I. VORTRAG DES REFERENTEN...2

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1 Telefon: Telefax: Herr Sperl Stadtkämmerei Hauptabteilung I Kreditmanagement - Teil II; Modifizierung der städtischen Refinanzierungsstrategie Limitierung von Handlungsbefugnissen 1 Anlage Beschluss des Finanzausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. VORTRAG DES REFERENTEN VORBEMERKUNG DIE REFINANZIERUNGSSTRATEGIE DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Begriff der Refinanzierung Steuerung durch Wahl des Refinanzierungszeitpunktes Steuerung durch Auswahl der Kreditart Steuerung über Tilgungsstrukturen Steuerung über Währungen Steuerung über Zinsstrukturen DAS KREDITPORTFOLIO DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN Kreditportfolio Gesamtstadt Kreditportfolio Hoheit Entwicklung des Kreditportfolios Hoheit KEINE WEITERE OPTIMIERUNG DES STÄDTISCHEN KREDITPORTFOLIOS OHNE ÄNDERUNG DER REFINANZIERUNGSSTRATEGIE Entwicklung Kreditmarkt Schlussfolgerungen aus der Marktentwicklung VOR- UND NACHTEILE DER BISHERIGEN REFINANZIERUNGSSTRATEGIE (ZUGLEICH EINE BETRACHTUNG BESTEHENDER RISIKEN) Sicherung von Liquidität Anschlussrisiko Verwaltungsökonomie Zinskosten Planungssicherheit DIE NEUE REFINANZIERUNGSSTRATEGIE Überlegungen im Bereich der öffentlichen Hände Überlegungen im Bereich der Landeshauptstadt München Das anzustrebende Kreditportfolio DAS BERICHTSWESEN DIE TECHNISCHEN ANFORDERUNGEN DIE ORGANISATORISCHEN UND PERSONELLEN ANFORDERUNGEN...20 II. ANTRAG DES REFERENTEN...21 III. BESCHLUSS...23

2 Seite 2 I. Vortrag des Referenten 1. Vorbemerkung Das Kreditmanagement (das ist der Teil des Schuldenmanagements, der sich mit dem Schuldenportfolio, den Kreditneuaufnahmen und den Umschuldungen befasst) der Landeshauptstadt München befindet sich in einem grundlegenden Umbruch. Bereits im Beschluss des Stadtrats vom (Finanzausschuss vom ) hat die Stadtkämmerei wesentliche Parameter des bevorstehenden Paradigmenwechsels vorgezeichnet und in die Wege geleitet. So wurde mit Beschluss vom 23./24. Juli 2002 eine sog. Zinsausgleichsrücklage begründet, die sämtliche Ergebnisse des Kreditmanagements ab dem Haushaltsjahr 2002 erfassen und transparent gestalten und die ein echtes Profit Center im städtischen Hoheitsbereich installieren sollte. Im Januar 2003 wurde die Fa. Schwabe, Ley & Greiner, Wien, ein im gesamten deutschen Sprachraum tätiger und bekannter Finanzdienstleister (nachfolgend SLG) beauftragt, das Finanzmanagement der Stadtkämmerei - Hauptabteilung I/2, dort insbesondere das Aktiv- und Passivmanagement, zu untersuchen. Maßstab für die Qualität der Aufgabenerfüllung der Stadtkämmerei HA I/2 sollte der SLG bekannte öffentliche Sektor, aber auch der privatwirtschaftliche Bereich sein. Das Ergebnis dieses sog. Fact Finding wurde der Stadtkämmerei im April 2003 mitgeteilt und trifft zur Zinsausgleichsrücklage folgende Aussage: Das Benchmarking Schuldenmanagement mittels ZAR Zinsausgleichsrücklage, Anmerkung des Verfassers wirkt professionell, praktikabel und zweckmäßig - etabliert Best Practice = bester Standard in Deutschland. Mit gleichem Beschluss des Stadtrats wurde die Reaktivierung des städtischen Kreditmanagements durch Neuschaffung von 2 Stellen beschlossen, deren Inhaber das Schuldenmanagement - Frontoffice der Gesamtstadt übernehmen und sich zudem aus den erzielten Ergebnissen selbst finanzieren sollten. Beide Stellen sind besetzt. Die Leiterin des Passivbereichs ist eine qualifizierte ehemalige Mitarbeiterin einer deutschen Großbank, die über lange Jahre in diesem Sektor tätig war und ihre außerordentliche Erfahrung in das städtische Schuldenmanagement einbringt. Ihr sind insbesondere die Aufgaben Liquiditätssteuerung, Portfoliosteuerung, Kreditmanagement und Finanzinstrumente/ Derivate (Front-Office) übertragen. Mit dem Vollzug der Handelsgeschäfte, ihrer Kontrolle und ordnungsgemäßen Verbuchung ist das Back-Office beauftragt. Die Haupt-/Abteilungsleitung erfüllt die Funktionen des sog. Middle- Office (Steuerung). Eine (kleine) Innenrevision wurde ebenfalls eingerichtet. Schwabe, Ley & Greiner hat hierzu folgende Beurteilungen abgegeben:

3 Seite 3 Die erforderliche Funktionstrennung zwischen Handel/ Kontrahierung vs. Kontrolle und Buchung - zwischen Front- und Backoffice ist bei Kreditaufnahmen konsequent durchgesetzt. Schriftliche Dienstanweisungen zeugen von professioneller Sorgfalt; haben eine seltene Gründlichkeit. Schwabe, Ley & Greiner bestätigt damit der Stadtkämmerei, dass die Anforderungen an die Aufbau- und die Ablauforganisation im Kreditmanagement, die im Kern auf den Empfehlungen der G 30 (Group of Thirty) von 1993, den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, ehemals BAKred) und den Intentionen des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) beruhen, insoweit erfüllt sind. Zusammenfassend darf gesagt werden, dass die Stadtkämmerei die Aufträge aus dem Beschluss des Stadtrats vom 23./24. Juli 2003 (vgl. Anlage) umfassend und erfolgreich umgesetzt hat. Dieser (heutige) Beschluss schließt an den vorgenannten an. Er beabsichtigt, das Refinanzierungsverfahren der Landeshauptstadt München neu auszurichten, weg von der grundsätzlich langfristigen Kreditaufnahme der Vergangenheit hin zu einer differenzierten Kreditaufnahmepraxis, in der kürzere Zinsbindungsfristen und variable Kredite eine erheblich stärkere Rolle spielen müssen. 2. Die Refinanzierungsstrategie der Landeshauptstadt München 2.1 Begriff der Refinanzierung Die Refinanzierung städtischen Kreditbedarfs erfolgt über Kredite und Umschuldungen. Kredite sind das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite ( 87 Nr.24 KommHV); Umschuldung ist die Ablösung von Krediten durch andere Kredite ( 87 Nr. 32 KommHV). Im Haushaltsjahr 2003 werden im Hoheitsbereich 7 Kredite mit einem Volumen von rd. 204 Mio. umgeschuldet. Außerdem besteht eine Ermächtigung in Höhe von rd. 913,7 Mio. zur Neuaufnahme von Krediten im Vermögenshaushalt. Für die Stadtentwässerungswerke werden 22 Kredite mit einem Volumen von rd. 381 Mio. umgeschuldet; die Kreditermächtigung 2003 beträgt hier rd. 61 Mio.. Beim Abfallwirtschaftsbetrieb München steht ein Kredit mit einem Volumen von rd. 6 Mio. zur evtl. Umschuldung an. Folgende Steuerungsinstrumentarien werden angewandt:

4 Seite Steuerung durch Wahl des Refinanzierungszeitpunktes Sowohl Umschuldung als auch Kreditneuaufnahme werden durch einen Bedarf an Finanzmitteln ausgelöst (und durch vorhandene oder neue Kreditermächtigungen limitiert). Bei der Umschuldung ist der Bedarf bestimmt, weil vertraglich geregelt, und zwar durch Ablauf der Laufzeit des Kreditvertrages oder durch Ablauf der vereinbarten Zinsbindung. Die Kreditneuaufnahme hingegen stellt auf einen neuen, zusätzlichen Bedarf ab. Bedarf in diesem Sinne begründet ausschließlich die kommunale Liquidität, d.h. die zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft der Kasse erforderlichen Mittel. Bei einer Kreditbeschaffung auf Vorrat im Hinblick auf einen günstigen Marktzins ist zu bedenken, dass das Vorhalten von Überliquidität zusätzliche städtische Geldressourcen (in Höhe der Differenz zwischen den Sollzinsen für den Kredit und den Habenzinsen für die zwischenzeitliche Anlage nicht benötigter Geldbeträge) verbraucht. Nur soweit im Einzelfall diese Gesetzmäßigkeit außer Kraft gesetzt werden kann, werden Kredite vorzeitig (d.h. ohne akuten Liquiditätsbedarf) aufgenommen. Damit ist die Optimierungsgrenze allerdings erreicht. Die Steuerung der Liquidität über Kreditaufnahmen mit dem Ziel, Unterliquidität und Überliquidität gleichermaßen zu verhindern, ist Kernaufgabe der Stadtkämmerei HA I/2 (das Kassen- und Steueramt hingegen verantwortet das sog. Cash Management, in dem sämtliche Zahlungsströme innerhalb der Landeshauptstadt München geplant und am Ende des Tages auf Null gebracht werden sollen). Entscheidende Steuerungsgröße ist, soweit die Liquiditätsplanung weder Bedarfszeitpunkt noch Bedarfsvolumen hinreichend exakt einzuschätzen vermag, der variable Zins am Anfang der Kreditlaufzeit. Er wird bereits erreicht durch Aufnahme von Krediten mit variabler Verzinsung (sog. Floater), durch Aufnahme von Festzinskrediten mit vorgeschaltetem Floater für anfängliche Zinszeiträume oder durch Kassenkredite mit nachfolgender Kreditfinanzierung. Weitergehende Optimierungen entfallen. 2.3 Steuerung durch Auswahl der Kreditart Soweit möglich, werden vorrangig Förderkredite von den sie zur Verfügung stellenden Kreditinstituten (z.b. KfW) aufgenommen (im Jahr 2003 voraussichtlich in Höhe von rd. 200 Mio. ). Ihre Zinskonditionen sind in aller Regel erheblich günstiger als die von Kapitalmarktkrediten. Subsidiär, im Volumen allerdings erstrangig, erfolgt die kommunale Refinanzierung über den Kapitalmarkt. Kreditgeber sind hier primär die Sparkassen, die Landesbanken, die Geschäftsbanken - ausnahmsweise Private (z.b. bei Stadtanleihen, Schatzanweisungen). Da Förderkredite von der Landeshauptstadt München gezielt genutzt werden, das Wettbewerbsverfahren und die Wettbewerbsergebnisse der Stadtkämmerei nach Aussage von SLG nicht verbesserbar sind, sehen wir auch hier keine Verbesserungsmöglichkeiten.

5 Seite 5 Unter den weiteren Kreditarten steht das Schuldscheindarlehen nach wie vor unangefochten an erster Stelle. Es ist schnell und einfach abzuschließen und - jedenfalls für die Landeshauptstadt München - mit erstklassigen Konditionen ausgestattet. Solange sich die Bonität Münchens (und die des Bundes) nicht verschlechtert, und solange der Wegfall von Gewährträgerhaftungen u. dgl. die Marktsituation nicht verändert, ist mit wesentlichen Margenaufschlägen nicht zu rechnen. Ob und ggf. inwieweit die Ergebnisse aus Basel II zu Nachteilen führen, lässt sich noch nicht absehen. Sofern bislang nur ausnahmsweise verwendete Finanzinstrumente wie Schatzanweisungen und Anleihen vom Markt honoriert werden, ist die Stadtkämmerei auch hierauf vorbereitet. Ein evtl. verlangtes formales Rating wäre schnell eingeholt. 2.4 Steuerung über Tilgungsstrukturen Kredite müssen getilgt werden, da Kreditgeber ihr Geld immer zurück haben wollen. Die Tilgung geschieht in Form einer Ratentilgung (Erfüllung durch Zahlung eines jährlich fixierten Betrages), annuitätisch (Erfüllung durch Zahlung eines jährlich festgeschriebenen Betrags aus Tilgung plus Zinsen) sowie durch Vereinbarung einer Endfälligkeit (Tilgung am Ende der Kreditlaufzeit in einem Betrag). Die Landeshauptstadt München vereinbart überwiegend Annuitätenkredite. Nachträgliche Tilgungsabweichungen (Tilgungsstreckung, Tilgungsverkürzung) haben keine Auswirkungen auf die Ergebnisse des Kreditmanagements und werden folglich grundsätzlich nicht vereinbart. Potential für Optimierungen sehen wir hier nicht. 2.5 Steuerung über Währungen Die bayerischen Aufsichtsbehörden halten Kreditaufnahmen in ausländischer Währung (z.b. in Schweizer Franken) für grundsätzlich unzulässig, wenn damit Zinsund/oder Währungsrisiken verbunden sind (vgl. BStMI - IB vom ). Eine volle Absicherung über Zins- und Währungsswaps ist zwar möglich, reduziert aber zu erreichende Vorteile gegen Null. Fremdwährungskredite sind folglich in Bayern (anders in anderen Bundesländern) kein praktikables Finanzinstrument. 2.6 Steuerung über Zinsstrukturen Die Refinanzierung der öffentlichen Hände, auch der Landeshauptstadt München, erfolgte und erfolgt in erster Linie über Festzinskredite mit langjähriger, in aller Regel zehnjähriger, Zinsbindung (2002: rd. 90 % aller Kredite sind Festzinskredite; rd. 10 % sind Kredite mit variablem Zinssatz). Floater und Kredite mit kurzen Zinsbindungsfristen werden allerdings in zunehmendem Umfang eingesetzt. Im Bereich der Zinsstrukturen sieht die Stadtkämmerei den einzigen wirklich Erfolg versprechenden Ansatz-

6 Seite 6 punkt für die weitere Optimierung des städtischen Kredit- und des Schuldenmanagements. Dies bedingt, dass erstens ein noch zu bestimmender Teil sämtlicher Kreditneuaufnahmen und Umschuldungen der Gesamtstadt gezielt über den Geldmarkt (in der Regel in Gestalt von Floatern, d.h. Krediten mit variablem Zins) aufgenommen wird. Art und Umfang etwaiger Zinssicherungsinstrumente sind in die Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen. zweitens der Anteil der Refinanzierung, der über den Kapitalmarkt erfolgen soll, eine weitere Diversifizierung hinsichtlich der Zinsbindungen erfahren muss. Der Kapitalmarkt stellt kurzfristige (1 Jahr bis inkl. 3 Jahre), mittelfristige (4 Jahre bis inkl. 7 Jahre) und langfristige (8 Jahre und mehr) Zinsbindungsfristen zur Verfügung. Ein Blick in das städtische Schuldenportfolio (Stand ) und seine Entwicklung im Finanzplanungszeitraum ( /2007) lässt diesbezüglichen Handlungsbedarf erkennen. 3. Das Kreditportfolio der Landeshauptstadt München 3.1 Kreditportfolio Gesamtstadt Die Schulden der Landeshauptstadt München - Gesamtstadt setzen sich zum Jahresultimo 2002 aus 383 Einzelkrediten (ohne Barhinterlagen) mit einem Volumen von rd Mio. zusammen. Ca. 80% aller Kredite (Volumen) bestehen aus Schuldscheindarlehn. Kreditgeber sind in erster Linie die öffentlichen Kreditinstitute (58%) und die Geschäftsbanken (38%). Im Jahr 2002 wurden Kredite in Höhe von rd. 137 Mio. getilgt. Für Zinszahlungen wurden im gleichen Zeitraum Zinszahlungen von insgesamt rd. 217 Mio. geleistet. Der Durchschnittszins des Gesamtschuldenportfolios lag zum Stichtag bei 5,4%. Detaillierte Ausführungen zum Schuldenportfolio finden sich im (ersten) Schuldenbericht 2002 der Landeshauptstadt München, der dem Stadtrat am 23./24. Juli 2003 bekannt gegeben wird. 3.2 Kreditportfolio Hoheit Die äußeren Schulden des Gemeindehaushalts bestanden am Stichtag aus Krediten (davon Barhinterlagen) mit einem Volumen von rd Mio.. Die Kredite des Hoheitsbereichs sind in Höhe von rd Mio. (ca. 89%) über Festzinskredite, in Höhe von rd. 285 Mio. (ca. 11%) mit variablen Zinssätzen finanziert.

7 Seite 7 Im Jahr 2002 wurden Kredite in Höhe von rd. 43 Mio. getilgt und Zinszahlungen in Höhe von rd. 112 Mio. geleistet. Der Durchschnittszins des Schuldenportfolios des Hoheitsbereichs lag zum bei 4,9%, ohne Einbeziehung der Förderkredite bei 5,9%. Eine ausführliche Darstellung des Jahres 2002 und der Entwicklung des Schuldenportfolios des Gemeindehaushalts für die Jahre 1992 bis 2002 findet sich ebenfalls im Schuldenbericht Entwicklung des Kreditportfolios Hoheit Die Fortschreibung des Schuldenportfolios des Gemeindehaushalts ist im Finanzplan (Stadtratsbeschluss vom ) prognostiziert. Die für das Kreditmanagement wichtigen Daten entwickeln sich im Planungszeitraum 2003 bis 2007 geschätzt wie folgt: Die (geplanten) Nettokreditaufnahmen summieren sich auf insgesamt rd Mrd.. Sie erhöhen den (geplanten) Schuldenstand von (Basis 12/2002) Mio. über Mio. (2003) auf evtl Mio. (2007). Aus den (geplanten) Nettokreditaufnahmen und der vermuteten Zinsentwicklung resultiert ein evtl. Anstieg der Zinszahlungen von (Basis 12/2002) 112 Mio. über 149 Mio. (2003) auf 236 Mio. (2007). Der Portfoliodurchschnittszins im Hoheitsbereich erhöht sich bei Eintreffen vorstehender ungesicherter Annahmen auf ca. 5,2%. Obwohl die vorstehenden Daten auf Annahmen beruhen, und zwar sowohl hinsichtlich der finanziellen Maßgeblichkeit im Vermögenshaushalt als auch hinsichtlich der Zinsentwicklung, transportieren sie doch eine schmerzliche Botschaft: Der Preis für die Ware Geld (Kredite) steigt, zumindest absolut.

8 Seite 8 4. Keine weitere Optimierung des städtischen Kreditportfolios ohne Änderung der Refinanzierungsstrategie 4.1 Entwicklung Kreditmarkt Die Entwicklung des Kreditmarktes der letzten 10 Jahre war in Europa maßgeblich vom US-Markt und von einem globalen Zinssenkungstrend geprägt. Die nachstehende Tabelle zeigt diese Entwicklung anhand der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Sätze für 6-Monats-Geld und für 10-Jahres-Hypothekenzinsen. E nt wi c kl ung v on Re ndi t e n s ei t M onat s-gel d J ahr es -Hypot hek enz i nsen Schlussfolgerungen aus der Marktentwicklung Aus der vorstehenden Tabelle lassen sich mehrere Schlussfolgerungen, die unsere weiteren Vorschläge berühren, ziehen. Die Zinsen sind sowohl am langen als auch am kurzen Ende massiv gefallen, im Kapitalmarkt von 9,90% (1992) auf ca. 3,8% (Juni 03), im Geldmarkt von 9,83% auf ca. 2,25% (Juni 2003). Die Zinsen befinden sich auf einem historisch niedrigen Niveau. Ob sie, wie von manchen befürchtet, weiter sinken und ein japanisches Szenario einläuten (dort befindet sich der 10-Jahres-Zins im Mai 2003 bei 0,7%), ob sie sich seitwärts bewegen oder ob sie wieder ansteigen, weiß niemand, auch nicht der Markt. Unabhängig davon müssen ständig vom Zins und seiner Entwicklung abhängende Entscheidungen getroffen werden. Die Zinskurve ist relativ flach, der spread zwischen dem 10-Jahres-Zins (3,93%) und dem Geldmarktzins (EONIA : 2,65%; 6-Monats-Euribor: 2,20%) ist

9 Seite 9 schmal geworden (Stand ) und hindert von daher massive Zinsvorteile beim Timing von Neuvergaben, Umschuldungen und Zinssicherungsgeschäften. Für das Pricing, d.h. den Erfolg beim Finden günstiger niedrigverzinslicher Kredite innerhalb einer vorgegebenen Laufzeit hat Schwabe, Ley & Greiner der Stadtkämmerei im Fact Finding (Seite 8) ohnehin Bestnoten erteilt: Die Konditionen der Kreditaufnahmen, Anm. des Verfassers... sind nicht weiter verbesserbar und zeugen von konsequenter Wettbewerbsnutzung. Weitere Ergebnisverbesserung ist nur über Risikosteuerung... erzielbar. Mit diesem Urteil bestätigt Schwabe, Ley & Greiner, dass die Konditionen der Refinanzierung (d.h. der Kreditaufnahmen und der Umschuldungen) der Landeshauptstadt nicht mehr verbesserbar sind - es sei denn über die Neugewichtung der Risiken und der Risikosteuerung. Das hervorragend in der Bewertung ist somit incidenter mit einem Appell, neue Wege zu überdenken, verbunden. Gegenstand der Überlegungen ist damit die Refinanzierungsstrategie, beschränkt auf die bisher zwar genutzten, aber noch nicht optimierten Bereiche Finanzierung im Geldmarkt und Diversifizierung im Kapitalmarkt. Jeder Neu- oder Umorientierung muss die Abwägung der Vor- und Nachteile, der Chancen und Risiken erprobter und neuer Strategien vorangehen. 5. Vor- und Nachteile der bisherigen Refinanzierungsstrategie (zu- gleich eine Betrachtung bestehender Risiken) Die Refinanzierungsstrategie der öffentlichen Hand bestand, wie bereits mehrfach erwähnt, darin, bei Bedarf Kredite am Kapitalmarkt (Festzinskredite) mit in aller Regel 10 jähriger Zinsbindung aufzunehmen. Dieses Verfahren pflegten und pflegen nicht nur Bund, Länder und Kommunen, sondern in nicht geringem Umfang auch Unternehmen der Privatwirtschaft (bei der Investitionsgüterfinanzierung) und die Bürger dieses Landes (z.b. bei der Hypothekenfinanzierung in Deutschland). In den angelsächsischen Staaten ist die sog. Mortgage - Finanzierung erheblich kurzfristiger ausgerichtet. Allerdings treten zunehmend ergänzende Strategien hinzu. Die langfristige Finanzierung zu festen Konditionen leitet sich nicht nur aus ihrer beständigen Praxis ab ( haben wir immer so gemacht ), sondern sie macht durchaus Sinn und ist gut begründbar, wie die folgende Abwägung der Vor- und Nachteile zeigt.

10 Seite Sicherung von Liquidität Eine langfristige Festzinsfinanzierung sichert Liquidität. Dieser Vorteil wiegt beim Bürger (Hypothekenfinanzierung!) und beim Unternehmen (die Finanzierung ist in der Regel an die Abschreibungsdauer der Investition gekoppelt) schwer. Bei der öffentlichen Hand hingegen zählt dieser Vorteil bislang kaum, da sie infolge ihrer erstklassigen Bonität immer kreditwürdig war (und hoffentlich auch bleibt). Unabhängig davon ist die Laufzeit eines Kreditvertrages nicht notwendigerweise an die Zinsbindung gekoppelt (z.b. 10-Jahres-Floater). 5.2 Anschlussrisiko Eine langfristige Festzinsfinanzierung hat ein geringeres Anschlussrisiko als eine kurz- oder mittelfristige oder gar eine variable Finanzierung. Im Gegenzug ist ihr Kostenrisiko beträchtlich, denn langfristige Geldhingaben sind für den Kreditnehmer (abgesehen von Zeiten inverser Zinsstrukturen) in der Regel teurer als kürzerfristige (vgl. die folgenden Graphiken). Zu würdigen ist jedoch, ob die Begrenzung des Anschlussrisikos durch langfristige Zinsbindungen nicht zu teuer erkauft wird. 5.3 Verwaltungsökonomie Die traditionelle Art der Kreditaufnahme ist, und zwar für beide Seiten des Geschäfts, verwaltungsökonomisch und Arbeit sparend. Eine Verkürzung der Zinsbindungsfrist um 50% (d.h. auf 5 Jahre) verdoppelt den Aufwand für Aufnahme und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle. Ausgleichend resultiert hieraus die Chance einer günstigeren Anschlussfinanzierung, die den Mehraufwand bei weitem überkompensieren kann. 5.4 Zinskosten Eine langfristige Festzinsfinanzierung kann in einzelnen Perioden der Zeitachse billiger sein als eine variable oder kürzerfristige Finanzierung. So empfiehlt sich gerade dann, wenn ein nachhaltiger Anstieg des Zinsniveaus erwartet wird, insbesondere von einem historisch tiefen Zinsniveau (beides weiß leider niemand vorher, alle aber nachher), eine lange und feste Zinsbindung als Begleitung für eine kurzfristige. Die Finanzwissenschaft nennt diese Art der sich selbst absichernden Kreditaufnahme Barbell - Struktur. Auch die Stadtkämmerei handelt so, wie die Kreditaufnahmen über Floater und parallel mit 30-jähriger Zinsbindung belegen. Im Regelfall allerdings ist die Kurzfristfinanzierung günstiger als langfristige Festzinsfinanzierung. Der Zinsvorteil der variablen und der kürzerfristigen Refinanzierung ist von ihrem Primärnach-

11 Seite 11 teil, der Volatilität, begleitet. Sie berührt insbesondere die Planungssicherheit, d.h. die Stetigkeit der Belastung der Haushalte durch Zinsen. 5.5 Planungssicherheit Ein Primärargument für die langfristige Festzinsfinanzierung war und ist die Planungssicherheit. Ein fixer Zins über 10 Jahre beruhigt die Planungsetagen aller öffentlichen Hände und aller Unternehmen, nicht zuletzt auch die Entscheider in deren Handelsbereichen. Dass der Zins relativ hoch war, wurde von keiner Seite beanstandet. Man konnte ihn sich ja leisten. 6. Die neue Refinanzierungsstrategie 6.1 Überlegungen im Bereich der öffentlichen Hände Eine erste Abkehr von der traditionellen Kreditaufnahmepraxis erfolgte bereits Mitte der 90er Jahre durch die begrenzte Aufnahme von Floatern in die Kreditportfolien. Ursache für diese Entscheidung war bei einigen Gebietskörperschaften von Einsicht begleitete Neugier auf das ungewohnte Finanzinstrument (in München stand die floatende Stadtanleihe Pate), bei anderen die beginnende Kreditnot. Und so scheidet sich heute die grundsätzliche Kreditaufnahmepraxis: Städte, die keine Genehmigung für weitere Kreditaufnahmen erhalten, müssen gezwungenermaßen Kassenkredite aufnehmen. Während in der Bundesrepublik seit 1996 die Nettokreditaufnahme der Kommunen zurück gegangen ist (von über 3 Mrd auf unter 1 Mrd. 2002), ist die Aufnahme und der Stand des kumulierten Kassenkreditvolumens seither stetig und massiv angestiegen (auf ca. 10 Mrd. in 2002). Die sich über Kassenkredite finanzierenden Kommunen sind damit sämtlichen Risiken voll ausgesetzt, insbesondere dem der Volatilität und der Zinsinversität. Eine Wahl haben sie nicht. Dass die Finanzierung über die letzten Jahre, in denen die Marktzinsen an beiden Enden kontinuierlich sanken, die mit Abstand günstigste war, war Glück und den ausgebluteten Kommunen zu gönnen. Städte, die es sich noch leisten können, finanzieren sich zunehmend mit einer Mischung von Kapitalmarkt- und Geldmarktkrediten, allerdings meist ohne strategische Grundüberlegungen, die Finanznot steht auch hier vor der Tür. Vereinzelt wird versucht, wirtschaftliche Ergebnisse über Derivate zu befördern. Ein flächendeckenden integriertes Kredit- und Zinssicherungsmanagements, wie München es angestrebt, ist uns nicht bekannt.

12 Seite 12 Die Überlegungen der Kommunen werden bei den meisten Bundesländern, aber auch von Privatunternehmen angestellt und praktiziert. 6.2 Überlegungen im Bereich der Landeshauptstadt München Mögliche Strategien Es bestehen folgende grundsätzliche Möglichkeiten, Umschuldungen und Kreditneuaufnahmen durchzuführen: Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich im Geldmarkt (1Tag bis 1 Jahr). Die Refinanzierung erfolgt ausschließlich im Kapitalmarkt (1 Jahr und länger). Die Refinanzierung erfolgt sowohl im Geld- als auch im Kapitalmarkt. Die Entscheidung über eine neue Strategie erfordert, dass die Landeshauptstadt München zunächst die Ziele des Kreditmanagements definiert Ziele eines kommunalen Kreditmanagements Die Ziele eines Kreditmanagements sind vielgestaltig. Sie hängen vor allem von den betriebsinternen Anforderungen des Kreditnehmers, von den externen Gegebenheiten des Kreditmarktes und ggf. von rechtlichen Anforderungen (im Falle der Stadt von der Genehmigungsfähigkeit von Krediten des Vermögenshaushalts) ab. Markt und rechtliche Anforderungen entziehen sich der Beeinflussung durch das Kreditmanagement, ebenfalls Teile der betriebsinternen Anforderungen (z.b. Höhe der Verschuldung). Eine Steuerung des Schuldenportfolios über Quoten (z.b. Zins-SteuerQuote, Zins-Einnahmen-Quote, Zins-Ausgaben-Quote) ist generell möglich, gegenwärtig aber nicht vorrangig. Im Hinblick auf die Finanznot der kommunalen Haushalte sind gegenwärtig Strategien gefordert, die unter Beibehaltung einer hinreichenden Planungs- und sonstigen Sicherheit zu niedrigeren Zinskosten führen. Im Fokus stehen somit die Zinsen Rückblick auf historische Zahlenreihen Die nachstehenden Tabellen zeigen die Entwicklung der langfristigen Zinsen (anhand der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen) und der kurzfristigen Zinsen (anhand des 3Monatsatzes) von 1965 bis Sie belegen, dass der langjährige Durchschnittszins bei 7,21%, der langjährige Kurzfristzins bei 6,14% lag und damit über den Zeitraum ein durchschnittlicher Zinsvorteil in Höhe ca. 1 Prozentpunktes (oder ca. 15 v.h.) des kurzfristigen Zinses vor dem langfristigen bestanden hat.

13 Seite 13 Quelle: HypoVereinsbank München Quelle: HypoVereinsbank München Zu beachten ist aber, dass die Ergebnisse in einzelnen Perioden, insbesondere den inversen Zeitabschnitten, sich völlig anders darstellten. Zu beachten ist ferner, dass sich aus der Vergangenheit keine Garantie für die Zukunft ableiten lässt.

14 Seite Gutachten MathConsult: (Die Suche nach dem idealen Schuldenportfolio) Im Laufe ihrer internen Untersuchungen im Jahre 2002 (wie auch schon in Vorjahren) waren der Stadtkämmerei die Schwächen der bisherigen kommunalen Refinanzierungspolitik schnell klar geworden: Planungssicherheit und geringe Volatilität gehen zu Lasten der Kosten (Zins). Teilweise waren deswegen immer häufiger Kredite mit variablen Zinsen bzw. mit Zinsbindungsfristen von weniger als 10 Jahren aufgenommen worden. Die Frage jedoch, wie weit man gehen konnte, war dadurch nicht beantwortet. Sie anhand eines 20-Jahres-Zeitraums (1/ /1999) und über 120 Zeitpunkte in diesem Zeitraums systematisch zu untersuchen und zu beantworten, war Inhalts eines Auftrags, den die Stadtkämmerei am an die Fa. Math Consulting Group, Zürich und Heidelberg (nachfolgend MathConsult) vergab. Die Ergebnisse wurden im Januar 2003 vorgelegt und stellen sich wie folgt dar: a) Die Studie untersucht im ersten Schritt die Ergebnisse einer vollen Refinanzierung im Geldmarkt. Sie zeigt, durchaus nicht überraschend, dass diese Refinanzierung im Mittel die mit Abstand billigste Strategie beim städtischen Schuldenmanagement gewesen wäre. Zu berücksichtigen ist aber, dass sich die Zinssätze im Geldmarkt wesentlich häufiger und relativ gesehen auch stärker als die Kapitalmarktzinssätze verändern und im Geldmarkt die Zinskurve häufiger invers wird. Stärker schwankende Zinsen im Geldmarkt führen zu stark schwankenden, jährlichen Zinsen. Eine Vollfinanzierung über den Geldmarkt würde die Planungssicherheit völlig aufgegeben, bei rascher Inversität wären Zinssicherungsmaßnahmen nicht mehr rechtzeitig möglich mit der Folge evtl. explodierender Zinslasten. In Übereinstimmung mit der herrschenden Praxis im öffentlichen und im privaten Sektor und den Empfehlungen von MathConsult kann die Stadtkämmerei dem Stadtrat die ausschließliche Finanzierung über variable Zinsen nicht vorschlagen. b) Die Studie beschränkt sich im zweiten Schritt auf den Kapitalmarkt. Sie untersucht am Beispiel der Entwicklung der Zinsen mit 10-jähriger, mit 5-jähriger sowie mit 1-jähriger Zinsbindungsfrist, wie sich unterschiedliche Zinsbindungsfristen im Kapitalmarkt auswirken. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass in den letzten 20 Jahren die Refinanzierungsstrategie alles in die kürzeste Laufzeit (1 Jahr) mit Ausnahme der Periode Januar 1986 bis zum Juli 1987, die billigste gewesen wäre. Bereits die Unterschiede zwischen einer Finanzierung über 10 Jahre und einer alternativen Finanzierung über 2 mal 5 Jahre belaufen sich auf insgesamt ca. 14% - zugunsten der 5-Jahres-Refinanzierung. Die Differenz zwischen einer 10-jährigen und einer 1-jährigen Kreditrefinanzierung betrug z.b. im Zeitraum 1991/1999 rd. 26% (vgl. nachstehende Graphik).

15 Seite 15 Zinszahlungen untere und obere Schranken alles in 1 Jahr alles in 10 Jahre Mittelwert 1 Jahr Mittelwert 10 Jahre Quelle: MathConsult Die vorstehende Graphik zeigt ergänzend, warum es so beliebt ist, alles langfristig zu refinanzieren. Eine 10-Jahres-Refinanzierung entwickelt keine merkbaren Zinskostenveränderungen. Die Zinsausgaben sind sehr gut planbar, wenn auch sehr hoch. Eine permanente Refinanzierung auf 1-Jahres Basis würde sich den Nachteilen der reinen Geldmarktstrategie nähern (Volatilität, Aufgabe jeder Planungssicherheit, vgl. nachstehende Graphik). Zinszahlungen Die Refinanzierung erfolgt nur aus dem Kapitalmarkt 1150 alles in 10 Jahre Refinanzierungslimite = 20% Refinanzierungslimite = 30% Refinanzierungslimite = 50% alles in 1 Jahr Mittelwert Refinanzierung 30% Quelle: MathConsult

16 Seite 16 Die ideale Refinanzierungsstrategie kann sich folglich nicht auf den (kurzfristigen) Kapitalmarkt beschränken. Ihr Ziel muss sein, den Geldmarkt einzubeziehen und im Kapitalmarkt so nahe wie möglich an die untere Grenze ( alles in 1 Jahr ) zu kommen und trotzdem die Bedürfnisse nach einer langfristigen Planungssicherheit zu erfüllen. c) Im dritten Schritt unterstellt MathConsult in Absprache mit der Stadtkämmerei Refinanzierungsalternativen im Geldmarkt zwischen 10% und 30% und kommt dem Bedürfnis nach Stetigkeit/ Planungssicherheit durch Einführung sog. Refinanzierungslimite im Kapitalmarktbereich nach. Refinanzierungslimite geben an, welcher Anteil des Kreditportfolios - Kapitalmarktanteil - jährlich maximal neu zur Refinanzierung ansteht. Nachstehende Graphik zeigt, welche Zinsdifferenzen bei Wahl eines Geldmarktanteils von 30% und unterschiedlichen Refinanzierungslimiten im Zeitraum entstanden sind. Zinszahlungen Die Refinanzierung erfolgt zu 30% im Geldmarkt 1'050 Refinanzierungslimite = 20% Refinanzierungslimite = 30% Refinanzierungslimite = 50% Refinanzierungslimite = 100% Mittelwert 1 Jahr Mittelwert 10 Jahre Mittelwert Refinanzierung 30% 1' Quelle: MathConsult Die Graphik unterstellt eine Refinanzierung im Geldmarkt in Höhe von 30%. Das für die Stadtkämmerei wahrscheinliche Refinanzierungslimit, das wir auch anstreben werden, liegt zwischen 20% und 30%. Da die im Kreditportfolio befindlichen Kredite nicht (z.b. Anleihen) bzw. nicht ohne finanzielle Nachteile (Vorfälligkeitsentschädigungen) vorzeitig gekündigt werden können, sind Umschuldungen nur im Rahmen der portfolioimmanenten Fälligkeiten realisierbar. Beschleunigt wird

17 Seite 17 der Effekt allerdings durch die umfangreichen Kreditneuaufnahmen, wobei hier die Auswirkung langfristiger Förderkreditaufnahmen berücksichtigt werden müssen. Beschleunigt werden kann der Prozess zudem durch den Einsatz von Derivaten. 6.3 Das anzustrebende Kreditportfolio Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Berechnungen von MathConsult schlägt die Stadtkämmerei folgendes vor: Einrichtung eines Geldmarktlimits in Höhe von maximal 30% des Kreditportfolios Die Stadtkämmerei wird dadurch ermächtigt, Kredite mit variabler Verzinsung bis zu 30% des jeweils aktuellen Schuldenportfolios aufzunehmen. Sie empfiehlt diese Größenordnung, da sich hier einerseits Erleichterungen auf der Zinsseite spürbar bemerkbar machen (im Juni 03 liegt die Zinsdifferenz zwischen Geldmarkt/ 6-MonatsEuribor und Kapitalmarkt/ 10-Jahreszins Pfandbriefmarkt bei rd. 1,5%. Je 100 Mio. Kreditneuaufnahme oder Umschuldung sind folglich Zinserleichterungen von 1,5 Mio. p.a. möglich) und andererseits auch die erforderliche Planungs- und Zinssicherheit verträglich beibehalten wird. Kassenkredite werden, da nur vorübergehende und in der Regel unterjährige Finanzierungsmittel, auf die Geldmarktquote nicht angerechnet. Soweit Kredite mit variabler Verzinsung über Finanzinstrumente gesichert oder in den Kapitalmarkt gedreht sind, werden sie ebenfalls nicht auf die Geldmarktquote angerechnet. Sie unterfallen für die Zeit der Sicherung dem Kapitalmarktanteil und dort dem durch die Zinssicherungszeit bestimmten Zinsbindungssegment. Wird andererseits ein Teil des Kapitalmarktanteils über Finanzinstrumente in den Geldmarkt gedreht, so wird dieser Anteil für die Laufzeit des Finanzinstruments nicht dem Kapitalmarktanteil, sondern dem Geldmarktanteil zugerechnet. Die maximale Geldmarktquote von 30% ist Basislimit im Geldmarktbereich. Über ihre Entwicklung berichtet die Stadtkämmerei im dem Stadtrat zur Verfügung zu stellenden Regelberichtswesen Einrichtung eines Kapitalmarktlimits in Höhe von mindestens 70% des Kreditportfolios Zur Begrenzung von Volatilitäten und Zinsinversionen wird die Stadtkämmerei ermächtigt bis zu 100% des Kapitalmarktanteils im langfristigen Kapitalmarkt mit Zinsbindungsfristen von 8 Jahren und mehr zu refinanzieren;

18 Seite 18 bis zu 70% im kurz- und mittelfristigen Kapitalmarktsegment mit Zinsbindungs-fristen bis zu inkl. 7 Jahren zu refinanzieren, wobei mindestens 40% dem mittelfristigen Kapitalmarktsegment mit Zinsbindungsfristen von (inkl.) 4 Jahren bis zu (inkl.) 7 Jahren angehören müssen. bis zu 30% im kurzfristigen Kapitalmarktsegment mit Zinsbindungsfristen von 1 Jahr bis zu (inkl.) 3 Jahren zu refinanzieren. Die Kapitalmarktquote von 70% ist Basislimit im Kapitalmarktbereich. Über ihre Entwicklung und die der Segmentlimite (Anteil der Refinanzierung im kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalmarktbereich) berichtet die Stadtkämmerei im dem Stadtrat zur Verfügung zu stellenden Regelberichtswesen. Die vorstehenden Grundsätze gelten für das Kreditportfolio des Gemeindehaushalts und, unter besonderer Berücksichtigung ihrer abweichenden Belange, analog für die Eigenbetriebe. Kreditaufnahmen der Landeshauptstadt München - Eigenbetriebe führt die Stadtkämmerei im Benehmen mit diesen durch. Nicht verbrauchte Refinanzierungsquoten des Gemeindehaushalts können den Eigenbetrieben, solche der Eigenbetriebe dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt jedoch dürfen die vorstehenden Quoten nicht überschritten werden (Quotenlimite). Maßgeblich für die Quotierung ist der jeweils aktuelle Stand des betroffenen Kreditportfolios. Über die Entwicklung der vorstehenden Quotenlimite berichtet die Stadtkämmerei im dem Stadtrat zur Verfügung zu stellenden Regelberichtswesen. Im Hinblick auf die bestehenden Kreditportfolien kann und soll die Umschichtung auf das 30%/ 70% - Idealportfolio nur sukzessive angestrebt werden. Die Stadtkämmerei kann zu diesem Zweck das Kreditportfolio der Gesamtstadt (Umschuldungen inkl. Kreditneuaufnahmen) einsetzen, die auf die Eigenbetriebe entfallenden Anteile im Benehmen mit den Eigenbetrieben. Die Stadtkämmerei wird ferner ermächtigt, bei Bedarf zur Zielerreichung geeignete und nach den staatlichen Vorschriften zugelassene, auch derivative, Finanzinstrumente für sämtliche Kredite der Gesamtstadt einzusetzen. Die Gestattung wird davon abhängig gemacht. dass dem Stadtrat bis zum Richtlinien für den Einsatz von Finanzinstrumenten im Bereich der Landeshauptstadt München vorgelegt werden. Über die Entwicklung der Finanzinstrumente berichtet die Stadtkämmerei im dem Stadtrat zur Verfügung zu stellenden Regelberichtswesen.

19 Seite Das Berichtswesen Das Berichtswesen über kommunale Schulden beschränkt sich entsprechend den Vorgaben der 77 Abs.2 Nr.2, 81 Abs.2 KommHV auf die jährliche Schuldenübersicht, die letztendlich aus dem kommunalen Schuldenausweis - einer gesamtstädtischen Detailbuchhaltung - beruht. Die Stadtkämmerei hält das von der KommHV vorgegebene Berichtswesen weder für zeitgemäß noch zur Steuerung des kommunalen Kreditportfolios geeignet. Von daher ist beabsichtigt das Berichtswesen über das Kreditportfolio sukzessive auf eine monatliche Berichterstattung umzustellen bzw. dahingehend zu verfeinern. Basis dieses Monatsreportings wird der über das SAP - Programm Darlehen (und später ggf. das SAP - Programm Derivate ) aktualisierte Schuldenausweis sein. den Stadtrat jährlich einmal im Rahmen der Vorstellung des Rechnungsergebnisses über die Entwicklung der Schulden der Gesamtstadt für das abgelaufene Haushaltsjahr und die vorangegangene Dekade zu unterrichten. Der erste Münchener Schuldenbericht wird dem Stadtrat im Juli 2003 vorgelegt. dem Stadtrat vierteljährlich über die Fortentwicklung des gesamtstädtischen Schuldenportfolios zu berichten. Der erste Berichtszeitraum wird, in Abhängigkeit von der Aktualisierung der technischen Ausstattung, voraussichtlich im Jahr 2004 liegen. Die für die Berichterstattung erforderliche organisatorische und personelle Logistik steht zur Verfügung. Die technische Unterstützung muss fortentwickelt bzw. neu beschafft werden. 8. Die technischen Anforderungen Wiewohl der technische Ausrüstungsstandard nicht Gegenstand des Auftrags im Rahmen des Fact Finding durch Schwabe, Ley & Greiner war, weist das Unternehmen mehrfach darauf hin, dass die EDV- Systemausstattung nicht den Ansprüchen eines modernen Schulden Portfoliomanagements genügt und deshalb insoweit eine Systemauswahl und -implementierung mit Schnittstellen zu SAP erforderlich ist. Eine Beanstandung konnte nur vermieden werden, indem die Stadtkämmerei der prüfenden Firma versicherte, dass die geplante Neuorientierung des städtischen Schuldenmanagements Hand in Hand mit einer Umstellung bzw. Neuinstallation der hierzu erforderlichen Systeme vollzogen würde. So beabsichtige die Stadtkämmerei

20 Seite 20 das bereits installierte Kreditbuchhaltungsprogramm SAP Darlehen bis zum so zu aktualisieren, dass Schuldenausweis 2003 und Schuldenbericht 2003 für den Stadtrat daraus erstellt werden können; ein technisches Informationssystem über zeitaktualisierte Finanzdaten (Reuters) bis zum zu installieren; ein EDV-System zur Bewertung von Finanzinstrumenten (Kredite, Derivate) und zur Darstellung von Simulationen ( SAP - MRM oder vergleichbar) bis zum einzurichten; ein EDV-System zur Berechnung und Verbuchung von Zinssicherungsinstrumenten ( SAP-Derivate oder vergleichbar) mit gleichem Zeitkorridor und Zielzeitpunkt einzurichten. Die vorstehenden Ziele finden sich auch im Zielebeschluss 2003 der Stadtkämmerei der ebenfalls demnächst in den Stadtrat eingebracht wird, wieder. Das Amt für Informations- und Datenverarbeitung (AfID) und das Personalreferat P 6 als sachlich mitbefasste Dienststellen sind über die Anforderungen informiert. Beide Dienststellen haben vor dem Hintergrund der anstehenden EDV - Umstellungen nur begrenzte Kapazitäten für Zusatzaufgaben. Die Stadtkämmerei wird sich dennoch bemühen, in Kooperation mit AfID und P 6 die Realisierung voranzutreiben. 9. Die organisatorischen und personellen Anforderungen Ein modernes Finanzmanagement setzt die in der Stadtkämmerei vorhandene Organisation, insbesondere die Trennung in die Bereiche Handel/ Frontoffice - Vollzug und Kontrolle/ Backoffice - Steuerung/ Middleoffice und ggf. Innenrevision voraus. Ohne eine entsprechende organisatorische Logistik sind moderne Finanzgeschäfte nicht in verantwortlicher Weise abzuwickeln. Folglich ist diese Organisation ist in entsprechender Anlehnung an die vom Bundesamt für Finanzdienstleistungen erlassenen Mindestanforderungen beizubehalten bzw. fortzuentwickeln. Zur personellen Logistik wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Die Korreferentin der Stadtkämmerei, Frau Stadrätin Gabriele Neff, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.

21 Seite 21 II. Antrag des Referenten Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. Die Stadtkämmerei wird zu folgenden Maßnahmen ermächtigt: 1. Die Stadtkämmerei darf bis zu höchstens 30 % des Kreditportfolios der Landeshauptstadt München (Gemeindehaushalt und Eigenbetriebe) über den Geldmarkt und zu variablen Zinssätzen refinanzieren (Geldmarktlimit). Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand des Kreditportfolios zum Aufnahme- bzw. Umschuldungszeitpunkt. Über die Einhaltung des Geldmarktlimits ist dem Stadtrat zu berichten. 2. Die Stadtkämmerei muss mindestens 70 % des Kreditportfolios der Landeshauptstadt München (Gemeindehaushalt und Eigenbetriebe) über den Kapitalmarkt und zu festen Zinssätzen refinanzieren (Kapitalmarktlimit). Maßgeblich ist auch hier der jeweils aktuelle Stand des Kreditportfolios zum Aufnahme- bzw. Umschuldungszeitpunkt. Innerhalb der Refinanzierung auf dem Kapitalmarkt darf sie bis zu 100% des Kapitalmarktanteils im langfristigen Kapitalmarkt mit Zinsbindungsfristen von 8 Jahren und mehr refinanzieren; darf sie bis zu 70% im kurz- und mittelfristigen Kapitalmarktsegment mit Zinsbindungsfristen bis zu inkl. 7 Jahren refinanzieren, wobei mindestens 40% dem mittelfristigen Kapitalmarktsegment mit Zinsbindungsfristen von (inkl.) 4 Jahren bis zu (inkl.) 7 Jahren angehören müssen; darf sie bis zu höchstens 30% im kurzfristigen Kapitalmarktsegment mit Zinsbindungsfristen von 1 Jahr bis zu (inkl.) 3 Jahren refinanzieren. Die Kapitalmarktquote von 70% ist Basislimit im Kapitalmarktbereich. Über ihre Entwicklung und die der Segmentlimite (Anteil der Refinanzierung im kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalmarktbereich) wird die Stadtkämmerei im dem Stadtrat zur Verfügung zu stellenden Regelberichtswesen berichten. 3. Kassenkredite werden auf die Geldmarktquote nicht angerechnet. Wird ein Teil des Geldmarktanteils über Zinssicherungsinstrumente gesichert (z.b. über caps, floors, collars) bzw. in den Kapitalmarkt gedreht (z.b. über swaps, forwards), so wird der so gesicherte Anteil für die Zeit der Sicherung nicht dem Geldmarkt, sondern dem Kapitalmarkt zugerechnet, innerhalb des Kapitalmarktanteils dem durch die Sicherungszeit bestimmten Zinsbindungssegment. Wird ein Teil des Kapitalmarktanteils über Finanzinstrumente in den Geldmarkt gedreht, so wird dieser Anteil für die Laufzeit des Finanzinstruments nicht dem Kapitalmarkt, sondern dem Geldmarkt zugerechnet.

22 Seite Die vorgenannten Refinanzierungsquoten sind solche des Kreditbestandes der Gesamtstadt mit der Folge, dass, soweit ein Quotenberechtigter (Gemeindehaushalt, Eigenbetriebe) die für ihn geltenden Quoten nicht verbraucht, sie auf Vorschlag der Stadtkämmerei den übrigen Mitgliedern der Gesamtstadt zur Verfügung gestellt werden dürfen. 5. Die vorgenannten Refinanzierungsquoten werden sukzessive angestrebt. Die Stadtkämmerei kann zu diesem Zwecke den gesamten Kreditbestand des Gemeindehaushalts und der Eigenbetriebe einsetzen. Die Verwendung zur Zielerreichung geeigneter und zulässiger Finanzinstrumente wird der Stadtkämmerei, soweit nicht ohnehin bereits geschehen, ausdrücklich gestattet. Die Gestattung ist mit folgenden Auflagen verbunden: 5.1 Die Stadtkämmerei wird verpflichtet, Richtlinien für den Einsatz von Finanzinstrumenten im Bereich der Landeshauptstadt München zu entwickeln und dem Stadtrat bis Ende 2003 zur Genehmigung vorzulegen. Bei Einbeziehen städtischer Eigenbetriebe sind die für die Eigenbetriebe geltenden Teile im Benehmen mit den Eigenbetrieben zu erarbeiten. 5.2 Die Stadtkämmerei wird ein über die jährliche Schuldenübersicht hinaus gehendes Berichtswesen entwickeln und dem Stadtrat über die Entwicklung der Schulden der Gesamtstadt halb-/vierteljährlich berichten. Der erste Berichtszeitraum wird, in Abhängigkeit von der Aktualisierung der technischen Ausstattung, voraussichtlich im Jahr 2004 liegen. 5.3 Die Stadtkämmerei beschafft und installiert die für Steuerung, Handel, Kontrolle (Buchhaltung, Bewertung) und das Berichtswesen erforderliche technische Ausstattung im Benehmen mit den zuständigen Fachdienststellen schnellstmöglich. Bei Bedarf beauftragt sie externe Finanzdienstleister mit entsprechenden Finanzdienstleistungen. Die geltenden Beschaffungs- und Genehmigungsverfahren bleiben unberührt. 6. Die Befugnis der Stadtkämmerei zu Finanzgeschäften im vorstehenden Sinne setzt voraus, dass Organisation, personelle und technische Ausstattung den Anforderungen an ein modernes Schuldenmanagement entsprechen. Die Mindestanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichten an das Betreiben von Handelsgeschäften, an die Behandlung von Derivaten und an die Ausgestaltung der Innenrevision sind entsprechend anzuwenden.

23 Seite 23 III. Beschluss nach Antrag. Stadtrat der Landeshauptstadt München IV. Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober/Bürgermeister/in Klaus Jungfer Stadtkämmerer Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I z. K. V. I. WV Stadtkämmerei HA I/L Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

24 Seite 24 II. An Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) Amt für Informations- und Datenverarbeitung (AFID) Großmarkthalle München (KR-GMH) Landwirtschaftliche Betriebe (KR-LB) Personal- und Organisationsreferat, Neues Kommunales Rechnungswesen (P 6) Stadtentwässerungswerke (SEW) Städtisches Krankenhaus München-Bogenhausen Städtisches Krankenhaus München-Harlaching Städtisches Krankenhaus München-Neuperlach Städtisches Krankenhaus München-Schwabing Städtisches Krankenhaus München-Thalkirchner Straße Stadtkämmerei Geschäftsleitung Stadtkämmerei HA I/21 Stadtkämmerei HA I/22 Zentralwäscherei (RGU-ZWM) z. K. Am... Im Auftrag

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