TOP 2. Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 29 - Gemeinsamer Antrag der Kommunen Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Remshalden

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1 BU Nr. 8 / 2012 Az Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am TOP 2. Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 29 - Gemeinsamer Antrag der Kommunen Schorndorf, Weinstadt, Winterbach und Remshalden Sachverhalt Die Gemeinde Remshalden hat eine Initiative gestartet, um gemeinsam mit den Nachbarkommunen bei der Landesregierung eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der B 29 von 120 km/h auf 100 km/h in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu beantragen, insbesondere um die Lärmbelastung von Anwohnern zu mindern. Gleichzeitig wird gefordert, zukünftig bei Straßensanierungen einen lärmsenkenden Fahrbahnbelag einzubauen. Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom bereits mit dieser Thematik beschäftigt und beschlossen, die Initiative der Gemeinde Remshalden nicht zu unterstützen. Allerdings lässt eine Vielzahl von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft in den vergangenen Wochen darauf schließen, dass es die Verwaltung versäumt hat, dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung notwendige Sachinformationen zur Verfügung zu stellen. Um ausschließen zu können, dass der am gefasste Beschluss in dieser wichtigen interkommunalen Angelegenheit von fehlenden Unterlagen beeinflusst wurde, hält es die Verwaltung für erforderlich, die fachlichen Informationen, die bereits im Dezember dem Gemeinderat hätten vorgestellt werden müssen, nachzuliefern und den Gemeinderat zu bitten, aufgrund dessen erneut über die Unterstützung der Initiative zu entscheiden. Eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h auf der B 29 hätte positive Auswirkungen auf Lärm- und Abgasemissionen, daneben auch auf den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit. Der Stadtverwaltung liegt zwar keine verkehrstechnische Untersuchung speziell für die B 29 vor, allerdings lassen sich diese positiven Auswirkungen durch eine Vielzahl von generellen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen. Bestätigt werden diese von Prof. Dr.-Ing. Rolf Karajan, Geschäftsführer des gleichnamigen, dem Gemeinderat bekannten Stuttgarter Ingenieurbüros mit Schwerpunkt Verkehrstechnik und Verkehrsplanung. In welchem Maß das Remstal und im Speziellen Weinstadt durch die B 29 bisher mit Lärm belastet ist, lässt sich der beiliegenden Lärmkartierung des LUBW aus dem Jahr 2007 entnehmen. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 100 km/h in den Nachtstunden würde nun nach den allgemeinen Erkenntnissen von vierspurigen Bundesstraßen zu einer Reduktion des Lärms, genauer gesagt des Schalldruckpegels, in einer Größenordnung zwischen einem und zwei db (A) nachts führen. Dabei ist zu beachten, dass ein Rückschluss vom Wert des Schalldruckpegels in db (A) auf das subjektive Empfinden von Lärm nur eingeschränkt möglich ist.

2 Seite 2 von 2 Allgemein aber gilt als Faustformel, dass eine Erhöhung beziehungsweise Senkung des Schalldruckpegels um zehn db (A) etwa als doppelte beziehungsweise halbe Lautstärke wahrgenommen wird. Eine Reduktion des Schalldruckpegels um ein bis zwei db (A) kann, auch abhängig von den kleinräumigen örtlichen Gegebenheiten, für Personen also durchaus spürbar sein. In diesem Zusammenhang kann auch festgehalten werden, dass Geräusche bereits bei einem Schalldruckpegel ab 55 db(a) als Belästigung empfunden werden können. Halten diese über einen längeren Zeitraum an, werden die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Menschen verringert. Geräusche ab 65 db (A) bewirken im Körper Stress. Hält solcher Lärm längere Zeit an, kann er nachweislich zu Krankheiten, insbesondere im Herz-Kreislauf-System, führen. Neben der Verringerung der Lärmemissionen gehen bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auch die Abgasemissionen zurück. Zu erwarten sind dabei durch die niedrigeren Geschwindigkeiten insbesondere eine Reduktion der Kohlenmonoxid- und der Feinstaubemissionen, sowie eine geringe Reduktion des Stickstoff- und des Kohlendioxidausstoßes. Quantifiziert werden können diese Reduktionen jedoch ohne Vorliegen einer verkehrstechnischen Untersuchung nicht. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit gilt, dass eine niedrigere Geschwindigkeit einen kürzeren Bremsweg zur Folge hat und dadurch die Sicherheit grundsätzlich erhöht wird. Der Verkehrsfluss bei hohem Verkehrsaufkommen wird durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 100 km/h ebenfalls nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil sogar verbessert. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 80 km/h und 100 km/h optimal für den Verkehrsfluss, da fast alle Fahrzeuge dann mit gleichem und gleichmäßigem Tempo fahren und die Straße in der Konsequenz die meisten Fahrzeuge bewältigen kann. Zusammenfassend ist die Verwaltung der Ansicht, dass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 29 in den Nachtstunden sinnvoll ist und durchaus eine Lärmentlastung für die Anwohner bedeuten kann. In den von Lärm belasteten Tal- und Hanglagen des Remstals sollte jede Möglichkeit, die sich den Kommunen bietet, für eine Minimierung des Lärms genutzt werden. Beschlussvorschlag Aufgrund der nun vorgelegten zusätzlichen Informationen unterstützt der Gemeinderat den beiliegenden gemeinsamen Antrag mit den Kommunen Schorndorf, Winterbach und Remshalden zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 29 in den Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf 100 km/h / Oberbürgermeister Oswald / Beck Interne Bearbeitungsvermerke Dez./Amt OB EBM SWW SEW STS Federführung X X Kürzel Os Bk Mitzeichnung X X X Erfolgt am Kürzel Dei Di Schw

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