepark Altomünster Gewerbepark Altomünster/ Dachau Tel.: 08254/ Fax.: 08254/ Messstelle nach 26 BImSchG Altomünster, den Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines Krippenhauses am Neufeld in der Großen Kreisstadt Dachau, Landkreis Dachau Auftraggeber: Konrad- Adenauer- Straße Dachau Abteilung: Auftragsnummer: Sachbearbeiter: Telefondurchwahl des Sachbearbeiters: Immissionsschutz / SF Susanne Frank, B. Eng. (FH) / susanne.frank@ib-kottermair.de Inhaber: Andreas Kottermair, Bankverbindung: Sparkasse Aichach- Schrobenhausen IBAN: DE BIC: BYLADEM1AIC Steuernummer: 239/ 40554, Finanzamt Dachau

2 Andreas Kottermair Blatt -2- Inhaltsverzeichnis ZUSAMMENFASSUNG AUFGABENSTELLUNG AUSGANGSSITUATION ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN BETRIEBLICHE GEGEBENHEITEN DES SPORTPLATZES BILDDOKUMENTATION ZUR ORTSEINSICHT QUELLEN- UND GRUNDLAGENVERZEICHNIS RECHTLICHE (BEURTEILUNGS-)GRUNDLAGEN NORMEN UND BERECHNUNGSGRUNDLAGEN PLANERISCHE UND SONSTIGE GRUNDLAGEN IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE VORGABEN ANFORDERUNGEN NACH SPORTANLAGENLÄRMSCHUTZVERORDNUNG 18. BIMSCHV BEURTEILUNG ALLGEMEINES BERECHNUNGSSOFTWARE IMMISSIONSORTE GERÄUSCHEMISSIONEN AUS DEM GELÄNDE DES SPORTPLATZES SPITZENPEGELBETRACHTUNG GERÄUSCHIMMISSIONEN AUS DER SPORT- UND FREIZEITANLAGE Anlagenverzeichnis ANLAGE 1. FREIFLÄCHENPLAN ANLAGE 2. ÜBERSICHTSGRAFIK ANLAGE 3. ERGEBNISTABELLE GESAMTPEGEL ANLAGE 4. TAGESGÄNGE UND TEILPEGEL ANLAGE 5. RECHENLAUFINFORMATIONEN... 23

3 Andreas Kottermair Blatt -3- Zusammenfassung Die plant den Neubau eines Krippenhauses. Das Vorhaben liegt auf dem Grundstück der Fl.Nr. 564/21 der Gemarkung Etzenhausen in der Großen Kreisstadt Dachau. Nördlich zum Bauvorhaben befindet sich ein Bolz- und Streetballplatz, welcher die Lärmsituation in diesem Gebiet maßgeblich bestimmt. Für die Schutzwürdigkeit der Krippe werden die Immissionsrichtwerte (IRW) der 18. BImSchV /2/ werktags herangezogen. Auf der Grundlage der stattfindenden Geräuschemissionen durch den Spielbetrieb und der 18. BImSchV /2/ als Beurteilungsvorschrift werden an den Fassaden der Kinderkrippe die Beurteilungspegel L r berechnet und auf die Einhaltung der Immissionsrichtwerte hin überprüft. Vorbelastung Weitere Sportanlagen westlich zum Bauvorhaben sind aufgrund der Entfernung (> 300 m) und der Abschirmung durch den Gebäudebestand nicht relevant. Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen Da die Nutzer des Sportplatzes (Kinder und Jugendliche) hauptsächlich fußläufig, per Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bolzplatz gelangen, ist kein maßgebliches Verkehrsaufkommen vorhanden. Eine detaillierte Betrachtung wurde daher nicht vorgenommen. Die Beurteilung des Sport- und Freizeitgeschehens führte zu folgendem Ergebnis: Auf der Grundlage der beschriebenen Geräuschemissionen errechnen sich die, in den Ergebnistabellen der Anlage 3 aufgeführten Beurteilungspegel. Die Beurteilung der durch den Bolz- und Streetballplatz emittierten Geräusche erfolgt nach der 18. BImSchV /2/. Für die Kinderkrippe ist hierbei der werktägliche Betrieb am Morgen sowie außerhalb der Ruhezeiten relevant.

4 Andreas Kottermair Blatt -4- Demzufolge wird durch den künftigen Gesamtbetrieb der Sportanlage an der Kinderkrippe, der Immissionsrichtwert (IRW) im Beurteilungszeitraum 08:00 22:00 Uhr: Werktag tagsüber außerhalb der Ruhezeiten um maximal 9,8 (A) überschritten. Überschreitungen treten an der Ost- sowie der Nordfassade der Kinderkrippe auf. Schutzbedürftige Räume sind gemäß den Planunterlagen /13/ lediglich an der südlichen Westfassade (IO West 2) zum Innenhof gelegen. Hier werden die IRW sicher eingehalten. Legende: SW Nutzung RW,T ir Lr Diff (maßgebliches) Stockwerk Gebietscharakter Immissionsrichtwert nach 18. BImSchV Tagsüber während (ir) bzw. außerhalb (ar) der drei Ruhezeiten Beurteilungspegel im betrachteten Beurteilungszeitraum Mo Ruhezeit Morgens Mi Ruhezeit Mittags A Ruhezeit Abends T ar tagsüber außerhalb Ruhezeiten Unter- bzw. Überschreitung der Immissionsrichtwerte Spitzenpegelkriterium Unzulässige Spitzenpegel treten nicht auf.

5 Andreas Kottermair Blatt -5- Zusammenfassend lässt sich somit die Aussage treffen, dass auf der Basis der vorliegenden Planungsgrundlagen keine immissionsschutzfachlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen, sofern: an belasteten Fassaden keine schutzbedürftigen Räume untergebracht werden. Altomünster, den Andreas Kottermair Susanne Frank B. Eng. (FH)

6 Andreas Kottermair Blatt Aufgabenstellung Die plant den Neubau eines Krippenhauses. Das Vorhaben liegt auf dem Grundstück der FlNr. 564/21 der Gemarkung Etzenhausen in der Großen Kreisstadt Dachau Nördlich zum Bauvorhaben befindet sich ein Bolz- und Streetballplatz, welcher die Lärmsituation maßgeblich bestimmt. Vor diesem Hintergrund ist durch unser Beratendes Ingenieurbüro durchzuführen: Schalltechnische Prognoseberechnungen für die Emittenten der gesamten Sportanlage zur werktäglichen Tagzeit an den Fassaden des Krippenhauses gemäß den Vorgaben der Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV /2/. die Dimensionierung einer Variante von Schallschutzmaßnahmen im Falle von Überschreitungen bzw. erforderlichenfalls planerische Änderungen vorzuschlagen; 2. Ausgangssituation 2.1. Örtliche Gegebenheiten Die umliegende Nutzung gliedert sich in: Wohnen (westlich, südöstlich) Sportplatz (nördlich) Kindergärten (südlich, nordöstlich) Quelle: BayernAtlas /14/ Das umliegende Gelände ist weitgehend eben, sodass in der Topografie keine Schall abschirmenden Geländeformen begründet sind. Der derzeit bestehende Lärmschutzwall an der Sportanlage wird in Richtung Süden im Zuge des Neubaus eingeebnet, nach Westen bleibt der Wall bestehen.

7 Andreas Kottermair Blatt Betriebliche Gegebenheiten des Sportplatzes Der Bolzplatz steht als Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Der Zugang zum Gelände erfolgt westlich. Der Bolzplatz darf von 08:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit (Annahme 22:00 Uhr) durchgehend genutzt werden /11/ (Kap. 2.3) Bilddokumentation zur Ortseinsicht Bild 1: Plangrundstück Südwest-Ansicht Bild 2: Nutzungshinweise Bolzplatz Bild 3: Bolzplatz Ostansicht mit bestehendem Lärmschutzwall in Richtung Westen und Süden

8 Andreas Kottermair Blatt Quellen- und Grundlagenverzeichnis 3.1. Rechtliche (Beurteilungs-)Grundlagen /1/ Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bekanntmachung 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 1 G. v (BGBl. I S. 1943); /2/ Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) 3.2. Normen und Berechnungsgrundlagen /3/ VDI-Richtlinie 2720, Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /4/ VDI-Richtlinie 2714, Schallausbreitung im Freien, vom Januar 1988; /5/ DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /6/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS 90, Ausgabe 1990; /7/ VDI-Richtlinie 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sportund Freizeitanlagen, Stand: Sept. 2012; /8/ Geräusche vorn Trendsportanlagen, Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline- Skaterhockey, Streetball: Bayerisches Landesamtes für Umweltschutz LfU Bayern, Augsburg, Juni 2006; /9/ Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte Berichte B2/94; Autor: Wolfgang Probst; 3.3. Planerische und sonstige Grundlagen /10/ SoundPLAN-Manager, Version 7.3, Braunstein + Berndt GmbH, Backnang - Berechnungssoftware mit Systembibliothek /11/ Ortseinsicht durch den Sachbearbeiter am /12/ Planunterlagen und Digitale Flurkarte über Frau Metzner, Stadtgrün und Umwelt Dachau, per am /13/ Vermesserplan (SEIDL Vermessung) und Planunterlagen Kinderkrippe, TOPGrün GmbH, per am /14/ BayernAtlas, Bay. Staatsregierung,

9 Andreas Kottermair Blatt Immissionsschutzrechtliche Vorgaben 4.1. Anforderungen nach Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV Da die Richtlinie DIN keine näheren Angaben zur Beurteilung von Sport- und Freizeitanlagen trifft, ist die Beurteilung der Geräuschimmissionen auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) /2/ abzustellen. Die 18. BImSchV gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. Die sich durch Schallausbreitungsberechnungen an den Immissionsorten ergebenden Beurteilungspegel sind auf die Einhaltung der in 2 Abs. 2 der 18. BImSchV festgelegten Immissionsrichtwerte zu prüfen. Die Schallausbreitungsrechnung ist für jede Schallquelle entsprechend VDI 2714 /4/ und VDI 2720/1 /3/ durchzuführen. Bei den frequenzabhängigen Einflüssen ist von einer Frequenz von 500 Hz auszugehen. Je nach Schutzbedürftigkeit gelten nach /2/ folgende Immissionsrichtwerte: Gebietscharakter Immissionsrichtwert (IRW) Tag Ruhezeit Nacht reine Wohngebiete 50 (A) 45 (A) 35 (A) allgemeine Wohngebiete 55 (A) 50 (A) 40 (A) Mischgebiet 60 (A) 55 (A) 45 (A) gebietsunabhängig (bei sog. seltenen Ereignissen) IRW + 10 (70 (A)) IRW + 10 (65 (A)) IRW + 10 (55 (A)) Ruhezeiten sind zu berücksichtigen: an Werktagen von 06:00-08:00 und 20:00-22:00 Uhr an Sonn-/Feiertagen von 07:00-09:00 und 13:00-15:00* und 20:00-22:00 Uhr * ab 4 Stunden Nutzung zwischen 09:00 und 20:00 Uhr einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen (z.b. Schiedsrichterpfiffe, Jubel, Beifall) im Regelbetrieb: sollen gemäß 2 Abs. 4 die IRW tagsüber um nicht mehr als 30 (A) und nachts um nicht mehr als 20 (A) bei seltenen Ereignissen: dürfen gemäß 5 Abs. 5 die IRW tagsüber um nicht mehr als 20 (A) und nachts um nicht mehr als 10 (A) überschreiten

10 Andreas Kottermair Blatt -10- Bezugszeiten Tagzeit Nachtzeit Werktags 06:00-22:00 Uhr 22:00-06:00 Uhr Sonn- / Feiertags 07:00-22:00 Uhr 22:00-07:00 Uhr Seltene Ereignisse Beurteilungszeiten Ereignisse und Veranstaltungen gelten gemäß Anhang, Ziffer 1.5 als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres auftreten; unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Außerhalb Ruhezeiten In Ruhezeiten Nachtzeit Werktags Sonn- u. Feiertags 12 h 9 h je 2 h 1 h lauteste Stunde Nach Anhang Ziffer 1.1 zur 18. BImSchV sind Verkehrsgeräusche einschließlich der durch den Zu- und Abgang der Zuschauer verursachten Geräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlage gesondert zu betrachten und nur zu berücksichtigen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit seltenen Ereignissen auftreten und im Zusammenhang mit der Nutzung der Sportanlage den vorhandenen Pegel der Verkehrsgeräusche rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen. Hierbei ist das Berechnungs- und Beurteilungsverfahren der Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) sinngemäß anzuwenden. Der Mittelungspegel der Geräusche für den Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen und derer, die von den der Anlage zuzurechnenden Parkflächen ausgehen, ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 /6/. Die maßgeblichen Immissionsorte liegen nach Anhang, Ziffer 1.2: bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung; bei unbebauten Flächen, die aber mit zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bebaut werden dürfen, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit zu schützenden Räumen erstellt werden dürfen; bei mit der Anlage baulich aber nicht betrieblich verbundenen Wohnungen in dem am stärksten betroffenen, nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienenden Raum.

11 Andreas Kottermair Blatt Beurteilung 5.1. Allgemeines Die Beurteilungspegel des Sportlärms werden nach den Rechenregeln der VDI 2714 /4/.Und VDI 2720/1 /3/ erzeugt, die im Zusammenhang mit der 18. BImSchV /2/ anzuwenden sind. Als Grundlage zur Festlegung der Schallleistungspegel für die relevanten Geräuschemittenten des Sportgeländes dient die VDI 3770 /7/. Soweit nicht eindeutig, wurden die Annahmen so getroffen, dass i. S. einer konservativen Abschätzung die Berechnungsergebnisse eher negativer ausfallen und somit auf der sicheren Seite liegen Berechnungssoftware Unter Verwendung des EDV-Programms SoundPLAN wird ein digitales Geländemodell zur Schallausbreitungsrechnung erzeugt. Die Schallausbreitungsrechnungen zur Bestimmung der Beurteilungspegel an den Immissionsorten gehen von A- bewerteten Schallleistungspegeln aus und werden vereinfachend für den 500 Hz- Oktav- Frequenzbereich durchgeführt, mit dem die Situation ausreichend genau beschrieben wird. Soweit verfügbar werden anstelle des 500 Hz- Bereichs Frequenzspektren verwendet. Die Zeitkorrekturen zur Berücksichtigung der Einwirkdauer der Geräuschemittenten können im Rechenprogramm in die Quelldateien anhand so genannter Tagesgänge für jede Stunde der maßgeblichen Beurteilungszeiträume Tagzeit und lauteste Nachtstunde eingegeben werden. Die Tagesgänge sind in Anlage 4 wiedergegeben. Neben den Geräuschquellen und Immissionsorten werden die untersuchten und die umliegenden Gebäude, an denen die Schallstrahlen gebeugt und reflektiert werden, digital nachgebildet.

12 Andreas Kottermair Blatt Immissionsorte Maßgebliche Immissionsorte sind die Außenfassaden des Bauvorhabens mit Einstufung als Reines Wohngebiet (WR). Die Immissionsorthöhe wird bei Gebäuden in SoundPLAN im Allgemeinen für das Erdgeschoss auf Geländehöhe +2,4 m, jedes weiterer Stockwerk +2,8 m festgelegt Geräuschemissionen aus dem Gelände des Sportplatzes Als Lärmemittenten werden die Geräusche untersucht, die verhaltensbedingt durch die Nutzer des Bolz- und Streetballplatzes verursacht werden. Die Berechnungsgrößen sind in der Berechnungssoftware in Form sogenannter Tagesgänge hinterlegt. Die im Rechenmodell entsprechend nachgebildeten Flächenschallquellen sind aus der Planzeichnung der Anlage 2 zu entnehmen. Die Betriebszeit des Sportplatzes wurde gemäß der Ortseinsicht /11/ von 08:00 22:00 Uhr angesetzt Bolzplatz Auf einem Bolzplatz sind nach LfU-Studie /8/ bzw. VDI 3770 /7/ (Kap. 16) charakteristischerweise weder Schiedsrichterpfiffe noch Zuschauer, sondern lediglich der reine Spielbetrieb mit Kommunikationsgeräuschen zu berücksichtigen. Beide Studien geben einen Schallleistungspegel von L WA, 25Spieler = 101 (A) inkl. Impulshaltigkeit an. Mehr als 2 x 6 Spieler sind alleine schon auf Grund der Feldgröße eines Bolzplatzes (hier ca. 25 x 30 m) nicht zu erwarten. Zum Vergleich: Ein offizielles Kleinfeld der E-Jungend misst 35 x 55 m. Im Rechenmodell ist das Fußballfeld als Flächenschallquelle mit einem Schallleistungspegel von L WA, 12Spieler = 97,8 (A) und einer Quellhöhe von 1,6 m angelegt.

13 Andreas Kottermair Blatt Streetball Auf dem Gelände des Sportplatzes ist im östlichen Bereich ein Streetballfeld mit zwei Körben vorhanden /11/. Auf einem Streetballplatz sind nach LfU-Studie /8/ bzw. VDI 3770 /7/ (Kap. 21) charakteristischerweise das ständige Auftippen des Balls auf den Boden und die Kommunikation zwischen den Spielern kennzeichnend. Die Studien geben für ein Spielfeld mit zwei Körben einen Schallleistungspegel von L WA = 90 (A) für den Spielbetrieb zuzüglich 6 (A) Impulshaltigkeit für das Auftippen des Balls an. Im Rechenmodell ist das Spielfeld als Flächenschallquelle mit einem Schallleistungspegel von L WA = 96 (A) und einer Quellhöhe von 1,6 m angelegt Spitzenpegelbetrachtung In nachstehenden Tabellen sind jeweils für das oberste und zugleich lauteste Geschoss der Kinderkrippe der Spitzenpegel dargestellt. Überschreitungen treten nicht auf. Angesetzt wurden: Schallquelle Lw [(A)] Streetball /7/ 107,0 Lautes Schreien /9/ 105,0 Legende: SW Nutzung RW max Lr max Diff maßgebliches Stockwerk Gebietscharakter Spitzenpegelkriterium Tagsüber während (ir) bzw. außerhalb (ar) der drei Ruhezeiten bzw. Nachts (N) Spitzen-Beurteilungspegel Tagsüber während (ir) bzw. außerhalb (ar) der drei Ruhezeiten bzw. Nachts (N) Unter- bzw. Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums

14 Andreas Kottermair Blatt Geräuschimmissionen aus der Sport- und Freizeitanlage Die Prognose ist mit Hilfe des EDV-Programms SoundPLAN 7.3 für die zugewandten Fassadenseiten der benachbarten Nutzungen erstellt. Soweit nicht eindeutig, wurden die Annahmen so getroffen, dass i. S. einer konservativen Abschätzung die Berechnungsergebnisse eher negativer ausfallen und somit auf der sicheren Seite liegen. Die Beurteilungspegel, die sich an dem Immissionsort infolge der prognostizierten Geräusche berechnen, sind in der Ergebnistabelle der Anlage 3 aufgeführt. In den Tabellen der Anlage 4 sind jeweils für das oberste und zugleich lauteste Geschoss der Immissionsorte durch die Emissionen der Schallquellen hinterlegt.

15 Andreas Kottermair Anlage 1. FREIFLÄCHENPLAN

16 Andreas Kottermair Anlage 2. ÜBERSICHTSGRAFIK Zeile1: Spalte 1: Spalte 2/3: Spalte 4/5: Gebietsnutzung mit IRW Etage Beurteilungspegel Ruhezeit Morgen, Abend Beurteilungspegel Tag/Nacht

17 Andreas Kottermair Anlage 3. ERGEBNISTABELLE GESAMTPEGEL BEURTEILUNGSPEGEL ALLER EMITTENTEN AUF DEM BETRIEBSGELÄNDE MAßGEBLICHE IMMISSIONSORTE (IO) Neubau eines Krippenhauses, Dachau Beurteilungspegel Immissionsort SW Nutzung RW,Mo RW,A RW,TaR RW,N LrMo LrA LrTaR LrN LrMo,dif f LrA,dif f LrTaR,dif f LrN,dif f Rechtswert X Hochwert Y IO Nord 1.OG WR ,8 59,8 14,8 9, , ,5 482,2 IO Ost 1.OG WR ,2 50,2 5,2 0, , ,1 482,2 IO Süd1 1.OG WR ,5 38,5-6, , ,5 482,2 IO Süd2 1.OG WR ,1 34,1-10, , ,6 482,2 IO West1 1.OG WR ,2 47,2 2, , ,5 482,2 IO West2 1.OG WR ,4 39,4-5, , ,0 482,2 Höhe [m] ProjektNr.: /2014-SF RechenlaufNr.: 2 Andreas Kottermair, Gewerbepark 4, Altomünster Seite 1 Legende: Name SW Nutzung RW,T ir Lr Diff Immissionsort (maßgebliches) Stockwerk Gebietscharakter Immissionsrichtwert nach 18. BImSchV Tagsüber während (ir) bzw. außerhalb (ar) der Ruhezeiten und Nachts (N) Beurteilungspegel im betrachteten Beurteilungszeitraum Mo Ruhezeit Morgens A Ruhezeit Abends T ar tagsüber außerhalb Ruhezeiten N Nachts Unter- bzw. Überschreitung der Immissionsrichtwerte

18 Andreas Kottermair Anlage 4. TAGESGÄNGE UND TEILPEGEL EMISSIONSANSÄTZE, AUSBREITUNGSPARAMETER UND TEIL-BEURTEILUNGSPEGEL DURCH DIE EINZELEMITTENTEN (OBERSTE GESCHOSSE DER IMMISSIONSORTE) Legende: Zeitbereich LrT Tagzeitraum (06:00-22:00 Uhr) LrN Nachtzeitraum (22:00-06:00 Uhr) Quelltyp Typ der Schallquelle Lw anlagenbezogener Schallleistungspegel in (A) Lw längen-/flächenbezogener Schallleistungspegel in (A)/m bzw. (A)/m 2 L oder S Länge bzw. Fläche der Schallquelle KI Zuschlag für Impulshaltigkeit KT Zuschlag für Tonhaltigkeit bzw. Zuschlag K Stro (Fahrbahnbelag) bei Parkplätzen nach getrenntem Verfahren Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung s Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Entfernungsminderung Awind Mittlere meteorologische Korrektur, Windeinfluss Agnd Mittlerer Bodeneffekt Abar Mittlere Einfügedämpfung Aatm Mittlere Dämpfung durch Luftabsorption Cmet Meteorologische Korrektur Tag und Nacht dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen ADI Richtwirkungskorrektur ZR Zuschlag für Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten) dlwz Emissionskorrektur für Einwirkzeit (Betriebszeit) Lr Teilbeurteilungspegel bzw. (Teil-)Immissionsrichtwertanteil Tag

19 ERGEBNISTABELLEN TEILPEGEL - MITTLERE AUSBREITUNG Tagesgang der Einzelschallquelle

20 ERGEBNISTABELLEN TEILPEGEL - MITTLERE AUSBREITUNG Neubau eines Krippenhauses, Dachau Teilbeurteilungspegel - Mittlere Ausbreitung Zeitbereich Quellty p Schallquelle Li (A) R'w Lw (A) Lw' (A) l oder S m,m² KI KT Ko s m Adiv Awind Agnd Abar Aatm dlref l ADI dlwz ZR Lr (A) IO Nord 1.OG Nutzung WR HR: N RW,T 45 (A) RW,N 45 (A) RW,A 50 (A) LrT (A) Rw,TaR 35 (A) LrN 59,8 (A) LrA 59,8 LrMo Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,7-39,5-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,7-39,5-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 58,1 LrTaR Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,7-39,5-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 58,1 LrN Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,7-39,5-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 LrMo Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-41,1-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-41,1-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 54,7 LrTaR Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-41,1-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 54,7 LrN Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-41,1-0,1 0,0-0,1 0,0 0,0 IO Ost 1.OG Nutzung WR HR: O RW,T 45 (A) RW,N 45 (A) RW,A 50 (A) LrT (A) Rw,TaR 35 (A) LrN 50,2 (A) LrA 50,2 LrMo Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,9-44,4-1,3-12,5-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,9-44,4-1,3-12,5-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 39,5 LrTaR Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,9-44,4-1,3-12,5-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 39,5 LrN Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,9-44,4-1,3-12,5-0,1 0,0 0,0 LrMo Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,2-1,1-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,2-1,1-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 49,8 LrTaR Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,2-1,1-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 49,8 LrN Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,2-1,1-0,1 0,0 0,0 IO Süd1 1.OG Nutzung WR HR: S RW,T 45 (A) RW,N 45 (A) RW,A 50 (A) LrT (A) Rw,TaR 35 (A) LrN 38,5 (A) LrA 38,5 LrMo Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,5-42,5-0,5-18,0-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,5-42,5-0,5-18,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 36,8 LrTaR Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,5-42,5-0,5-18,0-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 36,8 LrN Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,5-42,5-0,5-18,0-0,1 0,0 0,0 LrMo Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,1-17,4-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,1-17,4-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 33,5 LrTaR Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,1-17,4-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 33,5 LrN Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,0-43,9-1,1-17,4-0,1 0,0 0,0 ProjektNr.: /2014-SF RechenlaufNr.: 2 Andreas Kotterm air, Gewerbepark 4, Altomünster Seite 1

21 ERGEBNISTABELLEN TEILPEGEL - MITTLERE AUSBREITUNG Neubau eines Krippenhauses, Dachau Teilbeurteilungspegel - Mittlere Ausbreitung Zeitbereich Quellty p Schallquelle Li (A) R'w Lw (A) Lw' (A) l oder S m,m² KI KT Ko s m Adiv Awind Agnd Abar Aatm dlref l ADI dlwz ZR Lr (A) IO Süd2 1.OG Nutzung WR HR: S RW,T 45 (A) RW,N 45 (A) RW,A 50 (A) LrT (A) Rw,TaR 35 (A) LrN 34,1 (A) LrA 34,1 LrMo Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-46,8-2,3-16,9-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-46,8-2,3-16,9-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 31,6 LrTaR Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-46,8-2,3-16,9-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 31,6 LrN Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-46,8-2,3-16,9-0,1 0,0 0,0 LrMo Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-46,7-2,4-16,3-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-46,7-2,4-16,3-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 30,5 LrTaR Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-46,7-2,4-16,3-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 30,5 LrN Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,1-46,7-2,4-16,3-0,1 0,0 0,0 IO West1 1.OG Nutzung WR HR: W RW,T 45 (A) RW,N 45 (A) RW,A 50 (A) LrT (A) Rw,TaR 35 (A) LrN 47,2 (A) LrA 47,2 LrMo Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-41,8-0,3-8,9-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-41,8-0,3-8,9-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 46,8 LrTaR Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-41,8-0,3-8,9-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 46,8 LrN Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,6-41,8-0,3-8,9-0,1 0,0 0,0 LrMo Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,5-44,2-1,3-13,6-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,5-44,2-1,3-13,6-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 36,9 LrTaR Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,5-44,2-1,3-13,6-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 36,9 LrN Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,5-44,2-1,3-13,6-0,1 0,0 0,0 IO West2 1.OG Nutzung WR HR: W RW,T 45 (A) RW,N 45 (A) RW,A 50 (A) LrT (A) Rw,TaR 35 (A) LrN 39,4 (A) LrA 39,4 LrMo Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,2-44,8-1,4-12,9-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,2-44,8-1,4-12,9-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 38,6 LrTaR Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,2-44,8-1,4-12,9-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 38,6 LrN Fläche Bolzplatz ,8 68,6 824, ,2-44,8-1,4-12,9-0,1 0,0 0,0 LrMo Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,2-45,2-1,8-17,2-0,1 0,0 0,0 LrA Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,2-45,2-1,8-17,2-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 31,7 LrTaR Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,2-45,2-1,8-17,2-0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 31,7 LrN Fläche Streetball ,0 74,2 151, ,2-45,2-1,8-17,2-0,1 0,0 0,0 ProjektNr.: /2014-SF RechenlaufNr.: 2 Andreas Kotterm air, Gewerbepark 4, Altomünster Seite 2

22 ERGEBNISTABELLEN TEILPEGEL - MITTLERE AUSBREITUNG Allgemeiner Hinweis: Der Ausdruck wird aus Platzgründen auf die wichtigsten Immissionspunkte mit den maximalen Beurteilungspegeln beschränkt. Bei Bedarf können die Seiten für zusätzliche Immissionspunkte erstellt werden. Hinweis zur Spalte K 0 : - K 0 = K Ω zur Berücksichtigung der Abstrahlung in den Viertelraum für Ausbreitung nach DIN ISO (K Ω = 3 (A) für Wände, K Ω = 0 (A) für Dächer) - im Ausdruck Mittlere Ausbreitung setzt sich K 0 wie folgt zusammen: 1. Für Quellen ohne Schalldämmspektrum (Summenpegel): K Ω = 3 (A) für Wände, K Ω = 0 (A) für Dächer und Zuschlag für Bodenreflexion nach DIN ISO Alternatives Verfahren 2. Für Quellen mit Schalldämmspektrum: K Ω = 3 (A) für Wände, K Ω = 0 (A) für Dächer. Einen expliziten Zuschlag für Bodenreflexion gibt es in der DIN ISO Allgemeines Verfahren nicht, da dort die unterschiedliche Bodendämpfung im Quell-, Mittel- und Empfängerbereich frequenzspezifisch unterschiedlich berücksichtigt wird. Hinweis zur Spalte s im Ausdruck Mittlere Ausbreitung : - Entfernung zwischen Emittenten und Immissionsort. Für Linien- und Flächenschallquellen wird eine mittlere Entfernung angegeben, da diese Schallquellen in Teilschallquellen zerlegt werden. Eine Dokumentation der einzelnen Teil- und Spiegelschallquellen ist in einer gesonderten Protokolltabelle möglich. Diese ist jedoch aufgrund der anfallenden Daten äußerst umfangreich und wird nur auf Wunsch erstellt. Hinweis zur Spalte A div im Ausdruck Mittlere Ausbreitung : - Mittlere Entfernungsminderung. Für Linien- und Flächenschallquellen wird eine mittlere Entfernungsminderung angegeben, da diese Schallquellen in Teilschallquellen zerlegt werden. Eine Dokumentation der einzelnen Teil- und Spiegelschallquellen ist in einer gesonderten Protokolltabelle möglich. Diese ist jedoch aufgrund der anfallenden Daten äußerst umfangreich und wird nur auf Wunsch erstellt. Hinweis zur Spalte A gnd im Ausdruck Mittlere Ausbreitung : - Mittlerer Bodeneffekt. Für Linien- und Flächenschallquellen wird eine mittlere Bodendämpfung angegeben, da diese Schallquellen in Teilschallquellen zerlegt werden. Eine Dokumentation der einzelnen Teil- und Spiegelschallquellen ist in einer gesonderten Protokolltabelle möglich. Diese ist jedoch aufgrund der anfallenden Daten äußerst umfangreich und wird nur auf Wunsch erstellt. Hinweis zur Spalte A bar im Ausdruck Mittlere Ausbreitung : - Mittlere Einfügedämpfung. Für Linien- und Flächenschallquellen wird eine mittlere Einfügedämpfung angegeben, da diese Schallquellen in Teilschallquellen zerlegt werden. Eine Dokumentation der einzelnen Teil- und Spiegelschallquellen ist in einer gesonderten Protokolltabelle möglich. Diese ist jedoch aufgrund der anfallenden Daten äußerst umfangreich und wird nur auf Wunsch erstellt. Hinweis zur Spalte A atm im Ausdruck Mittlere Ausbreitung : - Mittlere Dämpfung durch Luftabsorption. Für Linien- und Flächenschallquellen wird eine mittlere Dämpfung durch Luftabsorption angegeben, da diese Schallquellen in Teilschallquellen zerlegt werden. Eine Dokumentation der einzelnen Teil- und Spiegelschallquellen ist in einer gesonderten Protokolltabelle möglich. Diese ist jedoch aufgrund der anfallenden Daten äußerst umfangreich und wird nur auf Wunsch erstellt. Hinweis zur Spalte C met im Ausdruck Mittlere Ausbreitung : - Mittlere meteorologische Korrektur. Für Linien- und Flächenschallquellen wird eine meteorologische Korrektur angegeben, da diese Schallquellen in Teilschallquellen zerlegt werden. Eine Dokumentation der einzelnen Teil- und Spiegelschallquellen ist in einer gesonderten Protokolltabelle möglich. Diese ist jedoch aufgrund der anfallenden Daten äußerst umfangreich und wird nur auf Wunsch erstellt.

23 Andreas Kottermair Anlage 5. RECHENLAUFINFORMATIONEN Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Einzelpunkt Schall Titel: 5158_0_Lr Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 2 Berechnungsbeginn: :02:44 Berechnungsende: :02:49 Rechenzeit: 00:00:437 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 6 Anzahl berechneter Punkte: 6 Kernel Version: (32 bit) Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 1 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m Suchradius 5000 m Filter: (A) Toleranz: 0,010 Richtlinien: Gewerbe: VDI 2714 / 2720 Luftabsorption: ISO 3891 Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 /25,0 Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 C VDI-Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt 18. BImSchV Werktag Geometriedaten 5158_0_Lr.sit :36:02 - enthält: 5158_0_Boden.geo :18: _0_Lageplan.geo :27: _0_Plangebäude.geo :27: _0_Sportplatz.geo :02:10 RDGM0001.dgm :47:30 Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Digitales Geländemodell Titel: DGM Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 1 Berechnungsbeginn: :47:31 Berechnungsende: :47:31 Kernel Version: (32 bit) Geometriedaten DGM.sit :47:28 - enthält: 5158_0_DGM_bearbeitet.geo :47:16

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