Beratung aktuell Nr. 1/2010
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- Kristin Bachmeier
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1 Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel / Fax 50 LG für ZRS Graz: FN s DVR: kanzlei@slawitsch.at Beratung aktuell Nr. 1/2010 Graz, Sl./Tau Wie alljährlich sind auch heuer mit zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten und im Bereich der Lohnverrechnung gibt es neue Grenzwerte, aber auch inhaltliche Änderungen. Wir haben in den Aussendungen des vergangenen Jahres über die mit in Kraft getretenen Änderungen bereits ausführlich berichtet, die gegenständliche Ausgabe soll dies in Erinnerung rufen, ein update zu Personalwesen und Lohnverrechnung darstellen und auf wichtige steuerliche Termine im ersten Halbjahr hinweisen: 1. steuerliche Änderungen ab a) Im Bereich der Umsatzsteuer ist an erster Stelle das EU-Mehrwertsteuerpaket zu erwähnen mit den Eckpunkten: * grundsätzlich reverse-charge-system bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen zwischen Unternehmern (mit zahlreichen Ausnahmen) * bei Leasing im Ausland: keine Umsatzsteuer an ausländischen Leasinggeber zahlen, sondern österreichische Umsatzsteuer selbst berechnen und abführen * Neuregelung der Rückerstattung ausländischer Vorsteuern * Meldepflicht für Dienstleistungen an ausländische Unternehmer durch Einreichung einer zusammenfassenden Meldung beim Finanzamt bis zum 20. des Folgemonats Im Detail wird dazu auf Beratung aktuell Nr.: 3/2009 vom Punkt 3. verwiesen und auf unser Sonder-Rundschreiben vom ( Umsatzsteuerliche Neuerungen ab bei Auslandsbezug Export oder Import von Waren oder Dienstleistungen ). b) Die Nachweispflicht über den ausländischen Abnehmer bei Exporten wurde verschärft: Wenn Waren vom Kunden (Nicht-Unternehmer aus der EU) oder dessen Beauftragten abgeholt werden, so ist eine schriftliche Erklärung des Abnehmers erforderlich, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird. Hiezu gehört auch der Nachweis, dass ein Vertreter des Kunden tatsächlich dessen
2 2 Beauftragter ist, wobei eine Kopie des Reisepasses der abholenden Person als nicht mehr ausreichend angesehen wird. Jeder Vertreter muss seine individuelle Beauftragung für die jeweilige Abholung schriftlich nachweisen und die Nachweise sind vom österreichischen Unternehmer vor Aushändigung der Waren aktenkundig zu prüfen. c) Im Bereich der Einkommensteuer ist vor allem der neue Gewinnfreibetrag (gültig für Einzelunternehmen und Personengesellschafter) zu erwähnen, der für Gewinne bis ,-- auch ohne Investitionen oder Wertpapierkäufe berücksichtigt werden kann. Für darüber hinausgehende Gewinne kann der 13%ige Freibetrag durch begünstigte Investitionen bzw. Wertpapieranschaffungen genutzt werden. Bei den Investitionen muss es sich um körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer mindestens 4jährigen Nutzungsdauer handeln, für die auch eine 4jährige Behaltefrist gilt. Neu ist, dass auch Gebäude- und Mieterinvestitionen künftig begünstigt sind, weiterhin jedoch nicht PKW und Kombi-KW. Der Freibetrag kann mangels ausreichender Investitionen auch durch die Anschaffung freibetragstauglicher Wertpapiere mit einer 4jährigen Behaltefrist genutzt werden (siehe auch Beratung aktuell Nr.: 2/2009 vom ). Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt all dies bereits für das Wirtschaftsjahr 2009/10! d) Bereits im Jahr 2009 wurde ein neuer Kinderfreibetrag von 220,-- pro Kind und Jahr (als Verminderung der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage) eingeführt. Dieser Freibetrag ist an keinen Nachweis irgendwelcher Ausgaben gebunden, kann aber nur durch eine Einkommensteuer- bzw. Arbeitnehmerveranlagung lukriert werden. e) Unverändert geblieben sind Pendlerpauschale, Kilometergeld und Taggelder. Das Kilometergeld beträgt 0,42 pro Kilometer, maximal für Kilometer. Das Taggeld in Österreich beträgt weiterhin 26,40 (bei Unternehmern inklusive 10 % USt). 2. Personalwesen und Lohnverrechnung 2.1. Die Änderung des Einkommensteuertarifs erfordert jedenfalls ein entsprechendes Lohnverrechnungs-Update. Außerdem sind in zahlreichen Kollektivverträgen Lohnänderungen in Kraft getreten Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt heuer monatlich 366,33 bzw. täglich 28,13. Die Monatsgrenze kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Dienstnehmer auch
3 3 tatsächlich mindestens einen ganzen Monat beschäftigt ist (und sei es auch nur einige Stunden an einem einzigen Tag pro Woche), bei tageweiser oder kürzerer Beschäftigung ist die tägliche Grenze zu berücksichtigen Die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG beträgt heuer monatlich 4.110,-- (14x jährlich) Der DZ (Kammerzuschlag zum Dienstgeberbeitrag) für Steiermark beträgt weiterhin 0,4 % der Lohnsumme Die Sachbezüge für Dienstwohnungen wurden ab erhöht. Für Altfälle gilt eine Übergangsregelung, wonach die Erhöhung in vier Jahresschritten um 25 % schlagend wird. Sachbezugswerte für Dienstwohnungen sind daher ab neu zu berechnen Der Gebietskrankenkasse sind für das Jahr 2009 Schwerarbeitszeiten zu melden und zwar bis spätestens Auf der Website des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger sind unter dem Stichwort Schwerarbeit ein Fragen- Antworten-Katalog und eine Berufsliste abrufbar ( Selbstverständlich überprüfen wir für Sie gerne, ob eine derartige Meldung auch auf einen oder mehrere Ihrer Dienstnehmer zutreffen könnte: wenn Sie eine derartige Prüfung durch uns wünschen, so bitten wir Sie um Benachrichtigung etwa bis Ende Jänner Steuerfreie Bezüge wie z.b. die 300,-- Polizze (zur Zukunftssicherung von Mitarbeitern) und Essensbons erhöhen das Jahressechstel. In diesem Zusammenhang zur Erinnerung: die Verköstigung am Arbeitsplatz ist von allen Lohnabgaben befreit. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmittel verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie bis zu einem Betrag von 1,10 pro Arbeitstag steuerfrei (also z.b. der Gutschein eines Lebensmittel-Supermarkts) Für freie Dienstnehmer wird ab nicht nur die Sozialversicherung erhöht und den normalen Dienstverhältnissen angepasst, sondern es fällt nunmehr auch bei freien Dienstnehmern Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und gegebenenfalls DZ an.
4 Das Bonus-Malus-System ist im Vorjahr weggefallen, die Altersteilzeit wurde ab neu geregelt Für Ein-Personenunternehmen, die erstmals einen Dienstnehmer beschäftigen, wurde mit eine Fördermöglichkeit über das AMS eingeführt Wie in den Vorjahren möchten wir an dieser Stelle neuerlich auf die Notwendigkeit von Arbeitszeitaufzeichnungen hinweisen, die vom Arbeitgeber nach dem Arbeitszeitgesetz über die zeitliche Lagerung der von den Mitarbeitern erbrachten Stunden zu führen sind. Derartige Aufzeichnungen sind bei Lohnabgabenprüfungen vorzulegen und werden auch generell von den Prüfungsorganen verlangt. Insbesondere bei Dienstverhältnissen mit nahen Angehörigen legt die Betriebsprüfung neuerdings Wert auf die Vorlage von Arbeitszeitaufzeichnungen! 3. Aktuelle Termine 3.1. Termin für den Widerruf der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung für Kleinunternehmer 3.2. Bis sind dem Betriebsfinanzamt für das Jahr 2009 Lohnzettel aller Dienstnehmer elektronisch zu übermitteln (in Papierform bis ). Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses ist ein Lohnzettel bis zum Ende jenes Monats zu übermitteln, der der Beendigung folgt Termin für die Meldung von Schwerarbeitszeiten 3.4. Innerhalb der gleichen Fristen sind für 2009 Mitteilungen an das Finanzamt über ausbezahlte Honorare zu erstatten und zwar an freie Dienstnehmer, selbständige Vortragende, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Stiftungsvorstände, ferner von Funktionären öffentlich rechtlicher Körperschaften, Privatgeschäftsvermittlern, Lehrenden, Unterrichtenden, Bausparkassen- und Versicherungsvertretern sowie Kolporteuren und Zeitungszustellern : Ende der regulären Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2008, Abgabe der Kommunalsteuererklärung 2009
5 : Ende der Frist zur Geltendmachung ausländischer Vorsteuern: Das diesbezügliche System wurde innerhalb der EU ab generell umgestellt. Wir empfehlen daher die Anträge möglichst früh einzubringen: Sollten Sie eine Beantragung der Rückerstattung ausländischer Vorsteuern durch uns wünschen, so bitten wir Sie um Übermittlung der entsprechenden Originalbelege jedenfalls noch im ersten Halbjahr 2010 bzw. um entsprechende Beauftragung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen zu sämtlichen Themen und Neuerungen gerne zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen Hans-M. Slawitsch
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