Mitgliederinfo ZR 16 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse

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1 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg ZVK des KVBW Postfach Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 16 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Karlsruhe, 26. Januar 2009 Mitgliederinfo ZR 16 Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beigefügten Mitgliederinfo ZR 16 informieren wir Sie über folgende Themen aus der Zusatzversorgung: Der Jahresabschluss für das Jahr 2008 steht an. Spätestmöglicher Termin für die Abgabe der Meldungen zur Abrechnung der Beiträge, Umlagen und Sanierungsgelder ist der Die Berechnungswerte 2009 für die Pflicht- und Freiwillige Versicherung stehen fest. Sie sind der entsprechenden Übersicht in der Anlage zu entnehmen. Die Rentenanträge wurden überarbeitet. Neben den bisher üblichen Angaben benötigt die ZVK auch Angaben der Krankenkasse über die grundsätzliche Beitragspflicht sowie über den Bezug von Krankengeld. Daneben ist es erforderlich, dass Versicherte ihre Steuer-ID angeben. Der Verwaltungsausschuss der ZVK hat am 17. Juli 2008 die 5. Änderung der Kassensatzung beschlossen, deren Rechtmäßigkeit vom Innenministerium bestätigt wurde. Ergänzend zu unseren Vorabinformationen in der Mitgliederinfo ZR 13 geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Anpassungen. Daneben informieren wir Sie über die Versicherungspflicht von Beschäftigten mit einer Förderung nach 16a SGB II sowie über das zusatzversorgungspflichtige Leistungsentgelt im Sinne des 18 Abs. 8 TVöD. Hauptsitz Zweigstelle Bankverbindung Sie erreichen uns Internet Daxlander Str. 74 Birkenwaldstraße 145 Landesbank Baden-Württemberg montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis Karlsruhe Stuttgart Konto Uhr und von Uhr bis Uhr Telefon Telefon Bankleitzahl sowie freitags von 8.30 Uhr bis Uhr./.

2 - 2 - Zum 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Im Rahmen der VVG-Reform hat der Gesetzgeber auch die VVG-Informationspflichtenverordnung verabschiedet. Dies hat Auswirkungen auf Beratungen zur Freiwilligen Versicherung der ZVK. Bei der Riester-Rente haben sich Neuerungen ergeben. Durch einen sogenannten Berufseinsteiger- Bonus wird insbesondere für junge Menschen ein Anreiz geschaffen, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen. Außerdem wurde der förderberechtigte Personenkreis erweitert. Gerne nutzen wir die Gelegenheit, um uns bei Ihnen für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken. Für 2009 wünschen wir Ihnen alles Gute, Gesundheit, Glück und Erfolg. Bitte geben Sie diese Informationen wegen ihrer grundlegenden Bedeutung an Ihre Personalstelle weiter. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Reimold Direktor Anlagen

3 Mitgliederinfo ZR 16 Karlsruhe, 26. Januar 2009 Aktuelles zur Zusatzversorgung nachfolgend informieren wir Sie über folgende Themen: 1 Meldungen zur Jahresabrechnung Berechnungswerte Neue Rentenanträge Änderung der Kassensatzung Gerichtsstand der Kasse ( 13, 46 der Satzung) Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ( 62 Abs. 2 der Satzung) 3 5 Versicherungspflicht von Beschäftigten mit einer Förderung nach 16a SGB II 3 6 Leistungsentgelt als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt 4 7 Rund um die Freiwillige Versicherung Neuerungen durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts Neuerungen bei der Riester-Rente 4 8 Allgemeines Informationsveranstaltungen zu den Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz und Zusatzbeitrag Newsletter-Abo 5 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg./. Hauptsitz Daxlander Straße Karlsruhe Telefon Zweigstelle Birkenwaldstraße Stuttgart Telefon Internet zvk@kvbw.de

4 Mitgliederinfo ZR 16 Karlsruhe, 26. Januar Meldungen zur Jahresabrechnung 2008 Um die Jahresabrechnung 2008 ohne Verzögerungen durchführen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre Meldungen bis spätestens zuzuleiten. Ihre Meldungen sind u. a. Grundlage für die Erstellung der jährlichen Versorgungskonten und für die Rentenberechnung. Deshalb ist es wichtig, dass die genannte Frist eingehalten wird. Bitte beachten Sie, dass der ZVK - auch nach 5 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) - spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres mitzuteilen ist, ob und in welchem Umfang die Zahlungen im Rahmen der Pflicht- und einer ggf. bestehenden Freiwilligen Versicherung besteuert wurden. Dieser Verpflichtung kommen Sie durch die Abgabe der Meldungen zur Abrechnung der Beiträge, Umlagen und Sanierungsgelder nach. 2 Berechnungswerte 2009 In der Anlage überlassen wir Ihnen die wichtigen Berechnungswerte 2009 in der Pflicht- und Freiwilligen Versicherung. Diese können auch auf unserer Homepage Rubrik Zusatzversorgung Berechnungswerte nachgelesen werden. 3 Neue Rentenanträge Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, im Rentenfall Beiträge zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung abzuführen. Bescheinigungen der gesetzlichen Krankenkasse Für die Festsetzung der Rente ist es erforderlich, dass die erforderlichen Angaben der Krankenkasse zusammen mit dem Rentenantrag bei der ZVK eingereicht werden. Hierfür wurden die bestehenden Vordrucke zur Beantragung einer Betriebsrente aktualisiert und um Anlagen für die Angaben der Krankenkasse ergänzt. Versicherte, die eine Rente beantragen, werden gebeten, die Anlagen zum Rentenantrag von der Krankenkasse ausfüllen zu lassen und diese zusammen mit dem Antrag bei der ZVK einzureichen. 2

5 Mitgliederinfo ZR 16 Karlsruhe, 26. Januar 2009 Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) Die Zusatzversorgungskassen sind gesetzlich verpflichtet, jährliche Rentenbezugsmitteilungen auf elektronischem Weg an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Versicherte im dafür vorgesehenen Feld im Rentenantrag ihre Steuer-ID angeben. Die überarbeiteten Vordrucke mit Anlagen haben wir beigefügt. Sie stehen daneben auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Zusatzversorgung Vordrucke & Merkblätter zum Download zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen diese auch zu. Bitte verwenden Sie nur noch die neuen Vordrucke Änderung der Kassensatzung Der Verwaltungsausschuss der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden- Württemberg hat die 5. Änderung der Satzung beschlossen. Deren Rechtmäßigkeit wurde vom Innenministerium bestätigt. Die aktuelle Satzungsbroschüre haben wir beigefügt. Sie ist außerdem auf unserer Homepage unter Zusatzversorgung Wir über uns Rechtsgrundlagen abrufbar. Im Wesentlichen wurden die Änderungen des 4. Änderungstarifvertrags zum Altersvorsorgetarifvertrag- Kommunal (ATV-K) in die Satzung übernommen, über die wir Sie bereits mit unserem Mitgliederrundschreiben (ZR 13) vom 19. Dezember 2007 vorab informiert haben. Zusätzlich wurden neben einigen redaktionellen Klarstellungen u. a. folgende Regelungen aufgenommen: 4.1 Gerichtsstand der Kasse ( 13, 46 der Satzung) Für Klagen wurde - soweit dies rechtlich möglich war - als Gerichtsstand der Sitz der Kasse festgelegt. 4.2 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ( 62 Abs. 2 der Satzung) Entsprechend der tarifvertraglichen Vorgabe (siehe 1 Nr. 12 Buchst. a des 4. Änderungstarifvertrags) werden die Ausnahmen vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt weiter eingeschränkt. Bestandteile des Arbeitsentgelts (Ausnahme: über- und außertarifliche Entgeltsbestandteile) können zukünftig nicht mehr durch Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Arbeitsverträge von der Zusatzversorgungspflicht ausgenommen werden. 5 Versicherungspflicht von Beschäftigten mit einer Förderung nach 16a SGB II In jüngster Zeit haben Mitglieder nachgefragt, inwieweit von der Agentur für Arbeit geförderte Beschäftigungsverhältnisse der Zusatzversicherungspflicht unterliegen. Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst zu prüfen, ob das Beschäftigungsverhältnis aufgrund von 1 Abs. 2 TVöD vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen und damit versicherungsfrei ist. 3

6 Mitgliederinfo ZR 16 Karlsruhe, 26. Januar 2009 Dies ist nach 1 Abs. 2 Buchstabe i und k TVöD bei Beschäftigten, für die Eingliederungszuschüsse nach 217 ff. SGB III gezahlt werden oder die Arbeiten nach 260 ff. SGB III verrichten, der Fall. Insoweit besteht kein Anspruch auf Versicherung bei der ZVK (es sei denn, dass die Teilnahme durch den Arbeitgeber individuell arbeitsvertraglich vereinbart wird, siehe 19 Abs. 1 Buchst. k der Kassensatzung). Eine Beschäftigung, die ausschließlich nach 16 a SGB II (Beschäftigungszuschuss bei erwerbsfähigen Bedürftigen mit Vermittlungshemmnissen) gefördert wird, ist von der Ausnahmeregelung des 1 Abs. 2 TVöD nicht erfasst. Sie unterliegt deshalb der Versicherungspflicht, wenn die sonstigen satzungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (ergänzend hierzu verweisen wir auch auf das KAV-Rundschreiben M 16/2008 vom 06. Mai 2008). 6 Leistungsentgelt als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt Beim Leistungsentgelt im Sinne des 18 TVöD handelt es sich um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ( 18 Abs. 8 TVöD). Es ist immer in voller Höhe zusatzversorgungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres beendet wird bzw. wenn nicht für den gesamten Zeitraum, für den das Leistungsentgelt gezahlt wird, Umlagemonate angefallen sind. Im Gegensatz zum Leistungsentgelt im Sinne des 18 TVöD stellen Tantiemen, Provisionen, Abschlussprämien und entsprechende Leistungen gemäß 62 Abs. 2 Buchst. r der Kassensatzung kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar. 7 Rund um die Freiwillige Versicherung 7.1 Neuerungen durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts Der Gesetzgeber hat das Versicherungsvertragsrecht grundlegend reformiert. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Freiwillige Versicherung bei der ZVK. Hierüber haben wir mit Newsletter vom detailliert informiert (siehe Zusatzversorgung Newsletterabo & -archiv). Als Folge dieser Änderungen mussten wir unsere Anträge zur Freiwilligen Versicherung sowie den Meldevordruck Entgeltumwandlung überarbeiten. Bitte nutzen Sie künftig nur noch die aktuellen Vordrucke, die Ihnen auf unserer Homepage unter Zusatzversorgung Vordrucke & Merkblätter zur Verfügung stehen. Aus rechtlichen Gründen können wir diese künftig nur noch annehmen, wenn sie sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Beschäftigten vollständig unterschrieben wurden. 7.2 Neuerungen bei der Riester-Rente Die Riester-Rente wurde durch den Gesetzgeber noch attraktiver gestaltet. Zum Beispiel erhalten Riester- Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und eine Zulage beantragt haben, ab dem Beitragsjahr 2008 als Berufseinsteiger-Bonus eine einmalig um 200 erhöhte Grundzulage. Daneben wurde 4

7 Mitgliederinfo ZR 16 Karlsruhe, 26. Januar 2009 der förderberechtigte Personenkreis erweitert. Nähere Informationen enthält unser Newsletter Neue Anreize beim Riester-Sparen vom Die ebenfalls in diesem Gesetz geregelte Wohn-Riester-Förderung gilt nicht für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Somit ist eine Kapitalentnahme zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie aus der Freiwilligen Versicherung bei der Zusatzversorgungskasse nicht möglich. 8 Allgemeines 8.1 Informationsveranstaltungen zu den Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz und Zusatzbeitrag Im Juni 2008 konnte die Zusatzversorgungskasse bei insgesamt acht Informationsveranstaltungen zu den Themen Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag mehr als 400 Gäste in ihren Dienststellen in Karlsruhe und Stuttgart begrüßen. Referenten der ZVK gaben einen Überblick über die neuen Regelungen sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Meldeverkehr. Die Veranstaltungen wurden durchweg sehr gut angenommen. Wir sehen die zustimmende Resonanz als Aufforderung, unser Angebot an Informationsveranstaltungen weiter auszubauen. Die Unterlagen zu den Veranstaltungen stehen auf unserer Homepage unter Mitglieder Informationen zu Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag zur Verfügung. 8.2 Newsletter-Abo Mit unserem kostenlosen Newsletter-Abo erhalten Sie regelmäßig Informationen über aktuelle Themen aus der Zusatzversorgung. Die Registrierung ist ganz einfach unter - Zusatzversorgung - Newsletter-Abo möglich. Wir freuen uns, wenn Sie von diesem Informationsangebot rege Gebrauch machen. 5

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9 Wichtige Berechnungswerte 2009 auf einen Blick - Tarifgebiet West - Stand: Pflichtversicherung Jahr 2009 Umlagesatz nach 62 Abs. 1 d.s. 5,50 % davon Arbeitgeberanteil an der Umlage 5,35 % davon Arbeitnehmeranteil ( 16 Abs. 1 S. 3 ATV-K) 0,15 % Sanierungsgeld nach 63 Abs. 3 d.s. (siehe dazu unsere Mitgliederinfo ZR 11) Seit 2007 wird für die Bemessung des Sanierungsgeldes neben den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten des vorangegangenen Kalenderjahres auch der 9-fache Wert der dem Mitglied zuzuordnenden jährlichen Leistungsansprüche herangezogen. Hierdurch ergibt sich ein auf die individuellen Verhältnisse des Mitglieds abgestimmter Sanierungsgeldsatz von 1,7 % bis 3,7 % des laufenden zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. 1,7 % 3,7 % Versteuerung von Umlagen Steuerfreie Umlage ( 3 Nr. 56 EStG) bis 648,00 Höchstbetrag für die Pauschalversteuerung des Arbeitgeberanteils an der Umlage ( 16 Abs. 2 ATV-K) 1.073,76 Zusatzbeitrag (steuerlich gefördert nach 3 Nr. 63 EStG) 0,22 % Höchstgrenze für das zv-pflichtige Entgelt nach 62 Abs. 2 S. 3 d. S. (2,5-faches der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage nach 76 der Satzung: Entgeltsgrenze 1,133-faches der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD / 38 ATV-K monatlich im Zuwendungsmonat monatlich im Zuwendungsmonat , , , ,35 Freiwillige Versicherung Jahr 2009 Riester-Förderung Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage ( 86 EStG) 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen) Förderfähiger Höchstbetrag ( 10 a EStG) 2.100,00 (abzüglich Zulagen) Zulagen Grundzulage ( 84 EStG) 154,00 Kinderzulage je Kind ( 85 EStG) (für ab dem geborene Kinder) Sockelbetrag (Mindestbeitrag ohne Zulage; 86 EStG) 185,00 (300,00 ) nach dem Alterseinkünftegesetz seit 2005 unabhängig von Kinderzahl 60,00 Entgeltumwandlung Mindestumwandlungsbetrag (1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV) 189,00 Förderfähiger Höchstbetrag ( 3 Nr. 63 EStG) (4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzl. Rentenversicherung, soweit Betrag nicht anderweitig ausgeschöpft z.b. durch den Zusatzbeitrag) steuerfrei und nach 1 Abs. 1 Ziffer 9 SvEV sozialversicherungsfrei 2.592,00 und für Neuzusagen ab sind zusätzlich steuerfrei, doch sozialversicherungspflichtig 1.800,00

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11 wegen Erreichen einer Altersgrenze Antrag auf Betriebsrente für Versicherte Stand: 30. September 2008 (BW036104) Erwerbsminderung Versicherungsnummer Mitgliedsnummer 1. Angaben zur Person Name ggf. auch Geburtsname, Vorname(n) Steuer-Identifikationsnummer Straße, Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl Wohnort Telefon tagsüber (freiwillige Angabe) 2. Antragstellung durch andere Personen Der Antrag wird in Vertretung der/des Versicherten gestellt vom Bevollmächtigten (bitte Kopie der Vollmacht beifügen) Betreuer (bitte Kopie des Nachweises über den Umfang der Betreuung beifügen) Name, Vorname bzw. Bezeichnung der (betreuenden) Einrichtung Straße, Hausnummer, ggf. Postfach Postleitzahl Ort Telefon tagsüber (freiwillige Angabe) 3. Angaben zur Bankverbindung Bankleitzahl Kontonummer Name und Sitz des Geldinstituts Name Kontoinhaber/in (wenn abweichend vom Antragsteller) IBAN (max. 34 Stellen) BIC (8-11 Stellen) Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer kontoführenden Bank. 4. Krankenversicherung / Pflegeversicherung Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Kranken-/ Pflegeversicherung (z.b. AOK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft usw.) Name und Anschrift der Krankenkasse Mitgliedsnummer Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, im Rentenfall von den Rentnern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Wir bitten Sie daher, den beigefügten Vordruck "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse" (Anlage 1) auszufüllen, von Ihrer Krankenkasse ergänzen zu lassen und den ausgefüllten Vordruck diesem Antrag beizufügen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich. Liegt für Sie Elterneigenschaft vor? (Haben/Hatten Sie leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder?) ja nein privaten Kranken-/ Pflegeversicherung Z Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Hauptsitz Daxlander Str Karlsruhe Telefon Fax Zweigstelle Birkenwaldstraße Stuttgart Telefon Fax Bankverbindung Landesbank BW (BLZ ) Pflichtversicherung-Kto: Freiwillige Vers. -Kto: Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 bis Uhr Internet zvk@kvbw.de

12 -2- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer 5. Angaben zum Anspruch auf gesetzliche Rente Besteht ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund - Länder - Knappschaft)? ja: nein: Bitte fügen Sie Seite 1 und 2 des Bescheides mit Anlagen 1, 6 und ggf. 8 als Kopien bei. Bitte fügen Sie einen Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung darüber bei, weshalb Sie dort keinen Anspruch auf Rente haben (z.b. wegen eines durchgeführten Rentensplittings, wegen der Befreiung von der Versicherungspflicht oder wegen nicht erfüllter Wartezeit). 6. Zusätzliche Angaben zur Feststellung des Rentenzahlbetrages 6.1 Bezogen oder beziehen Sie Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Zeiten, in denen ein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht? Wenn ja: Sofern Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bitten wir Sie, den beigefügten Vordruck "Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse über den Bezug von Krankengeld" (Anlage 2) auszufüllen, von Ihrer Krankenkasse ergänzen zu lassen und den ausgefüllten Vordruck diesem Antrag beizufügen. ja nein 6.2 Falls Sie geschieden sind und ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde: Besteht Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten? (Bitte auch bei Wiederverheiratung beantworten!) ja nein 6.3 Bei Eintritt des Versicherungsfalls vor Vollendung des 65. Lebensjahres: Steht der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einer Schädigung, die durch einen Dritten verursacht wurde? ja nein Anschrift des Haftpflichtversicherers Haftpflichtschaden-Nr. Tag des Schadensereignisses / ermittelnde Polizeidienststelle Aktenzeichen / TagebuchNr. Bitte beachten Sie die Abtretungserklärung in Ziffer 7 und schildern Sie uns den Schadenshergang! 6.4 Waren/Sind Sie auch bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen/kirchlichen Dienstes (z.b. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder usw.) versichert? Wenn ja für die Zeit ja nein vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen/Versicherungsnummer vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen/Versicherungsnummer Sind Beiträge erstattet worden? Haben Sie bei uns bereits einen Antrag auf Überleitung gestellt? ja ja nein nein

13 -3- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer 7. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Angaben vollständig und richtig gemacht habe, im Falle der Erwerbsminderung diese nicht vorsätzlich herbeigeführt habe, hiermit etwaige Schadenersatzansprüche, die mir gegen Dritte aus einem Ereignis zustehen, auf Grund dessen die Zusatzversorgungskasse zur Gewährung oder Erhöhung der Leistungen verpflichtet wird, bis zur Höhe dieser Leistung an die Zusatzversorgungskasse abtrete, sowohl mit der Überweisung der Betriebsrente an meinen Arbeitgeber in Höhe der als Vorschuss auf die Betriebsrente gezahlten Bezüge als auch damit einverstanden bin, dass die Zusatzversorgungskasse einen vom Arbeitgeber bezifferten Ersatzanspruch als richtig unterstellt, damit einverstanden bin, dass im Falle meines Todes das jeweils kontoführende Geldinstitut der ZVK des KVBW Auskunft darüber gibt, wer über mein Konto verfügt hat. Ich verpflichte mich, - die ZVK unverzüglich zu unterrichten, wenn nach der Antragstellung Änderungen eintreten, die den Rentenanspruch nach Grund oder Höhe berühren; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn: der Rentenversicherungsträger die Zahlung einstellt sich meine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst ändert bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen/kirchlichen Dienstes eine erneute Pflichtversicherung begründet wird Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangskrankengeld oder Verletztengeld bezogen wird die Erwerbsminderung wegfällt oder sich eine volle in eine teilweise bzw. eine teilweise in eine volle Erwerbsminderung ändert sich die Rentenart in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert, z.b. wenn eine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt wird sich meine Anschrift ändert oder der Wohnsitz oder dauernde Aufenthalt ins Ausland verlegt wird. Rentenüberzahlungen zurückzuzahlen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dazu beauftrage ich das jeweils kontoführende Geldinstitut, auch mit Wirkung gegenüber meinen Erben, überzahlte Beträge der Zusatzversorgungskasse zurückzuzahlen. Dieser Auftrag kann von mir - nicht aber von meinen Erben - widerrufen oder geändert werden. Ort Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers 8. Anlagen Seite 1 und 2 des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung Anlagen 1, 6 und ggf. 8 des Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung Anlage 1 "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht" Anlage 2 "Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse über den Bezug von Krankengeld"

14 -4- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer Angaben des Arbeitgebers Die Ziffern 9 bis 11 sind nur auszufüllen, wenn die Pflichtversicherung bis zum Rentenbeginn bestanden hat! 9. Angaben zum Arbeitsverhältnis 9.1 Eine Abmeldung von der Pflichtversicherung zum Rentenbeginn ist auch dann erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht geendet hat. In diesem Fall ist ein neuer Versicherungsabschnitt mit entsprechender Entgeltaufteilung zu bilden. Die Abmeldung ist beigefügt. bereits übersandt. im Abrechnungsmonat über DATÜV-ZVE erfolgt / wird im Abrechnungsmonat erfolgen. 9.2 Der/Die Arbeitnehmer/in hat Bezüge, die tarifrechtlich als Rentenvorschüsse gelten, bezogen. Es wird deshalb gebeten, den Betrag von, Euro aus der monatlichen Betriebsrente die monatliche Betriebsrente für den Zeitraum vom.. bis.. auf unser Konto Nr. bei der Bankleitzahl unter Angabe des Akten-/ Buchungszeichnes zu überweisen. 10. Sonstige Angaben Ist der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten, der im Zusammenhang mit dem der Pflichtversicherung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis steht? Wenn ja, bitte den Bescheid der Berufsgenossenschaft beifügen! ja nein 11. Bestätigung Es wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben - auch die des Antragstellers / der Antragstellerin unter Ziffer 6.3 und richtig sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn / Frau Telefon-Nr. Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeberanschrift / Dienstsiegel / Stempel

15 Anlage 1 zum Rentenantrag Stand: 30. September 2008 (BW036110) Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterliegen Rentenleistungen der Zusatzversorgungskasse grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wir sind daher verpflichtet, die notwendigen Angaben Ihrer zuständigen Krankenkasse zu erheben. Bitte füllen Sie Teil I. dieses Vordrucks aus, lassen Sie die Angaben unter Teil II. von Ihrer Krankenkasse ergänzen und reichen Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit Ihrem Rentenantrag bei der ZVK ein. Bei Beantragung einer Waisenrente ist für jede Waise ein gesonderter Vordruck auszufüllen. I. Von der Antragstellerin/Vom Antragsteller auszufüllen: Name, Vorname Geburtsdatum Mitglieds-Nr. ZVK Versicherungs-Nr. ZVK Bei Beantragung von Betriebsrenten für Hinterbliebene: Name, Vorname der/des Verstorbenen Geburtsdatum der/des Verstorbenen II. Von der Krankenkasse auszufüllen: Versichertennummer der Krankenkasse: Betriebsnummer der Krankenkasse: Für die oben genannte Antragstellerin/den oben genannten Antragsteller sind von der ZVK (Zahlstelle) Beiträge aus Versorgungsbezügen zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einzubehalten und abzuführen. 1 = nein (KV/PV) 2 = ja (KV/PV) 3 = ja (nur KV) 4 = ja (KV/PV) Beihilfe-/Heilfürsorgegeber Mehrfachbezug 1 = nein 2=ja 3 = ja, Geringbezieher Name und Anschrift der Krankenkasse Z / / Telefon-Nr.und Name des Sachbearbeiters (bitte stets angeben) Ort, Datum Stempel und Unterschrift

16 Anlage 2 zum Rentenantrag Stand: 30. September 2008 (BW036109) Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse über den Bezug von Krankengeld Bitte füllen Sie Teil I. dieses Vordrucks aus, lassen Sie die Angaben unter Teil II. von Ihrer Krankenkasse ergänzen und reichen Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit Ihrem "Antrag auf Betriebsrente für Versicherte" bei der ZVK ein. I. Von der Antragstellerin/Vom Antragsteller auszufüllen: Name, Vorname Geburtsdatum Mitglieds-Nr. ZVK Versicherungs-Nr. ZVK II. Von der Krankenkasse auszufüllen: Die/Der Versicherte hat über den Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus kein Krankengeld vom.. bis.. *) Krankengeld erhalten. Das Brutto-Krankengeld betrug: ab ab ab.. kalendertäglich, Euro.. kalendertäglich, Euro.. kalendertäglich, Euro *) Die Zahlung wurde vor Eingang des Rentenbescheids eingestellt. Grund: Aussteuerung Anspruch nicht rechtzeitig nachgewiesen Auszahlung war noch nicht erfolgt Unbeachtlich ist dabei, ob das gezahlte Krankenkeld von der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet wurde bzw. wird. Bei Empfängern von Berufsunfähigkeitsrenten bzw. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: Die/Der Versicherte erhält ab (bitte Höhe oben angeben) Dies wird längstens bis... gem. 50 Abs. 2 SGB V gekürztes Krankengeld.. gezahlt. Voraussichtlich nächste Änderung:.. Die Krankengeldzahlung wird aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet, die vor dem Beginn nach dem Beginn der Sozialversicherungsrente eingetreten ist. Werden aufgrund des Rentenanspruchs ggf. Krankenbezüge durch den Arbeitgeber zurückgerechnet und in der Folge nachträglich Krankengeldzahlungen erbracht, bitten wir Sie, uns auch von den weiteren Zahlungen zu unterrichten. Z Name und Anschrift der Krankenkasse Telefon-Nr.und Name des Sachbearbeiters (bitte stets angeben) Ort, Datum Stempel und Unterschrift

17 Antrag auf Betriebsrente für Hinterbliebene Stand: 30. September 2008 (BW036105) Versicherungsnummer Mitgliedsnummer 1. Angaben zur Person der/des Verstorbenen Name ggf. auch Geburtsname, Vorname(n) Geburtsdatum verstorben am:.. Bitte Sterbeurkunde beifügen, falls noch nicht übersandt 2. Angaben zur Person der/des Hinterbliebenen Name ggf. auch Geburtsname, Vorname(n) Steuer-Identifikationsnummer Straße, Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl Wohnort Telefon tagsüber (freiwillige Angabe) 3. Antragstellung durch andere Personen Der Antrag wird in Vertretung der/des Berechtigten gestellt vom Bevollmächtigten (bitte Kopie der Vollmacht beifügen) Betreuer (bitte Kopie des Nachweises über den Umfang der Betreuung beifügen) Name, Vorname bzw. Bezeichnung der (betreuenden) Einrichtung Straße, Hausnummer, ggf. Postfach Postleitzahl Ort Telefon tagsüber (freiwillige Angabe) 4. Angaben zur Bankverbindung Bankleitzahl Kontonummer Name und Sitz des Geldinstituts Name Kontoinhaber/in (wenn abweichend vom Antragsteller) IBAN (max. 34 Stellen) BIC (8-11 Stellen) Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer kontoführenden Bank. Z Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Hauptsitz Daxlander Str Karlsruhe Telefon Fax Zweigstelle Birkenwaldstraße Stuttgart Telefon Fax Bankverbindung Landesbank BW (BLZ ) Pflichtversicherung-Kto: Freiwillige Vers. -Kto: Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 bis Uhr Internet zvk@kvbw.de

18 -2- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer 5. Krankenversicherung / Pflegeversicherung Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Kranken-/ Pflegeversicherung (z.b. AOK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft usw.) Name und Anschrift der Krankenkasse Mitgliedsnummer Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, im Rentenfall von den Rentnern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Wir bitten Sie daher, den beigefügten Vordruck "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse" (Anlage 1) auszufüllen, von Ihrer Krankenkasse ergänzen zu lassen und den ausgefüllten Vordruck diesem Antrag beizufügen. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich. Bei Beantragung einer Waisenrente ist für jede Waise ein gesonderter Vordruck auszufüllen. Liegt für Sie Elterneigenschaft vor? (Haben/Hatten Sie leibliche, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder?) privaten Kranken-/ Pflegeversicherung ja nein 6. Angaben zu minderjährigen Kindern, für die Waisenrente beantragt wird (für volljährige Waisen ist ein gesonderter Antrag erforderlich) Name, Vorname Geburtsdatum Steueridentifikationsnummer (falls bekannt) Rechts- bzw. Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zur/zum Verstorbenen Ende der Schul- /Berufsausbildung/ des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres bzw. Angabe über eine evtl. Behinderung Bitte Nachweis über Rechts-/Verwandtschaftsverhältnis zur/zumverstorbenen beifügen (z.b. Abstammungsurkunde) 7. Angaben zum Anspruch auf gesetzliche Rente Besteht ein Anspruch auf Witwen- /Witwer- (ggf. Waisen-) Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund - Länder - Knappschaft)? ja: nein: Bitte fügen Sie Seite 1 und 2 des Bescheides mit Anlagen 1, 6 und ggf. 8 als Kopien bei. Bitte fügen Sie einen Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung darüber bei, weshalb Sie dort keinen Anspruch auf eine Witwen- /Witwer- (ggf. Waisen-)Rente haben (z.b. wegen eines durchgeführten Rentensplittings, wegen der Befreiung von der Versicherungspflicht oder wegen nicht erfüllter Wartezeit). Zusätzlich: Bei Witwen/Witwern: Bitte Heiratsurkunde beifügen! Bei volljährigen Waisen: Bitte Ausbildungs-/Schulbescheinigung beifügen! 8. Zusätzliche Angaben zur Feststellung des Rentenzahlbetrages 8.1 Steht der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einer Schädigung, die durch einen Dritten verursacht wurde? ja nein Anschrift des Haftpflichtversicherers Haftpflichtschaden-Nr. Tag des Schadensereignisses / ermittelnde Polizeidienststelle Aktenzeichen / TagebuchNr. Bitte beachten Sie die Abtretungserklärung in Ziffer 9 und schildern Sie uns den Schadenshergang!

19 -3- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer Nur auszufüllen, wenn die/der Verstorbene noch keine Betriebsrente von der ZVK erhalten hat 8.2 War die/der Verstorbene auch bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen/ kirchlichen Dienstes (z.b. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder usw.) versichert? ja nein Wenn ja für die Zeit vom bis Name der Zusatzversorgungseinrichtung Aktenzeichen/Versicherungsnummer Sind Beiträge erstattet worden? Hatte die/der Verstorbene bei uns bereits einen Antrag auf Überleitung gestellt? ja ja nein nein 9. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich erkläre ausdrücklich, dass ich - die Angaben vollständig und richtig gemacht habe, - hiermit etwaige Schadenersatzansprüche, die mir gegen Dritte aus einem Ereignis zustehen, auf Grund dessen die Zusatzversorgungskasse zur Gewährung oder Erhöhung der Leistungen verpflichtet wird, bis zur Höhe dieser Leistung an die Zusatzversorgungskasse abtrete, - damit einverstanden bin, dass im Falle meines Todes das jeweils kontoführende Geldinstitut der ZVK des KVBW Auskunft darüber gibt, wer über mein Konto verfügt hat. Ich verpflichte mich, - die ZVK unverzüglich zu unterrichten, wenn nach der Antragstellung Änderungen eintreten, die den Rentenanspruch nach Grund oder Höhe berühren; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn: der Rentenversicherungsträger die Zahlung der Witwen- /Witwer- (ggf. Waisen-)Rente einstellt sich meine Witwen- /Witwer- (ggf. Waisen-)Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst ändert Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangskrankengeld oder Verletztengeld bezogen wird sich meine Anschrift ändert oder der Wohnsitz oder dauernde Aufenthalt ins Ausland verlegt wird ich erneut heirate bei einer Waise die Schul-/Berufsausbildung beendet oder unterbrochen, ein freiwilliges soziales Jahr geleistet wird oder wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Unterhaltsbedürftigkeit wegfällt Rentenüberzahlungen zurückzuzahlen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dazu beauftrage ich das jeweils kontoführende Geldinstitut, auch mit Wirkung gegenüber meinen Erben, überzahlte Beträge der Zusatzversorgungskasse zurückzuzahlen. Dieser Auftrag kann von mir - nicht aber von meinen Erben - widerrufen oder geändert werden. Ort Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers 10. Anlagen Seite 1 und 2 des Witwen- /Witwer- (ggf. Waisen-)Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung Anlagen 1, 6 und ggf. 8 des Witwen- /Witwer- (ggf. Waisen-)Rentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung Bei Waisen: Abstammungsurkunde Anlage 1 "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht"

20 -4- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer Angaben des Arbeitgebers Die Ziffern 11 bis 13 sind nur erforderlich, wenn die Pflichtversicherung bis zum Tod der/des Verstorbenen bestanden hat und noch keine Betriebsrente für Versicherte bezogen wurde. 11. Angaben zum Arbeitsverhältnis Die Abmeldung ist beigefügt. bereits übersandt. im Abrechnungsmonat über DATÜV-ZVE erfolgt / wird im Abrechnungsmonat erfolgen. 12. Sonstige Angaben Ist der Tod durch einen Arbeitsunfall eingetreten, der im Zusammenhang mit dem der Pflichtversicherung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis steht? ja nein Wenn ja bitte den Bescheid der Berufsgenossenschaft beifügen! 13. Bestätigung Es wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben - auch die des Antragstellers / der Antragstellerin unter Ziffer 8.1 und richtig sind. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn / Frau Telefon-Nr. Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeberanschrift / Dienstsiegel / Stempel

21 Anlage 1 zum Rentenantrag Stand: 30. September 2008 (BW036110) Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterliegen Rentenleistungen der Zusatzversorgungskasse grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wir sind daher verpflichtet, die notwendigen Angaben Ihrer zuständigen Krankenkasse zu erheben. Bitte füllen Sie Teil I. dieses Vordrucks aus, lassen Sie die Angaben unter Teil II. von Ihrer Krankenkasse ergänzen und reichen Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit Ihrem Rentenantrag bei der ZVK ein. Bei Beantragung einer Waisenrente ist für jede Waise ein gesonderter Vordruck auszufüllen. I. Von der Antragstellerin/Vom Antragsteller auszufüllen: Name, Vorname Geburtsdatum Mitglieds-Nr. ZVK Versicherungs-Nr. ZVK Bei Beantragung von Betriebsrenten für Hinterbliebene: Name, Vorname der/des Verstorbenen Geburtsdatum der/des Verstorbenen II. Von der Krankenkasse auszufüllen: Versichertennummer der Krankenkasse: Betriebsnummer der Krankenkasse: Für die oben genannte Antragstellerin/den oben genannten Antragsteller sind von der ZVK (Zahlstelle) Beiträge aus Versorgungsbezügen zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einzubehalten und abzuführen. 1 = nein (KV/PV) 2 = ja (KV/PV) 3 = ja (nur KV) 4 = ja (KV/PV) Beihilfe-/Heilfürsorgegeber Mehrfachbezug 1 = nein 2=ja 3 = ja, Geringbezieher Name und Anschrift der Krankenkasse Z / / Telefon-Nr.und Name des Sachbearbeiters (bitte stets angeben) Ort, Datum Stempel und Unterschrift

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23 Versicherungsnummer Mitgliedsnummer Antrag auf Wieder-/ Weitergewährung der Waisenrente Stand: 30. September 2008 (BW036106) 1. Angaben zur Person Name ggf. auch Geburtsname, Vorname(n) Steuer-Identifikationsnummer Straße, Hausnummer Geburtsdatum Postleitzahl Wohnort Telefon tagsüber (freiwillige Angabe) 2. Antragstellung durch andere Personen Der Antrag wird in Vertretung der/des Berechtigten gestellt vom Bevollmächtigten (bitte Kopie der Vollmacht beifügen) Betreuer (bitte Kopie des Nachweises über den Umfang der Betreuung beifügen) Name, Vorname bzw. Bezeichnung der (betreuenden) Einrichtung Straße, Hausnummer, ggf. Postfach Postleitzahl Ort Telefon tagsüber (freiwillige Angabe) 3. Angaben zur Bankverbindung Bankleitzahl Kontonummer Name und Sitz des Geldinstituts Name Kontoinhaber/in (wenn abweichend vom Antragsteller) IBAN (max. 34 Stellen) Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer kontoführenden Bank. BIC (8-11 Stellen) 4. Krankenversicherung / Pflegeversicherung Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Kranken-/ Pflegeversicherung (z.b. AOK, Ersatzkasse, Bundesknappschaft usw.) Name und Anschrift der Krankenkasse Mitgliedsnummer Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die ZVK verpflichtet, im Rentenfall von den Rentnern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Wir bitten Sie daher, den beigefügten Vordruck "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse" (Anlage 1) auszufüllen, von Ihrer Krankenkasse ergänzen zu lassen und den ausgefüllten Vordruck diesem Antrag beizufügen, wenn Sie bei einer anderen Krankenkasse als bisher versichert sind oder die Rentenzahlung unterbrochen war. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich. privaten Kranken-/ Pflegeversicherung Z Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Hauptsitz Daxlander Str Karlsruhe Telefon Fax Zweigstelle Birkenwaldstraße Stuttgart Telefon Fax Bankverbindung Landesbank BW (BLZ ) Pflichtversicherung-Kto: Freiwillige Vers. -Kto: Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr sowie freitags von 8.30 bis Uhr Internet zvk@kvbw.de

24 -2- Name, Vorname Versicherungsnummer Mitgliedsnummer 5. Angaben zum Anspruch auf gesetzliche Rente (vgl. auch Merkblatt) Besteht ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund - Länder - Knappschaft)? ja: Bitte fügen Sie Seite 1 und 2 des Bescheides mit Anlagen 1, 6 und ggf. 8 als Kopien bei. nein: Bitte fügen Sie einen Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherung darüber bei, weshalb Sie dort keinen Anspruch auf Waisenrente haben (z.b. wegen eines durchgeführten Rentensplittings, wegen der Befreiung von der Versicherungspflicht oder wegen nicht erfüllter Wartezeit). Bitte beantworten Sie außerdem Frage Weitere Angaben (nur auszufüllen, wenn Frage 5 verneint wurde) Ich befinde mich in Ausbildung von. voraussichtlich bis.. Art der Ausbildung: (z.b. Schulausbildung, Studium, Berufsausbildung) Ich leiste ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr von.. voraussichtlich bis.. Ich bin auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage, für mich selbst zu sorgen Bitte ärztliches Gutachten beifügen! Ich leiste gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst / habe bereits gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet von.. bis.. Bitte Nachweis beifügen! 7. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers Ich erkläre ausdrücklich, dass ich - die Angaben vollständig und richtig gemacht habe, - hiermit etwaige Schadenersatzansprüche, die mir gegen Dritte aus einem Ereignis zustehen, auf Grund dessen die Zusatzversorgungskasse zur Gewährung. oder Erhöhung der Leistungen verpflichtet wird, bis zur Höhe dieser Leistung an die Zusatzversorgungskasse abtrete, - damit einverstanden bin, dass im Falle meines Todes das jeweils kontoführende Geldinstitut der ZVK des KVBW Auskunft darüber gibt, wer über mein Konto verfügt hat. Ich verpflichte mich, - die ZVK unverzüglich zu unterrichten, wenn nach der Antragstellung Änderungen eintreten, die den Rentenanspruch nach Grund oder Höhe berühren; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn: - der Rentenversicherungsträger die Zahlung einstellt sich meine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst ändert Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangskrankengeld oder Verletztengeld bezogen wird sich meine Anschrift ändert oder der Wohnsitz oder dauernde Aufenthalt ins Ausland verlegt wird die Schul-/Berufsausbildung beendet oder unterbrochen, ein freiwilliges soziales Jahr geleistet wird oder wenn nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Unterhaltsbedürftigkeit wegfällt - Rentenüberzahlungen zurückzuzahlen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dazu beauftrage ich das jeweils kontoführende Geldinstitut, auch mit Wirkung gegenüber meinen Erben, überzahlte Beträge der Zusatzversorgungskasse zurückzuzahlen. Dieser Auftrag kann von mir - nicht aber von meinen Erben - widerrufen oder geändert werden. Ort Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers 8. Anlagen Weitergewährungsbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung Schulbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Nachweis Fachhoch- bzw. Hochschulausbildung Wehr- oder Zivildienstbescheinigung/Nachweis über soziales oder ökologisches Jahr Ärztliches Attest Anlage 1 "Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht"

25 Anlage 1 zum Rentenantrag Stand: 30. September 2008 (BW036110) Meldung der gesetzlichen Krankenkasse nach 202 Satz 4 SGB V über die grundsätzliche Beitragspflicht Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterliegen Rentenleistungen der Zusatzversorgungskasse grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wir sind daher verpflichtet, die notwendigen Angaben Ihrer zuständigen Krankenkasse zu erheben. Bitte füllen Sie Teil I. dieses Vordrucks aus, lassen Sie die Angaben unter Teil II. von Ihrer Krankenkasse ergänzen und reichen Sie den ausgefüllten Vordruck zusammen mit Ihrem Rentenantrag bei der ZVK ein. Bei Beantragung einer Waisenrente ist für jede Waise ein gesonderter Vordruck auszufüllen. I. Von der Antragstellerin/Vom Antragsteller auszufüllen: Name, Vorname Geburtsdatum Mitglieds-Nr. ZVK Versicherungs-Nr. ZVK Bei Beantragung von Betriebsrenten für Hinterbliebene: Name, Vorname der/des Verstorbenen Geburtsdatum der/des Verstorbenen II. Von der Krankenkasse auszufüllen: Versichertennummer der Krankenkasse: Betriebsnummer der Krankenkasse: Für die oben genannte Antragstellerin/den oben genannten Antragsteller sind von der ZVK (Zahlstelle) Beiträge aus Versorgungsbezügen zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einzubehalten und abzuführen. 1 = nein (KV/PV) 2 = ja (KV/PV) 3 = ja (nur KV) 4 = ja (KV/PV) Beihilfe-/Heilfürsorgegeber Mehrfachbezug 1 = nein 2=ja 3 = ja, Geringbezieher Name und Anschrift der Krankenkasse Z / / Telefon-Nr.und Name des Sachbearbeiters (bitte stets angeben) Ort, Datum Stempel und Unterschrift

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27 ZVK-KVBW Satzung des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg für die Zusatzversorgungskasse vom 2. Juli 2002 in der Fassung der 5. Änderung Stand Juli 2008

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29 SATZUNG des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg für die Zusatzversorgungskasse vom 2. Juli 2002 Stand Juli 2008 veröffentlicht im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 31 vom 12. August 2002 unter Berücksichtigung der 1. Änderung vom (Staatsanzeiger Nr. 1 vom / Nr. 3 vom ) 2. Änderung vom (Staatsanzeiger Nr. 44 vom ) 3. Änderung vom (BW-Woche Nr. 36 vom ) 4. Änderung vom (BW-Woche Nr. 50 vom ) 5. Änderung vom (Staatsanzeiger Nr. 33 vom )

30 Vorbemerkung: Soweit in dieser Satzung die männliche Form verwendet wird, geschieht dies zur textlichen Vereinfachung und bezieht auch die weibliche Form ein. 1

31 Inhaltsübersicht Erster Teil Organisatorische Verfassung der Kasse 1 Name und Zweck der Kasse Rechtsverhältnisse der Kasse Durchführungsvorschriften Verwaltung und Vertretung der Kasse Verwaltungsausschuss (weggefallen) a (weggefallen) b (weggefallen) Aufgaben des Direktors Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars Wirtschaftsjahr Auflösung der Kasse... 6 Zweiter Teil Versicherungsverhältnisse Abschnitt I Das Mitgliedsverhältnis 11 Voraussetzungen der Mitgliedschaft Fortsetzung von Mitgliedschaften Erwerb, Inhalt und Pflichten der Mitgliedschaft Beendigung der Mitgliedschaft Ausgleichsbetrag... 9 Abschnitt II Voraussetzungen und Inhalt der Versicherungsverhältnisse 16 Arten der Versicherungsverhältnisse Die Pflichtversicherung 17 Begründung der Pflichtversicherung Versicherungspflicht Ausnahmen von der Versicherungspflicht Ende der Versicherungspflicht Beitragsfreie Pflichtversicherung Ausbildungsverhältnisse a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments Die freiwillige Versicherung 23 Freiwillige Versicherung (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) Überleitung 27 Abschluss von Überleitungsabkommen Einzelüberleitungen Gruppenüberleitung und Kassenwechsel des Arbeitgebers...14 Dritter Teil Leistungen aus der Pflichtversicherung Abschnitt I Betriebsrenten 30 Rentenarten Versicherungsfall und Rentenbeginn Wartezeit

32 33 Höhe der Betriebsrente Versorgungspunkte a Sonderregelung zur Berücksichtigung von Altersvorsorgezulagen in der Pflichtversicherung Soziale Komponenten Betriebsrente für Hinterbliebene Anpassung der Betriebsrenten Neuberechnung Nichtzahlung und Ruhen Erlöschen Abfindungen Rückzahlung und Beitragserstattung Sonderregelung für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind Eheversorgungsausgleich Abschnitt II Verfahrensvorschriften 45 Leistungsantrag Entscheidung und Gerichtsstand Auszahlung Pflichten der Versicherten und Betriebsrentenberechtigten Abtretung von Ersatzansprüchen Abtretung und Verpfändung Versicherungsnachweise Ausschlussfristen a (weggefallen) Vierter Teil Finanzierung und Rechnungswesen Abschnitt I Allgemeines 53 Kassenvermögen Vermögensanlage Getrennte Verwaltung Versicherungstechnische Rückstellungen Verlustrücklage Rückstellung für Leistungsverbesserung Deckung von Fehlbeträgen Abschnitt II Pflichtversicherung 60 Ermittlung und Deckung des Finanzbedarfs im Abrechnungsverband I Aufwendungen für die Pflichtversicherung Umlagen/Pflichtbeiträge Sanierungsgeld Zusatzbeiträge Fälligkeit von Beiträgen, Umlagen und Sanierungsgeldern Überschussverteilung Abschnitt III Freiwillige Versicherung 67 Beiträge Überschussverteilung

33 Fünfter Teil Übergangsvorschriften zur Ablösung des bis zum maßgebenden Leistungsrechts Abschnitt I Übergangsregelungen für Rentenberechtigte 69 Am 31. Dezember 2001 Versorgungsrentenberechtigte Am 31. Dezember 2001 Versicherungsrentenberechtigte Versicherte mit Rentenbeginn am 1. Januar Abschnitt II Übergangsregelungen für Anwartschaften der Versicherten 72 Grundsätze Höhe der Anwartschaften für am 31. Dezember 2001 schon und am 1. Januar 2002 noch Pflichtversicherte Höhe der Anwartschaften für am 1. Januar 2002 beitragsfrei Versicherte Abschnitt III Sonstiges 75 Sterbegeld Übergangsregelung für Beschäftigte oberhalb der Vergütungsgruppe I BAT Ausnahmen von der Versicherungspflicht für höherversicherte Beschäftigte a Sonderregelung für Beschäftigte im Beitrittsgebiet Übergangsregelungen Sechster Teil In-Kraft-Treten 79 In-Kraft-Treten

34 Erster Teil Organisatorische Verfassung der Kasse 1 Name und Zweck der Kasse (1) Beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg besteht eine Zusatzversorgungskasse. (2) 1 Die Kasse hat die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. 2 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht die Kasse den Mitgliedern und den Beschäftigten auch für eine freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell offen. 3 Bei der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung steht die Kasse nicht im Wettbewerb zu anderen Zusatzversorgungseinrichtungen. 2 Rechtsverhältnisse der Kasse (1) 1 Die Kasse ist rechtlich unselbständig; sie wird als Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (Rechtsträger) geführt. 2 Das Kassenvermögen wird als Sondervermögen getrennt von dem sonstigen Vermögen des Rechtsträgers verwaltet. 3 Das Vermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten des Rechtsträgers. (2) Die Angelegenheiten der Kasse werden durch Satzung geregelt. (3) 1 Satzungsänderungen gelten, soweit nichts anderes bestimmt wird, auch für die bestehenden Mitgliedschaften und Einzelversicherungsverhältnisse sowie für bereits bewilligte Versicherungsleistungen. 2 Die Kasse kann Änderungen der tarifvertraglichen Bestimmungen zum Versicherungs- und Leistungsrecht auch vor Anpassung der Satzungsvorschriften anwenden. (4) 1 Die Satzung und ihre Änderungen sind im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekannt zu machen. 2 Sie treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft, wenn kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist. 3 Durchführungsvorschriften 1 Die Kasse kann Durchführungsvorschriften zur Satzung erlassen. 2 Die Durchführung der freiwilligen Versicherung kann in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt werden. 4 Verwaltung und Vertretung der Kasse Die Kasse wird gegen Erstattung des anteiligen Aufwandes vom Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg verwaltet und von dessen Direktor vertreten. 5 Verwaltungsausschuss (1) Der Verwaltungsausschuss beschließt über alle Angelegenheiten der Zusatzversorgungskasse, soweit nicht der Direktor zuständig ist. (2) 1 Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats des Rechtsträgers oder seinem Stellvertreter als Vorsitzendem und fünfzehn weiteren Mitgliedern. 2 Jedes weitere Mitglied hat einen Stellvertreter. 3 Sieben Mitglieder und sieben Stellvertreter werden aus den Organen der Mitglieder der Kasse, acht Mitglieder und acht Stellvertreter aus dem Kreis der Pflichtversicherten vom Verwaltungsrat des Rechtsträgers berufen. (3) 1 Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und ihre Stellvertreter werden auf die Dauer von fünf Jahren berufen. 2 Die Zugehörigkeit zum Verwaltungsausschuss endet bei den Vertretern der Mitglieder und ihren Stellvertretern mit dem Ausscheiden aus dem Hauptamt, bei den Vertretern der Versicherten und ihren Stellvertretern mit dem Ausscheiden aus dem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem Mitglied der Kasse. 3 Scheiden Mitglieder oder Stellvertreter im Laufe der Amtszeit aus, so werden für den Rest der Amtszeit neue Mitglieder oder Stellvertreter berufen. (4) Im Übrigen gelten für die Rechtsstellung der Mitglieder und Stellvertreter sowie für den Geschäftsgang die für den Verwaltungsrat des Rechtsträgers bestehenden Vorschriften entsprechend. 5

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