BRASILIEN. Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen. Wirtschaftstag Mercosur Kassel, 28. September Parvis Papoli-Barawati

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BRASILIEN. Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen. Wirtschaftstag Mercosur Kassel, 28. September 2009. Parvis Papoli-Barawati"

Transkript

1 BRASILIEN Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen Wirtschaftstag Mercosur Kassel, 28. September 2009 Parvis Papoli-Barawati Rechtsanwalt in Osnabrück

2 Deutsch-brasilianisches Unternehmensrecht Deutsch-brasilianisches Unternehmensrecht Parvis Papoli-Barawati, Rechtsanwalt seit 1989 bis 1998 Partner in Berliner Kanzlei anschließend ca. 6 Jahre Consultant in São Paulo 2004 Gründung der Anwaltskanzlei in Osnabrück Schwerpunkt: Brasilianisches Wirtschaftsrecht Exportvertrag Handelsvertretung Distribution Firmengründung Joint-Venture in Brasilien Arbeitsrecht Geschäftsführervertrag Steuerrecht Technologietransfer

3 Formen des Marktzugangs Formen des Marktzugangs Strategische Planung Direktverkauf Vertriebsmittler Direktinvestition Intensität

4 I. Der Direktverkauf Exporte nach Brasilien

5 Der Kaufvertrag Der Kaufvertrag Häufige Praxis (leider): Häufige Praxis (leider): Pro-Forma-Invoice des Verkäufers + Bestätigung des Käufers = Rechtsgültiger Vertrag Empfehlenswert: = Abschluss eines detaillierten schriftlichen Vertrages

6 CHECKLIST: Empfohlener Mindestinhalt des internationalen Kaufvertrages Vollständige Qualifizierung der Parteien Vollständige Produktbeschreibung und technische Spezifizierung Qualität, Quantität, Gewicht, Maße etc. Preis, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten Lieferbedingungen (z.b. INCOTERMS 2000) Transportbedingungen, Verpackung etc. Erforderliche Dokumente Rechtsfolgen bei Vertragsverletzung (Mangel, Verzug etc.) Anwendbares Recht Gerichtsstand, Schiedsgericht

7 Die Sicherheiten Die Sicherheiten (Präventivmaßnahme: Bonitätsprüfung) Akkreditiv (letter of credit) u.a. Bankgarantie (z.b. standby letter of credit) Eigentumsvorbehalt (öffentliches Register) Sicherungsübereignung (öffentliches Register) Pfandrecht (öffentliches Register) Bürgschaft (Ehegattenunterschrift) Hypothek (selbst genutzte Wohnimmobilie?) Wechsel (öffentliches Register)

8 Die Konfliktlösungsregeln Die Konfliktlösungsregeln Anwendbares Recht - Deutschland, Brasilien oder Drittland - UN-Kaufrecht? Ort der Konfliktlösung - Deutschland, Brasilien oder Drittland Ordentliches Gericht oder Schiedsgericht - Vor- und Nachteile - Internationale Vollstreckungsabkommen Vorsicht mit standardisierten Musterklauseln!

9 VERSENDUNG DER WARE VERSENDUNG DER WARE Neues brasilianisches Zollanmeldungssystem (03/2008): Siscomex-Carga = SISCARGA Neue Formalitäten beachten, insbesondere für: B/L, Invoice, Packing List Vorherige Abstimmung mit Zollagent/Importeur vor Ort Modernste Anlagen, Erfassungssysteme und Kontrollmechanismen erfordern 100%ige Übereinstimmung von deklariertem und transportiertem Gut

10 II. Vertriebsmittler Handelsvertreter / Distributor

11 HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER Klare Abgrenzung: Was ist gewollt Handelsvertreter Agent // Vermittler Vermittelt die die Verkäufe Verdienst: Provision Vertragshändler Distributor / Vertriebshändler Verkauft im im eigenen Namen Verdienst: Marge

12 HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER Detaillierter schriftlicher Vertrag (zweisprachig) Zwingendes brasilianisches Recht beachten Vorsicht mit großzügigen Exklusivitätszusagen Arbeitsrechtliche Risiken beachten Zurückhaltung mit Musterverträgen!

13 III. Direktinvestition Tochtergesellschaft Joint-Venture Firmenkauf

14 Gesellschaftsformen E.K. GbR OHG KG KGaA Empresa Individual Sociedade Simples Sociedade em Nome Coletivo Sociedade em Comandita Simples Sociedade em Comandita por Ações GmbH Sociedade Limitada (Ltda.) AG Sociedade por Ações (S.A.) Stille Gesellschaft Sociedade em Conta de Participação

15 Auswahl der richtigen Gesellschaftsform Auswahl der richtigen Gesellschaftsform GmbH & Co.KG - in Brasilien nicht vorgesehen. - persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) muss natürliche Person sein Steuerliche Behandlung - rechtsformneutral Auswahlkriterien - Haftungsbeschränkung - Kosten und Formalitäten bei Gründung und laufend - Börsengang geplant, häufiger Gesellschafterwechsel

16 Filiale = Unselbständige Zweigniederlassung Filiale = Unselbständige Zweigniederlassung Brasilianische Niederlassung deutscher Muttergesellschaft Rechtlich zulässig, aber äußerst selten Umfangreiche Formalitäten, bürokratische Hürden Keine steuerlichen Vorteile Zustimmung des Staatspräsidenten erforderlich Fazit: In der Regel für ausländische Firmen uninteressant Alternative: Tochtergesellschaft

17 SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) Ähnlich der deutschen GMBH Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen Kein gesetzliches Mindestkapital; faktische Ausnahme: Import-/Export ( genügende Kapitalausstattung erforderlich) Relativ unkomplizierte Gründung und Handhabung Geringe Publizitätspflichten Generell empfehlenswert für KMU Empfehlenswert auch für internationale Großunternehmen - die ihre Aktien nicht an der Börse handeln wollen - bei denen es keine häufigen Gesellschafterwechsel gibt

18 SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) Gesellschafter- und Organstruktur Mindestens zwei Gesellschafter - Natürliche oder juristische Personen - Brasilianer oder Ausländer - wohnhaft im In- oder Ausland Ausländische Gesellschafter benötigen: - Zustellbevollmächtigten in Brasilien - Eigene Steuernummer (CPF / CNPJ) Mindestens ein Geschäftsführer - Wohnsitz in Brasilien (auch Ausländer mit Dauervisum) - Organ oder Arbeitnehmer?

19 SOCIEDADE POR AÇÕES (S.A.) SOCIEDADE POR AÇÕES (S.A.) Ähnlich der deutschen Aktiengesellschaft Auch Sociedade Anônima oder Companhia (Cia.) Offene (börsennotierte) oder geschlossene S.A. Haftungsbeschränkung der Aktionäre auf den Wert der von ihnen selbst gezeichneten Aktien Grundsätzlich kein Mindestkapital (Ausnahme: Banken); faktische Ausnahme: Import-/Export (wie LTDA.) Umfangreiche Publizitätspflichten Empfehlenswert eher für größere Unternehmen

20 SOCIEDADE POR AÇÕES (S.A.) Gründungsvoraussetzungen Aktionär- und Organstruktur Mindestens zwei Aktionäre, Qualifikation wie LTDA. Vorstand aus mindestens zwei natürlichen Personen, nicht notwendigerweise Aktionäre, mit brasilianischem Wohnsitz Verwaltungsrat (zwingend für offene S.A. und solche mit genehmigtem Kapital), bestehend aus drei Personen, notwendigerweise Aktionäre, wohnhaft im In- oder Ausland Kontrollrat, ständig oder nur in bestimmten Geschäftsjahren

21 JOINT - VENTURE JOINT - VENTURE Vorteile des JOINT-VENTURE: In der Regel geringerer Kapitaleinsatz Nutzung der Vorteile durch brasilianischen Partner: - Name, Marke und Reputation - Infrastruktur und Marktkenntnis - Beziehungen, Netzwerk und Lokalvorteile Mehrheitsverhältnisse frei vereinbar Fördermöglichkeiten durch DEG und BNDES

22 JOINT - VENTURE JOINT - VENTURE Vorsichtsmaßnahmen beim JOINT-VENTURE: Sorgfältige Auswahl und Prüfung des Partners Berücksichtigung unterschiedlicher (Geschäfts-) Kultur Detaillierte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages Zusätzliches Joint-Venture-Agreement Bereits in Kennenlernphase: Confidentiality Agreement Neugründung oder Anteilserwerb? Bei Einkauf in bestehendes Unternehmen, zusätzlich: Due Diligence: Finanz, Steuern, Recht, Umwelt etc. Anteilskaufvertrag

23 FIRMENKAUF Vorteile des FIRMENKAUFS: Alleinige Kontrolle (Hauptvorteil ggü. Joint-Venture) Übernahme von Gebäuden, Produktionsanlagen etc. Übernahme vorhandenen geschulten Personals Genuss bestehender Zulassungen, Register etc. Nutzung des Vertriebsnetzes (Zulieferer etc.) Nutzung sonstiger Infrastruktur

24 FIRMENKAUF Vorsichtsmaßnahmen beim FIRMENKAUF: Ermittlung der wahren Verkaufsgründe Bewertung unter Berücksichtigung aller Marktumstände Substanzanalyse (Standort, Technologie, Finanzen etc.) Detaillierte Vertragsgestaltung - Erforderliche Zustimmungserklärungen - Zusicherungen und Garantien; Rechtsfolgen - Wettbewerbsverbote; Rechtsfolgen - Übergangs- und Mitwirkungsregelungen - Steuern, Kosten, etc. Due Diligence: Finanz, Steuern, Recht, Umwelt etc.

25 Die brasilianische Zentralbank Die brasilianische Zentralbank Kapitaleinlagen (Bar- und Sacheinlagen) Gewinnausschüttung Reinvestition Repatriierung Auslandsdarlehen Rückzahlung Prinzipal und Zinsen Fristen und Formalitäten beachten

26 Brücke zwischen Deutschland und Brasilien Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! PAPOLI-BARAWATI Anwaltskanzlei in Osnabrück Korrespondenten in São Paulo, Rio de Janeiro, Curitiba, Belo Horizonte

Vertragsgestaltung in Brasilien

Vertragsgestaltung in Brasilien Wachstumsmarkt Brasilien 2010: Chancen für die deutsche Medizintechnik! Vertragsgestaltung in Brasilien Rechtliche Besonderheiten Berlin, 27. Januar 2010 Parvis Papoli-Barawati Rechtsanwalt in Osnabrück

Mehr

Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014

Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014 Unternehmerisches Engagement in Brasilien Rechtlicher Rahmen und Fallstricke Dr. Marcus Felsner Essen, 28. Januar 2014 www.export-erneuerbare.de Markteintritt Brasilien Alternativen Export nach Brasilien

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

Sánchez&deCanals. Die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens in Spanien

Sánchez&deCanals. Die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens in Spanien Sánchez&deCanals Die Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens in Spanien Präsentation Die 1997 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Estudi Jurídic Sánchez & de Canals bietet seit über 17 Jahre rechtliche Beratung für

Mehr

Joint-Venture- Gründungen in Russland

Joint-Venture- Gründungen in Russland Go East Generationen e.v. Chancen und Risiken die Tätigkeit deutscher kleiner und mittlerer Unternehmen in Russland Joint-Venture- Gründungen in Russland Rechtsanwältin Tanja Galander Russian Business

Mehr

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1/6 Zweck Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Nur Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten gering gering gering hoch mittel Gründung keine

Mehr

advisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen

advisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Ausgangslage Jedes Beteiligungsvorhaben ist für Käufer und Verkäufer individuell und bedarf einer professionellen Koordination. begleitet beide

Mehr

ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN

ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE UNTERNEHMENSBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER MÜNCHEN DRESDEN BAYREUTH BÖBLINGEN SOFIA (BG) VARNA (BG) ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN Gut erstellte Unterlagen halbe Weg zum

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- Nachteile einzelnen Rechtsformen Zweck Nur Grün 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gültig ab 1. Januar 2008 Zweck nur Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten gering gering gering CHF 2000-3000 CHF 2000-3000 Verwaltungskosten gering gering gering mittel mittel Gründung

Mehr

Dmitrij Mikityuk: Joint Venture in Russland

Dmitrij Mikityuk: Joint Venture in Russland Dmitrij Mikityuk: Joint Venture in Russland Joint Ventures sind ein Zugang zu neuen Absatzmärkten, Technologien und Know-how. Sie sind eine Investitionsform, die in Russland immer beliebter wird. In der

Mehr

Firmengründung in Brasilien

Firmengründung in Brasilien Firmengründung in Brasilien Copyright Rechtsanwalt Parvis Papoli-Barawati I. Einführung Das brasilianische Gesellschaftsrecht sieht im Wesentlichen alle in Deutschland bekannten Unternehmensformen vor,

Mehr

Gutachten. Betriebsstätten in Italien

Gutachten. Betriebsstätten in Italien Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Buse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius

Buse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius Buse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius Thema des Vortrags Freier Arbeitsmarkt in Deutschland neue Möglichkeiten für die litauischen Exporteure Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Mergers&Acquisitions Energierecht Baurecht Markenrecht Vergaberecht Handels und Vertriebsrecht Markenrecht

Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Mergers&Acquisitions Energierecht Baurecht Markenrecht Vergaberecht Handels und Vertriebsrecht Markenrecht Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht Mergers&Acquisitions Energierecht Baurecht Markenrecht Vergaberecht Handels und Vertriebsrecht Markenrecht Privatisierungen Prozessrecht Die deutsche Kanzlei in Griechenland

Mehr

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)

Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal

Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb Aus der Sicht des Investors Etwas über den Markt Praktischer Vorgang

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?

Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Sie müssen sich auch Gedanken über die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens machen. Bei der Wahl der für Ihren Betrieb rechtlich und wirtschaftlich zweckmäßigsten

Mehr

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen

Mehr

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung Aufsichtsrat

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

ZDH-ZERT GmbH. Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand. Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen

ZDH-ZERT GmbH. Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand. Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen ZDH-ZERT GmbH Begutachtungspartner für Handwerk und Mittelstand Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen Inhalte Regelungen nach DAR-7-EM-03 Matrix- oder Gruppenzertifizierung

Mehr

awr Übersicht Referat

awr Übersicht Referat Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)

Mehr

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet.

Damit hat der Jungunternehmer nicht gerechnet. Er hat eine tolle Geschäftsidee. Die Marktchancen stehen gut. Das Konzept ist durchdacht. Es würden neue Arbeitsplätze entstehen. Es fehlt ihm nur das Geld, um die Idee umzusetzen. Aber für einen Kredit

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Häufige Fragen im internationalen Sozialversicherungsrecht Laurence Uttinger 30. Oktober

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht

Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht Juristische Fakultät, Universität Basel Prof. Dr. iur. Lukas Handschin 17.12.2010 Juris&sche Fakultät, Universität Basel Céline Troillet Emilie Thomas Nicolas

Mehr

Das Innenverhältnis der OHG

Das Innenverhältnis der OHG Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die

Mehr

Haftung des Schuldners

Haftung des Schuldners Haftung des Schuldners Regel Ausnahme Ausnahme Für eigenes Für fremdes Ohne 276 BGB - 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) - 31 BGB (für Organe juristischer Personen. Analog für OHG, KG und GbR, h. A.) - Kraft

Mehr

Die Arbeitsbedingungen in den Golfstaaten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Arbeitsbedingungen in den Golfstaaten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Die Arbeitsbedingungen in den Golfstaaten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ein Überblick zur arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Lage ausländischer Arbeitnehmer Dr. Thomas Wülfing Rechtsanwalt

Mehr

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte

Punkte: /40 Note: O Bauer (Di) O Bauer (Do) O Konwitschka O Schutte Punkte: /40 Note: Klausur aus Kapitalgesellschaftsrecht 1.2. 2003 9.00-10.30 h Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte BEGRÜNDEN (!!!) Sie Ihre Antworten! O Bauer (Di) O

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4, Postfach 543 3000 Bern 7 Tel. Nr.: 031 311 22 61 Fax Nr.: 031 311 04 84 info@volzrecht.ch Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) Ebenso

Mehr

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:

Kaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden: Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)

Mehr

Information zu erforderlichen Unterlagen zur Kontoeröffnung Ihres Fidor Smart Geschäftskontos

Information zu erforderlichen Unterlagen zur Kontoeröffnung Ihres Fidor Smart Geschäftskontos FIDOR BANK AG GESCHÄFTSKUNDEN Information zu erforderlichen Unterlagen zur Kontoeröffnung Ihres Fidor Smart Geschäftskontos Inhalt I. Grundsätzlicher Ablauf einer Geschäftskundenkonto-Eröffnung II. Eröffnungsunterlagen,

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen eines Markteintrittes in den kanadischen Wirtschaftsraum

Rechtliche Rahmenbedingungen eines Markteintrittes in den kanadischen Wirtschaftsraum Rechtliche Rahmenbedingungen eines Markteintrittes in den kanadischen Wirtschaftsraum LETTE & ASSOCIÉS S.E.N.C.R.L., Montreal, Kanada LETTE LLP, Toronto, Kanada LETTE KNORR, München / Ulm, Deutschland

Mehr

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen

Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Kommunalfinanzen im Lichte wirtschaftlicher Investitionen Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke 2 1. Thema und Begriffe 2. Die rechtlichen Vorgaben für die Kreditaufnahme 3. Die Gründung und Beteiligung

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen im Überblick Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385

Mehr

Dokumentation der Anlageberatung

Dokumentation der Anlageberatung Dokumentation der Anlageberatung Bestehen Sie auf einer vollständigen schriftlichen Dokumentation der Beratung. Die Beantwortung einiger wichtiger Fragen nur mit ja oder nein ist grundsätzlich nicht ausreichend.

Mehr

Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen?

Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger

Mehr

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT RECHTSANWALT MAG. MICHAEL SCHEED RECHTSFORMEN UNTERNEHMENSGRÜNDUNG Übersicht Beschreibung der in der Praxis gebräuchlichen Rechtsformtypen *

Mehr

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten

Mehr

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015. Stefan Hartung Wettbewerbsverbote Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März 2015 Stefan Hartung Übersicht I. Arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote 1. Während des Arbeitsverhältnisses 2. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung!

Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! 1 Inhaltsübersicht 1. Stiftungen in der Schweiz 1.1 Gründung der Stiftung 1.2 Steuerliche Aspekte 1.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.

Mehr

DGSV-Kongress Fulda, 04.10.2011. Uwe Blättermann coavia GmbH & Co. KG

DGSV-Kongress Fulda, 04.10.2011. Uwe Blättermann coavia GmbH & Co. KG DGSV-Kongress Fulda, 04.10.2011 Uwe Blättermann coavia GmbH & Co. KG Flensburg Outsourcing WIKIPEDIA: Outsourcing bzw. Auslagerung bezeichnet in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen

Mehr

Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005)

Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Kanzlei Stettin (Zentrum)- Wojska Polskiego 31/3-70-473 Stettin Tel: DE 039754 52884

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Gesellschaftsformen in Polen

Gesellschaftsformen in Polen Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964

Mehr

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen. Als Partner der NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB unterstützen wir die

Mehr

Start Up Camp 2009 Unternehmergesellschaft und Venture Capital Verträge. Nicolas Gabrysch Rechtsanwalt/Partner 6. März 2009

Start Up Camp 2009 Unternehmergesellschaft und Venture Capital Verträge. Nicolas Gabrysch Rechtsanwalt/Partner 6. März 2009 Start Up Camp 2009 Unternehmergesellschaft und Venture Capital Verträge Nicolas Gabrysch Rechtsanwalt/Partner 6. März 2009 1. Unternehmergesellschaft (UG) Exkurs "klassische" GmbH: Mindestkapital: EUR

Mehr

Was kommt nach dem High-Tech Gründerfonds? - Fragen der Anschlussfinanzierung sowie Durchsetzbarkeit von VC-Klauseln in der Praxis -

Was kommt nach dem High-Tech Gründerfonds? - Fragen der Anschlussfinanzierung sowie Durchsetzbarkeit von VC-Klauseln in der Praxis - Was kommt nach dem High-Tech Gründerfonds? - Fragen der Anschlussfinanzierung sowie Durchsetzbarkeit von VC-Klauseln in der Praxis - Nicolas Gabrysch Rechtsanwalt / Partner HTGF Family Day 2010 08. Juni

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Hillmann & Marquardt. - DIE Steuerberater - Bergische Landstrasse 78 Telefon: 0214/85567-0 51375 Leverkusen Telefax: 0214/85567-11

Hillmann & Marquardt. - DIE Steuerberater - Bergische Landstrasse 78 Telefon: 0214/85567-0 51375 Leverkusen Telefax: 0214/85567-11 - - Bergische Landstrasse 78 Telefon: 0214/85567-0 51375 Leverkusen Telefax: 0214/85567-11 Wer sind? Peter Hillmann -Vereidigter Buchprüfer - - Steuerberater - & Simon Marquardt -Dipl. Kaufmann / Dipl.

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Vertriebswege in der Türkei und ihre steuerrechtlichen Auswirkungen

Vertriebswege in der Türkei und ihre steuerrechtlichen Auswirkungen Vertriebswege in der Türkei und ihre steuerrechtlichen Auswirkungen Wirtschaftstage Turkey WJM meets Turkey in Koblenz 25. Juni 2013 Referent: Deniz Türköz AGENDA 1. Investitionskriterien 2. Vertriebswege

Mehr

Eventreihe zum Total Leader Concept

Eventreihe zum Total Leader Concept Eventreihe zum Total Leader Concept Lebensbereich Beruf und Finanzen Thema Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Einordnung des GmbH Geschäftsführers Frankfurt/Main, 17. Februar 2014 Gesellschafts- und

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

Rechtsformenvergleich

Rechtsformenvergleich Rechtsformenvergleich eigene Rechtspersönlichkeit Mindestzahl Grün Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja 1 2 2 Mindestkapital s s Firmenschutz Firmenbildung Familienname des Inhabers mit freiwilligen Zusätzen Bsp:

Mehr

J o i n t V e n t u r e - V e r t r a g

J o i n t V e n t u r e - V e r t r a g J o i n t V e n t u r e - V e r t r a g zwischen PP, (Strasse, Ort) (nachfolgend PP genannt) und CM, (Strasse, Ort) (nachfolgend CM genannt) Vorbemerkungen A) PP ist ein Fabrikationsunternehmen auf dem

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

Outsourcing Sweep Clauses

Outsourcing Sweep Clauses Outsourcing Sweep Clauses Theorie und Praxis Olaf Vogel Leiter Legal Services - T-Systems, Deutsche Telekom AG 05. April 2014 definition Sweep Clause Übersetzung: Sweep : Kehren, Rundumschlag, Reichweite,

Mehr

Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH?

Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH? Alice van der Schee / Dr. Malte J. Hiort Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH? 11. Mittelstandstag, Köln, 27. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis I. Hintergrund

Mehr

Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken:

Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken: Das typische Cross Border Leasing Geschäft lässt sich vereinfacht in folgenden Stufen denken: 1) Die deutsche Kommune und ein so genannter Trust in den USA mit z.b. Briefkastenfirma auf den Cayman-Inseln

Mehr

Mitgliederbefragung der Vereinigung Trierer Unternehmer

Mitgliederbefragung der Vereinigung Trierer Unternehmer Mitgliederbefragung der Vereinigung Trierer Unternehmer Überblick 1 2 3 Rahmenbedingungen Beschreibung der Teilnehmer Gesamtzufriedenheit 4 Kontakt und Sekretariat 5 Beurteilung der Juristen 6 Schulungen

Mehr

ready to use companies - GmbH & Co. KG -

ready to use companies - GmbH & Co. KG - ready to use companies - GmbH & Co. KG - Confidenta - 1 - Confidenta Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Vorratsgesellschaft. Bei einem Kauf werden zwingend die Firmenbezeichnungen und die Unternehmensgegenstände

Mehr

DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen

DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt. Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Direktinvestitionen DEUTSCHE BUNDESBANK Juli 2009 Zentrale S 2 Merkblatt Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Direktinvestitionen I. Vorbemerkung Das Merkblatt behandelt Meldepflichten für Zahlungsmeldungen nach 59 AWV für

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr