Die Nachfrage nach leistbaren Wohnungen steigt rascher als das Angebot
|
|
- Adolph Müller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BAWO-Fachtagung 2015: AK 11 am
2 Die Nachfrage nach leistbaren Wohnungen steigt rascher als das Angebot Die kommunalen Wohnungsmärkte geraten unter Druck. Das geht zum einen auf Wanderungsbewegungen innerhalb der österreichischen Regionen zurück, wenn sich etwa BewohnerInnen aus ländlichen Gemeinden im Zuge ihrer Arbeitssuche in die städtischen Ballungsräume aufmachen und sich dort ansiedeln, wo sie Arbeit finden. Zum anderen haben steigende Flüchtlingszahlen und verkürzte Anerkennungsverfahren dazu geführt, dass zunehmend mehr anerkannte Flüchtlinge, die mithin den ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind, aus der Bundesbetreuung ausscheiden und sich nach einer entsprechenden Wohnung umsehen müssen bevorzugt natürlich in den Städten, wo sie bessere Chancen haben, eine Arbeit zu finden und/oder in örtlicher Nähe andere Menschen ihres Kultur- und Sprachkreises vorzufinden. Zugleich wurden die Rahmenbedingungen für die Bundesbetreuung eingeschränkt, sodass gleichermaßen AsylwerberInnen als auch subsidiär Schutzberechtigte außerhalb der Flüchtlingsquartiere Unterkunft suchen müssen. Dass seit einigen Jahren auch die österreichischen Städte zum Ziel der europäischen Armutsmigration wurden, tut ein Übriges dazu, dass die Kapazitäten der städtischen Wohnungsmärkte mehr und mehr ausgereizt werden. Zusammenfassend können wir also folgende Trends und Tendenzen beobachten, welche eine große Herausforderungen für die kommunalen Wohnungsmärkte und (eben nicht nur am Rande) die Einrichtungen der WLH darstellen: Binnenmigration und Problemtransfer in die städtischen Ballungsräume schnellere Asylverfahren wohin nach der Bundesbetreuung restriktives Fremdenrecht wohnungslose subsidiär Schutzberechtigte restriktive Bundesbetreuung wohnungslose AsylwerberInnen Armutsmigration aus südosteuropäischen Armutsregionen
3 Die kommunalen Wohnungsmärkte stehen vor dem Aus! Unter den Vorzeichen veränderter bis steigender Bedarfe nach leistbaren Wohnungen in den städtischen Ballungsräumen und der beobachtbaren Folgen von Binnenwanderung einerseits sowie Migrationsströmen im Kontext von (Bürger)Kriegen, Armut und sozialer/ethnischer Diskriminierung andererseits geraten die kommunalen Wohnungsmärkte zunehmend unter Druck. In Ermangelung ausreichender Bestände an leistbaren Gemeinde- oder Sozialwohnungen führt die wachsende Nachfrage zu einer scherenförmigen Entwicklung. Wohnreichtum auf dem oberen Pol (qualitativ hochwertig, großzügig in Bezug auf Größe, Gestaltung, Ausstattung und Lage, hochpreisig) steht Wohnarmut am unteren Ende gegenüber. Auf der Seite von Wohnarmut gelten folgende Paradigmata: Wohnungsnot Leistbarer Wohnraum wird knapp. Wohnen wird teuer und verschlingt (im Durchschnitt) bereits mehr als 40% des Haushaltseinkommens. Überbelag und/oder Substandard Übersiedlung in eine adäquate Wohnung ist letztlich nicht leistbar; die verfügbare Option lautet: Zwangssesshaftigkeit. Allfällige wohnspezifische Problemlagen müssen einfach durchgewohnt werden! Wohnunsicherheit unter Vorzeichen befristeter Wohnverhältnisse ist ein längerfristiges Verweilen am privaten Wohnungsmarkt nur im Ausnahmefall möglich; die Option heißt in den meisten Fällen: Weiterziehen, übersiedlungsbedingte Nebenkosten und Belastungen (z.b. Wechsel von Schul- oder Arbeitsplätzen oder weite Wege) in Kauf nehmen Zwangsmobilität! Wohn-Prekariat,, z.b. im Rahmen einer Pensionszimmerunterbringung schlechte Wohnstandards, kaum gewerbliche Nebenleistungen, kein mietrechtlicher Schutz, Unterkunft auf Zeit, überteuert, de facto: wohnungslos! Überteuerung: : Der private Wohnungsmarkt zeichnet sich vor allem durch ein überhöhtes Preisniveau aus. Weiters werden private Mietwohnungen nahezu durchgängig nur mehr befristet
4 vergeben. Nach jeweils drei Jahren ist entweder ein neuer Mietvertrag (mit Vergebührung und Preisanstieg, versteht sich) oder Übersiedlung (zumeist ebenfalls in ein befristetes Mietverhältnis und zu höheren Kosten) fällig. Der private Wohnungsmarkt führt solcherart zu Zwangsmobilität und Miet- Nomadentum. Fehlende Sozialbindung: In Relation zum privaten Wohnungsmarkt nimmt die Bedeutung des sozialen oder Gemeinde-Wohnungsmarktes in den österreichischen Städten kontinuierlich ab (der Verkauf von öffentlichem Wohnraum (BUWOG etc.) sowie die fehlende Sozialbindung im Bereich der geförderten Eigentumswohnungen haben dazu wesentlich beigetragen). Kritisch wird auf den aktuellen Trend, siehe z.b. der Salzburger Wohnbauförderung, reagiert, den Bereich des Wohneigentums bevorzugt zu behandeln und damit sicherzustellen, dass die Sozialbindung von Wohnförderung noch mehr an Bedeutung verliert. Wohnen als Kapitalanlage: Der kommunale Wohnungsmarkt ist zuletzt verstärkt als Kapitalanlage entdeckt worden, Anlegerwohnungen sind der neueste Schrei, der von der Wohnungspolitik auch noch lukrativ bedient wird. Wirtschaftlich potente Kapitalgesellschaften drängeln sich in das Feld der Stadtentwicklung hinein und verknappen damit die Handlungsoptionen für planerische und gestalterische Maßnahmen durch eine proaktive kommunale Wohnpolitik. Systematische Vorsorgen, die solchen Entwicklungen entgegen wirken könnten, wie etwa für eine gezielte Baulandmobilisierung und bewirtschaftung, in überörtlicher Abstimmung, fehlen jedoch nahezu durchgängig. Nach der jüngsten Erhebung von Statistik Austria sind in der Stadt Salzburg lediglich 83% der vorhandenen Wohnungen regulär als Hauptwohnsitz genutzt (Statistik Austria, Wohnen 2013, Wien 2014, S. 22). Deckelung der Wohnkostenförderung: Die Preisentwicklung auf den kommunalen Wohnungsmärkten läuft den Förderinstrumenten der Wohnbeihilfe, der bedarfsorientierten Mindestsicherung und deren Deckelungen davon. Nicht nur sieht die Bedarfsorientierte Mindestsicherung keinen Rechtsanspruch auf die Förderung von Wohnkosten vor, sofern diese den dafür vorgesehenen Fixbetrag in der BMS überschreiten. Problematischer erscheint hier, dass die maximalen Förderbeträge, wie sie etwa in Salzburg, Wien oder Tirol festgelegt sind (z.b. in Salzburg: 380 für eine Person bzw. 484 für zwei Personen) sich vor der Realität des Wohnungsmarktes als blanker Hohn erweisen. Für Beträge wie diese kann in Städten wie Salzburg noch nicht einmal eine Ein-Zimmer-Wohnung angemietet werden. Diesbezüglich werden Initiativen der Stadt verlangt, hier adäquate Regelungen im Sinne der ortsüblichen Miete auch eine ortsübliche Förderung der Wohnkosten zu realisieren. WLH ohne Wohnvermittlungskompetenz ist eine teure WLH! Den Einrichtungen der WLH geht zunehmend die Möglichkeit einer aktiven Wohnungsvermittlung verloren. Stattdessen bleibt die Verwaltung des Mangels und der Wohnarmut (im Prekariat von Substandard, in Pensionszimmern oder im zweiten Wohnungsmarkt des Betreuten Wohnens). Aus der Sicht der WLH wird vehement darauf verwiesen, dass eine WLH ohne ausreichende Wohnvermittlungskompetenz letztlich zu einer teuren und wenig effektiven Hilfe verkommt. Chancen für die Rehabitation werden unter diesen Vorzeichen ebenso verspielt, wie auch eine systematische Prävention von Wohnungslosigkeit kaum mehr möglich ist. Problemtransfer: Von besonderer Bedeutung erscheint zudem, dass die WLH mit wenigen regionalen Ausnahmen auf den städtischen Raum beschränkt ist wo es keine Wohnungen mehr gibt; im ländlichen Raum kommt es in Ermangelung von Hilfestrukturen zur Abwanderung von minorisierten
5 Haushalten und zum Problemtransfer in die Stadt. Unerlässlich wird es nach Ansicht von TeilnehmerInnen für die Zukunft der kommunalen Wohnpolitik wie auch für die WLH sein, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung des Problemtransfers in die Stadt zu entwickeln und zu implementieren. Vertreibung und soziale Ausgrenzung: Wohnungslosigkeit spielt sich erneut insbesondere vor dem Hintergrund der Armutsmigration aus Süd-Ost-Europa auf den Straßen und Plätzen / im öffentlichen Raum ab und wird vehement kontrolliert, bestraft und vertrieben. Am Beispiel von Wien: In Wien sind die Kosten für Wohnen während der letzten Jahre stark gestiegen. Die Stadt Wien besitzt rund ein Drittel der Mietwohnungen. Diese werden nach dem Richtwert gemäß Richtwertgesetz vermietet. Dieser lag 2013 in Wien bei unbefristeten Mietwohnungen der Kategorie A bei 6,11 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, bei befristeten Mietwohnungen bzw. Wohnungen der Kategorie B bei 4,58.- pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Von privaten VermieterInnen werden die Richtwerte häufig überschritten und ein unzulässig hoher Mietzins verlangt. Bei Mietwohnungen, welche nach 1 des Mietrechtsgesetzes tzes nicht dem MRG unterliegen, kann der Mietzins unabhängig vom Richtwert vereinbart werden. In diesem Wohnungsmarktsegment betrug die durchschnittliche Nettomiete in Wien 2013 laut Immobilienpreisspiegel der WKÖ 9,11 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Hinzu kommen Betriebskosten und Abgaben, Strom und Heizungskosten. Durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung werden der Lebensunterhalt und der Unterkunftsbedarf gesichert. Zum Unterkunftsbedarf zählen die für eine angemessene Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen für Miete und die damit im Zusammenhang stehenden allgemeinen Betriebskosten und Abgaben. In den pauschalierten Mindeststandards ist bereits ein 25 prozentiger Wohnkostenanteil enthalten. Dieser entspricht bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden einem Betrag von 198,73 bzw. bei (Ehe)Paaren einem Betrag von 298,09. Die Leistung gebührt 12 Mal pro Jahr. Überschreiten die angemessenen Wohnkosten 25 Prozent des
6 Mindeststandards einer Bedarfsgemeinschaft, so kann man in Wien Mietbeihilfe im Rahmen der BMS beantragen Beachte: Kein Rechtsanspruch. Zur Berechnung der Höhe der Mietbeihilfe gibt es Mietbeihilfenobergrenzen, im Jahr 2013 ist diese Obergrenze für 1-2 Personen 297, Von dieser wird nun der im Mindeststandard enthaltene Wohnkostenanteil abgezogen. Bsp: Für eine alleinstehende Person ergibt das eine Mietbeihilfe von 98,36.- (297,09 198,73). Um das Verhältnis zwischen Mindestsicherung und tatsächlichen Mietkosten in Wien zu verdeutlichen, zwei Beispiele. Eine Einzelperson muss bei Neuanmietung einer Garconniere mit einer Bruttomiete von mindestens rechnen, knapp berechnet braucht sie inklusive Energiekosten daher ca für die laufenden Wohnkosten. 25% der BMS und höchstens 98.- Mietbeihilfe ergeben allerdings nur für das Wohnen, weswegen die restlichen von dem ohnehin knapp bemessenen Geld für den täglichen Lebensbedarf gezahlt werden müssen. Ein Ehepaar mit zwei Kindern, das in einer 2-Zimmer-Wohnung wohnt und für Miete und Energiekosten monatlich bezahlt, erhält aus der BMS inklusive Mietbeihilfe maximal Unterstützung für das Wohnen und kann die tatsächlichen Kosten trotz beengten Wohnraums damit ebenso nicht decken. Auch die Wohnbeihilfe deckt bei Weitem nicht die tatsächlichen Wohnkosten, da lediglich die Nettomiete, und die auch nur bis zur Höhe des Richtwerts gemäß Richtwertgesetz, zur Berechnung herangezogen wird. Die MieterInnen müssen Betriebs- und Energiekosten selbst tragen. Auch die Tatsache, ache, dass in Wien, wie oben erwähnt, die Durchschnittsmiete deutlich über dem Richtsatz liegt, wird bei der Höhe der Wohnbeihilfe nicht berücksichtigt. (Daten und Fakten der Förderung von leistbarem Wohnen in Wien wurden von KollegInnen aus dem Verband der Wiener Wohnungslosenhilfe zusammengestellt.)
7 Am Beispiel von Salzburg: Die Situation in Salzburg zeichnet sich vor allem durch die Tatsache aus, dass die Frage der Leistbarkeit im Kontext von Armuts- und Wohnpolitik letztlich nicht oder nur äußerst ungenügend berücksichtigt wird. Tatsächlich wird von der Salzburger Politik eine Haltung eingenommen, die an das sprichwörtliche Kaninchen im Anblick der Schlange erinnert. Gebannt aber untätig wird seit Jahren zugesehen und mithin zugelassen, dass der freie Wohnungsmarkt sich in einem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage präsentiert, der den hehren Zielrahmen von leistbarem Wohnraum für alle BewohnerInnen, wie etwa in den entsprechenden Wohnbauförderungs- und Raumordnungsgesetzen appellativ festgelegt, in weite Ferne rücken lässt. Die rechtlichen und per Verordnung festgelegten Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gehen letztlich ins Leere, da per Verordnung ein höchstzulässiger Wohnaufwand festgelegt wurde, der weit unterhalb der realen Mietpreise liegt und eine nachhaltige Wohnversorgung oder sicherung tatsächlich ausschließt. Die nachstehende Grafik veranschaulicht die dramatische Scherenbewegung, die in den vergangenen Jahren zu einer unerträglichen Verknappung der Wohnraumvermittlung durch die Salzburger WLH geführt hat. Vergleich private Mietpreise pro m2- Unterstützung SH / BMS alleinst. Person in der Stadt Salzburg 14,00 13,49 13,00 12,00 11,48 11,00 10,00 11,19 10,17 9,50 9,00 9,67 9,16 8,00 Max. BMS-Leistung pro Person / Stadt Salzburg private Mietpreise lt. AK Quelle: AK Salzburg (Mietpreisentwicklung), RIS (HWA für Einzelperson in der Stadt Salzburg) Anmerkung: Mit der Einführung der Mindestsicherung sind die m2-preise weggefallen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen, werden diese weiterhin (auf Basis der nicht mehr gültigen 40m 2 - Regelung) verwendet. Die Situation am Wohnungsamt der Stadt Salzburg kann durch eine annähernd gleichbleibende Anzahl von AntragstellerInnnen gekennzeichnet werden. Bereits seit mehreren Jahren gibt es einen
8 Stand von rund AntragstellerInnen, denen zum Großteil ein Dringlichkeitsstatus zuerkannt wird. Demgegenüber stehen jährlich etwa 400 Vermittlungen, was unterm Strich auf eine durchschnittliche Wartezeit auf die Vermittlung einer leistbaren Wohnung (aus dem Kontext der Gemeindewohnungen sowie geförderter Mietwohnungen in der Regie von gemeinnützigen Wohnbauträgern) von 10 Jahren hinausläuft. An dieser Ausgangslage hat sich in den letzten Jahren nichts verändert, unter anderem auch deshalb, weil die Richtlinien für die Wohnungsvergabe durch das Wohnungsamt zunehmend restriktiver ausformuliert worden sind. Faktum ist, dass Wohnungslosigkeit mittlerweile keine bevorzugte Berücksichtigung gewertet wird, dass nach wie vor kein Kontingent für die Wohnversorgung wohnungsloser Menschen ausgewiesen wird. Im Gegenteil: Auch wohnungslose Menschen müssen bei der Antragstellung auf eine leistbare Wohnung den Nachweis eines dreijährigen Aufenthalts in der Stadt erbringen. Die vorhandenen Notschlafstellen sind überfüllt, den betreuten Angeboten fehlt es an Kapazität, nach ausgelaufener Betreuung mangelt es oftmals an Nachfolgewohnraum. Die WLH verkommt zum Flaschenhals. Es spießt sich an allen Ecken und Enden! Das zeigt auch folgendes Fallbeispiel: Rund 50jähriger Familienvater, langjähriger Mitarbeiter eines Unternehmens, Alkoholerkrankung. Aufgrund eines Betretungsverbotes mit nachfolgender einstweiliger Verfügung beginnt die Inanspruchnahme von Notschlafstellen, gestaltet sich jedoch aufgrund der Schichtarbeit äußerst schwierig. Ein soziales Netzwerk, welches das gelegentliche Unterkommen oftmals in solch Situationen gewährleisten kann, ist nicht vorhanden. Verzweiflung und Druck des Klienten erhöhen sich zunehmend. Die Pensionszimmer sind alle belegt, eine leistbare Wohnung lässt sich in der Kürze nicht finden bzw. wird auch nicht als sinnvoll erachtet, da mit der Rückkehr in die eheliche Gemeinschaft gerechnet wird. Kontaktaufnahme mit dem psychosozialen Dienst, Entzug und Therapie werden daraufhin vereinbart. Während des Therapieaufenthaltes kristallisiert sich immer mehr heraus, dass an der Ehe nicht mehr festgehalten werden kann, so beginnt neben der persönlichen psychischen Krise der Spießrutenlauf die Suche nach leistbaren Wohnmöglichkeiten, leider vergeblich. Weder der kommunale Wohnungsmarkt ist in der Lage, auf die prekäre Wohnnotsituation reagieren zu können, und am privaten Wohnungsmarkt sind Wohnungen trotz Erwerbstätigkeit nicht finanzierbar, zumal in diesem Fall noch Unterhaltsverpflichtungen das Einkommen schmälern. (Die Angaben zur Situation in Salzburg stützen sich auf Unterlagen, die von Petra Geschwendtner (Sozialberatungsstelle der Soziale Arbeit GmbH, Salzburg) bereitgestellt wurden.)
9 Am Beispiel von Innsbruck/Tirol: Derzeit ist der Vollzug des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes in Bezug auf die Sicherung des Wohnbedarfes bzw. für Anmietungen unzureichend geregelt. Im Gesetz ist zwar definiert, dass der Mietpreis inkl. Betriebs- und Heizkosten ortsüblich sein muss. Zudem ist eine klare Quadratmeterregelung gegeben. Aber: Klarheit hinsichtlich der Ortsüblichkeit fehlt. In vielen Gemeinden Tirols wird ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis ermittelt, der von der Gemeinde jeweils selbst festgelegt wird. Dabei ist jedoch festzustellen, dass diese Festlegung weder transparent, nachvollziehbar noch geeignet ist, ein realistisches Maß für die Praxis der Wohnungssuche zu gewährleisten. Fakt ist vielmehr, dass es in Relation zu diesen durchschnittlichen Preisgrößen kein Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt, eine Wohnvermittlung auf dieser Grundlage also nicht möglich ist. Berechnungsgrundlagen und beispiele für leistbares Wohnen : Innsbruck: Das Sozialamt Innsbruck orientiert sich am WKO Immobilienpreisspiegel. Danach ist für 2013 der Durchschnitt des mittleren Wohnwertes für eine Wohnung bis zu 60 m 2 mit einem Quadratmeterpreis von 9,- berechnet worden (ohne BK und UST). Danach wird in Innsbruck für eine 25 m 2 große Garconniere ein förderbarer Mietpreis von 225,- festgelegt. Hall in Tirol: Für Hall in Tirol wird derzeit ein Quadratmeterpreis von 6,30 bis 7,- festgelegt und als Grundlage für die Förderung von Wohnkosten aus der BMS herangezogen. Für diese Festlegung werden anders als in Innsbruck keine Berechnungsgrundlagen angegeben. Demnach darf eine 25 m 2 Garconniere in Hall in Tirol maximal 175,- kosten, um solcherart im förderbaren Rahmen zu bleiben. Klar ist, dass zu diesen Mietpreisen weder in Innsbruck noch in Hall eine 25 m 2 -Wohnung angeboten wird. Dementsprechend formulieren die Einrichtungen der WLH in Tirol die Forderung, dass bei der Erhebung von durchschnittlichen Wohnpreisen ausschließlich Wohnungen herangezogen werden, die tatsächlich jeweils aktuell verfügbar sind. Hierzu verweist der SPAK Tirol auf eigene
10 Mietpreiserhebungen, wonach der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Kleinwohnungen bis 40 m 2 (im 1. Quartal 2014) bei 17,70 lag. Demnach kostete eine Kleinwohnung real 553,49, mithin mehr als doppelt so viel, wie in der Regelung des Sozialamtes vorgesehen wurde. (Auszug aus einer schriftlichen Sachverhaltsdarstellung des SPAK Tirol vom Mai 2014) Am Beispiel von Vorarlberg: Der Wohnbedarf umfasst in der Vorarlberger Mindestsicherung den für die Gewährleistung einer angemessenen Wohnsituation erforderlichen regelmäßig wiederkehrenden Aufwand für Miete, allgemeine Betriebskosten und Abgaben. Soweit ansonsten eine angemessene Wohnsituation nicht gewährleistet werden kann, umfasst der Wohnbedarf auch die unbedingt erforderlichen Kosten für eine Wohnraumbeschaffung sowie eine wirtschaftlich gebotene Wohnraumerhaltung. Wohnbeihilfe: Alle Zahlungen zur Wohnungsfinanzierung ( Miete und Kreditrückzahlungen ) werden zur Berechnung ng der Wohnbeihilfe herangezogen, einschließlich der Wohnbauförderung. Anerkannt werden maximal 6,70 pro m 2 anrechenbare Nutzfläche. Dieser Betrag enthält 1,20 Betriebskostenpauschale. Die Höhe der Miete muss im ortsüblichen Rahmen liegen. Die Ortsüblichkeit it wird durch die Wohnsitzgemeinde bestätigt. Im Rahmen der BMS gelten sogenannte Orientierungssätze. Diese richten sich nach der Haushaltsgröße und sind aktuell für 1 Person 540,- inkl. BK, 2 Personen 630,- inkl. BK, 3 Personen 725,- inkl. BK, 4 Personen 810,- inkl. BK, 5 Personen 875,- inkl. BK, 6 Personen 950,- inkl. BK. Eine Überschreitung dieser Sätze ist mit einer guten Begründung möglich. Die Übernahme dieser Kosten erfolgt als Rechtsanspruch. Im Rahmen der BMS sind die demgemäß per Rechtsanspruch die Wohnkosten in der tatsächlich anfallende Höhe zu übernehmen (exkl. Heizkosten).
11 Die BMS übernimmt im Normalfall die Anmietungskosten; Kautionen jedoch lediglich als Behördengarantie. Für Finanzierungsbeiträge übernimmt die BMS die Besicherung eines Kredites, welchen der Wohnbauträger aufnimmt und der Mieter über eine leicht erhöhte Miete zurückzahlt. Kosten für Umzug und Erstausstattung einer Wohnung werden durch die BMS übernommen. Eine Übernahme der Maklerprovisionen durch die BMS ist bei guter Begründung ebenfalls möglich. (Fragebogenbeantwortung durch Erich Ströhle, Kaplan Bonetti Sozialwerke / Dornbirn) Am Beispiel der Stadt Graz können einzelne wohnpolitische Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren entwickelt und implementiert werden konnten, modellhaft vorgestellt werden. Leitbild kommunaler Wohnungsmarkt: : Grundlage für die kommunale Wohnpolitik in Graz ist das Bekenntnis zur Erhaltung und Sicherung eines kommunalen Wohnungsmarktes. Damit ist es möglich, der Preisentwicklung auf dem privaten Wohnungsmarkt ein nennenswertes Gegengewicht gegenüberzustellen und so den Preisanstieg drosselnd zu beeinflussen. Als wesentliche Voraussetzung dafür hat sich die Neubauoffensive im städtischen Bereich bewährt, die durch eine systematische Baulandbewirtschaftung und die preisgünstige Vergabe von Bauland an gemeinnützige Bauträger abgesichert und ermöglicht wurde. In der Verhandlung mit den Gemeinnützigen Bauträgern wurde zudem ein 100%iges Vergabe- und Zuweisungsrecht für das städtische Wohnungsamt vereinbart, das gezielt für die Gewährleistung eines ausgewogenen sozialen Mix in den Wohnanlagen genützt wird. Tendenzen zur Segregation können so nachhaltig abgewendet werden. Kommunaler Wohnbau: : Aktuell laufen in Graz einschlägige Vorbereitungen, voraussichtlich im Jahr 2016 wieder in den kommunalen Gemeindewohnungsbau einzusteigen und so eine Gegenbewegung zum schwindenden Wohnungsbestand (im Kontext von Sanierung, Umwidmung etc.) einzuleiten. Angestrebt wird ein jährliches Neubauvolumen von 100 Wohnungen. Diese Maßnahme folgt der
12 Überzeugung, wonach nur ein ausreichender Bestand an leistbaren und gemeindeeigenen Wohnungen eine Sicherheit für eine adäquate Wohnversorgung der GrazerInnen darstellt. Kontingentwohnungen: Der kommunale Wohnungsbestand wird zudem gezielt für die Bekämpfung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit eingesetzt. Die Einrichtungen der WLH sowie der sozialen Dienste in Graz werden für diesen Zweck eingeladen, im Rahmen eines kleinen Kontingents an eingestreuten Gemeindewohnungen (durchschnittlich handelt es sich dabei um 200 Wohnungen) die Wohnversorgung von KlientInnen durchzuführen und deren Integration in reguläre Wohnverhältnisse durch eine begleitende und bedarfsorientierte Betreuung sicherzustellen. Kommunale Wohnungssicherung: Das grundlegende Bekenntnis der Stadt Graz zur Bewältigung von Wohnungslosigkeit wird auch durch ein Modell der Wohnungssicherung und der Prävention von Wohnungslosigkeit untermauert. Für diesen Zweck werden die SozialarbeiterInnen des Sozialamtes über Mietrückstände im Kontext der Gemeinde- und Zuweisungswohnungen informiert, bevor es zur Einleitung gerichtlicher Kündigungs- oder Delogierungsverfahren kommt. Diese Vorsorge hat sich inzwischen auch dahingehend bewährt, dass nicht nur viele Wohnungsverluste vermieden werden können, sondern auch keine entsprechenden Neben- und Mehrkosten anfallen, die sonst durch Gerichts- und Anwaltskosten, Übersiedlungen oder Lagerung von Möbeln etc. entstehen würden. Mietzinszuzahlung: Preisdämmende Maßnahmen, die sich der Tatsache eines nennenswerten Bestandes an preisgünstigen Mietwohnungen verdanken, reichen nicht aus, um die Leistbarkeit von Wohnen gewährleisten zu können. Deshalb wurde in Graz ein Mietzinszuzahlungssystem etabliert, das sicherstellen soll, dass die Wohnkosten nicht mehr als 30% des Haushaltseinkommens ausmachen dürfen. Anspruch auf diese Förderung haben allerdings nur MieterInnen von Gemeindeund geförderten Mietwohnungen. So will Graz ausschließen, dass diese Mittel von den privaten VermieterInnen simpel eingepreist werden. Kautionsfonds: Ergänzend zu diesen Maßnahmen zur Förderung leistbaren Wohnens wurde in Graz auch ein Fonds eingerichtet, um Kautionen auf dem privaten Wohnungsmarkt für jene Personen übernehmen zu können, deren Wohnbedarf noch nicht durch die Zuweisung einer Gemeinde- oder Sozialwohnung gedeckt werden kann. (Stichworte auf der Grundlage eines Referates, das Elke Kahr, Stadträtin für Wohnen in Graz, anlässlich des Salzburger Aktionstages Tag der Wohnungsnot am gehalten hat.)
13 Die WLH steht, je nachdem ob und wie die kommunale Wohnpolitik auf die vorgestellten Herausforderungen reagiert, vor der Notwendigkeit, ihre Kernkompetenzen und Angebotsschwerpunkte entsprechend unterschiedlich auszugestalten. Allem voran wird es dabei darum gehen müssen, die präventiven Angebote zu verstärken und aufsuchende Ansätze auszubauen und die Niederschwelligkeit der Zugänge in die WLH neu zu gestalten. Insgesamt jedoch ist abzusehen, dass der Druck auf den von der WLH mitgestalteten 2. Wohnungsmarkt weiter steigen wird und innovative Ansätze zur Gewährleistung der Ablöse von KlientInnen aus der Wohnungslosigkeit und aus den Nischen des 2. Wohnungsmarktes hinein in den ersten Wohnungsmarkt, z.b. im Kontext von Housing First, nur schwer realisiert werden en können. Diesen Fragestellungen gingen wir in einer ausführlichen Diskussion nach. Nicht verwunderlich erscheint denn auch das daraus zu ziehende Resümee, wonach sich die WLH in Zukunft stärker als bisher in Agenden kommunaler und regionaler Wohnpolitik einmischen, sich gewissermaßen repolitisieren muss. Fragen der Wohnpolitik, der Raumordnung sowie konkreter Handlungsebenen der Sozialraumorientierung und der Gemeinwesenarbeit etc. werden mithin verstärkt zu beachten sein.
14
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrUnter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung.
XI. Wohnbeihilfe 1. Was versteht man unter Wohnbeihilfe? Unter Wohnbeihilfe versteht man die Gewährung eines Zuschusses zum monatlichen Wohnungsaufwand für eine Mietwohnung. 2. Wer bekommt Wohnbeihilfe
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrBEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1
BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht
MehrLeistbares Wohnen aus der Sicht der WLH
Leistbares Wohnen aus der Sicht der WLH Heinz Schoibl Helix Forschung und Beratung, Salzburg Oktober 2014 Die BAWO hat in Kooperation mit dem Verband der Wiener Wohnungslosenhilfe im Oktober 2013 ein wohnpolitisches
MehrAktion 65 PLUS. Wohnungswechsel für SeniorInnen.
Aktion 65 PLUS Aktion 65 PLUS. Wohnungswechsel für SeniorInnen. 65 PLUS eine Aktion für SeniorInnen im Gemeindebau Auch wenn es die Kinder heute nicht mehr so eilig haben, von zu Hause wegzukommen irgendwann
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWohnstudie 2016 Bundeslandbericht Salzburg
Wohnstudie 2016 Bundeslandbericht Josef Schmidinger, Generaldirektor s Bausparkasse Markus Sattel, Vorstandsdirektor er Sparkasse 25. Mai 2016 METHODE UND ZIELSETZUNGEN - Methode und Stichprobe: - 200
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrConTraX Real Estate. Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report
ConTraX Real Estate Büromarkt in Deutschland 2005 / Office Market Report Der deutsche Büromarkt ist in 2005 wieder gestiegen. Mit einer Steigerung von 10,6 % gegenüber 2004 wurde das beste Ergebnis seit
MehrIMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag
Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
Mehr1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106
1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106 Nach Durchsicht der im Schreiben vom 23.09.2003 vorgeschlagenen Änderungen Neufassung der Kinderkrippengebührenfassung hat der Elternbeirat
Mehreffektweit VertriebsKlima
effektweit VertriebsKlima Energie 2/2015 ZusammenFassend - Gas ist deutlich stärker umkämpft als Strom Rahmenbedingungen Im Wesentlichen bleiben die Erwartungen bezüglich der Rahmenbedingungen im Vergleich
MehrDie Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?
Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern zum Thema Online - Meetings Eine neue Form der Selbsthilfe? Informationsverhalten von jungen Menschen (Quelle: FAZ.NET vom 2.7.2010). Erfahrungen können
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrWohnanlage. 5 Mietwohnungen mit Kaufoption
Wohnanlage St. Johann Oberleibnig 5 Mietwohnungen mit Kaufoption www.osg-lienz.at Jurysitzung Modell Lageplan Erdgeschoß Obergeschoß Dachgeschoß Kellergeschoß Wohnbauförderung Förderung der Wohnungen
MehrAllensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern
August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz
Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert
MehrDas Wachstum der deutschen Volkswirtschaft
Institut für Wachstumsstudien www.wachstumsstudien.de IWS-Papier Nr. 1 Das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland 1950 2002.............Seite 2 Relatives Wachstum in der
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrRegelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrLEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE
LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei
MehrTop 10. Unsere Politik öffnet Türen... Meine. ... weil wir Wohnen wichtig nehmen. Nationalratsabgeordnete Ruth Becher
Meine Top 10 Nationalratsabgeordnete Ruth Becher Unsere Politik öffnet Türen...... weil wir Wohnen wichtig nehmen Wohnen muss leistbar sein Ein klares Limit für Mietpreise... weil ein Dach über dem Kopf
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDas Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrFremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1
Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrP R E S S E K O N F E R E N Z
P R E S S E K O N F E R E N Z mit LH-Stv. Franz Hiesl Grüne-Wohnbausprecherin LAbg. Maria Wageneder OÖVP-Wohnbausprecher LAbg. Mag. Thomas Stelzer Freitag, 28. November 2008, 10.00 Uhr, Presseclub, Ursulinenhof,
MehrZehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum
Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
Mehrkeine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse?
1. Aktuelle Umfrage; 68% befürchten bei Umzug sich keine gleichwertige Wohnung leisten zu können #mietpreisbremse? DMBMieterbund: Aktuelle Umfrage: 68% befürchten bei Umzug sich keine gleichwertige Wohnung
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrPflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung
Pflegeversicherung von AXA: Langfristige Erhaltung der Lebensqualität als zentrale Herausforderung E-Interview mit Lutz Lieding Name: Lutz Lieding Funktion/Bereich: Geschäfts- und Produktpolitik Organisation:
MehrKurzbericht Abteilung Statistik
Kurzbericht Wanderungssalden 212 von Oberösterreich gegenüber den anderen Bundesländern Oberösterreich verzeichnete 212 große Wanderungsverluste, einzig gegen Niederösterreich konnte ein Wanderungsgewinn
MehrDatensicherung. Beschreibung der Datensicherung
Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten
MehrLeitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten
Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrLeitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache
Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild
MehrVermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn
An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße
MehrMietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen
Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem
MehrDIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!
FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrDer Dreiklang der Altersvorsorge
Der Dreiklang der Altersvorsorge Ergebnisse einer telefonischen Repräsentativbefragung unter 1.000 deutschen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren (Befragungszeitraum: 02.03.- 04.04.2011) Durchgeführt
MehrJede Zahl muss dabei einzeln umgerechnet werden. Beginnen wir also ganz am Anfang mit der Zahl,192.
Binäres und dezimales Zahlensystem Ziel In diesem ersten Schritt geht es darum, die grundlegende Umrechnung aus dem Dezimalsystem in das Binärsystem zu verstehen. Zusätzlich wird auch die andere Richtung,
Mehr20 Anhang. 20. 1 Antrag auf Frühförderung
20 Anhang 20. 1 Antrag auf Frühförderung 20. 2 Arbeitsbeschreibung der Frühförderinnen am LIH Salzburg 20. 3 Organisations- und Durchführungsrichtlinien der mobilen Frühförderung, Steiermark 20.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele
Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrInhalt. Kundenbindung langfristig Erfolge sichern 5 Kundenbindung als Teil Ihrer Unternehmensstrategie 6 Was Kundenorientierung wirklich bedeutet 11
2 Inhalt Kundenbindung langfristig Erfolge sichern 5 Kundenbindung als Teil Ihrer Unternehmensstrategie 6 Was Kundenorientierung wirklich bedeutet 11 Die Erfolgsfaktoren für Ihre Kundenbindung 17 Diese
MehrDer -Online- Ausbilderkurs
Der -Online- Ausbilderkurs Machen Sie Ihren Ausbilderschein mit 70% weniger Zeitaufwand Flexibel & mit 70% Zeitersparnis zu Ihrem Ausbilderschein Mit Videos auf Ihre Ausbilderprüfung (IHK) vorbereiten
MehrAnlage Statistik. Die Daten beziehen sich auf BMS-Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Titel der BMS und zur Krankenhilfe.
677 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien: Anlage Statistik 1 von 8 Anlage Statistik Es sollen bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten zu der Anzahl und
Mehr8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.
8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrAngebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3.
Angebote der Landesregierung zur großzügigen Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Bezüge für die Landesbediensteten 3. Teil Werner-Seelenbinder-Str. 14 D-99096 Erfurt Telefon 03 61-602
MehrIch will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.
B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrErläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
MehrTelefonmodem ISDN DSL VDSL. Telekom 1&1 Telefónica/O2. Vodafone Unitymedia HSE Medianet
Fragenkatalog zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Südhessischen Ried I. Bestandsaufnahme der Internetzugangssituation Ist in Ihrem Haushalt ein Internetanschluss vorhanden? Falls nein, haben Sie
MehrVorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
MehrSteuern sind zum Sparen da. Immobilien
Steuern sind zum Sparen da. Immobilien »Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.«helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler und Finanzminister STEUERN SPAREN. Unterm
MehrSchriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C
Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch
MehrDer Fachbereich Wohnen informiert über
Fachbereich Wohnen Der Oberbürgermeister Der Fachbereich Wohnen informiert über die Wohnberechtigung im geförderten Wohnungsbau AnsprechpartnerInnen für Fragen der Wohnberechtigung oder Wohnungsvermittlung
MehrInhalt. 1 Einleitung AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER
AUTOMATISCHE DATENSICHERUNG AUF EINEN CLOUDSPEICHER Inhalt 1 Einleitung... 1 2 Einrichtung der Aufgabe für die automatische Sicherung... 2 2.1 Die Aufgabenplanung... 2 2.2 Der erste Testlauf... 9 3 Problembehebung...
MehrWohnsituation in Baden-Württemberg
Wohnsituation in Baden-Württemberg Repräsentative Bevölkerungsbefragung im Auftrag der W&W Studiendesign Zielsetzung Derzeitige Wohnform und die Einschätzung der Bürger zur Grundgesamtheit/ Zielgruppe
MehrDie Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!
MehrFachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014
Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrKurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II
Kurzgutachten: Modelle der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II 1: 100 Euro Grundfreibetrag 40 Prozent Freibetrag bis 1.000 Euro brutto danach Anrechnung
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrIT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit
IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft
MehrWissens-Check und Umfrage zur Situation der Gleichstellung in Wien
Warum nicht gleich? Wissens-Check und Umfrage zur Situation der Gleichstellung in Wien Einleitung Im Jahr 2014 wurde zum ersten Mal der Wiener Gleichstellungsmonitor erstellt. Mit diesem Monitor wird die
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
MehrDr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at
Dr. Wolfgang Rauter L-Abg. Manfred Kölly BM Gerhard Hutter wolfgang.rauter@liste-burgenland.at www.liste-burgenland.at Liebe Mitbürger, liebe Mieter, liebe Hausbesitzer! Jahrzehntelang war die Wohnbauförderung
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
Mehr