Das BK Gutachten aus Sicht des Gutachters
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- Robert Mann
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1 Erfahrungsaustausch zu Problemen bei der Erstellung von orthopädischen und chirurgischen Gutachten auf dem Gebiet des Berufskrankheitenrechts Das BK Gutachten aus Sicht des Dr. med. Uwe Wittig Facharzt für Orthopädie Dresden 2008 Dr. med. Uwe Wittig 1 Das BK Gutachten aus Sicht des 1. Problematik Qualität ärztlicher Gutachter Auftraggeber brauchen Gutachter mit mit Wissen und Erfahrung. aber Gutachter wird man nicht einfach so 2008 Dr. med. Uwe Wittig 2
2 Das BK Gutachten aus Sicht des Basis - Ausbildung Facharztausbildung 20 medizinische Gutachten im Fachgebiet müssen bis zur Facharztprüfung erstellt werden könnten sich ggf. alle mit dem Rentenrecht befassen 2008 Dr. med. Uwe Wittig 3 Ausbildung - Voraussetzungen Anleitung der Assistenten durch einen in der Begutachtung erfahrenen Fach- / Oberarzt Ideal wäre ein Abschnitt in der Ausbildung von bis zu 6 Monaten mit dem Schwerpunkt Begutachtung (heute kaum noch umsetzbar) Dr. med. Uwe Wittig 4
3 Problem - Ausbildung Erstellung der Pflichtgutachten innerhalb des Facharztes erfolgt nicht selten nebenbei wenig Anleitung Gutachtenerstellung ist lästige Pflicht neben der Patientenversorgung schlechte Ausbildung bleibt ohne Konsequenz 2008 Dr. med. Uwe Wittig 5 Problem - Ausbildung nach dem Facharzt prinzipiell möglich es werden qualitativ hochwertige Kurse angeboten hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand 2008 Dr. med. Uwe Wittig 6
4 Probleme mit der Arbeitszeit Höchstarbeitszeit von 48 h/woche fast immer mit Patientenversorgung ausgefüllt Befragung und Untersuchung des Probanden ggf. noch in der Arbeitszeit möglich Erstellung des Gutachtens gehäuft in der Freizeit erforderlich 2008 Dr. med. Uwe Wittig 7 Probleme beim Honorar Arbeitgeber fordern nicht selten einen deutlichen Honoraranteil der Rest fließt nicht selten zunächst einem Pool zu, von dem der Gutachter nur partiell profitiert Aufwendungen durch Umsatzsteuerpflicht 2008 Dr. med. Uwe Wittig 8
5 Problem - öffentliches Ansehen Vorurteil - Gutachter urteilen im Interesse der Versicherungen finanzielle Abhängigkeit von Auftraggebern aber der helfende Arzt genießt höchstes Ansehen 2008 Dr. med. Uwe Wittig 9 Verpflichtung zur Gutachtertätigkeit prinzipiell kann jeder (Fach)Arzt( als Gutachter herangezogen werden diese Pflicht kann durch Überlastungsklausel in der Regel ausgehebelt werden 2008 Dr. med. Uwe Wittig 10
6 Anregung einer Initiative kurzfristig noch kein zwingender Handlungs- bedarf erkennbar mittelfristige Initiative der primären Auftrag- geber (BG, RV, priv. Versicherungen) sowie der Universitäten und Ausbildungskrankenhäuser Kurssystem 2008 Dr. med. Uwe Wittig Problem - Gutachtenerstellung 2.1 solide strukturierte Verwaltungsakte mit guten Vorermittlungen Arzt- und Krankenhausberichte bisherige Röntgenbilder (CD?, teilweise im Verfahrensverlauf nicht mehr auffindbar) OP Berichte (BK 2102) 2008 Dr. med. Uwe Wittig 12
7 2.1 solide strukturierte Verwaltungsakte mit guten Vorermittlungen Histologien SV Buch (Erkrankungsbeginn, Wertigkeit der ICD 9 Diagnose 724 ) Vorgutachten anderer Vers. Träger 2008 Dr. med. Uwe Wittig Problem TAD - Gutachten TAD Bewertung und medizinisches Gutachten greifen ineinander vor allem bei BK 2108 / 2110 unterschiedliche Bilder der Abnutzung zeitliche Beziehung zw. beruflicher Belastung und Krankheitsverlauf 2008 Dr. med. Uwe Wittig 14
8 2.2. Problem - TAD - Gutachten Es gibt wesentliche Probleme, wenn - nur Teile des Arbeitslebens bewertet sind - Dosisberechungen ohne Berücksichtigung des Alters (2108 unter 18 / über 40) - Mehrarbeit / Überstunden 2008 Dr. med. Uwe Wittig Problem TAD - Gutachten wenn neue Richtlinien durch das BSG unberücksichtig bleiben (Lasten, Grenzwerte, Tagesdosis) einzelne Expositionszeiten in verschiedenen BG Bereichen nicht zusammengefasst werden verschiedenen Expositionen bei gleichem Ziel- organ (BK 2110 / 2108) nicht zusammengefasst werden 2008 Dr. med. Uwe Wittig 16
9 2.2. Problem TAD - Gutachten wenn definitive Aussagen zur Erfüllung der arbeitstechni- schen Voraussetzungen nicht getroffen werden Stellungnahme zu speziellen Situationen vermehrte Spitzbelastung? Erreichen der Grenzwerte der Exposition unter 10 Jahre? wichtig bei häufiger Konstellation B 2/3 (BK 2108/2110) 2008 Dr. med. Uwe Wittig Problem Erstellung der medizinischen Gutachten kein Abwägen der Indizien pro und kontra BK, sondern einfaches Zuordnen (Erkrankung + Exposition = BK) keine Anwendung des Konsensuspapiers bei BK (auch dort wurden wesentlich kontroverse Positionen vertreten) 2008 Dr. med. Uwe Wittig 18
10 2.3. Problem medizinisches Gutachten Gutachtenauftrag BG hat die Qualität der medizinischen Gutachten durchaus in der eigenen Hand gezielte Fragen können dem Gutachter eine Leitschiene für ein sachlich korrektes Gutachten geben 2008 Dr. med. Uwe Wittig 19 Fragen können die Regeln vorgeben z. B. Bei BK 2108 bandscheibenbedingte Erkrankung (Regeln) im Vollbeweis erfüllt? + Exposition im Vollbeweis erfüllt? (TAD GA mit klarer Aussage!) Vorgabe durch BG 2008 Dr. med. Uwe Wittig 20
11 Fragen geben die Regeln vor Zusammenhangfrage - Abwägen der Indizien (überwiegender Wahrscheinlichkeit) Zwang zur Unterlassung Expositionsdauer Erkrankungsbeginn / Expositionsende belastungskonformes Schadensbild HWS/BWS Befunde im Vergleich zur LWS konkurrierende Ursachen, 2008 Dr. med. Uwe Wittig 21 Fragen geben die Regeln vor MdE Therapie / 3 Maßnahmen Auseinandersetzung mit Vorgutachten / Stellungnahmen Nach/ Zusatzbegutachtung 2008 Dr. med. Uwe Wittig 22
12 Fragen geben die Regeln vor Gerichte haben dies gut umgesetzt (Fragen mit doppelter Verneinung sind ausgesprochen schwierig zu beantworten) die meisten Berufsgenossenschaften haben mit dem Konsensuspapier keine ihrer Muster - Fragebögen geändert 2008 Dr. med. Uwe Wittig Fragen zu einzelnen BK BK 2108 Nach dem Konsensuspapier darf kein zu großer Abstand zwischen Ende der Exposition und dem Beginn der WS Erkrankung liegen. Wie groß darf ein zeitlicher Abstand sein? 5 Jahre??, Urteile?? 2008 Dr. med. Uwe Wittig 24
13 Fragen zu einzelnen BK BK Vergleich der Bandscheiben- schäden von HWS / LWS Bedeutung von: Röntgen MRT klinische Auswirkungen / Neurologie 2008 Dr. med. Uwe Wittig 25 BK 2108 Fragen zu einzelnen BK Zwang zur Unterlassung bei weiterer Tätigkeit im Grenzbereich (Lasten 15 kg). - Ist das eine medizinische Entscheidung? oder - Ist dies eine Entscheidung des TAD nach Untersuchung am jeweiligen Arbeitsplatz? 2008 Dr. med. Uwe Wittig 26
14 BK 2108 MdE Fragen zu einzelnen BK MdE Bewertung Das Votum einer wesentlichen Minderheit sieht beim Zwang zur Unterlassung immer eine MdE von 20 % oder mehr. Gibt es zu Minderheitenvoten und den kontroversen Positionen schon eine Entscheidung der Rechtssprechung? 2008 Dr. med. Uwe Wittig Fragen zu einzelnen BK BK 2102 Schönberger, Mertens, Valentin Die BK 2102 erlaubt zwar die Anerkennung eines Meniskusschadens, wenn sich die kniestrapazierende versicherte Tätigkeit auf eine arbeitsunabhängig entstandene Kniearthrose dergestalt verschlimmernd auswirkt, dass diese ihrerseits als kausales Bindeglied einen Meniskusschaden herbeiführt. Anerkannt und berentet wird dann allein die Meniskopathie und nicht die Arthrose. BSG Urteil vom , SozR Nr Dr. med. Uwe Wittig 28
Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
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