Lagebericht zur Eröffnungsbilanz zum Gemeinde Marienheide
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- Dagmar Glöckner
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1 Lagebericht zur Eröffnungsbilanz zum Gemeinde Marienheide Anlage 3 / 1
2 2 Inhalt Allgemeines 1. Das neue Kommunale Finanzmanagement Vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept Kaufmännisches Rechnungswesen als Referenzmodell Drei-Komponenten-System Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechung Die Bilanz Der Finanzplan und die Finanzrechnung Struktur des Haushalts im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Ziele und Kennzahlen Haushaltsausgleich im Neuen Kommunalen Finanzmanagement 6 2. Vermögenslage Struktur der Eröffnungsbilanz Mittelverwendung (Aktiva) Mittelherkunft (Passiva) Bilanz und Ergebnisrechnung Bilanzanalyse Analyse der Mittelverwendung Analyse der Mittelherkunft Vorgänge von besonderer Bedeutung Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Risiken Chancen Allgemeine Chancen Konkrete Chancen Angaben zu Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und des Rates 16 Anlage 3 / 2
3 3 Allgemeines Nach 53 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Eröffnungsbilanz durch einen Lagebericht entsprechen 48 zu ergänzen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse aus der Aufstellung der Eröffnungsbilanz geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Eröffnungsbilanz und der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 1. Das neue Kommunale Finanzmanagement Nach dem Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW NKFG NRW) müssen die Gemeinden ihre Geschäftsvorfälle spätestens zum nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfassen. Damit steht fest, dass alle Kommunen des Landes bis spätestens ihr Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen (auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung) umstellen werden. Im Rahmen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen hat die Gemeinde Marienheide zum ihr altes kamerales Rechnungswesen auf ein neues kaufmännisches Rechnungswesen nach den Strukturen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements NKF umgestellt. Und damit die doppelte Buchführung zum eingeführt Vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept Die entscheidende Neuerung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) gegenüber der Kameralistik ist die Umstellung des Rechnungswesens von einem Geldverbrauchskonzept zu einem Ressourcenverbrauchskonzept. Bislang wurden im kommunalen Rechnungswesen lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, d.h. die Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen dar. Betrachtet werden somit die Veränderungen des kommunalen Eigenkapitals, ein Ansatz, der wesentlich transparenter als bislang über die Ergebnisrechnung und die Bilanz das wirtschaftliche Handeln der Gemeinde abbildet. So wird der vollständige Werteverzehr durch Abschreibungen offen gelegt und berücksichtigt Kaufmännisches Rechnungswesen als Referenzmodell Mit der Entscheidung für das Neue Kommunale Finanzmanagement ist eine Grundsatzentscheidung für das kaufmännische Rechnungswesen als Referenzmodell für die Haushaltswirtschaft der Kommunen getroffen worden. Die Haushaltswirtschaft orientiert sich insoweit am Handelsgesetzbuch (HGB) und an Anlage 3 / 3
4 4 den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben des Rechnungswesens der Kommunen dem nicht entgegenstehen Drei-Komponenten-System Der Haushalt bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung. Das Neue Kommunale Finanzmanagement stützt sich für die Planung, Bewirtschaftung und den Abschluss der Haushaltswirtschaft auf drei Komponenten: Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechung Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan wichtigster Bestandteil des neuen Haushalts. Er bildet alle Erträge und alle Aufwendungen einer Planungsperiode ab und gibt einen Gesamtüberblick über die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde. Am ausgewiesenen Ergebnis ist ablesbar, ob sich das Eigenkapital der Gemeinde voraussichtlich erhöht (Planüberschuss) oder vermindert (Planfehlbetrag). Durch die Abbildung mehrerer Planungsjahre wird die mittelfristige Finanzplanung in die konkrete Haushaltsplanung integriert und damit deutlich aufgewertet. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge einer Rechnungsperiode. Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis (der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder der Fehlbetrag) geht in die Bilanz ein und bildet unmittelbar die Veränderungen des Eigenkapitals der Kommune ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch somit umfassend ab Die Bilanz Sie ist Teil des neuen Jahresabschlusses und weist auf der Aktivseite das Vermögen (die Mittelverwendung) und auf der Passivseite dessen Finanzierung (die Mittelherkunft) stichtagsbezogen nach. Die Regeln für Ansatz und Bewertung (Bilanzierung) orientieren sich dabei an den kaufmännischen Normen. Auf der Aktivseite sind in enger Anlehnung an das HGB das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen und die aktive Rechnungabgrenzung der Kommune ausgewiesen. Auf der Passivseite werden das Eigenkapital, die Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzung dargestellt. Die besondere Struktur der kommunalen Bilanz spiegelt die kommunalen Besonderheiten, z.b. durch die Abbildung des Infrastrukturvermögens (Straßen etc.), wider. Zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals die Haushaltswirtschaft nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements abwickelt, hat die Kommune eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Grundlage der Eröffnungsbilanz ist die vollständige Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Die Bewertung des Vermögens in der Eröffnungsbilanz erfolgt ggf. unter Abweichung von der grundsätzlichen Orientierung an Anschaffungs- und Herstellungswerten auf der Basis Kommentar [C1]: Anlage 3 / 4
5 5 von vorsichtig geschätzten Zeitwerten. Ziel ist es dabei, eine zügige und in der Grundausrichtung konsistente Bewertung der Vermögensgegenstände zu erhalten. Die Drei-Komponenten-Rechnung wird in untenstehender Abbildung illustriert: Der Finanzplan und die Finanzrechnung Neben dem Ergebnisplan stellt der Finanzplan einen weiteren wesentlichen Bestandteil des Haushaltsplans dar. Er bildet alle Einzahlungen und Auszahlungen ab und beschreibt die planerische Veränderung des Geldvermögens (den Cash Flow ). Er gibt somit einen systematischen Überblick über die Entwicklung der liquiden Mittel der Kommune. Der Finanzplan weist die Investitionsplanung der Kommune und deren Finanzierung nach. Er stellt zudem dar, wie der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit und aus der laufenden Tätigkeit gedeckt wird. Die Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen der liquiden Mittel nach und stellt die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung dar. Das in der Finanzrechung ausgewiesene Jahresergebnis (der Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen) bildet die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln in der Bilanz ab Struktur des Haushalts im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Die Kommune hat wie für den kameralen Haushalt für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese enthält ebenfalls den Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen, der Verpflichtungsermächtigungen, den Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (vormals Kassenkredite) und die Steuersätze. Die doppische Haushaltssatzung enthält darüber hinaus den Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen und jeweils den Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit Der mit der Haushaltssatzung festgesetzte Haushaltsplan beinhaltet einen Gesamtergebnisplan und einen Gesamtfinanzplan. Diese werden in Teilergebnis- bzw. Teilfinanzpläne untergliedert. Der Gesetzgeber hat eine Mindestgliederung in 17 Produktbereiche verbindlich vorgegeben und die darunter liegenden Ebenen (Produktgruppen und Produkte) für individuell gestaltbar erklärt. Diese Gestaltungsfreiheit wird allerdings durch die Anforderungen der Finanzstatistik eingeschränkt, denn das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) fordert die Daten zur Haushaltswirtschaft auf der Ebene der Produktgruppen ab. Der NKF-Haushalt der Gemeinde Marienheide ist in Anlage 3 / 5
6 6 16 Produktbereiche 64 Produktgruppen und 64 Produkte gegliedert. Die Gliederung des NKF-Haushalts der Gemeinde unterscheidet sich nicht wesentlich von der Gliederung des bisherigen Haushaltsbuchs. Ursächlich dafür ist die Tatsche, dass bei der letzten Neugestaltung des Haushaltsbuchs bereits der damals vorliegende Entwurf des NKF-Produktrahmens berücksichtigt wurde. Die Teilergebnispläne weisen wie der Gesamtergebnisplan Erträge und Aufwendungen aus. Die Teilfinanzpläne sind dagegen auf die Darstellung von investiven Ein- und Auszahlungen beschränkt. In die Teilpläne sind die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm des kameralen Haushalts integriert. Auch dem doppischen Haushalt sind ein Vorbericht und Anlagen beizufügen. Dazu gehören insbesondere die Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, die Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen 1.5. Ziele und Kennzahlen Gemäß 12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Die Ziele werden der Verwaltung durch den Rat vorgegeben oder im Dialog zwischen Rat und Verwaltung entwickelt Haushaltsausgleich im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Zukünftig bezieht sich der Haushaltsausgleich nicht mehr auf die Sicherung des Geldbestandes, sondern auf die Sicherung des Vermögensbestandes durch die Erhaltung der Ertragskraft, die vom Ressourcenaufkommen (Erträge) und vom Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) bestimmt wird. Maßgebend für den Haushaltsausgleich sind somit Ergebnisplan und Ergebnisrechnung. Die kamerale Ausgleichsregel, nach der die Einnahmen die Ausgaben decken müssen, wird durch eine doppische Ausgleichsregel ersetzt, nach der die gesamten Erträge die Höhe der vorgesehenen Aufwendungen erreichen oder übersteigen müssen ( 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW). Fiktion des Haushaltsausgleich, Ausgleichsrücklage Anlage 3 / 6
7 7 Gemäß 75 Absatz 2 Satz 3 GO NRW gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan oder der Fehlbetrag in der Jahresrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei Jahre vor dem Eröffnungsbilanzstichtag gebildet werden. Die Ausgleichsrücklage kann durch die Zuführung von Jahresüberschüssen wieder aufgefüllt werden, soweit ihr Bestand nicht den in der Eröffnungsbilanz zulässigen Betrag erreicht hat. Für den Haushalt der Gemeinde Marienheide ist als Maximalwert der Ausgleichsrücklage der Durchschnitt der Steuern und allgemeinen Zuweisungen der letzten drei Jahre maßgebend. Die Ausgleichsrücklage berechnet sich wie folgt: Haushaltsjahr Steuern und allgemeine Zuweisungen Die Ausgleichsrücklage der Gemeinde beträgt somit ,00. Eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist in 4 der Haushaltssatzung auszuweisen. Der Haushalt ist nicht ausgeglichen, wenn die Allgemeine Rücklage verringert wird. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde ( 75 Abs. 4 GO NRW). Haushaltssicherungskonzept Anlage 3 / 7
8 8 Gemäß 76 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn: die allgemeine Rücklage innerhalb eines Jahres um mehr als ein Viertel verringert wird, oder in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel (5 %) verringert wird, oder innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Haushaltsausgleich spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wieder erreicht wird. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Kann der Haushaltsausgleich auch im letzten Jahr der Ergebnis- und Finanzplanung nicht dargestellt und das Haushaltssicherungskonzept daher nicht genehmigt werden, befindet sich die Gemeinde im sog. Nothaushaltsrecht. 2. Vermögenslage Die Eröffnungsbilanz ermöglicht erstmals einen Gesamtüberblick über die Vermögenslage der Gemeinde Marienheide. Das Vermögen der Gemeinde Marienheide ist zum größten Teil für die kommunale Aufgabenerfüllung gebunden. 2.1 Die Struktur der Eröffnungsbilanz Die Gemeinde Marienheide hat zum Umstellungstermin auf das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF eine Eröffnungsbilanz erstellt. Die Aufgliederung der Eröffnungsbilanz nach Fristigkeiten ergibt einen deutlichen Überhang an langfristig gebundenen Vermögenswerten sowie der damit im Zusammenhang stehenden langfristigen Finanzierungsmittel. Das langfristige Vermögen hat einen Anteil von 94 %, die langfristigen Finanzierungsmittel haben einen Anteil von rd. 69 % bezogen auf die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz. Anlage 3 / 8
9 9 Aktivseite Passivseite Immaterielle Vermögensgegenstände ,22 0,03% Allgemeine Rücklage ,39 26,06% Sachanlagen ,93 91,35% Ausgleichsrücklage ,00 4,83% Finanzanlagen ,93 2,60% SoPO ,64 15,66% Vorräte ,96 2,25% Rückstellungen ,15 10,49% Öffentl. Rechtl. Forderungen ,22 2,98% Privatrechtliche Forderungen ,42 0,43% Sonstige Vermögensgegenstände ,84 0,05% Liquide Mittel ,28 0,21% Aktive Rechnungsabgrenzung ,35 0,10% Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen ,49 21,92% Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ,52 15,23% Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen ,00 0,10% Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,92 0,71% Sonstige Verbindlichkeiten ,07 3,34% Passive Rechungsabgrenzung ,97 1,66% ,15 100,00% , % Kommentar [C2]: Es fehlen noch die sonstigen VG mit Euro ,84 bzw. 0,06 % 2.2 Mittelverwendung (Aktiva) Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz liegt mit T oder fast 44 % beim Infrastrukturvermögen. Zusammen mit dem Wert der Grundstücke und Gebäude von T sind insgesamt rd. 78 % des Vermögens für die kommunale Daseinsvorsorge langfristig gebunden. An Sachanlagen sind des Weiteren Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau mit zusammen T, das entspricht 6,0 %, nennenswert. Bei den Finanzanlagen ergeben sich folgende Werte: Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen: Anlage 3 / 9
10 10 Bezeichnung Betrag Oberbergische Verkehrs AG (OVAG) ,47 Oberbergische Aufbau GmbH (OAG) ,40 AggerEnergie GmbH ,50 Gründer- und Technologiezentrum (GTC) ,58 Zweckverband GKD 1,00 Zweckverband ASTO 1,00 Sonderschulzweckverband ,13 Zweckverband BTV - Eigenkap. nach Einwohnern 3.438, ,95 Sondervermögen Eigenkapital Wasserwerk T Wertpapiere des Anlagevermögens: Versorgungsrücklage beim Kommunalen Versorgungsrücklagenfonds (KVR-Fonds) 62 T Ausleihungen Bezeichnung Anzahl Anteile Gesamtwert Anteil Gem. Baugenossenschaft 131, ,00 Anteil Volksbank Meinerzhagen 0,53 266, ,05 Vermögensstruktur der Eröffnungsbilanz Aktiva Anlage 3 / 10
11 11 1. Anlagevermögen EUR % Immaterielle Vermögensgegenstände ,0% Sachanlagen ,4% Finanzanlagen ,6 % Langfristig gebundenes Vermögen % 2. Umlaufvermögen Vorräte ,2% Forderungen aus Gebühren und Beiträgen öffentl. rechtl ,0% Forderungen privatrechtlich ,4% Sonstige Vermögensgegenstände ,1% Liquide Mittel ,2% 3. Aktive RAP ,1% Kurzfristig gebundenes Vermögen ,0% Bilanzsumme ,0% 2.3 Mittelherkunft (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier wird die Mittelherkunft sichtbar. Das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich für die Kommune vorteilhaft aus. Er verbessert die Kreditbeurteilung und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht entsprechende Zinsaufwendungen, die die Ergebnisrechnung belasten. Das Eigenkapital der Eröffnungsbilanz ermittelt sich als Saldo der Vermögenswerte abzüglich der Sonderposten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital hat einen Anteil von 30,9% an der Bilanzsumme. Aus der Gesamtsumme des Eigenkapitals ist nach der Ermittlungsvorschrift des 75 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) ein Betrag von T der Ausgleichsrücklage zugeordnet worden. Sie entspricht einem Drittel der durchschnittlichen Steuereinnahmen und Zuweisungen der Haushaltsjahre 2004 bis Die Sonderposten beinhalten von Dritten erhaltene Zuschüsse und Zuwendungen für investive Maßnahmen. Die Sonderposten werden über die gleiche Nutzungsdauer wie das dazugehörige Anlagegut ertragswirksam aufgelöst und verringern somit die Belastung durch die Wertminderung (Abschreibung) des Wirtschaftsgutes. Sie wurden gebildet für erhaltene Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) für investive Zwecke und für erhobene Beiträge anlässlich durchgeführter Erschließungsmaßnahmen sowie für Gebührenausgleiche und Stellplatzablösung.. Die Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus den Pensionsverpflichtungen für pensionierte und derzeit beschäftigte Beamte in Höhe von rd T. Die Mittel Anlage 3 / 11
12 12 dienen der Gemeinde langfristig zur Risikoabsicherung bei Folgelasten aus den bestehenden Beamtenverhältnissen. Des Weiteren wurden Rückstellungen für Instandhaltungen an Gebäuden in Höhe von rd T gebildet. Die sonstigen Rückstellungen nach 36 Abs. 4 u. 5 wurden mit einem Wert von rd T angesetzt. Sie betreffen vor allem die Beihilfenrückstellung für Pensionäre, die Altersteilzeit sowie die Rückstellung für Urlaub und Überstunden. Die Kreditverbindlichkeiten für Investitionen betragen T. Die auf dieser Grundlage zu erwirtschaftenden Tilgungen für 2007 betragen 917 T und liegen damit deutlich.unter den im Haushaltsplan 2007 veranschlagten Abschreibungen von T Die Verschuldung pro Einwohner ( = E) liegt bezogen auf Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen bei rd ,81. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung umfassen mit T die Kassenkredite, die wegen der defizitären Haushaltslage der letzten Jahre aufzunehmen waren. Kommentar [C3]: Woher kommt der Wert? Passiva EUR % 1. Eigenkapital ,39 30,9% 1.1 Allgemeine Rücklage , Ausgleichsrücklage ,00 2. Sonderposten ,64 15,6% 3. Rückstellungen ,15 10,5% 4. Verbindlichkeiten ,00 41,3% 5. Passive RAP ,97 1,7% Bilanzsumme ,15 100,0% 3. Bilanz- und Ergebnisrechnungsanalyse Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage jeder Kommune in gleicher Art und Weise ist ein einheitliches NKF-Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset umfasst insgesamt 19 Kennzahlen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Hiervon hat die Gemeinde Marienheide im Rahmen der Analyse der Eröffnungsbilanz folgende Kennzahlen ermittelt: 4.Bilanzanalyse Analyse der Mittelverwendung Anlagenintensität (AnI) = 94,0 % Die Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. Anlage 3 / 12
13 13 Infrastrukturquote (ISQ) = 44,0 % Die Kennzahl beleuchtet als Verteilung der Kennzahl Anlagenintensität das bei der Gemeinde vorhandene Infrastrukturvermögen. Bei Vergleichen mit anderen Kommunen wäre es sachgerecht, auch die Gebietsgröße oder die Zersiedelung der Gemeinde Marienheide bei der Bewertung dieser Kennzahl mit zu berücksichtigen Analyse der Mittelherkunft Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) = 30,9 % Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Eigenkapitalquote kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote (EkQ2) = 46,1 % Die Kennzahl misst den Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße Eigenkapital um die langfristigen Sonderposten erweitert. Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) = 20,3 % Mit Hilfe dieser Kennzahl wird beurteilt, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird. Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) = 73,6 % Die Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung der Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen und Langfristiges Fremdkapital gegenüber gestellt. 5. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind: Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben. 6. Chancen und Risiken bei der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde Marienheide Die finanzielle Situation und insbesondere die Jahresfehlbeträge der vergangenen Haushalte wie auch die Finanzplanung für kommende Jahre der Gemeinde Marienheide werden geprägt durch die strukturelle Situation als flächengroße ländliche Gemeinde im nördlichen Oberbergischen Kreis. Dies führt zu einer finanziellen Vorbelastung der Gemeinde Marienheide. Allein die Erfüllung der Pflichtaufgaben führt zu überdurchschnittlichen Aufwendungen und Ausgaben. Marienheide hat keinen direkten Zugang zu Bundesautobahnen, so dass die Gewerbeansiedlung schwierig ist. Das verbliebene Gewerbe ist handwerklich geprägt bis hin zu mittelständischen kleineren Unternehmen. Diese verzeichnen jedoch z. Z.. eine positive Entwicklung. Anlage 3 / 13
14 14 Die Bewohner der 52 Dörfer pendeln überwiegend, wobei eine Stärke der Gemeinde Marienheide die gute Eisenbahnanbindung darstellt. 6.1 Risiken Der jährliche Fehlbetrag hat seine Ursache hauptsächlich in der generell schwierigen Finanzlage der Gemeinde. Während die schulische Versorgung im Marienheider Land mit allen Schulformen als gut zu bezeichnen ist, müssen junge Menschen zu Ausbildungs- und Studienzwecken häufig den ersten Wohnsitz verlegen, da auch in den Städten mit Fachhochschulen und Universitäten eine Zweitwohnungssteuer eingeführt worden ist. Ebenfalls ist festzustellen, dass bei den älteren Menschen ein Angebot an seniorengerechten Wohnungen in ausreichendem Maß nicht zu verzeichnen ist. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass der Landesgesetzgeber häufiger die Finanzierungsstrukturen und insbesondere die Zweckzuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes verändert. Werden dabei Standards angepasst (Schule, Brandschutz etc.), führt dies zu einer besonderen Belastung der flächengroßen Kommunen im Allgemeinen und von Marienheide als Flächengemeinde im Oberbergischen-Kreis mit starker Zersiedlung im Besonderen. Bisher hat die Gemeinde bereits überdurchschnittlich hohe Kosten für die Straßenentwässerung und Schülertransportkosten zu tragen. Auch die Kosten des Brandschutzes sind überdurchschnittlich hoch, da ansonsten die Vorgaben des Rettungsgesetzes nicht zu erfüllen sind. Während im Hinblick auf die Einwohnerzahl vergleichbare Kommunen mit zwei Feuerwehrstandorten auskommen, muss die Gemeinde Marienheide bereits vier Löschgruppen an vier Standorten vorhalten. Auch hieraus ergeben sich Risiken, da die weitere Technologisierung zu erheblichen Mehrkosten pro Standort führt. So müssen z.b. in Marienheide die Feuerwehrhäuser baulich angepasst werden, da sich die Normen für die Feuerwehrfahrzeuge verändert haben. Ferner stieg im Jahr 2007 die Kreisumlage überproportional. Eine weitere besondere Belastung ergibt sich aus der Bausubstanz der kommunalen Gebäude, die zum großen Teil einen erheblichen Instandhaltungsstau aufweisen. Rat und Verwaltung sind zwar bereits seit längerem bemüht diesen Instandhaltungsstau abzubauen, dabei stößt die Gemeinde aber immer wieder an die finanziellen und personellen Grenzen. Leider sind die finanzwirtschaftlichen Veränderungen durch gemeindliche Entscheidungen nicht beeinflussbar. Auf Grund der benachteiligenden klimatischen Gegebenheiten (hohe Niederschläge) sind die Unterhaltungskosten für das Infrastrukturvermögen überdurchschnittlich hoch, so stellen die Kosten für Straßenunterhaltung und Winterdienst einen großen Posten im Haushalt dar. Gleichzeitig hat Marienheide einen hohen Anteil des Transitverkehrs zwischen Gummersbach und den anderen Nordkreiskommunen bzw. dem Bergischen Städtedreieck sowie Richtung Märkischer Kreis / Sauerland zu tragen. Ein weiterer Kostenfaktor ergibt sich durch das Zentrum für seelische Gesundheit, hier kommt es u. a. immer wieder zu Einsätzen des Ordnungsamtes. Der Kapitaldienst beansprucht einen hohen Anteil der Finanzmittel, so dass diese zum eigenfinanzierten Erhalt und Aufbau des Anlagevermögens nicht ausreichen. Die hohe Fremdkapitalfinanzierung erfordert hohe Kapitaldienstaufwendungen, entzieht dem Haushalt Liquidität und schwächt entsprechend seine Eigenfinanzierungskraft. Anlage 3 / 14
15 Chancen Allgemeine Chancen Im Hinblick auf die Lage (südlich des Ruhrgebiets, östlich von Köln) und die gute Eisenbahnanbindung sowie die gute Busanbindung Richtung Remscheid / Wuppertal hat die Gemeinde gute Chancen in der Naherholungs- und Freizeitwirtschaft. Zahlreiche Programme des Landes konnten in der letzten Zeit aufgegriffen werden, um die Freizeitinfrastruktur möglichst kurzfristig nennenswert auszubauen. So soll im Rahmen des Wasserquintett gemeinsam mit den Nachbarkommunen der Tourismusbereich erfolgreich vermarktet werden Die Gesamtstrecke der Radroute Wasserquintett von zirka 80 Kilometern lässt sich in mehreren Teiletappen erradeln. Mögliche Ausgangspunkte sind: Marienheide, Bahnhof Hückeswagen, Wanderparkplatz an der Wupper-Vorsperre, Mühlenweg Radevormwald, Parkplatz Rathaus, Hohenfuhrstraße Wipperfürth, Parkplatz Ohler Wiesen Weitere Möglichkeiten der Naherholung sind die Campingplätze, die sehr gerne auch von Menschen aus dem nahen Ruhrgebiet und dem Köln Düsseldorfer Raum genutzt werden, und darüber hinaus noch in geringem Umfang Erträge aus der Zweitwohnungsteuer erbringen. Zusätzliche Anziehungspunkte sind die Sehenswürdigkeiten, vorrangig zu nennen sind hier Haus Dahl und diverse weitere Museen sowie Schloss Gimborn, wo auch das IBZ (Informations- und Bildungszentrum der Polizei) untergebracht ist. Auch die Talsperren bieten Möglichkeiten der Naherholung und des Fremdenverkehrs, wie die Wallfahrtskirche die ein Anziehungspunkt für Pilger und Gläubige aus dem gesamten Bundesgebiet darstellt. Aufgrund der klimatischen Bedingungen gibt es im Winter Möglichkeiten Wintersport auszuüben. Gleichzeitig werden weitere Programme des Landes (Regionale 2010, Initiative ergreifen ) als Förderungsinstrumente genutzt. Zusätzlich besteht die Chance, dass sich die verkehrliche Situation Marienheide verbessert, wenn die Eisenbahnlinie nach Meinerzhagen / Brüggen bzw. Hagen weitergeführt wird. Ferner bleibt die Hoffung, dass bei entsprechendem Druck auf die Bundes- und Landesregierung eine neue Verteilungsgerechtigkeit erzielt werden kann, und sich daraus eine Besserstellung der gemeindlichen Finanzen ergibt. Anlage 3 / 15
16 Konkrete Chancen Konkrete Chancen in der Haushaltswirtschaft der Kommune ergeben sich in den nächsten Jahren im Hinblick auf das geplante PPP Modell (Public-Private- Partnership), die zu wirtschaftlicheren Ergebnisse führen können (ab 2011). Darüber hinaus sind umfangreiche Maßnahmen geplant um den Energieverbrauch der kommunalen Gebäude abzusenken. Schließlich hat eine ständige Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung in der Verwaltung zu erfolgen, woraus sich ein weiteres Einsparpotenzial bei den Personalkosten ergeben kann, das sich aber erst mittelfristig realisieren lässt. Die verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen wird angestrebt, wodurch ggf. im Bereich Shared-Services weiteres Einsparpotenzial prinzipiell möglich erscheint. Eine positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen wird erwartet. Ferner sollen die geplanten Investitionen zu einer strukturellen Verbesserung führen und die wirtschaftliche Leistungskraft der Gemeinde fördern. 7. Angaben zu Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und des Rates nach 95 Abs. 2 GO NRW Nach 95 Abs. 2 GO NRW sind am Schluss des Lageberichts für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes (gem. 70 GO NRW) und des Rates neben dem 1. Vor- und Familiennamen: 2. der ausgeübte Beruf 3. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes 4. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form 5. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen anzugeben Die Angaben zu 1 bis 5 sind der nachfolgenden Liste zu entnehmen: Anlage 3 / 16
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
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