BRASILIEN. Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen. Wirtschaftstag Mercosur Kassel, 28. September Parvis Papoli-Barawati
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- Elke Arnold
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1 BRASILIEN Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen Wirtschaftstag Mercosur Kassel, 28. September 2009 Parvis Papoli-Barawati Rechtsanwalt in Osnabrück
2 Deutsch-brasilianisches Unternehmensrecht Deutsch-brasilianisches Unternehmensrecht Parvis Papoli-Barawati, Rechtsanwalt seit 1989 bis 1998 Partner in Berliner Kanzlei anschließend ca. 6 Jahre Consultant in São Paulo 2004 Gründung der Anwaltskanzlei in Osnabrück Schwerpunkt: Brasilianisches Wirtschaftsrecht Exportvertrag Handelsvertretung Distribution Firmengründung Joint-Venture in Brasilien Arbeitsrecht Geschäftsführervertrag Steuerrecht Technologietransfer
3 Formen des Marktzugangs Formen des Marktzugangs Strategische Planung Direktverkauf Vertriebsmittler Direktinvestition Intensität
4 I. Der Direktverkauf Exporte nach Brasilien
5 Der Kaufvertrag Der Kaufvertrag Häufige Praxis (leider): Häufige Praxis (leider): Pro-Forma-Invoice des Verkäufers + Bestätigung des Käufers = Rechtsgültiger Vertrag Empfehlenswert: = Abschluss eines detaillierten schriftlichen Vertrages
6 CHECKLIST: Empfohlener Mindestinhalt des internationalen Kaufvertrages Vollständige Qualifizierung der Parteien Vollständige Produktbeschreibung und technische Spezifizierung Qualität, Quantität, Gewicht, Maße etc. Preis, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten Lieferbedingungen (z.b. INCOTERMS 2000) Transportbedingungen, Verpackung etc. Erforderliche Dokumente Rechtsfolgen bei Vertragsverletzung (Mangel, Verzug etc.) Anwendbares Recht Gerichtsstand, Schiedsgericht
7 Die Sicherheiten Die Sicherheiten (Präventivmaßnahme: Bonitätsprüfung) Akkreditiv (letter of credit) u.a. Bankgarantie (z.b. standby letter of credit) Eigentumsvorbehalt (öffentliches Register) Sicherungsübereignung (öffentliches Register) Pfandrecht (öffentliches Register) Bürgschaft (Ehegattenunterschrift) Hypothek (selbst genutzte Wohnimmobilie?) Wechsel (öffentliches Register)
8 Die Konfliktlösungsregeln Die Konfliktlösungsregeln Anwendbares Recht - Deutschland, Brasilien oder Drittland - UN-Kaufrecht? Ort der Konfliktlösung - Deutschland, Brasilien oder Drittland Ordentliches Gericht oder Schiedsgericht - Vor- und Nachteile - Internationale Vollstreckungsabkommen Vorsicht mit standardisierten Musterklauseln!
9 VERSENDUNG DER WARE VERSENDUNG DER WARE Neues brasilianisches Zollanmeldungssystem (03/2008): Siscomex-Carga = SISCARGA Neue Formalitäten beachten, insbesondere für: B/L, Invoice, Packing List Vorherige Abstimmung mit Zollagent/Importeur vor Ort Modernste Anlagen, Erfassungssysteme und Kontrollmechanismen erfordern 100%ige Übereinstimmung von deklariertem und transportiertem Gut
10 II. Vertriebsmittler Handelsvertreter / Distributor
11 HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER Klare Abgrenzung: Was ist gewollt Handelsvertreter Agent // Vermittler Vermittelt die die Verkäufe Verdienst: Provision Vertragshändler Distributor / Vertriebshändler Verkauft im im eigenen Namen Verdienst: Marge
12 HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER HANDELSVERTRETER / VERTRAGSHÄNDLER Detaillierter schriftlicher Vertrag (zweisprachig) Zwingendes brasilianisches Recht beachten Vorsicht mit großzügigen Exklusivitätszusagen Arbeitsrechtliche Risiken beachten Zurückhaltung mit Musterverträgen!
13 III. Direktinvestition Tochtergesellschaft Joint-Venture Firmenkauf
14 Gesellschaftsformen E.K. GbR OHG KG KGaA Empresa Individual Sociedade Simples Sociedade em Nome Coletivo Sociedade em Comandita Simples Sociedade em Comandita por Ações GmbH Sociedade Limitada (Ltda.) AG Sociedade por Ações (S.A.) Stille Gesellschaft Sociedade em Conta de Participação
15 Auswahl der richtigen Gesellschaftsform Auswahl der richtigen Gesellschaftsform GmbH & Co.KG - in Brasilien nicht vorgesehen. - persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) muss natürliche Person sein Steuerliche Behandlung - rechtsformneutral Auswahlkriterien - Haftungsbeschränkung - Kosten und Formalitäten bei Gründung und laufend - Börsengang geplant, häufiger Gesellschafterwechsel
16 Filiale = Unselbständige Zweigniederlassung Filiale = Unselbständige Zweigniederlassung Brasilianische Niederlassung deutscher Muttergesellschaft Rechtlich zulässig, aber äußerst selten Umfangreiche Formalitäten, bürokratische Hürden Keine steuerlichen Vorteile Zustimmung des Staatspräsidenten erforderlich Fazit: In der Regel für ausländische Firmen uninteressant Alternative: Tochtergesellschaft
17 SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) Ähnlich der deutschen GMBH Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen Kein gesetzliches Mindestkapital; faktische Ausnahme: Import-/Export ( genügende Kapitalausstattung erforderlich) Relativ unkomplizierte Gründung und Handhabung Geringe Publizitätspflichten Generell empfehlenswert für KMU Empfehlenswert auch für internationale Großunternehmen - die ihre Aktien nicht an der Börse handeln wollen - bei denen es keine häufigen Gesellschafterwechsel gibt
18 SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) SOCIEDADE LIMITADA (LTDA.) Gesellschafter- und Organstruktur Mindestens zwei Gesellschafter - Natürliche oder juristische Personen - Brasilianer oder Ausländer - wohnhaft im In- oder Ausland Ausländische Gesellschafter benötigen: - Zustellbevollmächtigten in Brasilien - Eigene Steuernummer (CPF / CNPJ) Mindestens ein Geschäftsführer - Wohnsitz in Brasilien (auch Ausländer mit Dauervisum) - Organ oder Arbeitnehmer?
19 SOCIEDADE POR AÇÕES (S.A.) SOCIEDADE POR AÇÕES (S.A.) Ähnlich der deutschen Aktiengesellschaft Auch Sociedade Anônima oder Companhia (Cia.) Offene (börsennotierte) oder geschlossene S.A. Haftungsbeschränkung der Aktionäre auf den Wert der von ihnen selbst gezeichneten Aktien Grundsätzlich kein Mindestkapital (Ausnahme: Banken); faktische Ausnahme: Import-/Export (wie LTDA.) Umfangreiche Publizitätspflichten Empfehlenswert eher für größere Unternehmen
20 SOCIEDADE POR AÇÕES (S.A.) Gründungsvoraussetzungen Aktionär- und Organstruktur Mindestens zwei Aktionäre, Qualifikation wie LTDA. Vorstand aus mindestens zwei natürlichen Personen, nicht notwendigerweise Aktionäre, mit brasilianischem Wohnsitz Verwaltungsrat (zwingend für offene S.A. und solche mit genehmigtem Kapital), bestehend aus drei Personen, notwendigerweise Aktionäre, wohnhaft im In- oder Ausland Kontrollrat, ständig oder nur in bestimmten Geschäftsjahren
21 JOINT - VENTURE JOINT - VENTURE Vorteile des JOINT-VENTURE: In der Regel geringerer Kapitaleinsatz Nutzung der Vorteile durch brasilianischen Partner: - Name, Marke und Reputation - Infrastruktur und Marktkenntnis - Beziehungen, Netzwerk und Lokalvorteile Mehrheitsverhältnisse frei vereinbar Fördermöglichkeiten durch DEG und BNDES
22 JOINT - VENTURE JOINT - VENTURE Vorsichtsmaßnahmen beim JOINT-VENTURE: Sorgfältige Auswahl und Prüfung des Partners Berücksichtigung unterschiedlicher (Geschäfts-) Kultur Detaillierte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages Zusätzliches Joint-Venture-Agreement Bereits in Kennenlernphase: Confidentiality Agreement Neugründung oder Anteilserwerb? Bei Einkauf in bestehendes Unternehmen, zusätzlich: Due Diligence: Finanz, Steuern, Recht, Umwelt etc. Anteilskaufvertrag
23 FIRMENKAUF Vorteile des FIRMENKAUFS: Alleinige Kontrolle (Hauptvorteil ggü. Joint-Venture) Übernahme von Gebäuden, Produktionsanlagen etc. Übernahme vorhandenen geschulten Personals Genuss bestehender Zulassungen, Register etc. Nutzung des Vertriebsnetzes (Zulieferer etc.) Nutzung sonstiger Infrastruktur
24 FIRMENKAUF Vorsichtsmaßnahmen beim FIRMENKAUF: Ermittlung der wahren Verkaufsgründe Bewertung unter Berücksichtigung aller Marktumstände Substanzanalyse (Standort, Technologie, Finanzen etc.) Detaillierte Vertragsgestaltung - Erforderliche Zustimmungserklärungen - Zusicherungen und Garantien; Rechtsfolgen - Wettbewerbsverbote; Rechtsfolgen - Übergangs- und Mitwirkungsregelungen - Steuern, Kosten, etc. Due Diligence: Finanz, Steuern, Recht, Umwelt etc.
25 Die brasilianische Zentralbank Die brasilianische Zentralbank Kapitaleinlagen (Bar- und Sacheinlagen) Gewinnausschüttung Reinvestition Repatriierung Auslandsdarlehen Rückzahlung Prinzipal und Zinsen Fristen und Formalitäten beachten
26 Brücke zwischen Deutschland und Brasilien Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! PAPOLI-BARAWATI Anwaltskanzlei in Osnabrück Korrespondenten in São Paulo, Rio de Janeiro, Curitiba, Belo Horizonte
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