Steuerliche Rahmenbedingungen bei Blockheizkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften

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1 Steuerliche Rahmenbedingungen bei Blockheizkraftwerken in Wohnungseigentümergemeinschaften Vortrag auf dem 1. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar am 9. November 2013 in Heidelberg Hans Joachim Gerlach Wirtschaftsprüfer Steuerberater

2 über mich geboren 1958 in Stuttgart Studium des Bauingenieurwesens an der TU München, Abschluss zum Diplomingenieur berufliche Tätigkeit als Projektingenieur in einem Ingenieurbüro für Flughafenplanung in Stuttgart Arbeits- und wirtschaftswissenschaftliches Aufbaustudium an der TU München, Abschluss zum Diplom-Wirtschaftsingenieur berufliche Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart als Prüfungsleiter 1997 Ablegung des Steuerberaterexamens 1999 Ablegung des Wirtschaftsprüferexamens seit 2000 Tätigkeit in eigener Praxis in Stuttgart, seit 2008 mit folgenden Schwerpunkten: Umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken Fachübergreifende Beratung von Anlagenbetreibern und Planern im Bereich der Kraft-Wärme- Kopplung und der erneuerbaren Energien Vortragstätigkeit für Energieagenturen, den B.KWK und BHKW-Hersteller/-Installateure seit 2005 bzw. Betreiber bzw. Verwalter von 2 Fotovoltaikanlagen und Mini-BHKWs mit einer jährlichen Stromproduktion von insgesamt ca kwh 2

3 Übersicht 1. Informationen zur Kraft-Wärme-Kopplung 1.1. Schaubilder zur KWK 1.2. Vorteile der KWK 2. Möglichkeiten der Stromverwertung bei Blockheizkraftwerken 2.1 Einspeisung ins öffentliche Stromnetz 2.2. Betrieb des BHKW durch einen Contractor 2.3. Stromverkauf an Wohnungseigentümer/Mieter 2.4. Stromeigenversorgung 3. Konzept der Stromeigenversorgung 3.1. Voraussetzungen 3.2. Umsetzung 3

4 Übersicht 4. Umsatzsteuer 4.1. Unternehmereigenschaft 4.2. Vorsteuerabzug WEG als Betreiber des BHKW WEG vermietet BHKW an Eigenstrom-GbR Vorsteuerabzug bei der Eigenstrom-GbR Eigenstrom-GbR als Kleinunternehmer 5. Ertragsteuern 5.1. Einkunftsart, wenn WEG das BHKW selbst betreibt 5.2. Einkunftsart, wenn WEG das BHKW an die Eigenstrom-GbR vermietet 5.3. Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen WEG als Betreiber des BHKW WEG als Vermieter des BHKW 5.4. Ertragsteuern bei der Eigenstrom-GbR 6. Zusammenfassung 4

5 1. Informationen zur Kraft-Wärme-Kopplung 1.1. Schaubilder zur KWK (Quelle: B.KWK Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung) 5

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11 1.2. Vorteile der KWK Gleichzeitige Gewinnung von Strom und Wärme Gesamtwirkungsgrad bis zu 90%, mit Brennwertnutzung auch darüber minimale Energieverluste durch kurze Wege keine Leitungsverluste bei Wärme und Strom CO2-Einsparung bei Einsatz von Erdgas bis zu 60% Leichtere Einhaltung der Energieeinsparverordnung im Neubau Ersatzmaßnahme für mögliche Einhaltung des EWärmeG Baden-Württemberg bei Heizungsaustausch in Bestandsbauten Reduzierung der Stromkosten für Eigentümer und Mieter Wertsteigerung des Gebäudes Unterstützung der Energiewende Energieeinsparmaßnahme mit unmittelbarer Rendite für den Vermieter 11

12 2. Möglichkeiten der Stromverwertung bei Blockheizkraftwerken Einspeisung ins öffentliche Stromnetz Betrieb des BHKW durch einen Contractor Stromverkauf an Wohnungseigentümer/Mieter Strom-Eigenversorgung 12

13 2.1. Einspeisung ins öffentliche Stromnetz Vorteile wenig Aufwand geringer Abrechnungsaufwand wenig Verantwortung Nachteile nicht wirtschaftlich, Erlös nach KWKG ca. 3-5 ct/kwh + KWK-Zuschlag Erlös nach EEG ca. 22 ct/kwh, aber Brennstoff (100 %) Bioerdgas kostet ca. 10 ct/kwh, was den Wärmepreis enorm verteuert (Problem Heizkostenverordnung) stark schwankende Einnahmen nach max. 10 Jahren kein wirtschaftlicher Betrieb möglich (Wegfall des KWK Zuschlags) 13

14 2.2. Betrieb des BHKW durch einen Contractor Vorteile keine Vorfinanzierung, keine Sonderumlage kein Zeitaufwand Nachteile - Contractor speist in der Regel ins öffentliche Netz ein, dadurch geringe Erträge - zur Deckung der Kapitalkosten erhebt der Contractor einen Aufschlag auf die Wärmekosten 14

15 2.3. Stromverkauf an Wohnungseigentümer/Mieter Vorteile Kann wirtschaftlich sein, Erlös ca. 20 ct/kwh + KWK-Zuschlag Nachteile Kostennachteil ca % : EEG-Umlage 6,24 ct/kwh (2014) ist abzuführen steuerliche Nachteile 15

16 2.3. Stromverkauf an Wohnungseigentümer/Mieter Nachteile (Fortsetzung) Einhaltung der energiewirtschaftlichen Regelungen: --Informationspflichten zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen (CO 2 -Ausstoß und radioaktive Abfälle für den Strommix Eigenerzeugung und Zusatzstrom) --Ausweis der anteiligen Netznutzungsentgelte auf der Stromrechnung Einholung Versorgererlaubnis / jährliche Stromsteuererklärungen Anzeigepflicht der verkauften Strommengen nach 49 EEG bis zum des Folgejahres Abrechnungsaufwand Bilanzierungsaufwand 16

17 2.4. Stromeigenversorgung Vorteile besonders wirtschaftlich (monetärer Vorteil gegenüber Stromverkauf ca %) nach derzeitiger Rechtslage keine EEG-Umlage abzuführen steuerliche Vorteile ca. 3-fache Erlöse gegenüber Stromeinspeisung wirtschaftlicher Betrieb auch nach Wegfall der KWK-Zulage Die Regelungen des EnWG müssen nicht eingehalten werden 17

18 2.4. Stromeigenversorgung Vorteile (Fortsetzung) keine Genehmigungs- und Anzeigepflichten keine Stromsteuererklärungen notwendig Nachteile vertragliche Regelungen sind aufwändiger Abrechnungen anfangs etwas aufwändiger Einmalkosten durch Anschaffung des Vertragswerks 18

19 3. Konzept der Stromeigenversorgung 3.1. Voraussetzungen 1. Die Bewohner erzeugen sich den Strom selbst 2. Es darf kein Strom verkauft werden (andernfalls entfallen die Vorteile) 3.2. Umsetzung Die Bewohner des Mehrfamilienhauses gründen zusammen mit der WEG eine Eigenstrom-GbR und mieten vom BHKW-Eigentümer WEG das BHKW an, um damit ihren eigenen Strom zu erzeugen. 19

20 3.2. Umsetzung Die Gesellschafter der Eigenstrom-GbR - mieten als Betreiber das BHKW an - beziehen den Brennstoff für das BHKW - veranlassen die BHKW-Wartung - kaufen den Zusatzstrom ein, wenn der Stromverbrauch größer ist als die Erzeugung - speisen den Überschussstrom ins öffentliche Netz ein - verkaufen die BHKW-Wärme an die WEG - bekommen die Energiesteuererstattung durch das Hauptzollamt - versorgen sich selbst mit sauberem Strom gegen Kostenübernahme 20

21 energy consulting Strom - Eigenversorgung Gaslieferant Gaskosten Stromnetzbetreiber Einspeisevergütung KWK Zuschlag Zusatzstromlieferant Zahlung Zusatzstrom BHKW Eigentümer Miete BHKW Eigenstrom- GbR Kostentragung Stromverbrauch Abrechnungs- Dienstleister Brennstoffsteuer Erstattung durch HZA Wartungsgebühr Hauseigentümer/ WEG Wartungsfirma Dipl. Ing. (FH) Christian Meyer Tel: 07665/ info@energy-consulting-meyer.de 1 1

22 4. Umsatzsteuer 4.1. Unternehmereigenschaft BHKW-Betreiber ist umsatzsteuerlicher Unternehmer BHKW-Vermieter ist ebenfalls umsatzsteuerlicher Unternehmer 22

23 4.2. Vorsteuerabzug WEG als Betreiber des BHKW Vorsteuerabzugsberechtigung hängt von der Qualifikation der Ausgangsumsätze ab Wird ausschließlich Strom produziert und verkauft, ist der Vorsteuerabzug vollumfänglich zulässig, da die Stromlieferung umsatzsteuerpflichtig ist aber 4 Nr. 13 UStG: Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen (Strom?) durch die WEG an ihre Mitglieder ist (zwingend) umsatzsteuerbefreit 23

24 4.2. Vorsteuerabzug WEG als Betreiber des BHKW Somit nahezu kein Vorsteuerabzug für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Betriebskosten des Blockheizkraftwerks 24

25 4.2. Vorsteuerabzug WEG vermietet BHKW an Eigenstrom-GbR Die umsatzsteuerpflichtige Vermietung des BHKW an die Eigenstrom-GbR ist eigenständige Hauptleistung Somit voller Vorsteuerabzug für die WEG als BHKW-Eigentümer 25

26 4.2. Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug bei der Eigenstrom-GbR Die Wärmelieferung, die Stromeinspeisung sowie der Stromeigenverbrauch der GbR-Gesellschafter sind umsatzsteuerpflichtig Somit bei der GbR Vorsteuerabzug aus dem Kraftstoffbezug, der BHKW-Miete, den Wartungskosten und dem Zusatzstrom 26

27 4.2. Vorsteuerabzug Eigenstrom-GbR als Kleinunternehmer Vorteil: - keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (nur die ersten 2 Jahre, danach nur jährliche Umsatzsteuererklärungen) Nachteile: - Minderergebnis drückt Rendite - Stromabrechnungen der GbR an ihre Gesellschafter ohne Umsatzsteuerausweis, somit kein Vorsteuerabzug beim Unternehmer-Stromverbraucher im Gebäude 27

28 5. Ertragsteuern 5.1. Einkunftsart, wenn WEG das BHKW selbst betreibt Eine WEG als Betreiber eines BHKW erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinnermittlung in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung Mitgliedschaft an einer gewerblichen WEG ist für manche Mitglieder unerwünscht 28

29 5.2. Einkunftsart, wenn WEG das BHKW an die Eigenstromstr-GbR vermietet Eine WEG, die ein BHKW nicht betreibt, sondern als einzige Leistung das BHKW vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Vorteile: keine gewerbliche Tätigkeit keine Gewerbesteuererklärung 29

30 5.3. Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen früher: Blockheizkraftwerke waren grundsätzlich unselbständige Gebäudeteile Keine gesonderte AfA Beim Neubau Zurechnung zu den Gebäudeherstellungskosten Bei Ersatz der bestehenden Heizungsanlage Erhaltungsaufwand 30

31 5.3. Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen heute (OFD Niedersachsen vom ): Blockheizkraftwerke sind als selbständige, vom Gebäude losgelöste bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre Lineare Abschreibung in Höhe von 10% pro Jahr 31

32 5.3. Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen WEG als Betreiber des BHKW WEG liefert die BHKW-Wärme ohne Gewinnaufschlag an die WEG-Mitglieder Somit bzgl. der Wärmelieferung fehlende Gewinnerzielungsabsicht ( Liebhaberei ) Dadurch steuerliche Abschreibung nur in Höhe des Stromanteils (ca % der Investition) 32

33 5.3. Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen WEG als Vermieter des BHKW WEG vermietet das BHKW in der Regel mit Gewinnerzielungsabsicht an die Eigenstrom-GbR Dadurch steuerliche Abschreibung auf die vollen Investitionskosten 33

34 5.4. Ertragsteuern bei der Eigenstrom-GbR Konzeptbedingt erzielt GbR keine Gewinne, es liegt daher keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Somit liegt kein Gewerbebetrieb vor. Es ist keine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung abzugeben. 34

35 6. Zusammenfassung Beim Konzept der Stromeigenversorgung ist nach derzeitiger Rechtslage keine EEG-Umlage abzuführen besteht keine Stromkennzeichnungspflicht ist der volle Vorsteuerabzug auf die Investition und die Betriebskosten möglich können die steuerlichen Abschreibungen in voller Höhe angesetzt werden können schädliche gewerbliche Einkünfte vermieden werden erwirtschaftet die BHKW-Investition den maximalen Ertrag 35

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Hans Joachim Gerlach Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.Ing Wirtschaftsprüfer Steuerberater Lenbachstr Stuttgart Tel / Fax 0711 / wp@gerlach-stuttgart.de 36

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