Gemeindeseminare Baubewilligungen

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1 Gemeindeseminare Baubewilligungen 2015 Dienstag, 2. Juni 2015 Donnerstag, 4. Juni 2015 Dienstag, 9. Juni 2015 Donnerstag, 11. Juni 2015 jeweils von bis Uhr Konferenzzentrum Walcheturm, ZŸ rich

2 Programm Programm Zeit Thema Uhr Begrüssung und Informationen der Leitstelle Uhr Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Uhr Umsetzung der Naturgefahrenkarte in den Gemeinden: Vorstellen der neuen Kurzanleitung zur Massnahmenplanung Uhr Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub Uhr Pause Uhr Pferdehaltung und Hundehaltung ausserhalb der Bauzone Uhr Siedlungsentwicklung nach innen Uhr Nutzen des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR-ZH) in den Gemeinden Uhr Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Uhr Schlussrunde Uhr Apéro

3 Informationen aus der Leitstelle Kanton Zürich Gemeindeseminare Baubewilligungen 2015 Herzlich willkommen! Kanton Zürich Informationen Leitstelle 2015 Reto Käch

4 Informationen aus der Leitstelle Programm Raumentwicklung Umwelt Uhr Begrüssung und Informationen der Leitstelle Uhr Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Uhr Umsetzung der Naturgefahrenkarte in den Gemeinden: Vorstellung der neuen Kurzanleitung zur Massnahmen- Planung Uhr Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub Uhr Pause Uhr Pferde- und Hundehaltung ausserhalb der Bauzone Uhr Siedlungsentwicklung nach innen Uhr Nutzen des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR- ZH) in den Gemeinden Uhr Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Uhr Themen und Hinweise aus dem Publikum Uhr Apéro GEKO-Bewilligungen für Gemeinden Die Kunden sind der Gradmesser unserer Dienstleistungsqualität. kommunale Baubehörden, Gesuchsteller, Planer, Gemeindeingenieure, etc. Leitstelle 27 Fachstellen rund 270 Mitarbeiter Unsere Kunden sind keine Bittsteller und auch keine Könige. Unsere Kunden sind Partner!

5 Informationen aus der Leitstelle Im Dienste des Kunden Unser Engagement: - Austausch mit VZGV FaBU - Austausch mit Fachstellen - Statistische Auswertungen / Fristenkontrollen / Mahnwesen - Newsletter an Gemeinden / KOBU-Bulletin für Fachstellen - Merkblatt Baugesuche im koordinierten Verfahren - Gemeindeseminare / GEKO-Schulungen Folgende Projekte werden im Moment umgesetzt: - Projekt epb-zh - Bundesverfahren werden ab dem bei der LS koordiniert - Einführung DMS Daten Management System - Projekt Scanning - elektr. Dokumenten- und Planbearbeitung - Qualitätssteigerung Direktionsentscheide (Leitfaden / Umsetzung CD) Bundesverfahren (1) Ab dem 01. Juli 2015 werden die Plangenehmigungsverfahren von der Leitstelle koordiniert. Verantw. Koordinationsstelle bei: Rohrleitungsanlagen, Starkstromanlagen, Militärische Anlagen Subkoordinationsstelle für die BD bei: Eisenbahnanlagen, Seilbahnanlagen, Nationalstrassen, Flughafenanlagen

6 Informationen aus der Leitstelle Bundesverfahren (2) Die Verfahren werden bei Fachstellen innerhalb der kantonalen Verwaltung sehr unterschiedlich durchgeführt. Vereinheitlichung und Vereinfachung wird angestrebt KS FS FS FS FS KS AMT AMT FS FS FS FS FS AMT AMT FS FS FS FS AMT KS FS Koordinationsstelle Fachstelle Rohranlagen (1) Im Rahmen von Bauarbeiten, zum Beispiel beim Bau oder Sanierung von Strassen, bei Meliorationen oder Entwässerungen im Landwirtschaftsgebiet oder bei Walderschliessungen werden oft Rohranlagen mitverbaut, ohne dass der endgültige Verwendungszweck dieser Anlagen zum Zeitpunkt der Erstellung bereits definitiv bestimmt ist. Mit diesem Vorgehen können Synergien bei der Erstellung der verschiedenen Infrastrukturen genutzt und der Aufwand (Kosten, Organisation, Bauverfahren etc.) optimiert werden. Die künftige Nutzung der so erstellten Rohranlagen ist vielfach offen (Wasser, Abwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Gas). Achtung: die Erstellung einer Rohranlage ist eine bauliche Tätigkeit und unterliegt somit im Grundsatz der Bewilligungspflicht. > Zuständigkeit Gemeinde

7 Informationen aus der Leitstelle Rohranlagen (2) Der Einzug von Hochspannungskabeln in eine bestehende Rohranlage ist plangenehmigungspflichtig. > Zuständigkeit ESTI Das Gleiche gilt für den Einzug von Niederspannungskabeln in eine bestehende Rohranlage, welche sich in einem Schutzgebiet nach eidgenössischem oder kantonalem Recht befindet. Es kann vorkommen, dass der geplante Kabeleinzug vom ESTI, beispielsweise aufgrund der NISV, nicht bewilligt werden kann, obschon ursprünglich die Rohranlage von einer kantonalen oder kommunalen Behörde bewilligt worden ist. Die Gesuchstellerin muss sich bewusst sein, dass die Bewilligung für die Rohranlage durch die kantonale oder kommunale Behörde keine Sachzwänge für später schaffen kann. Rohranlagen - Fazit Werden Rohranlagen erstellt, bedarf es in der Regel einer behördlichen Bewilligung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Kabelleitung vom ESTI bewilligt wird, bloss weil die Kabelschutzrohranlage bestehend ist. Zu beachten gilt: eine vorgängig erteilte behördliche Bewilligung ist in einem späteren Plangenehmigungsverfahren zu belegen! Eine Mitteilung des ESTI zu diesem Thema ist in Vorbereitung > voraussichtliche Publikation im Sommer 2015

8 Informationen aus der Leitstelle Statistische Werte Baugesuche Im Jahr 2014 (2013) wurden 3083 (3220) Baugesuche bei der LS eingereicht Juli 2014 Maximum > 300 Gesuche eingereicht 2462 (2625) Bewilligungen durch BD erteilt 284 (292) Briefe «Klare Hindernisse» versandt 53 (50) Verweigerungen durch BD ausgesprochen Die kantonsinternen Fristen wurden zu 78.4 % eingehalten! (2013 > 80.3 %) Am häufigsten wurden das ARE/RP/Fachstelle Landschaft (799 mal) und das AFV/Bauen an Staatsstrassen (796 mal) eingeladen. Vollzugsschlüssel Bei Bauvorhaben oder bei der Ver- und Entsorgung die Gemeinde spielt beim Schutz der Umwelt eine wichtige Rolle. Der Vollzugsschlüssel Umwelt zeigt die Gemeindeaufgaben übersichtlich, kompakt und doch umfassend auf. Er weist auf gesetzliche Grundlagen hin und führt die relevanten Merkblätter, Vollzugshilfen und Internetseiten auf. Als PDF genutzt, führt er per Mausklick gleich zur gesuchten Information. Er wird jährlich aktualisiert. ( Juni 2015) Den Vollzugsschlüssel finden Sie auf: ww.umweltschutz.zh.ch Vollzugsschlüssel Umwelt

9 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Kanton Zürich AWEL, Abt. Energie Gemeindeseminar Aktuelle Informationen aus dem Bereich Energie 1 Energie (2015) Übersicht «Ausführungskontrolle 2014» Vollzugsuntersuchung auf Baustellen Inkraftsetzung Änderung PBG «Energiezonen» Verschiedenes 2

10 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Kanton Zürich AWEL, Abt. Energie Untersuchung Bau-Ausführung Erhebung im Kanton Zürich über die Einhaltung der Energievorschriften Resultate und Erkenntnisse von 100 Baustellenbesuchen 3 Energie (2015) Überprüfte Fachbereiche EN 1 EN 2 Höchstanteil Wärmedämmung Heizung/ Warmwasser Lüftung und Klima EN 3 EN 4+5 4

11 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Resultate: Statistik 91 durchgeführte Baustellenkontrollen 25 Mängelberichte Die meisten Abweichungen vom Nachweis lagen innerhalb vorhandener Reserven zum Grenzwert. 90% der Ausführungen aus Sicht Vorschriften i.o. Rest durch kleinere Nachbesserungen behebbar Verweis des privaten Kontrolleurs: 3 Pers. (nicht mutwillige Fehler sondern mangelnde Sorgfalt) 5 Energie (2015) Fazit und Erkenntnisse Ausgangslage war Verdacht: Zeit- und Kostendruck führt zu mutwilligen Vorschriftenverletzung (bsp. minderwertige Produkte). Das hat sich nicht erhärtet! Erfreuliches Resultat! Nachbesserungen nur bei energetisch nicht kritischen Bauteilen zeigt Problem bei Planungs- und Bauqualität weiterhin hoher Schulungsbedarf 6

12 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Bsp. 1: UG ausserhalb Dämmperimeter Nachweis des Planers Untergeschoss unbeheizt, Boden EG gedämmt Ausführung nachträglicher Wunsch Bauherrschaft Untergeschoss beheizt und mit Wärmedämmung 7 Energie (2015) Bsp. 1: Untergeschoss kalt + unbeheizt? Nachweis korrekt! aber glaubhaft? Will Bauherrschaft kaum benutzbare Räume im UG? War Änderung vorhersehbar? 8

13 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Bsp. 2: Raum ausserhalb Dämmperimeter Baustellenkontrolle: Stellungnahme: 9 Energie (2015) Bsp. 3: Wärmebrücken Feuerlöschposten in der Wärmedämmung: Lüftungskanal in der Wärmedämmung? 10

14 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Bsp. 4: Leitungsisolationen Mangelhafte Dämmungen: Nachbesserung: 11 Kanton Zürich AWEL, Abt. Energie Energiezonen 78a PBG Kantonale Volksabstimmung vom Inkraftsetzung per Schreiben der BD an die Gemeinden

15 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Energiezonen ( 78a PBG) Gemeinden können in der Bau- und Zonenordnung (BZO) für bestimmte Gebiete «Energie»-Anforderungen definieren Vorgabe einer bestimmte Technik unzulässig (Wahlfreiheit für Bauherrschaft ist zu belassen) Anforderungen sind im Baubewilligungsverfahren zu vollziehen (keine Vorschriften, die Vollzug während Betrieb des Gebäudes erfordern) 13 Energie (2015) Energiezonen Anordnungen erlassen 78a «Anordnungen treffen»: BZO Anpassung 78a «bezeichnete Gebiete»: Wo gilt die Vorschrift? Klare Festlegung! 78a «Anordnungen treffen»: Wann gelten diese Anordnungen? Neubauten? Umbauvorhaben? 78a Absatz 2: Gemeindevorgaben müssen zusätzlich zu den kantonalen Vorgaben sein 14

16 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Energiezonen Randbedingungen (1/2) Bauherrschaften betroffener Objekte: Wie informieren? Vollzug klären? Wer? Wie? Die schweizweit einheitlichen Energienachweis-Formulare enthalten keine kommunalen Anforderungen Kantonale Vorschriften werden sich weiter entwicklen. Einfluss? Empfehlung: Abschätzung anhand «MuKEn 2014» der Konferenz kantonaler Energiedirektoren vom 9. Januar Energie (2015) Energiezonen Randbedingungen (2/2) Nebeneffekte abschätzen, z.b. Einfluss auf Wohnbauförderung, Subventionen? Falls Anordnungen für Umbauvorhaben: Sind die Anordnungen ein Sanierungs-Hemmnis? Empfehlung: Bagatellgrenzen festlegen 16

17 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Kanton Zürich AWEL, Abt. Energie Verschiedenes 17 Energie (2015) Gemeindedoku Gezielt Einfluss nehmen durch: stimmig planen passend beraten richtig bauen 18

18 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) Förderprogramm Kanton Zürich - Minergie-Sanierung - Minergie-P/A-Ersatzneubauten - grosse Holzfeuerungen (ab 300 kw) - Wärme aus Seewasser/Abwasser - Direkte Nutzung tiefe Geothermie - Abwärmenutzung aus Industrie, KVA, ARA - Erweiterung Wärmenetze - thermische Solaranlagen - Ersatz Elektroheizung mit Erdsonden-WP - Wärmezähler/Heizkostenverteiler - KEINE Photovoltaik (PV) 19 Energie (2015) Stromeffizienz im Kanton Zürich - Programm ab 1. Oktober 2014 aktiv - Solange, wie Budget reicht - Gebäude im Kanton Zürich - Vor 2011 erstellt - Gesuchsabwicklung über - Beleuchtungsoptimierung: vor Baubeginn Gesuch einreichen 20

19 Aktuelle Infos aus dem Bereich Energie Energie (2015) starte! Fortsetzung der Kampagne: Programm für die energiebewusste und klimafreundliche Modernisierung von Wohnbauten im Kanton Zürich. Programmpartner sind die EKZ, ZKB und die. Für 2015/2016 sind 30 Info-Veranstaltungen geplant in den Gemeinden im Kanton Zürich. Bei Interesse Kontakt Antje Horvath, Infos: 21 Kanton Zürich AWEL, Abt. Energie Besten Dank Für weitere Informationen: AWEL, Abt. Energie, 8090 Zürich

20 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Kanton Zürich Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Risikobasierte, integrale Umsetzung der Naturgefahrenkarte Gemeindeseminare, Juni 2015 AWEL, Abteilung Wasserbau, M. Häni / S. Knecht 1 Inhalt Weshalb eine Gefahrenkarte Umsetzung Gefahrenkarte Hilfsmittel für die Umsetzung Leitfaden Umsetzung Arbeitshilfe Massnahmenplanung Fazit, Informationen und Kontakt 2

21 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Weshalb eine Gefahrenkarte Ereignisse Hochwasser 1984, Chämptnerbach Quelle: Webseite des Quartiervereins Kempten quartierverein-kempten.ch 3 Weshalb eine Gefahrenkarte Ereignisse Hochwasser der Jona vom 25. August 1939 Bildmaterial aus Film von Fritz Hotz Als in Rüti das grosse Wasser kam 4

22 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Weshalb eine Gefahrenkarte Ereignisse 5 Weshalb eine Gefahrenkarte Grosse Schäden schweizweit > 10 Mia. Franken in 30 Jahren 6

23 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Weshalb eine Gefahrenkarte Siedlungsdruck, Zunahme Schadenpotenzial Wildkarte, 1850 heute 7 Weshalb eine Gefahrenkarte Siedlungsdruck, Zunahme Schadenpotenzial Wildkarte, 1850 heute 8

24 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Weshalb eine Gefahrenkarte Bundes- und Kantonsgesetzgebung Richtplangesetz Wasserbaugesetz und verordnung (analog Waldgesetz) Die Kantone stellen fest, welche Gebiete durch Naturgefahren oder schädliche Einwirkungen erheblich bedroht sind Die Kantone erstellen Gefahrenkarten + führen sie periodisch nach Die Kantone bezeichnen die Gefahrengebiete Die Kantone gewährleisten den Hochwasserschutz durch raumplanerische Massnahmen Kantonsverfassung Wasserwirtschaftsgesetz Kanton und Gemeinden sorgen für den Schutz vor Hochwasser und anderen Naturgefahren Die erlässt einen Plan über die Gefahrenbereiche. Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserpolizei (HWSchV) Die Gemeinden beschränken in Gefahrenbereichen die Gefährdung von Bauten und Anlagen durch Hochwasser, vor allem mit planungsrechtlichen Festlegungen, wie Um- oder Auszonungen 9 Umsetzung Gefahrenkarte Stand Kanton Zürich Status Ende % Bevölkerung abgedeckt 113 /170 Gemeinden Abschluss Gefahrenkartierung 2016 Legende Grün = festgesetzt Blau = in Bearbeitung 10

25 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Umsetzung Gefahrenkarte Übergabe nach Abschluss Übergabe der Verantwortung vom Kanton an die Gemeinden Bruch der Zuständigkeiten Übergabe der Gefahrenkarte + technischem Bericht mit Aufgaben per Verfügung: Information der Betroffenen Erstellen einer Massnahmenplanung Umsetzen der Massnahmen 11 Umsetzung Gefahrenkarte Risikobasierte und integrale Umsetzung der Gefahrenkartierung in Wert setzen der Erkenntnisse Risiken mindern, neue verhindern Übersicht, wo und wie Schäden durch Verantwortlichkeiten öffentliche Gewässer Gemäss RRB (Nr. 377/1993) Kommunale Gewässer Gemeinden Kantonale Gewässer Kanton 12

26 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Hilfsmittel für die Umsetzung Web-GIS (Technischer Bericht und Karten sind öffentlich) Leitfaden Umsetzung Gefahrenkartierung Leitfaden raumplanerische Umsetzung (in Bearbeitung) Risikokarte Hochwasser Anleitung zur Massnahmenplanung Controlling (im Aufbau) 13 Hilfsmittel Leitfaden Umsetzung 14

27 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Hilfsmittel Leitfaden Umsetzung 01 Information der Betroffenen Gemeinde informiert: Hinweis auf Gefährdung, Verbindlichkeit, Web-GIS und Massnahmenplanung. 02 Raumplanerische Umsetzung (in Erarbeitung) Zur Vermeidung neuer Risiken: Unmittelbare Berücksichtigung in Nutzungsplanungen, Revision von Bau- und Zonenordnung, Gestaltungs- und Quartierplänen. 03 Baurechtliche Umsetzung Zur Vermeidung neuer Risiken: Berücksichtigung bei Neubauten, Information von Bauwilligen, Anordnen von Objektschutzmassnahmen, Überprüfung der Massnahmen vor Ort. 15 Hilfsmittel Leitfaden Umsetzung 04 Arbeitshilfe Massnahmenplanung Anleitung in 5 Schritten zu einer risikobasierten Massnahmenplanung. 05 Einsatzplanung und Ereignisanalyse Minderung bestehendes Risiko: Berücksichtigen der Erkenntnisse für Feuerwehr, Sanität, Zivilschutz, Polizei und Technische Betriebe (melden ihrerseits die neusten Erkenntnisse) 06 Tankanlagen Minderung bestehendes Risiko: AWEL ermittelt kritische Lageranlagen und fordert Objektschutz ein 07 Eigenverantwortung Minderung bestehender + Vermeidung neuer Risiken: Hinweis für Besitzer von Liegenschaften, Beitrag und Unterstützung durch Versicherungen, Restrisiko bleibt 16

28 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Arbeitshilfe Massnahmenplanung 17 Arbeitshilfe Massnahmenplanung Basis = Wassertiefenkarten (nicht Eliminieren von rot-blau-gelb) Betroffene Objekte mit hohem Wert (z.b. wichtige Infrastrukturanlagen, Sonderobjekte) erfassen Bestehende Schutzbauwerke (z.b. Dämme) auf Funktionstüchtigkeit überprüfen, Unterhalt Schadensummen abschätzen für bestehende Gebiete und Objekte, sowie auch künftige Entwicklungen berücksichtigen Exkurs Risikoanalyse: Risikokarte Hochwasser 18

29 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Risikoanalyse Beispiel Zürich Hauptbahnhof Ausschnitt Gefahrenkarte Ausschnitt Risikokarte Gefahrenkarte kann auf eine falsche Fährte führen: Auch wo nur ein Hinweis oder eine geringe Gefährdung besteht, kann das Risiko gross sein. 19 Risikoanalyse Beispiele Hochwasser in Gefahrenstufe gelb Quelle: GVZ 20

30 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Risikokarte Hochwasser Darstellung von Versorgungs-, Personen-, Kulturgut-, Umwelt und Sachrisiken rund 60 verschiedene, georeferenzierte Parameter, abgeglichen und eingeordnet nach Bedeutung Qualitative Einschätzung des Risikos (gross, mittel, klein, eher unbedeutend) Liegen Rasterzellen mit mittlerem und grossem Risiko beieinander, liegt ein Hotspot vor (hier besteht Handlungsbedarf - Zusatzabklärung notwendig) 21 Arbeitshilfe Massnahmenplanung Schwachstellen analysieren gemäss Grundlagen Gefahrenkarte Im Bericht Defizite Hochwasserschutz und Ökologie aufzeigen (z.b. pro Bach) Mögliche Massnahmen zusammenstellen Vorschläge aus der Gefahrenkarte (technischer Bericht) prüfen und sowie zusätzliche Massnahmen Koordination sicherstellen (z.b. mit dem Kanton und den Nachbargemeinden) Weitere Information beschaffen bzw. vorhandene Grundlagen, Bauprojekte und laufende Planungen berücksichtigen (z.b. GEP, Revitalisierungsplanung, neuere Studien) 22

31 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Arbeitshilfe Massnahmenplanung Grob-Dimensionieren der Massnahmen, Kosten abschätzen Entwicklung Massnahmentypen wie folgt: 1. Unterhalt 2. Raumplanung und Baurecht (Aus-, Um- und Nichteinzonung, Nutzungsbeschränkung, Anpassung Baureglement, Auflagen in Nutzungsplanungen) 3. Bauliche Massnahmen (Bauchausbau, Rückhalteraum, Damm) 4. Objektschutz Synergien mit anderen Vorhaben nutzen (z.b. Strassenbau) Organisatorische Massnahmen festlegen, wie zum Beispiel die Einsatzplanung für Notfälle (bis Massnahmen realisiert sind) 23 Arbeitshilfe Massnahmenplanung Wirkung, technische Machbarkeit, Verhalten im Überlastfall abschätzen Massnahmen priorisieren Wirtschaftlichkeit und Synergien mit anderen Vorhaben berücksichtigen Räumliche Auswirkung (Hochwasserrückhaltebecken) beurteilen Vereinbarkeit mit gewünschter Entwicklung? Nachhaltigkeits-Aspekte (sozial, ökologisch, finanziell) Nutzniesser und Betroffene eruieren, Kostenteiler erarbeiten, Synergien mit ökologischen Massnahmen, Erholungspotenzial 24

32 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Arbeitshilfe Massnahmenplanung Beispiele Hochwasser in Gefahrenstufe gelb Beispiel: Beurteilung der Massnamentypen gemäss der Priorisierung Quelle: Massnahmenkonzept Naturgefahren, Schänis 25 Arbeitshilfe Massnahmenplanung Entwurf zur Stellungnahme an (Controlling) Bericht soll alle Gewässer / Schwachstellen abhandeln und Priorisierung mit ungefährem Terminplan aufzeigen Massnahmen auf Plan und Übersichtstabelle zusammenfassen Für die Massnahmenplanung wird der Beizug eines Ingenieurbüros empfohlen! Bereinigen und Fertigstellen gemäss Rückmeldung Information der Bevölkerung (v.a. Grundeigentümer) Umsetzung des Mehrjahresprogramms Massnahmenplan periodisch nachführen und aktualisieren 26

33 Umsetzung Naturgefahrenkarte in den Gemeinden Nutzen der Massnahmenplanung Systematische Übersicht über notwendige Massnahmen, wo und wie Schäden vermindert oder neue Risiken vermieden werden können Das Konzept ermöglicht die Beurteilung von einzelnen Massnahmen aus einer Gesamtsicht nachhaltiger, effizienter und effektiver Schutz der Bevölkerung, der Gebäude und der Infrastrukturen vor Naturgefahren Höhere Standortattraktivität ihrer Gemeinde Die strategische Planung erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Kanton & Gemeinde 27 Informationsmaterial und Kontakt Pflichtenhefte Hochwasser und Massenbewegung Leitfaden Umsetzung Arbeitshilfe Massnahmenplanung diverse Broschüren Weitere Links: AWEL Abteilung Wasserbau Christian Schuler Walcheplatz Zürich christian.schuler@bd.zh.ch Telefon

34 Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub Kanton Zürich / Amt für Landschaft und Natur Fachstelle Bodenschutz Umgang mit ausgehobenem Boden im kommunalen Bewilligungsverfahren: Eine Anleitung in 6 Schritten Gemeindeseminare Juni Fachstelle Bodenschutz 1. Hinweise auf Bodenbelastungen abklären Prüfperimeter für Bodenverschiebungen im GIS-Browser (maps.zh.ch) Detailkarte 2

35 Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub Fachstelle Bodenschutz 1. Hinweise auf Bodenbelastungen abklären Prüfperimeter für Bodenverschiebungen im GIS-Browser (maps.zh.ch) Verfahrenskarte 3 Fachstelle Bodenschutz 2. Meldeblatt zu Bodenverschiebungen anfordern Bei Hinweisen auf Bodenbelastungen muss die Bauherrschaft das Meldeblatt zu Bodenverschiebungen ausfüllen. Dieses kann als pdf unter online ausgefüllt, gespeichert, verändert und ausgedruckt werden. 4

36 Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub Fachstelle Bodenschutz 3. Meldeblatt zu Bodenverschiebungen prüfen Das von der Bauherrschaft eingereichte Meldeblatt zu Bodenverschiebungen prüfen. Textbausteine Baufreigabe vgl. Liste der Fachpersonen 5 Fachstelle Bodenschutz 4. Auflagen zum Boden in Baubewilligung aufnehmen Bei Fall 1 und Fall 2 die entsprechenden Auflagen in die Baubewilligung einfügen. Textbausteine kdf 6

37 Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub 5. Die FaBo informieren Fachstelle Bodenschutz Ausgefülltes Meldeblatt zu Bodenverschiebungen und Baubewilligung der FaBo zustellen. & 7 5. Die FaBo informieren Fachstelle Bodenschutz Adressen: bodenschutz@bd.zh.ch vorname.name@bd.zh.ch Fachstelle Bodenschutz Walcheplatz 2 Postfach 8090 Zürich Leitstelle für Baubewilligungen 8

38 Der Umgang mit chemisch belastetem Bodenaushub 6. Baufreigabe Fachstelle Bodenschutz Baufreigabe darf erst erteilt werden, wenn dem Bauamt ein gültiges Meldeblatt zu Bodenverschiebungen und eine Abnahmegarantie* vorliegen. *bzw. Bestätigung der Abnahmegarantie durch die Fachperson 9

39 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Gemeindeseminare 2015 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen Albert Kuhn, Leiter Fachstelle Landschaft / Amt für Raumentwicklung 1 FS LA Inhalt 1. Änderungen aufgrund der Teilrevision 1 des Raumplanungsgesetzes (RPG) vom 1. Mai Neuregelungen Pferdehaltung auf Landwirtschaftsbetrieben 3. Hinweise / Erläuterungen 4. Fragerunde 2

40 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA Auslöser für die Änderungen der Regelungen ist die Teilrevision 1 des RPG vom 1. Mai 2014 => Vorgaben Bundesrecht Parlamentarische Initiative Darbellay wurde bei der Behandlung der Teilrevision beigezogen. 3 Grundlagen FS LA - Raumplanungsgesetz (RPG) 1. Mai Raumplanungsverordnung (RPV) 1. Mai Wegleitung Pferd und Raumplanung, Herausgeber Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Version Tierschutzverordnung (TSchV) 4

41 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA Änderungen - Pferde (eigene und Pensionspferde) gelten neu als landwirtschaftliche Nutztiere und werden den SAK angerechnet - Ausbildungsplätze (Sandvierecke) können von mehreren Betrieben genutzt werden Hinweis: Einige der Änderungen der Teilrevision 1 RPG sind nicht neu für den Kanton Zürich, da bereits schon Praxis. 5 FS LA 3 Kategorien 1. Hobbymässige Pferdehaltung < 0.25 Standardsarbeitskräfte (SAK) 2. Landwirtschaftsbetriebe 0.25* SAK 3. Landwirtschaftliches Gewerbe ab 1.0 SAK * Direktzahlungsberechtigt 6

42 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA 1. Hobbymässige Pferdehaltung Art. 24e RPG und Art. 42b RPV - nahegelegene Wohnbaute (max. 50 m) - Anzahl beschränkt auf maximal 4 Equiden - Paddocks bewilligungsfähig - eingezäunte Weiden in der LwZ und Stallungen in der BZ ab 1. Mai 2014 neu möglich - keine Infrastrukturen wie Ausbildungsplatz, Longierzirkel, Führanlage etc. zulässig => separates Merkblatt vorgesehen 7 FS LA 2. Landwirtschaftsbetriebe SAK Art. 16a bis RPG und Art. 34b Abs. 2 RPV Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe, die noch kein landwirtschaftliches Gewerbe darstellen. Anforderungen: - überwiegende betriebseigene Futtergrundlage (maximal 3 Pferde/ha LN) - vorhandene Weiden für die Pferdehaltung - Einbau Stallungen in bestehenden Gebäuden - Nachweis der längerfristigen Existenzfähigkeit bei kleinen Betrieben 8

43 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen Was ist bewilligungsfähig? FS LA - Stalleinbauten in bestehende Gebäude - Paddocks (möglichst angrenzend) - eingezäunte Weideflächen - Einbau Sattel- und Geschirrkammer Was ist nicht bewilligungsfähig? - Neubauten (Stallungen, Futterlager) - Bauten und Anlagen wie Ausbildungs-/Reitplätze Longierzirkel Führanlagen Reithallen, Reiterstübli etc. 9 FS LA 3. Landwirtschaftliches Gewerbe 1.0 SAK Was ist bewilligungsfähig? Art. 16a bis RPG und Art. 34b RPV - Stallneubauten im Betriebszentrum (möglichst Anbauten) - Paddocks (möglichst angrenzend an Stall) - eingezäunte Weideflächen - 1 Anlage (Ausbildungsplatz, Longierzirkel oder Führanlage) ab 8 Pferden im Betriebszentrum - 2 Anlagen (Ausbildungsplatz, Longierzirkel oder Führanlage) ab 16 Pferden im BZ - Sattel- und Geschirrkammer oder Reiterstübli 10

44 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA Betriebe mit mehr als 24 Pferden Neu ist unter gewissen Voraussetzungen auch die Haltung von mehr als 24 Pferden ohne Planungspflicht möglich. Voraussetzungen - keine erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt (Infrastrukur/kein Reitzentrum) - Nachweis Futtergrundlage vorhanden - Betriebskonzept 11 FS LA Spezialzonen - zugeschnitten auf die speziellen Bedürfnisse des Reitsports => Reitzentren - in der Regel innerhalb des bestehenden Baugebietes oder am Rand von Bauzonen (Infrastruktur) Hinweis: Die Ausbildung von Renn-, Dressur, Military-, Polo- und Springpferden ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit. 12

45 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA 13 FS LA Hinweise / Erläuterungen - Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung sind im Betriebszentrum zu realisieren. - Ausbildungs-/Reitplatz Grösse maximal 20 m x 40 m. Beleuchtung möglich. - Longierzirkel und Führanlagen dürfen nicht überdacht werden. - Bei Führanlagen darf nur der Laufbereich überdacht werden. => vollständige Überdachung ist nicht bewilligungsfähig. 14

46 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen Hinweise / Erläuterungen FS LA - Rückbaurevers gemäss Art. 44 RPV bei Bauten und Anlagen für die Pferdehaltung, die ein landwirtschaftliches Gewerbe voraussetzen (z.b. Ausbildung-/Reitplätze, Longierzirkel, Führanlagen etc.). Beim Rückbau ist der Bodenaufbau nach Massgabe der FaBo (ALN ALA) wieder herzurichten. - Bei von den Ställen abgesetzten befestigten Ausläufen wird ebenfalls ein Rückbaurevers verlangt. - Pferdehaltung darf nicht zu neuem Wohnraum führen 15 FS LA Aktualisiertes Merkblatt Landwirtschaftliche Pferdehaltung vom ARE Zürich, rev. 1. Januar Raumplanung - Landwirtschaftliche Merkblätter 16

47 Pferdehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA Weideeinzäunungen => Merkblatt Einzäunungen ausserhalb Bauzonen 17 FS LA Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Kontakt: Telefon:

48 Hundehaltung ausserhalb Bauzonen Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Gemeindeseminare 2015 Ausbildungsplätze für Hundeschulen ausserhalb Bauzonen Albert Kuhn, Leiter Fachstelle Landschaft / Amt für Raumentwicklung 1 FS LA Auslöser Änderung Kant. Hundegesetz (HuG) 1. Januar 2010 (Sachkundenachweis) => Ausbildungspflicht für Hundehalter 2

49 Hundehaltung ausserhalb Bauzonen Art. 68 TSchV FS LA 1 Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben. 2 Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. 3 Grundlagen FS LA - Hundegesetz (HuG) in Verbindung mit der dazugehörenden Verordnung (HuV) - Art. 68 Tierschutzverordnung (TSchV) - Vorgaben Bundesrecht Raumplanungsgesetz (RPG) in Verbindung mit der Raumplanungsverordnung (RPV) - Erforderliche Bauten und Anlagen für die Durchführung der Ausbildungskurse - Viele Anbieter von Ausbildungskursen für eine grosse Anzahl Hundehalter 4

50 Hundehaltung ausserhalb Bauzonen Problem FS LA Im normalen Bewilligungsverfahren aufgrund des RPG in aller Regel nicht bewilligungsfähig. Grundvoraussetzung für eine Ausnahmebewilligung ist das Vorhandensein der erforderlichen Bauten und Anlagen (Eingezäunte Fläche, Parkplätze, WC, Lagerraum für Geräte und Hindernisse, Aufenthaltsraum und Erschliessung). 5 Lösung FS LA Regionaler Richtplaneintrag für Hundeschulen mit der erforderlichen Infrastruktur und Erschliessung für die Durchführung der obligatorischen Kurse für Hundehalter. 6

51 Hundehaltung ausserhalb Bauzonen Vorgehen FS LA - Antrag für regionalen Richtplaneintrag über Gemeinde => Erholungsgebiet / Gestaltungsplan - Regionale Planungsgruppe befindet über den Eintrag (Konzentration auf 2-3 geeignete Standorte pro Region/ Ausbildungsplatz sollte von mehreren Anbietern von Hundekursen genutzt werden können) 7 Kriterien FS LA - Keine entgegenstehende öffentliche Interessen wie Landschaftsschutz, Naturschutz, Gewässer- und Waldabstandsbereich, wichtige Wildtierkorridore etc. - Keine Beeinträchtigung von benachbarten Wohnbauten - Geeignete Infrastruktur bereits (teilweise) vorhanden? 8

52 Hundehaltung ausserhalb Bauzonen FS LA Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Kontakt: Telefon:

53 Siedlungsentwicklung nach innen Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Siedlungsentwicklung nach innen 2015 Sacha Peter / Balthasar Thalmann Abteilung Raumplanung Geänderte Rahmenbedingungen

54 Siedlungsentwicklung nach innen Wie wir uns entwickeln wollen 80% 20% 5 Handlungsräume Stadtlandschaften Dynamik ermöglichen Urbane Wohnlandschaften massvoll entwickeln Landschaft unter Druck Stabilisieren und Aufwerten Kulturlandschaft Charakter erhalten Naturlandschaft Schützen und Bewahren Städtischen Raum fördern, Landschaft schonen Quelle: LaRES

55 Siedlungsentwicklung nach innen Auftrag an Gemeinden Die Gemeinden prüfen Möglichkeiten zur Siedlungsentwicklung nach innen. Diese umfassen insbesondere das Ausschöpfen des Potenzials, das in den überbauten Bauzonen gemäss Bau- und Zonenordnung theoretisch noch möglich wäre, sowie die Erhöhung der Dichte in bestehenden Bauzonen, beispielsweise durch Aufzonung an gut erschlossenen Lagen( ). Quelle: Kantonaler Richtplan Innenentwicklungsstrategie

56 Siedlungsentwicklung nach innen Planungsinstrumente und Themen Prozess auf Gemeindeebene

57 Siedlungsentwicklung nach innen Gebiete differenzieren Dichtevorgaben umsetzen

58 Siedlungsentwicklung nach innen Nutzungsdichte in den Regionen heute Möglichkeiten zur Innenentwicklung

59 Siedlungsentwicklung nach innen Was wir beachten sollten: 1. Qualität vor Quantität 2. Es gibt Grenzen der Verdichtung 3. Die grossen Potentiale nutzen 4. Massgeschneiderte Konzepte sind gefragt 5. Planungen auf Innentwicklung ausrichten 6. Es braucht mehr Fachverstand und Erfahrung 7. Die Bevölkerung und Politik im Prozess mitnehmen Unsere Leitfragen für die Beurteilung von Ortsplanungen: Werden die Vorgaben der überkommunalen Richtpläne erfüllt? Wurde die Planung über die Gemeindegrenzen hinweg eingeordnet, bewertet und abgestimmt? Welche Auswirkungen von der Planung werden auf den Ausbaugrad erwartet? Welche Auswirkungen von der Planung werden auf die Nutzungsdichte erwartet? Liegt eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet vor? Sind die Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung nach innen ausgeschöpft?

60 Siedlungsentwicklung nach innen Weniger Erbsen zählen! (Schon bisher verfügbare) Grundlagen Raumbeobachtung Kanton Zürich (Faktenblätter) Kleinquartieranalyse (Statistisches Amt) Arealverzeichnis gewerblich-industrielle Areale

61 Siedlungsentwicklung nach innen Neue Leitfäden und Merkblätter Die Siedlungsentwicklung nach innen umsetzen Dichtevorgaben umsetzen Quartierplan Unser Angebot: Gemeindegespräche zur Ortsplanung Ziel: Anforderungen an genehmigungsfähige kommunale Richt- und Nutzungspläne kennen Anlass: Zum Start einer Planung oder als Standortbestimmung bei bereits laufenden Planungen Umfang: maximal zwei Stunden mit Gebietsbetreuung und Amtsleitung, Einbezug der Regionen empfohlen Kontakt: Lucas Schloeth Telefon

62 Siedlungsentwicklung nach innen Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Weitere Infos unter

63 Nutzen des GWR in den Gemeinden Kanton Zürich Nutzen des Gebäude- und Wohnungsregisters in den Gemeinden Mario Bargetzi, Projektleiter Geschäftsstelle GWR-ZH Regula Gysel Oderbolz, Magnus Gocke, Statistisches Amt 1 GWR-ZH Organisation Baudirektor Amt für Raumentwicklung Abteilungsleiter Geoinformation Geschäftsstelle GWR ZH Leiter Datenlogistik ZH Steuerungsausschuss - Amt für Raumentwicklung - Statistisches Amt - Amtliche Vermessung - Gemeindevertreter - Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Geschäftsstelle GWR-ZH Fachausschuss - Datenlogistik ZH - Statistisches Amt - Amtliche Vermessung - Gemeindevertreter Projekte Betrieb Bauerhebung 2

64 Nutzen des GWR in den Gemeinden GWR-ZH Zuständigkeiten Geschäftsstelle GWR-ZH operativer Betrieb Projektabwicklung und realisierung Koordination mit Softwareherstellern Aufbereitung und Lieferung Daten an das BFS Statistische Amt Initialisierung vierteljährliche bzw. jährliche Bauerhebung Begleitung der Erhebungsstellen Auswertung der Daten in Projekten und Analysen 3 GWR-ZH Datenqualität Die Datenqualität wurde im Rahmen der Harmonisierungsprozesse laufend verbessert. Zuweisung der Einwohner zu Wohnungen Zuweisung GWR-Gebäude zu Objekten der Amtlichen Vermessung 4

65 Nutzen des GWR in den Gemeinden GWR-ZH Datenqualität Die Datenqualität steigt dank zunehmender Nutzung für Verwaltungs- oder verwaltungsnahe Prozesse weiter an. Drittmeldepflicht eumzugzh 5 GWR-ZH Geokodierung Beim Geokodieren (oder Verorten) wird einer Adresse eine X-/Y-Koordinate und damit ihr Raumbezug zugewiesen. 1. Gebäuden wird die Koordinate über die Amtliche Vermessung zugwiesen. 2. Einwohnern werden die Koordinaten über das GWR zugewiesen. 6

66 Nutzen des GWR in den Gemeinden GWR-ZH Datennutzung Ein aktuelles Gebäude- und Wohnungsregister fliesst direkt in folgende Hilfsmittel für die Gemeinde ein: Quartieranalyse Bevölkerungsstatistik weitere 7 GWR-ZH Weitere Anwendungsbeispiele Zählerbeschriftung Gemeindewerke Kommunale Energieplanung in diversen Gemeinden Kindergarten- und Schulzuteilung Gebührenerhebung etc. 8

67 Nutzen des GWR in den Gemeinden GWR-ZH Kontaktangaben Geschäftsstelle GWR-ZH Mario Bargetzi Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich

68 Nutzen des GWR in den Gemeinden Kanton Zürich Statistisches Amt Quartieranalyse zur Siedlungserneuerung GWR / EWR-Daten in der Anwendung Regula Gysel Oderbolz, Magnus Gocke Gemeindeseminare Juni 2015 Thema: Anwendung von GWR-/EWR-Daten Gemeindeseminare Juni

69 Nutzen des GWR in den Gemeinden Projektumgebung: Raumplanung im Kanton Zürich Entwicklungsziel: Nutzung der inneren Reserven Wie sehen aktuelle innere Strukturen überhaupt aus? Wo sind die Bedingungen günstig für Siedlungsentwicklung? Projektziel: Kleinräumiger Einblick in Bebauungs-, Haushalts- und Nutzungsstruktur Gemeindeseminare Juni Räumlicher Fokus: Kleinquartiere Auswertung von Rasterdaten Datenanalyse auf Gemeindeebene Gemeindeseminare Juni

70 Nutzen des GWR in den Gemeinden Indikatoren: Gebäude und Bewohner im Fokus Räumliche Informationen Bauliche Dichte Bebauungsstruktur Gebäudealter Nutzungsdichte Haushaltsstruktur Datenquellen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) Einwohnerregister (EWR) Unternehmensstatistik (STATENT) Zonenpläne, Erschliessungsstände ÖV-Güteklassen Gemeindeseminare Juni Indikatoren: Verknüpfung macht s möglich Gemeindeseminare Juni

71 Nutzen des GWR in den Gemeinden Indikatoren: Verknüpfung macht s möglich Haushaltsstrukturen im Quartier Gemeindeseminare Juni Beispielkarten: Pro Indikator und Gemeinde Gemeindeseminare Juni

72 Nutzen des GWR in den Gemeinden Indikatoren: Verknüpfung macht s möglich Eigentumsstrukturen im Quartier Gemeindeseminare Juni Beispielkarten: Pro Indikator und Gemeinde Gemeindeseminare Juni

73 Nutzen des GWR in den Gemeinden Produkte: GIS-Browser Gemeindeseminare Juni Fazit: Nutzung der GWR-/EWR-Daten für die Planung Zusammenzug und Aufbereitung einer breiten Datengrundlage Qualität der Erfassung wirkt sich direkt auf Qualität der Resultate aus Daten werden ausgewertet und an Gemeinden zurück gegeben: Hilfsmittel zur Vorbereitung der Nutzungsplanung Gemeindeseminare Juni

74 Nutzen des GWR in den Gemeinden Kanton Zürich Statistisches Amt Fragen, Feedback? Regula Gysel Oderbolz Magnus Gocke

75 Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Bernard Fierz, Leiter Vermessung 1 Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Hochaufgelöste Höhendaten Digitales Terrainmodell (DTM) Digitales Oberflächenmodell (DOM) 2

76 Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Hochaufgelöste Höhendaten Datengrundlage: Laserscanning (LIDAR) Befliegung im Frühjahr 2014 ganzer Kanton Zürich Genauigkeit: Lage 20cm, Höhe 10cm Punktdichte: 8 Pkt./m² (13.8 Mia. Pkt.) 3 Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Hochaufgelöste Höhendaten Messprinzip Laserscanning Position Flugzeug mit GPS (GNSS) Erstes Echo Letztes Echo 4

77 Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Hochaufgelöste Höhendaten Klassierung der Messpunkte: Bodenpunkte Vegetation tief (< 3m) Vegetation hoch (> 3m) Gebäude (Dach) Brücken, Stege (> 3m) Freileitungen, Masten Ausreisser und Fehlmessungen Übrige (z.b. Fahrzeuge) 5 Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Auswertungen aus Höhendaten z.b. Höhenkurven 6

78 Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Auswertungen aus Höhendaten z.b. Solarpotentialanalyse 7 Luftbilder (Orthophoto) Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Luftbilder belaubt (Sommer) Befliegung 2014/2015 Verfügbar ab Jan Luftbilder unbelaubt (Frühjahr) Befliegung 2015/2016 Verfügbar ab Okt

79 Neue kantonale GIS-Karten für Gemeinden Informationen und Fragen Neue kantonale GIS- Karten für Gemeinden Daten im GIS-Browser (maps.zh.ch), Karte Digitale Höhenmodelle Raumentwicklung aktuell, Juli 2015: Schwerpunktthema Höhendaten Fragen und Kontakt Erich Schwengeler, Datenbestellung: 9

80 Vertretene kantonale Fachstellen der (GS) Leitstelle für Baubewilligungen Koordinationsstelle für Umweltschutz Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) Energietechnik Wasserbau, Planung Amt für Raumentwicklung (ARE) Raumplanung Vermessung Datenlogistik Amt für Landschaft und Natur (ALN) Fachstelle Bodenschutz Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel Tel Für die freundliche Unterstützung durch die oben erwähnten Fachstellen bedanken wir uns recht herzlich!

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