2013 Karin Anderer 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2013 Karin Anderer 1"

Transkript

1 Zusammenarbeit mit der KESB anhand von Praxisbespielen und Auswirkungen auf die sozialpsychiatrische-praxis Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich Privatrecht und an der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit Dozentin an diversen Fachschulen Freiberufliche Tätigkeit im Sozialrecht karin.anderer@bluewin.ch Jahrestagung der SGSP (Deutschschweiz) Übersicht Rolle als Abklärende Amtshilfe Möglichkeiten der Zusammenarbeit um Massnahmen zu verhindern Austrittsgespräch, Nachbetreuung und ambulante Massnahmen bei der Fürsorgerischen Unterbringung Gefährdungsmeldungen Best Practice Folie 2, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 1

2 Fallbeispiel Frau Müller, 49, verheiratet, lebt mit ihrem Mann Herrn Müller, 49, und den drei gemeinsamen minderjährigen Kindern (Kerstin 14, Karl 12, Kurt 9) zusammen. Sie leidet an einer bipolaren affektiven Störung (manischdepressiv) und hielt sich seit November 2010 dreimal in psychiatrischen Kliniken auf (1x freiwillig und 2x mittels FFE). Frau Müller lehnte eine Betreuung, sei es durch das Ambulatorium oder die psychiatrische Spitex, stets ab. Die Nachbarschaft unterstützt die Familie, insbesondere während den Klinikaufenthalten bei der Kinderbetreuung. Folie 3, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Abklärung Sie wurden mit der Abklärung einer Gefährdungsmeldung beauftragt. Es geht um die Fragen, ob Frau Müller in eine Einrichtung untergebracht werden soll (Fürsorgerische Unterbringung) und ob für die Kinder eine Beistandschaft zu bestellen ist. Wie gehen Sie konkret vor? Müssen Sie der Anwältin von Frau Müller Auskunft und Akteneinsicht geben? Folie 4, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 2

3 Abklärungsstellen - KESB Abklärung Zentral (KESB oder unterstützende Dienste) Dezentral Schnittstellen Kriterien für die Zuteilung der Abklärung (welche Disziplin? Intern oder extern?) Abklärende Person führt später das Mandat? Detaillierter Fragekatalog? Vorgaben betreffend Aufwand und Methode? Diana Wider Folie 5, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Verhältnis KESB Abklärende KESB Auftraggeberin Strategie festlegen Was? Ergebnisorientiert: was soll geklärt werden? Beschluss Externe Abklärer/in Auftragnehmer/in Operative Umsetzung Wie? Methodenwahl Prozessorientiert: wie kann das geklärt werden? Gespräche Abklärungsbericht zuhanden KESB Akteneinsicht bei KESB Einbezug betroffene Person Abgabe Kopie analog Art. 411 ZGB: nein Folie 6, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 2012 Diana Wider 3

4 Amtshilfe Die KESB verlangt von Ihnen einen Amtsbericht, damit Sie den Sachverhalt in der Angelegenheit von Frau Müller feststellen kann. Es geht um die Abklärung einer Gefährdungsmeldung. Dürfen Sie einen Bericht erstellen? Was teilen Sie mit? Folie 7, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Mitwirkungspflichten und Amtshilfe Art. 448 ZGB 2 Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Hebammen sowie ihre Hilfspersonen sind nur dann zur Mitwirkung verpflichtet, wenn die geheimnisberechtigte Person sie dazu ermächtigt hat oder die vorgesetzte Stelle sie auf Gesuch der Erwachsenenschutzbehörde vom Berufsgeheimnis entbunden hat. 3 Nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind Geistliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verteidigerinnen und Verteidiger, Mediatorinnen und Mediatoren sowie ehemalige Beiständinnen und Beistände, die für das Verfahren ernannt wurden. 4 Verwaltungsbehörden und Gerichte geben die notwendigen Akten heraus, erstatten Bericht und erteilen Auskünfte, soweit nicht schutzwürdige Interessen entgegenstehen Folie 8, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 4

5 Subsidiarität und Verhältnismässigkeit Im Rahmen der Abklärungen haben Sie festgestellt, dass Frau Müller enormen Widerstand gegenüber jeglichen Massnahmen leistet. Sie konnten Sie aber dafür gewinnen, mit der psychiatrischen Spitex im Sinne eines Versuches zusammenzuarbeiten. Frau Müller ist fremden Personen gegenüber sehr misstrauisch. Folie 9, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Subsidiarität und Verhältnismässigkeit Unterstützung durch Familie, nahestehende Personen, private oder öffentliche Dienste möglich? (Art. 389 ZGB) Verhältnismässigkeit der Massnahmen: Geeignet, erforderlich und zumutbar? (Art. 389 ZGB) Möglichkeiten auf Verzicht einer Beistandschaft: Direktes Handeln der KESB Aufgaben oder Auftrag an Drittperson Einblick und Auskunft an Drittperson (Art. 392 ZGB) Folie 10, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 5

6 Nachbetreuung und Ambulante Massnahmen Frau Müller wurde in die Klinik eingewiesen und kann in absehbarer Zeit entlassen werden. Insbesondere zur Rückfallprävention soll eine Begleitung erfolgen (bspw. durch das Case-Management, Ambulatorium, Tagesklinik, psychiatrische Spitex), was Frau Müller aber strikte ablehnt. Folie 11, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Austrittsgespräch Art. 436 ZGB Austrittsgespräch, wenn medizinische Massnahmen erfolgten und eine Rückfallgefahr besteht Beizug von Dritten möglich Dokumentationspflicht Folie 12, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 6

7 Ambulante Massnahmen und Nachbetreuung Art. 437 ZGB Kantone regeln die Nachbetreuung Kantone können ambulante Massnahmen vorsehen Blick ins kantonale Recht! Systematisch bei «medizinischen Massnahmen bei psychischer Störung» im Rahmen einer FU aufgeführt Kantone können ambulante Massnahmen zur Verhinderung einer FU (bei psychischer Störung) vorsehen. Folie 13, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Nachbetreuung 36 EG KESR Vor der Entlassung einer fürsorgerisch untergebrachten Person trifft die Einrichtung Vorkehrungen, um den Gesundheitszustand der Person nach der Entlassung stabil zu halten und deren erneute Unterbringung zu vermeiden. Verpflichtung der Einrichtung Einvernehmlichkeit Einbezug Dritter Folie 14, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 7

8 Ambulante Massnahmen 37 ff. EG KESR Sofern erforderlich und erneute fürsorgerische Unterbringung dadurch vermieden werden kann Zuständigkeit KESB: Begründeter Antrag der Einrichtung Bericht der Einrichtung Folie 15, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Ambulante Massnahmen 37 Abs. 2 und 3 2 Ambulante Massnahmen sind insbesondere a. Weisungen bezüglich Aufenthalt, Berufsausübung und Verhalten, b. Anordnung einer medizinisch indizierten Behandlung einschliesslich Medikamenteneinnahme, c. Meldepflicht bei einer Fachstelle oder Behörde, d. Regelung der Betreuung. 3 Die Vollstreckung ist ausgeschlossen. Folie 16, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 8

9 Ambulante Massnahmen ; 38 Abs. 2 EG KESR Die KESB darf eine medizinisch indizierten Behandlung einschliesslich Medikamenteneinnahme nur gestützt auf den Bericht einer Fachärztin oder eines Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie anordnen. Folie 17, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Abklärungsphasen und Zusammenarbeit Schwächezustand Schutzbedürftigkeit Ziel der behördlichen Massnahme? Ev. Bestimmung der Aufgabenbereiche und der erforderlichen Vertretungsmacht Verhältnismässigkeitsprüfung Entscheid KESB Mandatsführung/Unterbringung 2012 Daniel Rosch Folie 18, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 9

10 Gefährdungsmeldungen Wie gehen Sie konkret vor, wenn Sie eine Gefährdungsmeldung machen? Und auf welche Unterlagen und Prozessabläufe können Sie an Ihrem Arbeitsplatz zurückgreifen hinsichtlich Gefährdungsmeldungen? Tauschen Sie zu zweit kurz aus? Folie 19, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Gefährdungsmeldungen Best practice Blick ins kantonale Recht Einschätzung der Hilfsbedürftigkeit? Betriebliches Konzept: Besprechungen Ablauf Meldung Zuständigkeiten Schnittstelle Betrieb KESB Konsultation Datenschutzbeauftragte/r oder kantonale Direktion/Amtsstelle möglich Folie 20, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 10

11 Melderechte und Meldepflichten Art. 443 ZGB 1 Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis. Melderecht von allen Personen an KESB: Ausnahme Berufsgeheimnis! Konzept und Prozessablauf im Betrieb/am Arbeitsplatz! 2 Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig. Die Kantone können weitere Meldepflichten vorsehen. Meldepflicht von Personen in amtlicher Tätigkeit bezüglich hilfsbedürftigen Personen an KESB. Konzept und Prozessablauf im Betrieb! Folie 21, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP Interventionsorientierte Beratung oder generelle Pflicht zur Gefährdungsmeldung? Gefährdungseinschätzung Erfolgreiche beraterische Intervention Keine beraterische Intervention möglich oder von vornherein aussichtslos Beseitigung der Gefährdung Gefährdungsmeldung Folie 22, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 11

12 Gefährdungsmeldung und Berufsgeheimnis Art. 321 StGB 1. ( ) Ärzte ( ) Psychologen sowie ihre Hilfspersonen, die ein Geheimnis offenbaren, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, werden, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. ( ) 2. Der Täter ist nicht strafbar, wenn er das Geheimnis auf Grund einer Einwilligung des Berechtigten oder einer auf Gesuch des Täters erteilten schriftlichen Bewilligung der vorgesetzten Behörde oder Aufsichtsbehörde offenbart hat. 3. Vorbehalten bleiben die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde. Folie 23, Jahrestagung 2013 SGSP Thementag ZASP 12

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2018 (1. Arbeitstag: 9. April 2018) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesschutz) Änderung vom 15. Dezember 2017 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Kindesschutz) Änderung vom 15. Dezember 2017 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. April 2015

Mehr

Grenzsituationen zwischen Medizin und Recht

Grenzsituationen zwischen Medizin und Recht Grenzsituationen zwischen Medizin und Recht 42. Ärztekongress Arosa 2019 Arosa 28. März 2019 Dr. med. Josef Sachs Agenda 1. Einführung 2. Ärztliche Schweigepflicht 3. Patientenverfügung 4. Fürsorgerische

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung

Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung Fürsorgerische Unterbringung und ambulante Nachbetreuung Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Nebenamtliche Dozentin Hochschule Luzern Soziale Arbeit

Mehr

Neuerungen im Kindesschutz

Neuerungen im Kindesschutz Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht konkrete Umsetzungsfragen Fachtagung vom 11./12. September 2012 in Freiburg Arbeitskreis 9, Dr. iur., Sozialarbeiterin FH, Sozialversicherungsfachfrau, Pflegefachfrau

Mehr

Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen. Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18.

Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen. Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18. Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18. September 2018 Familie anstelle der Erwachsenenschutzbehörde? NZZ online

Mehr

Zusammenarbeit, Mitwirkung und Melderecht/ pflichten

Zusammenarbeit, Mitwirkung und Melderecht/ pflichten Zusammenarbeit, Mitwirkung und Melderecht/ pflichten Fachtagung Kindes und Erwachsenenschutz August 2012 Urs Vogel Ausgangslage KESB Verfahren und Betreuung durch Beistand ist grundsätzlich ein Eingriff

Mehr

n ZGB. Kindesschutz (Differenzen)

n ZGB. Kindesschutz (Differenzen) Nationalrat Wintersession 07 5.0 n ZGB. Kindesschutz (Differenzen) Korrektur der Fahne 5.0 (Betrifft verschiedene Seiten) eparl 7..07 :07 Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates

Mehr

Referat: Die Fürsorgerische Unterbringung. Behördenfachtagung SMOZ 12. September 2013

Referat: Die Fürsorgerische Unterbringung. Behördenfachtagung SMOZ 12. September 2013 Referat: Die Fürsorgerische Unterbringung Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich

Mehr

RECHTLICHE ERWÄGUNGEN ZUM BUNDESGERICHTSURTEIL UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF CIRS UND CIRRNET

RECHTLICHE ERWÄGUNGEN ZUM BUNDESGERICHTSURTEIL UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF CIRS UND CIRRNET RECHTLICHE ERWÄGUNGEN ZUM BUNDESGERICHTSURTEIL UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF CIRS UND CIRRNET Rachel Christinat Wissenschaftliche Mitarbeiterin Rechtsanwältin Kanzlei Schaller Institut de droit de la santé

Mehr

Wann habe ich mit der KESB zu tun?

Wann habe ich mit der KESB zu tun? Berner Bildungszentrum Netzwerk Palliative Care 28. August 2018 Wann habe ich mit der KESB zu tun? (Und wann nicht?) Ursula Rätz, Behördenmitglied KESB Biel/Bienne Gesetzlicher Auftrag der KESB Abklärung

Mehr

FOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

FOSUMOS Arbeits-Diner: Sucht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum

Mehr

neues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management

neues Kindes- und Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management (Medizinische) Zwangsmassnahmen und neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management www.danielrosch.ch Prof. (FH) Hochschule Luzern

Mehr

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

1,5 Jahre Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ein erster Erfahrungsbericht

1,5 Jahre Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ein erster Erfahrungsbericht 1,5 Jahre Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Ein erster Erfahrungsbericht Referat anlässlich des Mittagslunch's rpknord, Pflegezentrum Embrach, 23. Oktober 2014 Martina Nüssli, Präsidentin a.i.

Mehr

Tagung resoz15 Workshop

Tagung resoz15 Workshop Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Tagung resoz15 Workshop MLaw Pascal Muriset Bewährungs- und Vollzugsdienste Zürich Arbeitsprinzipien des Justizvollzug MLaw Pascal Muriset 2 / 15 Der gemeinsame

Mehr

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 26. Februar 2013 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung Informationen zur neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Informationen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht Veranstaltung «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» Evangelisches Zentrum Rapperswil 25. April 2016 Dr. Walter Grob Rechtsanwalt und Mediator Präsident Kesb Linth 1. Einführung 2. Arten von Beistandschaften

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht Zusammenarbeit Behörden / Heim gemäss 453 ZGB

Neues Erwachsenenschutzrecht Zusammenarbeit Behörden / Heim gemäss 453 ZGB Neues Erwachsenenschutzrecht Zusammenarbeit Behörden / Heim gemäss Impulstag 7 Curaviva 20. September 2011 Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen Inhalt Regelungen zur Zusammenarbeit im

Mehr

Im «Irrgarten» zwischen Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen

Im «Irrgarten» zwischen Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen Im «Irrgarten» zwischen Meldepflichten, Melderechten und Berufsgeheimnissen - die Revision der Meldevorschriften im Kindesschutz Luca Maranta, lic. iur., Advokat Dozent und Projektleiter an der Hochschule

Mehr

Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung

Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung Behördliche Massnahmen: Die Beistandschaften und die Fürsorgerische Unterbringung Daniel Rosch 22. August 2012 Fachtagung Einführung ins neue Kindes- und Übersicht behördliche Massnahmen Zwei Hauptmassnahmen:

Mehr

Antrag auf Validierung eines Vorsorgeauftrages

Antrag auf Validierung eines Vorsorgeauftrages Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg Antrag auf Validierung eines Vorsorgeauftrages toggenburg@kesb.sg.ch www.kesb.sg.ch Bitte prüfen Sie die Validierung eines Vorsorgeauftrages für Name Vorname

Mehr

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen Übersicht über die Hauptveränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft

Mehr

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Donnerstag, 1. Februar 2018 RA lic. iur. Petra Kropf Giger jur. Adjunktin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich Themen 1.

Mehr

Medizinischer Rechtsdienst

Medizinischer Rechtsdienst Medizinischer Rechtsdienst Praktischer Zugang einzelner Patientengruppen zum Gesundheitssystem bei individuell ausgeübten Melderechten Nationale Tagung Swiss Hospitals for Equity, 23 November 2016, Bern

Mehr

Herzlich willkommen gesetzliche Grundlagen zur Meldepflicht

Herzlich willkommen gesetzliche Grundlagen zur Meldepflicht Herzlich willkommen gesetzliche Grundlagen zur Meldepflicht Petra Senn, Ressortleiterin Kinder- und Jugendschutz Stadt Luzern, Sozialarbeitern FH, Master Kind-, Jugend und Familientherapie MAS 27.11.2018

Mehr

Inhaltsübersicht Workshop

Inhaltsübersicht Workshop Wann Gefährdungsmeldung, wann Strafanzeige? Fallbeispiele aus Sicht zweier KESB Bettina Bannwart, Vizepräsidentin KESB (Stadt) Luzern Noémie Helle, Richterin am Tribunal régional des Montagnes et du Val-de

Mehr

Verordnung über die Entschädigung für Facharztentscheide. betreffend die fürsorgerische Unterbringung freiwillig Eingetretener

Verordnung über die Entschädigung für Facharztentscheide. betreffend die fürsorgerische Unterbringung freiwillig Eingetretener 1 Verordnung über die Entschädigung für Facharztentscheide betreffend die fürsorgerische Unterbringung freiwillig Eingetretener (vom 16. Januar 2013) Der Regierungsrat beschliesst: I. Es wird eine Verordnung

Mehr

Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht

Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht Zur Bedeutung von Fremdgefährdung im Erwachsenenschutzrecht Dr. Nora Bertschi, LL.M. Leiterin Stab, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel- Stadt Folie 1 Übersicht Sinn und Zweck

Mehr

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen

Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Übersicht rechtliche Grundlagen zur Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen Q-Day vom Grundsatz der Freiheitsbeschränkung Freiheitsbeschränkende Massnahmen in der stationären Betreuung (mit oder

Mehr

Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene

Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene Allein lebende Menschen mit Demenz Auswirkungen auf rechtlicher, finanzieller und ethischer Ebene Marianne Wolfensberger Schweizerische Alzheimervereinigung Weiterbildungstagung Olten, 18.11.2014 1. Mögliche

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Fachtagung Neues Erwachsenenschutzrecht INSOS Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1) Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur (www.gassmannlaw.ch) 1 Ziele der neuen Regelung

Mehr

Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen

Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen Ausführungen zu Detailfragen des neuen Recht Fachveranstaltung INSOS Themen der Vertiefung Vertretung von urteilsunfähigen Personen Generelle

Mehr

Erwachsenenschutzrecht

Erwachsenenschutzrecht 26 KAPITEL 3 Erwachsenenschutzrecht Nach langer Vorarbeit wurde das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 456 ZGB 21 ) am 19. Dezember 2008 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet und vom Bundesrat

Mehr

Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen)

Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg Antragsformular zur Errichtung einer Beistandschaft (Version für Fachstellen) toggenburg@kesb.sg.ch www.kesb.sg.ch Bitte prüfen Sie die Errichtung einer

Mehr

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Organisation und Verfahren im Kanton Basel-Stadt 19.11.2012 Folie 1 Die wichtigsten

Mehr

Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte

Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte Direktion des Innern Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte Fürsorgerische Unterbringung (FU) Medizinische Massnahmen bei einer psychischen Störung Bewegungseinschränkende

Mehr

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Fachsymposium vom 18. Juni 2015 Klinik St. Priminsberg Patrik Terzer, Präsident KESB Werdenberg Inhalt Urteilsunfähigkeit Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit

Mehr

Klinikeinweisung: Informationen für Angehörige

Klinikeinweisung: Informationen für Angehörige Klinikeinweisung: Informationen für Angehörige Für Angehörige ist es meist erschütternd, wenn sie mit der Einweisung eines Familienmitgliedes in eine psychiatrische Klinik konfrontiert sind. Besonders

Mehr

Merkblatt zum Berufsgeheimnis für Medizinalpersonen und Gesundheitsfachpersonen

Merkblatt zum Berufsgeheimnis für Medizinalpersonen und Gesundheitsfachpersonen Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Kollegiumstrasse 28 Postfach 2161 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 65 Telefax 041 819 20 49 Merkblatt zum Berufsgeheimnis für Medizinalpersonen und

Mehr

Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen

Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen Inhalt Grundlagen für Entscheide Themen im Kindesschutz Modelle Kindeswohl

Mehr

Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung

Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung Fachtagung Geistig behindert und trotzdem Eltern sein? Kinderwunsch und Elternschaft von Menschen mit einer kognitiven Einschränkung 4. September 2012 Powerpoint Präsentation Alter Wein in neuen Schläuchen

Mehr

Meldebefugnis Art. 3c BetmG

Meldebefugnis Art. 3c BetmG Meldebefugnis Art. 3c BetmG 30.05.2012 1 Revidiertes Betäubungsmittelgesetz seit 1. Juli 2011 in Kraft baut auf den 4-Säulen der Suchtpolitik auf (Prävention, Therapie, Schadenminderung, Repression) Die

Mehr

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht Verabschiedet am KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich

KESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht Verabschiedet am KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich KPV KESB-Präsidienvereinigung Kanton Zürich Geschäftsstelle c/o KESB Bezirk Winterthur und Andelfingen Bahnhofplatz 17 8403 Winterthur KESB-Kennzahlen Kanton Zürich Bericht 2016 Verabschiedet am 26.4.2017

Mehr

Schulsozialarbeit Stadt Bern GESETZESSAMMLUNG

Schulsozialarbeit Stadt Bern GESETZESSAMMLUNG Schulsozialarbeit Stadt Bern GESETZESSAMMLUNG INHALTSVERZEICHNIS Volksschulgesetz (VSG)... 5 Art. - Aufgaben der Volksschule... 5 Art. 9 - Mängel in Erziehung und Pflege... 5 Art. - Zusammenarbeit, Elternmitsprache...

Mehr

*** Mina Lexow, Präsidentin KESB Frenkentäler Andrea Koller, Co-Präsidentin KESB Kreis Liestal Stephan Nicola, Präsident KESB Gelterkinden-Sissach

*** Mina Lexow, Präsidentin KESB Frenkentäler Andrea Koller, Co-Präsidentin KESB Kreis Liestal Stephan Nicola, Präsident KESB Gelterkinden-Sissach KESB Basel-Landschaft Organisation, Zuständigkeit, Aufgaben des Kindesschutzes *** Mina Lexow, Präsidentin KESB Frenkentäler Andrea Koller, Co-Präsidentin KESB Kreis Liestal Stephan Nicola, Präsident KESB

Mehr

Melderechte und Pflichten

Melderechte und Pflichten Voja Verband offene Kinder- und Jugendarbeit Kanton Bern Weisse Woche Workshop B1 / Intervention bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Mittwoch, 6. November 2013 Melderechte und

Mehr

Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft

Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg Antrag auf Errichtung einer Beistandschaft toggenburg@kesb.sg.ch www.kesb.sg.ch Bitte prüfen Sie die Errichtung einer Beistandschaft für Name Vorname Adresse

Mehr

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich

Mehr

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt, Winterthur www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung, Übersicht

Mehr

Sinn und Zweck des Erwachsenenschutzrechts (ESR) Möglichkeiten und Grenzen des ESR als Instrument des Opferschutzes

Sinn und Zweck des Erwachsenenschutzrechts (ESR) Möglichkeiten und Grenzen des ESR als Instrument des Opferschutzes Möglichkeiten und Grenzen des ESR als Instrument des Opferschutzes Dr. Nora Bertschi, LL.M. MLaw BA Boas Loeb, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kanton Basel-Stadt Folie 1 1 Übersicht

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen Das neue Erwachsenenschutzrecht Erster Überblick über die Anwendung des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen Weiterbildungsveranstaltung SOKOBI 29. Oktober 2013 Kurt Affolter, lic. iur., Fürsprecher und

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau Das neue Erwachsenenschutzrecht Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau 1 Inhalt 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Wozu dient eine Patientenverfügung und

Mehr

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen Sandra Lauwerijssen-Hofmann Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen CAS Vormundschaftliche Mandate Hochschule Luzern, Diana Wider Bundesamt für Justiz-Themenseite "Revision des Vormundschaftsrechts"

Mehr

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens? Die Optik des praktizierenden Anwalts und Notars René Peyer Rechtsanwalt und Notar Dammstrasse 19, 6300 Zug Urteilsfähigkeit,

Mehr

Referat: Das Verfahren in der Sozialhilfe. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013

Referat: Das Verfahren in der Sozialhilfe. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013 Referat: Das Verfahren in der Sozialhilfe Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich

Mehr

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz Überblick über die wesentlichen Änderungen 2. Mai 2012 Schritte des Wandels Verabschiedung im NR/SR im Dezember 2008 Referendumsfrist

Mehr

Ablauf. - Inputreferat. - Fallbeispiel & Auswertung. - Diskussion. Massgeschneiderte Massnahmen

Ablauf. - Inputreferat. - Fallbeispiel & Auswertung. - Diskussion. Massgeschneiderte Massnahmen Massgeschneiderte Massnahmen Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH/ MAS in Nonprofit-Management Prof. (FH) Hochschule Luzern Soziale Arbeit Kompetenzzentrum für Kindes- und Erwachsenenschutz Fachtagung

Mehr

Veranstaltung Alter und Gesundheit - Im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und behördlichen Schutzmassnahmen vom 11. Mai 2017

Veranstaltung Alter und Gesundheit - Im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und behördlichen Schutzmassnahmen vom 11. Mai 2017 Veranstaltung Alter und Gesundheit - Im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und behördlichen Schutzmassnahmen vom 11. Mai 2017 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Veranstaltung Alter und Gesundheit

Mehr

AIPPI Swiss Day For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext. Andri Hess 31. Mai 2012

AIPPI Swiss Day For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext. Andri Hess 31. Mai 2012 AIPPI Swiss Day 2012 For your eyes only? Attorney-client privilege im internationalen Kontext Andri Hess "Privileged & Confidential" "Vertrauliche Anwaltskorrespondenz" "Attorney Work Product" 2 Warum

Mehr

Kindesschutz & Schule > Kindeswohlgefährdung

Kindesschutz & Schule > Kindeswohlgefährdung SGV Inputreferat vom Kindesschutz & Schule > Kindeswohlgefährdung >> Zusammenarbeit KESB Donnerstag, Wattwil, Thurpark Glen Aggeler, Präsident KESB Region Toggenburg Vorsitzender der KESB-Präsidien des

Mehr

Weisung über Steuerauskünfte an Verwaltungsbehörden und Gerichte

Weisung über Steuerauskünfte an Verwaltungsbehörden und Gerichte Departement Finanzen Weisung über Steuerauskünfte an Verwaltungsbehörden und Gerichte vom 14. Dezember 2016 Das Departement Finanzen, gestützt auf Art. 153 Abs. 3 des Steuergesetzes 1 und Art. 57a der

Mehr

Leitfaden zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht für Ärztinnen und Ärzte

Leitfaden zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht für Ärztinnen und Ärzte Gesundheits- und Sozialdepartement Hoferbad 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 57 Telefax +41 71 788 94 58 martin.würmli@gsd.ai.ch www.ai.ch Leitfaden zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht für

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Suhr, Monika Klarer 1 Selbstbestimmung im Alter Das neue Erwachsenenschutzrecht Inhalte 1. Warum ein neues Erwachsenenschutzrecht? 2. Was hat sich

Mehr

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz)

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) 589 Ausserrhodische Gesetzessammlung. Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. Abs. und Art. 67 der

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen!

Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen! Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen! lic. iur. Ruedi Winet Präsident KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich Pflegefachmann Psychiatrie Curaviva-Fachtagung ambulant UND stationär 9. Januar

Mehr

Von der Vormundschaftsbehörde (VB) zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Die konkrete Umsetzung *****

Von der Vormundschaftsbehörde (VB) zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Die konkrete Umsetzung ***** Von der Vormundschaftsbehörde (VB) zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Die konkrete Umsetzung ***** Zusammenkunft der Sozialvorstände und Bezirksräte vom 24. November 2011 (organisiert von

Mehr

GESETZ über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR)

GESETZ über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR) GESETZ über die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (EG/KESR) (vom 23. Oktober 2011 1 ; Stand am 1. Januar 2013) 9.2113 Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 52 des Schlusstitels

Mehr

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012

Mehr

Sucht im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Wer kümmert sich um Sucht in der KESB?

Sucht im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Wer kümmert sich um Sucht in der KESB? Fosumos, Regionalgruppe Sargans-Chur 11.11.2010, Rest. Vabene, Chur Sucht im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Wer kümmert sich um Sucht in der KESB? RA lic. iur Peter Dörflinger Präsident Antwort:

Mehr

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Das Erwachsenenschutzrecht Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Urteilsfähigkeit Urteilsfähig ist, wer vernunftgemäss handeln kann. > Intellektuell verstehen um was es geht > Tragweite und Konsequenzen des

Mehr

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht Einführung in Nomenklatur, Rechtslage und Definitionen in der Schweiz Keynote anlässlich

Mehr

Fürsorgerische Unterbringung

Fürsorgerische Unterbringung Fürsorgerische Unterbringung Vorlesung Kindes- und Erwachsenenschutz Herbstsemester 2014 Lehrstuhl für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Familienrechts und der verfahrensrechtlichen

Mehr

Geschäftsbericht 2017

Geschäftsbericht 2017 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Geschäftsbericht 2017 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Auszug aus Geschäftsbericht Sozialdepartement) 4.7 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Mehr

Strukturen und Aufgaben der KESB Wenn Kinderrechte von Amtes wegen durchgesetzt werden müssen

Strukturen und Aufgaben der KESB Wenn Kinderrechte von Amtes wegen durchgesetzt werden müssen Strukturen und Aufgaben der KESB Wenn Kinderrechte von Amtes wegen durchgesetzt werden müssen lic. iur Sabine Hammel, Leiterin / Präsidentin Spruchkörper I KESB Birstal lic. iur. Caroline Zürcher, Präsidentin

Mehr

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist eine Amtsstelle der kantonalen Verwaltung. Die Führung der Amtsstelle obliegt der Amtsstellenleitung.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist eine Amtsstelle der kantonalen Verwaltung. Die Führung der Amtsstelle obliegt der Amtsstellenleitung. .6 Verordnung betreffend die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vom. Mai 0 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 0. Dezember

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern Gefährdungsmeldung als Chance

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern Gefährdungsmeldung als Chance Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bern Gefährdungsmeldung als Chance Franziska Voegeli, lic.phil.i, dipl. Sozialarbeiterin Behördenmitglied KESB Bern Weltpoststrasse 5 Postfach 128, 3000 Bern

Mehr

Anwaltsgeheimnis. RA Konrad Jeker

Anwaltsgeheimnis. RA Konrad Jeker Anwaltsgeheimnis RA Konrad Jeker Praktische Bedeutung Wettbewerbsfähigkeit Datenschutzrecht Rechtszugang Berufsstand Klienteninteressen Anwaltsinteressen Rechtliche Grundlagen BV? Privatrecht OR SSR Öffentliches

Mehr

Die Rechte von Psychiatriepatienten im neuen Erwachsenenschutzrecht

Die Rechte von Psychiatriepatienten im neuen Erwachsenenschutzrecht Die Rechte von Psychiatriepatienten im neuen Erwachsenenschutzrecht Hilfsverein für Psychischkranke Schaffhausen 2. April 2013 Jürg Gassmann, Rechtsanwalt www.gassmannlaw.ch Inhaltsübersicht 1. Einführung,

Mehr

Eintragung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen in der Gemeindefachlösung und die Auswirkungen auf das Stimmregister im Kanton Luzern

Eintragung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen in der Gemeindefachlösung und die Auswirkungen auf das Stimmregister im Kanton Luzern Eintragung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen in der Gemeindefachlösung und die Auswirkungen auf das Stimmregister im Kanton Luzern Das vorliegende Dokument ist in Zusammenarbeit zwischen dem

Mehr

Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft

Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft 6.5 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft Vom. März 0 (Stand. April 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 98

Mehr

Leitfaden zum neuen Kindesund Erwachsenenschutzrecht für Ärztinnen und Ärzte

Leitfaden zum neuen Kindesund Erwachsenenschutzrecht für Ärztinnen und Ärzte Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Kantonsärztlicher Dienst 267-2012 / Di Leitfaden zum neuen Kindesund Erwachsenenschutzrecht für Ärztinnen und Ärzte November 2012 2/9 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung

Mehr

Verordnung über die Verfahrenskosten, Entschädigungen und Spesen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Tarif KESR)

Verordnung über die Verfahrenskosten, Entschädigungen und Spesen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Tarif KESR) 212.43 Verordnung über die Verfahrenskosten, Entschädigungen und Spesen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Tarif KESR) vom 18. Dezember 2012 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden,

Mehr

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht VABB vom Weiterbildung für Assistentinnen I. Überblick und Grundprinzipien Die wesentlichen Veränderungen Altes Recht Beistandschaft, Beiratschaft,

Mehr

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) 24. April 2013 Marianne Kalt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt Departement

Mehr

Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT AUF EIGENES BEGEHREN (altart. 394 ZGB) ins neue Recht

Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT AUF EIGENES BEGEHREN (altart. 394 ZGB) ins neue Recht Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT AUF EIGENES BEGEHREN (altart. 394 ZGB) ins neue Recht Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name,

Mehr

Vom bis : Vormundschaftsrecht. Ab : Neues Erwachsenenschutzrecht. Art des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB)

Vom bis : Vormundschaftsrecht. Ab : Neues Erwachsenenschutzrecht. Art des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB) Vom 1.1.1912 bis 31.12.2012: Vormundschaftsrecht Ab 1.1.2013: Neues Erwachsenenschutzrecht Art. 360 456 des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB) 1 Massnahmen des früheren Rechts Amtsgebundene Massnahmen: Vormundschaft

Mehr

Transparenz und Datenschutz

Transparenz und Datenschutz Vom Umgang mit der Schweigepflicht im SPD Jürg Forster, Dr. phil. Leiter Schulpsychologischer Dienst der Stadt Zürich Themen Auskunftsrecht Aktenführung und Berichte Kinderschutz, Rechte von Kindern Melderechte

Mehr

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum:

I. Aktuelle Bedürfnisse. Bitte ausfüllen und dem nächsten ordentlichen Rechenschaftsbericht beilegen. Danke! Name, Vorname, Geburtsdatum: Fragen zur Überführung einer altrechtlichen BEIRATSCHAFT (samt allfälliger Kombination mit einer altrechtlichen BEISTANDSCHAFT) (altart. 395 ZGB, allenfalls kombiniert mit altart. 392-394 ZGB) in eine

Mehr

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)

Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) 97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.

Mehr

Merkblatt ärztliches Zeugnis der Gesuchstellerin zum Gesuch um Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption

Merkblatt ärztliches Zeugnis der Gesuchstellerin zum Gesuch um Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption Sicherheits- und Justizdepartement SJD Sozialamt SA Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Merkblatt ärztliches Zeugnis der Gesuchstellerin zum Gesuch um Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption

Mehr

Empfehlungen Ärzteschaft - Erwachsenenschutz

Empfehlungen Ärzteschaft - Erwachsenenschutz Empfehlungen Ärzteschaft - Erwachsenenschutz Empfehlungen zur Zusammenarbeit im Erwachsenenschutz zwischen Ärztinnen und Ärzten und den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Ziel dieser Empfehlungen

Mehr

Erwachsenenschutz im Kanton Zürich

Erwachsenenschutz im Kanton Zürich Erwachsenenschutz im Kanton Zürich Fachverband Zusatzleistungen des Kantons Zürich 21. Juni 2018 Lucien Brühlmann MAS Sozialarbeit und Recht, Behördenmitglied KESB Bezirk Dielsdorf Programm Organisation

Mehr

Rückblick der Behördenfachtagung SMZ Oberwallis 2013

Rückblick der Behördenfachtagung SMZ Oberwallis 2013 Rückblick der Behördenfachtagung SMZ Oberwallis 2013 Datum: 12. September 2013 Ort: Simplonhalle, Brig Eröffnung der Fachtagung Die Anwesenden wurden von Sandra Schnydrig willkommen geheissen. Anschliessend

Mehr

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung Dr. iur. Jürg Müller, Advokat Neu: Fokus Medizinische Massnahmen: Art. 360 373: Die eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und) Patientenverfügung

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Chancen und Grenzen der Mediation

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Chancen und Grenzen der Mediation Verein Mediation Zentralschweiz (VMZS) Hochschule Luzern 21. November 2012 Luzern Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Chancen und Grenzen der Mediation Andrea Staubli Gerichtspräsidentin Bezirksgericht

Mehr

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS THEMEN 1. Die ärztliche Schweigepflicht 2. Aufklärungen u. Einwilligungen 3. Verordnungen DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr