29 Abs.1 SächsWaldG förmlich festgesetzt 29 Abs. 2 Nr. 2. förmlich festgesetzt, 10 Bundesfernstraßengesetz
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- Monika Evagret Hafner
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1 Anlage : Waldfunktionen entsprechend der Waldfunktionenkartierung Sachsens (in Anlehnung an Landesforstpräsidium 2004) und ihre Bedeutung für die Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen Schutz- und Erholungsfunktionen gesetzliche Grundlagen Erläuterung Bewertung 1 Boden 1.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Schutzfunktionen Bodenschutzwald nach per Gesetz bestehend Anlagenschutzwald nach Straßenschutzwald nach Bundesfernstraßengesetz 1.2 Wald mit besonderen Schutzfunktionen Wald mit besonderer Bodenschutzfunktion Wald mit besonderer Anlagenschutzfunktion 29 Abs.1 29 Abs. 2 Nr. 2, 10 Bundesfernstraßengesetz Aufnahme nachrichtlich von den Straßenbaubehörden 2 Wasser 2.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Schutzfunktionen Wasserschutzgebiet 19 WHG i. V. m. 48 Zone I, und 139 SächsWG Zone II Zone IIA Zone IIB Zone III Zone IIIA Zone IIIB Heilquellenschutzgebiet Zone 1 Zone 2 Zone 3 19 WHG i. V. m. 46 und 48 SächsWG Überschwemmungsgebiet (1) 32 WHG i. V. m. 100 Abs. 1 und 5 sowie 139 SächsWG per Gesetz bestehend (2) 32 WHG i. V. m. 100 Abs. 1a und 3 SächsWG Wasserschutzwald nach 29 Abs. 2 Nr. 1 Breite von 40 m vom Fahrbahnrand Schutz des Standortes vor den Auswirkungen von Wasser- und Winderosion, Aushagerung, Steinschlag, Rutschvorgängen und Bodenkriechen Schutz von Verkehrswegen (Straßen, Bahnkörpern o. a.) und der Sicherheit des Verkehrs sowie dem Schutz sonstiger baulicher Anlagen und landw. Grundstücke vor Erosion durch Wasser und Wind, Austrocknung und schadverursachendem Abfluss von Oberflächenwasser, Steinschlag, Abbrüchen und Rutschungen. ausgewiesen - Gelände zwischen Ufer und Deichen - Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken - Gebiete, die bei einem 100jährigen Hochwasserereignis überschwemmt werden - Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer - Sicherung der Wasservorräte - Regulierung des Wasserhaushaltes möglichst Dauerbestockung, keine Kahlhiebe
2 2.2.2 Wald mit besonderer Hochwasserschutzfunktion 3 Luft 3.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Schutzfunktionen Klimaschutzwald nach 29 Abs. 2 Nr Immissionsschutzwald nach Lärmschutzwald nach 29 Abs. 2 Nr Abs. 2 Nr. 3 Schutz- und Erholungsfunktionen gesetzliche Grundlagen Erläuterung Bewertung 2.2 Wald mit besonderen Schutzfunktionen Wald mit besonderer dient der Reinhaltung des Wasserschutzfunktion Grundwassers stehender und fließender Gewässer sowie der Stetigkeit der Wasserspende über das in den gesetzlichen Schutzgebieten inhaltlich und räumlich festgelegte Maß hinaus: - Wald um Wassergewinnungsanlagen oder Wasserschutzgebiete - Schutz von bedeutsame Quellgebiete in einem Abstand von etwa 250m um den Quellflurrand - Waldstreifen von ca. 250m über unterirdischen Wasserläufen - naturnaher, uferbegleitender Wald an Fließ- und Stillgewässern dient der Pufferung von Niederschlagsspitzen in unwettergefährdeten Gebieten (dargestellt im LEP 2003, Karte 10) - Hochwasserentstehungsgebiete - Wald im Einzugsgebiet von Wildbächen Schutz von Siedlungen, Gebäuden, landwirtschaftlichen Grundstücken, Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen vor Erosion durch Wasser und Wind sowie dem Schutz vor Austrocknung und schadverursachendem Abfluss von Oberflächenwasser. Abwehr oder Verhütung der durch Luftverunreinigung bedingten Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen Abwehr oder Verhütung der durch Lärm bedingten Gefahren, Nachteilen oder Belästigungen oder (siedlungsnah) (siedlungsnah) 3.2 Wald mit besonderen Schutzfunktionen Wald mit besonderer Klimaschutzfunktion lokal regional vermutlich überwiegend in Siedlungsnähe - Wald in direkter Nachbarschaft von Wohn- oder Erholungsanlagen, wenn er dort unerwünschte Wind- oder Kaltlufteinwirkungen verhindert - Wald in direkter Nachbarschaft von landwirtschaftlichen Sonderkulturen (Tiefe 100 m) - nach LEP 2003, Karte 10 - Wald in Nachbarschaft von Städten mit mehr als Einwohnern oder von Städten mit mehr als Einwohnern, soweit diese in Verdichtungsräumen oder in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum gemäß des LEP (2003) liegen
3 pauschale Abgrenzung: der Wald innerhalb eines bestimmten Kreises um den Mittelpunkt solcher Städte; dabei entspricht der Radius des Kreises der Horizontalausdehnung der betreffenden Stadt Wald mit besonderer Immissionsschutzfunktion Wald mit besonderer Lärmschutzfunktion 4 Natur 4.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Schutzfunktionen Nationalpark 17 Pflegezone Naturzone A Naturzone B Kernzone Pflegezone Kernzone Naturzone A Kernzone Naturzone B Natura 2000 FFH SPA Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) 22a Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) 22a Naturschutzgebiet 16 und Naturdenkmal Flächenaturdenkmal Naturgebilde Naturwaldzelle und waldbestocktes Schutzgebiet Totalreservat Referenzfläche Wildschutzgebiet nach SächsLJagdG Geschütztes Biotop flächig punktuell linear 4.2 Wald mit besonderen Schutzfunktionen Wald mit besonderer Biotopschutzfunktion 21 und und Abs SächsLJagdG per Gesetz bestehend 26 VwV Biotopschutz Wald, der auf Grund seiner Größe und durch seine Lage zwischen einer Emissionsquelle und einem schützenswerten Objekt geeignet ist, Immissionen zu absorbieren Waldflächen, die ein konkretes Objekt (z. B. Schule, Krankenhaus, Erholungsgebiet, Siedlung) vor Lärmbelästigungen an Lärmtrassen oder punktuellen Quellen schützen Ziele: - Schutz und die Erhaltung bestimmter Wildarten - Wildschadensverhütung - Wildforschung Insbesondere sollen dabei Flächen berücksichtigt werden, auf denen sich das Wild zum Brüten, Setzen oder zur Rast bevorzugt aufhält. Schutz zu den Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeiten (Betretungsverbote) Waldflächen, die auf Grund ihrer besonderen Naturnähe, Vielfalt vermutlich überwiegend (siedlungsnah (siedlungsnah) (Rückzugsräume) da überwiegend kleinflächig
4 und/ oder ihrer besonderen Ausstattung mit schutzwürdigen, seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder mit Pflanzengesellschaften eine besondere Bedeutung für den Biotopschutz besitzen, jedoch kein geschütztes Biotop nach 26 Abs. 1 darstellen Restwaldfläche in waldarmer Region Waldbestände in waldarmen Gebieten, die alleine durch ihr Vorhandensein mehrere Funktionen (Klima-, Immissionsschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Landschaftsbildprägung usw.) erfüllen. Sie dienen als Rückzugsraum vieler Tier- und Pflanzenarten und übernehmen als Trittstein im Biotopverbund eine besondere Schutzfunktion. Waldbestände in den waldarmen Regionen Sachsens (LEP 2003, Karte 10): - in Landkreisen mit einem Waldanteil von weniger als 15 % der Gesamtfläche sind sämtliche Waldflächen auszuweisen Wald auf Renaturierungsfläche - Wald auf ehemaligen Bergbauflächen - Wald auf sonst. denaturierten Flächen (z. B. Deponien, Altlastenflächen, ehem. Truppenübungsplätzen) (aufgeforstet und Sukzession) Wald mit besonderer Generhaltungsfunktion Die vom Landesforstpräsidium auf Grundlage eines Generhaltungsprogrammes ausgewählten Generhaltungsobjekte werden von der WFK nachrichtlich übernommen Forstlicher Erntebestand und Samenplantage Wald für Forschung und Lehre - langfristige forstliche Versuchsflächen - Arboreten - Waldflächen in Hochschulnähe mit Bedeutung für die Lehre Wald mit besonderer Brandschutzfunktion 5 Landschaft 5.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Schutzfunktionen Landschaftsschutzgebiet 19 u Geschützter Landschaftsbestandteil Wald mit besonderen Schutzfunktionen Das Landschaftsbild prägender Wald - Erhaltung der Dauerbestockung - Förderung bzw. Erhalt von schwerentflammbaren Laubbaum- und Straucharten - Beschattung des Bodens, so dass sich keine leichtbrennbare Bodenvegetation entwickelt - Wald auf Kuppen, Wald auf Kammlagen und Wald auf Hangkanten der Flusstäler - weithin sichtbare Waldränder, nach Schutzgegenstand
5 insbesondere in waldarmen Gebieten - Waldrandbereiche in Siedlungsoder Straßennähe (Waldränder in 100 m Tiefe) Es sollten nur deutlich exponierte, von mehreren Standpunkten aus optisch prägende Waldflächen ausgewählt werden Wald mit besonderer Sichtschutzfunktion 6 Kultur 6.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Schutzfunktionen Biosphärenreservat Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone Denkmalschutzgebiet 21 SächsDSchG Grabungsschutzgebiet 22 SächsDSchG Archäologisches Reservat 23 SächsDSchG Kulturdenkmal per Gesetz bestehend 2, 10 und 38 SächsDSchG 6.2 Wald mit besonderen Schutzfunktionen Wald mit besonderer Denkmalschutzfunktion Dokumentationsfläche historischer Waldbauform 7 Erholung 7.1 Wald mit gesetzlich vorgegebenen Erholungsfunktionen Erholungswald Naturpark E-Zone Zone 1 Zone Wald mit besonderen Erholungsfunktionen Wald mit besonderer Erholungsfunktion Intensitätsstufe I Intensitätsstufe II Wald mit besonderer Sichtschutzfunktion soll Objekte, die das Landschaftsbild stören, verdecken und/oder vor unerwünschtem Einblick schützen. Im Vordergrund stehen begründete Vermutungen über das Vorhandensein von Kulturdenkmalen im Boden. begründete Vermutungen über Kulturdenkmale im Boden, an denen ein besonderes übergreifendes wissenschaftliches Interesse besteht. Wald, der kulturgeschichtlich wertvolle Objekte schützt, die nicht nach SächsDSchG geschützt sind. - Mittelwälder und Niederwälder, die noch bewirtschaftet werden - Hutewälder - Sächsischer Schmalkahlschlagsbetrieb - Ausgewählte Harznutzungsbestände - Historische Forstversuchsflächen - Wald im siedlungsnahen Bereich (i. d. R. Naherholung): - Wald in den Verdichtungsräumen oder in verdichteten Bereichen im ländlichen Raum gemäß LEP Wald im 10-km-Umkreis von Städten mit mehr als
6 EW - Wald im 4-km-Umkreis von Städten mit mehr als EW - Wald im siedlungsfernen Bereich, der von Erholungssuchenden besonders frequentiert wird (i. d. R. Fernerholung): - Wald in Naturparken, Biosphärenreservaten und im Nationalpark, der von Erholungssuchenden bevorzugt aufgesucht wird - Wald im 4 km-umkreis von staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten - Wald in der Umgebung beliebter Erholungsziele und Tourismuszentren (z. B. Aussichtspunkte, Naturgebilde, Gewässer, Ausflugslokale, Sportzentren Besucher an Spitzenbesuchstagen (Besucherdichte): Stufe I: > 10 Besucher/ha u. Tag Stufe II: 1-10 Besucher/ha u. Tag
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